UPDATE. In Brief: The Construction Contract Procedures Part B (VOB/B) in German and English language. UPDATE March

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1 UPDATE March Hogan & Hartson LLP UPDATE In Brief: The Construction Contract Procedures Part B (VOB/B) in German and English language The relevant provisions of the German Civil Code (BGB) dating back to the nineties of the nineteenth century no longer live up to today s reality in the world of construction, especially regarding complex and long-winded projects. Hence, in cooperation with the construction industry the German Committee for construction contract procedures (DVA) has prepared part B of the construction contract procedures (VOB), the general conditions of contract relating to the execution of construction work. Over the years, VOB/B has been amended several times, last in VOB/B is not an act nor an ordinance but rather a standard becoming part of a construction contract by simple reference without the necessity to repeat its text. The standard is privileged by German civil law in several ways: As long as VOB/B is agreed upon as a whole it is not subject the statutory restrictions of the German Civil Code on general terms and standard conditions, even if the principal/ owner is a consumer. As private construction projects with substan-tial volume in Germany are concluded based on VOB/B almost without exception, this standard is of relevance and concern to international investors. Therefore, Hogan & Hartson Raue LLP makes available the following synopsis of VOB/B in German and English language. For further information, please contact: GEORG MIGGEL gmiggel@hhlaw.com Berlin FRIEDRICH TOBIAS SCHÖNE ftschoene@hhlaw.com Berlin

2 UPDATE March Art und Umfang der Leistung Die auszuführende Leistung wird nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Als Bestandteil des Vertrags gelten auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C). Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander: a) die Leistungsbeschreibung, b) die Besonderen Vertragsbedingungen, c) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen, d) etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, e) die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen. Änderungen des Bauentwurfs anzuordnen, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten. Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. Andere Leistungen können dem Auftragnehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden. 1 Nature and Scope of Performance The Nature and scope of performance to be rendered shall be defined by contract. The General Technical Terms and Conditions of Construction Contracts (VOB/C) shall also apply as an integral component of the contract. In the event of contradictions in the contract, the following shall apply in the order below: a) the performance specifications, b) the Special Terms and Conditions of Contract, c) any Additional Terms and Conditions of Contract, d) any Additional Technical Terms and Conditions of Contract, e) the General Technical Terms and Conditions of Construction Contracts, f) these General Terms and Conditions of Public Works Contracts. The principal shall reserve the right to order changes in the construction plan. The contractor must execute any work that has not been agreed upon but becomes necessary for the execution of the contractual performance at the principal's request, except if the contractor's operations are not suited to executing such work. Other work may only be assigned to the contractor with its consent.

3 UPDATE March Vergütung Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören. Die Vergütung wird nach den vertraglichen Einheitspreisen und den tatsächlich ausgeführten Leistungen berechnet, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, nach Selbstkosten) vereinbart ist. 2 Compensation All work pertaining to the contractual performance in accordance with the performance specifications, the Special Terms and Conditions of Contract, the Additional Terms and Conditions of Contract, the Additional Technical Terms and Conditions of Contract, the General Technical Terms and Conditions of Public Works Contracts and industry practices shall be satisfied by way of the stipulated price. The compensation shall be calculated in accordance with the contractual unit prices and the work actually executed, unless a different type of calculation is agreed upon (e.g. lump sum, hourly rates, cost prices). (1) Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v. H. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis. (2) Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. (3) Bei einer über 10 v. H. hinausgehenden Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Ordnungszahlen (Positionen) oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im Wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der Allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet. (4) Sind von der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung andere Leistungen abhängig, für die eine Pauschalsumme vereinbart ist, so kann mit der Änderung des Einheitspreises auch (1) The contractual unit price shall apply provided the volume of executed performance or partial performance encompassed by a unit price does not vary from the scope foreseen in the contract by more than 10%. (2) In the event the stipulated volume is exceeded by more than 10%, a new price must be agreed upon on request with due regard to the additional or reduced costs. (3) In the event of a deficit in the stipulated volume of more than 10%, the unit price for the actually executed volume of performance or partial performance is to be increased on request, unless the contractor is recompensed by increasing the volumes of other items or in another fashion. The increase in the unit price shall essentially correspond to the additional amount arising through the distribution of the costs associated with the construction site setup and overhead and the general business costs in relation to the decreased volume. Value-added tax shall be payable in accordance with the new price. (4) If other work for which a lump sum has been stipulated is dependent on the performance or partial performance encompassed by a unit price, a reasonable change in the lump sum may also be requested upon the change in the unit price.

4 UPDATE March eine angemessene Änderung der Pauschalsumme gefordert werden. Werden im Vertrag ausbedungene Leistungen des Auftragnehmers vom Auftraggeber selbst übernommen (z. B. Lieferung von Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffen), so gilt, wenn nichts anderes vereinbart wird, 8 Nr. 1 Abs. 2 entsprechend. Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden. If work to be performed by the contractor under the contract is assumed by the principal itself (e.g. delivery of building materials, raw materials or supplies), 8 No. 1, Paragraph (2) shall apply accordingly, unless stipulated otherwise. If the basis of the performance price foreseen in the contract changes due to a modification of the construction plan or other orders given by the principal, a new price must be agreed upon with due regard to the additional or reduced costs. The agreement shall be reached prior to the execution of the work. (1) Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt. (2) Die Vergütung bestimmt sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung. Sie ist möglichst vor Beginn der Ausführung zu vereinbaren. (1) If work not foreseen in the contract is requested, the contractor shall have a claim to separate compensation. However, the contractor must notify the claim to the principal before the contractor begins to execute the work. (2) The compensation shall be determined in accordance with the princiles used to calculate the price of the contractual performance and the separate costs of the requested work. Preferably, the compensation is to be agreed upon before commencement of the work. (1) Ist als Vergütung der Leistung eine Pauschalsumme vereinbart, so bleibt die Vergütung unverändert. Weicht jedoch die ausgeführte Leistung von der vertraglich vorgesehenen Leistung so erheblich ab, dass ein Festhalten an der Pauschalsumme nicht zumutbar ist ( 313 BGB), so ist auf Verlangen ein Ausgleich unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu gewähren. Für die Bemessung des Ausgleichs ist von den Grundlagen der Preisermittlung auszugehen. (2) Die Regelungen der Nr. 4, 5 und 6 gelten auch bei Vereinbarung einer Pauschalsumme. (3) Wenn nichts anderes vereinbart ist, gelten die Absätze 1 und 2 auch für Pauschalsummen, die für Teile der Leistung vereinbart sind; Nummer 3 Abs. 4 bleibt unberührt. (1) If a lump sum is stipulated as compensation for the performance, the compensation shall remain unchanged. However, if the performance executed varies from the contractually foreseen performance so substantially that it is no longer reasonable to adhere to the lump sum ( 313 of the Civil Code), recompensation must be granted upon request with due regard to the additional or reduced costs. The price calculation principles are to be assumed as the basis for the recompensation. (2) The provisions of Nos. 4, 5 and 6 shall also apply to the agreement of lump sums. (3) Unless stipulated otherwise, Paragraphs (1) and (2) shall also apply to lump sums stipulated for parts of the performance; No. 3, Paragraph (4) shall not be prejudiced hereby.

5 UPDATE March (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Auftrag ausführt, werden nicht vergütet. Der Auftragnehmer hat sie auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen; sonst kann es auf seine Kosten geschehen. Er haftet außerdem für andere Schäden, die dem Auftraggeber hieraus entstehen. (2) Eine Vergütung steht dem Auftragnehmer jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich anerkennt. Eine Vergütung steht ihm auch zu, wenn die Leistungen für die Erfüllung des Vertrags notwendig waren, dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprachen und ihm unverzüglich angezeigt wurden. Soweit dem Auftragnehmer eine Vergütung zusteht, gelten die Berechnungsgrundlagen für geänderte oder zusätzliche Leistungen der Nummer 5 oder 6 entsprechend. (3) Die Vorschriften des BGB über die Geschäftsführung ohne Auftrag ( 677 ff. BGB) bleiben unberührt. (1) Any work executed by the contractor without authority or due to an arbitrary deviation from the contract shall not be compensated. The contractor must remove such performances upon request within a reasonable period; otherwise, the performances may be removed at the contractor's cost. The contractor shall moreover be liable for other damage incurred by the principal as a result. (2) However, the contractor shall be entitled to compensation if the principal subsequently recognizes such work. The contractor shall also be entitled to compensation if the work was necessary to fulfill the contract, corresponded to the presumed will of the principal and was notified to the principal without delay. If the contractor is entitled to compensation, the basis for calculating modified or additional performances in No. 5 or 6 shall apply correspondingly. (3) The provisions of the Civil Code concerning negotiorum gestio ( 677 ff. of the Civil Code) shall not be prejudiced hereby. (1) Verlangt der Auftraggeber Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen oder der gewerblichen Verkehrssitte, nicht zu beschaffen hat, so hat er sie zu vergüten. (2) Lässt er vom Auftragnehmer nicht aufgestellte technische Berechnungen durch den Auftragnehmer nachprüfen, so hat er die Kosten zu tragen. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind ( 15). (1) If the principal requests drawings, calculations or other documents which the contractor need not procure in accordance with the contract, the Technical Terms and Conditions of Contract, or industry practices, the principal must pay compensation for such drawings, etc. (2) The principal must bear the costs if it has the contractor review technical calculations not made by the contractor. Work performed at hourly wages shall only be compensated if it has been expressly agreed upon as being subject to hourly wages before commencement of the work ( 15).

6 UPDATE March Ausführungsunterlagen Die für die Ausführung nötigen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, ebenso der Grenzen des Geländes, das dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, und das Schaffen der notwendigen Höhenfestpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen sind Sache des Auftraggebers. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Geländeaufnahmen und Absteckungen und die übrigen für die Ausführung übergebenen Unterlagen sind für den Auftragnehmer maßgebend. Jedoch hat er sie, soweit es zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung gehört, auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und den Auftraggeber auf entdeckte oder vermutete Mängel hinzuweisen. Vor Beginn der Arbeiten ist, soweit notwendig, der Zustand der Straßen und Geländeoberfläche, der Vorfluter und Vorflutleitungen, ferner der baulichen Anlagen im Baubereich in einer Niederschrift festzuhalten, die vom Auftraggeber und Auftragnehmer anzuerkennen ist. Zeichnungen, Berechnungen, Nachprüfungen von Berechnungen oder andere Unterlagen, die der Auftragnehmer nach dem Vertrag, besonders den Technischen Vertragsbedingungen, oder der gewerblichen Verkehrssitte oder auf besonderes Verlangen des Auftraggebers ( 2 Nr. 9) zu beschaffen hat, sind dem Auftraggeber nach Aufforderung rechtzeitig vorzulegen. 3 Execution Documents The documents necessary to execute the work are to be delivered to the contractor free of charge in due time. The principal shall be responsible for marking off the main axes of the structural facilities and the boundaries of the grounds provided to the contractor and for creating the necessary height benchmarks in the direct vicinity of the structural facilities. The photographs of the grounds and the survey markers provided by the principal and the other documents delivered to execute the work shall be decisive for the contractor. However, as necessary for the due performance of the contract, the contractor must check the documents for any irregularities and notify the principal of any detected or presumed defects. Before starting the work, the conditions of the streets, ground surfaces, run-off ditches and lines, and the structural facilities in the area of the construction must, where necessary, be set down in a record, which must be acknowledged by the principal and contractor. Drawings, calculations, subsequent checks of calculations or other documents, which the contractor must procure in accordance with the contract, the Technical Terms and Conditions of Contract or industry practices or at the special request of the principal ( 2 No. 9) are to be presented to the principal in due time upon request.

7 UPDATE March (1) Die in Nummer 5 genannten Unterlagen dürfen ohne Genehmigung ihres Urhebers nicht veröffentlicht, vervielfältigt, geändert oder für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden. (2) An DV-Programmen hat der Auftraggeber das Recht zur Nutzung mit den vereinbarten Leistungsmerkmalen in unveränderter Form auf den festgelegten Geräten. Der Auftraggeber darf zum Zwecke der Datensicherung zwei Kopien herstellen. Diese müssen alle Identifikationsmerkmale enthalten. Der Verbleib der Kopien ist auf Verlangen nachzuweisen. (3) Der Auftragnehmer bleibt unbeschadet des Nutzungsrechts des Auftraggebers zur Nutzung der Unterlagen und der DV-Programme berechtigt. (1) The documents mentioned in No. 5 may not be published, reproduced, modified or used for purposes other than the stipulated purpose without the consent of their author. (2) The principal shall have the right to use dataprocessing programs with the agreed performance features in unaltered form on the equipment determined. The principal may create two copies for purposes of data security. The copies must contain all identifying features. The whereabouts of the copies must be documented upon request. (3) The contractor shall remain entitled to use documents and data-processing programs irrespective of the principal's right of use. 4 Ausführung (1) Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse - z. B. nach dem Baurecht, dem Straßenverkehrsrecht, dem Wasserrecht, dem Gewerberecht - herbeizuführen. 4 Execution (1) The principal must assure the general order on the construction site and the interaction of the various contractors. The principal must obtain the necessary public-law permits and approvals (e.g. in accordance with building law, roadway law, water management law and trade law). (2) Der Auftraggeber hat das Recht, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung zu überwachen. Hierzu hat er Zutritt zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, wo die vertragliche Leistung oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe und Bauteile gelagert werden. Auf Verlangen sind ihm die Werkzeichnungen oder andere Ausführungsunterlagen sowie die Ergebnisse von Güteprüfungen zur Einsicht vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, wenn hierdurch keine Geschäftsgeheimnisse preisgegeben werden. Als Geschäftsgeheimnis bezeichnete Auskünfte und Unterlagen hat er vertraulich zu behandeln. (2) The principal shall have the right to monitor the execution of the work for its compliance with the contract. For this purpose, the principal shall have access to the workstations, workshops and storage rooms where the contractual performance or parts thereof are produced or where the materials and components intended for the performance are stored. Upon request, the principal must be allowed to inspect works drawings, other execution documents and the results of quality tests, and furnished the necessary information, provided no business secrets are thereby disclosed. The principal must treat confidentially any information and documents designated as containing business secrets.

8 UPDATE March (3) Der Auftraggeber ist befugt, unter Wahrung der dem Auftragnehmer zustehenden Leitung (Nummer 2) Anordnungen zu treffen, die zur vertragsgemäßen Ausführung der Leistung notwendig sind. Die Anordnungen sind grundsätzlich nur dem Auftragnehmer oder seinem für die Leitung der Ausführung bestellten Vertreter zu erteilen, außer wenn Gefahr im Verzug ist. Dem Auftraggeber ist mitzuteilen, wer jeweils als Vertreter des Auftragnehmers für die Leitung der Ausführung bestellt ist. (4) Hält der Auftragnehmer die Anordnungen des Auftraggebers für unberechtigt oder unzweckmäßig, so hat er seine Bedenken geltend zu machen, die Anordnungen jedoch auf Verlangen auszuführen, wenn nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wenn dadurch eine ungerechtfertigte Erschwerung verursacht wird, hat der Auftraggeber die Mehrkosten zu tragen. (3) Subject to the right of direction to which the contractor is entitled (No. 2), the principal shall be empowered to issue the orders necessary for the work to be executed pursuant to the contract. The orders are in principle only to be issued to the contractor or the representatives appointed by the contractor to direct the execution of the work, except in the event of imminent danger. The principal must be informed of the person appointed as the contractor's representative in order to direct the execution of the work. (4) If the contractor holds the orders of the principal to be unjustified or inexpedient, the contractor must state its concerns, though carry out the orders upon request, unless opposed to provisions of law or administrative provisions. If unjustified hardship is caused as a result, the principal must bear the additional costs. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Sache, die Ausführung seiner vertraglichen Leistung zu leiten und für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen. (2) Er ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu den Arbeitnehmern regeln. (1) The contractor must direct the work under its own responsibility in accordance with the contract. In this regard, the contractor must observe generally accepted engineering principles, the provisions of law and administrative provisions. The contractor shall be responsible for directing the execution of its contractual performance and for assuring order at its place of work. (2) The contractor alone shall be responsible for the fulfillment of all obligations prescribed by law, authorities or trade associations towards its employees. The contractor alone shall have the task of reaching any agreements and taking any measures to regulate its relationship with employees. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung (auch wegen der Sicherung gegen Unfallgefahren), gegen die Güte der vom Auftraggeber gelieferten Stoffe oder Bauteile oder gegen die Leistungen anderer Unternehmer, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst schon vor Beginn der Arbeiten - schriftlich mitzuteilen; der Auftraggeber bleibt jedoch für seine Angaben, Anordnungen oder Lieferungen verantwortlich. If the contractor has any concerns about the foreseen method of execution (also with respect to safety and risks of accidents), about the quality of the materials or components supplied by the principal or about the performances of other contractors, the contractor must notify the concerns to the principal in writing without delay, if feasible before commencement of the work; however, the principal shall remain responsible for its statements, orders and deliveries.

9 UPDATE March Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Benutzung oder Mitbenutzung zu überlassen: a) die notwendigen Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle, b) vorhandene Zufahrtswege und Anschlussgleise, c) vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie. Die Kosten für den Verbrauch und den Messer oder Zähler trägt der Auftragnehmer, mehrere Auftragnehmer tragen sie anteilig. Unless stipulated otherwise, the principal must provide the following to the contractor free of charge for use or co-use: a) the necessary storage and work places at the construction site; b) existing driveways and connecting tracks; c) existing water and energy lines. The costs for the consumption and the metering or meters shall be borne by the contractor; several contractors shall bear the costs on a prorated basis. Der Auftragnehmer hat die von ihm ausgeführten Leistungen und die ihm für die Ausführung übergebenen Gegenstände bis zur Abnahme vor Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er sie vor Winterschäden und Grundwasser zu schützen, ferner Schnee und Eis zu beseitigen. Obliegt ihm die Verpflichtung nach Satz 2 nicht schon nach dem Vertrag, so regelt sich die Vergütung nach 2 Nr. 6. Stoffe oder Bauteile, die dem Vertrag oder den Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Auftraggebers innerhalb einer von ihm bestimmten Frist von der Baustelle zu entfernen. Geschieht es nicht, so können sie auf Kosten des Auftragnehmers entfernt oder für seine Rechnung veräußert werden. The contractor must protect the performances carried out by it and the objects provided for execution of the work until acceptance from damage and theft. At the principal's request, the contractor must safeguard them from damage caused by winter weather and ground water, and furthermore remove snow and ice. If the obligation in accordance with Sentence 2 is not incumbent upon him in accordance with the contract, compensation shall be stipulated in accordance with 2 No. 6. Materials or components not corresponding to the contract or the samples provided are to be removed from the construction site at the orders of the principal within a period determined thereby. If this does not transpire, they may be removed at the cost of the contractor or sold for its account. Leistungen, die schon während der Ausführung als mangelhaft oder vertragswidrig erkannt werden, hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten durch mangelfreie zu ersetzen. Hat der Auftragnehmer den Mangel oder die Vertragswidrigkeit zu vertreten, so hat er auch den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kommt der Auftragnehmer der Pflicht zur Beseitigung des Mangels nicht nach, so kann ihm der Auftraggeber eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe ( 8 Nr. 3). Performances acknowledged during the execution of the work to be defective or in breach of contract must be replaced by the contractor at its cost with defect-free performances. If the contractor is responsible for the defect or the breach of contract, the contractor must also compensate the resulting damage. If the contractor fails to fulfill its duty to remedy the defect, the principal may establish a reasonable period for it to remedy the defect, declaring that it will withdraw the assignment if the period expires unproductively ( 8 No. 3).

10 UPDATE March (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers darf er sie an Nachunternehmer übertragen. Die Zustimmung ist nicht notwendig bei Leistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Erbringt der Auftragnehmer ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers Leistungen nicht im eigenen Betrieb, obwohl sein Betrieb darauf eingerichtet ist, kann der Auftraggeber ihm eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung im eigenen Betrieb setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe ( 8 Nr. 3). (2) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teile B und C, zugrunde zu legen. (3) Der Auftragnehmer hat die Nachunternehmer dem Auftraggeber auf Verlangen bekannt zu geben. (1) The contractor must execute the work in its own operations. With the principal's written consent, the contractor may transfer the work to a subcontractor. No consent shall be necessary regarding work for which the contractor's operations are not suited. If the contractor does not perform work in its own operations and does not obtain the principal's written consent, even though its operations are suitable for performing the work, the principal may establish a reasonable period for the contractor to initiate the performance in its own operations, declaring that it will withdraw the assignment if the period expires unproductively ( 8 No. 3). (2) If construction work is transferred to subcontractors, the contractor must apply Parts B and C of the Award and Contracting Rules for Construction Contracts. (3) The contractor must notify the principal of the subcontractors upon request. Werden bei Ausführung der Leistung auf einem Grundstück Gegenstände von Altertums-, Kunst- oder wissenschaftlichem Wert entdeckt, so hat der Auftragnehmer vor jedem weiteren Aufdecken oder Ändern dem Auftraggeber den Fund anzuzeigen und ihm die Gegenstände nach näherer Weisung abzuliefern. Die Vergütung etwaiger Mehrkosten regelt sich nach 2 Nr. 6. Die Rechte des Entdeckers ( 984 BGB) hat der Auftraggeber. Der Zustand von Teilen der Leistung ist auf Verlangen gemeinsam von Auftraggeber und Auftragnehmer festzustellen, wenn diese Teile der Leistung durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. Das Ergebnis ist schriftlich niederzulegen. If objects of historical, artistic or scientific value are discovered on the site as the work is being executed, the contractor must notify the find to the principal before uncovering them any further or changing them and provide the principal the objects in accordance with detailed instructions. The compensation of any additional costs shall be determined in accordance with 2 No. 6. The principal shall have the rights of the discoverer ( 984 of the Civil Code). The conditions of parts of the work must be determined jointly by the principal and contractor upon request, if such parts are otherwise kept from inspection due to the further execution of work. The results must be set down in writing.

11 UPDATE March Ausführungsfristen Die Ausführung ist nach den verbindlichen Fristen (Vertragsfristen) zu beginnen, angemessen zu fördern und zu vollenden. In einem Bauzeitenplan enthaltene Einzelfristen gelten nur dann als Vertragsfristen, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Ist für den Beginn der Ausführung keine Frist vereinbart, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf Verlangen Auskunft über den voraussichtlichen Beginn zu erteilen. Der Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung zu beginnen. Der Beginn der Ausführung ist dem Auftraggeber anzuzeigen. Wenn Arbeitskräfte, Geräte, Gerüste, Stoffe oder Bauteile so unzureichend sind, dass die Ausführungsfristen offenbar nicht eingehalten werden können, muss der Auftragnehmer auf Verlangen unverzüglich Abhilfe schaffen. Verzögert der Auftragnehmer den Beginn der Ausführung, gerät er mit der Vollendung in Verzug, oder kommt er der in Nummer 3 erwähnten Verpflichtung nicht nach, so kann der Auftraggeber bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz nach 6 Nr. 6 verlangen oder dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass er ihm nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Auftrag entziehe ( 8 Nr. 3). 5 Execution Periods The execution of work is to be commenced, adequately advanced and completed in accordance with the binding deadlines (Contractual deadlines). Any specific deadlines contained in a construction schedule shall only apply as contractual deadlines if expressly agreed in the contract. If no period has been stipulated for the commencement of the work, the principal must furnish the contractor upon request information concerning the foreseeable commencement. The contractor must commence within 12 working days after a request. The commencement of the work must be notified to the principal. If labor, equipment, scaffolding, materials or components are so insufficient that execution deadlines will obviously cannot be met, the contractor must procure assistance upon request without delay. If the contractor delays the commencement of the work, is in default with the completion, or fails to meet the obligation mentioned in No. 3, the principal may demand, while maintaining the contract, damage compensation in accordance with 6 No. 6 or set a reasonable deadline for the contractor to perform the contract, declaring that it will withdraw the assignment if the deadline expires unproductively ( 8 No. 3). 6 Behinderung und Unterbrechung der Ausführung Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden Umstände, wenn dem Auftraggeber offenkundig die Tatsache und deren hindernde Wirkung bekannt waren. 6 Hindrance and Interruption of Execution If the contractor feels that it is hindered in the proper execution of the work, the contractor must notify the principal thereof in writing without delay. If the contractor fails to provide notice, the contractor shall only have a claim to consideration of the obstacles if the principal was obviously aware of the facts and the hindering effect.

12 UPDATE March (1) Ausführungsfristen werden verlängert, soweit die Behinderung verursacht ist: a) durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers, b) durch Streik oder eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete Aussperrung im Betrieb des Auftragnehmers oder in einem unmittelbar für ihn arbeitenden Betrieb, c) durch höhere Gewalt oder andere für den Auftragnehmer unabwendbare Umstände. (2) Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit, mit denen bei Abgabe des Angebots normalerweise gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung. (1) Execution periods shall be extended if the hindrance is caused by: a) any circumstance within the principal's scope of risk; b) strike or lockout ordered by the employers' association at the contractor's operations or at a business working directly for the contractor; c) force majeure or other circumstances unavoidable for the contractor. (2) Weather-related influences during the execution period that could normally be expected when the bid was issued shall not be considered an obstacle. Der Auftragnehmer hat alles zu tun, was ihm billigerweise zugemutet werden kann, um die Weiterführung der Arbeiten zu ermöglichen. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat er ohne weiteres und unverzüglich die Arbeiten wieder aufzunehmen und den Auftraggeber davon zu benachrichtigen. Die Fristverlängerung wird berechnet nach der Dauer der Behinderung mit einem Zuschlag für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit. Wird die Ausführung für voraussichtlich längere Dauer unterbrochen, ohne dass die Leistung dauernd unmöglich wird, so sind die ausgeführten Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen und außerdem die Kosten zu vergüten, die dem Auftragnehmer bereits entstanden und in den Vertragspreisen des nicht ausgeführten Teils der Leistung enthalten sind. The contractor must do everything that can fairly be expected of it to enable the further performance of work. As soon as the obstacles are eliminated, the contractor must readily start the work again without delay and inform the principal thereof. The extension of the deadline shall be calculated in accordance with the duration of the hindrance, with a markup for the resumption of the work and any postponement to a less favorable season. If the work is likely to be interrupted for an extended period of time, though the performance is not permanently impossible, the work executed is to be settled in accordance with the contractual prices; moreover, the costs already incurred by the contractor that are contained in the contractual prices for the unexecuted portion of the work must also be compensated.

13 UPDATE March Sind die hindernden Umstände von einem Vertragsteil zu vertreten, so hat der andere Teil Anspruch auf Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens, des entgangenen Gewinns aber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf angemessene Entschädigung nach 642 BGB unberührt, sofern die Anzeige nach Nr. 1 Satz 1 erfolgt oder wenn Offenkundigkeit nach Nr. 1 Satz 2 gegeben ist. Dauert eine Unterbrechung länger als 3 Monate, so kann jeder Teil nach Ablauf dieser Zeit den Vertrag schriftlich kündigen. Die Abrechnung regelt sich nach den Nummern 5 und 6; wenn der Auftragnehmer die Unterbrechung nicht zu vertreten hat, sind auch die Kosten der Baustellenräumung zu vergüten, soweit sie nicht in der Vergütung für die bereits ausgeführten Leistungen enthalten sind. If one party to the contract is responsible for the obstacles, the other party shall have a claim to compensation of the verifiably incurred damage, indemnification for loss of profit, however, can only be claimed in the event of intentional action or gross negligence. Otherwise, the contractor's claim to a reasonable indemnity in accordance with 642 of the Civil Code shall not be prejudiced hereby, provided the notice is made in accordance with No. 1, Sentence 1 or provided the principal was obviously aware in accordance with No. 1, Sentence 2. If an interruption lasts longer than three months, each party may terminate the contract in writing after this period. The settlement of accounts shall be made in accordance with No. 5 and 6; if the contractor is not responsible for the interruption, the costs of vacating the construction site must be compensated, unless such costs are contained in the compensation for the previously executed work. 7 Verteilung der Gefahr Wird die ganz oder teilweise ausgeführte Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so hat dieser für die ausgeführten Teile der Leistung die Ansprüche nach 6 Nr. 5; für andere Schäden besteht keine gegenseitige Ersatzpflicht. Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören alle mit der baulichen Anlage unmittelbar verbundenen, in ihre Substanz eingegangenen Leistungen, unabhängig von deren Fertigstellungsgrad. 7 Distribution of Risk If the work executed in whole or in part is damaged or destroyed before acceptance by force majeure, war, unrest or other objectively unavoidable circumstances for which the contractor is not responsible, the contractor shall have the claims in accordance with 6 No. 5 for the executed portions of the work; no mutual compensation duty shall exist for other damage. Work executed in whole or in part shall include all materially initiated performances directly associated with the structural facility and incorporated in its substance, irrespective of the degree of completion thereof. Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören nicht die noch nicht eingebauten Stoffe und Bauteile sowie die Baustelleneinrichtung und Absteckungen. Zu der ganz oder teilweise ausgeführten Leistung gehören ebenfalls nicht Baubehelfe, z. B. Gerüste, auch wenn diese als Work executed in whole or in part shall not include still uninstalled materials or components or the setup of the construction site and marking off of the property. Work executed in whole or in part shall likewise not include aids for the construction (e.g. scaffolding), even if this was awarded as a separate performance or

14 UPDATE March Besondere Leistung oder selbständig vergeben sind. independently. 8 Kündigung durch den Auftraggeber (1) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen. (2) Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft und seines Betriebs erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt ( 649 BGB). 8 Termination by Principal (1) The principal may terminate the contract at any time prior to the completion of the performance. (2) The contractor shall be entitled to the stipulated compensation. However, the contractor must allow that which it saved as a consequence of the rescission of the contract or acquired or maliciously failed to acquire through other use of its labor and operations ( 649 of the Civil Code) to be ascribed to it. (1) Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn der Auftragnehmer seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise vom Auftraggeber oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren ( 14 und 15 InsO) beziehungsweise ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. (2) Die ausgeführten Leistungen sind nach 6 Nr. 5 abzurechnen. Der Auftraggeber kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Restes verlangen. (1) The principal may terminate the contract if the contractor suspends its payments, if the contractor or the principal or another creditor admissibly files a petition for insolvency ( 14 and 15 of the Insolvency Code) or comparable proceedings, if such proceedings are initiated or if such proceedings are dismissed due to a lack of assets. (2) The work executed is to be settled in accordance with 6 No. 5. The principal may demand damage compensation due to non-performance of the residual work. (1) Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn in den Fällen des 4 Nr. 7 und 8 Abs. 1 und des 5 Nr. 4 die gesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist (Entziehung des Auftrags). Die Entziehung des Auftrags kann auf einen in sich abgeschlossenen Teil der vertraglichen Leistung beschränkt werden. (2) Nach der Entziehung des Auftrags ist der Auftraggeber berechtigt, den noch nicht vollendeten Teil der Leistung zu Lasten des Auftragnehmers durch einen Dritten ausführen zu lassen, doch bleiben seine Ansprüche auf Ersatz des etwa entstehenden weiteren Schadens bestehen. Er ist auch berechtigt, auf die weitere Ausführung zu verzichten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn die Ausführung aus den Gründen, die zur Entziehung des Auftrags geführt haben, für ihn kein Interesse mehr hat. (1) The principal may terminate the contract if, in the events in 4 No. 7 and 8 No. 1 and 5 No. 4 the deadline has expired unproductively (withdrawal of assignment). The withdrawal of the assignment may be restricted to any secluded part of the contractual performance. (2) After the withdrawal of the assignment, the principal shall be entitled to have the still uncompleted part of the performance executed by a third party at the expense of the contractor, without prejudice to the claims of the principal to compensation of the resulting further damage. The principal shall also be entitled to waive the further execution and to demand damage compensation due to non-performance if the principal no longer has an interest in the work being executed due to the reasons which led to the withdrawal of the assignment.

15 UPDATE March (3) Für die Weiterführung der Arbeiten kann der Auftraggeber Geräte, Gerüste, auf der Baustelle vorhandene andere Einrichtungen und angelieferte Stoffe und Bauteile gegen angemessene Vergütung in Anspruch nehmen. (4) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine Aufstellung über die entstandenen Mehrkosten und über seine anderen Ansprüche spätestens binnen 12 Werktagen nach Abrechnung mit dem Dritten zuzusenden. (3) In order to continue the work, the principal may use equipment, scaffolding and other installations present at the construction site and delivered materials and building components in return for adequate compensation. (4) The principal must send the contractor a list of the additional costs incurred and its claims within 12 working days at the latest after the settlement of accounts with the third party. Der Auftraggeber kann den Auftrag entziehen, wenn der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe eine Abrede getroffen hatte, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. Die Kündigung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes auszusprechen. Nummer 3 gilt entsprechend. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Der Auftragnehmer kann Aufmaß und Abnahme der von ihm ausgeführten Leistungen alsbald nach der Kündigung verlangen; er hat unverzüglich eine prüfbare Rechnung über die ausgeführten Leistungen vorzulegen. Eine wegen Verzugs verwirkte, nach Zeit bemessene Vertragsstrafe kann nur für die Zeit bis zum Tag der Kündigung des Vertrags gefordert werden. The principal may withdraw the assignment if the contractor has reached an arrangement associated with the award of the contract that constitutes an inadmissible restraint on competition. The termination is to be declared within 12 working days after the grounds for termination become known. No. 3 shall apply accordingly. Termination is to be declared in writing. The contractor may request the survey and acceptance of the work executed by it immediately after the termination; the contractor must immediately present a verifiable invoice for the work executed. A time-related contractual penalty incurred due to default may only be demanded for the period up to the termination date of the contract. 9 Kündigung durch den Auftragnehmer Der Auftragnehmer kann den Vertrag kündigen: a) wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Handlung unterlässt und dadurch den Auftragnehmer außerstande setzt, die Leistung auszuführen (Annahmeverzug nach 293 ff. BGB), b) wenn der Auftraggeber eine fällige Zahlung nicht leistet oder sonst in Schuldnerverzug gerät. 9 Termination by Contractor The contractor may terminate the contract if: a) the principal fails to perform any act incumbent upon it, thus making it impossible for the contractor to execute the work (default in acceptance in accordance with 293 et seqq. of the Civil Code); b) the principal does not render any due payment or is otherwise in default as a debtor.

16 UPDATE March Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werde. Die bisherigen Leistungen sind nach den Vertragspreisen abzurechnen. Außerdem hat der Auftragnehmer Anspruch auf angemessene Entschädigung nach 642 BGB; etwaige weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt. Termination must be declared in writing. Termination may first be made when the contractor has established a reasonable grace period for the principal to perform the contract, declaring that it will terminate the contract after the grace period has expired unproductively. The work already executed is to be settled in accordance with the contractual prices. Moreover, the contractor shall have a claim to a reasonable indemnity in accordance with 642 of the Civil Code; any further claims of the contractor shall not be prejudiced hereby. 10 Haftung der Vertragsparteien Die Vertragsparteien haften einander für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter und der Personen, deren sie sich zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedienen ( 276, 278 BGB). (1) Entsteht einem Dritten im Zusammenhang mit der Leistung ein Schaden, für den auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen beide Vertragsparteien haften, so gelten für den Ausgleich zwischen den Vertragsparteien die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Soweit der Schaden des Dritten nur die Folge einer Maßnahme ist, die der Auftraggeber in dieser Form angeordnet hat, trägt er den Schaden allein, wenn ihn der Auftragnehmer auf die mit der angeordneten Ausführung verbundene Gefahr nach 4 Nr. 3 hingewiesen hat. 10 Liability of Parties The parties shall be liable to each other for their own fault and for the fault of their legal agents and persons of which they avail themselves to fulfill their obligations ( 276 and 278 of the Civil Code). (1) If a third party incurs any damage in connection with work for which both parties are liable in accordance with the liability provisions stipulated by law, the general provisions of law shall apply to the recompensation between the parties, unless stipulated otherwise in any specific case. If the damage to the third party is solely the consequence of a measure ordered by the principal in a specific form, the principal alone shall bear the damage, provided the contractor had advised the principal in accordance with 4 No. 3 of the risk associated with executing the work in the form ordered by the principal. (2) Der Auftragnehmer trägt den Schaden allein, soweit er ihn durch Versicherung seiner gesetzlichen Haftpflicht gedeckt hat oder durch eine solche zu tarifmäßigen, nicht auf außergewöhnliche Verhältnisse abgestellten Prämien und Prämienzuschlägen bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer hätte decken können. (2) The contractor shall bear the damage alone if the contractor has covered its legal liability duty through insurance or could have covered such duty through insurance at standard premiums and premium markups not based on extraordinary circumstances with an insurer licensed to conduct business in Germany.

17 UPDATE March Ist der Auftragnehmer einem Dritten nach den 823 ff. BGB zu Schadensersatz verpflichtet wegen unbefugten Betretens oder Beschädigung angrenzender Grundstücke, wegen Entnahme oder Auflagerung von Boden oder anderen Gegenständen außerhalb der vom Auftraggeber dazu angewiesenen Flächen oder wegen der Folgen eigenmächtiger Versperrung von Wegen oder Wasserläufen, so trägt er im Verhältnis zum Auftraggeber den Schaden allein. If the contractor is obligated to pay damage compensation to a third party in accordance with 823 et seqq. of the Civil Code due to unauthorized access or damage to neighboring properties, due to excavation of or landfills with soil or other objects outside the space earmarked for this purpose by the principal or due to the consequences of arbitrary blockage of ways or water flows, the contractor alone shall bear the damage internally vis-à-vis the principal. Für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte haftet im Verhältnis der Vertragsparteien zueinander der Auftragnehmer allein, wenn er selbst das geschützte Verfahren oder die Verwendung geschützter Gegenstände angeboten oder wenn der Auftraggeber die Verwendung vorgeschrieben und auf das Schutzrecht hingewiesen hat. Ist eine Vertragspartei gegenüber der anderen nach den Nummern 2, 3 oder 4 von der Ausgleichspflicht befreit, so gilt diese Befreiung auch zugunsten ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. The contractor alone shall be liable internally for the infringement of industrial property rights, if the contractor itself offered the protected procedure or the use of protected objects or if the principal had prescribed the use while referring to the property right. If either party is released vis-à-vis the other party from the recompensation duty in accordance with Nos. 2, 3 or 4, such release shall also apply in favor of its legal representatives and vicarious agents, unless such persons have acted intentionally or with gross negligence. Soweit eine Vertragspartei von dem Dritten für einen Schaden in Anspruch genommen wird, den nach den Nummern 2, 3 oder 4 die andere Vertragspartei zu tragen hat, kann sie verlangen, dass ihre Vertragspartei sie von der Verbindlichkeit gegenüber dem Dritten befreit. Sie darf den Anspruch des Dritten nicht anerkennen oder befriedigen, ohne der anderen Vertragspartei vorher Gelegenheit zur Äußerung gegeben zu haben. If recourse is taken to one contractual party by a third party for a claim which the other contractual party must bear in accordance with Nos. 2, 3 or 4, the one contractual party may request the other to release it from the financial liability vis-à-vis the third party. The contractual party may not acknowledge or satisfy the third-party claim without previously giving the other contractual party the opportunity to respond.

18 UPDATE March Vertragsstrafe Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die 339 bis 345 BGB. Ist die Vertragsstrafe für den Fall vereinbart, dass der Auftragnehmer nicht in der vorgesehenen Frist erfüllt, so wird sie fällig, wenn der Auftragnehmer in Verzug gerät. 11 Contractual Penalty If contractual penalties are stipulated, 339 to 345 of the Civil Code shall apply. If a contractual penalty is stipulated in the event the contractor fails to render performance within the foreseen period, the contractual penalty shall become due when the contractor is in default. Ist die Vertragsstrafe nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder Werktag angefangener Wochen als 1/6 Woche gerechnet. Hat der Auftraggeber die Leistung abgenommen, so kann er die Strafe nur verlangen, wenn er dies bei der Abnahme vorbehalten hat. If the contractual penalty is measured in days, only working days shall be counted; if the penalty is measured in weeks, each working day of an instigated week shall count as 1/6th of a week. If the principal has accepted the work, the principal may only demand the penalty if it has reserved such right during the acceptance. 12 Abnahme Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden. Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden. 12 Acceptance If, after the completion (if applicable, even before the expiration of the stipulated execution period), the contractor demands the acceptance of the work, the principal must conduct the acceptance within 12 working days; a different deadline may be agreed upon. Upon request, secluded parts of the work must be accepted separately. Acceptance may be denied due to material defects until the defects are remedied. (1) Eine förmliche Abnahme hat stattzufinden, wenn eine Vertragspartei es verlangt. Jede Partei kann auf ihre Kosten einen Sachverständigen zuziehen. Der Befund ist in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. In die Niederschrift sind etwaige Vorbehalte wegen bekannter Mängel und wegen Vertragsstrafen aufzunehmen, ebenso etwaige Einwendungen des Auftragnehmers. Jede Partei erhält eine Ausfertigung. (1) A formal acceptance must take place if either party so requests. Each party may involve an expert at its own cost. The findings must be set down in a joint written record. Any reservations due to known defects and regarding contractual penalties must be incorporated in the record as must any objections of the contractor. Each party shall receive a copy of the record.

19 UPDATE March (2) Die förmliche Abnahme kann in Abwesenheit des Auftragnehmers stattfinden, wenn der Termin vereinbart war oder der. Auftraggeber mit genügender Frist dazu eingeladen hatte. Das Ergebnis der Abnahme ist dem Auftragnehmer alsbald mitzuteilen. (2) The formal acceptance may take place in the absence of the contractor if the appointment was scheduled or the principal provided an invitation with sufficient lead time. The result of the acceptance must be communicated without delay to the contractor. (1) Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung. (2) Wird keine Abnahme verlangt und hat der Auftraggeber die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist. Die Benutzung von Teilen einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme. (1) If no acceptance is required, the work shall be considered as accepted 12 working days after a written notice concerning the completion of the work. (2) If an acceptance is not required and the principal has begun to use the work or part of the work, the work or part shall be considered as accepted 6 working days after the start of use, unless stipulated otherwise. The use of parts of a structural facility to continue the work shall not be construed as an acceptance. (3) Vorbehalte wegen bekannter Mängel oder wegen Vertragsstrafen hat der Auftraggeber spätestens zu den in den Absätzen 1 und 2 bezeichneten Zeitpunkten geltend zu machen. (3) Reservations due to known defects or due to penalties must be claimed by the principal at the latest by the dates designated in paragraphs(1) and (2). Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, soweit er sie nicht schon nach 7 trägt. To the extent the principal does not already bear the risk in accordance with 7, all risk shall pass to the principal upon acceptance. 13 Mängelansprüche Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der 13 Warranty Claims The contractor must procure the performance for the principal as of the acceptance date free of material defects. The performance shall be considered free of defects as of the acceptance date if it has the stipulated features and corresponds to generally accepted engineering principles. If no features have been stipulated, the performance shall be considered free of material defects as of the acceptance date: a) if suited for the use assumed in accordance with the contract, or b) for the standard use and is of a quality common for works of the same nature as can be expected by the principal in accordance with the nature of the

20 UPDATE March Leistung erwarten kann. performance. Bei Leistungen nach Probe gelten die Eigenschaften der Probe als vereinbarte Beschaffenheit, soweit nicht Abweichungen nach der Verkehrssitte als bedeutungslos anzusehen sind. Dies gilt auch für Proben, die erst nach Vertragsabschluss als solche anerkannt sind. For performances provided according to samples, the features of the sample shall be considered as stipulated features, unless deviations are to be viewed as meaningless in accordance with industry practices. This shall also apply to samples initially acknowledged as such after the closing date of the contract. Ist ein Mangel zurückzuführen auf die Leistungsbeschreibung oder auf Anordnungen des Auftraggebers, auf die von diesem gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder Bauteile oder die Beschaffenheit der Vorleistung eines anderen Unternehmers, haftet der Auftragnehmer, es sei denn, er hat die ihm nach 4 Nr. 3 obliegende Mitteilung gemacht. If a defect is attributable to performance specifications or instructions of the principal, to materials or building components delivered or prescribed by the principal or to the quality of an input performance by another contractor, the contractor shall be liable unless the contractor made the notice incumbent upon it in accordance with 4 No. 3. (1) Ist für Mängelansprüche keine Verjährungsfrist im Vertrag vereinbart, so beträgt sie für Bauwerke 4 Jahre, für andere Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht, und für die vom Feuer berührten Teile von Feuerungsanlagen 2 Jahre. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährungsfrist für feuerberührte und abgasdämmende Teile von industriellen Feuerungsanlagen 1 Jahr. (2) Ist für Teile von maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen, bei denen die Wartung Einfluss auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit hat, nichts anderes vereinbart, beträgt für diese Anlagenteile die Verjährungsfrist für Mängelansprüche abweichend von Abs. 1 zwei Jahre, wenn der Auftraggeber sich dafür entschieden hat, dem Auftragnehmer die Wartung für die Dauer der Verjährungsfrist nicht zu übertragen; dies gilt auch, wenn für weitere Leistungen eine andere Verjährungsfrist vereinbart ist. (3) Die Frist beginnt mit der Abnahme der gesamten Leistung; nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung beginnt sie mit der Teilabnahme ( 12 Nr. 2). (1) If no limitation period for warranty claims is agreed in the contract, the limitation period shall be four years for construction work and two years for other work whose outcome consists in the production, maintenance or alteration of a thing and for parts of furnaces coming in contact with flames. At variance with Sentence 1, the limitation period for parts of industrial furnaces coming in contact with flames and of exhaust control systems shall be one year. (2) Unless stipulated otherwise, for parts of machinery and electrical and electronic equipment whose maintenance has an impact on safety and operability, the limitation period for warranty claims for such parts shall amount, at variance with Paragraph (1), to two years if the principal has decided not to transfer the contractor the maintenance for the period of the limitation period; this shall also apply if a variant limitation period is stipulated for further performances. (3) The period shall commence upon the acceptance of the entire work; the period shall only begin running upon a partial acceptance in the case of secluded parts of a work ( 12 No. 2).

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