APS-AAB-FCG-LEHRER/INNEN IM BEZIRK KORNEUBURG, Nr. 8/März 2012

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1 APS-AAB-FCG-LEHRER/INNEN IM BEZIRK KORNEUBURG, Nr. 8/März 2012 INHALT: Vorwort des Obmannes S. 2 * aus dem ZA/Newsletter S. 4 Steuer sparen - Arbeitnehmerveranlagung Neue Zahlen, Jubiläumszuwendung Herabsetzung der Jahresnorm - Höherversicherung Karenzurlaub, Kinderzuschuss * Informationen für VertragslehrerInnen S. 8 Karenz, Bezugsvorschüsse Weiterverwendung, Versetzung * Schulwesen Historische Entwicklung S. 11 * Wie lernt unser Gehirn? S. 15 * Bezirkslehrerball S. 17 * NÖAAB-Vortrag Erziehungsprinzipien S. 19 * IIL-Informationsveranstaltung Totengedenken S. 20 * nö://media: Fabula-Sagen-Projekt 2012, Tag der offenen Tür S. 21 * GÖD? - Bezahlen sollen andere! S. 27 * ÖAAB/fcg-Mitgliedschaft hilft Ihnen! S. 31 AUS DEN SCHULEN: VS Bisamberg: Nahtstelle Kindergarten Volksschule S. 22 * VS Harmannsdorf: Eine Nacht im Museum S. 23 * Informatik-HS Ost Stockerau: Indianer-Lesenacht S. 23 * VS und NÖMS Langenzersdorf: Gemeinsames Musikprojekt S. 24 * ÖKO-NÖMS Ernstbrunn: Gastkoch, Faschingsparty, Winterspaß S. 25 * EHS Stockerau: Farbe ins Wintergrau S. 26 VS und NÖMS Langenzersdorf 1

2 *** VORWORT *** Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bildungsforscher Stefan Hopmann (Universität Wien) meint, es gebe in Österreich keinesfalls zu wenige Akademiker. Besonders gesucht werden Facharbeiter und Techniker. Es stimme auch nicht, dass SchülerInnen heute weniger leisten als früher. Keine einzige seriöse Längsschnittstudie belege einen allgemeinen Leistungsverfall. Lediglich die Inhalte seien oftmals andere als früher. SchülerInnen lernen heute vieles, was es vor zehn Jahren überhaupt nicht gab. Unternehmer klagen aber über Lehrlinge, die keinen fehlerfreien Brief schreiben können, Uni-Professoren seien entsetzt über die Wissenslücken der Studienanfänger. Bildungserfolg werde durch Veranlagung, Angebot und Zuwendung sehr früh grundgelegt, die Erwartungen seien gestiegen und damit auch der Druck auf die Kinder. So sind wohl auch manche Verhaltensauffälligkeiten zu begründen und Grenzen der Inklusion zu beachten. Nachgewiesen ist, dass fast 20 % der Schulabgänger so schlecht ausgebildet und wenig sozial geschult sind, dass sie kaum einen Job bekommen werden, von dem sie leben können. Schulversager seien ein Armutsproblem, Migranten dabei aber nur zu einem Drittel betroffen. Gebrochene Verhaltensvereinbarungen, Schulpflichtverletzungen und fehlende Hausübungen mit Geldstrafen wie fürs Falschparken zu ahnden, darf nach Prävention, Hilfe und verpflichtenden Gesprächen nur ein allerletztes Mittel sein können. Wenn manche Eltern aber als Bildungsziel sehen, den Weg zum Sozialamt zu finden, um die Grundsicherung abholen zu können ( Die Presse ), dann entstehen soziale Spannungen und eine verlorene Generation. Da hilft auch der Ausbau einer Nachmittagsbetreuung wenig. Wachsender Leistungsdruck, Zentralisierungstendenzen (Testverfahren, Rechenschaftslegung, ) einerseits, innovative Gestaltungsverantwortlichkeit mit beschränkten Mitteln und geringer echter Autonomie sowie wenig erfolgversprechenden Wettbewerbssituationen andererseits schaffen Zwänge und belasten das schulische Klima sowie die Eigenmotivation zusätzlich. Das Trommelfeuer auf den Öffentlichen Dienst geht weiter, wenn es sich offenbar nicht ausgeht. Während anderswo Straßenzüge brennen, hat Österreich ein Sparpaket geschnürt. Darin sind nicht nur die Solidarabgabe für Superverdiener, sondern für alle - auch Beamte, ArbeitnehmerInnen und Senioren - Einschnitte ausverhandelt worden. 2 Familien- sowie Bildungsförderungen, Erbschaftsund Schenkungssteuer blieben unangetastet - Verwaltungsreformen ebenso. Sind Sie schon GÖD- und aab-mitglied? GÖD- Vorsitzender Fritz Neugebauer hat allein damit heuer die Arbeitsplatzsicherungsstrafsteuer, Pensionskürzungen und einen weiteren Eingriff in die Biennien für alle KollegInnen (>10000 / LehrerIn!) abwehren können, auch wenn es im kommenden Jahr keine Lohnerhöhung (~ 50 f) gibt. Ist das vorliegende Reformpaket, von dem der Bildungsbereich offensichtlich nur am Rande betroffen ist, notwendig, weil Rating-Agenturen uns beobachten - oder weil Verantwortung für nachfolgende Generationen übernommen werden muss? Wählen wir Gruppierungen, die uns die Wahrheit unverblümt sagen (können)? Der weltweite stündliche Durchschnittslohn liegt unter 3. Soziale, materielle und kulturelle Rahmenbedingungen sichern Existenz und Wirtschaftskraft. Trotz unserer besseren Löhne und fleißigen Vorfahren betragen die staatlichen Schulden jedes Österreichers fast Das Bildungssystem vom 3. Lj. bis zum Hochschulabschluss kann kostengünstig genutzt werden, ebenso ein österreichweites Straßen- und Bahnsystem (5x um den Erdball), die Gesundheitsversorgung, Unsere Kinder dürften nach dem gültigen System und bei der derzeitigen Lebenserwartung etwa 40 Jahre arbeiten und dann 30 Jahre im Ruhestand verbringen können. Aber zu welchem Preis? Und wer will schon für andere Generationen, andere Berufsgruppen, andere Länder zahlen müssen? Um das Pensionssystem zu erhalten, wird das Antrittsalter in den nächsten Jahren spürbar steigen müssen. Invaliditäts-, Korridor- und Frühpensionen werden zurückgefahren. Die Pensionserhöhung der nächsten Jahre erfolgt unter der Inflationsrate. Die Lebenserwartung stieg in kurzer Zeit um fast 10 Jahre, aber Geburtenrate und Pensionsantrittsalter sind im Vergleich zu den 70er-Jahren gesunken! Aktuell sind 23 % der ÖsterreicherInnen über 60 Jahre alt, 2050 rund 33 %. Bis zum Jahr 2050 wird sich die Lebenserwartung der Männer von 76 Jahren auf 84 erhöhen, jene der Frauen von 82 auf 89. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 81 Jahren hat der junge Pensionist an seinem letzten Arbeitstag daher 23 Jahre Pension vor sich. Im Jahr 1970 sah das Bild noch ganz anders aus:

3 Gearbeitet wurde damals im Schnitt bis 62, und bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 75 Jahren haben die Menschen etwa 13 Jahre lang Pension bezogen. Unverzichtbar ist es, den Erfahrungsschatz der vorgesehen. Es sei nicht einmal die wissenschaftliche Auswertung der derzeitigen Versuche abgewartet worden. Ein Problem der Hauptschule sei die Stigmatisierung durch die 3. Leistungsgruppe gewesen. Der zweite Lehrer in der Klasse solle die Lösung sein. Zudem sehe das Konzept der NMS keinen flexiblen Stundenplan, keine variablen Organisationsformen, und keine hinreichend differenzierte Förderung vor. Mit der Ganztagsschule werden Betreuungs-, aber keine Förderprobleme gelöst. Gute Noten seien meist nicht viel mehr als die Verteilung von Prämien an fleißige Mütter oder gar Sorge vor deren Wut? Es ist eine lang gehegte Forderung der Personalvertretung, dass KollegInnen SchülerInnen in einer so wenig wie möglich reglementierten autonomen Schule ungestört die Förderung bieten können sollen, die sie brauchen. älteren Generation effektiv an die junge weiterzugeben. Auch im Bereich der Bildung ist die Einbindung der älteren Generation unentbehrlich wurde deshalb von der Europäischen Union zum Jahr der Solidarität zwischen den Generationen ausgerufen. Immer wieder ist zu hören, es sei nicht mehr wichtig, für die Vermittlung von Fachwissen einzutreten, da es ja ohnedies in Lexika nachgelesen werden könne. Begeisterungsfähigkeit, Kompetenz, das Erkennen von Zusammenhängen und die Auseinandersetzung mit zentralen Wissensbeständen unserer Kultur entstehen aber erst durch das Wissen selbst. Ein möglicher Zutritt zur faszinierenden Welt des Kultur- und Wissensschatzes der Menschheit gelingt durch die Förderung der Lesekompetenz. Kompetenzorientierung und Bildung allein aber als Mittel verbesserter wirtschaftlicher Möglichkeiten sind zu wenig für die Ausbildung der Persönlichkeit. Neugier, Staunen, Achtsamkeit, Dankbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Beziehungsfähigkeit, Weltoffenheit können nur durch lebenslange Vermittlung und Aneignung fundierter weltanschaulicher Grundlagen durch Vorbilder gefördert werden. Nur mit entsprechenden Rahmenbedingungen für ungestörten Unterricht ist die medial heraufbeschworene Notwendigkeit einer Reformitis und die die Belastungsgrenze überschreitende Projektomanie zu behandeln. Es muss zu denken geben, dass einer der renommiertesten Bildungswissenschafter dieses Landes die Bildungsreform als Betrug und Irreführung" bezeichnet. Eine ausreichende Binnendifferenzierung, um den unterschiedlichen Fähigkeiten der Schüler Rechnung tragen zu können sei in der NMS nicht In NÖ werden bis zu drei Kleinschulen unter eine gemeinsame Leitung gestellt (12 % aller Pflichtschulen), um wohnortnahe Schulen zu erhalten und nicht schon Sechsjährige zu Pendlern zu machen. Mehr als die Hälfte aller 630 NÖ Volksschulen sind Kleinschulen mit weniger als vier Klassen. 122 SchulleiterInnen betreuen mehrere Standorte. Das betrifft mittlerweile 103 Volksschulstandorte, zwölf Hauptschulen, sechs Sonderschulen und eine Polytechnische Schule. Die DirektorInnen müssen selbst unterrichten, sind aber auch mit der Administration belastet - eine Herausforderung für alle Schulpartner. Die vielen kleinen Standorte brauchten viele Ressourcen für die Verwaltung. Erst ab acht Klassen ist ein Leiter vom Unterricht freigestellt. Wie viele Berufsgruppen gibt es, in denen die ArbeitnehmerInnen neben ihrem Engagement so viele Materialien eigenfinanziert einbringen? Vergessen Sie nicht, die Kosten für privat angeschaffte Unterrichtsmaterialien u. a. in der Arbeitnehmerveranlagung Steuer sparend anzuführen! Unter finden Sie wichtige Informationen der GÖD/PflichtschullehrerInnen, in der vorliegenden Ausgabe unserer Bezirkslehrerzeitung hoffentlich auch wieder für Sie interessante Informationen. Danke für Ihren Einsatz für unsere SchülerInnen, Ihre Begeisterung und Ihr Engagement und damit Ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Wirken unserer Berufsgruppe! Ein gesegnetes Osterfest! Mit kollegialen Grüßen Franz Grafenauer (aps-aab-fcg-dg-vorsitzender) 3

4 *** DIENSTRECHT *** ARBEITNEHMERVERANLAGUNG Holen Sie sich Ihr Geld vom Finanzamt zurück! Sonderausgaben - Versicherungsprämien: Kranken-, Unfall-, Lebens- oder Rentenversicherungen - Wohnraumschaffung/Wohnraumsanierung sowie dafür verwendete Kreditrückzahlungen - Aufwendungen f.genussscheine, junge Aktien - Kirchenbeiträge: maximal 200 jährlich (ab 2012: 400 ) - freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung - Nachkauf von Schul- und Studienzeiten - Prämienbegünstigte Zukunfts- und Pensionsvorsorge - Spenden - Steuerberatungskosten Werbungskosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, wenn sie nicht bereits bei der Lohnabrechnung berücksichtigt wurden. Diese wirken sich aus, wenn sie in Summe höher sind als das Werbungskostenpauschale von 132 jährlich. Sind sie niedriger, werden sie bereits bei jedem Arbeitnehmer in der Lohnverrechnung berücksichtigt. - Pendlerpauschale - Arbeitsmittel: Hefte, Schreibgeräte, Papier, Taschenrechner, Büromaterial, Schreibmaschine, Computertisch, Laminator, Aktenkoffer, Musikinstrumente, Kochanzug, Physikmaterial, Trainingsanzug mit Schullogo, Digitalkamera (abzüglich Privatanteil, berufliche Veranlassung) usw. - beruflich veranlasste Internetkosten, Computer (40 % Privatanteil, Anschaffungskosten sind über die Absetzung für Abnutzung AfA auf Basis einer zumindest dreijährigen Nutzungsdauer abzuschreiben). Auch sämtliche mit dem Betrieb des Computers verbundene Aufwendungen wie PC-Tisch, Software, USB- Sticks, Disketten, Handbücher, Papier, CD- Rohlinge etc. sind nach Maßgabe der beruflichen Nutzung absetzbar. Arbeitsmittel und Werkzeuge, die nicht mehr als 400 kosten, können zur Gänze in dem Kalenderjahr abgesetzt werden, in dem sie angeschafft wurden. Übersteigen die Anschaffungskosten bei einem mehr als ein Jahr genutzten Wirtschaftsgut 400, können sie nur verteilt über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgesetzt werden. - Fachliteratur: Fachbücher, Fachzeitschriften, Informatik, Pädagogik, elektrische Datenträger etc. Aus dem Beleg muss der genaue Titel des Werkes hervorgehen. Die Bezeichnung diverse 4 Fachliteratur reicht nicht aus. Allgemein bildende Werke wie Lexika oder Nachschlagewerke gelten ebenso grundsätzlich nicht als Fachliteratur wie Zeitungen. - Reise-/Fahrtkosten für Dienstreisen ohne oder mit geringem Kostenersatz des Arbeitgebers - benötigte Sprachkurse und echte Studienreisen - Umschulungskosten, Aus- und Fortbildung - Studiengebühren - wenn Sie neben der beruflichen Tätigkeit studieren - Kosten einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung und Familienheimfahrten - Reparatur nach Schaden am Arbeitsweg und polizeilicher Meldung Nicht absetzbar sind die Arbeitszimmereinrichtung und Arbeitskleidung, wenn private Verwendung auch gegeben ist. Außergewöhnliche Belastungen Diese Kosten wirken sich nur aus, wenn Sie den Selbstbehalt (ein Brutto-Monatslohn) in Summe überschreiten. - Krankheitskosten (Kontaktlinsen, Brille, Hörgerät, Rollstuhl, Zahnersatz, -korrektur, Arzt, Fahrt-, Spitals-, Allergiekosten, Diabetes, Medikamentenselbstbehalt) - Begräbnis-/Grabsteinkosten, sofern sie nicht durch den Nachlass gedeckt sind - Kosten für Kinderbetreuung (Kindergarten, Hort, Tagesbetreuung bei pädag. Qualifizierten) - Kurkosten - andere außergewöhnliche Belastungen (z.b. Pflegeheimkosten) Ohne Selbstbehalt: - Katastrophenschäden (z.b. Hochwasser oder Erdrutsch) - Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Kinder - bei Behinderung Kinderfreibetrag (Formular L1k) - Kinderfreibetrag: Dieser beträgt für jedes haushaltszugehörige Kind grundsätzlich 220. Wenn beide Elternteile Steuern zahlen, kann dieser Freibetrag auch aufgeteilt werden. In diesem Fall bekommen Vater und Mutter für jedes Kind 132. Zahlen Sie Unterhalt für ein nicht haushaltszugehöriges Kind, steht Ihnen der Kinderfreibetrag (132 ) zu. - Unterhaltsabsetzbetrag: Zahlungen für ein Kind, das nicht im gemeinsamen Haushalt lebt - außergewöhnliche Belastungen für Kinder: Kinderbetreuung, Ferienlager, Musik/Sport-

5 veranstaltungen außerhalb der Schulzeit + Fahrt, auswärtige Berufsausbildung von Kindern, Aufwendungen für behinderte Kinder Kontodaten eintragen und unterschreiben! Für den Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit. Sie können Ihren Antrag entweder elektronisch über FinanzOnline übermitteln, mit dem Formular L1 (Formular gibt es ab 2010 nicht mehr als Download) per Post senden oder persönlich bei Ihrem Finanzamt abgeben. Legen Sie der Erklärung keinen Lohnzettel und keine Belege (Rechnungen, Bestätigungen, Zahlungsbelege) für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bei. Bewahrungen Sie die Belege in Gruppen geordnet aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen. Hol dir dein Geld zurück! - Die ArbeitnehmerInnenveranlagung" Dienstag, 27. März 2012, bis Uhr, ÖGB, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1 Anmeldung: servicecenter@oegb.at oder unter 01/ (begrenzte TeilnehmerInnenzahl!) NEUE WERTE IN DER SOZIALVERSICHERUNG Geringfügigkeitsgrenze: 376,26 brutto pro Monat 28,89 pro Tag monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: 4.230,- brutto Pensionserhöhung: bis 3.300,- (brutto) um 2,7 % ab ,- zw. 2,7 % und 1,5 % ab 5.914,- (brutto) um 1,5 % Rezeptgebühr: 5,15 Service-Entgelt für die e-card: 10,- pro Kalenderjahr (nur GKK) Selbstversicherung in der Krankenversicherung: - grundsätzlicher Monatsbeitrag: 359,64, kann auf Antrag herabgesetzt werden - monatlicher Beitrag für Studenten: 50,15 - monatlicher Beitrag für die Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung (für Kranken- und Pensionsversicherung) monatlich 53,10 Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: Die Zuverdienstgrenze wurde auf erhöht. JUBILÄUMSZUWENDUNG Die Bundesregierung hat auf einer Neuregelungen 2012 bestanden, um damit das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Vielfach wurde über Medien fälschlicherweise kommuniziert, die Jubiläumszuwendung sei abgeschafft worden. Das trifft nicht zu! Lediglich die Möglichkeit der Auszahlung der Jubiläumszuwendung bereits nach 35 Dienstjahren wurde eingeschränkt. -) Nach einer Dienstzeit von 25 Jahren und 40 Jahren bleibt die Jubiläumszuwendung unverändert aufrecht. Unabhängig vom Lebensalter und allfälliger Pensionierung erfolgt die Auszahlung nach Erreichen des betreffenden Dienstjubiläums jeweils mit nächstem Jänner- bzw. Julibezug. -) Die Jubiläumszuwendung bei mindestens 35, aber weniger als 40 Dienstjahren gebührt nach der neuen Rechtslage ab nur mehr bei Erreichen des Regelpensionsantrittsalters (für ab Geborene gilt 65, für Ältere gilt ein Übergangsrecht). -) Bei den vorzeitigen Pensionierungen nach der Langzeitversichertenregelung, Korridorpension oder Schwerarbeitspension gebührt zukünftig die Jubiläumszuwendung bei Erreichen von 40 Dienstjahren. -) Der Antrag auf Ruhestandsversetzung kann bis zu einem Monat vor dem gewollten Wirksamkeitstermin widerrufen werden, wenn das Dienstjubiläum nicht erreicht wurde. -) Ruhestandsversetzungen bis spätestens sind von der neuen Rechtslage nicht berührt. Die Jubiläumszuwendung wird also unter anderen Bedingungen weiterhin gewährt. Eine Jubiläumszuwendung bei 35, aber noch nicht 40 Dienstjahren im Falle einer Ruhestandsversetzung wegen dauernder Dienstunfähigkeit war schon bisher nicht vorgesehen. 5

6 HERABSETZUNG DER JAHRESNORM UND FREIWILLIGE HÖHERVERSICHERUNG 44 Abs. 1 Z 1 LDG aus gesundheitlichen Gründen (KANN-Bestimmung) Die Jahresnorm kann auf Ansuchen des Landeslehrers aus gesundheitlichen Gründen herabgesetzt werden. Die Herabsetzung darf in diesem Fall nicht mehr als die Hälfte der Jahresnorm betragen, wobei bei einer herabgesetzten Jahresnorm in einem solchen Fall die Unterrichtsverpflichtung mindestens 360 Jahresstunden zu betragen hat. Eine Herabsetzung aus gesundheitlichen Gründen hat nach dem Gehaltsgesetz eine Minderung der Bezüge auf 75 % zur Folge. Herabsetzungen aus diesem Grund sind nur im Gesamtausmaß von höchstens zwei Jahren zulässig. 45 LDG aus beliebigem Anlass (KANN- Bestimmung) Die Jahresnorm des Landeslehrers kann auf seinen Antrag bis auf die Hälfte des für eine Vollbeschäftigung vorgeschriebenen Ausmaßes herabgesetzt werden, wenn der Verwendung im verlangten Ausmaß keine wichtigen dienstlichen Interessen entgegenstehen. 46 LDG zur Betreuung eines Kindes (IST- Bestimmung) Die Jahresnorm des vollbeschäftigten Landeslehrers ist auf seinen Antrag zur Betreuung eines eigenen Kindes, eines Wahl- oder Pflegekindes oder eines sonstigen Kindes, für dessen Unterhalt der Landeslehrer und (oder) sein Ehegatte überwiegend aufkommen, bis auf die Hälfte des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes herabzusetzen. Die Herabsetzung wird für die Dauer eines Jahres, des Vielfachen eines Jahres oder bis zum Schuleintritt des Kindes wirksam. Der Landeslehrer hat den Antrag auf Herabsetzung der Jahresnorm spätestens zwei Monate vor dem gewollten Wirksamkeitsbeginn zu stellen. Dem Landeslehrer ist, während er Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat, eine Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit auch unter die Hälfte des für eine Vollbeschäftigung vorgesehenen Ausmaßes zu gewähren. 116d Abs. 3 GG freiwillige Höherversicherung (Altersteilzeit) Freiwillige Höherversicherung (Altersteilzeit) bedeutet, dass trotz Herabsetzung der Jahresnorm ein Pensionsbeitrag von 100 % geleistet werden kann. Dies hat zur Folge, dass sich diese Zeiten der Herabsetzung nicht nachteilig für die Bemessungsgrundlage des Pensionsbeitrages auswirken. Freiwillige Höherversicherung (Altersteilzeit) kann in Verbindung mit oben genannten Varianten der Herabsetzung der Jahresnorm in Anspruch genommen werden. Die Leistung des (erhöhten) Pensionsbeitrages erfolgt in Form der Einbehaltung von den laufenden Bezügen. Freiwillige Höherversicherung (Altersteilzeit) ist für VertragslehrerInnen, LehrerInnen, die nach dem in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis übernommen wurden und für SchulleiterInnen nicht möglich. Alle diesbezüglichen Ansuchen finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare zum Download! Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge - gem. 58 LDG (pragm.) und 29b VBG (vertr.) KARENZURLAUB Dem Landeslehrer kann auf Antrag ein Karenzurlaub unter Entfall der Bezüge gewährt werden, sofern nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Ansuchen 6 Monate vor Wirksamkeitstermin; Gesamtdauer von 10 Jahren; Gewährung nur in Schuljahresabschnitten; grundsätzlich keine Abbruchsmöglichkeit. Kein Krankenversicherungsschutz (Mitversicherung beim Partner oder freiwillige Weiterversicherung beantragen!) Keine Anrechnung als Pensionszeit, keine Anrechnung auf Vorrückung. 6

7 Karenzurlaub zur Betreuung eines Kleinkindes Rechtsanspruch. Dauer längstens bis zum Beginn der Schulpflicht des betreffenden Kindes; Halbanrechnung auf Vorrückung bei Dienstantritt. Karenzurlaub zur Betreuung und Pflege eines behinderten Kindes Pragmatische Lehrer: gemäß 58c LDG, Vertragslehrer: gemäß 29e VBG Einem Lehrer, der sich der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmet, ist auf sein Ansuchen ein Urlaub unter Entfall der Bezüge (Karenzurlaub) zu gewähren (Rechtsanspruch). Dauer: längstens bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres des Kindes. Voraussetzung: Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe. Gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft des Lehrers durch die Betreuung. Meldefrist: spätestens 2 Monate vor dem gewollten Wirksamkeitstermin. Wegfall der Voraussetzung für die Karenzierung ist innerhalb von 2 Wochen zu melden. Halbanrechnung auf Vorrückung bei Dienstantritt. Volle Anrechnung als Pensionszeit. KINDERZUSCHUSS statt KINDERZULAGE Mit 1. Jänner 2012 wurde die Kinderzulage lt. Gehaltsgesetz in Kinderzuschuss geändert. Sie wird auch bei Teilzeitbeschäftigung in Höhe von 15,60 (Stand Jänner 2012) monatlich ausbezahlt. Der Antrag auf Zuerkennung des Kinderzuschusses erfolgt mittels Formular unter Formulare Kinderzuschuss. Kinderzuschuss Ein Kinderzuschuss von 15,60 monatlich gebührt, soweit im Abs. 3 nicht anderes bestimmt ist, für jedes Kind, für das Familienbeihilfe nach dem Familienlastenausgleichsgesetz, BGBl.Nr. 376/1967, bezogen wird oder für das nur deshalb keine Familienbeihilfe bezogen wird, weil für dieses Kind eine gleichartige ausländische Beihilfe in Anspruch genommen wird. Als Kinder gelten: eheliche Kinder, legitimierte Kinder, Wahlkinder, uneheliche Kinder, sonstige Kinder, wenn sie dem Haushalt der Beamtin oder des Beamten angehören und diese oder dieser überwiegend für die Kosten des Unterhaltes aufkommt. Die Beamtin oder der Beamte ist verpflichtet, alle Tatsachen, die für den Anfall, die Änderung oder die Einstellung des Kinderzuschusses von Bedeutung sind, binnen einem Monat nach dem Eintritt der Tatsache der Dienstbehörde zu melden; wenn sie oder er aber nachweist, dass erst später von dieser Tatsache Kenntnis erlangt wurde, binnen einem Monat nach Kenntnis. Bei rechtzeitiger Meldung nach Abs. 5 gebührt der Kinderzuschuss ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch entstehen. Bei verspäteter Meldung gebührt der Anspruch erst mit dem der Meldung nächstfolgenden Monatsersten oder, wenn die Meldung an einem Monatsersten erstattet wurde, mit diesem Tag. Auf die Dauer des gänzlichen Entfalls des Monatsbezuges entfällt auch der Kinderzuschuss. Neuansuchen nicht nötig, aber Gehaltszettel kontrollieren! Die Frist für die Einbringung von Versetzungsund Verwendungsansuchen in einen anderen Bezirk sowie Weiterverwendungen endet mit Donnerstag, 22. März 2012! Es wird empfohlen, die amtlich aufgelegten Formulare zu verwenden. AntragstellerInnen, die eine Unterstützung ihres Ansuchens durch die Personalvertretung wünschen, sollen eine Kopie des Ansuchens an den Zentralausschuss der Pflichtschullehrer, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten übermitteln. Alle weiteren Ansuchen, die eine Personalentscheidung für das Schuljahr 2012 / 2013 beeinflussen das sind Karenzurlaube gemäß 58 LDG bzw. 29b VBG soweit bereits bekannt (mit Begründung) sowie Herabsetzung der Jahresnorm bzw. Lehrverpflichtung (Teilzeit) nach den verschiedenen gesetzlichen Möglichkeiten, sind ebenfalls fristgerecht bis spätestens Donnerstag, 22. März 2012 dem Landesschulrat für NÖ vorzulegen. 7

8 *** DIENSTRECHT VL*** KARENZ gemäß Mutterschutzgesetz (MSchG) und Väter-Karenzgesetz (VKG) Die Dauer der Karenz von Mutter bzw. Vater ist unabhängig von der Zeit zu sehen, in der Kinderbetreuungsgeld gebührt! Mutterschutzgesetz und Väter- Karenzgesetz regeln die Dauer der Karenz bzw. der Teilzeitbeschäftigung. Dies ist die Karenz, auf die die Lehrerin bzw. der Lehrer rechtlichen Anspruch hat. Das Kinderbetreuungsgeldgesetz regelt die Höhe und die Anspruchsdauer der finanziellen Leistungen. Die Eltern haben grundsätzlich 2 Jahre Rechtsanspruch auf Karenz. Nimmt ein Elternteil alleine Karenz in Anspruch, besteht der Anspruch auf Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes. Nehmen beide Elternteile Karenz in Anspruch, besteht der Anspruch auf Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes, jedoch können die Eltern die Karenz zweimal teilen (z.b. Mutter Vater Mutter), muss dabei ein Teil der Karenz mindestens 2 Monate dauern, können beim erstmaligen Wechsel die Eltern 1 Monat gleichzeitig in Karenz sein dieser Monat verkürzt die mögliche Höchstdauer der Karenz (23. Lebensmonat), müssen die Karenzteile unmittelbar aufeinander folgen. Karenzbeginn für die Mutter: - im Anschluss an die Schutzfrist (8 Wochen) - im Anschluss an einen Krankenstand, der über das Ende die Schutzfrist hinaus andauert - im Anschluss an einen Erholungsurlaub / Hauptferien *) - im Anschluss an die Karenz des Vaters für den Vater: - im Anschluss an die Schutzfrist der Mutter - im Anschluss an die Karenz der Mutter. *) Bei LehrerInnen ist der Erholungsurlaub mit den Hauptferien festgelegt. Endet die Schutzfrist während der Hauptferien, erhalten Lehrerinnen die Bezüge weiter und treten bei entsprechender Karenzmeldung erst mit Beginn des neuen Schuljahres im Herbst die Karenz an. Endet die Schutzfrist vor Beginn der Hauptferien, so beginnt die Karenz im Anschluss an die Schutzfrist (außer es tritt eine Erkrankung ein, die bis in die Hauptferien reicht). volle Anrechnung der Karenz für die Vorrückung, volle Anrechnung für die Pension, kein Gewerkschaftsbeitrag trotzdem Wahrung aller Rechte eines Gewerkschaftsmitgliedes. Fs: Karenz gemäß Mutterschutzgesetz (MSchG) Väter-Karenzgesetz (VKG) Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld hat immer nur ein Elternteil. Dies gilt für leibliche Eltern sowie für Adoptiv- und Pflegeeltern. Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld sind: Bezug der Familienbeihilfe für das Kind Lebensmittelpunkt von antragstellendem Elternteil und Kind in Österreich ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind (Hauptwohnsitz) die Durchführung der Mutter-Kind-Pass- Untersuchungen die Einhaltung der Zuverdienstgrenze pro Kalenderjahr für Nicht-ÖsterreicherInnen zusätzlich ein rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich (NAG-Karte) bzw. Erfüllung best. asylrechtlicher Voraussetzungen 8

9 WEITERVERWENDUNG UND VERSETZUNG Weiterverwendung: VertragslehrerInnen mit einem befristeten Vertrag (IIL-Vertrag) müssen jährlich um Weiterverwendung ansuchen. Dieses Ansuchen ist auf dem dafür vorgesehenen Formular über den Dienstweg einzureichen. Die Gesamtverwendungsdauer im Entlohnungsschema II L darf 5 Jahre nicht übersteigen. In diese Gesamtverwendungsdauer sind Zeiten aufgrund des MSchG und des VKG sowie Präsenz- und Zivildienstzeiten und auch Zeiten einer Verwendung als VertragslehrerIn des Entlohnungsschemas I L oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis oder mehrerer solcher Verwendungen anzurechnen. Die Frist wird vom Landesschulrat für NÖ vorgegeben und endet am 22. März 2012! Damit verbunden ist ein Bericht der LeiterInnen über die Leistungen im laufenden Schuljahr. Versetzung: Versetzungsansuchen in einen anderen Bezirk für das Schuljahr 2012/2013 müssen ebenfalls bis 22. März 2012 mittels Formular im Dienstweg abgegeben werden. Eine Kopie senden Sie Ihrer ZA- Regionalbetreuerin Claudia Andre! Versetzungsansuchen innerhalb des Bezirkes an eine andere Schule sind formlos zu verfassen und an den Bezirksschulrat weiterzuleiten. Eine Kopie lassen Sie Ihrem Dienststellenausschuss-Vorsitzenden Franz Grafenauer zukommen. Bei Unklarheiten stehen Ihnen Ihre Personalvertreter und Regionalbetreuer im Zentralausschuss für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung. Die jeweiligen Ansuchen um Weiterverwendung und Versetzung finden Sie auf unserer Homepage unter Formulare! 9

10 BEZUGSVORSCHÜSSE 6.500,- Neubau eines Eigenheimes Ankauf einer Eigentums- oder Genossenschaftswohnung Ankauf einer Altwohnung, eines bestehenden Hauses Erhöhung bei Zustehen des Alleinverdienerabsetzbetrages um 1.000,- für jedes Kind unter 18 Jahren, für das Familienbeihilfe bezogen wird, um 700,- Höchstausmaß beträgt , ,- Um-, Zu- und Aufbauten am best. Haus Ausbau Dachgeschoss Möbelkauf Installationen Heizung Wärmeisolierung Küche, Bad, Fenster, Türen, Fußboden Alarmanlagen + Fenster und Türen Energiesparmaßnahmen Kanalanschluss Zahnsanierung Ausstattung der Kinder in der Zeit zwischen 14. und bis längstens bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres des Kindes (ab Vollendung des 18. Lebensjahres Bestätigung der Kinder über Erhalt) Finanzielle Notlage 2.200,- Personenkraftwagen: Anspruchsberechtigt sind LehrerInnen, die zur Ausübung von Dienstpflichten mehrere Schulen anzufahren haben. Allgemein 1) Ein Ansuchen um Gewährung eines Bezugsvorschusses ist mit aufliegendem Formular und den erforderlichen Unterlagen (Kostenvoranschlag um 20 % höher als der Bezugsvorschuss, Kaufvertrag, Baubewilligung, Rechnungen), die nicht älter als 6 Monate sein dürfen, im Dienstweg an den Landesschulrat für NÖ zu richten. 2) Bezugsvorschüsse in der Höhe von und können nach 10 Jahren neuerlich beantragt werden. Bei kann nach 5 Jahren neuerlich angesucht werden. 3) Mehr als 3 laufende Bezugsvorschüsse sind nicht möglich. 4) Bei Ehepaaren (Gatte im öffentlichen Dienst) ist nur ein Bezugsvorschuss für denselben Zweck möglich. Die Vorlage einer Negativerklärung ist erforderlich. 5) Die Höhe der gewährten Bezugsvorschüsse ist durch Rechnungsnachweise, die nicht älter als 12 Monate sein dürfen und widmungsgemäß sein müssen, zu erreichen. 6) Ein Gehaltsvorschuss wird grundsätzlich erst nach einer mindestens einjährigen, effektiven Dienstzeit gewährt. Bei befristeten Verträgen sind Bürgschaftserklärungen für alle Bezugsvorschüsse erforderlich. 7) Erklärung über Rückzahlung im Fall des Ausscheidens 8) Bezugsvorschüsse werden grundsätzlich nicht während eines Karenzurlaubes gem. 15 MschG, während eines Karenzurlaubes gem. 58 LDG oder 29 VBG bzw. während einer Dienstfreistellung aus Anlass der Mutterschaft gewährt. Ausgenommen sind Bezugsvorschüsse für Neubau eines Eigenheimes, Ankauf einer Eigentumswohnung oder einer Genossenschaftswohnung mit Kaufoption, Ankauf eines bestehenden Hauses oder für Um- / Zubau am bestehenden Haus. Erforderliche Unterlagen Kostenvoranschlag bzw. Rechnungen bei Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Eigentumswohnung der Kaufvertrag bzw. Vorvertrag mit Angabe des Kaufpreises bei Kauf einer Genossenschaftswohnung Kauf- bzw. Vorvertrag mit Angabe des Kaufpreises und der Kaufoption bei Neubau eines Eigenheimes bzw. Um- / Zubau am bestehenden Haus zusätzlich zum Kostenvoranschlag Kopien von Baubewilligung, Grundbuchauszug und Bauplan bei Zahnsanierung im Ausland eine Bestätigung des zuständigen Krankenversicherungsträgers über die Höhe des Zuschusses. II-L LehrerInnen müssen dem Bezugsvorschussansuchen eine Bürgschaftserklärung beilegen. Formular: Formulare/Bezugsvorschuss-Bürgschaftserklärung. 10

11 *** SCHULWESEN Historische Entwicklung *** Schola. Die Schul - Holzschnitt von Abraham van Weerdt 1 ist eine Werkstatt/ in welcher die jungen Gemüther zur Tugend angewehnet werden; sie wird abgetheilt in Classen 2 Der Schulmeister sitzt auf dem Lehrstul; 3 die Schüler 4 auf Bänken; 5 jener lehret, diese lernen. 6 Etliches wird ihnen vorgeschrieben mit der Kreide an der Tafel. 7 Etliche sitzen am Tische, und schreiben. 8 Er verbessert die Fehler. 9 Etliche stehen, und sagen her, was sie gelernet. 10 Etliche schwatzen, und erzeigen sich muthwillig und unfleißig: Die werden gezüchtigt mit dem Stecken 11 und der Ruthe 12. Aus: Hoc est: omnium principalium in mundo rerum, & in vita actionum, pictura & nomenclatura (= Joh. Amos Comenii Orbis sensualium picti = Der sichtbaren Welt. 1), Nürnberg, 18. Jahrhundert, Bd. 1, S. 198 Die erste nachweisbare Schule der Menschheitsgeschichte im Haus der Täfelchen gab es um 3000 v. Chr. bei den Sumerern in Mesopotamien. Als Fächer lassen sich Rechnen, Zeichnen und Sumerisch, d.h. Schreiben, Lesen identifizieren. Im alten Ägypten war der Unterrichtsbesuch in Tempelschulen für künftige Priester oder Beamte nur der Oberschicht gegönnt. Die Erziehung war so streng, dass auch körperliche Züchtigung dazugehörte. Geschrieben wurde auf Tonscherben, da Papyrus für einfache Schreibübung zu kostbar war. Unterrichtet wurden Astronomie, Bildhauerei, Geschichte, 11 Geographie, Mathematik, Malerei, Schreiben und Lesen sowie Sport. Während im antiken Griechenland Sparta die Jungen eher für militärische Ziele ausbildete, wurden die aus wohlhabenden Familien stammenden Kinder Athens zuhause beim Lehrer unterrichtet. Als Schreibstoff benutzten die Schüler Wachstafeln oder Papyrus. Viel bedeutender als Lesen und Schreiben waren für die Griechen Gesang, Musizieren und Sport. Zur Zeit der römischen Herrschaft (15 v.-476 n. Chr.) war die Alphabetisierung der Bevölkerung im heutigen Österreich so weit fort-

12 geschritten, dass ein systematischer Unterricht angenommen werden kann. In dieser familialen Phase von Unterricht und Erziehung hatten Lehrer (meist Sklaven oder Freigelassene) und Schule nur eine begrenzte, unterstützende Funktion: Die Kinder wurden meist zu Hause unterrichtet, der Unterricht hatte nur geringes Ansehen. In der Zeit der (germanischen) Völkerwanderung ( ) ging die Kenntnis der Schrift und der lateinischen Sprache wieder weitgehend verloren. Erst die Missionierung und Christianisierung seit dem 7. Jahrhundert leiteten eine Wende ein. Die als Stützpunkte für die Seelsorgearbeit errichteten Klöster schufen schulische Einrichtungen (mittelalterliches Schulwesen). Schule entwickelte sich in dieser monastischen Phase von Unterricht und Erziehung ( Jahrhundert) zu einer Art Subsystem der kirchlichen Sozialgebilde (Bistümer, Klöster, Pfarren). Ihr Lehrprogramm war weitgehend auf die Heranbildung zu geistlichen Berufen abgestimmt. Salzburg wurde für den österreichischen Raum zum maßgeblichen und einflussreichen Bildungs- und Kulturzentrum. Im Spätmittelalter ( Jahrhundert) beeinflussten die Bildungsansprüche der Bürger in den Städten und größeren Märkten die Schulentwicklung. In dieser urbanen Phase von Unterricht und Erziehung wurde die kirchliche Ausrichtung institutionellen Lernens zugunsten weltlicher Interessen verschoben und ein eigener Schultyp mit deutscher Unterrichtssprache (Deutsche Schule) geschaffen. Wien rückte in den Mittelpunkt der österreichischen Bildungslandschaft. Am Ende des Mittelalters verfügte der österreichische Raum bereits über ein differenziertes Bildungssystem, das vom Elementarbereich bis zu einer Universität (Wien) reichte. Der Einfall der Osmanen in das ostösterreichische Gebiet und vor allem das rasche Vordringen der Reformation Luthers, die bei der bislang personell und finanziell zum Großteil für Schule und Unterricht aufkommenden katholischen Kirche zu Auflösungserscheinungen führte, hatten nach 1521 innerhalb weniger Jahrzehnte einen katastrophalen Niedergang des Schulwesens zur Folge. Der Ausfall höherer schulischer Ausbildungsstätten war aber für beide christlichen Konfessionen auf Dauer nicht tragbar. Sie setzten sich für eine Reorganisation des Bildungswesens ein und wurden im 16. und 17. Jahrhundert zu seinen richtungsweisenden Trägern. In dieser 12 konfessionellen Phase von Unterricht und Erziehung trat ein grundlegender Wandel im schulischen Lernen ein: Hatte der Unterricht im Mittelalter vorwiegend zu Berufen herangebildet, sollte fortan vor allem zu Haltungen erzogen werden. Die Schule war um religiöse Disziplinierung bemüht. Religion wurde zum Hauptfach in den humanistisch orientierten Lehrplänen. Insgesamt erfolgte eine Niveauanhebung durch die neu geschaffenen Bildungseinrichtungen: In den nur vorübergehend bestehenden Landschaftsschulen des protestantischen Adels spiegelten sich die pädagogischen Fortschritte in Mittel- und Süddeutschland. Die moderne jesuitische Erziehungs- und Unterrichtsorganisation prägte die schulische Weiterentwicklung entscheidend. In jedem der heutigen Bundesländer wurde qualitätsvoller höherer Unterricht angeboten. Akademische Grade konnten fortan auch an den neu gegründeten Universitäten Graz (1585), Salzburg (1622) und Innsbruck (1669) erworben werden. Die Bildungschancen für Mädchen verschlechterten sich allerdings, weil viele Frauenklöster mit ihren schulischen Einrichtungen verschwanden. Im 18. Jahrhundert wurde die Schule zu einer öffentlichen Angelegenheit. Der beherrschende Einfluss der Jesuiten wurde gebrochen, die Machtfülle der katholischen Amtskirche eingeschränkt. Schule sollte sozial disziplinieren: Durch die vermittelten und eingeübten Verhaltensweisen wollte der Staat seine Machtstrukturen legitimieren und absichern. Um alle jungen Menschen schulisch erfassen zu können, wurde die Unterrichtspflicht von 6-12 eingeführt (Allgemeine Schulordnung,1774) und das Bildungswesen an Gesetze und Verordnungen gebunden (Maria-Theresianische Neuordnung des Bildungswesens). In dieser staatlichobrigkeitlichen Phase von Unterricht und Erziehung wurde die Studienhofkommission, die Vorläuferin des Unterrichtsministeriums, zu einer zentralen Planungs-, Lenkungs- und Verwaltungsinstitution ausgebaut. Ihr Ziel war die schrittweise Einführung eines laizistischen Schulsystems. Die Alphabetisierung Österreichs machte - auch mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen - rasch Fortschritte. Ab der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts hatten die Bürger die Entscheidungsgewalt in Bildungsfragen inne. Der Demokratisierungsprozess schritt zwar nur langsam voran, die sich bildenden politischen Parteien nahmen aber bald auch Stellung zu Unterricht und Erziehung und legten ihre Ziele in Programmen fest. In dieser bis heute andauernden staatlich-

13 parteipolitischen Phase wurde die Bildungspolitik zum Gegenstand der Auseinandersetzung zwischen konkurrierenden Parteien, wobei vor allem gesellschaftspolitische Zielsetzungen im Mittelpunkt des Interesses stehen. Am erfolgreichsten erwiesen sich die Deutschliberalen, die zur Zeit der Umgestaltung der Habsburgermonarchie in einen Verfassungsstaat tonangebend waren: Sie schufen ein leistungsorientiertes Schulsystem (L.Hasner von Artha, Reichsvolksschulgesetz 1869, Gymnasium, Realschule) und schalteten den Einfluss aller Religionsgemeinschaften aus. Fast ein Jahrhundert lang wurden Umplanungsversuche der konservativen christlich-sozialen Gruppierung jeweils vom sozialdemokratischen und nationalen Lager verhindert. Umgekehrt traf dasselbe für Versuche der Sozialdemokraten (O. Glöckel) zu. Erst 1962 kam es zu einer umfassenden Neuordnung (Schulgesetzwerk, H. Drimmel). Viele liberale Elemente wurden weiterverwendet. Der erreichte Kompromiss zwischen den bildungspolitischen Vorstellungen von ÖVP und SPÖ wurde weitgehend gegen Veränderungen abgesichert (Notwendigkeit einer Zwei-Drittel- Mehrheit für Schulgesetze). Ein wichtiges Element in der Entwicklung des Unterrichts in den letzten 150 Jahren ist der Ausbau des berufsbildenden Schulwesens, der zunächst meist von Privaten initiiert und finanziert, bald vom Staat subventioniert, an Richtnormen gebunden und erst um die Mitte des 20. Jahrhunderts einheitlich gegliedert wurde. Die Zahl von BHS-Absolventen ist heute höher als die der AHS-Absolventen. Die Diskriminierung der Mädchen im höheren Schulwesen und an den Universitäten wurde beseitigt (Frauenstudium, Athenäum, Rechtsakademie für Frauen). Die rasch an Zahl zunehmenden Mädchenschulen (frauenberufliche Lehranstalten) wurden bis 1938 ebenfalls von privaten Schulerhaltern geführt und vom Staat nur subventioniert. Heute besuchen mehr Mädchen als Knaben die AHS. An den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen besteht ein ausgeglichenes Verhältnis. An den Hochschulen und Universitäten machen die Hörerinnen etwa 45 % (bei den Studienanfängern bereits 50 %) aller Studenten aus. Auffallend ist die immer stärkere Differenzierung des österreichischen Bildungswesens, um unterschiedlichen Interessen und Begabungen gerecht werden zu können, obwohl immer wieder Vereinheitlichungen versucht werden. Der finanzielle Aufwand des Staates im Bildungsbereich ist vor allem seit 1945 beträchtlich (Schulbau, personelle Ausstattung, Sachaufwand usw.). Österreich verfügt heute über ein dichtes Netz von schulischen Einrichtungen und ein vielfältiges Angebot für die individuelle Bildungslaufbahn mit Brücken und Übergängen. Soziale und geschlechtsspezifische Hindernisse sind weitgehend beseitigt. Bei entsprechender Begabung und Lernwillen ist jedem der Zugang zu höchsten Qualifikationen möglich. Literatur: H. Engelbrecht, Geschichte des österreichischen Bildungswesens, Band 1-5, ; derselbe, Bemerkungen zur Periodisierung der österreichischen Bildungsgeschichte, in: Zur Geschichte des österreichischen Bildungswesens, herausgegeben von E. Lechner und anderen, 1992; derselbe, Erziehung und Unterricht im Bild,

14 1305 wurde in Korneuburg erstmalig ein Schulmeister erwähnt hatte dieser einen Gehilfen, einen Tisch beim Pfarrer und musste Kirchendienst verrichten. Gehalt jährlich: 12 Pfund und 4 Schilling (entspricht heutiger Kaufkraft von 1000 jährlich) gab es Schulstunden von Uhr und (Sommer)/ (Winter) öffnete die Unterrealschule in Stockerau, 1865 wurde daraus ein vierjähriges Realgymnasium schloss man die Korneuburger Lehrerbildungsanstalt wegen zu geringen Besuches. Es gab damals 99 Lehrer im Bezirk und 9315 Schülerinnen und Schüler hatte ein Lehrer 89 SchülerInnen (schulstufenübergreifend) zu betreuen gab es im Bezirk 74 Schulen für 5425 Knaben und 5505 Mädchen heißt es im Provinz-Schulblatt u. a.: Wird auf körperliche Züchtigung (Stock) erkannt, so sollen die Eltern des zu strafenden Schülers bei der Züchtigung anwesend sein (-1936) erhielt Korneuburg (!) eine Mittelschule, das Franz Joseph- Communal-Realgymnasium (Ecke Kirchengasse/Kirchenplatz) waren im Bezirk 76 Volksschulen, 3 Bürgerschulen (194 Klassen), 310 Lehrern, Schülern erfolgte die Schließung des Unterstufenrealgymnasiums 1952: 52 Schulen, 116 Klassen, 3320 SchülerInnen, 123 LehrerInnen 1994 beschult die Stadt Korneuburg 505 Volksschüler, 766 Hauptschüler, 55 Polytechniker, so sollen die Eltern des zu strafenden Schülers bei der Züchtigung anwesend sein. 49 Sonderschüler, 277 Handelsakademiker und 30 Handelsschüler 2006 eröffnet in Korneuburg ein Privatgymnasium 2011/12 unterrichten 509 LehrerInnen 4456 PflichtschülerInnen im Bezirk VS: 2781 (+72) / +3 Kl. HS: 1455 (-110) / -4 Kl. PTS: 97 (-18) ASO: 123 (+1) aus: Illustrierte Korneuburger Straßenchronik, Hermann Kittel, edition weinviertel, 2006: Notenskala und Gegenstände (2. Kl. VS) aus dem Jahr 1908/09: 14

15 *** AUS DER PRAXIS - PÄDAGOGISCHE THEMEN *** WIE LERNT UNSER GEHIRN? Die Gehirnforschung zeigt, dass wir zum Lernen geboren sind und die wichtigste ökonomische Ressource durch die Gestaltung von Lernsituationen und Synapsenpflege genutzt werden muss, betonte der Neurodidaktiker Prof. Dr. Dr. Spitzer, ärztlicher Direktor der Psychiatrischen Universitätsklinik Ulm, am in Klosterneuburg vor 600 begeisterten LehrerInnen. anregendem Umfeld lege fest, wie viel Verarbeitungskapazität wofür angelegt werde, um später abrufbar zu sein. Unterricht für Gehirnhälften machen zu wollen, sei Unsinn. Wer als Kind mit dem Gitarren- oder Geigenspiel beginne, der habe als Erwachsener größere Gehirnareale für Fingeraktivitäten. Am Joystick zu zerren, nütze nichts. Denn wie die Gehirnforschung ebenfalls gezeigt habe, hinterlasse nur die aufmerksame, entwicklungsgerechte, schrittweise-aufbauende und zugewandte Verarbeitung von Erfahrungen Spuren im Gehirn. Die langsamere kortikale Verarbeitung akustischer und visueller Signale durch Fehlfunktionen von Verbindungsfasern zwischen den Sprachzentren sei auch Ursache für Leseschwächen und mathematische Schwächen. Lernen durch Aktivierung: Lernen funktioniere je nach Alter anders, das Gehirn lerne aber lebenslang. Es selektiere, schaffe Strukturen und Kategorien. Die je Verbindungen der 100 Mrd. bei der Geburt vorhandenen Nervenzellen des Gehirns werden durch Gebrauch verdickt und leiten deshalb schneller. Sie verschwinden aber auch bei Nichtgebrauch innerhalb von Tagen. Im Alter nehmen zwar Arbeitsgedächtnis und Verarbeitungsgeschwindigkeit ab, die Verbindungsfähigkeit mit bestehenden Inhalten aber zu. Lernen durch Ausprobieren, bewegende Aktivierung, Emotion, Neugier und Wiederholung sei deshalb das Stärken der Verknüpfungen und Aktivieren von Nervenzellen. Erfahrung auch falsch Gelerntes (Sporttechnik/Schrift/Verhalten/ Einstellungen/Geschmack/Moral/Werte/Kultur ) - hinterlasse solche verhaltenssteuernden Spuren durch elektronische Impulse. Gehirnregionen werden durch Förderung ausgebildet. Das Kind suche sich individuell, was es gerade lernen und verarbeiten könne. Reizmonotonie in der Jugend fördere spätere einseitige Bewertungen, Intoleranz und Fanatismus. Frühes vielfältiges, probehandelndes Lernen in Hänschen lerne tatsächlich schneller als Hans. Bereits bei Teenagern liege die Plastizität des Kortex deutlich unter der von Zehnjährigen. Die Lerngeschwindigkeit in verschiedenen Bereichen der menschlichen Gehirnrinde nehme im Laufe des Lebens (ab 17!) ab. Bis dahin müssen vielfältige Impulse gesetzt und Strukturen aufgebaut sein, an die später leicht angeknüpft werden könne. Bereichsausfälle können kompensiert/reorganisiert werden. Den Unterschied zur Festplatte nennt Dr. Spitzer: Je mehr drin ist, desto mehr passt noch hinein. Wem geholfen wurde, sich zu motivieren, wer schon viel wisse, viele Probleme gelöst, einen Erfahrungsschatz habe, könne neu auftauchende Schwierigkeiten besser einordnen. Lernen durch Lebendigkeit: Die Behaltensleistung steige durch Lebendigkeit (Erzählen, Beispiele, ). Play-Station, PC, TV, Smartboard zerstören diese. Bis zur Mittelstufe (!) sei der Einsatz des PC im Unterricht kritisch. Sprach-DVD und Videofilme können tägliches Vorlesen, Be-greifen und packendes Erzählen nie ersetzen. Zeitlich oft weit verzögert verursachen Gewaltspiele/-filme (Militär) durch Desensibilisierung Gewaltbereitschaft und Egoismus, verringern das Einfühlungsvermögen und schaffen die teuren schulischen Defizite der Computergeneration im Bereich der Sinnesentwicklung, der Motorik und der sozialen Fertigkeiten. 15

16 Der emotionale Zustand, in dem neutrale Fakten gelernt werden, entscheide, in welchen Bereichen des Gehirns diese gespeichert werden. Lerne man zum Beispiel Wörter in positiv-emotionalem Kontext, werden sie im Hippocampus gespeichert, bei negativen Emotionen dagegen im Mandelkern (Amygdala). Der Hippocampus bewirke das langfristige Speichern von Informationen in der Gehirnrinde. Die Nachverarbeitung, Verfestigung und Ordnung erfolge besonders im Tiefschlaf. Funktion des Mandelkerns sei es hingegen, bei Abruf von assoziativ in ihm gespeichertem Material den Körper und den Geist auf Kampf und Flucht vorzubereiten und Unangenehmes zu meiden. Werde der Mandelkern aktiv, steigen Puls, Blutdruck und Muskelspannung. Akutes Stressempfinden sei Anpassung an Gefahr, chronisches aber Ursache von Krankheiten und schlechter Gedächtnisleistung. Angst erleichtere das rasche Ausführen einfacher gelernter Routinen, erschwere aber das lockere Assoziieren, da beim Abruf des Inhalts auch die Angst mit abgerufen werde. Der Teufelskreis Frustration Angst Vermeidung Lernunwille schlechte Leistung Bestrafung Frustration könne nur durch Begeisterung Eigenmotivation Freude Lernen/Üben gute Leistung Lob durchbrochen werden. Nur bei guter Laune sei Lernen erfolgreich, Angst blockiere und zerstöre Kreativität. Landet also Gelerntes im Mandelkern, seien der Durch häufigen Gebrauch verdickte Nervenzellen leiten schneller. kreative Umgang und Problemlösen nicht möglich. Lern-Turbos : Rehabilitation, Erziehung und Unterricht müssen bei Stärken ansetzen, denn dosiertes /unerwartetes Lob, positive Konsequenzen, Gemeinschaft, Vorbild und Emotionen seien durch Botenstoffe ausgelöste Lern-Turbos. Erwartungshaltungen schaffen Realität: Bestärkte Schüler, die Ziele und durch Mühe Erfolg erfahren haben, seien besser als die als schwach eingestuften. Nur Begeisterung für den Beruf und das Lernen rege den Geist an. Erziehung sei primär das Vorleben von Bewertungen. Kinder hätten ein Recht auf Zeit und Lernen-lernen unter disziplinären Regelungen in wertschätzendem Klima. Großen Bildungsunterschieden könne nur durch kleine Gruppengrößen begegnet werden. Die wichtigsten Schulfächer laut Dr. Spitzer: Musik, Sport, Glaubensunterweisung, Theaterspiel, Kunst und Werken, Natur- und Geisteswissenschaften; also grundlegende Allgemeinbildung und Erkennen von Zusammenhängen statt Faktenwissen, Stoff und Lernen für den Test. Dies alles müsse Anlass sein, über Struktur und Programme der Aus- und Weiterbildung nachzudenken. M. Spitzer: Lernen Gehirnforschung und die Schule des Lebens, Spektrum, 2011 BR-alpha/Fr., 22.45: 16

17 *** BEZIRKSVERANSTALTUNGEN *** BEZIRKSLEHRERBALL 2012 Die traditionelle Einrichtung des Lehrerballes schafft alljährlich die Möglichkeit zum lockeren persönlichen Gespräch oder schulübergreifenden Austausch und unabhängig von Funktion und Generation miteinander einen besonders unterhaltsamen Abend zu verbringen. Am 20. Jänner 2012 fand in traditioneller Weise unser Bezirkslehrerball im VAZ Schloss Hausleiten statt. Nach intensiven Vorbereitungen und der Mithilfe zahlreicher freiwilliger Helferinnen und Helfer war ein erfolgreicher und unterhaltsamer Ballabend garantiert. Der Eintritt war auch ohne gültigen Diplomatenpass möglich. Dienststellengruppenobmann HOL Franz Grafenauer begrüßte eine Reihe von Ehrengästen (LAbg. Ing. H. Haller, Bezirkshauptmann HR Dr. W. Müllner-Toifl, BSI RR H. Braun, ), SchulleiterInnen, KollegInnen und ihre Freunde. Es freut uns, dass selbst auch wieder LehrerInnen aus angrenzenden Schulbezirken zu unseren Gästen zählten. Die schwungvolle Eröffnung gestalteten die Dancing Girls aus Hausleiten unter der Leitung von Julia Wiesinger. Für gute Stimmung auf dem Tanzparkett sorgte wieder die Showband Dolce Vita. Viele nutzten auch die Bar intensiv, um einen wesentlichen Beitrag zur Wiedererreichung des Triple A zu liefern. Das beliebte Tortenwürfeln, die Tombola und der Besuch an unserer Lehrerbar gestalteten den Abend kurzweilig. Mit beeindruckenden Formationen zu wunderbarer Musik präsentierte die Tanzgruppe Stockerau die Mitternachtseinlage. Unser Dank gilt den unterstützenden Firmen, besonders aber den Kolleginnen und Kollegen, die erstmalig unter der Leitung von Frau VD Christine Zijlstra für Organisation und Durchführung des Bezirkslehrerballes Verantwortung übernommen haben. Wir freuen uns, wenn wir auch Sie beim Lehrerball im Jänner 2013 in Hausleiten (wieder) als Gäste begrüßen dürfen! 17

18 In einem Jahr, in dem - bedingt durch die Schuldenkrise - vermutlich nicht nur weitere Schulreformen umgesetzt werden, sondern so wesentliche Änderungen wie der Text der Bundeshymne für alle verpflichtend in Kraft traten, muss selbst eine Umgestaltung der österreichischen Flagge angedacht werden, auf der ja bekanntlich nur ein kräftiger männlicher Adler die Ketten zu sprengen fähig erscheint. 18

19 Wenn also erst recht in dieser und folgenden Ausgaben der Bezirkslehrerinnen- und Bezirkslehrerzeitung ausschließlich die männliche oder weibliche Form Verwendung findet, so dient dies lediglich der sprachlichen Einfachheit. Es ist stets das jeweils andere Geschlecht miteinbezogen, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, also Töchter und Söhne, Schüler und Schülerinnen, Lehrerinnen und Lehrer, Kollegen und Kolleginnen, Schulleiterinnen und Schulleiter, Schulwart und Schulwärtin, Regierungsräte und Regierungsrätinnen, Frau Bezirkshauptmann und Herr Bezirkshauptfrau, Magister und Magistra(e), Master und Masterinnen, Bachelor oder Junggeselle und Bachelor girl oder Junggesellin, Lehrling und Lehrlingin, der Diplom-Ingenieur (Dipl.-Ing.) und die Diplom-Ingenieurin (Dipl.-Ingin), Mönche und Nonnen, Pfarrer und Pfarrerin, Rabbi und Rabba, Guru und Gura, Scheich und Scheichin, Coach und Coachin, Dekan und Dekanin, Boss und Bossin, die Hebamme und der Hebammer, die Krankenschwester und der Krankenbruder, Mitglieder und Mitgliederinnen, die Jungfrau und der Jungmann, der Busenfreund und die Brustfreundin, die Emanze und der Emanzer, Feministen und Maskulininnen, der Patriarch und die Patriarchin, der Papst und die Mamst, die Person und der Pertochter, man und frau, Jedermann und Jedefrau, Supermann und Superfrau, Gender und Gendie, diese und derser, Derwische und Diewische, Dieter und Derter, Salman Rushdie und Salman Rushder, Roman-Schriftsteller und Rofrau- Schriftstellerinnen, herrliche Brüderchöre und dämliche Schwesternchöre, Diva und Divo, Maestro und Maestra, Philharmoniker und Philharmonikerinnen, Symphoniker und Symphonikerinnen, der Einfaltspinsel und die Einfaltspinselin, ein Verständnisloser und eine Verständnislose, Herrscher und Herrscherin, Frauscher und Frauscherin, Bundesheersoldat und Bundesfraausoldatin; Herr General, Leutnant, Oberst und Feldwebel und Frau Generalin, Leutnantin, Oberste und Feldwebelin; Vordermann und Hinterfrau, Herrschaft und Dameschaft, Mannschaft und Frauschaft, Kaufmann und Kauffrau, Harmannsdorfer und Harfraudorfer, der Depp und die Deppin, der Genius (ein Genie) und die Genia (ein Ge-immer), der Platzhirsch und die Platzhirschinkuh, der Gendarm und die Gendarmin, der Putzmann und die Putzfrau, der Kriminelle und die Kriminellin, der Konditorenmeisterlehrling und die Konditorinnenmeisterinnenlehrlingin, Donaudampfschifffahrtsgesellinnenschaftskapitänsgattinnen und Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitäninnengatten, der Hampelmann und die Hampelfrau, der Weihnachtsmann und die Weihnachtsfrau, der Heilige Geist und die Heilige Geistin, der liebe Gott und die liebe Göttin, der Mensch und die Menschin. Hoffentlich haben wir niemand und niefraud vergessen! NÖAAB-VORTRAG ERZIEHUNGSPRINZIPIEN als gleichgestellter Partner gesehen werden, sondern als auf Beziehung angewiesene, Werte an Vorbildern lernende und Grenzen suchende Persönlichkeit. Durch die Doppelbelastung zwischen beruflicher Situation und geänderten familiären Strukturen entstehen neue Herausforderungen in der Erziehung. Am lud deshalb der NÖAAB in Leobendorf zum Vortrag Kinder ins Leben begleiten Erziehungsprinzipien und Erziehungsirrtümer mit dem Psychotherapeuten Mag. Michael Hans Salvesberger. Zahlreichen jungen Eltern, LehrerInnen und Interessierten machte der Referent kompetent und humorvoll Mut, mit richtigem Maß entwicklungsgemäß die anvertrauten Kinder zu fördern, ohne sie trotz der Ausbildungskonkurrenz zu überfordern. Das Kind solle nicht Auf die Wichtigkeit des Einfühlungsvermögens und realer statt virtueller Sozialkontakte sowie verbreitete Erziehungsfehler wie Überbehütung, Terminstress, zu wenig Freiraum für selbstständige kreative Betätigung und Modezwänge verwies Salvesberger. Erziehung, Persönlichkeitsbildung und Talentefindung müssen primär von der Familie eigenverantwortlich wahrgenommen werden, statt sie an staatliche Institutionen abzuschieben. Erziehungsrezepte anzubieten sei aber ebenso unseriös, wie über empfundene Erziehungsfehler nie zu sprechen. Abschließend wurden anstehende Fragen beantwortet und an den Tischen persönliche pädagogische Erfahrungen besprochen. Neben neuen Impulsen nahmen die begeisterten ZuhörerInnen Literaturtipps und NÖAAB-Broschüren zu Familienthemen u.a. gerne mit nach Hause. 19

20 IIL-INFORMATIONSVERANSTALTUNG Für IIL-Lehrerinnen referierte ZA- Regionsbeauftragte Claudia Andre am im Wintergarten der VS Harmannsdorf über die Modalitäten der Vertragsverlängerung (+Dienstbeurteilung) sowie der Versetzung, über Dienstreisen, Sonderurlaub, Dienstweg, Homepage der NÖ Landeslehrer Versicherungsschutz, Bezugsvorschuss, Jahresarbeitszeit, Gehaltszettel, Dienststellengruppen-Vorsitzender Franz Grafenauer erklärte Details zur steuermindernden Arbeitnehmerveranlagung. NÖAAB-Folder zu den Themen Pendlerpauschale, Gesundheit am Arbeitsplatz, Väterkarenz, Steuersparen und Konsumentenschutz ergänzten das gerne genutzte Angebot. Im Anschluss gab es bei Kaffe und Kuchen noch die Möglichkeit der Besprechung individueller dienstlicher Anliegen. EINE EINLADUNG ZUM JUNGLEHRERSTAMMTISCH AM ERGEHT EHEBALDIGST. Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung betreffend PENSIONIERUNGSMÖGLICHKEITEN: Di., , Uhr, Wintergarten der VS Harmannsdorf Bitte um Anmeldung unter bis ! *** GEDENKEN *** Wir gedenken der Verstorbenen Bezirkshauptmann i. R. HR Dr. Kurt SUCHANEK im 78.Lebensjahr SR Maria WIMMER im 84.Lebensjahr 20

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