Wohnungspolitische Rahmenbedingungen nach der Bundestagswahl. Axel Gedaschko Präsident GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen
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- Fabian Eike Krause
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1 Wohnungspolitische Rahmenbedingungen nach der Bundestagswahl Axel Gedaschko Präsident GdW Bundesverband deutscher Wohnungsund Immobilienunternehmen
2 Quelle: Focus Money vom ; M.M. Warburg & Co 2
3 Zukünftige wichtige politische Partner Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks Bundesminister Heiko Maas PStS Florian Pronold Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Länder PStS Iris Gleicke Foto: Foto: Susie Knoll Foto: Foto: 3
4 Detaillierte Bewertung des Koalitionsvertrages Koalitionsvertrag schafft schwierige Baustellen für die Wohnungswirtschaft Themen u. a.: Mietrecht/bezahlbares Wohnen Stadtentwicklung Steuern/Finanzierung Energiewende/Klimaschutz Demografischer Wandel Wohnen in Genossenschaften 4
5 Bezahlbares Wohnen GdW: Nationalen Aktionsplan zur Stärkung des Wohnungsneubaus unter Beteiligung aller Akteure KV: Aktionsprogramm mit Ziel mehr bezahlbaren Wohnraum; Bündnis mit Ländern, Kommunen und allen gesellschaftlichen Akteuren GdW: Wohnraumförderung in gleicher Höhe und zweckgebunden Bereits im Zuge des Aufbauhilfegesetzes vor der Bundestagswahl geregelt. KV: Bund wird Mittel bis 2019 in unveränderter Höhe fortschreiben; Erwartung an Länder, dass Mittel zweckgebunden für sozialen Wohnungsbau verwendet werden; Berichtssystem einführen; Fortsetzung der Initiative zur Schaffung zusätzlichen studentischen Wohnraums. GdW: Steuerliche Abschreibung von 2 % auf 4 % GdW: Baukostenkommission KV: Baukostensenkungskommission GdW: Anpassung Wohngeld. Heiz- bzw. Energiekostenkomponente einführen KV: Leistungen des Wohngeldes weiter verbessern; Anpassung an Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung. Klimakomponenten bei den Kosten der Unterkunft 518 Mio. 5
6 Stadtentwicklung GdW: Stärkung der Städtebauförderung KV: Städtebauförderung in gemeinsamer Verantwortung von Bund, Länder und Kommunen fortführen und im Dialog weiterentwickeln; Bundesmittel jährlich erhöhen. Sicherstellung, das Kommunen in Haushaltsnotlage nicht von der Förderung ausgeschlossen sind; Beteiligung weiter ausbauen; Vereinfachung der Bündelung mit anderen Förderprogrammen; Konversionsprogramm; Fortführung Investitionsprogramm Nationale UNESCO- Welterbestätten ; städtebaulichen Denkmalschutz auf sachgerechtem Niveau fortführen GdW: Stärkung und Flexibilisierung des Programms Soziale Stadt KV: Als Leitprogramm der sozialen Integration stärken; Grundlage für ressortübergreifende Strategie; flexibler Mitteleinsatz GdW: Stadtumbau Ost wird auf hohen Niveau fortgesetzt; flankierende Regelung zur Entlastung von den Altschulden; Stadtumbau West zielgenauer ausgestalten. KV: Stadtumbauprogramme haben sich bewährt; Vereinfachen der Bündelung mit anderen Programmen; Stadtumbauprogramme Ost und West vereinheitlichen, inhaltlich aufwerten, perspektivisch zusammenführen. GdW: Energetische Stadtsanierung wird gestärkt KV: Programm fortschreiben und bei den Ländern für zusätzliche Finanzierungsbeiträge werben; Sanierungsbonus in vom demografischen Wandel besonders betroffenen Gebieten 700 Mio. 100Mio. 6
7 Energiewende GdW: Keine weitere Novelle der EnEV; Vereinfachung und Zusammenlegung EnEV und EEWärmeG KV: Aktuell ordnungsrechtliche Vorgaben nicht verschärfen und ihre Wirkung evaluieren; EEWärmeG wird fortentwickelt und mit EnEV abgeglichen; Einsatz erneuerbarer Energien soll weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen. GdW: Rahmenbedingungen für energetische Modernisierung verbessern KV: Wirtschaftlichkeitsgebot, Technologieoffenheit, Verzicht auf Zwangssanierungen; neue Technologien für noch mehr Gebäudeenergieeffizienz und zur Steigerung von Erzeugung und Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich weiter unterstützen. GdW: Verstetigung des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramm auf hohem Niveau KV: Fördermittel aufstocken, verstetigen und deutlich vereinfachen. Statt gebäudebezogene Ziele - ganzheitliche Betrachtung der Maßnahmen bei Energieeffizienz und Klimaschutz KV: Quartier als wichtige Handlungsebene, z. B. für dezentrale Strom- und Wärmeversorgung; nationaler Aktionsplan Energieeffizienz. 7
8 Demografischer Wandel GdW: Langes Leben in eigenen vier Wänden ermöglichen; Kooperationsformen unterstützen; steuerrechtliche und baurechtliche Hemmnisse bei neuen Wohnformen beseitigen KV: Schaffung von mehr generationengerechten Wohnen unterstützen; modellhaftes Fördern von gemeinschaftlichen Wohnformen; telemedizinische Leistungen sollen gefördert und angemessen vergütet werden; Zuschüsse für Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen oder Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen; altersgerechte Begleitung und technische Unterstützungssysteme weiter fördern und in Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufnehmen. GdW: KfW-Programm Altersgerecht Umbauen wieder mit Bundesmitteln ausstatten KV: Neues Programm Altersgerecht Umbauen auflegen, mit Investitionszuschüssen ausstatten und bestehendes KFW-Darlehensprogramm ergänzen; Förderbonus, wenn zu energetischen Verbesserungen Maßnahmen zum altersgerechten Umbau/Barrierefreiheit ergriffen werden. 8
9 Steuern/Finanzierung GdW: Jegliche Form der Substanz- oder Vermögensbesteuerung unterbleibt GdW: Abschaffung der Regelungen zur Zinsschranke, Verlustabzugsbeschränkung und gewerbesteuerliche Hinzurechnung KV: Alle Subventionen einer stetigen Prüfung unterziehen. GdW: Abschreibungssatz auf 4 % verdoppeln GdW: Beseitigung steuerlicher Hemmnisse für die dezentrale Stromerzeugung GdW: Steuerliche Förderung energetischer Modernisierung GdW: Rahmenbedingungen der in Deutschland wichtigen langfristigen grundpfandrechtlich besicherten Finanzierung nicht verschlechtern (Basel III, Solvency II). KV: Einführung von Basel III kritisch begleiten.? 9
10 Reform des Genossenschaftsrechts GdW: Keine von Pflichtmitgliedschaft und -prüfung befreite Kleinstgenossenschaft/ Kooperationsgesellschaft im GenG! Änderung des Vereinsrechts oder Schaffung eigener Rechtsform. Keine Anhebung der Schwellenwerte in 53 (2) GenG bezüglich Befreiung von Jahresabschlussprüfung! Reformprojekt wird in neuer Legislaturperiode weiter verfolgt, Grundlage u. a.: Ergebnisse der mündlichen Anhörung zum Referentenentwurf des BMJ am Evaluierung durch BMWi "Potenziale und Hemmnisse von unternehmerischen Aktivitäten in der Rechtsform der Genossenschaft" Umfrage des BMJ bei Prüfungsverbänden 10
11 Wohnen in Genossenschaften GdW: Stärkung der Potenziale von Genossenschaften KV: Verbesserung der Rahmenbedingungen für genossenschaftliches Wohnen. Prüfung wie der Erwerb von Genossenschaftsanteilen, die sich im Gegenzug zu Neubau verpflichten, besser gefördert werden kann. GdW: Förderung von Gründung von Genossenschaften, insbesondere durch Einbeziehung in Förder- und Kreditprogramme KV: Gründung von Genossenschaften wie andere Existenzgründungen fördern; geeignete Förderinstrumente entwickeln und bestehende anpassen; Möglichkeit der Finanzierung von Investitionen durch Mitgliederdarlehen wieder eröffnen. GdW: Das staatlich geförderte Altersvorsorgeangebot muss von bürokratischen Hürden befreit werden. GdW: Genossenschaftliches Verbands- und Prüfungswesen stärken KV: Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.? 11
12 Mietrecht GdW: Ablehnungen von Änderungen im Mietrecht KV: Zahlreiche Änderungen geplant GdW: Ablehnung einer Mietpreisbremse KV: Ländern für die Dauer von 5 Jahren, bei Wiedervermietung 10 % ortsübliche Vergleichsmiete, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten. Erstvermietung in Neubauten sowie Anschlussvermietung nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Befristete Ausweisung gekoppelt an Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels; aber: Kappungsgrenze von 15 % bleibt bei 3 Jahren. GdW: Modernisierungsumlage bleibt unverändert KV: Reduzierung auf höchstens 10 %; längstens bis zur Amortisation der Modernisierungskosten; Anpassung der Härtefallklausel. 12
13 Ad-hoc-Umfrage U. a. zur Bewertung der geplanten Mietpreisbremse 1 - stimme voll zu 74 % 2 - stimme überwiegend zu 3 - teils/teils 56 % 4 - stimme überwiegend nicht zu 5 - stimme absolut nicht zu 63 % 43 % 28 % 9 % 5 % 2 % 21 % 3 % 2 % 33 % 23 % 19 % 17 % 14 % 11 % 11 % 14 % 15 % 19 % 8 % 4 % 6 % Der Neubau von Wohnungen wird zurück gehen. Die Mietpreisbremse wird das Angebot an preisgünstigen Wohnungen nicht vergrößern. Staffelmieten sind eine Möglichkeit, die negativen Auswirkungen der Mietpreisbremse auszugleichen. Wenn die Mietpreisbremse kommt, muss sie unbedingt an eine steuerliche Förderung des Wohnungsneubaus gekoppelt werden. Die Mietpreisbremse hat im Großen und Ganzen keine negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt Quelle: Umfrage bei den GdW Gremien; bis ; n= GdW Schrader
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