Allgemeine Geschäftsbedingungen. Rental-Services

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Rental-Services

2 1 Geltung 1. Die Rechtsbeziehungen von Meinke Consult zu seinem Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen Meinke Consult und den Auftrager (nachfolgend Mieter genannt). Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mieter finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und/oder Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen. Selbige werden nicht Bestandteil von Vereinbarungen, es sei denn, die Bedingungen werden durch Meinke Consult schriftlich bestätigt. 3. Mit Auftragserteilung spricht der Mieter Meinke Consult von jeglicher Haftung und Schadensersatzansprüchen frei. 2 Auftrag 1. Die Annahme des Auftrages sowie mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von Meinke Consult. 2. Gegenstand des Auftrages ist die Vermietung von hochwertigen technischen Investitionsgüter der elektronischen Test-, Mess- und Prüftechnik. 3. Der genaue Umfang des Auftrages wird im Rahmen eines Angebotes oder/und Auftrages und Verwendungszweck schriftlich festgelegt. Angebote sind freibleibend. 4. Maßgeblich für Vertragsschluss und Vertragsinhalt ist die Auftragsbestätigung von Meinke Consult. 3 Mietzeit 1. Die Mietzeit beginnt bei Selbstabholern an dem Tag, an dem das Gerät das Lager von Meinke Consult verlässt bzw. bei Versand mit den Versandtag und endet mit dem Tag des vollständigen Eintreffens im Lager von Meinke Consult. 4 Mietzins und Zahlungsmodalitäten 1. Die Mietgebühr ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Der vom Mieter beauftragte Mietzeitraum wird von Meinke Consult mit dem ersten Miettag gesamt und im Voraus in Rechnung gestellt. Ist der vom Mieter beauftragte Mietzeitraum größer als 4 Wochen oder als ein Monat so wird von Meinke Consult mit dem ersten Miettag die Miete für die Abschnitte von bis zu 4 Wochen bzw. bis zu einem Monat jeweils gesamt und im Voraus in Rechnung gestellt. 2. Eine Verlängerung der beauftragten Mietzeit ist jederzeit möglich, eine Benachrichtigung an Meinke Consult durch den Mieter/Benutzer muss eine (1) Woche vor Ende der Mietzeit erfolgen. Über die ursprünglich beauftragte Mietzeit hinaus gehende Mietzeiten werden rückwirkend und pro angefangene Woche abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt hierbei in Intervallen von einer Woche oder vier Wochen oder einem Monat. 3. Der Mieter erklärt sein Einverständnis zur möglichen Einholung von Wirtschaftsinformationen über ihn durch Meinke Consult. 4. Soweit nicht anders vereinbart sind die Mietgebühren, Versandkosten, Nebenkosten, Konfigurationskosten und die gesetzl. Mehrwertsteuer rein netto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs. 5. Meinke Consult behält sich vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnet Meinke Consult die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernimmt Meinke Consult nicht.

3 6. Überweisungen aus den Ausland gelten erst nach Gutschrift des Gegenwertes auf dem Konto von Meinke Consult als Zahlung. Provisionen, Courtage, Konvertierungsentgelte, Bearbeitungsgebühren und andere Bankgebühren und Auslagen des Zahlungsverkehrs gehen zu Lasten des AG. 7. Bei Zahlungsverzug des Mieters ist Meinke Consult berechtigt, die sofortige Rücksendung des Gerätes zu fordern bzw. es auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Meinke Consult behält sich vor Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Meinke Consult ist berechtigt, für jede Mahnung EUR 5,00 in Rechnung zu stellen. Weiterhin ist Meinke Consult berechtigt, nach zweifacher schriftlicher Mahnung eine Inkassoorganisation mit der Beitreibung der Zahlung zu beauftragen. Die Kosten der Inkassoorganisation trägt der Mieter. Die schriftiche Mahnung kann per erholen. 8. Der Mieter ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, soweit die Gegenansprüche unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. 9. Storniert der Mieter - gleich aus welchem Grund - den Mietvertrag, so behält sich Meinke Consult die Berechnung von Stornokosten vor. Bei Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor Mietbeginn werden 50% des vereinbarten Mietzinses fällig. 10. Für Aufträge mit einem Gesamtwert von weniger als EURO 50,00 kann eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 erhoben werden. 11. Meinke Consult behält sich vor vor Auslieferung des Mietgegenstandes eine Sicherheitsleistung in Höhe von max. 50% des voraussichtlichen Mietbetrages zu verlangen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Zahlungseingang. 5 Transport und Transportrisiko 1. Der Transport der Geräte erfolgt entweder a) durch den Kunden nach Abholung bzw. vor Anlieferung des Geräts im Lager von Meinke Consult oder b) auf Wunsch des Kunden durch Versand durch eine vom Meinke Consult beauftragte Spedition. Die Transportkosten trägt in jedem Fall der Mieter. 2. Der Mieter trägt grundsätzlich das Transportrisiko. Dieses geht auf den Mieter über, sobald der Mietgegenstand an die den Transport bzw. die Abholung oder Anlieferung ausführende Person übergeben worden ist. Der Übergang des Transportrisikos gilt auch dann, wenn Meinke Consult oder ein von diesem beauftragter Dritter oder eigenes Personal von Meinke Consult auf Kosten des Mieters den Mietgegenstand zum Transport übernimmt. Der Mieter verpflichtet sich, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Transportschäden sind spätestens am ersten Werktag nach dem Erhalt der Ablieferung bei Meinke Consult anzuzeigen, da ansonsten ein Verlust eines etwaigen Versicherungs-schutzes droht. 3. Die Rücksendung des Gerätes - einschließlich allem mitgeliefertem Zubehör - ist in der Originalverpackung, bruchsicher an Meinke Consult durchzuführen. Die Originalverpackung ist diejenige, in welcher der Mietgegenstand zum Mieter/Benutzer geliefert wurde. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Vorliegen einer Beschädigung des Originalkartons, welche einen sicheren Transport gefährdet. In einem solchen Fall muss der Mieter eine gleichwertige Ersatzverpackung für den Rücktransport verwenden, um den Mietgegenstand vor Beschädigungen während des Transportes zu schützen. 6 Allgemeine Verhaltensregeln, Mieter- und Benutzerpflichten 1. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsachen pfleglich und sachkundig zu behandeln und unverzüglich nach Erhalt der Mietsachen zu prüfen, ob diese funktionstüchtig sind und der Bestellung entsprechen. Abweichungen hinsichtlich der Zahl, Art und Güte von der Bestellung und der Auftragsbestätigung oder dem Lieferschein sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die beanstandungslose Ubernahme der Mietsachen gilt als Bestätigung des einwandfreien und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Der Mieter ist bei Mängeln an der Mietsache nicht von der Zahlung des Mietzinses befreit oder zu dessen Minderung berechtigt, wenn der Mangel nicht unverzüglich nach dem Empfang angezeigt wird. 2. Neben dem Gerät sind Verpackungen, Bedienungsanleitungen und Zubehör Bestandteile des Mietgegenstandes und somit Eigentum von Meinke Consult. Nur bei der vollständigen Rückgabe sämtlicher Bestandteile des Mietgegenstandes erfüllte der Mieter/Benutzer seine vertraglichen Pflichten.

4 3. Der Mieter haftet während der gesamten Mietzeit für Beschädigungen, Verlust und Ähnliches an den Mietgegenständen samt Zubehör bis zur Höhe des Schadenswertes und damit verbundener Bearbeitungskosten bei Meinke Consult. Treten Mängel an den Mietsachen oder Zubehörteilen während der Vertragslaufzeit auf oder kommen Mietsachen abhanden, so ist der Mieter verpflichtet, Meinke Consult unverzüglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag nach dem Vorfall darüber in Kenntnis zu setzen. 4. Der Mieter hat das Gerät in gutem Zustand zu erhalten und entsprechend der Bedienungsanweisung und separater Benutzungshinweise zu benutzen. Verschuldet der Mieter/Benutzer den Verlust oder die Beschädigung des Geräts, abgesehen von normalem Verschleiß, hat der Mieter Meinke Consult den Schadenswert und damit verbundener Bearbeitungskosten zu ersetzen. 5. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter/Benutzer Meinke Consult unverzüglich zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt Änderungen, Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen oder es zu versuchen, es sei denn, Meinke Consult hat ihn hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind hat er nach Wahl von Meinke Consult Anspruch auf Neulieferung oder Nachbesserung des Gerätes. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. 6. Gibt der Mieter die Mietsache unvollständig, mangelhaft oder nicht zurück, so kann Meinke Consult während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungszeit Nutzungsausfall in Höhe des Mietzinses vom Mieter verlangen. Des Weiteren behält sich der Meinke Consult vor, die Kosten für getätigte Mehraufwendungen vom Mieter zu verlangen. 7. Firmenzeichen oder Kennnummern des Herstellers oder Meinke Consult, Normenschilder, Kalibrierlabels und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen. Jede Veränderung am Mietgegenstand ist unzulässig. Einen durch Missachtung dieser Bestimmung entstehenden Schaden hat der Mieter voll zu ersetzen. 8. Für den normalen Arbeitsablauf notwendige Veränderungen an den Geräten durch den Mieter vorgenommen werden dürfen. Sie müssen jedoch vor Rückgabe der Mietsache wieder vollständig rückgängig gemacht werden. Der Mieter hat die Mietsache immer in dem Zustand zurückzugeben, in dem er angeliefert wurde. Der Meinke Consult kann Entschädigung für den zusätzlichen Arbeitsaufwand verlangen, um den Mietgegenstand wieder in einen solchen Zustand zu bringen. 9. Den Gebrauch der Geräte hat der Mieter nur Personen zu gestatten, die über die hierfür notwendige Sachkunde verfügen und mit den Geräten entsprechend der Bedienungsanweisungen des jeweiligen Herstellers und den Anweisungen von Meinke Consult umgehen. Der Mieter hat alle Instruktionen des Herstellers und Meinke Consult genau zu befolgen. Für jeden Schaden, der durch Nichtbeachtung solcher Instruktionen entsteht, haftet der Mieter. 10. Der Mieter/Benutzer hat das Gerät in seinem Besitz zu belassen. Der Mieter/Benutzer darf das Gerät nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung an einen Ort außerhalb des Landes verbringen, in dem der Mietvertrag geschlossen wurde. In allen Fällen sind die geltenden Embargobestimmungen von dem Mieter zu beachten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die Meinke Consult durch einen Verstoß gegen diese Bestimmung entstehen. 7 Geräteversicherung 1. Die Mietgegenstände müssen vom Mieter in Höhe des Neuwertes versichert werden. 2. Auf Verlangen von Meinke Consult muss die Versicherungspolice vorgezeigt werden. 8 Diebstahl, Raub, Unterschlagung oder Veruntreuung 1. Der Mieter ist bei Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Veruntreuung durch Dritte oder sonstigem Abhandenkommen der Mietsache verpflichtet, dieses Ereignis unverzüglich polizeilich anzuzeigen und einen ausführlichen Schadensbericht anzufertigen. 2. Der Mieter hat unverzüglich Meinke Consult vom Vorfall mit allen vorhandenen Informationen, den Schadensbericht und der polizeilichen Registriernummer zu informieren.

5 9 Gewährleistung und Haftung 1. Bei Fehlern, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand hat der Mieter Meinke Consult sofort zu benachrichtigen und dessen Weisungen abzuwarten. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Veränderungen oder Justierungen vorzunehmen oder Reparaturen an dem Gerät vorzunehmen, es sei denn, Meinke Consult hat ihn schriftlich hierzu ermächtigt. Soweit die Fehler, Störungen oder Schäden am Mietgegenstand nicht vom Mieter zu vertreten sind, hat er nach Wahl von Meinke Consult Anspruch auf Neulieferung oder Nachbesserung des Gerätes. 2. Weiterhin haftet Meinke Consult für Schäden an Meßgeräte, mit den geschult, gemessen und geprüft wurde, oder für Schäden an zu messenden Objekten (z.b. Geräte, Schaltanlagen), die infolge einer Schulung, Messung oder Prüfung entstanden sind, nicht. 3. Meinke Consult haftet nicht für die Richtigkeit der Messergebnisse, da diese von den Meßgeräten übernommen werden. Ebenso haftet Meinke Consult nicht für verwendete Prüfvorschriften. 10 Verbrauchsmaterial 1. Verbrauchsmaterial wie Papier, Schreibstifte, Thermoelemente, Toner, Farbbänder, Datenbänder, Disketten usw. werden vom Mieter 11 Anerkennung der Software-Lizenzrechte 1. Software, die mitgeliefert ist, darf ausschließlich nach den bekannten Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter/Benutzer steht dafür ein, dass vertragswidriger Gebrauch der Software durch ihn oder durch seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist. 2. Dem Mieter ist bekannt, dass die missbräuchliche Benutzung Schadenser-satzansprüche des Lizenzinhabers in unbegrenzter Höhe zur Folge haben kann. Der Mieter stellt Meinke Consult insoweit von allen Ansprüchen frei. 3. Die Software-Lizenz sind je nach Vorgabe des Herstellers auch nach den Ende der Mietzeit zu beachten. 12 Rechte Dritter 1. Die Geltendmachung angeblicher Rechte an der Mietsache durch Dritte (z.b. drohende Pfändung) ist Meinke Consult unverzüglich anzuzeigen. 2. Die Mietsache darf nicht verpfändet oder anderweitig verwertet werden. 3. Im Falle einer doch erfolgten Pfändung ist das Pfändungsprotokoll sowie ggf. andere für eine Drittwiderspruchsklage erforderliche Unterlagen sofort an Meinke Consult zu übersenden. 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort und Gerichtstand ist die berufliche Niederlassung von Meinke Consult. 2. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit Vollkaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist ausschließlich das Amtsgericht Walsrode zuständig. 3. Der gleiche Gerichtsstand wie in Ziffer 2 gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

6 14 Schlussbemerkung 1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 2. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. 3. Rechte des AG aus dem Vertrag sind nur mit vorheriger Zustimmung der Meinke Consult übertragbar. 4. Sofern Leistungen und Waren von Kooperationspartnern der Meinke Consult angeboten werden, wird die Meinke Consult im Hinblick auf diese Leistungen und Waren nicht selbst Vertragspartner des AG. Diese Verträge werden zwischen den AG und den jeweiligen Kooperationspartnern geschlossen. Es gelten die AGB der Kooperationspartner. Stand: 09. Juli 2010

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