Cubeware CSP C8. Lizenzhandbuch V 1.0. Stand: CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 1 von 23

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1 Cubeware CSP C8 Lizenzhandbuch V 1.0 Stand: CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 1 von 23

2 Inhalt 1. Allgemeine Lizenzbestimmungen (AGB-Auszug) Hinweise zur Lizenzierung von Cubeware Software Präambel Definitionen Allgemeines Cubeware Solutions Platform C Produktkategorie Frontend Produktkategorie Server Produktkategorie Data Management Lizenzmetrik Grundsätzliches; Verhältnis zu V6pro Produkte Migration Upgrades Softwarepflege (AGB-Auszug) CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 2 von 23

3 1. Allgemeine Lizenzbestimmungen (AGB-Auszug) 1.1. Gewährung eines Nutzungsrechts Die vertragsgegenständliche Software (nebst Dokumentationsunterlagen) ist durch deutsches Urheberrecht und internationale Verträge geschützt. An der Software bestehen Schutzrechte von CUBEWARE und/oder Dritten CUBEWARE gewährt dem Lizenznehmer ( VP ) auf Basis des Softwarekaufvertrages das nicht ausschließliche und zeitlich unbeschränkte Recht, die von CUBEWARE erworbene Software selbst in seinem Betrieb für eigene Zwecke nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen zu nutzen. Der VP darf Datenbanken nur für eigene Zwecke nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen anlegen Soweit CUBEWARE Hersteller der Software ist, gewährt CUBEWARE dem VP darüber hinaus das nicht ausschließliche und zeitliche unbeschränkte Recht, die von CUBEWARE erworbene Software in den Betrieben derjenigen Unternehmen für die Zwecke dieser Unternehmen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen zu nutzen, die mit dem VP im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Sinne von 15 ff. AktG verbunden sind (Konzernunternehmen). Soweit Dritte Hersteller der Software sind, bedarf die Gewährung eines Nutzungsrechts für Konzernunternehmen einer gesonderten Vereinbarung Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, steht die Gewährung des Nutzungsrechts unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlung des Kaufpreises Soweit CUBEWARE Hersteller der Software ist und nichts Abweichendes vereinbart ist, muss der VP auf der Website von CUBEWARE eine Produktaktivierung vornehmen, damit er die Software nutzen kann Ist CUBEWARE nicht Hersteller der Software, steht die Gewährung von Nutzungsrechten unter der Bedingung der Kenntnisnahme und Akzeptanz von Lizenzverträgen Dritter (z.b. Microsoft End User License Agreement; EULA). Die gültigen Lizenzbedingungen werden mit Auslieferung der Software ausgehändigt und sind auf Anfrage bei CUBEWARE erhältlich. Die Vertragsbestimmungen zur Nutzung des Produktes eines Drittherstellers werden in der jeweils gültigen Fassung auch im Verhältnis zwischen CUBEWARE und dem VP Bestandteil des Vertrages Nutzungsumfang Der VP darf die Software auf jeder unterstützten Hardware einsetzen. Der konkrete Nutzungsumfang je Produkt richtet sich nach Art und Umfang der erworbenen Lizenzen und dem bei der Installation angezeigten und akzeptierten End User License Agreement ( EULA ). CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 3 von 23

4 Die Cubeware Produktpalette ist in drei Produktkategorien (Frontend, Server, Data Management) eingeteilt Generell wird zwischen named, concurrent und server based licenses unterschieden. - Named licenses berechtigen die namentlich zugeordneten Nutzer (natürliche Personen) zur Nutzung der Software. Die Anzahl der Nutzer entspricht der Anzahl der named licenses. Diese können nur im Zusammenhang mit einem physikalischen oder virtuellen System genutzt werden. Es ist nicht möglich, eine named license gleichzeitig auf mehreren Systemen zu verwenden. - Concurrent licenses definieren einen Pool an Lizenzen (Ports), die von einer CSP C8 Serverinstanz dynamisch an die Nutzer vergeben werden. Die Anzahl der Gesamtnutzer kann somit größer sein als die Anzahl der concurrent licenses. Die vom Nutzungsrecht umfasste maximale Anzahl der gleichzeitig angemeldeten Nutzer entspricht der Anzahl der concurrent licenses. - Server based licenses berechtigen zur Nutzung eines Produktes auf einem physikalischen oder virtuellen System In der Produktkategorie Server wird die Nutzungsrechteinräumung nach Umfang der technischen Bewältigung von Nutzerlizenzen (named / concurrent / server based) bestimmt. Die hierfür maßgebliche Kenngröße ( Virtual Named Ports ; kurz VNP) ist durch die jeweils vom VP erworbene Server-Edition festgelegt und beschränkt. VNP sind die Summe der Anzahl an am Server in Produktiv-Instanzen (DEV- und PROD-Instanzen) anmeldbaren named und server based licenses und der 2,5-fachen Anzahl an entsprechend am Server anmeldbaren concurrent licenses Die in Verbindung mit dem CSP C8 Server eingesetzten Produkte aus den Kategorien Frontend und Data Management müssen im Rahmen der Anforderung von Lizenzschlüsseln immer einer Produktiv-Instanz fest zugeordnet werden. Die Ausstellung von zur Produktaktivierung notwendigen Lizenzschlüsseln ist erst nach Zuordnung möglich Jede C8 Server-Instanz darf nur gemäß der Anzahl an erworbenen Lizenzen betrieben werden. Ein Parallelbetrieb auf verschiedenen Infrastrukturen mit nur einem Lizenzschlüssel ist unzulässig Bei Produkten, die eine unbegrenzte Anzahl an Instanzen vorsehen (z.b. CSP C8 Server Enterprise Edition), behält sich Cubeware das Recht vor, die Auslieferung von Lizenzschlüsseln vom Erwerb von Produkten der Kategorien Frontend oder Data Management abhängig zu machen, welche an diese zusätzlichen Instanzen gebunden sind. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 4 von 23

5 Im Falle des Wechsels von technischer Infrastruktur, sind auf auszutauschender Infrastruktur befindliche Installationen zu löschen Der VP ist verpflichtet gemäß dem erworbenen Recht zur Nutzung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die sicherstellen, dass die Software nur dessen Rahmen genutzt wird Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Modifizierung, Dekompilierung oder ein reverse engineering ist nicht gestattet, soweit nicht in 69d UrhG oder 69e UrhG etwas Abweichendes bestimmt ist Schutz der Software Vervielfältigung; Zugriffsschutz Der VP darf die gelieferte Software nur vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertragsgemäße Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, das Laden und Speichern der Software in den Arbeitsspeicher, das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der Software und sonstige mit der bestimmungsgemäßen Nutzung verbundene Speichervorgänge Darüber hinaus kann der VP eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlässlich, darf der VP Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen, wenn diese für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich sind. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden Der VP darf die Software im Ganzen (insbesondere einschließlich des Dokumentationsmaterials und einschließlich der durch eventuelle spätere Zukäufe oder im Rahmen der Pflege erworbenen Software) auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, - wenn der VP CUBEWARE schriftlich über die Software, die weiter gegeben wird, den Zeitpunkt der Weitergabe und über den Dritten, an den die Software weiter gegeben wird, informiert hat, - wenn der VP gegenüber CUBEWARE schriftlich erklärt hat, spätestens im Zeitpunkt der Weitergabe selbst die Nutzung der Software vollständig und endgültig aufzugeben, und CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 5 von 23

6 - wenn der VP gegenüber CUBEWARE eine schriftliche Erklärung des Dritten, an den die Software weitergegeben wird, vorgelegt hat, in der sich der Dritte einverstanden erklärt, dass die vorlegenden AGB auch im Verhältnis zu ihm gelten. Die vorübergehende oder teilweise Überlassung der Nutzung an Dritte oder die Überlassung der Nutzung an mehrere Dritte sind untersagt. Insbesondere sind Vermietung, Leihe und Leasing der Software an Dritte nicht gestattet. Für diese Art der Nutzung sind gesonderte vertragliche Regelungen mit CUBEWARE erforderlich. Im Falle der Weitergabe im Wege der Veräußerung oder des Verschenkens muss der VP dem Dritten sämtliche Softwarekopien einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherungskopien übergeben oder nicht übergebene Software- und Sicherungskopien vernichten. Ab dem Zeitpunkt der Weitergabe der Software an den Dritten ist der VP nicht mehr zur Nutzung der Software berechtigt. Er hat die Software auch auf seiner Hardware vollständig zu löschen Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzroutinen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Softwarenutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der VP die Beweislast Eine Nutzung der lizenzierten Software in Form eines ASP- Modells (Application Service Providing) oder SaaS-Modells (Software as a Service), als Hosting-Service oder als Mietmodell ist nicht gestattet. Für diese Art der Nutzung sind gesonderte vertragliche Regelungen mit CUBEWARE erforderlich Aktualisierung und Archivierung Der VP hält die ihm überlassenen Dokumentationsunterlagen sowie schriftlich oder fernmündlich mitgeteilte Änderungen oder sonstige vertragliche Leistungen betreffende Mitteilungen auf dem neuesten Stand und archiviert sie Sicherung des Produkts gegen den unbefugten Zugriff Dritter Der VP ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software (z.b. Lizenzschlüssel o.ä.) sowie auf die Dokumentation durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie etwaige Sicherungskopien sind an einem gegen den unbefugten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Der VP weist seine Mitarbeiter, denen er Zugriff auf die Software gewährt, nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden AGB sowie der Bestimmungen des Urheberrechts hin. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 6 von 23

7 2. Hinweise zur Lizenzierung von Cubeware Software 2.1. Präambel Die vorliegenden Bestimmungen regeln den Erwerb und die Nutzung von Software, welche von Cubeware hergestellt wurde ( Software ). Soweit nicht anderweitig vereinbart, erlangt er durch Installation der Software Gültigkeit. Sie gelten nicht für vor dem vertriebene Software (z.b. Cubeware Cockpit V6pro; Cubeware TeamServer; Cubeware Importer V6 etc.). Gegenstand dieses Dokuments ist die Regelung des Erwerbs und der Nutzung von Software ab der Produktversion Cubeware Solutions Platform C8 (CSP C8). Dieses Dokument dient der Information und gleichzeitig der Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zwischen Cubeware und dem Endkunden (End User License Agreement; EULA); im Falle von Abweichungen haben die mit dem Vertragspartner ( VP ) vereinbarten AGB Vorrang und werden durch die Bestimmungen dieses Dokuments ergänzt. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Cubeware Softwareprodukten erstreckt sich nur auf diese selbst. Die Lizenzierung von Drittherstellerprodukten, einschließlich ggfs. anfallender Lizenzgebühren für das Auslesen (z.b. zur Visualisierung), die Eingabe oder die Extraktion von Daten aus Systemen Dritter obliegt alleine dem Vertragspartner Definitionen Allgemeines Die Cubeware Produktpalette ist in drei Produktkategorien (Frontend, Server, Data Management) eingeteilt Generell wird zwischen named, concurrent und server based licenses unterschieden. - Named licenses berechtigen die namentlich zugeordneten Nutzer (natürliche Personen) zur Nutzung der Software. Die Anzahl der Nutzer entspricht der Anzahl der named licenses. Diese können nur im Zusammenhang mit einem physikalischen oder virtuellen System genutzt werden. Es ist nicht möglich, eine named license gleichzeitig auf mehreren Systemen zu verwenden. - Concurrent licenses definieren einen Pool an Lizenzen (Ports), die von einer CSP C8 Serverinstanz dynamisch an die Nutzer vergeben werden. Die Anzahl der Gesamtnutzer kann somit größer sein als die Anzahl der concurrent licenses. Die vom Nutzungsrecht umfasste maximale Anzahl der gleichzeitig angemeldeten Nutzer entspricht der Anzahl der concurrent licenses. - Server based licenses berechtigen zur Nutzung eines Produktes auf einem physikalischen oder virtuellen System. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 7 von 23

8 In der Produktkategorie Server wird die Nutzungsrechteinräumung nach Umfang der technischen Bewältigung von Nutzerlizenzen (named / concurrent / server based) bestimmt. Die hierfür maßgebliche Kenngröße ( Virtual Named Ports ; kurz VNP) ist durch die jeweils vom VP erworbene Server-Edition festgelegt und beschränkt. VNP sind die Summe der Anzahl an am Server in Produktiv- Instanzen (DEV- und PROD-Instanzen) anmeldbaren named und server based licenses und der 2,5-fachen Anzahl an entsprechend am Server anmeldbaren concurrent licenses Cubeware Solutions Platform C8 Als Cubeware Solutions Platform C8 (kurz: CSP C8) wird die Gesamtheit von Cubeware Lösungs-Instanzen bezeichnet. Dabei stehen je nach Server-Edition zwei Klassen von Instanzen (DEVund PROD- als sog. Produktiv-Instanzen, sowie TEST-Instanzen) zur Verfügung Produktkategorie Frontend C8 Cockpit Das C8 Cockpit ist das Berichtsdesign- und ein Visualisierungswerkzeug innerhalb der CSP C8. Definitionen für Berichte (z.b. Standardberichte, Dashboards, Analysen und Eingabemasken für Planungslösungen) werden mithilfe von C8 Cockpit im C8 Server gespeichert und stehen somit allen Anwendern (z.b. auch anderen Frontend-Produkten) mit entsprechenden Zugriffsrechten zur Verfügung. Daten aus verschiedenen Datenquellen (relational und multidimensional) können in Verbindung mit den entsprechenden C8 Connects in tabellarischer oder grafischer Form visualisiert werden C8 Cockpit Consumer C8 Mobile Der C8 Cockpit Consumer ist ein im Funktionsumfang eingeschränktes C8 Cockpit und kann dann verwendet werden, wenn für Anwendergruppen nicht der volle Funktionsumfang des C8 Cockpit benötigt wird. Eingeschränkte Funktionalität besteht insbesondere im Hinblick auf das Erstellen neuer Berichte, das Speichern von Berichten und die Verfügbarkeit des Ordners eigene Berichte. C8 Mobile ermöglicht als native Applikation den mobilen Zugriff (ios- und Android-Geräte) auf im C8 Server durch C8 Cockpit gespeicherte Definitionen von Berichten (z.b. Standardberichte, Dashboards, Analysen und Eingabemasken für Planungslösungen). CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 8 von 23

9 Produktkategorie Server Der C8 Server ist der zentrale Ablageort der CSP C8, an welchem Definitionen von Berichten (z.b. Standardberichte, Dashboards, Analysen und Eingabemasken für Planungslösungen) abgelegt werden. Darüber hinaus werden durch den Server alle innerhalb der CSP C8 verfügbaren Lizenzen, Anwender und Anwenderberechtigungen verwaltet und zugeordnet. Schließlich ist der C8 Server Anknüpfungspunkt für Module und Connects, welche in unterschiedlicher Kombination im Rahmen von Editionen ausgeliefert werden Virtual Named Ports Connects Als Virtual Named Ports bezeichnet man die Anzahl der mit dem Server interagierenden Clients in Produktiv-Instanzen. Sie sind die Summe der Anzahl an am Server in Produktiv- Instanzen (DEV- und PROD-Instanzen) anmeldbaren named und server based licenses und der 2,5-fachen Anzahl an am Server anmeldbaren concurrent licenses. Die Anzahl nutzbarer VNP ist durch die jeweils vom VP erworbene Server-Edition festgelegt und beschränkt. In den Server- Editionen zusätzlich ab Werk gelieferte Lizenzen bleiben dabei außer Betracht. Connects sind Treiber zur Anbindung von Datenbanken an den CSP C8 Server. Als Verbindungsarten stehen ab Werk stets ODBC und OLE DB für den Zugriff auf relationale Datenbanken zur Verfügung. Je nach erworbener Server- Edition sind unterschiedliche Connects enthalten. Connects sind ausschließlich über Server-Editionen erhältlich. Das Schreiben von Daten in relationale Datenbanken ist standardmäßig gegeben. Das Schreiben in multidimensionale Datenbanken erfordert den Erwerb einer Server-Edition, welche das Modul Plan (siehe unten) beinhaltet C8 Infor Connect (ION BI) Der C8 Infor Connect ermöglicht zum einen den Zugriff auf die OLAP Datenbank Infor ION BI aus den Produkten der Kategorie Frontend (z.b. C8 Cockpit) und zum anderen aus den Produkten der Kategorie Data Management (z.b. C8 Importer) für die Modellierung einer multidimensionalen Infor ION BI Datenbank sowie den Aufbau von Strukturen (Dimensionen) und das Laden von Daten in Infor ION BI Cubes. Darüber hinaus kann über diesen Connect auch eine Infor ION BI Datenbank als Quelle zur weiteren Datenverarbeitung in den Produkten der Kategorie Data Management verwendet werden. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 9 von 23

10 C8 MS AS Connect (AS) Der C8 MS AS Connect besteht aus zwei Komponenten, einer Zugriffskomponente auf multidimensionale MS AS OLAP Modelle (BISM Multidimensional) und tabellarische OLAP Modelle (BISM Tabular). Die zweite Komponente ermöglicht in Kombination mit den Produkten der Kategorie Data Management (z.b. C8 Importer) die multidimensionale Modellierung eines MS AS OLAP Modells sowie den Aufbau von Strukturen (Dimensionen) und Laden von Daten in OLAP Cubes. Die Zugriffskomponente kann auch in den Produkten der Kategorie Data Management verwendet werden, um auf MS AS OLAP Modelle als Quelle für eine weitere Datenverarbeitung zuzugreifen C8 SAP Connect (SAP) Der C8 SAP Connect ermöglicht den relationalen Zugriff auf Daten aus SAP ERP und SAP BW Systemen. Dieser relationale Zugriff kann aus den Produkten der Kategorien Frontend und Data Management erfolgen. Außerdem können Produkte der Kategorie Data Management über vorhandene schreibende BAPIs Werte relational nach SAP ERP und BW zurückschreiben. Der multidimensionale Zugriff auf SAP BW (Queries) ist mit Produkten aus der Kategorie Data Management möglich C8 IBM / TM1 Connect (TM1) Der C8 IBM / TM1 Connect ermöglicht zum einen den Zugriff auf die OLAP Datenbank IBM Cognos TM1 aus den Produkten der Kategorie Frontend (z.b. C8 Cockpit) und zum anderen aus den Produkten der Kategorie Data Management (z.b. C8 Importer) für die Modellierung einer multidimensionalen IBM Cognos TM1 Datenbank sowie den Aufbau von Strukturen (Dimensionen) und das Laden von Daten in IBM Cognos TM1 Cubes. Darüber hinaus kann über diesen Connect auch eine IBM Cognos TM1 Datenbank als Quelle zur weiteren Datenverarbeitung in den Produkten der Kategorie Data Management verwendet werden C8 EXASOL Connect (EXASOL) Der C8 EXASOL Connect ermöglicht den Zugriff auf ein virtuelles OLAP Modell, welches durch den EXASolution Cube Modeller auf Basis einer EXASOLUTION Datenbank erstellt wurde. Der EXASolution Cube Modeller ist nicht Bestandteil des C8 EXASOL Connects. Ein Zugriff ist aus den Produkten der Kategorie Frontend (z.b. C8 Cockpit) möglich. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 10 von 23

11 C8 Oracle / Essbase Connect (Essbase) Instanzen Module Maps Export Der C8 Oracle / Essbase Connect ermöglicht den Zugriff aus den Produkten der Kategorie Frontend auf die multidimensionale Datenbank Oracle Essbase. Darüber hinaus kann über diesen Connect auch eine Oracle Essbase Datenbank als Quelle zur weiteren Datenverarbeitung in den Produkten der Kategorie Data Management verwendet werden. Der CSP C8 Server unterscheidet die Instanzentypen Produktiv-Instanz (DEV-/PROD-) und Test-Instanz (TEST-). Dank der Multi-Instanzenfähigkeit des CSP C8 Servers kann eine theoretisch unbegrenzte Anzahl dieser Instanzentypen betrieben werden. Die Instanzentypen werden nach deren funktionalen Einsatz unterschieden. Produkte aus den Kategorien Frontend und Data Management werden genau einer Produktiv-Instanz zugeordnet und sind im jeweiligen Lizenzschlüssel hinterlegt. Eine Produktivnutzung der TEST- Instanz ist nicht erlaubt. Die TEST-Instanz dient der Vorab- Qualitätssicherung vor der Nutzung in einer Produktiv- Instanz. Module sind funktionale Komponenten des CSP C8 Servers und Teil der erworbenen Edition. Je nach erworbener Server- Edition sind unterschiedliche Module enthalten. Connects sind ausschließlich über Server-Editionen erhältlich. Das Modul Maps ermöglicht die Nutzung von Shapes (bspw. Landkarten oder Gebäudeplänen) in den Produkten der Kategorie Frontend. Die Speicherung der hierzu erforderlichen Shapes erfolgt innerhalb des CSP C8 Servers. Sie basieren auf dem ESRI- Dateiformatstandard. Shapes können geographische Objekte wie Flächen (z.b. Länder), Pfade (z.b. Straßen oder Flüsse) und Punkte (z.b. Städte) darstellen. Gleichzeitig können Shapes jedoch auch als Visualisierung von frei definierbaren Werten genutzt werden. Das Modul Export ermöglicht die automatisierte und dynamische Verteilung von im CSP C8 Server gespeicherten Berichten (Versand an Empfänger, Report in Dateiverzeichnisse) in unterschiedlichen Formaten. Die Funktionalität ermöglicht die CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 11 von 23

12 Plan Editionen personalisierte und iterative Verteilung von Berichten an Empfänger. Zum Durchführen dieser automatisierten Berichtsverteilung können besondere Lizenzen von Drittherstellern erforderlich sein (Multiplexing). Das Modul Plan ermöglicht die Eingabe von Werten durch Produkte der Kategorie Frontend in folgende multidimensionale Datenbanken: Infor ION BI, IBM Cognos TM1, Microsoft SQL Server Analysis Services und Oracle Essbase. Der CSP C8 Server ist in den Editionen Standard, Professional und Enterprise erhältlich. Alle Editionen unterscheiden sich durch ihren Funktionsumfang, sowie der technischen Bewältungsfähigkeit für VNP. Ab Werk ist der CSP C8 Server mit je einer named license für das C8 Cockpit sowie für C8 Mobile ausgestattet. Diese werden fest gebunden in der Produktiv-Instanz DEV ausgeliefert. Jede Edition des CSP C8 Server umfasst ab Werk mindestens zwei Produktiv-Instanzen (DEV und PROD).Wird eine Lizenz des C8 Importer in DEV erworben, so wird zusätzlich eine C8 Importer Loader-Lizenz für die Produktiv-Instanz PROD kostenfrei ausgeliefert (server based license), sofern dort noch keine C8 Importer Loader- Lizenz vorhanden ist Standard Edition Professional Edition Enterprise Edition Die Standard Edition des CSP C8 Servers umfasst zwei Produktivinstanzen (DEV und PROD), den C8 MS AS Connect, sowie den C8 Infor Connect. Der Erwerb berechtigt zum Betrieb von bis zu 60 VNP. Die Professional Edition des CSP C8 Servers umfasst zwei Produktivinstanzen (DEV und PROD) und eine Test- Instanz (TEST), die C8 Connects C8 IBM / TM1, C8 SAP, C8 MS AS, und C8 Infor sowie die Module Maps, Export und Plan. Der Erwerb berechtigt zum Betrieb von bis zu 250 VNP. Die Enterprise Edition des CSP C8 Servers umfasst eine unbegrenzte Anzahl an Produktiv- (DEV und PROD) und Test-Instanzen (TEST), die C8 Connects C8 Essbase, C8 Exasol, C8 IBM / TM1, C8 SAP, C8 MS AS und C8 Infor, sowie die Module Maps, Export und Plan. Der Erwerb berechtigt grundsätzlich zum Betrieb einer unbegrenzten Anzahl an VNP. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 12 von 23

13 Entry Packages Zusätzlich sind die Editionen Entry 5 und Entry 20 erhältlich. Die allgemeinen Regeln für Editionen finden entsprechende Anwendung, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt Entry Edition Entry Edition Specials C8 SAPaLot One Die Entry Edition 5 des CSP C8 Servers umfasst zwei Produktiv-Instanzen (DEV und PROD), sowie eine Test- Instanz (TEST), die Connects C8 IBM / TM1, C8 MS AS und C8 Infor, sowie die Module Export und Plan. Der Erwerb berechtigt zum Betrieb von bis zu 6 VNP. Wie Entry Edition 5, jedoch berechtigt der Erwerb zum Betrieb von bis zu 21 VNP. Das SAPaLot One Special umfasst eine Produktiv-Instanz (DEV) des CSP C8 Servers, je eine named license des C8 Cockpit, C8 Mobile und C8 Importers. Zusätzlich ist der C8 SAP Connect und der C8 MS AS Connect, sowie der BISTRO Content SAP Extraction Framework enthalten. Datenbankzugriffe sind ausschließlich auf relationaler Ebene erlaubt. Der Erwerb berechtigt zum Betrieb von bis zu 3 VNP, daraus folglich ist C8 SAPaLot One nicht durch weitere Produkte erweiterbar Produktkategorie Data Management C8 Importer Der C8 Importer ermöglicht die automatisierbare Extraktion, Prüfung und Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Systemen in relationale und multidimensionale Strukturen. Diese Schritte erfolgen grafisch per Drag & Drop und können zusätzlich per Skriptsprache erweitert werden C8 Importer Loader Der C8 Importer Loader ist ein C8 Importer ohne eine grafische Benutzeroberfläche und wird zur Ausführung definierter Import-Definitionen auf Rechnern verwendet, auf denen der C8 Importer im Regelfall nicht installiert ist. Der Einsatz eines C8 Importer Loader ist möglich, soweit bereits eine C8 Importer-Lizenz im Sinne einer gemeinsamen Lösung in einer C8 Server Produktiv-Instanz betrieben wird. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 13 von 23

14 2.3. Lizenzmetrik Grundsätzliches; Verhältnis zu V6pro Produkte Die Cubeware Solutions Platform C8 ist ein von Vorversionen unabhängiges Produkt. Sie ist weder in Gänze noch in Teilen als Update oder Release eines früheren Produktes von Cubeware anzusehen. Im Hinblick auf frühere Produkte von Cubeware tritt mit der Verfügbarkeit von C8, spätestens aber zum ein End of Life ein. Diese Frist wurde zu Gunsten des VP entgegen der Regelungen im Vertrag über Softwarepflege zusätzlich um ein Jahr verlängert. Unterhält ein VP mit Produkten aus der Produktwelt V6pro zum einen gültigen Softwarepflegevertrag, so wird er spätestens zu diesem Datum nach den nachfolgend festgelegten (Migrations-)Bestimmungen in die Produktwelt von CSP C8 eingestuft und überführt. Dies dient der Bestimmung des Upgrade- Anspruches. Eine Pflicht zur tatsächlichen Migration ist damit nicht verbunden. Cubeware weist darauf hin, dass mit dem End of Life am keine weiteren Updates und Releases in der Produktwelt V6pro verfügbar sein werden, bestehende Softwarepflegeverträge hierdurch jedoch auch nach diesem Datum nicht berührt werden. Die rechtzeitige technische Migration wird daher ausdrücklich empfohlen. Die Produkte aus den Kategorien Frontend und Data Management können ausschließlich in Kombination mit einem Produkt aus der Kategorie Server betrieben werden. Das Produktportfolio der Cubeware Solutions Platform C8 gliedert sich in die drei Produktkategorien Frontend, Server und Data Management Frontend Server In der Produktkategorie Frontend stehen C8 Cockpit, C8 Cockpit Consumer, sowie C8 Mobile zur Verfügung, welche grundsätzlich eigenständig als named und concurrent licenses lizenzierbar sind. Lizenzrechtlich beinhalten die Lizenzen von C8 Cockpit und C8 Cockpit Consumer die Funktionen von C8 Mobile. Lizenzen aus der Kategorie Frontend sind in Verbindung mit CSP C8 Server-Lizenzen nur dann nutzbar, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs unter Berücksichtigung bereits eingesetzter Produkte noch freie VNP verfügbar sind. In der Produktkategorie Server sind die Editionen Standard, Professional, Enterprise, die Entry Packages Entry 5 und Entry CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 14 von 23

15 20, sowie das Special C8 SAPaLot One verfügbar. Für Entry Packages können ausschließlich named licenses aus anderen Produktkategorien erworben werden. In der Produktkategorie Server wird die Lizenzierung nach Umfang der technischen Bewältigung von Nutzerlizenzen (named / concurrent / server based) bestimmt. Die hierfür maßgebliche Kenngröße ( Virtual Named Ports ; kurz VNP) ist durch die jeweils vom VP erworbene Server-Edition festgelegt und beschränkt. VNP sind die Summe der Anzahl an am Server in Produktiv-Instanzen (DEV- und PROD-Instanzen) anmeldbaren named und server based licenses und der 2,5- fachen Anzahl an entsprechend am Server anmeldbaren concurrent licenses. Die in Verbindung mit dem CSP C8 Server eingesetzten Produkte aus den Kategorien Frontend und Data Management müssen im Rahmen der Anforderung von Lizenzschlüsseln immer einer Produktiv-Instanz fest zugeordnet werden. Die Ausstellung von zur Produktaktivierung notwendigen Lizenzschlüsseln ist erst nach Zuordnung möglich Data Management Migration In der Produktkategorie Data Management sind der C8 Importer und der C8 Importer Loader verfügbar. Der C8 Importer steht als named license und concurrent license zur Verfügung, der C8 Importer Loader ist je betriebener Infrastruktur einfach als server based license verfügbar. Lizenzen aus der Kategorie Data Management sind in Verbindung mit CSP C8 Server-Lizenzen nur dann nutzbar, wenn zum Zeitpunkt des Erwerbs unter Berücksichtigung bereits eingesetzter Produkte noch freie VNP verfügbar sind. Für Lizenzinhaber der früheren Versionen von Cubeware hergestellter Software besteht die Möglichkeit zur kostenfreien Migration zu CSP C8, sofern der Inhaber der Lizenz zum Zeitpunkt der allgemeinen Verfügbarkeit von CSP C8 einen gültigen Vertrag über Softwarepflegeleistungen für die zu migrierenden Produkte unterhält und alle offenen Rechnungen über Gebühren für Softwarepflege bezahlt sind. Die Migration richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen und hierdurch vorgegebenen Migrationspfaden. Hiervon abweichende Wandlungen von Lizenzen (z.b. Tausch unterschiedlicher Produkte) sind ausgeschlossen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, bleibt die Lizenzqualität und -anzahl (named license / concurrent license) bei Migration grundsätzlich erhalten. Soweit nachfolgend von Standalone-Lizenzen gesprochen wird, ist damit gemeint, dass diese Lizenzen unabhängig von einem Cubeware Team Server V6pro betrieben werden. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 15 von 23

16 Frontend Übersteigt der eigentliche VNP-Wert der zu migrierenden Lizenzform (z.b. Cubeware Connectivity for SAP Solutions- Runtime concurrent license) den nach Migration in der CSP C8 Lizenzmetrik vorgesehenen VNP-Wert (z.b. Loader-Lizenz als server based license), so behält die zu migrierende Lizenz ihren ursprünglichen VNP-Wert. Im Rahmen der Migration bleiben bestehende Verträge über Softwarepflege erhalten und unverändert. Soweit sich im Übrigen aus den nachfolgenden Regelungen eine eindeutige Bewertung von Migrationsszenarien nicht ergibt, wird Cubeware in Einzelabstimmung mit dem VP eine individuelle Bewertung vornehmen. Im Rahmen der Migration von Cubeware Cockpit V6pro im Umfeld eines Team Server V6pro erhält der VP eine Lizenz C8 Cockpit im Umfeld einer C8 Server-Edition. Gleiches gilt im Verhältnis Cubeware Cockpit V6pro Client Light zu C8 Cockpit Consumer. Wird ein Cubeware Cockpit V6pro Standalone migriert, erhält der VP nach seiner Wahl, entweder eine C8 Cockpit named license gebunden an eine bereits vorhandene Produktiv-Instanz einer C8 Server-Edition des VP. In diesem Fall wird das zu migrierende Cubeware Cockpit V6pro Standalone im Rahmen der C8 Server-Edition mit 1 VNP bewertet und der bestehenden Anzahl an Lizenzen hinzugezählt, oder Server genau eine Produktiv-Instanz (DEV) des C8 Servers mit je einer darin enthaltenen named license C8 Cockpit und C8 Mobile, wobei diese Lizenzen bei der Einstufung anderer C8 Server-Editionen nicht berücksichtigungsfähig sind. Ein Upgrade oder eine Erweiterung der betreffenden Produktiv- Instanz (DEV) ist in diesem Fall ausgeschlossen. Im Rahmen der Migration von Team Server V6pro nach C8 Server wird Cubeware auf Anfrage die Anzahl der maßgeblichen VNP ermitteln und den VP in eine der VNP- Anzahl entsprechenden Server-Edition einstufen ( 60 VNP Standard; >60 VNP und 250 VNP Professional; > 250 VNP Enterprise). Eine Migration in ein Entry Package oder in Specials ist nicht möglich. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 16 von 23

17 Als Virtual Named Ports (VNP) bezeichnet man die Anzahl der mit dem Server interagierenden Clients in Produktiv- Instanzen. Sie sind die Summe der Anzahl an am Server in Produktiv-Instanzen (DEV- und PROD-Instanzen) anmeldbaren named und server based licenses und der 2,5- fachen Anzahl an am Server anmeldbaren concurrent licenses. Die Anzahl nutzbarer VNP ist durch die jeweils vom VP erworbene Server-Edition festgelegt und beschränkt. In den Server-Editionen zusätzlich ab Werk gelieferte Lizenzen bleiben dabei außer Betracht. Soweit der VP durch eine bereits bestehende Anzahl an Lizenzen und der daraus resultierenden Anzahl an notwendigen VNP in eine Server-Edition fallen würde, die einen im Allgemeinen höheren Funktionsumfang vorsieht (z.b. mehr / andere Connects oder Module), erhält der Lizenzinhaber die in der einschlägigen Edition vorgesehenen Programmkomponenten kostenlos. Soweit die für den Lizenzinhaber vorgesehene Server-Edition einen geringeren Funktionsumfang vorsieht, als der Lizenzinhaber im Rahmen der früheren Lizenzmetrik nutzen konnte, wird Cubeware im Rahmen der einschlägigen Server-Edition fehlende Funktionen freischalten. Eine Einschränkung des Funktionsumfangs bereits bestehender Cubeware-Lizenzen aufgrund der Migration ist ausgeschlossen. Im Zuge der Migration aus der Produktwelt V6pro nach CSP C8 ist es gestattet, einen Parallelbetrieb beider Systeme für die Dauer von 90 Tagen im lizenzierten Umfang zu betreiben. Nach erfolgter Migration sind alle Produkte aus der Produktwelt V6pro vollständig zu deinstallieren Data Management Im Rahmen der Migration von Cubeware Importer Developer, der in Verbindung mit einem Team Server V6pro im Sinne einer gemeinsamen Lösung betrieben wird, erhält der VP eine Lizenz C8 Importer innerhalb einer Produktiv-Instanz seiner C8 Server-Edition. Die Anzahl der VNP der gemeinsamen Lösung erhöht sich im Wert um die zu migrierenden Lizenzen des Cubeware Importer Developer. Im Rahmen der Migration von Cubeware Importer Runtime, der in Verbindung mit einem Team Server V6pro im Sinne einer gemeinsamen Lösung betrieben wird, erhält der VP eine Lizenz C8 Importer Loader innerhalb einer Produktiv-Instanz seiner C8 Server-Edition. Die Anzahl der VNP der gemeinsamen Lösung erhöht sich im Wert um die zu migrierenden Lizenzen der Cubeware Importer Runtime. Im Rahmen der Migration von Cubeware Connectivity for SAP Solutions-Developer, welche in Verbindung mit einem Team Server V6pro im Sinne einer gemeinsamen Lösung betrieben CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 17 von 23

18 Upgrades wird, erhält der VP eine Lizenz C8 SAP Connect als Funktionselement im selben Leistungsumfang wie die zu migrierende Lizenz innerhalb einer Produktiv-Instanz seiner C8 Server-Edition. Die Anzahl der VNP der gemeinsamen Lösung erhöht sich im Wert um die zu migrierenden Lizenzen der Cubeware Connectivity for SAP Solutions-Developer. Im Rahmen der Migration von Cubeware Connectivity for SAP Solutions-Runtime, welche in Verbindung mit einem Team Server V6pro im Sinne einer gemeinsamen Lösung betrieben wird, erhält der VP eine Lizenz C8 SAP Connect Loader innerhalb einer Produktiv-Instanz seiner C8 Server-Edition. Die Anzahl der VNP der gemeinsamen Lösung erhöht sich im Wert um die zu migrierenden Lizenzen. Wird ein Cubeware Importer Developer Standalone migriert, erhält der VP ein C8 Server in der Standard-Edition, sowie einen C8 Importer in der Produktiv-Instanz DEV. Zusätzlich wird eine C8 Importer Loader-Lizenz für die Produktiv-Instanz PROD kostenfrei ausgeliefert (server based license). Dies gilt sofern zuvor beim VP keine Cubeware Importer Runtime- Lizenz in Verbindung mit der zu migrierenden Cubeware Importer Developer Standalone-Lizenz vorhanden war. Wird eine Cubeware Connectivity for SAP Solutions Developer Standalone-Lizenz migriert, erhält der VP einen C8 Server in der Standard-Edition, sowie einen C8 SAP Connect als Funktionselement im selben Leistungsumfang wie die zu migrierende Lizenz in der Produktiv-Instanz DEV. Zusätzlich wird eine C8 SAP Connect Loader-Lizenz für die Produktiv-Instanz PROD kostenfrei ausgeliefert (server based license). Dies gilt sofern zuvor beim VP keine Cubeware Connectivity for SAP Solutions Runtime-Lizenz in Verbindung mit der zu migrierenden Cubeware Connectivity for SAP Solutions Developer Standalone-Lizenz vorhanden war. Die Server-Edition Standard ist auf die Editionen Professional und Enterprise upgradefähig. Die Server-Edition Professional ist auf die Edition Enterprise upgradefähig Upgrades aus den Entry Packages Entry 5 und Entry 20 sind ausschließlich in die Editionen Professional und Enterprise möglich. Ein Upgrade vom Special C8 SAPaLot One in Server-Editionen oder Entry Packages ist nicht möglich. Bei Durchführung eines Upgrades wird der Differenzbetrag zwischen ursprünglich entrichteter Lizenzgebühr und dem zum Zeitpunkt des Upgrades jeweils gültigen Listenpreises (Lizenz und Wartung) fällig. Hat der VP seine Lizenzen zuvor migriert, ist der Listenpreis nach Einstufung ist die CSP C8 Metrik maßgeblich. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 18 von 23

19 3. Softwarepflege (AGB-Auszug) Inhalt der Software-Pflegeleistungen Neue Releases und Updates Support CUBEWARE stellt dem VP neue Releases (Hauptrelease und Servicerelease) und / oder Updates für diejenigen Softwaremodule zur Verfügung, für die eine Softwarepflege vereinbart ist. Es steht im freien Ermessen von CUBEWARE, ob, wann und in welcher Form CUBEWARE ein neues Release oder ein Update zur Verfügung stellt. Ein neues Release enthält im Vergleich zur Vorgängerversion neue oder veränderte Funktionalitäten und/oder dient der Herstellung der Lauffähigkeit für ein neues Betriebssystem. CUBEWARE macht den Stand der Weiterentwicklung anhand der Release- Nummer erkennbar. Ein Update ist eine aktualisierte Version einer Software und kann Bug-Fixes und/oder neue Funktionalitäten enthalten. Gegenstand des Supports ist die Behebung technischer und funktioneller Fehler an der von CUBEWARE gelieferten Software. CUBEWARE erbringt Support-Leistungen für das jeweils aktuelle Servicerelease der Software. Mit Bereitstellung eines neuen Hauptreleases erbringt CUBEWARE zusätzlich Support-Leistungen für das letzte Servicerelease der Vorgängerversion des Hauptreleases, jedoch nur für einen Zeitraum von sechs Monaten ab Auslieferung des neuen Releases. Für die Produktwelt V6pro endet der Supportzeitraum hiervon abweichend am Support über das Online Ticketing System CUBEWARE stellt dem VP ein Online Ticketing System zur Verfügung, über das der VP mittels eines Web-Tickets technische und funktionelle Fehler der Software melden kann ( Support-Fall ). Das Online-Ticket kann ausschließlich vom VP ausgelöst werden. Es obliegt dem VP, die Fehlermeldung und Fragen - soweit möglich und zumutbar - zu präzisieren und diese mit allen für die Fehlerbeseitigung sachdienlichen Informationen und Daten an CUBEWARE zu übermitteln. Der VP hat dafür Sorge zu tragen, dass Online-Tickets über das Online Ticketing System nur von den benannten Ansprechpartnern ausgelöst werden Zusätzliche Leistungen Nicht Gegenstand des Software-Pflegevertrages sind insbesondere die folgenden Leistungen: - Installation von Updates und/oder Releases; - Erbringung von Consulting/Training für den VP; CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 19 von 23

20 - Erbringung von Vorort-Service für den VP; - Customizing von CUBEWARE-Softwareprodukten; - Anpassung der Software an eine geänderte Hardwareund/oder Software-Umgebung des VP; - Anwenderberatung bei Bedienungsfehlern des VP und bedienungstechnischen Problemen des VP; - Anwenderberatung bei Fragestellungen, die die gesamte Softwareapplikation bzw. das Softwaresystem des VP betreffen; - Evaluierung von Anwendungsfehlern - Anwenderberatung bei oder nach Vornahme von erlaubten Änderungen an der Software, der Software-Umgebung oder von der Software generierter Daten und Umgebungen Soweit der VP CUBEWARE mit der Erbringung einer oder mehrerer der zuvor genannten Leistungen zusätzlich beauftragt, vereinbaren die Parteien Folgendes: - CUBEWARE bemüht sich auf dienstvertraglicher Basis, die gestellten Aufgaben zu lösen, ohne dass CUBEWARE die Verantwortung für den Erfolg übernehmen kann. - Soweit kein Vor-Ort-Service vereinbart ist, unterstützt der VP CUBEWARE, indem er bei Bedarf die technischen Voraussetzungen schafft, die CUBEWARE das Herstellen einer Remote-Verbindung ermöglichen. - Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, ist der VP verpflichtet, CUBEWARE eine Vergütung nach Zeitaufwand nach Maßgabe der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Dienstleistungspreisliste von CUBEWARE zu zahlen Mitwirkungsleistungen des VP Zugang und Ansprechpartner Datensicherung Der VP unterstützt CUBEWARE bei der Erfüllung der sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Aufgaben. Der VP wird CUBEWARE im erforderlichen Umfang Zugang zu seiner IT- Infrastruktur ermöglichen, die für die Erfüllung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlichen Berechtigungsstufen einrichten, geeignete und fachkompetente Ansprechpartner zur Verfügung stellen sowie die erforderlichen Informationen beschaffen. Es obliegt dem VP, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die genutzte Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, gleich aus welchem Grund, zum Beispiel durch eine Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse in angemessenem Umfang. Soweit CUBEWARE sich nicht zur Übernahme der Speicherung von Daten, etwa zur Datensicherung, für den VP verpflichtet, CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 20 von 23

21 obliegt dem VP selbst nach dem Stand der Technik die Datensicherung, und zwar in anwendungs- und risikoadäquaten Abständen, so dass er die Daten mit angemessenem Aufwand wieder herstellen kann. Der VP trägt Nachteile und Mehrkosten, soweit diese daraus resultieren, dass er seine Mitwirkungsleistungen nicht erbringt Besondere Vergütungs- und Zahlungsbestimmungen Der VP ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung ( Softwarepflegegebühr ) verpflichtet. Die Berechnung der Softwarepfleggebühr erfolgt jährlich im Voraus Der Softwarepflegezeitraum ist soweit nichts Abweichendes vereinbart ist das Vertragsjahr, d.h. der Zeitraum von einem Jahr gerechnet ab dem Zustandekommen des Vertrages bzw. dem jeweiligen Zeitraum für die darauf folgenden Jahre Soweit CUBEWARE Hersteller der Software ist, erhöht sich die Softwarepflegegebühr für die Software vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen nach Ablauf des Softwarepflegezeitraums für den jeweils folgenden Softwarepflegezeitraum - ohne dass es hierfür einer weiteren Erklärung von CUBEWARE bedarf um jährlich 3 % bezogen auf die Gebühr des jeweils vorangehenden Softwarepflegezeitraums Soweit ein Dritter Hersteller der Software ist und soweit nicht abweichend vereinbart, ergeben sich die vertraglichen Bestimmungen für die Anpassung der Softwarepflegegebühr aus den besonderen Bedingungen für diese Software. Cubeware ist zur Weitergabe der jeweils vom Hersteller der Software vorgenommen Erhöhung an den VP berechtigt und wird diesen unverzüglich über anstehende Preisanpassungen informieren Anpassungen der Softwarepflegegebühr für Software, deren Hersteller ein Dritter ist, wird CUBEWARE dem VP grundsätzlich spätestens drei Monate vor Ende des Softwarepflegezeitraums schriftlich ankündigen (im Folgenden: Ankündigungsfrist ). Erhöht sich der Preis um mehr als 5 % im Vergleich zur Softwarepflegegebühr des Vorjahres, so ist der VP berechtigt, abweichend von den Regeln zur ordentlichen Kündigung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Softwarepflegezeitraums die Softwarepflege für das von der Preisanpassung betroffene Produkt durch Erklärung gegenüber CUBEWARE zu beenden (Teilkündigung). Wenn CUBEWARE innerhalb dieser Frist keine formgerechte Teilkündigung des VP zugeht, gelten ab Beginn des neuen Softwarepflegezeitraums die angekündigten angepassten Softwarepflegegebühren. Das Recht des VP zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 21 von 23

22 CUBEWARE weist darauf hin, dass in dem Softwarepflegevertrag von CUBEWARE mit dem Dritten andere Ankündigungs- und/oder Kündigungsfristen, insbesondere solche unterhalb der im vorgenannten Absatz genannten Fristen vereinbart sein können. CUBEWARE behält sich für diesen Fall vor, in den besonderen Bedingungen für die jeweilige Software die Ankündigungsfrist von CUBEWARE im Verhältnis zum VP und/oder die Kündigungsfrist des VP gegenüber CUBEWARE entsprechend zu verkürzen Im Übrigen gelten die allgemeinen Vergütungs- und Zahlungsbestimmungen Reaktivierung Wenn der VP die Softwarepflege kündigt, hat er, um bei späterer Reaktivierung der Softwarepflege auf den aktuellen Softwarestand zu kommen, innerhalb einer Frist von drei Monaten ab Wirksamwerden der Kündigung die Möglichkeit, Softwarepflegegebühren für den Zeitraum zwischen Kündigung und Reaktivierung nachzubezahlen, d.h. die Softwarepflegegebühren zu entrichten, die er ohne Kündigung zu bezahlen gehabt hätte. Innerhalb einer Frist von weiteren drei Monaten nach Wirksamwerden der Kündigung gilt dies zum Preis der dreifachen Gebühr, die ohne eine Kündigung zu entrichten gewesen wäre. Nach Ablauf von 6 Monaten seit Wirksamwerden der Kündigung ist eine Reaktivierung ausgeschlossen Einstellung von Produkten und/oder Pflegeleistungen Soweit CUBEWARE Hersteller der Software ist und die Pflege für ein Software-Produkt insgesamt einstellt (End of Life), wird CUBEWARE ohne Anerkennung einer Rechtspflicht diese Einstellung dem VP innerhalb angemessener Frist vorher mitteilen. Bis zur Beendigung des Software-Pflegevertrages bleibt CUBEWARE zur Erbringung von Pflegeleistungen verpflichtet. CUBEWARE ist darüber hinaus berechtigt Pflegeleistungen für andere als aktuelle Hauptreleases der Software, deren Hersteller CUBEWARE ist, jederzeit nach freiem Ermessen einzustellen, soweit das aktuelle Hauptrelease länger als sechs Monate an den VP ausgeliefert ist Soweit ein Dritter Hersteller der Software ist und dieser die Pflege für ein Software-Produkt insgesamt einstellt (End of Life) und für CUBEWARE die Unterstützung des Dritten für die Erbringung von Pflegeleistungen gegenüber dem VP erforderlich ist, wird sich CUBEWARE nach besten Kräften bemühen, das eingestellte Produkt zu ersetzen. Für den Fall, dass der Ersatz einen unverhältnismäßigen Aufwand für CUBEWARE erfordern würde, insbesondere unter Beachtung des Inhalts des Pflegevertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des VP steht, ist CUBEWARE berechtigt, die Lieferung von Updates und die Pflegeleistungen für diese CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 22 von 23

23 Produkte einzustellen. Ein unverhältnismäßiger Aufwand für CUBEWARE liegt beispielsweise vor, wenn die von CUBEWARE für das Ersatzprodukt an den Dritthersteller zu zahlenden Lizenzgebühren mehr als 30% der ursprünglichen Lizenzgebühr für das eingestellte Produkt übersteigen. Dem VP wird jedoch freigestellt, ein günstigeres Ersatzprodukt beizubringen bzw. aufzuzeigen. Soweit CUBEWARE die Leistung aus vorgenanntem Grund einstellt, erlischt auch die Pflegegebühr anteilig Es besteht kein Anspruch des VP gegen CUBEWARE auf Erbringung von Leistungen zur Software-Pflege nach Beendigung des Software-Pflegevertrages im Wege der ordentlichen Kündigung Laufzeit und Kündigung Der Softwarepflegevertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres ordentlich zu kündigen Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der VP Urheberrechte oder Schutzrechte, die an der Software bestehen, widerrechtlich verletzt Im Falle einer Übertragung von Rechten und Pflichten durch CUBEWARE auf Dritte steht dem VP ein Sonderkündigungsrecht mit Frist von drei Monaten zu Auftragsdatenverarbeitung Es ist nicht auszuschließen, dass CUBEWARE bei der Erbringung von Leistungen zur Softwarepflege personenbezogene Daten für den VP in dessen Auftrag erhebt, verarbeitet oder nutzt ( 11 BDSG). Der VP erklärt sich hiermit einverstanden und versichert über die hierzu erforderlichen Rechte zu verfügen. CSP C8 Lizenzhandbuch Seite 23 von 23

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