SWING an der TU Ilmenau e.v. Prof.-Philippow-Straße 4b Ilmenau SWING e.v.

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1 SWING an der TU Ilmenau e.v. Prof.-Philippow-Straße 4b Ilmenau SWING e.v. Postfach Ilmenau Prof.-Philippow-Straße 4b Ilmenau Einladung zur 20. Karrieremesse inovailmenau Tel: (03677) Fax: (03677) Sehr geehrte Damen und Herren, am 27. und 28. Oktober 2015 findet bereits zum 20. Mal die inovailmenau Das Karriereforum für Mitteldeutschland statt. Sie wird ausschließlich ehrenamtlich von Studierenden organisiert und ist ein jährlich wiederkehrendes Projekt des SWING e.v. Die inovailmenau bietet hierbei eine attraktive Plattform für den Austausch zwischen karrierehungrigen Studierenden der TU Ilmenau und Unternehmen, die an hochqualifizierten Fachkräften interessiert sind. Diese außerordentlichen Qualifikationen stellt die TU Ilmenau immer wieder unter Beweis, indem sie als eine der Top10 Universitäten Deutschlands geführt wird. Aus diesen Gründen freuen wir uns, Sie auf der inovailmenau 2015 begrüßen zu dürfen. Mehr Details zu unserem Angebot finden Sie unter: Unsere Veranstaltung hat Ihr Interesse geweckt? Dann senden Sie uns hierzu bitte die beiliegenden Anmeldeunterlagen postalisch oder unter unserer Faxnummer bis spätestens 11. Juni 2015 zurück. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Katharina Apfelbeck Sonja Kaiser - Projektleitung inova2015- Mitglied im Bankverbindung: SWING e.v., Commerzbank Weimar, IBAN , BIC DRESDEFF827, Amtsgericht Ilmenau VR404, Steuernummer: 156/142/02219

2 Bitte per Postzurücksenden oder zurückfaxen unter (03677) Anmeldung SWING an der TU Ilmenau e.v. inova2015-projektteam Bitte tragen Sie Ihre Anschrift in Blockschrift ein: Firmenname: Postfach Ilmenau Ansprechpartner: Straße/Postfach: Bitte kreuzen Sie die für Sie zutreffenden Felder an. PLZ/Ort: Telefon: Fax: Unser Unternehmen meldet sich verbindlich für die Karrieremesse inova2015 mit einer der folgenden Standflächen an: 3m x 2m (Preis: 790,- / 63 Stände pro Tag verfügbar) 4m x 2m (Preis: 1025,- / 26 Stände pro Tag verfügbar) 4m x 3m (Preis: 1520,- / 13 Stände pro Tag verfügbar) Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt. Im jeweiligen Grundpreis enthalten: - Ausstellungsfläche für Ihren eigenen Messestand - Publikation des Ausstellerprofils und einer A5-Anzeige im Messekatalog - Möbel Grundausstattung nach Wahl (Barhocker, Tische, Stehtische, Stühle) - individuelle Betreuung vor und während der Messe - Internet- & Stromanschluss - Catering für alle Unternehmensvertreter - Teilnahme am Vorabendprogramm für alle Unternehmensvertreter - Darstellung in der inova-app und auf der inova-homepage - platzieren Ihrer Unternehmensausschreibungen an unserer Jobwall - Shuttle vom Hotel zur Messe und zurück Unser präferierter Ausstellungstag: (Dienstag) oder (Mittwoch) beliebiger Tag möglich Seite 1 von 3

3 Wir möchten unser Unternehmen separat bei einer Unternehmenspräsentation (max. 30min.) vorstellen. Pro Tag werden max. 16 Präsentationen stattfinden. ja (Preis: 400,- ) Ihr Präsentationsthema: nein Hiermit melden wir uns zur inova2015 an und akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ort, Datum Unterschrift & Firmenstempel Bitte beachten Sie die Anmeldefrist: Nachfolgende Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Mit dem Erhalt der Teilnahmebestätigung werden auf unserer Onlineplattform ausstehende Messedetails abgefragt. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter der Telefonnummer 03677/ oder per (info@inova-ilmenau.de) zur Verfügung! Aktuelle Informationen finden Sie auch unter Ihr Projektteam der inova2015 Seite 2 von 3

4 Rechnungsadresse Bitte tragen Sie Ihre Rechnungsanschrift in Blockschrift ein: Firmenname: Ansprechpartner: Straße/Postfach: PLZ / Ort: Telefon: Fax: Vielen Dank! Seite 3 von 3

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des SWING an der TU Ilmenau e.v. Prof.-Philippow-Straße 4b Ilmenau nachfolgend Veranstalter genannt 1 Anmeldung 1. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Anmeldeformulars Anmeldung, durch den Aussteller. 2. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an den Veranstalter, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist. 3. Mit der Anmeldung erkennt der Austeller die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter der Messe und die Hausordnung des Veranstaltungsortes als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Messe Beschäftigten an. 2 Vertragsschluss 1. Über die Zulassung der Anmelder entscheidet der Veranstalter. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller und Anbieter von der Teilnahme ausschließen. 2. Mit schriftlicher Bestätigung der Zulassung kommt der Vertrag zwischen dem Anmelder als Aussteller und dem Veranstalter zustande. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für deren Erteilung nicht vorlagen oder später weggefallen sind. 3 Standeinteilung 1. Die Standeinteilung erfolgt durch die Messeleitung nach Gesichtspunkten, die durch das Konzept gegeben sind. Bis zum Anmeldeschluss ist die zeitliche Reihenfolge des Eingangsdatums der Anmeldung für die Zuteilung ohne Belang. 2. Standwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. 3. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Ein- und Ausgänge zum Messe-/Ausstellungsgelände sowie die Notausgänge und Durchgänge in den Hallen und Freigeländen aus zwingenden Gründen zu verlegen. 4 Zahlungsbedingungen 1. Die Grundgebühr gemäß Anmeldeformular wird mit Erhalt der der schriftlichen Bestätigung der Zulassung fällig. Die Schlussrechnung erfolgt nach Ablauf der Veranstaltung und beinhaltet alle zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen. 2. Der Rechnungsbetrag zzgl. der gesetzlichen MwSt. ist entsprechend dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsziel fällig. 3. Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber dem Veranstalter erfolgen. 4. Sofern sich der Aussteller mit seiner Zahlung in Verzug befindet, wird für jedes erhobene Mahnschreiben eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 erhoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten. 5 Haftung und Versicherung 1. Die Versicherung der Ausstellungsgüter gegen alle Risiken des Transports und während der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl, etc. ist Angelegenheit des Ausstellers. 2. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch seine Ausstellungsbeteiligung Dritten gegenüber verursacht werden, einschließlich Schäden, die an Gebäuden auf dem Ausstellungsgelände sowie am Ausstellungsgelände und dessen Einrichtungen entstehen. 3. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden, es sei denn, ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. 6 Rücktritt des Ausstellers 1. Der Rücktritt bedarf eines schriftlichen Antrages. 2. Bei Absagen von Ausstellern berechnet der Veranstalter dem Aussteller folgende Kosten: Absage vom bis % des erteilten Auftragsvolumens Absage ab % des erteilten Auftragsvolumens 7 Höhere Gewalt 1. Kann die Messe aufgrund eines Umstandes, den weder der Veranstalter noch der Aussteller zu vertreten hat, nicht stattfinden, können dem Aussteller die bei dem Veranstalter in Auftrag gegeben Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. 2. Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. 3. Muss die Messe aufgrund des Eintritts höherer Gewalt verkürzt, verlegt oder abgesagt werden, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. 8 Bild- und Tonaufnahmen 1. Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen, sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen. 2. Der Veranstalter ist berechtigt das Material für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters anfertigen. 9 Werbung 1. Werbung aller Art, insbesondere die Verteilung von Werbedrucksachen, aber auch die Ansprache von Besuchern, ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt. 10 Auf- und Abbau 1. Beanstandungen der Lage, Art oder Größe des Standes müssen vor Beginn des eigenen Aufbaus der Messeleitung gemeldet werden. 2. Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung abgebaut werden. Die Dauer der Abbauzeit ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die Messe berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. 3. Für Beschädigung des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. Die Messe-/Ausstellungsfläche ist wie in dem übernommenen Zustand spätestens zu dem, für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termin, zurückzugeben. 11 Standgestaltung 1. Am Stand ist für die gesamte Dauer der Veranstaltung in einer für jedermann erkennbaren Weise der Name des Standinhabers anzubringen. 2. Eine Überschreitung der Standbegrenzung ist in jedem Falle unzulässig. Eine Überschreitung der vorgeschriebenen Aufbauhöhen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Messeleitung. Die Messeleitung kann verlangen, dass Messestände, deren Aufbau nicht genehmigt ist bzw. die nicht den Aufstellungsbedingungen entsprechen, geändert oder entfernt werden. 12 Datenschutzrechtliche Bestimmungen 1. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz zu geschäftlichen Zwecken speichert, verarbeitet oder weiterleitet. 2. Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter die Geschäftsdaten speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies für die Zwecke der Messe oder der mit der Messe verbundenen Unternehmen erforderlich ist oder ein sonstiges berechtigtes Interesse besteht. 13 Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ilmenau. 3. Ansprüche, die der Aussteller gegen die Veranstalter, die nicht spätestens zwei Wochen nach Ende der Messe schriftlich geltend gemacht werden, sind verwirkt. 4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages/Vertragsgestaltung einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll dann durch eine Regelung ersetzt werden, deren Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

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