LIDAY 14. UND 15. MÄRZ Erhol dich! Reise- & Freizeitmesse Paderborn. Messehallen Schützenhof Paderborn

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1 H Erhol dich! LIDAY Reise- & Freizeitmesse Paderborn 14. UND 15. MÄRZ 2015 Messehallen Schützenhof Paderborn Flugreisen Kreuzfahrten Busreisen Camping & Caravan Wellness & Kuren Studienreisen Urlaub individuell Städtereisen Hotels & Ferienwohnungen Musical- & Eventreisen Aktivurlaub Outdoor & Rad Mobilität für Freizeit und Urlaub Equipment Freizeitangebote der Regionen und vieles mehr Sie sehen: die HOLIDAY ist eine einzigartige Messe-Plattform, die Sie auf keinen Fall versäumen dürfen!

2 H Erhol dich! LIDAY Reise- & Freizeitmesse Paderborn Das Reisen führt uns zu uns zurück. Albert Camus, frz. Erzähler u. Dramatiker Ein Zitat, dass Sie alle garantiert bestätigen werden. Denn vermutlich genau aus diesem oder ähnlichen Gründen sind Sie in Ihrer Branche tätig - nämlich um den Menschen das Reisen, die Freizeit, ihre Hobbies oder den Urlaub so schön, angenehm oder auch spannend wie möglich zu machen. Auch wir haben dieses Ziel. Mit der brandneuen und spektakulär vielfältigen Reise- & Freizeitmesse HOLIDAY bieten wir unseren zukünftigen Besuchern etwas, das sie noch auf keiner anderen Messe erlebt haben! Effektives und hochmodernes Marketing, sowie ein überdimensional breites Spektrum an Themengebieten mit besonderem Esprit begleitet von qualifiziertem Personal, das Ihnen die Abwicklung und den Aufbau des Messeauftrittes so unkompliziert wie möglich machen. Seien Sie als Austeller dabei, und erleben Sie Ihre Branche auf eine völlig neue Art und Weise, wenn diese erfrischend andere Messe ihre Pforten öffnet und es heißt: Ihr HOLIDAY-Messeteam HOLIDAY Erhol dich!

3 H Messe-Plattform Die ansprechenden und professionellen Messehallen mit einem zentralen Freigelände bieten allen Ausstellern zahlreiche Vorzüge im Ausstellungsgelände des Schützenhofs in Paderborn. Dieses Gelände ist somit eine bewährte und ideale Plattform für Messen jeglicher Art und aufgrund der Gestaltungsmöglichkeiten ganz besonders geeignet für die HOLIDAY - Ihre Reise- und Freizeitmesse. Hier werden Ihre individuellen Aussteller-Wünsche erfüllt, wodurch zweifellos eine repräsentative Darstellung gewährleistet ist. Dabei können die Aussteller wählen, ob sie einen eigenen Messestand aufbauen oder bei der Messegesellschaft einen Stand mit Systemwänden, Teppichboden und weiterem Standmobiliar bestellen. Im zentralen Freigelände können Wohnwagen, Wohnmobile, Fahrzeuge aller Art, Busse, Boote usw. aufgebaut und gebührend präsentiert werden. Ein kompetentes Messeteam steht Ihnen gerne zur Seite! Marketing Hörfunk und Printmedien sorgen für eine weitreichende Aufmerksamkeit. Die umfangreiche Palette der Werbemaßnahmen, wie großflächige Plakatierungen im weitläufigen Umland, Anzeigen und Berichte in zahlreichen Printmedien, Rundfunkspots und Flyer runden das Werbepaket nachhaltig ab. Zudem haben Sie als Aussteller die Möglichkeit, über persönliche Einladungen Ihre Bestandskunden besonders anzusprechen und auch neue Kunden zu gewinnen. Dazu erhalten Sie ansprechende Flyer, Poster und Ehrenkarten, die dazu dienen, Ihre eigenen Werbemaßnahmen und die Vorbereitungen Ihres Messeauftrittes optimal zu unterstützen. Rahmenprogramm Ein besonderes Highlight der HOLIDAY 2015 stellt das Rahmenprogramm dar. Hier bieten wir Ihnen als Aussteller die Möglichkeit an, interessante Fachvorträge zu halten. Als Urlaubs-Special präsentieren wir ein Reisekino. Das verspricht in der vortragsfreien Zeit kurzweilige Unterhaltung. Nutzen Sie diese vielfältigen Möglichkeiten, mit den Besuchern in Kontakt zu kommen! Das bedeutet für Sie, ein Wochenende mit unvergesslichem Urlaubsambiente, untermalt mit vielen neuen und tollen Kontakten und Eindrücken, die garantiert einzigartig sind. Also: Let`s HOLIDAY! Öffnungszeiten der Messe: Samstag & Sonntag von 10 bis 18 Uhr Erhol dich! LIDAY

4 Veranstaltungsort Schützenhof Paderborn Am Schützenplatz Paderborn DUBELO HSTRAS SE LÖ F FE LM AN NW EG NO RD ST RA SS E FÜ RS TE NW EG Öffnungszeiten der Messe: Samstag, von 10 bis 18 Uhr und Sonntag, von 10 bis 18 Uhr Helmut Goldschmidt Projektleitung Neuköllner Ring Hamburg Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Mobil: +49(0) Mail: goldschmidt@holiday-messe.de Brigitta Bergmeier-Tillmann Projektleitung Robert-Koch-Str Paderborn Tel.:+49(0) Fax: +49(0) Mobil: +49(0) Mail: bergmeier-tillmann@holiday-messe.de Sevda Dogan Verkaufsleitung Technologiepark Paderborn Tel.: +49(0) Fax: +49(0) Mobil: +49(0) Mail: dogan@holiday-messe.de Veranstalter Paderborner Stadthallen-Betriebsgesellschaft mbh Heiersmauer Paderborn Tel.:+49(0) Telefax: +49(0) Mail: pickert@paderhalle.de PSB pa d e r b o r n e r stadthallen-betriebsgesellschaft mbh

5 H Erhol dich! LIDAY Reise- & Freizeitmesse Paderborn Paderborner Stadthallen-Betriebsgesellschaft mbh Heiersmauer Paderborn Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Reisefreunde, vom 14. bis 15. März 2015 findet in Paderborn die Reise- und Freizeitmesse HOLIDAY statt! Das moderne Messekonzept bietet Ihnen als Aussteller eine anspruchsvolle und exklusive Plattform, Ihre Dienstleitungen und Produkte zu präsentieren. Denn gerade der persönliche Kundenkontakt, im stimmungsvollen Ambiente der HOLIDAY, führt zu einem nachhaltigen Erfolg! Nutzen Sie die vielfältigen Möglichkeiten, wenn sich das Messegelände Schützenhof in Paderborn in ein riesiges Reisebüro und in eine attraktive Freizeitwelt verwandelt. Wir sind mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Unsere Verkaufsleiterin Frau Sevda Dogan steht Ihnen persönlich für Fragen und Tipps rund um die Messe zur Verfügung. Hier werden Sie kompetent beraten und erhalten Ihr individuelles Angebot für Ihren Messeauftritt: Sevda Dogan Telefon: +49 (0) / Mail: dogan@holiday-messe.de Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen und verbleiben für heute mit freundlichen Grüßen Brigitta Bergmeier-Tillmann Helmut Goldschmidt Projektleitung Projektleitung Schützenhof Gastronomie und Veranstaltungen Schützenplatz Paderborn Eine Veranstaltung der: Paderborner Stadthallen-Betriebsgesellschaft mbh Heiersmauer Paderborn Fon Fax Konten: Sparkasse Paderborn-Detmold (BLZ ) Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold (BLZ ) Vorsitzender des Aufsichtsrates: Stv. Bürgermeister Dietrich Honervogt Geschäftsführerin: Dr. Maria Rodehuth Handelsregister: HRB 895 Amtsgericht Paderborn Finanzamt Paderborn: St.-Nr. 339/5870/0666

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8 Allgemeine geschäftsbedingungen messen und AussTellungen der PAdeRboRneR stadthallen-betriebs gmbh 1. Anmeldung 1.1 Standanmeldung - Die Anmeldung zu einer Messe oder Ausstellung (Veranstaltung) erfolgt auf dem Vordruck Standanmeldung. Der Vordruck ist sorgsam auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Anmeldung ist ein unwiderrufliches Vertragsangebot an die PSB GmbH, an das der Aussteller bis zum Beginn der Veranstaltung gebunden ist. 1.2 Vertragsinhalt - Wesentliche Bestandteile des Vertrages sind a) das Anmeldeformular, b) die besonderen Teilnahmebedingungen, c) die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle der Nichtübereinstimmung gelten die Regelungen in der oben bezeichneten Reihenfolge. 1.3 Einbeziehung der Vertragsbedingungen - Mit der Unterzeichnung der Standanmeldung erkennt der Aussteller die Geschäfts- und Teilnahmebedingungen an. Er hat dafür einzustehen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung beschäftigten Personen den gesamten Vertrag erhalten. 2. Gemeinschaftsaussteller - Wollen mehrere Aussteller gemeinsam einen Stand mieten, so haben sie in der Anmeldung einen von ihnen bevollmächtigten Ausstellungsvertreter zu benennen, mit dem allein die PSB GmbH verhandelt. Der Bevollmächtigte haftet für ein Verschulden seiner Vollmachtgeber wie für eigenes Verschulden. Die beteiligten Aussteller haften der PSB GmbH als Gesamtschuldner. 3. Vertragsschluss 3.1 Auftragsbestätigung - Über die Annahme des Angebotes entscheidet die PSB GmbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung (Zulassung des Ausstellers und der angemeldeten Ausstellungsgüter). 3.2 Beschränkung der Aussteller und Ausstellungsgüter - Die PSB GmbH kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, einzelne Aussteller von der Teilnahme ausschließen sowie die Veranstaltung auf bestimmte Ausstellergruppen beschränken, falls dies für die Erreichung des Veranstaltungszwecks erforderlich ist. Entsprechendes gilt für die Ausstellungsgüter. 3.3 Abweichung von der Anmeldung - Nimmt die PSB GmbH die Anmeldung der Ausstellungsfläche oder der Ausstellungsgüter unter Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen an, ist sie an das abgeänderte Angebot 2 Wochen gebunden. 4. Standzuteilung 4.1 Grundsatz - Die PSB GmbH teilt den Stand unter Berücksichtigung des Themas und der Gliederung der jeweiligen Veranstaltung sowie der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten zu. Standwünsche werden nach Möglichkeit beachtet. 4.2 Änderung angrenzender Stände - Der Aussteller muss in Kauf nehmen, dass sich bei Beginn der Veranstaltung die Lage der übrigen Stände gegenüber dem Zeitpunkt der Zulassung verändert hat. Ersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. 4.3 Austausch, Überlassung an Dritte - Ein Austausch des zugeteilten Standes mit einem anderen Aussteller sowie eine teilweise oder vollständige Überlassung des Standes an Dritte ist ohne entsprechende Vereinbarung mit der PSB GmbH nicht gestattet. 5. Ausstellungsgüter 5.1 Entfernung, Austausch - Es können nur die vereinbarten Ausstellungsgüter ausgestellt werden; sie dürfen nur nach Vereinbarung mit der PSB GmbH von ihrem Platz entfernt werden. Ein Austausch kann nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der PSB GmbH eine Stunde vor Beginn und eine Stunde nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten erfolgen. 5.2 Ausschluss - Die PSB GmbH kann verlangen, dass Ausstellungsgüter entfernt werden, die in dem Standmietenvertrag nicht enthalten waren oder sich als belästigend oder gefährlich erweisen oder mit dem Veranstaltungsziel nicht vereinbar sind. Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so entfernt die PSB GmbH die Ausstellungsgüter mit gerichtlicher Hilfe auf Kosten des Ausstellers. 5.3 Direktverkauf - Der Direktverkauf ist gestattet. Die Ausstellungsgüter sind mit deutlich lesbaren Preisschildern zu versehen. Der Aussteller hat insbesondere die gewerbe- und gesundheitspolizeilichen Genehmigungen zu beschaffen und einzuhalten. 5.4 Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Ausstellungsgütern hat der Aussteller sicherzustellen. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Fälligkeit - Die Standmiete laut Auftragsbestätigung ist bis zu den in den besonderen Teilnahmebedingungen angegebenen Terminen unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der PSB GmbH zu zahlen. Die Beträge werden mit der Rechnungsstellung fällig. 6.2 Abtretung, Aufrechnung - Die Abtretung von Forderungen gegen die PSB GmbH ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. 6.3 Beanstandungen - Beanstandungen der Rechnungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserteilung schriftlich gegenüber der PSB GmbH erfolgen. 6.4 Vermieterpfandrecht - Zur Sicherung ihrer Forderungen behält sich die PSB GmbH vor, das Vermieterpfandrecht auszuüben und das Pfandgut nach schriftlicher Ankündigung freihändig zu verkaufen. Für Schäden an dem Pfandgut haftet die PSB GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 7. Haftung, Versicherung 7.1 Die PSB GmbH haftet in voller Höhe für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der PSB GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden. 7.2 Die PSB GmbH haftet dem Grunde nach für Schäden, die einfache Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung ist der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. 7.3 Die PSB GmbH haftet dem Grunde nach bei jeder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind solche Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Bei Verletzung von Kardinalpflichten ist soweit nicht ein Fall von Ziffer 7.1 vorliegt die Haftung der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung bei Verträgen der vorliegenden Art typischerweise gerechnet werden muss. 7.4 Die Haftungsbeschränkungen nach Abs. 1 bis 3 gelten nicht bei einer Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie einer Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 7.5 Die verschuldensunabhängige Haftung der PSB GmbH für anfängliche Mängel der Mietsache (Garantiehaftung) ist ausgeschlossen. 7.6 Der Aussteller haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. 8. Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers, Rücktritt der PSB GmbH 8.1 Absage, Nichtteilnahme des Ausstellers - Die Standmiete ist auch dann in voller Höhe zu bezahlen, wenn der Aussteller seine Teilnahme absagt oder ohne eine solche Absage an der Veranstaltung nicht teilnimmt. Sagt der Aussteller seine Teilnahme ab und gelingt eine anderweitige Vermietung des Standes, behält die PSB GmbH gegen den Erstmieter einen Anspruch auf Kostenbeteiligung in Höhe von 25% der in Rechnung gestellten Standmiete. Die volle Standmiete ist dann zu entrichten, wenn die PSB GmbH die vereinbarte Standfläche weiter vermietet, die Gesamtvermietfläche sich jedoch durch die Absage/Nichtteilnahme vermindert. Dem Aussteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der PSB GmbH diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt vorbehalten. 8.2 Rücktritt der PSB GmbH - Die PSB GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn a) die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zu dem in der Rechnung festgelegten Zeitpunkt eingegangen ist und der Aussteller auch nicht nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist zahlt; b) der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 24 Stunden vor der offiziellen Eröffnung erkennbar belegt ist; c) der Aussteller gegen das Hausrecht verstößt und sein Verhalten auch nach Abmahnung nicht einstellt; d) die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung in der Person des angemeldeten Ausstellers nicht mehr vorliegen oder der PSB GmbH nachträglich Gründe bekannt werden, deren rechtzeitige Kenntnis eine Nichtzulassung gerechtfertigt hätte. Dies gilt insbesondere für den Fall der Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Ausstellers. Der Aussteller hat die PSB GmbH über den Eintritt dieser Ereignisse unverzüglich zu unterrichten. Die PSB GmbH kann in den oben genannten Fällen Ersatzansprüche geltend machen Ziffer 8.1 findet entsprechende Anwendung. 9. Höhere Gewalt 9.1 Ausfall der Veranstaltung - Kann die PSB GmbH aufgrund eines Umstandes, den weder sie noch der Aussteller zu vertreten hat, die Veranstaltung nicht abhalten, so entfällt der Anspruch auf die Standmiete. Die PSB GmbH kann jedoch dem Aussteller bei ihr in Auftrag gegebene Arbeiten in Höhe der entstandenen Kosten in Rechnung stellen, wenn nicht der Aussteller nachweist, dass das Ergebnis der Arbeiten für ihn nicht von Interesse ist. 9.2 Nachholen der Veranstaltung - Sollte die PSB GmbH in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat sie die Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Die Aussteller sind berechtigt, innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mitteilung ihre Teilnahme zu dem veränderten Zeitpunkt abzusagen. In diesem Falle entfällt der Anspruch auf die Standmiete. 9.3 Begonnene Veranstaltung - Muss die PSB GmbH aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.

9 Allgemeine geschäftsbedingungen messen und AussTellungen der PAdeRboRneR stadthallen-betriebs gmbh 10. Ausstellerausweise 10.1 Ausstellerausweise - Für die Dauer der Ausstellung oder Messe erhalten die Aussteller für sich und die von ihnen beschäftigten Personen eine begrenzte Anzahl von Ausstellerausweisen, die zum freien Eintritt berechtigen. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen Gemeinsame Vorschriften - Die Ausweise sind auf den Namen ausgestellt oder vom Inhaber vollständig und richtig auszufüllen und sodann eigenhändig zu unterschreiben. Sie sind nicht übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis. Bei Missbrauch wird der Ausweis ersatzlos eingezogen. Für den Fall einer Gemeinschaftsausstellung erhält nur der bevollmächtigte Aussteller die erforderlichen Ausweise. Zusätzlich benötigte Ausweise sind gegen Berechnung erhältlich. 11. Bild- und Tonaufnahmen - Die PSB GmbH ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und -ständen sowie den Ausstellungsobjekten anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen oder Facebook und andere Social Networks zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Dies gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder Fernsehen mit Zustimmung der PSB GmbH anfertigen. 12. Werbung 12.1 Umfang - Werbung aller Art ist nur innerhalb des vom Aussteller gemieteten Standes für die eigene Firma des Ausstellers und nur für die von ihr hergestellten oder vertriebenen Ausstellungsgüter erlaubt Genehmigungserfordernis - Lautsprecherwerbung, Diapositiv- oder Filmvorführungen sowie Showeinlagen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit der PSB GmbH. Das Gleiche gilt für die Verwendung anderer Geräte und Einrichtungen, durch die auf optische und akustische Weise eine gesteigerte Werbewirkung erzielt werden soll. Politische Werbung ist grundsätzlich unzulässig. 13. Behördliche Genehmigungen, gesetzliche Bestimmungen, technische Richtlinien Behördliche Genehmigungen hat grundsätzlich der Aussteller einzuholen. Er ist dafür verantwortlich, dass die GEMA-Bestimmungen sowie die gewerberechtlichen, polizeirechtlichen, gesundheitsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere auch das Gesetz über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz). 14. Ordnungsbestimmungen 14.1 Hausrecht - Der Aussteller unterliegt während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht der PSB GmbH. Den Anordnungen der bei ihr Beschäftigten, die sich durch einen Dienstausweis legitimieren, ist Folge zu leisten Parkplätze - Parkplatzwünsche der Aussteller auf dem Ausstellungsgelände werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf einen Parkplatz besteht nicht Zufahrt zum Ausstellungsgelände - Während der Veranstaltung haben Fahrzeuge, die nicht über eine Genehmigung verfügen, keine Einfahrtsberechtigung in das Innengelände. Die Anlieferung von Waren und ähnlichem ist in den Teilnahmebedingungen geregelt Verlassen des Geländes - Innerhalb einer Stunde nach Ablauf der täglichen Öffnungszeit für Besucher haben Aussteller und Begleitpersonal die Hallen zu verlassen und das Gelände von Fahrzeugen zu räumen. Wollen Personen die Ausstellung mit Paketen verlassen, ist die Berechtigung hierfür bei der Ausgangskontrolle nachzuweisen Sonstiges - Wasser, das zur Behandlung von Lebensmitteln und zur Reinigung von Bedarfsgegenständen, die mit Lebensmitteln in unmittelbare Berührung kommen, benötigt wird, darf nur hygienischen Wasserzapfstellen entnommen werden. Die Entnahme dieses Wassers aus Toilettenräumen ist verboten Umweltschutz - Der Aussteller ist verpflichtet, sich umweltgerecht zu verhalten und die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. 15. Allgemeine Vorschriften, Termine 15.1 Termine - Die Auf- und Abbauzeiten werden auf dem Anmeldebogen festgelegt Abbau - Die Stände dürfen erst nach Schluss der Veranstaltung geräumt werden. Die Dauer der Abbauzeit (Abbauende) ist unbedingt einzuhalten. Nach Ablauf der Abbauzeit ist die PSB GmbH berechtigt, den Abbau sowie den Abtransport und die Einlagerung von Ausstellungsgütern auf Kosten des Ausstellers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Eine Haftung für Verluste oder Beschädigungen des Ausstellungsgutes wird von der PSB GmbH nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit übernommen. Für die entstandenen Kosten steht ihr ein Pfandrecht zu (Ziffer 6.4). 16. Standgestaltung 16.1 Genehmigungsvermerk - Ausgehend davon, dass die Technischen Richtlinien bei der Gestaltung und Ausführung des Standes eingehalten werden, ist es bei ebenerdigen, eingeschossigen Standbauten ohne Überdachung in den Messehallen nicht erforderlich, Zeichnungen zur Genehmigung einzureichen. Alle anderen Standbauten, mobile Stände, Sonderbauten und Konstruktionen sind genehmigungspflichtig. Aufbaupläne (Grundriss und Ansicht) sind in doppelter Ausführung bei der PSB GmbH zur Genehmigung einzureichen Erscheinungsbild - Der Ausstellungsstand muss dem Gesamtplan der Ausstellung angepasst sein. Die PSB GmbH behält sich vor, den Aufbau unpassend oder unzureichend ausgestalteter Stände zu untersagen Ausstattung während der Öffnungszeiten - Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe oder Ausstellung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein Vertragsstrafe - Verstößt der Aussteller schuldhaft gegen die oben genannten Vorschriften (Ziffer 16.2, 3), kann die PSB GmbH nach erfolgloser Abmahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 Euro je Tag geltend machen. 17. Allgemeine Aufsicht, Reinigung a) Die Bewachung der Hallen erfolgt durch die PSB GmbH. Für Schäden haftet sie nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Für die Bewachung des Messestandes hat der Aussteller zu sorgen. Es wird empfohlen, Schäden durch einen geeigneten Versicherungsschutz abzuwenden. Zur Nachtzeit sind wertvolle, leicht zu entfernende Gegenstände unter Verschluss zu halten. Privatwächter zur Bewachung der Stände dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit der PSB GmbH eingesetzt werden. b) Die PSB GmbH sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Eröffnung der Veranstaltung beendet sein. c) Sofern kein ausstellereigenes Personal eingesetzt wird, ist die jeweilige Vertragsfirma der PSB GmbH mit der Standreinigung und Bewachung zu beauftragen. d) Der Aussteller bzw. der von ihm beauftragte Standbauer ist für die Entsorgung der von ihm verursachten Abfälle zuständig. 18. Technische Installationen - Die Versorgung mit Strom, Wasser, Gas und Telefon sowie sonstigen Dienstleistungen in den Hallen erfolgt durch die von der PSB GmbH zugelassenen Firmen. Näheres regeln die besonderen Teilnahmebedingungen. 19. Fotografieren - Mit der Anfertigung von Fotos, Film- oder Videoaufnahmen im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungszeiten nur von der PSB GmbH zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis versehene Fotografen oder Film- und Video-Produktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden. Andere Fotografen oder Produktionsgesellschaften haben keinen Zugang zum Messegelände. Auskünfte erteilt die PSB GmbH. 20. Datenschutzrechtliche Bestimmungen - Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass die PSB GmbH firmen-/personenbezogene Daten für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit der PSB GmbH auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung speichert, verarbeitet, nutzt und ggf. zur Erfüllung ihrer vertraglichen Aufgaben an von ihr beauftragte Dritte weiterleitet. Die Daten werden im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. 21. Schlussbestimmungen 21.1 Schriftform - Abweichungen vom Inhalt dieses Vertrages (Ziffer 1.2) sowie Nebenabmachungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der PSB GmbH schriftlich bestätigt wurden Deutsches Recht - Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis und aus Anlass dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn Verjährung - Ansprüche des Ausstellers gegen die PSB GmbH verjähren in 6 Monaten, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen Salvatorische Klausel - Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Stand Juli 2014

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