Vorstand und Aufsichtsrat der Demag Cranes AG haben zuletzt am 30. November 2011 die nachfolgende Entsprechenserklärung nach 161 AktG abgegeben:
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- Jakob Thomas
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1 Erklärung zur Unternehmensführung gemäß 289a HGB Die Erklärung zur Unternehmensführung nach 289a HGB enthält die Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG. Darüber hinaus enthält die Erklärung relevante Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken der Demag Cranes AG, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden, sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat und der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen. 1. Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG Der Deutsche Corporate Governance Kodex fasst die Regeln für eine erfolgreiche Corporate Governance und damit für eine gute und verantwortungsbewusste Unternehmensführung zusammen. Der Kodex wurde von der durch das Bundesministerium für Justiz eingesetzten Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 26. Februar 2002 verabschiedet. Mindestens einmal jährlich prüft die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, ob Anpassungen des Corporate Governance Kodex erforderlich sind. Der Corporate Governance Kodex ist zuletzt am 26. Mai 2010 neu gefasst worden. Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Vorstand und Aufsichtsrat der Demag Cranes AG haben zuletzt am 30. November 2011 die nachfolgende Entsprechenserklärung nach 161 AktG abgegeben: Die Demag Cranes AG hat den vom Bundesministerium der Justiz im Amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 07. Dezember 2010 gemäß der Kodexfassung vom 26. Mai 2010 mit Ausnahme der nachfolgend aufgeführten Ausnahmen in vollem Umfang entsprochen. a) Ziffer 3.8 des Deutschen Corporate Governance Kodex sieht die Seite 1 von 12
2 Vereinbarung eines Selbstbehalts vor, wenn die Gesellschaft für Vorstand und Aufsichtsrat eine D&O Versicherung abschließt. Die D&O Versicherung der Demag Cranes AG sieht keinen Selbstbehalt für den Aufsichtsrat vor, da dieser nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Verhaltenssteuerung der Organmitglieder weder erforderlich noch geeignet ist. b) Nach Ziffer Absatz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benennen und insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Mit den am 03. September 2010 verabschiedeten Zielen für seine Zusammensetzung trägt der Aufsichtsrat der Bedeutung von Vielfalt (Diversity) Rechnung. Der Aufsichtsrat strebt eine angemessene Beteiligung von Frauen an; dem Aufsichtsrat sollen daher zeitnah Frauen angehören. Eine konkrete Zahl oder Quote für die Beteiligung von Frauen hat der Aufsichtsrat nicht festgelegt. Eine solche Zahl oder Quote hält der Aufsichtsrat nicht für sachgerecht, da bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen die unternehmensspezifische Situation der Demag Cranes AG und die sich daraus ergebenden Anforderungen im Vordergrund stehen sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Besetzung des Aufsichtsrats bestmöglich im Unternehmensinteresse, orientiert an der Qualifikation und Eignung der Kandidatinnen und Kandidaten, erfolgt. Diese Ziele sind auch im Zusammenhang mit der gerichtlichen Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern im September 2011 sowie bei den Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die im Februar 2012 stattfindende ordentliche Hauptversammlung berücksichtigt worden. c) Gemäß den Empfehlungen in Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen Vergütung eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die Satzung der Demag Cranes AG sieht für die Aufsichtsratsmitglieder keine erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteile vor. Hierdurch soll der Unabhängigkeit des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden, die zur Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion erforderlich ist. Die Wahrnehmung dieser Überwachungsfunktion soll unabhängig von etwaigen monetären Anreizen sein. d) Gemäß Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex sollen Aufsichtsratsmitglieder, die dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehören, insgesamt nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften oder in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahrnehmen. Herr Robert J. Koehler, der sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 23. September 2011 Seite 2 von 12
3 niedergelegt hat, war während seiner Amtszeit Vorstandsvorsitzender der SGL CARBON AG, Wiesbaden, und nahm mit seinem Amt als Mitglied im Aufsichtsrat der Demag Cranes AG insgesamt vier Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften und keine Ämter in Aufsichtsgremien von Gesellschaften mit vergleichbaren Anforderungen wahr. Die Überwachungstätigkeit von Herrn Koehler als Mitglied des Aufsichtsrats der Demag Cranes AG wurde hierdurch nicht beeinträchtigt. Herrn Koehler stand ausreichend Zeit zur Wahrnehmung seines Mandats bei der Demag Cranes AG zur Verfügung. e) Gemäß Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex soll ein Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds bis zur nächsten Hauptversammlung befristet werden. Die Empfehlung soll nach verschiedentlich geäußerter Ansicht auch für die gerichtliche Bestellung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat gelten. Vorsorglich erklären Vorstand und Aufsichtsrat, dass diese Empfehlung bei der gerichtlichen Bestellung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der Demag Cranes AG nicht umgesetzt worden ist. Da Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nicht durch die Hauptversammlung gewählt werden, ist eine Befristung ihrer gerichtlichen Bestellung bis zur nächsten Hauptversammlung nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat nicht zweckmäßig. Mit Ausnahme der vorstehenden Ausnahmen zu Ziffer 3.8, Ziffer Absatz 2, Ziffer und Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex wird den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 in vollem Umfang entsprochen 2. Unternehmensführungspraktiken Corporate Governance ist eine wesentliche Grundlage in der Zusammenarbeit mit unseren Aktionären, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Geschäftspartnern und genießt deshalb bei der Demag Cranes AG einen hohen Stellenwert. Vorstand und Aufsichtsrat sorgen durch eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung für den Bestand des Unternehmens und eine nachhaltige Wertschöpfung Konzernleitbild und Verhaltenskodex Im Rahmen des Konzernleitbilds hat Demag Cranes fünf Werte definiert, die das Selbstverständnis des Unternehmens beschreiben und die Basis für das unternehmerische Handeln bilden: Seite 3 von 12
4 Innovationskraft Wir verbessern uns ständig und überzeugen durch Qualität, Leistungsbereitschaft und Innovationskraft. Motivation Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unser wertvollstes Kapital. Wir fördern ihre Kreativität, investieren in ihre berufliche und persönliche Weiterentwicklung und motivieren sie, ihre Fähigkeiten für den gemeinsamen Erfolg einzubringen. Nachhaltigkeit Unser Handeln ist ethisch verantwortlich und genügt den Grundsätzen nachhaltiger Unternehmensführung. Verantwortung Wir gehen mit allen uns zur Verfügung stehenden Ressourcen sorgfältig, sparsam und verantwortungsvoll um. Offenheit Wir begegnen der Vielfalt internationaler Kulturen und Glaubensrichtungen mit Respekt und sind offen für Ideen, Meinungen und Wünsche anderer Menschen. Als internationales Unternehmen ist es für Demag Cranes selbstverständlich, weltweit hohe Standards an das Verhalten im Umgang mit Kunden, Partnern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einzuhalten. Deshalb hat sich Demag Cranes als Ergänzung zum Leitbild einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) gesetzt, der den Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Dieser ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit verbindlich und Bestandteil der Unternehmenskultur. Beachtung und Einhaltung geltenden Rechts, fairer Wettbewerb, transparente Kommunikation und persönlich integres Verhalten sind hierbei wesentliche Eckpfeiler. Der Verhaltenskodex wird durch Richtlinien zu Einzelthemen ergänzt, insbesondere durch die Antikorruptionsrichtlinie. Der Verhaltenskodex ist im Internet zugänglich unter ag.de/code_of_conduct, das Konzernleitbild unter ag.de/konzernleitbild. Angemessenes Kontroll und Risiko Management Zu einer guten Corporate Governance gehört auch der verantwortungsbewusste Umgang des Unternehmens mit Risiken. Der Seite 4 von 12
5 Vorstand sorgt für ein angemessenes Risiko Management und Risiko Controlling im Unternehmen. Die Demag Cranes AG hat zu diesem Zweck ein systematisches Risiko Management eingerichtet, welches dafür sorgt, dass Risiken frühzeitig erkannt, bewertet und vorhandene Risiko Positionen optimiert werden. Risiko Management und Risiko Controlling werden kontinuierlich weiterentwickelt und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Wesentliche Merkmale des Kontroll und Risiko Management Systems der Demag Cranes AG werden auf Seite 95ff. des Geschäftsberichts 2010/2011, im Internet zugänglich unter dargestellt. Compliance Die Demag Cranes AG verfügt über ein umfassendes Compliance Management System, welches durch den Vorstand und die Compliance Officer des Unternehmens stetig weiterentwickelt und den sich ändernden Anforderungen angepasst wird. Ziel des Compliance Management Systems ist es, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Verstößen gegen Gesetze und Unternehmensrichtlinien zu bewahren und sie dabei zu unterstützen, Gesetze und Unternehmensrichtlinien richtig anzuwenden. Ein wesentliches Instrument hierzu sind die Compliance Richtlinien und der Verhaltenskodex (Code of Conduct), die Mindestverhaltensstandards für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns festlegen. Der Schwerpunkt der konzernweiten Compliance Aktivitäten liegt in den Bereichen Kartellrecht und Korruptionsbekämpfung. Daneben dienen die Compliance Bemühungen im Unternehmen u. a. der Prävention von Insiderstraftaten, der Arbeits und Unternehmenssicherheit sowie der IT Sicherheit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens werden regelmäßig zu einzelnen Compliance Richtlinien geschult. Im Geschäftsjahr 2010/2011 hat der Vorstand der Demag Cranes AG in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat ein auf Compliance spezialisiertes Beratungsunternehmen beauftragt, das Compliance Management System der Demag Cranes AG einer umfassenden externen Prüfung zu unterziehen. Zum Stichtag 01. Mai 2011 hat das Beratungsunternehmen die Konzeption, Angemessenheit und Implementierung, die Wirksamkeit sowie etwaige Optimierungspotenziale des Compliance Management Systems der Demag Cranes AG beurteilt. Seite 5 von 12
6 Als positives Gesamtbeurteilungsergebnis wurde festgestellt, dass das Compliance Management System den relevanten Vorgaben aus Gesetz, Satzung und Deutschem Corporate Governance Kodex entspricht. Soweit im Rahmen der Beurteilung Weiterentwicklungsbedarf oder Verbesserungsmöglichkeiten des Compliance Management Systems der Demag Cranes AG aufgezeigt wurden, wird hierdurch die Gesamtbeurteilung nicht in Frage gestellt, wie der Berater weiter feststellen konnte. Die Ergebnisse der Prüfung und die identifizierten Weiterentwicklungspotenziale wurden dem Vorstand und dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats der Demag Cranes AG vorgestellt und mit diesen besprochen. Anhand der gegebenen Empfehlungen wird das Compliance Management System stetig weiterentwickelt. Die gegebenen Empfehlungen zur Weiterentwicklung umfassen in der Hauptsache die Themenbereiche Compliance Risikomanagement, Weiterentwicklung der Compliance Richtlinien und des Schulungsprogramms sowie der Dokumentationslage. Transparenz Die Aktionäre, Kapitalmarktteilnehmer, Analysten, Aktionärsvereinigungen sowie die Medien werden regelmäßig und aktuell über die Lage sowie über wesentliche Veränderungen des Unternehmens informiert. Zur zeitnahen und gleichmäßigen Information nutzt die Demag Cranes AG hauptsächlich das Internet. Veröffentlicht werden hier u. a. die Geschäfts und Quartalsberichte, Einladungen und Informationen zur Hauptversammlung, Presse und Ad hoc Mitteilungen sowie der Finanzkalender. Zusätzlich werden hier Informationen zum Übernahmeangebot der Terex Industrial Holding AG veröffentlicht. Außerdem steht die Demag Cranes AG mit ihrer aktiven Investor Relations Tätigkeit in enger Verbindung mit ihren Aktionären. 3. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und berät diesen regelmäßig. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Interesse des Unternehmens eng zusammen. Seite 6 von 12
7 Vorstand Der Vorstand als Leitungsorgan der Gesellschaft bestand im Geschäftsjahr 2010/2011 aus drei Mitgliedern, Herrn Aloysius Rauen als Vorstandsvorsitzenden, Herrn Rainer Beaujean und Herrn Thomas H. Hagen. Herr Rainer Beaujean hat von seinem Sonderkündigungsrecht aufgrund des am 16. August 2011 vollzogenen Übernahmeangebots der Terex Industrial Holding AG und dem damit eingetretenen Kontrollwechsel mit Wirkung zum 30. November 2011 Gebrauch gemacht. Auch Herr Thomas H. Hagen hat von seinem Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum 30. November 2011 Gebrauch gemacht; er hat sein Vorstandsamt anschließend im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat bereits zum Ablauf des 30. September 2011 niedergelegt. Weitere Informationen zu den einzelnen Vorstandsmitgliedern sind im Internet unter ag.de/vorstand dargestellt. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für deren Umsetzung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Er stellt dem Aufsichtsrat außerdem mindestens einmal jährlich die beabsichtigte Geschäftspolitik, das Budget für das kommende Geschäftsjahr sowie eine Mittelfristplanung für die Folgejahre vor. Die Arbeit des Vorstandes, insbesondere die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder, die dem Gesamtvorstand vorbehaltenen Angelegenheiten sowie die erforderliche Beschlussmehrheit bei Vorstandsbeschlüssen, ist in einer vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt. Hier sind des Weiteren wesentliche Maßnahmen definiert, zu denen der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats einholt. Der Vorstand trifft seine Entscheidungen durch Beschluss grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmitglieder hierüber zu informieren. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte aufgetreten. Geschäfte zwischen dem Unternehmen einerseits und den Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahe stehenden Personen oder ihnen persönlich nahe stehenden Unternehmungen andererseits sind im Berichtszeitraum ebenfalls nicht vorgenommen worden. Seite 7 von 12
8 Internationalität und Vielfalt sind für Demag Cranes von großer Bedeutung. Dies wird durch die Personal Strategie untermauert. Durch eine internationale Stellenpolitik und länderübergreifende Stellenbesetzungen entwickelt Demag Cranes die interkulturellen Kompetenzen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Synergien und Best Practices zu fördern. Damit wird die interkulturelle Vielfalt im Konzern unterstützt. Hierbei bemüht sich Demag Cranes um einen höheren Anteil an weiblichen Mitarbeitern. Auch die Besetzung der Führungsgremien der Demag Cranes AG soll von Vielfalt geprägt sein. Daher werden künftig auf der Internetseite der Demag Cranes die Stellenbörsen aller Landesgesellschaften im Demag Cranes Konzern miteinander verknüpft. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Demag Cranes AG besteht aus 12 Mitgliedern. Er setzt sich gemäß den aktien und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften aus sechs Anteilseigner und sechs Arbeitnehmervertretern zusammen. Weitere Informationen zu der personellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind im Internet unter ag.de/aufsichtsrat dargestellt. Der Bericht des Aufsichtsrats auf den Seiten 6ff. des Geschäftsberichts 2010/2011, im Internet zugänglich unter informiert über Details zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Berichtszeitraum. Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benannt, die unter Beachtung der unternehmerischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen sollen. Im Einzelnen hat der Aufsichtsrat neben den in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat getroffenen Regelungen folgende Ziele für seine künftige Zusammensetzung festgelegt: Internationalität Als globaler Anbieter produziert Demag Cranes in 16 Ländern auf fünf Kontinenten und betreibt über Tochtergesellschaften, Vertretungen und ein Joint Venture ein weltweites Vertriebs und Servicenetz mit Präsenz in mehr als 60 Ländern. Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei seiner Zusammensetzung diese internationale Tätigkeit. Deshalb sollen weiterhin mindestens zwei Aufsichtsratsmitglieder über eine mehrjährige internationale Expertise verfügen. Seite 8 von 12
9 Potentielle Interessenkonflikte Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei seiner Zusammensetzung auch potentielle Interessenkonflikte von Aufsichtsratmitgliedern. Jedes Aufsichtsratsmitglied verpflichtet sich deshalb, die Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in Bezug auf Interessenkonflikte für die Dauer seiner Amtszeit zu befolgen. Jedes Aufsichtsratsmitglied wird zudem vor Abgabe der jährlichen Entsprechenserklärung dem Aufsichtsratsvorsitzenden gegenüber erklären, dass in seiner Person im letzten Jahr kein Interessenkonflikt aufgetreten ist. Regel Altersgrenze Der Aufsichtsrat berücksichtigt bei seiner Zusammensetzung die festgelegte Regel Altersgrenze. Diese sieht vor, dass Aufsichtsratsmitglieder in der Regel nicht länger als bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres des jeweiligen Aufsichtsratsmitgliedes folgt, amtieren sollen. Weicht ein Wahlvorschlag des Aufsichtsrats von der Regel Altersgrenze ab, ist dieser Umstand zu begründen. Vielfalt Der Aufsichtsrat achtet bei seiner Zusammensetzung in erster Linie auf die entsprechende Qualifikation und auf Vielfalt (Diversity) und strebt dabei eine angemessene Beteiligung von Frauen an. Deshalb sollen dem Aufsichtsrat bei entsprechender Eignung zeitnah Frauen angehören. Der Aufsichtsrat wird dies bei seinen Vorschlägen zur Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat berücksichtigen. Entsprechendes gilt im Fall der gerichtlichen Bestellung. Dem Aufsichtsrat gehören gegenwärtig mehrere Mitglieder an, die aufgrund ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit über eine mehrjährige internationale Expertise verfügen. Frauen gehören dem Aufsichtsrat gegenwärtig nicht an. Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder sind gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden offenzulegen. Im Berichtszeitraum bestanden keine Interessenkonflikte. Die Aufsichtsratsmitglieder haben anlässlich der Seite 9 von 12
10 Verabschiedung der diesjährigen Entsprechenserklärung jeweils erklärt, dass in ihrer Person im letzten Geschäftsjahr kein Interessenkonflikt aufgetreten ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das mit Wirkung zum 23. September 2011 ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied Jens Tischendorf bis zu seinem Ausscheiden zugleich Partner bei Cevian Capital war. Cevian Capital war über Beteiligungsgesellschaften mit ca. 10,07 Prozent an der Demag Cranes AG beteiligt. Diese Tatsache war sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern bekannt. Mit Wirkung zum 24. September 2011 wurden die Herren Kevin A. Barr und Brian J. Henry, leitende Angestellte der Terex Corporation, sowie Oren G. Shaffer, Mitglied des Board of Directors der Terex Corporation, gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt. Terex Corporation ist nach Vollzug des Übernahmeangebots durch die Terex Industrial Holding AG mittelbar mit ca. 81,87 (Meldedatum 16. August 2011) Prozent an der Demag Cranes AG beteiligt. Auch dies ist sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern bekannt. Nach Auffassung des Aufsichtsrats begründen die Beziehungen zu einem erheblich beteiligten Aktionär jedoch grundsätzlich keinen Interessenkonflikt. Ein solcher konnte auch nicht für Herrn Tischendorf bei der Befassung des Aufsichtsrats mit dem Übernahmeangebot durch die Terex Industrial Holding AG und insbesondere bei der Beschlussfassung über die gemäß 27 WpÜG abzugebenden Stellungnahmen zu dem Übernahmeangebot festgestellt werden. Cevian Capital war in gleicher Weise wie andere Aktionäre von dem Übernahmeangebot betroffen. Herr Jens Tischendorf nahm deshalb an den Aufsichtsratssitzungen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats zum Übernahmeangebot der Terex Industrial Holding AG teil. Der Aufsichtsrat erörtert mit dem Vorstand regelmäßig die Geschäftsentwicklung sowie die Planung, die Strategie und deren Umsetzung. Zudem erörtern Aufsichtsrat und Vorstand die Halbjahres und Quartalsfinanzberichte vor ihrer Veröffentlichung. Bei Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen ist der Aufsichtsrat einzubinden. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben, welche die Arbeit in diesem Gremium regelt. Dem Aufsichtsrat der Demag Cranes AG gehören keine ehemaligen Vorstandsmitglieder an. Berater oder sonstige Dienstleistungs oder Werkverträge von Mitgliedern des Aufsichtsrates mit der Gesellschaft bestanden im Berichtszeitraum nicht. Die Aufsichtsratsmitglieder achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Mandate genügend Zeit zur Verfügung steht. Kein Aufsichtsratsmitglied nimmt eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei einem wesentlichen Wettbewerber wahr. Seite 10 von 12
11 Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden bei der Wahrnehmung der für ihre Aufgaben erforderlichen Aus und Fortbildungsmaßnahmen angemessen durch die Demag Cranes AG unterstützt. Ausschüsse des Aufsichtsrats Die Arbeit des Aufsichtsrats wird durch Ausschüsse unterstützt. Gemäß der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat wurden ein Präsidialausschuss, ein Prüfungsausschuss, ein Nominierungsausschuss und der Vermittlungsausschuss nach 27 Abs. 3 MitbestG gebildet. Der Präsidialausschuss, der Prüfungsausschuss und der Vermittlungsausschuss bestehen jeweils aus vier Mitgliedern und sind paritätisch mit Anteilseignerund Arbeitnehmervertretern besetzt. Der Nominierungsausschuss besteht aus den Vertretern der Anteilseigner im Aufsichtsrat. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates ist zugleich Vorsitzender des Präsidial und des Vermittlungsausschusses. Der Aufsichtsrat wählt den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und der Nominierungsausschuss seinen Vorsitzenden aus dem Kreis der Anteilseignervertreter. Vorsitzender des Nominierungsausschusses war bis zum 23. September 2011 Herr Burkhard Schuchmann. Der Nominierungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29. November 2011 Herrn Dr. Michael W. Ernestus zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt. Vorsitzender des Prüfungsausschusses war bis zum 23. September 2011 Herr Prof. Dr. h. c. Karlheinz Hornung. Seit dem 29. September 2011 ist Herr Oren G. Shaffer Vorsitzender des Prüfungsausschusses. Sowohl der bisherige als auch der neue Vorsitzende des Prüfungsausschusses haben dem Vorstand der Gesellschaft zu keinem Zeitpunkt angehört, sind unabhängig und verfügen aufgrund ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung über entsprechenden Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats wird auf Seite 196 f. des Geschäftsberichts 2010/2011 im Einzelnen dargestellt. Der Prüfungsausschuss tritt im Regelfall zu vier Sitzungen im Kalenderjahr zusammen, der Präsidialausschuss zu zwei Sitzungen. Im vergangenen Geschäftsjahr fanden allerdings vier Präsidialausschusssitzungen statt. Der Nominierungs und der Vermittlungsausschuss treten bei Bedarf zusammen. Im vergangenen Jahr hat es keine Sitzungen des Nominierungs und des Vermittlungsausschusses gegeben. Seite 11 von 12
12 Aufgabe des Präsidialausschusses ist es unter anderem, die Personalentscheidungen des Aufsichtsrates vorzubereiten. Soweit dies gesetzlich zulässig ist, regelt der Präsidialausschuss zudem die rechtlichen Beziehungen zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands. Bestimmte Funktionen im Zusammenhang mit M&A Transaktionen sind an den Präsidialausschuss delegiert. Der Prüfungsausschuss ist vornehmlich zuständig für Fragen der Rechnungslegung, des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements sowie die erforderliche Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Im Übrigen unterstützt der Prüfungsausschuss den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Geschäftsführung und befasst sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit den Fragen des Risikomanagements und der Compliance. Der Nominierungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor. Der Vermittlungsausschuss hat die ihm nach 27, 31 MitbestG obliegenden Aufgaben. Weitere Einzelheiten zur Arbeit der Ausschüsse finden sich im Bericht des Aufsichtsrats, der im Geschäftsbericht 2010/2011 abgedruckt ist, im Internet zugänglich unter ag.de/finanzbericht2010/2011 Düsseldorf, 30. November 2011 Demag Cranes AG Der Vorstand und der Aufsichtsrat Seite 12 von 12
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