FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen. Teil I. Bekanntmachungen des Landratsamtes

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1 AMTSBLATT FÜR DEN LANDKREIS KITZINGEN herausgegeben vom Landkreis Kitzingen Kitzingen, Jahrgang/ Nummer XXXVII/20 Teil I Bekanntmachungen des Landratsamtes /10 1. Kunststoffsammlung des Landkreises Kitzingen im Frühjahr 2008 Vom 12. bis 14. Juni 2008 führt der Landkreis Kitzingen die Frühjahrs-Sammelaktion für Kunststoffhohlkörper und -folien durch. Die Kunststoffsammlung richtet sich in erster Linie an landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien. Das wird angenommen: Aus dem Bereich landwirtschaftlicher Betriebe und Gärtnereien werden ausschließlich folgende Gegenstände angenommen: sauber abgekehrte und ausgeschüttelte Folien aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) Dazu zählen beispielsweise Einschweiß- und Schrumpffolien, Silo- und Abdeckplanen sowie Kunstdünger-, Torf- und Futtermittelsäcke in größeren Mengen. Kleine Mengen von Kunstdünger-, Torf- und Futtermittelsäcken gehören in den "Gelben Sack". saubere Hohlkörper aus Polyethylen (PE) und Polypropylen (PP) Privathaushalte können bei der Sammelaktion ausschließlich größere Kunststoffgegenstände aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) abgeben. Dazu zählen u. a. Putzeimer oder Waschkörbe aus Plastik. Kunststoffverpackungen, die in den "Gelben Sack" gehören, werden bei der Sammlung dagegen nicht mitgenommen. Das wird NICHT angenommen: verschmutzte Hohlkörper und Folien Diese können werkstofflich nicht verwertet werden und zählen daher zum Restmüll

2 Hartplastikgegenstände aus Polystyrol (PS) und PVC Für diese Materialien lassen sich derzeit keine werkstofflichen Verwertungsmöglichkeiten finden. Verkaufsverpackungen aus Polystyrol (PS), wie beispielsweise Plastikpflanztöpfe, gehören in den "Gelben Sack". Kunststoffschuhe und Kunststoffbekleidung Diese Gegenstände gehören zum Restmüll (graue Tonne). Transport-, Um- und Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Verbundmaterial Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Verbundmaterial und Styropor sollten in den "Gelben Sack" gegeben werden. Umverpackungen können Sie bereits seit längerem im Laden zurücklassen. Für Transportverpackungen gilt die Rücknahmeverpflichtung des Lieferanten. geschäumte Kunststoffe und Styropor So erkennen Sie Kunststoffe aus PE und PP: Durch einen einfachen Schwimmtest können Sie genau feststellen, ob ein Gegenstand aus Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) besteht. Schneiden Sie dazu ein kleines Stück (ungefähr daumennagelgroß) aus dem Plastik heraus und tauchen Sie es in ein mit Wasser gefülltes Glas. Sinkt es ab, ist es für die Kunststoffsammlung nicht geeignet. Schwimmt es dagegen nach oben, kann es bei der Kunststoffsammlung abgegeben werden. Die Sammelplätze und Termine: Für die Frühjahrsaktion werden wieder acht Sammelplätze eingerichtet. Die Termine und Plätze finden sich auch auf dem Deckblatt des Abfuhrkalenders. Donnerstag, 12. Juni 2008 Prichsenstadt Parkplatz an der Volksschule Uhr Volkach Bauhof, Dimbacher Straße Uhr Dettelbach Parkplatz an der Maintalhalle Uhr Großlangheim gegenüber neuem Sportplatz Uhr Freitag, 13. Juni 2008 Geiselwind Bauhof am Feuerwehrgerätehaus Uhr Markt Einersheim Containerstandort Possenheimer Straße Uhr Marktbreit Containerstandort Hafenstraße Uhr Samstag, 14. Juni 2007 Fröhstockheim Sortieranlage der Fa. Veolia, Am Gries Uhr Das sollten Sie wissen: Kunststoffhohlkörper und -folien aus dem landwirtschaftlichen und gärtnerischen Bereich werden kostenlos ausschließlich bei den zweimal jährlich stattfindenden Kunststoffsammlungen angenommen

3 Altreifen werden bei der Frühjahrsaktion nicht angenommen, sondern erst wieder im Rahmen der Kunststoffsammlung im Herbst. Die Termine für die Herbstsammlung finden Sie auch auf dem Deckblatt des aktuellen Abfuhrkalenders. Bis zu 2 Sätze Altreifen pro Anlieferer können aber kostenlos am Wertstoffhof, Richthofenstraße 43 in Kitzingen, abgegeben werden. Der Wertstoffhof ist Montag bis Freitag von Uhr und am Samstag von Uhr geöffnet. Dabei gilt: Die Reifen müssen ohne Felgen und unzerschnitten sein. Sie dürfen einen Durchmesser von 135 cm und eine Breite von 35 cm nicht überschreiten. Noch Fragen? Die Abfallberatung am Landratsamt Kitzingen gibt Ihnen gern weitere Auskünfte. Sie erreichen uns unter der Hotline: 09321/ , per Fax: 09321/ oder per unter: abfall@kitzingen.de Die Gemeinden werden gebeten, Vorstehendes ortsüblich bekannt zu machen. Kitzingen, Bischof Landrätin Stellenausschreibung (Ausbildungsstellen 2009) Der Landkreis Kitzingen stellt zum ein: eine/n Beamtenanwärter/in für die Laufbahn des gehobenen nicht technischen Verwaltungsdienstes Die Ausbildung umfasst einen dreijahrigen Vorbereitungsdienst mit einem Studiengang an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Hof (Fachstudien, mind. 18 Monate) und verschiedenen berufspraktischen Studienzeiten (mind.15 Monate), u. a. am Landratsamt Kitzingen. Einstellungsvoraussetzung: Abitur oder Fachhochschulreife spätestens im Jahr 2009 erfolgreiche Teilnahme am Ausleseverfahren der Bayer. Staatskanzlei im Jahr 2008 Das 32. Lebensjahr darf zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vollendet sein. zwei Auszubildende für den Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellte/r Fachrichtung allgemeine innere Verwaltung des Freistaates Bayern und der Kommunalverwaltung" Einstellungsvoraussetzung: Abschluss einer Realschule oder Wirtschaftsschule erfolgreicher Besuch der 10. Klasse eines Gymnasiums qualifizierender Hauptschulabschluss

4 Wir erwarten: freundliches und aufgeschlossenes Wesen, Flexibilität und Einsatzbereitschaft, um eine bürgernahe und leistungsstarke Verwaltung repräsentieren zu können. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf und letztes aktuelles Zeugnis) richten Sie bitte bis spätestens an das Landratsamt Kitzingen, Personalabteilung, Kaiserstraße 4, Kitzingen. Menschen mit Behinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Kitzingen, Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürger Der Landkreis Kitzingen erlässt aufgrund der Art. 14 a und 17 der Landkreisordnung folgende Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürger: Die Kreisräte erhalten für ihren Sachaufwand ihrer Fraktionen bzw. Gruppen eine monatliche pauschale Entschädigung von 30, (1) Anlässlich einer Sitzung des Kreistages oder seiner Ausschüsse erhalten die Kreisräte zusätzlich für jeden Sitzungstag eine Sitzungsentschädigung, wenn sie zu der Sitzung geladen waren, an ihr teilgenommen haben und dies durch Eintrag in die Anwesenheitsliste nachgewiesen ist. Die Sitzungsentschädigung umfasst für alle Kreisräte einen Betrag von 75,00. (2) Lohn- und Gehaltsempfänger erhalten außerdem Ersatz für den durch die Teilnahme an der Kreistags- bzw. Ausschusssitzung erlittenen Verdienstausfall in voller Höhe. (3) Selbständig Tätige erhalten eine pauschale Entschädigung von 10,00 je vollendete Sitzungsstunde, jedoch nur für die Zeit zwischen 7.00 Uhr und Uhr sowie zwischen Uhr und Uhr und höchstens 60,00 täglich. Diese Entschädigung erhalten auch Personen, die keine Ersatzansprüche nach Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 1 haben, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich durch die Teilnahme an Sitzungen ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder das Heranziehen von Hilfskräften ausgeglichen werden kann

5 3 (1) Die Bestimmungen des 2 gelten entsprechend a) anlässlich von höchstens zehn Fraktionssitzungen jährlich bzw. für eine Sitzung der übrigen Gruppierungen zur Vorbereitung einer Kreistagssitzung jedoch nicht mehr als zehn Sitzungen jährlich, b) anlässlich von durch die Landrätin einberufenen Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden sowie der Sprecher der übrigen Gruppierungen. (2) Die Bestimmungen des 2 gelten entsprechend a) für Kreisräte anlässlich der Wahrnehmung besonders übertragener Dienstgeschäfte; in diesem Fall tritt an die Stelle des Sitzungsgeldes von 75,00 Tage- und Übernachtungsgeld entsprechend den Bestimmungen des jeweils gültigen Bayerischen Reisekostengesetzes, mindestens jedoch in Höhe von 75,00 ; b) für sonstige für den Landkreis ehrenamtlich tätige Kreisbürger, soweit sie keine Entschädigung nach den Bestimmungen der 4 oder 5 erhalten; die Entschädigung für die Kreisheimatpfleger und den Kreisarchivpfleger regelt der Kreisausschuss durch Beschluss. Die Referenten des Kreistages erhalten für ihren zusätzlichen Sachaufwand eine zusätzliche Entschädigung von monatlich 40,00 ; bei Dienstreisen innerhalb und außerhalb des Landkreises gelten die Bestimmungen des jeweils gültigen Bayerischen Reisekostengesetzes. 4 5 (1) Der gewählte Stellvertreter der Landrätin erhält bei Teilnahme an Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse, denen er angehört, eine Entschädigung nach 2, wie ein sonstiger Kreisrat. Sie entfällt, wenn er als Stellvertreter der Landrätin nach der Geschäftsordnung als Vorsitzender amtiert. Im Übrigen beschließt der Kreistag im Einvernehmen mit dem Betroffenen über die besondere Entschädigung, die dem gewählten Stellvertreter der Landrätin neben der ihm als Kreisrat gewährten Entschädigung zusteht. Sie ist nach dem Umfang der Inanspruchnahme zu bemessen. Für Fahrten mit seinem privateigenen Personenkraftwagen im Rahmen der ihm übertragenen Vertretung der Landrätin erhält er Reisekostenvergütung nach Art. 6 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Reisekostengesetzes. (2) Die weiteren Stellvertreter der Landrätin erhalten für die Teilnahme an Sitzungen des Kreistages und der Ausschüsse, denen sie angehören, eine Entschädigung nach 2 wie ein sonstiger Kreisrat. Sie entfällt, wenn er als Stellvertreter der Landrätin nach der Geschäftsordnung als Vorsitzender amtiert. Sie erhalten ferner eine Monatspauschale in Höhe von 50 v. H. der Entschädigung des gewählten Stellvertreters (Abs. 1). Im Falle der ganztägigen Vertretung der Landrätin erhält der weitere Stellvertreter zusätzlich eine Tagespauschale von 60,

6 Für Fahrten mit seinem privateigenen Personenkraftwagen im Rahmen der ihm übertragenen Vertretung der Landrätin erhält er Reisekostenvergütung nach Art. 6 Abs. 1 und 2 des Bayerischen Reisekostengesetzes. 6 Diese Satzung tritt am 01. Mai 2008 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die bisher geltende Satzung zur Regelung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Kreisbürger vom 13. Mai 2002 außer Kraft. Kitzingen, Bischof Landrätin /05.02 Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut Aufgrund des 12 Abs. 1 und 3 der Bienenseuchen-Verordnung erlässt das Landratsamt Kitzingen folgende Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut Die Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen vom , Nr. XXXVI/33) und die 1. Änderung der Verordnung über die Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom (veröffentlicht im Amtsblatt vom , Nr. XXXVI/34) für den Sperrbezirk in der Gemarkung des Marktes Geiselwind mit den Ortsteilen Dürrnbuch, Rehweiler, Langenberg, Schnackenmühle, Schleifmühle, Theuerleinsmühle, Röhrensee, Gräfenneuses, Ebersbrunn und Bersbrunner Mühle werden aufgehoben. 1 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt für den Landkreis Kitzingen in Kraft. Kitzingen,

7 Teil II Bekanntmachung anderer Behörden / Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Kitzingen (einschl. Stiftung für Alten- und Pflegehilfe) für das Haushaltsjahr 2008 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Kitzingen hat in seiner Sitzung vom folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen: Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung und des 6 der Stiftungssatzung erlässt die Stadt Kitzingen folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und in den Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit I. 1 Der als Anlage beigefügte Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen für das Haushaltsjahr 2008 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt und in den Einnahmen und Ausgaben mit im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit

8 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf festgesetzt. Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen sind nicht vorgesehen. 2 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf festgesetzt. Im Sonderhaushaltsplan der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden keine Verpflichtungsermächtigungen festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 315 v. H. b) für die Grundstücke (B) 315 v. H. 2. Gewerbesteuer 360 v. H. 1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf festgesetzt. 2. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Sonderhaushalt der Stiftung für Alten- und Pflegehilfe Kitzingen werden nicht beansprucht. Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft. Kitzingen, STADT KITZINGEN Moser Oberbürgermeister

9 Bekanntmachungsvermerk Vorstehende Satzung wurde am im Rathaus, Zimmer 2, zur Einsichtnahme niedergelegt. Hierauf wurde durch Mitteilung in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Tageszeitung "Die Kitzinger" vom , Seite 38, hingewiesen. Kitzingen, Moser Oberbürgermeister Das Landratsamt Kitzingen hat mit Schreiben vom , Nr / , die erforderlichen Genehmigungen zu den 2 und 3 der Haushaltssatzung erteilt. Kitzingen, II. Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken Geschäftsstelle: Landratsamt Bad Kissingen Offenes Verfahren nach VOL/A Abschnitt 2 TKVU Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken Abholung, Beförderung und Übergabe tierischer Nebenprodukte nach 3 Abs. 1 TierNebG Der Zweckverband für Tierkörperverwertung Unterfranken (TKVU) ist beseitigungspflichtige Körperschaft i. S. d. 3 Abs. 1 TierNebG für das Gebiet der Landkreise Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen, Haßberge, Schweinfurt, Kitzingen, Main-Spessart, Würzburg und den kreisfreien Städten Schweinfurt und Würzburg. Er beabsichtigt, im Rahmen dieses offenen Verfahrens nachfolgend aufgeführte Leistungen zu vergeben: Der Auftraggeber beabsichtigt, gemäß 3 Abs. 1 Satz 3 TierNebG den Auftragnehmer mit den Pflichten gemäß 3 Abs. 1 Sätze 1 und 2 TierNebG in der jeweils gültigen Fassung zu beauftragen; ausgenommen sind die Verarbeitung und Beseitigung in der zuständigen TBA (derzeit Walsdorf, Hetzentännig 2, Walsdorf). Um die Pflichten durchführen zu können, hat der Auftragnehmer die Entgegennahme von Meldungen i. S. d. 7 TierNebG zu organisieren und jederzeit zu gewährleisten. Die Bekanntmachung ist im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union ( unter der Nr. 2008/S und Titel: "DE Bad Kissingen: Dienstleistungen in der Abfallentsorgung" zu finden. Die Vedingungsunterlagen können mit der Zusendung eines Verrechnungsschecks in Höhe von 40,00 bei der TKVU Zweckverband Tierkörperverwertung Unterfranken, Obere Marktstraße 6, D Bad Kissingen, angefordert werden. Einsendefrist der Angebote ist Montag, 09. Juni 2008, Uhr. Bad Kissingen, Schläger Stv. Geschäftsleiter

10 Stellenausschreibung Unsere Klinik der Regelversorgung mit differenziertem Leistungsspektrum hat 205 Betten und die Hauptabteilungen für Anästhesie/Intensivmedizin, Chirurgie und Innere Medizin sowie die Belegabteilungen für Gynäkologie/Geburtshilfe und HNO-Heilkunde. Für die Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin (Stellenplan 1/2/6) suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachärztin/einen Facharzt in Vollzeit oder Teilzeit als Vertretung für Elternzeit, voraussichtlich befristet für zwei Jahre. Bewerbungen von Ärztinnen/Ärzten mit fortgeschrittener Weiterbildung sind ebenfalls willkommen. Auskünfte erteilt Herr Chefarzt Dr. Rapp, Tel / Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter: Kitzingen, Rihm Vorstand

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