STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS. Informationsblatt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS. Informationsblatt"

Transkript

1 STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS NEDERLINGER STRASSE MÜNCHEN TELEFON (089) TELEFAX (089) Informationsblatt zum Fachassistent/in Lohn und Gehalt Die Steuerberaterkammer führt zum Nachweis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten, die durch berufliche Tätigkeiten erworben worden sind, Fortbildungsprüfungen durch. In der Fortbildungsprüfung hat der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass er qualifizierte berufsspezifische Aufgaben einer Steuerberaterpraxis mit Sachverhalten aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht und Grundzüge des Arbeitsrechts bearbeiten kann. Für die Inhalte der Prüfung wird ein Anforderungskatalog zugrunde gelegt. A. Zulassungsvoraussetzungen Zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung kann zugelassen werden, wer die in der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung festgelegten allgemeinen und besonderen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. 1. Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass der Bewerber zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung seinen Beschäftigungsort, in Ermangelung einer Beschäftigung seinen Wohnort im Bezirk der Steuerberaterkammer hat. Die Teilnahme an der Prüfung setzt außerdem voraus, dass der Prüfungsbewerber die nach der Gebührenordnung der Kammer geforderte Zulassungs- und Prüfungsgebühr (s. unter Punkt D) vor Prüfungsbeginn entrichtet hat. Stand: 04/15 # Besondere Zulassungsvoraussetzungen Nach den besonderen Zulassungsvoraussetzungen ist zur Fortbildungsprüfung zuzulassen, a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter abgelegt hat oder und danach zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einem Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einer Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann, b) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.b. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft, hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist, oder

2 c) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. oder d) In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Buchstabe a) entsprechen. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind zu berücksichtigen. Unter einer hauptberuflichen praktischen Tätigkeit ist jede inhaltlich einschlägige und berufstypische Tätigkeit von mindestens 16 Wochenstunden zu verstehen. B. Prüfungstermine Die Prüfung findet einmal im Jahr statt. Die schriftliche Prüfung wird ca. Mitte Oktober abgenommen, die mündliche Prüfung ca. Mitte Januar des Folgejahres. Anmeldeunterlagen können zu Beginn eines Jahres auf der Homepage der Steuerberaterkammer München unter Steuerberatung/Fachassistent abgerufen werden. Anmeldeschluss ist der 30. Juni eines jeden Jahres. Der schriftliche Prüfungstag wird rechtzeitig in den Kammermitteilungen bekannt gegeben. C. Anmeldung Die Anmeldung zur Prüfung hat durch den Prüfungsbewerber schriftlich auf dem von der Kammer vorgeschriebenen Anmeldeformular unter Beachtung der Anmeldefrist zu erfolgen. Der Anmeldung sind die erforderlichen Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen beizufügen, insbesondere: - Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung als Steuerfachangestellte/ Steuerfachangestellter oder in einem gleichwertigen Ausbildungsberuf (Prüfungszeugnis) und - die Beschäftigungsnachweise der Arbeitgeber. Hierfür sind die der Anmeldung anhängenden Formulare zu verwenden und/oder - Meldung zur Sozialversicherung gemäß 25 DEÜV über den geforderten Zeitraum - Einzahlung der gesamten Gebühr (siehe Punkt D). Bei Namensänderung (z.b. durch Eheschließung) ist eine Kopie der Heiratsurkunde oder ein sonstiger Nachweis vorzulegen. D. Prüfungsgebühren Für die Teilnahme an den Fortbildungsprüfungen fallen z.zt. Gebühren von insgesamt EUR 330,- an. Davon beträgt die Zulassungsgebühr EUR 200,- und die Prüfungsgebühr EUR 130,-. Die gesamte Gebühr ist mit Einreichung der Anmeldung fällig. E. Inhalt und Ablauf der Prüfung Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsgebiete: a) Steuerrecht b) Sozialversicherungsbeitragsrecht c) Grundzüge des Arbeitsrechts d) Rechtsübergreifende Themen e) Besondere Themen Für die Durchführung der Fortbildungsprüfung liegt ein Anforderungskatalog vor (Anlage 1). Dieser Anforderungskatalog soll in erster Linie als Orientierungshilfe dienen und gibt stichwortartig diejenigen Prüfungsinhalte wieder, die in der Fortbildungsprüfung geprüft werden. Die vorgenommene Aufgliederung Seite 2 von 3

3 der Prüfungsinhalte kann allerdings schon wegen der schnell fortschreitenden Entwicklung auf einzelnen Prüfungsgebieten nicht abschließend sein. Die Prüfung besteht aus zwei Prüfungsfächern, und zwar aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung. Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus den oben genannten Prüfungsgebieten zu fertigen. Die Bearbeitungszeit der Klausur beträgt vier Zeitsunden. In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen kann. Die Prüfungsdauer beträgt je Prüfungsteilnehmer etwa 30 Minuten. F. Zulässige Hilfsmittel Siehe Anlage 2) G. Prüfungszeugnis Nach bestandener Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer von der Steuerberaterkammer München ein Zeugnis, welches das Ergebnis des schriftlichen Prüfungsteils, das Ergebnis des mündlichen Prüfungsteils, das Gesamtergebnis und die Abschlussbezeichnung Fachassistent Lohn- und Gehalt enthält. Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Die einmalige Wiederholung zur Notenverbesserung ist möglich. H. Rücktritt Der Rücktritt ist bis zum Ende der schriftlichen Klausur möglich. Er ist ausdrücklich gegenüber dem Aufsichtführenden oder der Steuerberaterkammer zu erklären. Ist der Prüfungsbewerber aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund verhindert, an der Prüfung teilzunehmen, so gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Über das Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes entscheidet der Prüfungsausschuss. Die Prüfungsgebühr wird im Fall eines Rücktritts nicht zurückerstattet, da Aufgaben und Räume bereits vorgehalten werden mussten. Seite 3 von 3

4

5

6

7

8

9

10

11

12

13

14 1. Textausgaben STEUERBERATERKAMMER MÜNCHEN Fortbildungsprüfung Fachassistent Lohn und Gehalt Hinweise und Hilfsmittel Für den schriftlichen Teil der Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn und Gehalt werden als Hilfsmittel, ohne Einschränkung, Textausgaben - von Gesetzen (Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Arbeitsrecht) - von Richtlinien und Erlassen (nur Steuerrecht) als Loseblatt-Sammlung oder gebunden zugelassen, dabei darf es sich nicht um Lexika oder Kommentare handeln: a) STEUERRECHT z. B. Steuergesetze, Steuerrichtlinien, Steuererlasse, Handbuch zur Lohnsteuer aus dem C.H. Beck-Verlag, amtliche Textausgaben oder Textausgaben anderer Verlage b) SOZIALVERSICHERUNGSBEITRAGSRECHT z. B. Textsammlung SGB 2015 aus dem Verlag CW Haarfeld (Referenz) oder Textsammlungen anderer Verlage c) ARBEITSRECHT z. B. Arbeitsgesetze Beck-Texte im dtv (Referenz) oder Textsammlungen anderer Verlage Gesetzestexte, die in den als Referenz bezeichneten Werke nicht enthalten sind, aus Sicht der Klausurenersteller für die Lösung der Aufgaben in den Bereichen Sozialversicherungsrecht und Arbeitsrecht jedoch erforderlich sind, werden mit den Prüfungsaufgaben zur Verfügung gestellt. Die Verantwortung für die Verwendung der erforderlichen Textausgaben obliegt dem Prüfungsteilnehmer, dies gilt insbesondere auch, sofern diese unterschiedliche redaktionelle Ergänzungen enthalten bzw. nicht enthalten. Die Texte dürfen, außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuch. Die Hilfsmittel sind vom Prüfling mitzubringen. Bei fehlenden oder nicht ordnungsgemäßen Texten (weil z. B. mit Erläuterungen versehen) stellt die Kammer keinen Ersatz. 2. Rechtsstand / Stoffgebiete Die o. g. Textausgaben sollen die Rechtsvorschriften enthalten, die für die Beurteilung/Lösung der Sachverhalte/Aufgaben entsprechend der Rechtslage des Prüfungsjahres von Bedeutung sind. 3. Elektronische Hilfsmittel Ein einfacher Taschenrechner, ohne weitergehende Speicher- und Programmierungsfunktion, ist als Hilfsmittel für Rechenoperationen in allen Prüfungsfächern zugelassen. Der komplette Lösungsweg muss jedoch schriftlich niedergelegt werden, so dass lediglich Nebenrechnungen entfallen. Die Benutzung des Taschenrechners liegt im Ermessen des Prüflings. Das mit der Benutzung verbundene Risiko (z. B. Ausfall des Gerätes, fehlerhaftes Funktionieren, falsche Handhabung) muss der Prüfungsteilnehmer selbst tragen. Widerspruch gegen ein festgestelltes Prüfungsergebnis kann aus diesem Grunde nicht erhoben werden. Das Ausleihen oder die Weitergabe des Taschenrechners während der Prüfung ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gelten als Täuschungsversuch. Das Mitführen von Handys und die Verwendung anderer elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird als Täuschungsversuch angesehen. # Änderungen vorbehalten

Steuerberaterkammer Brandenburg - Körperschaft des öffentlichen Rechts

Steuerberaterkammer Brandenburg - Körperschaft des öffentlichen Rechts Steuerberaterkammer Brandenburg - Körperschaft des öffentlichen Rechts Amtliche Bekanntmachung 5 / 2017 Fortbildungsprüfung Fachassistent Lohn und Gehalt 2017/2018 Hinweise und Hilfsmittel 1. Textausgaben

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

IHK-Fortbildungsprüfungen

IHK-Fortbildungsprüfungen IHK-Fortbildungsprüfungen Geprüfte Logistikmeisterin/Geprüfter Logistikmeister - Hinweise für Prüfungsteilnehmer/innen - RECHTSGRUNDLAGE Grundlage für das Prüfungsverfahren ist die Prüfungsordnung der

Mehr

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I

Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/ zur Sparkassenkauffrau Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen I 1 Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung zum Sparkassenkaufmann/

Mehr

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche)

Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Fortbildungs- und Prüfungsordnung FortbPrüfO-Kirche 487 Fortbildungs- und Prüfungsordnung für Mitarbeiter in der kirchlichen Verwaltung (FortbPrüfO-Kirche) Vom 20. Dezember 1983 (KABl.-EKiBB 1984 S. 3,

Mehr

STEUERBERATERKAMMER HAMBURG P R Ü F U N G S O RDNUNG

STEUERBERATERKAMMER HAMBURG P R Ü F U N G S O RDNUNG STEUERBERATERKAMMER HAMBURG - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 14.12.2010 erlässt die Steuerberaterkammer Hamburg als zuständige Stelle

Mehr

Information. zur. Abschlussprüfung gem. 37 BBiG. für den Ausbildungsberuf

Information. zur. Abschlussprüfung gem. 37 BBiG. für den Ausbildungsberuf Information zur Abschlussprüfung gem. 37 BBiG für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsanwaltsfachangestellter bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/ Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter

Mehr

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in

Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Merkblatt zur Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in Dieses Merkblatt dient zur Orientierung von Prüfungsteilnehmern bei der Durchführung der Fortbildungsprüfung Geprüfte/-r

Mehr

Steuerfachwirtin! Da steckt Zukunft drin.

Steuerfachwirtin! Da steckt Zukunft drin. Steuerfachwirtin! Da steckt Zukunft drin. wir haben uns weitergebildet! Als Steuerfachwirtin - ist man auf dem Arbeitsmarkt gefragter, - kann man mehr Aufgaben im Berufsalltag übernehmen, - bekommt man

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT - Körperschaft des öffentlichen Rechts -

STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Sitz Magdeburg Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Steuerfachwirt/zur Steuerfachwirtin in Sachsen-Anhalt

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts

STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts STEUERBERATERKAMMER SACHSEN-ANHALT Körperschaft des öffentlichen Rechts Sitz Magdeburg Regelungen für die berufliche Umschulung zum/zur Steuerfachangestellten und die Umschulungsprüfung (Gruppenumschulungsregelungen)

Mehr

VORBEREITUNGSLEHRGANG ZUR PRÜFUNG ZUM/ZUR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT 2016

VORBEREITUNGSLEHRGANG ZUR PRÜFUNG ZUM/ZUR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT 2016 EINE PERSÖNLICHE BERATUNG UND DETAILLIERTE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE BEI: BIB Augsburg ggmbh, Frau Katalin Walz Memminger Straße 6, 86159 Augsburg 0821 258 581-0, walz@bibaugsburg.de oder bei Ihrem Arbeitsvermittler/Ihrer

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur

Mehr

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften

Technische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)

Mehr

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ)

M e r k b l a t t. zur Praktischen Ausbildung in der Krankenanstalt (PJ) 0401-02061/Nov-12 Seite 1 von 5 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Abt. Gesundheit - Landesprüfungsamt für Heilberufe - Telefon 0381 331-59104 und -59118 Telefax: 0381 331-59044

Mehr

Theoretische Privatpilotenprüfung (A)

Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Ausgabe 1 1. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 2. Prüfungsorganisation 3 3. Anmeldung 3 4. Prüfungsdauer und Hilfsmittel 4 5. Prüfungsdurchführung 5 6.

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Berater/-in für Elektromobilität (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 18. September 2014 und der Vollversammlung vom

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung

von Einstufungsprüfungen gem. 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 der Polizeilaufbahnverordnung Prüfungsordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung Bremen für die Durchführung von Einstufungsprüfungen zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife gemäß 6 Abs. 1 Nr. 2 der Polizeilaufbahnverordnung

Mehr

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen

Inhalt. III. Übergangs- und Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten. Anlagen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kommunikationsmanagement und Dialogmarketing des Fachbereiches Wirtschaftswissenschaften der Universität Kassel vom Inhalt I. Gemeinsame Bestimmungen 1 Geltungsbereich

Mehr

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss 1. Grds. keine Zulassung zum Referendariat mit ausländischem Hochschulabschluss Nach 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 des deutschen Richtergesetzes

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Berater/ zur Beraterin für Elektromobilität (HWK) Aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 4. Mai 2015 und der Vollversammlung

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt?

1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Häufig gestellte Fragen und die dazugehörigen Antworten 1. Bestehen Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt? Antwort: Ansprüche auf Urlaubs- und Weihnachtsentgelt entstehen nur, wenn dies vertraglich

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

AUFNAHMEORDNUNG. Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst. S t a n d : 2 0. 01.2011

AUFNAHMEORDNUNG. Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst. S t a n d : 2 0. 01.2011 AUFNAHMEORDNUNG Bachelor of Arts / Teilzeit Kunsttherapie / Sozialkunst S t a n d : 2 0. 01.2011 Alanus Hochschule Hochschule für Kunst und Gesellschaft Fachbereich 03 Künstlerische Therapien Villestraße

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003

Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Rechtsvorschrift über die Berufsausbildung zur Bürokraft vom 3. Juni 2003 Diese Rechtsvorschrift ist nur anzuwenden auf die Berufsausbildung Behinderter ( 48 Berufsbildungsgesetz) in geeigneten Ausbildungsstätten

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name

Mehr

Bürokaufmann/Bürokauffrau

Bürokaufmann/Bürokauffrau Bürokaufmann/Bürokauffrau Hinweise zur Abschlussprüfung Seite 1 von 5 1. Vorwort Ihre Abschlussprüfung steht kurz bevor. Mit dem Ende der Ausbildung beginnt für Sie auch ein weiterer Lesind bei den Betrieben

Mehr

Eingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom 29.07.2015

Eingangsprüfungsordnung. der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit. vom 29.07.2015 Eingangsprüfungsordnung der NBS Northern Business School Hochschule für Management und Sicherheit vom 29.07.2015 Die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg

Mehr

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung

Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Informationen zum Antrag auf Zulassung zur Magisterprüfung Anmeldung zur Prüfung Die Termine sind dem Vorlesungsverzeichnis und dem Aushang beim Prüfungsamt zu entnehmen. Terminänderungen werden per Aushang

Mehr

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt Richtlinie f. d. Weiterbildung z. Paramentiker/in 8.15 Richtlinien für die Weiterbildung zur Evangelischen Paramentikerin/ zum Evangelischen Paramentiker gemäß Artikel 9 Buchstabe a) der Grundordnung der

Mehr

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil West mit 8% Kirchensteuer. Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil West mit 8% Kirchensteuer Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 8% Bis zu 3,0 Kinderfreibeträge

Mehr

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004.

Eingangsformel. 1 Ziel der Prüfung. 2 Umfang der Qualifikation; Gliederung der Prüfung. ÜDolmPrV. Ausfertigungsdatum: 18.05.2004. Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/ Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin ÜDolmPrV Ausfertigungsdatum: 18.05.2004 Vollzitat:

Mehr

Selbstständig als Buchführungshelfer interna

Selbstständig als Buchführungshelfer interna Selbstständig als Buchführungshelfer interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Tätigkeiten eines Buchführungshelfers... 8 Datenschutz... 10 Weitere Dienstleistungen... 10 Persönliche Voraussetzungen...

Mehr

Stempel und Unterschrift der Behörde

Stempel und Unterschrift der Behörde Anmeldende Behörde Ansprechpartner Straße Telefon PLZ, Ort Fax E-Mail Thüringer Verwaltungsschule Hinter dem Bahnhof 12 99427 Weimar I. Anmeldung zum spätester Anmeldetermin: 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss/ Financial Expert Prüfungsordnung

Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss/ Financial Expert Prüfungsordnung Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss/ Financial Expert Prüfungsordnung Version 1.8 Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 2 Prüfungen... 1 2.1 Voraussetzungen für eine Teilnahme

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines

Vom 15. Juli 2003. zuletzt geändert durch die Dritte Satzung zur Änderung der Zugangsprüfungsordnung vom 16.11.2012. Teil 1 Allgemeines Prüfungsordnung für den Zugang von Berufstätigen an der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design (Zugangsprüfungsordnung) Vom 15. Juli 2003 zuletzt geändert durch

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

Qualifizierter Aufsichtsrat Prüfungsordnung. Version 2.1

Qualifizierter Aufsichtsrat Prüfungsordnung. Version 2.1 Prüfungsordnung Version 2.1 Inhaltsverzeichnis Seite I Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 2 Prüfung... 1 2.1 Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Prüfung... 1 2.1.1 Berufliche Zulassungsvoraussetzungen...

Mehr

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR FORTBILDUNGSPRÜFUNG 2018 GEMÄSS 53 ff. BBIG ZUM/ZUR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT

ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR FORTBILDUNGSPRÜFUNG 2018 GEMÄSS 53 ff. BBIG ZUM/ZUR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT ANTRAG AUF ZULASSUNG ZUR FORTBILDUNGSPRÜFUNG 2018 GEMÄSS 53 ff. BBIG ZUM/ZUR FACHASSISTENT/-IN LOHN UND GEHALT Anmeldeschluss 27. Juli 2018 Hiermit beantrage ich die Zulassung zur Fortbildungsprüfung 2018/2019

Mehr

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft

M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft

Mehr

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein.

Außerdem muß die Ausbildungsstätte von Art und Einrichtung her für die Ausbildung geeignet sein. 5.14. Ausbildungsberechtigung (Wer darf ausbilden) Auszubildende einstellen darf nur, wer persönlich geeignet ist. Wer ausbilden will, muss darüber hinaus auch fachlich geeignet sein ( 30 BBiG bzw. 22

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachungen Inhalt: Herausgegeben vom Rektor der Fachhochschule Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Fon +49(0)2 51/83-6 40 19 Ordnung zur Feststellung der besonderen Vorbildung für den

Mehr

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN

GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN MERKBLATT gültig ab 01.01.2015 Aus- und Weiterbildung GEPRÜFTER HANDELSFACHWIRT / GEPRÜFTE HANDELSFACHWIRTIN Der Abschluss dieser Fortbildungsprüfung ist der Qualifikationsnachweis für die mittlere Führungsebene

Mehr

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik

Zulassungsordnung. Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Zulassungsordnung Bachelor-Studiengang Tanzpädagogik Aufgrund von 13 Abs. 3 i. V. m. 81 Abs. 1 Nr.1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz SächsHSG) vom 10.

Mehr

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen

Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie

Mehr

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012

- TABELLEN. Teil Ost (nur Sachsen) Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 - TABELLEN Allgemeine Monats-Lohnsteuertabelle 2012 Teil Ost (nur Sachsen) Monatslöhne /-gehälter von 0,00 bis 10.037,99 Solidaritätszuschlag 5,5% und Kirchensteuer 9% 3,5 bis 6,0 Kinderfreibeträge 0 1

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Anlage 3 zu TOP 5 Sitzung BBA / 19.03.2015 Beschlussvorlage Besondere Rechtsvorschriften für die für die Fortbildungsprüfung Geprüfte Kundenberaterin (HWK) / geprüfter Kundenberater (HWK) Besondere Rechtsvorschriften

Mehr

Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW)

Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) Institut für Wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Weiterbildung GmbH Institut an der FernUniversität in Hagen Prüfungsordnung für das Weiterbildungsstudium Betriebswirt/in (IWW) 1 Prüfungszweck Das

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:

juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle: juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-

Mehr

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012

AM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012 AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität

Mehr

Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk. Berufliche Schule Ehingen/Donau

Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk. Berufliche Schule Ehingen/Donau Meisterschule zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Büchsenmacherhandwerk Berufliche Schule Ehingen/Donau Allgemeines Die Gew. Schule Ehingen bietet bei hinreichender Nachfrage eine Meisterschule

Mehr

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs

Gesetzestext. DA Seite 1 27/28 SGB IV. 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs DA Seite 1 27/28 SGB IV Gesetzestext 27 SGB IV Verzinsung und Verjährung des Erstattungsanspruchs (1) der Erstattungsanspruch ist nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des vollständigen Erstattungsantrags,

Mehr

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Grundsatz Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen Seite 2 WeGebAU

Mehr

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015

Prüfungsordnung. für. Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation. der Unfallversicherung Bund und Bahn. in der Fassung vom Juni 2015 Prüfungsordnung für Aufsichtspersonen mit Hochschulqualifikation der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Fassung vom Juni 2015 1 / 12 Präambel Jede zunächst in Vorbereitung eingestellte Aufsichtsperson

Mehr

2 Praktische Tätigkeit

2 Praktische Tätigkeit Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV) vom 7. November 1989 (BGBl I 1 Lehrgang 2 Praktische Tätigkeit 3 Gleichwertige Tätigkeit 4 Staatliche

Mehr

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen

Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Information zum Prüfungswesen Geprüfte(r) Logistikmeister(in) Handlungsspezifische Qualifikationen Grundlage für die Durchführung der Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter

Mehr

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG

ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG UNIVERSITÄT LEIPZIG WISSENSCHAFTLICHE WEITERBILDUNG UND FERNSTUDIUM ORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG UND DAS VERFAHREN ZUM EXTERNEN ERWERB DES HOCHSCHULABSCHLUSSES AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (EXTERNENORDNUNG)

Mehr

der Lizenz entsprechen: Luftrecht / betriebliche JAR-FCL 1.465 Anforderungen

der Lizenz entsprechen: Luftrecht / betriebliche JAR-FCL 1.465 Anforderungen - Erforderliche theoretische Kenntnisse und Verfahren für die Durchführung von theoretischen en für CPL, ATPL und Instrumentenflugberechtigungen JAR-FCL 1.465 Anforderungen Der Bewerber für eine CPL, ATPL

Mehr

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Prof. Dr. Till Tantau Studiengangsleiter MINT Universität zu Lübeck 29. Juni 2011 Gliederung Zertifikate Wer, Wann, Was Ablauf der Zertifikaterstellung

Mehr

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie

Weiterbildungs- und Prüfungsordnung in der Integrativen Manuelle Therapie 1. Ziel der Weiterbildung... 1 2. Anerkennung der Weiterbildung... 1 3. Ablauf der Weiterbildung... 1 4. Abschluss der Weiterbildung... 2 5. Zulassungsvoraussetzung zur Weiterbildung... 2 6. Zeitrahmen

Mehr

Vom 17. Mai 2013. Präambel

Vom 17. Mai 2013. Präambel Ordnung über die Prüfung zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Eignung zum Studium an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar University of Applied Sciences: Technology, Business and Design

Mehr

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK)

Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Controller/-in (HWK) Aufgrund der Beschlüsse des Berufsbildungsausschusses vom 10. November 2011 und der Vollversammlung vom 28. Januar 2012 erlässt

Mehr

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1

Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung. wissen wie`s geht. Stand: November 2013 1 Betriebsprüfung durch die Rentenversicherung wissen wie`s geht 2013 1 Inhalt Gesetzliche Grundlage Ziel und Zweck der Betriebsprüfungen Zuständigkeiten Durchführung der Betriebsprüfung Inhalt und Umfang

Mehr

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang.

Die vorliegenden fachspezifischen Bestimmungen gelten für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master-Studiengang. Anlage 2 Fachspezifische Bestimmungen für das Erweiterte Hauptfach Geschichte im 2-Fächer-Master- Studiengang zur Prüfungsordnung der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes für Master-Studiengänge

Mehr

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife. Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Duale Berufsausbildung zum Landwirt mit integrierter Fachhochschulreife Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 28. Januar 2000 Dieser Erlass regelt die Durchführung

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013

Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen. H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst. an der. Juni 2013 Zulassungsordnung für die Vergabe von Studienplätzen an der H:G Hochschule für Gesundheit & Sport, Technik & Kunst Juni 2013 Hinweis zum Sprachgebrauch: Im Text erfolgt die Bezeichnung weiblicher und männlicher

Mehr

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r LANDESZAHNÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Umschulungsvertrag Zwischen der Zahnärztin/dem Zahnarzt und dem/der Umzuschulenden geb.am in Eintragung erfolgt durch die LZKH Vorgemerkt

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung

Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Hauptsitz Heinrichstraße 17/19 36037 Fulda Niederlassung Langenfelder Str. 15 36433 Bad Salzungen ( 0 66 1-97 79-0 Fax 0 66 1-97 79-22 Mail gm@gebhardtmoritz.de

Mehr

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten

Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Wissenswertes zur Ausbildung zum / zur Medizinischen Fachangestellten Die Ärztekammer Hamburg ist nach dem Berufsbildungsgesetz die zuständige Stelle für die Ausbildung im Beruf Medizinische/r Fachangestellte/r

Mehr

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013

Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Satzung der Hochschule Aalen Technik und Wirtschaft über die Zulassung für die höheren Fachsemester vom 21. Januar 2013 Lesefassung vom 21. Januar 2013 Auf Grund von 63 Abs. 2 und 19 Abs. 1 Satz 2 Nr.

Mehr

Kurzanleitung RACE APP

Kurzanleitung RACE APP Kurzanleitung RACE APP Inhalt Leistungsumfang... 1 Erst Registrierung... 2 Benutzung als Fahrer... 2 Benutzung als Veranstalter... 3 Benutzung als Administrator... 5 Leistungsumfang Bei dem RACE APP handelt

Mehr

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung

Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Hamburger Lehrerbibliothek Bibliothek des Landesinstituts für Lehrerbildung und Schulentwicklung Felix-Dahn-Str. 3 20357 Hamburg Tel.: 428 842-842 Benutzungsordnung 1. Allgemeines 1.1 Aufgaben Die Bibliothek

Mehr

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"

Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung Spezialtierarzt FVH für Kleintiere Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung

Mehr

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen

Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen Grundsatz- und Verfahrensordnung für Judoprüfungen 1 von 5 1. Grundsatz Diese Ordnung gilt für alle Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des Badischen Judo-

Mehr

Finanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1.

Finanzgruppe. Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG. Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung. vom 1. Finanzgruppe Sparkassenakademie Niedersachsen PRÜFUNGSORDNUNG Studiengang zum Sparkassenfachwirt für Kundenberatung vom 1. Januar 2004 geändert mit Wirkung vom 1. Oktober 2004 geändert mit Wirkung vom

Mehr

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen

BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die

Mehr

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Anleitung Scharbefragung

Anleitung Scharbefragung Projekt Evaline Anleitung Scharbefragung v.1.2 Inhalt Anleitung Scharbefragung... 1 1 Einleitung... 2 1.1 Vorlagen... 2 1.2 Journal... 2 2 Befragung Veranstaltungen / Angebote... 3 2.1 Methode... 3 2.2

Mehr

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht

Prüfungskommission. für Wirtschaftsprüfer. Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO. Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht Prüfungskommission für Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfungsexamen gemäß 5-14 a WPO Aufsichtsarbeit aus dem Gebiet Wirtschaftsrecht 2. Halbjahr 2010 Termin: 5. August 2010 Bearbeitungszeit: 5 Stunden Hilfsmittel:

Mehr

1. Fortbildung Gruppenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

1. Fortbildung Gruppenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Stand 14.03.2016 Richtlinie zur Förderung der ambulanten Aus-, Fort- und Weiterbildung für psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzte für psychosomatische Medizin

Mehr

Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) www.wpk.de/rechtsvorschriften/ Gebührenordnung der Wirtschaftsprüferkammer (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gemäß 61 Abs. 2 WPO in der Fassung des Beiratsbeschlusses vom 29. April 2016 * 1 Allgemeines

Mehr

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin

der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Servicemonteur/Servicemonteurin Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum/zur Die Industrie- und Handelskammer zu Flensburg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses 23. Mai 2012 als zuständige

Mehr

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen

Mehr