Bündnis-E-Vergabe Vertrag für vertrauende Dritte
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- Viktoria Frank
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1 Bündnis-E-Vergabe Vertrag für vertrauende Dritte SIE NACHFOLGEND AUCH VERTRAUENDER DRITTER GENANNT MÜSSEN DIESEN VERTRAG FÜR VERTRAUENDE DRITTE NACHFOLGEND VERTRAG GENANNT LESEN UND SICH MIT DEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN ERKLÄREN, BEVOR SIE EIN BÜNDNIS-E-VERGABE-PERSONENZERTIFIKAT UNTER VERWENDUNG DES S-TRUST ONLINE CERTIFICATE STATUS PROTOCOL ( OCSP )-DIENSTES VERIFIZIEREN; ODER DIE S-TRUST-DATENBANK ÜBER ZERTIFIKATSSPERRUNGEN UND ANDERE INFORMATIONEN ( REPOSITORY ) ODER EINE VON S-TRUST HERAUSGEGEBENE ZERTIFIKATSSPERRLISTE (S-TRUST- CRL ) NUTZEN. SOLLTEN SIE MIT DEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NICHT EINVERSTANDEN SEIN, DÜRFEN SIE KEINE SUCHANFRAGE AN ODER EINEN DOWNLOAD VON ODER EINE SONSTIGE NUTZUNG EINER S-TRUST-DATENBANK ODER -CRL VORNEHMEN; SIE SIND DANN NICHT BERECHTIGT, DIE S-TRUST-DATENBANK ( REPOSITORY ) ODER EINE S-TRUST-CRL ZU NUTZEN. 1. Geltung Die nachfolgenden Bestimmungen gelten, wenn Sie eine Anfrage übermitteln, um nach einem Zertifikat zu suchen oder eine elektronische Signatur zu verifizieren, die mit einem privaten Schlüssel erstellt wurde, der einem in einem Zertifikat enthaltenen öffentlichen Schlüssel entspricht, oder bei Downloaden einer S-TRUST-CRL oder wenn Sie die von der S-TRUST-Datenbank ( Repository ) oder der S-TRUST- Webseite oder einer S-TRUST-CRL bereitgestellten Informationen bzw. Dienste oder die S-TRUST-OCSP-Dienste nutzen. 2. Definitionen Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe haben folgende Bedeutung, soweit nichts Abweichendes geregelt wird: Das Bündnis-E-Vergabe ist u. a. eine Kooperation des Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, der ausschreibungs-abc-gmbh, der subreport Verlag Schawe GmbH, der cosinex GmbH und der Administration Intelligence AG. Eine Übersicht über alle am Bündnis-E-Vergabe angeschlossenen Ausschreibungsplattformen und entsprechenden Softwareanbietern finden Sie im Internet unter Bündnis-E-Vergabe CPS bedeutet, dass Bündnis-E-Vergabe Certification Practice Statement Zertifikatsrichtlinien für fortgeschrittene Software-Zertifikate des Bündnis-E- Vergabe in der jeweils gültigen Fassung, das unter abgerufen werden kann. Datenbank ( Repository ) ist ein Teilbereich der S-TRUST-Webseite, von der vertrauende Dritte, Zertifikatsinhaber und die Öffentlichkeit, insbesondere das Bündnis-E-Vergabe CPS, diesen Vertrag sowie die entsprechenden Nutzungsbedingungen für fortgeschrittene Software-Zertifikate des Bündnis-E-Vergabe abrufen können. Nutzungsbedingungen für fortgeschrittene Software-Zertifikate des Bündnis-E-Vergabe enthalten die vertraglichen Regelungen für Zertifikatsinhaber. Repository (siehe Datenbank) Seite 1 von 8
2 Vertrauender Dritter bedeutet eine natürliche Person oder eine Organisation, die im Vertrauen auf ein Zertifikat und/oder eine elektronische Signatur handelt. Zertifikat bedeutet eine elektronisch signierte Nachricht, die den öffentlichen Schlüssel des Zertifikatsinhabers enthält und diesen mit Informationen, die durch S-TRUST oder eine von S-TRUST ermächtigte Stelle authentifiziert wurden, verknüpft. Zertifikatsantragsteller bedeutet eine natürliche Person, die die Ausgabe eines Zertifikats durch eine Zertifizierungsstelle ( CA ) beantragt. Zertifikatsinhaber bedeutet eine Person, die Subjekt eines Zertifikates ist und für welche ein Zertifikat ausgestellt wurde. Zertifikatskette bedeutet eine geordnete Zertifikatsliste, die ein Personenzertifikat und CA- Zertifikate enthält und in einem Root-Zertifikat endet. Zertifizierungsstelle (Certification Authority, CA ) bedeutet eine Stelle, die zur Ausstellung, Verwaltung, Sperrung und Erneuerung von Zertifikaten berechtigt ist. 3. Zusicherung ausreichender Informiertheit Sie bestätigen und sichern zu, dass Sie für die Entscheidung, ob Sie sich auf die Angaben in einem Zertifikat verlassen, über ausreichende Informationen verfügen. Sie bestätigen ferner und sichern zu, dass Ihre Nutzung der Datenbank ( Repository ), einer S-TRUST-CRL und der S-TRUST-OCSP-Dienste sich nach den Bestimmungen dieses Vertrages und der E-Vergabe CPS richten. Es obliegt allein Ihnen zu entscheiden, ob Sie sich auf die Informationen in einem Zertifikat verlassen. Sie bestätigen und sichern zu, dass Sie allein die rechtlichen Konsequenzen einer etwaigen Verletzung Ihrer Pflichten als vertrauender Dritter gemäß diesem Vertrag tragen. 4. Bündnis-E-Vergabe-Zertifikate Bündnis-E-Vergabe-Zertifikate sind fortgeschrittene Zertifikate auf Softwarebasis. In den nachfolgenden Unterabsätzen werden die zulässige Verwendung und das Authentifizierungsverfahren der E-Vergabe-Zertifkate auf Softwarebasis dargestellt. Nähere Informationen über die S-TRUST-Zertifizierungsdienste im Rahmen des Bündnis-E-Vergabe entnehmen Sie bitte dem Bündnis-E-Vergabe Certification Practice Statement Zertifizierungsrichtlinien für fortgeschrittene Software-Zertifikate des Bündnis-E-Vergabe, das über abrufbar ist. Bei E-Vergabe-Zertifikaten wird die Identität authentisiert, indem die vom Zertifikatsantragsteller eingereichten und unterschriebenen Identitätsangaben mit den Angaben einer Kopie eines gültigen amtlichen Personalausweises verglichen werden und übereinstimmen müssen (alternativ zur Personalausweiskopie ist eine Kopie eines gültigen nicht nur vorläufigen amtlichen Reisepasses plus aktueller Meldebescheinigung, einzureichen). 1 Ist der amtliche Ausweis einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten nicht in deutscher und/oder englischer Sprache, ist der Zertifikatsantragsteller verpflichtet, zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung des 1 S-TRUST stellt im Rahmen dieses Vertrages keine qualifizierten Zertifikate nach 2 Nr. 7 Signaturgesetz (SigG) aus. Daher unterscheidet sich das Verfahren zur Identifizierung des Zertifikatsantragstellers von den in 5 SigG, 4 SigV vorgeschriebenen Verfahren zur Identitätsprüfung Seite 2 von 8
3 Ausweises in deutscher Sprache oder eine Übersetzung in deutscher Sprache, die von einem amtlich bestellten und vereidigten Übersetzer hergestellt wurde, der die Richtigkeit seiner Übersetzung unter Bezug auf seine amtliche Bestellung und Vereidigung ausdrücklich bestätigt, vorzulegen. Enthält der Personalausweis keine Unterschrift, ist die Personalausweiskopie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Zertifikatsantragstellers zu versehen und diese durch eine siegelführende Behörde oder einen Notar zu beglaubigen. S-TRUST überprüft die Zertifikatsantragsdaten anhand der Ausweiskopie sowie die Übereinstimmung der Unterschrift auf der Ausweiskopie und dem eingereichten Antragsformular. Bei Ausweisen, die nicht in deutscher und/oder englischer Sprache sind, erfolgt die Überprüfung der Daten anhand der vorgelegten Übersetzung des amtlichen Ausweises. Soll ein Firmen- oder Organisationsname in das Zertifikat aufgenommen werden, so muss diese Firmen- oder Organisationszugehörigkeit zusätzlich gegenüber S-TRUST nachgewiesen werden. Hierzu ist die Einreichung folgender Unterlagen erforderlich: a) Eine durch einen Zeichnungsberechtigten der Firma/Organisation (Geschäftsführer/ -inhaber bzw. Bevollmächtigter mit Prokura) unterzeichnete Einwilligungserklärung zur Aufnahme des Firmen- oder Organisationsnamens in das E-Vergabe-Zertifikat. Wird die Einwilligungserklärung durch eine Person erteilt, die nicht im Handelsregister als vertretungsberechtigt eingetragen ist, ist deren Bevollmächtigung zur Erteilung der Einwilligungserklärung (zusätzlich zu der weiteren Voraussetzung nach lit. b) unten) nachzuweisen. b) Ein aktueller mit Firmenstempel versehener Handelsregisterauszug als Nachweis der Zeichnungsberechtigung. Ist das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen, muss der Nachweis anhand eines anderen geeigneten Dokuments (z. B. Gewerberegisterauszug, Auszug aus der Handwerksrolle, Nachweis der Kammermitgliedschaft etc.) oder alternativ anhand der Angabe der D-U-N-S-Nummer erbracht werden. Erfolgt der Nachweis der Zeichnungsberechtigung anhand der D-U-N-S-Nummer, muss sichergestellt sein, dass der Zeichnungsberechtigte als Verantwortlicher in der Wirtschaftsauskunftsdatei von Dun & Bradstreet (D&B) geführt ist. Unter hat der Zertifikatsantragsteller die Möglichkeit, kostenfrei seine D&B-Daten zu prüfen. 5. Ihre besonderen Pflichten (besondere Pflichten des vertrauenden Dritten) Als vertrauender Dritter sind Sie verpflichtet, a) selbstständig zu beurteilen, ob die Nutzung eines E-Vergabe-Zertifikats für einen bestimmten Zweck geeignet und zugelassen ist, und zu entscheiden, ob das Zertifikat tatsächlich für einen geeigneten Zweck genutzt wurde; b) sicherzustellen, dass die Nutzung des Zertifikats den im Zertifikat enthaltenen KeyUsage-Felderweiterungen entspricht; c) sich nur dann auf ein Zertifikat zu verlassen, wenn Sie für die Überprüfung elektronischer Signaturen oder bei Ausführen anderer kryptografischer Verfahren Seite 3 von 8
4 geeignete Software und/oder Hardware verwenden. Dazu gehört auch das Erkennen einer Zertifikatskette und die Verifizierung der elektronischen Signaturen aller Zertifikate in der Zertifikatskette. Sie dürfen auf ein Zertifikat nicht vertrauen, es sei denn, diese Verifizierungen waren vollständig erfolgreich; d) den Status eines Zertifikats zu überprüfen, auf das Sie vertrauen wollen, sowie aller weiteren Zertifikate in dessen Zertifikatskette. Ist ein Zertifikat in der Zertifikatskette gesperrt, dürfen Sie nicht auf das Zertifikat oder irgendein Zertifikat in der Zertifikatskette vertrauen; e) nur dann auf ein Zertifikat zu vertrauen, wenn alle in den vorstehenden Absätzen beschriebenen Überprüfungen erfolgreich waren und vorausgesetzt, ein solches Vertrauen ist unter den tatsächlich gegebenen Umständen und unter Berücksichtigung der Regelungen in Nr. 3 angebracht. Lassen Umstände eine zusätzliche Überprüfung oder Bestätigung erforderlich erscheinen, ist es Ihre Pflicht, sich diese zu besorgen; und f) die maßgebenden Nutzungsbedingungen für fortgeschrittene Software-Zertifikate des Bündnis-E-Vergabe einzuhalten, wenn Sie zugleich Zertifikatsinhaber sind. Sie sind damit einverstanden, dass für die Nutzung der S-TRUST-Dienste Sie allein verantwortlich sind. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Eignung der S-TRUST-Dienste für einen bestimmten Zweck und die Beurteilung, ob Sie auf eine elektronische Signatur und/oder ein Zertifikat vertrauen dürfen. 6. Nutzungsbeschränkungen Zertifikate, die im Rahmen des Bündnis-E-Vergabe ausgestellt werden, sind nicht zur Verwendung oder zum Weitervertrieb als Kontroll- oder Steuerungseinrichtungen in gefährlichen Umgebungen oder für Verwendungszwecke vorgesehen, ausgelegt oder zugelassen, bei denen ein ausfallsicherer Betrieb erforderlich ist, wie z.b. der Betrieb von nuklearen Einrichtungen, Flugzeugnavigations- oder -kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrollsystemen oder Waffenkontrollsystemen, wobei ein Ausfall direkt zum Tode, zu Personenschäden oder zu schweren Umweltschäden führen kann. S-TRUST ist nicht für die Beurteilung verantwortlich, ob die Nutzung eines Zertifikats geeignet oder angemessen ist. Sie sind als vertrauender Dritter damit einverstanden, dass Zertifikate nicht über die in diesem Vertrag geregelten oder im Zertifikat enthaltenen beschränkten Nutzungsmöglichkeiten hinaus verwendet werden und/oder auf darüber hinaus verwendete Zertifikate vertraut wird. Die von S-TRUST ausgegebenen E-Vergabe-Zertifikate zur Signatur und die zugeordneten Schlüssel sind zur Signatur von Dokumenten sowie s im Rahmen des Bündnis-E- Vergabe vorgesehen. Die von S-TRUST ausgegebenen E-Vergabe-Zertifikate zur Authentifizierung/ Verschlüsselung und die zugeordneten Schlüssel dürfen nur zu Authentifizierungszwecken und zur Transportverschlüsselung eingesetzt werden. Seite 4 von 8
5 7. Beschränkung der Pflichten von S-TRUST 7.1 S-TRUST verpflichtet sich gegenüber vertrauenden Dritten, die sich begründeterweise auf ein Zertifikat verlassen, dass a) sämtliche in dem Zertifikat enthaltenen oder durch Bezugnahme in das Zertifikat einbezogene Informationen gemäß den Anforderungen des Authentifizierungsverfahrens zutreffend sind; b) die in der Datenbank gespeicherten Zertifikate auf die natürliche Peron, die in dem Zertifikat als Zertifikatsinhaber genannt wird, ausgestellt wurden und der Zertifikatsinhaber das Zertifikat durch Download von einer Webseite akzeptiert hat oder das Zertifikat durch eine an den Zertifikatsinhaber übermittelt wurde; c) die Stellen, die den Zertifikatsantrag angenommen und das Zertifikat ausgestellt haben, bei der Ausstellung des Zertifikats die Anforderungen des E-Vergabe-CPS im Wesentlichen erfüllt haben. 7.2 S-TRUST erbringt seine Leistung gemäß den ausdrücklichen Vereinbarungen in diesem Vertrag. S-TRUST macht keine darüber hinausgehenden Angaben, Zusagen, Zusicherungen oder Garantien irgendwelcher Art. S-TRUST übernimmt insbesondere keine sonstigen Pflichten. S-TRUST schuldet keinen bestimmten Erfolg seiner Tätigkeit und macht keine Zusagen im Hinblick auf die Art und Güte oder die Eignung für einen bestimmten Zweck, soweit nicht ausdrücklich Anderweitiges vereinbart ist. 7.3 Störungen S-TRUST wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden betrieblichen und technischen Möglichkeiten, spätestens jedoch innerhalb von höchstens 24 Stunden, beseitigen. Vorübergehende Störungen der technischen Einrichtungen von S-TRUST bis zu 3 Stunden gelten nicht als Pflichtverletzung und begründen keine Ansprüche des Zertifikatsinhabers gegen S-TRUST, insbesondere sind in diesem Fall ausgeschlossen Minderung oder auch anteilige Rückzahlung der Vergütung, Schadenersatzansprüche. Aufgrund der Struktur des Internets hat S-TRUST keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und übernimmt deshalb keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt hat S-TRUST nicht zu verantworten. 8. Haftung von S-TRUST Schadenersatzansprüche des Zertifikatsinhabers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie seine Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Falle ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei Verzug oder Unmöglichkeit von S-TRUST. Seite 5 von 8
6 Gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichem Sondervermögen haftet S-TRUST auch nicht für sogenannte (Mangel-) Folgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder arglistiger Täuschung, bei einer verschuldensunabhängigen Haftung, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz oder soweit S-TRUST ausnahmsweise eine Garantie übernommen hat. Im Umfang der vorstehenden Haftungsbeschränkung verzichtet der Zertifikatsinhaber auf Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (Culpa in contrahendo). Die Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich der Vertragsbeziehung einbezogen werden, sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder sonstigen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von S- TRUST. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt für vertrauende Dritte in gleicher Weise. 9. Verjährung 9.1 Verkürzung der regelmäßigen Verjährungsfrist Für vertragliche Ansprüche, bei denen der Beginn der Verjährungsfrist von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und der Person des Schuldners abhängt oder davon, dass diese Kenntnis ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangt werden müssen, gilt anstelle der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren ( 195 BGB) eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. 9.2 Verkürzung der 10-jährigen Verjährungsfrist Für vertragliche Schadenersatzansprüche, die gemäß 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer Entstehung an verjähren, gilt anstelle der 10-jährigen Verjährungsfrist eine Verjährungsfrist von 8 Jahren. 9.3 Geltung gesetzlicher Regelungen Bei einer von S-TRUST zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei einem sonstigen Schaden, der auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten ferner bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Rückgriffsansprüchen nach 478 f. BGB. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. 10. Schutz bzw. Missbrauch eines privaten Schlüssels Sie werden ausdrücklich auf die Möglichkeit eines Diebstahls oder einer anderen Form einer Kompromittierung des privaten Schlüssels, der dem in einem Zertifikat enthaltenen öffentlichen Schlüssel entspricht, hingewiesen, und auf den Umstand, dass ein solcher Diebstahl, Verlust oder eine Kompromittierung möglicherweise nicht entdeckt wird. Sie werden ferner ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein gestohlener oder in Seite 6 von 8
7 Verlust geratener oder kompromittierter privater Schlüssel dazu verwendet werden kann, eine elektronische Signatur zu erstellen bzw. zu fälschen und einem Dokument eine solche Signatur beizufügen. 11. Maßgebendes Recht Die Parteien vereinbaren, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die in Verbindung mit den im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Leistungen stehen, in jeglicher Hinsicht deutschem Recht unterliegen und entsprechend ausgelegt werden, mit Ausnahme von dessen Kollisionsnormen. Die Parteien vereinbaren, dass das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf auf diesen Vertrag nicht angewendet wird. 12. Gerichtsstand Gerichtsstand ist Stuttgart, Deutschland, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gilt Stuttgart als Gerichtsstand für den Fall vereinbart, dass der Kunde im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, dass er seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder dieser unbekannt ist. 13. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder dieser Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt dasjenige als vereinbart, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht. 14. Höhere Gewalt Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Zahlung und Haftungsfreistellung ist keiner der Parteien im Rahmen dieses Vertrages eine Pflichtverletzung anzulasten noch kann die andere Partei verantwortlich gemacht werden für einen Abbruch, eine Unterbrechung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter diesem Vertrag aufgrund von Erdbeben, Überflutungen, Feuer, Stürmen, Naturkatastrophen, sonstiger höherer Gewalt, Krieg, bewaffneten Konflikten, Terrorakten, Streik, Aussperrung, Boykott, vorausgesetzt, die Partei, die sich auf die Regelung in diesem Abschnitt 14 beruft, a) informiert die andere Partei umgehend schriftlich, jedenfalls innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnis, und b) unternimmt alle angemessenen Schritte, die unter diesen Umständen vernünftigerweise notwendig sind, die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt zu mindern; und ferner c) dass die andere Partei diesen Endteilnehmer-Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen kann, wenn das Ereignis höherer Gewalt sich länger als 30 (dreißig) Tage erstreckt. 15. Fortbestehen von Bestimmungen Seite 7 von 8
8 16. Abtretung Die Bestimmungen dieses Vertrages bleiben gültig und anwendbar, solange Sie auf ein Zertifikat vertrauen, den OSCP-Dienst nutzen, Zugang zu der S-TRUST-Datenbank mit CRL- Informationen haben oder diese nutzen sowie in jeder sonstigen Angelegenheit mit Bezug auf einen Gegenstand dieses Vertrages. Sie sind zur Abtretung ganz oder teilweise nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch S-TRUST berechtigt. 17. Mitteilungen Sämtliche Mitteilungen, Aufforderungen oder Anfragen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind schriftlich zu richten an: S-TRUST Deutscher Sparkassen Verlag GmbH Produktmanagement Zertifizierungsdienstleistungen Am Wallgraben Stuttgart 18. Gesamter Vertrag Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen S-TRUST und Ihnen im Hinblick auf die genannten Transaktionen dar und hat Vorrang gegenüber allen vorherigen und gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen S-TRUST und Ihnen im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Vertrages. Seite 8 von 8
Vertrag für vertrauende Dritte
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