Ständig mit dem Schlimmsten zu rechnen

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1 16 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 Sicherheit Aufs Schlimmste gefasst Schicksalsschläge wie Invalidität oder Tod treffen eine Familie schon hart genug. Noch schlimmer wirds, wenn Geldsorgen dazukommen. Deshalb ist es wichtig, sich gegen die finanziellen Folgen solcher Krisensituationen abzusichern. Text: Christian Kaiser Ständig mit dem Schlimmsten zu rechnen ist unsinnig. Aber die Augen vor möglichen Schicksalsschlägen wie Tod und Invalidität zu verschliessen ist ebenso wenig klug. Für eine Familie bedeuten Schicksalsschläge neben der psychischen Belastung auch ein grosses finanzielles Risiko. Wenn beispielsweise die Mutter plötzlich schwer krank wird oder der Vater bei einem Unfall stirbt, gerät das Haushaltsbudget schnell aus dem Lot. Deshalb ist es ratsam, das Familieneinkommen rechtzeitig auch für solch schwerwiegende Fälle abzusichern. Denn sobald der erste Schock verflogen ist, beginnt man sich bange Fragen zu stellen wie: Können wir es uns noch leisten, in der teuren Wohnung zu bleiben? Wie finanziere ich die Fremdbetreuung der Kinder? Wie lassen sich die Löcher im Haushaltsbudget stopfen? Woher soll das Lebensversicherung: Auf diese Punkte müssen Sie achten Beim Abschluss einer Todesfallversicherung oder einer Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit sollten Sie insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen: w Holen Sie mehrere Offerten für dieselbe Leistung ein und vergleichen Sie genau. Achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf das Kleingedruckte: Studieren Sie die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Lassen Sie sich, falls nötig, von einem neutralen Versicherungsberater helfen. w Überlegen Sie sich genau, was Sie brauchen. Lassen Sie sich keine Versicherung mit Sparteil verkaufen, wenn Sie nur das Risiko Tod oder Erwerbsunfähigkeit absichern möchten, auch wenn Ihr Versicherungsagent Ihnen einen Sparteil schmackhaft machen will. w Verlassen Sie sich beim Offertvergleich nicht auf Prämienrabatte, die mit «Überschussbeteiligung» betitelt sind. Solche Rabatte sind nicht garantiert und für Sie deshalb in der Regel nur Versprechungen ohne Wert. w Achten Sie darauf, dass im Vertrag das Risiko «infolge Krankheit» als Versicherungsdeckung aufgeführt ist. Für das Risiko Unfall sind Sie via Unfallversicherung bereits abgesichert, wenn Sie angestellt sind. w Achten Sie auf die Laufzeit. Grundsätzlich gilt: Je länger, desto teurer. Gehen Ihre Kinder bereits zur Schule, benötigen Sie wahrscheinlich keine Laufzeit von 30 Jahren; 15 Jahre sind in einer solchen Situation allenfalls ausreichend. w Achten Sie darauf, dass unter dem Punkt «Leistungen» auch «Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit» aufgeführt ist. Die Wartefrist dafür sollte möglichst kurz sein (30 bis maximal 90 Tage). w Für den Abschluss verlangen die Versicherungsgesellschaften einen Gesundheitscheck: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu, lückenlos und sehr genau. Sonst kann die Gesellschaft später die Leistung ablehnen, wenn die Angaben falsch oder nicht vollständig waren. Geld für die Behandlung und Pflege des kranken Partners kommen? Nur wer seine Vorsorgesituation kennt, kann die richtigen Schritte einleiten, damit die Familie auch auf Schicksalsschläge wie Invalidität und Tod vorbereitet ist. Dazu sollte man sich über die zu erwartenden Leistungen aus den ersten beiden Säulen informieren: Bei Erwerbsunfähigkeit kommen Leistungen der IV oder der Unfallversicherung in Betracht; die Pensionskasse zahlt eine Invalidenrente. Stirbt ein Elternteil, kommen die AHV, die Pensionskasse und allenfalls die Unfallversicherung für Witwen- und Waisenrenten auf. Risiko Erwerbsunfähigkeit: Die Berechnung der Erwerbsunfähigkeitsrenten erfolgt rein aufgrund der Versicherungssituation zum Zeitpunkt der Invalidität. Es werden weder allfällige künftige Lohnerhöhungen berücksichtigt, die bei einer Berufskarriere ohne Invalidität möglich wären, noch werden künftige Altersgutschriften verzinst. Eine plötzliche Invalidität hat deshalb besonders bei jungen Erwerbstätigen einschneidende Folgen für die Zukunft. Generell deutlich besser ist die Absicherung, wenn keine Krankheit, sondern ein Unfall die Erwerbsunfähigkeit ausgelöst hat (siehe «Unfall und Krankheit», Seite 19). Die IV-Rente wird in diesem Fall durch die Unfallversicherung «aufgestockt». Weil das in aller Regel ausreicht, müssen die Pensionskassen in diesem Fall keine Rente mehr zahlen. Das Problem ist jedoch: Invalidität ist weit häufiger durch eine Krankheit bedingt als durch einen Unfall; in den allermeisten Fällen ist eine physische oder psychische Krankheit die Ursache der Erwerbsunfähigkeit, unfallbedingt sind nur einige wenige Prozent der Invaliditätsfälle. Der häufigste Grund für eine Erwerbsunfähigkeit sind heutzutage psychische Erkrankungen. Deshalb sollte jedermann seine Versicherungssituation für den Fall einer «Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit» überprüfen. Um eine Erwerbsunfähigkeit mit Ren-

2 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/ «Ich bin der Jüngste. Meine beiden älteren Brüder haben keine blauen Augen wie ich. Aber sie sind nett und lassen mich mit ihren Games spielen. Mami kauft mir Sachen, und Papi macht die beste Pizza der Welt.» Danilo, 8

3 18 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 Ergänzungsleistungen: Der Zustupf, wenns nicht reicht Ergänzungsleistungen (EL) können beansprucht werden, wenn die IV- Renten oder die während mindestens sechs Monaten ununterbrochen bezogenen Taggelder nicht ausreichen und daneben kein weiteres Einkommen vorhanden ist. Ergänzungsleistungen sind keine Fürsorgegelder; alle Rentenbezüger, die zu wenig haben, um ihren Existenzbedarf zu decken, haben einen Rechtsanspruch darauf. Die EL decken den Fehlbetrag zwischen dem Existenzbedarf und dem tatsächlichen Einkommen. Dafür werden die Einkünfte aus Renten (IV-, PK-Zahlungen) und Vermögenserträgen mit den Ausgaben für die Miete, den allgemeinen Lebensbedarf und den Ausgaben für die Krankenkasse verglichen. Das Vermögen wird in der Rechnung mitberücksichtigt, aber nur zum Teil: Der Vermögensteil, der über dem Freibetrag ( Franken für Alleinstehende, Franken für Ehepaare) liegt, wird zu einem Fünfzehntel als Vermögensverzehr dem Einkommen dazugeschlagen. Beispielrechnung: alleinstehende Person, wohnhaft im Kanton Thurgau, mit Franken Vermögen Ausgaben 1 Einkünfte IV-Rente (Durchschnittseinkommen ) Pensionskassenrente 9149 Vermögensertrag 2% 2000 Vermögensverzehr ( 1 / 15 von ) 5000 Total Einkünfte Anrechenbare Ausgaben 3 Bruttomiete maximal Lebensbedarf Alleinstehende Kosten Krankenkasse 3480 Total Lebensbedarf Ergänzungsleistungen 0 1 alle Angaben in Franken 2 Vermögen minus Freibetrag 3 Für die anrechenbaren Ausgaben sind Höchstsätze vorgegeben. Im oben stehenden Beispiel besteht kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen, selbst wenn die Miete deutlich höher ist und die Franken für den Lebensbedarf nicht ausreichen sollten. Darüber hinausgehende Krankheits- und Behinderungskosten hingegen werden je nach Kanton grundsätzlich übernommen, beispielsweise Spital- und Arztkosten, Zahnbehandlungskosten, Kosten für die Betreuung zu Hause, Transportkosten sowie Erholungskuren. tenanspruch handelt es sich gemäss Gesetz nur dann, wenn eine versicherte Person durch Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit ihre Erwerbsmöglichkeiten teilweise oder ganz verliert. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt zudem nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist. Ungenügend abgesichert sind vor allem Personen, die über keine Pensionskasse verfügen: Dazu zählen Nichterwerbstätige wie Frauen in der Babypause, Selbständige ohne Pensionskasse oder junge Leute in Ausbildung. Da sie kein Einkommen bei einer PK versichert haben, erhalten sie bei Erwerbsunfähigkeit nur eine IV-Rente, die sich derzeit auf maximal 2210 Franken im Monat beläuft. Besonders junge Menschen werden deutlich weniger als die Maximalrente erhalten, weil sie wenig verdient und noch nicht lange in die IV einbezahlt haben. Wer in jungen Jahren dauernd erwerbsunfähig wird, läuft also Gefahr, ein ganzes Erwerbsleben lang nur eine «Mikrorente» zu erhalten viel zu wenig zum Leben. In dieser Situation bleibt nichts anderes übrig, als Ergänzungsleistungen zu beantragen, um die Lücke zum minimalen Existenzbedarf zu decken (siehe «Ergänzungsleistungen: Der Zustupf, wenns nicht reicht»). Gegen dieses Risiko können Sie sich bei einer Versicherung absichern, indem Sie privat einen Vertrag über eine sogenannte freiwillige Erwerbsunfähigkeitsrente abschliessen. Angestellte, die einer Pensionskasse angeschlossen sind und weniger als Franken verdienen, sind in der Regel nicht schlecht gegen das Risiko Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Die Angabe, wie viel an Rente zur Verfügung steht, findet sich auf dem Anfang Jahr verschickten PK- Ausweis unter dem Stichwort «Leistungen bei Invalidität». Aufgepasst: Wenn 100 Prozent des Verdienstes bereits durch Renteneinkommen abgedeckt sind, ist es wenig sinnvoll, sich zusätzlich noch mit

4 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/ Unfall und Krankheit: Auf diesen obligatorischen Schutz können Angestellte zählen Quelle: Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden, die einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, sind obligatorisch gegen Berufsunfälle und -krankheiten versichert auch Teilzeitarbeitende mit Kleinstpensen. Neben Pflegeleistungen und Kostenvergütungen für Arzt- und Spitalrechnungen entrichtet die Unfallversicherung auch Taggelder und Renten. Massgebend für die Berechnung der Höhe dieser Geldleistungen ist der versicherte Verdienst: Dieser entspricht dem AHV-Lohn inklusive Zulagen wie Kinderzulagen, Gratifikationen oder 13. Monatslohn. Der versicherte Verdienst ist nach oben begrenzt; seit dem 1. Januar 2008 auf Franken. Während die Sachleistungen (Heilbehandlung, Kostenvergütungen) für alle gleich sind, hängen die Geldleistungen vom versicherten Lohn ab. Versicherte und ihre Angehörigen haben nach einem Unfall Anspruch auf folgende Geldleistungen: Taggelder Verunfallte erhalten ab dem dritten Tag nach einem Unfall ein Taggeld. Bei einer vollen Arbeitsunfähigkeit beträgt das Taggeld 80 Prozent des versicherten Verdienstes, bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit entsprechend weniger. Das Taggeld wird für jeden Kalendertag ausgerichtet. Der Taggeldanspruch erlischt mit Eintritt der vollen Arbeitsfähigkeit, mit Beginn einer Invalidenrente oder mit dem Tod des Verunfallten. Invalidenrenten Sind die Folgen eines Unfalls so gravierend, dass aus der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine bleibende Erwerbsunfähigkeit wird, richtet die Unfallversicherung eine Invalidenrente aus. Eine Vollrente beträgt 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Für die Ermittlung des Invaliditätsgrads wird ein Vergleich angestellt: Wie viel Einkommen könnte die versicherte Person ohne Invalidität erzielen? Wie viel Einkommen ist nach der unfallbedingten Beeinträchtigung noch möglich? Die Differenz bestimmt den Grad der Erwerbsunfähigkeit. Wer noch zu 60 Prozent erwerbsfähig ist, erhält als Rente 40 von 80 Prozent des früheren Lohns. Hinterbliebenenrenten Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, erhalten auch die Hinterbliebenen eine Rente: Witwe oder Witwer erhalten 40 Prozent des versicherten Verdienstes, Halbwaisen 15, Vollwaisen 25 Prozent. Zusammen dürfen die Hinterbliebenenrenten aber nicht mehr als 70 Prozent des versicherten Verdienstes ausmachen. Hilflosen- und Integritätsentschädigung Wer wegen seiner Invalidität ständig auf die Hilfe Dritter angewiesen ist, hat eine Hilflosenentschädigung zugut. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer). Erleidet der Versicherte durch den Unfall eine dauernde Schädigung der körperlichen oder geistigen Integrität, hat er Anspruch auf eine sogenannte Integritätsentschädigung in Form eines einmaligen Barbetrags. Die häufigsten Unfallursachen: Weitaus häufiger als Berufsunfälle sind Unfälle in der Freizeit: Im Jahr 2007 standen neu registrierten Berufsunfällen Nichtberufsunfälle gegenüber. Freizeitunfälle sind nicht nur häufiger, sondern für die Unfallversicherer auch wesentlich teurer. Das Unfallrisiko ist abhängig von Alter und Geschlecht. Am meisten gefährdet sind junge Männer; sie verunfallen deutlich häufiger als Frauen oder ältere Personen. Freizeitunfälle ereignen sich am weitaus häufigsten bei «Sport und Spiel» (2006: Fälle), rund die Hälfte dieser Sportunfälle sind Wintersportoder Fussballverletzungen. Verkehrsunfälle (69 927) machen nur gut 15 Prozent aller Nichtberufsunfälle aus; Auto- (25 117) und Velounfälle (21 970) schwingen hier obenauf. privaten Lebensversicherungen abzusichern. Anders ist die Situation allerdings für jene, die während einer bestimmten Phase wenig verdienen, beispielsweise weil sie eine Ausbildung machen oder familiäre Betreuungsaufgaben übernehmen. Weil Ihre Vorsorgesituation in diesem Fall ungenügend ist, sollten Sie sich privat gegen das Risiko absichern, in dieser Lebensspanne erwerbsunfähig zu werden. Auch wer Franken oder mehr verdient, ist bei einer Erwerbsunfähigkeit schlecht abgesichert. Da das bei der PK versicherbare Einkommen nach oben begrenzt ist (auf Franken den sogenannt maximal koordinierten Lohn), deckt das gesamte Renteneinkommen bei einer Erwerbsunfähigkeit den bisherigen Verdienst nur ungenügend ab. Auch solche Deckungslücken sollte man mit einer privaten Erwerbsunfähigkeitsrente absichern. Um Ihren Versicherungsbedarf zu ermitteln, sollten Sie dazu Ihren Vorsorgeausweis und Ihr PK-Reglement beachten. Einige Arbeitgeber sehen sogenannte überobligatorische Leistungen vor, die über das gesetzliche PK-Minimum hinausgehen. w

5 20 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/2008 Teilzeiter müssen selber vorsorgen Fast ein Drittel aller Erwerbstätigen arbeitet Teilzeit. Bei Invalidität und im Alter sind sie schlecht abgesichert. Deshalb müssen sie selbst vorkehren und die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge schliessen. Erste Säule: AHV/IV Angestellte mit kleinen Pensen und entsprechend tiefem Lohn erhalten eine deutlich tiefere Rente bei Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit wie auch im Alter. Denn für eine volle Monatsrente von derzeit 2210 Franken ist ein durchschnittlicher Jahresverdienst von Franken nötig. Die wenigsten Teilzeiter erreichen diese Summe. Wer Franken verdient, erhält nur noch 1680 Franken pro Monat bei voller Invalidität. Unter Franken Jahresverdienst beträgt die monatliche Minimalrente gar nur die Hälfte des Maximalbetrags: 1105 Franken. Besonders Teilzeitarbeitende, die keine Pensionskasse haben, müssen sich also selbst um die Absicherung ihres Erwerbseinkommens kümmern. Zweite Säule: Pensionskasse (PK) Auch bezüglich Pensionskasse sieht die Lage für die meisten Teilzeiter alles andere als rosig aus: Wenn sie weniger als Franken verdienen, stehen sie meist ohne Pensionskasse da. Denn nur bei höheren Jahreseinkommen ist der Arbeitgeber verpflichtet, Teilzeiter in die Pensionskasse aufzunehmen. Auch Teilzeiter mit höheren Löhnen, die obligatorisch einer Pensionskasse angeschlossen sind, sind meist schlecht versichert. Schuld ist der Koordinationsabzug. Dieser Betrag, zurzeit Franken, wird vom Jahreseinkommen abgezogen, um den versicherten Verdienst zu ermitteln. Wer Franken verdient, hat nur ein Einkommen von Franken bei der PK versichert. Bei sehr tiefen Jahreseinkommen beträgt der minimal versicherte Verdienst sogar nur 3315 Franken im Jahr. Die Arbeitgeber können in ihren PK- Reglementen bessere Lösungen für Teilzeiter vorsehen. Etwa indem sie den Koordinationsabzug im Verhältnis zum Pensum reduzieren oder ganz auf einen Abzug verzichten. Wer Teilzeit arbeitet, sollte einen kritischen Blick in das PK- Reglement des Arbeitgebers werfen. Dritte Säule: freiwillige Selbstvorsorge Selbst wenn die Pensionskasse vorteilhafte Regelungen bei Teilzeit vorsieht, reichen die Renten aus den ersten beiden Säulen kaum zum Leben. Es empfiehlt sich daher, die Vorsorgesituation von einem Berater überprüfen zu lassen. Und die Lücken über die freiwillige Selbstvorsorge im Rahmen der dritten Säule zu schliessen: mittels Einzahlungen fürs Alter und einer Versicherungslösung fürs Risiko Invalidität. Wer Familie hat, sollte zudem Partner und Kinder für den eigenen Todesfall absichern. Risiko Tod: Auch bei einem Todesfall muss die Familie mit deutlich weniger Geld auskommen, wenn keine private Absicherung vorhanden ist. Aus der ersten Säule zahlt die AHV eine Witwen- oder Witwerrente. Sie beträgt 80 Prozent der maximalen AHV-Altersrente derzeit Franken pro Jahr. Für die Kinder ist eine Halbwaisenrente vorgesehen: Sie beträgt Franken pro Kind. Hinzu kommen die Witwen- und Waisenrenten der PK; ihre Höhe lässt sich aus dem Vorsorgeausweis der PK oder dem PK-Reglement ablesen. Addiert, ergeben AHV- und PK-Renten das, was im Todesfall dem überlebenden Ehegatten zur Verfügung steht. Reichen die vorgesehenen Renten nicht aus, können Sie zugunsten Ihres Ehegatten oder Ihrer Konkubinatspartnerin eine Todesfallversicherung abschliessen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: eine traditionelle beziehungsweise fondsgebundene Rentenversicherung für eine monatliche Rentenauszahlung oder eine Risikoversicherung für die Ausschüttung eines Todesfallkapitals. Bei der zweiten Variante erhält die im Versicherungsvertrag begünstigte Person während der Versicherungsdauer im Todesfall eine im Voraus festgelegte Kapitalzahlung. Für beide Fälle gilt: Der Absicherungsbedarf ist das eine, die Kehrseite der Medaille aber sind die für diesen Versicherungsschutz zu zahlenden Prämien. Gehen Sie deshalb nur Versicherungsverträge ein, für die Sie sich die entsprechenden Prämienzahlungen voraussichtlich auch dauerhaft werden leisten können. n Weitere Infos Buchtipps w Irmtraud Bräunlich Keller: «Arbeitsrecht. Vom Vertrag bis zur Kündigung»; Beobachter-Buchverlag, 9., aktualisierte Auflage, 2006, 272 Seiten, 34 Franken w Irmtraud Bräunlich Keller: «Flexibel arbeiten: Temporär, Teilzeit, Freelance. Was Sie über Ihre Rechte wissen müssen»; Beobachter-Buchverlag, 2007, 144 Seiten, 24 Franken (für Beobachter-Mitglieder 20 Franken)

6 VORSORGE BEOBACHTER KOMPAKT 22/ «Ich bin die mit dem Drachen. Mit meiner Familie hab ich es meistens lustig. Und wenn ich einmal traurig bin, kuschle ich mich an Zera, unseren Malteser. Sie tröstet mich und bringt mich schnell wieder zum Lachen.» Laura, 10

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