Ordnung der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.v. für die Weiterbildung

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1 Ordnung der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.v. für die Weiterbildung zum Ehe-, Familien- und Lebensberater 27. August 2007

2 Ordnung der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.v. für die Weiterbildung zum Ehe-, Familien- und Lebensberater August Wenn im Text von Berater die Rede ist, sind die Beraterinnen stets mitgemeint. Diese Sprachrelegung betrifft ebenso alle anderen Termini, die stets die Frauen mit einschließen.

3 Herausgeber: Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.v., Kaiserstraße 161, Bonn

4 INHALT Vorwort 5 Einleitung 6 1. Einführung 7 2. Ziele und Aufgaben der Weiterbildung 8 3. Bestandteile und Aufbau der Weiterbildung 9 4. Zulassung Zwischenprüfung Abschlussprüfung Personen und Funktionen Vertrauens- und Datenschutz Finanzierung und Verträge Evaluation der Weiterbildung 21 Anhang 22 - Gegenstandskatalog DAKJEF - Organigramm

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6 5 Vorwort Die beratenden Berufe stehen im Schnittpunkt von Kirche und Gesellschaft. Wie ein Seismograph zeigen sie an, wo die neu gewonnene Freiheit des Menschen mit ihren Chancen und Risiken in neue Abhängigkeiten umzuschlagen droht. Die Beratungsdienste sind auf allen Ebenen unseres Lebens intensiv ausgebaut. In ihrem differenzierten Angebot entsprechen sie der Komplexität des Lebens. Die Zunahme der Beratungseinrichtungen bezeugt den Leidens- und Konfliktdruck in einer Gesellschaft, die sich selbst nicht mehr durchschaut, in der Entscheidungen gerade bei Lebensfragen schwieriger werden, tiefgehende Kommunikation vielfach nicht stattfindet und die Abhängigkeit von Experten wächst. Die Ehe-, Familien- und Lebensberatung versteht sich als spezifisches Fachangebot im Rahmen des pastoralen Handelns der Kirche. Paaren, Familien und Einzelpersonen, die in der Gestaltung ihres Zusammenlebens, in Beziehungsstörungen, sozialen Schwierigkeiten oder Lebenskrisen Rat und Orientierung suchen, bietet sie fachliche Unterstützung und Begleitung auf der Grundlage des christlichen Glaubens und des kirchlichen Leitbildes von Ehe und Familie. EFL-Beratung ist als pastoraler und psychologischer Fachdienst der Kirche Teil der Ehe- und Familienpastoral. Kirchliche Berater arbeiten nach wissenschaftlich begründeten psychologischen Verfahren. Sie sind der Qualität ihrer Arbeit, der Professionalität und berufsethischen Standards verpflichtet. Darüber hinaus zeichnet sie aus, dass sie den von der Kirche verkündeten Glauben an Gott teilen. Dieser Glaube prägt ihr Bild von Menschen, den Ratsuchenden wie den Beratenden, und damit auch ihre eigene Haltung im beruflichen Handeln wesentlich mit. Das entscheidende Merkmal christlicher Beraterinnen und Berater ist deshalb auch dieser ihnen eigene Glaube und das Menschenverständnis, das sich wie jede andere verinnerlichte Haltung auch im Beratungsprozess auswirkt. Fachlichkeit und Kirchlichkeit schließen einander also nicht nur nicht aus, sondern sie gehören untrennbar zusammen. Die neue Weiterbildungsordnung ist Ausdruck dieses Grundverständnisses kirchlicher Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Berlin, im Oktober 2007 Georg Kardinal Sterzinsky Vorsitzender der Kommission Ehe und Familie (XI)

7 6 Einleitung Die vorliegende Ordnung wurde auf Vorschlag der Kommission Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz (XI) am 27. August 2007 vom Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz genehmigt. Der Vorstand der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.v. (Kath. BAG e.v.) veröffentlicht hiermit die neue Ordnung. Sie löst die alte Ausbildungsordnung vom ab. Vielfältige Entwicklungen im Bereich der Ehe-, Familien- und Lebensberatung machten eine Anpassung der geltenden Weiterbildungsordnung notwendig. Für den Fachausschuss Weiterbildung der Katholischen Bundeskonferenz Ehe-, Familien- und Lebensberatung (KBKEFL) und den Kath. BAG e.v. waren dabei vor allem zwei Prinzipien Interesse leitend: Fast dreißig Jahre nach In-Kraft-Setzung der ersten Ausbildungsordnung galt es, die in weiten Teilen von Wissenschaft und Forschung anerkannten und zwischenzeitlich auch im Deutschen Arbeitskreis Jugend-, Ehe und Familienberatung (DAKJEF) fortgeschriebenen fachlichen Standards für die katholische Ehe-, Familien- und Lebensberatung zu berücksichtigen. Zudem war es uns ein wichtiges Anliegen, das kirchliche Profil weiter zu schärfen und dabei deutlich werden zu lassen, das kirchliche Ehe-, Familien- und Lebensberatung nicht losgelöst sondern im konkreten Kontext pastoral-diakonischen Bemühens um den einzelnen Menschen erfolgt. Damit verbunden ist ein hohes Maß an Verantwortung. Die Zielsetzung der vorliegenden Weiterbildungsordnung lässt sich daher am ehesten mit zwei Begriffen beschreiben: Es geht einerseits um eine deutliche kirchliche Profilierung und andererseits um die Sicherstellung weiterer fachlicher Professionalisierung. Eine Ordnung bleibt blutleer, wenn sie nicht von denen, die sich nach ihr ausrichten, mit Leben erfüllt wird. Der Vorstand des Kath. BAG e.v. dankt den Mitgliedern des Weiterbildungsausschusses der KBKEFL sowie der Arbeitsgruppe der Kommission Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz (XI), die am Zustandekommen der neuen Ordnung beteiligt waren. Er dankt aber auch und in erster Linie den Mentorinnen und Mentoren sowie den Verantwortlichen für die Weiterbildung in den (Erz-)Bistümern, die zum Teil schon seit Jahrzehnten für die Weiterbildung zum kirchlichen Ehe-, Familien- und Lebensberater Verantwortung tragen. Möge die neue Weiterbildungsordnung dazu verhelfen, der kirchlichen Ehe-, Familien- und Lebensberatung auch in Zukunft einen festen Platz in den pastoralen Bemühungen der Kirche um Ehe und Familie zu sichern. Freiburg, im Oktober 2007 Vorsitzender der Kath. BAG e.v.

8 7 1. Einführung Die vorliegende Ordnung gilt für die Weiterbildung zum Ehe-, Familien- und Lebensberater in den deutschen (Erz-) Diözesen. Rechtsträger der Weiterbildung ist die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.v. (BAG). Die fachliche Verantwortung liegt bei der Katholischen Bundeskonferenz für Ehe-, Familien- und Lebensberatung (KBKEFL). Die Weiterbildung wird in Zusammenarbeit mit den Diözesen durchgeführt. Die Ordnung entspricht den Bestimmungen der Rahmenordnung für die Weiterbildung zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberaterin/berater vom und den Vorgaben des Gegenstandskatalog zur Rahmenordnung für die Weiterbildung zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberaterin/berater vom des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung. Die Planung und Durchführung der Weiterbildung geschieht durch einzelne Diözesen bzw. in Kooperation von mehreren Diözesen. Die fachliche und konzeptionelle Begleitung der Kurse erfolgt durch den Fachausschuss Weiterbildung im Auftrag der Katholischen Bundeskonferenz für Ehe-, Familien- und Lebensberatung (KBKEFL). Das Konzept wird der KBKEFL zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Vertreter des Fachausschusses Weiterbildung der KBKEFL und der beteiligten (Erz-)Diözesen sind darüber hinaus am Auswahlverfahren und an den Prüfungen beteiligt und gewährleisten dadurch, dass die jeweiligen Weiterbildungen den Grundsätzen und Bestimmungen dieser Ordnung entsprechen. Das Abschlusszertifikat wird auf Vorschlag der Katholischen Bundeskonferenz für Ehe-, Familien- und Lebensberatung (KBKEFL) durch die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und Offene Tür e.v. (BAG e. V.) in gemeinsamer Verantwortung mit dem Bereich Pastoral im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz ausgestellt. Interessenten der Weiterbildung wenden sich an die Katholische Bundeskonferenz für Ehe-, Familien- und Lebensberatung (KBKEFL) oder an die Fachreferenten für die Ehe-, Familienund Lebensberatung in der jeweiligen Diözese.

9 8 2. Ziele und Aufgaben der Weiterbildung Die Weiterbildung zum Ehe-, Familien- und Lebensberater befähigt Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unterschiedlichen Grundberufen (vgl. 4.1) dazu, im Rahmen eines multidisziplinären Teams Einzelne, Paare und Familien zu beraten. Dazu gehören die Entwicklung der Beraterpersönlichkeit, die Vermittlung eines wissenschaftlich fundierten und reflektierten Fachwissens und die Einübung in die Praxis der Beratung. 2.1 Die Entwicklung der Beraterpersönlichkeit beinhaltet die Entwicklung der Wahrnehmungsfähigkeit, der Erlebnisfähigkeit und der Reflexionsfähigkeit, die Fähigkeit, Beziehungen zu gestalten, die Auseinandersetzung mit persönlichen Motiven, Mustern, Normen und Wertvorstellungen, die Auseinandersetzung mit dem persönlichen Glauben, mit spirituellen Fragen und mit der Lehre der Kirche. 2.2 Die Vermittlung der Theorie und Praxis befähigt dazu Muster und Prozesse wahrzunehmen, zu verstehen und zu beschreiben, Zusammenhänge herzustellen (Erarbeitung von Hypothesen, Diagnosen, theoretischen Zusammenhängen), Ressourcen zu aktivieren, neue Perspektiven zu eröffnen, Ziele und Aufträge zu klären, alternative Verhaltensmuster anzuregen, ganzheitliches Erleben zu ermöglichen, authentische Kommunikation zu fördern, Lernprozesse zu initiieren, Theorie, Methodik und eigenes Erleben in die beraterische Praxis zu integrieren die Ehe im Lichte des Evangeliums und der kirchlichen Lehre vom Sakrament der Ehe zu sehen und Menschen in der Beratung zu helfen, ihre Ehe in diesem Geist zu gestalten.

10 9 3. Bestandteile und Aufbau der Weiterbildung Die Weiterbildung umfasst die Bestandteile: theoretisch-methodische Weiterbildung (mind. 300 Stunden) persönliche Selbsterfahrung in der Weiterbildungsgruppe (mind. 50 Stunden) Praktikum an einer anerkannten Beratungsstelle (mit mind. 150 selbständig durchgeführten Beratungsstunden und 50 Stundenprotokollen) Einzel- und Gruppensupervision (mind. 70 Stunden) Zwischen- und Abschlussprüfung mit je einer schriftlichen Arbeit und einer mündlichen Prüfung Hinzu kommen die Erarbeitung von Literatur, Referaten, Protokollen, Hospitationen, die Vor- und Nachbereitung der eigenen Beratungsfälle, das Erstellen der Stundenprotokolle, die Gespräche mit dem Praktikumsanleiter, die Teilnahme an den Arbeitsabläufen und Teams der Beratungsstelle und das Verfassen der Prüfungsarbeiten Einführung in Theologie und Spiritualität des Sakramentes der Ehe und des christlichen Familienverständnisses und die Befähigung, diese Sichtweise in Ehe und Familie im Beratungsprozess einzubringen und zu eröffnen. Die theoretisch-methodische Weiterbildung findet berufsbegleitend in einer geschlossenen Weiterbildungsgruppe statt. Sie erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa vier Jahren und umfasst pro Jahr etwa 20 Weiterbildungstage. Die Selbsterfahrung findet jährlich in ca. viertägigen Selbsterfahrungstrainings in der Gruppe statt. Das Praktikum beginnt je nach Weiterbildungskonzept im ersten oder zweiten Weiterbildungsjahr. 3.1 Theoretisch-methodische Weiterbildung Die theoretisch-methodischen Weiterbildungseinheiten haben die Aufgaben theoretisches Grundlagenwissen aus verschiedenen Fachdisziplinen zu vermitteln, Praxistheorien und Methoden für beraterisches Handeln zu erarbeiten, empirisch belegte und als wirksam ausgewiesene Ansätze theoretisch und praktisch zu vermitteln zu eigenem evaluiertem Vorgehen, z. B. mittels Fragebogeneinsatz, anleiten beraterisches Verhalten in Übungen und Rollenspielen zu trainieren und auszuwerten, eigene Lebenserfahrungen, Haltungen, Werte und Normen im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit als Berater zu reflektieren, Ziele und Aufgaben von Ehe-, Familien- und Lebensberatung im institutionellen Kontext und in kirchlicher Trägerschaft zu klären eigene Lebenserfahrungen, Haltungen, Werte und Normen im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit als Berater in der katholischen Beratungsstelle zu reflektieren.

11 Grundlagen, Ziele und Grenzen der Beratung Beratungskonzepte der kirchlichen Ehe-, Familien- und Lebensberatung Beratung in Abgrenzung zu Psychotherapie und Prävention Indikation und Kontraindikation für Beratung Psychologisch psychotherapeutisches Grundwissen Psychodynamische Ansätze / Grundlagen Lern - und kommunikationstheoretische Ansätze / Grundlagen Systemische Ansätze / Grundlagen Ergänzende Ansätze (z.b. Transaktionsanalyse, Gestalttherapie, Logotherapie) Persönlichkeits- und Entwicklungstheoretische Grundlagen Metatheorien zu Entwicklung, Veränderung, Prozess und Wirkfaktoren Theologische und ethische Grundfragen Reflexion der theologischen Grundlagen zu Ehe und Familie sowie der kirchlichen Lehre: o Ehe und Familie in Bezug zum christlichen Menschenbild o Ehe als Sakrament Grundlinien der Sakramententheologie o Ehe und Familie biblische, moraltheologische und kirchenrechtliche Aspekte Religiös- spirituelle Perspektiven zu Beziehung, Entwicklung und Veränderung Reflexion von religiösen und spirituellen Fragen, Sinnfragen Reflexion ethischer Werte und Normen Spezifisches Fachwissen zum Beratungsfeld Individuelle Persönlichkeit (Entwicklung, Formen, Konflikte) Paarbeziehungen (Entwicklung, Formen, Konflikte) Familien (Entwicklung, Formen, Konflikte) Sexualität (Entwicklung, Formen, Konflikte) Beratung bei Außenbeziehung Beratung bei Erfahrung von Gewalt Beratung bei Traumatisierung Trennungs-, Scheidungsberatung und Mediation Beratung bei Verlust und Trauer Familienplanung und Schwangerschaft Spezifische Fragen in bikulturellen Partnerschaften Ergänzendes Fachwissen Relevante Themen aus der Psychiatrie und Psychopathologie Relevante Themen aus der Psychosomatik

12 11 Relevante Themen aus familienbezogenen Rechtsgebieten Relevante Themen aus der Sozialpsychologie Relevante Themen aus der Soziologie Relevante Themen aus der Theologie Relevante Kenntnisse über kirchliche Strukturen Praxis der Beratung Die folgende Beschreibung geht von einer schulenübergreifenden Metaperspektive aus. Die konkrete Diagnostik und Methodik hängt ab von der im jeweiligen Kurskonzept bevorzugten Praxistheorie bzw. therapeutischen Ausrichtung. Begriffe aus unterschiedlichen Schulen sind lediglich exemplarisch in Klammern hinzugefügt. Diagnostik (Theoretische Grundlagen zur Beschreibung und Hypothesenbildung) Wahrnehmung, Beschreibung und Verstehen von bewussten und unbewussten Mustern (z.b. Beziehung, Kollusion, Übertragung, kognitiv-emotionale Verhaltensmuster, Interaktion und Kommunikation), Strukturen (z.b. Psychische Struktur, Familienstruktur) und Prozessen (z.b. Dynamik innerer Kräfte, Paar- und Familiendynamik) Hypothesen zur Entstehung, Entwicklung und Aufrechterhaltung der intraindividuellen und interindividuellen Muster und Strukturen (Frühkindliche Entwicklung, Bindung, Lernerfahrung, Individuelle Geschichte, Beziehungsgeschichte, Einflüsse aus der Herkunftsfamilie) Hypothesen zur Musterwiederholung (Übertragung - Gegenübertragung, Selbstähnlichkeit) o zwischen Vergangenheit und Gegenwart o in aktuellen Beziehungen o in der Beziehung zwischen Beraten und Klient 2 Ressourcen-, entwicklungs- und wachstumsorientierte Beschreibung der aktuellen Muster, Strukturen und Prozesse (z.b. Entwicklungsphasen des Individuums und des Paares, Paarkrise und Entwicklungsaufgaben) Grundkenntnisse über die wichtigsten Diagnose-Codes psychischer Erkrankungen wie ICD und DSM. Beratung als Prozess Wahrnehmung und Beschreibung der Berater Klient Beziehung Wahrnehmung und Beschreibung von Veränderungs- und Entwicklungsprozessen in der Beratung 2 Wie beim Sprachgebrauch Berater gilt: Wenn von Klient die Rede ist, sind die Frauen stets mit gemeint.

13 12 Methodik und Intervention im Verlauf der Beratung Beobachten und Wahrnehmen Verstehen und Empathie Interviewtechniken Kontraktarbeit und Zieldefinition Gestalten der Beratungsbeziehung Interventionen zur Perspektivänderung (Fragen, Reframing, Deutung) Interventionen zur Verhaltensänderung (Übungen, Aufgaben, Rituale usw.) Kommunikationstherapeutische Interventionen (lern- und kommunikationstheoretisch) Entwicklungs-, wachstums- und erlebnisorientierte Interventionen Problemspezifische Interventionen (z.b. Außenbeziehung, Trennung und Scheidung, Sexualität) Krisenintervention (z.b. bei Suizidalität, Gewalt) Gestaltung des Erstgespräches Beendigung von Beratungsprozessen Evaluation Vermittlung und Reflexion qualitativer und quantitativer Verfahren zur Auswertung von Beratungsprozessen und Beratungsergebnissen. 3.2 Selbsterfahrung Die Anregung selbstreflexiver Prozesse bei der Erarbeitung theoretischer und methodischer Themen gerade auch religiöser Themenstellungen hat als durchgängiges Lernprinzip einen zentralen Stellenwert in der Weiterbildung. Im Verlauf der Weiterbildung findet Selbsterfahrung in der Regel in mehrtägigen Blockveranstaltungen oder in kontinuierlichen Gruppen im Umfang von mindestens 50 Stunden mit externen Leiterinnen und Leitern statt. Eine eigene Beratung/Therapie bzw. Paarberatung wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zur Bearbeitung persönlicher Fragen empfohlen. Inhalte aus Selbsterfahrungsprozessen unterliegen absoluter Verschwiegenheit. Ergänzend können Selbsterfahrungsseminare in anderen Gruppen, mit den Partnerinnen und Partnern durchgeführt werden. 3.3 Praktikum Praktikumsstelle Das Praktikum dient der Einübung der erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten und wird in Absprache mit der Weiterbildungsleitung an einer dafür geeigneten Beratungsstelle durchgeführt. Der Beginn der Arbeit mit eigenen Fällen bedarf der Zustimmung durch den Weiterbil-

14 13 dungsleiter. Die Praktikumsstelle muss in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen: Vorhandensein eines Teams regelmäßige Teambesprechungen Vorhandensein einer eines Praktikumsanleiters 3 Möglichkeit, die erforderliche Mindestanzahl von selbständig durchgeführten Beratungsstunden zuzuweisen (s. u.) Bestandteile des Praktikums Das Praktikum umfasst folgende Bestandteile: regelmäßige Gespräche mit dem Praktikumsanleiter Hospitation und Co-Beratung Teilnahme an den Arbeitsabläufen der Beratungsstelle, insbesondere an den Teamsitzungen selbständig durchgeführte Einzel- und Paarberatungen (mind. 150 Stunden bei mind. 10 Fällen) Anfertigung von Stundenprotokollen 3.4 Supervision Die Supervision ist inhaltlich und organisatorisch in die Weiterbildung integriert. Es sind bis zur Abschlussprüfung mindestens 70 Stunden Gruppen- und Einzelsupervision nachzuweisen. Zusätzlich nehmen die Kandidatinnen und Kandidaten der Weiterbildung nach Möglichkeit an der Stellensupervision Ihrer Praktikumsstelle teil. 3 Zum Sprachgebrauch s. vorherige Fußnote

15 14 4. Zulassung 4.1 Voraussetzungen Erforderliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Weiterbildung ist in der Regel eine abgeschlossene Fachhochschul- oder Hochschulausbildung in den Studiengängen Psychologie, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Theologie, Medizin, Jura oder ein gleichwertiges Studium. In begründeten Ausnahmefällen können Personen mit anderer Vorbildung zugelassen werden, wenn sie eine besondere persönliche Eignung und Erfahrungen im psychologischen oder beraterischen Bereich nachweisen können. Das Alter der Bewerber 4 sollte nicht unter 25 und nicht über 50 Jahren liegen. Nachweis eines Praktikumsplatzes in einer dafür geeigneten Beratungsstelle Mitglied der katholischen Kirche und Bejahung ihrer Glaubens- und Sittenlehre Bejahung des Auftrags der Kirche und persönliche Orientierung an ihren Werten Aktive Teilnahme am Leben der Kirche und persönliche Orientierung an ihren Werten und Normen Bereitschaft zur Entfaltung eines geistlichen Lebens. 4.2 Zulassungsverfahren Zur Prüfung der persönlichen Eignung findet eine Auswahltagung statt. Dabei werden insbesondere das Einfühlungsvermögen, die emotionale Belastbarkeit, die Selbstwahrnehmung, die Reflexionsfähigkeit, das sprachliche Ausdrucksvermögen und die soziale Lernfähigkeit berücksichtigt. Die Auswahltagung wird vom jeweiligen Weiterbildungsteam unter Mitarbeit eines Vertreters aus dem Fachausschuss Weiterbildung (s.o.) der KBKEFL durchgeführt. Jeder Bewerber nimmt an mindestens zwei Einzelinterviews und mindestens zwei Gruppengesprächen teil. Neben der persönlichen Eignung werden die Kriteriender Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnise ( )berücksichtigt. 4.3 Ergebnis des Zulassungsverfahrens Das Ergebnis lautet: zugelassen zum Weiterbildungskurs nicht zugelassen zum Weiterbildungskurs Das Ergebnis wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt. 4 Zum Sprachgebrauch: s. vorherige Fußnote

16 15 5. Zwischenprüfung Die Zwischenprüfung entscheidet über die grundsätzliche Befähigung des Teilnehmers für die Tätigkeit als EFL-Berater und über die Fortsetzung der Weiterbildung. Die Befähigung zur Reflexion von Theorien und Methoden sowie zu ihrer Anwendung in der Praxis sollen nachgewiesen werden. 5.1 Voraussetzungen regelmäßige Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen. Regelmäßige Teilnahme ist dann gegeben, wenn außer in begründeten Ausnahmefällen nicht mehr als 10 % der Weiterbildungsstunden versäumt wurden. Auswertungsgespräch über den persönlichen Stand in der Weiterbildung Stellungnahme des Praktikumsanleiters und der Mentoren fristgerechte Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeit 5.2 Bestandteile der Zwischenprüfung Die schriftliche Arbeit in einem Umfang von 10 bis 15 Seiten beinhaltet entweder die Darstellung und theoretische Reflexion eines Erstgespräches und der ersten Beratungsphase oder die Darstellung eines ausgewählten theoretischen Themas und dessen Praxisbezug dargestellt an einem Fallbeispiel. Die mündliche Prüfung, die mindestens 30 Minuten pro Teilnehmer umfasst, findet als Einzel- oder Gruppengespräch statt. Grundlage ist die schriftliche Arbeit. 5.3 Prüfungsverfahren Die Zwischenprüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen, die vom Vorsitzenden der KBKEFL eingesetzt wird. Der Prüfungskommission gehören an: der Weiterbildungsleiter, der Vertreter der KBKEFL, der/die Weiterbildungsmentoren. Die an der Durchführung des Weiterbildungskurses beteiligten (Erz-) Diözesen haben das Recht, einen nicht stimmberechtigten Vertreter in die Prüfungskommission zu entsenden. Spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung meldet der Weiterbildungsleiter dem Vorsitzenden der KBKEFL Termin und Ort der Prüfung unter Angabe der Pflichtliteratur des Kurses, der Anzahl der Prüfungskandidaten und der prüfenden Mentoren. Der Vorsitzende der KBKEFL beruft einen Vertreter der KBKEFL aus dem Kreis der Mitglieder des Weiterbildungsausschusses sowie - auf Vorschlag des Weiterbildungsleiters - die übrigen Mitglieder der Prüfungskommission.

17 16 Der Weiterbildungsleiter sorgt dafür, dass die Prüfungsarbeiten rechtzeitig den Mitgliedern der Prüfungskommission zugestellt werden. Über Ablauf und Ergebnis der mündlichen Prüfung wird ein Protokoll erstellt, das vom Vertreter der KBKEFL unterzeichnet und zusammen mit den Prüfungsarbeiten dem Vorsitzenden der KBKEFL übersandt wird. 5.4 Ergebnis Die Prüfungskommission fällt nach der mündlichen Prüfung die Entscheidung über das Ergebnis der Zwischenprüfung. Das Ergebnis kann lauten: bestanden, nicht bestanden mit der Möglichkeit zur Wiederholung der Zwischenprüfung, nicht bestanden und zur Fortsetzung der Weiterbildung nicht zugelassen. Für das Ergebnis bestanden ist Einstimmigkeit der Prüfungskommision erforderlich. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen beim Vorstand der KBKEFL Einspruch erhoben werden.

18 17 6. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung gibt darüber Auskunft, ob der Weiterbildungsteilnehmer die erforderliche fachliche und persönliche Kompetenz für eine eigenständige Beratungstätigkeit im Team einer Beratungsstelle erworben hat. Die Abschlussprüfung erfolgt in der Regel im vierten Jahr der Weiterbildung. Sie kann frühestens ein Jahr nach der Zwischenprüfung abgelegt werden. 6.1 Voraussetzungen Regelmäßige Teilnahme an den Weiterbildungsveranstaltungen. Regelmäßige Teilnahme ist dann gegeben, wenn außer in begründeten Ausnahmefällen nicht mehr als 10 % der Weiterbildungsstunden versäumt wurden. Auswertungsgespräch über den persönlichen Stand in der Weiterbildung, Nachweis über mind. 150 selbständig durchgeführte und protokollierte Beratungsstunden, fristgerechte Abgabe der schriftlichen Prüfungsarbeit, Stellungnahme des Praktikumsanleiters, der Mentoren und der Supervisoren (Weiterbildungsteam). 6.2 Bestandteile der Abschlussprüfung Die schriftliche Arbeit im Umfang von Seiten bezieht sich auf die Darstellung der Beratung eines Paares. Der Beratungsfall umfasst mindestens 10 Beratungskontakte. Die Darstellung enthält eine Problem- und Zielanalyse, sowie die Reflexion der beraterischen Interventionen, des Beziehungsgeschehens sowie des Beratungsprozesses. Die mündliche Prüfung von mindestens 30 Minuten Dauer pro Teilnehmer ist ein Kolloquium in Form eines Einzel- oder Gruppengesprächs. Das Kolloquium erfolgt auf der Grundlage des in der Prüfungsarbeit beschriebenen Falles. 6.3 Prüfungsverfahren Die Abschlussprüfung wird von einer Prüfungskommission abgenommen, die vom Vorsitzenden der KBKEFL eingesetzt wird. Der Prüfungskommission gehören an: der Weiterbildungsleiter, der Vertreter der KBKEFL, der/die Weiterbildungsmentoren. Die an der Durchführung des Weiterbildungskurses beteiligten (Erz-) Diözesen haben das Recht, einen nicht stimmberechtigten Vertreter in die Prüfungskommission zu entsenden.

19 18 Spätestens drei Monate vor Beginn der Prüfung meldet der Weiterbildungsleiter dem Vorsitzenden der KBKEFL Termin und Ort der Prüfung unter Angabe der Pflichtliteratur des Kurses, der Anzahl der Prüfungskandidaten und der prüfenden Mentoren. Der Vorsitzende der KBKEFL beruft einen Vertreter der KBKEFL aus dem Kreis der Mitglieder des Weiterbildungsausschusses sowie - auf Vorschlag des Weiterbildungsleiters - die übrigen Mitglieder der Prüfungskommission. Der Weiterbildungsleiter sorgt dafür, dass die Prüfungsarbeiten rechtzeitig den Mitgliedern der Prüfungskommission zugestellt werden. Über Ablauf und Ergebnis der mündlichen Prüfung wird ein Protokoll erstellt, das vom Vertreter der KBKEFL unterzeichnet und zusammen mit den Prüfungsarbeiten dem Vorsitzenden der KBKEFL übersandt wird. 6.4 Ergebnis Die Prüfungskommission fällt nach der mündlichen Prüfung die Entscheidung über das Ergebnis der Abschlussprüfung. Das Ergebnis kann lauten: bestanden, nicht bestanden mit der Möglichkeit zur Wiederholung der Abschlussprüfung, nicht bestanden. Für das Ergebnis bestanden ist Einstimmigkeit der Prüfungskommision erforderlich. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen beim Vorstand der KBKEFL Einspruch erhoben werden. 6.5 Zertifikat Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch ein Zertifikat der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft für Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Telefonseelsorge und offene Tür e.v. bestätigt. Dieses Zertifikat wird von allen Mitgliedsverbänden des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung anerkannt (siehe Anmerkung S. 1).

20 19 7. Personen und Funktionen 7.1 Weiterbildungsleiter Der Weiterbildungsleiter wird von der jeweiligen Diözese / den kooperierenden Diözesen beauftragt. Er organisiert und verantwortet in Delegation der KBKEFL / Kath. BAG die Weiterbildung nach den Richtlinien dem Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft e. V.. Dazu gehören insbesondere folgende Aufgaben: Auswahl der Mentoren im Einvernehmen mit der KBKEFL, Erstellung des Curriculums zusammen mit den Mentoren, Auswahl der Supervisoren, Referenten und Selbsterfahrungsleiter in Absprache mit den Mentoren, Vorlage des Curriculums bei der KBKEFL zur Prüfung und Genehmigung, Vorlage des Curriculums bei den beteiligten Diözesen zur Kenntnisnahme, Erstellung des Finanzierungsplanes, Leitung des Weiterbildungsteams. Er ist zusammen mit den Mentoren Ansprechpartner für die Anliegen der Weiterbildungsteilnehmer. 7.2 Mentoren Die Mentoren haben die Aufgabe, die in der Weiterbildungsordnung genannten Ziele und Inhalte in Kooperation mit den anderen am Curriculum beteiligten Fachkräften praxisorientiert zu vermitteln. Dazu gehören insbesondere: die Erstellung des Curriculums in Zusammenarbeit mit dem Weiterbildungsleiter, die inhaltliche, methodische und didaktische Gestaltung der theoretisch - methodischen Weiterbildungseinheiten, die Hinzuziehung von Referenten zu speziellen Themen bzw. Themenbereichen, die regelmäßige Information des Weiterbildungsteams über den Stand der Weiterbildung, die Kooperation mit den Supervisoren und Praxisanleitern, die kontinuierliche Begleitung der Weiterbildungsgruppe. Die Anerkennung als Mentor setzt in der Regel folgende Qualifikationsmerkmale voraus: einschlägige Weiterbildung in für die EFL-Beratung relevanten Aufgabenbereichen, mehrjährige Berufserfahrung in der EFL-Beratung bzw. Feldkompetenz in der psychologischen u. psychosozialen Beratung/Psychotherapie von Einzelklienten, Paaren, Familien und Gruppen, psychologisch/psychotherapeutisches Fachwissen (nachgewiesen z.b. durch Anerkennung in einer psychologisch-klinischen Fachgesellschaft oder Approbation),

21 20 aktuelle beraterische/psychotherapeutische Praxis. Die Ernennung zum Mentor erfolgt durch den Kath. BAG e.v. auf Vorschlag der Weiterbildungsleitung und der KBKEFL. 7.3 Referenten Zur Vertiefung und Ergänzung von Themenbereichen des Curriculums werden Referenten hinzugezogen, bevorzugt aus kirchlichen Einrichtungen, Fachstellen und Fachverbänden, die beraterisch tätig sind. 7.4 Praktikumsanleiter Die Praktikumsanleiter führen die Weiterbildungsteilnehmer in die Arbeit an der Praktikumsstelle ein. Sie vereinbaren mit ihnen regelmäßige Gespräche zur Praktikumsbegleitung, vermitteln Hospitationsmöglichkeiten und unterstützen die Teilnehmer, geeignete Fälle für die ersten selbständigen Beratungen zu finden. Sie werden durch den Weiterbildungsleiter und die Mentoren über die in der Weiterbildung vermittelten Inhalte und Methoden informiert. 7.5 Supervisoren Die Supervisoren begleiten die Fallarbeit der Teilnehmer vor dem Hintergrund des in der Weiterbildung vermittelten Beratungskonzeptes. Sie werden vom Weiterbildungsleiter in Absprache mit dem Weiterbildungsteam benannt und sollen in der Regel folgende Kriterien erfüllen: einschlägige Weiterbildung in für die EFL-Beratung relevanten Aufgabenbereichen bzw. Weiterqualifikation zum Supervisor, mehrjährige Berufserfahrung in der EFL-Beratung bzw. Feldkompetenz in der psychologischen u. psychosozialen Beratung/Psychotherapie von Einzelklienten, Paaren, Familien und Gruppen, psychologisch/psychotherapeutisches Fachwissen (nachgewiesen z. B. durch Anerkennung in einer psychologisch-klinischen Fachgesellschaft oder Approbation), aktuelle beraterische Praxis. 7.6 Selbsterfahrungsleiter Die Selbsterfahrung hat sowohl als durchgängiges Lernprinzip wie auch in Form von spezifischen Selbsterfahrungsangeboten während der gesamten Weiterbildung einen zentralen Stellenwert. Um einen optimalen Freiraum für persönliche und fachliche Entwicklung für die Weiterbildungskandidaten zu garantieren, ist darauf zu achten, dass in Veranstaltungen mit überwiegendem Selbsterfahrungsanteil der Status des forum internum gewahrtbleibt.

22 21 8. Vertrauens- und Datenschutz Die von den Teilnehmerinnen am Zulassungsverfahren und die von den Teilnehmerinnen der Weiterbildung bekannt gewordenen Informationen und Daten unterliegen dem Vertrauensund Datenschutz. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes gelten auch für die im Rahmen der Weiterbildung bekannt gewordenen Klientendaten. Die an der Weiterbildung beteiligten Personen können Informationen austauschen. Ausgenommen ist der Bereich der Selbsterfahrung. Für Inhalte aus Selbsterfahrungsprozessen gilt für alle Beteiligten die Schweigepflicht. 9. Finanzierung und Verträge Verträge mit den Kursverantwortlichen und den Teilnehmern werden entsprechend den aktuell gültigen finanziellen Rahmenbedingungen geschlossen. 10. Evaluation der Weiterbildung Die Weiterbildungskurse werden in geeigneter Weise in Absprache mit den zuständigen Gremien der KBKEFL (Weiterbildungsausschuss, Forschungsausschuss) hinsichtlich der Konzepte, Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität evaluiert. Diese Weiterbildungsordnung löst die bisherige Ordnung vom ab. Sie tritt am 27. August 2007 mit Zustimmung der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft.

23 22 Anhang: Entsprechend der Rahmenordnung für die Weiterbildung und dem Gegenstandskatalog zur Rahmenordnung für die Weiterbildung zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberaterin/berater des Deutschen Arbeitskreis (DAKJEF) sieht die theoretisch-methodische Weiterbildung folgenden Themenkatalog vor: Gegenstandskatalog zur Rahmenordnung für die Weiterbildung zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberaterin/berater Die Mitgliedsverbände des DAKJEF haben gemäß Nr. 2.7 der Rahmenordnung für die Weiterbildung zur/zum Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensberaterin/berater (im folgenden: Rahmenordnung ) folgenden Gegenstandskatalog beschlossen: (Fakultative Gegenstände sind mit f gekennzeichnet) 1. Schwerpunkte der theoretischen Weiterbildung (zu Nr der Rahmenordnung) 1.1 Grundlagen, Ziele und Grenzen der Beratung (zu Nr der Rahmenordnung) Die Geschichte und Entwicklung der Ehe-, Familien- und Lebensberatung Institutionelle Beratung als eigenständiges psychologisches Verfahren Möglichkeiten, Ziele und Grenzen von Beratung Ehe-, Familien- und Lebensberatung als Bestandteil der psychosozialen Versorgung Ehe-, Familien- und Lebensberatung als Dienst der Kirche f Öffentlichkeitsarbeit Dokumentation und Evaluation von Beratung Präventive Aufgaben: Vorträge, Seminare, Veröffentlichungen Aufarbeitung und Adaption der Lern- und Lehrinhalte im Hinblick auf die eigene Person durch Einzel- und Gruppenarbeit

24 Persönlichkeitsstrukturen (Entwicklung, Formen, Störungen) (zu Nr der Rahmenordnung) Allgemeine Persönlichkeitslehre: Ich-Konzepte, Konflikttheorien, Strukturtherorien Entwicklungspsychologie : Entwicklungsphasen, Reifungsvorgänge, Identitätsentwicklung Persönlichkeitsstrukturen: Spezielle Störungsbilder 1.3 Paarbeziehungen (Entwicklung, Formen, Konflikte) (zu Nr der Rahmenordnung) Verstehensmodelle von Paarbeziehungen: Partnerwahl, Entwicklungsphasen, Störungsmuster Kommunikation und Interaktion von Paaren Sozio-kulturelle Hintergründe von Paarbeziehungen Normen und Normalität Paarbeziehung und Behinderung/ Krankheit f Gleichgeschlechtliche und bikulturele Paare f 1.4 Familien (Entwicklung, Formen, Konflikte) (zu Nr der Rahmenordnung) Ehe-, Familien- und Lebensberatung in pluraler Partnerschaft und bei unterschiedlichsten Lebensformen Verstehensmodelle von Familienkonstellationen Familien und ihre typischen Entwicklungsphasen Interaktion und Kommunikation in Familien Spezielle Familiensysteme: Fortsetzungsfamilien, Pflege- und Adoptionsfamilien, Migrationsfamilien Familie in Trennung und Scheidung 1.5 Sexualität (Entwicklung, Formen, Konflikte), (zu Nr der Rahmenordnung) Psychologische und physiologische Grundlagen der Sexualität Geschlechtsspezifische Entwicklungsverläufe Verständnis sexueller Störungen Soziokulturele Hintergründe und Sexualität f Sexueler Mißbrauch f

25 Familienplanung und Schwangerschaft 5 ) (zu Nr der Rahmenordnung) Schwangerschaftskonflikte Formen der Familienplanung und Empfängnisregelung Psychologische und physiologische Aspekte von Schwangerschaft Ungewollte und gewollte Kinderlosigkeit 1.7 Diagnostik und Methodik der Beratung (zu Nr der Rahmenordnung) Struktur und Dynamik von Erstgesprächen in der Einzelberatung Szenisches Verstehen Setting und Arbeitsbündnis: Hypothesen-, Fokus-, Kontraktbildung Indikation und Prognose in der Einzelberatung Therapeutische Prozesse in einzelnen Beratungsphasen Gesprächsführung z.b. Dialog und Deutung Interventionsstrategien Unterschiedliche Beratungsformen: Konfliktzentrierte und stützende Beratung, Krisenintervention Erstgespräche in der Paarberatung Struktur und Dynamik von szenischem Verstehen in der Paarberatung Indikationsstellung, Prognose und Setting in der Paarberatung Fokus- und Kontraktbildung in der Paarberatung Beratungsmethodik bei Arbeiter(inne)n und Unterschichtsfamilien Besondere Aspekte der Beratung bei Trennung und Scheidung Methodisches Arbeiten mit Familien Das Ende der Beratung, katamnestisches Gespräch Beratungsprotokolle 1.8 Dynamik der Berater-Klient-Beziehung (zu Nr der Rahmenordnung) Dynamik der Berater-Klient-Beziehung in Abhängigkeit zu dem jeweiligen Beratungssetting (Szenisches Verstehen, Erstinterview mit den Einzelnen, dem Paar als paradigmatische Situation, Unterschiedliche Dynamik von Einzel- und Paarberatung, Geschlechtsspezifische Aspekte der Berater-Klient-Beziehung) 5 dieser Gegenstand kann in gesonderten Fortbildungen behandelt werden

26 25 Übertragungs- und Gegenübertragungsprozesse, diagnostische und methodische Aspekte Dynamik der Berater-Klient-Beziehung als diagnostisches Element Dynamik der Berater-Klient-Beziehung als Modell zur Konfliktgestaltung bzw. - bewältigung Möglichkeiten und Grenzen der Berater-Klient-Beziehung 1.9 Reflexion ethischer Werte und Normen (zu Nr der Rahmenordnung) Ethische Grundpositionen und Werte in der Beratung Unterschiedliche Beratungsansätze und ihre ethischen Implikationen Soziokulturelle Normen und interkulturelle Einflüsse in der Beratungsarbeit Berufsethik 1.10 Vorstellung der wichtigsten Therapiemethoden (zu Nr der Rahmenordnung) Psychoanalytische Elemente in der Beratung f Verhaltenstherapeutische Elemente in der Beratung f Gesprächspsychotherapeutische Elemente in der Beratung f u. a Prophylaxe 2. Relevante Kapitel aus: (zu Nr der Rahmenordnung) 2.1 der Psychiatrie und Psychopathologie (zu Nr der Rahmenordnung) Ausgewählte psychiatrische Krankheitsbilder Kriterien zur Unterscheidung von Neurosen, Grenzfällen und Psychosen Möglichkeiten und Grenzen konfliktzentrierter und stützender Beratung Suizidalität und Krisenintervention Beratungsrelevante Aspekte von Suchterkrankungen f

27 der Psychosomatik (zu Nr der Rahmenordnung) Begriffsbestimmung der Psychosomatik Somatopsychische und psychosomatische Störungen und Erkrankungen Therapeutische Zugänge / spezielle Interventionen 2.3 dem Recht 6 ) (zu Nr der Rahmenordnung) Ausgewählte Kapitel aus dem Ehe- und Familienrecht Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) f Berufsrechtliche Fragen (Schweigepflicht, Datenschutz etc.) 2.4 der Sozialpsychologie (zu Nr der Rahmenordnung) Einstellungen und Verhalten Rollenverständnis und das Rollenverhalten Persönliche sowie soziale Wahrnehmung 2.5 der Soziologie (zu Nr der Rahmenordnung) Werte und Normen im Zusammenhang gesellschaftlicher Veränderungen Familie als gesellschaftliches Subsystem Lebensformen im gesellschaftlichen Wandel Identität und Rollenkonflikt Soziologie des abweichenden Verhalten f Geschlechtsspezifische Sozialisationen Sexualität und ihre Variationen f 2.6 der Theologie f (zu Nr der Rahmenordnung) Religiöse und kirchliche Dimensionen der Psychologischen Beratung Religiöse Sozialisation und Identität Schuld und Vergebung 6 dieser Gegenstand kann in gesonderten Fortbildungen behandelt werden

28 27 Religiöse Verständnisse von Sexualität, Ehe, Partnerschaft und Familie 3. Didaktik Die Theorievermittlung erfolgt durch Seminare und fallorientierter Gruppenarbeit mit dem Ziel, dass die Weiterbildungskandidaten das methodische Wissen in ihre persönliche Entwicklung und Reifung integrieren. 4. Stundenzahl der theoretischen Weiterbildung (zu Nr. 2.2 der Rahmenordnung) Die mindestens 300 Stunden der theoretischen Weiterbildung setzen sich zusammen aus: 4.1 mindestens 110 Stunden zu den Gegenständen 1.1 Grundlagen, Ziele und Grenzen der Beratung 1.2 Persönlichkeitsstrukturen (Entwicklung, Formen, Störungen) 1.3 Paarbeziehungen (Entwicklung, Formen, Konflikte) 1.7 Diagnostik und Methodik der Beratung 1.8 Dynamik der Berater - Klient - Beziehung 4.2 mindestens 40 Stunden zu den Gegenständen 1.10 Vorstellung der wichtigsten Therapiemethoden 2.2 Relevante Kapitel aus der Psychosomatik 4.3 mindestens 120 Stunden zu den Gegenständen 1.4 Familie (Entwicklung, Formen, Konflikte) 1.5 Sexualität (Entwicklung, Formen, Konflikte) 1.6 Familienplanung und Schwangerschaft 1.9 Reflexion ethischer Werte und Normen 1.10 Prophylaxe 2.1 Relevante Kapitel aus der Psychiatrie und Psychopathologie 2.3 Relevante Kapitel aus dem Recht 2.4 Relevante Kapitel aus der Sozialpsychologie 2.5 Relevante Kapitel aus der Soziologie 2.6 Relevante Kapitel aus der Theologie Köln, den

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