Arten- und Habitatschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren

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1 Fachseminar Arten- und Habitatschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren Pläne und Projekte zügig und rechtssicher umsetzen Juli 2016, Berlin Broschüre Mit Fokus auf: Vereinbarkeit von Vorhabensansprüchen und fachlichen Anforderungen Formale und fachliche Anforderungen an CEF-Maßnahmen Methodisches Vorgehen bei der Prüfung der FFH-Verträglichkeit Voraussetzungen für Ausnahmezulassungen Bewertung von Alternativen im Rahmen der Ausnahmeprüfung Berücksichtigung von Artenschutzbelangen z.b. bei Windkraftanlagen Ausfüllung fachbehördlicher Beurteilungsspielräume Ökologische Baubegleitung zur Beschleunigung der Planungs- und Realisierungsprozesse Rechtsschutz gegen artenschutzrechtliche Fehlentscheidungen Rechtsfolgen von Mängeln und Heilung von Fehlern im laufenden Verfahren 1

2 FACHSEMINAR Arten- und Habitatschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren Arten- und Habitatschutz im Bauplanungsrecht Der europäische Arten- und Habitatschutz hat häufig entscheidende Bedeutung für die Standortwahl und Alternativenprüfung bei Plänen und Projekten. Vorkommen von Hamstern, Feldlerchen, Greifvögeln oder bestimmten Reptilienarten können eine Planung hemmen, wenn sie nicht professionell behandelt werden. Ob es um Infrastrukturvorhaben oder die Erweiterung von Gewerbegebieten geht, den Bau einer Windkraftanlage, einer Sportarena oder eines Familienhauses am See in einem geschützten Gebiet immer muss eine Reihe von Voraussetzungen geklärt sein, um Schäden am Naturhaushalt und der Landschaft zu vermeiden. Insbesondere die Europäische Union hat komplexe Richtlinien zum Arten- und Habitatschutz erlassen, mit denen Vorhabenträger, Genehmigungsbehörden und die an den Verfahren beteiligten Landschaftsplaner und Architekten in Plan- und Genehmigungsverfahren konfrontiert sind. Vermeiden Sie Fehler im Planungsstadium und beugen Verzögerungen vor Sowohl bei der Erstellung von Bauleitplänen als auch bei Fachplanungen müssen schwierige Fragen geklärt und oft aufwendige Gutachten erstellt werden. Um sich rechtlich abzusichern, sind der Umfang und die Qualität der Unterlagen entscheidend. Versäumt ein Vorhabenträger eine ausreichende Naturschutzprüfung vorzulegen, kann es im schlimmsten Fall zu einem Baustopp kommen. Fehler im Planungs- und Genehmigungsverfahren sind zum Teil nur schwer zu heilen, immer kosten sie Geld und wertvolle Zeit. Wer hat in welchem Verfahren welche Darlegungspflichten? Wo gibt es Beurteilungsspielräume? Wann benötige ich einen Fachgutachter? Das Seminar vermittelt Ihnen vertiefte Kenntnisse über die naturschutzrechtlichen Anforderungen an Bauvorhaben, zeigt typische Verfahrensfehler auf und präsentiert mögliche Lösungsansätze. Unser Fachseminar zeigt praxisnah auf, wie Sie die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben prüfsicher durchführen. Erlangen Sie praxisbezogene Einblicke in die Umweltbaubegleitung und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen zu vertiefen. Anhand von Praxisbeispielen erhalten Sie Tipps für Ihren Arbeitsalltag und lernen Risikobereiche zu identifizieren und Fehler zu vermeiden. Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Experten und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Ihren Fachkollegen auszutauschen. Ein Ausblick über aktuelle Rechtsentwicklungen rundet das Angebot ab. 2 Ein komplexes Thema wurde anschaulich und informativ präsentiert. Margret Briehm, Umweltamt Landeshauptstadt Magdeburg An wen richtet sich das Fachseminar? Vorhabenträger, Landschaftsplaner, Träger öffentlicher Belange, sowie Leiter, Sachbearbeiter aus Genehmigungsbehörden, die mit Fragen des Arten- und Naturschutzes in bauplanungsrechtlichen Verfahren befasst oder von diesen betroffen sind aus folgenden Einrichtungen: Planungs- und Genehmigungsbehörden Naturschutz-und Umweltämter Bauämter Naturschutzbeauftragte auf Stadt-, Gemeinde-, Kreis-, und Landesebene Planungs- und Ingenieurbüros Kommunale Unternehmen Projektierer Landwirtschaftskammern Industrie- und Handelskammern Windkraftanlagenbetreiber Kommunale Unternehmen Wirtschaftsverbänden TÜV aus folgenden Abteilungen: Stadtentwicklung, Planung und Bau Städtebau und Bauleitplanung Landschaft, Landschafts- und Grünordnungsplanung Umweltrecht und Öffentliches Bauund Planungsrecht Raumordnung, Naturschutz und Bauwesen Netze und Genehmigungen Erneuerbare Energien Umweltgutachten Zentrale fachliche Dienste Fachleute aus Unternehmen und Verbänden, die sowohl mit artenund naturschutzrechtlichen als auch planerischen Fragestellungen im beruflichen Alltag in Berührung kommen Rechtsanwälte und Berater spezialisiert auf Umwelt und Planung

3 Was lernen Sie bei diesem Fachseminar? Wie sind die Vorschriften strukturiert? Wie ist die aktuelle Rechtsprechung im Arten- und Habitatschutz? Welche artenschutzrechtlichen Entwicklungen gibt es auf nationaler und europäischer Ebene? Wie kann zwischen den einzelnen Prüfungsarten unterschieden werden? Wie können Sie vermeiden, dass die aufwändigen Planungsschritte und Erhaltungsmaßnahmen Ihr Vorhaben nicht unnötig verzögern? Wie überwinden Sie Herausforderungen bei der Erfassung der notwendigen Daten zur korrekten Bewertung von Biodiversitätsschäden? Wie können Maßnahmen im Genehmigungsbescheid verbindlich abgesichert werden? Wer haftet bei Schäden durch Mängel in der Bauleitplanung? Welche Handlungsstrategien gibt es gegen artenschutzrechtliche Fehlentscheidungen vor Gericht? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen bei Verbandsklagen? Was erwarten die Verwaltungsgerichte vom Vorhabenträger? Was sind typische Verfahrensfehler und wie können sie vermieden werden? Ihre Vorteile Bleiben Sie auf dem Laufenden bezüglich der aktuellen Rechtsprechung und gewinnen Sie Rechtssicherheit Kennen Sie genau den Prüfungsumfang und die Ermittlungstiefe, die bei der Erstellung der Prüfunterlagen erwartet wird und vermeiden Sie typische Fehler Kennen Sie die rechtlichen Anforderungen an die Erfassung und Bewertung von Biodiversitätsschäden Lernen Sie, worauf Verwaltungsgerichte achten und passen Sie Ihre Vorbereitung an Erhalten Sie Empfehlungen von unseren erfahrenen Referenten und erhalten Sie Hinweise direkt aus der Praxis Vereinfachen Sie die Arbeit für sich und Ihre Kollegen werden Sie routinierter und effizienter in Ihren täglichen Aufgaben Erweitern Sie Ihr Netzwerk und tauschen Sie sich mit unseren Experten sowie anderen Fachkollegen mit ähnlichen Interessen aus Wie heilen Sie Fehler noch im laufenden Verfahren? Grundkenntnisse des Naturschutz- und Planungsrechts sind von Vorteil. Das Seminar soll vorhandenes Wissen vertiefen. Nutzen Sie selbst die Möglichkeit vorab konkrete Fragen zu übermitteln und zum Gegenstand der Veranstaltung zu machen. Übersenden Sie diese bitte per an: 3

4 PROGRAMM TAG 1 Arten- und Habitatschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren 08:30-09:00 Akkreditierung und Ausgabe der Seminarunterlagen 09:00-09:05 Begrüßung durch die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht 09:05-09:30 Begrüßung durch den Seminarleiter und Vorstellungsrunde Kurze Vorstellungsrunde Erwartungen der Teilnehmer Klaus-Ulrich Battefeld, Leiter, Referat Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung, Naturschutzrecht, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 09:30-10:00 Europäisches Arten- und Habitatschutzrecht (k)ein Buch mit sieben Siegeln Relevante Vorschriften Herausforderungen und Fallstricke Wichtige Unterschiede Hintergründe und Quellen Klaus-Ulrich Battefeld, Leiter, Referat Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung, Naturschutzrecht, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 10:00-10:15 10:15-10:45 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Fachliche und rechtliche Prüfungen des Habitatschutzes sicher gestalten 10:45-11:45 Habitatschutz Prüfung der FFH-Verträglichkeit in der Praxis FFH- und Vogelschutzrichtlinie sowie Natura 2000-Gebietskulisse Vorprüfung und Verträglichkeitsprüfung Ermittlungsaufwand und Ermittlungstiefe Methodisches Vorgehen zur Prüfung von erheblichen Beeinträchtigungen Zusammenwirken mit anderen Projekten und Plänen Dr. Dieter Günnewig, Geschäftsführer, Bosch & Partner GmbH 11:45-12:00 KLAUS-ULRICH BATTEFELD Leiter, Referat Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung, Naturschutzrecht, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Als Leiter des Referats Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz begleitet Klaus-Ulrich Battefeld Infrastrukturgroßvorhaben (Autobahnen, Flughafenausbau Frankfurt) aus naturschutzfachlicher Sicht und erarbeitet naturschutzfachliche Leitfäden und Bewertungsverfahren für Hessen. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt seiner Arbeit stellt das Kompensationsflächenmanagement dar. Zudem wirkt er in Bund-/Länder-Arbeitskreisen zu eingriffsbezogenen Themen mit und begleitet Windkraftplanungen und andere tagesaktuelle, naturschutzpolitisch relevante Projekte und Themen. Bevor er diese Stelle 1991 antrat, leitete er das Referat Artenschutz im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. Im Rahmen diverser Lehraufträge hält Klaus-Ulrich Battefeld regelmäßig Vorträge und hat zahlreiche Fachbeiträge sowie als Mitautor einen Naturschutzrechtskommentar veröffentlicht. DR. DIETER GÜNNEWIG Geschäftsführer, Bosch & Partner GmbH Dieter Günnewig ist verantwortlicher Geschäftsführer für Projekte der Bosch & Partner GmbH am Standort Hannover. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehört die Erstellung von Gutachten und Planungsbeiträgen zur Umweltfolgenabschätzung (UVP, SUP, LBP, FFH, Artenschutz u.a.) von Projekten und Plänen sowie die Mitwirkung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Methodikentwicklung. Die Themenschwerpunkte finden sich dabei in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Bauleitplanung, Energiewende, Landschaftsplanung, Raumordnung sowie Regionale Energiekonzepte. Im Rahmen dieser Tätigkeiten tritt Dieter Günnewig regelmäßig als Fachreferent auf und veröffentlicht Fachbeiträge. 12:00-13:15 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und 4

5 13:15-14:00 Die Ausnahmeprüfung nach dem europäischen Habitat- und Artenschutzrecht Darlegung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses Prüfung von zumutbaren Alternativen Umsetzung von geeigneten Maßnahmen Sonderregelungen für prioritäre Lebensraumtypen/Arten Dr. Dieter Günnewig, Geschäftsführer, Bosch & Partner GmbH 14:00-14:15 14:15-15:00 Methoden zur Untersuchung und Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft Sachverhaltsermittlung Ermittlungsanlässe Zulassungsrelevanter Sachverhalt Methoden zur Erfassung von Arten und Biotopen Bewertungsmethoden Verhältnis Eingriffsregelung Artenschutz Habitatschutz Datengrundlagen Klaus-Ulrich Battefeld, Leiter, Referat Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung, Naturschutzrecht, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz AXEL EBERHARD Geschäftsführer, greenature solutions GmbH Als Geschäftsführer der greenature solutions GmbH verfügt Axel Eberhard bereits über langjährige Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung im Fachbereich Naturund Landschaftsschutz und der Wahrnehmung der Aufgaben einer Umwelt-Stabsstelle. Hierbei war er verantwortlich, u. a. für die Erstellung von Umweltgutachten in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden und für die Aufstellung von Fachplänen im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung mit Verfahrensbeteiligung der politischen Gremien und Naturschutzverbänden. Er ist zudem seit 2012 Gründungsmitglied und Geschäftsführer der Firma FEAM GmbH, die speziell im Bereich des Kompensations- Flächenmanagements im gesamten Bundesgebiet tätig ist. Die Aufgabenschwerpunkte von Axel Eberhard sind außerdem das Projektmanagement in der ökologischen Begleitung und der Koordination von Baumaßnahmen in den Genehmigungsverfahren. 15:00-15:15 15:15-15:45 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Praxisbericht Umweltbaubegleitung 15:45-16:30 Ökologische Baubegleitung und Kompensations-Flächenmanagement Umweltbaubegleitung in Abhängigkeit zur Größe des Bauvorhabens Prüfung der Belange der ökologischen Funktionen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes Prüfung der Belange des Biotop- und Artenschutzes Prüfung der Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben im Rahmen des Arten- und Habitatschutzes Verzögerungsfreie Projektumsetzung Beschleunigung der Planungs- und Realisierungsprozesse Behördenkommunikation, Dokumentationsnachweise Qualifizierte Umweltbaubegleitung in der Praxis Einsatz moderner Technologien für Dokumentationsnachweise Axel Eberhard, Geschäftsführer, greenature solutions GmbH Guter Mix zu Naturschutz und Recht Josef Strasser, Elektrische Netze Projektierung, Salzburg AG 16:30-16:45 16:45 Ende des ersten Seminartages 5

6 PROGRAMM TAG 2 Arten- und Habitatschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren 08:30-08:45 Begrüßung durch den Seminarleiter Klaus-Ulrich Battefeld, Leiter, Referat Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung, Naturschutzrecht, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 08:45-09:30 Umweltbelange im Bauplanungsrecht Stellung der Bauleitplanung im System des Planungsrechts Konsequenzen für die Behandlung von Umweltbelangen Die Umweltprüfung als zentrales Instrument zur Ermittlung aller Umweltbelange Umweltbelange in der Abwägung Praxisbeispiele zu Festsetzungen Dos and Don ts in Begründung, Umweltbericht, Festsetzungen und Hinweisen zu Bebauungsplänen Dr. Jan Hennig, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner, GSK STOCKMANN + KOLLEGEN, Berlin 09:30-09:45 DR. JAN HENNIG Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner, GSK STOCKMANN + KOLLEGEN, Berlin Jan Hennig berät im öffentlichen Bau-, Planungs- und Umweltrecht und begleitet hier regelmäßig gewerbliche Projektentwicklungen und Infrastrukturprojekte. Zu seiner langjährigen Erfahrung gehört die Beratung zu Einzelhandelsprojekten und anderen großen gewerblichen Entwicklungen. In der Energiebranche betreute er Kraftwerks- und Netzausbauprojekte. Zu seinen Mandanten zählen private Vorhabenträger ebenso wie die öffentliche Hand. Seit 2014 ist Jan Hennig Partner im Berliner Büro von GSK STOCKMANN + KOLLEGEN. Die Rechtsanwaltssozietät GSK STOCKMANN + KOLLEGEN ist mit besonderem Schwerpunkten im Bereich Immobilienwirtschaft, Corporate, öffentlicher Sektor und Banking / Finance deutschlandweit tätig. Die Begleitung komplexer Projektentwicklungen und Transaktionen zählen hierbei zu den zentralen Beratungsleistungen der Kanzlei. Zuvor war Jan Hennig als Rechtsanwalt im öffentlichen Recht bei Gleiss Lutz tätig. 09:45-10:15 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und 10:15-11:00 Arten- und Habitatschutz vor Gericht: Handlungsstrategien und aktuelle Rechtsprechung Rechtsschutz gegen artenschutzrechtliche Fehlentscheidungen Kontrolldichte im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Auf den Kläger kommt es an: Grundstückseigentümer, Gemeinden, Naturschutzverbände Rechtsfolgen von Mängeln und Heilung von Fehlern im laufenden Verfahren Aktuelle relevante Gerichtsurteile im Arten- und Habitatschutz Dr. Jan Hennig, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Partner, GSK STOCKMANN + KOLLEGEN, Berlin 11:00-11:15 Sichere Vorgehensweise und Handhabung der besonders gefährdeten Arten 11:15-12:00 Besonderer Artenschutz Spezielle Fragen zum Umgang mit geschützten Arten bei Planungen und Vorhaben Prüfsystematik: Systematik der Prüfung, Formulare und Arbeitshilfen Praxisbeispiele zu verschiedenen Vogel- und Anhang IV-Arten Ausblick / Thesen Dr. Gunther Matthäus, Geschäftsführer, Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsökologie 12:00-12:15 12:15-13:15 Mittagspause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und 6

7 13:15-14:00 CEF-Maßnahmen, (Continuous ecological functionality-measures) Beispiele aus der Praxis Anforderungen an CEF-Maßnahmen - Formale Anforderungen - Fachliche Anforderungen - Praxisbeispiele zu verschiedenen Maßnahmen für Vogelund Anhang IV-Arten Ausblick Dr. Gunther Matthäus, Geschäftsführer, Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsökologie 14:00-14:15 Praktischer Exkurs Windenergieanlagen und Habitatschutz 14:15-15:00 Artenschutz bei der Planung von Windenergieanlagen Aufgabenstellung Herausforderung für die Praxis Instrumente zur Konfliktlösung Begrenzter Spielraum Methodenhinweise im Praxistest Erste Erfahrungswerte Projektbeispiele Probleme des Alltags, offene Fragen zur Bewertung Schlussfolgerungen und Ausblick Hilfe durch Erfahrungsaustausch Dr. Gunther Matthäus, Geschäftsführer, Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsökologie DR. GUNTHER MATTHÄUS Geschäftsführer, Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus und vereidigter Sachverständiger für Landschaftsökologie Gunther Matthäus gründete 1987 gemeinsam mit Peter Detzel die Gruppe für ökologische Gutachten in Stuttgart, der er seither als Geschäftsführer vorsteht wurde Gunther Matthäus vom Regierungspräsidium Stuttgart als Sachverständiger für Landschaftsökologie öffentlich bestellt und vereidigt. Am Institut für Landschaftsund Pflanzenökologie hat er 2011 über die FFH- Verträglichkeitsprüfung promoviert. Seit 2012 ist er zudem als beratender Ingenieur in der Ingenieurkammer Baden- Württemberg eingetragen. Gunther Matthäus ist bundesweit als Fachreferent für Natur- und Artenschutz tätig, wurde in zahlreiche Arbeitskreise und Beratergremien berufen und hat zahlreiche Fachbeiträge publiziert. 15:00-15:15 15:15-15:45 Kaffeepause mit Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und Ausblick Kommende Entwicklungen im europäischen und nationalen Naturschutzrecht 15:45-16:30 Künftige Entwicklungen im Naturschutzrecht und mögliche Auswirkungen auf Zulassungsverfahren Das Helgoländer Papier und seine Umsetzung Kriterien der fachbehördlichen Einschätzungsprärogative REFIT und die Naturschutzrichtlinie: Was wird passieren Gebietsheimische Arten Invasive Arten Klaus-Ulrich Battefeld, Leiter, Referat Artenschutz, Naturschutz bei Planungen Dritter, Landschaftsplanung, Naturschutzrecht, Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Geballte Verwaltungs- und Rechtsgrundlagenkompetenz 16:30-16:45 16:45 Ende des Seminars und Ausgabe der Zertifikate 7

8 ORGANISATORISCHES Arten- und Habitatschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren Veranstaltungstermin Juli 2016, Berlin Buchungsnummer S-1313 Veranstaltungssprache Die Veranstaltungssprache ist Deutsch. Veranstaltungspreis 1.289,- Euro Im Veranstaltungspreis inbegriffen sind: Umfangreiche Veranstaltungsunterlagen, die als Druckerzeugnis im Rahmen der Veranstaltung übergeben werden Seminar-Zertifikat bei voller Anwesenheit Getränke und abwechslungsreiche Pausenversorgung während der ganzen Veranstaltung Mittagessen an beiden Tagen Auf Wunsch erhalten Sie nach der Veranstaltung die digitale Version der Tagungsunterlagen zum Preis von zzgl. 60,- Euro zusätzlich zum Seminar. Alle Preise zzgl. 19% MwSt. BUCHUNG Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: Kontakt Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht am Potsdamer Platz Eingang Leipziger Platz 9, Berlin-Mitte Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Internet: Ihre Ansprechpartnerinnen zum Programm: Regina Lüning, M.Sc. econ. Leiterin Marketing und Vertrieb Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Alala Darweshi, MLE. Conference Manager Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) (Programmänderungen vorbehalten) Veranstaltungsort Arcotel John F Berlin Werderscher Markt Berlin Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) john@arcotelhotels.com Bitte nehmen Sie die Zimmerreservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht vor, wenn Sie im Veranstaltungshotel auf ein begrenzt verfügbares Zimmerkontingent zurückgreifen möchten. Selbstverständlich können Sie auch ein anderes Hotel für Ihre Übernachtung wählen. 8

9 BUCHUNG Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Für Online-Buchungen besuchen Sie bitte unsere Internetseite: Buchung Buchungsnummer: S-1313 (DMW) Juli 2016, Berlin Hiermit möchten wir die folgenden Personen verbindlich für das Fachseminar: Arten- und Habitatschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren anmelden. Teilnehmer 1 Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Straße Tel. Fax Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. PLZ / Stadt Land Teilnehmer 2 Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Straße Tel. Fax Hiermit bestelle ich die digitale Version der kostenpflichtigen Tagungsunterlagen zusätzlich zum Seminar. PLZ / Stadt Land Rechnungsanschrift, falls abweichend Frau Herr Vorname Nachname Organisation Abteilung U-Abt. / Referat Straße PLZ / Stadt Land Tel. Fax Position Mit meiner Unterschrift bestätige ich die rechtsverbindliche Anmeldung und akzeptiere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiermit stimme ich zu, weitere Information von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zu erhalten. Bei Anmeldung von mehreren Teilnehmern wünschen Sie: Einzelrechnung? Sammelrechnung? HINWEIS Die Anmeldung ist nur mit Stempel und Unterschrift gültig. Ort, Datum Unterschrift Bevollmächtigter und Stempel Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH Leipziger Platz Berlin Tel +49 (0) Fax +49 (0)

10 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an Veranstaltungen und der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Brauner Klingenberg GmbH [im Folgenden Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht genannt]. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen und anderweitige Regelungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit. 2. Anmeldung/Anmeldebestätigung Ihre Anmeldung kann per Buchungsformular über Internet, Post, Telefax oder erfolgen. Die Buchung gilt als angenommen und rechtsverbindlich, wenn wir nicht innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Buchung die Ablehnung schriftlich erklärt haben. Zusätzlich erhalten Sie von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht als Information eine Buchungsbestätigung per . Eine Teil-Buchung ist nur für als selbständig buchbar ausgeschriebene Veranstaltungsteile möglich. 3. Leistung Der Teilnahmebetrag versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer. Er beinhaltet Tagungsunterlagen - soweit angekündigt - Mittagessen und Pausengetränke. Des Weiteren ist die Ausstellung eines Teilnahmezertifikates eingeschlossen. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen im Veranstaltungsprogramm unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung bei Bedarf vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesen Fällen erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen, es sei denn, solche Kosten entstehen aufgrund grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens seitens der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Sollten in bestimmten Fällen aus Kulanz dennoch Reisekosten erstattet werden, so stellt dies eine Ausnahme dar. 4. Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung Der Veranstaltungspreis ist unverzüglich nach Erhalt der Rechnung fällig. Ist der Veranstaltungspreis am Tag der Veranstaltung nicht bezahlt oder kann die Zahlung nicht eindeutig nachgewiesen werden so kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungspreis ist dennoch sofort fällig und wird ggf. im Mahnverfahren oder gerichtlich geltend gemacht. Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i.h.v. 5% über dem Basiszinssatz [ 247 Abs.1 BGB] p.a. zu fordern. Wenn die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht einen höheren Verzugsschaden nachweist, kann dieser geltend gemacht werden. In gleicher Weise ist der Teilnehmer berechtigt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstand oder wesentlich niedriger ist, als von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht geltend gemacht. Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung und nicht durch Übersendung von Bargeld oder Schecks; bei Verlust übernimmt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht keine Haftung. Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 5. Stornierung Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Stornierung der Teilnahme bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 zzgl. der gesetzl. Mwst. sofort fällig. Der Veranstaltungspreis wird erstattet. Bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Veranstaltungspreises zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Bei Nichterscheinen oder Stornierung ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird der gesamte Teilnahmebetrag zzgl. der gesetzl. Mwst. fällig. Gerne akzeptiert die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer, wenn dieser bis spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet wird. Ein teilweiser/ tageweiser Rücktritt von einer Veranstaltung sowie ein teilweise/ tageweise Ersatzteilnehmer ist nicht möglich. 6. Urheberrechte Die Tagungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Tagungsunterlagen, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Veranstalter gestattet. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht behält sich alle Rechte vor. 7. Haftung Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Unternehmer-Kaufrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin vereinbart. 9. Datenschutz Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht schützt Ihre personenbezogenen Daten und trifft angemessene Maßnahmen für deren Sicherheit. Ihre Daten werden von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht im Rahmen der geltenden rechtlichen Grenzen zur Auswertung ihrer Bedürfnisse zum Zwecke der Optimierung unseres Produktangebotes verwendet. Für diesen Zweck werden auch ihre Zugriffe auf die Web-Site der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht protokolliert. Wenn Sie Informationsmaterialien anfordern, eine Bestellung durchführen oder das Veranstaltungsangebot der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nutzen, verwendet diese die in diesem Rahmen erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung ihrer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht zukommen zu lassen. Wenn Sie Kunde der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht sind, informieren diese Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per über ihre Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schafft die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwendet die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht Ihre Daten, soweit Sie ihr hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Bei der Erhebung Ihrer Daten fragt die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht nach Ihrer Einwilligung, ob diese Sie über verschiedenste Angebote per informieren darf. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per oder Telefax jederzeit gegenüber der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht widersprechen. Der Europäischen Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Die Namen und Organisationsnamen werden über die Teilnehmerliste den anderen Veranstaltungsteilnehmern zugänglich gemacht und an das mit dem Postversand beauftragte Unternehmen zuzüglich der entsprechenden Adressdaten übermittelt. 10

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