Vorwort 5 Autoren, Bezugspersonen und Danksagung 6 1 EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE BASEL-STADT 7

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1 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Autoren, Bezugspersonen und Danksagung 6 1 EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHE BASEL-STADT Entstehung, Aufbau und Organisation Zur Geschichte der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Verfassung und Struktur der Evangelisch-reformierten Kirche Basel- Stadt Öffentlich-rechtliche Verpflichtung Staatliches und kirchliches Recht Gemeinden Synode Kirchenrat Kantonalkirchliche Dienste Kirchenverwaltung Steuerabteilung Rechnungswesen und Finanzen Personal Liegenschaftsverwaltung Kirchenratssekretariat Informationsstelle Kirchenbote Struktur der Kirche (Organigramme) Gesamtkirche Kirchenrat Leitung und Verwaltung Beziehungen Kirche und Staat Kirche und Wirtschaft Zusammenarbeit der baselstädtischen Kantonalkirchen (Ökumene) Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK) Reformierter Weltbund (RWB) Leuenberger Konkordie Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) Hilfswerke und Missionen Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS) Brot für alle (Bfa) Evangelisches Missionswerk Basel, mission Von den Kantonalkirchen zum Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) 21 2 DIE KIRCHGEMEINDE Zum Auftrag der Gemeinde Organisation der Kirchgemeinden Publikation von Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlungen Allfällige Kirchgemeindeordnungen

2 3 KIRCHENVORSTAND Aufgaben und Kompetenzen Ressorts mit Ressortbeschreibungen Vorlage Ressortbeschreibung Baudelegierter/Baudelegierte Vorlage Ressortbeschreibung Kassier/Kassierin Vorlage Ressortbeschreibung Personalverantwortlicher/ Personalverantwortliche für Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen Vorlage Ressortbeschreibung Verantwortlicher/Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit/Kommunikation Dispositionsfonds der Kirchgemeinden Fiscus der Kirchgemeinden Wegleitung und Formulare für die Bezahlung von Honoraren an Nicht-Angestellte 34 4 PERSONAL Einleitung Aufgaben der Personalkoordination Personalführung in Kirchgemeinden und kantonalkirchlichen Ämtern Aufgaben der Personalverantwortlichen Allgemeines/System der Anstellungsverträge Personalverantwortliche Stellenbeschreibung Mitarbeitergespräch Das Kritikgespräch Jahresgespräch mit Zielvereinbarung Checkliste für das Führen von Mitarbeitergesprächen Schriftliches Festhalten der Mitarbeitergespräche/ Protokollvorlage und Formulare Vorgehen bei Personalmassnahmen Anstellungen Leitfaden für das Bewerbungsverfahren Personalmassnahmen während der Anstellung Kündigungen Kündigung durch Mitarbeiter/Mitarbeiterin Kündigung durch Arbeitgeber/Arbeitgeberin Arbeitszeugnis/Formular Austritt Aus- und Weiterbildung Allgemeines Weiterbildung Fortbildung Supervision und Krisenberatung Antragstellung Die einzelnen Personalkategorien Pfarramt (Gemeindepfarrer/Gemeindepfarrerinnen und Pfarrer/Pfarrerinnen im Gemeindedienst Wahl und Anstellung von Gemeindepfarrern und Gemeindepfarrerinnen Anstellungsverfahren bei Pfarrern und Pfarrerinnen im Gemeindedienst Wegleitung

3 Stellenbeschreibung Gemeindepfarrer/Gemeindepfarrerin Stellenbeschreibung Pfarrer/Pfarrerin im Gemeindedienst Tarife für Einzeldienstentschädigungen der Pfarrer und Pfarrerinnen und deren Stellvertretungen Vorgehen bei der Anstellung von pfarramtlichen Praktikanten und Praktikantinnen (Lernvikariat) Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen Checkliste für das Vorgehen bei Anstellungen im sozial-diakonischen Bereich Wegleitung Stellenbeschreibung Leitfaden zur Stellenbeschreibung von Sozialdiakonen und Sozialdiakoninnen Weisung betreffend Konten der Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen Sigriste und Sigristinnen, Gastgeber und Gastgeberinnen Wegleitung Stellenbeschreibung Muster-Pflichtenheft Sigrist/Sigristin Tarife für Einzeldienstentschädigungen der Sigristen-/ Sigristinnenstellvertretungen Organisten und Organistinnen Einzelarbeitsvertrag Merkblatt Tarife für Einzeldienstentschädigungen der Organisten und Organistinnen und deren Stellvertretungen Formular für die Anmeldung von Orgelschülern und Orgelschülerinnen Formular Kasualienzettel Sekretariatsangestellte Wegleitung Stellenbeschreibung Sekretariatsangestellte/ Sachbearbeitende Abschliessende Zuständigkeiten des Personalausschusses Grundsätze der Zusammenarbeit Freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit Weisungen betreffend Personalanstellungen Weisung betreffend Neuanstellungen PERSONALVERSICHERUNGSKASSE DER EVANGELISCH-REFORMIERTEN KIRCHE BASEL-STADT (PVK) Verwaltungskommission der PVK Organigramm der PVK der ERK BS RECHNUNGSWESEN, FINANZEN Geschichte Rechnungswesen Budget Planungsbudget Stellenplanung Schwerpunkt-Subventionen Adressen Ressort Planung und Entwicklung Synodale Planungskommission Planungsausschuss des Kirchenrates

4 6.4.6 Weisung des Kirchenrats zum Benutzungreglement Auszahlung 40 % der Benutzungsgebühren an die Kirchgemeinden Weiterbelastung von Überzeit des Sigristen- und Putzaufwandes an Dritte Handhabung der Beantragung von Überstunden Regelung der Vergabe von personalbezogenen Sachkosten Regelung zum Umgang mit Mobiltelefon Betriebskostenregelung - Kirchen und Kirchgemeindehäuser Betriebskostenregelung - Amtswohnungen ÖFFENTLICHKEITSARBEIT Allgemeines Verantwortungsbereiche Dienstleistungen der Informationsstelle BAUWESEN Allgemeines Kirchliche Räume für Migrationsgemeinden öffnen Leitfaden für Kirchgemeinden Was Migrationsgemeinden sind Was das reformierte Migrationsamt macht Kontakt und Beratung Bau- und Vermögensverwaltung (BVV) Organigramm der BVV Baudelegierter/Baudelegierte der Kirchgemeinde

5 Vorwort Liebe Präsidenten und Präsidentinnen der Kirchgemeindevorstände und der Leitungskommissionen Sie haben sich - vielleicht schon vor etlicher Zeit für einen (ehrenamtlichen) Dienst in unserer Kirche zur Verfügung gestellt und damit eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Zusammen mit anderen Ehrenamtlichen, Pfarrern und Pfarrerinnen, Sozialdiakonen und Sozialdiakoninnen und weiteren Angestellten und Freiwilligen haben Sie sich entschieden, bei der Leitung Ihrer Kirchgemeinde, bzw. Ihres kantonalkirchlichen Dienstes mitzuwirken. Dafür danken wir Ihnen. Kirchliche Führungsaufgaben sind als Dienen am Mitmenschen und der Gemeinschaft zu verstehen. Geschwisterlicher Umgang miteinander in unserer Kirche bedeutet, dass wir in der Zusammenarbeit Sorgfalt walten lassen. Im Team sorgen Sie für den Aufbau der Gemeinde, bzw. des kantonalkirchlichen Dienstes. Sie tragen aktiv dazu bei, dass jede Kirchgemeinde und jeder Dienst einen ganz speziellen Charakter entwickelt und zum Ort der Begegnung wird. Dabei ist jedoch auch eine Vielfalt von rechtlichen Grundlagen, organisatorischen Zusammenhängen und Abläufen zu beachten. Dieses Handbuch, das nun in einer gründlich überarbeiteten Fassung vorliegt, soll Ihnen einen Einblick in die Struktur unserer Kirche geben und Ihnen wichtige Informationen, Anregungen und Checklisten zur Verfügung stellen. Diese sollen Ihnen helfen, die Aufgaben und spezifischen Eigenheiten Ihres Amtes wahrzunehmen. Zusammen mit wiederkehrenden Weiterbildungsveranstaltungen der Kantonalkirche führt es Sie in die wichtigsten Bereiche Ihrer Tätigkeit ein. Das Handbuch ist ein Nachschlagewerk und soll Ihnen die für Ihre Tätigkeit wichtigen Informationen möglichst einfach zugänglich machen. Es enthält auch genügend Raum für Ihre eigenen Notizen. Passagen aus dem Handbuch können für kirchliche, nicht aber für gewerbliche Zwecke kopiert werden. Dieses Handbuch ist ein Arbeitsinstrument. Kirchenrat und Verwaltung werden sich bemühen, es ständig auf dem neuesten Stand zu halten. Auf vielseitigen Wunsch ist das Handbuch im Internet auf unserer Homepage dort unter Archiv/Dokumente/downloads/Handbuch) vorhanden. Über Aktualisierungen werden Sie regelmässig informiert werden. Wir sind aber auch auf Sie angewiesen und bitten Sie, allfällige Lücken, Mängel oder Änderungen, die sich aus der praktischen Handhabung ergeben, der Kirchenverwaltung mitzuteilen. Falls Sie es wünschen, stellen wir Ihnen auch ein gedrucktes Exemplar zur Verfügung. Bitte beachten Sie auch, dass für die Bestimmung von Rechten und Pflichten sowie von Kompetenzen von Amtsträgern und Amtsträgerinnen und Gremien ausschliesslich die für die Kirche geltenden Gesetze und Verordnungen bzw. die schweizerische Gesetzgebung massgebend sind. Basel, im März 2009 Pfr. Dr. Lukas Kundert, Kirchenratspräsident

6 Autoren, Bezugspersonen und Danksagung Angeregt durch den Kirchenrat ist dieses Handbuch das Resultat eines längeren Prozesses und verdankt seine Realisierung der Mitwirkung verschiedenster Personen. Für das ganze Kapitel 1 diente das Handbuch zur Gemeindeleitung der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Aargau in weiten Teilen als Vorlage. Verantwortlich für den Inhalt von Kapital 4 sind Kirchenrätin Dr. Verena Trutmann, die stellvertretende Kirchenverwalterin Franziska Siegenthaler, die Personalkoordinatorin Jacqueline Witgert, sowie der Leiter der Diakoniestelle, Konrad Meyer, der alles im Zusammenhang mit den Sozialdiakonen und Sozialdiakoninnen geschrieben oder geprüft hat. Franziska Siegenthaler ist zudem die Autorin des ganzen Kapitels 5, Kirchenrätin Susi Labhart hat das Kapitel 6 verfasst, Roger Thiriet, Informationsbeauftragter das Kapitel 7 und der damalige Kirchenrat Dr. Christoph Buxtorf das Kapitel 8. Die Personalkoordinatorin, Jacqueline Witgert hat grosse Teile des Kapitels 2 verfasst und einige einleitende Texte geschrieben. Sie ist verantwortlich für das Redigieren, Korrigieren, Vervollständigen und Gestalten des ganzen Handbuches. Sie ist auch verantwortlich für die vorliegende komplett überarbeitet 2. Auflage. All diesen Personen, die mit diesem Werk zu mehr Koordination in unserer Kirche beigetragen haben, möchten wir danken. Wir bitten Sie, mit Ihren Stellungnahmen und Beiträgen auf das Handbuch zu reagieren (z.h. Jacqueline Witgert, Tel , jacqueline.witgert@erk-bs.ch). Die Weiterentwicklung soll unser gemeinsames Anliegen und Werk sein

7 1 1.1 Entstehung, Aufbau und Organisation Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt, beginnt mit folgenden Worten: 1 1. Das Wesen der Kirche Die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt ist ein Glied der allgemeinen christlichen Kirche. Sie ist Erbe und Rechtsnachfolgerin der in Basel am 8. Februar 1529 kraft Beschlusses des Volkes und der Behörden auf Grund der heiligen Schrift erneuerten Kirche, zählt sich zu den wie sie selbst aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen und pflegt besonders enge Beziehungen zu den reformierten Kirchen der Schweiz. Als Volkskirche steht sie allen im Kanton Basel-Stadt wohnenden Protestanten offen. Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium, das sie aus der Bibel unter der Leitung des christlichen Gewissens, der christlichen Erfahrung und der Wissenschaft erforscht, verkündet und im Leben zu verwirklichen trachtet. Getreu den Grundsätzen des Protestantismus erwartet sie, dass ihre Mitglieder in den evangelischen Glaubenswahrheiten sich eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden. Sie will ihnen darin nach Kräften helfen und sie als Glieder eines Leibes, dessen Haupt Christus ist, vereinigen im Geiste göttlicher Wahrheit, Gerechtigkeit und Liebe. Ihr Ziel ist, zur Förderung des Reiches Gottes auf Erden beizutragen durch das Evangelium als die unversiegbare Quelle ewigen Lebens und persönlichen wie gemeinschaftlichen Fortschrittes. Damit positioniert sich die Kirche wie folgt: Von ihrem Fundament her als Kirche, die sich auf Jesus Christus und sein Evangelium stützt, so, wie die Bibel sie bezeugt. Historisch als eine Kirche, die aus der Reformation hervorgegangen und vom Basler Reformator Johannes Oekolampad geprägt ist. Gegen aussen als Kirche, die besonders enge Beziehungen zu den anderen reformierten Kirchen der Schweiz pflegt. Gegen innen als Kirche, die erwartet, dass ihre Mitglieder sich in den evangelischen Glaubenswahrheiten eine eigene Überzeugung bilden, gegründet auf ihre Überlegungen und Erfahrungen. Damit respektiert sie die Gewissensfreiheit der Mitglieder. Ziel ist es, durch das Evangelium das Reich Gottes auf Erden zu fördern, und den Mitgliedern zu helfen, sich als Einheit, als Glieder eines Leibes, dessen Haupt Jesus Christus ist, zu verstehen

8 1.1.1 Zur Geschichte der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Am Anfang der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad ( ). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung. Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Geben und Gnade. Im Jahre 1529 wurde unter Mitwirkung von Johannes Oekolampad die begründet, die fast 400 Jahre lang eine Staatskirche war. Seit 1911 ist sie - als öffentlichrechtliche Körperschaft mit eigener Verfassung und Steuerhoheit - institutionell vom Staat getrennt Verfassung und Struktur der Evangelisch-reformierten Kirche Basel- Stadt Die neue Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt trat im Jahre 2010 in Kraft; sie ist das Grundgesetz einer demokratisch organisierten Volkskirche mit Minderheitenschutz. Als Mitglied gilt jeder reformierte (protestantische) Kantonseinwohner, der nicht auf seine Mitgliedschaft ausdrücklich verzichtet. Das Stimm- und Wahlrecht besitzen schon seit 1910 die Ausländer und seit 1920 die Frauen, was im Vergleich zu den übrigen Schweizer Kirchen als ausserordentlich auffällt. Im Jahre 2003 wurde zudem das Stimmrechtsalter auf 16 Jahre herabgesetzt. Oberste Behörde und Gesetzgebungsorgan ist, in Anlehnung an die staatlichen Strukturen, die aus 80 Mitgliedern bestehende Synode (Legislative), von denen zwei die Eglise française vertreten. Vollziehende Behörde ist der aus 9 Mitgliedern bestehende Kirchenrat (Exekutive), der von der Synode gewählt wird. An der Spitze der Kirchgemeinden steht der Kirchenvorstand, der die Geschäftsleitung einer Kirchgemeinde, ähnlich wie im politischen System ein Gemeinderat, verantwortet. Die kirchliche Steuerhoheit liegt bei der Kantonalkirche; die Kirchgemeinden können, im Rahmen der Finanzhaushaltsordnung und der Kirchenplanung, jedoch über den Einsatz der ihnen aus dem Steuerertrag zugewiesenen und der selbst erworbenen Mittel verfügen. Die Wahl in Synode und Kirchenvorstände erfolgt nach dem Grundsatz der Verhältniswahl. Als Beratungsorgan der Kirchenorgane in Fragen religiösen, kirchlichen und theologischen Interesses wirkt das aus der Pfarrerschaft bestehende Pfarrkapitel. Die Ordnung von Kirche und Staat im Kanton Basel-Stadt, wie sie 1911 beschlossen wurde, hat sich weitgehend bewährt. Es ist die freie Kirche im freien Staat verwirklicht, jedoch nicht indem man die Kirchen ins Privatrecht verweist, sondern die Trennung im Rahmen des öffentlichen Rechts ermöglicht. In dieses System sind die Evangelisch-reformierte, die Römisch-katholische und die Christkatholische Kirche sowie die Israelitische Gemeinde miteinbezogen. Durch die eigenständige Steuerhoheit der öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen und Glaubensgemeinschaften entsteht eine Offenheit und Anpassungsfähigkeit an das öffentliche Recht, ohne dass die Kirchen auf das private Vereinsrecht beschränkt werden. Die öffentlichrechtliche Anerkennung ist bei den Kirchen ein Phänomen eigener Art, der Staat hilft den Kirchen bei ihrer Aufgabenerfüllung, ohne dass damit die Kirchen in den Staatsverbund integriert und diese so zu Staatsanstalten werden

9 Mit rund 30'081 Mitgliedern (Stand 31. Dezember 2013) erreicht die Evangelischreformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie erreicht nicht ganz die Einwohnerzahl des Kantons Uri oder Obwalden. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: Ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet Öffentlich-rechtliche Verpflichtung Die Verfassung des Kantons Basel-Stadt anerkennt unsere Kantonalkirche als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Voraussetzung ist, dass wir uns im Rahmen von Kantons- und Bundesverfassung nach demokratischen Grundsätzen organisieren und uns ein Gesetz geben. Die Kirchenverfassung untersteht der Prüfung durch den Grossen Rat, Kirchenordnung und weitere Gesetze müssen von der Synode erlassen werden. Dafür darf die Kantonalkirche von ihren Mitgliedern Steuern erheben ( 4 Kirchengesetz des Kantons BS) Staatliches und kirchliches Recht Die ist in der Ausgestaltung des eigenen Rechts weitgehend frei. Selbstverständlich dürfen aber Kantons- und Bundesverfassung nicht verletzt werden. Dies bedeutet, dass demokratische und rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten sind. Dies bedeutet auch, dass die Gesetze, die sich die Kantonskirche gibt, verbindlich sind. Einzelpersonen, wie auch Kirchgemeinden dürfen sie einfordern. Auch die Kirchgemeinden sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie können im Rahmen der kantonalen kirchlichen Gesetze zusätzlich Gemeindereglemente erlassen. Im Steuerrecht bedeutet dies, dass wir nicht willkürliche Abkommen schliessen bzw. ohne gute Gründe verzichten können Gemeinden Das Gebiet der Kantonalkirche wird in 6 Kirchgemeinden aufgeteilt: Münster, Gundeldingen-Bruderholz (vormals St. Elisabethen), Basel West (Zusammenschluss der ehemaligen Kirchgemeinden St. Leonhard, St. Johannes und Oekolampad), Thomas, Kleinbasel und Riehen-Bettingen. Ausserdem besitzt die Eglise française de Bâle die öffentlich-rechtliche Persönlichkeit einer Gemeinde. Sie sorgt für die Bedürfnisse derjenigen im Kanton Basel-Stadt und seiner Umgebung wohnhaften Personen, deren Umgangssprache die französische ist. Weiter gibt es die Chiesa evangelica di lingua italiana Basilea, die allerdings keine eigentliche Kirchgemeinde im rechtlichen Sinne ist. Die Kirchgemeinden werden jeweils von einem Kirchenvorstand geführt. Die kleinste Gemeinde ist mit 919 Mitglieder die Kirchgemeinde Thomas, die grösste mit Mitgliedern die Kirchgemeinde Basel West, die zweitgrösste Kirchgemeinde ist Kleinbasel. Mit Mitgliedern (Stand 2013)

10 Die jüngste Kirchgemeinde ist die Kirchgemeinde Basel West, die durch den Zusammenschluss der Kirchgemeinden St. Leonhard, St. Johannes und Oekolampad per 1. Januar 2012 entstanden ist Synode Die ist demokratisch organisiert. Die Synode ist das Parlament, in welchem die Abgeordneten der einzelnen Kirchgemeinden die Kirchenordnung sowie weitere Gesetze erlassen. Sie besteht aus 80 Synodalen, die von den stimmberechtigten Kirchenmitgliedern jeweils für vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den Kirchenrat. Nur die Verfassung, welche die Grundlage unserer Ordnungen bildet, wird vom Regierungsrat auf die Verfassungsmässigkeit hin geprüft. Die Geschäftsprüfungskommission der Synode prüft zuhanden der Synode die Tätigkeit des Kirchenrats Kirchenrat Der Kirchenrat ist die Exekutive und besteht aus einem vollamtlichen Präsidenten oder einer vollamtlichen Präsidentin (Präsidium) und acht weiteren ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Kirchenrat wird von der Synode für eine Dauer von vier Jahren gewählt. Er setzt die Beschlüsse und Gesetze der Synode um, vertritt die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt gegen aussen, d.h. gegenüber Staat, Kirchenbund, den anderen Kirchen und weiteren Organisationen, wie Hilfswerken und Missionen. Der Kirchenrat leitet den kirchlichen Betrieb strategisch und verantwortet gegenüber der Synode die langfristige Planung für unsere Kirche und die Verwendung der finanziellen Mittel der Zentralkasse. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Der Kirchenrat trifft Entscheidungen, die der Umsetzung strategischer Ziele, längerfristiger Planungen und Leitbilder dienen Kantonalkirchliche Dienste Die Kirchgemeinden sind Zentren des kirchlichen Lebens. Ergänzend dazu ist ein kantonales Netzwerk mit verschiedenen Diensten entstanden. Diese werden teilweise ökumenisch geführt. So leistet die Evangelisch-reformierte Kirche einen wichtigen Beitrag an das kulturelle und soziale Leben des Stadtkantons bzw. der Region. Eine wichtige Aufgabe der Kantonalkirche ist der Religionsunterricht an den Schulen. Zwei Drittel aller Schüler und Schülerinnen in der Primarschule besuchen den mehrheitlich ökumenisch geführten Religionsunterricht. Die Kirche gibt dafür jährlich rund 3 Mio. Franken aus (Jahr 2012). In den Kliniken und Spitälern sind speziell in der Spitalseelsorge ausgebildete Pfarrer und Pfarrerinnen tätig. Um die Gefangenen aller Konfessionen kümmert sich die ökumenische Gefängnisseelsorge. Die Diakoniestelle entwickelt und fördert das diakonische Profil unserer Kirche. Als Fachstelle unterstützt sie die Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen in den Gemeinden und deren Vorgesetzte. Übergemeindlich entwickelt und vernetzt sie soziale Projekte. So entstanden z.b. der Verein Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit

11 Schwarzer Peter sowie das Arbeitslosenprojekt Overall und anderes mehr. Als Stabsstelle unterstützt sie den Kirchenrat und die Gemeinden in Fragen der Diakonie. Das Forum für Zeitfragen hat sich mit kreativen und lebensnahen Kursen und Veranstaltungen der Erwachsenenbildung einen Namen gemacht. Es vertritt eine zeitbewusste Religiosität, die sich der jüdisch-christlichen Tradition verpflichtet weiss. Es bietet einen Ort an, um sich mit Lebensfragen, gesellschaftlichen Problemen und Religion auseinanderzusetzen. Als Zentrum für Bildung und Beratung hat es am Leonhardskirchplatz einen zentralen Standort, bietet seine Dienste aber auch den Kirchgemeinden an. Das Forum für Zeitfragen umfasst die Bereiche Erwachsenbildung, die Beratungsstelle für Frauen sowie das Pfarramt an der Universität. Weitere Beratungsangebote der Kirche sind aus aktuellen Bedürfnissen entstanden: die ökumenische Sozialberatung und das Migrationsamt. Das Migrationsamt koordiniert die Migrations- und Integrationsarbeit in den Gemeinden. Im Sonntagszimmer in der Matthäuskirche sind die Türen jeden Sonntag von 8.00 Uhr bis zum Abend geöffnet. Ein engagiertes Kochteam bietet den Besuchern reichhaltige, warme Mahlzeiten. Das Angebot besteht neben dem gut geführten Mitenand -Gottesdienst aus den Zeiten der Stille und des Gebets, Musik, Gesprächen, verschiedenen Aktivitäten wie Spiele, Spaziergänge und Ausflüge. Das Pfarramt für Industrie und Wirtschaft versucht, Menschen innerhalb und ausserhalb der Kirche für Fragen der Arbeitswelt zu sensibilisieren. Die Offene Kirche Elisabethen ist ein viel beachtetes kirchliches Unternehmen, dem es mit originellen und oft kontroversen Veranstaltungen gelingt, Spiritualität, Kultur, soziale Fragen und engagierte Menschen zu verbinden. Beim Pfarramt für weltweite Kirche werden die Fragen der Oekumene behandelt und der Kontakt zu den Migrationskirchen wird gepflegt. Konzerte im Münster, in der Martinskirche, in der Pauluskirche, in der Peterskirche, in der Leonhardskirche und in der Theodorskirche gehören zu den Höhepunkten der Basler Kirchenmusikszene. Ausserdem werden im Rahmen der Stadtkirchenarbeit Ausstellungen und Publikationen rund ums Münster realisiert. Verschiedene weitere Institutionen, die heute selbständig arbeiten, sind aus kirchlichen Initiativen entstanden: Die Tele-Hilfe auch als Telefon 143 oder Dargebotene Hand bekannt bietet rund um die Uhr die Möglichkeit an, ein offenes Ohr zu finden. Der ökumenische Seelsorgedienst für Asylsuchende (OeSA) wird von den Kirchen stark mitgetragen Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 13 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, (Stand Mai 2013, vgl. auch Organigramm Kirchenverwaltung). Die Kirchenverwaltung ist unter der zentralen Telefonnummer erreichbar

12 Die Kirchenverwaltung gliedert sich in vier Abteilungen: Steuern, Finanzen, Personal und Liegenschaftsverwaltung. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelischreformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes Kirchenratssekretariat Das Kirchenratssekretariat unterstützt den Kirchenrat bei der Vorbereitung und Durchführung der Kirchenratssitzungen. Der Kirchenratssekretär, ist zusammen mit dem Kirchenratspräsidenten, verantwortlich, für die Umsetzung der Beschlüsse und für die Führung der laufenden Geschäfte. Zudem ist das Kirchenratssekretariat zu

13 ständig für die administrative Unterstützung der Synode, der Leitungskommissionen und der Kirchenvorstände. Kirchliche Wahlen und Abstimmungen werden eben falls vom Kirchenratssekretariat vorbereitet und durchgeführt. Es ist somit vergleichbar mit der Staatskanzlei im Kanton. Beim Kirchenratssekretariat können sämtliche Ratschläge der Synode sowie weitere Drucksachen bezogen werden, Terminvereinbarungen mit dem Kirchenratspräsidenten, laufen ebenfalls über das Kirchenratssekretariat Informationsstelle Die Informationsstelle ist die kirchliche Fachstelle für interne und externe Kommunikation. Sie koordiniert auf regionaler, überregionaler und nationaler Ebene die Öffentlichkeitsarbeit und gestaltet die Medienarbeit (Medienapéros, -anfragen, -mitteilungen u. a.). Weiter berät die Informationsstelle Mitarbeitende in allen Kommunikationsfragen, betreut Broschüren, Kampagnen, produziert das Mitarbeitendeninformationsorgan spruchreif und ist für den Internetauftritt verantwortlich. Die Kirchgemeinden und kantonalkirchlichen Dienste tragen zusammen mit der Informationsstelle die Verantwortung für die Öffentlichkeitsarbeit. In den Kirchgemeinden und den kantonalkirchlichen Diensten sollte der Informationsstelle ein Netz von Kontaktpersonen gegenüberstehen, welche die Zusammenarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation zuverlässig und kontinuierlich sicherstellen. (Vgl. Kapitel 7.) Kirchenbote Der Kirchenbote hat eine unabhängige Redaktionsstruktur und ist nicht Teil der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Der Kirchenrat und die Informationsstelle haben keinen direkten Einfluss auf die Redaktionsarbeit des Kirchenboten. Der Kirchenbote erscheint alle zwei Wochen unentgeltlich für die Kirchenmitglieder. Im redaktionellen Teil werden aktuelle gesellschaftliche und kirchliche Themen dargestellt und kommentiert. Der Kirchenbote dient auch als Mitteilungsblatt für Veranstaltungen der Gemeinden und kantonalkirchlichen Ämter

14 Struktur der Kirche (Organigramme) Gesamtkirche Synode, 80 Mitglieder (Legislative) Kirchenratssekretariat Informationsstelle wählt Kirchenrat, 9 Mitglieder (Exekutive) Leitungskommissionen Kirchenratssekretariat wählen Kantonalkirchliche Dienste Kirchenverwaltung Informationsstelle Kirchgemeinden (wahlberechtigte Mitglieder) wählen Kirchenvorstände

15 Kirchenrat Kirchenratsmitglied Pfr. Prof. Dr. Lukas Kundert Ressortverantwortung Präsidium, Vertretung nach aussen, Information, Dekanales ((SEK, KIKO, Konkordat NWCH, Ausbildungskonkordat, Universität, Pfarrkapitel, KIRK, Konferenz Kirchen am Rhein), Münsterpfarramt Simon Ganther Vizepräsidium, Planung und Entwicklung Dr. David Jenny Delegierter zur Verwaltung, Bau- und Vermögensverwaltung, Pensionskasse, Rechtsfragen, Rechnungslegung, Budgeterstellung, Kirchenbote Brigitte Heilbronner Personal, Aus- und Weiterbildung, Offene Kirche Elisabethen, Forum für Zeitfragen Pfrn. Barbara Stuwe Diakonie, Diakoniekonferenz, Subventionen, HEKS, Obdachlosenarbeit, Frauenfragen, Migration Pfr. Dr. Richard Atwood Pfarramtliches, Gemeinden, Jugendarbeit, Alters- und Pflegeheimseelsorge Dr. Hans-Jörg Kundert Unterricht, Erwachsenenbildung (in Gemeinden, PIWi, Leuenberg), Tisch der Religionen, Rechtliches Stephan Maurer Bauwesen Lena Albrecht Kantonalkirchliche Seelsorge und Beratung: Spital-, UPK- und Gefängnisseelsorge und Gehörlosenseelsorge, Gottesdienstkommission

16 Handbuch für die Gemeinden Leitung und Verwaltung 16

17 1.2 Beziehungen Kirche und Staat Die ist weitgehend getrennt vom Kanton, im Gegensatz zu Kirchen wie jene von Baselland, Bern und Zürich, die viel enger mit dem Staat verflochten sind. (Staatsbeiträge an die Kirchen usw.) Die sucht jedoch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Kanton, vor allem bei thematischen Fragen im den Bereichen Soziales, Diakonie, Asyl- und Migrationswesen sowie im schulischen Religionsunterricht Kirche und Wirtschaft Die Wirtschaft profitiert von den Kirchen. Denn diese leisten einen wesentlichen Beitrag zur sozialen und kulturellen Qualität des Wirtschaftsstandortes. In Basel gibt es aber keine Besteuerung der juristischen Personen. Deshalb trägt die Wirtschaft nicht direkt an die Kirchen bei. Andere Kantonalkirchen finanzieren mit diesen Erträgen gesamtgesellschaftliche Leistungen wie Gebäudeunterhalt, Bereitstellen von Kulturraum, soziale Beratungsstellen, Spitalseesorge usw. In Zukunft muss die Kirche die Wirtschaft vermehrt zu Beiträgen an ihre Arbeit gewinnen. Ein Abbau kirchlicher Leistungen hätte mittelfristig auch negative Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der Wirtschaft. Deshalb ist es wichtig, mit der Wirtschaft den Dialog aufzubauen. Kirche steht der Wirtschaft aber nicht gegenüber. Durch ihre Mitglieder und Personen in den Behörden ist sie mit der Wirtschaftswelt direkt verbunden. Diese sollen ihr kirchliches Engagement deshalb auch in ihrem Berufsumfeld bekannt machen und die Tätigkeit der Kirche für die Gesellschaft kundtun. Die beiden grossen Kirchen Basels haben zudem zwei Stiftungen gegründet: Die Stiftung für kirchliche Denkmalpflege und die Diakoniestiftung. Sie ermöglichen es der Wirtschaft, ökumenisch und somit unparteiisch Beiträge an die soziale und kulturelle Tätigkeit der Kirchen zu leisten Zusammenarbeit der baselstädtischen Kantonalkirchen (Ökumene) Unsere Landeskirche pflegt einen freundschaftlichen Kontakt zur Römischkatholischen und zur Christkatholischen Kirche sowie zur Israelitischen Gemeinde des Kantons Basel-Stadt und zur Evangelisch-reformierten Kirche Baselland. Regelmässiger Austausch, gemeinsame Projekte sowie nach Möglichkeit gemeinsame Vorstösse bei kantonalen Behörden und in der Öffentlichkeit gehören dazu. Unserer Kantonalkirche ist es wichtig, ein klares, reformiertes Profil, nach Möglichkeit aber auch eine christliche Einheit zu zeigen und zu leben. Diese Einheit gilt in der kantonalen kirchlichen Zusammenarbeit. Sie gilt aber ebenso in der nationalen und weltweiten Zusammenarbeit mit den evangelischen Kirchen und Werken

18 1.2.3 Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK) Ziel ist die engere Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen der Schweiz und die gemeinsame Vertretung gegenüber den Bundesbehörden. Im Jahr 1858, elf Jahre nach dem Sonderbundskrieg, der letzten schweren konfessionellen Krise in der Schweiz, bilden die kantonalen Kirchen eine Schweizerische Kirchenkonferenz, die sich jährlich im Juni versammelt. Aus dieser Kirchenkonferenz ist der heutige Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) hervorgegangen. Die Gründung erfolgte am 7. September 1920 auf der letzten Versammlung der Kirchenkonferenz in Olten. Ausser den reformierten Kantonalkirchen gehört ihm auch die Evangelisch-methodistische Kirche der Schweiz an. Für die Ausbildung der Pfarrpersonen haben die Deutschschweizer Landeskirchen (ohne Bern) zudem ein Konkordat abgeschlossen Reformierter Weltbund (RWB) Der RWB ist der älteste konfessionelle Weltbund. Er wurde 1875 gegründet und seine Wurzeln gehen im Wesentlichen auf die Reformation zurück (Zwingli, Calvin und Knox). Die Mitarbeit in der ökumenischen Bewegung hat das Selbstverständnis des RWB entscheidend geprägt. Heute umfasst der Weltbund über 200 Mitgliedkirchen in 102 Ländern. Der RWB arbeitet eng mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) zusammen mit dem Ziel, die Einheit und das Zeugnis der reformierten Kirchen zu stärken, die reformierte Tradition in unserer Zeit zu interpretieren und neu zugänglich zu machen, für soziale und ökonomische Gerechtigkeit und für Frieden einzustehen und den Dialog mit allen Kirchen und Religionen zu fördern Leuenberger Konkordie Die Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa wurde im März 1973 auf dem Leuenberg formuliert, am 1. Oktober 1974 in Kraft gesetzt und seither von 85 Kirchen(bünden) lutherischer, reformierter, unierter, kongregationalistischer, moravischer und methodistischer Tradition unterzeichnet. Ziel ist Kirchengemeinschaft, ohne dass theologische Bekenntnisse und Unterschiede vereinheitlicht werden müssen: Kirchengemeinschaften im Sinne dieser Konkordie bedeutet, dass Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes auf Grund der gewonnenen Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums einander Gemeinschaft an Wort und Sakrament gewähren und eine möglichst grosse Gemeinsamkeit in Zeugnis und Dienst an der Welt erstreben (Leuenberger Konkordie, 29)

19 1.2.6 Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) Die KEK ist eine ökumenische Gemeinschaft von Kirchen Europas. Die Konferenz entstand nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem Ziel, dem Versöhnungsauftrag der Kirchen zu dienen. Die Konferenz will in gesamteuropäischer Verpflichtung den Kirchen Europas helfen, ihr geistliches Leben zu erneuern, ihren gemeinsamen Dialog zu stärken sowie die Einheit der Kirche und den Frieden in der Welt zu fördern (Präambel der Verfassung). Die KEK vertritt aber auch die Mitgliedkirchen gegenüber supranationalen Organisationen (wie die Europäische Union) in Genf, Strassburg und Brüssel und liefert christlich-ethische Beiträge zum politischen Diskurs Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) Der Ökumenische Rat der Kirchen (ÖRK) ist dem Streben der christlichen Kirchen nach ihrer Einheit verpflichtet. Er versteht sich als eine Gemeinschaft von Kirchen, die den Herrn Jesus Christus gemäss der Heiligen Schrift als Gott und Heiland bekennen und darum gemeinsam zu erfüllen trachten, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Diese Formulierung (die Basis des ÖRK), die Wesen, Orientierungspunkt und Reichweite des ÖRK kennzeichnen will, bezeichnet das Grundverständnis, aus dem heraus der ÖRK das Streben der Kirchen nach Einheit weckt, fördert und zusammenfasst. Der 1948 in Amsterdam (1. Vollversammlung) gegründete ÖRK umfasst heute mit seinen annähernd 300 Mitgliedkirchen den grössten Teil der nicht-römisch-katholischen Christenheit (Anglikaner, Reformierte, Lutheraner, Orthodoxe, Baptisten, Kongregationalisten, Quäker, Herrnhuter Brüder, Pfingstler). Ziel ist der gemeinsame Dienst an der Kirche und der Welt. Der ÖRK sieht es als seine erste Aufgabe an, die Kirchen aufzurufen zu dem Ziel der sichtbaren Einheit im einen Glauben und der einen eucharistischen Gemeinschaft, die ihren Ausdruck im Gottesdienst und im gemeinsamen Leben in Christus findet, und auf diese Einheit zu zu gehen, damit die Welt glaube (Verfassung des ÖRK von 1975) Hilfswerke und Missionen Die Kantonalkirche und die Kirchgemeinden arbeiten mit Missionen und Hilfswerken zusammen, besonders mit HEKS, Bfa, Mission 21 sowie weiteren Partnern des SEK. Diese nehmen den Auftrag wahr, als Hilfswerke die Freundlichkeit Gottes zu allen Menschen ausstrahlen zu lassen bzw. als Missionen den Bezug des Evangeliums und des christlichen Glaubens auf die ganze Welt zu bezeugen. Im Austausch über den Glauben, in der Katastrophenhilfe, in der Entwicklungszusammenarbeit und in der Schulung erfüllt sich der weltweit diakonische Auftrag der Kirche. Dabei geht es nicht bloss um Spenden und Hilfe von uns an andere, sondern um gegenseitiges Lernen und beidseitige Bereicherung unseres Glaubens und unserer Kirchen. Darin wird eine katholische (= allgemeine) Kirche sichtbar

20 Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS) Als Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz setzt HEKS auf die Werte Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung. Alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft und Religion haben das Recht, in Würde zu leben. Im Mittelpunkt des HEKS-Engagements stehen deshalb jene Menschen, die keine sichere Existenzgrundlage haben, die ihre Rechte nicht wahrnehmen können oder unter anderen Konflikten leiden. HEKS leistet Nothilfe und betreut Flüchtlinge im In- und Ausland. Die HEKS-Regionalstelle Basel ist für die Entwicklung diakonischer Projekte für die reformierten Kirchgemeinden Basel-Stadt zuständig. Der HEKS-Flüchtlings- und Inlanddienst führt Projekte in den Bereichen Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit und Migration Brot für alle (Bfa) Als Werk für kirchliche Zusammenarbeit wirkt Bfa im Auftrag des SEK. Bfa unterstützt Programme und Projekte von HEKS und Missionsgesellschaften. In Aktionen in Kirchen und der Öffentlichkeit (z.b. Agenda) werden entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgezeigt. Aus der Sicht des christlichen Auftrags setzt sich das Bfa bei und mit politischen Behörden, Parlament und Wirtschaft für gerechtere internationale soziale und wirtschaftliche Strukturen (z.b. durch fairen Handel) sowie für Frieden und Abrüstung ein, welche die Armut überwinden helfen Evangelisches Missionswerk Basel, mission 21 Das Evangelische Missionswerk Basel, genannt mission 21, ist ein gemeinsames Missionswerk der Trägervereine Basler Mission, Evangelische Mission im Kwango, Herrnhuter Mission, Schweizerische Ostasien Mission und Südafrika Mission. Zudem vertritt mission 21 die Interessen der Gemeinschaft von Kirchen in Mission der deutschen Schweiz. Die Tätigkeiten des Vereins basieren auf der Einheit von Verkündigung und Diakonie, die durch den Austausch von Personen, Informationen und durch das Teilen von materiellen Gütern wahrgenommen wird. Er fördert die Begegnung von Menschen verschiedener kultureller Prägung und religiöser Orientierung. Er arbeitet mit den evangelischen Landeskirchen, Freikirchen und Gemeinschaften zusammen, verbindet sich mit den Kräften, die eine gerechte Gesellschaft aufbauen und ist der ökumenischen Bewegung verbunden. Alle Werke geben uns in ihrem Jahresbericht Rechenschaft über die Verwendung und den Einsatz der gespendeten Gelder. (aus den Flyers und den Statuten der Hilfswerke)

21 1.2.9 Von den Kantonalkirchen zum Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) Leuenberger Konkordie ÖKR 293 Mitglieder reformierter Weltbund (RWB) Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund (SEK) HEKS, Bfa Abgeordneten- Versammlung SEK Missionsrat Département missionaire mission 21 Kantonalkirchen Deutschweizer Kirchen Kommissionen Konkordate (Die Texte von Kapitel bis Kapitel und das Organigramm in Kapitel sind mit kleineren Anpassungen dem Handbuch zur Gemeindeleitung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Aargau entnommen.)

22 2 Die Kirchgemeinde 2.1. Zum Auftrag der Gemeinde Kirche im Alltag - das sind zunächst die Kirchgemeinden mit ihren Gottesdienstorten und Gemeindezentren. Hier finden vielfältige Begegnungen und Aktivitäten in der Nachbarschaft statt: Gottesdienste, Jugendtreffs, Müettere-Zmorge, Morgengebete, Orgelkonzerte, Seniorentreffs, Spielnachmittage, und Suppentage. Es gibt Kurse und Gesprächsgruppen, Feste werden organisiert und Familienferien angeboten. Jede Kirchgemeinde hat ihren ganz besonderen Charakter. Hier finden Bibelgespräche statt, dort wird gesungen, und gar gerockt. Mittagstische für Kinder werden angeboten. Besuchsdienste schaffen bereichernde Begegnungen zwischen jüngeren und älteren Menschen. Gemeinschaft leben und Begegnungen schaffen, mit diesen Worten können alle Aktivitäten der verschiedenen Kirchgemeinden zusammengefasst werden. Im Rahmen der Kirchgemeinde pflegen die Pfarrer und Pfarrerinnen sowie die Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen viele persönliche Beziehungen zu den Kirchenmitgliedern und ihren Familien. In diesem Umfeld von Kontakten, Gesprächen, Hilfeleistungen und Anteilnahme haben auch die kirchlichen Handlungen ihre Bedeutung: Taufe, Konfirmation, Eheschliessung, Bestattung. 2.2 Organisation der Kirchgemeinden Die Kirchgemeinden verfügen über eine grosse Selbständigkeit und können sich in Arbeitskreise unterteilen. Kirchgemeinden sind demokratisch organisiert. Die Kirchenmitglieder gehören in der Regel derjenigen Kirchgemeinde an, in der sie wohnen. Dort sind sie - bei kirchlichen Wahlen und Abstimmungen stimmberechtigt und wählbar. Es besteht aber auch die Möglichkeit, sich - auf ausdrücklichen Wunsch - einer anderen Kirchgemeinde anzuschliessen; dort, wo das Mitglied sich zu Hause fühlt und sich engagieren will. Organe der Kirchgemeinde sind die Gesamtheit der Stimmberechtigten, die Kirchgemeindeversammlung und der Kirchenvorstand. Sie üben ihre Befugnisse im Rahmen von Kirchenverfassung, Kirchenordnung und der Kirchgemeindeordnung aus. Sie sind gemeinsam für die vernünftige Ordnung der Gemeinde in allen Belangen verantwortlich. Die Wahl der Gemeindepfarrer und Gemeindepfarrerinnen erfolgt durch die Kirchgemeindeversammlung nach kantonalkirchlichem Recht. Die Wahl der Gemeindemitarbeitenden (Sozialdiakone/Sozialdiakoninnen, Sigriste/Sigristinnen, Organisten/Organistinnen etc.) erfolgt durch die Kirchenvorstandsorgane

23 2.3 Publikation von Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlungen Gemäss Kirchenverfassung sind endgültige Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung, die weder persönlicher noch dringlicher Natur sind, in einer vom Kirchenrat angeordneten Form zu publizieren (vgl. kirchliche Gesetzessammlung IV A, 25c). Gemäss Kirchenordnung sind die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung durch den Kirchenvorstand im Gemeindeteil des Basler Kirchenboten zu publizieren. Im Hinblick auf grössere bzw. umfangreichere Beschlüsse wie bspw. die Kirchgemeindeordnungen besteht die Möglichkeit, dass lediglich der Gegenstand des Beschlusses genannt wird unter Hinweis auf die Möglichkeit, den gesamten Beschlusstext auf dem Kirchenratssekretariat einsehen zu können. In diesem Sinne hat der Kirchenrat an seiner Sitzung 10. Mai 2004 Folgendes beschlossen: 1. Umfangreichere Beschlüsse von Kirchgemeindeversammlungen müssen nicht im vollen Wortlaut im Kirchenboten publiziert werden. Es genügt, wenn der Gegenstand des Beschlusses im Kirchenboten genannt wird und auf die Möglichkeit hingewiesen wird, den Beschluss in vollem Wortlaut jederzeit auf dem Kirchenratssekretariat einsehen zu können. 2. Die Präsidien der Kirchenvorstände sind von dieser neuen Regelung in Kenntnis zu setzen; gleichzeitig sind die Kirchenvorstandspräsidien an die Publikationspflicht gemäss den geltenden Bestimmungen der Kirchenverfassung und der Kirchenordnung zu erinnern. 2.4 Allfällige Kirchgemeindeordnungen Hier kann jede Gemeinde ihre eigene Ordnung einfügen

24 3 Kirchenvorstand 3.1 Aufgaben und Kompetenzen Der Kirchenvorstand setzt sich aus 4 bis 13 Mitgliedern zusammen, die durch die Gesamtheit der Stimmberechtigten der Gemeinde gewählt werden. Der Gemeindepfarrer/Die Gemeindepfarrerin gehört von Amtes wegen zum Kirchenvorstand. Der Kirchenvorstand wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten/eine Präsidentin, einen Vizepräsidenten/eine Vizepräsidentin und nach Bedarf weiter Mitglieder für weitere Aufgaben (Finanzen, Personal, Bauten etc.). Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde und bemüht sich in Zusammenarbeit mit allen Mitarbeitenden um deren Aufbau. Der Kirchenvorstand übt alle in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden Rechte und Pflichten aus gemäss der kirchlichen Gesetzessammlung (IV A, 27a) und der Kirchgemeindeordnung. Unterschriftenregelung: Der Kirchenrat empfiehlt unbedingt Kollektivunterschriften zu erteilen. Von Einzelunterschriften ist abzusehen. 3.2 Ressorts mit Ressortbeschreibungen Es besteht zwar keine Pflicht, im Kirchenvorstand Ressorts zu bilden, doch angesichts der vielfältigen Aufgaben und der ständig wachsenden Ansprüche an die kirchlichen Arbeiten, ist es sinnvoll, die Aufgabenbereiche des Kirchenvorstandes in Ressorts zu gliedern (Kirchliche Gesetzessammlung, Organisationsordnung IV B 1, 45). Diese tragen dazu bei, dass die Arbeit innerhalb des Kirchenvorstandes besser verteilt werden kann. Bei der Konstituierung des Kirchenvorstandes sollte die Ressortstruktur überdacht und festgelegt werden. Wünsche, Neigungen und Fähigkeiten der Einzelnen sollten abgeklärt und bei der Verteilung der Ressorts nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Sinnvolle Ressorts sind beispielsweise: Präsidium Personalführung Finanzverwaltung Öffentlichkeitsarbeit Bauwesen Diakonie Die Ressortbildung soll helfen, die Führungsverantwortung in den entsprechenden Bereichen besser wahrzunehmen. Dies sollte jedoch nicht dazu verleiteten, den Blick fürs Ganze zu verlieren. Alle sind zu einem ressortübergreifenden Mitdenken aufgerufen

25 3.2.1 Vorlage Ressortbeschreibung Baudelegierter/Baudelegierte Die folgenden Ressortbeschreibungen dienen als Muster und können entsprechend angepasst werden. Ressortbeschreibung 1. Ressortinhaber/-inhaberin Name: Vorname: 2. Stellvertretung: Name: Vorname: Baudelegierter/Baudelegierte 3. Funktion: Baudelegierter/Baudelegierte und Mitglied des Kirchenvorstandes 4. Genehmigung: 4.1. Unterschrift Ressortinhaber/-inhaberin: 4.2. Unterschrift Vorgesetzter/Vorgesetzte: 4.3. Datum: 5. Zweck und Funktion des/der Ressortverantwortlichen Der/Die Baudelegierte - sorgt in Zusammenarbeit mit der Bau- und Vermögensverwaltung (BVV) für die Substanz- und Werterhaltung der kirchlichen Gebäude und fördert deren aktive und ertragsbringende Nutzung im Rahmen des Gemeindelebens. 6. Leitungsstruktur Kirchgemeindeversammlung Kirchenvorstand Baudelegierter/ Baudelegierte 7. Funktionsbezogene Aufgaben Der/Die Baudelegierte - ist Ansprechperson des Kirchenvorstandes in Baufragen. - vertritt gegenüber dem/der Ressortverantwortlichen Bauten des Kirchenrates und der Bau- und Vermögensverwaltung (BVV) die Anliegen der Kirchgemeinden für Reparatur- und Renovationsarbeiten

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