Allgemeine Geschäftsbedingungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der telsakom GmbH Stand: telsakom GmbH Talstraße Sasbachwalden

2 1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Leistungen, welche die telsakom GmbH (im Folgenden telsakom genannt) im Zusammenhang mit ihrem Telefonie-, TV- und Internetangebot gegenüber Endkunden erbringt. Die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum Kundenschutz gelten auch, wenn in den nachfolgenden Bestimmungen nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird. 2. Vertragsabschluss 2.1. Der Auftrag des Kunden erfolgt schriftlich und bedarf zur Annahme des Vertrages des Zugangs einer schriftlichen Bestätigung durch telsakom. Die Annahme durch telsakom kann auch durch Freischaltung erfolgen Die Leistungen von telsakom können nur in Verbindung mit einem Hausanschluss (Fiber to the Home/Building, FTTx oder Kupfer) und einem telsakom Endgerät (z. B. Fritz!Box) genutzt werden, das die entsprechenden Signale empfangen kann. Das im Gebäude installierte Netzabschlussgerät stellt den Hausübergabepunkt des betriebenen (Glasfaser-) Netzes dar. Das telsakom Endgerät ist Bestandteil des Telsakom-Netzes und ist der Netzübergangspunkt für die Übergabe der telsakom-dienste. 3. Leistungen der telsakom 3.1. Die Einzelheiten der Leistungen und die Regelungen dazu ergeben sich (in der folgenden absteigenden Reihenfolge) vorrangig aus - den in dem Auftragsformular getroffenen Vereinbarungen, - der jeweils einschlägigen Leistungsbeschreibung, - der jeweils einschlägigen Preisliste, und - den Bestimmungen dieser AGB. 3.2 telsakom stellt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten über das betriebene Netz folgende Leistungen am telsakom Endgerät zur Verfügung: Internetanschluss: telsakom ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Internet und weitere Leistungen gemäß den im Auftrag, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste genannten Bedingungen. Telefonanschluss: telsakom stellt dem Kunden gemäß seinem Auftrag, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste einen Telefonanschluss zur Verfügung. Die Nutzung von Telekommunikationsdienstleistungen anderer Telefonanbieter ist von diesen Anschlüssen nur insoweit möglich, wie entsprechende Vereinbarungen und Netzzusammenschaltungen mit diesen Anbietern bestehen. Rundfunk (TV- und Radio Programm): telsakom stellt dem Kunden am Hausübergabepunkt digitale TV- und Radiosignale gemäß der Leistungsbeschreibung und entsprechend der aktuell gültigen Senderliste zur Verfügung. Ein Vertragsabschluss mit telsakom entbindet den Kunden nicht, sich bei der Gebühreneinzugszentrale/Rundfunkanstalt zur Teilnahme am Tonrundfunk und Fernsehen anzumelden. Soweit es dem Kunden zuzumuten ist und für telsakom zur Leistungsverbesserung notwendig ist, ist telsakom berechtigt, ihre Leistungen nach angemessener vorheriger Ankündigung dem neuesten Stand der Technik anzupassen. Soweit telsakom entgeltfreie TV-Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden, ohne dass sich daraus ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt. Die Leistungsverpflichtung der telsakom gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Vorleistungen durch Dritte (bspw. Fernsehsignale). Telsakom behält sich das Recht vor, den TV-Dienst (bspw. die Senderauswahl) aus zwingenden technischen / betrieblichen Gründen zu ändern, soweit die Situation für telsakom nicht anders mit vertretbarem Aufwand wirtschaftlich lösbar oder sonst unvermeidlich ist. Telsakom wird den Kunden in jedem Fall von einer längeren vorübergehenden Leistungseinstellung bzw. beschränkung unterrichten Die von telsakom beim Kunden für die Bereitstellung des Anschlusses installierten und die zur Selbstinstallation dem Kunden überlassenen technischen Einrichtungen bleiben Eigentum der telsakom Hat der Kunde bei Beauftragung noch keinen Hausanschluss, ist telsakom solange von der Leistungsverpflichtung befreit, bis sämtliche Voraussetzzungen geschaffen sind. Der Kunde ist für die Einrichtung des Hausanschlusses verantwortlich telsakom ist berechtigt, Leistungen vorübergehend zu beschränken oder einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebs, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes, zur Bekämpfung von Spam oder Computerviren oder zur Vornahme betriebsbedingter o- der technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Einschränkungen auf Grund von solchen Wartungs-, Installations- und Umbauarbeiten sind von der Berechnung der für das jeweilige Vertragsprodukt angegebenen Verfügbarkeit ausgenommen, außer telsakom hat diese Einschränkungen zu vertreten. 3.6 Soweit nichts anderes vorrangig bestimmt ist, haben die Leistungen der telsakom eine durchschnittliche, über 365 Tage gemittelte Verfügbarkeit von 97,5 %. Ein Anschluss gilt als nicht verfügbar, wenn von ihm keine abgehenden Verbindungen hergestellt werden können oder wenn im Netz von telsakom für den Anschluss ankommende Verbindungen nicht hergestellt werden können. Andere Leistungen gelten als nicht verfügbar, wenn der Dienst nicht oder nur mit Einschränkungen erbracht werden kann, wobei unerhebliche Einschränkungen nicht in Betracht fallen. Hiervon ausgenommen ist eine Nichtverfügbarkeit, die durch unsachgemäße Bedienung auf der Kundenseite verursacht wird. 3.7 Die Leistung des Internetanschlusses steht unter dem technischen Vorbehalt, dass die Bandbreite während der gesamten Vertragslaufzeit verfügbar ist. Die vereinbarte Übertragungsbandbreite im Sinne der Leistungsbeschreibung kann einseitig von telsakom durch schriftliche Erklärung mit einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen ab Zugang des Schreibens auf ein niedrigeres Leistungsniveau reduziert werden, wenn sich aus technischen oder physikalischen Gründen die zur Verfügung stehende Kapazität der für den Kunden zur Verfügung stehenden Anschlussleitung ändert. telsakom wird ab dem Änderungszeitpunkt nur den Preis berechnen, der der geänderten Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste entspricht. Sollte die Leistungsänderung für den Kunden unzumutbar sein, kann er den Vertrag innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Änderungsmitteilung kündigen, ohne dass einer der Parteien weitere Rechte durch die Kündigung entstehen. Die Frist zur Änderung bzw. Kündigung beginnt mit der gesonderten Information über dieses Sonderkündigungsrecht. 3.8 Benötigt telsakom zur Bereitstellung des Kundenanschlusses oder zur Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen Leitungen oder sonstige technische Vorleistungen Dritter, so gilt die Verpflichtung von telsakom zur Bereitstellung des Kundenanschlusses bzw. zur Erbringung ihrer sonstigen Leistung vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit diesen Vorleistungen, soweit telsakom die Vorleistung rechtzeitig beauftragt hat und die nicht rich-

3 tige oder rechtzeitige Selbstbelieferung nicht auf einem Verschulden von telsakom beruht. 3.9 Steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu, behält sich telsakom vor, die Leistungen zur Bereitstellung des Kundenanschlusses oder zur Erbringung sonstiger vertraglicher Leistungen und gegebenenfalls zur Beauftragung der Vorleistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist zu erbringen Bei der Nutzung der in den Produkten enthaltenen Flatrates behält sich telsakom das Recht vor, die Verbindung frühestens nach zwölf Stunden seit deren Aufbau zu trennen. Die sofortige Wiedereinwahl ist möglich. Der Kunde darf die bereitgestellten Leistungen nicht für andere Dienste nutzen (wie z. B. Standleitungen, Datenserver, Faxserver) oder im Sinne des TKG weitervermarkten. Insbesondere darf der Kunde die bereitgestellten Dienste weder kostenlos noch gegen Entgelt Dritten dauerhaft zur Verfügung stellen, die nicht zu seinem Haushalt gehören oder die in einem separaten Haushalt (eigene Postanschrift) leben bzw. gemeldet sind. 4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 4.1. Der Kunde hat die in diesen AGB genannten Pflichten einzuhalten. Zudem gilt Folgendes: 4.2. Der Kunde stellt in seinen Räumen die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von telsakom erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung. 4.3 Der Kunde stellt sicher, dass die technische Infrastruktur zwischen Hausübergabepunkt und telsakom - Endgeräte(n) den technischen Anforderungen genügt, um die vertraglich vereinbarten Leistungen der telsakom entsprechend erbringen zu können Der Kunde gewährt telsakom und ihren Erfüllungsgehilfen Zutritt zu den Kundenanschlüssen, soweit dies für die Errichtung, Wartung und Entstörung notwendiger technischer Anlagen zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist Der Kunde wird zur Nutzung überlassene telsakom Endgerät(e) fachmännisch installieren oder auf eigene Kosten installieren lassen. Der Kunde darf ausschließlich Endgeräte anschließen und Anwendungen nutzen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend: Bundesnetzagentur) entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze zulässig o- der geeignet ist, nur die von telsakom vorgegebenen Standard- Schnittstellen und üblichen / anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung nutzen und keine Einrichtungen oder Protokolle verwenden, die das Netz der telsakom schädigen können, den Anschluss an das Netz der telsakom nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere keine Anrufe tätigen, die Dritte belästigen oder bedrohen. Vor der Einrichtung einer Anrufweiterschaltung auf den Anschluss eines Dritten wird er dessen Einverständnis einholen Die Leistungen, die telsakom nach diesen AGB erbringt, darf der Kunde Dritten nicht zur Verfügung stellen. Als Dritte gelten auch eigenständige Haushalte (Postadressen) in dem Gebäude, in dem sich der Hausübergabepunkt befindet Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen durch den Eigentümer des Netzes erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege o- der bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers bei Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter/ Kennwörter in seinem lokalen Funknetz (WLAN) ausschließlich in verschlüsselter Form zu speichern oder zu übermitteln. Hierzu hat er solche Schutzmechanismen (z. B. Datenverschlüsselung) zu verwenden, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen Spätestens 14 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Kunde die überlassenen telsakom Endgeräte(e) an telsakom GmbH in der Talstraße 39 in Sasbachwalden gegen Empfangsbestätigung zurück liefern. 5. Vertragsdauer, Kündigung 5.1. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt für alle Verträge über telsakom Leistungen eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten 5.2. Die Mindestvertragslaufzeit beginnt mit der Leistungserbringung durch telsakom. Soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag über telsakom -Leistungen automatisch um jeweils 6 Monate, soweit er nicht rechtzeitig gekündigt wurde. Kündigungen haben seitens des Kunden schriftlich, nicht elektronisch, zu erfolgen. Kündigung ist möglich mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. 5.3 Eine außerordentliche (insbesondere fristlose) Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher liegt für telsakom insbesondere dann vor, wenn aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass Leistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden. Liegt ein wichtiger Grund vor, ist telsakom ferner befugt, die Zugangsberechtigung des Kunden zu den Leistungen von telsakom mit sofortiger Wirkung zu sperren. 6. Zahlungsbedingungen 6.1. Sämtliche Vergütungen werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind ohne Abzug zahlbar Die jeweils zu zahlende feste monatliche Vergütung ist beginnend mit dem Tage der betriebsfähigen Freischaltung der vertraglich geschuldeten Leistung für den Rest des Monats anteilig gerechnet und danach kalendermonatlich im Voraus zu zahlen Die sonstigen Vergütungen, insbesondere für die einzelnen Telefonverbindungen und Onlineverbindungen, sind nach Erbringung der Leistung zu entrichten und werden monatlich in Rechnung gestellt Der Kunde ist verpflichtet, auch die Entgelte zu bezahlen, welche für Leistungen entstehen, die durch einen Dritten über die dem Kunden bereitgestellte Kennung in Anspruch genommen werden, sofern er nicht nachweist, dass eine solche Nutzung durch Dritte ihm nicht zuzurechnen ist. Der Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Endgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat insbesondere regelmäßig zu prüfen, ob Anhaltspunkte für Manipulationen durch Dritte vorliegen, und die nach dem üblichen Verkehrsverständnis anerkannten Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen telsakom ist berechtigt, für den Kunden eine Gesamtrechnung zu erstellen, wenn er für unterschiedliche Dienstleistungen dieselbe Rechnungsanschrift sowie die Einziehung der Rechnungsbeträge von demselben Konto angegeben hat. Offline-Billing-Dienste werden separat abgerechnet Die bei den Produkten im Rahmen enthaltener Flatrates aufgebauten Verbindungen werden auf der Rechnung und dem Einzelverbindungsnachweis grundsätzlich nicht ausgewiesen Das Entgelt wird frühestens 5 Tage nach Rechnungsdatum, gemäß der Ermächtigung durch den Kunden, von seinem Konto eingezogen. Der Kunde verpflichtet sich, eine für die Begleichung des Rechnungsbetrages ausreichende Deckung auf dem von ihm angegebenen Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs bereitzuhalten Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgehende Lastschrift

4 entstehen, es sei denn, dass der Kunde und/oder seine Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen nachweislich die gebotene Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden wäre. telsakom ist berechtigt, dem Kunden hierfür ein Entgelt in Höhe von 15 zuzüglich zu den Rücklastgebühren der Bank, in Rechnung zu stellen, soweit er das Kosten auslösende Ereignis verschuldet hat. Der Kunde hat das Recht, den Nachweis zu erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden bei telsakom eingetreten ist. Zusätzliche Kosten des Lastschrifteinzugs werden dem Kunden dann in Rechnung gestellt, wenn sie durch den Kunden bwz. die Nutzung des vom Kunden angegebenen Kundenkontos verursacht werden Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 7. Einwendungen Erhebt der Kunde Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Vergütung, so hat er dies innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung von telsakom schriftlich (nicht elektronisch) anzuzeigen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. telsakom wird in den Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Anzeige besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt. 8. Verzug/Sperre 8.1. Im Fall einer Sperre ist der Kunde weiterhin zur Zahlung der Entgelte verpflichtet. In den hier genannten Fällen behält sich telsakom das Recht der außerordentlichen Kündigung vor. Eine Entsperrung des jeweiligen Dienstes erfolgt zu den in der jeweiligen Preisliste genannten Preisen Kommt der Kunde in Verzug, so kann telsakom das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Verzug entsteht, wenn für zwei aufeinander folgende Monate bzw. Abrechnungszeiträume mehr als 50% des geschuldeten Betrages nicht bezahlt wurde Gerät telsakom mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn telsakom eine vom Kunden schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 10 Werktagen nicht einhält. 9. Änderung der Vertragsbedingungen 9.1 Ändern sich die Entgelte, die telsakom zu zahlen hat für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen telsakom dem Kunden Zugang gewährt (z.b. Rundfunkdienste), kann telsakom die vom Kunden vertraglich geschuldeten Entgelte für die betroffene Leistung entsprechend nach billigem Ermessen anpassen, ohne dass ein Widerspruchs- oder Kündigungsrecht des Kunden entsteht. telsakom übt das billige Ermessen in der Weise aus, dass sie nur die Änderungen ausgleicht, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. Dies gilt insbesondere für die Zugangsvermittlung zu Sonderrufnummern (wie z. B. 0900/0137, Rundfunk usw.). 9.2 Ein Änderungsrecht nach billigem Ermessen ergibt sich auch zur Anpassung des Vertragsverhältnisses an zwingende gesetzliche Vorgaben (etwa des TKG,) und hierzu ergangener Rechtsverordnungen sowie an behördliche oder gerichtliche Entscheidungen in Zusammenhang mit dem TKG und dem Rechtsverhältnis zur Deutschen Telekom AG und anderen Netzbetreibern (Anpassung an das zwingende regulatorische Umfeld). telsakom teilt dem Kunden diese Änderungen mindestens einen Monat vor Inkrafttreten mit und wird Änderungen nur insoweit unter Beachtung der Interessen des Kunden vornehmen, wie es zwingend erforderlich ist. Bei jeder Änderung nach billigem Ermessen steht dem Kunden das Recht zu, die Angemessenheit der Änderung nach 315 BGB gerichtlich überprüfen zu lassen. 9.2 telsakom ist nach diesem Vertrag berechtigt, eine zukünftig mögliche gesetzliche Änderung der Umsatzsteuer durch schriftliche Erklärung im Rahmen einer Anpassung des Endkundenpreises in dem Maße an den Kunden weiterzugeben, wie es der Änderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes entspricht. telsakom wird den Kunden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten des neuen Mehrwertsteuersatzes auf die Änderung hinzuweisen. 9.3 Sonstige Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten teilt telsakom dem Kunden mit. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. telsakom wird den Kunden in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht besonders hinweisen. Kündigt der Kunde nicht, tritt die Änderung zum angekündigten Zeitpunkt in Kraft. 9.4 Alle Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem Kunden unter Hinweis auf das ausgeübte Änderungsrecht und nach Wahl von telsakom schriftlich oder in Textform mitgeteilt und treten einen Monat nach der Mitteilung in Kraft. 10. Haftung telsakom leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ausschließlich wie folgt: 10.1 Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und aus Garantie ist unbeschränkt Die Haftung von telsakom bei fahrlässiger Verletzung ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, telsakom verletzt eine so wesentliche Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesen Fällen haftet telsakom in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens Im Falle eines Datenverlustes hat sich der Kunde sein Mitverschulden wegen einer ggf. unterbliebenen Sicherung seiner Daten anrechnen zu lassen. Bei von telsakom fahrlässig verursachten Datenverlusten ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt Im Übrigen ist eine Haftung von telsakom ausgeschlossen. 11. Verkauf von Geräten Verkauft telsakom dem Kunden Endgeräte oder andere Waren, gilt das Folgende: 11.1 Der Leistungsgegenstand bestimmt sich aus dem vereinbarten Auftrag Das Eigentum an dem Kaufgegenstand geht erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über Geräte und Geräteteile, die telsakom im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauscht hat, gehen in ihr Eigentum über. 12. Dauerhafte Überlassung von Geräten Überlässt telsakom dem Kunden zur Leistungserbringung Endgeräte, verbleiben diese im Eigentum von telsakom, dabei gelten die folgenden Bestimmungen: 12.1 telsakom ist berechtigt für dauerhaft überlassene Endgeräte eine Miete zu verlangen telsakom überlässt dem Kunden während der Vertragsdauer vorkonfigurierte Geräte zum bestimmungsgemäßen und pfleglichen Gebrauch Der Kunde darf von der Sache keinen anderen als den vertraglichen Gebrauch machen. Er hat die Geräte pfleglich und fachgerecht gegen schädliche Umwelteinflüsse (Staub, Hitze, Feuchtigkeit/ Wasser

5 usw.) geschützt zu betreiben. Die erforderliche Energie hat jeweils der Kunde zu stellen Der Kunde ist ohne Erlaubnis von telsakom nicht berechtigt, den Gebrauch der Sache einem Dritten zu überlassen telsakom gewährleistet, dass die Geräte zum Zeitpunkt der Lieferung keine Mängel aufweisen. Sollten die überlassenen Geräte entgegen dieser Gewährleistung Mängel aufweisen, wird telsakom die Geräte kostenfrei gegen mängelfreie austauschen Im Falle, dass das Kundenendgerät bzw. die zugehörigen Anschlusseinrichtungen Gegenstand einer unsachgemäßen oder fahrlässigen Behandlung oder Anwendung, unsachgemäßen Prüfung, Reparatur, Veränderung, Beschädigung, Montage oder Verarbeitung mit der Folge einer Veränderung physikalischer oder elektrischer Eigenschaften war, tritt die Gewährleistung außer Kraft. Der Kunde haftet dann für den von ihm schuldhaft verursachten Schaden Die ordnungsgemäße Rückgabe der überlassenen Geräte nach Vertragsende obliegt dem Kunden. Die Geräte sind vom Kunden auf eigene Kosten und Gefahr spätestens 14 Tage nach Vertragsende fachgerecht gegen Transportschäden geschützt zum Geschäftssitz von telsakom zu bringen oder zu versenden. Andernfalls hat der Kunde der telsakom den Zeitwert der Geräte zu ersetzen. 13. Sicherheitsleistung telsakom ist berechtigt, von dem Kunden in folgenden Fällen eine Sicherheitsleistung (z.b. durch Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts) in doppelter Höhe der voraussichtlichen oder in der letzten planmäßigen Rechnung enthaltenen nutzungsabhängigen monatlichen Vergütung zu verlangen: wenn bei Vertragsbeginn zu befürchten ist, dass er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt; bei nicht fristgerechter Bezahlung einer Rechnung, wenn ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt; oder bei einem bevorstehenden, beantragten oder eröffneten Insolvenzverfahren. Dabei ist telsakom berechtigt, die Sicherheitsleistung mit solchen Forderungen zu verrechnen, die der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung nicht ausgleicht. 14. Zusätzliche Leistung Dienste in der Gasse 0900 telsakom gewährt dem Kunden auf Anforderung auch den Zugang zu Mehrwertdiensten, indem Verbindungen zu 0900-Zielen zu dem Netzbetreiber geführt werden, der die Rufnummer und den Dienst realisiert. Der Verbindungsaufbau ist davon abhängig, dass zwischen telsakom und diesem anderen Netzbetreiber eine direkte oder indirekte Netzzusammenschaltung sowie eine Fakturierungs- und Inkassovereinbarung bestehen und der Netzbetreiber die Verbindung annimmt. Verantwortlich für den unter der 0900-Rufnummer erreichbaren Dienst ist nicht telsakom, sondern ausschließlich der Anbieter des Mehrwertdienstes. Das für die Verbindung zu diesem Mehrwertdienst anfallende Entgelt stellt telsakom dem Kunden im Namen des Mehrwertdiensteanbieters bzw. dessen Netzbetreibers, der die Rufnummer in seinem Netz realisiert, in Rechnung. Für die außergerichtliche Beitreibung und eine evtl. erforderliche gerichtliche Durchsetzung der offenen Forderungen sind der Mehrwertdiensteanbieter bzw. dessen Netzbetreiber zuständig. Im Übrigen gelten die sonstigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 15. Sonstige Bedingungen 15.1 Ist der Kunde der Auffassung, telsakom habe ihm gegenüber eine in den 43 a, 45 bis 46 TKG vorgesehene Verpflichtung nicht erfüllt, kann er sich im Wege eines Antrags auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens ( 47 a TKG) an die BNetzA wenden Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. telsakom GmbH Talstraße Sasbachwalden

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