INFOBROSCHÜRE. Industriemeister(in) Mechatronik. Logistik. Ihr Weg zum beruflichen Erfolg durch Weiterbildung

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1 Industriemeister(in) Mechatronik Industriemeister(in) Kunststoff / Kautschuk Industriemeister(in) Metall Industriemeister(in) Logistik Industriemeister(in) Chemie Ihr Weg zum beruflichen Erfolg durch Weiterbildung Industriemeisterschule Troisdorf - Kerschensteinerstrasse Troisdorf Zweckverband der STADT TROISDORF INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER BONN/RHEIN-SIEG Telefon: Telefax: ims-troisdorf@t-online.de Seite 1

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3 Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, Sie interessieren sich für eine berufliche Weiterbildung und haben sich deshalb an uns gewandt. Hier eine Schnell-Übersicht auf einen Blick: Unsere Kernkompetenzen sind folgende Weiterbildungsmaßnahmen: - Industriemeister(in) Metall - Industriemeister(in) Mechatronik - Industriemeister(in) Kunststoff und Kautschuk - Industriemeister(in) Chemie und - Logistikmeister(in). Alle Lehrgänge können abhängig von der Zahl der Interessenten als schichtgebundene oder nicht schichtgebundene Teilzeitlehrgänge oder als Vollzeitlehrgänge durchgeführt werden. Das Ziel aller Lehrgänge ist nicht nur das Bestehen der Prüfungen vor der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg, sondern Sie in die Lage zu versetzen, als künftige Führungskraft kompetent, kreativ und flexibel die täglichen betrieblichen Aufgaben in sozialer, technischer und organisatorischer Sicht zu lösen. Um dies zu erreichen - vermitteln wir Ihnen das erforderliche Wissen - zeigen wir Ihnen Problemlösungen auf - führen Sie eine Vielzahl von bewerteten Übungen in jedem Lehrgangsabschnitt durch - trainieren Sie mit modernen Methoden, sich zu präsentieren - lernen Sie unterstützende Anwendungen mit Hilfe der EDV - und dergleichen mehr. Kurzum: Sie werden gefordert für ein erfolgreiches Berufsleben. WISSEN IST VORSPRUNG UND WIR KÖNNEN IHNEN MIT ENGAGIERTEN REFERENTEN, MO- DERNEN LEHRMITTELN UND EINRICHTUNGEN, SOWIE EINER GEZIELTEN WEITERBILDUNG GEMÄß RAHMENSTOFFPLAN DES DIHK, IN VERBINDUNG MIT IHREM LERNWILLEN UND ENGAGEMENT, DEN WEG ZU IHREM BERUFLICHEN ERFOLG VORBEREITEN. Sind Sie interessiert? Dann wird Ihnen diese Infobroschüre helfen, Antworten auf Ihre Fragen zu finden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme oder auf Ihren Besuch. Ihre IMS Troisdorf Seite 3

4 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Wer sind wir? 4 2. Wo werden alle Lehrgänge durchgeführt? 5 3. Welche Lehrgänge bieten wir an? 6 4. An welchen Tagen und Zeiten unterrichten wir? 6 5. Wie lange dauert welcher Lehrgang? 6 6. Besteht die Möglichkeit einer Unterbringung? 6 7. Was kostet welcher Lehrgang? 7 8. Welche Lehrgänge werden gefördert? 8 9. Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zur/zum 9 Industriemeister(in) bzw. Meister(in) für Lagerwirtschaft? 10. Wie ist der Ablauf bei einer Anmeldung für die Ausbildung zur/zum Industriemeis- 11 ter(in) bzw. Meister(in) für Lagerwirtschaft? 11. Welche Vorbereitungslehrgänge bietet die Industriemeisterschule an? Wie erfolgt die Stufenausbildung zur/zum Industriemeister(in) Metall bzw. 13 Mechatronik? 13. Wie stellt sich der Stoffplan für die Ausbilder-Eignungsprüfung dar? Wie stellt sich der Prüfungsteil für die Ausbilder-Eignungsprüfung dar? Wie stellt sich der Stoffplan für die Basisqualifikation zur/zum Industriemeister(in) 17 Metall bzw. Mechatronik? dar? 16 Wie stellt sich der Prüfungsteil für die Basisqualifikation dar? Wie sieht unser Innenleben aus? Kann man auch außerhalb der Schulzeiten in der IMS Übungen durchführen? Wie stellt sich der Stoffplan für die handlungsspezifische Qualifikation 24 zur/zum Industriemeister(in) Metall dar? 20. Wie stellt sich der Prüfungsteil für die handlungsspezifische Qualifikation dar? Wie wird der Prüfungsteil für die handlungsspezifische Qualifikation durchgeführt? Wie werden die Prüfungsteile bewertet und wann ist die Prüfung insgesamt bestanden? Wie stellt sich der Stoffplan für die handlungsspezifische Qualifikation Industriemeis- 34 ter(in) Mechatronik dar? 24. Wie erfolgt die Stufenausbildung zur/zum Industriemeister(in) Kunststoff und 44 Kautschuk? 25. Wie stellt sich der Stoffplan für den fachübergreifenden Teil Fachrichtung 45 Kunststoff und Kautschuk dar? 26. Wie stellt sich der Stoffplan für den fachspezifischen Teil Fachrichtung 46 Kunststoff und Kautschuk dar? 27. Wie stellen sich die Prüfungsteile für den fachübergreifenden und 47 fachspezifischen Teil - Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk - dar? 28. Wie erfolgt die Stufenausbildung zur/zum Meister(in) für Lagerwirtschaft? Wie stellt sich der Stoffplan für den fachübergreifenden Teil Meister(in) für 49 Lagerwirtschaft dar? 30. Wie stellt sich der Stoffplan für den fachspezifischen Teil Meister(in) für 50 Lagerwirtschaft dar? 31. Wie stellen sich die Prüfungsteile für den fachübergreifenden und 53 fachspezifischen Teil Meister(in) für Lagerwirtschaft - dar? 32. Angebot für Ihren angefragten Lehrgang Anmeldung für Ihren angefragten Lehrgang 56 Anmeldeformular für einen Lehrgang Seite 4 Anlage

5 1. Wer sind wir? Die Industriemeisterschule Troisdorf ist ein Zweckverband, welcher von der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg und der Stadt Troisdorf getragen wird. Bereits seit dem Jahre 1949 führt die IHK Bonn Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Industriemeisterprüfung durch. Seit dem Jahre 1965 werden die Lehrgänge vom Zweckverband getragen. In Ergänzung der an Abenden und Samstagen abgehaltenen Teilzeitlehrgänge hat der Zweckverband im Jahre 1973 Vollzeitlehrgänge für die Fachrichtung Metall eingerichtet. Seit 1989 werden Teilzeitlehrgänge für schichtgebundene Teilnehmer durchgeführt. Haben Sie bereits jetzt schon Fragen? Wenn ja, dann haben wir dazu die Antworten, bitte fragen Sie. Dazu haben wir unser Sekretariat. Wie Sie uns erreichen? FAX: Internet: Ihre Ansprechpartnerin: Frau Nina Stassen-Jaeger Unsere Sprechzeiten im Sekretariat sind: Montags bis mittwochs: Freitags: Samstags: 08:30 bis 12:00 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr 08:30 bis 12:00 Uhr Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin für ein Beratungsgespräch mit Frau Stassen-Jaeger. Seite 5

6 2. Wo werden alle Lehrgänge durchgeführt? Alle Lehrgänge werden durchgeführt in der Industriemeisterschule, Kerschensteiner Str. 4, Troisdorf, im Ortsteil Sieglar. Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Die Industriemeisterschule ist untergebracht in den Gebäuden des Berufskollegs des Rhein-Sieg-Kreises. Anfahrt zur Industriemeisterschule Troisdorf Seite 6

7 3. Welche Lehrgänge bieten wir an? Lehrgangsart Teilzeit Vollzeit Geprüfte(r) Industriemeister(in) Fachrichtung Metall ja ja Geprüfte(r) Industriemeister(in) Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk ja Bei Bedarf Geprüfte(r) Industriemeister(in) Fachrichtung Mechatronik ja Bei Bedarf Geprüfte(r) Industriemeister(in) Fachrichtung Chemie ja Bei Bedarf Geprüfter(r) Logistikmeister(in) ja Bei Bedarf Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung nach ADA ja Bei Bedarf Vorbereitungslehrgänge für Mathematik, Physik, Chemie, Technisches Zeichnen ja Bei Bedarf und Betriebswirtschaftslehre Personal Computer-Lehrgänge (Access, Excel) ja bei Bedarf Sonderlehrgänge auf Anfrage auf Anfrage 4. An welchen Tagen und Zeiten unterrichten wir? Teilzeitform Unterrichtstage Di und Sa oder für schichtgebundene Teilnehmer: Mo, Do, Sa, Sa, Mo, Do usw. Unterrichtstage/Woche nicht schichtgebunden: 2 schichtgebunden: 3 bzw. 1 Unterrichtszeiten Werktags von bis Uhr Samstags von 8.00 bis Uhr Unterrichtsstunden/Woche nicht schichtgebunden: 10 schichtgebunden: 14 bzw. 6 im Wechsel Vollzeitform (Mo)*, Di, Mi, Do, Fr, Sa * = bei Bedarf 5 Regelzeit: bis Uhr, ca Wie lange dauert welcher Lehrgang? Lehrgangsart Teilzeitform Vollzeitform Geprüfte(r) Industriemeister(in) Metall ca. 3 Jahre ca. 12 Monate Geprüfte(r) Industriemeister(in) Kunststoff und Kautschuk ca. 3 Jahre - Geprüfte(r) Industriemeister(in) Mechatronik ca. 3 Jahre ca. 12 Monate Geprüfte(r) Industriemeister(in) Chemie ca. 3 Jahre - Geprüfte(r) Logistikmeister(in) ca. 2 ½ Jahre - Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung (ADA) 3 Monate 4 Wochen Vorbereitungslehrgänge für Mathematik, Physik, Chemie, ca. 3 Monate 6 Wochen Technisches Zeichnen und Betriebswirtschaftslehre Grundlehrgang Access für Industriemeister und Techniker 6 Wochen auf Anfrage 6. Besteht die Möglichkeit einer Unterbringung? Bei der Beschaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Teilnehmer der Vollzeitlehrgänge, die nicht täglich zum Unterrichtsort fahren können, sind wir gerne behilflich. Seite 7

8 7. Was kostet welcher Lehrgang? Die Lehrgangsgebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an Lehrgängen der Industriemeisterschule Troisdorf. Lehrgangsgebühren (Nachstehende Gebühren gelten für Lehrgänge ab Starttermin September 2011 *) Lehrgang Gebühren in Summe Einzeln ADA Industriemeister(in) Metall oder Mechatronik, Basisqualifikation Industriemeister(in) Metall oder Mechatronik, Handlungsspezifische Qualifikation ADA Industriemeister(in) Kunststoff und Kautschuk, Fachübergreifender Bereich Industriemeister(in) Kunststoff und Kautschuk, Fachspezifischer Bereich ADA Industriemeister(in) Chemie, Basisqualifikation Industriemeister(in) Chemie, Handlungsspezifische Qualifikation ADA 430- Logistikmeister(in) Fachübergreifender Bereich Logistikmeister(in) Fachspezifischer Bereich Vorbereitungslehrgang Mathematik 30 Stunden 90.- Vorbereitungslehrgang Physik 20 Stunden Vorbereitungslehrgang Technisches Zeichnen 20 Stunden 60.- Vorbereitungslehrgang Chemie 10 Stunden 30.- Vorbereitungslehrgang Betriebswirtschaftslehre 20 Stunden 60.- Grundlehrgang Access für Industriemeister und Techniker Die Fälligkeitstermine (6 Wochen nach Beginn des 1. Unterrichtstages des jeweiligen Lehrabschnittes) der Lehrgangsgebühren werden mit Gebührenbescheid der Stadt Troisdorf mitgeteilt und sind an die Stadtkasse auf eine der im Gebührenbescheid genannten Konten zu überweisen. Ratenzahlungen a` ca. 300 /Monat sind ebenfalls möglich. Industriemeister-Teilzeitlehrgänge mit weniger als 25 und Industriemeister-Vollzeitlehrgänge mit weniger als 20 Teilnehmern werden nicht begonnen. Vorbereitungslehrgänge mit weniger als 18 und Lehrgänge für Datenverarbeitung mit weniger als 12 Teilnehmern werden nicht begonnen. Die Gebühren werden auch für die wiederholte Teilnahme an einem Lehrgang bzw. Lehrabschnitt 3 (4) o. a. Satzung erhoben. Bei einer bis 6 Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Lehrabschnittes gegenüber der Industriemeisterschule erklärten Abmeldung, wird eine Lehrgangsgebühr nicht erhoben 3 (6). Bei einer später eingehenden Abmeldung wird eine einmalige Gebühr von 26.- zum Auffangen der entstandenen Verwaltungskosten erhoben. Für Lehrmittel sind je nach Weiterbildungsmaßnahme zwischen und aufzubringen. Beim Abbruch der Weiterbildungsmaßnahme ist eine schriftliche Abmeldung unbedingt erforderlich, da sonst die weiteren Lehrgangsgebühren erhoben werden müssen. *) vorbehaltlich der Zustimmung durch den Zweckverband der IMS Seite 8

9 Für die Teilnahme an den Prüfungen erhebt die Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg gesonderte Prüfungsgebühren: Prüfungsgebühren der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg Lehrgang Gebühren in Für die Abschlussprüfung zum Industriemeister einschl. Ausbildereignungsprüfung Für die Abschlussprüfung zum Industriemeister ohne Ausbildereignungsprüfung Für die Ausbildereignungsprüfung (extern) Welche Lehrgänge werden gefördert? Meisterlehrgänge werden durch das Meister-BAföG gefördert. Im Gegensatz zum herkömmlichen Schüler-Bafög spielen das Einkommen der Eltern und das Alter des Teilnehmers keine Rolle. Anträge erhalten Sie bei Nachfrage von uns oder bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg. Nähere Einzelheiten können Sie aus der Broschüre Meister-Bafög Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) entnehmen, die Sie mit unserer Infobroschüre erhalten haben. Das Arbeitsamt fördert Meisterlehrgänge nur noch in besonderen Fällen. Seite 9

10 9. Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung zur/zum Industriemeister(in)? 9.1 Zulassungsvoraussetzungen für Industriemeisterprüfung Metall (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen und 2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahre Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß 1 Abs. 3 haben. (4) Abweichend von den in Absatz 1 und Absatz 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung in den Prüfungsteilen auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er berufspraktische Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 9.2 Zulassungsvoraussetzungen für Industriemeisterprüfung Kunststoff und Kautschuk Zur Industriemeisterprüfung Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, welcher der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens 2-jährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, welcher der Fachrichtung Metall, Elektro, Holz oder Chemie zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens 3-jährige Berufspraxis in der Kunststoff und Kautschuktechnik oder 3. eine mindestens 6-jährige einschlägige Berufspraxis in der Kunststoff und Kautschuktechnik nachweist. Abweichend hiervon kann zur Industriemeisterprüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf eine andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 9.3 Zulassungsvoraussetzungen für Industriemeisterprüfung Mechatronik (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1.eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/ Mechatronikerin oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann, oder Seite 10

11 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Mechatronik gemäß 1 Abs. 3 haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung einschließen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 9.4 Zulassungsvoraussetzungen für Industriemeisterprüfung Logistik (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 1. das Ablegen des Prüfungsteils Grundlegende Qualifikationen, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und 2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis. (3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters/einer Geprüften Logistikmeisterin nach 1 Absatz 3 aufweisen. (4) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Für alle Fachrichtungen gilt: Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen. Seite 11

12 10. Wie ist der Ablauf bei einer Anmeldung für die Weiterbildung zur/zum Industriemeister(in)? Seite 12

13 11. Welche Vorbereitungslehrgänge bietet die Industriemeisterschule an? Wir empfehlen generell den Interessenten für die Weiterbildung zur/zum Industriemeister(in) oder Meister(in) für Lagerwirtschaft, in einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang der Industriemeisterschule die Grundkenntnisse zu erwerben, welche die Basis für ein erfolgreiches Lernen in den Fächern der fachübergreifenden Bereiche darstellen. Begründung: Die Rahmenstoffpläne des DIHK setzen bei den Weiterbildungsmaßnahmen zur/zum Industriemeister(in) bzw. Meister(in) für Lagerwirtschaft die Kenntnisse voraus, welche in der Ausbildung zum Facharbeiter in den Berufskollegs / Berufsschulen bereits vermittelt wurden. Daher bietet die Industriemeisterschule folgende Vorbereitungslehrgänge an, welche als einzelne Bausteine oder als Gesamtpaket belegt werden können: GRUNDLAGEN Mathematik Dauer: 30 Unterrichtsstunden Physik Dauer: 20 Unterrichtsstunden Chemie Dauer: 10 Unterrichtsstunden Technisches Zeichnen Dauer: 20 Unterrichtsstunden Betriebswirtschaftslehre Dauer: 20 Unterrichtsstunden Designer\Vorberei Nach Abschluss des Vorbereitungslehrgangs erhält der Teilnehmer von der Industriemeisterschule eine Teilnahmebescheinigung. Seite 13

14 12. Wie erfolgt die Stufenausbildung zur/zum Industriemeister(in) Metall bzw. Mechatronik? US = Unterrichtsstunden Seite 14

15 13. Wie stellt sich der Stoffplan für die Ausbilder-Eignungsprüfung dar? Nr. Ausbildungsinhalte (Details: Siehe Rahmenplan Juni 2009) Der Lehrgangsteil umfasst insgesamt 90 Unterrichtsstunden a` 45 Minuten 1 AUSBILDUNGSVORAUSSETZUNGEN PRÜFEN UND AUSBILDUNG PLANEN (15 US) Stunden Vorteile und Nutzen betrieblicher Ausbildung darstellen und begründen Mitwirkung bei den Planungen und Entscheidungen hinsichtlich des betrieblichen Ausbildungsbedarfs auf der Grundlage der rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen Strukturen des Berufsbildungssystems und seine Schnittstellen darstellen Ausbildungsberufe für den Betrieb auswählen und dies begründen Eignung des Betriebes für die Ausbildung in dem angestrebten Ausbildungsberuf prüfen sowie, ob und inwieweit Ausbildungsinhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden können. Möglichkeiten des Einsatzes von außen auf die Berufsausbildung vorbereitenden Maßnahmen einschätzen Im Betrieb die Aufgaben der an der Ausbildung Mitwirkenden unter Berücksichtigung ihrer Funktion und Qualifikation abstimmen. AUSBILDUNG VORBEREITEN UND BEI DER EINSTELLUNG VON AUSZUBILDEN MITWIRKEN (17 US) Auf der Grundlage einer Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen, der sich insbesondere an berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen orientiert Möglichkeiten der Mitwirkung und Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertretungen in der Berufsbildung berücksichtigen Kooperationsbedarf ermitteln und sich inhaltlich sowie organisatorisch mit den Kooperationspartnern, insbesondere der Berufsschule, abstimmen Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Auszubildenden auch unter Berücksichtigung ihrer Verschiedenartigkeit anwenden Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen Möglichkeiten prüfen, ob Teile der Berufsausbildung im Ausland durchgeführt werden können 9 8 Seite 15

16 Nr Ausbildungsinhalte (Details: Siehe Rahmenstoffplan) Der Lehrgangsteil umfasst insgesamt 90 Unterrichtsstunden a` 45 Minuten AUSBILDUNG DURCHFÜHREN (45 US) Lernförderliche Bedingungen und eine motivierende Lernkultur schaffen, Rückmeldungen geben und empfangen Probezeit organisieren, gestalten und bewerten Aus dem betrieblichen Ausbildungsplan und den berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen betriebliche Lern- und Arbeitsaufgaben entwickeln und gestalten Ausbildungsmethoden und medien zielgruppengerecht auswählen und situationsspezifisch einsetzen Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einsetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit prüfen Auszubildenden zusätzliche Ausbildungsangebote z. B. in Form von Zusatzqualifikationen machen und die Möglichkeit zur Verkürzung der Ausbildungsdauer und die der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung prüfen Soziale und persönliche Entwicklung von Auszubildenden fördern, Probleme und Konflikte rechtzeitig erkennen sowie auf eine Lösung hinwirken Leistungen feststellen und bewerten, Leistungsbeurteilungen Dritter und Prüfungsergebnisse auswerten, Beurteilungsgespräche führen, Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsbedarf ziehen Interkulturelle Kompetenzen fördern AUSBILDUNG ABSCHLIEßEN (10 US) Auszubildende auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung unter Berücksichtigung der Prüfungstermine vorbereiten und die Ausbildung zu einem erfolgreichen Abschluss füh- Ren. Für die Anmeldung der Auszubildenden zu Prüfungen bei der zuständigen Stelle sorgen und diese auf durchführungsrelevante Besonderheiten hinweisen An der Erstellung eines schriftlichen Zeugnisses auf der Grundlage von Leistungsbeurteilungen mitwirken Auszubildende über betriebliche Entwicklungswege und berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und beraten Stunden PRÜFUNGSVORBEREITUNG (3 US) 3 Summe 90 Seite 16

17 14. Wie stellt sich der Prüfungsteil für die Ausbilder-Eignungsprüfung dar? Nach der neuen Fassung der Ausbilder-Eignungsverordnung, stellt sich die Prüfung wie folgt dar: Schriftliche Prüfung: Mehrere handlungsfallbezogene Situationsaufgaben Praktische Prüfung: Präsentation oder praktische Durchführung einer Ausbildungseinheit und Prüfungsgespräch Designer\PrüfAEVO Die Ausbilder-Eignungsverordnung besagt: Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil soll der Prüfungsteilnehmer höchstens drei Stunden aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer auszuwählenden Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer Kriterien für Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit zu begründen hat. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 30 Minuten dauern. Die schriftliche Prüfung und die praktische Prüfung sind zwei voneinander unabhängige Prüfungsteile. In jedem dieser Prüfungsteile ist eine mindestens ausreichende Leistung für das Bestehen der Prüfung erforderlich. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Seite 17

18 15. Wie stellt sich der Stoffplan für die Basisqualifikation Industriemeister(in) Metall bzw. Mechatronik dar? 1. Rechtsbewusstes Handeln 1.1 Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Mitarbeiterverhalten, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifrechts und betrieblicher Vereinbarungen Rechtsgrundlagen Wesen und Zustandekommen des Arbeitsvertrages Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die daraus folgenden gegenseitigen Rechte und Pflichten Geltungsbereich und Rechtswirksamkeit von Tarifverträgen Rechtliche Rahmenbedingungen von Arbeitskämpfen 1.2 Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe Rechte und Pflichten des Betriebsrates aus dem Betriebsverfassungsgesetz Aufgaben und Stellung des Betriebsrates und Wahlverfahren Grundlagen der Arbeitsgerichtsbarkeit Grundzüge der Sozialgerichtsbarkeit 1.3 Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung Grundlagen der Sozialversicherung Ziele und Aufgaben der Krankenversicherung Ziele und Aufgaben der Pflegeversicherung Ziele und Aufgaben der Rentenversicherung Ziele und Aufgaben der Arbeitslosenversicherung Ziele und Aufgaben der Arbeitsförderung Ziele und Aufgaben der Unfallsversicherung 1.4 Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitstechnischer Vorschriften und Bestimmungen mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen Ziele und Aufgaben des Arbeitsschutzrechtes und des Arbeitssicherheitsrechtes Verantwortung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit Sonderrechte für schutzbedürftige Personen Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes Ziel und wesentliche Inhalte der Arbeitsstättenverordnung Bestimmungen der Gesetze für technische Arbeitsmittel, Gerätesicherheitsgesetz unter Berücksichtigung des EU-Rechtes Gesetzliche Grundlagen der Berufsgenossenschaften, des Staatlichen Amtes für Immissions- Arbeitsschutz und des Überwachungsvereins 1.5 Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässerund Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen Ziele und Aufgaben des Umweltschutzes Wichtige Gesetze und Verordnungen zum Umweltschutz 1.6 Berücksichtigung einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes Wesentliche Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes Notwendigkeit und Zielsetzung des Datenschutzes 3 Teilsumme 43 8 Seite 18

19 2. Betriebswirtschaftliches Handeln 2.1 Berücksichtigung der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen Unternehmensformen und deren Einbindung in volkswirtschaftliche Zusammenhänge Hauptfunktionen in Unternehmen Produktionsfaktor Arbeit Bedeutung des Produktionsfaktors Betriebsmittel Bedeutung der Energie und der Werkstoffe als Kostenfaktor 2.2 Berücksichtigung der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisationen Grundstrukturen betrieblicher Organisationen Bedeutung der Leitungsebenen Entwicklung der Aufbauorganisation Aufgaben der Unternehmensplanung Grundlagen der Ablaufplanung Elemente des Arbeitsplanes Aspekte zur Gestaltung des Arbeitsplanes Aufgaben der Bedarfsplanung Produktprogrammplanung, Auftragsdisposition und deren Instrumente 2.3 Nutzen und Möglichkeiten der Organisationsentwicklung Organisationsentwicklung in betrieblichen Abläufen Organisationsentwicklung als Mittel für Veränderungsprozesse 2.4 Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen, betrieblichen Verbesserung Formen der Entgeltfindung Innovation und KVP Bewertung von Verbesserungsvorschlägen 2.5 Durchführung von Kostenarten-, Kostenstellen-, und Kostenträgerrechnungen sowie von Kalkulationsverfahren Grundlagen des Rechnungswesens Ziele und Aufgaben der Kostenrechnung Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung Leistungs- und Kostendaten Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung, Kostenträgerzeit- und Kostenträgerstückrechnung Kalkulationsverfahren Maschinenstundensatzrechnung in der Vollkostenrechnung Zusammenhänge zwischen Erlösen, Kosten und Beschäftigungsgrad Grundzüge der Deckungsbeitragsrechnung Statische Investitionsrechnung Zweck und Ergebnis betrieblicher Budgets Teilsumme Seite 19

20 3 Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung 3.1 Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV- Systemen und Bewerten visualisierter Daten Informationsverarbeitung Prozessaufbereitung Daten eines Prozesses Betriebssysteme zur Prozessverarbeitung Einteilung von Software Interpretation von Diagrammen 3.2 Bewerten v. Planungstechniken und Analysenmethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten Persönliche und sachliche Voraussetzungen Methoden der Problemlösungen und Entscheidungsfindung Arten der Planung Planungstechniken und Analysemethoden 3.3 Anwenden und Präsentationstechniken Aufgaben der Präsentation Vorbereitung einer Präsentation Durchführung einer Präsentation Nachbereitung einer Präsentation 3.4 Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen Technische Unterlagen Statistiken und Tabellen Diagramme 3.5 Anwenden von Projektmanagementmethoden Einsatzgebiete des Projektmanagements Beteiligte und ihre Rollen in einem Projekt Methoden der Projektplanung Ziele und Inhalte der Projektsteuerung Zweck und Inhalt des Projektabschlusses 3.6 Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel Kommunikation und Information Betriebliche Kommunikation Teilsumme 72 Seite 20

21 4 Zusammenarbeit im Betrieb 4.1 Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung des einzelnen unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung persönlicher und sozialer Gegebenheiten Zusammenhang Persönlichkeitsentwicklung und beruflicher Entwicklung Entwicklung des Sozialverhaltens des Menschen Kooperation und Integration im Betrieb 4.2 Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisationen und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zur Verbesserung Unternehmensphilosophie und Unternehmenskultur Wechselwirkungen zwischen industrieller Arbeit und Verhalten des Menschen Gestaltung der Arbeitsorganisation 4.3 Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen alternativer Möglichkeiten Wirkungen von Gruppen und Beziehungen in Gruppen Veränderung von Gruppenstruktur und verhalten 4.4 Auseinandersetzen mit eigenen und fremden Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen Rolle des Industriemeisters Führung und Verantwortungsbereich des Industriemeisters 4.5 Anwenden von Führungsmethoden und techniken einschließlich von Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume zur Förderung der Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter Motivation Mitarbeitereinsatz, Delegation von Aufgaben und Kontrolle Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungsmaßnahmen Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis Einführung und Unterweisung von Mitarbeitern 4.6 Förderung der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte Betriebliche Probleme und soziale Konflikte Mitarbeitergespräche und betriebliche Besprechungen Teilsumme 79 Seite 21

22 5 Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten 5.1 Berücksichtigung der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt. z. B. bei Oxidationsund Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnische, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuervorgängen Auswirkungen von chemischen Reaktionen in Arbeitsprozessen, Maschinen und Materialien Auswirkungen der industriellen Nutzung von Wasser, Säuren, Basen und Salzen auf Menschen und Umwelt Auswirkungen des Temperatureinflusses auf Material und Arbeitsprozesse Bewegungsvorgänge bei Bauteilen Einsatz von elektrotechnischen Steuerungen in Arbeitsprozessen 5.2 Verwenden von unterschiedlichen Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt Energieumwandlungen in Kraftmaschinen Wirkungsweise in Dampferzeugungsanlagen und nachgeschalteter Anlagen Alternative Anlagen zur Energieerzeugung Energiearten und deren Verteilung im Betrieb 5.3 Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen Berechnungen von mechanischen Beanspruchungen Kreisförmig und geradlinige Bewegungsabläufe 5.4 Anwendung von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie ihre grafische Bedeutung Statistische Methoden zur Überwachung, Sicherung und Steuerung von Prozessen Stichprobenverfahren und Darstellung der Mittelwerte Ermittlung von verschiedenen Fähigkeitskennwerten und deren Bedeutung für Prozess, Messgerät und Maschinen Teilsumme 91 Gesamtsumme 400 Seite 22

23 16. Wie stellt sich der Prüfungsteil für die Basisqualifikation dar? Die folgenden 5 Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft: Rechtsbewußtes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten Designer\Prüfbasi Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister / Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall sagt aus: Die schriftliche Prüfung ist in den 5 genannten Prüfungsbereichen auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung oder für die eindeutige Beurteilung der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und je Prüfungsbereich und Prüfungsteilnehmer nicht länger als 20 Minuten dauern. Ihr Ergebnis geht in die Bewertung der jeweiligen schriftlichen Prüfungsleistung ein. Seite 23

24 17. Wie sieht unser Innenleben aus? Wie Sie den Stoffplänen entnehmen können, ist eine breite Anwendung der Datenverarbeitung in vielen Fachgebieten vorgegeben. Damit erhalten unsere Lehrgangsteilnehmer die erforderlichen Kenntnisse für ihre spätere Tätigkeit in der Industrie, Behörde, Aus- und Weiterbildung oder für die eigene Selbständigkeit. Aus diesem Grund bilden wir unsere Lehrgangsteilnehmer bereits seit vielen Jahren praxisorientiert in den verschiedenen Disziplinen an modernen Einrichtungen aus. Unser Motto: SELBERMACHEN IST VIEL BESSER ALS ZUHÖREN. Teilansicht eines Computerraums 18. Kann man auch außerhalb der Schulzeiten Übungen durchführen? Es ist sinnvoll, selbständig Übungen durchführen, um das Gelernte zu vertiefen. Dadurch kann man es mit seinen eigenen Gedanken verstehen. Dazu haben wir z. B. Multimedia-Computerplätze mit vielen Softwareanwendungen eingerichtet, die einfach zu handhaben sind. An diesen Arbeitsplätzen kann auch außerhalb der Schulzeiten gearbeitet werden. Da der Kontakt zur Praxis für jeden Lehrgangsteilnehmer von großer Bedeutung ist, werden die internen und externen Möglichkeiten vielfach genutzt, um praktisch zu veranschaulichen, was theoretisch im Unterricht vermittelt wurde. Seite 24

25 19. Wie stellt sich der Stoffplan für die handlungsspezifische Qualifikation Industriemeister(in) Metall dar? HANDLUNGSBEREICH TECHNIK (378 Unterrichtsstunden) 1. Betriebstechnik (120 Unterrichtsstunden) 2. Fertigungstechnik (197 Unterrichtsstunden) 3. Montagetechnik (61 Unterrichtsstunden) 1. Betriebstechnik 1.1 Auswahl, Festlegung und Funktionserhalt von Kraft- und Arbeitsmaschinen und der dazugehörigen Aggregate sowie Hebe-, Transport- und Fördermittel Kraft-, Arbeitsmaschinen, Hebe- und Fördermittel/ Nutzung und Funktionserhalt Funktionserhalt von Kraftmaschinen Wirkungsweise und Nutzung in der Industrie Funktionserhalt von Arbeitsmaschinen - Wirkungsweise und Nutzung in der Industrie Funktionserhalt von Fördermitteln und Fördereinrichtungen 1.2 Planen und einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen sowie Überwachen und Gewährleisten der Instandhaltungsqualität und der Termine Wirtschaftliche Bedeutung und Ursachen der Instandhaltung Planen und Einleiten von Instandhaltungsmaßnahmen Qualitäts- und termingesicherte Instandhaltung 1.3 Erfassen und Bewerten von Schwachstellen, Schäden und Funktionsstörungen sowie Abschätzen und Begründen von Auswirkungen geplanter Eingriffe Schwachstellen und/oder schadensverdächtige Stellen von Maschinen und Anlagen Eingriffszeitpunkte für Instandhaltungen 1.4 Aufrechterhalten der Energieversorgung im Betrieb Energiegewinnung und Energieumwandlung Energieeinsparung und Energiebereitstellung Energieversorgung des Betriebes 1.5 Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen, insbesondere unter Beachtung sicherheitstechnischer und anlagenspezifischer Vorschriften Funktionsnotwendige Bedingungen beim Aufstellen und Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen Funktionsnotwendige Bedingungen beim Inbetriebnehmen von Anlagen und Einrichtungen aus dem Ruhezustand in den Dauerbetriebszustand Funktionsnotwendige Bedingungen bei der Einweisung des Bedienungspersonals 1.6 Funktionserhalt und Überwachung der Steuer- und Regeleinrichtungen sowie der Diagnosesysteme von Maschinen und Anlagen Grundlagen Mechanische Steuer- und Regeleinrichtungen Pneumatische Steuer- und Regeleinrichtungen Hydraulische Steuer- und Regeleinrichtungen Elektrische und elektronische Steuer- und Regeleinrichtungen Diagnosesysteme an Maschinen und Anlagen 1.7 Veranlassen von Maßnahmen zur Lagerung von Werk- und Hilfsstoffen sowie Produkten Materialflusssteuerung Lagerung von Ersatzteilen für Maschinen und Anlagen Teilsumme Seite 25

26 2. Fertigungstechnik 2.1 Planen und Analysieren von Fertigungsaufträgen und Festlegen der anzuwendenden Verfahren, Betriebsmittel und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten Aufgaben der Fertigung Fertigungsaufträge unter Einbeziehung technischer Kommunikations- und Informationsmittel Fertigungsverfahren und deren technologische Grundlagen Einleiten, Steuern, Überwachen und Optimieren des Fertigungsprozesses Einleiten des Fertigungsprozesses Fertigungsaufträge und Unterlagen Steuerung des Fertigungsprozesses Überwachung und Optimierung des Fertigungsprozesses 2.3 Umsetzen der Instandhaltungsvorgaben und Einhalten qualitativer und quantitativer Anforderungen Instandhaltung von Maschinen und Fertigungsmitteln Maßnahmen zur Beseitigung von Störungen und zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit 2.4 Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel Werkstofftechnologie Verfahrenstechnologie Anwenden der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen Numerische Steuerungstechnik Einfluss auf den Fertigungsprozess Organisation von Fertigungsprozessen unter Nutzung rechnergestützter Informationssysteme Einsatz und Überwachung von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme Automatisierung von Fertigungsprozessen Flexible Fertigungssysteme - Zusammenwirken von Maschinen, Werkstücktransport und Steuersysteme Automatisierungskomponenten im Fertigungsprozess 2.7 Aufstellen und Inbetriebnehmen von Maschinen und Fertigungssystemen Aufstellen Inbetriebnahme und Einrichten 2.8 Umsetzen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung Rechnergestützte Systeme der Konstruktion, Fertigung und Qualitätssicherung Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion Integration der Basisgrundlagen in die Produktionsplanung und -steuerung Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen Ebenen der Computer integrierten Fertigung Teilsumme Seite 26

27 3 Montagetechnik 3.1 Planen und Analysieren von Montageaufträgen nach konstruktiven Vorgaben, Disponieren der Eigen- und Fremdteile und der terminlichen Vorgaben sowie Festlegen von Montageplatz, der Betriebs-, Montage- und Prüfmittel, der Montageprinzipien und veranlassen des Montageprozesses Planen von Montageaufträgen Analysieren von Montageaufträgen unter Beachtung der terminlichen Vorgaben Disposition der Eigen- und Fremdteile nach Terminvorgaben Montageauftragsabhängige Festlegung von Montagestrukturen, -phasen und systemen Gestaltung von Montageplätzen nach ergonomischen Gesichtspunkten Montage von Bauteilen durch Fügen und Verbinden von Werkstücken 3.2 Planen und Beurteilen des Einsatzes von automatisierten Montagesystemen einschließlich der Anwendung von Handhabungssystemen Automatisierte Montagesysteme Einflussgrößen für die Planung von automatisierten Montagesystemen Funktionsträger der automatisierten Montagesysteme 3.3 Überprüfen der Funktion von Baugruppen und Bauteilen nach der Methode der Fehler- Möglichkeit-Einfluss-Analyse (FMEA) System-FMEA Produkt-FMEA Konstruktions-FMEA 3.4 Inbetriebnehmen und Abnehmen von montierten Maschinen und Anlagen nach den geltenden technischen Richtlinien Vorbereitung der Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen Funktionskontrolle im Zusammenspiel aller Baugruppen Anforderungen an Maschinen bei der Abnahme Abnahme von Maschinen Anforderungen an Anlagen bei der Abnahme Abnahme von Anlagen Regelwerk von DIN-EN-Normen Dokumentation der Inbetriebnahme Anleitung von Bedien- und Instandhaltungspersonal Teilsumme 61 Seite 27

28 HANDLUNGSBEREICH ORGANISATION (194 Unterrichtsstunden) 4. Betriebliches Kostenwesen (84 Unterrichtsstunden) 5. Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme (70 Unterrichtsstunden) 6. Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz (40 Unterrichtsstunden) 4 Betriebliches Kostenwesen 4.1 Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der funktionsbezogenen Kosten nach vorgegebenen Plandaten Plankostenrechnung als Teil der kostenbezogenen Unternehmensplanung Plankostenrechnung in unterschiedlichen Produktionsverfahren Flexible Plankostenrechnung Struktur der Plankostenrechnung Methoden der Kostenerfassung Verrechnung der Kostenarten auf Kostenstellen im Betriebsabrechnungsbogen Methoden der Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Basis von Kosten- und Erlösdaten Kostenverrechnung und Kalkulation mit Prozesskosten 4.2 Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets Budgetkontrolle Ergebnisfeststellung Maßnahmen 4.3 Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft Methoden der Kostenbeeinflussung Kostenbeeinflussung auf Grund von Ergebnissen der Kostenrechnung 4.4 Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation Arbeitsorganisation als kostenbeeinflussender Faktor Einbeziehung der Mitarbeiter in die Kostenbewertung 4.5 Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerzeitrechnung Kostenartenrechnung Kostenstellenrechnung Betriebsabrechnungsbogen Kostenträgerrechnung 4.6 Anwenden der Kalkulationsverfahren in der Kostenträgerstückrechnung einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung Kalkulationsverfahren und ihre Anwendungsbereiche Deckungsbeitragsrechnung 4.7 Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft Gliederung der Zeitarten Leistungsgrad und Zeitgrad Methoden der Datenermittlung Multimomentaufnahme als Methode zur Ermittlung von Zeitanteilen Anforderungsermittlung Entgeltmanagement Kennzahlen und Prozessbewertung Teilsumme 84 Seite 28

29 5 Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme 5.1 Optimieren von Aufbau- und Ablaufstrukturen und Aktualisieren der Stammdaten für diese Systeme Arbeitsteilung Produktions-/Fertigungsorganisation Aufbaustrukturen Bildung und Gliederung von funktionalen Einheiten Ablaufstrukturen - Gliederung der Prozesselemente sowie ihre Beziehungen zueinander Analyse und Optimierung von Aufbau- und Ablaufstrukturen Aktualisierung von Stammdaten Daten der Kapazitätsplanung, Fertigungstechnologie und Instandhaltung 5.2 Erstellen, Anpassen und Umsetzen von Produktions-, Mengen-, Termin-, und Kapazitätsplanungen Produktions-/Fertigungsplanung und steuerung als Teilsystem Kernaufgaben der Produktions-/Fertigungsplanung und steuerung 5.3 Anwenden der Systeme für die Arbeitsablaufplanung, Materialflussgestaltung, Produktionsprogrammplanung und Auftragsdisposition einschließlich der dazugehörigen Zeit- und Datenermittlung Maßnahmen zur Arbeitsplanung und Arbeitssteuerung für eine fertigungsgerechte und wirtschaftliche Herstellung von Erzeugnissen Arbeitsablauforganisatorische Systeme der Materialflussgestaltung Produktions-/Fertigungsprogramm in ihrer Wechselwirkung auf Planung und Steuerung Abwicklung von externen und internen Aufträgen als Prozess der Leistungserstellung 5.4 Anwenden von Informations- und Kommunikationssystemen Informations- und Kommunikationssysteme als Grundlage betrieblicher Entscheidung und Abwicklung von Prozessen Betriebliche Informations- und Übertragungssysteme 5.5 Anwenden von Logistiksystemen, insbesondere im Rahmen der Produkt- und Materialdisposition Logistik als betriebswirtschaftliche Funktion Logistik und Logistiksysteme im Betrieb für Produktion, Lagerhaltung, Transport Teilsumme 70 Seite 29

30 6 Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz 6.1 Überprüfen und Gewährleisten der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes im Betrieb Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutz Gesundheitsschutz Umweltschutz 6.2 Fördern des Mitarbeiterbewußtseins bezüglich der Arbeitssicherheit und des betrieblichen Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Maßnahmen und Hilfsmittel zur Förderung des Mitarbeiterbewußtseins 6.3 Planen und Durchführen von Unterweisungen in der Arbeitssicherheit, des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes Konzepte für Unterweisungen Unterweisungen Dokumentation 6.4 Überwachen der Lagerung von und des Umgangs mit umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Betriebsmitteln, Einrichtungen, Werk- und Hilfsstoffen Eigenschaften von Gefahrstoffen und Gefahrstoffkataster Kontrolle der baulichen, technischen und persönlichen Schutzmaßnahmen Vorschriften Besondere Hinweise für die Entsorgung von Gefahrstoffen Gefährdungsanalyse mit einer Maßnahmenfestlegung 6.5 Planen, Vorschlagen, Einleiten und Überprüfen von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit sowie zur Reduzierung und Vermeidung von Unfällen und von Umwelt- und Gesundheitsbelastungen Arbeitsspezifische Maßnahmen aufgrund erkannter Unfallursachen sowie Umwelt- und Gesundheitsbelastungen Persönliche Schutzausrüstung Brand- und Explosionsschutzmaßnahmen Maßnahmen im Bereich des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes Teilsumme 40 Seite 30

31 HANDLUNGSBEREICH FÜHRUNG UND PERSONAL (128 Unterrichtsstunden) 7. Personalführung (54 Unterrichtsstunden) 8. Personalentwicklung (30 Unterrichtsstunden) 9. Qualitätsmanagement (44 Unterrichtsstunden) 7 Personalführung 7.1 Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen Personalbedarfsermittlung (quantitativ, qualitativ) Methoden der Bedarfsermittlung 7.2 Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer persönlichen Daten, ihrer Eignung und Interessen der betrieblichen Anforderungen Verfahren und Instrumente der Personalauswahl Einsatz der Mitarbeiter 7.3 Erstellung von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen Anforderungsprofile Stellenbeschreibungen und beschreibung Funktionsbeschreibung 7.4 Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung Delegation als Führungsaufgabe und als Entwicklungsmöglichkeit des Mitarbeiters Prozess- und Ergebniskontrolle 7.5 Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft Bedingungen der Kommunikation und Kooperation im Betrieb Optimierung der Kommunikation und Kooperation im Betrieb 7.6 Anwenden von Führungsmethoden und mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten Führungsmethoden und -mittel Konfliktmanagement 7.7 Beteiligen der Mitarbeiter am kontinuierlichen Verbesserungsprozess Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Bewertung von Verbesserungsvorschlägen 7.8 Einrichten, Modernisieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen Einrichten von Arbeitsgruppen und Projektgruppen Modernisieren von Arbeits- und Projektgruppen Phasen der Steuerung von Arbeits- und Projektgruppen Teilsumme 54 6 Seite 31

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