Die Strategien der Bundesregierung für den Ausbau der Offshore-Windenergie im Lichte der Raumordnungsplanung für die AWZ

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1 Vortrag von Rechtsanwalt Jörg Kuhbier, geschäftsführender Vorstand des Offshore Forums Windenergie und Vorstandsvorsitzender der Stiftung Offshore-Windenergie zur ForWind Vortragsreihe in Oldenburg am 30. Oktober 2008 Die Strategien der Bundesregierung für den Ausbau der Offshore-Windenergie im Lichte der Raumordnungsplanung für die AWZ Der Förderung und dem Ausbau regenerativer Energien und hier der Offshore-Windenergie liegen vier wichtige volkswirtschaftliche Ziele zugrunde: - Schutz des Klimas, - Förderung der technologischen Entwicklung und Generierung von Innovationen, - Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland und weltweit sowie - Schaffung neuer Exportmärkte. Lassen Sie mich einleitend nur wenige Anmerkungen zu den Zielen Nr Klimaschutz und Stärkung der Wirtschaft, machen: 1. Die Liste der Klimasünder führen die USA mit 20t CO2/pro Kopf der Bevölkerung an, dann folgt Russland mit 11,2 t aber die nächsten sind dann schon England, Japan und Deutschland mit ca. 9,5 t. Es verwundert denn auch nicht, dass vorrangig diejenigen Länder (USA, Russland, China, Indien und Australien), die über fossile Brennstoffe Öl, Kohle und Erdgas verfügen, sich am schwersten mit einer klimafreundlichen Energiewende tun. Das gilt auch für Deutschland, das der größte Braunkohleproduzent der Welt ist. Und unsere Steinkohlelobby hat nach wie vor einen großen Einfluss und viele Vertreter im Deutschen Bundestag. Bei der anstehenden Erneuerung unseres Kraftwerksparks bis 2020 stehen wir an einem Scheideweg. Am Beispiel der fünf norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg- Vorpommern und Schleswig-Holstein lässt sich das am besten zeigen: Bis 2020 werden etwas zwei Drittel des Kraftwerkbestandes außer Betrieb gehen zum einen aufgrund des Gesetzes zum Ausstieg aus der Kernenergie und zum anderen wegen des Alters der bestehenden fossilen Kraftwerke. Statt verstärkt auf regenerative Energien zu setzen, planen die großen EVU Vattenfall, E.ON und RWE an allen bisherigen Standorten größere Kohlekraftwerke, mit denen die Stromerzeugungskapazitäten in 2020

2 etwa doppelt so hoch sein würden wie im Jahr 2005 der CO2-Ausstoß würde sich in diesem Zeitraum um den Faktor 2,3 erhöhen. In Hamburg ist gerade ein überdimensionales Kohlekraftwerk genehmigt worden, das über 40 Jahre lang als bedeutende CO2-Quelle Bestand haben wird. Und (fast) alle wissen, dass es die CO2-freien Kohlekraftwerke niemals geben wird ebenso wenig wie es des "Königs neue Kleider" gegeben hat. Gleichzeitig hat die Forderung nach der Verlängerung der Laufzeit der Kernkraftwerke als "ökologische Energie" Renaissance. Angesichts dieser beiden Dinosaurier "Kohle" und "Kernenergie" der Koalition aus den 60/70er Jahren müssen wir uns Sorge darüber machen, ob sich die Offshore-Windenergie wie von der Bundesregierung geplant, angekündigt und versprochen durchsetzen kann. Und auch die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung eine Verringerung der CO2-Emissionen um 36 % bis 2020 und eine 80 % Reduzierung bis 2050 stehen auf dem Prüfstand! Ohne regenerative Energien und Steigerung der Energieeffizienz wird gar nichts laufen. 2. In dem visionären Projekt der Mobilisierung der Erneuerbaren Energien, in dem die EU und Deutschland mit ambitionierten Zahlen wetteifern, kommt den Offshore-Windparks eine hervorragende Bedeutung zu. Sie stärken die Wirtschaft an der Küste und im Binnenland unter verschiedenen Gesichtspunkten: sowohl Hersteller nicht zu vergessen die Elektronik und Maschinenbauindustrie in Süddeutschland als auch die Hafenwirtschaft (siehe Bremerhaven, Emden, Cuxhaven und Wilhelmshaven), maritime Dienstleister und Zulieferer werden hiervon profitieren. Die Installation von nur MW Offshore-Windenergieleistungen würde Investitionen von ca. 7,5 Mrd. Euro auslösen mit bundesweiten Beschäftigungswirkungen von ca bis Mannjahren. In ihrem Strategiepapier zur Windenergie auf See aus dem Frühjahr 2002 hielt es die Bundesregierung für möglich, in einer Startphase bis 2006 mindestens 500 MW und mittelfristig bis bis 3000 MW Leistung auf See zu installieren. Langfristig, d. h. bis 2025 bzw. 2030, sollten dann bis MW installierter Leistung möglich sein. 2

3 Zwischen Absichten und Realität tut sich allerdings noch eine große Lücke auf. Während Deutschland mit knapp MW mehr Onshore- Windenergieleistung installiert hat als jedes andere Land, treten wir bei der Umsetzung der Offshore Windenergie noch auf der Stelle. Bislang wurde in Deutschland kein einziger Offshore-Windpark errichtet, nur einige Anlagen-Prototypen wurden in direkter Küstennähe gebaut. Einerseits liegt die Ursache hierfür in der großen Küstenentfernung und Wassertiefe der geplanten deutschen Offshore-Windparks, wodurch die Kosten aufgrund anspruchsvollerer Technik signifikant höher sind als im internationalen Vergleich. Andererseits führt der seit 2002 extreme Anstieg der Rohstoffpreise wie Stahl und Kupfer sowie die anspruchsvolle Genehmigungspraxis zu deutlich höheren Kosten der geplanten Windparks. Bisher sind in Europa Offshore-Windparks mit einer Leistung von nur 1012 MW installiert worden. Wir können daher die Augen nicht davor verschließen, dass die Entwicklung der Offshore-Windenergie sich noch in einem sehr frühen Stadium befindet. Daher war es notwendig, die politischen Rahmenbedingungen anzupassen, damit der Durchbruch der Offshore-Windenergienutzung in Deutschland erfolgen kann und Investitionen in diesem Milliardenmarkt endlich ausgelöst werden. Diese Notwendigkeit haben die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag erkannt. In einem Kraftakt sind die Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Offshore- Windenergie in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren deutlich verbessert worden. Die neuen Regelungen zur Netzanbindung von Offshore-Windparks im Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz, das am 17. Dezember 2006 in Kraft trat, bedeuten einerseits eine erhebliche finanzielle Erleichterung für Investoren von Offshore-Windparks. Andererseits schafft das Gesetz gute neue Möglichkeiten zur Bündelung von Netzanbindungstrassen für verschiedene Windparks. Dies hat der Entwicklung von Offshore-Windparks in Deutschland wichtige neue Impulse gegeben, was unter anderem auch zu Investitionsentscheidungen und zum Aufbau von Fertigungskapazitäten für Multimegawattturbinen im Küstenraum geführt hat. Internationale Investoren zeigen vermehrt Interesse, sich an deutschen Offshore- Windparks zu beteiligen. Mit der EEG-Novelle, die im nächsten Jahr in Kraft treten wird, ist die Einspeisevergütung von 9,1 ct/kwh auf 15 ct/kwh angehoben worden. Damit sind die Wünsche der Offshore-Windkraftbranche in vollem Umfang erfüllt worden. Jetzt ist die Wirtschaft an der Reihe, um zu zeigen, was sie leisten kann. 3

4 3. Ziele der Marktentwicklung Die Marktentwicklung der Offshore-Windenergie muss sich an den Zielen der fünften Nationalen Maritimen Konferenz sowie an den Ausbauzielen der Bundesregierung für die erneuerbaren Energien ausrichten. Einerseits bedeutet dies, auch die Offshore- Windenergienutzung in einem bedeutenden Umfang umzusetzen, um die deutschen Ziele für den Ausbau der erneuerbaren Energien überhaupt erreichen zu können. Andererseits wird es erforderlich, die wirtschaftlichen Potenziale der Offshore-Windenergie für die gesamte maritime Wirtschaft voll auszuschöpfen. Wie bei der Windenergienutzung an Land und bei anderen erneuerbaren Energieformen, ist das Ziel der Förderung der Offshore-Windenergie, eine sich selbsttragende und expandierende Marktentwicklung zu schaffen, die durch Lern- und Mengeneffekte zu einer Kostensenkung führt. Wichtig dabei ist, dass der Markt groß genug ist, um wesentliche technische und operative Lerneffekte mit den Projekten auch erzielen zu können. Ebenfalls wichtig ist, dass Hersteller und Zulieferer eine Perspektive auf einen sich mittel- und langfristig verstetigenden Markt haben, da erst dadurch signifikante Investitionen in den Fertigungsausbau getätigt werden. Vorrangiges Ziel ist, dass der Einstieg in die kommerzielle Errichtung von Offshore-Windparks in deutschen Gewässern in den nächsten zwei Jahren gelingt. [Hinweis auf alpha ventus + Pilotanlage von BARD in Hooksiel.] Bis zum Ende des Jahres 2011 sollte mit dem Bau einer installierten Leistung von ca MW begonnen werden. Diese Zielgröße erscheint aufgrund des erforderlichen Projektvorlaufs von 3 bis 4 Jahren, sowie aufgrund der verfügbaren Schiffs- und Krankapazitäten als realistisch. Allerdings kann die absehbare Ressourcenbindung im Bereich der Installationsfahrzeuge wie auch der Fundament- und Kabelfertigung, durch den ambitionierten Ausbau der Offshore- Windenergie vor allem in Großbritannien, durchaus zu Engpässen führen. Bis Ende 2011 sollte die Beauftragung weiterer Windparks gesichert sein, so dass bis Ende des Jahres 2015 eine gesamte installierte Leistung von mindestens MW erreicht wird. Nur diese weiteren gesicherten Aufträge werden zu einem nachhaltigen Ausbau von Fertigungskapazitäten führen. Bis zum Jahr 2020 sollte eine installierte Leistung von mindestens MW erreicht werden. So entsteht ein langfristig wachsender Markt, für den passende Fertigungskapazitäten vorgehalten werden können. Und nur mit diesem ambitionierten Ausbauziel für Offshore-Windenergie kann 4

5 Deutschland das Ziel der Deckung von Prozent der Stromversorgung durch erneuerbare Energien bis 2020 erreichen. Für das Umsetzung dieser Marktentwicklung sind die Weichen gestellt nun ist der unternehmerische Wagemut gefragt. 4. Die Stiftung Offshore-Windenergie begleitet die Nutzung und Erforschung der Windenergie auf See als Promoter Um die geschilderte Ausgangsposition in Deutschland weiter zu verbessern, will die Stiftung die Interessen aller Beteiligten bündeln. Das geschieht gegenwärtig mit Erfolg. Zu diesem Zweck soll die Stiftung 1. die technologische Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich der Offshore-Windenergie unter Berücksichtigung des Energietransports bis zum Verbraucher, 2. die ökologische Begleitforschung zu den Auswirkungen des Baus, Betriebs und Rückbaus von Offshore-Windenergieanlagen einschließlich ihrer Kabelanbindung auf die Meeresumwelt sowie die Forschung zur ökologischen Optimierung der Anlagentechnik und der Anlagensysteme von Offshore-Windenergieanlagen, 3. die Forschung zu der Eignung und Wirksamkeit staatlicher Instrumente für die Förderung der Offshore-Windenergie im Hinblick auf einen verbesserten Umwelt- und Klimaschutz sowie 4. den Austausch und die Vermittlung von Wissen über die Offshore- Windenergie zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen fördern. Eine wichtige Aufgabe ist, die Meinungsbildung verschiedener Akteure und Verbände der Offshore-Windkraftbranche zu koordinieren, abzustimmen und mit einer gemeinsamen Position nach außen zu treten und im Dialog mit dem politischen Gremien Entscheidungen zu beeinflussen. Das ist in den vergangenen zwei Jahren gut gelungen. Unter der Federführung der Stiftung haben - das Offshore Forum Windenergie (OFW) - der Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) - die Windenergieagentur Bremerhaven/Bremen (wab) - der Bundesverband Windenergie (BWE) - WindComm Schleswig-Holstein - Offshore Energies Competence Network Rostock und - der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) 5

6 auch zu dem im Juni 2008 veröffentlichten Entwurf einer Verordnung über die Raumordnung in der AWZ gemeinsam Stellung genommen. Diese "Arbeitsgemeinschaft" Offshore-Windkraft begrüßt grundsätzlich eine Raumordnungsplanung in der Nord- und Ostsee. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen für das Offshore-Windkraftausbauziel der Bundesregierung MW in 2025/2030, auf das sich jetzt alle Akteure eingestellt haben, geschaffen werden. Aber der vorliegende Entwurf stellt eine massive Gefährdung der Nutzung der Windenergie offshore dar, da er in erster Linie Hürden aufbaut statt die erforderliche Planungs- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Er steht damit im direkten Widerspruch zu den energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung. Ein ganz wesentlicher Inhalt dieses Entwurfs ist die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie auf See in Offshore Windparks (OWP). Hierdurch werde - so das BMVBS im Textteil des Verordnungsentwurfs - eine erste Tranche von gut MW gesichert. Dies ist mit dem Ziel der Strategie zur Bundesregierung zur Nutzung der Windenergie auf See ich wiederhole die Kennziffern noch einmal: bis 2025/2030 Offshore-Windkraftanlagen mit einer Leistung von nicht in Einklang zu bringen: Bei der genannten Sicherung von gut MW wird davon ausgegangen, dass ausschließlich 5MW-Windenergieanlagen (WEA) verwendet werden. In dieser Allgemeinheit ist eine solche Annahme jedoch zweifelhaft. Einige OWP werden voraussichtlich mit kleineren Anlagen verwirklicht. Ob in den vorgesehenen Gebieten überhaupt MW Leistung errichtet werden, ist daher offen. Die avisierten MW verteilen sich auf Projekte in fünf geplanten Vorranggebieten (zwei in der Ostsee, drei in der Nordsee) und sieben bereits genehmigte Projekte, die nicht in den geplanten Vorranggebieten liegen, aber nachrichtlich übernommen werden sollen. Diese Vorranggebiete sollen Ausschlusswirkung entfalten. Das heißt, dass zukünftig nur OWP genehmigungsfähig sein sollen, die innerhalb eines der geplanten Vorranggebiete belegen sind; alle anderen Anträge hätten von vorneherein keine Aussicht auf Erfolg. Dies soll nur dann nicht gelten, wenn ein Projekt bis zum 31. Dezember 2008 planungsrechtlich verfestigt ist, also bereits die Auslegung der 6

7 Unterlagen im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Dies kommt nach hiesiger Kenntnis für maximal zwei Projekte in Betracht. Diese Ausschlusswirkung führt nach unserer Überzeugung zu einem Fadenriss und zu einer Verzögerung bei der Entwicklung der Windenergienutzung auf See. Die vorgesehene Raumordnung führt mangels Planungs- und Investitionssicherheit de facto zu einem Planungsstopp für weitere Projekte und hemmt die industriepolitische Entwicklung, also den Ausbau der Fertigungskapazitäten für WEA (s. ausführlich Ziff. 2). Es sind daher dringend Korrekturen erforderlich. Widerspruch zu klima- und energiepolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung und den positiven neuen Rahmenbedingungen Diese Wirkung der geplanten Raumordnung steht in Widerspruch zu den dargestellten energie- und klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung. Sie konterkariert überdies die gerade erst massiv verbesserten Rahmenbedingungen für die Nutzung der Windenergie auf See durch den Deutschen Bundestag: Die durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gesetzten Anreize, mit denen auch küstenfernere Bereiche für die Nutzung der Windenergie auf See erschlossen werden sollen, werden neutralisiert. Die bereits 2002 beschlossene und dann mehrfach bekräftigte Zielsetzung der Offshore Strategie der Bundesregierung: MW bis ist Bestandteil des Klimaschutzpakets der Bundesregierung (IEKP) Mit dem integrierten Energie- und Klimapaket (IEKP), das im August 2007 in Meseberg präsentiert und am 5. Dezember 2007 vom Kabinett verabschiedet wurde, hat die Bundesregierung ein umfangreiches und ambitioniertes Paket zum Ausbau der Erneuerbaren Energien, zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Klimaschutz vorgelegt. Mittels 14 verschiedener Maßnahmen wird eine Reduktion der Treibhausgase um mindestens 36 % angestrebt. Für das Erreichen dieses Ziels spielen Erneuerbare Energien, deren Anteil auf mindestens % mehr als verdoppelt werden soll, eine wesentliche Rolle. Dem Ausbau der Offshore-Windenergie kommt hierbei entscheidende Bedeutung zu. Diese Zielsetzungen werden mit dem vorliegenden Raumordnungsentwurf in Frage gestellt, denn nun drohen weitere und gravierende Verzögerungen beim langfristigen Ausbau der Offshore Windenergie. 7

8 Dies ist um so unverständlicher, als in der jüngsten Vergangenheit die Rahmenbedingungen für die Offshore Windenergienutzung durch verschiedene Maßnahmen der Bundesregierung deutlich verbessert wurden. Diese überaus positiven Signale haben zu einer echten Aufbruchstimmung geführt; sie werden nun konterkariert und führen zu Verunsicherung der Offshore Windindustrie. Dies lässt befürchten, dass die Klimaschutzziele jedenfalls nicht durch die Nutzung der Offshore Windenergie erreicht werden! Nachteile für die maritime Wirtschaft im internationaler Wettbewerb Deutschland steht mit seiner Offshore-Strategie nicht allein, sondern befindet sich in einem intensiven Wettbewerb mit anderen Nord- und Ostseeanrainerstaaten, insbesondere mit Großbritannien. Die britische Regierung hat Anfang 2008 verkündet, durch entsprechende Flächenausweisungen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bis zum Jahr 2020 in Großbritannien eine Windenergieleistung von bis zu MW installiert werden kann, der größte Teil davon offshore. Der staatliche Crown Estate als Eigentümer der Gebiete vor den britischen Küsten soll sich im Rahmen dieser Strategie an den Planungsleistungen der OWP-Planer bzw. Betreiber direkt beteiligen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Kapazitäten der Hersteller und Zulieferer der Windindustrie sowie der maritimen Wirtschaft für den deutschen Offshore Markt. Ohne entsprechende Flächenausweisungen in Deutschland bleibt zu befürchten, dass weiterhin - ein Großteil der Offshore-WEA ins Ausland geliefert werden und die "Versorgungslage" für die deutschen OWP sich gerade nicht verbessert: Die Turbinen und anderen Komponenten würden dann auf den größeren Märkten abgesetzt und die Produktionskapazitäten im Ausland aufgebaut. Die hiesige maritime Wirtschaft würde davon kaum profitieren. Statt dessen verlagern sich wesentliche Teile der Wertschöpfung ins Ausland. 5. Eine kritische Analyse des RO-Plans im Einzelnen erspare ich mir + Ihnen. Nur soviel: 5.1 Grundsätzliche Analyse und Kritik Raumordnung und Raumplanung sind ziel- und zukunftsorientierte Verfahren. Auf der Basis gegebener Raumstrukturen und Raumnutzungen entwirft die Raumordnung eine räumliche Möglichkeit der anzustrebenden Entwicklung. Dieses Entwicklungsziel muss den Zielen der Regierung entsprechen und durch ein Leitbild geprägt sein. Zu den Voraussetzungen eines Raumordnungsplans gehören damit das Erfassen und die Dokumentation aller raumrelevanten Strukturen und Nutzungen eines Raumes, 8

9 das Feststellen der Entwicklungsziele der verschiedenen Ressorts, ein Leitbild für die Entwicklung auf der Basis der Grundsätze und Ziele der Raumordnung. Diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Insbesondere fehlt es an einem Leitbild für die Entwicklung und für die Entwicklungsziele in der AWZ. 5.2 Auswirkungen auf die Windindustrie und die maritime Wirtschaft für den Ausbau der Offshore Windenergienutzung Massiv verschärft wird die Gefahr einer weiteren Verzögerung des Ausbaus der Nutzung der Offshore Windenergie dadurch, dass schon für die erste Tranche - die Verwirklichung der nach dem Entwurf zulässigen MW die geplante Raumordnung negative Auswirkungen auf die weiteren Planungen der Hersteller und Zulieferer der Windindustrie und der maritimen Wirtschaft zum Aufbau und der Erweiterung ihrer Fertigungskapazitäten haben wird. Es ist zu befürchten, dass die begrenzte Ausweisung der Vorranggebiete und die vorgesehene Ausschlusswirkung die Planungs- und Investitionssicherheit einschränkt und damit zu einer Verhinderung des Ausbaus der notwendigen Kapazitäten unter anderem in den Bereichen Windenergieanlagen und deren Komponenten, Seekabel, Gründungsstrukturen, Hafenlogistik, Zulieferer, Installationsequipment (Jack-up-Schiffe und Plattformen etc.) Forschung Ausbildung von Fachperson führt. Dies würde auch nicht nur auf eine zweite Tranche wirken, sondern bereits auf die Verwirklichungsmöglichkeit der ersten MW zurückschlagen, wenn sich die bekannte Knappheit an Großkomponenten und Installationsequipment dadurch fortsetzen und im Wettbewerb mit andere Offshore-Industrien zu weiteren Kostensteigerungen führen würde. Sämtliche genannten Befürchtungen werden nicht dadurch aufgehoben, dass im Jahr 2011 über eine Fortschreibung des Raumordnungsplans bezüglich der Ausweisung weiterer Vorranggebiete für die Offshore Windenergienutzung entschieden werden soll. 9

10 Es ist zum einen unsicher, ob es zu einer Fortschreibung kommt. Dem Verordnungsentwurf fehlt es hierfür an Kriterien, unter welchen Voraussetzungen dies beschlossen werden soll. Zweitens ist ungelöst, auf welcher Datenbasis diese Fortschreibung erfolgen soll. Die Ausweisung der jetzt geplanten Vorrangflächen wird mit der für diese Flächen verfügbaren Datenbasis begründet. Erhoben wurden diese Daten in weiten Teilen von den Projektentwicklungsgesellschaften im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Aufgrund der Ausschlusswirkung dürfte aber zukünftig - wie dargelegt - keine Projektentwicklung mehr stattfinden, denn eine Genehmigung für ein außerhalb eines Vorranggebiets belegenen Projekts wäre nicht möglich. Kaum ein Projektentwickler wird auf der Basis einer vagen Hoffnung, dass sein Planungsgebiet mehrere Jahre später Vorranggebiet werden könnte, die kostspieligen Untersuchungen und Analysen vornehmen; die Risikoverteilung ist hier gar zu einseitig. Damit fehlt es an der Datengrundlage für die Auswahl weiterer Vorranggebiete. 6. Forderungen Aus dieser Kritik ergibt sich die Forderung, dass das Verfahren zur Aufstellung der Raumordnung für die AWZ ausgesetzt und der Entwurf überarbeitet wird, und zwar nach Maßgabe der folgenden Punkte: Entwicklung eines Leitbilds für die AWZ Es muss partizipativ ein räumliches und sachliches Leitbild für die AWZ erarbeitet werden. Die Raumordnung für die AWZ muss dieses Leitbild strategisch umsetzen. Festschreiben der langfristigen Ausbauziele ( MW) Als Ziel der Raumordnung muss der Aufbau von mindestens MW Nennleistung in Offshore Windparks in der deutschen AWZ festgeschrieben werden. Der Ansatz, das Ziel der Bundesregierung in mehreren Tranchen zu erreichen, muss aufgegeben werden. Streichen der Ausschlusswirkung der Vorranggebiete Die Ausschlusswirkung der Vorranggebiete muss aus dem Verordnungsentwurf herausgenommen werden, bis die langfristigen 10

11 Ziele der Bundesregierung nach der Offshore Strategie ( MW) erreicht sind. Statt dessen sollte es auf allen Flächen, die keine Vorranggebiete sind, bei der derzeitigen Rechtslage - unter Beachtung des novellierten Genehmigungstatbestands der SeeAnlV - bleiben. Eine pauschale Ausschlusswirkung ist nicht sachgerecht. Status Vorranggebiet für alle bereits genehmigten Projekte Die Projektfläche derjenigen Projekte, die bereits genehmigt sind, die nach dem Entwurf aber nicht in einem Vorranggebiet liegen, müssen zur Vermeidung einer sachlich nicht begründeten und damit verfassungsrechtlich unzulässigen Ungleichbehandlung ebenfalls den Status Vorranggebiet erhalten. Hilfsweise: Verlängerung der Frist für die "planungsrechtliche Verfestigung" Die Kriterien für eine planungsrechtliche Verfestigung der derzeit beantragten Offshore Windparks müssen weiter und eindeutiger gefasst werden. Die Frist muss auch aus Gründen des Vertrauensschutzes deutlich verlängert werden (Anhaltspunkt: typische Verfahrensdauer). Abstimmung des Raumordnungsplans mit den Küstenländern und Nachbarstaaten Die Raumordnung muss mit den europäischen Nachbarstaaten und den deutschen Küstenländern abgestimmt werden. In den öffentlichen Anhörungen am in Rostock und am 06. Oktober in Hamburg haben die Verbände, Institutionen und Firmen ihre Position engagiert vorgetragen und wie man hört bewegt sich etwas. Die Behandlung und Verabschiedung im Kabinett soll auf das Frühjahr 2009 vertragt werden, und die Ministerien befinden sich in erneuter Abstimmung. Wir werden nachsetzen. Kompromisslinien sind bereits formuliert und vorgeschlagen worden. Deswegen bin ich zuversichtlich, dass die RO-Planung in der AWZ und die langfristigen Ziele der Offshore-Windenergie sich doch noch in Einklang bringen lassen: Zum Wohl des Klimaschutzes und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. 11

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