SACHBERICHT. Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein. Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose

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1 SACHBERICHT Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose Bahnhofstraße Pinneberg Tel Fax Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein

2 Liebe Leserinnen und Leser unseres Sachberichtes 2014! In der Bahnhofstraße 12 in Pinneberg befinden sich zwei unterschiedlich finanzierte Beratungsstellen unter einem Dach und Sie halten den Sachbericht beider Einrichtungen in der Hand. Die Beratungsstelle gliedert sich in Die Soziale Wohnraumhilfe Die Beratungsstelle für Wohnungslose Die Soziale Wohnraumhilfe wird finanziert durch die Stadt Pinneberg und ist mit den Aufgaben der Prävention sowie der Betreuung der städtischen Notunterkünfte betraut. Christa Hausmann, Karen Schueler-Albrecht und Anja Valentin sind in der Sozialen Wohnraumhilfe tätig. Die Beratungsstelle für Wohnungslose wird durch den Kreis Pinneberg finanziert und ist zuständig für die Erfüllung der Aufgaben gem ff. SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer Lebenslagen verbunden mit sozialen Schwierigkeiten. Peter Diekmann und Antje Mause beraten Bürger im ganzen Kreisgebiet. Im vergangenen Jahr haben wir die Leitungsaufgaben der Beratungsstelle auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt und bilden nun ein Leitungsteam. Unsere sozialpädagogische Arbeit war im Berichtszeitraum nach wie vor von der Verknappung bezahlbaren Wohnraumes geprägt. Wohnungsnot ist nicht nur ein individualistisch zu betrachtendes Phänomen, es zeigt gesellschaftliche Rahmenbedingungen auf und zeugt von einer Wohnungsmarktentwicklung, die bestimmte Bevölkerungsgruppen hiervon ausschließt. Wir in der Wohnungslosenhilfe sind zunehmend mit einem Wohnungsmarkt konfrontiert sind, auf dem jede Wohnung, die kostenmäßig innerhalb der Mietobergrenzen liegt und sich in einem annehmbaren Zustand befindet, geradezu einem Sechser im Lotto gleicht. In der Arbeit mit wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen geht es zunächst einmal um die Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung existentieller Grundbedürfnisse, nämlich Wohnungserhalt oder -beschaffung und finanzielle Grundversorgung. An dieser Stelle ist in erster Linie schnelles Handeln gefragt. Anträge beim Jobcenter oder dem Grundsicherungsamt, Beantragung von Schufa-Auskünften, Räumungsschutzanträge und die Beschaffung einer Unterkunft sind hierfür einige Beispiele. Dies ist wichtig, aber es sind nur die ersten Schritte. Darüber hinaus wollen wir mit den Frauen und Männern, die zu uns kommen, eine für sie nachhaltige Perspektive erarbeiten. Hier stehen dann sie mit ihren Schicksalen und ihrer Lebensplanung im Mittelpunkt. Nur durch die Einbeziehung dieser sehr individuellen Lebensgeschichten gehen wir in unserer Arbeit über erste Maßnahmen gegen Not und Armut hinaus. Gern möchten wir Ihnen zeigen, wie unsere Arbeit aussieht und wie intensiv die Betreuung einzelner Klienten sein muss, um Erfolge zu erzielen. Im Folgenden können Sie dazu eine beispielhafte Schilderung lesen: Frau M. (50 J.) lebte nach der Trennung von ihrem gewalttätigen Lebenspartner jahrelang in sogenannten prekären Wohnverhältnissen. Somit hatte sie keine eigene Wohnung, sondern war auf Schlafgelegenheiten bei immer wieder wechselnden Bekannten angewiesen. Diese Wohnverhältnisse dauerten manchmal mehrere Monate, oft aber auch nur wenige Wochen oder Tage. Die Lebenssituation von Frau M. war geprägt von Instabilität und Abhängigkeiten. Als sie zu uns in die Beratung kam, hatte sie keine eigene Wohnung, kein Einkommen, kein Konto, keine Ausweispapiere, eine schlechte Schufa-Auskunft, Alkoholprobleme und einen mittelgroßen Hund, der ihr zugelaufen war und für den sie die Verantwortung übernommen hatte. Nachdem zunächst einmal die Leistungen des Jobcenters gesichert waren, ging es um die Beschaffung einer Unterkunft. Hunde sind in den städtischen Notunterkünften nicht erlaubt. Diese Möglichkeit entfiel somit, jedenfalls nachdem es mir gelungen war zu akzeptieren, dass für Frau M. nur die Möglichkeit in Frage kam, ihren Hund mit in eine Wohnung zu nehmen. Dies sollte sich für die Wohnungssuche in den nächsten Monaten als sehr hinderlich erweisen. 2 / 9

3 Doch meine Klientin hatte trotz oder gerade wegen der Herausforderungen, denen sie sich in den vergangenen Jahren hatte stellen müssen, eine enorme Stärke und großes Durchhaltevermögen entwickelt. So hielt sie die Situation, keine Wohnung zu haben, noch mehrere Monate durch. Erst dann gelang es ihr mit meiner Hilfe, eine Wohnung zu finden, deren Kosten vom Jobcenter übernommen wurden und deren Eigentümer bereit war, Frau M. trotz Eintragungen in der Schufa- Auskunft und mit Hund als Mieterin zu akzeptieren. Während dieser Zeit war in vielen intensiven Gesprächen eine stabile Arbeitsbeziehung entstanden. In der Folgezeit kam es wiederholt zu Konfliktsituationen mit Nachbarn, Verwaltung und Vermieter. Unterschiedlichste Interessen mussten abgewogen, und in alle Richtungen mit großer Klarheit kommuniziert werden, um einen erneuten Wohnungsverlust zu verhindern. Dies erforderte zum Teil sehr konfrontative Gespräche mit meiner Klientin, die in dieser Form nur möglich waren, weil sie mittlerweile Vertrauen entwickelt hatte.. Innerhalb dieses Prozesses war es wichtig, die Grenzen meiner Klientin, aber auch die Grenzen meiner eigenen Handlungsmöglichkeiten zu erkennen und zu respektieren. Es galt auch, meine eigenen Vorstellungen davon, wie die Dinge sein sollten, immer wieder zu hinterfragen und ggf. zu korrigieren. Und zu akzeptieren, dass jeder Mensch sein ganz individuelles Tempo hat, mit dem er Entwicklungsschritte gehen will bzw. kann. Zu uns in die Beratung kommen häufig Menschen, die belastenden, zum Teil auch traumatisierenden Erlebnissen und Lebenssituationen ausgesetzt waren. Sie sind aber (noch) nicht bereit oder in der Lage, therapeutische Angebote für sich zu nutzen. Im Rahmen der weitergehenden Beratung geht es daher zunächst häufig erst einmal um Stabilisierung. Und somit auch um das Aushalten eines Ist- Zustandes, der manchmal als unbefriedigend erlebt wird. Die Geschichte eines jeden Menschen lässt sich meiner Meinung nach als individuelle Chance für Wachstum begreifen. Ich denke, es ist wichtig, uns für den jeweiligen Menschen und dessen Lebenssituation zu öffnen und uns auf ihn einzulassen. Gleichzeit ist es ebenso wichtig, die Grenzen unserer eigenen Belastbarkeit zu erkennen und zu berücksichtigen. Diese Balance zu finden, ist unsere tägliche Aufgabe. Zahlen im Überblick 1: Fristlose Kündigungen/ Mietschulden Alleinstehende Männer Alleinstehende Frauen Alleinerziehende Paare Familien Gesamt : Räumungsklagen : Klagen mit Räumungstermin* 4: Hilfe bei der Wohnungssuche/Anmietungen ( 8 ) ( 1 ) ( 1 ) ( 7 ) ( 4 ) ( 21 ) Gesamt * Die Räumungstitel sind in der Anzahl der Räumungsklagen enthalten Hinzu kommen Klientinnen und Klienten/Haushalte, die wir bei der Erlangung von Leistungen nach SGB II/XII und Energieschulden unterstützen Hinzu kommen Klientinnen und Klienten/Haushalte, die statistisch nicht erfasst werden, weil sie nur 1- oder 2-mal in die Beratungsstelle kommen und kein Hilfeprozess initiiert wird; dieses sind geschätzt wöchentlich 4-5 Haushalte, wobei die Schätzung eher niedrig angesetzt ist Hilfenachfragende Klientinnen und Klienten/Haushalte 2014 gesamt / 9

4 Die Anzahl der uns zugeleiteten Räumungsklagen aus dem Stadtgebiet Pinneberg hat sich gegenüber dem Vorjahr von 58 um 10 auf 68 erhöht. Von den 68 Räumungsklageverfahren kam es in 21 Fällen auch zu einer zwangsweisen Räumung der Wohnung. Im Vergleich zum letzten Jahr mit dem Verhältnis 58 zu 36 haben wir 47 Räumungsklagen heilen können. Unter Punkt 4 haben wir die Klienten zusammengefasst, die wir intensiver bei der Wohnungssuche unterstützt haben. Die meisten Erfolge, einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, haben wir, wenn Hilfesuchende mit einer fristlosen Kündigung ihrer Wohnung zu uns kommen. Die Gründe für das Nichtzahlen der Miete sind vielfältig, manchmal ist das Jobcenter daran beteiligt. Häufig können in dieser Situation Regelungen mit dem Vermieter getroffen und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Statistik Arbeitsergebnisse der Räumungsklagen für 2014 Räumungsklage davon mit Räumungstermin* Gesamt 1: Wohnungserhalt 32 ( 3 ) 32 2: Neue Wohnung 12 ( 6 ) 12 3: Verwandte / Freunde 7 ( 3 ) 14 4: städtische Unterbringung 6 (6) 6 5: sonstiges 1 ( 1 ) 1 6: Verfahren offen oder Ausgang unbekannt 10 ( 10 ) 10 Gesamt 68 ( 21 ) 68 In 32 Fällen konnten wir einen Wohnungserhalt verzeichnen, die Wohnungen waren erhaltenswert und angemessen im sozialhilferechtlichen Sinne und die Mieter wollten darin wohnen bleiben. Es konnten sowohl Übernahmen der Mietrückstände durch das Jobcenter, Vereinbarungen mit den Vermietern und in einem Fall die Einrichtung einer Geldverwaltung erwirkt werden. Leider werden immer wieder Mieterinnen und Mieter durch die zwangsweise Räumung ihrer Wohnung obdachlos und müssen ordnungsrechtlich untergebracht werden. Beratungsstelle für Wohnungslose Kreisgebiet ohne Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Schenefeld und Wedel Zahlen im Überblick 1: Fristlose Kündigungen/ Mietschulden Alleinstehende Männer Alleinstehende Frauen Alleinerzieh. Haushalte Paare Familien Gesamt : Räumungsklagen : Klagen mit Räumungstermin* 4: Hilfe bei der Wohnungssuche/Anmietungen** 6/6 1/1 0/0 1/0 1/1 9/8 18/0 15/0 2/1 1/0 4/1 40/2 Gesamt * die erste Zahl nennt die Haushalte die uns bereits mit Räumungsklage bekannt waren/ die zweite Zahl nennt weitere Haushalte mit Räumungsterminen ** die erste Zahl nennt Haushalte ohne Räumungsklage / die zweite Zahl nennt Haushalte die uns mit Räumungsklage bekannt waren Hilfenachfragende Klientinnen und Klienten/Haushalte 2014 gesamt / 9

5 Bei aller Vorsicht hinsichtlich der verwendeten Datengrundlage und Schätzungsverfahren sowie hinsichtlich der Abgrenzungsproblematik einzelner Teilgruppen ist festzuhalten, dass hier erstmals für den Kreis Pinneberg ohne die Städte Elmshorn, Pinneberg, Quickborn, Schenefeld und Wedel versucht wurde, alle im Kreisgebiet bekannten Wohnungsnotfälle zu erfassen. Prävention, die wichtigste Aufgabe der Wohnungslosenhilfe Seit Jahren verhindern die Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose Wohnraumverlust. Seit der angespannten Lage am Wohnungsmarkt wissen wir, dass jedes Mietverhältnis und dessen Fortbestand wichtig ist. So wichtig, dass alle Hebel in Bewegung gesetzt werden um eine Kündigung abzuwenden und die Räumung zu verhindern. Gut eingeübt spielen viele Akteure seit Jahren zusammen, um bei Mietschulden umsichtig den Wohnraum eines betroffenen Haushaltes zu erhalten. Vermieter suchen den Kontakt zu ihren Mietern mit Zahlungsrückständen. Gerichte melden Räumungsklage an die Grundsicherungsämter. Jobcenter und Rathäuser vermitteln an die sozialen Beratungsstellen, und diese agieren hochkompetent zwischen Vermieter, Mieter und Ämtern. All dieses ist in den vergangenen Jahren so wichtig geworden, weil Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen im Kreis Pinneberg nicht ausreichend zur Verfügung steht. Günstiger Wohnraum geht in vielen Fällen verloren, wenn durch eine Kündigung dieser wieder neu vermietet wird. Zum einen steigt dann der Mietpreis bei einer Neuvermietung für Menschen mit geringem Einkommen ins Unbezahlbare. Zum anderen werden Mieter bevorzugt, die über ein geregeltes Einkommen verfügen und in ihrem vorhandenen Marktsegment längst von Besserverdienenden verdrängt wurden. Gerade in der Nähe zu Hamburg mit seiner wachsenden Wirtschaft werden Wohnungen zu einem knappen Gut. So haben es beispielsweise alteingesessene Halstenbeker Bürgerinnen und Bürger ebenso schwer, eine erschwingliche Wohnung zu finden, wie ihre Nachbarn in Appen oder Pinneberg. In Wedel soll demnächst die Mietpreisbremse gelten; wir werden genau beobachten mit welchem Erfolg sich dort der Wohnungsmarkt stabilisiert und dieses Instrument dann gegebenenfalls auch für Pinneberg fordern. Aber Wohnungslosigkeit entsteht auch, ohne dass Mietschulden entstanden sind. So kann beispielsweise auch die Trennung vom Partner, oder das Schutzsuchen bei häuslicher Gewalt dazu führen, dass Menschen in eine besondere Lebenslage geraten. Kommen dann noch soziale Schwierigkeiten, wie Suchterkrankung, Überschuldung und fehlende Möglichkeiten zur Selbsthilfe hinzu, können Menschen schnell ihre Wohnung verlieren und benötigen dann eine Notunterkunft. Notunterkünfte sind im Kreis Pinneberg nicht in ausreichendem Maß vorhanden, geschweige denn preiswerte Wohnungen. Die Mietpreise ziehen extrem an. Die Wohnungsbaupolitik hat in den letzten Jahren auf dem Gebiet des Aus- und Neubaus von preiswertem Wohnraum nicht genügend gegengesteuert. Zudem sind immer mehr Menschen auf preiswerten Wohnraum angewiesen. Um Kosten zu sparen, haben nahezu alle Kommunen im Kreis Pinneberg die Zahl ihrer Notunterkünfte über die Jahre reduziert. Schon in den vergangenen zehn Jahren hatten wir als Beratungsstelle Schwierigkeiten, Ordnungsämter zu überzeugen, ausreichend Unterkünfte vorzuhalten. Mit der Ankunft von hunderten von Flüchtlingen stehen kaum noch freie Notunterkünfte zur Verfügung. Obdachlose werden von den Kommunen abgewiesen, schlafen wechselnd bei Bekannten, in Autos, Gartenlauben und Zügen. Ohne Meldeadresse werden sie schnell mittellos und brauchen oft Monate, um der schwierigen Situation zu entkommen. Hier bietet die Wohnungslosenhilfe ein Netz an Unterstützung um das Einkommen und die Krankenversicherung zu sichern. Anschließend unterstützen wir sie in dem für sie sehr anstrengenden und oft frustrierenden Prozess der Wohnungssuche. Statistik 2014 der Wohnungslosenhilfe Menschen sind nach Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe (BAG W) in Deutschland ohne Wohnung. Die BAG W prognostiziert bis 2016 eine Zunahme der Wohnungslosigkeit um ca. 30 % auf dann Menschen. Weitere ca Menschen waren 2012 von Wohnungslosigkeit bedroht, d. h. bei ihnen stand der Verlust der Wohnung unmittelbar bevor. Im Folgenden sehen Sie die Zahlen der Beratungsstelle für Wohnungslose für den Kreis Pinneberg. 5 / 9

6 Personen mit Hilfen nach 67ff SGB XII abs. % abs. % abs. % abs. % Männer Frauen Gesamt Beratungsleistungen Stundenzahl Altersstruktur der Klienten abs. % abs. % abs. % abs. % bis 25 Jahre Jahre ab 56 Jahre unbekannt Gesamt Wohnsituation bei Beginn der Hilfe abs. % abs. % abs. % abs. % ohne festen Wohnsitz kommunale Unterkunft Wohnung (gekündigt) Wohnung (ungekündigt) Mitwohnen sonstiges / unbekannt Gesamt Einkommenssituation bei Beginn der Hilfe abs. % abs. % abs. % abs. % Arbeitslosengeld II Arbeitslosengeld I Rente Grundsicherung Arbeitseinkommen nur Kindergeld ohne Einkommen sonstige / unbekannt Gesamt / 9

7 Erhalt eines bedrohten Mietverhältnisses Anzahl der Haushalte Abschluss eines neuen Mietvertrages während der Hilfe Anzahl der Haushalte Vermittlung in stationäre Einrichtungen Anzahl der Personen Nachbetreuungen Anzahl der Haushalte Ambulante Hilfe nach stationärem Aufenthalt Anzahl der Stunden Unterbringung für wohnungslose Menschen ohne kommunale Anbindung (ganzjährig) in Pinneberg Anzahl der Personen Zahl Übernachtungen in Elmshorn (Winternot) 2011/ / / /15 Anzahl der Männer Anzahl der Frauen Zahl Übernachtungen Jungerwachsene und Wohnungslosigkeit Zur Zielgruppe der Beratungsstelle für Wohnungslose gehören jungerwachsenen Menschen in besonderen Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten. Junge Frauen und Männer von Jahren werden beraten und unterstützt, Hilfen nach dem SGB VIII anzunehmen. Wird vom Jugendamt ein Hilfebedarf verneint, werden Hilfen nach 67 SGB XII gewährt. Die Gruppe der jungerwachsenen Menschen weist einen erhöhten Hilfebedarf auf. Autonomie, Selbständigkeit und Persönlichkeit sind ihnen noch nicht ausreichend ausgebildet. Oft leben sie in schwierigen Beziehungen zu ihrer sozialen Umwelt und möchten sich von ihrem Elternhaus ablösen. Die jungen Frauen und Männer möchten gern in einer eigenen Wohnung leben. Da sie diese in der Regel nicht finanzieren können, müssen sie bei den Jobcentren um finanzielle Hilfe bitten. Leistungen nach ALG II zur Grundsicherung werden jedoch für unter 25jährige nur gewährt, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die einen Verbleib oder Verweis auf die elterliche Wohnung ausschließen. Die Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose wird von den Jobcentern regelmäßig um eine Stellungnahme gebeten, die die Prüfung der schwerwiegenden Gründe ermöglicht. Für junge Menschen unter 21 Jahren wird diese Stellungnahme durch den Fachdienst Jugend der Kreisverwaltung erstellt. Das Erstgespräch in unserer Beratungsstelle löst in der überwiegenden Zahl eine ambulante Hilfe nach 67 SGBXII aus. Die Wohnungslosenhilfe im Kreis Pinneberg vermeldet seit 2011 eine steigende Anzahl von Beratungen für Jungerwachsene unter 25 Jahren. Die Anzahl hat sich seit 2011 verdoppelt mit einer Tendenz nach oben. Sie liegt jetzt bei 17% aller Ratsuchender für den Kreis Pinneberg, aber damit noch unter 7 / 9

8 dem Bundesdurchschnitt von 20% im Jahre 2012*. Der Anteil der Frauen in dieser Gruppe liegt mit 40% deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 30%. 27 von 30 Personen unter 25 Jahren hatten zu Beginn der Hilfe keinen eigenen Wohnraum. Sie haben bei Bekannten, ihrer Familie oder ohne Unterkunft gelebt. Von den 42 aller bei uns in Beratung stehenden Personen, die 2014 Wohnraum anmieten konnten waren 8 Personen unter 25 Jahre. Dies entspricht 19% und ist im Vergleich zur Größe der Gruppe unserer Gesamtklienten mit 17% diesen ähnlich. Eine Benachteiligung am Wohnungsmarkt, die wir in unserer alltäglichen Arbeit subjektiv wahrnehmen, ist damit statistisch nicht erkennbar. Unter 25jährige im Kreis Pinneberg und bundesweit vor Hilfebeginn Kreis Pinneberg 2014 bundesweit 2012 abs. % % Wohnung ,5 Bei Familie / Partner ,1 Bei Bekannten Sonstige Unterkunft ,8 Ohne Unterkunft , Unter 25jährige im Kreis Pinneberg und bundesweit bei Ende der Hilfe Kreis Pinneberg 2014 bundesweit 2012 abs. % % Wohnung ,2 Bei Familie / Partner ,6 Bei Bekannten ,3 Sonstige Unterkunft ,7 Ohne Unterkunft , *Die bundesweiten Daten werden herausgegeben von der BAG W. In 2012 wurden insgesamt Personen von 170 Einrichtungen erfasst. Die Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle beteiligt sich seit 2013 an der Erhebung. 15 Jahre Wohnungssuchbörse Erfolgreiche Kooperation der Sozialen Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose mit der Lutherkirche Pinneberg. Seit nunmehr 15 Jahren bietet die Wohnungssuchbörse Menschen im Raum Pinneberg, die händeringend eine Wohnung suchen, praktische Hilfen bei der Wohnungssuche an. Jährlich werden ca. 200 Gespräche mit wohnungssuchenden Frauen und Männern geführt. Zum Gespräch gehört die Kontaktaufnahme zu Vermietern, Vereinbarungen von Wohnungsbesichtigungsterminen, Sichten der Zeitungsinserate und gegebenenfalls das Überwinden von sprachlichen Hemmnissen bei Menschen mit Migrationshintergrund. Drei ehrenamtliche Frauen und zwei Männer bieten ihre Vermittlungsarbeit einmal wöchentlich in den Räumen der Lutherkirchengemeinde, Kirchhofsweg 53a an. Das Team der Wohnungssuchbörse hat Fähigkeiten entwickelt, Vermieter geschickt auf Handicaps von Wohnungssuchenden hinzuweisen, einen Besichtigungstermin für den Wohnungssuchenden herzustellen und damit den Menschen gute Chancen auf eine Anmietung einzuräumen. Unterstützt wird dies, weil die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen häufig aus dem gleichen gesellschaftlichen Umfeld wie die Vermieter kommen beziehungsweise wie diese im Bereich der Gemeinde leben. Darüber hinaus werden bei größerem Hilfebedarf die Hilfesuchenden auf die Soziale Wohnraumhilfe und Beratungsstelle für Wohnungslose hingewiesen. Kooperierend können dann durch uns persönliche Hilfen, zum Beispiel bei der Antragstellung von Anmietungskosten beim Jobcenter geleistet werden. Die Kooperation den Ehrenamtlichen der Wohnungssuchbörse und den MitarbeiterInnen der Beratungs-stelle erweist sich seit langem als erfolgreiches Projekt, gerade unter dem angespannten Wohnungs-markt im Kreis Pinneberg, nicht zuletzt deshalb, da beide Gruppen mit ihren jeweils eigenen Kompetenzen für das Klientel sehr unterstützend sind. 8 / 9

9 Zur Fortbildung des Teams der Wohnungssuchbörse bieten wir den ehrenamtlichen KollegInnen regelmäßig Fortbildung an. Beispielsweise besuchen wir mit ihnen verschiedene soziale Einrichtungen wie den Schäferhof in Appen oder Werkstatt in Quickborn, um ihr Wissen um das Hilfesystem im Kreis Pinneberg zu erweitern. Besonders beeindruckend war ein alternativer Stadtrundgang von Hinz&Kunzt der in keinem Reiseführer steht und an die Orte der Wohnungslosen in Hamburg führt. Aber auch Ausflüge, wie eine Bootsfahrt 2013 auf die Elbinsel Pagensand, gemeinsames Grillen oder Adventsfeiern sorgen für gutes Miteinander zwischen Ehrenamt und Sozialarbeit. - Ebenso unterstützen wir sie im Austausch mit Ehrenamtlichen, die sich in anderen Bereichen, wie beispielsweise bei der Tafel, engagieren. Zum Anlass der Ehrung und Verabschiedung von Frau von Glasenapp verlieh Prost Drope der Mitbegründerin der Wohnungssuchbörse am das Goldene Kronenkreuz. Gemeinsam mit anderen baute sie die Wohnungssuchbörse seit 1999 auf. Durch ihre langjährige Mitarbeit wurde die Kontinuität gesichert. Als frühere Leiterin der Fachschule für Sozialpädagogik in Pinneberg hatte sie schon immer gerne mit Menschen zu tun und suchte nach ihrer Pensionierung nach einer interessanten ehrenamtlichen Tätigkeit. Frau von Glasenapp hat nach ihrer 15jährigen Mitarbeit ihr Ehrenamt beendet. Wir bedanken uns für ihr liebevolles und vor allem langes soziales Engagement. Vermieter dürfen sich gerne an das Team der Wohnungssuchbörse wenden, wenn sie freien Wohnraum anbieten wollen. Telefonisch ist das Team mittwochs zwischen und Uhr unter der Telefonnummer erreichbar; die Faxnummer lautet / 9

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