FAQs für Anleger und Interessenten vom ; 2. Auflage. Fragen zur FamilienVermögensVerwaltung (FVV) der VermögensVerbund e.g.
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- Heidi Schmidt
- vor 8 Jahren
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1 vom ; 2. Auflage Fragen zur FamilienVermögensVerwaltung (FVV) der VermögensVerbund e.g. (VVeG) A. AUSKUNFT UND HILFE B. KOSTEN 1. Wo kann ich mich detailliert über die FVV informieren? Detaillierte Informationen über die FVV und über die möglichen Anlagestrategien erhalten Sie im Internet unter: Falls Sie noch keinen VVeG Vermögensbetreuer haben wenden Sie sich bitte an: VermögensVerbund e.g. Herr Markus Herzinger Industriestraße 27 D Friedrichsdorf Telefon E Mail service@vveg.de 2. Wie kann ich an der FVV der VermögensVerbund e.g. teilnehmen? Um an der FVV teilnehmen zu können, wenden Sie sich bitte an Ihren VVeG Vermögensbetreuer. Im Beratungsgespräch mit Ihrem Vermögensbetreuer werden Sie über die Chancen und Risiken der FVV sowie alle erforderlichen Schritte informiert. Dies beinhaltet Ihre Einstufung in die relevante Risikoklasse, die Auswahl Ihrer persönlichen Risikostufe, die Auswahl der Anlagesumme sowie die Eröffnung des Depots bei der DAB Bank AG. 3. Wer sind die Partner der FVV? Kooperationspartner und Dienstleister der FVV sind: DWPT Deutsche Wertpapiertreuhand GmbH, verantwortlicher Vermögensverwalter nach KWG 32: DAB Bank AG (DAB): Depotbank, Bestandsverwaltung und Transaktionsausführung: bank.de 4. Wie setzen sich die Gebühren der FVV zusammen? 4.1. Kosten des Vermögensverwalters und der Depotbank: Das Honorar des Vermögensverwalters beträgt 0,85% p.a. inkl. MwSt. Das jährliche Vermögensverwaltungshonorar wird auf den durchschnittlichen Wert des verwalteten Vermögens (sämtliche in der gewählten Strategie bei der depotführenden Stelle verwahrten Wertpapiere) berechnet. Das Vermögensverwaltungshonorar wird vierteljährlich abgerechnet. Hierbei handelt es sich um Sonderkonditionen für Mitglieder der VVeG. Die Transaktionskostenpauschale der DAB Bank AG beträgt 0,42% p.a. inkl. MwSt. bezogen auf das im Depot zum Quartalsultimo durchschnittliche Vermögen. 4.2 Honorare für Teilnahme, Service, Betreuung durch die Genossenschaft: Separat vergütet der Anleger seine Genossenschaft mit einem fortlaufenden Betreuungshonorar von jährlich 1,20% inkl. MwSt. auf den durchschnittlichen Wert des verwalteten Vermögens. Bei Anlage in die FVV fällt ein einmalig zu entrichtendes Einstiegshonorar in Höhe von 2,40% inkl. MwSt. an. Dieses Einstiegshonorar fällt auch bei zusätzlichen späteren Einmalanlagen (Aufstockungen) an. 5. Wann fallen die Honorare und Gebühren an? Die DAB Transaktionskostenpauschale, Vermögensverwaltungs und Betreuungshonorare werden quartalsweise anteilig abgerechnet und direkt dem auf dem Verrechnungskonto befindlichen Guthaben entnommen. Das Einstiegshonorar hingegen wird vorab, d.h. vor Erstinvestition, fällig und per SEPA Lastschrift von dem auf dem SEPA Lastschriftmandat angegebenen Konto, in der Regel dem DAB Verrechnungskonto des Depots, eingezogen.
2 Seite 2 von 6 C. FUNKTIONSWEISE DES DEPOTS 6. Was ist ein Depot? Ein Depot (auch Wertpapierdepotkonto) ist ein Konto bei einer Depotbank, über das Wertpapiergeschäfte abgewickelt und verwaltet werden. Die Depotbank der FVV ist die DAB Bank AG. 7. Kann ich auch eine andere Depotbank als die DAB wählen? Das Konzept der FVV sieht nur die DAB als Depotbank vor. 8. Wie kann ich ein Depot eröffnen? Die Eröffnung des DAB Depots erfolgt im Rahmen des Beratungsgespräches zur Teilnahme an der FVV mit Ihrem Vermögensbetreuer. Dieser führt auch die gesetzliche vorgeschriebene Legitimation Ihrer Person durch. Auf diese Weise wird auch das normalerweise notwendige Post Ident Verfahren zur Identifikation Ihrer Person hinfällig. 9. Wie lange dauert die Eröffnung des DAB Depots? Die Bearbeitungszeit für die Eröffnung des DAB Depots beträgt in der Regel fünf Bankarbeitstage, nachdem die Unterlagen von Ihrem Vermögensbetreuer vollständig bei der VVeG eingetroffen sind. In jedem Fall erhalten Sie sowohl von der VVeG ein Willkommensschreiben als auch von der DAB die Depoteröffnungsbestätigung. 10. Wann wird das Geld der Kunden in die FVV investiert? Die DAB investiert die Gelder in der Regel jeden Donnerstag, falls das Geld bis spätestens zum Dienstag überwiesen worden ist und die Mindestsumme von (nach Abzug einer Cashquote als Puffer von drei Prozent) auf dem Depotkonto verfügbar ist. 11. Kann ich ein Depot, das ich bei einer anderen Bank als der DAB habe, in das DAB Depot integrieren? Eine Integration ist nicht möglich. Dadurch würden Sie in das Portfolio Ihrer gewählten Anlagestrategie eingreifen. Wenn Sie Ihr Vermögen aus einem anderen Depot in die FVV einbringen möchten, müssen Sie Ihre Wertpapiere/ Fonds zuerst in Ihrem externen Depot verkaufen und den Erlös auf das Verrechnungskonto der DAB überweisen. Das Geld wird dann gemäß der gewählten Strategie angelegt. 12. Kann ich mehrere Depots eröffnen? Ja, die Eröffnung von mehreren DAB Depots ist problemlos möglich, wenn Sie z.b. Ihr Vermögen in unterschiedlichen Risikoklassen anlegen, oder auch für Ihren Partner, oder Ihre Kinder Vermögen anlegen möchten. 13. Wie kommt mein Geld auf das Depot? Im Rahmen des Beratungsgespräches mit Ihrem Vermögensbetreuer erteilen Sie die Einwilligung zum SEPA Lastschriftmandat und geben ein Referenzkonto an. Die Einmalanlage bis maximal ,00 zieht die DAB zur Fälligkeit, die Sie beim Depoteröffnungsantrag frei wählen können, dann automatisch von Ihrem Referenzkonto ein. Ihnen steht frei die Anlagesumme auf Ihr eröffnetes DAB Konto eigenständig zu überweisen Euro übersteigende Beträge werden nicht eingezogen sondern müssen überwiesen werden. 14. Gibt es eine Mindestanlagesumme für die FVV und wenn ja, wie hoch ist sie? Die Mindestanlagesumme für die Erstinvestition in die FVV beträgt Wie kann ich meine Anlage bei der FVV erhöhen? Eine Einmalanlage können Sie jederzeit durch einfaches Überweisen von Ihrem Girokonto auf ihr DAB Depotkonto erhöhen. Sie können auch einen Dauerauftrag für Ihr Girokonto erteilen. Diesen können Sie jederzeit verändern oder auch stoppen. Ab einem Betrag von über Euro wird jeweils donnerstags in die gewünschte Strategie investiert.
3 Seite 3 von 6 Somit ist es jedem Anleger möglich, sich einen individuellen, flexiblen Sparplan zusätzlich zu seiner Erstinvestition einzurichten. Benutzen Sie hierzu die IBAN Ihres DAB Kontos. Für den Betrag der Erhöhung fallen die regulären Einstiegshonorare an. 16. Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit der FVV? Die FVV sieht keine Mindestlaufzeit vor. Somit können Sie die Dauer Ihrer Anlage ganz individuell wählen. Auch müssen Sie sich bei Vertragsabschluss nicht auf eine Laufzeit festlegen, da die FVV ganz unkompliziert jederzeit beendet werden kann. 17. Gibt es einen Sparplan für die FVV? Einen Sparplan im üblichen Sinne gibt es nicht. Aber jeder Anleger hat die Möglichkeit seinem Depot regelmäßig neue Gelder per Dauerauftrag zuzuführen. (Siehe auch unter Frage Nr.15, Erhöhung der Anlagesumme) 18. Gibt es einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge? Der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge wird von der DAB zur Verfügung gestellt und ist bei den Unterlagen zum Depotkontoeröffnungsantrag auf Wunsch enthalten. Hinweis: beachten Sie die Grenzen für den Freistellungsauftrag und verabsäumen Sie es nicht, die bei anderen Finanzinstituten bereits festgelegten Freistellungsbeträge abzurufen und zu berücksichtigen. 20. Wie kann ich den Vermögensverwaltungsvertrag auflösen? Um den Vermögensverwaltungsvertrag aufzulösen, erklären Sie bitte formlos schriftlich die Kündigung des Vermögensverwaltungsvertrages gegenüber der Deutschen Wertpapiertreuhand. Damit erlischt auch automatisch die erteilte Transaktionsvollmacht. Mit dem Widerruf Ihrer Vollmacht für die Vermögensverwaltung entscheiden Sie zudem, ob Sie auch das DAB Depot auflösen möchten oder nicht. Entscheiden Sie sich für die Auflösung des DAB Depots, teilen Sie dies der DAB mit (Formular steht auf der Homepage der DAB zur Verfügung). In diesem Fall werden die Fonds verkauft und das Geld auf das beim DAB Eröffnungsantrag mitgeteilte Referenzkonto überwiesen. 21. Können die Fonds in ein anderes Kundendepot übertragen werden, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag gekündigt wird? Grundsätzlich ist eine Übertragung der Wertpapiere des DAB Depots auf ein anderes Depot möglich. Sie müssen dafür zuerst Ihren Vermögensverwaltungsvertrag auflösen. Damit erlischt auch automatisch die erteilte Transaktionsvollmacht. Sodann müssen Sie die DAB anweisen, die sich im Depot befindlichen Wertpapiere auf ein anderes Depot zu übertragen bzw. Ihre andere Bank beauftragen, das DAB Depot zu übernehmen (eigenes Übertragungsformular der aufnehmenden Bank). D. AUSZAHLUNG / BEENDIGUNG DER FVV E. FUNKTIONSWEISE DER FVV 19. Wie kann ich Kapital entnehmen? Um Kapital von Ihrem Depotkonto zu entnehmen, verwenden Sie bitte das Formular Verfügungsauftrag Strategiedepot, das Sie entweder von Ihrem Vermögensbetreuer oder der VVeG erhalten. Das Formular senden Sie bitte entweder an die auf dem Formular angegebene Faxnummer oder per an die auf dem Formular angegeben E Mail Adresse. Das Geld wird Ihnen dann von der DAB Bank auf Ihr Referenzkonto überwiesen. 22. Worin unterscheidet sich die FVV von anderen Anlageformen? Die FVV, das steht für FamilienVermögensVerwaltung, ist eine professionelle und individuelle Dienstleistung, welche nach ihrer Art und Güte ansonsten nur sehr großen Anlegern offensteht. Als Dienstleistung passt sie sich den Bedürfnissen des Anlegers an. Investmentfonds, Dachfonds, auch die vermögens verwaltenden Fonds und die mittlerweile recht weit verbreitenden Strategiedepots (bspw. in drei Varianten: Er
4 Seite 4 von 6 trag, Balance und Chance) sind keine Vermögensverwaltung, welche von einem verantwortlichen Vermögensverwalter erbracht wird, sondern lediglich Anlageprodukte. Produkte passen sich den individuellen Erfordernissen des Anlegers nicht an, eine Vermögens verwaltung aber leistet genau das. 23. Worin unterscheidet sich die FVV von anderen Vermögensverwaltungen? Die FVV ist eine Multi Vermögensverwaltung. Unser Vermögensverwalter kombiniert eine Mehrzahl von Vermögensverwaltungen zu einer robusten und ausgewogenen Gesamtlösung. Der Vorteil: als Anleger sind Sie nicht von der Meinung und Geschick eines einzelnen (Hauses) abhängig. Ausgetüftelte Bauelemente werden von Top Spezialisten geliefert und von unserem Vermögensverwalter arrangiert und gesteuert. 26. Welche Fonds gehören zu welcher Strategie? Die aktuellen Bestände an Investmentfonds Ihres Depots können Sie jederzeit in Ihrem DAB Depot einsehen. Alternativ können Sie dies über Ihren Vermögensbetreuer, sowie direkt von der VVeG in Erfahrung bringen. Außerdem stellt die VVeG allen Anlegern regelmäßig strukturierte Übersichten, die Factsheets zur Verfügung. 27. Wie kann ich die Wertentwicklung meines Depots verfolgen? Sie erhalten von der DAB Zugangsdaten zu Ihrem Depot und Depotkonto, in dem Sie die Wertentwicklung Ihres Depots jederzeit online verfolgen können. Im elektronischen Postfach dieses Depotkontos werden Ihnen monatliche Berichte zur Verfügung gestellt. 24. Wer sind diese Sub Vermögensverwalter? Globale Investmenthäuser liefern an unseren Vermögensverwalter Anlagestrategien, zu denen Privatanleger normalerweise teilweise keinen Zugang haben. Die als Sub Vermögensverwalter 1 und 2 fest verankerten Häuser sind Allianz Global Investors und Dimensional Fund Advisors LP, Austin Texas. Weitere renommierte Verwalter und erfolgreiche Investmentmanager runden als Lieferanten von Investmentkonzepten (bspw. Mischfonds, Absoluteund Totalreturnfonds) und Alternativen Strategien (u.a. Hedgefondsstrategien) die FVV ab. 25. Wer entscheidet, was und wann in meinem Depot gekauft bzw. verkauft wird? Sie entscheiden sich für eine der FVV Strategien, deren Anlagekonzept von der VermögensVerbund e.g. so entworfen worden sind, dass die ausgewählte exakt Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Die Entscheidung über Änderungen der Anlagestruktur durch den Kauf/Verkauf der Fonds obliegt der Deutschen Wertpapiertreuhand, die nach der Asset Allokation (= Verteilung der Anlagen) der FVV Strategien handelt. 28. Wie kann ich einen Strategiewechsel veranlassen? Für die Veranlassung eines Strategiewechsels, im technischen Sinne ist dies ein Wechsel der individuellen Risikostufe, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermögensbetreuer oder direkt an die VVeG. Dieser füllt gemeinsam mit Ihnen ganz unbürokratisch die Auswahl der gewünschten Anlagestrategie aus und leitet den Wechsel über die VVeG in die Wege. 29. Was ist das Rebalancing? Rebalancing bezeichnet den Prozess des Wiederangleichens der Anlageklassen (bspw. Aktien und Anleihefonds u.a.) an ihre ursprüngliche prozentuale Gewichtung. Dies ist erforderlich, weil sich durch eine unterschiedliche Wertentwicklung der in der FVV befindlichen Fonds die Gewichtung der Anlageklassen und somit das Risikoprofil Ihrer gewählten Strategie verschieben kann. Beim Rebalancing wird die Ausgangssituation wieder hergestellt. Dies ist die Aufgabe des Vermögensverwalters.
5 Seite 5 von 6 F. SICHERHEIT 30. Was macht die FVV besonders sicher? Die FVV bietet hohe Sicherheit durch die Anlage im eigenen Kundendepot, ausschließlich in gesetzlich regulierten Investmentfonds, den sogen. gesetzlich geschützten Sondervermögen, das hohe Maß an Streuung über Anlageklassen, Manager und Strategien, die Einlagensicherung der Depotbank in Bezug auf das Verrechnungskonto, sowie insbesondere die behördliche Beaufsichtigung unseres Vermögensverwalters und nicht zuletzt die Unabhängigkeit der Genossenschaft von Interessen Dritter. 31. Was ist eine Verlustschwelle und wie hoch ist diese in den FVV Strategien? Die Verlustschwelle, die in der Strategieauswahl angeführt ist, bezeichnet eine gesetzliche Informationspflicht Ihnen gegenüber. Diese sieht vor, dass Sie bei Unterschreiten der Verlustschwelle durch den Vermögensverwalter informiert werden müssen, ohne dass aber automatisch durch ihn in das Wertpapierdepot eingegriffen wird. Die Verlustschwelle muss per Gesetz in allen Anlagestrategien zur Anwendung kommen. In allen FVV Strategien ist sie im Vermögensverwaltungsvertrag mit 10% pro Quartal festgehalten. G. INFORMATIONEN 32. Wo kann ich Informationen zu den einzelnen FVV Strategien abrufen? Informationen zu den in den einzelnen Strategien verwendeten Fonds können Sie im Internet z.b. unter im strukturierten Format der Factsheets einsehen. Möchten Sie eine vollständige Auflistung aller enthaltenen Investmentfonds, so erhalten Sie diese über Ihren DAB Zugang, oder wenn Sie noch kein Anleger sind senden wir Ihnen die Start Allokationen der gewünschten Strategie gerne zu. Ein Hinweis an dieser Stelle: der Informationsgehalt unserer Factsheets ist höher als der einer kompletten aber bloßen Auflistung aller Investmentfonds der FVV. 33. Welche Informationen liefert die VVeG ihren Mitgliedern und Anlegern? Die VVeG versorgt ihre Mitglieder mit einer Reihe regelmäßiger Informationen über die FVV und zu den Belangen der Genossenschaft als ihrer Anlegergemeinschaft und Interessenvertretung. Quartalsbericht, Performancebericht und Factsheets zur FVV erscheinen quartalsweise. Monatliche Newsletter und zweiwöchentliche Informationen werden durch adhoc Mitteilungen im Bedarfsfall ergänzt. Der Downloadbereich unserer Website enthält eine reiche Auswahl dieser Informationsschriften. Die aktuellen Exemplare werden per E Mail an alle Mitglieder versandt. 34. An welche Adresse kann ich mich mit einem schriftlichen Anliegen wenden? Alle Ihre schriftlichen Mitteilungen können Sie gerne an folgende Adressen senden: VermögensVerbund e.g. Industriestraße 27 D Friedrichsdorf Telefon E Mail service@vveg.de Wichtiger Hinweis: Diese FAQs sind keine Werbemitteilung. Vielmehr sollen die FAQs typische Sachfragen zu der bezeichneten FVV beantworten. Vor einer Anlageentscheidung durch den Kunden sollten alle Vertragsunterlagen gelesen werden. Die erforderlichen Vertragsunterlagen können in deutscher Sprache kostenlos von der VermögensVerbund e.g. angefordert werden. VermögensVerbund e.g., im November 2015; 2. Auflage
6 Seite 6 von 6 Vorteile für jeden Anleger Sicherheit durch das eigene Kundendepot, Anlage nur in gesetzlich regulierten Investmentfonds, Einlagensicherung der Depotbank, behördliche Beaufsichtigung unseres Vermögensverwalters und Unabhängigkeit der Genossenschaft von den Interessen Dritter. Unsere moderne und bequeme Lösung bietet einen kostenfreien Wechsel der Risikostufe, jederzeit auf eigenen Wunsch, die Aufstockung des Depots ohne jeden Zusatzaufwand Einzahlung genügt, täglichen Online Einblick ins Depot, Quartalsberichte und Performancereporte, verständlich und kundenfreundlich formuliert, völlige Entlastung von zeitraubenden Einzelentscheidungen zu Anlageprodukten. Fairness und Schutz in der Gemeinschaft als eingetragene Genossenschaft und beaufsichtigte Interessenvertretung ihrer Mitglieder bietet die Gemeinschaft der VermögensVerbund e.g. eine moderne und faire Alternative zu Banken und anderen herkömmlichen Organisationen, wenn es um das zentrale Anliegen einer soliden Vermögensbildung geht. Impressum VermögensVerbund e.g. Industriestraße 27 D Friedrichsdorf Telefon service@vveg.de Erlaubnis nach 34f GewO Registernummer: D F 125 WAW5 44 Registergericht: Bad Homburg Registernummer: GnR 145 Umsatzsteuer IdNr: DE Vorstand: Dr. Michael Keilholz, Volkmar Kübler, Markus Herzinger, Udo Schuckert Aufsichtsratsvorsitzender: Stefan Mandler
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