Schutz vor sexueller Gewalt. Informationen Standards Gesetzestexte

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1 Schutz vor sexueller Gewalt Informationen Standards Gesetzestexte

2 Vorwort 1. Selbstverständnis kirchlicher Jugendarbeit Kirchliche Jugendarbeit ist ein sozialer Lebensort Kirchliche Jugendarbeit handelt aus dem Geist Gottes Kirchliche Jugendarbeit fördert eine ganzheitliche Pädagogik Wissenswertes zu sexueller Gewalt Was ist sexuelle Gewalt bei Kindern und Jugendlichen? Wie kommt sexuelle Gewalt vor? Wo kommt sexuelle Gewalt vor? Wer sind die Opfer? Wer sind die Täterinnen und Täter? Ziele zum Schutz vor sexueller Gewalt Ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein Nachweislich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen handeln Mit klaren Standards für Transparenz sorgen Die Kultur der Grenzachtung stärken Einen fachlichen Umgang mit Nähe und Distanz schaffen Wir stärken junge Menschen Verantwortliche in der Bildungsarbeit Gruppenleitungen in der Ausbildung Kinder und Jugendliche in der Gruppenstunde Wir verpflichten uns selbst Verpflichtungserklärung für ehrenamtliche Verantwortliche Standards für Internetauftritte Wir handeln bei Grenzverletzungen Gesprächshilfe für den Umgang mit Betroffenen Handlungsleitfaden für den Umgang mit Vermutungen Hintergrundinformationen Gesetzestexte Handreichung der Jugendkommission Materialien und Maßnahmen

3 Vorwort zur überarbeiteten Infobroschüre Kirche will Menschen geschützte Räume bieten, in denen sie sich entfalten und entwickeln können. Was für die Pfarreien, Seelsorgeeinheiten und Bildungseinrichtungen in der Erzdiözese gilt, trifft in besonderem Maße auf die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zu. Kinder und Jugendliche in ihren Pfarreien, in Jugendverbänden oder bei den Ministranten/innen, aber auch in der Erstkommunion- oder der Firmkatechese begegnen sich selbst, anderen Menschen und Gott. Die Grundvoraussetzung für das Gelingen dieser Begegnung sind Offenheit und Vertrauen. Wenn Menschen sich öffnen und Vertrauen wagen, machen sie sich verletzlich. Damit diese Verletzlichkeit nicht von Einzelnen ausgenutzt werden kann, braucht es klare Regeln und verbindliche Standards. Die Kirche mit ihren Angeboten muss ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein. Schon seit 2007 ist der Schutz vor sexueller Gewalt ein Schwerpunktthema der Kirchlichen Jugendarbeit im Erzbistum Freiburg. Aufgrund der vielfältigen Erfahrungen, Beratungen und Rückmeldungen in den letzten vier Jahren zu diesem Thema legen wir nun diese Informationsbroschüre vollständig überarbeitet neu auf. Als besonders wichtig erachten wir, dass unsere kirchlichen Einrichtungen die Prävention in den Vordergrund stellen und als eines der zentralen Anliegen ihrer Arbeit begreifen. Die vorliegenden Materialien bieten einen Rahmen, an dem sich alle, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, orientieren müssen. Das gibt Sicherheit in mehrfachem Sinn: Sicherheit für Kinder und Jugendliche und Sicherheit für ehrenamtliche sowie hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Darum wollen wir alle, die in unserer Erzdiözese Verantwortung übernehmen, ermutigen, die erarbeiteten Materialien einzusetzen und dem Thema Schutz vor sexueller Gewalt in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einen wesentlichen Stellenwert zu geben. Jürgen Schindler Diözesanjugendpfarrer Dr. Eugen Maier Domkapitular, Erzb. Ordinariat

4 4 In jugendpastoralem Handeln soll der menschengemässe und lebensbejahende Geist Gottes erkennbar sein.

5 5 1. Selbstverständnis kirchlicher Jugendarbeit Kirchliche Jugendarbeit ist ein sozialer Lebensort. Sie eröffnet für Kinder und Jugendliche Räume für Freizeitgestaltung, Persönlichkeitsbildung, politisches Handeln und Glaubenserfahrung. Die persönliche Begegnung ist dabei von zentraler Bedeutung. Kirchliche Jugendarbeit fördert die lebendige Beziehung mit mir selbst, mit anderen und mit Gott. So wie der dreifaltige Gott gelebte Beziehung ist, so verwirklicht sich die Gottesebenbildlichkeit des Menschen vor allem in der lebenserfüllenden Begegnung und Gemeinschaft. Diese personale Begegnung soll in der kirchlichen Jugendarbeit weiterhin vertrauensvoll geschehen. Die vorliegende Informationsbroschüre sensibilisiert für sexuelle Gewalt in sozialen Nahräumen und zeigt Handlungsmöglichkeiten zum Schutz für Kinder und Jugendliche auf. Kirchliche Jugendarbeit handelt aus dem Geist Gottes. Jugendpastoral bezeichnet den Dienst der Kirche durch junge Menschen, mit ihnen und für sie. In jugendpastoralem Handeln soll der menschengemäße und lebensbejahende Geist Gottes erkennbar sein. Folgende Kriterien für das vom Geist Gottes motivierte Leben und Tun sind entscheidend: die Achtung vor allem Lebendigen, die Förderung der Freiheit, ein Leben in Beziehung, der Aufbruch aus falscher Sicherheit, die Aufmerksamkeit für Unterdrückung sowie ein Leben in Hoffnung und Fülle. Alle Akteure der kirchlichen Jugendarbeit ganz gleich ob als Ehrenamtliche oder Hauptberufliche sind beauftragt diesen Geist in ihrem Handeln erlebbar werden zu lassen. In diesem Sinne stärken die vorliegenden Materialien verantwortliche Leiterinnen und Leiter für eine Haltung, in der Grenzen geschützt und geachtet werden. Kirchliche Jugendarbeit fördert eine ganzheitliche Pädagogik. Sie trägt dazu bei, dass sich Kinder und Jugendliche ihrer Selbst, ihrer Körperlichkeit, ihrer vielfältigen Gefühle bewusst werden können und dass sie über eine Sprache für die unterschiedlichen sexuellen Themen verfügen. Sexualität ist Bestandteil des Menschen in jeder Lebensphase und sie ist ein Ausdruck der Ebenbildlichkeit Gottes als Mädchen oder Junge, als Mann oder Frau. Damit Kinder und Jugendliche in ihrer jeweiligen Unterschiedlichkeit und Intimität geschützt und gestärkt werden, braucht es in der kirchlichen Jugendarbeit einen respektvollen Umgang mit Nähe und Distanz und einen verantwortlichen Umgang mit Methoden und Spielen. Eine gelungene ganzheitliche Pädagogik bestärkt die eigene Wahrnehmung von Lust und Unlust sowie Nähe- und Distanzbedürfnisse. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche darin, mit Verunsicherung und Konfliktsituationen angemessen umzugehen und eine selbstbestimmte Körperlichkeit und Sexualität zu entfalten. Mehr zum Selbstverständnis der kirchlichen Jugendarbeit: Grundlagen der Jugendpastoral in der Erzdiözese Freiburg, Freiburg 2007; Leitlinien zur Jugendpastoral, die Deutschen Bischöfe (Pastoralkommission), Bonn 1991.

6 6 Sexuelle Gewalt findet nicht zufällig als Ausrutscher oder Kavaliersdelikt statt. Täterinnen und Täter testen gezielt durch grenzverletzendes Verhalten, manipulieren ihre Opfer und täuschen ihr Umfeld.

7 7 2. Wissenswertes zu sexueller Gewalt Was ist sexuelle Gewalt bei Kindern und Jugendlichen? Sexuelle Gewalt ist eine individuelle, alters- und geschlechtsabhängige Verletzung von Grenzen. Sie meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einem Schutzbefohlenen vorgenommen wird. Dabei kommt sexuelle Gewalt in vielen Formen und Abstufungen vor, nicht alle beinhalten Körperkontakt. Dazu gehören zum Beispiel sexistische Beschimpfungen, zeigen von pornographischen Schriften und Filmen oder fotografieren beim Duschen. Formen mit Körperkontakt reichen vom unangemessenen Umarmen, Küssen und Berühren bis hin zu massiven Formen, die sexuellen Handlungen vor oder an anderen einschließen. Nicht jede sexuelle Gewalterfahrung ist traumatisierend, aber jede Form wird von Betroffenen als Verletzung ihrer Grenzen und als subjektiv belastend oder verstörend empfunden. Die Täterinnen oder Täter missachten den Willen von Kindern und Jugendlichen oder nutzen ihre Macht- oder Autoritätsposition aus. Mit körperlicher Überlegenheit oder emotionaler Abhängigkeit kann unter Druck gesetzt und Vertrauen missbraucht werden. Dabei befriedigen die Täterinnen und Täter ihre Machtbedürfnisse auf Kosten des Kindes beziehungsweise der oder des Jugendlichen. Quelle: Handwörterbuch sexueller Missbrauch, Dirk Bange, Hogrefe Verlag, Göttingen 2002 Wie kommt sexuelle Gewalt vor? Sexuelle Gewalt schließt nicht automatisch körperliche Gewalt ein. Sie kann in vielen Abstufungen vorkommen. Deshalb wird zum besseren Verständnis im Folgenden zwischen Grenzverletzung, Übergriff und strafrechtlich relevanter Gewalthandlung unterschieden. Eine Grenzverletzung geschieht, wenn Personen mit ihrem Verhalten bei Anderen eine Grenze überschreiten. Als Maßstab dienen dafür nicht nur objektive Faktoren, sondern auch das subjektive Erleben der Betroffenen. Das war doch nur Spaß ist kein Freibrief für gedankenloses Verhalten. Wo sich andere bloßgestellt fühlen, hört der Spaß auf und eine Entschuldigung ist angebracht. Im pädagogischen Miteinander einer Gruppe oder auf einer Freizeit lassen sich Grenzüberschreitungen nicht immer vermeiden. Eine unbedachte Bemerkung, grobe Berührung oder ein Spiel, bei dem jemand ausgelacht wird, lässt sich kaum ganz unterbinden. Werden diese aber von den Verantwortlichen nicht erkannt und korrigiert, entwickelt sich schnell eine Kultur, die es in Kauf nimmt, dass gezielt beschimpft, gegrabscht oder ausgegrenzt wird. Dann wird normal, wogegen sich niemand wehrt. Die Folge ist: Der respektvolle Umgang stumpft ab und Grenzverletzungen nehmen zu. Ein Übergriff ist dann passiert, wenn Personen grenzverletzendes Verhalten trotz Ermahnung nicht korrigieren, sondern wiederholen. Ein übergriffiges Verhalten passiert nicht mehr zufällig und nicht aus Versehen. Vielmehr wird die abwehrende Reaktion Betroffener bewusst missachtet, Kritik von anderen überhört und Verantwortung für das eigene Verhalten abgelehnt. Sexuell Übergriffig sind zum Beispiel ständige anzügliche Bemerkungen, Voyeurismus, lockerer Umgang mit Pornographie, wiederholte Missachtung von Schamgrenzen, sexistische (Pfänder-) Spiele oder häufiges Sprechen über sexuelle Intimitäten. Übergriffiges Verhalten ist kein Kavaliersdelikt. Reichen pädagogische Maßnahmen nicht aus, solches Verhalten zu stoppen, droht eine Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII). Davor muss die kirchliche Jugendarbeit auf allen Ebenen Kinder und Jugendliche schützen. Übergriffiges

8 8 Verhalten kann daher bei Honorarkräften und Hauptberuflichen zur Kündigung oder bei ehrenamtlichen Personen zum Ausschluss aus der Jugendpastoral führen. Eine strafrechtlich relevante Gewalthandlung liegt vor bei Körperverletzung, sexuellem Missbrauch, sexueller Nötigung und Erpressung. Kinder unter 14 Jahren sind vom Gesetz besonders geschützt. Alle sexuellen Handlungen an oder vor Kindern gelten als sexueller Missbrauch und zwar unabhängig von der Einwilligung des Kindes oder der Eltern. Bereits der Versuch ist strafbar ( 176 StGB). Strafmündig sind alle Jugendlichen ab 14 Jahren. Vom Gesetzgeber geschützt sind Jugendliche bis 18 Jahre vor der Förderung sexueller Handlungen, ( 180 StGB) und Missbrauch durch Schutzbefohlene ( 175 StGB), zum Beispiel Gruppenleitungen oder Freizeitleitungen. Als Straftat gilt in Deutschland auch jede sexuelle Handlung die indirekt an Minderjährigen zum Beispiel über Medien wie Internet, Handy oder verübt wird. Es ist keineswegs ein Kavaliersdelikt, wenn ein 15-Jähriger im Chat eine 12-Jährige sexuell belästigt, zu sexuellen Handlungen auffordert oder ihr pornographische Filme via Handy schickt. Strafrechtlich relevante Gewalthandlungen werden immer häufiger mit dem Handy oder im Internet verübt. Bei vermuteten strafrechtlich relevanten Gewalthandlungen wird in der kirchlichen Jugendarbeit den Täterinnen beziehungsweise Tätern zur Selbstanzeige oder den Betroffenen zur Anzeige empfohlen. Quelle: Differenzierung zwischen Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlich relevanten Formen der Gewalt, Ursula Enders, Köln 2007 Hilfen für den Umgang mit Grenzverletzungen: Methodenbausteine für Grundkurse und Schulung für Mitarbeitende zum Thema Schutz vor sexueller Gewalt unter Zum Umgang mit Vermutungen von sexuellen Übergriffen oder strafrechtlichen Gewalthandlungen siehe Kapitel 6. Alle relevanten Gesetztestexte und die Handreichungen der Deutschen Bischofskonferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt sind in Kapitel 7 zu finden. Wo kommt sexuelle Gewalt vor? Sexuelle Gewalt findet zum größten Teil im sozialen Nahraum von Kindern und Jugendlichen statt. Das kann zu Hause, in der Nachbarschaft, auf dem Schulhof, beim Vereinstreffen, in der Jugendgruppe oder auf der Ferienfreizeit sein. Nur in seltenen Fällen sind hier die Täterinnen oder Täter Fremde. Ein schwer eingrenzbarer Nahraum entsteht durch mediale Kommunikation zum Beispiel im Instant Messaging in Chats oder Communities. Hier wird sexuelle Gewalt vor allem von Fremden verübt, die sich als Vertraute ausgeben. Die Jugendarbeit in den Pfarrgemeinden oder Jugendverbänden findet im sozialen Nahraum statt. Eine ihrer Stärken ist, Vertrauen und Gemeinschaft durch persönliche Beziehung zu ermöglichen und Entwicklung durch ganzheitliche Methoden und Spiele anzuregen. Es geht nicht darum jede körperlich ausgedrückte Zuneigung oder Methode per se unter Verdacht zu stellen oder einen Katalog an Verboten aufzustellen. Vielmehr soll in der kirchlichen Jugendarbeit der Blick dafür geschärft werden, wo auch in ihren Reihen Grenzen verletzt werden. Kinder und Jugendliche sind geschützt, wenn Verantwortliche bei Grenzverletzungen nicht wegschauen, sondern eingreifen und korrigieren. Diese Aufgabe hat die Gruppenleitung für ihre Gruppenstunde, die Freizeitleitung für das Ferienlager, die Ministrantenleitung für die Minirunde und das Schulungsteam auf dem Gruppenleiterkurs. Verantwortung übernehmen heißt, auf den Umgang untereinander, den Umgang mit Medien sowie auf das eigene Verhalten als Leitung zu achten und dies zu reflektieren. Wer sind die Opfer? Mädchen und Jungen jeden Alters und jeder Herkunft werden in Deutschland Opfer sexueller Gewalt. Die polizeiliche Kriminalstatistik registriert jährlich bundesweit etwa Fälle strafrechtlich relevanter sexueller Gewalthandlungen an Kindern und Jugendlichen. Die Wissenschaft schätzt die Dunkelziffer etwa zwanzigmal höher, so dass man realistischer Weise davon ausgehen muss, dass in Deutschland etwa jedes fünfte Mädchen und jeder zwölfte Junge sexuelle Gewalt in Form von Übergriffen oder strafrechtlichen Gewalthandlungen erlebt.

9 9 Verantwortlich für sexuelle Gewalt ist allein der Täter oder die Täterin und nicht das Opfer. Der Versuch Opfer mitverantwortlich zu machen mit Entschuldigungen wie sie hat sich nicht gewehrt, er hat das provoziert oder kein Wunder, wie sie rumläuft, ist ein weiterer Verrat an betroffenen Kindern und Jugendlichen. Zum Schutz vor sexueller Gewalt gilt es daher nicht nur, Kinder und Jugendliche in ihre Selbstbestimmung zu stärken, sondern vor allem Leitungen auf allen Ebenen auf ihre Verantwortung aufmerksam zu machen. Sexuelle Gewalt hat für die Opfer psychische, körperliche und soziale Folgen, die sich dauerhaft auswirken können. Weil sie vor allem im sozialen Nahraum und in Abhängigkeitsverhältnissen verübt wird, fühlen sich Kinder und Jugendliche schuldig für das, was ihnen angetan wird. Die Angst, dass niemand ihnen glauben wird, der Eindruck, ihrer Wahrnehmung nicht mehr trauen zu können, das Gefühl, sich schmutzig und verraten zu fühlen, erhöhen den Druck der Geheimhaltung. Als größtes Hindernis, Hilfe zu finden, erweist sich oft ein tiefes Schamgefühl. Sexuelle Übergriffe oder Gewalthandlungen betreffen die intimsten Bereiche von Menschen. Über derartige Verletzungen zu sprechen, setzt großes Vertrauen voraus. Quelle: Missbrauchtes Vertrauen, Werner Tschan, Karger Verlag, Basel Mehr Hintergrundwissen: Prävention vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit, Bayrischer Jugendring, München Fachliche Hilfe finden Betroffene und Verantwortliche in einer Beratungsstelle. Hinweise dazu in Kapitel 6 und unter Wer sind die Täterinnen und Täter? Täterinnen und Täter kommen aus allen sozialen Schichten und aus allen Altersgruppen. Sie sind den Opfern in den meisten Fällen bekannt. Drei Viertel der sexuellen Übergriffe und strafrechtlich relevanter Gewalthandlungen werden von Männern und ein Viertel von Frauen verübt. Niemand kann aus Versehen ein Mädchen oder einen Jungen sexuell missbrauchen. Täterinnen und Täter missbrauchen in der Regel nicht nur ein Opfer, sondern verüben Wiederholungstaten an mehreren Opfern gleichzeitig oder wiederkehrend über einen längeren Zeitraum. Einzeltaten sind die Ausnahmen Laut polizeilicher Kriminalstatistik werden ein Drittel aller sexueller Straftaten von Jugendlichen unter 18 Jahren verübt. Täterstudien zeigen, dass Täterkarrieren bereits im Jugendalter beginnen. Deshalb ist übergriffiges und wiederholt grenzverletzendes Verhalten von Kindern, nichts, was sich auswächst, und gehört bei Jugendlichen nicht zur pubertären Phase, die vorbei geht. Vielmehr bedarf solches Verhalten auch in der kirchlichen Jugendarbeit klarer Reaktionen und ernsthafter Konsequenzen. Die Realität ist, dass in den eigenen Reihen Kinder und Jugendliche nicht nur Opfer, sondern auch Täterinnen und Täter werden können. Zu einem umfassenden Schutz vor sexueller Gewalt gehört daher, Täterkarrieren vorzubeugen und zu unterbrechen. Täterinnen und Täter verfolgen ihre eigene gezielte Strategie. Sie suchen die Nähe zu Kindern und Jugendlichen durch ihr ehrenamtliches Engagement oder ihre berufliche Tätigkeit. Sie zeigen sich nett, kreativ, sozial angepasst, zurückhaltend oder locker jugendlich. Sexuelle Gewalt findet nicht zufällig als Ausrutscher oder Kavaliersdelikt statt. Täterinnen und Täter testen gezielt durch grenzverletzendes Verhalten, manipulieren ihre Opfer und täuschen ihr Umfeld. Es gibt keine typische Täterpersönlichkeit. Was sie verbindet, ist die Verleugnung, Verharmlosung, Schuldverschiebung und Wahrnehmungsverzerrung in Bezug auf ihr eigenes Handeln zu Lasten der Opfer und des Umfeldes. Sie halten sich daher mit Vorliebe in Institutionen oder Organisationen auf, in denen diffuse Regeln oder Standards gelten. Wo wenig fachlich reflektiert und besprochen wird, kann vieles nach persönlichem Ermessen geregelt werden. Das macht es für Täterinnen und Täter einfacher, Grenzen zu überschreiten, eigene Absichten zu verschleiern und Abhängigkeiten auszunutzen. Das trifft auch auf Gruppen oder Organisationen zu, in denen Regeln und Grenzen autoritär von Einzelnen aufgestellt werden. Mangelnde Transparenz und Beteiligung leisten Täterinnen und Tätern Vorschub. Quelle: Zart war ich, bitter war s, Handbuch gegen sexuellen Missbrauch, Ursula Enders, KiWi Verlag, Köln 2003

10 10 Verantwortliche Leitungen sollen in ihrem Jugendarbeitsalltag Grenzverletzungen wahrnehmen und souverän korrigieren können.

11 11 3. Z iele zum Schutz vor sexueller Gewalt Ein sicherer Ort für Kinder und Jugendliche sein Zu den Stärken der kirchlichen Jugendarbeit zählt das personale Angebot. Kinder und Jugendliche werden in der Gruppe ganzheitlich gefördert und gefordert. Sie erleben Gemeinschaft und gestalten ihre Freizeit unter anderem im Jugendverband, bei den Ministranten, im Jugendchor oder auf dem Ferienlager. Dabei folgt kirchliche Jugendarbeit dem Grundprinzip der Selbstorganisation und setzt auf Beteiligung. Kreative Methoden, Erlebnisräume und Persönlichkeitsorientierung gehören in großer Vielfalt zum Jugendarbeitsalltag. Ein kleinliches Regelwerk und Misstrauen tragen nicht zur Sicherheit bei, sondern verunsichern und beschädigen persönliche Beziehung. Sicherheit gewinnt, wer auf seine Stärken setzt. Für die kirchliche Jugendarbeit heißt das, Verantwortliche in Pfarrgemeinden, Gruppenleitungen, Schulungsteams und Dekanatsjugendbüros für eine Kultur der Grenzachtung zu sensibilisieren. Nachweislich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen handeln Der Gesetzgeber hat allen Trägern von Jugendarbeit den Auftrag erteilt, Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen zu schützen ( 8a, 72a SGB VIII). Werden Gruppenleitungen gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, dürfen sie nicht darüber hinwegsehen. Neben der Vermutung von sexueller und körperliche Gewalt können Zeichen der Verwahrlosung, Unterernährung, Gebrauch von Alkohol und Drogen oder gewalttätiges Verhalten solche Anhaltspunkte sein. In diesen Fällen wenden sich Gruppenleitungen mit ihren Beobachtungen an das Dekanatsjugendbüro oder an das Leitungsteam der Seelsorgeeinheit, um sich beraten zu lassen. Die Aufgabe ist in solchen Fällen nicht, selbst detektivisch tätig zu werden oder zu glauben, man sei für eine Besserung der Situation verantwortlich. Hierfür gibt es professionelle Stellen, die helfen können, und die letzte Verantwortung liegt beim städtischen Jugendamt. Mehr zu Rechte und Pflichten: Informationen: Schutzengel, Infobroschüre Versicherungsschutz, Aufsichtspflicht und Jugendschutz, Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt und Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) im Erzbistum Freiburg, Freiburg 2008 Zum Umgang mit Vermutungen von sexuellen Übergriffen oder strafrechtlichen Gewalthandlungen siehe Kapitel 6. Mit klaren Standards für Transparenz sorgen Die Täterforschung zeigt, dass mit klaren Standards Täterprävention gelingen kann. Transparenz bietet Sicherheit: den Kinder- und Jugendgruppen, den Eltern und den Hauptberuflichen in der Pfarrgemeinde. Alle Mitarbeitenden der Abteilung Jugendpastoral legen ihrem Arbeitgeber vor Beginn ihrer Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vor. Dieses muss alle drei Jahre aktualisiert werden. Auch in den Bewerbungsverfahren spielt das Thema eine große Rolle: Bewerber/innen werden über die Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Gewalt informiert und müssen sich in Diskussionsrunden zu dem Thema positionieren. Alle Personen, die sich ehrenamtlich in der kirchlichen

12 12 Jugendarbeit in der Erzdiözese Freiburg engagieren, unterschreiben die Verpflichtungserklärung. Mit dieser Unterschrift ergreifen sie Partei und beziehen Position. In ihrer Ausbildung setzen sich Gruppenleiter/innen mit dem Thema Schutz vor sexueller Gewalt auseinander und unterschreiben die Verpflichtungserklärung. Mit der Einführung von Standards für eigene Internetauftritte wird der Missbrauch durch Dritte eingedämmt. Die Kultur der Grenzachtung stärken Verantwortliche Leitungen sollen in ihrem Jugendarbeitsalltag Grenzverletzungen wahrnehmen und souverän korrigieren können. Das erfordert Sensibilisierung und betrifft jegliche Form von Grenzachtung, nicht nur in sexueller Hinsicht. In einer Kultur der Grenzachtung nehmen Verantwortliche nicht reaktionslos hin, dass gemobbt, geschlagen, ausgegrenzt, gehänselt, beschimpft, verängstigt und eingeschüchtert wird. Eine Kultur der Grenzachtung stärkt nicht nur Leitungen in ihrer Verantwortung, sondern auch Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstleitung. Sie dient nicht nur dem Schutz vor sexueller Gewalt, sondern ist ein Beitrag zu einer friedvolleren Welt. Einen fachlichen Umgang mit Nähe und Distanz schaffen Die Wahrnehmung von Grenzen und ihre Verletzung werden subjektiv empfunden und können persönlich unterschiedlich erlebt werden. Damit dies nicht dazu führt, dass Beliebigkeit siegt oder Betroffene sprachlos zurückbleiben, ist die Auseinandersetzung mit Nähe und Distanz für Leitungen und für Kinder und Jugendliche unumgänglich. Gebräuche und Situationen sind zu hinterfragen und zu prüfen: Welche Spiele oder Methoden können grenzverletzend sein, Kinder und Jugendliche ängstigen oder unter Druck setzen? Welche Rituale und Gepflogenheiten sind bei Lagerüberfällen erwünscht und welche werden unterbunden? Wie wird die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen in Waschräumen gewahrt? Diese Fragen mit das war schon immer so zu beantworten, ist nicht ausreichend. Hier gilt es, klare fachliche Standards zu beachten und zum Wohl von Kindern und Jugendlichen zu handeln. Quelle: Institutionelle Strukturen und Täterstrategien in Institutionen, Ursula Enders, Köln 2007

13 13 4. Wir stärken junge Menschen Das Wort Prävention bedeutet zuvorkommen oder verhüten und bezeichnet Maßnahmen, die ein unerwünschtes Ergebnis abwenden. Zum Schutz vor sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit gilt der Grundsatz: Prävention muss stark machen. Dabei dürfen Jugendverbände und andere Gruppierungen in der kirchlichen Jugendarbeit selbstbewusst an ihre bestehenden Konzepte und Standards in der Bildungsarbeit anknüpfen. Im Rahmen dieser Ausbildung wird Basiswissen vermittelt, über den Schutzauftrag informiert, für eine Kultur der Grenzachtung sensibilisiert und in die Verpflichtungserklärung eingeführt. Methodenbausteine für Grundkurse für den Einsatz in der Gruppenleiterausbildung bietet Verantwortliche in der Bildungsarbeit Hauptberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Honorarkräfte und Schulungsteams brauchen Sensibilität, um sexuelle Grenzverletzungen und Übergriffe zu erkennen, und Stärke, um erzieherisch dagegen vorzugehen. Es ist die Aufgabe der Erwachsenen, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt zu schützen. Das gelingt, wenn sie selbst eine Kultur der Grenzachtung vorleben und ihr eigenes Handeln darauf hin reflektieren. Eine Schulung für Kursteams, Freizeitleitungen und Verantwortungspersonen bietet das Dekanatsjugendbüro, die zuständige Fachstelle oder der Jugendverband an. Gruppenleitungen in der Ausbildung Alle Leiterinnen und Leiter in der kirchlichen Jugendarbeit sollten eine Gruppenleiterausbildung vorweisen können. Hier werden die mindestens 16-Jährigen mit allen pädagogischen und methodischen Handwerkszeugen ausgestattet und in ihrer Rolle gestärkt. Kinder und Jugendliche in der Gruppenstunde Kinder und Jugendliche werden in den Gruppen und Verbänden nicht nur durch punktuelle Ereignisse oder Themen gestärkt. Die Einführung der Rechte für Mädchen und Jungen sowie alle altersgerechten Spiele und Methoden, die das Ziel haben, die Person zu stärken und einen respektvollen Umgang mit sich selbst und mit anderen zu fördern, sind ein Beitrag zum Schutz vor Gewalt. Mit dieser Haltung leisten Gruppenleiter/innen bereits ganz alltäglich einen wichtigen Beitrag. Mehr für die Gruppenstunde: Gruppenstundenvorschläge für Kinder und für Jugendliche stehen unter zum Download bereit. Rechtepässe mit passendem Armband für Jungen und Mädchen können unter bestellt werden.

14 14 Z iel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt.

15 15 5. Wir verpflichten uns selbst Verpflichtungserklärung für ehrenamtliche Verantwortliche Mit der Verpflichtungserklärung für Ehrenamtliche engagiert sich das Erzbistum Freiburg für einen sicheren und verlässlichen Rahmen im Umgang miteinander. Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor seelischer, körperlicher und sexueller Gewalt. Mit ihrer Unterschrift verpflichten sich alle ehrenamtlichen Verantwortlichen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen und die eigene Machtposition nicht zum Schaden von Mädchen und Jungen, jungen Frauen und Männern auszunutzen. Die Verpflichtungserklärung muss von allen ehrenamtlichen Personen, die in der Erzdiözese Freiburg Verantwortung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen übernehmen, unterzeichnet werden. Wesentlicher Bestandteil dieser präventiven Maßnahme ist ein der Unterschrift vorangehendes Schulungsmodul, in dem Basiswissen vermittelt, für das Thema sensibilisiert und der Transfer zur eigenen Arbeit hergestellt wird. Die häufigsten Fragen und Antworten zur Verpflichtungserklärung sind im Ordner zum Schutz vor sexueller Gewalt auf Ferienfreizeiten enthalten und stehen unter zum Download bereit. Schulung zur Einführung der Verpflichtungserklärung unter Die Verpflichtungserklärung ist im Dekanatsjugendbüro erhältlich oder zu bestellen unter 1. Ich achte die Würde meiner Mitmenschen. Meine Arbeit in der Kirchlichen Jugendarbeit in der Erzdiözese Freiburg....(Pfarrei/Verband) ist von Wertschätzung und Grenzachtung geprägt. 2. Ich gehe achtsam und verantwortungs-bewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen von anderen respektiere ich. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Mädchen und Jungen. 3. Ich beziehe aktiv Stellung gegen abwertendes, gewalttätiges oder sexistisches Verhalten. Egal, ob dieses Verhalten durch Worte, Taten, Bilder oder Videos erfolgt. 4. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion gegenüber den mir anvertrauten Kindern und Jugendlichen bewusst. Mein Leitungshandeln ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten aus und missbrauche nicht das Vertrauen der Mädchen und Jungen. 5. Ich bin mir bewusst, dass jede übergriffige oder sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat. Ich achte das Recht auf körperliche und sexuelle Selbstbestimmung der mir anvertrauten Mädchen und Jungen. 6. Ich fühle mich dem Schutz der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen verpflichtetet. Bei Übergriffen oder massiven Formen seelischer, körperlicher oder sexueller Gewalt gegen Mädchen und Jungen hole ich mir umgehend Beratung von Fachkräften. Mit diesen spreche ich das weitere Vorgehen ab. 7. Ich achte bei der Auswahl von Spielen, Methoden und Aktionen darauf, dass Mädchen und Jungen keine Angst gemacht wird und ihre persönlichen Grenzen nicht verletzt werden Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen Hiermit verpflichte ich mich für einen grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Name Ort, Datum Unterschrift

16 16 Standards für Internetauftritte 1. Persönliche Daten nicht ins Internet stellen. Angenommen Sophie würde auf der Straße von einem Fremden nach ihrer Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum gefragt. Würde sie ihm das sagen? Hoffentlich nicht! Das Internet ist ein vergleichbar öffentlicher Bereich, deshalb gilt: Persönliche Daten haben im Internet (z. B. auf Facebook) nichts verloren. Private Anschrift, adressen und Handynummern von Gruppenkindern und Gruppenleitungen dürfen nicht zugänglich sein. Außerdem raten wir dazu, auf der Homepage keine vollständigen Namen von Minderjährigen zu veröffentlichen oder Fotos einzustellen, die namentlich zugeordnet werden können. Praxistipp Eine eigene adressen über die Domain/ Webprovider anlegen und dafür nur Vornamen oder Funktionen verwenden. So werden keine persönliche Daten oder privaten Mailadressen preisgegeben. Für fremde Besucher der Homepage sind vollständige Namen nicht wichtig und für den Kontakt untereinander reichen Vornamen völlig aus. Adresslisten, Minipläne, persönliche Daten gehören in einen internen Bereich, zu dem nur Mitglieder aus der eigenen Gruppe Zugang haben. 2. Einen internen Bereich auf der Homepage anlegen. Homepages sind eine gute Möglichkeit, um miteinander in Kontakt zu bleiben und Informationen auszutauschen. Aber nicht alles braucht für Fremde sichtbar und zugänglich sein. Ein interner Bereich mit Passwortschutz hilft, Daten von der eigenen Homepage sicher unter Verschluss zu halten. Praxistipp Einen geschützten Bereich anlegen, zu dem nur Mitglieder mit einem Passwort aus der eigenen Jugendarbeit Zugang haben. Die Administratoren der Homepage haben so volle Kontrolle über die Besucher dieses Homepage-Bereichs und persönliche Daten können nicht in falsche Hände geraten. 3. Forum und Gästebuch kontrollieren. Foren und Gästebücher sind eine beliebte Form, sich im Internet zu Themen auszutauschen und sich Grüße zu übermitteln. Aber Vorsicht: Homepage-Betreiber sind für die Inhalte der Foren verantwortlich. Praxistipp Jede Homepage braucht eine verantwortliche Person, die regelmäßig Einträge in Forum und Gästebuch durchlesen und gegebenenfalls löschen kann. Unter Einstellungen im Forum eine adresse eintragen. Dann werden neue Einträge automatisch als Kopie an die Verantwortlichen weitergeleitet. Alternativ können Verantwortliche vorab über neue Einträge informiert werden und diese dann freischalten. Das erspart lästiges Suchen auf der Homepage und man findet gleich, was im Forum nichts zu suchen hat. 4. Klare Regeln für den Chat aufstellen. Chatten ist eine der beliebtesten Beschäftigungen im Internet. Allerdings lauern dort auch die meisten Gefahren: Denn nicht jede und jeder im Chat ist die Person, die er vorgibt zu sein. Im Chat kann man netter erscheinen, als man in Wirklichkeit ist. Praxistipp Wer einen Chatraum auf der Homepage eröffnet, muss gewährleisten, dass dieser von einer Moderation oder einem Lotsen betreut wird, sobald er öffentlich zugänglich ist. Zugang zum Chat sollten nur Personen bekommen, die bekannt sind oder deren persönliche Anmeldung mit Hinweis auf die Chatregeln eingegangen ist. Für User ist bei der Auswahl des Nicknames zu bedenken, welche Reaktionen dadurch ausgelöst werden könnten. In öffentlichen Chaträumen sind häufig Personen unterwegs, die sich durch Namen wie Sexymaus14 oder SuesseCaro16 animiert fühlen, über Themen zu chatten, die bei der Auswahl des Nicknames gar nicht im Sinn waren. Im realen Leben würde es niemand im Traum einfallen, mit wildfremden Menschen über alle Themen zu reden. Dies gilt auch im Chat. Ich entscheide, über was ich reden und was ich mitteilen möchte. Sobald mir etwas merkwürdig vorkommt, beende ich die Unterhaltung oder wende mich an einen Lotsen/ Moderator. Keine falsche Höflichkeit: Keine und

17 17 Keiner muss auf alles reagieren, auf das er oder sie angesprochen wird. Wer ins Internet geht, sollte sich vorher Gedanken machen, wie das Surfen und Chatten ohne Risiko gelingen kann. Mehr zum Thema Chat, Soziale Netzwerke und Internetregeln: Weitere Informationen und einen Gruppenstundenvorschlag findet ihr unter 5. Regeln für Fotos und Filme im Internet beachten. Nichts macht eine Homepage interessanter als gute Fotos. Fotos sind bunt, ansprechend und zeigen: Bei uns geht es um Menschen. Doch Achtung: Beim Einstellen von Fotos ins Internet muss einiges beachtet werden, denn Fotos betreffen die Persönlichkeitsrechte und dürfen nur unter bestimmten Bedingungen veröffentlicht werden. Praxistipp Portrait-Fotos mit einzelnen Personen oder kleinen Gruppen, bei denen die Darstellung der Personen im Mittelpunkt steht, dürfen nur mit Einverständnis derjenigen, die abgebildet sind, ins Netz gestellt werden. Bei Minderjährigen ist dafür die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nötig. Hilfreich ist ein Zusatz auf dem Anmeldeformular für Freizeiten oder Aktionen. Dieser kann folgendermaßen lauten: Ich bin damit einverstanden, dass Fotos von meinem Sohn/meiner Tochter, die auf dem Ferienlager gemacht werden, auf der Homepage gezeigt werden. Diese Einverständniserklärung ist nicht als Freischein zu verstehen, so müssen nachträgliche Bitten um Entfernung einzelner Bilder respektiert werden. Zulässig ohne Einverständniserklärung sind Fotos, auf denen einzelne Personen nicht klar erkennbar sind, und Gruppenbilder ohne Namenszuordnung. Bevor die Fotos auf die Homepage kommen, sollten sie verkleinert werden. Erstens spart das Speicherplatz und zweitens nimmt das Fremden die Möglichkeit, Fotos herunterzuladen und missbräuchlich im Netz zu verarbeiten. Fotos von Personen unter 18 Jahren dürfen im Netz nicht durch eine Bildunterschrift einem Namen zugeordnet werden. Dies ist eine Faustregel, um Kinder und Jugendliche im Internet zu schützen. Selbst wenn die Website vom Netz genommen oder ein Bild gelöscht wird, ist damit nicht gesagt, dass das Material nicht schon über Tauschbörsen oder auf Homepages wie YouTube oder FlickR weiterverwertet wird. Auch wenn es nur als Spaß gemeint war: Fotos oder Videos, auf denen Personen in peinlichen oder intimen Situationen zu sehen sind, dürfen nicht ins Netz. Heimliche Foto- oder Filmaufnahmen sind verboten. Vor Aktionen und Ferienlagern sollte der Umgang mit Handy und Foto mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geklärt werden. Für die Ferienfreizeit kann zum Beispiel ein Reporterteam ins Leben gerufen werden, das für alle stellvertretend mit der Berichterstattung beauftragt wird. Hilfreich ist die Vereinbarung, dass Fotos von Projekten und Aktionen nur vom Veranstalter und nicht von Teilnehmenden im Internet veröffentlicht werden. Sollen Fotogalerien auch von jedem und jeder Fremden angesehen werden? Oder nur eigene Freunde, Gruppenkinder, Eltern? Wenn ja, dann ist es besser die Galerie in den internen Bereich der Homepage zu stellen. 6. Rechtliche Grundlagen im Internet berücksichtigen. Wer eine Homepage ins Internet stellt, ist als Eigentümer für deren Inhalte verantwortlich. Doch diese Verantwortung beschränkt sich nicht nur auf die Inhalte, die selbst ins Netz gestellt wurden, sondern auch für Links auf andere Homepages ebenso wie für Beiträge in Diskussionsforen und Gästebüchern. Manches, was auf einer Homepage nichts zu suchen hat, ist leicht zu erkennen und einzuordnen: Alles, was andere beleidigt, bloßstellt oder Ihnen etwas unterstellt, ist gesetzeswidrig und hat nichts auf einer Webseite verloren. Gleiches gilt für rassistische und pornografische Inhalte sowie für Urheberrechtsverletzungen zum Beispiel Liedtexte.

18 18 Praxistipp Informieren welche Elemente im Internet frei veröffentlicht werden dürfen, zum Beispiel Hintergrundmusik auf einer Seite. Foren und Gästebücher und alle Bereiche, in denen Fremde Inhalte auf die Seite einstellen können, müssen regelmäßig kontrolliert werden. Eine Mailbenachrichtigung, wenn sich jemand im Gästebuch eingetragen hat, kann helfen den Überblick zu behalten. Wie auch für Texte gilt für Fotos, Videos, Grafiken ein Urheberrecht. Bilder, die nicht selbst fotografiert wurden, gehören dem eigentlichen Fotografen und dürfen nur mit dessen Zustimmung veröffentlicht werden. Für eigene Fotos empfiehlt sich in jedem Fall eine Bildunterschrift mit Angabe des Fotografen. Fotos mit Bildunterschriften dürfen von Fremden nicht weiter verwendet werden. Manche Homepage-Anbieter stellen Werbung auf Homepages. Damit ist zwar die Miete der eigenen Domain günstiger, allerdings ist hier Vorsicht geboten, denn man hat kaum Einfluss, welche Werbung eingeblendet wird. Google-Anzeigen versuchen beispielsweise über die Textinhalte der Homepage entsprechende Werbung auszuwählen. Diese Auswahl kann auch irrtümliche oder zweideutige Werbung einblenden, die nicht zur eigenen Seite passen. Am besten ist es daher diese Homepage- Anbieter zu meiden. Links nur empfehlen, wenn man selbst einen guten Eindruck von den Homepageseiten gewonnen hat. In jedem Fall aber mit einem Disclaimer von den Inhalten der Seiten distanzieren, denn diese können sich jederzeit ändern. Einen Muster-Disclaimer gibt es auf Mehr zum Schutz vor sexueller Gewalt im Internet Mehr Tipps zum sicheren Chatten gibt es auf auch als Download. Viele Infos zum Umgang mit neuen Medien hält bereit. Hintergrundwissen und Materialien bietet die Beratungsstelle zu Gewalt in neuen Medien.

19 19 6. Wir handeln bei grenzverletzungen Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter oder Hauptamtliche in der kirchlichen Jugendarbeit sind sehr häufig Vertrauenspersonen von Mädchen und Jungen. Opfer von Grenzverletzungen, Übergriffen und strafrechtlichen Formen sexuellen Missbrauchs geben ihnen oftmals verdeckte oder offene Hinweise auf ihre belastenden Erfahrungen. Manchmal werden Gruppenleitungen oder Hauptamtliche Zeuge von Grenzverletzungen oder die Freundinnen und Freunde eines (möglichen) Opfers vertrauen sich ihnen an. Jetzt gilt es besonnen zu reagieren und auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu achten. Erfährt man von sexuellen Grenzverletzungen oder massiveren Formen sexueller Gewalt, so reagieren die meisten Menschen mit Unsicherheit, Wut oder Entsetzen. Einige können selbst eindeutige Hinweise auf Gewalt nicht glauben und stellen Aussagen des Opfers oder von Tatzeugen entsprechend dem Motto Das kann doch nicht wahr sein in Zweifel. Andere verfallen in Aktionismus und überfordern damit sich selbst und die betroffenen Mädchen und Jungen. Die folgenden Tipps dieses Kapitels helfen, im Falle der Vermutung oder in eindeutigen Fällen sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, besonnen und im Interesse der (möglichen) Opfer zu reagieren. Gesprächshilfe für den Umgang mit Betroffenen Die Gesprächshilfe unterstützt Gruppenleitende und Hauptberufliche bei der herausfordernden Aufgabe, ein Gespräch mit einem (möglichen) Opfer zu führen. Auf Grund der besseren Lesbarkeit wird an dieser Stelle die Du-Form verwendet. Wie reagierst du, wenn ein Mädchen oder ein Junge sich dir anvertraut? Ruhe bewahren, nichts überstürzen! Allzu heftige und unüberlegte Reaktionen belasten betroffene Kinder und Jugendliche. Viele Opfer sind sehr erleichtert, wenn sie zum ersten Mal eine Person treffen, die die Hinweise auf die sexuellen Übergriffe versteht und sie ernst nimmt. Für dich hingegen kann diese Information sehr belastend sein. Höre dem Mädchen/Jungen offen zu. Signalisiere, dass es ok ist, über die Erfahrungen zu sprechen, aber frage das Opfer nicht aus. Oftmals sind betroffene Kinder und Jugendliche so froh, dass ihnen endlich jemand zuhört und sie den Mut finden über ihre Erfahrungen zu sprechen, dass sie am Anfang sehr viele Details berichten. Achte deshalb darauf, wie lange du gut zuhören kannst und im Gespräch offen bist. Merkst du im Gespräch, dass es dir zu viel wird, so biete dem Opfer an, mit ihm gemeinsam jemanden zu suchen, der schon öfters betroffenen Jungen und Mädchen geholfen hat. Die meisten betroffenen Kinder und Jugendlichen reagieren darauf mit großer Erleichterung. Lobe das Kind/den Jugendlichen, weil sie/er den Mut hat, über die belastenden Erfahrungen zu sprechen. Offene und in einem ruhigen Tonfall gestellte Fragen sind hilfreich: Wie ging es weiter?... Und dann? Gebe jedoch in deine Fragestellungen keine Handlungen vor. Suggestivfragen wie Hat er dich im Genitalbereich angefasst? können die Aussage eines Kindes verfälschen. Nimm die Person mit dem was sie erzählt ernst, und werte die Aussagen nicht mit Bemerkungen wie War ja nicht so schlimm! oder Vielleicht war es ja nicht so gemeint ab.

20 20 Akzeptiere es, wenn das Mädchen/der Junge nicht weiter sprechen will! Überfordere das Kind/den Jugendlichen nicht mit allzu starken Gefühlsreaktionen. Opfer verstummen oftmals, wenn sie mitbekommen, dass sie die Gesprächspartner belasten. Reagiere ruhig und wertschätzend und kommentiere die Aussagen des Kindes mit klaren und sachlichen Bewertungen: Das war absolut nicht in Ordnung!... So etwas darf niemand mit Kindern machen!... Das war gemein!... Erscheinen einzelne Details der Aussagen des Mädchens/Jungen zunächst unlogisch, so lass sie einfach stehen und stelle diese in dem Gespräch nicht in Frage. Oft stellt sich später heraus, dass die Kernaussagen dennoch korrekt sind. Wenn ein Opfer zu sehr von Gefühlen der Vergangenheit überflutet wird und den Kontakt zu dir verliert, unterbrich das Gespräch und schlage eine Pause vor (zum Beispiel einen Spaziergang oder Themenwechsel). Es tut Betroffenen nicht gut, auf eine extreme Art und Weise wieder in die alten Gefühle hineinzurutschen. Versprich dem Kind/der/dem Jugendlichen nichts, was du nicht halten kannst. Hilfe holen ist kein Verrat! Gib dem Mädchen/ Jungen die Zusicherung, dass du sie/ihn über alle weiteren Schritte informierst und dich zunächst einmal über Möglichkeiten der Hilfe erkundigst. Biete an, gemeinsam zu einer unabhängigen Beratungsstelle zu gehen, oder dass du dich bei den Ansprechpersonen in der Abteilung Jugendpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt erkundigst, welche weiteren Möglichkeiten der Hilfe es gibt. Notiere das Gespräch möglichst genau. Details und konkrete Formulierungen können wichtig sein. (Ort, Datum, Wer war beteiligt? Was wurde gesagt? Was ist genau passiert?) Konfrontiere in keinem Fall die beschuldigte Person. Es besteht sonst die Gefahr, dass das Mädchen/ der Junge zusätzlich unter Druck gerät und erpresst wird. Handlungsleitfaden für den Umgang mit Vermutungen und eindeutigen Fällen sexueller Gewalt Wenn du ein solches Gespräch geführt hast oder eigene Beobachtungen gemacht hast, die dich vermuten lassen, dass sich jemand grenzverletzend oder übergriffig verhalten hat, solltest du dir Hilfe holen. Folgende Schritte können dir eine Orientierung geben: Ruhe bewahren, besonnen handeln! Suche dir einen Menschen, mit dem du darüber sprechen kannst, wie es dir jetzt geht. Dies sollte eine Person sein, die ruhig und sachlich reagiert, vertraulich mit Informationen umgehen kann und zuverlässig ist. Welche Personen kennst du, die dich und das Opfer unterstützen könnten? (zum Beispiel: Freund/ in, Eltern, Jugendreferent/in, Nachbarn, Gemeindeoder Pastoralreferent/in, Lehrer/in, Priester...) Vereinbare einen Gesprächstermin, der sicherstellt, dass ihr in Ruhe und ausreichender Zeit miteinander reden könnt. Hilfreich ist es, wenn die Gesprächspartnerin/der Gesprächspartner so genannte W-Fragen stellt (zum Beispiel: Was? Wann? Wo? Wer?...) Du kannst dich an eine unabhängige Beratungsstelle wenden und dich dort auch anonym über Möglichkeiten der Hilfe für das (mögliche) Opfer und auch dich beraten lassen. Wenn du dir unsicher bist, ob deine Vermutung berechtigt ist oder nicht, dann können Beratungsstellen dir auch helfen, deine Beobachtungen zu sortieren. Man sollte niemandem unberechtigt einen sexuellen Missbrauch unterstellen. Hilfe bekommst du ebenso bei den Ansprechpersonen in der Abteilung Jugendpastoral und bei den Fachberater/innen bei sexueller Gewalt in kirchlichen Institutionen im Institut für Pastorale Bildung. Beide Stellen haben sich intensiv mit der Thematik Schutz vor sexueller Gewalt auseinandergesetzt und wissen, wie die nächsten Schritte sein können. Das Institut für Pastorale Bildung bietet zudem Supervision zu der Thematik an.

21 21 Bei diesen Beratungsstellen und Institutionen gibt es Hilfe: N.I.N.A. Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zur sexuellen Gewalt an Jungen und Mädchen: Tel: und im Netz: Wendepunkt Freiburg e.v. Beratungs- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen Wildwasser Freiburg e.v. Beratung und Information für Mädchen und Frauen gegen sexuellen Missbrauch Wildwasser und FrauenNotruf Karlsruhe e.v. Verein gegen sexuelle Gewalt an Mädchen und Frauen Lilith e.v. in Pforzheim Prävention und Information gegen sexuellen Missbrauch Beratungsstelle für Mädchen und Jungen Notruf und Beratung für sexuell misshandelte Frauen und Mädchen e.v. in Mannheim Vorgehen bei einer Grenzverletzung Eine Grenzverletzung ist ein fachliches Fehlverhalten, das nicht gezielt auf geplanten Missbrauch gerichtet ist. Es geschieht aus mangelnder Erfahrung, aus fehlender Fachkenntnis oder auch falscher Wahrnehmung. Bist du dir sicher, dass es sich um eine Grenzverletzung handelt, wie sie oben beschrieben steht (vgl. auch Seite 7 dieser Broschüre), solltest du, zusammen mit einer verantwortlichen Person (Leiter/in des Zeltlagers, Leiter der Seelsorgeeinheit, andere Gruppenleitungen, Gemeinde- oder Pastoralreferent/in), das Verhalten mit der beschuldigten Person reflektieren und eine Vereinbarung über eine Verhaltensänderung treffen. Solltest du dir jedoch nicht sicher sein, ob es sich um eine Grenzverletzung sondern um einen sexuellen Übergriff oder um strafrechtlich relevante Gewalt handelt, hole dir Hilfe bei einer der oben genannten Stellen. Über die aktuellen Ansprechpersonen bei Vorfällen oder Verdachtsfällen zum Schutz vor sexueller Gewalt in der Abteilung Jugendpastoral und der Fachberater/innen des Instituts für Pastorale Bildung in der Erzdiözese Freiburg informiert Zusätzlich gibt es in vielen Städten psychologische Beratungsstellen von Kommunen, Kirchen und Beratungsstellen des Kinderschutzbundes. Hilfsangebote der Erzdiözese Freiburg Ansprechpersonen der Abteilung Jugendpastoral bei Vermutungen und Vorfällen Institut für Pastorale Bildung: Fachberatung Beratungsstellen:

22 22 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

23 23 7. Hintergrundinformationen Gesetzestexte Artikel 1 Grundgesetz (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 Grundgesetz (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden BGB Gefährdung des Kindeswohls durch Eltern und Dritte (1) Wird das körperliche, geistige, oder seelische Wohl eines Kindes oder sein Vermögen durch missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern. oder durch das Verhalten eines Dritten gefährdet, so hat das Familiengericht, wenn die Eltern nicht gewillt oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten. (2) In Vereinbarungen mit den Trägern und Einrichtungen ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden. (3) Hält das Jugendamt das Tätig werden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Erziehungsoder Personensorgeberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungs-risikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen. (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätig werden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätig werden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.

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