Fördermittelprogramme im europäischen Eisenbahn-Güterverkehr

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1 Fördermittelprogramme im europäischen Eisenbahn-Güterverkehr Land / Region / Institution Fördermittelprogramm Europäische Kommission Programm zur Verbesserung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems ( Programm Marco Polo ) 1. Förderziele. Verringerung der Überlastung im Straßenverkehr. Steigerung der Umweltfreundlichkeit des Güterverkehrssystems in der Gemeinschaft. Stärkung der Intermodalität 2. Zuständige Behörde Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, Unit G 3 Motorways of the Sea & Intermodality 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelaustattung des Programms Marco Polo I: , 102 Mio Marco Polo II: Begünstigte Unternehmen Konsortium aus zwei oder mehr Unternehmen mit Sitz in mindestens zwei verschiedenen Mitgliedsstaaten oder in mindestens einem Mitgliedsstaat und einem nahegelegenen Drittland. 5. Fördergegenstand Aktion zur Verkehrsverlagerung / Katalytische Aktion / Gemeinsame Lernaktion 6. Voraussetzungen der Bewerber Aktion zur Verkehrsverlagerung. tatsächliche, substantielle, messbare und dauerhafte Verlagerung des Güteraufkommens wird erwartet. muss nach höchstens 36 Monaten gemeinschaftlicher Unterstützung eigenständig lebensfähig sein. Mindestförderschwelle von 250 Mio tkm Katalytische Aktion. ist auf europäischer Ebene hinsichtlich der Logistik, Technik, Methoden, Ausrüstung, Produkte oder erbrachter Dienstleistungen innovativ. tatsächliche, messbare und dauerhafte Verlagerung des Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 1

2 Güteraufkommens erwartet. Vorlage eines realistischen Plans unter Angabe konkreter Zwischenziele erforderlich.. Mindestförderschwelle: 1,5 Mio EUR. Gemeinsame Lernaktionen. Aktion wird zu einer Verbesserung kommerzieller Dienstleistungen am Markt führen und dauert höchstens 24 Monate. Aktion ist auf europäischer Ebene innovativ. Mindestförderschwelle: EUR. 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur Anträge sind schriftlich, nach einheitlichem durch die Kommission vorgegebenen Mustervordruck zu stellen. Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 2

3 Fördermittelprogramme Bundesrepublik Deutschland Gleisanschlussförderung, Förderung Kombinierter Verkehr 1. Förderziele Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene Stärkung und Förderung des Kombinierten Verkehrs auf Schiene und Wasserstraße 2. Zuständige Behörde Eisenbahn-Bundesamt Eisenbahn-Bundesamt, Wasserund Schifffahrtsdirektion West (WSD) 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/ Mittelausstattung des Programms Neubau: 8,- /Tonne / Jahr oder 32,- /1.000 tkm / Jahr Reaktivierung / Ausbau: 4,- /zusätzliche Tonne pro Jahr oder 16,- / zusätzliche tkm / Jahr Laufzeit: Mittelausstattung: 32 Mio in 2005 und Begünstigte Unternehmen Wirtschaftsunternehmen, die zum Zwecke ihres Gewerbebetriebes Güter per Eisenbahn empfangen und / oder versenden. 5. Fördergegenstand Investitionen zum Neubau, Ausbau und zur Reaktivierung stillgelegter oder nicht mehr 6. Voraussetzungen der Bewerber genutzter Gleisanschlüsse.. Privatwirtschaftliche Finanzierung ist nicht darstellbar. Mit der Maßnahme darf noch Bestehende RiLi läuft am aus, finanzielle Details und die Laufzeit des Folgeprogramms sind noch nicht bekannt. Zuwendungen können Unternehmen in Privatrechtsform erhalten. Zuwendungen für den Bau, die Erweiterung und den Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs. Finanzierung durch privates Kapital führt NICHT zur Wirtschaftlichkeit der Anlage Neue kombinierte Verkehre auf Schiene und Wasserstraße Eisenbahn-Bundesamt, Wasserund Schifffahrtsdirektion West (WSD) Startbeihilfen. Bis zu 3 Jahren Laufzeit, mit max. 30% der operativen Kosten des neuen Dienstes Investitionszuschüsse. In Abhängigkeit der Vorhaltefrist bis zu 30% und mind. 3 Jahren Laufzeit zur Beschaffung von spezieller Ausrüstung Unternehmen in privater Rechtsform, die in der Bundesrepublik ansässig sind bzw. dort eine Niederlassung haben. Siehe zu 3.. Versand- und Empfangsterminal müssen sich in der Bundesrepublik Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 3

4 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur nicht begonnen worden seien. Formloser Antrag (schriftlich) an das Eisenbahn-Bundesamt, Vorgebirgsstraße 49, Bonn. Wettbewerb darf durch die Förderung nicht verzerrt werden. Formloser Antrag (schriftlich) an:. Eisenbahn-Bundesamt (Schiene/Straße-Maßnahmen) Vorgebirgsstraße 49, Bonn. Wasser- und Schifffahrtsdirektion West (WSD) (Wasserstraßenmaßnahmen), Cheruskerring 11, Münster Deutschland befinden.. Wirtschaftliche Rentabilität nach Ablauf der Maßnahme muss erkennbar sein.. Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss gesichert sein. s. nebenstehende Anschriften der KV-Förderrichtlinie. Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 4

5 Fördermittelprogramm Dänemark Umweltbeihilfe für den Eisenbahngüterverkehr 1. Förderziele Förderung des Eisenbahngüterverkehrs 2. Zuständige Behörde Dänische Eisenbahnbehörde Banestyrelsen, 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung des Beihilfesatz von DKK 0,0025 / tkm Programms 4. Begünstigte Unternehmen 5. Fördergegenstand 6. Voraussetzungen der Bewerber 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 5

6 Fördermittelprogramm Italien (Zentralregierung) Förderprogramm Kombinierter Verkehr Straße/Schiene 1. Förderziele Förderung und Stärkung des Kombinierten Verkehrs 2. Zuständige Behörde Ital. Ministerium für Infrastruktur und Umwelt 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung des Programms Insgesamt 360 Mio, hiervon sind vorgesehen:. 90 Mio für Bahnunternehmen. 50% für verlagerungsbereite Verlader und Spediteure. 25% für die zur Nutzung des Kombinierten Verkehrs notwendigen Investitionen in Ausrüstungen und Rollmaterial. 25% für neue Dienste 4. Begünstigte Unternehmen Bahnunternehmen, Verlader, Spediteure 5. Fördergegenstand 6. Voraussetzungen der Bewerber 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 6

7 Fördermittelprogramm Niederlande Förderrichtlinie für öffentliche Inlandterminals 1. Förderziele 2. Zuständige Behörde Generaldirektion Genereller Güterverkehr des niederländischen Ministeriums für Verkehr und Wasserstraßen Max. 50% der notwendigen Investitionskosten. Regelung ist zum ausgelaufen, Nachfolge ist offen. 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung des Programms 4. Begünstigte Unternehmen 5. Fördergegenstand Öffentliche Inlandterminals 6. Voraussetzungen der Bewerber 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 7

8 Österreich Fördermittelprogramme Programm zur Förderung des KV Schiene/Straße/Schiff ERP-Fonds Logistik Austria Plus Innovatives System Bahn (ISB) Abgeltung gemeinw. Leistungen Im KV 1. Förderziele Initiiert innovative Konzepte und Lösungen in Transport und Logistik 2. Zuständige Behörde Bundesm. für Verkehr, Innovation und Technologie 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung des Programms 4. Begünstigte Unternehmen 5. Fördergegenstand Investitionen in Anlagen, Transportgeräte, innovative Technologien, Machbarkeitsstudien und Spezialaus-bildung im KV Programmbereiche:. greenlogistics. ebusiness. logistik. Infrastruktur Förderung von Projekten zur wirtschaftlichen Umsetzung neuester Technologien für den Personen und Güterverkehr Mustervertrag regelt die Bestellung und Erbringung gemeinw. Leistungen im Bereich des KV. Zeitraum: Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 8

9 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur s.at m Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 9

10 Schweiz Fördermittelprogramme Kombiverkehrsverordnung Verordnung über die Bemessung der Trassenpreisverbilligung im kombinierten Verkehr 1. Förderziele 2. Zuständige Behörde Bundesamt für Verkehr Bundesamt für Verkehr 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung des Programms 4. Begünstigte Unternehmen 5. Fördergegenstand Beinhaltet die Förderung mittels - Investitionsbeiträge, d.h. die finanzielle Unterstützung in- und ausländischer Terminals des KV - Betriebsbeiträge, d.h. die Ausschreibung und finanzielle Abgeltung selektierter Produkte des KV 6. Voraussetzungen der Bewerber 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur Verbilligung des Trassenpreises je Brutto-tkm und des Deckungsbeitrages. Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 10

11 Großbritannien Fördermittelprogramme Freigth grants Water freight facilities grants 1. Förderziele Werden gewährt, wenn Bahn und Binnenschiffsverkehre aufgrund zu hoher Kosten gegenüber dem Straßentransport nicht wettbewerbsfähig sind. 2. Zuständige Behörde Britische Eisenbahnbehörde Strategic Rail Authority s. nebenstehend Ministerium für Verkehr 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung 4. Begünstigte Unternehmen 5. Fördergegenstand - Beihilfen für Frachteinrichtung (freight facility grants): Hierzu zählt die Errichtung von Terminals sowie die Beschaffung von rollenden bzw. schwimmenden Einrichtungen sowie intermodale Ladeeinheiten - Beihilfen für Trassennutzung (track access grant) für die Erstattung von Trassennutzungsgebühren im Bahnverkehr. 6. Voraussetzungen der Bewerber 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 11

12 Belgien Fördermittelprogramme Nationale Regierung Wallonische Regionalverwaltung 1. Förderziele 2. Zuständige Behörde 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung des Programms 4. Begünstigte Unternehmen 5. Fördergegenstand Fester Zuschuß in Höhe von 20,- je Behälter und 0,40 /km Nachlass auf die zu 6. Voraussetzungen der Bewerbe 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur 30 Mio / Jahr, Laufzeit: 3 Jahre ab Mio, Laufzeit von entrichtende Trassennutzungsgebühr Umschlaganlagen, Umschlaggeräte und Vorstudien zur Verlagerung auf den Kombinierten Verkehr Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 12

13 Fördermittelprogramm Frankreich Förderbeihilfen für den Kombinierten Verkehr 1. Förderziele Förderung des Kombinierten Verkehrs 2. Zuständige Behörde Ministerium für Verkehr und Infrastruktur 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung des Zeitraum Programms 4. Begünstigte Unternehmen 5. Fördergegenstand 6. Voraussetzungen der Bewerber 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 13

14 Fördermittelprogramm Tschechische Republik Programm zur Entlastung von Trassenkosten im Kombinierten Verkehr 1. Förderziele Reduzierung der Trassenentgelte im Kombinierten Verkehr zur Benutzung der öffentlichen Eisenbahnstrecken in Tschechien. 2. Zuständige Behörde 3. Fördermittelhöhe/Laufzeit/Mittelausstattung des Laufzeit: Ab , Ermäßigung der Trassenkosten um 40%. Programms 4. Begünstigte Unternehmen 5. Fördergegenstand 6. Voraussetzungen der Bewerber 7. Antragsverfahren mit entsprechender Antragsstruktur Erstellt durch: Marcus Gersinske, Fachstellenleiter Absatz im Güterverkehr, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen 14

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