Bericht und Antrag Gestaltungsrichtplan Schloss Reichenbach; Schlossgarten, Restaurant, Uferbereich; Kenntnisnahme

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1 Gemeinde Grosser Gemeinderat Sitzung vom 26. Juni 2002 / Geschäft Nr. 4 Bericht und Antrag Gestaltungsrichtplan Schloss Reichenbach; Schlossgarten, Restaurant, Uferbereich; Kenntnisnahme 1. Das Wichtigste in Kürze Gemäss gültigem Uferschutzplan aus dem Jahr 1993 ist über das Gebiet Schloss und Restaurant Reichenbach ein Gestaltungsrichtplan mit Massnahmen und Realisierungsprogramm auszuarbeiten. Am 6. April 1998 beauftragte der Gemeinderat das Büro Moeri & Partner AG, Landschaftsarchitekten, Bern, mit der Ausarbeitung des Gestaltungsrichtplanes mit Massnahmen und Realisierungsprogramm über das Gebiet Schloss und Restaurant Reichenbach. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat den Gestaltungsrichtplan am 26. März 2002 genehmigt. 2. Ausgangslage Der von den Stimmberechtigten am 28. November 1993 genehmigte Uferschutzplan verlangt von der Gemeinde die Ausarbeitung eines Gestaltungsrichtplanes mit Massnahmen und Realisierungsprogramm über das Gebiet des Schlossgartens und des Restaurants Reichenbach hat Herr Martin Hofweber, Eigentümer des Restaurants Reichenbach, den bestehenden Kiesplatz südlich vom Gartenrestaurant mit einem Hartbelag versehen. Weil diese Massnahme im Widerspruch zu Art. 5 der Überbauungsordnung zum Uferschutzplan stand - dieser verbietet die Versiegelung weiterer durchlässiger Flächen - musste der Gemeinderat für das nachträglich eingereichte Baugesuch den Bauabschlag erteilen. Herr Martin Hofweber erhob Beschwerde gegen diesen Bauentscheid. In Absprache mit der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion als Beschwerdeinstanz wurde entschieden, vorerst den geforderten Richtplan auszuarbeiten, um anschliessend entscheiden zu können, ob geeignete Ersatzmassnahmen bestünden, welche das Belassen des Hartbelages rechtfertigen würden. Der nun vorliegende Richtplan zeigt für die Entwicklung des Standortes wichtige Massnahmen auf und gestattet die nachträgliche Bewilligung der 1998 ausgeführten Bodenversiegelung. Für den Teil, welcher ausserhalb des im Gestaltungsrichtplan eingezeichneten Belagsfeldes liegt, wird die provisorische Baubewilligung bis zum Zeitpunkt der Ausführung der im Richtplan vorgesehenen Umgestaltung erteilt. Das Schloss Reichenbach liegt in einer einmaligen natur-räumlichen Lage. Die von der mittelalterlichen Burg zur barocken Schlossanlage weiter entwickelte Anlage ist nicht nur für unsere Gemeinde ein wichtiges Kulturgut. Auf der Engehalbinsel sind heute

2 noch Ruinen grösserer keltischer und römischer Siedlungen zu besichtigen. An der Stelle des Schlosses Reichenbach stand vermutlich bereits ein römisches Flusscastel mit Fähr-, eventuell sogar Brückenverbindung zur Engehalbinsel. Zu Beginn des 14. Jahrhunderts war die Burg Reichenbach Wohnsitz von Rudolf von Erlach, dem Begründer der Herrschaft Reichenbach. Im 17. Jahrhundert stand das Schloss Reichenbach sogar im europäischen Interesse. Der Landvogt Beat Fischer, Begründer der Fischerschen Post, wickelte von hier aus sein europaweites Geschäft ab und baute das Schloss mit Schlossgarten zur Barockbaute um. Umfassende Abhandlungen finden sich in der Geschichte von Zollikofen von Prof. Nussbaum sowie in der Dorfchronik von Bernhard Junger, Peter Sterchi und Hugo Weibel. 3. Ist-Zustand Nicht nur das Bauvorhaben von Martin Hofweber, sondern auch Begehungen mit der kantonalen Denkmalpflege ergaben für den Landschaftsbereich Schloss und Restaurant Reichenbach einen umfassenden Handlungsbedarf: Längerfristige Sicherung und Gestaltung der Fähre sowie deren Zugänge. Veränderte Nutzungsbedürfnisse im Umfeld des Restaurants Reichenbach (Baumbestand, Beschattungsanlagen für das Gartenrestaurant, fehlende Bauten im rückwärtigen Raum des Restaurant-Gebäudes für Kehrichtentsorgung, Harassenlager und weitere Logistikanlagen). Unästhetischer Parkplatz zwischen Schloss und Restaurant. Fehlende Einsicht von der Engehalbinsel in den Bereich des Schlosses zufolge veränderter Uferbepflanzung. Brüchige Ufermauer. Fehlende Ausblicke vom Restaurant in den Flussbereich. usw. Diese Zustandsanalyse veranlasste den Gemeinderat zur Erteilung eines Planungsauftrages an das Büro Moeri & Partner AG, Landschaftsarchitektur, Bern, für die Ausarbeitung eines Gestaltungsrichtplanes. 4. Planungsprozess Der Planungsprozess fand unter Einbezug des Besitzers des Schlosses Reichenbach, Herrn Martin Hofweber, statt. An verschiedenen Besprechungen wurden die Ausgangslage, die Zwischenschritte und Bedürfnisse der Gemeinde und der Grundeigentümer diskutiert. Die Planer erhielten von der Familie Hofweber Zutritt in den Schlossgarten und auch Einblick in private Unterlagen, insbesondere alte Darstellungen und Fotoalben. Für die Richtplanung wurden die kantonalen Fachstellen (Denkmalpflege, Naturschutzinspektorat, Fischereiinspektorat, Amt für Gemeinden und Raumordnung sowie der Wasserbauingenieur des Tiefbauamtes) beigezogen. In einem Erläuterungsbericht hat das Planungsbüro die einmalige natur-räumliche Lage sowie die interessante Geschichte des Standortes nach eingehendem Studium historischer Darstellungen und Pläne sowie einer detaillierten Bestandesaufnahme der Anlage vor Ort analysiert und bewertet. Es wurde festgestellt, dass der Hauptwert der Anlage in ihrer Grundkonzeption und der einmaligen natur-räumlichen Lage besteht. Diese ist heute jedoch infolge aufgekommener Gehölzbestände und baulicher Massnahmen neueren Datums (u. a. Erstellung eines grossen Parkplatzes) nicht mehr spürbar, und die Anlage zerfällt in zwei Teile. Der erarbeitete Gestaltungsrichtplan legt die langfristig anzustrebende Grundstruktur der Gartenanlage fest, mit der die ursprünglichen und den Wert der Anlage ausma-

3 chenden Gestaltungsabsichten, Raumqualitäten und Atmosphären wieder hergestellt und erlebbar gemacht werden. Er verzichtet auf eine eigentliche Rekonstruktion der früheren Anlage und stellt vielmehr eine auf der Geschichte des Gartens aufbauende weitere Entwicklung dar. Diese integriert heutige Nutzungsbedürfnisse und lässt Spielraum für zukünftige Entwicklungen offen. Grundgedanke des Gestaltungsrichtplanes ist es, die historische Grundstruktur, die Einheit der Anlage und die charakteristische Offenheit des Gebietes wieder herzustellen. Dadurch wird der enge Bezug zu Schloss und Aare wie früher spürbar. Durch unterschiedliche Ufergestaltung und Baumstrukturen in den Einzelbereichen entstehen zudem verschiedenartige Wahrnehmungsräume, die sich jedoch stets in die Gesamtanlage einfügen. Zudem kann so auch den ökologischen Ansprüchen von Lebensraumvielfalt und Vernetzung entsprochen werden. Ein separates Realisierungsprogramm beschreibt die einzelnen Massnahmen für eine etappenweise Umsetzung des Richtplanes und deren Kosten. Die Prioritäten wurden in drei Stufen wie folgt festgelegt: Kurzfristige Massnahmen - F / Neugestaltung Parkplatz mit flach geschnittenen Bäumen und Grünfläche - G / Nebengebäude zu Restaurant - K / Versetzen der ehemaligen Schiffsscherme - L / Uferabflachung und Platzgestaltung östlich des Restaurants Mittelfristige Massnahmen - C / Uferweg und Ufergestaltung westlich des Schlossgartens - D / Uferweg und Ufergestaltung im Bereich des Schlossgartens - H / Neugestaltung Gartenrestaurant Langfristige Massnahmen - A / Gestaltung parkartiger Gartenteil in Südwestecke - B / Umgestaltung zentraler Schlossgarten - E / Schlossweg bei unterer Mühle - I / Neuer Fähranleger 5. Öffentliches Mitwirkungsverfahren Der Gestaltungsrichtplan wurde der Öffentlichkeit am 23. Juni 2001 mit einer Ausstellung im Garten des Restaurant Reichenbach präsentiert und lag anschliessend bis zum 6. Juli 2001 im Foyer der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Aus den wenigen Eingaben (FdP, Angelfischerverein und 4 Private) ergaben sich keine nennenswerten Änderungen, und der Gemeinderat zog den Schluss, dass die Bevölkerung den Richtplan als gut befindet.

4 6. Ergebnis der Vorprüfung / Genehmigung Am 19. Dezember 2001 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wie folgt Bericht erstattet: "Die vorliegende Planung überzeugt durch einen sorgfältig erarbeiteten mustergültigen Grundlagen- und Analyseteil. Die daraus abgeleiteten Konsequenzen zeugen von einem sensiblen Umgang mit den Eigenheiten der ganzen Anlage. Das Realisierungsprogramm zeigt mittels Bausteinen und Prioritäten auf, wie das Gebiet künftig aufgewertet werden kann. Die betroffenen Fachstellen wurden frühzeitig in die Planung involviert. Die Anliegen sind bereits in die Planung eingeflossen. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sämtliche Stellen die Gestaltungsrichtplanung als bereinigt bezeichnen und unterstützen. Die Planung ist rechtmässig. Die Genehmigung können wir in Aussicht stellen." Das AGR stellte im weitern fest, dass zur Umsetzung der Richtplanung folgende grundeigentümerverbindlichen Festlegungen im Uferschutzplan von 1993 angepasst werden müssen: Die beiden geschützten Bäume unmittelbar an der Südfassade des Restaurants sollen gemäss Gestaltungsrichtplan entfernt werden können. Dies ist nur möglich, wenn der Schutz im Uferschutzplan aufgehoben wird. Das gemäss Richtplan nördlich des Restaurants vorgesehene Nebengebäude für die Entsorgung des Restaurants (Kehricht, Gebinde, Flaschen etc.) liegt ausserhalb des Sektors B gemäss Uferschutzplan. Für das Nebengebäude ist somit innerhalb des Sektors B eine Bauzone zu schaffen. Als weitere Voraussetzung für die Realisierung der Nebenbaute verlangt die Waldabteilung die Durchführung einer Waldfeststellung sowie Durchführung eines Rodungsverfahrens. Gestützt auf dieses Vorprüfungsergebnis hat der Gemeinderat den Gestaltungsrichtplan Schlossgarten, Restaurant, Uferbereich genehmigt und die Ortsplanungskommission beauftragt, die geringfügige Änderung der Uferschutzvorschriften in die Wege zu leiten. 7. Umsetzung des Richtplanes Der Gemeinderat will die einzelnen Massnahmen entsprechend der Dringlichkeit und den finanziellen Auswirkungen dem zuständigen Organ unterbreiten. Gemäss Realisierungsprogramm ist mit folgenden Kosten (vor Abzug Beiträge Dritter) zu rechnen: Kurzfristige Massnahmen: Fr. 310' Mittelfristige Massnahmen: Fr. 300' Langfristige Massnahmen: Fr. 325' Kostenrahmen (grobe Schätzung) Fr. 936' Die einzig dem Grundeigentümer dienenden und somit von ihm zu finanzierenden Nebengebäude zur Ver- und Entsorgung des Restaurants (Massnahme G) sind in diesen Kosten nicht enthalten. Im Rahmen der Detailvorlagen für die einzelnen Massnahmen sind Beiträge des Kantons gemäss See- und Flussufergesetz und Denkmalpflegegesetz, aus dem Fonds Landschaft Schweiz, dem Fonds für schützenswerte Bauten und Naturobjekte der Gemeinde auszuschöpfen. Mit dem Grundeigentümer sind zudem Verhandlungen über die Kostenbeteiligung an Massnahmen zu führen, die nicht nur der Öffentlichkeit, sondern insbesondere dem Gastwirtschaftsbetrieb dienen.

5 8. Antrag Der Gemeinderat beantragt Ihnen, folgendes zu beschliessen: Vom Gestaltungsrichtplan Schloss Reichenbach; Schlossgarten, Restaurant, Uferbereich, wird Kenntnis genommen. Zollikofen, 5. Juni 2002 GEMEINDERAT ZOLLIKOFEN Stefan Funk Präsident Roland Gatschet Sekretär Beilagen (nur für Präsident GGR, Präsident GPK und Fraktionspräsidien von SP, SVP, FDP, CVP, EVP/EDU sowie an je ein Mitglied von GFL und FdU) - Realisierungsprogramm - Erläuterungsbericht

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