Kristensen Private INVEST 04. Laserforschungsstützpunkt des Deutschen Zentrums für Luft & Raumfahrt e.v. in Bremen

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1 Kristensen Private INVEST 04 Laserforschungsstützpunkt des Deutschen Zentrums für Luft & Raumfahrt e.v. in Bremen

2 Regionale Investments für regionale Investoren Dieses Private Placement Memorandum unterliegt gemäß 2 Satz 1 Nr. 3a des Gesetzes über Vermögensanlagen nicht den Vorschriften über die Erstellung von Verkaufsprospekten für öffentlich angebotene Vermögensanlagen, weil nicht mehr als zwanzig Anteile zur Beteiligung angeboten werden. Es unterliegt deshalb auch nicht der Billigung nach Abschluss einer Vollständigkeitsprüfung des Verkaufsprospekts einschließlich einer Prüfung der Kohärenz und Verständlichkeit seines Inhalts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß 8 des Gesetzes über Vermögensanlagen. Sein Inhalt orientiert sich an den aus Sicht der Initiatorin materiell wesentlichen Anforderungen des Gesetzes über Vermögensanlagen und der Vermögensverkaufsprospektverordnung und den ergänzenden Leitlinien des Prüfungsstandards IDW S4 des Instituts der Wirtschaftsprüfer, erhebt aber ausdrücklich keinen Anspruch auf Vollständigkeit hinsichtlich der in diesen Regelungen und Empfehlungen verlangten Pflichtangaben.

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4 Inhaltsverzeichnis 1. ERKLÄRUNG ZUR PROSPEKTVERANTWORTUNG DAS ANGEBOT IM ÜBERBLICK RISIKEN WIRTSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN IMMOBILIE UND MIETVERTRAG DIE INVESTITION ERLÄUTERUNGEN ZUM PROGNOSTIZIERTEN INVESTITIONSPLAN PROGNOSTIZIERTE LIQUIDITÄTSRECHNUNG ERLÄUTERUNG ZUR PROGNOSTIZIERTEN LIQUIDITÄTSRECHNUNG PROGNOSTIZIERTE STEUERLICHE ERG ERLÄUTERUNGEN ZUR PROGNOSTIZIERTEN STEUERLICHEN ERGEBNISRECHNUNG PROGNOSTIZIERTE ANLEGER-ERGEBNISRECHNUNG PROGNOSTIZIERTE ZAHLUNGSFLUSS- UND KAPITALRÜCKFLUSSRECHNUNG PROGNOSTIZIERTE LIQUIDATIONSRECHNUNG ERLÄUTERUNG DER PROGNOSTIZIERTEN LIQUIDATIONSRECHNUNG SENSITIVITÄTSANALYSE (ABWEICHUNG VON DER PROGNOSE) VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER EMITTENTIN RECHTLICHE GRUNDLAGEN STEUERLICHE GRUNDLAGEN WESENTLICHE VERTRAGSPARTNER / VERFLECHTUNGEN DER GESELLSCHAFTSVERTRAG DER TREUHANDVERTRAG VERBRAUCHERINFORMATION FÜR DEN FERNABSATZ Kristensen Private INVEST 04 Inhaltsverzeichnis

5 Kristensen Private INVEST 04 Inhaltsverzeichnis

6 1. Erklärung zur Prospektverantwortung Verantwortlich für den Inhalt dieses Private Placement Memorandums ist die Anbieterin und Prospektverantwortliche Kristensen Invest GmbH mit Sitz in Berlin und der Geschäftsanschrift Carmerstraße 13, Berlin. Die Prospektverantwortliche übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Private Placement Memorandums und erklärt, dass ihres Wissens die Angaben in diesem Private Placement Memorandum richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. steuerlichen Rahmenbedingungen, unter Berücksichtigung seiner persönlichen Situation kritisch zu würdigen und gegebenenfalls fachkundigen Rat Dritter einzuholen. Prospektaufstellungsdatum: 17. September 2012 Kristensen Invest GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Uwe Pempel und Andreas Vogler Vermittler oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, vom Private Placement Memorandum abweichende Angaben zu machen. Jedem Anleger wird empfohlen, im eigenen Interesse die in diesem Private Placement Memorandum enthaltenen Angaben, namentlich die Darstellung der potenziellen Risiken (siehe Abschnitt 3 Risiken ) und der Uwe Pempel Andreas Vogler Kristensen Private INVEST 04 Seite 2 Erklärung zur Prospektverantwortung

7 2. Das Angebot im Überblick Gegenstand dieses Beteiligungsangebotes ist der Erwerb einer langfristig an den Deutsches Luft- und Raumfahrtzentrum e.v. (DLR) vermieteten Immobilie im Technologiepark Bremen Horn-Lehe. Das DLR ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Die Immobilie wird gegenwärtig für den Mieter weiter ausgebaut. Das DLR wird seine Bremer Forschungsaktivitäten im Bereich der Lasertechnik im Gebäude konzentrieren und als alleiniger Mieter alle Verwaltungs- und Laborräume der Immobilie nutzen. Mit der Konzentration der Aktivitäten im Gebäude sind hohe Investitionen im Millionenbereich durch den Mieter in die filigrane Technik verbunden. Standort Bremen Grundstücksgröße Ca m² Baujahr / Umbau 1990 / 2011 Geschosse Zwei Vermietbare Fläche Ca m² Mieteinheiten Eine Stellplätze 17 (geplant) Jahresmiete Soll (nettokalt) Rund ,00 Euro Durchschnittliche Miete je m² und Monat 8,10 Euro Vermietungsstand 100% Mieter Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. Laufzeit Mietvertrag 31. Mai 21 3 Das Angebot im Überblick

8 Immobilie und Vermietungsstand Das Gebäude wurde 1990 erbaut und 2011/2012 für die Bedürfnisse des Mieters durch die Herstellung neuer Laborflächen hergerichtet. Es wird vollständig vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. (DLR) als Büro- und Laborstandort genutzt. Mit einer ansprechenden architektonischen Gestaltung und Massivbauweise ist die Immobilie solide und nachhaltig. Isolierverglaste Fenster, ausgestattet mit einer Beschattungsanlage, und die zeitlose Klinkerfassade unterstreichen die Attraktivität der Immobilie. Mieter und Mietvertrag Der Mietvertrag mit dem DLR hat eine feste Laufzeit bis zum 31. Mai 2021 und verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre, sofern nicht neun Monate vorher eine Kündigung erfolgt. Das DLR ist das Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland für Luft- und Raumfahrt. Seine umfangreichen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in Luftfahrt, Raumfahrt, Energie, Verkehr und Sicherheit sind in nationale und internationale Kooperationen eingebunden. Über die eigene Forschung hinaus ist das DLR als Raumfahrtagentur im Auftrag der Bundesregierung für die Planung und Umsetzung der deutschen Raumfahrtaktivitäten zuständig. Moderne Fläche mit großzügigen Konferenzbereichen, helle Büroräume, eine gute Verkehrsanbindung und ausreichende Parkmöglichkeiten runden das Objekt ab. Luft- und Raumfahrt tragen maßgeblich zur Gestaltung unserer Lebensbedingungen bei. Der Luftverkehr sichert unsere globale Mobilität, Satelliten ermöglichen eine weltweite Kommunikation. Die Fernerkundung liefert wichtige Daten über unsere Umwelt und die Erforschung des Weltraums bringt neue Erkenntnisse über Ursprung und Entwicklung des Sonnensystems, der Planeten und damit des Lebens. Darüber hinaus profitieren wichtige andere Industriezweige von Innovationen aus Luft- und Raumfahrt, von der Werkstoff- Technologie über neue medizintechnische Verfahren bis zu Software-Entwicklungen. Die Mission des DLR umfasst somit: Kristensen Private INVEST 04 4

9 » die Erforschung von Erde und Sonnensystem,» die Forschung für den Erhalt der Umwelt sowie» die Entwicklung umweltverträglicher Technologien zur Steigerung der Mobilität sowie für Kommunikation und Sicherheit. Das Forschungsportfolio des DLR reicht von der Grundlagenforschung bis hin zur Entwicklung von innovativen Anwendungen und Produkten von morgen. So trägt das im DLR gewonnene wissenschaftliche und technische Know-how zur Stärkung des Industrie- und Technologiestandortes Deutschland bei. Das DLR betreibt Großforschungsanlagen für eigene Projekte und als Dienstleister auch für Kunden und Partner. Darüber hinaus fördert das DLR den wissenschaftlichen Nachwuchs, betreibt kompetente Politikberatung und ist eine treibende Kraft in den Regionen seiner Standorte. Im Geschäftsjahr 2010 betrug der Etat des DLR für die eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie für Betriebsaufgaben 745 Millionen Euro; davon waren rund 400 Millionen im Wettbewerb erworbene Drittmittel. Das vom DLR verwaltete deutsche Raumfahrtbudget beträgt 2012 insgesamt 1,2 Mrd. Euro. Davon wurden rund 619 Millionen Euro für den deutschen Beitrag zur Finanzierung der Europäischen Weltraumorganisation ESA verwendet, 270 Millionen Euro für das Deutsche Raumfahrtprogramm und 311 Millionen Euro für die Grundfinanzierung des DLR. Die Grundfinanzierung des DLR wird entsprechend dem Pakt für Forschung und Innovation mit jährlichen 5% gesteigert. Standort Bremen Die Hansestadt Bremen ist mit rund Einwohnern der Kern des gleichnamigen und kleinsten der 16 deutschen Bundesländer. Die Wirtschaftsentwicklung und die Bevölkerungszahl haben sich in den vergangenen Jahren stabilisiert. Traditionell ist die Wirtschaft vom Hafen und Handel geprägt. Heute ergänzen der Automobilbau (Daimler-Chrysler), die Luft- und Raumfahrt (EADS, Airbus) sowie Betriebe der Nahrungs- und Genussmittelfabrikation (u. a. Kelloggs) die industrielle Basis. Aber auch hier vollzieht sich ein spürbarer Wandel zum Dienstleistungsstandort. Das DLR beschäftigt circa 7000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, er unterhält 32 Institute bzw. Test- und Betriebseinrichtungen und ist an 16 Standorten vertreten. 5 Das Angebot im Überblick

10 Mikro-Standort Die Lage im Technologiepark Bremen in direkter Nachbarschaft der Universität gilt als Aushängeschild im High-Tech Segment. Die positive Entwicklung der Lage setzt sich kontinuierlich fort; die gute Anbindung an die Verkehrswege und den ÖPNV sind hier tragende Argumente. Signifikante Leerstände sind seit Jahren nicht zu beobachten. Vermögensanlage, Art der Beteiligung Das Beteiligungsangebot bietet dem Anleger die Möglichkeit zur Beteiligung an der Kristensen Private INVEST 04 GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (nachfolgend die Emittentin ). Die Beteiligung erfolgt mittelbar als Treugeber über die CT legal Fondstreuhand GmbH, Hamburg. Nach Einzahlung des Beteiligungsbetrages und Erteilung der erforderlichen Vollmachten kann die Beteiligung wahlweise jederzeit in eine Direktbeteiligung als Kommanditist umgewandelt werden. Die Emittentin wird die Büroimmobilie Linzer Straße 1 in Bremen erwerben. Anlegerkreis und Beteiligungslaufzeit Das Angebot richtet sich an in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten, über allgemeine Erfahrungen auf dem Gebiet der Kapitalanlage verfügen, eine Immobilienanlage mit einem angemessenen unternehmerischen Risiko suchen und bereit sind, ein langfristiges Engagement einzugehen und die über einen ausreichenden finanziellen Spielraum verfügen. Die Laufzeit der Vermögensanlage wurde für Prognosezwecke mit 15 Jahren angenommen. Über Verkauf der Fondsimmobilie und Liquidation der Gesellschaft entscheidet die Gesellschafterversammlung. Eine Kündigung der Beteiligung ist erstmals mit Wirkung zum möglich. Es wird ein Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern von 245 % bezogen auf das Eigenkapital prognostiziert. Kristensen Private INVEST 04 6

11 Erfahrener Partner Für die Kristensen Invest GmbH ist die Emission eigener Fonds für Kapitalanleger in Deutschland die logische Konsequenz des bisherigen Handelns im Rahmen der Kristensen Properties A/S. Sie basiert auf langjährigen Erfahrungen, bestehenden Strukturen und bisherigen Erfolgen. Seit 2001 war Uwe Pempel in verantwortlicher Position für den Aufbau der Kristensen Properties GmbH tätig, von 2006 bis Mitte 2012 als Geschäftsführer. Andreas Vogler war von 2007 bis Mitte 2012 als Niederlassungsleiter Bremen für das Unternehmen verantwortlich. Seit dem widmen sich beide ausschließlich der Geschäftsführung der Kristensen Invest GmbH. (Hauptsitz Kristensen Properties A/S in Aalborg/DK) Kristensen Properties GmbH mit Hauptsitz in Berlin und Niederlassungen in Regensburg und Bremen ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der dänischen Kristensen Properties A/S (Aktiengesellschaft nach dänischem Recht), einem der größten und führenden Initiatoren von Immobilienfonds in Dänemark mit Sitz in Aalborg und Niederlassung in Kopenhagen. In der Verantwortung der Kristensen Properties GmbH liegen Akquisition und Analyse von Objekten, die Durchführung der Due-Diligence-Prozesse, der Ankauf und das Immobilienmanagement. Seit Markteintritt in Deutschland im Jahr 2002 wurden für verschiedene Fonds Immobilien im Gesamtvolumen von ca. 1,2 Milliarden Euro erworben, darunter mehr als 50 Einzelhandelsimmobilien, 12 Büroobjekte und Wohneinheiten. Nach einigen erfolgreichen Verkäufen beträgt das Volumen des aktuellen Portfolios ca. 1 Milliarde Euro. Fondszeichner sind institutionelle Investoren und private Anleger aus Dänemark. Alle gewerblichen Immobilien werden nach Ankauf von den Immobilienmanagement-Teams von Kristensen Properties GmbH in Berlin und den Niederlassungen betreut, die Wohnimmobilien von eigenen Managementgesellschaften mit Sitz in Berlin, Braunschweig und Merseburg, verwaltet. Seit 2008 hat das Unternehmen zudem im Auftrag überwiegend dänischer Banken das Immobilienmanagement von deutschen Portfolios anderer dänischer Immobilieninvestoren übernommen. Der aktuelle Marktwert dieser Portfolios liegt ebenfalls bei ca. 1 Milliarde Euro. Damit hat Kristensen Properties derzeit Immobilien von ca. 2 Milliarden Euro im Management. 7 Das Angebot im Überblick

12 Art, Anzahl und Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage Angeboten wird die Zeichnung von Kommanditkapital, das zunächst mittelbar über die Treuhänderin gezeichnet wird. Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage (ohne die Einlage der geschäftsführenden Kommanditistin und der Treuhandkommanditistin) beträgt ,00 Euro. Die Mindesteinlage beträgt ,00 Euro. Höhere Einlagen müssen durch ohne Rest teilbar sein. Die maximale Anzahl der zu begebenden Kommanditanteile beträgt rechnerisch 20 Anteile in Höhe der Mindestzeichnungssumme. Die endgültige Anzahl ergibt sich aus dem Umfang der tatsächlichen Zeichnungswünsche der Anleger. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption Die Emittentin ist eine steuerlich transparente Kommanditgesellschaft. Die Anleger erzielen hauptsächlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Einkünfte unterliegen beim Anleger der individuellen Einkommensbesteuerung. Daneben werden in untergeordnetem Umfang Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt, die der sogenannten Abgeltungssteuer unterliegen. Veräußerungsgewinne sind voraussichtlich steuerfrei, wenn der Verkauf der Immobilie wie geplant frühestens nach Ablauf von zehn Jahren erfolgt. Die Emittentin oder eine andere Person übernehmen nicht die Zahlung von Steuern für den Anleger. Eine detaillierte Darstellung der steuerlichen Konzeption kann dem Kapitel 6 Steuerliche Grundlagen entnommen werden. Übertragbarkeit der Vermögensanlage Beteiligungen von Gesellschaftern an der Emittentin können auf Dritte im Wege der Abtretung übertragen werden. Die Übertragung ist nur jeweils zum 31. Dezember eines jeden Jahres und einheitlich für alle Kapitalkonten und nur insoweit möglich, als die verbleibende und die entstehende Beteiligung mindestens 5.000,00 Euro betragen und jede Beteiligung durch ohne Rest teilbar sein muss. Die Übertragung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin, die nur aus wichtigem Grund (insbesondere bestehende Zahlungsansprüche gegen den Gesellschafter oder die Auslösung einer Grunderwerbsteuerbelastung zu Lasten der Emittentin) versagt werden kann. Die erstmalige Verpfändung der Beteiligung zum Zwecke der Refinanzierung an ein inländisches Kreditinstitut und die Übertragung einer treuhänderisch gehaltenen Beteiligung seitens der Treuhänderin auf einen bisher mittelbar beteiligten Gesellschafter ist stets zulässig. Im Falle der Übertragung eines Kommanditanteils muss der Erwerber / Rechtsnachfolger vollumfänglich in die Rechte und Pflichten des Veräußerers aus dem Gesellschaftsvertrag und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag eintreten. Übertragender und Übernehmender müssen die Gesellschaft und deren Gesellschafter von jedem aus der Übertragung resultierenden direkten oder indirekten Nachteil und von jedem durch die Übertragung entstehenden Steueraufwand freistellen. Beide tragen auch die Kosten der Übertragung, insbesondere die Kosten der Handelsregistereintragungen. Die Übertragung mittelbarer Beteiligungen kann nach denselben Grundsätzen erfolgen. Kristensen Private INVEST 04 8

13 Soweit vorstehend dargestellt, ist die freie Handelbarkeit der Anteile eingeschränkt. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass für die Anteile kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Zweitmarkt besteht. Deshalb kann es für einen Anleger schwierig oder unmöglich sein, einen Interessenten für den zu veräußernden Anteil zu finden. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage und kann auch deutlich unter dem ursprünglichen Erwerbspreis liegen. Zahlstelle Die Kristensen Fondsverwaltungs GmbH als geschäftsführende Kommanditistin, Carmerstraße 13, Berlin, fungiert als Zahlstelle und führt die Zahlungen an die Anleger aus. Sie hält auch das Private Placement Memorandum, das Vermögensanlagen- Informationsblatt, den letzten veröffentlichten Jahresabschluss und den Lagebericht zur kostenlosen Ausgabe bereit. Entgegennahme des Zeichnungsscheines Die Beitrittserklärungen der Anleger nimmt die Treuhänderin entgegen: CT legal Fondstreuhand GmbH Neuer Wall 46, Hamburg Tel.: +49 (40) Fax: +49 (49) Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Beitrittserklärungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs registriert. Die Annahme der Beitrittserklärung wird durch die Treuhänderin nach Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin der Emittentin schriftlich bestätigt, verbunden mit der Aufforderung, die Einzahlung vorzunehmen. Zahlung des Zeichnungspreises Die Anleger haben den Beteiligungsbetrag nach Erhalt der Annahmeerklärung ihres Beitritts unverzüglich einzuzahlen. Die Zahlung hat auf das folgende Konto der CT legal Fondstreuhand GmbH, Neuer Wall 46, Hamburg, zu erfolgen: Bank: Hauck & Aufhäuser Konto-Nr.: BLZ: IBAN: DE BIC: HAUCKDEFFXXX Zeichnungsfristen Die Zeichnungsfrist für die Beteiligung an der Kristensen Private INVEST 04 GmbH & Co. KG beginnt mit Datum der Prospektaufstellung und endet am oder, soweit die geschäftsführende Kommanditistin von ihrem Recht zur einmaligen Verlängerung der Zeichnungsfrist Gebrauch macht, mit Ablauf der von der geschäftsführenden Kommanditistin festgesetzten Frist, die längstens bis zum 9 Das Angebot im Überblick

14 laufen kann. Die Zeichnung wird mit Vollplatzierung des einzuwerbenden Kapitals vorzeitig geschlossen. Die Möglichkeit, Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, besteht nur im Falle des Verzuges mit der Einzahlungsverpflichtung des Anlegers. Andere Möglichkeiten, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, bestehen nicht. Teilbeträge Das Beteiligungsangebot wird nicht gleichzeitig in verschiedenen Staaten mit bestimmten Teilbeträgen veröffentlicht, sondern ausschließlich in Deutschland. Erwerbspreis Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage entspricht dem Zeichnungsbetrag, der mindestens ,00 Euro oder einem höheren, durch teilbaren Betrag entspricht. Weitere Kosten des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb Im Zusammenhang mit dem Erwerb können gegebenenfalls die folgenden Kosten anfallen: Kosten für den eigenen Makler und / oder Berater, falls sich der Anleger von sich aus und ohne Mitwirkung der Emittentin zur Einschaltung dieser Personen entscheidet. Kosten einer Fremdfinanzierung des Beteiligungserwerbs einschließlich Zinsen, von der wegen der damit verbundenen besonderen Risiken ausdrücklich abgeraten wird, sofern sich der Anleger gleichwohl hierzu entscheidet. Sämtliche Bankgebühren im Zusammenhang mit der Einzahlung der Einlage. Die Höhe der vorgenannten Kosten ist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret beziffert werden. Bei Verzug mit der Verpflichtung zur Einzahlung der Einlage fallen Verzugskosten in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich an. Erbringt der Treugeber seine Einlage trotz schriftlicher Aufforderung und Nachfristsetzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist die Treuhandkommanditistin berechtigt, vom Treuhandvertrag durch einseitige Erklärung zurückzutreten. In diesem Falle kann die Verpflichtung zur Zahlung der durch den Rücktritt entstandenen Kosten und einer Schadenspauschale in Höhe von 2 % der Pflichteinlage entstehen, sofern kein höherer oder niedriger Schaden nachgewiesen wird. Kosten im Zusammenhang mit der Verwaltung Im Zusammenhang mit der Verwaltung können Kosten entstehen für die Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und die Veröffentlichung im Handelsregister bei Wechsel von der Treugeberstellung zur Direktbeteiligung als Kommanditist, für Reisekosten für die Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen oder Kosten der Bevollmächtigung und des Bevollmächtigten für Gesellschafterversammlungen, für Aufwendungen bei der Ausübung des Rechts zur Einsichtnahme in Bücher und Aufzeichnungen oder die diesbezügliche Beauftragung eines von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen sowie für Kommunikations- und Portokosten für die Kommunikation mit der Emittentin Kristensen Private INVEST 04 10

15 oder der Treuhänderin und die Teilnahme an schriftlichen Abstimmungen. Ferner können Bankgebühren anfallen. Diese Kosten entstehen jeweils individuell, ihre Höhe ist einzelfallabhängig und kann daher nicht konkret beziffert werden. Vollständigkeit Darüber hinaus entstehen dem Anleger keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene Kosten. Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung können entstehen, wenn der Anleger seine Beteiligung an der Emittentin überträgt. Dazu gehören eine gegebenenfalls anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,5 % der betroffenen Beteiligungseinlage, höchstens aber 250,00 Euro (zuzüglich Umsatzsteuer) sowie die Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister, soweit der Anleger seine Beteiligung in eine Direktbeteiligung umgewandelt hat. Kosten für den eigenen Makler oder Berater entstehen, falls der Anleger solche Dienstleister selbst einschaltet. Die Höhe dieser Kosten ist einzelfallabhängig. Schließlich können dem Anleger Kosten für die Ablösung einer von ihm individuell aufgenommenen Fremdfinanzierung entstehen, von der wegen der damit verbundenen besonderen Gefahren abgeraten wird. Weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung Gegebenenfalls entstehende Kosten der Auseinandersetzung, insbesondere der Ermittlung des Abfindungsanspruchs, wenn der Anleger vorzeitig aus der Gesellschaft ausscheidet. Eine konkrete Bezifferung dieser Kosten ist derzeit nicht möglich, weil sie von mehreren nicht feststehenden Faktoren abhängt. Umstände, die zu weiteren Leistungspflichten führen Der Erwerber der Vermögensanlage ist unter folgenden Umständen verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen: Haftung Die Haftung des Anlegers wird durch die für Kommanditisten geltenden Grundsätze gemäß 171 ff. HGB geregelt. Die Außenhaftung des Anlegers ist demnach auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt. Vom Kommanditkapital wird 1 % als Haftsumme in das Handelsregister eingetragen. Anleger haften nach Einzahlung ihrer Einlage den Gläubigern der Gesellschaft nicht. Die Haftung lebt bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf, wenn die Einlagen durch Rückzahlungen (insbesondere Auszahlungen) unter die Haftsumme gemindert oder Entnahmen getätigt werden, während die Einlage durch Verluste unter den Betrag der Haftsumme gemindert ist. Ferner kann eine Haftung gemäß 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller erhaltenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme entstehen, wenn durch die Auszahlung der Emittentin das Vermögen der Komplementärin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser schon bestehende Unterbilanz verstärkt. Auch nach dem Ausscheiden haften Kommanditisten bis zu fünf Jahre in Höhe der Haftsumme für die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens 11 Das Angebot im Überblick

16 begründeten Verbindlichkeiten der Emittentin. Die vorstehend dargestellte Haftungslage gilt im Ergebnis unabhängig davon, ob der Anleger als Treugeber an der Emittentin beteiligt ist oder als Direktkommanditist. Im Innenverhältnis können Leistungspflichten entstehen, wenn der Kommanditist Gründe für Schadenersatzansprüche der Emittentin oder der anderen Gesellschafter verwirklicht. Die persönliche Haftung der Kommanditisten untereinander sowie im Verhältnis zu der Gesellschaft auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadenersatzansprüche der Gesellschafter untereinander verjähren in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjährungsfrist einschlägig ist. Sie sind innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Kenntnisnahme von dem Schaden gegenüber dem Verpflichteten schriftlich geltend zu machen. Eine vollständige oder teilweise Finanzierung der Beteiligung (Anteilsfinanzierung), die zu individuellen weiteren Zahlungspflichten des Anlegers führen kann und von der abgeraten wird, ist nicht Bestandteil dieses Beteiligungsangebotes und wird von keiner der in diesem Private Placement Memorandum genannten Gesellschaften angeboten. Vollständigkeit Über die hier dargestellten Sachverhalte hinaus ist der Erwerber der Vermögensanlage unter keinen Umständen verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, insbesondere weitere Zahlungen zu leisten. Gesamthöhe der Provisionen Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen werden in folgender Höhe geleistet: Nachschüsse Eine Nachschusspflicht, also eine Zahlungspflicht im Verhältnis zu allen anderen Anlegern, ist gesellschaftsvertraglich ausgeschlossen. Das gilt auch für den Fall der Liquidation. Sonstige Umstände Den Anleger trifft auch die Verpflichtung zur Zahlung von Einkommensteuer nach Maßgabe der steuerlichen Ergebnisse der Emittentin. Euro Eigenkapitalvermittlung Konzeption und Prospektierung (inkl. Ust.) Ankaufsprüfung (inkl. Ust.) Summe in Prozent der angebotenen Vermögensanlage: 13,34% Kristensen Private INVEST 04 12

17 3. Risiken Allgemeine Hinweise Eine Beteiligung an der Emittentin stellt ein langfristiges unternehmerisches Engagement dar, das mit wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und personenbezogenen Risiken sowie Risiken der Veränderung sozioökonomischer Rahmenbedingungen verbunden ist. Dieser Abschnitt stellt die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage einschließlich der mit der Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken dar. Jeder Anleger sollte vor Eingehen einer Beteiligung an der Emittentin alle dargestellten Risiken eingehend selbst würdigen und sich hierbei, soweit erforderlich, eigener fachkundiger Berater bedienen. Maximales Risiko Das maximale Risiko der Anleger umfasst:» den Verlust der Einlage sowie aller im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Beendigung der Vermögensanlage gezahlten Kosten;» falls der Anleger seine Beteiligung fremdfinanziert, auch die aus der Finanzierung entstandenen Zinsen und Kosten sowie das Risiko, die Fremdfinanzierung einschließlich aufgelaufener Zinsen und Kosten aus seinem übrigen Vermögen zurückführen zu müssen, wenn die Emittentin das eingezahlte Kapital des Anlegers nicht zurückzahlen kann» Schadensersatzleistungen, die der Anleger im Falle einer Verletzung von Verpflichtungen aus der Beteiligung (z.b. rechtzeitige Einzahlung des Beteiligungsbetrags) ggf. aus seinem sonstigen Vermögen an die Gesellschaft zu leisten hat;» die Rückzahlung von Auszahlungen, die der Anleger von der Emittentin bezogen hat, sowie Zahlungen aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers an Dritte im Falle des Eintritts einer Außenhaftung gegenüber Gesellschaftsgläubigern, wenn das Kapitalkonto des Anlegers durch Auszahlungen unter den Betrag seiner Haftsumme absinkt oder weiter absinkt;» den Verlust aus seinem sonstigen Vermögen gezahlter und noch zu zahlender Steuern und Zinsen auf Steuern, denen weder eine Steuererstattung noch Auszahlungen der Emittentin gegenüberstehen;» Steuerzahlungen aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers auf Gewinne aus der Veräußerung sonstiger Grundstücke oder Immobilienbeteiligungen des Anlegers, wenn ein gewerblicher Grundstückshandel begründet wird;» die Privatinsolvenz des Anlegers für den Fall, dass die aus dem sonstigen Vermögen des Anlegers zu bestreitenden Zahlungen seine finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigen. 13 Risiken

18 Die Risiken im Einzelnen 3.1. Risiken aus der Investitionstätigkeit Investitionszeitpunkt Immobilienmärkte sind sowohl im Hinblick auf Miethöhen als auch Kaufpreise teilweise erheblichen Schwankungen unterworfen. Gleiches gilt für das Zinsniveau bei der Beschaffung einer Fremdfinanzierung. Es gibt keine festen, verlässlichen Zyklen oder Trends. Es besteht somit das Risiko, dass sich der Investitionszeitpunkt rückblickend als ungünstig erweist, da sich zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt ein aus Investorensicht günstigeres kaufmännisches Ergebnis hätte erzielen lassen Verzögerung oder Scheitern des Erwerbs der Fondsimmobilie, Rücktritt Der Kaufvertrag über die Immobilie ist ausverhandelt, aber noch nicht notariell vollzogen. Es besteht das Risiko, dass der Erwerb der Immobilie nicht oder nicht zu vorgesehenen Konditionen erfolgen kann, weil der Verkäufer erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages gebunden ist. Es besteht weiter das Risiko, dass die Emittentin den Kaufpreis mangels zeitgerechter Einwerbung des erforderlichen Eigenkapitals nicht oder nur verspätet zahlen kann und sich dadurch der wirtschaftliche Übergang der Immobilie und damit die Vereinnahmung der Mieten verzögern oder ganz ausbleiben. Im Falle des Nichtabschlusses, der Nichterfüllung oder der Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen Zahlungsverzugs besteht das Risiko, dass bereits entstandene Kosten einschließlich der Kosten für die Vorbereitung der Aufnahme der Fremdfinanzierung und der Kreditsicherung verloren sind. Dazu können z.b. Notarund Grundbuchkosten, Vorfälligkeitsentschädigungen, Nichtabnahmeentschädigungen und Dienstleistungsgebühren zählen. Dies kann zu einer Gefährdung der Vermögensanlage bis hin zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers führen Überschreitung geplanter Investitionskosten Die im Investitionsplan der Emittentin angesetzten Kosten und Vergütungen für Ankauf und Dienstleistungen können überschritten werden. Es besteht namentlich ein Risiko von Kostenüberschreitung, wenn vorgesehene Dienstleister ausfallen oder unplanmäßige Aufwendungen anfallen. Mehraufwendungen müsste die Emittentin zu Lasten der Liquiditätsreserve bedienen oder weitere Darlehen aufnehmen. Dies kann Liquidität und Ergebnis der Emittentin im Vergleich zur Prognose verschlechtern und damit zu geringeren Auszahlungen an den Anleger führen Risiko fehlerhafter oder unvollständiger Mittelverwendungskontrolle Im Rahmen der Mittelverwendungskontrolle wird von einem speziell hierfür zuständigen Dritten geprüft, ob Mittel durch die Emittentin anders als in diesem Prospekt dargestellt verwendet werden. Ein Fehlverhalten bei der Prüfung der Mittelfreigabevoraussetzungen durch die Mittelverwendungskontrolleurin Kristensen Private INVEST 04 14

19 kann dazu führen, dass Mittel nicht zweckentsprechend verwandt werden und ggf. nicht zurückgefordert werden können. Die Tätigkeit der Mittelverwendungskontrolleurin ist auf eine formale Mittelverwendungskontrolle beschränkt. Auch bei pflichtgemäßer Prüfung kann durch diese Art der Mittelverwendungskontrolle eine Fehlverwendung nicht ausgeschlossen werden. Eine Mittelfehlverwendung kann zu unplanmäßigen Liquiditätsabflüssen und Finanzierungsschwierigkeiten bei der Umsetzung des Vorhabens und einer Gefährdung der Vermögensanlage und damit auch zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers führen Garantien im Immobilienkaufvertragsentwurf Die Mängelhaftung des Verkäufers wird bei Immobilienkaufverträgen verkehrsüblich stark eingeschränkt. Auch soweit eine Haftung besteht, können Meinungsverschiedenheiten über die von dem Verkäufer der Immobilie laut Kaufvertragsentwurf gegebenen Garantien und Freistellungsverpflichtungen entstehen und damit die Notwendigkeit, im Garantiefall Ansprüche gerichtlich geltend machen zu müssen. Auch bei unstreitigen oder gerichtlich bestätigten Forderungen können sich Ansprüche mangels Bonität des Anspruchsgegners als wirtschaftlich wertlos erweisen. Deshalb können nicht prognostizierte Aufwendungen anfallen, die das Anlageergebnis für den Anleger mindern Risiken aus der Fondsimmobilie Beschränkte Ankaufsprüfung Die technische Ankaufsprüfung erfolgte in Form einer Plausibilitätsprüfung der Bau- und Genehmigungsunterlagen und einer Besichtigung der Immobilie mit optischer Untersuchung. Es können technische Risiken oder Schäden an den Gebäuden vorhanden sein oder rechtliche Verhältnisse vorliegen, die im Rahmen der Ankaufsprüfung nicht untersucht oder untersucht, aber nicht erkannt, und folglich nicht in der Prognoserechnung berücksichtigt worden sind. Sich daraus ergebende zusätzliche Kosten können die Liquidität der Emittentin mindern und zu geringeren als den prognostizierten Auszahlungen an den Anleger führen Altlasten / Schadstoffrisiko und Baumängel Es könnten sich Altlasten auf dem Grundstück und Schadstoffe im Gebäude befinden und die Emittentin könnte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Verfügungen zu deren Beseitigung verpflichtet sein. Die dafür anfallenden Kosten und die bis zur Beseitigung möglicherweise entgehenden Mieteinnahmen mindern die verfügbare Liquidität und den Wert der Immobilie. Es können auch Baumängel vorliegen, deren Beseitigung nicht geplante Aufwendungen verursachen. Hierdurch können sich das Ergebnis der Immobilie und auch ihr Wert vermindern, was die Vermögensanlage gefährden kann. 15 Risiken

20 Risiken aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Die für den Bestand oder die Nutzung der Immobilie erforderlichen baurechtlichen Genehmigungen und sonstigen öffentlichrechtlichen Gestattungen können sich als fehlend, unwirksam oder anfechtbar erweisen mit der Folge, dass Auflagen in Form von Nutzungseinschränkungen oder Nutzungsuntersagungen ergehen und / oder solche Genehmigungen neu beantragt und versagt oder nur mit Auflagen erteilt werden, die Aufwendungen und damit nicht prognostizierte Liquiditätsabflüsse verursachen. Solche Sachverhalte können zudem zu Ansprüchen des Mieters bis hin zur fristlosen Kündigung der Mietverträge aus wichtigem Grund und damit einer Liquiditätskrise der Emittentin führen, also einer Situation, in der der Emittentin nicht genügend sofort verfügbare Mittel zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflichtungen zu erfüllen. Es können aufgrund öffentlich-rechtlicher Bestimmungen oder verwaltungsrechtlicher Auflagen beziehungsweise Verfügungen zusätzliche Belastungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Immobilie eintreten, die bei der Prospektaufstellung nicht erwartet wurden. Das Gebäude kann beispielsweise in einem Gebiet liegen, für das Sanierungsfestsetzungen getroffen werden oder die von der Einführung neuer oder der Änderung bestehender Umwelt- oder Sicherheitsauflagen (z.b. Feuerschutzvorschriften) betroffen werden. Die Umsetzung der Richtlinie 2011/ 61/ EU (AIFM-Richtlinie) in nationales Recht und die geplanten Änderungen der nationalen Rechtsvorschriften über geschlossene Fonds können zu neuen Anforderungen, insbesondere Berichterstattung, Prüfung und Überwachung betreffend, führen. Aus solchen öffentlichrechtlichen Bestimmungen können sich zusätzliche wirtschaftliche Belastungen für die Emittentin ergeben, was sich negativ auf die verwendbare Liquidität und damit auch die prognostizierten Auszahlungen an den Anleger auswirken und bis zu einer Gefährdung der Vermögensanlage und damit auch zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers führen kann Fehlende Risikodiversifizierung Die Fondsimmobilie ist an die DLR e.v. vermietet. Erkenntnisse über die Bonität des Mieters sind stichtagsbezogen und können sich stets verschlechtern. Ein Mietausfall, z.b. durch Zahlungsschwäche oder Insolvenz des Mieters, hat einen wesentlich negativeren Einfluss auf laufende Mieteinnahmen und den Wert der Immobilie als dies bei Ausfall eines Mieters in einer breiter diversifizierten Mieterstruktur der Fall wäre. Auch ist in einem solchen Fall die dann notwendige Anschlussvermietung wesentlich umfangreicher. Verwirklicht sich das vorstehend beschriebene Risiko, kann dies zu geringeren als den prognostizierten Auszahlungen an den Anleger bis hin zu einem Totalverlust der Vermögensanlage führen. Ferner besteht das Risiko, dass der Mieter, namentlich in Fällen wirtschaftlicher Not, die Mietbedingungen aufgrund der bestehenden Abhängigkeit zu verändern versucht und die Emittentin dem nachgeben muss. Auch dies kann dazu führen, dass die durch die Emittentin erzielten Mieteinnahmen und damit die verwendbare Liquidität hinter den prognostizierten Einnahmen zurückbleiben und die Auszahlungen an den Anleger geringer als prognostiziert ausfallen. Kristensen Private INVEST 04 16

21 3.3. Risiken aus der Fremdfinanzierung Kapitaldienstrisiken Weder ein Kreditvertrag noch eine Fremdfinanzierungszusage liegen vor. Die Fremdfinanzierung könnte nur zu ungünstigeren als den angenommenen Finanzierungskonditionen zu erlangen sein mit der Folge, dass höhere als prognostizierte Zinsen zu einem schwächeren Ergebnis der Emittentin und damit auch des Anlegerergebnisses führen und höhere Tilgungsleistungen die Notwendigkeit einer Reduzierung der prognostizierten laufenden Auszahlungen an die Anleger auslösen Risiko aus dem Nichtabschluss, der Kündigung der oder dem Rücktritt von Verträgen über Fremdfinanzierung sowie bei Abschluss zusätzlicher Finanzierungen Die Emittentin beabsichtigt, langfristig Kredit aufzunehmen. Scheitert die Kreditaufnahme oder wird ein Kreditverhältnis durchgreifend gestört, kommt es zu massiven wirtschaftlichen Problemen. Dies betrifft die folgenden Sachverhalte: Der zur Aufnahme vorgesehene Kredit ist nicht zugesagt. Die Kreditaufnahme könnte deshalb noch scheitern. Auch nach Abschluss eines Kreditvertrages besteht das Risiko eines Rücktritts der Bank, z. B. wegen nicht fristgerechter Bestellung der vereinbarten Sicherheiten oder nicht zweitgerechter Platzierung des vorgesehenen Eigenkapitals, und das Risiko der Nichterfüllung des Kreditvertrages durch die Bank. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass eine Finanzierung auch anderweitig nicht abgeschlossen werden kann und die Emittentin nicht in der Lage ist, den vorgesehenen Erwerb der Immobilie durchzuführen. Weiter besteht das Risiko der außerordentlichen Kündigung des Kreditvertrages wegen Verstößen gegen dessen Regelungen, insbesondere Zahlungsverzug, oder der Nichterfüllung des Kreditvertrages durch die Bank. Auch beim Auslaufen eines zu schließenden Kreditvertrages kann eine Anschlussfinanzierung verweigert und nicht anderweitig zu erlangen sein. Gleiches gilt für notwendige zusätzliche Finanzierungen, z. B. für einen erhöhten Investitionsbedarf, der nicht durch die bestehende Finanzierung und Liquiditätsreserve gedeckt ist. In allen diesen Fällen kann die Liquiditätslage der Emittentin bis hin zu einer Insolvenz belastet werden und damit auch zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers kommen Risiko aus der Bestellung von Sicherheiten Die finanzierende Bank wird voraussichtlich verkehrsüblich unter anderem durch Verpfändung aller Forderungen aus dem Mietvertrag besichert. Macht der Kreditgeber das Pfandrecht geltend (z. B. wegen Zahlungsrückständen), kann es zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der verwendbaren Liquidität bei der Emittentin und damit zu Ausfall der prognostizierten Auszahlungen an den Anleger kommen. 17 Risiken

22 Die Ansprüche des Kreditgebers werden voraussichtlich auch durch ein Grundpfandrecht auf der Immobilie besichert. Sollte es nach einem Vertragsverstoß (insbesondere einem Verstoß gegen die Zahlungsverpflichtungen) unter dem Kreditvertrag zu einer Vollstreckung des Kreditgebers in die Immobilie kommen, ist es möglich, dass der Erlös aus einem Zwangsverkauf und / oder Zwangsverwaltungsmaßnahmen nicht ausreicht, um nach Rückzahlung des Kredits Auszahlungen an die Anleger vorzunehmen. Dies kann zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers führen Risiko der Anschlussfinanzierung Für die Anschlussfinanzierung wurden ein Zinssatz von nominal 5,5% und eine Tilgung von 2% per annum angenommen. Bei Zinssteigerungen über diesen Zinssatz hinaus kann die verwendbare Liquidität schwächer als prognostiziert ausfallen und zur Minderung von Auszahlungen an den Anleger führen. Etwa erforderliche höhere Tilgungsbeiträge können zu einer zeitlichen Verschiebung der prognostizierten Auszahlungen an den Anleger führen Liquiditätsrisiken Risiken, die zu einer Situation führen, in der der Emittentin nicht genügend frei verfügbare Zahlungsmittel (z. B. Bankguthaben, verfügbare Kreditlinien) zur Verfügung stehen, um ihre fälligen Verpflichtungen zu erfüllen, sind Liquiditätsrisiken. Solche Situationen treten insbesondere auf, wenn Zahlungsmittel zweckwidrig verwendet werden, Einnahmen niedriger als prognostiziert anfallen oder ganz ausfallen, unerwartete namhafte Ausgaben entstehen, Kredite gekündigt werden, nicht oder unzureichend versicherte Schäden auftreten oder wesentliche Vertragspartner ausfallen oder ihre Verpflichtungen gegenüber der Emittentin nicht erfüllen. Wenn sich solche Risiken in einem Umfang oder in ungünstiger Kombination realisieren, dass sie durch eine Inanspruchnahme einer Liquiditätsrücklage oder durch den Verzicht auf oder die Reduzierung von Auszahlungen an den Anleger oder durch Fremdmittelaufnahme nicht beherrscht werden können, gerät die Emittentin in eine existenzbedrohende Situation. Denn im Falle der Zahlungsunfähigkeit sind die gesetzlichen Vertreter gemäß 15a Insolvenzordnung verpflichtet, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Liquiditätsrisiken begründen stets das Risiko eines Totalverlustes des eingesetzten Kapitals für den Anleger. Liquiditätsrisiken bestehen für die Emittentin insbesondere in Gestalt folgender Risiken: Verzögerung oder Scheitern des Erwerbs der Fondsimmobilie, Rücktritt (Abschnitt 3.1.2), Risiko fehlerhafter oder unvollständiger Mittelverwendungskontrolle (Abschnitt 3.1.4), Risiko aus dem Nichtabschluss, der Kündigung der oder dem Rücktritt von Verträgen über Fremdfinanzierung sowie bei Abschluss zusätzlicher Finanzierungen (Abschnitt 3.3.2), Risiko der Anschlussfinanzierung (Abschnitt 3.3.4), Risiko aus der Bestellung von Sicherheiten (Abschnitt 3.3.3), Platzierungsrisiko (Abschnitt 3.6.1), Risiko aus gesetzlichen Widerrufsrechten (Abschnitt 3.6.2) und Risiko aus Abfindungsverpflichtungen (Abschnitt ). Kristensen Private INVEST 04 18

23 Folgende Risiken können ein Liquiditätsrisiko für die Emittentin darstellen oder sich zu einem Liquiditätsrisiko entwickeln: Risiken aus öffentlich-rechtlichen Bestimmungen (Abschnitt 3.2.4), Altlasten / Schadstoffrisiko und Baumängel (Abschnitt 3.2.3), Mieteinnahmen- / Mietausfallrisiko (Abschnitt 3.5.1), Vertragserfüllungsrisiko und Risiko der Kündigung von Verträgen durch wesentliche Vertragspartner, Bonitätsrisiko (Abschnitt 3.5.5), Angaben externer Dritter, beschränkte Haftung in Verträgen (Abschnitt ), Risiken unvollständiger Versicherungen (Abschnitt 3.5.6), Risiko aus der Geschäftsführung und dem Immobilienmanagement und Risiko von Interessenkonflikten (Abschnitte und 3.5.9) und Risiken aus der Inanspruchnahme der Leistungen der Treuhänderin (Abschnitt ), Risiken aus der Bindungswirkung von Gesellschafterbeschlüssen, Majorisierung, Einfluss Dritter, Kommunikation zwischen Gesellschaftern (Abschnitt ), Ausscheiden der Komplementärin (Abschnitt ), Rechtliche Risiken (Abschnitt ) und Risiko eines Marktversagens (Abschnitt ) Allgemeine Bewirtschaftungsrisiken Mieteinnahmen- / Mietausfallrisiko Die prognostizierten Mieteinnahmen könnten nicht oder nicht nachhaltig erreicht werden. Erwartete durchschnittliche Mietsteigerungen können gegebenenfalls nicht, nicht in prognostizierter Höhe oder später als zum angenommenen Zeitpunkt eintreten. Mietausfälle können über die in der Prognoserechnung angesetzten Erwartungswerte hinaus auftreten. Vermietungen können sich als nur mit längeren als prognostizierten Leerstandszeiten oder nur gegen Gewährung von Mietanreizen wie mietzahlungsfreien Zeiträumen oder Gewährung von Zuschüssen durchführbar erweisen. Es besteht eine Gewerbebeschränkung, nach der keine Mietflächen zum Zwecke der Erbringung von Finanzdienstleistungen erfolgen dürfen, was den potentiellen Mieterkreis einschränkt. Werden Mieten nicht oder nicht in der prognostizierten Höhe erzielt oder treten Mietausfälle über die Prognosewerte hinaus auf, hätte zur Folge, dass die tatsächliche Ertragsentwicklung hinter den prognostizierten Ergebnissen zurückbleibt und das Ergebnis der Beteiligung des Anlegers schwächer als prognostiziert ausfällt Entwicklung der Aufwendungen Für die Prognose der Aufwendungen müssen Annahmen über die Entwicklung der Inflation getroffen werden. Die Preisentwicklung kann einen anderen Verlauf nehmen. Die Preise der für die Immobilienbewirtschaftung und die Fondsverwaltung erforderlichen Lieferungen und Leistungen können sich stärker als die allgemeine Preisentwicklung verteuern oder es können andere oder zusätzliche Lieferungen und Leistungen in Anspruch genommen werden müssen als angenommen. Dies würde die prognostizierten Ertragsüberschüsse und damit das Anlageergebnis für den Anleger mindern. 19 Risiken

24 Instandhaltungskosten, nicht umlagefähige Betriebskosten, Selbstbehalte und Investitionen zur Werterhaltung Für die Instandhaltung der Immobilie und für nicht auf die Mieter umlagefähige Betriebskosten können höhere als die prognostizierten Kosten anfallen. Betriebskosten können sich als nicht oder nicht in voller Höhe auf die Mieter umlagefähig oder Forderungen aus Betriebskostenumlage sich als rechtlich oder wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen. Es können auch nicht prognostizierte Investitionen zur Werterhaltung erforderlich werden. Den Mietern obliegende Instandhaltungspflichten können sich als rechtlich oder wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen und zu nicht erwarteten Aufwendungen führen. Ferner kann nicht ausgeschlossen werden, dass Versicherungen nur gegen Selbstbehalte geschlossen oder erneuert werden können und im Schadensfall mithin zusätzliche Aufwendungen entstehen. Diese Tatbestände können Ertragsüberschüsse und verwendbare Liquidität und damit das Anlageergebnis für den Anleger mindern Rechtsstreitigkeiten Es besteht das Risiko, dass es bei Verträgen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Immobilie oder der Verwaltung der Emittentin zu Rechtsstreitigkeiten über die Auslegung, die Erfüllung oder die Wirksamkeit von Regelungen oder der Verträge als solcher kommt, die negative Auswirkungen auf die Erträge der Emittentin haben oder zu höheren Aufwendungen als prognostiziert führen können. Solche Tatbestände können Ertragsüberschüsse und verwendbare Liquidität und damit das Anlageergebnis für den Anleger mindern Vertragserfüllungsrisiko und Risiko der Kündigung von Verträgen durch wesentliche Vertragspartner, Bonitätsrisiko Es besteht das Risiko, dass wesentliche Vertragspartner der Emittentin insolvent werden und deshalb oder aus sonstigen Gründen ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nicht in vollem Umfang nachkommen. Dabei können sich Schadensersatzansprüche gegen diese Vertragspartner als wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen und die Notwendigkeit entstehen, zeit- und kostenträchtige gerichtliche Auseinandersetzungen zu führen. Außerdem könnten wesentliche Vertragspartner Verträge aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass die Emittentin ihrerseits Verpflichtungen nicht erfüllen kann, beispielsweise gegenüber dem Mieter. Das kann zur Minderung der Auszahlungen an den Anleger oder zum Verlust des eingesetzten Kapitals des Anlegers führen Risiken unvollständiger Versicherungen Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bestimmte Risiken für die Immobilie nicht von Versicherungen umfasst sind oder dass derartige Risiken nicht versicherbar sind. Dies kann zum Beispiel für bestimmte Arten von Naturkatastrophen gelten. Sollte ein Schaden durch ein nicht versichertes Schadensereignis entstehen oder sollten Aufwendungen aus einem Schadensfall die Versicherungsleistungen übersteigen, träfe dies wirtschaftlich die Emittentin. Das kann das prognostizierte Ergebnis verschlechtern oder auch eine Gefährdung der gesamten Vermögensanlage bewirken. Kristensen Private INVEST 04 20

25 Zinseinnahmerisiken Für die Kalkulation der Zinseinnahmen müssen Annahmen über die erzielbaren Guthabenzinssätze getroffen werden. Für die Prognoserechnung sind durchschnittliche Zinssätze von 1,65% bis 3,50% jährlich angenommen. Die Zinseinnahmen können geringer ausfallen als kalkuliert. Das kann zu geringeren Einnahmen der Emittentin und mithin zu geringeren als den prognostizierten Auszahlungen an den Anleger führen. Soweit Zinseinnahmen aus der Zeichnung von Anleihen erzielt werden sollen, unterliegen solche Anleihen vor ihrer Fälligkeit einem Kursrisiko, das sich realisieren kann, wenn solche Anleihen vor Fälligkeit veräußert werden. Beide Risiken können zu einem schwächeren als dem prognostizierten Ergebnis der Beteiligung des Anlegers führen Risiko aus der Geschäftsführung und dem Immobilienmanagement Die Emittentin ist unter anderem auch von Erfahrung und Kompetenz der mit dem Immobilienmanagement beauftragten Kristensen Properties GmbH und der geschäftsführenden Kommanditistin Kristensen Fondsverwaltungs GmbH abhängig. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Beteiligten wirtschaftlich nachteilige Entscheidungen treffen. Solche Entscheidungen können das Vermögen der Emittentin und somit die Beteiligung der Anleger (Kapital) gefährden Risiko von Interessenkonflikten Die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende Kommanditistin, die Asset Managerin Kristensen Properties GmbH, die Initiatorin des Beteiligungsangebotes und die Treuhänderin unterliegen gegenüber der Emittentin keinem Wettbewerbsverbot. Diese Unternehmen und deren Organe und Gesellschafter sowie die mit diesen Gesellschaften verbundenen Unternehmen können nicht ausschließen, zukünftig allein oder gemeinsam mit anderen Partnern andere Kapitalanlagen mit ähnlichen Investitionskriterien bzw. Immobilienobjekten aufzulegen oder zu verwalten. Damit können Interessenkonflikte auftreten, z. B. wenn mehrere von der geschäftsführenden Kommanditistin geführte oder von der Asset Managerin betreute Immobilienfonds denselben sachlichen und regionalen Markt bedienen. Das gilt insbesondere in Zeiten von Überangebot oder bei Verkauf. Diese Interessenkonflikte können zu der Emittentin nachteiligen Entscheidungen führen, die ihrerseits die Vermögensanlage gefährden können. Die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende Kommanditistin, die Kristensen Invest GmbH und die Kristensen Properties GmbH sind verbundene Unternehmen im Verhältnis zur Kristensen Fund & Asset Management A/S, die ihrerseits Tochtergesellschaft der Konzernobergesellschaft Kristensen Properties A/S ist. Es bestehen personelle Verflechtungen zwischen den Gesellschaften insoweit, als die Geschäftsführung der Initiatorin und der geschäftsführenden Kommanditistin personenidentisch besetzt ist. Sachliche Verflechtungen bestehen in Gestalt teils gemeinsamen Geschäftslokals. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es deshalb zu Interessenkonflikten kommen kann. Sollte eine der genannten Gesellschaften im Fall eines Interessenkonflikts eine der Emittentin wirtschaftlich nachteilige Maßnahme vornehmen, kann dies zu wirtschaftlichen Nachteilen für das Anlageobjekt führen und die Vermögensanlage gefährden. 21 Risiken

26 3.6. Risiken aus der Beteiligung Platzierungsrisiko Für den Fall, dass der Emittentin bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist nicht genügend Anleger beigetreten sein sollten und fehlende Eigenmittel für die Finanzierung der vorgesehenen Investition auch nicht durch eine Fremdfinanzierung realisiert werden können, besteht das Risiko, dass die Emittentin rückabgewickelt werden muss. Der Gesellschaftsvertrag sieht eine Rückabwicklung in Form einer Liquidation der Emittentin vor. Der Anleger hat keinen Anspruch auf unmittelbare Rückzahlung des von ihm eingesetzten Kapitals. Vielmehr sind zunächst die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu bedienen und wird ein verbleibender Erlös erst danach an die Anleger entsprechend dem Verhältnis ihrer Pflichteinlagen ausgekehrt. Die aufgewendeten Vertriebsgebühren und Konzeptionsgebühren sind in der Regel verloren. Etwaige Rückforderungsansprüche gegen Vergütungsempfänger können sich, z. B. wegen deren Insolvenz, als wirtschaftlich nicht realisierbar erweisen. Es ist deshalb möglich, dass der Anleger seine geleisteten Einzahlungen ganz oder teilweise nicht zurückerhält. Ferner können Notargebühren, Gerichtskosten und Vorfälligkeitsentschädigungen für eine vom Anleger gegebenenfalls aufgenommene ausdrücklich nicht empfohlene - Anteilsfinanzierung anfallen, die zu einem geringeren Liquidationserlös führen würden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Dritten könnten das eingeworbene Kapital überschreiten mit der Folge, dass die Emittentin in Insolvenz fällt. Dies könnte zu einem Totalverlust der Einlage für den Anleger führen Risiko aus gesetzlichen Widerrufsrechten Die Ausübung gesetzlicher Widerrufsrechte durch Anleger kann jederzeit zu Liquiditätsabflüssen bei der Emittentin führen, die die Insolvenz der Emittentin und damit den Verlust der Vermögensanlage beim Anleger bewirken kann Haftungsrisiko Unter bestimmten Umständen können Anleger von Gläubigern der Emittentin in Höhe der jeweiligen Hafteinlage (1 % des Anlagebetrags) unmittelbar in Anspruch genommen werden. Die Haftung der Anleger als Kommanditisten gegenüber den Gläubigern der Emittentin ist auf den Betrag ihrer jeweils in das Handelsregister eingetragenen Haftsumme begrenzt. Die Haftung als Kommanditist ist ausgeschlossen, wenn eine Einlage in Höhe der Hafteinlage geleistet wurde. Werden die Einlagen durch Rückzahlungen (insbesondere Auszahlungen der Emittentin) unter die Haftsumme gemindert oder werden Entnahmen getätigt, während die Einlage durch Verluste unter den Betrag der Haftsumme gemindert ist, so lebt die Haftung bis zur Höhe der Haftsumme wieder auf. Dieser Sachverhalt tritt namentlich bei Auszahlungen im Rahmen des Ausscheidens des Anlegers aus der Fondsgesellschaft oder ihrer Liquidation auf und begründet die vorstehend dargestellte Haftung für einen Zeitraum von fünf Jahren nach dem Ausscheiden beziehungsweise der Liquidation. Darüber hinaus kann auch eine Haftung gemäß 30 f. GmbHG bis zur Höhe aller erhaltenen Auszahlungen ohne Begrenzung auf die Haftsumme entstehen, wenn durch die Auszahlung der Emittentin und unter Berücksichtigung der Komplementärhaftung der persönlich haftenden Gesellschafterin das Vermögen der per- Kristensen Private INVEST 04 22

27 sönlich haftenden Gesellschafterin unter den Nennbetrag des Stammkapitals sinkt oder eine bei dieser schon bestehende Unterbilanz verstärkt. Ein Wiederaufleben der Haftung nach vorstehenden Grundsätzen kann zur Inanspruchnahme des Anlegers bis zur Höhe seiner eingetragenen Haftsumme durch Gläubiger und damit zu einer Gefährdung seines sonstigen Vermögens führen. Da die sich als Treugeber an der Emittentin beteiligenden Anleger gegenüber der Treuhänderin verpflichtet sind, diese bis zur Höhe des Teils der Hafteinlage, der auf den Anteil des jeweiligen Treugebers entfällt, von einer Inanspruchnahme durch Gläubiger freizustellen oder ihr Ersatz zu leisten, gelten diese Risiken im wirtschaftlichen Ergebnis unabhängig von der Art der Beteiligung an der Emittentin. Soweit eine von der Emittentin durchgeführte Auszahlung zu einer Unterschreitung der rechnerisch auf einen Treugeber entfallenden anteiligen Haftsumme führen würde, würde die Treuhänderin diese Auszahlung erst an den Treugeber weiterleiten, wenn er sich selbst als Direktkommanditist ins Handelsregister hat eintragen lassen. Das kann zu einer späteren als vom Anleger erwarteten Verfügbarkeit der Liquidität aus den Auszahlungen führen Risiken einer Anteilsfremdfinanzierung Eine Fremdfinanzierung der Beteiligung durch Anleger ist mit einem hohen Risiko verbunden, weil die genaue Höhe und der zeitliche Verlauf der dem Anleger für Zins- und Tilgungsleistungen zur Verfügung stehenden Mittelrückflüsse ungewiss sind, Zins- und Tilgungsleistungen für ein Darlehen zur Finanzierung des Anteils aber auch bei einer Reduzierung oder einem Ausbleiben von Auszahlungen geleistet werden müssen. Das zur Anteilsfinanzierung genutzte Darlehen muss auch bei einem Totalverlust der Einlage zurückgezahlt werden. Eine Anteilsfremdfinanzierung, die von der Anbieterin nicht angeboten und von der abgeraten wird, kann zum Verlust der Beteiligung und darüber hinaus zu einer Gefährdung des übrigen Vermögens des Anlegers führen Beteiligungsdauer, eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Über eine Auflösung, die frühestens zum 31. Dezember 2027 zulässig ist, entscheidet die Gesellschafterversammlung. Sollte sie einen entsprechenden Beschluss nicht wie für die Prognoserechnung angenommen auf den erstzulässigen Termin fassen, verlängert sich die Bindung des Anlegerkapitals. Im Wege einer ordentlichen Kündigung kann ein Anleger erst mit Wirkung frühestens zum 31. Dezember 2027 ausscheiden. Der Abfindungsanspruch bemisst sich in diesem Fall nach dem Verkehrswert der Beteiligung und wird in bis zu vier Jahresraten fällig. Dadurch kann sich die Auszahlung von Mitteln aus der Beendigung der Beteiligung verzögern, so dass diese Mittel erst später für andere Zwecke zur Verfügung stehen Risiko fehlender freier Handelbarkeit Die Anteile an der Emittentin sind zwar grundsätzlich während der Laufzeit der Emittentin 23 Risiken

28 auf andere Personen übertragbar. Die geschäftsführende Kommanditistin muss der Übertragung aber zustimmen. Es können Situationen auftreten, in denen die Voraussetzungen für die Erteilung der Zustimmung nicht vorliegen oder die Zustimmung pflichtwidrig verweigert wird. Für die Anteile besteht kein einer Wertpapierbörse vergleichbarer Zweitmarkt. Für einen Anleger kann es deshalb schwierig sein, einen Interessenten für den zu veräußernden Anteil zu finden. Der Preis richtet sich nach Angebot und Nachfrage. Kurzfristige Veräußerungswünsche beinhalten generell ein erhöhtes Risiko von Preisabschlägen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass sich kein Käufer für den Anteil findet. In diesem Fall kann der Anleger nicht vor dem aus der Gesellschaft ausscheiden, da auf einen früheren Zeitpunkt keine ordentliche Kündigung durch den Anleger möglich ist. Dies kann bewirken, dass der Anleger seine Vermögensanlage nicht oder nicht zu einem gewünschten Zeitpunkt oder einem gewünschten Preis handeln kann Risiko eines vorzeitigen Ausscheidens Ein Anleger kann in bestimmten Fällen aus von ihm zu vertretenden Gründen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. In diesem Fall erhält er ein Abfindungsguthaben, das nicht notwendigerweise dem wirklichen Wert der Beteiligung entspricht. Insoweit kann es zu Verlusten des Anlegers bei seiner Beteiligung (Kapital) kommen. Das Abfindungsguthaben wird in bis zu vier Jahresraten fällig, wodurch sich die Auszahlung der Mittel verzögert. Der ausscheidende Gesellschafter kann auch keine Sicherheit für seinen Abfindungsanspruch verlangen und trägt damit das Risiko, dass sich die Vermögenslage der Emittentin verschlechtern und diese sich als nicht in der Lage erweisen könnte, das Abfindungsguthaben auszuzahlen Beschränkung des Abfindungsanspruchs Unter bestimmten Umständen scheidet ein Anleger vorzeitig aus der Gesellschaft aus. Dazu gehören, soweit dies darauf zurückzuführen ist, dass über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder gegen ihn oder sein Vermögen eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung aus einem nicht nur vorläufig vollstreckbaren Titel in seinen Gesellschaftsanteil eingeleitet und nicht vor Ablauf von acht Wochen wieder aufgehoben wird oder sein Anteil aufgrund Pfändung von einem Dritten gekündigt wird oder in seiner Person ein wichtiger Grund gemäß 133 Abs. 1 und 2 HGB gegeben ist oder er nicht zugelassener Anteilsinhaber im Sinne des nachfolgenden Abschnitts Risiken aus dem Verbot der Beteiligung bestimmter Anleger ist. Dann erhält er eine Abfindung nur in Höhe des Buchwerts des Gesellschaftsanteils (Summe aller Kapitalkonten). Diese Abfindung entspricht nicht notwendig dem Verkehrswert der Beteiligung, so dass es infolge des Ausscheidens zu einem Vermögensverlust des betroffenen Anlegers kommen kann. Das Abfindungsguthaben wird in bis zu vier Jahresraten fällig, wodurch sich die Auszahlung der Mittel verzögert. Der ausscheidende Gesellschafter kann auch keine Sicherheit für seinen Abfindungsanspruch verlangen und trägt damit das Risiko, dass sich die Vermögenslage der Emittentin verschlechtern und diese sich als nicht in der Lage erweisen könnte, das Abfindungsguthaben auszuzahlen. Das kann zu Kristensen Private INVEST 04 24

29 einem Verlust der Vermögensanlage für den Anleger führen Risiken aus dem Verbot der Beteiligung bestimmter Anleger Staatsbürger der USA und Personen, die über eine dauerhafte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA (Greencard) verfügen oder dort sonst einen Wohnsitz unterhalten oder aus anderen Gründen der unbeschränkten Steuerpflicht gegenüber den US- Bundesbehörden unterliegen, dürfen sich an der Emittentin nicht beteiligen. Ferner ist es gesellschaftsvertraglich verboten, eine Beteiligung für Rechnung einer der Besteuerung der USA unterliegenden Gesellschaft oder einer sonstigen nach US-amerikanischem Recht errichteten Vermögenseinheit, Vermögensmasse oder Trust zu erwerben. Der Anleger hat durch eine qualifizierte Nachfolgeregelung sicherzustellen, dass seine Beteiligung auch nicht an solche Personen oder Institutionen vererbt wird, und darf sie an solche Personen auch nicht verschenken. Ein dennoch beitretender Anleger hat der Emittentin alle entstehenden Schäden zu ersetzen, was zur Gefährdung seines sonstigen Vermögens führen kann. Die geschäftsführende Kommanditistin beziehungsweise die Treuhänderin sind berechtigt, diesem Anleger beziehungsweise einem die Beteiligung durch Schenkung oder Erbgang erwerbenden nicht zugelassenen Anleger mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Abfindungsanspruch ist in diesen Fällen so beschränkt wie im vorhergehenden Abschnitt Beschränkung des Abfindungsanspruchs dargestellt. Das kann zu einem ganzen oder teilweisen Verlust der Vermögensanlage für den Anleger führen Risiken aus der Bindungswirkung von Gesellschafterbeschlüssen, Majorisierung, Einfluss Dritter, Kommunikation zwischen Gesellschaftern Die Gesellschafterrechte werden in Gesellschafterversammlungen oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren wahrgenommen. Es besteht das Risiko, durch eine beschlussfähige Mehrheit überstimmt zu werden und die Folgen dieser Entscheidung gegen sich gelten lassen zu müssen. Nimmt an Gesellschafterversammlungen oder Abstimmungen nur eine Minderheit der Gesellschafter teil, die nach dem Gesellschaftsvertrag beschlussfähig ist, kann dies zu Beschlussfassungen führen, die die Mehrheit der Gesellschafter gegen sich gelten lassen müssen. Es können für die Emittentin ungünstige Beschlüsse gefasst werden, die zu einem schwächeren als dem prognostizierten Ergebnis oder einer Gefährdung der Vermögensanlage führen. Datenschutzregelungen können die Kontaktaufnahme für Treugeber erschweren oder unmöglich machen, soweit sich die Gesellschafter nicht in das Handelsregister eintragen lassen, da die Daten des Treugeberregisters nur beschränktem Zugriff unterliegen. Dies kann die Vorbereitung von Beschlussfassungen erschweren oder unmöglich machen und dazu führen, dass die Emittentin Beschlüsse fasst, die zu einer Gefährdung der Vermögensanlage führen. Es ist ferner nicht auszuschließen, dass der Emittentin Großanleger beitreten und Beschlussfassungen von einem oder wenigen Anlegern beherrscht werden können. Dann können Gesellschafterbeschlüsse auch gegen den Willen der weiteren Anleger gefasst werden und zu einer Gefährdung der Vermögensanlage führen. 25 Risiken

30 Risiko individueller Kosten der Beteiligung Der Anleger trägt nach dem Gesellschaftsvertrag und dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag bestimmte Kosten, deren Höhe nicht im Vorhinein feststeht und die in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt werden. Dazu gehören Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht und die Veröffentlichung im Handelsregister im Falle der Direktbeteiligung oder bei Wechsel von der Treugeberstellung zur Direktbeteiligung als Kommanditist, Bankgebühren im Zusammenhang mit der Einzahlung der Einlage, bei Verzug mit der Verpflichtung zur Einzahlung der Einlage Verzugskosten in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz jährlich und ggf. die Verpflichtung zur Zahlung einer Schadenspauschale in Höhe von 2 % der Pflichteinlage oder eines höheren tatsächlichen Schadens, Reisekosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen oder Kosten der Bevollmächtigung und des Bevollmächtigten für Gesellschafterversammlungen, Kosten für Aufwendungen bei der Ausübung des Rechts zur Einsichtnahme in Bücher und Aufzeichnungen oder der diesbezüglichen Beauftragung eines Sachverständigen, Kommunikations- und Portokosten für die Kommunikation mit der Emittentin oder der Treuhänderin und die Teilnahme an schriftlichen Abstimmungen, bei Übertragung der Beteiligung die anfallende Verwaltungsgebühr der geschäftsführenden Kommanditistin oder der Treuhänderin in Höhe von 0,5 % der betroffenen Einlage, höchstens aber 250,00 Euro (zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer) sowie ggf. die Kosten für die Löschung aus dem Handelsregister bei Direktbeteiligung und ggf. Kosten der Auseinandersetzung, insbesondere der Ermittlung des Abfindungsanspruchs, wenn der Anleger vorzeitig aus der Gesellschaft ausscheidet. Die genannten Kosten mindern die nach Abzug der Kosten für den Anleger frei verfügbaren Auszahlungen nach Maßgabe der individuellen, konkreten Verhältnisse des betroffenen Anlegers Risiko aus Abfindungsverpflichtungen Abfindungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Anlegern können eine erhebliche Liquiditätsbelastung der Emittentin auslösen. Prognostizierte Auszahlungen an den Anleger müssen dann ggf. verschoben werden oder fallen ganz aus. Dies kann auch zu einer Gefährdung der Rückzahlung des Anlegerkapitals führen Ausscheiden der Komplementärin Scheidet die persönlich haftende Gesellschafterin der Emittentin aus der Gesellschaft aus, bevor sie ersetzt wurde, so wird die Emittentin kraft Gesetzes vorzeitig aufgelöst. Die Immobilie muss dann bereits vor dem für Prognosezwecke angenommenen Zeitpunkt veräußert werden. Dies kann sich negativ auf den Veräußerungserlös und damit auf die verwendbare Liquidität und die Auszahlungen an den Anleger auswirken Risiken aus der Inanspruchnahme der Leistungen der Treuhänderin Anleger können ihre wirtschaftliche Beteiligung an der Emittentin mittelbar durch die Treuhänderin halten lassen. Es besteht das Risiko, dass die Treuhänderin ihre vertraglichen Pflichten nicht, schlecht oder unzureichend erfüllt, z. B. die Auszahlungen der Emit- Kristensen Private INVEST 04 26

31 tentin pflichtwidrig nicht, nicht vollständig oder falsch an Anleger weiterleitet oder die Anlegerinteressen nicht oder weisungswidrig wahrnimmt. Bei Insolvenz der Treuhänderin oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen sie kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Interessen der Anleger beeinträchtigt werden. Dies kann bewirken, dass der Anleger ihm zustehende Auszahlungen der Emittentin nicht, nicht in voller Höhe oder nicht zeitgerecht erhält und dass die Rückzahlung seines Kapitals gefährdet wird. Die Treuhänderin leitet Auszahlungen an Anleger vertragsgerecht nicht weiter, wenn die Auszahlung dazu führen würde, dass das anteilige Kapitalkonto des Anlegers unter die Haftsumme fällt oder dieser Fall bereits eingetreten ist. In diesem Fall besteht das Risiko, dass der Anleger Auszahlungen der Emittentin später als erwartet verfügbar hat oder er sich zur Vermeidung dieses Ergebnisses als Kommanditist in das Handelsregister eintragen lassen muss Risiko der Wertentwicklung und der Veräußerung Der tatsächlich erzielbare Veräußerungserlös von Immobilien und die Dauer des Verwertungsprozesses werden unter anderem wesentlich von der Entwicklung des globalen und regionalen Immobilienmarktes als solchem, der Entwicklung von Nachfrage und Flächenangebot und der Entwicklung von Standort und Zustand der Immobilie und der Mietverträge bestimmt. Sofern Märkte schwächer wachsen als erwartet, stagnieren oder sogar rückläufig sind oder sich der Standort oder die Immobilie negativ entwickeln oder kaufbereite Interessenten nicht oder nur nach längerer Suche gefunden werden, können prognostizierte Verkaufserlöse verfehlt oder später als vorgesehen realisiert werden. Das Bekanntwerden einer Verkaufsabsicht kann sich in Unsicherheit der Mieter, z. B. über die künftige Mieterhöhungspolitik eines neuen Eigentümers, niederschlagen und z. B. mieterseitige Kündigungen provozieren und somit laufende Erträge und erzielbare Veräußerungserlöse mindern. Das in die Immobilie investierte Kapital würde bei Eintritt der beschriebenen Risiken ganz oder teilweise bei der Veräußerung nicht oder nicht zum vorgesehenen oder gewünschten Zeitpunkt realisiert werden können. Schließlich können vereinbarte Kaufpreise sich als uneinbringlich erweisen oder erst nach zeit- und kostenträchtigen Zwangsmaßnahmen gegen einen Erwerber realisierbar werden. Dadurch können Zeitpunkt und Umfang der für eine Kapitalrückzahlung verfügbaren Verkaufserlöse beeinträchtigt und die Vermögensanlage gefährdet werden Angaben externer Dritter, beschränkte Haftung in Verträgen Die Prospektverantwortliche hat sich bei der Konzeption und Aufbereitung des Angebots auch auf Angaben externer Dritter, insbesondere von Beratern und Immobiliensachverständigen, stützen müssen. Es besteht das Risiko, dass diese Angaben inhaltlich unrichtig, unvollständig, missverständlich oder irreführend sind. Eine Haftung der externen Dritten ist nicht in jedem Fall oder nur mit Einschränkungen gegeben, unterliegt Verjährungsregelungen und kann sich als rechtlich oder wirtschaftlich nicht durchsetzbar erweisen. Wirtschaftliche Situation, Liquiditätssituation und Ertragsaussichten der Emittentin können sich dann anders als prognostiziert darstellen, ohne dass dem werthaltige Haftungsansprüche gegenüberstehen. Auch die wesentlichen von der Emittentin geschlossenen Dienstleistungsverträge für die Konzeption des Beteiligungs- 27 Risiken

32 angebots, die Bewirtschaftung der Immobilie und die Verwaltung der Emittentin sehen Haftungsbegrenzungen und Verjährungsregelungen vor. Diese Tatbestände können die Vermögensanlage des Anlegers bis zum Totalverlust gefährden. Kosten verursachen. In allen diesen Fällen besteht das Risiko, dass die Investition nicht oder nicht prospektgemäß durchgeführt werden kann. Dies könnte zum vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals und einer Gefährdung auch des übrigen Vermögens des Anlegers führen Risiko eines Marktversagens Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die gegenwärtige oder eine künftig auftretende Finanzmarktkrise sich als unbeherrschbar erweisen und zu einem vollständigen Versagen der Finanzmärkte führen kann. Auch das System der Gemeinschaftswährung europäischer Staaten (Euro) befindet sich in einer tiefgreifenden Krise. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das System zusammenbricht oder einzelne Länder aus dem Währungsverbund ausscheiden In diesen Fällen kann es zu drastischen Verwerfungen aller Märkte der Realwirtschaft einschließlich des Immobilienmarktes mit weitgehenden negativen Folgen für Ertragskraft und Wertentwicklung der Immobilie kommen, die zu einem Totalverlust der Anlage führen können Rechtliche Risiken Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Abschluss der noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossenen Verträge scheitert. Einzelne oder mehrere der geschlossenen oder noch abzuschließenden Verträge könnten auch ganz oder teilweise fehlerhaft, unwirksam oder lückenhaft sein. Es kann zu einer Änderung von Gesetzen oder der Rechtsprechung kommen, die Bestand, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der Verträge berühren. Die Durchsetzung von Ansprüchen könnte deshalb unmöglich oder schwierig sein oder unerwartete 3.7. Steuerliche Risiken Abweichende steuerrechtliche Beurteilung Die prognostizierten steuerlichen Ergebnisse sind nach Auffassung der Anbieterin unter Berücksichtigung der geltenden Gesetzgebung, Rechtsprechung bzw. Verwaltungsanweisungen ermittelt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung im Rahmen des Veranlagungsverfahrens oder einer steuerlichen Außenprüfung abweichende Rechtsauffassungen vertritt, die sich nachteilig auf die Steuerbelastung der beteiligten Anleger auswirken können. Steuernachzahlungen sind ab dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, für das der Bescheid ergeht, mit 0,5 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag zu verzinsen. Dies kann ein schwächeres als das prognostizierte steuerliche Ergebnis der Beteiligung bewirken und damit zu geringeren Auszahlungen an den Anleger führen Aufteilung der Anschaffungskosten Absetzungen für Abnutzung ( AfA ) der Gebäude bemessen sich nach der Aufteilung der Anschaffungskosten der Immobilien auf Gebäude und den Grund und Boden. Für die Kristensen Private INVEST 04 28

33 steuerliche Prognose wurden die Anschaffungskosten zu 10 % dem Grund und Boden und zu 90 % der Immobilie zugerechnet. Nimmt die Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke eine abweichende Aufteilung der Anschaffungskosten vor, können sich die Bemessungsbasis der AfA und damit auch die Abschreibung vermindern mit der Folge, dass das zu versteuernde Ergebnis und damit die Steuerlast höher ausfallen als prognostiziert, was den Anlageerfolg der Anleger nach Steuern negativ beeinflussen könnte Aberkennung der Einkunftserzielungsabsicht Wenn die Emittentin keinen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erzielt oder eine Fremdfinanzierung der Beteiligung eines Anlegers dazu führt, dass ein steuerlicher Überschuss auf Ebene des Anlegers nicht erreicht und eine Einkunftserzielungsabsicht im steuerrechtlichen Sinn für ihn zu verneinen ist, kann dies für den Anleger zu höheren Steuerbelastungen oder geringeren Steuerstundungen als geplant führen, was den Anlageerfolg nach Steuern negativ beeinflussen würde Verlust bei beschränkter Haftung Für das Jahr 2012 ist ein steuerlicher Verlust der Emittentin prognostiziert. Er wäre gemäß 15b EStG nicht ausgleichsfähig, wenn er in Höhe von mehr als 10 % des vorgesehenen Kommanditkapitals eintreten würde. Auch ein prognosegemäß eintretender Verlust ist für den einzelnen Anleger nur ausgleichsfähig, wenn er in erforderlicher Höhe positive Einkünfte erzielt. Dasselbe gilt für Veranlagungszeiträume, die für einen Verlustvor- bzw. -rücktrag nach den Bestimmungen des 10d EStG in Betracht kommen. Würde das Kapitalkonto des Anlegers negativ und würden in Folgejahren steuerliche Verluste auftreten, wären sie gemäß 15a EStG nicht ausgleichsfähig, soweit das Kapitalkonto negativ wird oder sich ein negatives Kapitalkonto erhöht. Sollte das steuerliche Kapitalkonto eines Anlegers negativ werden, wären ihm gemäß 15a Abs. 3 EStG Auszahlungen als steuerpflichtige Einnahme zuzurechnen, soweit das Kapitalkonto negativ wird oder sich ein negatives Kapitalkonto erhöht. In allen dargestellten Fällen besteht das Risiko, dass Steuerbelastungen höher ausfallen als erwartet oder Steuerstundungseffekte nicht, nicht in prognostizierter Höhe oder zu späteren Zeitpunkten eintreten, so dass der Liquiditätserfolg der Vermögensanlage nach Steuern negativ beeinflusst würde Unbeschränkte Steuerpflicht, Betriebsvermögen Das Angebot richtet sich an Anleger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Beteiligung im Privatvermögen halten. Der Verlust der unbeschränkten Steuerpflicht kann zusätzliche Steuerrisiken auslösen, z. B. aufgrund ungünstiger steuerlicher Behandlung im Ansässigkeitsstaat, ungünstiger Bestimmungen oder Änderung günstiger Bestimmungen in zwischenstaatlichen Abkommen oder nachteiliger verfahrensrechtlicher Besteuerungsbestimmungen. Dies kann zu einer Minderung des Anlageerfolges nach Steuern führen. Stellt die Beteiligung Betriebsvermögen eines Anlegers dar oder wird es während der Laufzeit der Beteiligung in das Betriebs- 29 Risiken

34 vermögen eingelegt, ergeben sich steuerliche Konsequenzen, die zu einer höheren steuerlichen Belastung des Anlegers und damit einer Minderung des Beteiligungserfolges nach Steuern führen können Erbschafts- und Schenkungssteuer Im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes sind erst vor kürzerer Zeit durchgreifend neue Regelungen eingeführt worden. Eine gefestigte Verwaltungspraxis hat sich noch nicht herausgebildet, so dass die Beurteilung der Handhabung durch die Finanzverwaltung besonderen Unsicherheiten begegnet. Eine höhere Steuerbelastung des Anlegers und damit eine Minderung des Beteiligungsergebnisses nach Steuern kann nicht ausgeschlossen werden Besteuerung der Zinseinkünfte Es ist nicht abschließend geklärt, ob die prognostizierten Zinseinkünfte der Emittentin als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu behandeln sind, die der Abzugsbesteuerung unterliegen würden, oder den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sind. Im Falle einer Zurechnung zu den Vermietungseinkünften ist nicht abschließend geklärt, ob dies zu einer Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatz des jeweiligen Anlegers führt. Für die Prognoserechnung ist die Besteuerung als Zinseinkünfte unter Abgeltungsteuersatz angenommen. Eine abweichende steuerliche Behandlung kann zu einer höheren Belastung des Anlegers mit Einkommensteuer und damit dazu führen, dass der Anleger mehr als in der Prognoserechnung zu Grunde gelegt an Steuern zahlen muss Umsatzsteuer Soweit Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nicht vorliegen oder nicht belegmäßig nachgewiesen werden können, kann ein Vorsteuerabzug für Leistungen von Unternehmern an die Emittentin ganz oder teilweise versagt werden. Dies kann namentlich der Fall sein, wenn Mieter des Gebäudes ihrerseits umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen. Die bestehenden Mietverträge sehen überwiegend keine Verpflichtung des jeweiligen Mieters zum Nachteilsausgleich für den Fall vor, dass ein Mieter zur Erbringung umsatzsteuerfreier Leistungen übergeht. Dies würde zu höheren als den prognostizierten Aufwendungen führen, die zur Minderung der Auszahlungen an den Anleger führen können Änderungen der steuerlichen Rechtslage Treten Änderungen in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis ein, können sie negative Auswirkungen in Gestalt höherer Steuerverpflichtungen seitens der Emittentin oder der beteiligten Anleger haben. Dies würde zur Minderung der prognostizierten Auszahlungen und / oder höherer Steuerbelastung der Erträge beim Anleger führen Steuerpflichtiger Zufluss Es ist nicht ausgeschlossen, dass dem Anleger steuerpflichtige Einkünfte zugerechnet werden, ohne dass Auszahlungen der Emittentin in gleicher Höhe erfolgen. Steuerzahlungen muss der Anleger dann unter Umständen aus Kristensen Private INVEST 04 30

35 seinem sonstigen Vermögen leisten. Auch wenn sich ein anlagegefährdendes Risiko realisiert, können den Anleger Steuerzahlungen aus der Beteiligung treffen, obwohl sein angelegtes Kapital nicht mehr an ihn zurückgezahlt werden kann. Dies kann über die Vermögensanlage hinaus eine Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bewirken Risiko eines gewerblichen Grundstückshandels Veräußert die Emittentin die Immobilie entgegen der Konzeption innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren nach Anschaffung bzw. einem etwa späteren Beitritt des Anlegers zur Gesellschaft oder veräußert ein Anleger, der zu mindestens 10 % an der Emittentin beteiligt ist oder dessen Verkehrswert seiner Beteiligung oder der anteilig auf ihn entfallende Immobilienwert seiner Beteiligung einen Betrag von ,00 Euro übersteigt, seine Beteiligung an der Emittentin innerhalb einer Frist von zehn Jahren seit dem Beitritt, kann dies zu einem steuerpflichtigen gewerblichen Grundstückshandel auf Ebene dieses Anlegers führen. Dies kann dann eine höhere Steuerbelastung auch auf andere Immobiliengeschäfte des Anlegers auslösen und zu einer Gefährdung auch des übrigen Vermögens des Anlegers führen Weitere Risiken Darüber hinaus bestehen nach Kenntnis der Anbieterin keine weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Vermögensanlage. 31 Risiken

36 Kristensen Private INVEST 04 32

37 33 Wirtschaftliche Grundlagen

38 4. Wirtschaftliche Grundlagen 4.1. Immobilie und Mietvertrag Grundstück Das ca m² große Grundstück ist eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Bremen von Vorstadt R325, Blatt Das Grundstück ist im Grundbuch unter lfd. Nr. 1 wie folgt verzeichnet: Flur 320 der Gemarkung Vorstadt R 325, Flurstück 126/73, Linzer Straße 1, Gebäude- und Freifläche Gewerbe, Industrie, m². Für das Grundstück sind keine Baulasten eingetragen. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1827, rechtskräftig seit dem Die Art der baulichen Nutzung ist als Gewerbegebiet festgelegt. Die Geschossflächenzahl ist mit 1,6 und die Grundflächenzahl mit 0,8 festgelegt. Ferner ist die Nutzung als dreigeschossige, offene Bauweise vorgesehen. Laut Auskunft der Freien Hansestadt Bremen vom wird das Grundstück nicht als kontaminationsverdächtiger Standort geführt. Die Fläche befindet sich im Bereich einer sandigen Auffüllung. Das Grundstück liegt gemäß Auskunft der Freien Hansestadt Bremen auch nicht im Geltungsbereich einer Satzung über städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen, nicht im Geltungsbereich einer Sanierungssatzung und auch nicht im Geltungsbereich einer Umlegungssatzung. Eine Veränderungssperre existiert nicht. Gebäude Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1990 auf einem Eigentumsgrundstück fertig gestellt und ist bestandskräftig als Errichtung eines Betriebsgebäudes genehmigt. Die derzeit vorhandene Tiefgarage wird durch einen Generalunternehmer in Laborflächen umgebaut. Die hierfür erforderliche Umbaugenehmigung liegt vor. Die Umbaumaßnahmen stehen kurz vor dem Abschluss. Das Gebäude ist in Massivbauweise / Kalksandstein errichtet und weist Stahlbetondecken auf. Es ist mit massiven Klinkern verblendet. Das Dach ist als gedämmtes Flachdach mit bituminösem Belag ausgebildet. Die Fenster sind Alufenster isoliert. Die Beheizung erfolgt über Fernwärme. Treppen sind in Metall oder Beton ausgeführt. Die Innenräume, in Kalksandstein oder Leichtbau erstellt, werden über ein zentral angeordnetes Treppenhaus erschlossen. Die Nassbereiche sind gefliest, die Elektroinstallation weist gehobenen heutigen Standard auf. Kristensen Private INVEST 04 34

39 Der Mietvertrag mit dem Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. Übersicht über die wesentlichen Regelungen: Mieter Datum des Mietvertrages / Nutzungszweck Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.v. Nutzung als Büro- und Laborräume und für satzungsgemäße Zwecke Grundstück Linzer Straße 1 nebst aufstehendem Gebäude, Grundstücksfläche ca m², Fläche Mietfläche für Büro und Nebenräume von ca m² Mietbeginn Mit Übergabe am Mietdauer Bis zum Sonderkündigungsrechte Nein Optionsrechte Miete netto monatlich Indexart/Anpassung Ja, 1 x 5 Jahre, wenn nicht spätestens 9 Monate vor Ablauf gekündigt wird Miete Büroräume: 7.290,00, Miete Laborräume 3.078,00, gesamt ,00 Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte VPI für Deutschland (Basis 2005 = 100) um mindestens 5 % verändert, so erhöht oder ermäßigt sich die Miete um 100 % der Indexveränderung nach entsprechender schriftlicher Mietzinsänderungserklärung des Vermieters, und zwar vom Beginn des nächsten Monats an, der auf den Monat folgt, indem erstmals eine Veränderung des obigen VPI von 5 % erreicht wird, frühestens aber nach Ablauf von 4 Jahren ab Mietbeginn. Jede erneute Änderung des VPI führt zu einer erneuten Änderung der Miete dann, wenn die Veränderung seit dem Zeitpunkt der letzten Anpassung wiederum 5 % beträgt, auch dann verändert sich die Miete jeweils um 100 % der Indexveränderung. 35 Wirtschaftliche Grundlagen

40 Regelungen zur Umsatzsteuer Der Vermieter hat für die Vermietung gemäß 9 UStG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach 4 Nr. 12 a UStG verzichtet. Vom Mieter ist zusätzlich die Umsatzsteuer zu entrichten. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen und dem Vermieter Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es dem Vermieter ermöglichen, seiner Nachweispflicht gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. Im Falle einer Untervermietung ist der Mieter verpflichtet, seinerseits für die Untervermietung zur Umsatzsteuer zu optieren und die vorstehenden Verpflichtungen dem Untermieter aufzuerlegen. Nebenkosten Der Mieter trägt alle Nebenkosten gemäß der Betriebskostenverordnung. Die Beheizung der Baulichkeiten einschließlich der Versorgung mit Energie ist Sache des Mieters. Der Mieter trägt auch die Kosten für Energieversorgung, Brennstoffbeschaffung, Müllbeseitigung, Schornsteinreinigung, Wasserversorgung und Entwässerung sowie Einrichtung und Unterhaltung von Telekommunikationseinrichtungen. Die dafür anfallenden Kosten sind direkt vom Mieter an die jeweiligen Versorgungsträger zu bezahlen. Der Mieter verpflichtet sich zur Pflege und Reinigung des Grundstücks und des Gebäudes einschließlich der Gemeinschaftsflächen, Eingangshalle, Treppenhäuser, Glas- und Fassadenfläche sowie Hoffläche mit Gehsteigen und Außenanlagen und zur Schnee- und Eisbeseitigung auf seine Kosten. Ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht. Mietsicherheit Der Mieter hat eine Mietsicherheit über ,00 Euro in Form einer Bankbürgschaft gestellt. Instandhaltung / Instandsetzung / Wartung Der Vermieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung an Dach und Fach verpflichtet. Er ersetzt auch defekte Fensterscheiben, es sei denn, der Defekt ist vom Mieter zu vertreten. Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung innerhalb des Mietgegenstandes bis zur Wand sind Sache des Mieters und auf seine Kosten vorzunehmen. Dazu gehören Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der elektrischen Kraft- und Lichtanlagen einschließlich des Ersatzes abgängiger Leuchtmittel, sanitärer Einrichtungen, Durchlauferhitzer, Gasthermen, Küchengeräte, Armaturen, Schlösser, Fenster (innen), Sonnenschutzeinrichtungen (innen), Zwischenwände, Klimageräte und lufttechnische Anlagen (innerhalb des Mietgegenstandes). Instandhaltung im Sinne des Mietvertrages umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um den Mietgegenstand in vertragsgemäßen Zustand zu halten und Schäden vorzubeugen. Instandsetzung im Sine diesen Mietvertrages umfasst die Reparatur solcher Schäden, die auf dem Mietgebrauch beruhen und/ oder aus dem Risikobereich des Mieters stammen, sowie Ersatzbeschaffung. Kristensen Private INVEST 04 36

41 4.2. Die Investition Investitionsplan (PROGNOSE) Euro Anteil in % Ankauf Immobilie incl. Nebenkosten ,55% Finanzierungsnebenkosten ,79% Disagio ,44% Eigenkapitalvermittlung ,56% Prospekt und Marketing ,95% Rechts- und Beratungskosten, Gutachten ,00% Einrichtung Treuhandschaft ,12% andere Kosten ,29% Liquiditätsreserve ,30% Summe Mittelverwendung % Eigenkapital davon Gründungsgesellschafter zur Zeichnung werden angeboten Agio ,22% Darlehen ,78% Summe Mittelherkunft % 37 Wirtschaftliche Grundlagen

42 4.3. Erläuterungen zum prognostizierten Investitionsplan Mittelverwendung Immobilienerwerb inkl. Nebenkosten Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt 1,64 Mio. Euro. Daneben werden Grunderwerbsteuer in Höhe von 4,5 % vom Kaufpreis (rund 74 Tsd. Euro), eine Maklerprovision in Höhe von 40 Tsd. Euro zuzüglich Umsatzsteuer und Notar- und Gerichtskosten anfallen, die mit 13 Tsd. Euro zuzüglich Umsatzsteuer prognostiziert sind. Für die technische, kaufmännische und juristische Ankaufsprüfung der Immobilie erhält die Kristensen Invest GmbH eine Vergütung von insgesamt 7,5 Tsd. Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Zwischenfinanzierung Die Aufnahme von Zwischenfinanzierungsmitteln ist nicht vorgesehen. Finanzierungskosten Es sind eine Bearbeitungsgebühr der Bank in Höhe von 12,5 Tsd. Euro und Kosten der Darlehenssicherung, namentlich die Eintragung verkehrsüblicher Grundschulden zugunsten der Bank, mit 3,6 Tsd. Euro prognostiziert. Eigenkapitalvermittlung Für die Beschaffung des erforderlichen Eigenkapitals erhält die Kristensen Invest GmbH gemäß Eigenkapitalvermittlungsvertrag eine Vergütung in Höhe von 5 % des tatsächlich vermittelten Nennkapitals. Die ausgewiesene Prognosesumme ergibt sich bei Volleinwerbung des Kapitals. Prospekt und Konzeption Für die Erstellung der Fondskonzeption in wirtschaftlicher Hinsicht und die Erstellung des Private Placement Memorandums erhält die Kristensen Invest GmbH eine einmalige vertragliche Vergütung in Höhe von ,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Für Rechts- und Steuerberatung und Gutachten im Zusammenhang mit der Erstellung des Private Placement Memorandums sind Aufwendungen in Höhe von ,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer prognostiziert. Einrichtung der Treuhandverwaltung Für die Einrichtung der Treuhandverwaltung erhält die CT legal Fondstreuhand GmbH eine einmalige Vergütung in Höhe von 2,5 Tsd. Euro zuzüglich der Umsatzsteuer. Kristensen Private INVEST 04 38

43 Andere Kosten In dieser Position sind die geschätzten Kosten der Gesellschaftsgründung und Handelsregistereintragungen sowie nicht abzugsfähige Umsatzsteuer ausgewiesen. Liquiditätsreserve Vorsorglich wurde eine Liquiditätsreserve für Unvorhergesehenes und zur Glättung des Auszahlungsverlaufes in Höhe von rund 68 Tsd. Euro gebildet Mittelherkunft Eigenkapital Das Eigenkapital der Emittentin setzt sich zusammen aus der Kommanditeinlage der geschäftsführenden Kommanditistin in Höhe von ,00 Euro und der Treuhänderin in Höhe von 1.000,00 Euro sowie dem einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von 1 Mio. Euro. Eigenmittel sind mit Ausnahme des vorgenannten Gründungskapitals in keinem Umfang verbindlich zugesagt. Die Zeichnungsbeträge sind jeweils unverzüglich nach Annahme der Beitrittserklärung zur Einzahlung fällig. Für die Prognose ist unterstellt, dass die Eigenmittel spätestens am eingezahlt sind. Fremdkapital Die Emittentin nimmt prognosegemäß keine Zwischenfinanzierungsmittel auf. Solche Mittel sind in keinem Umfang bereits verbindlich zugesagt. Über Konditionen und Fälligkeiten der Zwischenfinanzierungsmittel sind Angaben deshalb nicht möglich. Die Endfinanzierungsmittel in Gestalt eines Bankdarlehens sollen 1 Mio. Euro betragen und sind nicht verbindlich zugesagt. Die Auszahlung wird spätestens zum erwartet. Der Sollzinssatz ist mit nominal 2,81 % per annum nach Verrechnung des Disagios (das entspricht einem Nominalzinssatz von 3,408 % per annum) und die Tilgung mit 2 % per annum annuitätisch prognostiziert. Die Zinsbindung ist mit 10 Jahren prognostiziert. Die angestrebte Fremdkapitalquote beträgt rund 49 Prozent bezogen auf das Gesamtinvestitionsvolumen. Das entspricht einer Fremdkapitalquote bezogen auf den Immobilienerwerb einschließlich der Erwerbsnebenkosten von rund 56 Prozent. Die Aufnahme von Fremdkapital erzeugt sogenannte Hebeleffekte : Ist das Liquiditätsergebnis der Immobilienbewirtschaftung höher als der zu leistende Kapitaldienst, steht der Mehrbetrag für Auszahlungen an die Anleger zur Verfügung und erhöht somit die Auszahlungen bezogen auf das Eigenkapital im Vergleich zu einer Finanzierung allein aus Eigenmitteln. Der gegenteilige Effekt (negativer Hebeleffekt) ergibt sich, wenn der Kapitaldienst höher als das Bewirtschaftungsergebnis ist. Der prognostizierte Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern beläuft sich auf rund 245 Prozent des vorgesehenen Eigenkapitals. Ohne Aufnahme einer Fremdfinanzierung ergäbe sich bei ansonsten unveränderten Annahmen ein prognostizierter Gesamtkapitalrückfluss in Höhe von rund 202 Prozent bezogen auf das entsprechend erhöhte Eigenkapital. 39 Wirtschaftliche Grundlagen

44 Kosten der Investitionsphase (PROGNOSE) Euro Anteil in % von gesamt Anteil in % von Eigenkapital je m2 Mietfläche 1. Aufwand für den Erwerb des Anlageobjektes einschl. Nebenkosten ,50% 168,98% fondsabhängige Kosten: a. Vergütungen ,83% 11,00% 90 b. Nebenkosten der Vermögensanlage ,67% 8,82% Sonstiges 0 0,00% 0,00% 0 4. Gesamtaufwand ,00% 188,80% nachrichtlich: Liquiditätsreserve Investition einschließlich der Rücklagen Kristensen Private INVEST 04 40

45 4.4. Prognostizierte Liquiditätsrechnung der Kristensen Private INVEST 04 GmbH & Co. KG Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) alle Beträge in Euro Summe der Mieteinnahmen Instandhaltung Mietverwaltung Asset Management Betriebskosten Ausfallwagnis Objektergebnis Finanzierung Zinsaufwand (Bankdarlehen) Tilgung laufender Barüberschuss Verkaufserlöse Kredittilgung Verkauf / Liquidationskosten Barüberschuss gesamt Zinsertrag Liquiditätsanlage Fondsbezogene Ausgaben Haftungsvergütung Komplementär Geschäftsführung Abschluss und Steuerberatung Treuhändervergütung sonstige Aufwendungen Liquidität Auszahlung in Prozent der Kommanditeinlage 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% Entwicklung Liquiditätsreserve Bestand Liquiditätsreserve Wirtschaftliche Grundlagen

46 Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) alle Beträge in Euro Summe der Mieteinnahmen Instandhaltung Mietverwaltung Asset Management Betriebskosten Ausfallwagnis Objektergebnis Finanzierung Zinsaufwand (Bankdarlehen) Tilgung laufender Barüberschuss Verkaufserlöse Kredittilgung Verkauf / Liquidationskosten Barüberschuss gesamt Zinsertrag Liquiditätsanlage Fondsbezogene Ausgaben Haftungsvergütung Komplementär Geschäftsführung Abschluss und Steuerberatung Treuhändervergütung sonstige Aufwendungen Liquidität Auszahlung 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 159,88% in Prozent der Kommanditeinlage Entwicklung Liquiditätsreserve Bestand Liquiditätsreserve Kristensen Private INVEST 04 42

47 4.5. Erläuterung zur prognostizierten Liquiditätsrechnung Einnahmen Mieteinnahmen Die Miete wird nach den vertraglichen Regelungen der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst. Verändert dieser sich um mindestens 5 %, verändert sich die Miete in Höhe der eingetretenen Indexänderung, erstmals aber zum Die Entwicklung der Miete ist unter der Annahme einer zu erwartenden Inflation von 2,25 % per annum prognostiziert Ausgaben Instandhaltung Die Aufwendungen für laufende Instandhaltungsmaßnahmen sind auf der Basis von Erfahrungswerten durchgängig mit 6,50 Euro je Quadratmeter und Jahr prognostiziert und nach Maßgabe einer angenommenen Inflationsentwicklung von 2,25 % per annum indexiert. Immobilienmanagement, Mietverwaltung Die Kristensen Properties GmbH ist als Asset Managerin für die laufende Betreuung der Immobilie und der Mieter verantwortlich. Sie erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 2 % der tatsächlich erzielten Netto-Istmiete (Kaltmieten exklusive Nebenkostenvorauszahlungen und Umsatzsteuer) und ist damit unmittelbar an den Erfolg ihrer Tätigkeit gebunden. Ausfallwagnis Vorsorglich ist ein Mietausfallwagnis mit 1 % der Nettokaltmiete berücksichtigt. Zinsaufwand und Tilgung Der Zinssatz für das Darlehen ist für die Dauer von 10 Jahren mit nominal 2,81 % jährlich nach Disagio (Auszahlung 95 %) prognostiziert, das entspricht einem Nominalzinssatz von 3,408 % ohne Disagio. Für die Anschlussfinanzierung wird mit einem Zinssatz von 5,5 % jährlich kalkuliert. Die Tilgung ist für den Zinsfestschreibungszeitraum mit 2,00 % zuzüglich ersparter Zinsen ab Auszahlung prognostiziert. Für den verbleibenden Anschlussfinanzierungszeitraum von 5 Jahren ist eine Tilgung von 2,00 % jährlich der Restvaluta prognostiziert. Verkaufserlöse Es wurde angenommen, dass die Immobilie zu einem Preis veräußert werden kann, der der bei Verkauf erzielten Miete und den Ankaufspreisfaktoren entspricht. Eine allgemeine Wertsteigerung aufgrund der Immobilienmarktentwicklung ist nicht eingerechnet, weil Marktbewegungen nach Auffassung der Anbieterin über den Betrachtungszeitraum nicht hinreichend prognostizierbar sind. Der Ausweis erfolgt netto nach Abzug der Verkaufsgebühr in Höhe von 1 % des erzielten Ver- 43 Wirtschaftliche Grundlagen

48 kaufspreises zzgl. USt, die die Asset Managerin (Kristensen Properties GmbH) für Vorbereitung und Abwicklung des gesamten Verkaufsprozesses erhält. Zinserträge Die aus der Anlage liquider Mittel resultierenden Zinserträge der Emittentin sind aus Vorsichtsgründen für die Jahre 2012 bis 2015 wegen des aktuell vergleichsweise niedrigen Niveaus mit 1,65 % bis 2,0 % per annum angenommen, ab dem Jahr 2016 mit 3,00 % bis 3,50 % per annum. Hiervon wurde die anfallende Abgeltungssteuer in Höhe von 25,0 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag abgezogen (Nettoausweis der Zinsen nach Abgeltungssteuer, ohne Berücksichtigung eventueller Kirchensteuer). Fondsbezogene Ausgaben Für die ausgewiesenen laufenden Gesellschaftskosten der Emittentin sind insgesamt rund 16 Tsd. Euro jährlich kalkuliert. Die Positionen Geschäftsführung, Treuhandkosten und Haftungsvergütung entsprechen den gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Die Kosten für Jahresabschluss und Steuererklärung sind Planwerte und durch Leistungsangebot eines geeigneten Dienstleisters unterlegt. Für sonstige Kosten sind vorsorglich weitere anfängliche 1 Tsd. Euro berücksichtigt. Auszahlungen vor Steuern Die prognostizierten Auszahlungen orientieren sich am erzielten Cashflow der Emittentin und sollen voraussichtlich jeweils bis des auf das Geschäftsjahr folgenden Jahres ausgezahlt werden. Über die tatsächliche Höhe von Liquiditätsauszahlungen entscheidet die Gesellschafterversammlung. Auszahlungen in Prozent des Kapitals Die prognostizierten Auszahlungen (vor Steuern) in Prozent des vorgesehenen Kapitals der Emittentin. Liquiditätsreserve Der zum Ende des jeweiligen Jahres prognostizierte Stand der Liquiditätsreserve der Emittentin, der sich aus der ursprünglichen Liquiditätsreserve laut Investitionsplan zuzüglich der prognostizierten nicht für Auszahlungen an Anleger verwendeten Liquidität abzüglich der zur Glättung der prognostizierten Auszahlungen erwarteten Entnahmen errechnet. Liquidität Der Barüberschuss aus Objektbewirtschaftung zuzüglich Zinsen abzüglich der fondsbezogenen Ausgaben ergeben das Liquiditätsergebnis des jeweiligen Jahres. Kristensen Private INVEST 04 44

49 4.6. Prognostizierte steuerliche Erg Ergebnisrechnung Steuerplanrechnung (PROGNOSE) alle Beträge in Euro Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Einkommensteuerbelastung / -entlastung Kapitalertragsteuerabzüge Gesamtsteuerbelastung alle Beträge in Euro Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft Einkommensteuerbelastung / -entlastung Kapitalertragsteuerabzüge Gesamtsteuerbelastung Die Gesamtsteuerbelastung ist berechnet für den Höchststeuersatz von 45 % zzgl. Solidaritätszuschlag 4.7. Erläuterungen zur prognostizierten steuerlichen Ergebnisrechnung Die steuerlichen Ergebnisse resultieren aus den Einnahmeüberschüssen der Immobilienbewirtschaftung abzüglich Abschreibungen in Höhe von 2 % jährlich der Anschaffungskosten für das Gebäude einschließlich der hierauf anteilig entfallenden Anschaffungsnebenkosten und der aktivierungspflichtigen Fondskosten. Für die Aufteilung der gesamten Anschaffungskosten auf Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits ist das geschätzte Verhältnis der Sachwerte zugrunde gelegt worden. Vom Bewirtschaftungsergebnis sind die laufenden Gesellschaftskosten abzusetzen. Im Ergebnis sind Zinserträge enthalten. Ein dem Verhältnis von Vermietungseinkünften zu Zinseinnahmen entsprechender Anteil der Verwaltungskosten ist als steuerlich nicht abzugsfähig berücksichtigt worden (Verbot des Werbungskostenabzugs auf Kapitaleinkünfte). Die effektive Steuerbelastung der Erträge und die für 2012 gezeigte Steuerentlastung sind vom individuellen Steuersatz des einzelnen Gesellschafters abhängig. Für die Darstellung ist der Spitzensteuersatz (einschließlich sogenannter Reichensteuer ) von 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlags von 5,5 % (ohne Kirchensteuer) angesetzt. Der tatsächlich anzuwendende Steuersatz hängt ausschließlich vom zu versteuernden Einkommen des einzelnen Anlegers ab. Das steuerliche Ergebnis aus dem Verkauf der Immobilie ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Verkaufsgebühren und steuerlichem Restbuchwert. Nach heutiger Rechtslage ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei, da die Immobilie erst nach Ablauf von mehr als zehn Jahren veräußert werden soll. 45 Wirtschaftliche Grundlagen

50 4.8. Prognostizierte Anleger- Ergebnisrechnung Der Verlauf einer Beteiligung ist zur besseren Übersichtlichkeit aus der Sicht eines individuellen Anlegers aus der Prognoserechnung der Emittentin abgeleitet und dargestellt. Die nachstehende Tabelle fasst die prognostizierten Ergebnisse für eine Musterbeteiligung von ,00 Euro zusammen, die sich bei der für Prognosezwecke angenommenen Fondslaufzeit bis zum ergeben. Übersicht für eine Beteiligung in Höhe von Euro (PROGNOSE) Beträge in Euro Kapital Ergebnis Einkommensteuer Gesamterfolg in % des Kapitals Barrückfluss vor Steuern % Barrückfluss nach Steuern (*) bei einem Steuersatz von 45 % % bei einem Steuersatz von 30 % % (*) inkl. Solidaritätszuschlag Kristensen Private INVEST 04 46

51 4.9. Prognostizierte Zahlungsfluss- und Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligung von Euro Kapitalrückflussrechnung (PROGNOSE) Beträge in Euro Liquiditätsergebnis der Periode Zuführung (-) / Entnahme (+) Liquiditätsreserve Auszahlung gesamt Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) Zahlungsfluss nach max. Steuerbelastung Gebundenes Kapital am Anfang der Periode Gewinnauszahlung *) Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) Eigenkapitaleinzahlung (-)/-rückzahlung (+) Summe der Einzahlungen (-)/ des Rückflusses (+) Haftungsvolumen Anteiliges Fremdkapital zum Jahresende * handelsrechtlich ermittelter Gewinn, nach Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge 1. Anteil am Liquiditätsergebnis 2. Entnahmen aus bzw. Einstellung in die Liquiditätsreserve der Emittentin 3. Prognostizierte Auszahlung an den Anleger für das jeweilige Jahr insgesamt 4. Steuerlast / Steuererstattung 5. Nettozahlungsfluss an den Anleger nach maximaler Steuerbe- bzw. -entlastung 6. Gebundenes Kapital nach Steuern 7. Anteil des handelsrechtlichen Gewinns an den prognostizierten Auszahlungen 8. Maximale Steuerbelastung wie Ziffer 4 47 Wirtschaftliche Grundlagen

52 Prognostizierte Zahlungsfluss- und Kapitalrückflussrechnung für eine Beteiligung von Euro zzgl. 5 % Agio Kapitalrückflussrechnung (PROGNOSE) Liquiditätsergebnis der Periode Zuführung (-) / Entnahme (+) Liquiditätsreserve Auszahlung gesamt Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) Zahlungsfluss nach max. Steuerbelastung Gebundenes Kapital am Anfang der Periode Gewinnauszahlung *) Steuererstattungen (+)/-zahlungen (-) Eigenkapitaleinzahlung (-)/-rückzahlung (+) Summe der Einzahlungen (-)/ des Rückflusses (+) Haftungsvolumen Anteiliges Fremdkapital zum Jahresende Eigenkapitaleinzahlung bzw. -auszahlungen, denen kein handelsrechtlicher Gewinn gegenübersteht. 10. Netto-Kapitalein- bzw. auszahlungen. 11. Das Kapitalkonto wird jährlich um das handelsbilanzielle Ergebnis und die Ein- und Auszahlungen fortgeschrieben. Unterschreitet das Eigenkapitalkonto die handelsregisterlich eingetragene Haftsumme, kommt es zu einem Wiederaufleben der Haftung des Anlegers in Höhe der ungedeckten Differenz. Prognosegemäß kommt es zu einem Wiederaufleben der Haftung nur bei Veräußerung der Immobilie mit anschließender Vollauszahlung, also zu einem Zeitpunkt, in dem alle Verbindlichkeiten der Emittentin voraussichtlich getilgt sind. 12. Rechnerischer Anteil am Finanzierungsdarlehen. Kristensen Private INVEST 04 48

53 4.10. Prognostizierte Liquidationsrechnung Für die Veräußerung der Immobilie zum Ende des Prognosezeitraumes von 15 Jahren wird ein Verkaufserlös von rund 2,26 Mio. Euro prognostiziert, der sich auf Basis der folgenden Daten ergibt. Ankaufsrendite Zielmiete Verkaufspreis Verkaufskosten Erlös 7,59% Beträge in Euro Erläuterung der prognostizierten Liquidationsrechnung Der Liquidationserlös ergibt sich aus dem Verkaufspreis der Immobilie zuzüglich vorhandener Liquidität und sonstigem Umlaufvermögen (einschließlich des Bewirtschaftungsergebnisses für das Veräußerungsjahr) abzüglich Verkaufskosten, sonstiger Kosten und Darlehenstilgung. Über den Verkauf und den Zeitpunkt des Verkaufs entscheidet die Gesellschafterversammlung der Emittentin. Der Verkaufserlös ist im Wesentlichen abhängig von der aktuellen Marktsituation, der Entwicklung des Standortes, dem Zustand der Immobilie und der Vermietungssituation. Der Kaufpreis wird in der Regel aus einem Multiplikator der Jahresnettomiete ermittelt. Für die Liquidationsrechnung wurde der Einkaufsfaktor für die Immobilie auf die prognostizierte Miete angewandt, das sind 13,18 Jahresmieten. Liquidationsrechnung (PROGNOSE) Euro Verkaufserlöse Kredittilgung Verkauf Liquidationskosten Auflösung Liquiditätsrücklage Liquidationsüberschuss in Prozent des Kapitals 154,39% nachrichtlich: laufender Barüberschuss im Verkaufsjahr Gesamtauszahlung im Verkaufsjahr in Prozent des Kapitals 159,88% 49 Wirtschaftliche Grundlagen

54 Kapitalrückfluss Sensitivitätsanalyse (Abweichung von der Prognose) Prognosedaten wohnt eine gewisse Unsicherheit inne, da die künftige Entwicklung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die keiner mathematischen Planung zugänglich sind. Die Sensitivitätsanalyse soll aufzeigen, wie das Ergebnis der Investition der Emittentin auf Abweichungen von Parametern von den Prognosewerten reagiert. Die Szenariorechnungen basieren damit nicht auf best case worst case Berechnungen, sondern stellen den Einfluss der Schwankung bestimmter Prognoseannahmen im Rahmen vernünftiger Bandbreiten auf das Ergebnis dar. Nachfolgend werden in einer Grafik die Auswirkungen auf den prognostizierten Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern durch abweichende Entwicklungen der Mieterlöse infolge Variation der Inflation, abweichende Mietausfallraten, Instandhaltungskosten und Verkaufserlöse und geänderte Zinssätze der Anschlussfinanzierung aufgezeigt. Sensitivitätsanalyse Inflation -25% 280% 270% 260% 250% 240% 230% 220% 210% Kapitalrückfluss vor Steuern Verkaufsfaktor -1 Instandhaltung + 50% Anschlusszinssatz +1 % Mietausfallsatz + 50% Prognose Mietausfallsatz - 50% Anschlusszinssatz -1 % Instandhaltung -50% Verkaufsfaktor +1 Inflation + 25% Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern, Werte bezogen auf das Eigenkapital. Kristensen Private INVEST 04 50

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