Jeder Mensch kann eine Bereicherung sein, wenn Sie sich für seine Welt öffnen.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Jeder Mensch kann eine Bereicherung sein, wenn Sie sich für seine Welt öffnen."

Transkript

1 Jeder Mensch kann eine Bereicherung sein, wenn Sie sich für seine Welt öffnen. Liebe Betreuerinnen, liebe Betreuer, seit nunmehr 15 Jahren ist das Betreuungsrecht in Kraft und hat am das bis dahin mehr als 100 Jahre geltende Vormundschaftsrecht, das mit einschneidenden Eingriffen in die Grundrechte der betroffenen Menschen verbunden war, abgelöst. Im Gegensatz zur früheren Entmündigung ist mit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung grundsätzlich keine Einschränkung der Geschäftsfähigkeit des Betreuten verbunden. Ziel des Gesetzes ist die Unterstützung von psychisch kranken, geistig, seelisch oder körperlich behinderten Menschen bei einer selbstbestimmten Lebensgestaltung. Im Mittelpunkt stehen das Wohl und die persönliche Betreuung der betroffenen Menschen. Ihre Lebensvorstellungen und Wünsche sind grundsätzlich zu beachten. Auch im gerichtlichen Verfahren wird ihre Rechtsstellung gestärkt. Wie unschwer zu erkennen ist, kann eine Verwirklichung der gesetzlichen Zielvorgaben nur durch engagierte und motivierte Betreuerinnen und Betreuer erreicht werden. Sie haben diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, eine rechtliche Betreuung zu führen. Dafür bedanken wir uns herzlich. Wir, das sind die Betreuungsvereine und Betreuungsstellen im Kreis Soest, die Sie bei Ihren Aufgaben beraten und unterstützen. Mit diesem Handbuch für ehrenamtliche rechtliche Betreuerinnen und Betreuer stellen wir Ihnen eine Arbeits- und Orientierungshilfe zur Verfügung, die Ihnen Ihre Betreuungstätigkeit erleichtern und einen Überblick über die anstehenden Aufgaben vermitteln soll. Dabei erhebt der Leitfaden keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Erfassung jedes möglichen Sachverhaltes. Sie finden Erläuterungen, aber auch Musterschreiben und Vordrucke, die Sie für die tägliche Praxis verwenden können. Weiterhin stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Betreuungsvereine und Betreuungsstellen im Kreis Soest beratend und unterstützend zur Seite. Die Anschriften und Ansprechpartner finden Sie im Inneren dieses Ordners. Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche ehrenamtliche Tätigkeit. Wenn wir in diesem Handbuch sprachlich durchgängig die männliche Form verwenden, so dient dies ausschließlich der leichteren Lesbarkeit und Verständlichkeit des Textes. Diakonie Ruhr-Hellweg e.v., Betreuungsvereine Lippstadt und Soest Sozialdienst Katholischer Männer e. V. Lippstadt Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Soest, Warstein, Werl Stadt Lippstadt Betreuungsstelle Kreis Soest Betreuungsstelle Stand:

2 Inhaltsverzeichnis 1. Einführung Verfahren zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuung Allgemeine Handlungsgrundsätze eines rechtlichen Betreuers Kosten einer rechtlichen Betreuung Rechte und Pflichten des rechtlichen Betreuers Grundsätzliches Umgang mit der Bestellungsurkunde Erstellen des Vermögensverzeichnisses Erstellen des Jahresberichtes Erstellen der Rechnungslegung Anspruch auf Aufwandsentschädigung Beratungsanspruch, Versicherung, Haftung Dokumentation der Betreuertätigkeit Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge Grundsätzliches Entscheidungen über medizinische Maßnahmen Genehmigungen des Vormundschaftsgerichts Prüfung sozialrechtlicher Ansprüche Checkliste für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge Aufgabenkreis Vermögenssorge Grundsätzliches Erstellung von Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung Ansprüche des Betreuten Forderungsansprüche gegen den Betreuten Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben Verwaltung von Vermögen Checkliste für den Aufgabenkreis Vermögenssorge Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden Grundsätzliches Checkliste für den Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht Grundsätzliches

3 6.2. Tätigkeitsfelder im Rahmen der Aufenthaltbestimmung Freiheitsentziehende Maßnahmen und deren Genehmigungspflicht Checkliste für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten Grundsätzliches Wohnungskündigung Wohnungsauflösung Checkliste für den Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten Spezielle Fragen des Betreuungsrechtes Grundsätzliches Weitere Aufgabenkreise Aufgabenkreis alle Angelegenheiten - Auswirkungen auf das Wahlrecht Einwilligungsvorbehalt Entgegennahme, Anhalten und Öffnen der Post Geschäftsfähigkeit Ehefähigkeit Testierfähigkeit Sterilisation Rechtsmittel und Akteneinsicht Ende der Betreuung Grundsätzliches Beendigung der Betreuung durch Tod des betreuten Menschen Beendigung der Betreuung durch Aufhebung oder Umbestellung Pflichten gegenüber dem Vormundschaftsgericht Checkliste für den Abschluss der Betreuung Übersicht der genehmigungspflichtigen Maßnahmen Anhang: Inhaltsverzeichnis für Musterschreiben, Merkblätter: Musterschreiben und Merkblätter Betreuungsstellen im Kreis Soest Anschriftenverzeichnis Anschriften der Betreuungsvereine im Kreis Soest Anschriften der Amtsgerichte im Kreis Soest Anschriften der Städte und Gemeinden im Kreis Soest Anschriften der Schuldnerberatungsstellen im Kreis Soest Weitere Anschriften

4 1. Einführung Nach 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann für einen volljährigen Menschen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung konkrete und für sein Leben wichtige Angelegenheiten nicht selbst besorgen kann, vom Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden. Bei der Auswahl des rechtlichen Betreuers ist der Wunsch des Betreuten von großer Bedeutung. In der Regel werden rechtliche Betreuungen ehrenamtlich geführt. Ist dieses aus verschiedensten Gründen nicht möglich, kann ein Vereinsbetreuer, ein selbstständiger Berufsbetreuer oder ein Behördenbetreuer bestellt werden. Eine rechtliche Betreuung hat zunächst keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit, das Wahlrecht, die Ehe- und die Testierfähigkeit des Betroffenen (siehe Kapitel 8, Seite 32-34) Verfahren zur Bestellung eines rechtlichen Betreuers Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, kann beim Amtsgericht eine rechtliche Betreuung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes von Dritten oder dem Betroffenen persönlich angeregt werden. Das Gericht beauftragt einen psychiatrischen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens. Weiterhin kann das Gericht von der Betreuungsbehörde ein Sozialgutachten anfordern. Beide Gutachten dienen dem Vormundschaftsrichter bei der Entscheidungsfindung über Erforderlichkeit, Umfang und Dauer einer rechtlichen Betreuung. Je nach Einzelfall enthalten sie Informationen zur Person und Eignung des rechtlichen Betreuers. In einer persönlichen Anhörung durch den zuständigen Vormundschaftsrichter hat der Betroffene selbst die Möglichkeit zur Betreuungseinrichtung Stellung zu nehmen. Das Gesetz sieht vor, dass gegen den freien Willen eines Menschen keine rechtliche Betreuung eingerichtet werden kann. Ist der Betroffene nicht in der Lage dem Betreuungsverfahren zu folgen, kann das Gericht einen Verfahrenspfleger bestellen. Der Verfahrenspfleger hat die Aufgabe, darauf zu achten, dass die gesetzlich festgelegten Rechte des Betroffenen eingehalten werden. Bei dringendem Handlungsbedarf (Operationen, Unterbringungen, etc.) kann das Gericht direkt durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen rechtlichen Betreuer bestellen. Die einstweilige Anordnung gilt für maximal sechs Monate. In dieser Zeit müssen die oben beschriebenen Verfahrensgarantien (med. Gutachten, Anhörung) nachgeholt werden, damit eine rechtliche Betreuung auch über die sechs Monate hinaus eingerichtet werden kann. Nach Beschlussfassung erhalten Sie als rechtlicher Betreuer die Bestellungsurkunde durch den Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes. In ei- 5

5 nem persönlichen Gespräch werden Ihnen die wesentlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten des Betreueramtes erläutert. Eine (endgültige) Betreuerbestellung muss vom Gericht spätestens nach sieben Jahren vollständig neu überprüft werden Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuung Eine rechtliche Betreuung wird nur für die Aufgabenkreise eingerichtet, für die je nach Einzelfall Handlungsbedarf besteht. Dies können z. B. folgende Bereiche sein: die Gesundheitsfürsorge die Vermögenssorge die Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen die Aufenthaltsbestimmung die Wohnungsangelegenheiten. Im Rahmen seines Aufgabenkreises vertritt ein Betreuer seinen Betreuten gerichtlich und außergerichtlich. Eine Abgrenzung der Aufgabenkreise stellt sich in der Praxis manchmal schwierig dar, weil einzelne Aufgaben mehreren Aufgabenkreisen zugeordnet werden könnten, z. B. Beantragung von Sozialleistungen betrifft die Vermögenssorge aber auch die Behördenangelegenheiten. Bei Unklarheiten können Sie sich an das zuständige Amtsgericht, die örtlichen Betreuungsvereine oder Betreuungsstellen wenden (Anschriften finden Sie im Anhang, Seite 73-76). In seltenen Fällen wird eine rechtliche Betreuung nicht für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet, sondern für alle Angelegenheiten. In diesem Fall sind Besonderheiten zu beachten (siehe Kapitel 8, Seite 32-34). Für die Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten kann das Vormundschaftsgericht bei Erforderlichkeit einen Einwilligungsvorbehalt anordnen (siehe Kapitel 4.1, Seite und Kapitel 8.4, Seite 33). Wenn in einem Teilbereich der Betreuung das Ziel der Eigenständigkeit erreicht ist und der entsprechende Aufgabenkreis aufgehoben werden kann, sind Sie verpflichtet, dies dem Amtsgericht mitzuteilen. Die Betreuung ändert sich immer erst durch einen gerichtlichen Beschluss. Informationen zur Aufhebung der gesamten Betreuung finden Sie in Kapitel 9, Seite

6 1.3. Allgemeine Handlungsgrundsätze eines rechtlichen Betreuers Das Wohl des Betroffenen ist Leitgedanke für Ihr Handeln als Betreuer. Sie werden in den gerichtlich festgelegten Aufgabenkreisen für den betreuten Menschen tätig. Dabei sollten Sie die Vorstellungen, den biographischen Hintergrund und die bisherige Lebensführung Ihres Betreuten berücksichtigen. Überprüfen Sie im Einzelfall immer je nach Situation, ob der von Ihnen betreute Mensch in der Lage ist, die anstehende Entscheidung selbstständig zu treffen oder ob Ihr Eingreifen als rechtlicher Betreuer erforderlich ist. So kann z. B. ein geistig behinderter Mensch durchaus das Für und Wider einer Grippeschutzimpfung überblicken und rechtswirksam einwilligen. Die gleiche Person kann aber mit der Entscheidung für oder gegen ein künstliches Kniegelenk überfordert sein und benötigt hier Ihre Unterstützung und ggf. auch Ihre Entscheidung. Ein guter persönlicher Kontakt ist in jedem Fall Voraussetzung, um Entscheidungen zum Wohle des Betroffenen treffen zu können. Lassen Sie sich bei der Führung Ihrer Betreuung von dem Grundsatz leiten: Rechtliche Betreuung ist Hilfe zur Führung eines selbstbestimmten Lebens. Ist der Betreute krankheitsbedingt nicht in der Lage, Entscheidungen zu treffen oder gefährdet er sich mit seinen Entscheidungen selbst, kann Ihre Entscheidung auch im Einzelfall gegen den Willen des Betroffenen erforderlich sein. Hier ist in vielen Situationen eine Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes notwendig. Eine Auflistung der genehmigungspflichtigen Maßnahmen finden Sie unter Kapitel 10, Seite 38. (Quelle: Jan von Bröckel) Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei den örtlichen Betreuungsvereinen und den Betreuungsstellen des Kreises Soest und der Stadt Lippstadt (siehe Anhang Seite 73-75). 7

7 1.4. Kosten einer rechtlichen Betreuung (Quelle: Rainer Sturm) Die Kosten für eine rechtliche Betreuung setzen sich zusammen aus den Kosten für das Gerichtsverfahren und den Kosten des Betreuers. Eine allgemeingültige Auskunft auf die Frage Was kostet eine rechtliche Betreuung? kann nicht gegeben werden, da immer eine individuelle Berechnung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten durchgeführt werden muss. Das Gericht stellt den Betroffenen Gebühren und Auslagen immer dann in Rechnung, wenn das Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten die Freigrenze in Höhe von derzeit übersteigt. Ein angemessenes Hausgrundstück bleibt unter bestimmten Bedingungen unberücksichtigt. Näheres können Sie auf den Einzelfall bezogen beim zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichtes erfragen. Bei hauptamtlicher Betreuungsführung entstehen Kosten für die Vergütung, auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen wird. Bei ehrenamtlicher Betreuungsführung können Kosten für die Aufwandsentschädigung (siehe Kapitel 2.6, Seite 11) entstehen, die vom Betreuten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen sind. Hier gelten die Freigrenzen der Sozialhilfe in besonderen Lebenslagen. Näheres können Sie auf den Einzelfall bezogen beim zuständigen Rechtspfleger des Amtsgerichtes erfragen. 8

8 2. Rechte und Pflichten des rechtlichen Betreuers 2.1. Grundsätzliches Mit Übernahme des Betreuungsamtes und Aushändigung der Bestellungsurkunde sind Sie gegenüber dem Vormundschaftsgericht rechenschaftspflichtig. Das Vormundschaftsgericht hat Ihnen gegenüber eine Aufsichts-, aber auch eine Beratungspflicht. In allen wichtigen Angelegenheiten müssen Sie das Vormundschaftsgericht informieren und ggf. eine entsprechende Genehmigung einholen (siehe Kapitel 10, Seite 38). Sie können sich bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit der Führung der Betreuung vertrauensvoll an die Rechtspfleger bzw. den zuständigen Richter wenden. Sie haben ein Recht auf Akteneinsicht bei Gericht. Im Rahmen der Aufsichtspflicht werden Sie vom Vormundschaftsgericht aufgefordert, einmal jährlich und ggf. auf Anfrage Bericht zu erstatten. Untätigkeit des rechtlichen Betreuers (bezogen auf Amtsgericht oder den Betreuten selbst) stellt einen Grund für seine Entlassung dar Umgang mit der Bestellungsurkunde Im Rahmen eines Verpflichtungsgespräches mit dem Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes wird Ihnen die Bestellungsurkunde ausgehändigt. Sie dient Ihrer Legitimation als rechtlicher Betreuer und enthält alle wichtigen Informationen zur Betreuung (Daten des Betreuten, Daten des Betreuers, Geschäfts-Nr. des Amtsgerichtes, Aufgabenkreise, evtl. Einwilligungsvorbehalt). Alle Angaben auf der Bestellungsurkunde sollten Sie sorgfältig überprüfen. Die Urkunde muss zu Betreuungsbeginn allen Behörden, Institutionen und Kooperationspartnern zugeschickt oder vorgelegt werden. Dabei sollten Sie niemals das Original aus der Hand geben. In der Regel reichen einfache Kopien. Nach Beendigung der Betreuung müssen Sie die Bestellungsurkunde an das Amtsgericht zurückgeben Erstellen des Vermögensverzeichnisses Sind Sie als Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge bestellt, gehört es zu Ihren Pflichten, zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Bitte verwenden Sie die Vordrucke des Amtsgerichtes (siehe 9

9 Anhang, Seite 45-50). Das Vermögensverzeichnis dient der Bestandserhebung. Dort sind u. a. der Grundbesitz, Bargeld, Guthaben bei Banken und Sparkassen, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge und Lebensversicherungen ebenso wie bestehende Schulden und laufende Einnahmen und Ausgaben aufzuführen. Hausrat, Kunstgegenstände und Schmuck müssen angegeben werden, sofern sie von besonderem Wert sind. Sind sie das nicht, wird empfohlen, den Besitz zu beschreiben, z. B. Bekleidung im üblichen Umfang oder übliche Haushaltsgeräte für einen Zwei-Personen-Haushalt. Besteht Unsicherheit bezüglich des Wertes, ist es ratsam, eine Schätzung von Fachleuten einzuholen (z. B. bei Münzen oder Schmuck). Durch Ihre Unterschrift versichern Sie die Richtigkeit und Vollständigkeit des Vermögensverzeichnisses. Weitere Hinweise zum Vermögensverzeichnis finden Sie in Kapitel 4 auf Seite Erstellen des Jahresberichtes Als rechtlicher Betreuer werden Sie einmal jährlich vom Vormundschaftsgericht aufgefordert, einen Bericht über die persönlichen Verhältnisse (Aufenthalt, freiheitsentziehende Maßnahmen, Einkünfte, Kontostände etc.) des Betreuten zu verfassen. Im Rahmen dieses Berichtes ist der Betreuungsverlauf nachvollziehbar darzustellen. In der Regel erhalten Sie hierzu einen entsprechenden Vordruck. Bitte halten Sie die vom Amtsgericht vorgegebene Frist (üblicherweise vier Wochen) ein. Beratung und Unterstützung bei der jährlichen Berichterstattung erhalten Sie bei den zuständigen Rechtspflegern oder den Betreuungsvereinen vor Ort (siehe Anhang, Seite 75 76) Erstellen der Rechnungslegung Im Rahmen des Aufgabenkreises Vermögenssorge ist es Ihre Aufgabe, die Einnahmen und Ausgaben des Betreuten übersichtlich in einer jährlichen Rechnungslegung zusammenzustellen. Sie erhalten Formblätter beim Amtsgericht (siehe Anhang, Seite 56-57). Es ist aber auch möglich, eigene Tabellen zu entwickeln. Dies ist im Einzelfall mit dem Rechtspfleger zu klären. Die Rechnungslegung wird vom Vormundschaftsgericht geprüft. Kinder, Eltern, Ehegatten und Personen einer begründeten Lebensgemeinschaft sind in der Regel von der Pflicht zur Rechnungslegung befreit. Sie sind lediglich zur Erstellung einer Bestandsübersicht im Abstand von zwei Jahren verpflichtet. Außerdem können Sie von der Rechnungslegung befreit werden, wenn der Umfang der Vermögensverwaltung dies rechtfertigt und eine Gefährdung des 10

10 Vermögens nicht erkennbar ist Anspruch auf Aufwandsentschädigung Grundsätzlich wird eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich, also unentgeltlich geführt. Sie haben aber Anspruch auf Ersatz der Sachkosten, die durch die Betreuungsführung entstehen (z. B. Fahrtkosten, Porto, Papier, Fotokopien usw.). Üblicherweise werden die Kosten pauschal erstattet. Auf Ihren Antrag (siehe Anhang, Seite 59) wird alle 12 Monate eine Aufwandspauschale von derzeit 323 pro Jahr und Betreuung gezahlt. Mit dieser Summe werden die Ausgaben pauschal anerkannt und abgegolten; ein Sammeln von Quittungen ist nicht erforderlich. Erstmals kann der Anspruch 12 Monate nach der Übernahme geltend gemacht werden. Er verjährt drei Monate nach Entstehung des Anspruchs. Es wird empfohlen, die Aufwandspauschale bei Abgabe des Jahresberichtes zu beantragen. Sie können aber auch die tatsächlichen Aufwendungen abrechnen. Dazu müssen Sie diese durch Einzelnachweise belegen. Ihre Einkünfte aus der Aufwandsentschädigung unterliegen u. U. der Einkommenssteuerpflicht. Dies wird insbesondere der Fall sein, wenn Sie mehrere Betreuungen führen Beratungsanspruch, Versicherung, Haftung Wie bereits erwähnt, haben Sie einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch die Rechtspfleger der Vormundschaftsgerichte, die Mitarbeiter der Betreuungsvereine und Betreuungsstellen. Sie finden die jeweiligen Anschriften im Anhang Seite Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass Sie trotz aller fachlichen Beratung Ihre Entscheidungen eigenverantwortlich treffen und für Ihre Handlungen haften (z. B. bei Pflichtverletzung oder Vermögensschäden). Dabei muss Ihr Verhalten schuldhaft sein. Sie haften für Vorsatz und Fahrlässigkeit u. U. mit Ihrem Privatvermögen. Sie können eine besondere Versicherung, die Vermögens- und Haftpflichtschäden abdeckt, abschließen. Die Betreuungsvereine bieten eine solche Versicherung im Rahmen einer Sammelhaftpflichtversicherung für ihre ehrenamtlichen rechtlichen Betreuer kostenlos an. Ab 1. Juli 2007 werden alle ehrenamtlichen Betreuer über eine vom Land für sie abgeschlossene Sammel-Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgesichert. Der Schutz umfasst Vermögensschäden bis Euro je Schadensfall (maximal Euro pro Person und Jahr), die der ehren- 11

11 amtliche Betreuer bei Ausübung seiner Tätigkeit verursachen kann. Eine Selbstbeteiligung erfolgt nicht. Sie sind als ehrenamtliche rechtliche Betreuer nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) in der gesetzlichen Unfallversicherung automatisch mitversichert. Versichert sind insbesondere Arbeits- und Wegeunfälle. Eine Unfallanzeige sollte unverzüglich an die Ausführungsbehörde für Unfallversicherung des Landes NRW, Ulenbergstr. 1, Düsseldorf, Tel gerichtet werden Dokumentation der Betreuertätigkeit Sie sollten für jeden Betreuten einen Aktenordner anlegen und Ihre Tätigkeit sorgfältig und nachvollziehbar dokumentieren. Die Aktenordnung muss sich an den Gegebenheiten des Einzelfalles orientieren. Als grobes Raster können die Aufgabenkreise dienen. Im Anhang befindet sich beispielhaft ein Aktenvorblatt auf den Seite (Quelle: P. Kirchhoff) 12

12 3. Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge 3.1. Grundsätzliches Die Sorge für die Gesundheit Ihres Betreuten ist neben der Aufenthaltsbestimmung eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Personensorge. In Absprache mit dem betroffenen Menschen sollten Sie alle Möglichkeiten nutzen, die den Gesundheitszustand erhalten und/oder verbessern. Konkrete Aufgaben könnten sein: Sicherstellung der ärztlichen Versorgung Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen Veranlassung von Vorsorgeuntersuchungen (Zahn- und Krebsvorsorgeuntersuchungen) Zustimmung zu Operationen Klärung des Krankenversicherungsschutzes Prüfung sozialrechtlicher Ansprüche 3.2. Entscheidungen über medizinische Maßnahmen Ärztliche Maßnahmen, wie z. B. Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen und medizinische Eingriffe, bedürfen der wirksamen Einwilligung des Patienten. Die Voraussetzungen sind eine eingehende Aufklärung über die entsprechenden ärztlichen Maßnahmen und die damit verbundenen Risiken sowie vor allem die Einwilligungsfähigkeit des Patienten. Das heißt, er muss die Art, Bedeutung und Tragweite der beabsichtigten ärztlichen Maßnahmen erfassen und seinen Willen daraufhin bestimmen können. Für Sie als rechtlichen Betreuer bedeutet dies, dass Sie jeweils in der konkreten Situation abklären müssen, ob der Betreute einwilligungsfähig ist. Wenn er einwilligungsfähig ist, kann nur er selbst der medizinischen Maßnahme zustimmen oder diese ablehnen. Sie haben die Entscheidung zu respektieren, auch wenn sie möglicherweise dem objektiven Wohl des Betreuten zuwiderläuft. Ist er nicht einwilligungsfähig, haben Sie nach gründlicher Aufklärung durch den behandelnden Arzt zu entscheiden, ob in die Maßnahme eingewilligt werden soll. Ihre Entscheidungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge dürfen dem Wohl der betreuten Person nicht zuwiderlaufen. Ohne eine wirksame Einwilligung würden die Maßnahmen anderenfalls u. U. einen rechtswidrigen und strafbaren Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Patienten darstellen. 13

13 3.3. Genehmigungen des Vormundschaftsgerichts Für bestimmte Entscheidungen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge benötigen Sie als rechtlicher Betreuer die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Dies ist immer dann erforderlich, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne eine Genehmigung dürfen diese Maßnahmen prinzipiell nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. Für das Abschalten von lebenserhaltenden bzw. -verlängernden Maßnahmen muss ebenfalls die richterliche Genehmigung eingeholt werden. Medizinische Maßnahmen mit allgemeinen Risiken, die z. B. mit jeder Narkose einhergehen, sind nicht genehmigungspflichtig. Sind Sie unsicher, ob es sich um eine genehmigungspflichtige Maßnahme handelt, wenden Sie sich an das Vormundschaftsgericht. Eine Auflistung genehmigungspflichtiger Maßnahmen finden Sie in Kapitel 10 auf Seite Prüfung sozialrechtlicher Ansprüche Im Zusammenhang mit gesundheitlichen Belangen können für den von Ihnen betreuten Menschen sozialrechtliche Ansprüche entstehen, die geltend gemacht werden müssen. Dies können z. B. sein: Leistungen der Krankenversicherung (Kostenübernahme der medizinischen Versorgung, Befreiung von Zuzahlungen, Rehabilitationsleistungen etc.) Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld, Pflegehilfsmittel etc.) Leistungen der Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente, Rehabilitationsleistungen etc.) Versorgungsleistungen (Schwerbehindertenausweis, Blindengeld, Grundrenten etc.). Der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge ist in der Regel für die Erledigung dieser Angelegenheiten nicht ausreichend. Um handlungsfähig zu sein, benötigen Sie zusätzlich die Aufgabenkreise Vermögenssorge und/oder Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden. 14

14 3.5. Checkliste für den Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge (Quelle: Maren Beßler) Gespräch mit dem Betreuten bzw. auch mit Personen aus seinem sozialen Umfeld suchen Gespräch mit beteiligten Personen der Institutionen suchen (z. B. Heimleitung, Sozialdienst, Pflegekräfte) Gespräch mit den behandelnden Ärzten führen Diagnose/ Prognose abklären Welche Möglichkeiten und Defizite sind in der eigenständigen Lebensgestaltung des Betreuten vorhanden? Behandlungsmöglichkeiten, Rehabilitationsmaßnahmen abklären Medikation dokumentieren (sind ggf. Genehmigungen einzuholen?) Wichtige Unterlagen prüfen oder beantragen: Impfausweis, Krankenversicherungskarte bzw. auch Krankenscheine, Befreiung von Zuzahlungen, Bonusheft für Zahnarzt usw. Prüfung des Krankenversicherungsschutzes für den Betreuten Beihilfeansprüche prüfen Schwerbehindertenausweis beantragen 15

15 4. Aufgabenkreis Vermögenssorge 4.1. Grundsätzliches Sind Sie als rechtlicher Betreuer für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge bestellt, so haben Sie sich zunächst einen möglichst umfassenden Einblick in die Vermögensverhältnisse zu verschaffen. Je nach finanzieller Situation des Betroffenen können Ihre Aufgaben sehr unterschiedlich sein. So ist z. B. in der einen Betreuung ein umfangreiches Vermögen zu verwalten, in einer anderen lediglich die Verwendung eines Barbetrages in einem Seniorenheim zu kontrollieren. Im gesamten Aufgabenkreis der Vermögenssorge sollten Sie behutsam und umsichtig mit den besonderen Wünschen, Vorstellungen und Sorgen des Betreuten umgehen, da Eingriffe in den Vermögensbereich häufig als sehr einschränkend erlebt werden. Sie sollten den von Ihnen betreuten Menschen ein vertretbares Höchstmaß an Selbstständigkeit zubilligen. Vorrangiges Ziel im Rahmen der Vermögenssorge ist es nicht, Vermögen zu mehren, sondern es zum Wohl des Betreuten und zur Sicherstellung seiner individuellen Lebensqualität einzusetzen. Zur Vermögensverwaltung gehören u. a.: die Erstellung von Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung gegenüber dem Amtsgericht die Regelung der Einnahmen und Ausgaben für den Bereich des täglichen Lebens (z. B. Verwaltung von Gehalt oder Sozialleistungen, Auszahlung von Haushaltsgeld) die Verwaltung des Vermögens (z. B. Geldanlagen, Grundstücke und Immobilien) die Verfolgung von Ansprüchen des Betreuten (z. B. aus Kauf- oder Mietverträgen, Geltendmachung von Sozialleistungsansprüchen) die Begleichung von Ansprüchen gegen den Betreuten sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen (z. B. Schuldenregulierung, Zeitungsabonnement, Handyverträge, Heimkostenrechnung) Sie sollten alle Vermögensangelegenheiten Ihres Betreuten sorgfältig und nachvollziehbar dokumentieren. Bei einer Vielzahl von Rechtsgeschäften ist eine zusätzliche Genehmigung des Gerichtes notwendig. Eine Auflistung genehmigungspflichtiger Maßnahmen finden Sie unter Kapitel 10 auf Seite 38. Von dem Grundsatz, dass die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung keinen Einfluss auf die rechtliche Handlungsfähigkeit der Betroffenen hat, auch im Bereich der Vermögenssorge, gibt es eine wichtige Ausnahme. Gefährdet der betreute Mensch sich selbst oder schädigt er sein Vermögen, kann das Gericht für einzelne Aufgabenkreise (z. B. Vermögenssorge) einen Einwilli- 16

16 gungsvorbehalt anordnen. Hierdurch tritt eine Beschränkung der Teilnahme am Rechtsverkehr ein. Das bedeutet, dass künftige Rechtsgeschäfte ohne Ihre Einwilligung nicht wirksam sind bzw. abgeschlossene Verträge rückgängig gemacht werden können Erstellung von Vermögensverzeichnis und Rechnungslegung Wie in Kapitel 2.3 ab Seite 9 bereits ausgeführt, ist es Ihre Aufgabe als rechtlicher Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Beim Ausfüllen des Verzeichnisses ist zu beachten: Guthaben und Verbindlichkeiten gehören zum Betreutenvermögen, auch wenn sie vor Einrichtung der Betreuung entstanden sind. Grundstücke sind mit ihrer Grundbuchbezeichnung anzugeben. Ist diese nicht vorhanden, kann sie beim Grundbuchamt angefordert werden. Zu verzeichnen sind Giro- und Sparkonten. Nachweise sind dem Gericht einzureichen. Im Falle von Wertpapierangaben ist der Depotauszug zum Stichtag in Ablichtung beizufügen. Bei Angabe von Hausrat und Gegenständen des persönlichen Gebrauchs ist nur dann eine Einzelaufstellung erforderlich, wenn die Gegenstände noch einen wirklichen Wert haben. Einkünfte können durch Kontoauszüge, Verdienst- oder Rentenbescheide oder Bescheide der Sozialleistungsträger nachgewiesen werden. Nach Einreichung des Vermögensverzeichnisses gehört es zu Ihren Aufgaben, in regelmäßigen Abständen eine Rechnungslegung vorzunehmen (siehe Kapitel 2.5, ab Seite 10). Beim Erstellen der Rechnungslegung müssen Sie Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar darstellen. Entsprechende Belege sind beizufügen. Sind Sie als rechtlicher Betreuer Elternteil, Ehegatte, Abkömmling oder leben Sie mit dem betreuten Menschen in begründeter Lebensgemeinschaft, besteht die Pflicht zur Rechnungslegung nur dann, wenn das Gericht dies ausdrücklich angeordnet hat. Sind Sie von der Rechnungslegung befreit, müssen Sie aber grundsätzlich alle zwei Jahre eine Bestandsaufstellung des Vermögens beim Gericht einreichen. Im Übrigen sollten Sie beachten, dass eine Schlussrechnungslegung erforderlich ist, da der Betreute selbst und im Falle seines Todes die Erben ein Recht auf Auskunft haben (siehe Kapitel 9.2, Seite 35). Falls Probleme mit der Rechnungslegung entstehen, können Sie Rat beim Vormundschaftsgericht, bei den örtlichen Betreuungsvereinen oder bei den 17

17 Betreuungsstellen einholen (siehe Anhang Seite 73 76) Ansprüche des Betreuten Nach allgemeiner Auffassung gehört zur Vermögenssorge die Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aller Art, die dem Betreuten zustehen. Dies können z. B. sein: Ansprüche aus einem Beschäftigungsverhältnis Zahlungsansprüche, die der Betreute als Vermieter hat (Mieten, Mietnebenkosten) Ansprüche aus erbrechtlichen Verhältnissen (z. B. Erbanteil, Pflichtteilsansprüche) öffentlich-rechtliche Zahlungsansprüche, z. B. Sozialleistungen aller Art Sozialleistungen sind Hilfen, die überwiegend im Rahmen der Sozialgesetzbücher I - XII geregelt und festgelegt sind. Dies sind z. B.: Soziale Hilfeleistungen (Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Leistungen der Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in Einrichtungen, Pflegewohngeld) Versorgungsleistungen (Kriegs- und Opferschäden) und Versicherungsleistungen (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung). Bei der Inanspruchnahme jeglicher Sozialleistungen ist auf die Mitwirkungspflicht des Antragstellers hinzuweisen, die im Rahmen einer Betreuung Ihnen obliegen kann. Ein Ausbleiben der Mitwirkung kann u. U. die Versagung der Leistung mit sich bringen. In diesem Zusammenhang sei auf die Beratungspflicht der Leistungsträger hingewiesen. Zur Prüfung von Ansprüchen sollten Sie sich mit dem jeweiligen Leistungsträger in Verbindung setzen Forderungsansprüche gegen den Betreuten Zu Ihren Aufgaben in der Vermögenssorge gehört es, Forderungen, die sich gegen den Betreuten richten, zu prüfen. Forderungen können sich aus dem privatrechtlichen (z. B. Kauf-, Mietverträge) oder aus dem öffentlich rechtlichen Bereich (z. B. zu Unrecht erhaltene Renten oder andere Sozialleistungen, Bußgelder, Steuerforderungen) ergeben. Können berechtigte Forderungen nicht beglichen werden oder stellen Sie eine Verschuldung fest, teilen Sie dies dem Amtsgericht mit. Zur Regulierung 18

18 von Schuldverpflichtungen können Sie die Hilfe der örtlichen Schuldnerberatungsstellen in Anspruch nehmen (siehe Anhang, Seite 78) Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben Nach Prüfung der Ansprüche und Forderungen ist es sinnvoll einen Haushaltsplan anzulegen, in dem Sie alle Einnahmen (Gehalt, Renten, Sozialleistungen, Mieteinnahmen, Zinsen aus Vermögen usw.) und alle festen Kosten (Miete, Abschläge an den Stromversorger, Nebenkosten, Versicherungen, Konto-, Rundfunkgebühren, Schuldentilgung usw.) gegenüberstellen. Je nach individueller Lebenssituation und Gesundheitszustand des Betreuten ist zu überlegen, wie das restliche Monatseinkommen für den Lebensunterhalt eingesetzt wird. So können Sie dieses Geld dem Betreuten durch Überweisung auf ein separates Girokonto zur Verfügung stellen oder eine andere Form der Geldeinteilung (z. B. wöchentliche Auszahlung) wählen. Diese Regelungen sind in jedem Fall mit dem Betreuten zu besprechen, da er auch im Bereich der Vermögensverwaltung durch die Betreuung nicht geschäftsunfähig wird. Er kann in vollem Umfang weiter über sein Vermögen verfügen, solange kein Einwilligungsvorbehalt eingerichtet ist (siehe Kapitel 4.1, Seite und Kapitel 8.4, Seite 33). Bezüglich der Verwaltung von Girokonten, sollten Sie mit dem Gericht klären, ob und inwieweit Verfügungen genehmigungsfrei sind. Grundsätzlich können Sie Beträge von einem (nicht gesperrten) Girokonto ohne Genehmigung abheben, wenn der Kontostand nicht mehr als beträgt (siehe Kapitel 4.6, Seite 19 20). Heimbewohnern steht ein Barbetrag (Taschengeld) zur Deckung der persönlichen Bedürfnisse (z. B. Friseur, Fußpflege, Toilettenartikel, Rauchwaren) zu. Auch hier entscheiden Sie in Absprache mit dem Betreuten und der Heimeinrichtung, wie das Geld verwaltet werden soll. Es gehört zu Ihren Aufgaben die Kontoauszüge der Barbetragskonten in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren Verwaltung von Vermögen Das Betreutenvermögen ist wirtschaftlich zu verwalten. Geld, das nicht zur Bestreitung laufender Ausgaben benötigt wird, ist mündelsicher und verzinslich anzulegen. Mündelsicher sind alle Banken mit ausreichender Sicherungseinrichtung (dazu zählen alle Großbanken, Volksbanken und Raiffeisenkassen) und Kommunalbanken (Stadt- und Kreissparkassen). Bei größerem Vermögen und allen Geldanlageformen ist eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erforderlich. Soweit das Vormundschaftsgericht nichts anderes angeordnet hat, sind Anlagegenehmigungen nicht notwendig, wenn Sie als rechtlicher Betreuer Elternteil, Ehegatte oder Kind des Betreuten sind oder mit ihm in begründeter Lebenspartnerschaft leben. 19

19 Geldanlagen sollen mit der Bestimmung angelegt werden, dass sie nur mit der Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes abgehoben werden können (Sperrvermerk). Es gehört auch zu Ihren Pflichten als Vermögensbetreuer, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z. B. durch den Widerruf von Bankvollmachten. Für den Widerruf von Vollmachten, die durch den Betreuten erteilt worden sind, benötigen Sie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Weiterhin gehört die Instandhaltung des Grundbesitzes zu Ihren Aufgaben. Sie können auch Grundeigentum erwerben, beleihen oder veräußern. Hierzu benötigen Sie immer die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen rechtzeitig an das Vormundschaftsgericht, damit Zweifel oder Hindernisse ausgeräumt werden können Checkliste für den Aufgabenkreis Vermögenssorge Die folgende Checkliste soll Ihnen als Gedankenstütze bei der Ermittlung und Verwaltung des Vermögens dienen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Befragen Sie den Betreuten nach seinen finanziellen Angelegenheiten. Informieren Sie Ämter, Behörden, Kreditinstitute usw. und bitten um entsprechende Informationen. Sammeln und ordnen Sie sämtliche Unterlagen: Kontoauszüge, Sparbücher, Freistellungsaufträge Einkommensnachweise Versicherungsunterlagen Behördenkorrespondenz, z. B. Renten-, Wohngeldbescheid Steuerunterlagen Sonstiges Ermitteln Sie vorhandenes Vermögen: Immobilien Erwerbsgeschäfte Geld, Banknoten, Wertpapiere, Bank-, Sparkassen-, Postsparguthaben, sonstige Guthaben 20

20 Forderungen gegen Dritte (abgesichert durch z. B. Hypotheken, Grundoder Rentenschuld) Erbansprüche Schmuck Antiquitäten Kunstgegenstände Auto, Motorrad Kapitalversicherungen Sonstiges Ermitteln Sie Einkünfte und Ansprüche aus/auf: Betrieben und selbstständiger Arbeit Anlagevermögen der Verwaltung von Immobilien, Nießbrauchrechten, Rente aus Übertragsverträgen Unterhalt nach einer Scheidung; gegenüber Eltern, Kindern und Ehegatten nichtselbstständiger Arbeit betrieblichem Sozialplan Krankengeld Renten (Erwerbsunfähigkeitsrente, Altersrente, Versorgungsrente) Zusatzversorgung/Betriebsrente Opferentschädigung Arbeitslosengeld I und II Kindergeld (evtl. auch für über 18-Jährige) Elterngeld Wohngeld 21

21 Pflegegeld Blindenhilfe Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Pflege in Einrichtungen, Barbetrag in Einrichtungen) Grundsicherung Sonstiges Überprüfen Sie Vergünstigungen und Befreiungsmöglichkeiten: für Schwerbehinderte: Schwerbehindertenausweis (z. B. Freifahrtberechtigung, Ermäßigung der Telefongebühren, Steuerfreibeträge) Befreiung von der Zuzahlung zu Medikamenten Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Sonstiges Ermitteln Sie Ausgaben und finanzielle Verbindlichkeiten: Lebensunterhalt Heimkosten Kosten der Unterkunft (Miete, Nebenkosten, Grundbesitzabgaben usw.) Dienstleistungen (z. B. Pflegedienst, Haushaltshilfe) Versicherungsbeiträge Schulden Abonnements Unterhaltsverpflichtungen Sonstiges 22

22 5. Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden 5.1. Grundsätzliches Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung benötigen häufig im Umgang mit Behörden und Ämtern Ihre Hilfe. Hierzu richten die Amtsgerichte in der Regel den Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen ein. In der praktischen Arbeit sind Ihre Aufgaben in diesem Bereich nicht streng von anderen Aufgabenbereichen zu trennen. Wenn Sie eine Betreuung übernommen haben, gehört es z. B. auch im Bereich der Vermögens- oder Gesundheitssorge zu Ihrer Tätigkeit, Anträge bei entsprechenden Ämtern und Behörden zu stellen (siehe Kapitel 3 und 4 auf den Seiten 13-17). Dabei kann es z. B. darum gehen, Leistungen (Grundsicherung, Rente, Kindergeld usw.) zu beantragen, Vergünstigungen (Freifahrtausweis, Befreiung von Zuzahlungen, usw.) geltend zu machen, Forderungen nachzukommen oder diese abzuwehren (Steuern, Bußgelder usw.), Meldeangelegenheiten (Verlängerung Personalausweis, Ausstellung Reisepass usw.) zu regeln. Sie haben als Betreuer einerseits die Befugnis, Anträge zu stellen, Bescheide entgegenzunehmen und Rechtsmittel gegen Behördenentscheidungen (z. B. Widerspruch, Klage) einzulegen. Im Sozialrecht obliegt Ihnen anderseits aber auch die Mitwirkungspflicht, d. h. Sie haben nach Aufforderung den Behörden Unterlagen vorzulegen und Auskünfte über die Verhältnisse des Betreuten zu erteilen. Auch hier gilt: ist Ihr Betreuter geschäftsfähig und besteht kein Einwilligungsvorbehalt, kann der Betreute selbst rechtswirksam Anträge stellen, Erklärungen abgeben und Rechtsmittel einlegen Checkliste für den Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden, Versicherungen Sind alle Behörden, mit denen der Betreute zu tun hat, über die rechtliche Betreuung informiert? Wurden Kopien der Bestellungsurkunde zugesandt? Gibt es eine Regelung bezüglich des Schriftverkehrs (Führung des Schriftverkehrs ausschließlich mit Ihnen als Betreuer oder Überlassung von Kopien zur Kenntnis)? 23

23 In welcher Gemeinde, Stadt oder welchem Kreis lebt der Betreute? Wo ist er gemeldet? Ist die Aufenthaltsgenehmigung geregelt? Sind Personalausweis und/oder Reisepass gültig? Welche Leistungen stehen dem Betreuten zu (siehe Kapitel 4.3, Seite 18)? Welche wurden bereits beantragt oder müssen erneut beantragt werden? Welche Vergünstigungen stehen dem Betreuten zu (siehe Kapitel 4.7, Seite 22)? Welche wurden bereits beantragt oder müssen erneut beantragt werden? Bestehen öffentlich-rechtliche Forderungen (siehe Kapitel 4.4, Seite 18)? (Quelle: Alexandra Bucurescu) 24

24 6. Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht 6.1. Grundsätzliches Ist ein Mensch nicht bzw. nicht mehr in der Lage, seinen Aufenthaltsort selbst zu bestimmen oder die für einen Wechsel des Aufenthaltsortes notwendigen Maßnahmen selbst zu erledigen, wird eine rechtliche Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung eingerichtet. Als rechtlicher Betreuer sind Sie dann berechtigt, den Aufenthaltsort des Betreuten zu bestimmen und ggf. freiheitsentziehende Maßnahmen zu veranlassen. In Artikel 11 und 13 des Grundgesetzes sind die Grundrechte eines jeden Menschen auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung und auf freie Wahl seines Aufenthaltsortes festgelegt. Eine Einschränkung in diesem Bereich bedeutet einen wesentlichen Eingriff in die Rechte Ihres Betreuten. Daher sollten Sie seine Wünsche und Vorstellungen sorgfältig ermitteln. Sie sind bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes daran gebunden. Grundsätzlich gilt, dass Sie Entscheidungen über einen Wechsel des Aufenthaltsortes Ihres Betreuten nur mit seiner Zustimmung treffen können. Wenn Ihr Betreuter nicht zustimmt oder zustimmen kann, Sie einen Wechsel zu seinem Wohle dennoch für notwendig halten, ist in vielen Fällen die Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht erforderlich. (siehe Kapitel 6.3, Seite 26-28). Bei Unsicherheiten sollten Sie Rat bei den örtlichen Ämtern, Vormundschaftsgerichten, Betreuungsvereinen oder Betreuungsstellen einholen (Anschriften finden Sie im Anhang auf Seite 73-77) Tätigkeitsfelder im Rahmen der Aufenthaltbestimmung Zum Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung gehören alle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation des von Ihnen betreuten Menschen zu tun haben. In der Praxis sind häufig Überschneidungen mit den Aufgabenkreisen Wohnungsangelegenheiten (siehe Kapitel 7, Seite 29-31) und Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden (siehe Kapitel 5, Seite 23-24) möglich. Je nach individueller Situation können z. B. folgende Tätigkeiten erforderlich werden: Unterbringung in einem Krankenhaus Unterbringung in einer Heimeinrichtung Klärung des Aufenthaltsstatus bei ausländischen Betreuten Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbehörden, sonstigen Vermietern, Hausmeistern, ähnlichen Personen und Stellen hinsichtlich der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum 25

25 Besichtigung der Wohnung bzw. Heimeinrichtung vor Abschluss eines Vertrages Treffen von Vereinbarungen zur Renovierung Organisation und Kontrolle der mietvertraglichen Pflichten, z. B. bei Beendigung von Mietverhältnissen (besenreine Übergabe, Schlüsselübergabe etc.) Organisation von Wohnungsauflösungen und -entrümpelungen Antragsstellung, z. B. auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines, Wohngeld u. ä. Bitte beachten Sie, dass die Kündigung von Wohnraum durch den Betreuer der Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht bedarf (siehe Kapitel 7.2, Seite 30). Des Weiteren gehört die polizeiliche An-, Ab- und Ummeldung sowie die Beantragung von Personalausweisen bzw. die Antragstellung zur Befreiung von der Personalausweispflicht (z. B. bei Seniorenheimbewohnern) zu Ihren Aufgaben Freiheitsentziehende Maßnahmen und deren Genehmigungspflicht Freiheitsentziehende Maßnahmen erzwingen vom betreuten Menschen nicht nur den Verbleib an einem vom Betreuer bestimmten Ort (geschlossene Unterbringung), sondern beschränken zudem regelmäßig und über längere Zeiträume seine tatsächliche Bewegungsfreiheit (unterbringungsähnliche Maßnahmen). Selbst völlig verwirrte Menschen erleben diese Maßnahmen als massiven Eingriff in ihre persönliche Freiheit. Daher dürfen sie immer nur das letzte Mittel sein, um den betreuten Menschen daran zu hindern, sich selbst zu töten oder sich selbst einen schweren gesundheitlichen Schaden zuzufügen. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind in der Regel vor ihrer Anwendung vom zuständigen Vormundschaftsgericht zu genehmigen. Ist der Betreute mit der Maßnahme einverstanden, entfällt die Genehmigungspflicht. Im Zweifel wenden Sie sich an den zuständigen Vormundschaftsrichter. Unterbringungsähnliche Maßnahmen Sind Sie Betreuer mit dem Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung einschließlich der Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen, entscheiden Sie bei Erforderlichkeit z. B. über: das Anbringen eines Bettgitters 26

26 das Festbinden durch einen Beckengurt, Hand- oder Fußfesseln das Feststellen des Rollstuhls, das Anbringen eines Therapie-Tisches am Rollstuhl die Gabe von Schlafmitteln oder Psychopharmaka mit dem Ziel der Ruhigstellung das Abschließen des Zimmers Vor Ihrer Entscheidung sollten Sie alle Alternativen sorgfältig überprüfen und das Wohl Ihres Betreuten in den Mittelpunkt stellen. Ihre Zustimmung in die unterbringungsähnliche Maßnahme muss vorher vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden. Ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit ist dem Antrag auf Genehmigung beizufügen. Die Anwendung darf bereits vor der gerichtlichen Zustimmung erfolgen, wenn ein Abwarten erhebliche gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen würde. Der Antrag auf gerichtliche Genehmigung ist dann unverzüglich nachzuholen. Geschlossene Unterbringung Sie dürfen den Betreuten nur aus zwei Gründen mit vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung in der geschlossenen Abteilung eines Krankenhauses oder Heimes unterbringen: wenn beim Betreuten die Gefahr einer erheblichen gesundheitlichen Selbstschädigung oder gar Selbsttötung besteht. wenn ohne die Unterbringung eine notwendige ärztliche Maßnahme nicht durchgeführt werden kann (z. B. medikamentöse Einstellung bei vorliegender Alzheimer-Erkrankung). In beiden Fällen benötigen Sie dazu ein ärztliches Attest. Bei akuter Eigengefährdung und wenn ein Abwarten erhebliche gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen würde, können Sie ausnahmsweise ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts eine geschlossene Unterbringung veranlassen. Der Antrag auf gerichtliche Genehmigung ist dann unverzüglich nachzuholen. Wenn die Voraussetzungen für die Unterbringung wegfallen, müssen Sie die Maßnahme beenden und dies dem Vormundschaftsgericht mitteilen. Die Unterbringung eines Erwachsenen aus erzieherischen Gründen ist nicht möglich. 27

27 Geht von dem Betreuten eine Gefahr für andere Personen aus (Fremdgefährdung), liegt die Zuständigkeit für die Einleitung einer Unterbringung nicht bei Ihnen, sondern beim örtlichen Ordnungsamt. Von dort wird dann die Einweisung nach dem Gesetz über Schutz und Hilfen bei psychischen Krankheiten - NRW (PsychKG) veranlasst. Außerhalb der Dienstzeiten ist die Rufbereitschaft des Ordnungsamtes über die Polizei erreichbar Checkliste für den Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmungsrecht Checkliste bei geschlossener Unterbringung Wo lebt der von Ihnen betreute Mensch? Ist eine Veränderung erforderlich? Ist er in der Lage, seinen Aufenthaltsort selbst zu bestimmen? Welche Wünsche und Vorstellungen äußert der Betroffene? Gibt es unterstützende Hilfen (z. B. Pflegedienst, ambulant betreutes Wohnen) zur Umsetzung dieses Wunsches? Bei Übersiedlung in ein Heim muss die Wohnung gekündigt und aufgelöst werden. Sind die Aufgabenkreise dafür ausreichend oder muss die Betreuung um den Aufgabenkreis der Wohnungsangelegenheiten erweitert werden? Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einholen! Näheres siehe Kapitel 7 ab Seite 29. Bei Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes ist eine polizeiliche Ummeldung vorzunehmen. Ist eine freiheitsentziehende Maßnahme erforderlich? Alternativen prüfen, ärztliches Attest veranlassen und ggf. die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes einholen. Sie finden im Anhang auf Seite Antragsmuster und weitere Arbeitshilfen, die Sie je nach Bedarf nutzen können. (Quelle: Claudia Hautumm) 28

28 7. Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten 7.1. Grundsätzliches (Quelle: Achim Lueckemeyer) Die Unverletzbarkeit der Wohnung ist ein Grundrecht, das im besonderen Maße geschützt ist. Auch in diesem Zusammenhang kann es zu Überschneidungen mit anderen Aufgabenkreisen kommen. Manche Gerichte gehen davon aus, dass die klassischen Aufgabenkreise (Aufenthalt, Gesundheit, Vermögen) auch die Zuständigkeit für Wohnungsangelegenheiten beinhalten. Die Wohnung als Lebensmittelpunkt eines Menschen, den es besonders zu schützen gilt, legt aber die Einrichtung eines gesonderten Aufgabenkreises nahe. Im Zweifel bitten Sie das Amtsgericht um Klärung. Mit dem Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten können Sie im Einvernehmen mit dem Betreuten u. a. folgende Entscheidungen treffen: Betreten der Wohnung Erteilung der Schlüsselgewalt an Dritte Entrümpeln und Renovieren der Wohnung Beschaffung einer Wohnung mit Mietvertragsabschluss Wohnungs- und Haushaltsauflösung bei Umzug, z. B. in eine Pflegeeinrichtung Änderung, Ergänzung, Kündigung des Mietvertrages Müssen Sie Entscheidungen gegen den Willen des betroffenen Menschen treffen, sind Sie verpflichtet, jeweils die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einzuholen. Eine Auflistung genehmigungspflichtiger Maßnahmen 29

29 finden Sie in Kapitel 10 auf Seite 38 des Handbuches. Ist es Ihre Aufgabe über die Vermietung oder den Verkauf von nicht mehr selbst genutztem Wohneigentum zu entscheiden oder haben Sie im Rahmen der Betreuungsführung Mietshäuser zu verwalten, sind diese Angelegenheiten in der Regel mit dem Aufgabenkreis der Vermögensverwaltung zu erledigen (siehe hierzu Kapitel 4, Seite 19 20) Wohnungskündigung Müssen Sie im Verlauf Ihrer Betreuungsführung über eine Wohnungskündigung entscheiden, ist es auch hier wieder wichtig, dass die Maßnahme dem Wohl Ihres Betreuten entspricht. Hier sind nicht nur finanzielle Aspekte maßgebend, sondern auch die persönlichen Auswirkungen auf den Betreuten beim Verlust des gewohnten sozialen Umfelds. Je nach Situation ist eine Kündigung aber nicht zu vermeiden. Wenn Sie die Wohnung Ihres Betreuten kündigen wollen/müssen, benötigen Sie vorher die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. Eine gerichtliche Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn der von Ihnen betreute Mensch selbst die Kündigung ausspricht und keine Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit bestehen. Wird das Mietverhältnis Ihres Betreuten durch den Vermieter gekündigt, informieren Sie bitte das Vormundschaftsgericht Wohnungsauflösung Eine Wohnungsauflösung sollten Sie als rechtlicher Betreuer erst dann veranlassen, wenn eine Rückkehr des betreuten Menschen dauerhaft nicht mehr möglich und eine entsprechende Entscheidung über den weiteren Aufenthalt im Vorfeld getroffen wurde. Hier gilt es, je nach Einzelfall folgende Punkte zu beachten: In der Praxis übernehmen spezielle Unternehmen oder soziale Institutionen die Wohnungsauflösung; der Betreute trägt hierfür die Kosten. Wichtig ist, dass alles, was der Betreute in sein neues Umfeld mitnehmen kann, vorab aussortiert wird. Eigene Möbel oder Erinnerungsstücke helfen besonders alten Menschen oder Verwirrten bei einer besseren Orientierung oder Erinnerung. Je nach Situation können Sie den Betreuten bei der Auflösung unterstützen. Hierbei ist es nicht Betreueraufgabe selbst Hand anzulegen, sondern die Organisation der Wohnungsauflösung zu veranlassen. Sollten sich in der Wohnung Wertgegenstände, z. B. ein wertvolles Klavier, befinden, sorgen Sie für die Sicherstellung oder einen Verkauf. Kleinere Gegenstände, wie Schmuck oder Briefmarken, können notfalls in ei- 30

Merkblatt für die Betreuerinnen und Betreuer

Merkblatt für die Betreuerinnen und Betreuer Merkblatt für die Betreuerinnen und Betreuer Das Amtsgericht Betreuungsgericht hat Sie zur Betreuerinnen bzw zum Betreuer bestellt. Dieses Merkblatt soll Ihnen einen kurzen allgemeinen Überblick über Ihre

Mehr

Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine

Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer für den Rhein-Erft- Kreis e.v. Kämischhof - Erftstadt-Gymnich Das Betreuungsrecht Inhalt Grundlagen des Betreuungsrechts

Mehr

Michael Herzog 2011 09. Sozialamt

Michael Herzog 2011 09. Sozialamt Sozialamt 1 Grundzüge des Betreuungsrechts Kein Volljähriger wird mehr entmündigt (Vormundschaft und Pflegschaft sind abgeschafft). Stattdessen wird vom Betreuungsgericht eine Betreuung angeordnet. Eine

Mehr

Das Betreuungsgesetz

Das Betreuungsgesetz Das Betreuungsgesetz Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die gesetzliche Vertretung erwachsener Menschen. Ziel des

Mehr

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v.

Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung. Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Betreuungsrecht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Präsentiert von: Annette Reimers Betreuungsverein für den Kreis Herzogtum Lauenburg e.v. Vortragsaufbau Grundzüge des Betreuungsrechts Vorsorgevollmacht

Mehr

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

Die gesetzliche Betreuung

Die gesetzliche Betreuung Das derzeit gültige Betreuungsgesetz (BtG) ist zum 01.01.1992 in Kraft getreten und löste damit das über 100-jährige Vormundschaftsrecht im Erwachsenenbereich ab. Betreuung als Rechtsfürsorge zum Wohl

Mehr

Ich, (Vollmachtgeber/in)

Ich, (Vollmachtgeber/in) Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail erteile hiermit Vollmacht an: (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse

Mehr

10 BESONDERHEITEN ANDERER AUFGABENKREISE...9

10 BESONDERHEITEN ANDERER AUFGABENKREISE...9 INFORMATIONEN FÜR BETREUERINNEN UND BETREUER BETREUUNGSBEHÖRDE des Landkreises Südliche Weinstrasse Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Sorgen und Pessimismus bestimmen in diesen Tagen allenthalben die

Mehr

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht - Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: Thomas Artzt - Danziger Str.1-58256 Ennepetal - Telefon: 02333.2040 thomas.artzt@t-online.de www.betreuungen.tk (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus

Mehr

Mitglied im deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Vorsorgevollmacht

Mitglied im deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband. Vorsorgevollmacht Mitglied im deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband VEREIN SOZIALE DIENSTE E.V. Betreuungen und Vormundschaften Minderjähriger Am Lindenberg 29 35463 Fernwald Telefon (0 64 04) 6 25 82 Telefax (0 64

Mehr

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon:

Vorsorgevollmacht. Name (ggf. Geburtsname): Vorname: Geburtsdatum: Strasse: Wohnort: Telefon: Vorsorgevollmacht Meine Personalien Wohnort: Sobald infolge einer schweren körperlichen oder psychischen Erkrankung oder einer Behinderung meine Entscheidungsfähigkeit zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt

Mehr

Rechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61)

Rechtliche Betreuung. Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61) Rechtliche Betreuung Betreuungsbehörde der Stadt Kassel Rathaus, Obere Königsstraße 8, Geschäftszimmer H 408 a, Telefon (05 61) 7 87-50 10 Falsche Vorstellungen!!! Rechtliche Betreuung betrifft nicht nur

Mehr

InformatIonen für migrantinnen und migranten

InformatIonen für migrantinnen und migranten DIE RECHTLICHE BETREUUNG Mit Erläuterungen zur Vorsorgevollmacht Rheinallee 97 101 55118 Mainz Telefon 06131 967-260 www.lsjv.rlp.de DEUTSCH überreicht durch InformatIonen für migrantinnen und migranten

Mehr

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte

Mehr

Muster: Vollmacht. Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum)

Muster: Vollmacht. Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) Muster: Vollmacht Ich,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -Vollmachtgeber(in), bevollmächtige meine Vertrauensperson,, (Name, Vorname, Geburtsdatum) (Adresse) -bevollmächtigte Person, mich in allen

Mehr

Weiterführende Literaturhinweise... 10

Weiterführende Literaturhinweise... 10 Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen... 10 Weiterführende Literaturhinweise... 10 I. Was ist eine Betreuung und wie unterscheidet sich die Betreuungsverfügung von der Vollmacht und der Patientenverfügung?...

Mehr

II. 14 Betreuungsrecht

II. 14 Betreuungsrecht II. 14 Betreuungsrecht Sinn & Zweck 1. Betreuung dient dazu, Rechtshandlungen im Namen des Betreuten zu ermöglichen, die dieser selbst nicht mehr vornehmen kann, und wird zeitlich und sachlich für entsprechende

Mehr

Tübingen-Lustnau / Dettenhausen

Tübingen-Lustnau / Dettenhausen II Urkundenrolle 2016 Nr.. Notariat Tübingen-Lustnau Tübingen-Lustnau / Dettenhausen Geschehen am i. W.: Vor mir, Notarin Barbara Haußmann, beim Notariat Tübingen-Lustnau ist in 72074 Tübingen-Lustnau,

Mehr

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag)

GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) Ich GESUNDHEITSVOLLMACHT (Formulierungsvorschlag) erteile hiermit 1. 2.... je einzeln die widerrufliche Vollmacht, mich bei sämtlichen Gesundheitsangelegenheiten zu vertreten. Die behandelnden Ärzte sind

Mehr

18 werden mit Behinderung

18 werden mit Behinderung 18 werden mit Behinderung -Vorsorgevollmacht -gesetzliche Betreuung Jutta Hertneck-Rechtsanwältin In den Ziegeläckern 8 in 71332 Waiblingen kanzlei@hertneck.com Rechtsanwältin Jutta Hertneck - 2016 1 Vollmacht

Mehr

B e r i c h t. 2. Gesundheitszustand a) Wie ist der derzeitige Gesundheitszustand (körperlicher Zustand, Gebrechen, Krankheiten usw.)?

B e r i c h t. 2. Gesundheitszustand a) Wie ist der derzeitige Gesundheitszustand (körperlicher Zustand, Gebrechen, Krankheiten usw.)? 7 XVII Ort, und Datum Betreuungsverfahren für, geboren am B e r i c h t für die Zeit vom bis. 1. Aufenthaltsort d. Betroffenen Wo befindet d. Betroffene sich zur Zeit? (Genaue Anschrift) 2. Gesundheitszustand

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Deutscher Bundestag WD /16 Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Altersvorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 06. September 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-,

Mehr

Sozialhilfeantrag. Antrag auf Gewährung von: Auskunft erteilt: Telefon: Zimmer. Eingang: Kurze Begründung des Antrages. Eingliederungshilfe

Sozialhilfeantrag. Antrag auf Gewährung von: Auskunft erteilt: Telefon: Zimmer. Eingang: Kurze Begründung des Antrages. Eingliederungshilfe Eingang: Auskunft erteilt: Telefon: Zimmer Sozialhilfeantrag Antrag auf Gewährung von: Kurze Begründung des Antrages Eingliederungshilfe Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Krankenhilfe I. Angaben zum :

Mehr

NOTFALL- und VORSORGEMAPPE

NOTFALL- und VORSORGEMAPPE NOTFALL- und VORSORGEMAPPE von (Name, Vorname) E- _ welche! Name der Versicherung Telefon V 26 27 Vollmacht Seite 1 Vorsorgevollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum

Mehr

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v.

Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht Claudia Stockmann Caritasverband Meschede e.v. Vorsorgevollmacht und Betreuungsrecht 1 Betreuungsrecht - 1992 löste das Betreuungsrecht das bis dahin bestehende Vormundschaftsrecht ab - Keine Entmündigung mehr - Wenn ein Mensch sein Leben nicht mehr

Mehr

V O L L M A C H T. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax. erteile hiermit Vollmacht an. (bevollmächtigte Person) Name, Vorname

V O L L M A C H T. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax. erteile hiermit Vollmacht an. (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Vollmacht Vollmacht Seite 1 V O L L M A C H T Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (bevollmächtigte Person)

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jörn Hülsemann Anwaltshaus seit 1895, Hameln Was wir heute besprechen Das gesetzliche Sorgerecht und seine Grenzen.

Mehr

Die rechtliche Betreuung

Die rechtliche Betreuung Die rechtliche Betreuung Wenn ein Volljähriger sich wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht mehr um seine Angelegenheiten kümmern kann, muss

Mehr

Die Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung Die Was ist das? In der benennt der volljährige Verfasser eine Person des eigenen Vertrauens für den Fall, dass das Vormundschaftsgericht wegen Entscheidungs- und Handlungsunfähigkeit einen gesetzlichen

Mehr

Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom

Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: (Bundestagsbeschluss vom Synopse 1906 BGB Anstehende Rechtsänderungen lt. BT-Drucksachen 17/11513 und 17/12086 Stand: 18.01.2013 (Bundestagsbeschluss vom 17.01.2013) 1906 BGB Geltende Fassung 1906 BGB Neue Fassung 1906 Genehmigung

Mehr

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Thema. Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge. Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Thema Gesetzliche Betreuung für Erwachsene - Vorsorge Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Wichtige Bausteine für ein selbstbestimmtes Leben nicht nur im Alter Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung

Mehr

Vollmacht Ich (Name, Vorname) (Vollmachtgeber/in) (Geburtsdatum) (Straße) (Postleitzahl und Ort) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum)

Mehr

Vollmacht Ich (Name, Vorname) (Vollmachtgeber/in) (Geburtsdatum) (Straße) (Postleitzahl und Ort) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname) (bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum)

Mehr

eine Betreuerin/einen Betreuer zu bestellen, weil die/der Betroffene insbesondere folgende Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann:

eine Betreuerin/einen Betreuer zu bestellen, weil die/der Betroffene insbesondere folgende Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann: (bitte nachfolgende Angaben in jedem Fall vollständig ausfüllen) Name: Vorname: Anschrift: Telefon: priv./dienstl. Anschrift des zuständigen Amtsgerichtes (siehe Infoblatt): An das Amtsgericht Straße PLZ

Mehr

Ich,... (Vollmachtgeber/in)

Ich,... (Vollmachtgeber/in) 38 Vorsorgevollmacht Ich,. (Name) (Vorname) (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum: Geburtsort: Adresse: Telefon: Telefax: erteile hiermit Vollmacht an Herrn / Frau (Name) (bevollmächtigte Person). (Vorname)

Mehr

Vollmacht. (Vollmachtgeber/in)

Vollmacht. (Vollmachtgeber/in) Vollmacht Seite 1 Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort

Mehr

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0 Rev.-Nr.

Vorsorgevollmacht. Klinikum Herford / Schwarzenmoorstraße 70 / Herford / Tel.: /94-0  Rev.-Nr. Vorsorgevollmacht Erarbeitet vom Klinischen Komitee im Klinikum Herford. Im Komitee sind sowohl Ärzte als auch Mitarbeitende der Pflegedienste, Theologen und ein Jurist vertreten. Der Text entspricht den

Mehr

Informationen zur rechtlichen Betreuung

Informationen zur rechtlichen Betreuung Informationen zur rechtlichen Betreuung Vorwort In unserer schnelllebigen Zeit gibt zunehmend Menschen, die es aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr schaffen, im Alltag allein

Mehr

VORSORGEVOLLMACHT. Familienname Vorname ggf. Geburtsname. Familienname Vorname ggf. Geburtsname

VORSORGEVOLLMACHT. Familienname Vorname ggf. Geburtsname. Familienname Vorname ggf. Geburtsname VORSORGEVOLLMACHT, auch über meinen Tod hinaus gemäß 672 BGB*: erteile Vollmacht hiermit an folgende Person : Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet meinen Bevollmächtigten, meinem Willen entsprechend

Mehr

Vorsorgevollmacht. (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person)

Vorsorgevollmacht. (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person) Vorsorgevollmacht Ich,. (Name) (Vorname) (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum: Geburtsort: Adresse: Telefon: Telefax: erteile hiermit Vollmacht an Herrn / Frau (Name). (Vorname) (bevollmächtigte Person) Geburtsdatum:

Mehr

Unterhalt und Sorgerecht

Unterhalt und Sorgerecht Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel

Mehr

Vorsorgevollmacht. ... Vorname Nachname Geburtsdatum ... Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte erteile ich hiermit folgender Person: ...

Vorsorgevollmacht. ... Vorname Nachname Geburtsdatum ... Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte erteile ich hiermit folgender Person: ... Vorsorgevollmacht von Im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte erteile ich hiermit folgender Person: und bei Verhinderung der vorgenannten Person: die Vollmacht, mich in allen gerichtlichen und außergerichtlichen

Mehr

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Betreuungsstelle Rechtliche Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Die Betreuungsstelle stellt sich vor Betreuungsrecht - rechtliche Grundlagen - Anregung einer Betreuung - weitere Anknüpfungspunkte

Mehr

V o l l m a c h t. Ich (Straße, Postleitzahl und Ort) ... (Telefon, ) erteile hiermit Vollmacht an. (Straße, Postleitzahl und Ort)

V o l l m a c h t. Ich (Straße, Postleitzahl und Ort) ... (Telefon,  ) erteile hiermit Vollmacht an. (Straße, Postleitzahl und Ort) V o l l m a c h t Ich (Vollmachtgeber/in) erteile hiermit Vollmacht an (Vollmachtnehmer/in) Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden

Mehr

Eine Patientenverfügung liegt vor Ja Nein

Eine Patientenverfügung liegt vor Ja Nein VORSORGEVOLLMACHT Ich (Name, Vorname/Vollmachtgeber) (Geburtsdatum) erteile hiermit Vollmacht an (Name, Vorname/bevollmächtigte Person) (Geburtsdatum) (Adresse, Telefon, Fax, E-Mail) Diese Vertrauensperson

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ...

Vorsorgevollmacht. Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ... Vorsorgevollmacht Seite 1 Vorsorgevollmacht Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an...(bevollmächtigte

Mehr

Ich,... geb. am... in..., V O R S O R G E V O L L M A C H T

Ich,... geb. am... in..., V O R S O R G E V O L L M A C H T Kanzlei Urbainsky - Nymphenburger Straße 90 e - Ich,...... geb. am..... in..., zurzeit wohnhaft....., erteile hiermit V O R S O R G E V O L L M A C H T für 1. 2. 3. Die Vollmachtnehmer zu 1), zu 2) und

Mehr

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in

Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen, in 1BUJFOUFOWFSGÛHVOH 7PSTPSHFWPMMNBDIU #FUSFVVOHTWFSGÛHVOH Was Sie tun können, um richtig vorzusorgen Durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder Altersabbau kann jeder Mensch in eine Situation kommen,

Mehr

Um eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu vermeiden, erteile ich

Um eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu vermeiden, erteile ich Vollmacht Um eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu vermeiden, erteile ich hiermit folgender Person: die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben habe,

Mehr

Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) (Grundsicherung für Arbeitsuchende) Ich beantrage für mich und die unter II. aufgeführten Personen die oben genannte Leistung. I. Antragsteller/in:

Mehr

Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention

Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB. Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention Psychiatrie Jahrestagung 2012 des BeB Betreuungsverfahren und betreuungsrechtliche Unterbringungspraxis im Lichte der UN-Konvention Ralph Sattler, Betreuungsverein Ludwigshafen im DW Pfalz Dr. Jörg Breitmaier,

Mehr

Vorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an

Vorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an Vorsorge-Vollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail Erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt -

Vorsorgevollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) bevollmächtige hiermit widerruflich. evtl. weitere Person 2. - beide jeweils einzelvertretungsberechtigt - Vorsorgevollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Adresse, Telefon, Telefax bevollmächtige hiermit widerruflich (bevollmächtigte Person/en) 1. Name, Vorname, Geburtsdatum

Mehr

Anlagen zum Antrag auf stationäre Eingliederungshilfe

Anlagen zum Antrag auf stationäre Eingliederungshilfe Anlagen zum Antrag auf stationäre Eingliederungshilfe Soweit zutreffend bitte folgende Unterlagen in Kopie beifügen: - Personalausweis - Schwerbehindertenausweis - Bescheid des Versorgungsamtes - Betreuerausweis

Mehr

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant

Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Rechtliche Grundlagen FeM - ambulant Die Verantwortung der rechtlichen Betreuer und Betreuerinnen Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Was ist zu bedenken? 2. Rechtliche Grundlagen a) Auszug aus dem Grundgesetz

Mehr

Vorsorgevollmacht. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax, . erteile hiermit Vollmacht an meine/n 1. Bevollmächtigte/n:

Vorsorgevollmacht. (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname. Adresse. Telefon, Telefax,  . erteile hiermit Vollmacht an meine/n 1. Bevollmächtigte/n: Vorsorgevollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) erteile hiermit Vollmacht an meine/n 1. Bevollmächtigte/n: Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die

Mehr

TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht

TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht Margrit Kania Betreuungsrecht, Überörtliche Betreuungsbehörde Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 25. April 2013 1

Mehr

Vortrag Vorsorgemöglichkeiten

Vortrag Vorsorgemöglichkeiten Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg 1 Vortrag Vorsorgemöglichkeiten Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg Eric Thormählen Betreuungsstelle Stadt Oldenburg 2 Individuelle Vorsorgemöglichkeiten

Mehr

Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Vollmacht mit Betreuungsverfügung Vollmacht mit Betreuungsverfügung (Vollmachtgeber/in:) Ich, erteile hiermit Vollmacht an (Bevollmächtigte/r-Vertrauensperson:) Für den Fall, dass die oben genannte Person nicht zur Verfügung steht und

Mehr

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden

Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Probleme des Betreuungsrechts aus der Sicht der gerichtlichen Praxis Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Kieß Landgericht Dresden Aktuelle Themen des Betreuungsrechts: Feststellung der

Mehr

Generalvollmacht. von. , geborene/r, geb. am.. in, wohnhaft: Straße, Ort ausgestellt am

Generalvollmacht. von. , geborene/r, geb. am.. in, wohnhaft: Straße, Ort ausgestellt am Generalvollmacht von, geborene/r, geb. am.. in, wohnhaft: Straße, Ort ausgestellt am.. - 1 - 1 Bevollmächtigung (1) Ich erteile hiermit, geb. am.. in, wohnhaft: Straße, Stadt, die uneingeschränkte Generalvollmacht,

Mehr

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung

Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Gesundheitssorge im Rahmen der Betreuung Die Würde des Menschen ist unantastbar es sei denn, er ist altersdement oder sonst sehr pflegebedürftig. Susanne Moritz (wissenschaftl. Mitarbeiterin Uni Regensburg)

Mehr

Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die/den Pflegebedürftige/n

Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die/den Pflegebedürftige/n Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die/den Pflegebedürftige/n gemäß 82 und 90 SGB XII Anlage B Name, Vorname: Geburtsdatum: Heim: Bevollmächtigte/r bzw. Betreuer/in: Anschrift:

Mehr

Hinweise zum Betreuungsrecht

Hinweise zum Betreuungsrecht Hinweise zum Betreuungsrecht Allgemeines Neben der tatsächlichen Pflege einer hilfebedürftigen Person muss ggf. auch ihre Vertretung gegenüber Dritten geregelt werden. Dies kann mittels einer förmlichen

Mehr

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin

Der betreute Mensch als Patient. Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Der betreute Mensch als Patient Erkner, 9. Mai 2018 Dr. Andrea Diekmann Vizepräsidentin des Kammergerichts, Berlin Voraussetzungen für die Betreuerbestellung Das Betreuungsgericht bestellt auf Antrag des

Mehr

Ich, erteile hiermit erstrangige Vollmacht an... (bevollmächtigte Person, Vollmachtnehmer/in)

Ich, erteile hiermit erstrangige Vollmacht an... (bevollmächtigte Person, Vollmachtnehmer/in) VOLLMACHT VOM Ich,... Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum, Adresse, Telefon, ggf. Telefax, ggf. E-Mail erteile hiermit erstrangige Vollmacht an Name, Vorname (bevollmächtigte Person, Vollmachtnehmer/in)

Mehr

Anlage VM. Team. Nummer der Bedarfsgemeinschaft. Familienname/ggf. Geburtsname, Vorname Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers

Anlage VM. Team. Nummer der Bedarfsgemeinschaft. Familienname/ggf. Geburtsname, Vorname Geburtsdatum der Antragstellerin/des Antragstellers Anlage VM zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen (zu Abschnitt 5 des Hauptantrages) Hinweis: Die Daten unterliegen

Mehr

V O L L M A C H T. Ich, erteile hiermit Vollmacht an

V O L L M A C H T. Ich, erteile hiermit Vollmacht an Seite 1 von 5 V O L L M A C H T Ich, erteile hiermit Vollmacht an Diese Vertrauensperson wird hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich im Folgenden angekreuzt oder angegeben

Mehr

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:...

Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Vorname, Name:... Das große Vorsorge-Handbuch44Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Für den Fall, dass ich, Vorname, Name:... Anschrift:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... dauerhaft oder vorübergehend durch eine körperliche,

Mehr

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Antwort: BKK Rieker Ricosta Weisser Stockacher Str. 4-6 78532 Tuttlingen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Änderung der Pflegestufe (Höherstufungsantrag)

Mehr

Vorsorgevollmacht. Johannes-Hospiz Münster

Vorsorgevollmacht. Johannes-Hospiz Münster Vorsorgevollmacht Johannes-Hospiz Münster Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon/Handy Telefax E-Mail erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (bevollmächtigte

Mehr

Vorsorgevollmacht. (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ... ( ) (Name, Vorname,) ...

Vorsorgevollmacht. (Name, Vorname) ... (Geburtsdatum, Geburtsort) ... (Adresse) ... (Telefon, Telefax) ... ( ) (Name, Vorname,) ... Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Seite 1 Ich,... (Vollmachtgeber/in) (Name, Vorname) (Geburtsdatum, Geburtsort) (Adresse) (Telefon, Telefax) (E-Mail) erteile hiermit Vollmacht an...(bevollmächtigte

Mehr

Anlagen zum Antrag auf stationäre Hilfe zur Pflege (Pflegeheime)

Anlagen zum Antrag auf stationäre Hilfe zur Pflege (Pflegeheime) Anlagen zum Antrag auf stationäre Hilfe zur Pflege (Pflegeheime) Soweit zutreffend bitte folgende Unterlagen in Kopie beifügen: - Personalausweis - Schwerbehindertenausweis - Bescheid des Versorgungsamtes

Mehr

Katja Rosendahl, Volljuristin Leiterin Schuldner und Insolvenzberatung

Katja Rosendahl, Volljuristin Leiterin Schuldner und Insolvenzberatung Katja Rosendahl, Volljuristin Leiterin Schuldner und Insolvenzberatung Vortrag 02.03.2018 Landesverband Volkssolidarität MV e.v. Gutenbergstraße 1 19061 Schwerin Tel: 0385-30 347-460 E- Mail: Katja.Rosendahl@Volkssolidaritaet.de

Mehr

Ersatz-Vorsorgevollmacht

Ersatz-Vorsorgevollmacht Ich Vorname Name (Vollmachtgeberin / Vollmachtgeber) Geburtsdatum Geburtsort / Geburtsland Straße Hausnummer Plz Ort Telefon / Mobil / Telefax E-Mail-Adresse erteile hiermit ersatzweise Vollmacht an: Vorname

Mehr

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen

Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Einkommenserklärung für die soziale Wohnraumförderung von Wohnungssuchenden/Wohnungsinhabern/ Wohnungsinhaberinnen Name, Vorname: Anschrift: Geburtsdatum: Beruf (Angabe freiwillig) 1. Meine steuerpflichtigen

Mehr

Vollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) erteile hiermit Vollmacht. an (bevollmächtigte Person)

Vollmacht. Ich, (Vollmachtgeber/in) erteile hiermit Vollmacht. an (bevollmächtigte Person) Vollmacht Ich, (Vollmachtgeber/in) Vorname, Name Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon Telefax erteile hiermit Vollmacht an (bevollmächtigte Person) Vorname, Name Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon

Mehr

Vorsorgevollmacht Checkliste. Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal

Vorsorgevollmacht Checkliste. Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal Vorsorgevollmacht Checkliste Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal Mit diesem Leitfaden liegen Sie vor der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht richtig 1. Welche Zielsetzung ist gegeben?

Mehr

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung

Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Wille und Wohl des Betroffenen in der rechtlichen Betreuung Der rechtliche Rahmen Frank Merker, Vorsitzender Richter am Landgericht Cottbus Der Wille des Betroffenen Die freie Willensbestimmung 2 Kriterien

Mehr

Anlagen zum Antrag auf stationäre Eingliederungshilfe

Anlagen zum Antrag auf stationäre Eingliederungshilfe Anlagen zum Antrag auf stationäre Eingliederungshilfe Soweit zutreffend bitte folgende Unterlagen in Kopie beifügen: - Personalausweis - Schwerbehindertenausweis - Bescheid des Versorgungsamtes - Betreuerausweis

Mehr

V o l l m a c h t. Vorname, Name. Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort. Telefon/Fax/Mail. Ich bevollmächtige widerruflich und über meinen Tod hinaus

V o l l m a c h t. Vorname, Name. Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort. Telefon/Fax/Mail. Ich bevollmächtige widerruflich und über meinen Tod hinaus 1 V o l l m a c h t Vorname, Name Geb.am Straße, Haus-Nr. PLZ, Wohnort Telefon/Fax/Mail Ich bevollmächtige widerruflich und über meinen Tod hinaus 1. Name 2. Name geb. am geb. am Straße Straße Wohnort

Mehr

Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Vollmacht mit Betreuungsverfügung Vollmacht mit Betreuungsverfügung (Vollmachtgeber/in:) Ich, erteile hiermit Vollmacht an (Bevollmächtigte/r-Vertrauensperson:) Für den Fall, dass die oben genannte Person nicht zur Verfügung steht und

Mehr

18 werden mit Behinderung - was ändert sich?

18 werden mit Behinderung - was ändert sich? 18 werden mit Behinderung - was ändert sich? Mit dem 18. Geburtstag, dem Eintritt der Volljährigkeit, endet das Sorgerecht der Eltern für alle Kinder. Bei Kindern mit Behinderung sind viele Änderungen

Mehr

Vollmacht. (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person)

Vollmacht. (Vollmachtgeber/in) (bevollmächtigte Person) Vollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsname Geburtsort Adresse Telefon, Telefax erteile hiermit Vollmacht an: Name, Vorname (bevollmächtigte Person) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon,

Mehr

Ich,, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) geboren am in, wohnhaft in, Adresse. erreichbar unter, Telefonnummer, ggf. -Adresse/Telefaxnummer

Ich,, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) geboren am in, wohnhaft in, Adresse. erreichbar unter, Telefonnummer, ggf.  -Adresse/Telefaxnummer Ich,, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) geboren am in, Datum Ort wohnhaft in, Adresse, Telefonnummer, ggf. E-Mail-Adresse/Telefaxnummer erteile hiermit Vollmacht an, Name, Vorname (Vollmachtnehmer/in)

Mehr

Fixierungen in der Somatik

Fixierungen in der Somatik Fixierungen in der Somatik Chefarzt- Dienstberatung am 29.08.2018 Felix M. Böcker, Naumburg 1 Priv. Doz. Dr. med. Felix M. Böcker Klinik für psychische Erkrankungen (Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik)

Mehr

Betreuungsrecht. Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen

Betreuungsrecht. Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen Betreuungsrecht Was ist Betreuung? Der Begriff Betreuung ist missverständlich. Im allgemeinen Sprachgebrauch umfasst Betreuung tatsächliche Hilfen Was ist Betreuung? Betreuung wird eigentlich in einem

Mehr

Einführung ins Betreuungsrecht

Einführung ins Betreuungsrecht Einführung ins Betreuungsrecht 1. Dezember 2015, 19:30 Uhr Treverer- Schule Trier Angela Kalicki Diakonisches Werk Trier Simmern-Traben-Trarbach 1. Grundzüge des Betreuungsrechts und Voraussetzungen 2.

Mehr

1.) Arbeiten alle Schuldnerberatungsstellen kostenfrei oder müssen Gebühren gezahlt werden?

1.) Arbeiten alle Schuldnerberatungsstellen kostenfrei oder müssen Gebühren gezahlt werden? Modul 2 Nur eine Unterschrift?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V15 Wissenstest Ziel: Abfrage von Vorwissen oder vermitteltem Wissen Anmerkung: Der Wissenstest kann sowohl vor der Vermittlung

Mehr

auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen!

auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! auremar - Fotolia.com Die Betreuungsverfügung Ratgeber mit Muster. Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! 1 Die Betreuungsverfügung Worauf Sie beim Erstellen achten müssen! Es passiert immer wieder.

Mehr

Vorlage. Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung

Vorlage. Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung Vorlage Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung 1 Vorlage Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht Ich, erteile hiermit Vollmacht an Diese Person ist hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu

Mehr

Vollmacht. Bodenseekreis. Kreisseniorenrat. Ich, Vorname, Name. geboren am, wohnhaft Adresse. erteile hiermit Vollmacht an:

Vollmacht. Bodenseekreis. Kreisseniorenrat. Ich, Vorname, Name. geboren am, wohnhaft Adresse. erteile hiermit Vollmacht an: Bodenseekreis Kreisseniorenrat Vollmacht Ich, Vorname, Name (Vollmachtgeber/in) geboren am, Geburtsdatum in Geburtsort wohnhaft Adresse Telefon Fax E-Mail erteile hiermit Vollmacht an: Vorname, Name (bevollmächtigte

Mehr

Vorsorgevollmacht (Bitte ausfüllen und Nichtzutreffendes streichen)

Vorsorgevollmacht (Bitte ausfüllen und Nichtzutreffendes streichen) Vorsorgevollmacht (Bitte ausfüllen und Nichtzutreffendes streichen) Ich, (Vollmachtgeber/in) Name, Vorname:... geborene..., geb. am...in..., wohnhaft in... Straße:...; Telefon... E-Mail:... erteile hiermit

Mehr