Einführung ins Betreuungsrecht
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- Falko Hauer
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1 Einführung ins Betreuungsrecht 1. Dezember 2015, 19:30 Uhr Treverer- Schule Trier Angela Kalicki Diakonisches Werk Trier Simmern-Traben-Trarbach
2 1. Grundzüge des Betreuungsrechts und Voraussetzungen 2. Betreuungsverfahren 3. Gesundheitssorge 4. Aufenthaltsbestimmung 5. Vermögenssorge 6. Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen 7. Anhalten und Öffnen der Post 8. Betreuerauswahl und Betreuerbestellung 9. Allgemeine Betreuerpflichten 10. Rechtsstellung des Betreuten 11. Betreuungs- Ende 12. Ansprüche im Betreuungsrecht
3 Grundzüge des Betreuungsrechtes seit Entmündigung abgeschafft so wenig Eingriff wie möglich in persönliche Rechte Unterstützung in genau festgelegten Aufgabenkreisen
4 Voraussetzungen einer Betreuung ( 1896 BGB) Das Betreuungsgericht kann einen Betreuer bestellen, wenn: psychische Erkrankung, körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt. Betroffener kann eigene Angelegenheiten nicht selber besorgen. auch nicht durch Bevollmächtigten oder andere Hilfen regelbar. Anordnung einer Betreuung muss nach Frist vom Gericht überprüft werden (max. nach 7 Jahren)
5 Betreuerauswahl und -bestellung Wunsch des Betroffenen ausschlaggebend Bei ehrenamtlicher Betreuung werden zuerst nahe Angehörige gefragt
6 Betreuungsverfahren Verfahrensgrundsätze: Zuständig ist Betreuungsgericht (Abteilung des Amtsgerichtes) Verfahren beginnt auf Antrag oder von Amts wegen Betroffener stets verfahrensfähig, kann Anträge stellen und sich äußern, sowie Rechtsmittel einlegen Die Betreuungsbehörde wird hinzu gezogen (Sachverhaltsaufklärung)
7 Anhörung: Betreuungsverfahren Betroffener ist persönlich vom Betreuungsrichter anzuhören Anhörung in üblicher Umgebung des Betroffenen Anhörung kann ausnahmsweise unterbleiben, wenn Gesundheitsgefahr droht oder Betroffener zu Äußerung nicht in der Lage ist.
8 Betreuungsverfahren Sachverständigengutachten: Sachverständigengutachten erforderlich In Ausnahmefällen ärztliches Zeugnis Vorführung und Unterbringung zur Begutachtung möglich
9 Betreuerauswahl und -bestellung Weitere Auswahlkriterien: Ehegatte, Lebenspartner, nahe Verwandte werden bevorzugt, wenn keine anderen Vorschläge vorliegen. Heimmitarbeiter ausgeschlossen Betreuerbestellung gegen den Willen des Betroffenen nicht möglich, wenn er diesen frei bilden kann.
10 Umfang der Betreuung, Pflichten 1901 BGB: Angelegenheiten zum Wohl des Betreuten regeln Wünsche und Vorstellungen des Betreuten beachten Möglichkeiten innerhalb der Aufgabenkreise nutzen: um Krankheit, Behinderung, Beeinträchtigung zu beseitigen bzw. zu verbessern, ihre Verschlimmerung zu verhüten, ihre Folgen zu mildern.
11 Gesundheitssorge Aufgaben: Krankenversicherungsschutz ärztliche Behandlungen Pflege und Rehabilitationsmaßnahmen Behandlung und Pflege beaufsichtigen, Abhilfe bei Mängeln für Sterilisationen muss gesonderter Betreuer bestellt werden
12 Gesundheitssorge Heilbehandlung im Strafrecht: Jede Untersuchung und Heilmaßnahme ist eine Körperverletzung, wenn Patient nicht vorher einwilligt! Einsichts- und Steuerungsfähigkeit muss für Einwilligung gegeben sein, wird von Arzt beurteilt Notfallbehandlung: Einwilligung wird als mutmaßlich unterstellt
13 Aufenthaltsbestimmung Wohnverhältnisse des Betreuten regeln Anmietung und Kündigung von Wohnraum (gerichtl. Genehmigung notwendig) Ordnungsbehördliche An-, Ab- und Ummeldungen, sowie Ausweispflichten Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes
14 Vermögenssorge Geltendmachung von Zahlungsansprüchen aller Art Prüfen von Ansprüchen, die sich gegen den Betreuten richten Schutz der Vermögenswerte des Betreuten gegen den Zugriff Dritter Verwaltung von Haus- und Grundeigentum Vermögensanlage nach dem Grundsatz der Mündelsicherheit
15 Vermögenssorge Vermögensverzeichnis: zu Beginn der Betreuung alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verzeichnen
16 Vermögenssorge Nicht laufend benötigtes Vermögen muss vom Betreuer angelegt werden mündelsicher (sicher vor Insolvenz- Risiken)
17 Vermögenssorge Elternteil als Betreuer gelten als befreite Betreuer 1908i Abs. 2 BGB Sie sind von den Beschränkungen in der Vermögenssorge befreit, daher kein Sperrvermerk in Konten mündelsichere Geldanlage ohne Genehmigung vom Gericht keine jährliche Rechnungslegung aber alle 2 Jahre Vermögensverzeichnis neu an Gericht und bei Betreuungsende Schlussrechnung 1890 BGB
18 Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden und Versicherungen Anträge, falls erforderlich stellen für: Wohngeld Weiterzahlung Kindergeld wg. Schwerbehinderung (wenn Lebensunterhalt nicht selbst verdient werden kann und Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist) Grundsicherungsleistungen im Alter oder bei Erwerbsminderung Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegekasse) Schwerbehindertenausweis Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse
19 Anhalten und Öffnen der Post Persönliche Post ungeöffnet übergeben sonstige Posteingänge bearbeiten Gesetzliche Vertretung mitteilen Wenn nötig Nachsendeantrag stellen
20 Rechtsstellung des Betreuten Geschäftsfähigkeit: rechtlich eigenverantwortlich handeln zu können Betreuerbestellung ohne Einfluss auf die Geschäftsfähigkeit Betreuter kann neben dem Betreuer rechtlich wirksam handeln Geschäftsfähigkeit kann durch Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sein Feststellung verbindlich nur durch Richter
21 Rechtsstellung des Betreuten Einwilligungsvorbehalt (EV): zusätzlich zur Betreuung vom Gericht angeordnet Voraussetzungen: Betreute droht sich selbst schwer zu schädigen EV muss sich auf bestimmte Aufgabenkreise des Betreuers beziehen z. Bsp. Vermögenssorge Innerhalb dieser gilt der Betreute als beschränkt geschäftsfähig Betreuer muss Rechtsgeschäften zustimmen, ansonsten kommt Vertrag nicht zustande!
22 Rechtsstellung des Betreuten Auswirkungen auf den Betreuten: Bis zur Einwilligung sind Rechtsgeschäfte des Betreuten schwebend unwirksam Einseitige Willenserklärungen, z.b. Kündigungen, sind nur wirksam, wenn Betreuer vorab eingewilligt hat Amtliche Schriftstücke können nicht an Betreuten wirksam zugestellt werden Fristen beginnen erst, wenn der Betreuer Kenntnis von den Sachverhalten erhält
23 Rechtsstellung des Betreuten Dennoch wirksame Erklärungen: Ohne Einwilligung des Betreuers sind dennoch rechtswirksam: Rechtsgeschäfte, die ausschließlich rechtlich vorteilhaft (z.b. Schenkung) Geringfügige Bargeschäfte des täglichen Lebens (z.b. Lebensmitteleinkauf) Geschäfte mit Geldmitteln, die dem Betreutem zur freien Verfügung überlassen wird (z.b. Taschengeld)
24 Rechtsstellung des Betreuten Keine Einwilligungsvorbehalte möglich: Eheschließungen und Lebenspartnerschaften Verfügung von Todes wegen (insbes. Testament) strafrechtlichen Einwilligungen (z.b. Heilbehandlung) höchstpersönlichen Erklärungen (z.b. Wahlhandlung)
25 Betreuungsende Aufhebung der Betreuung: Aufhebung, wenn Betreuungsvoraussetzungen entfallen sind Einschränkungen von Aufgabenkreisen, falls nicht mehr erforderlich Aufhebung von Einwilligungsvorbehalten, falls nicht mehr erforderlich
26 Betreuungsende Betreuung endet ohne Aufhebungsbeschluss, wenn Betreuter verstirbt Betreuungsgericht unterrichten Abschließende Pflichten gegenüber den Erben Testament dem Nachlassgericht übergeben
27 Betreuungsende abschließende Betreuerpflichten Betreuerausweis zurück ans Betreuungsgericht Schlussbericht mit Schlussrechnung
28 Ansprüche im Betreuungsrecht Beratung und Unterstützung: Betreuungsgericht Betreuungsbehörde Hilfestellung der Behörde bei Unterbringungsmaßnahmen Beratung, Einführung und Ausbildung durch anerkannte Betreuungsvereine Inanspruchnahme von Rechtsberatung im Namen des Betreuten
29 Ansprüche im Betreuungsrecht Aufwendungsersatz: Ehrenamtlicher Betreuer kann jährliche Pauschale beim Amtsgericht geltend machen ( Euro 399,00 ) Aufwendungspauschale unterliegt gegebenenfalls der Steuerpflicht
30 Ansprüche im Betreuungsrecht Versicherungsschutz: Ehrenamtliche Betreuer/ innen sind in Rheinland- Pfalz haftpflichtversichert Betreuungsvereine bieten ergänzenden Haftpflichtversicherungsschutz an
31 Kontaktdaten: Angela Kalicki Dipl. Sozialarbeiterin Betreuungsverein im Diakonischen Werk des Ev. Kirchenkreises Trier e.v. Theobaldstr Trier Telefon:
32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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