Teilnahmeantrag für das Verhandlungsverfahren

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1 Bewerber:. Teilnahmeantrag für das Verhandlungsverfahren Umstellung von Höchstspannungs- Öl- Transformatoren in Umspannwerken der APG, in den Jahren 2016 und 2017 Firma und Adresse des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) Name: Telefon: Fax: Ansprechperson (Formblatt ANS) (zwingend für eine rechtsgültige Übermittlung): Bei Bewerbergemeinschaften ist der zustellbevollmächtigte Federführer zwingend anzugeben: Name: Telefon: Fax: Vom Bewerber sind die grau unterlegten Felder auszufüllen. APG

2 Allgemeine Angaben Bezeichnung: Trafoumstellungen in Umspannwerken der APG Auftraggeberin: Austrian Power Grid AG Wagramer Straße 19 IZD-Tower A-1220 Wien Einreichungsform des Teilnahmeantrages: ausschließlich in elektronischer Form am Einkaufsportal der Auftraggeberin unter bis zum angegebenem Ende der Teilnahmefrist (Einlagen) Ende der Anfragenfrist: bis spätestens , 12:00 Uhr (Einlangen Anfragen) Ende der Teilnahmefrist: bis spätestens , 12:00 Uhr (Einlangen Teilnahmeantrag) Inhaltliche Anfragen: ausschließlich in elektronischer Form am Einkaufsportal der Auftraggeberin unter in deutscher Sprache bis zum angegebenen Ende der Anfragenfrist (Einlagen) Verfahren: Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, nach den Bestimmungen für Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich, gemäß Bundesvergabegesetz 2006 idgf (BVergG) Erfüllungsort: Österreich (AT), Umspannwerke Ernsthofen, Dürnrohr, Kaprun und Lienz der Austrian Power Grid AG Liefer-/Leistungszeitraum: September 2016 bis Juni 2017 APG Seite 2 von 24

3 0.1) Ich (Wir) anerkenne(n), dass meinem (unserem) Teilnahmeantrag insbesondere die nachfolgenden Bestimmungen zugrunde liegen: die Auftragsbekanntmachung, der vorliegende Teilnahmeantrag, die in Punkt 0.2). beigeschlossenen Unterlagen Für einen ausschreibungsgemäßen Teilnahmeantrag darf der vorgegebene Text weder geändert noch ergänzt werden. Vom Bieter sind nur die grau hinterlegten Felder mit Eintragungen zu versehen und mit den erforderlichen Beilagen am Einkaufsportal der Auftraggeberin hochzuladen. 0.2) Folgende Unterlagen bilden einen integrierenden Bestandteil meines (unseres) Teilnahmeantrags: Beigeschlossene Unterlagen: (bitte ankreuzen) allfälliges Begleitschreiben zum Teilnahmeantrag Erklärung einer allfälligen Bewerbergemeinschaft Pkt. 9. (Formblatt BEW) Liste allfälliger Subunternehmer Pkt. 10. (Formblatt SUT) JA NEIN Subunternehmererklärung Pkt. 10. (Beilage SUE zu Formblatt SUT) Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie Pkt. 10. (Beilage SUS zu Formblatt SUT) Nachweis der Eignung durch folgende Einzelnachweise: (bitte ankreuzen) Strafregisterauszüge, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt lit.a) *) (aktueller) Firmenbuchauszug, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied, nicht bei natürlichen Personen (Pkt lit.b) *) letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt lit.c) *) letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt, bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt lit.d) *) Nachweis der Befugnis und bei einer allfälligen Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied (Pkt. 4.1.) *) JA NEIN APG Seite 3 von 24

4 *) oder Nachweis der Eignung mittels Eigenerklärung betreffend Eignung durch den Bewerber *) Eigenerklärung betreffend Eignung Pkt (Formblatt EIG) Beigeschlossene Unterlagen (bitte ankreuzen) Umsatzerlöse (Formblatt UMS, belegt durch GuV oder Auszügen daraus gemäß Pkt. 4.2.a Nachweis der Mindestdeckungshöhe der Betriebshaftpflichtversicherung gemäß Pkt lit.b Bankerklärung (Bonitätsauskunft) gemäß Pkt lit.c JA NEIN Nachweis ISO-9001:2000-Zertifikation gemäß Pkt lit.a Nachweis der Referenzprojekte gemäß Pkt lit.b (Formblatt UNT inkl. Beilage RUN entsprechend den angegebenen Unternehmensreferenzen im EU/EWR Raum) Nachweis kaufmännisch, technisches Schlüsselpersonal gemäß Pkt lit.c (Formblatt PER inkl. Beilage RPE entsprechend den angegebenen Schlüsselpersonen) Nachweis Wartungs-, Service- und Montagepersonal gemäß Pkt. 12. Nachweis der Auswahlkriterien: (bitte ankreuzen) Nachweis ISO oder EMAS Zertifikation gemäß Pkt lit.a Nachweis eines gültigen Zertifikats OHSAS gemäß Pkt lit.b Nachweis von zusätzlichen Referenzen gemäß Pkt lit.c (Formblatt UNT inkl. Beilage RUN entsprechend den angegebenen Unternehmensreferenzen im EU/EWR Raum) JA NEIN Für welches Los erfolgt die Bewerbung: (zutreffendes bitte ankreuzen) JA NEIN Die Bewerbung erfolgt für Los 1 Die Bewerbung erfolgt für Los 2 Die Bewerbung erfolgt für alle Lose APG Seite 4 von 24

5 APG Seite 5 von 24

6 0.3) Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die unter Punkt 4. der vorliegenden Teilnahmeunterlagen festgelegten Eignungskriterien erfülle/n und ich/wir die in den Teilnahmeunterlagen festgelegten Nachweise auf Aufforderung unverzüglich beibringen kann/können. 0.4) Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, sämtliche in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, die mit den vorliegenden Unterlagen erlangten Informationen sowie Informationen über seine/ihre Bewerbung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Teilnahmeunterlagen werden kostenlos an die Bewerber übergeben. Die Teilnahmeunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Die Weitergabe der Teilnahmeunterlagen im Original oder als Kopie ist nicht gestattet. Datum und rechtsgültige Unterschrift(en): (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) UID-Nummer(n): (nur von nichtösterreichischen Bewerbern aus EU-Mitgliedstaaten, bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern) Vom Bewerber sind die grau unterlegten Felder auszufüllen. APG Seite 6 von 24

7 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINE AUSSCHREIBUNGSBESTIMMUNGEN ZIEL UND ZWECK DES TEILNAHMEANTRAGES BEGRIFFSBESTIMMUNGEN AUFTRAGGEBERIN VERGEBENDE STELLE TECHNISCHER ANSPRECHPARTNER EINHALTUNG ARBEITS- UND SOZIALRECHTLICHER BESTIMMUNGEN INFORMATIONSÜBERMITTLUNG (GEMÄß 204 BVERGG 2006) LEISTUNGSUMFANG/AUSSCHREIBUNGSZIEL WIDERRUF VERFAHRENSART UND VERFAHRENSABLAUF VERFAHRENSART VERFAHRENSABLAUF Erste Stufe Zweite Stufe VORLÄUFIGER ZEITLICHER RAHMEN DES VERGABEVERFAHRENS VERGÜTUNG FÜR DIE TEILNAHME AUSSCHLUSSGRÜNDE UND NACHWEISE FÜR DAS NICHT-VORLIEGEN ALLGEMEINE BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT BESONDERE BERUFLICHE ZUVERLÄSSIGKEIT NACHWEISE FÜR DAS NICHT-VORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN EIGENERKLÄRUNG BETREFFEND DIE EIGNUNG EIGNUNGSKRITERIEN BEFUGNIS WIRTSCHAFTLICHE UND FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT AUSWAHLKRITERIEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT ANFRAGEN ABGABETERMIN UND FORM DES TEILNAHMEANTRAGES VERTRAULICHKEIT GESCHLECHTSNEUTRALE BEZEICHNUNG ÜBERMITTLUNGSFORMEN IM VERFAHREN TEILNAHMEANTRAG SONSTIGE KORRESPONDENZ BEWERBERGEMEINSCHAFTEN SUBUNTERNEHMER SCHADENERSATZ SONSTIGE BESONDERE BEDINGUNGEN APG Seite 7 von 24

8 1. Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 1.1. Ziel und Zweck des Teilnahmeantrages Ziel und Zweck der vorliegenden Teilnahmeunterlagen ist es, interessierten Unternehmen einen Überblick über die zu vergebenden Lieferungen/Leistungen, sowie den Ablauf des Vergabeverfahrens zu geben. Außerdem sind diesen Teilnahmeunterlagen die Richtlinien für die Erstellung des Teilnahmeantrages, die gültigen Verfahrensregeln und die Angaben und Nachweise zu entnehmen, die für die Auswahl der Teilnehmer für das Verhandlungsverfahren maßgeblich sind Begriffsbestimmungen Für den Zweck der Bewerberauswahl werden die Bezeichnungen Interessent, Bewerber, Bieter, Auftragnehmer (in der Folge kurz AN), Auftraggeberin (in der Folge kurz APG oder AG) und vergebende Stelle wie folgt verwendet: Interessent: Bewerber: Bieter: Auftragnehmer: Auftraggeberin: Vergebende Stelle: Unternehmer, der sich am Verhandlungsverfahren beteiligen will. Interessent, der einen Teilnahmeantrag einbringt. Bewerber, der ein Angebot einreicht. Bieter, der den Zuschlag erhält. Erteilt den Auftrag an den Auftragnehmer bzw. schließt den Vertrag ab. Unternehmen/Organisationseinheit, die das Vergabeverfahren durchführt. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit Interessent, Bewerber, Bieter, Auftragnehmer, Auftraggeberin und vergebende Stelle sowohl einzelne Unternehmen als auch Gemeinschaften und Arbeitsgemeinschaften derselben gemeint Auftraggeberin Austrian Power Grid AG Wagramer Straße 19 IZD-Tower A-1220 Wien Die AG ist Sektorenauftraggeberin gemäß 165 Bundesvergabegesetz APG Seite 8 von 24

9 1.4. Vergebende Stelle Austrian Power Grid AG Einkauf (UKB) Herr Ing. Johann Brandstötter, MAS, MSc Wagramer Straße 19 A-1220 Wien 1.5. Technischer Ansprechpartner Für UW Ernsthofen, UW Dürnrohr Austrian Power Grid AG Werke (UAW) Herr Ing. Jürgen Pilgerstorfer Wagramer Straße 19 A-1220 Wien Für UW Kaprun, UW Lienz Austrian Power Grid AG Werke (UAW) Herr Dipl.-Ing. (FH) Andreas Sommer Wagramer Straße 19 A-1220 Wien 1.6. Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen Es sind die in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften ( 241 BVergG 2006) einzuhalten. Diese Vorschriften sind bei der für die Ausführung des Auftrages örtlich zuständigen gesetzlichen Interessensvertretung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsehbar Informationsübermittlung (gemäß 204 BVergG 2006) Jegliche Korrespondenz zwischen der AG und den Bewerbern/Bietern erfolgt elektronisch über das Einkaufsportal der AG unter Beschreibung/Ausschreibungsziel Austrian Power Grid AG (in der Folge kurz APG ) ist Eigentümerin und Betreiberin des überregionalen Hochspannungsnetzes mit den Spannungsebenen 110-, 220- und 380-kV in der Regelzone APG und ist für Betriebsführung, Instandhaltung, Planung und Ausbau des Netzes zuständig. APG Seite 9 von 24

10 Im Netz der APG muss in den Jahren (2016 bis 2017) eine umfangreiche Umstellung von Höchstspannungs- Öl- Transformatoren vorgenommen werden. Die Lieferungen/Leistungen sind voraussichtlich von September 2016 bis Juni 2017 zu erbringen. Los 1 UW Ernsthofen, UW Dürnrohr Der geplante Ablauf der Trafo-Umstellungen: (1) : Einrüsten bestehender RHU1 (300MVA, 220/110kV) in VEH (2) : Umstellen bestehender RHU1 auf Reservefundament inkl. Verkabelungstausch am Trafo in VEH (3) : Trafoumstellung Reservetrafo von VDU (220MVA, 220/110kV) auf das sanierte Fundament RHU1 in VEH (4) : Fundamentstellung Reservetrafo VDU (5) : Aufrüsten Reservetrafo VDU als neuer RHU1 in VEH (6) : IBN neuer RHU1 (220MVA, 220/110kV) (7) : Umstellung alter RHU1 (300MVA, 220/110kV) auf saniertes Fundament RHU4 (8) : Aufrüsten alter RHU1 als neuer RHU4 in VEH (9) : IBN neuer RHU4 (300MVA, 220/110kV). Liefer- und Leistungsumfang Bieter: Engineering Demontage aller am Trafo angebauten Anbauteile (wie Trafohilfsbetriebe, Verteiler, Lastschalterantriebe dgl.) und abpumpen des Trafoöles für die Umstellung des Reservetrafos VDU nach VEH Verladen und Transport des Reservetrafos VDU vom Umspannwerk Dürnrohr in das Umspannwerk Ernsthofen Abladen und Einbringung des Reservetrafos VDU zum sanierten Trafofundament in VEH Zweimaliges Umstellen des RHU1 in VEH (später RHU4) - wird während der Umbauphase am Reservefundament ohne Aufrüstung zwischengeparkt Aufrüsten und Füllen der Trafos mit Trafoöl (inkl. Wiederaufbereitung des Trafoöles) Betriebsbereite Montage und IBN der Trafos Los 2 UW Kaprun, UW Lienz Der geplante Ablauf der Trafo-Umstellungen: (10) Abrüstung und Vorbereitung für den Transport 220/110 kv-transformator U6 im UW Kaprun: (11) Abtransport Transformator U6 aus dem UW Kaprun: (12) Transport des Transformators U6 nach UW Lienz, Aufrüsten auf Reservefundament, Anschluss an APG-Steuerschrank und betriebsbereite Fertigstellung: APG Seite 10 von 24

11 Liefer- und Leistungsumfang Bieter: Engineering Überprüfung des im UW Lienz vorhandenen Reservetrafofundamentes für die Aufnahme des 220/110 kv-transformators U6 aus dem UW Kaprun; Planung allfälliger Anpassungsarbeiten am vorhandenen Fundament Demontage aller am Trafo angebauten Anbauteile (wie Trafohilfsbetriebe, Verteiler, Lastschalterantriebe dgl.) und abpumpen des Trafoöles für die Umstellung des Trafos U6 von UW Kaprun nach UW Lienz Verladen und Transport des des Trafos U6 von UW Kaprun in das UW Lienz Abladen und Einbringung Trafos U6 in das Reservefundament UW Lienz Aufrüsten und Füllen der Trafos mit Trafoöl (inkl. Wiederaufbereitung des Trafoöles), Anschluss an bauseits beigestellten Steuerschrank Betriebsbereite Montage und IBN der Trafos Ausschreibungsziel ist, der Abschluss eines Vertrages (Bestellung) mit dem Bestbieter über die erforderlichen Lieferungen/Leistungen. Der geschätzte Gesamt-Wert der Bestellung (Wert-Spanne) beträgt ca. 1,8 bis 2,0 Mio. EUR Widerruf Die Realisierung der Vorhaben erfolgt vorbehaltlich aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen und des Nachweises der Wirtschaftlichkeit. Die AG behält sich vor, bei einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (insbesondere bei einer massiven Einschränkung der aus derzeitiger Sicht vorliegenden Mittelfreigabe oder einer wesentlichen Änderung ihrer Organisationsstruktur) von einer Vergabe der Lieferungen/Leistung Abstand zu nehmen und das Verfahren zu widerrufen. Diese Bestimmung berührt nicht das Recht der AG, die Ausschreibung allenfalls aus anderen Gründen zu widerrufen. Ein Widerruf der Ausschreibung oder auch eine Terminverschiebung vor oder während bzw. nach Ablauf der Angebotsfrist kann daher nicht ausgeschlossen werden. APG Seite 11 von 24

12 2. Verfahrensart und Verfahrensablauf 2.1. Verfahrensart Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, nach den Bestimmungen für Sektorenauftraggeber im Oberschwellenbereich, gemäß Bundesvergabegesetz 2006 idgf (BVergG) durchgeführt. Zuständige Vergabekontrollbehörde: Bundesverwaltungsgericht, Erdbergstraße , A-1030 Wien Verfahrensablauf Die AG führt das Verhandlungsverfahren als zweistufiges Verfahren durch. In der ersten Stufe prüft die AG die fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträge der Bewerber in einem Eignungs- und Auswahlverfahren. In der darauf folgenden zweiten Stufe ermittelt die AG das technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot jener Bewerber, die in der ersten Stufe für die Angebotsabgabe ausgewählt wurden. Das Verhandlungsverfahren wird daher in der zweiten Stufe mit mehreren Bietern durchgeführt Erste Stufe Im Eignungsverfahren prüft die AG die Angaben und Nachweise der Bewerber in ihren Teilnahmeanträgen auf Vorliegen von Ausschlussgründen (gemäß Punkt 3.) und Eignungskriterien (gemäß Punkt 4.) dieser Unterlage (zwingende Mindesterfordernisse). Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes oder bei Nichterfüllen eines Eignungskriteriums kann der Bewerber nicht zur Angebotsabgabe eingeladen werden. Liegt kein Ausschlussgrund vor und sind alle Eignungskriterien erfüllt, prüft und bewertet die AG im Auswahlverfahren den Teilnahmeantrag des jeweiligen Bewerbers nach den Auswahlkriterien gemäß Punkt 5. Die so geprüften und bewerteten Teilnahmeanträge werden nach der erreichten Punktezahl gereiht. Die AG wird die Bewerber mit den bestgereihten Teilnahmeanträgen zur Angebotsabgabe in die zweite Stufe einladen und zwar maximal fünf Bewerber (siehe auch Ziffer 5.1. Leistungsfähigkeit) Zweite Stufe Die eingeladenen Bewerber haben anschließend in der zweiten Stufe auf Grundlage der mit der Einladung zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen Angebote für die ausgeschriebenen Lieferungen/Leistungen abzugeben. Die AG behält sich vor, die Anzahl der Angebote an Hand der Zuschlagskriterien auf drei zu verringern (Scoring- Verfahren). Die AG wird sodann mit den drei erstgereihten Bietern über den gesamten Leistungsinhalt verhandeln, um das für sie qualitativ und wirtschaftlich beste Angebot gemäß den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien zu ermitteln (Bestbieterprinzip). APG Seite 12 von 24

13 Das Verhandlungsverfahren wird in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen durchgeführt. Die AG behält sich vor, im Rahmen der Verhandlungen von den Bietern eine Vertiefung, Änderung oder Präzisierung der in ihrem Angebot gemachten Angaben, insbesondere im Hinblick auf inhaltliche und auf kommerzielle Aspekte, zu verlangen. Sodann wird die AG die Bieter auffordern, die von ihnen gelegten Angebote auf der Grundlage der protokollierten Verhandlungsergebnisse zu modifizieren und hierfür allenfalls Letztangebote zu legen. Die AG gibt überdies bekannt, dass an den bekannt gegebenen Zuschlagskriterien während des Verhandlungsverfahrens, unter Berücksichtigung der allgemeinen Vergabegrundsätze, Änderungen vorgenommen werden können Vorläufiger zeitlicher Rahmen des Vergabeverfahrens Folgender Zeitplan ist aus heutiger Sicht für das Vergabeverfahren geplant Ende der Anfragefrist , 12:00 Uhr Abgabe Teilnahmeantrag bis , 12:00 Uhr Einladung zur Angebotslegung voraussichtlich April 2016 Angebotsabgabe voraussichtlich bis Mai 2016 Evaluierung Angebote und Verhandlung Juni 2016 Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung Juli 2016 Leistungen ab September 2016 Die AG behält sich Verschiebungen dieser Terminprognosen vor Vergütung für die Teilnahme Die AG macht darauf aufmerksam, dass für die Teilnahme am Vergabeverfahren keine Vergütung an Interessenten, Bewerber, Bieter bzw. AN bezahlt wird. 3. Ausschlussgründe und Nachweise für das Nicht-Vorliegen 3.1. Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit Bewerber werden jedenfalls nicht in die zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens zur Angebotsabgabe eingeladen, wenn einer der Ausschlussgründe des 229 Abs. 1 BVergG vorliegt Besondere berufliche Zuverlässigkeit Die AG wird überdies von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern (und deren Subunternehmern) eine Auskunft aus der zentralen Verwaltungsstrafevidenz des Bundesministers für Finanzen gemäß 28b Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl 218/1975 idgf (in der Folge AuslBG ) sowie eine Auskunft aus der Verwaltungsstrafevidenz des Kompetenzzentrums Lohn- und Sozialdumping Bekämp- APG Seite 13 von 24

14 fung (LSDB) gemäß 7n Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, BGBl 459/1993 idgf (in der Folge AVRAG ) einholen. Dies erfolgt zur Prüfung, ob diesen eine rechtskräftige Bestrafung gemäß 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG bzw. 7b Abs. 8, 7i oder 7k AVRAG zuzurechnen ist Nachweise für das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen Die Bewerber sind berechtigt, die vergaberechtliche Eignung mit Ausnahme der Punkte 4.2. und 4.3. mit der Mitgliedschaft beim Auftragnehmer Kataster Österreichs (ANKÖ durch Bekanntgabe ihrer ANKÖ-Mitgliedsnummer nachzuweisen. Die ANKÖ-Mitgliedsnummer ist im Begleitschreiben des Bewerbers anzugeben. Alle Nachweise können gemäß 231 Abs. 3 BVergG auch in Kopie oder elektronisch vorgelegt werden. Die Bewerber haben die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass sämtliche im ANKÖ hinterlegte Nachweise (siehe dazu nachfolgend lit. a. bis d.) aktuell sind. Bewerber müssen das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen auf gesonderte Aufforderung durch die AG unverzüglich folgendermaßen nachweisen: a. Auszug aus dem Strafregister (maximal sechs Monate alt) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 3.1. erfüllt sind; b. Aktueller (maximal drei Monate alt) Auszug aus dem Firmenbuch (nicht bei natürlichen Personen) oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die Erfordernisse gemäß Punkt 3.1. erfüllt sind; c. letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal drei Monate alt) und letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde (maximal drei Monate alt) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Bewerbers, aus denen hervorgeht, dass die Erfordernisse gem erfüllt sind; d. letztgültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt (maximal drei Monate alt) und letztgültige Lastschriftanzeige der zuständigen Finanzbehörde (maximal drei Monate alt) oder gleichwertige Dokumente des Herkunftslandes des Bewerbers, aus denen hervorgeht, dass die Erfordernisse gem erfüllt sind; Werden die oben genannten Bescheinigungen, Lastschriftanzeigen oder Kontoauszüge im Herkunftsland des Unternehmens nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle oben angeführten Fälle erwähnt, ist eine entsprechende, vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Herkunftslandes des Unternehmens abgegebene Erklärung - in beglaubigter deutscher Übersetzung - vorzulegen. APG Seite 14 von 24

15 Mit der qualifizierten elektronischen Signatur des Teilnahmeantrages erklärt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft verbindlich, dass die Ausschlussgründe gemäß Punkt 3.1. nicht vorliegen. Die berufliche Zuverlässigkeit und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe müssen spätestens zum Ende der Teilnahmeantragsfrist gegeben sein und für die Dauer des gesamten Vergabeverfahrens bestehen Eigenerklärung betreffend die Eignung Bewerber können ihre Befugnis, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit auch durch die Vorlage einer vollständig ausgefüllten und bestätigten Eigenerklärung betreffend Eignung (Formblatt EIG) belegen. In diesem Fall können die vorstehend festgelegten Nachweise (Punkt 3.1., Punkt 3.2. und Punkt 3.3. lit. a bis lit. d) vorerst entfallen. Die festgelegten Nachweise sind auf Aufforderung der AG jedoch unverzüglich beizubringen. 4. Eignungskriterien Die Eignung des Bewerbers (der Bewerbergemeinschaft) wird zusätzlich zu den nicht vorhandenen Ausschlussgründen (siehe Punkt 3) anhand der Befugnis, der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der technischen Leistungsfähigkeit nach folgenden Mindestkriterien geprüft: 4.1. Befugnis Teilnahmeberechtigt sind in den EU- bzw. EWR-Mitgliedstaaten ansässige natürliche und juristische Personen, die nachweislich gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind. Österreichische Bewerber müssen über alle für die Erbringung der ausgeschriebenen Lieferungen/Leistungen notwendigen gesetzlichen Befugnisse verfügen. Gleiches gilt für Subunternehmer, an die der Bewerber Leistungen zu vergeben beabsichtigt, sofern zum Nachweis und zur Erfüllung der Eignungs- bzw. Auswahlkriterien Subunternehmen herangezogen werden müssen. Der Bewerber hat seine aufrechte Befugnis (bzw. seines Subunternehmers) durch Vorlage entsprechender Nachweise wie Gewerbeberechtigung, Auszug aus Berufsregister, Bescheinigung der Berufsorganisation usw. in seinem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Bewerber muss spätestens zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe über alle für die Erbringung des gegenständlichen Projekts notwendige gesetzliche Befugnisse verfügen (bei ausländischen EU- bzw. EWR-Bewerbern gemäß Anhang VII BVergG). APG Seite 15 von 24

16 Bewerber aus dem EU- und EWR-Raum, die keinen einschlägigen österreichischen Befähigungsnachweis haben, müssen zumindest über die berufliche Befugnis eines Mitgliedstaates der EU bzw. einer Vertragspartei des EWR-Abkommens verfügen. Sofern Tätigkeiten zu erbringen sind, die in Österreich einem sensiblen reglementierten Gewerbe gemäß 94 ivm 373a Abs. 5 Z 2 GewO zuzuordnen sind oder einem freien Gewerbe, das in einer auf 373a Abs. 6 Z 1 GewO basierenden Verordnung angeführt wird, wird auf die Pflicht hingewiesen, vor Ablauf der Teilnahmefrist eine Anzeige beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft gemäß 373a Abs. 4 GewO vorzunehmen. Der Bewerber hat die fristgerechte Anzeige beim Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen (z. B. Kopie des Antrages). Darüber hinaus haben diese Bewerber eine in deutscher Sprache beglaubigte Abschrift des Berufs- oder Handelsregisters ihres Herkunftslandes oder die dort vorgesehene Bescheinigung oder eidesstattliche Erklärung mit ihrem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für Schweizer Bewerber gilt das für Bewerber aus dem EWR-Raum festgelegte mit der Maßgabe, dass sie gemäß 373b GewO nur Leistungen in Österreich erbringen dürfen, deren tatsächliche Dauer 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr nicht überschreitet Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die AG wird nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe einladen, die finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig sind. Der Bewerber hat zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgendes Mindesterfordernis zu erfüllen: a. Der Bewerber (bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft zusammen) hat / haben einen Mindestumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren von EUR 1,5 Mio./p.a. exklusive Umsatzsteuer nachzuweisen (Formblatt UMS) und mittels Jahresabschlüssen bzw. Gewinn und Verlustrechnung (GuV) oder Auszüge aus Jahresabschlüssen bzw. GuV (als Beilage) zu belegen. b. Einen Nachweis der entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungshöhe von EUR 1,5 Mio. über die Vertragslaufzeit beizubringen. c. Eine Bonitätsauskunft seiner Bank(en) beizulegen. Zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kann sich eine Bewerbergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen. Ebenso kann sich ein Bewerber auf die betreffenden Kapazitäten seiner Subunternehmer beziehen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber auf einen Subunternehmer bezieht und der Bewerber diesen für den Nachweis der finanziellen bzw. wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit benötigt ( erforderlicher Subunternehmer ), hat dieser gegenüber der AG seine solidarisch Haftung mit dem Bewerber im Auftragsfall in Form einer Garantie (Beilage SUS APG Seite 16 von 24

17 zu Formblatt SUT, Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie) bereits im Teilnahmeantrag zu erklären. Weiters sind in diesem Fall für den Subunternehmer bereits im Teilnahmeantrag alle Nachweise zu erbringen, die auch der Bewerber selbst für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen hat Technische Leistungsfähigkeit Die AG wird nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe einladen, die technisch leistungsfähig sind. Der Bewerber erklärt sich damit einverstanden, dass die AG zur Prüfung der angegebenen Referenzen mit den ehemaligen Auftraggebern Kontakt aufnimmt. Zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit kann sich eine Bewerbergemeinschaft auf die Kapazitäten ihrer Mitglieder stützen. Ebenso kann sich ein Bewerber auf die betreffenden Kapazitäten seiner Subunternehmer beziehen. Referenzen werden im Rahmen der Eignungsprüfung nur dann gewertet, wenn der Bewerber (bzw. das betreffende Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. das mit ihm verbundene Unternehmen oder der allenfalls namhaft gemachte Dritte) die Leistung selbst erbracht hat. Im Fall einer Arbeitsgemeinschaft oder Vergabe an Subunternehmer wird das Referenzprojekt im Rahmen dieser Eignungsprüfung nur dann berücksichtigt, wenn der eigene Leistungsanteil des betreffenden Bewerbers (bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft bzw. des mit ihm verbundenen Unternehmens oder eines allenfalls genannten Dritten) an dem von der Arbeitsgemeinschaft durchgeführten Referenzauftrag zumindest 50 % des Auftragswerts des Referenzprojektes betragen hat und die Leistungen im jeweiligen Fachbereich von diesem selbst durchgeführt wurden (oder an Stelle der Eigenleistung bei der unmittelbaren Leistungserbringung durch andere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft dieses wesentlich unterstützt bzw. überwacht hat). Für den Fall, dass sich ein Bewerber auf einen Subunternehmer bezieht und der Bewerber diesen für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit benötigt ( erforderlicher Subunternehmer ), hat dieser gegenüber der AG seine solidarische Haftung mit dem Bewerber im Auftragsfall in Form einer Garantie (Beilage SUS zu Formblatt SUT) bereits im Teilnahmeantrag zu erklären. Weiters sind in diesem Fall für den Subunternehmer bereits im Teilnahmeantrag alle Nachweise zu erbringen, die auch der Bewerber selbst für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit zu erbringen hat. Folgende technische Mindestkriterien müssen mit dem Teilnahmeantrag nachgewiesen werden: a. Nachweis der gültigen ISO-9001:2000-Zertifikation: Nachweis über das Qualitätssicherungssystem (Qualitätsmanagementhandbuch; gültige ISO 9001 Zertifikate für Prozesse, Projektabwicklung, Konstruktion, Einkauf, Fertigung). Zu erbringen ist dieser Nachweis durch eine dem Teilnahmeantrag beigelegte Kopie der Zertifikationsurkunde. Möglich ist auch der Nachweis anderer vergleichbarer, beispielsweise eigener Qualitätssicherungssysteme (QS) APG Seite 17 von 24

18 des Bewerbers, nachgewiesen durch Qualitätsbescheinigungen oder Prüfzeugnisse akkreditierter Stellen. b. Referenzen: Für die Bescheinigung von Referenzen ist das dafür vorgesehene Formblatt UNT samt Beilage RUN (betreffend Unternehmensreferenz, je angegebener Unternehmensreferenz) zu verwenden, die verlangten Referenzen als Mindestreferenz oder Auswahlreferenz zu kennzeichnen und fortlaufend (Nr. 1 bis XX) zu nummerieren. Es muss mindestens eine Referenzen ähnlicher Größenordnung und ähnlicher technischer Aufgabenstellung Umstellung von Höchstspannungs- Öl- Transformatoren (samt Ab- und Aufrüsten) - in den letzten drei Jahren im EU- bzw. EWR-Raum nachgewiesen werden. Gültig sind diese Referenzen nur dann, wenn: Das nachgewiesene gleichartige Projekt bereits weitgehend abgeschlossen ist und nicht älter als drei Jahre ist und diese dem Teilnahmeantrag mittels Formblatt UNT und entsprechender Beilage RUN beigelegt, vollständig ausgefüllt und als Eignungsreferenz gekennzeichnet und nummeriert (Nr. 1 bis XX) wurden und die Referenzen ausreichend beschrieben und durch den jeweiligen Referenzauftraggeber mittels Beilage RUN beglaubigt sind bzw. - wenn im Ausnahmefall bei nicht öffentlichen Auftraggebern die Beglaubigung durch den Referenzauftraggeber nicht erhältlich ist - durch den Bewerber ersatzbeglaubigt worden sind. Im Fall der Ersatzbeglaubigung ist vom Bewerber ausreichend zu dokumentieren warum die Beglaubigung vom nicht öffentlichen Referenzauftraggeber 1 nicht erhältlich war, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet.. c. Kaufmännisch, technisches Schlüsselpersonal: Der Bewerber muss der AG in Formblatt PER (und Beilage RPE betreffend Schlüsselpersonalangaben und -referenz je angegebener Schlüsselperson) mindestens einen für den Ausschreibungsgegenstand zuständigen kaufmännischen und mindestens einen technischen Verantwortlichen nennen, und jeweils als Mindestreferenz kennzeichnen. Im Auftragsfall darf der AN zur Auftragserfüllung ausschließlich den in Beilage RPE genannten Verantwortlichen einsetzen; eine andere als darin genannte Person darf nur dann eingesetzt werden, wenn der Bewerber vorab zumindest die gleiche Qualifikation nachgewiesen und die AG einem solchen Wechsel schriftlich zugestimmt hat. Die AG wird einem solchen Wechsel nur dann zustimmen, wenn die Gleichwertigkeit der Qualifikation gewährleistet ist. Ein von der AG vorab nicht genehmigter Wechsel während des Auswahlverfahrens bzw. des darauf folgenden Verhandlungsverfahrens hat den Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / Bietergemeinschaft zur Folge und ist 1 Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet Referenzen auszustellen! APG Seite 18 von 24

19 auch in der Vertragsabwicklung mit Pönalien sanktioniert bzw. ein außerordentlicher Kündigungsgrund für die AG. Der in der Beilage RPE genannte Verantwortliche muss mindestens ein Referenzprojekt mit ähnlichem Leistungsumfang (gemäß Punkt 4.3. lit. b) geleitet haben und es sind mindestens fünf Jahre Berufs-Erfahrung nachzuweisen. Die Referenzprojekte und die Berufserfahrung sind im Teilnahmeantrag ausreichen zu dokumentieren, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet. 5. Auswahlkriterien 5.1. Leistungsfähigkeit Bewerber welche die erforderlichen Mindestkriterien gemäß Punkt 3. und 4. erfüllt haben, werden unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien beurteilt und gemäß der erreichten Punktezahl gereiht. Sollten mehr als fünf Bewerber bei der Auswahlprüfung dieselbe Punktezahl erreichen oder erreicht mehr als ein Bewerber dieselbe Punktezahl wie der an 5. Stelle gereihte Bewerber, so werden alle Bewerber mit derselben Punktezahl oder alle Bewerber mit derselben Punktezahl wie der an 5. Stelle gereihte Bewerber zur Angebotslegung eingeladen, unabhängig wie groß deren Zahl ist. Für folgende Leistungsfähigkeiten können Punkte erlangt werden: a. Nachweis des gültigen Zertifikats ISO oder EMAS: Erbringt der Bewerber diesen Nachweis eines bestehenden Umweltmanagementsystems durch eine beigelegte Kopie der Urkunde des Zertifikats, dann erhält er fünf Punkte. b. Nachweis des gültigen Zertifikats OHSAS 18001: Erbringt der Bewerber diesen Nachweis eines bestehenden Managementsystems zur Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz durch eine beigelegte Kopie der Urkunde des Zertifikats, dann erhält er fünf Punkte. c. Nachweis von weiteren (über das Mindesterfordernis hinausgehenden) Referenzen im EU-bzw. EWR-Raum in den letzten fünf Jahren durch ausgeführte Aufträge mit sachlicher Nähe zum Ausschreibungsgegenstand (gemäß Punkt 4.3. lit. b): Für jede über die Mindestreferenz hinausgehende mittels der Beilage RUN zu Formblatt UNT nachgewiesene, ausreichend beschriebene und durch den Referenzauftraggeber positiv beglaubigte Referenz, welche die genannten Bedingungen erfüllt, erhält der Bewerber zwei Punkte, maximal können 10 Punkte mit weiteren fünf Referenzen erreicht werden. Für die bereits im Rahmen der Eignungsprüfung angegebenen Referenzprojekte werden im Rahmen der Auswahl keine Punkte mehr vergeben. Referenzen welche vom Bewerber ersatzbeglaubigt worden sind, werden als Auswahlreferenzen nicht gewertet. APG Seite 19 von 24

20 Diese Referenzen sind ebenfalls fortlaufend zu nummerieren und als Auswahlreferenzen zu kennzeichnen, wobei nur die als Auswahlreferenzen Nr. 2 bis Nr. 6 bezeichneten Referenzen, nicht aber allenfalls darüber hinaus vorgelegte Referenzen bei der Beurteilung dieses Auswahlkriteriums Berücksichtigung erfahren. 6. Anfragen Sollten sich bei der Prüfung der Teilnahmeunterlagen Differenzen, Widersprüche oder sonstige Unklarheiten ergeben, hat der Interessent die vergebende Stelle darüber schriftlich in Kenntnis zu setzen, indem er um Klarstellung und, falls notwendig, um entsprechende Korrekturen ersucht. Anfragen sind ausschließlich in elektronischer Form über das Einkaufsportal der AG unter in deutscher Sprache bis zum Ende der Anfragenfrist (Einlangen) zu stellen. Über Anfragebeantwortungen werden Sie per Mail (an die von Ihnen angegebene -Adresse) informiert und diese sind auf dem Einkaufsportal einzusehen. Im Sinne der Gleichbehandlung ersucht die AG allfällige Fragen so zu stellen, dass ein Rückschluss auf den Fragesteller nicht möglich ist. Die Anfragen werden gesammelt und anonymisiert gegenüber der vom Bewerber genannten Zustelladresse beantwortet. Später als zum genannten Termin eingehende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die AG wird, falls ihr dies erforderlich erscheint, eine schriftliche Antwort erteilen. Die Antworten werden gleichzeitig an alle Bezieher der Teilnahmeanträge übermittelt und sind bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge zu berücksichtigen. Die AG behält sich vor, Informationen zum geplanten Vorhaben im Verhandlungsverfahren zu präzisieren, zu ergänzen oder abzuändern. 7. Abgabetermin und Form des Teilnahmeantrages Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag in elektronischer Form am Einkaufsportal der AG unter bis zum angegeben Abgabedatum und Uhrzeit (Einlangen) abzugeben. Das Risiko des rechtzeitigen Eingangs des Teilnahmeantrages trägt der Bewerber. Eine Abgabe des Teilnahmeantrages nach dem Ablauf des Abgabetermins ist nicht möglich. Unterlagen in Papierform werden ebenso wenig berücksichtigt wie eine Einreichung per Fax oder . Die Teilnahmeanträge und sämtliche Unterlagen sind in deutscher Sprache zu verfassen. Formblätter, Beilagen und Nachweise sind in der aktuellen Fassung in Kopie und in deutscher Sprache und soweit sie nicht in deutscher Sprache abgefasst sind in Kopie und in beglaubigter deutscher Übersetzung beizulegen. APG Seite 20 von 24

21 Der Bewerber hat ausschließlich die grau unterlegten Felder des vorliegenden Teilnahmeantrages auszufüllen und die unter Punkt 0.2. angeführten Unterlagen beizulegen. Der Teilnahmeantrag ist vom Bewerber an der dafür vorgesehenen Stelle (Punkt 0.4. unten) einmal rechtsgültig zu unterfertigen. Darüber hinaus sind alle Seiten des Teilnahmeantrages (einschließlich der Beilagen) in der rechten oberen Ecke mit dem Firmenwortlaut (Stempel oder Aufdruck) des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften nur vom federführenden Mitglied) zu versehen, so dass eine eindeutige Zuordnung der Teilnahmeunterlagen zum jeweiligen Bewerber möglich ist. Die AG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass nur vollständig ausgefüllte und mit allen Nachweisen versehene Teilnahmeanträge geprüft werden. Der Bewerber haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller in den Teilnahmeanträgen gemachten Angaben. Fehlende Angaben werden nicht gewertet, falsche Angaben und fehlende Nachweise führen zum Ausschluss des Bewerbers vom Verfahren. Bestimmungen zur elektronischen Abgabe des Teilnahmeantrages: Alle Bestandteile des Teilnahmeantrages (insbesondere Formblätter und Beilagen) sind entsprechend unter Verwendung bereitgestellter Originalunterlagen auszufüllen bzw. zu erstellen, allenfalls einzuscannen und mit dem Teilnahmeantrag, elektronisch auf das Einkaufsportal der AG hochzuladen und fristgerecht abzugeben. Die Teilnahmeanträge müssen, dem BVergG entsprechend, mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur und verschlüsselt abgegeben werden. Informationen über die elektronische Signatur finden Sie auf der persönlichen Startseite nach dem Login auf dem Einkaufsportal der AG. Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von einer bevollmächtigten Person signiert werden. Rechtsgültig gefertigte Vollmachten aller Mitglieder müssen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Mit der rechtsgültigen, elektronischen Unterfertigung erkennt der Bewerber ohne Einschränkungen alle Bestimmungen dieser Verfahrensstufe an. Für systembedingte Fragen zum Einkaufsportal der AG steht den Bewerbern eine Supporthotline (Tel.: +43 (0) 1 / , welcome@vemap.com) kostenlos zur Verfügung Vertraulichkeit Diese Unterlagen und ihre Anlagen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle weiteren von der AG bzw. der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Informationen sind vom Empfänger (Interessenten) vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht öffentlich zugänglich, bekannt oder ohne Mitwirkung des Empfängers (Interessenten) bekannt werden. Die von der AG bzw. der vergebenden Stelle zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen vom Interessenten, Bewerber, Bieter bzw. dessen Subunternehmer nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zweck der Erstellung des Teilnahmeantrages oder Angebotes verwendet werden. Der Bewerber verpflichtet sich während und APG Seite 21 von 24

22 auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabeverfahrens zur Geheimhaltung der Unterlagen sowie von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der AG. Diese Verpflichtung des Bewerbers gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit dem Bewerber verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Bewerber, auch gegenüber den Medien bis zur Zuschlagserteilung keine Informationen über den Umstand seiner Beteiligung, den Stand des Vergabeverfahrens oder sonstige Umstände der gegenständlichen Ausschreibung zu erteilen. Ein Verstoß gegen diese Verschwiegenheitspflicht kann zum Ausscheiden des betreffenden Bewerbers führen. Der Bewerber hat diese Verpflichtungen jedenfalls an Dritte zu überbinden (z. B. an Subunternehmer). Die AG wird den vertraulichen Charakter aller die Bewerber und deren Unterlagen betreffenden Angaben gegenüber Dritten wahren. Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller interessierter Unternehmen, Bewerber bzw. Bieter ist es nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Vorhaben von der AG bzw. der vergebenden Stelle zu erlangen oder zu nutzen. Ausgenommen davon sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen von der AG bzw. der vergebenden Stelle zugänglich gemacht werden. Es ist interessierten Unternehmen, Bewerbern und Bietern sowie deren Subunternehmern und Beratern nicht gestattet, Themen im Zusammenhang mit dem Vorhaben oder dem Vergabeverfahren mit der AG bzw. vergebenden Stelle zu erörtern, es sei denn, dass die AG bzw. die vergebende Stelle zuvor schriftlich zugestimmt hat. Diese Verpflichtung der Interessenten bzw. Bewerber bzw. Bieter bzw. deren Subunternehmer gilt zeitlich und örtlich unbeschränkt Geschlechtsneutrale Bezeichnung Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form, sofern dies möglich ist, für beide Geschlechter. 8. Übermittlungsformen im Verfahren 8.1. Teilnahmeantrag Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ausschließlich in elektronischer Form am Einkaufsportal der AG unter vor Ablauf der angegebenen Teilnahmefrist abzugeben (Einlangen). APG Seite 22 von 24

23 8.2. Sonstige Korrespondenz Die Korrespondenz zwischen der AG und den Verfahrensteilnehmern während des Ausschreibungsverfahrens erfolgt über das Einkaufsportal und in deutscher Sprache. Minder bedeutsame Mitteilungen, Aufforderungen, Benachrichtigungen und Informationen können auch mündlich oder telefonisch übermittelt werden. Aus Beweissicherungsgründen empfiehlt die AG jedoch eine der oben angeführten Übertragungsarten. Der Bewerber hat am Deckblatt seines Teilnahmeantrages zwingend eine Fax-Nummer und/oder -Adresse anzugeben, an die Informationen rechtsgültig übermittelt werden können. 9. Bewerbergemeinschaften Bewerbergemeinschaften sind zulässig; sie bilden bei Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft, sie müssen ihre Bildung durch vollständiges Ausfüllen von Formblatt BEW erklären. Sie müssen am Deckblatt des Teilnahmeantrages einen zustellbevollmächtigten Federführer nennen, der in allen Belangen des Vergabeverfahrens bevollmächtigt ist, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu vertreten. Eine allfällige Beschränkung der Vollmacht des Federführers ist unwirksam. Allfällige Änderungen in der Person des Federführers sind der AG unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Jede Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft ist der AG zwingend schriftlich anzuzeigen und von dieser zu genehmigen. 10. Subunternehmer Die Weitergabe von unwesentlichen Teilen der Leistung an andere Unternehmen wie z.b. Subunternehmer ist grundsätzlich zulässig. Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig. Die Weitergabe von Teilen der Leistung an andere Unternehmen wie z.b. Subunternehmer ist nur insoweit zulässig, als das Unternehmen die für die Ausführung seines Teils der Leistung erforderliche Befugnis und Eignung besitzt. Sofern ein Bewerber beabsichtigt, für die Leistungserbringung Subunternehmer heranzuziehen, hat er diese in Formblatt SUT (Liste allfälliger Subunternehmer) anzuführen. Der Eigenleistungsanteil ist in diesem Fall vom Bewerber schlüssig nachzuweisen und auf Aufforderung der AG zu erläutern. Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag in gegenständlichem Formblatt die Person eines allfälligen Subunternehmers samt dem von diesem zu übernehmenden Leistungsteil sowie den Umfang dieser Subunternehmerleistung anzugeben und einen Nachweis über die tatsächliche Verfügbarkeit des Subunternehmers in Form einer Subunternehmererklärung (Beilage SUE zu Formblatt SUT) vorzulegen. APG Seite 23 von 24

24 Die Nennung mehrerer Unternehmen für einen Leistungsteil, dessen Weitergabe der Bewerber beabsichtigt, ist möglich. Die Weitergabe von Leistungen durch Unternehmen, an die der Bewerber bereits die Leistungen weitergegeben hat, ist unzulässig (keine Sub-Sub-Vergabe). Die Weitergabe von Teilen der Leistung ist nur insoweit zulässig, als der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erforderliche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die berufliche Zuverlässigkeit gemäß den Abschnitten 3 und 4 dieser Teilnahmeunterlage besitzt. Zum Nachweis der finanziellen, wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit sowie im Rahmen des Auswahlverfahrens kann sich der Bewerber auf die Kapazitäten seiner Subunternehmer stützen. In diesem Fall ist eine Solidarhaftungserklärung von Subunternehmern in Form einer Garantie (Beilage SUS zu Formblatt SUT) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ein Wechsel des Subunternehmers ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der AG und darüber hinaus nur dann zulässig, wenn eine sachliche Notwendigkeit für den Wechsel besteht. Im Übrigen wird die AG einem Wechsel des Subunternehmers dann zustimmen, wenn der Bewerber die Gleichwertigkeit des neuen Subunternehmers nachweist. Die AG behält sich vor, für den neuen Subunternehmer alle Nachweise zu fordern, die vom Bewerber zu erbringen sind. 11. Schadenersatz Die AG und die vergebende Stelle haften für einen Schaden, der dem Bewerber im Vergabeverfahren allenfalls entsteht, ausschließlich bei nachgewiesenem hinreichend qualifizierten Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen. 12. Sonstige besondere Bedingungen Der Leistungsumfang des Bewerbers/Bieters (siehe Pkt. 1.8) bezieht die Planung, die Konstruktion, die Koordination, die Lieferung und Dokumentation u. dergl. mehr der erforderlichen Lieferungen/Leistungen ein. Die gesamte Dokumentation ist in deutscher Sprache zu erstellen. Ebenso muss die Auftragsabwicklung (sowie ggf. spätere Serviceleistungen) deutschsprachig geführt werden. Es werden nur Teilnahmeanträge von Bietern akzeptiert, welche entsprechend qualifiziertes Service- und Montagepersonal vorweisen können. Angaben darüber sind in prüfbarer Form, dem Teilnahmeantrag beizulegen. APG Seite 24 von 24

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