Erhöhung zum KV 2014
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- Jan Albrecht
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1 Offizielles Fachblatt der Elektroinnung Wien Nr. 02 / Mai 2014 Ausgabe Wien / Burgenland Erhöhung zum KV 2014 Die Unabhängige Schiedskommission beim BMWFJ hat für die Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker für Verträge mit öffentlichen Auftraggebern eine Kostenerhöhung auf dem Lohnsektor aus dem Titel Kollektivvertragsabschluss 2014 von 2,35 % unabgemindert mit Wirksamkeit 1. Jänner 2014 festgestellt. Die Abminderungen erfolgen in der vereinbarten Fassung der jeweils gültigen ÖNORM B Der Grenzwert gem. ÖNORM B 2111 ist zu beachten. Sofern dem Vertrag von der ÖNORM B 2111 abweichende Bestimmungen für die Preisumrechnung zugrunde liegen, gilt diese Empfehlung insoweit, als über ihreanwendung zwischen den Vertragspartnern das Einvernehmen hergestellt wird. Erhöhung der BGV-Stundensätze ab Mit Gültigkeit ab ist der neue Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe in Kraft getreten. Aufgrund des von der Elektroinnung Wien gestellten Antrags wurde mit dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Ju 46,52 + 2,24 = 48,76 gend folgende Erhöhung der Regiestundensät- Monteur 39,83 + 2,24 = 42,07 ze vereinbart. Die angegebenen Werte gelten nur Hilfsmonteur 86,35 + 4,48 = 90,83 für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Ausschreibung waren. Alle Stundensätze sind exklu- Spezialmonteur 60,76 + 2,24 = 63,00 sive Mwst. Verrechnungssätze Die Innung hat immer wieder echte Marktpreise in den von ihr betreuten Branchen erhoben, d.h. jene Inhaltsverzeichnis Erhöhung zum KV 2014 Erhöhung der BGV-Stundensätze ab Verrechnungssätze Standesregeln für das Gewerbe Elektrotechnik Änderung der Anfrage-/ Fertigstellungsmeldung der Wiener Netze Investitionsförderung Rechnungslegung im Rahmen der UStBBKV Evaluierung psychischer Belastungen LKW-Fahrverbote ab Privatnutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer Konjunkturdaten 2013/2014 Beschäftigungsprogramm Bestellungen, Seminare, Impressum durchschnittlichen Verrechnungssätze ermittelt, die bei Abrechnung normaler Arbeiten angerechnet werden. Die Ergebnisse wurden jeweils bei Verhandlungen, gerichtlichenauseinandersetzungen und anderen Gelegenheiten herangezogen bzw. in grafischer Form allen Innungsmitgliedern zugänglich gemacht. Wir ersuchen daher auch heuer, das nebenstehende Antwortformular (Seite 3) unter Zugrundelegung Ihrer Preisauszeichnungstabellen (Stichtag ) auszufüllen und der Innung zurückzusenden. Gegebenenfalls können eigene Bezeichnungen (z.b. Reparaturmonteur) angefügt werden. Wir ersuchen darauf zu achten, dass die Verrechnungssätze inkl. Montage sowie kleiner Entfernungszulage (Mittagszulage), jedoch ohne MWSt. und ohne Wegzeiten anzugeben sind; die Wegzeiten und Fahrtspesenverrechnungen sind gesondert anzugeben. Besonders würde es helfen, sollte Ihr Unternehmen zwei oder mehr Gewerbe- Die Elektrotechniker. Gemeinsam stark. Bundes-und Landesinnungen der Elektrotechniker
2 Nr. 02 / 2014, Seite 2 berechtigungen besitzen, die jeweiligen Antwortspalten separat auszufüllen. In der Mitgliederinformation auf unserer Homepage, finden Sie unter Ihrer jeweiligen Berufsgruppe den Vordruck eines Preisverzeichnisses, den Sie beispielsweise in Ihrem Geschäftslokal aushängen können. Standesregeln für das Gewerbe Elektrotechnik Mit traten die neuen Standesregeln für das Gewerbe Elektrotechnik in Kraft. Ziele dieser Verordnung sind die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes und die Sicherung der Qualität der Leistungserbringung. Dazu werden in der Verordnung Standespflichten, verpflichtende Maßnahmen zur W eiterbildung sowie eine Mindestausstattung festgelegt. Sie finden die Standesregeln im Mitgliederbereich unserer Homepage unter "Rechtliche Informationen. Änderung der Anfrage- / Fertigstellungsmeldung der Wiener Netze Im Zuge der Erweiterung des Online Services der Wiener Netze gibt es folgende Neuerungen in der Geschäftskommunikation. Anfragen zu Neuanlagen und Kurzzeitanlagen können Sie ab sofort online über die Wiener Netze Marktpartnerplattform einreichen. Dort stehen für Sie folgende Prozesse bereit: - Erweiterungsmeldung - Plombenöffnung - Gerätetausch - Abmontage / Abmontage Abgabe - Anfrage Neuanlage - Anfrage Kurzzeitanlagen Das derzeitige Papierformular (Anfrage Fertigmeldung) ist nur mehr bis erhältlich. Ab werden Anfragen und Fertigmeldungen nur mehr online über die Plattform entgegen genommen. Durch die Umstellung auf elektronische Anfrage- und Bearbeitungsprozesse können diese einfacher und rascher gestellt bzw. beantwortet werden. Zusätzlich erhalten Sie eine aktuelle Statusübersicht über alle Ihre Anfragen auf der Marktpartnerplattform. Registrierung unter: oder wenden Sie sich an die Marktpartnerbetreuung unter der Telefonnummer +43 (0) oder per marktpartner@wienernetze.at Investitionsförderung 2014 Soeben wurde die Investitionsförderung 2014 des Klima- und Energiefonds präsentiert. Soviel vorweg: Das Fördersystem bleibt im Wesentlichen gleich, aber mit zwei positiven Neuerungen. Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst: - Förderstart ab (Förderende ) - Förderbudget Euro 26,8 Millionen (rund Anlagen können gefördert werden) - Fördersatz: 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen; 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen - Weiterhin sind nur 5 kwp einer Anlage förderbar - NEU: Förderung für natürliche und juristische Personen - damit können erstmals auch Anlagen für Betriebe oder Vereine gefördert werden. - Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung deranlagen) - nuraufstockung möglich (Bsp. ersten 5 kwp Förderung durch Investitionsförderung des Klimafonds, weitere 3 kwp durch Landesförderung) Den ausführlichen Förderleitfaden finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter "Förderungen". Voraussetzung für den Förderantrag 1. Planung der PV-Anlage, Zählpunktbeschaffung vom Netzbetreiber 2. Registrierung: Mit der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung, dass das Fördergeld für diese Anlage für 12 Wochen reserviert ist. 3. Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 W ochen abgerechnet (Prüfprotokoll und Schlussrechnung, noch kein Anschluss der Anlage an das Stromnetz erforderlich), erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr. 4. ProAntragsteller und Standort kann nur für eine
3 VERRECHUNGSSÄTZE per FolgendeSätzekommen inunserem Betrieb(im Bundeslnad Wien) zurverrechung inkl.montage-undkl.entfernungszulage,ohnemwst): 1. ELEKTROTECHNIKER Techniker Obermonteur Monteur Helfer 2. ERRICHTER VON ALARMANLAGEN Montage-,Service-undInbetriebsetzungstechn. Spezialmonteur: Hilfsmonteur: 3. KOMMUNIKATIONSELEKTRONIKER Multimediatechniker: Antennen-/ SAT-Monteur: EUR... Helfer:. 1.Lehrjahr: 3.Lehrjahr: 2.Lehrjahr: 4.Lehrjahr: Audio- und Videotechniker: 4. LEHRLINGE 5. BELEUCHTER UND BESCHALLER VerantwortlicherTechniker Techniker-Assistent Helfer 5. VERRECHNUNG DER ANFALLENDEN FAHRTSPESEN: O nichtgesondert;sindimregieanteilder Verrechnungssätzeenthalten O gesondert: O Pauschal,mitfolg.Sätzen: O mit Betrag von EUR/km Unterschrift / Stampiglie Datum AUSFÜLLEN - K O P I E R E N - K U V E R T I E R E N - AB S E N D E N oder einfach gleich FAXEN: Unsere FAX-Nr.: (01)
4 Nr. 02 / 2014, Seite 4 PV-Anlage Förderung beantragt werden Auf Grund der Umsetzungsfrist von 12 Wochen ist es wichtig, entweder bei der Registrierung bereits alle notwendigen Bescheide vorliegen zu haben, oder sie rechtzeitig zu erhalten, damit die Anlage innerhalb von 12 Wochen nach der Registrierung errichtet werden kann. Damit die Planung erleichtert wird, wird das noch vorhandene Förderbudget tagesaktuell auf präsentiert. Ab sofort können sich Interessenten für eine Förderung online auf registrieren. Rechnungslegung im Rahmen der UStBBKV Nachdem laufend Probleme bei der Umsetzung der UStBBKV seit ihrem Inkrafttreten mit auftreten, wurde vom Handel vorgeschlagen, dass dieser künftig bei Unternehmergeschäften im Rahmen der Rechnungslegung e i n e s Umsatzes jeweils z w e i Rechnungen ausstellen wird: Sie werden demnach eine Rechnung erhalten, auf der das Entgelt mit USt. berechnet wird (für Mate-rialien, die nicht in den Geltungsbereich der UStBBKV fallen) und eine zweite Rechnung, auf der das Entgelt ohne USt. berechnet wird (für Materialien, die vom Geltungsbereich der UStBBKV erfasst sind). Diese Fakturierungsart wurde seitens der Bundesinnung mit dem Bundesgremium Elektrofachhandel, Vertretern des Großhandels und der Grauwarenrunde abgesprochen. Für den Fall, dass Sie eines von der UStBBKV erfassten Materialien (erkennbar an der Großhandelsrechnung ohne USt.) unverändert/unverarbeitet an einen Unternehmer/Wiederverkäufer (z.b. Erdungsdraht an Baumeister) weiterverkaufen, ist eine Rechnung ohne USt. (Umsatzsteuerumkehr) auszustellen. Bei Rechnungslegung im Rahmen der Erbringung elektrotechnischer Dienstleistungen (Elektroinstallationen usw.) wird - unbeachtlich ob für Unternehmer oder Endverbraucher - unverändert mit Umsatzsteuer fakturiert. Laut Information des BMF kann vom Leistenden und vom Leistungsempfänger einvernehmlich davon ausgegangen werden, dass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt, wenn im Einzelfall Zweifel bestehen, ob die UStBBKV anzuwenden ist. Das heißt, dass im Zweifelfall einvernehmlich von einer Anwendung des Reverse Charge Systems auszugehen ist. Wir empfehlen, dies schriftlich festzulegen. Generell raten wir, eigene Fakturierungen reiner Materiallieferungen an Unternehmer wie oben beschrieben, jeweils mittels zwei Rechnungen (für Materialien, die nicht in den Geltungsbereich der UStBBKV fallen, mit USt. und für Materialien, die vom Geltungsbereich der UStBBKV erfasst sind, ohne USt.) durchzuführen. Beachtet aber in diesem Fall immer die Materialgliederung auf der Rechnung Eurer Großhändler. Was Eigenimporte betrifft, gibt es leider kein spezielles Kochrezept. Grundsätzlich empfehlen wir eine entsprechende Vorgangsweise zu wählen, die sich an den Ausführungen in den beiden Merkblättern der Bundesinnung zum Thema orientiert. Bei Einhaltung der oben beschriebenen Vorgangsweisen dürfte es aus unserer Sicht in der Regel zu keinen steuerrechtlichen Komplikationen kommen. Weitere Merkblätter und Fallbeispiele finden Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter "Rechtliche Informationen". Evaluierung psychischer Belastungen Im Mitgliederbereich unserer Homepage finden Sie unter "Sozialpolitische Informationen" die FAQListe zum Thema Evaluierung psychischer Belastungen. Sie beantwortet die häufig an uns herangetragenen Fragestellungen der betrieblichen Praxis zur Evaluierung und ist mit der Arbeitsinspektion abgestimmt. LKW-Fahrverbote ab Ab 1. Juli 2014 wird in Wien und im Osten von NÖ das LKW-Fahrverbot für LKW verschärft! Dies betrifft Lkw und Sattelzugfahrzeuge aller Gewichtsklassen mit einem Euro-1-Motor, die bis zugelassen werden durften. Ab 1. Jänner 2016 werden auch Fahrten mit Euro 2-Lkw und -Sattelzugfahrzeugen verboten sein. Diese durften bis zugelassen werden. Generelle Ausnahmen, wie sie derzeit gelten, wird es nur mehr für Lkw mit teuren Spezialaufbauten
5 Nr. 02 / 2014, Seite 5 geben. Welche LKW darunter fallen, wird derzeit noch verhandelt. Kosten der Ausnahme: ca. 25,- plus Kosten für die Aufkleber (ca. 2,- bis 5,-) Die wichtigste Ausnahmen für den Werkverkehr: Erledigung: nach Einreichung aller Unterlagen wird ihnen die MA 46 den Bescheid und die IG-LAufkleber zusenden, die sie hinten (bei LKW über 3,5 t hzg auch vorne) neben den Kennzeichen anbringen müssen. Den Bescheid müssen sie im Auto mitführen. Weitere Informationen finden Sie auch im Mitgliederbereich unserer Homepage unter "Unternehmerinformationen". Unternehmen, die im Werkverkehr (Handel, Gewerbe, Industrie, Tourismus etc.) unterwegs sind, können eine Ausnahme vom LKW-Fahrverbot erhalten, wenn Sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen: Werkverkehr (Beförderung eigener Waren durch eigenen Fahrer mit eigenem LKW von der Firma und zur Firma) Die LKW-Flotte der Firma umfasst maximal 4 LKW Die LKW, für die eine Ausnahme beantragt werden können, haben max. 12 t höchst zulässiges Gesamtgewicht Die LKW, für die eine Ausnahme beantragt werden können, haben Motoren der Abgasklasse Euro 1 oder besser Die zuständige Behörde hat zu prüfen, ob die oben genannten Voraussetzungen vorliegen und dann eine Ausnahme für jeweils 3 Jahre ausstellen. Die LKW, die eine solche Ausnahme haben, sind dann neben den Autonummern mit einer (LKW bis 3,5 t hzg vorne) bzw. zwei (LKW über 3,5 t hzg vorne und hinten) runden weißen Tafel/Aufkleber mit den Buchstaben IG-L zu kennzeichnen, die die Behörde ausgibt. Diese Ausnahme erteilt die Behörde jenes Gebietes, in deren Sprengel die erstmalige Einfahrt in das Sanierungsgebiet erfolgt bzw. in der die Firma ihren Sitz hat. Wie erhalte ich eine solche Ausnahme? Sie müssen einen Antrag stellen und erklären, dass max. 4 LKW auf das Unternehmen zugelassen sind. Beilage: Kopie des Gewerbescheins und der Zulassungsscheine (Wichtig: Bei LKW über 3,5 t hzg muss der Werkverkehr in den Zulassungsschein eingetragen sein!) Behörde in W ien: MA 46 Landesfahrzeugprüfstelle, 1110 Wien, 7.Haidequer-straße 5, Internet: landesfahrzeugpruefstelle/ Behörde in NÖ: die jeweilige Bezirkshauptmannschaft. Privatnutzung von Firmenfahrzeugen durch Arbeitnehmer Mit wurde die Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung) novelliert, sodass es zu einer Änderung bei den Sachbezugswerten gekommen ist. Im Mitgliederbereich unserer Homepage finden Sie unter "Sozialpolitische Informationen" ein Merkblatt, welches an die geänderte Gesetzeslage angepasst wurde. Konjunkturdaten 2013/ 2014 Die Ergebnisse der Konjunkturerhebung der KMU FORSCHUNG AUSTRIA für das Gesamtjahr 2013 und das 1. Quartal basierend auf den Meldungen von 165 Elektrotechniker-Betrieben können Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter dem Menüpunkt KMU abrufen. Beschäftigungsprogramm 50+ Bei Einstellung einer älteren arbeitssuchenden Person ab 50 Jahre, die mindestens 6 Monate als arbeitslos vorgemerkt war, leistet das AMS Wien einen Zuschuss zu den Lohn- und Lohnnebenkosten von bis zu EUR ,-. Nähere Informationen können Sie im Mitgliederbereich unserer Homepage unter "Sozialpolitische Informationen" einsehen.
6 Absender: Kuratorium für Elektrotechnik 1030 Wien, Rudolf Sallinger-Platz 1, Tel: Vertr.Nr.: 11Z S P.b.b Wien TELEFAX - Bestellung - Info-Anforderung Seminare des KFE: DVR.-Nr QUALIFIKATIONSSEMINARE FÜR ZERTIFIKAT KFETECHNIKER FÜR ELEKTROTECHNIK: MODUL 1: Praxisbez. Anwendung der Errichtungsbestimmungen, Dokumentation o Nr Wien 22., 23. u MODUL 2: Messung in elektr. Anlagen, Gesetzl. Grundlagen für die Anlagenüberprüfung Lieber Postbote! Sollte der Empfänger verzogen oder die Sendung sonst unzustellbar sein, stellen Sie diese bitte wieder an den Absender zurück! Befunde gem. E 8001 ff Bestell- Art. menge Nr. Packungs- Preis/Packung einheit [Stk] [EURO] o Nr Wien 02., 03. u MODUL 3: Arbeiten unter Niederspannung - ÖVE/ÖNORM EN o Nr Wien 23. u WEITERE FACHSEMINARE : 250 Anlagenbuch - Mappe 25 19,80 Vorbereitung auf die Befähigung Elektrotechnik 251 Befund 25 15,00 o Nr Wien ab Anlagenbuch Elektrische Anlagen 25 14, Anlagenbuch Verteiler 25 11,55 Informationen und Anmeldung unter: Anlagenbuch Betriebsmittel 25 10, Anlagenbuch Blitzschutzanlagen 25 16, Anlagenbuch Leuchtanlagen 25 16, Anlagenbuch Photovoltaikanlagen 25 16, Anlagenb. u. Prüf.: Elek.Anl.in Tankstellen 10 34, Prüfung: Elek. Anl. Erproben und Messen 25 15, Prüfung: Elek. Anl. Besichtigung 25 15, Prüfung: Blitzschutzanlagen 25 16, Sicherheitsvignette mit Namensdruck ,50 450,3Sicherheitsvignette mit Namensdruck ,00 450,7 Sicherheitsvignette mit Namensdruck ,00 Unternehmensgegenstand des Medieninhabers: Vertretung der 452 Behelfszange 1 11,40 Interessen der ihm nach dem Wirtschaftskammergesetz angehörenden Mitglieder. Blattlinie: Vertritt die unternehmerischen Interessen der Elektrotechniker, Kommunikationselektroniker und dient der Information der Leser über die für die Führung Preise zzgl. MWST, Porto und Verpackung. Preisänderungen vorbehalten. Rundschreiben 02 / 2014 Mich interessieren folgende Themen und ich bitte um Übersendung von weiteren Informationen: eines Unternehmens in wirtschaftlicher, gesellschaftspolitischer, rechtlicher, technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht bedeutenden Fakten und Meinungen. IMPRESSUM: Medieninhaber,Herausgeber und Hersteller: Kuratorium für Elektrotechnik. Für den Inhalt verantwortlich: Thomas Supper Sitz des Medieninhabers und Anschrift der Redaktion: 1030 Wien, Rudolf-Sallinger-Platz 1, Erscheinungsort: Wien, Verlagspostamt: 1030 KOPIEREN, KUVERTIEREN, ABSENDEN - oder gleich FAXEN: (01)
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