KLAUSUR 3: ORGANISATIONSENTWICKLUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "KLAUSUR 3: ORGANISATIONSENTWICKLUNG"

Transkript

1 KLAUSUR 3: ORGANISATIONSENTWICKLUNG JULI 2012 IN WIEN -1-

2 KLAUSUR 3 THEMA: ORGANISATIONSENTWICKLUNG 1. INHALT 2. Willkommen Zeit Ort Themen Moderation Vorschlag: Abstimmungsmodus Fahrtkosten Übernachtung Teilnehmer_Innen... 5 Informationspapiere Beschlüsse Klausur 2. Mai Strategie Internationale Struktur Akteur_Innenkreise Entscheidungsregeln Leitfaden: Arbeitsorganisation Organigramm Fundraisingplan für Anstellungen

3 2. WILLKOMMEN Liebe Alle, wir freuen uns sehr, dass so viele engagierte Menschen aus dem vielfältigen Netzwerk der Gemeinwohl-Ökonomie zusammen gekommen sind, um die dritte Klausur zum Schwerpunkt Organisationsentwicklung gemeinsam zu gestalten. Wir wünschen uns allen zwei Tage mit spannenden Diskussionen und fruchtbarem Austausch in liebevoller Wertschätzung! 3. ZEIT Beginn: 25. Juli 9 Uhr Juli 16 Uhr. HINWEIS: Um die Zeit, die uns zur Verfügung steht gut zu nutzen, wollen wir uns pünktlich treffen. Wer aus verkehrstechnischen Gründen unbedingt später kommen muss, bitten wir uns das mitzuteilen. 4. ORT Die Klausurtagung findet im Institut für Freizeitpädagogik (IFP) in der Albertgasse 35, 1080 Wien, statt. Map. Öffentlich erreichbar ist der Ort mit den Linien 2, 5, 33, U6 Josefstädetrstraße ca. 5 min zu Fuß. Wiener Linien hier. 5. THEMEN Folgende Themenschwerpunkte sind Gegenstand der Klausur: Diskussion und weitere Ausarbeitung des Organigramms (siehe Punkt) -3-

4 Internationale Struktur & Organisationsentwicklung Entwicklung der Energiefelder 6. MODERATION Isabella Klien (Energiefeld Salzburg) und Floor Wolff (Energiefeld Wien) werden die Klausur moderieren. 7. VORSCHLAG: ABSTIMMUNGSMODUS Alle Anwesenden sind stimmberechtigt. Entscheidungen werden sukzessive über folgende Schritte herbeigeführt: 1. Gibt es Konsens? (Einstimmigkeit) 2. Konsent (kein schwerwiegender Einwand) 3. Systemisches konsensieren (Beschlüsse sind getroffen, wenn der Widerstand unter 30% liegt) 8. FAHRTKOSTEN Die Fahrtkosten sollen kein Ausschlusskriterium darstellen. Die Idee ist, ein Fahrtkostenumlageverfahren zu organisieren, d.h. jene Personen, die keine oder geringfügige Fahrkosten haben, unterstützen jene Personen mit Fahrtkostenbedarf. Die Klausur-TeilnehmerInnen werden gebeten, frühzeitig ihr Ticket zu buchen. TIPP: Für alle, die mit dem Zug anreisen möchten. Bei der ÖBB gibt es ein größeres Kontingent an günstigen Tickets für Zugreisen von Deutschland nach Österreich: 9. ÜBERNACHTUNG Übernachtungsmöglichkeiten werden nach Möglichkeit privat organisiert. Bei Bedarf bitte ein schreiben an: Es gibt zahlreiche Hostels in Wien, preislich die Nacht im Mehrbettzimmer ab 17,00 EUR oder das Privatzimmer ab 18,33 EUR. Man findet sie beispielsweise unter hostelbookers.com. Preisgünstige Hotels sind: -4-

5 ibis Wien Messe, EZ 69,00 EUR Austria Trend Hotel Messe Wien, EZ 63,75 EUR Kunsthof, EZ 50,00 EUR Cristall, EZ 67,00 EUR Franzenshof, EZ 52,00 EUR Urania, EZ 59,00 EUR Alle genannten Hotels sind über hrs.com buchbar. 10. TEILNEHMER_INNEN Name GWÖ-Kreis Ort Lisa Muhr PionierunternehmerI n, Ko-Kreis, Gfk Wien Willi Zwirner Ko-Kreis, Gfk Wien Ingun Kluppenegger PionierunternehmerI n, Ko-Kreis Kärnten Franz Ryznar Pionierunternehmer Ko-Kreis, Gfk Wien Barbara Koordinationsteam, Wien Stefan Gfk oekonomie.org Charlotte Magaard Jura Rahel Süß Koordinationsteam, Gfk Wien Harro Colshorn Pionierunternehme, Ko-Krei, Bayern München Paul Ettl Pionierunternehmer, Linz -5-

6 Ko-Kreis Christian Felber Redaktionsteam, Ko-Kreis, Gfk Wien Maurice Schönen Jugend Martin Stabenow Berlin Berlin Floor Wolff Prozessbegleitung Wien Robert Mischke IT Berlin Karl-Heinz Auditor, Ko-Kreis Bernhard Dru mel Ko-Kreis Wien e.org Prioska Thurgau Gavallér- Thurgau Rothe Andreas Andrick Freiburg Freiburg Düsseldor Maria Henkys Düsseldorf f oekonomie.org Sarah Herzog Wien Wien shp@posteo.de Sarah Notter Luzern Luzern luzern@gemeinwohloekonomie.org Jörg Wittig Arolf Frankfurt Frankfurt a. M. joerg.arolf.wittig@googl .com Dagmar Löffler Köln Köln koeln@gemeinwohl-oekonomie.org Anja Haider- Burgenland Burgenla a.haider-wallner@akasha.co.at -6-

7 Wallner nd Andrea Cammerlander Innsbruck Innsbruck Christoph Hentschel Praktikant Wien Clemens Öllinger Internationale Struktur Salzburg Dominik Sennes Redaktionsteam München Günther Reifer Pionierunternhmer, Südtirol Südtirol Seraina Seyffer Basel Basel Anna von Gruenewaldt Halle Halle Manfred Kofranek BeraterInnen, Redaktionsteam, Audit Wien INFORMATIONSPAPIERE 11. BESCHLÜSSE KLAUSUR 2. MAI 2012 Beschluss 1 Dreistufiges Audit-Modell Für die gesamte GWÖ wird [für 2012] ein 3-stufiges Audit-Modell eingeführt Eintragung auf Website Unterstützung 1 Sämchen: Mitgliedsbeitrag und interne Bilanzerstellung ohne Veröffentlichung -7-

8 2 Sämchen: MB + Peer-Evaluierung + kein Logo ( erstellen Bilanz ) + öffentlich + bei Pressekonferenz (Pk) getrennt dargestellt! Widerstand: 17 von 30 2 Sämchen: MB + Peer-Evaluierung + Logo ( erstellen Bilanz ) + öffentlich + bei Pk getrennt dargestellt! Widerstand: 14 von 30 2 Sämchen: MB + Peer-Evaluierung + 2 Logos ( erstellen Bilanz ) + öffentlich + bei Pk getrennt dargestellt! Widerstand: 8 von 30 (< 30 % ) beschlossen 3 Sämchen: MB + Externes Audit + Logo ( erstellen Bilanz ) + öffentlich + DemBa-Vorteile + + BEGRÜNDUNG: Ursprünglich wurde ein Fünf-Stufen-Modell vorgeschlagen, das eine Unterscheidung zwischen unterstützenden Unternehmen, intern bilanzerstellenden Unternehmen sowie Unternehmen, die ihre Ergebnisse gerne veröffentlichen und auditieren lassen wollen, darstellen sollte. Kritisiert wurde die Komplexität als auch schwere Verständlichkeit für Außenstehende. Aus diesem Grund wurde das Modell nun auf drei Stufen vereinfacht. Nach längeren Diskussionen im Vorfeld und bei der Klausur konnte man sich auf die Kriterien für die erste und dritte Stufe sofort einigen. Bei der zweiten Stufe jedoch (ursprünglich kein Logo) wurde die fehlende Wertschätzung für Peer-Evaluierungen kritisiert. Aus den 2 zusätzlichen Vorschlägen entschied man sich mittels systemischen Konsensierens für den 3. Vorschlag. Beschluss 2 Wirtschaftlich tätiger Verein Vorinfo: Derzeitiger Verein hat keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit und kann wirtschaftlich aktiv werden. -8-

9 Beschluss: Der GFK wird beauftragt, bis Ende Mai mit Kanzlei Baldinger ein Modell für die wirtschaftlichen Aktivitäten zu entwickeln. Das Endmodell wird im Ko-Kreis per Umlaufbeschluss angenommen. Exemplarische wirtschaftliche Tätigkeiten: Vorträge, Honorare, Audits, Beratungen, Mittgliedsbeiträge, Spenden, Sponsoring. Die Mitgliedsbeiträge lt. Beschluss November 2011 werden in einer Sonder-Info gemeinsam mit dem 3-Sämchen-Modell ausgesandt. Nach Festlegung des Vereinsmodells werden die Audit-Tarife ausgesandt. Im Konsens angenommen Beschluss 3 Gemeinnütziger Verein Vorbehaltlich des klärenden Gesprächs mit dem Steuerberater wird ein gemeinnütziger Verein neu gegründet. Zielsetzung ist die Erreichung der Steuerabsetzbarkeit in 3 Jahren (Aufnahme in Liste für Spendenbegünstigung). Dieser Verein wird als internationaler Verein aktiv, der das Dach für die nationalen oder regionalen (oder kontinentalen) Zweigvereine bildet. (Der bestehende Verein könnte zu einem Zweigverein dieses internationalen Vereins werden oder umgekehrt) Im Konsens angenommen Begründung für Beschluss 2 und 3: Aufgrund des Gesprächs mit dem Steuerberater wurde deutlich, dass zwei Vereine notwendig sind: Ein gemeinnütziger und ein ideeller, wirtschaftlich tätiger Verein. Der gemeinnützige Verein - zahlt keine Körperschafts- und Umsatzsteuer - kann nach 3 Jahren Spendenabsetzbarkeit erreichen. - Mögliche Geldquellen sind Spenden und Sponsoring, aber keine Einnahmen durch wirtschaftliche Tätigkeiten (z.b. Audit) Ideeller Verein, der wirtschaftlich tätig ist, - ist steuerpflichtig und -9-

10 - kann Leistung für Gegenleistung anbieten und darf Rechnungen schreiben. - Unternehmen können Mitgliedschaft erwerben, die steuerlich absetzbar und beim Finanzamt begründbar ist. (Beim gemeinnützigen Verein wäre dies nicht der Fall.) Ein Gemeinwohl-Ökonomie Förderverein, der sich um die Veränderung des Wirtschaftens durch aktive Zusammenarbeit mit Unternehmen bemüht, fällt nicht unter die gesetzlich vordefinierten Tätigkeiten für Gemeinnützigkeit (z.b. Forschung, Bildung, Umweltschutz) Deswegen benötigt es einen ideellen Verein. In die Tätigkeitsbereiche des wirtschaftlichen Vereins würden sowohl Audit, Beratung und andere Dienstleistungen fallen. Beschluss 4 Auditmodell Die Audits werden in Österreich, Bayern und Italien in der dargestellten Weise (siehe Protokoll S.13) für die Stufen 2 und 3 durchgeführt sowie in anderen Regionen für Einzelfirmen. Die Abwicklung erfolgt über den Förderverein Audits sollen in Summe zumindest kostendeckend sein. Andere Energiefelder (z. B. Berlin, Spanien) führen heuer eine Pionierphase durch (Audit-Stufe 1 und 2). Diese Regionen können dabei Varianten der Audit-Organisation entwickeln und in die Diskussion einbringen. Es gilt aber für alle Regionen dieselben [fill in over the next 3 weeks durch Auditoren und Gfk in Rücksprache mit den Betroffenen] Qualitätsstandards für die 3,Stufe / Audits und Qualifzierungsanforderung für die Auditor_innen. Im Konsens angenommen Begründung: Im Jahr 2011 fand in Österreich, Bayern und Südtirol eine Pionierphase statt, wobei mit dem externen Audit experimentiert wurde. Aufgrund der daraus gewonnenen Erfahrungen hat man das Auditmodell professionalisiert. In anderen Regionen, die dieses Jahr eine Pionierphase starten, wird mit diesem Beschluss der Freiraum zum Experimentieren gelassen. -10-

11 Beschluss 5 Kooperatives Lernen Wir überlegen uns gemeinsam Anreizsysteme, um möglichst viele Unternehmen für kooperative Lerngruppen und Peer-Prozesse zu gewinnen. Im Konsens angenommen Begründung: Da kritisiert wurde, dass durch das entstehende Anreizsystem, externe Audits mehr wertgeschätzt würden als Peer-Evaluierungen und als das sich dadurch entwickelnde Zusammenarbeiten der PionierInnen, möchte man nun versuchen das kooperative Lernen der UnternehmerInnen zusätzlich zu fördern. 12. STRATEGIE Wohin gehen wir? Wie soll es dort ausschauen, wohin wir gehen? Ein gelungener Strategieprozess kann: auf eine gemeinsame Richtung einschwören und Energie dafür freisetzen den kritischen Pfad für relevante Veränderung in der Außenwelt ausleuchten die Ressourcen gezielt bündeln genügend Flexibilität zulassen für neue Entwicklungen in der Außenwelt Für die Bewegung sollte die Strategie: so schlank wie möglich sein aus Rücksicht auf den derzeit vorhandenen Flow Strategieprozess: seit Juni Strategiegruppe Erstes Feedback bei Attac-Sommerakademie Zweite Schlaufe mit Sonder-Newsletter im September Beschluss des Vorstandes -11-

12 Reality-Check in einem Jahr Die Strategie: Gemeinwohl-Ökonomie bezeichnet ein alternatives Wirtschaftssystem, das auf Gemeinwohl-fördernden Werten aufgebaut ist. Gemeinwohl-Ökonomie ist ein Veränderungshebel auf wirtschaftlicher, politischer und gesellschaftlicher Ebene eine Brücke von Altem zu Neuem. Eckpfeiler der Strategie: Die Gemeinwohlökonomie erzielt eine kritische Relevanz in der Wirtschaft Das heißt: Gemeinwohl-Unternehmen inkl. Leuchtschiffen Bilanz anerkanntes relevantes Bewertungssystem Kooperationsnetze mit anderen ähnlich gerichteten Initiativen aufgebaut GWÖ Label auf Produkten Aktive Mitwirkung am Aufbau und der Umsetzung der Demokratischen Bank Die Gemeinwohlökonomie erreicht politische Veränderung. Das heißt: Aufnahme der GWÖ in diverse Programme der UNO Förderung der GWÖ in Regierungsprogrammen von 2 Staaten Konvent in 500 Gemeinden (in mindestens 2 Staaten Termin für Bundeskonvent) Instrumente zur Bevorzugung von GW-Unternehmen in ersten Gemeinden, Ländern, Staaten Die Gemeinwohlökonomie erreicht politische Veränderung. Das heißt: Aufnahme der GWÖ in diverse Programme der UNO Förderung der GWÖ in Regierungsprogrammen von 2 Staaten Konvent in 500 Gemeinden (in mindestens 2 Staaten Termin für Bundeskonvent) Instrumente zur Bevorzugung von GW-Unternehmen in ersten Gemeinden, Ländern, Staaten Die Bewegung der GWÖ wächst und erzielt eine gesellschaftliche Wirkung. Das heißt: Alltägliche Wirkung und Sichtbarkeit für KonsumentInnen und Arbeitskräfte Von jungen Menschen mitgetragene und mitgestaltete Bewegung Aufbau von 300 Energiefelder in mindestens 10 Staaten, Verbreitung durch mindestens 300 GWÖ-Vortragende und 50 prominente BotschafterInnen -12-

13 Ausreichender Pool von ProzessbegleiterInnen für Gesamtprozess und Unternehmen Kreative Energie in Bewegung und Idee weiterentwickelt. Infrastruktur und Finanzierung der GWÖ gemäß Bedarf Wichtig: Dies ist der erste Wurf. Die Vision und Strategie bleiben ergebnisoffener, partizipativer, lokal wachsender Prozess mit globaler Ausstrahlung Next Stop und Review: Sommer 2012 Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Menschen zusammen um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer INTERNATIONALE STRUKTUR Rahmen zum Aufbau einer internationalen Organisation Vorschlag Bernhard Drumel, nach Diskussion in AG Struktur vom KERNFRAGE Die GWÖ-Bewegung wächst stark und wird sich in den nächsten Jahren in mehr und mehr Ländern ausbreiten. Wie können wir uns innerhalb eines Jahres auf internationaler Ebene rechtlich und inner-organisatorisch möglichst funktional aufstellen? BEISPIELE INTERNATIONALER NGOS In der internationalen NGO-Welt gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Strukturmodellen. Als wesentlichstes Unterscheidungsmerkmal gelten - neben den unterschiedlichen Missionen und Kernaufgaben - die Form und der Ort der Entscheidungsfindung über Kernprozesse: zentral über die internationale Organisation oder dezentral über die nationalen/regionalen Einheiten. Simplifiziert gibt es drei Kategorien: 1. STARK ZENTRALISIERT: Organisationen wie jene der UN (UNICEF, UNHCR), auch einige Tierschutzorganisationen (VIER PFOTEN, WSPA, PETA) sind stark -13-

14 zentralisiert in allen wesentlichen Entscheidungsfunktionen, natürlich auch Humanitäre Hilfsorganisationen (Rotes Kreuz, MSF uä), zumindest was die Hilfseinsätze betrifft. 2. ZENTRALISIERT IN KERNFUNKTIONEN: Organisationen wir GREENPEACE. AMNESTY, CARE, WORLD VISION oder mit Abstrichen der WWF und OXFAM haben in einigen Bereichen (Kampagne, Intelligence, Projekte, zum Teil Fundraising) wesentliche Funktionen zentralisiert, aber in anderen weitgehend unabhängige nationale Einheiten, die über Lizenz- und Partnerschaftsverträge und internationale Kooperations- und Informationsevents und tools miteinander verbunden sind. 3. DEZENTRAL: Weitgehend föderale Organisationen sind ATTAC oder FRIENDS OF THE EARTH (loses Partnernetzwerk), verbunden bei ersterem mehr über den Namen und die gemeinsame Idee (bzw. länderübergreifenden Austausch) und bei zweiterem durch gemeinsame Kooperationsprojekte oder natürlich auch CARITAS und das ROTE KREUZ, wenns nicht um internationale Hilfseinsätze, sondern um die nationale Einsätze und Projekte geht. Gäbe es bei der GWÖ nur den Bewegungscharakter, könnte wohl die dritte Kategorie als Leitmodell ins Auge gefasst werden. Da aber auch die Konsistenz/Kohärenz zentraler Tools und Funktionen gewahrt bleiben soll, braucht es gewisse Durchgriffsrechte der internationalen Organisation im Sinne von Kategorie 2. Zu empfehlen ist daher eine Mischvariante von 2 und 3 (so viel Konsistenz/Kohärenz wie nötig und so viel Beweglichkeit wie möglich) siehe nächstes Kapitel. GRUNDPRINZIPIEN 1. Form follows function: a. Die Struktur soll immer der Vision/Strategie der Bewegung folgen. Wenn sich die Strategie verändert, kann das auch Auswirkungen auf die Struktur haben. b. In der internationalen Organisation soll Konsistenz/Kohärenz bei folgenden Kernelementen gewahrt werden: Verfassung : 20 Punkte für eine Wirtschaftsmodell und -14-

15 Grundprinzipien der GWÖ Matrix incl. Audit, Konvente, Kernbezeichnungen (in die Landessprache übersetzt: Gemeinwohlökonomie, Matrix, Energiefelder, Konvente uä.) Ev. auch internationale BotschafterInnen Noch was? c. In allen anderen Bereichen soll Beweglichkeit, Dynamik und Eigenverantwortlichkeit der nationalen/regionalen Einheiten zum Aufbau der Bewegung gefördert werden. Die internationale Organisation soll diese Dynamik möglichst unterstützen. Die Balance zwischen b) und c) sollte soviel Konsistenz/Kohärenz wie nötig und soviel Beweglichkeit wie möglich zulassen, d.h. in den Ländern wird die Organisation/Bewegung je nach Bedarf und Phase immer etwas anders ausschauen. 2. Geeigneter rechtlicher Rahmen a. Nationale rechtliche Anforderungen sind durch Statuten zu erfüllen (Vereins- oder Stiftungsrecht) b. Zwischen internationalem Verein und nationalen Einheiten müssen interne Verträge geschlossen werden, um folgendes festzuhalten: Konsistenz/Beweglichkeit, siehe oben, Name und Lizenzen, Ressourcen, Kooperationsgrundsätze zwischen internationaler und nationaler Organisation und in der Gesamtbewegung Eskalationsregeln WICHTIG 1: Unser Verein in Österreich ist grundsätzlich bereits ein international aufgesetzter Verein die Statuten könnten adaptiert werden. Damit bedürfte es entweder eines neuen nationalen Vereins in Österreich oder der internationale -15-

16 Verein betreut die österreichische Bewegung (zumindest in der ersten Phase) mit. WICHTIG 2: Zu unterscheiden ist zwischen rechtlicher Struktur (alles was es im jeweiligen Land braucht, um als Bewegung/Organisation tätig zu sein) und unserer internen Managementstruktur (wie wir entscheiden und zusammenarbeiten)- Während erstere wohl dazu führen wird, dass es über kurz oder lang in jedem Land einen Zweigverein geben wird, kann die Managementstruktur durchaus auch weiterhin länderübergreifend laufen wie z.b. den deutschsprachigen oder spanischsprachigen Raum umfassen. Das hieße z.b. dann GWÖ-CEE, oder GWÖ Iberia oder sogar Latino o.ä. Die Erfahrung in anderen internationalen Organisationen zeigt, dass durch regionale Strukturen die Internationalität besser gewahrt bleibt. Die genaue Ausgestaltung der Struktur soll gemeinsam in den nächsten Monaten entwickelt werden, sobald die Grundprinzipien vereinbart wurden. WEITERER PROZESS Für 2012 soll der in Österreich registrierte Verein (inkl. der bestehenden Gremien) die Internationalisierung vorantreiben und gleichzeitig eine eingesetzte AG die internationale Struktur sorgsam aufbauen. Nächste Schritte: 1. das Finden eines geeigneten Namens für die internationale Organisation 2. Untergruppe Internationale Entwicklung der GWÖ im Rahmen der Strukturgruppe, eingesetzt bei Klausur, v.a. mit folgenden Aufgaben: das Überprüfen der nötigen Rechtsform in den einzelnen Ländern, wo die GWÖ bereits besteht (D. I) oder in den nächsten beiden Jahren aufgebaut werden soll (wie Spanien) - das erfordert einen sorgsamen Check der geeigneten Rechtsform die Schaffung der nötigen Governance-struktur in diesen Ländern, um lokale Energie und gleichzeitig internationale Konsistenz zu fördern (und eine zukünftige internationale Struktur unterstützt und nicht behindert). -16-

17 die Klärung von Rahmen und Rollen für eine internationale Struktur (mit neuem Vorstand und ev. Generalversammlung, ev. bestehend aus Mitgliedern der Länder--vorstände) die Abgrenzung zwischen dem Gründerverein und der internationalen Organisation oder die Gründung einer österreichischen Entität die Einführung von regionalen oder nationalen Entscheidungs- und Kooperationsstrukturen eine Roadmap, die uns ermöglicht, bis Mitte nächsten Jahres eine internationale Struktur aufgesetzt zu haben. Eine persönliche Anmerkung am Ende: Es muss uns klar sein, dass der gesamte Prozess große Aufmerksamkeit und wohl auch finanzielle Ressourcen erfordern wird. Was das heißt, sollten wir auch früh klären, damit wir nicht in etwas reinstolpern, wo uns in der Mitte der Saft ausgeht. 14. AKTEUR_INNENKREISE Koordinierungskreis: Jeder dieser Kreise wählt aus seiner Mitte eine/n DelegierteN in den Koordinierungskreis. DieseR VertreterIn ist u.a. dafür zuständig, alle relevanten Informationen zu kommunizieren. Der Koordinierungskreis trifft sich alle zwei bis drei Monate, bewahrt den Überblick über den Gesamtprozess und trifft auf demokratische Art und Weise strategische Entscheidungen. Er koordiniert die AkteurInnenkreise, trägt finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Verein und stellt die Infrastruktur zur Verfügung (Webseite, Anstellung). Geschäftsführender Kreis: Besteht aus einem/r Obmann/frau, einem/r StellvertreterIn, KassierIn, SchriftführerIn sowie den Angestellten und trifft sich regelmäßig etwa alle zwei Wochen. Er ist für das operative Geschäft des Vereins verantwortlich und bereitet inhaltlich Entscheidungen für den Koordinierungskreis vor. Energiefelder / Regionale Gruppen: Sie sind regional aktiv und umfassen alle AkteurInnenkreise der Region. Aktuell gibt es über 30 Energiefelder in Österreich, Deutschland, Südtirol, Schweiz und Spanien. Unter anderem, bauen sie lokale PionierInnen-Gruppen auf, sind Anlaufstelle für Neuinteressierte, Unternehmen und -17-

18 Privatpersonen. Sie organisieren lokale Veranstaltungen, bauen Kooperationsnetzwerke mit ähnlichen Initiativen auf u.v.m. Pionierunternehmen: Erstellen und wenden die Gemeinwohl-Bilanz an. Sie entwickeln die Bilanz mit den anderen AkteurInnenkreisen weiter. Sie können Kooperationsnetzwerke aufbauen und sie beteiligen sich an den Bilanz- Pressekonferenzen. BeraterInnen: Begleiten die Unternehmen bei der Bilanzerstellung und beraten sie. Sie bilden andere regionale Gemeinwohl-BeraterInnen aus. AuditorInnen: Überprüfen die Gemeinwohl-Bilanzergebnisse der PionierInnen und haben einen Zertifizierungsstandard für AuditorInnen im Jahr 2012 entwickelt. RedakteurInnen: Entwickeln die Gemeinwohl-Matrix und Bilanz und schreiben dazugehörige Erläuterungen zu den einzelnen Indikatoren. Sie bauen das Feedback von allen Seiten ein und lernen von schon bestehenden Standards. ReferentInnen: Halten Vorträge über die Gemeinwohl-Ökonomie und bilden sich gemeinsam weiter. BotschafterInnen: Betätigen sich als prominente FürsprecherInnen der Gemeinwohl- Ökonomie in der Öffentlichkeit. ProzessbegleiterInnen: Moderieren und unterstützen die Gruppen bei Treffen, Diskussionen und Entscheidungen. Falls notwendig übernehmen sie auch die Rolle eines/r MediatorIn. KoordinatorInnen: Koordinieren hauptamtlich den Gesamtprozess und sind Ansprechpartner. IT-Team: Das IT-Team kümmert sich um Online-Kommunikationsinstrumente und stellt verschiedene Vernetzungsplattformen für die Gemeinwohl-Ökonomie auf. -18-

19 Wissenschaft & Forschung: Dieser Kreis sammelt empirische Forschungsergebnisse aus Sozial- und Naturwissenschaften zu den vielschichtigen und transdisziplinären Themen, die mit der Gemeinwohl Ökonomie in Zusammenhang stehen. 15. ENTSCHEIDUNGSREGELN Entscheidungsregeln im Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie überarbeiteter Entwurf nach Diskussion auf der Klausur II Stand: 22. Juli 2012 Ordentliche Mitglieder: s. Vorschlag, Diskussion auf Klausur Wahlmodus Vorstand: Wahlkomitee aus 1 Pers GV [aktives Mitglied], 1 Pers DV [alt: Vorstand/KoKreis], 1 Pers V [alt: GFK] stellt 6er-Team zusammen, das als Team zur Wahl gestellt wird - Konstitution am 25. Juli - die beiden Nicht-GFK-Mitglieder dürfen selbst nicht kandieren 6er-Team-Vorschlag - für erfolgreiche Wahl sind mindestens 50 Prozent der abgegebenen Stimmen nötig - wenn mehr als 2 KandidatInnen abgelehnt, außerordentliche GV mit neuem Vorschlag - wenn bis zu 2 abgelehnt werden, Kooptierung anderer V-Mitglieder im Lauf des Jahres - nicht mehr als 6 KandidatInnen, weil sonst Wettbewerb statt Kooperation und mühsame Suche nach zahlreichen KandidatInnen Kriterien für das Team - Repräsentativität - klare Rollenzuschreibung gemäß Anforderungen der Bewegung - Chemie im Team sollte stimmen -19-

20 - VM dürfen DVM sein - Internationalität wichtiger in der DV als im V Wahlmodus Delegiertenversammlung: - selbst entscheiden (Eigenverantwortung) Best practise-modelle ermitteln - Repräsentationspflicht vertreten die Anliegen und bringen diese zur Sprache - Berichtspflicht aus DV gegenüber AK Entscheidungsregeln in allen Gremien + Achtsame Kommunikation 1. Sorgfältige und partizipative Meinungsbildung durch achtsame Kommunikation (Regeln s. Protokoll Klausur 1 = Beilage der Klausurmappe III) 2. nach Möglichkeit Konsens a) wenn nicht möglich Konsent b) in beschlossenen Ausnahmefällen SK mit maximalen Widerstand 30%, einfache Messmethode (Summe der erhobenen Hände) c) im Vorstand SK mit maximalem Widerstand 20%, einfache Messmethode d) Alternative: gute Vorbereitung und gleich zur SK-Methode e) beschlossen mit Mehrheit Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens: 8. Oktober 2012 der Tag nach der 1. ordentlichen Generalversammlung -20-

21 16. LEITFADEN: ARBEITSORGANISATION Vorschlag: Eingebracht von Rahel auf der Grundlage von zahlreichen Anregungen Stand 13. Juli 2012 ROLLENKLARHEIT Jede/r agiert in einer konkreten Situation in einer spezifischen Rolle. Es empfiehlt sich, diese nicht nach Belieben zu verlassen (z.b. in einer Redaktionssitzung als Mitglied des Koordinierungskreise auftreten). KLARE MANDATE Wenn eine Person (oder auch ein AkteurInnenkreis) eine Aufgabe übernimmt oder Ansprechperson für ein Thema ist, dann ist diese Person der primäre Kontakt zu diesem Thema und sollte nicht übergangen werden (vor allem nicht durch Parallelkommunikation). VERANTWORTUNG FÜR DEN PROZESS Kreise, die Vorschläge einbringen müssen davon ausgehen, dass es Rückmeldungen und möglicherweise auch Kritik gibt. Jeder Kreis ist dafür verantwortlich, die Rückmeldungen/Vorschläge entweder ins Konzept einzuarbeiten und sich damit auseinanderzusetzen oder einen neuen Konsens/Kompromiss zu finden. Wenn dies ein persönliches Treffen brauchen sollte, dann ebenfalls um die Koordinierung eines Treffens. Sollte es Mediation brauchen, so kann man bei den ProzessbegleiterInnen anfragen. KLARE ENTSCHEIDUNGSKOMPETENZEN Die Entscheidungskompetenzen für AkteurInnenkreise bzw. Arbeitsgruppen sind klar, transparent und nachvollziehbar zu benennen. TEAMARBEIT Kleine arbeitsfähige Teams erarbeiten Lösungen, die sie dann den AkteurInnenkreisen präsentieren. Solange die Lösung nicht fertig ist gilt es, mit der Außenkommunikation noch zu warten. Wenn keine Lösung zustande kommt, kann beim Kreis der ProzessbegleiterInnen um Unterstützung angefragt werden. -21-

22 WERTSCHÄTZENDE KOMMUNIKATION Wertschätzende Kommunikation hat sich bewährt auch und besonders im Konfliktfällen. Beim Versenden von s ist die Wichtigkeit/Dringlichkeit zu reflektieren und entsprechend dem Thema die Kanäle auszuwählen. VERLÄSSLIGKEIT Verlässliche Antworten auf Mails, die an einen persönlich adressiert sind, sind wünschenswert. -22-

23 17. ORGANIGRAMM -23-

24 18. FUNDRAISINGPLAN FÜR ANSTELLUNGEN Die Gemeinwohlökonomie hat sich bisher mit Ausnahme der Koordinationsstellen auf Basis großen ehrenamtlichen Einsatzes entwickelt. Ohne dieses Engagements vieler begeisteter Menschen gäbe es diese Bewegung nicht - danke allen dafür! Ehrenamtliches Engagement soll auch weiterhin die Basis für die Entwicklung und Verbreitung der GWÖ sein. Arbeit und Anfragen an den Verein wachsen jedoch täglich. Wir können nicht alles ehrenamtlich leisten, insbesondere nicht die wachsende Koordinierungsarbeit. Deshalb wollen GFK und Ko-Kreis versuchen, für Koordinationsarbeiten, die nicht (mehr) ehrenamtlich geleistet werden können, eine Finanzierung (à 20 (10) Stunden inkl. Overhead) zu finden. grün = Finanzierung gesichert im aktuellen Budget (vorbehaltlich Eingang Beiträge und Spenden) gelb = Prioritäten in der Sicht des GFK Funktion Finanzierung (z.b.) Betrag / Jahr Koordination intern Mitglieder Barbara (ab Okt. geringf.) Koordination extern Mitglieder Rahel Administration Mitglieder Kathrin Organisation Christian Felber Ab 1. September Betreuung Unternehmen Betreuung Energiefelder Betreuung Gemeinden + Regionen Sparda München dzt. Jörn ehrenamtlich Clemens Öllinger dzt. Barbara Trumer/Baumann/ Sonnentor/Anton Paar dzt. Christian / niemand Redaktionsteam Stiftung Deutschland dzt. Dominik Fundraising Website / Newsletter / Öffentlichkeitsarbeit EF Vorarlberg/ Salzburg/OÖ KWB/Hochschober/Boda n/vaude finanziert sich nach 1 Jahr selbst IT EF Tirol (u. a. MPreis) Dzt. niemand Internationale Koordination EF Baden- Würtenberg/Schweiz Anra Moreno (50% ihrer 40-Stunden-Arbeit) -24-

25 Bilanz Excel-Version Eva Stilz Büro EF Burgenland Raum + Hardware 12 Hauptamtliche (offen) Wichtige Anmerkungen: Diese Übersicht dient nur zur Info und Grundlage für Diskussion. Der Beschluss für weitere Anstellungen wird vom GFK vorbereitet und vom Ko-Kreis getroffen. Die Reihenfolge spiegelt keine Hierarchie wieder. Die Finanzierungen sind nur exemplarische Vorschläge. Grundsätzlich sollten so viele Unternehmen wie möglich einen 1/5-Anteil (5.000 Euro) angefragt werden. EF könnten 1 3 Fünftelanteile übernehmen und besonders finanzstarke Unternehmen oder Personen bis zu einer ganzen Anstellung. Wir bitten um dauerhafte Finanzierung und um rechtzeitige Mitteilung, wenn es nicht dauerhaft ist. Die Zusatzbeiträge der Unternehmen sind unabhängig von ihren Mitgliedsbeiträgen. -25-

Informationen zu Bilanz, Beratung, Audit & Mitgliedschaft für Interessierte und Pionier-Unternehmen der Gemeinwohl-Ökonomie

Informationen zu Bilanz, Beratung, Audit & Mitgliedschaft für Interessierte und Pionier-Unternehmen der Gemeinwohl-Ökonomie Der Weg zur Gemeinwohl-Bilanz Informationen zu Bilanz, Beratung, Audit & Mitgliedschaft für Interessierte und Pionier-Unternehmen der Gemeinwohl-Ökonomie www.gemeinwohl-oekonomie.org Die Gemeinwohl-Ökonomie

Mehr

Was ist die Gemeinwohl-Ökonomie?

Was ist die Gemeinwohl-Ökonomie? Was ist die Gemeinwohl-Ökonomie? Roland Wiedemeyer Gemeinwohl-Ökonomie, Energiefeld Bayern Zertifizierter GWÖ Berater und Auditor 07.09.2013 Derzeit dominierendes Modell: Neoliberalismus Ziel: Finanzgewinn

Mehr

Was ist Gemeinwohl-Ökonomie?

Was ist Gemeinwohl-Ökonomie? Was ist Gemeinwohl-Ökonomie? Tom Müller Gruppenintelligenz-Coach, Düsseldorf Moderator & Referent für Gemeinwohl-Ökonomie Derzeit dominierendes Modell: Neoliberalismus Ziel: Finanzgewinn Kon(tra)kurrenz

Mehr

LEITFADEN ENERGIEFELD-GRÜNDUNG

LEITFADEN ENERGIEFELD-GRÜNDUNG LEITFADEN ENERGIEFELD-GRÜNDUNG VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER GEMEINWOHL-ÖKONOMIE Dieser Leitfaden soll all jenen Engagierten als Starthilfe dienen, die in ihrer Region ein Energiefeld aufbauen wollen. Er liefert

Mehr

LEITFADEN REGIONALGRUPPE/ ENERGIEFELD-GRÜNDUNG

LEITFADEN REGIONALGRUPPE/ ENERGIEFELD-GRÜNDUNG LEITFADEN REGIONALGRUPPE/ ENERGIEFELD-GRÜNDUNG VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER GEMEINWOHL-ÖKONOMIE Dieser Leitfaden soll all jenen Engagierten als Starthilfe dienen, die in ihrer Region ein Energiefeld aufbauen

Mehr

MEIN COMMITMENT ALS GWÖ ENERGIEFELD/ REGIONALGRUPPEN-KOORDINATOR/IN

MEIN COMMITMENT ALS GWÖ ENERGIEFELD/ REGIONALGRUPPEN-KOORDINATOR/IN MEIN COMMITMENT ALS GWÖ ENERGIEFELD/ REGIONALGRUPPEN-KOORDINATOR/IN KOORDINATOR/IN 1 ART DER MITARBEIT/AUFGABE/SCHWERPUNKT männlich Titel PLZ Adresse Emailadresse Aktiv in der GWÖ seit (TT.MM.JJJJ): weiblich

Mehr

Sei die Veränderung, die du in dieser Welt sehen möchtest.

Sei die Veränderung, die du in dieser Welt sehen möchtest. Sei die Veränderung, die du in dieser Welt sehen möchtest. (Mahatma Gandhi) Leitbild 2014 der Gemeinwohl-Ökonomie Steiermark Graz, Dezember 2013 Wohin wollen wir? Wir leben die Werte der Gemeinwohl- Ökonomie

Mehr

Ökonomie ohne Konkurrenz in einer zukunftstauglichen Welt Dr. Christian Kozina

Ökonomie ohne Konkurrenz in einer zukunftstauglichen Welt Dr. Christian Kozina Ökonomie ohne Konkurrenz in einer zukunftstauglichen Welt Dr. Christian Kozina Hannover, 15.09.2018 Gemeinwohl-Ökonomie www.ecogood.org 1 Zukunftstaugliche Welt? EIN GUTES LEBEN FÜR ALLE Visioni Start-punkt

Mehr

ANTRAG ZUR GRÜNDUNG EINER REGIONALGRUPPE MIT DEM STATUS AKTIV

ANTRAG ZUR GRÜNDUNG EINER REGIONALGRUPPE MIT DEM STATUS AKTIV ANTRAG ZUR GRÜNDUNG EINER REGIONALGRUPPE MIT DEM STATUS AKTIV STAMMDATEN DER REGIONALGRUPPE Name der Gruppe 1, Website Zugeteilte GWÖ E-Mail Gründungsdatum am GRUPPEN-GRÜNDERIN BZW. KOORDINATORIN 1 GRUPPEN-GRÜNDERIN

Mehr

Wiedereinbettung. Wirtschaft + Ethik = Gemeinwohl-Ökonomie. Verfassungsziel. Verfassungsziel. mit Christian Rüther

Wiedereinbettung. Wirtschaft + Ethik = Gemeinwohl-Ökonomie. Verfassungsziel. Verfassungsziel. mit Christian Rüther Wirtschaft + Ethik = Gemeinwohl-Ökonomie Wiedereinbettung Ein Kurz-Workshop mit Christian Rüther www.gemeinwohl-oekonomie.org Verfassungsziel Verfassungsziel Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient

Mehr

DIE GEMEINWOHL-ÖKONOMIE EIN WIRTSCHAFTSMODELL MIT ZUKUNFT DIPL. KAUFFRAU GITTA WALCHNER

DIE GEMEINWOHL-ÖKONOMIE EIN WIRTSCHAFTSMODELL MIT ZUKUNFT DIPL. KAUFFRAU GITTA WALCHNER DIE GEMEINWOHL-ÖKONOMIE EIN WIRTSCHAFTSMODELL MIT ZUKUNFT DIPL. KAUFFRAU GITTA WALCHNER WWW.GEMEINWOHL-OEKONOMIE.ORG 07.07.2016 1 Nichts Neues im Abendland Das Ziel der Wirtschaft Wirtschaft, die nur auf

Mehr

Stiften, fördern, vererben

Stiften, fördern, vererben Stiften, fördern, vererben Stiften Die Caritas-Stiftung: Für die Menschen in unserer Region Stiften Die Caritasarbeit in den Regionen Konstanz- Radolfzell-Höri und Singen-Hegau hat ein Ziel: die zahlreichen

Mehr

Willkommen in der WeQ Welt. Die WeQ Foundation...

Willkommen in der WeQ Welt. Die WeQ Foundation... Willkommen in der WeQ Welt Die WeQ Foundation......greift die Wahrnehmung einer grundlegenden Wende in immer mehr Bereichen der Gesellschaft... auf. Immer mehr Initiativen, Konzepte, Projekte und gesellschaftliche

Mehr

Protokoll Strategieplanung

Protokoll Strategieplanung Protokoll Strategieplanung 11.08.12 Stand: 05.09.2012 Ort und Zeit... 2 Teilnehmer... 2 TOP 1 Geschäftsform der GWÖ des EF Berlin... 2 TOP 2 Beraterausbildung/Peer-Evaluierung der EF Berlin... 3 TOP 3

Mehr

Vorläufiger Finanzbericht 2015 Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie. Erstellt Oktober 2016 von Franz Ryznar

Vorläufiger Finanzbericht 2015 Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie. Erstellt Oktober 2016 von Franz Ryznar Vorläufiger Finanzbericht 2015 Verein zur Förderung der Gemeinwohl-Ökonomie Erstellt Oktober 2016 von Franz Ryznar Grundlagen und Verwendete Daten* Grundannahmen der GWÖ-Finanzen laut Beschluss vom 29.2.2012

Mehr

Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft. Stand Juli 2009

Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft. Stand Juli 2009 Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft Stand Juli 2009 Der Weg zum Round Table Mediation und Konfliktmanagement der deutschen Wirtschaft 2 vor 2007 Juni 2007 November 2007

Mehr

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI»

Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» Statuten VEREIN «MUSIKLANDSCHAFT URI» (Pilotprojekt Schuljahre 2016/17 bis 2019/20) (In Kraft gesetzt am: ) Artikel 1 Name Unter dem Namen «MUSIKLANDSCHAFT URI» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60

Mehr

PR und Medienarbeit der Kirchen. Katholische Kirche Evangelische Kirche Muslimische Glaubensgemeinschaft

PR und Medienarbeit der Kirchen. Katholische Kirche Evangelische Kirche Muslimische Glaubensgemeinschaft PR und Medienarbeit der Kirchen Katholische Kirche Evangelische Kirche Muslimische Glaubensgemeinschaft InterviewpartnerInnen Franz Stocker Pressereferent der Diözese Innsbruck Reinhild Oberbucher Pressereferentin

Mehr

FORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n

FORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n FORUM MENSCHENRECHTE S t a t u t e n 1 Grundsätze und Ziele 1.1 Das Forum Menschenrechte ist ein nationales Bündnis von Nicht-Regierungs- Organisationen in Deutschland, die sich in der Menschenrechtsarbeit

Mehr

[EJH] Evangelische Jugend Hamburg

[EJH] Evangelische Jugend Hamburg Präambel Als evangelischer Jugendverband in Hamburg haben wir Träume und Visionen für unsere Stadt, die Kirche und die Welt. Unser christlicher Glaube und die Bibel bilden die Basis für das, was wir tun.

Mehr

Wertewandel im Wirtschaftsleben?

Wertewandel im Wirtschaftsleben? Wertewandel im Wirtschaftsleben? UNTERNEHMERGESPRÄCHE & WRKSHP-REIHE Wege zur Gemeinwohlbilanz Stehen wir vor einem Wertewandel im Wirtschaftsleben? 85% der Deutschen wollen nach einer Umfrage der Bertelsmannstiftung

Mehr

Ammelshainer Schlossclub e.v. Satzung in der Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Dezember 2010. 1 Name, Sitz, Vereinsjahr

Ammelshainer Schlossclub e.v. Satzung in der Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Dezember 2010. 1 Name, Sitz, Vereinsjahr Ammelshainer Schlossclub e.v. Satzung in der Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 06. Dezember 2010 1 Name, Sitz, Vereinsjahr (1) Der Verein führt den Namen Ammelshainer Schlossclub e.v.

Mehr

Das Potential von Netzwerken. Bertha Camacho KAP/NPG-Tagung Bern 08. November 2018

Das Potential von Netzwerken. Bertha Camacho KAP/NPG-Tagung Bern 08. November 2018 Das Potential von Netzwerken Bertha Camacho KAP/NPG-Tagung Bern 08. November 2018 4 Definition «Netzwerke verbinden Akteure miteinander und stärken diese; sie schaffen eine Verbundenheit, dank der sich

Mehr

BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG

BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG der Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden im Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland

Mehr

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v.

Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. Satzung des WEIMARER REPUBLIK e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den Namen Weimarer Republik. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister führt er den Namen Weimarer

Mehr

Protokoll IP-Mitgliederversammlung

Protokoll IP-Mitgliederversammlung Protokoll IP-Mitgliederversammlung 1.4.2017 im Haus der Religionen, Bern Anwesende: 40 Stimmberechtigte, 7 Interessierte Entschuldigte aus dem Vorstand: Stefan Kessler, Marc Schmuziger Mitgliederversammlung

Mehr

Ordnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10.

Ordnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10. Ordnung des Forschungszentrums für Bio-Makromoleküle/ Research Center for Bio-Macromolecules (BIOmac) an der Universität Bayreuth vom 10. März 2016 1 Rechtsstellung Das Bayreuther Forschungszentrum für

Mehr

Erfolgreiche Sitzungen

Erfolgreiche Sitzungen Erfolgreiche Sitzungen Hilfestellung zur Planung, Einberufung, Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Sitzungen Susanne Mann 1 Aus der umfangreichen Literatur zum Thema Gestaltung von Sitzungen

Mehr

IT für Non-Profits Effektive Stiftungsarbeit mit gespendeter Software, günstiger Hardware und probono Expertenwissen. München, 22.

IT für Non-Profits Effektive Stiftungsarbeit mit gespendeter Software, günstiger Hardware und probono Expertenwissen. München, 22. IT für Non-Profits Effektive Stiftungsarbeit mit gespendeter Software, günstiger Hardware und probono Expertenwissen München, Ein Kooperationsprojekt Haus des Stiftens Prüfverfahren Support NPO-Expertise

Mehr

V erband S CHwimmschulen S CHweiz VSCH Holzacherstrasse 24, Postfach 476, 6210 Sursee

V erband S CHwimmschulen S CHweiz VSCH Holzacherstrasse 24, Postfach 476, 6210 Sursee Allgemeine Bestimmungen 1. Name, Rechtsform, Sitz Der Schweizerische Schwimmverband Schwimmschulen Schweiz SSSS ist ein Verein im Sinne von Art. 60-79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er wurde

Mehr

Verein Wohnen in Genossenschaften e.v. Satzung. 1 Name und Sitz

Verein Wohnen in Genossenschaften e.v. Satzung. 1 Name und Sitz Verein Wohnen in Genossenschaften e.v. Satzung 1 Name und Sitz (1) Der Verein Wohnen in Genossenschaften e.v. - im Folgenden Verein genannt - führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz

Mehr

MITGLIEDSANTRAG FÜR PRIVATPERSON

MITGLIEDSANTRAG FÜR PRIVATPERSON MITGLIEDSANTRAG FÜR PRIVATPERSON ALLGEMEINE STAMM- UND KONTAKTDATEN Vorname Nachname Titel Geschlecht Adresse PLZ, Ort Land Emailadresse FÜR BEREITS AKTIVE MITGLIEDER FÜR DIE ORDENTLICHE MITGLIEDSCHAFT

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept

Netzwerk Luzerner Schulen Konzept Netzwerk Luzerner n Konzept Inhalt 1 Einleitung 3 2 Organisation 3 2.1 Dienststelle Volksschulbildung 4 2.2 Schulleitung 4 2.3 Verantwortliche/r Netzwerk an der 5 2.4 Teilnetzwerke 5 3 Information 6 Bildungs-

Mehr

OeKB Spendenleitfaden

OeKB Spendenleitfaden OeKB Spendenleitfaden. Version 1.0/ Februar 2016 2 Inhalt Spendenstrategie der OeKB 5 Ziele der OeKB Spendenpolitik 5 Bevorzugte Ziele der OeKB Spenden (in alphabetischer Reihenfolge) 5 Grundsätzliches

Mehr

Basisvereinbarung. zwischen der Gemeinde. und der. Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus. über die Teilnahme am

Basisvereinbarung. zwischen der Gemeinde. und der. Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus. über die Teilnahme am Basisvereinbarung zwischen der Gemeinde und der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus über die Teilnahme am KlimaGemeinde-Programm für energieeffiziente Gemeinden AGENTUR FÜR ENERGIE SÜDTIROL - KlimaHaus

Mehr

GEBEN SIE IHREM LEBENSWERK EINEN NAMEN: IHREN EIGENEN!

GEBEN SIE IHREM LEBENSWERK EINEN NAMEN: IHREN EIGENEN! GEBEN SIE IHREM LEBENSWERK EINEN NAMEN: IHREN EIGENEN! Gründen Sie Ihre eigene Treuhandstiftung! Geben Sie Ihrem Lebenswerk eine Zukunft! Die CaritasStitftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat als

Mehr

REGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG

REGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG REGLEMENT ELTERNRAT FÜR DIE PRIMARSCHULE ANGELRAIN, LENZBURG 31.05.2016 Art. 1 Einleitung 1.1 Der Elternrat ist konfessionell, politisch Neutralität und kulturell unabhängig. 1.2 Der Begriff Eltern steht

Mehr

STATUTEN. des Vereins. Ehemaligenverein Jungwacht Blauring Wädi/Au

STATUTEN. des Vereins. Ehemaligenverein Jungwacht Blauring Wädi/Au STATUTEN des Vereins Ehemaligenverein Jungwacht Blauring Wädi/Au Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Ehemaligenverein Jungwacht Blauring Wädi/Au besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB mit

Mehr

Kita Himugüegeli Muristrasse 39 3006 Bern. Statuten für den Verein Kindertagesstätte Himugüegeli, Bern

Kita Himugüegeli Muristrasse 39 3006 Bern. Statuten für den Verein Kindertagesstätte Himugüegeli, Bern Kita Himugüegeli Muristrasse 39 3006 Bern Statuten für den Verein Kindertagesstätte Himugüegeli, Bern 1 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Kindertagesstätte Himugüegeli" besteht

Mehr

Organisationsabläufe in der dgs LG Niedersachsen. Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder

Organisationsabläufe in der dgs LG Niedersachsen. Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder Organisationsabläufe in der dgs LG Niedersachsen Aufgaben-,, Tätigkeitsbereiche T und Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder Tätigkeiten und Zuständigkeiten des Vorstandes der dgs LG Niedersachsen

Mehr

Richtlinien zu Spenden und Sponsoring

Richtlinien zu Spenden und Sponsoring Richtlinien zu Spenden und Sponsoring Die gesellschaftliche Verantwortung steht für die THIMM Gruppe neben der Kunden- und Mitarbeiterorientierung im Focus. Teil dieses sozialen Engagements sind Spenden

Mehr

Möglichkeiten Ihrer Studienfinanzierung. Stefan Erbe Studienorganisation

Möglichkeiten Ihrer Studienfinanzierung. Stefan Erbe Studienorganisation Möglichkeiten Ihrer Studienfinanzierung Stefan Erbe Studienorganisation 1. Möglichkeiten der Studienfinanzierung Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten! Welches dieser Instrumente im

Mehr

Herzlich Willkommen. (A. de Saint-Exypery)

Herzlich Willkommen. (A. de Saint-Exypery) Herzlich Willkommen Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die

Mehr

Statut des Netzwerkes Ehrenamt im Landkreis Biberach

Statut des Netzwerkes Ehrenamt im Landkreis Biberach Statut des Netzwerkes Ehrenamt im Landkreis Biberach Grundsätze Auf Grund der positiven und konstruktiven Erfahrungen im Rahmen der Zusammenarbeit Infobörse Ehrenamt im Landkreis Biberach haben sich die

Mehr

S a t z u n g. der Wirtschaftsjunioren Annaberg - Erzgebirge

S a t z u n g. der Wirtschaftsjunioren Annaberg - Erzgebirge S a t z u n g der Wirtschaftsjunioren Annaberg - Erzgebirge bei der Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz Plauen Zwickau e. V vom 06.11.2008 1 1 Name, Sitz, Verhältnis zur Kammer 1. Der

Mehr

Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg

Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg - 1 - Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg 1 Name, Eintragung, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Institut

Mehr

Politische Partizipation von migrantischen Akteuren

Politische Partizipation von migrantischen Akteuren Politische Partizipation von migrantischen Akteuren Warum ist das wichtig? Umsetzung der SDGs (Sustainable Development Goals) erfordert globale Perspektiven Deutschland ist Einwanderungsland Zunehmender

Mehr

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen.

(1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (3) Er wird im Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiburg eingetragen. Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. Satzung 1 (Name, Sitz) (1) Der Verein führt den Namen Club zur ländlichen Elektrifizierung C.L.E. (2) Sitz des Vereins ist Freiburg im Breisgau. (3) Er wird

Mehr

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN

STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN STATUTEN DER STIFTUNG FÜR DIE NACHHALTIGE ENTWICKLUNG DER BERGREGIONEN KAPITEL I: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ARTIKEL 1 Unter dem Namen "Stiftung für die nachhaltige Entwicklung der Bergregionen" wurde im

Mehr

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen

Seite 3: Tabellarische Übersicht: Die vorgeschlagenen Artikel bezüglich der Zugehörigkeit zur Union im Vergleich zu den bestehenden Verträgen EUROPÄISCHER KONVENT DAS SEKRETARIAT Brüssel, den 2. April 2003 (03.04) (OR. fr) CONV 648/03 VERMERK des für Betr.: Präsidiums den Konvent Titel X: Die Zugehörigkeit zur Union Inhalt: Seite 2: Die Hauptelemente

Mehr

Selbstverständnis des Beteiligungsforums Rhein/Main-Rhein/Neckar. Seite 1

Selbstverständnis des Beteiligungsforums Rhein/Main-Rhein/Neckar. Seite 1 Selbstverständnis des Beteiligungsforums Rhein/Main-Rhein/Neckar Seite 1 Rollenverständnis und Zielsetzung Das Beteiligungsforum Rhein/Main-Rhein/Neckar Ist Teil der von der Deutschen Bahn und den Ländern

Mehr

Satzung International Fellowship of Rowing Rotarians

Satzung International Fellowship of Rowing Rotarians Satzung International Fellowship of Rowing Rotarians Inhalt 1 Name und Ziele der Vereinigung... 1 2 Mitgliedschaft... 1 3 Vorstand... 2 4 Wahl des Vorstandes... 2 5 Aufgaben des Vorstandes... 3 6 Nationale

Mehr

Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR)

Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR) Satzung des Kreisjugendringes Main-Taunus e. V. (KJR) Der Kreisjugendring Main Taunus e.v. ist die Arbeitsgemeinschaft der Jugendorganisationen und Jugendverbände sowie der Gemeinde- und Stadtjugendringe.

Mehr

Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v.

Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v. Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v. Präambel Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MitOst e.v. (GO-GF) regelt die Arbeit sowie die Kompetenz- und Aufgabenabgrenzung der

Mehr

Fundraising ein Einstieg für kleine Vereine & Initiativen. Studientagung Fundraising für Umwelt und Entwicklung 2011

Fundraising ein Einstieg für kleine Vereine & Initiativen. Studientagung Fundraising für Umwelt und Entwicklung 2011 Fundraising ein Einstieg für kleine Vereine & Initiativen Studientagung Fundraising für Umwelt und Entwicklung 2011 1. Fundraising- was ist das? 2. Fundraising-Methoden / Instrumente 3. Zielgruppen 4.

Mehr

STATUTEN. Verein Schweizer Theatertreffen

STATUTEN. Verein Schweizer Theatertreffen STATUTEN Verein Schweizer Theatertreffen mit Sitz in Bern 1. Name und Sitz Unter dem Namen Schweizer Theatertreffen besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bern. 2. Zweck

Mehr

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt)

Geschäftsordnung. Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt) Geschäftsordnung Geschäftsordnung des Sukuma arts e.v. (nachfolgend Verein genannt) 1 Geltungsbereich (1) Der Verein gibt sich zur Umsetzung der Vereinstätigkeit, der Herbeiführung von Beschlüssen und

Mehr

Tenschert Consulting. Organisationsentwicklung Change Management Workshops Großgruppenevents. W o r k s h o p s & G r o ß g r u p p e n e v e n t s

Tenschert Consulting. Organisationsentwicklung Change Management Workshops Großgruppenevents. W o r k s h o p s & G r o ß g r u p p e n e v e n t s Tenschert Consulting Organisationsentwicklung Change Management Workshops Großgruppenevents W o r k s h o p s & G r o ß g r u p p e n e v e n t s Spannender Programm-Mix durch kreative Arbeitsmethoden

Mehr

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g. für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Stand: 07.02.2017 Inhalt Präambel... 3 1 Grundsatz... 4 2 Jugendrat der Stadt Münster... 4 3 Organe... 4 4 Plenum... 4 5 Vorstand... 4 6 Aufgaben des Vorstandes...

Mehr

Satzung der Paul Schatz Gesellschaft e. V. beschlossen in der Mitgliederversammlung am

Satzung der Paul Schatz Gesellschaft e. V. beschlossen in der Mitgliederversammlung am Satzung der Paul Schatz Gesellschaft e. V beschlossen in der Mitgliederversammlung am 25.11.2011 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Paul Schatz Gesellschaft e.v.". Er hat seinen

Mehr

Anlage zur Vorlage der Konferenz Alter und Pflege am Kreis Gütersloh. 1 Aufgaben und Ziele der Pflegekonferenz. 1 Aufgaben und Ziele

Anlage zur Vorlage der Konferenz Alter und Pflege am Kreis Gütersloh. 1 Aufgaben und Ziele der Pflegekonferenz. 1 Aufgaben und Ziele Anlage zur Vorlage der Konferenz Alter und Pflege am 27.04.2016 Geschäftsordnung der Pflegekonferenz für den Kreis Gütersloh 1 Aufgaben und Ziele der Pflegekonferenz (1) Der Kreis Gütersloh hat nach 5

Mehr

Lochau,

Lochau, Lochau, 24.04.2014 3. Internationale Gemeinwohl-Bilanz-Pressekonferenz Gemeinwohl-Idee mobilisiert Menschen, Unternehmen und Gemeinden weltweit. Pressekonferenz der Gemeinwohl-Ökonomie Vorarlberg und Bodensee-Oberschwaben

Mehr

GEMEINWOHL-ÖKONOMIE Ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft?

GEMEINWOHL-ÖKONOMIE Ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft? GEMEINWOHL-ÖKONOMIE Ein Wirtschaftsmodell mit Zukunft? Dr. oec. Peter Meier-Lüscher Gemeinwohl-Ökonomie, Energiefeld Aargau INWO www.inwo.ch, Zürich, 21.03.2013 Die Gemeinwohl-Ökonomie : Die (Ein-)Ordnung

Mehr

Interne Organisationsentwicklung und -beratung in kirchlichen Strategieprozessen

Interne Organisationsentwicklung und -beratung in kirchlichen Strategieprozessen Interne Organisationsentwicklung und -beratung in kirchlichen Strategieprozessen Erfahrungen und Überlegungen Tagung: Strategisches Denken und Handeln in der Kirche Bensberg, 02.12.2009 Karl-Eugen Hagmann,

Mehr

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte

Art. 3 Der Sitz des Vereins befindet sich in Urtenen-Schönbühl. Der Verein besteht auf unbeschränkte Statuten Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Konferenz der Gebäudetechnik-Verbände (in der Folge KGTV ) besteht ein nichtgewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim Richtlinien Präambel Die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim zusammengeschlossenen christlichen Gemeinden, Institutionen und ökumenischen

Mehr

GESCHÄFTSORDNUNG DES SÜDTIROLER MONITORINGAUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

GESCHÄFTSORDNUNG DES SÜDTIROLER MONITORINGAUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG GESCHÄFTSORDNUNG DES SÜDTIROLER MONITORINGAUSSCHUSSES FÜR DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNG 1 Allgemeines Der Südtiroler für die Rechte von Menschen mit Behinderung ist durch die UN-Konvention über

Mehr

Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Leute zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Menschen die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen

Mehr

Satzung des. Fördervereins Rosarium e. V. Neuengrodener Weg 22 c 26386 Wilhelmshaven

Satzung des. Fördervereins Rosarium e. V. Neuengrodener Weg 22 c 26386 Wilhelmshaven Satzung des Fördervereins Rosarium e. V. Neuengrodener Weg 22 c 26386 Wilhelmshaven 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein Rosarium e. V. 2. Er hat seinen Sitz in 26386 Wilhelmshaven, Neuengrodener

Mehr

Österreich. Protokoll. GV - GWÖ Ö Gründungsverein Wien. GWÖ Österreich Gründungsverein: GV

Österreich. Protokoll. GV - GWÖ Ö Gründungsverein Wien. GWÖ Österreich Gründungsverein: GV Protokoll GV - GWÖ Ö Gründungsverein 14.10.2017 Wien Schriftführung: Sabine sabine.lehner@ecogood.org 1 GV GWÖ Gründungsverein Samstag, 14.10.2017, Start: 16.00 Uhr Beschlussfähigkeit festgestellt Leitung

Mehr

Statement des Landesjugendringes RLP zu einem neu zu gründenden Landesnetzwerk Ehrenamt am

Statement des Landesjugendringes RLP zu einem neu zu gründenden Landesnetzwerk Ehrenamt am Statement des Landesjugendringes RLP zu einem neu zu gründenden Landesnetzwerk Ehrenamt am 10.08.2018 Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer, sehr geehrter Herr Hartnuß, sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

HCD 16 - Home Coming Day in Mediation

HCD 16 - Home Coming Day in Mediation HCD 16 - Home Coming Day in Mediation «Mediation im Fall von Mobbing» Montag, 25. April 2016 von 09.00 bis 16.00 Uhr ab 08.30 Uhr Begrüssungskaffee ab 16.00 Uhr Vereinsversammlung UMCH Hotel Novotel Zurich

Mehr

S t a t u t e n. des Vereins K U N S T R A U M 3. mit Sitz in Engelberg

S t a t u t e n. des Vereins K U N S T R A U M 3. mit Sitz in Engelberg S t a t u t e n des Vereins K U N S T R A U M 3 mit Sitz in Engelberg Inhaltsverzeichnis Artikel Rechtsform, Zweck und Sitz 1 3 Organisation 4-5 Mitgliedschaft 6 9 Generalversammlung 10 19 Vorstand 20

Mehr

Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell. Gut für die Menschen!

Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell. Gut für die Menschen! Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell Gut für die Menschen! Bürgerstiftung Mittleres Wiesental der Sparkasse Schopfheim-Zell Gut für die Menschen! Ein gutes Gefühl Was ist eine

Mehr

Wir bedanken uns für Ihre Einladung in den Ortenaukreis

Wir bedanken uns für Ihre Einladung in den Ortenaukreis 06.11.2015 1 Wir bedanken uns für Ihre Einladung in den Ortenaukreis 06.11.2015 2 Bürger Netzwerk Mötzingen e.v. 06.11.2015 3 Mötzingen ist eine eigenständige Gemeinde, hat rund 3.700 Einwohner, liegt

Mehr

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) 6.50 Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 11. September 2015 Der Rat der Evangelischen

Mehr

KSI-Weiterbildungsangebote für Hauptamtliche und Ehrenamtliche im Thema. Fundraising

KSI-Weiterbildungsangebote für Hauptamtliche und Ehrenamtliche im Thema. Fundraising KSI-Weiterbildungsangebote für Hauptamtliche und Ehrenamtliche im Thema Fundraising 1 Ausgangsituation Finanzierungsbedarf in Gemeinden zur Realisierung pastoraler Arbeit Umstrukturierung in den Gemeinden

Mehr

19. Juni 2018 Nr. 46 TIROL THEMA EU IM TIROLER LANDTAG

19. Juni 2018 Nr. 46 TIROL THEMA EU IM TIROLER LANDTAG 19. Juni 2018 Nr. 46 TIROL THEMA EU IM TIROLER LANDTAG Der EU-Beitritt hat für Österreich viele Veränderungen gebracht. Tirol, Österreich und die EU Die Europäische Union: vom Friedensprojekt zur Wirtschaftsmacht;

Mehr

Pflichtenheft der Geschäftsstelle

Pflichtenheft der Geschäftsstelle Pflichtenheft der Geschäftsstelle 1. Kurzbeschreibung Die Geschäftsstelle ist verantwortlich für die operativen Aufgaben von. Sie koordiniert die Aktivitäten des Verbandes und unterstützt den Vorstand.

Mehr

netzwerkfrauenc/o Orleansplatz München fon: fax: mailto:

netzwerkfrauenc/o Orleansplatz München fon: fax: mailto: netzwerkfrauenc/o LAGH Orleansplatz 3 81667 München fon: 089-45 99 24 27 fax: 089-45 99 24 28 www.netzwerkfrauen-bayern.de mailto: info@netzwerk-bayern.de 1 Satzung des Netzwerkes von und für Frauen und

Mehr

SELBSTEINSCHÄTZUNG 3. ALLTAGS- BEWÄLTIGUNG

SELBSTEINSCHÄTZUNG 3. ALLTAGS- BEWÄLTIGUNG ARBEITSBLÄTTER SELBSTEINSCHÄTZUNG FÜR MITARBEITER_INNEN DIE ARBEITSBLÄTTER SIND IN FOLGENDE KATEGORIEN GEGLIEDERT: 1. KOMPETENZ ERWEITERUNG 2. IDENTITÄTS ENTWICKLUNG 3. ALLTAGS- BEWÄLTIGUNG 4. INTERESSEN

Mehr

Soziokratie Vier-Grundprinzipien

Soziokratie Vier-Grundprinzipien Soziokratie Vier-Grundprinzipien Christian Rüther www.soziokratie.org www.christianruether.com www.gfk-training.com Vier Grund-Prinzipien 1. Der Konsent regiert die Beschlussfassung. KonsenT = Keiner hat

Mehr

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten

Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten Satzung für die Kreiskomitees der Katholiken im Bistum Münster Zusammenschluss der organisierten Kräfte des Laienapostolates in den Kreisdekanaten 1 Das Kreiskomitee der Katholiken 1. Das Kreiskomitee

Mehr

ZEGG, 27. Mai Gefühlskräfte für die politische Arbeit nutzbar machen. Univ.-Lektor Mag. Christian Felber

ZEGG, 27. Mai Gefühlskräfte für die politische Arbeit nutzbar machen. Univ.-Lektor Mag. Christian Felber ZEGG, 27. Mai 2015 Gefühlskräfte für die politische Arbeit nutzbar machen Univ.-Lektor Mag. Christian Felber www.ecogood.org www.mitgruenden.at www.christian-felber.at Aufmerksamkeitsfelder im Menschsein

Mehr

ADFC, quo vadis? Hessenforum 2015, Frankfurt am Main November 2015

ADFC, quo vadis? Hessenforum 2015, Frankfurt am Main November 2015 ADFC, quo vadis? Hessenforum 2015, Frankfurt am Main 20.-22.November 2015 ADFC, quo vadis? Verbandsentwicklung 1 21.11.2015 Programm Vorstellung & Verbandsreferat Verbandsentwicklung: Organisationsentwicklung

Mehr

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung -

Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim - Vereinssatzung - 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Pforzheim mit Sitz in Pforzheim. 2. Geschäftsjahr

Mehr

Statuten Verein Netzwerk Aggressionsmanagement Schweiz NAGS Schweiz

Statuten Verein Netzwerk Aggressionsmanagement Schweiz NAGS Schweiz Statuten Verein Netzwerk Aggressionsmanagement Schweiz NAGS Schweiz Mit Änderungen der GV vom 27.2.2015 1 1. Name und Sitz 1.1 Name und Rechtsform Der Verein Netzwerk Aggressionsmanagement im Gesundheits-

Mehr

Zertifikatskurs für Ansprechpartner/innen von Selbsthilfegruppen

Zertifikatskurs für Ansprechpartner/innen von Selbsthilfegruppen Zertifikatskurs für Ansprechpartner/innen von Insgesamt besteht der Kurs aus 4 Modulen. Diese geben in der Summe einen Überblick über das Aufgaben- und Anforderungsprofil für Ansprechpartner/innen von.

Mehr

Antrag auf Förderung interner Weiterbildungen von Jugendeinrichtungen

Antrag auf Förderung interner Weiterbildungen von Jugendeinrichtungen Eingang: Ihr Ansprechpartner: Sonia Drouven Tel. +32 (0)87/596 325 (Mo. 09.30-16.30 Uhr sowie Di., Do. & Fr. 09.30-14.30 Uhr) Fax +32 (0)87/556 476 E-Mail: sonia.drouven@dgov.be Gospertstraße 1, 4700 Eupen

Mehr

Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..

Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.

Mehr

Satzung. des Vereins LunA Leipzig und Autismus e.v. Stand: Name, Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins

Satzung. des Vereins LunA Leipzig und Autismus e.v. Stand: Name, Sitz des Vereins. 2 Zweck des Vereins Satzung des Vereins LunA Leipzig und Autismus e.v. Stand: 08.02.2018 1 Name, Sitz des Vereins (1) Der Name des Vereins ist LunA Leipzig und Autismus e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist Leipzig. 2 Zweck des

Mehr

Mitgliedschaft im Biographiezentrum

Mitgliedschaft im Biographiezentrum Mitgliedschaft im Biographiezentrum www.biographiezentrum.de An die Interessenten einer Mitgliedschaft im Biographiezentrum An die Interessenten einer Mitgliedschaft im Biographiezentrum Herzlich Willkommen!

Mehr

S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster

S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster S a t z u n g für den Jugendrat der Stadt Münster Änderungen sind fett geschrieben Inhalt Präambel 3 1 Grundsätze 4 2 Jugendrat 4 3 Organe 4 4 Plenum 4 5 Vorstand 5 6 Aufgaben des Vorstandes 5 7 Arbeitsgruppen

Mehr

Netzwerk Altenhilfe und seelische Gesundheit Memmingen / Unterallgäu. Geschäftsordnung (Hinweis für die geschlechtliche Formulierung - siehe Fußnote)

Netzwerk Altenhilfe und seelische Gesundheit Memmingen / Unterallgäu. Geschäftsordnung (Hinweis für die geschlechtliche Formulierung - siehe Fußnote) Netzwerk Altenhilfe und seelische Gesundheit Memmingen / Unterallgäu Geschäftsordnung (Hinweis für die geschlechtliche Formulierung - siehe Fußnote) 1 Geltungsbereich und Grundlagen der Geschäftsordnung

Mehr

Leitbild. TV Reussbühl Leichtathletik

Leitbild. TV Reussbühl Leichtathletik Leitbild TV Reussbühl Leichtathletik Inhalt: Selbstverständnis... 2 Die Sportarten und ihre Ausrichtung... 2 Ethik... 2 Mitglieder... 3 Leistungen des TVR Leichtathletik... 3 Finanzen... 3 Führung und

Mehr

REGELN DER ZUSAMMENARBEIT

REGELN DER ZUSAMMENARBEIT Stand: 31.08.2018 REGELN DER ZUSAMMENARBEIT I Zielsetzung der Landesinitiative Leben mit Demenz in Hamburg Die Landesinitiative Leben mit Demenz in Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen

Mehr

Chancenportal Leitfaden und Online- Portal zur Zusammenarbeit

Chancenportal Leitfaden und Online- Portal zur Zusammenarbeit Chancenportal Leitfaden und Online- Portal zur Zusammenarbeit Berlin, 12.06.2018 Bedarf für ein Portal In vielen Gemeinden und Kommunen gibt es eine Vielzahl von Angeboten für junge Menschen Die Angebote

Mehr