CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES

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1 CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES

2 INHALTSVERZEICHNIS SEITE I. EINFÜHRUNG 3 II. GENERELLE ZIELSETZUNG 4 1. Gleichstellungsgebot 2. Diskriminierungsverbot 4 3. Berufliche Chancengleichheit 5 III. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 5 1. Geltungsbereich 2. Begriffsbestimmungen IV. GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT 5 V. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 6 1. Personal-Ist-Bestand 2. Frauenanteil, dargestellt nach Dienstarten 7 3. Anteil der Frauen nach Entgeltgruppen 8 4. Unterrepräsentanz von Frauen 9 VI. FAZIT 10 VII. MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT Stellenbesetzungsverfahren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Fort- und Weiterbildung 13 VIII. SONSTIGES Sprachregelung 2. Bekanntmachung des Chancengleichheitsplans 2

3 I. EINFÜHRUNG Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 05. Oktober 2005 das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden- Württemberg (Chancengleichheitsgesetz) verabschiedet. Es löst das Landesgleichberechtigungsgesetz vom ab. Ziele des Gesetzes sind: o o o o o die gezielte berufliche Förderung von Frauen die Verbesserung der Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen eine deutliche Erhöhung des Anteils der Frauen in Bereichen, in denen sie geringer repräsentiert sind als Männer die Beseitigung bestehender Benachteiligungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf Ähnlich wie im vorherigen Gesetz, sieht das neue Chancengleichheitsgesetz einen Plan zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern Chancengleichheitsplan vor, der das Ziel der Verwirklichung gleicher Chancen für Frauen und Männer gewährleisten soll. Hinter diesem Gesetz steht nicht zuletzt die Erkenntnis, dass wir die Herausforderungen der Zukunft am besten meistern können, wenn wir die Potenziale von Frauen und Männern gleichermaßen nutzen. Elternzeit, unbezahlte Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung sind im Moment noch überwiegend Frauensache. Im Studentenwerk Stuttgart ist aber in den letzten zwei Jahren die erfreuliche Tendenz zu verzeichnen, dass auch Männer die Möglichkeit der Elternzeit und der Teilzeit, auch in Führungspositionen, nutzen. Berufliche Chancengleichheit für Frauen und Männer herzustellen erfordert deshalb vorrangig, realistische Möglichkeiten zu schaffen, die Erwerbs- und Familienarbeit zwischen Frau und Mann gerecht aufzuteilen. Wir verstehen die Förderung der Chancengleichheit als eine Aufgabe aller Beschäftigten, insbesondere derjenigen mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen. Mit unserer gelebten Antidiskriminierungsrichtlinie und unserer aktiven Mitbestimmung durch die Personalvertretungen sind wir auf einem gutem Weg, ein Klima im Studentenwerk Stuttgart zu schaffen, das die tatsächliche Gleichberechtigung aller beschäftigten Frauen und Männer fördert. In diesem Sinne möchte ich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, uns auf dem Weg, die Gleichstellung zwischen Mann und Frau im Studentenwerk Stuttgart zu verwirklichen, mit großem Engagement zu unterstützen. Christoph Hartmeier Geschäftsführer 3

4 II. ZIELE 1. Gleichstellungsgebot Der Plan zur beruflichen Chancengleichheit von Frauen und Männern hat das Ziel, das im Grundgesetz (vgl. Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz) verankerte und im Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden- Württemberg (ChancenG) konkretisierte Gleichstellungs- und Gleichbehandlungsgebot von Männern und Frauen zu verwirklichen. Wo im Studentenwerk Stuttgart Benachteiligung und/oder Unterrepräsentanzen bestehen, werden Frauen beziehungsweise Männer gefördert. Dies erfolgt unter Anwendung der geltenden Bestimmungen, Richtlinien und unter Berücksichtigung der dringenden betrieblichen Belange. 2. Diskriminierungsverbot Frauen und Männer dürfen wegen ihres Geschlechtes nicht diskriminiert werden. Eine Diskriminierung liegt auch dann vor, wenn sich eine geschlechtsneutral formulierte Regelung oder Maßnahme tatsächlich auf ein Geschlecht wesentlich häufiger nachteilig oder seltener vorteilhaft auswirkt und dies nicht durch zwingende Gründe objektiv gerechtfertigt ist. Die konsequente Umsetzung des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beim Studentenwerk Stuttgart hat wesentlich dazu beigetragen, dass unsere Beschäftigten für das Thema Chancengleichheit sensibilisiert sind. Unsere Antidiskriminierungsrichtlinie haben wir als Punkt in unsere allgemeinen Arbeitsbedingungen aufgenommen. Somit ist diese seit 2006 Bestandteil jedes neuen Arbeitsvertrages. In jedem Mitarbeitereinführungsgespräch wird auf unsere Richtlinie aufmerksam gemacht. Unsere Antidiskriminierungsrichtlinie: Für das Arbeitsverhältnis im Studentenwerk Stuttgart gilt grundsätzlich: Alle Bewerber und Beschäftigte werden bei Auswahl, Einstellung und Betreuung während des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich ethnischer Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, Geschlecht und sexuelle Identität gleich behandelt. Im Rahmen dieses Grundsatzes wird das Studentenwerk Stuttgart Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur aufgrund ihrer Leistung, ihrem Verhalten und ihrem beruflichen Werdegang einstellen, eingruppieren, befördern und wenn nötig kündigen. Das Studentenwerk Stuttgart stellt sicher, dass alle Beschäftigten in einem Umfeld frei von Diskriminierung und Belästigung arbeiten. Wenn Sie sich aus irgendeinem Grund diskriminiert oder belästigt fühlen, können Sie sich an unsere betriebliche Beschwerdestelle wenden. Die Ansprechpartner sind: Frau Schulze, Abteilungsleitung Personal- und Sozialwesen und Herr Bischoff, Justitiar. 4

5 3. Berufliche Chancengleichheit Die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller. Die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Frauenförderung sind daher Aufgaben, die von allen Abteilungen und in allen Betriebsteilen gleichermaßen wahrzunehmen sind. 4. Verantwortlichkeit der Führungskräfte Insbesondere Führungskräfte tragen im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen in ihren Zuständigkeitsbereichen die Verantwortung dafür, dass die hier formulierten Ziele realisiert werden. III. GELTUNGSBEREICH UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN 1. Geltungsbereich Der nachstehende Chancengleichheitsplan gilt für alle Beschäftigten des Studentenwerks Stuttgart. 2. Begriffsbestimmung Zu den Beschäftigten gehören Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Familienpflichten bestehen, wenn eine beschäftigte Person mindestens ein Kind unter 15 Jahre oder einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt. IV. GRUNDSÄTZE DER ZUSAMMENARBEIT Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) unterstützt die Verwaltung und wirkt mit bei der Umsetzung des Chancengleichheitsplans sowie allen Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben könnten. Geplante personelle, soziale und organisatorische Maßnahmen werden im Vorfeld der Entscheidungen auf ihre Auswirkungen im Hinblick auf Frauen und Männer überprüft. Die BfC kann bei allen personellen und sozialen Maßnahmen, die die berufliche Situation der Beschäftigten betreffen, mitwirken. Hierzu gehören beispielsweise neben dem Stellenbesetzungsverfahren auch die Beratungsfunktion der Beschäftigten hinsichtlich Mutterschutz, Elternzeit, Beurlaubung oder Wiedereinstiegshilfen bei Berufsrückkehr. 5

6 V. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand Der Stichtag für die Personaldatenerhebung ist der Zu diesem Zeitpunkt arbeiteten 297 Beschäftigte im Studentenwerk Stuttgart, davon 214 Frauen. Das entspricht einem Frauenanteil von 72 %. Insgesamt sind die Frauen im Studentenwerk Stuttgart rein zahlenmäßig nicht unterrepräsentiert. Beamte beschäftigt das Studentenwerk Stuttgart nicht. Zum Zeitpunkt des Stichtages sind alle vier Auszubildende Frauen. Nach dem ChancenG liegt Unterrepräsentanz dann vor, wenn in einer Entgeltgruppe oder in Positionen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben weniger Frauen als Männer beschäftigt sind. Deshalb ist eine differenzierte Betrachtung nach Beschäftigungsart und Entgeltgruppen erforderlich. Die absolute Verteilung der Geschlechter im Studentenwerk Stuttgart: Beschäftigte Vollzeit Teilzeit Beurlaubte gesamt Beschäftigte Männer Frauen Die prozentuale Verteilung der Geschlechter im Studentenwerk Stuttgart: Geschlechterverteilung im Studentenwerk Stuttgart Stand in % 100% 80% 60% 72% 54% 95% 88% 40% 20% 0% 28% Beschäftigte gesamt 46% 5% 13% Vollzeit in % Teilzeit in % Beurlaubte Beschäftigte Männer Frauen 6

7 2. Der Anteil von Frauen, dargestellt nach Dienstarten: 1. Allgemeine Verwaltung 2. Technischer Bereich: Hausmeisterei und technischer Dienst 3. Sozialbereich: Kindertagesstätten, Sozialberatung, psychologischer Betreuungsdienst 4. Gastronomie In absoluten Zahlen: allg. Verwaltung techn. Dienst Sozialbereich Gastronomie Gesamt Männer Frauen Prozentuale Verteilung: Geschlechterverteilung im Studentenwerk Stuttgart nach Dienstarten 100% 90% 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 13% 72% 80% 92% 88% 28% 20% 8% allg. Verwaltung technischer Dienst Sozialbereich Gastronomie Männer Frauen 7

8 3. Anteil der Frauen nach Entgeltgruppen Entgelt- insgesamt davon Frauen gruppen absolut in % AT 1 0 0% EG % EG % EG % EG % EG % EG % EG % EG % EG % EG % EG % EG % EG % EG % Gesamt % Die vier weiblichen Auszubildenden bekommen die tarifliche Azubi-Vergütung und sind nicht in dieser Tabelle enthalten. Entgeltgruppen Beschäftigte AT-EG 14 EG 13-EG 10 EG 9-EG 5 EG 4-EG 2 Entgeltgruppen Männer Frauen 8

9 Gliedern wir die Entgeltstruktur in die aufgeführten Bereiche, so kann festgestellt werden, dass ein Anteil von 90 % der Frauen in den unteren Bereichen EG 2-EG 4 arbeiten. Auch in der nachfolgenden Gruppe EG 5-EG 9 sind die Frauen mit 63 % noch überrepräsentiert. In den höheren Entgeltgruppen zwischen EG 10-EG 15 sind die Frauen mit etwas über 20 % vertreten. Das Studentenwerk Stuttgart hat 92 % seiner Arbeitsplätze in dem Bereich EG 2-EG Unterrepräsentanz von Frauen Nach dem ChancenG liegt Unterrepräsentanz dann vor, wenn in einer Entgeltgruppe, einer Berufsgruppe oder in Position mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben weniger Frauen als Männer beschäftigt sind. Unterrepräsentiert sind Frauen beim Studentenwerk Stuttgart in folgenden Berufsgruppen: 4.1 In der Abteilung Technik Bis auf zwei Mitarbeiterinnen, wovon eine mit der Rechnungssachbearbeitung betraut ist, sind hier Architekten und Bauingenieure beschäftigt. Wir freuen uns, dass wir 2006 in diesem Bereich eine Technikerin einstellen konnten. Von 6 Stellen sind 2 Stellen mit Frauen besetzt. 4.2 Bei den Hausmeistern Bis auf eine Hilfsarbeiterin haben wir in diesem Bereich nur Männer beschäftigt. Wir benötigen in diesem Bereich hauptsächlich Elektriker/innen, Gas-Wasserinstallateure (m/w), Tischler/innen usw. Von 22 Stellen zum Stichtagszeitpunkt ist nur eine 0,5 Stelle mit einer Frau besetzt. 4.3 Bei den Köchen In diesem Bereich sind die vorhandenen ca. 17 Stellen zu 100 % mit Männern besetzt. 4.4 Bei den Beschäftigten mit Führungsfunktion Auf der unteren Leitungsebene ist die Situation durchaus ausgeglichen. Alle Cafeterialeiterinnen und Leiterinnen der Kindertagesseinrichtungen sind Frauen, dafür sind die Küchenleiter alle Männer. Auf der mittleren und höheren Führungsebene sind die Frauen unterrepräsentiert. Von sechs Abteilungsleiterstellen sind zwei mit Frauen besetzt. Unsere beiden Mensaleiter und der Leiter der Hausmeisterdienste sind Männer, während die Fachberatung Kindertagesstätten mit einer Frau besetzt ist. 5. Beurlaubte Beschäftigte Von zehn beurlaubten Beschäftigten sind alle in Elternzeit. Zwei der zehn Beschäftigten haben ein Teilzeitarbeitsverhältnis während der Elternzeit beim Studentenwerk Stuttgart. Ein Mann ist zum Stichtagszeitpunkt in Elternzeit. Wobei man betonen muss, dass sich bis Sommer

10 zwei Männer in Elternzeit befunden haben und aktuell wieder zwei Männer in Elternzeit sind. Pflegezeit hat bis jetzt noch kein/e Beschäftigte/r in Anspruch genommen. 6. Auszubildende Das Studentenwerk Stuttgart bildet jährlich ein bis zwei Bürokaufmänner/-frauen aus. Zum Stichtagszeitpunkt haben wir vier Auszubildende beschäftigt. Davon sind alle Frauen. VI. FAZIT Abschließend lässt sich feststellen, dass das Studentenwerk Stuttgart ein gutes Spiegelbild unserer Gesellschaft darstellt: je besser die Bezahlung desto niedriger der Frauenanteil. Es besteht aber eine positive Tendenz. Im Bereich der unteren Führungsebene haben wir ein großes Potenzial an motivierten und kompetenten Frauen. Im Bereich der Teilzeit und der Elternzeit sind die Frauen deutlich in der Mehrheit. Allerdings ist auch bei uns ein leichter, positiver Trend zu verzeichnen, dass Männer in Elternzeit gehen. Da sich Frauen im Moment noch zu selten für technische Berufe entscheiden, bekommen wir leider in diesen Bereichen sehr wenig oder gar keine Bewerbungen. Männer haben in der Regel eine Ausbildung in technischen Handwerksberufen. Die typischen Frauentätigkeiten werden in den Bereichen Soziales, Verwaltung und Gastronomie erbracht. Gerade die Bereiche Mensen und Cafeterien sind prädestiniert für Frauen (oft mit Migrationshintergrund), um nach der Familienphase wieder, in Teilzeit und zu geregelten Arbeitszeiten, einen Beruf auszuüben. Diese Frauen sind in der Regel auch nicht an Aufstiegsmöglichkeiten und Fortbildungen interessiert. In der Analyse der Beschäftigungsstruktur sind die Bereiche genannt, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Die in diesen Bereichen durch Einstellung zu besetzenden Stellen sind mindestens zur Hälfte zur Besetzung mit Frauen vorzusehen ( 6 Abs. 2 ChancenG), sofern Frauen mit entsprechender Eignung und Qualifikation gewonnen werden können. Wie oben schon erwähnt, ist die Anzahl der Bewerbungen von qualifizierten Frauen im technischen Bereich sehr gering. Das gilt auch für den Bereich der Köche/Köchinnen. Eine mögliche Ursache ist die hohe körperliche Belastung in der Gemeinschaftsverpflegung. Wir werden versuchen bzw. haben in den letzten Jahren bereits durch umfangreiche Maßnahmen versucht, den Anteil von Frauen in den unterrepräsentierten Bereichen wesentlich zu erhöhen. Diese Maßnahmen werden nachfolgend dargestellt. 10

11 VII. MAßNAHMEN ZUR VERBESSERUNG DER CHANCENGLEICHHEIT 1. Stellenbesetzungsverfahren Der oberste Grundsatz bei der Durchführung unseres Stellenbesetzungsverfahrens ist die Einhaltung unserer Antidiskriminierungsrichtlinie (siehe Punkt II). Freie Stellen werden grundsätzlich intern und extern (mindestens bei der Arbeitsagentur) ausgeschrieben. Unser Zusatz bei Stellenausschreibungen: Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifrecht der Länder. Vollzeitstellen sind bei uns grundsätzlich teilbar. Frauen und Männer haben bei uns die gleichen Chancen. Bei gleicher Eignung werden schwerbehinderte Personen bevorzugt eingestellt. Wir beschäftigen Angehörige aller Nationalitäten. Um subjektive Einflüsse bei der Besetzung der Stelle auszuschließen, haben wir Bewertungsbögen entwickelt, die eine diskriminierungsfreie Auswahl sichern. Hier geht es um die Bewertung der Zeugnisse und der sich aus der Stellenbeschreibung ergebenen Einstellungskriterien, die durch eine, von der Abteilungsleitung festgelegte Punktzahl, gewichtet werden. Jede Bewerbung wird bewertet und die besten Bewerber/innen werden eingeladen. Soweit in der angestrebten Position weniger Frauen als Männer vertreten sind, sind Frauen bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt einzustellen. Fragen nach der Familienplanung etc. werden laut 9 Abs. 2 ChancenG nicht gestellt. Die in 10 ChancenG dargelegten Kriterien werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Der Personalrat ist im Studentenwerk Stuttgart bei allen Vorstellungsgesprächen anwesend. Die Beteiligungsrechte der BfC ergeben sich aus 9 Abs. 3 ChancenG. 2. Vereinbarkeit von Familie und Beruf 2.1. Elternzeit und Beurlaubung Unserer Erfahrung nach machen die Beschäftigten immer kürzere Elternzeiten (max. ein Jahr), oder sind an einer Teilzeitarbeit während der Elternzeit sehr interessiert. Wir haben mit dem Teilzeitmodell während der Elternzeit sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Beschäftigten bleiben im Geschehen und sind weiterhin gut in unseren Betrieb integriert. Bei Eingang des Elternzeitantrags wird der/die Beschäftigte auf diese Möglichkeit aufmerksam gemacht. 11

12 Wenn Beschäftigte in Elternzeit sind, bekommen sie betriebsinterne Informationen zugeschickt. Ebenfalls hat der/die Beschäftigte die Möglichkeit an unseren Betriebsfesten teilzunehmen. Der Erhalt der Verbindung zum Beruf soll noch weiter ausgebaut werden. Wir streben an, z. B. längerfristig beurlaubten Beschäftigten die Gelegenheit zu geben, Urlaubs- und Krankheitsvertretungen zu übernehmen. Ferner haben wir bereits beurlaubte Beschäftigte mit großem Erfolg kurz vor ihrem Wiedereinstieg in das Berufsleben in den gängigen EDV-Programmen geschult. Das hat ebenfalls zu einem reibungslosen Wiedereinstieg beigetragen. Um die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern, unterstützt das Studentenwerk Stuttgart die Inanspruchnahme von Elternzeit oder Beurlaubung zur Wahrnehmung von Familienpflichten, auch von männlichen Beschäftigten. 2.2 Gleitzeit, Teilzeit und Telearbeit Das Studentenwerk Stuttgart hat eine Dienstvereinbarung zur Gleitzeit, die den Beschäftigten eine große Flexibilität bei der Einteilung ihrer Arbeit ermöglicht. Die Beschäftigten haben eine Kernzeit von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und eine Randzeit von 6:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Im Studentenwerk Stuttgart ist jede Stelle grundsätzlich teilbar soweit dringende betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Nach Möglichkeit wird zugleich den individuellen Wünschen zur Lage der Arbeitzeit entsprochen. Telearbeit ist im Studentenwerk Stuttgart im Moment nicht geplant. Wir erbringen soziale Dienstleistungen für die Studierenden, die in den seltensten Fällen von zu Hause aus erbracht werden können. Das gilt auch für den Verwaltungsbereich. Allerdings ist das Angebot von Home-Office, wenn es sich um einzelne Tage handelt, sicherlich auf Antrag zu prüfen. Teilzeitbeschäftigung darf sich nicht nachteilig auf den beruflichen Werdegang, insbesondere in der Leistungsbeurteilung auswirken. Wenn einem Teilzeitbeschäftigten der bisherige Umfang der Teilzeit nicht mehr zugemutet werden kann (z. B. Tod oder Arbeitslosigkeit des Partners/der Partnerin) und betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen, soll eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung oder der Übergang zur Vollzeitbeschäftigung vorrangig zugelassen werden. 2.3 Kinderbetreuung Soweit Plätze in denen vom Studentenwerk Stuttgart betriebenen Kindertagesstätten und Krabbelgruppen nicht mit Kindern von Studierenden besetzt werden können, haben auch unsere Beschäftigten die Möglichkeit, gegen Zahlung des üblichen Beitrags, ihr Kind betreuen zu lassen. 12

13 3. Fort- und Weiterbildung Gemäß 11 ChancenG fördert das Studentenwerk Stuttgart die berufliche und persönliche Fortund Weiterbildung weiblicher Beschäftigter. Bei allen Fortbildungsmaßnahmen sollen Frauen entsprechend ihrem Anteil an der Zielgruppe der Fortbildungsmaßnahme berücksichtigt werden. Die Maßnahmen sollen so durchgeführt werden, dass Beschäftigten mit Familienpflichten die Teilnahme möglich ist. Insbesondere sollen Fortbildungsmaßnahmen angeboten werden, die eine Weiterqualifikation ermöglichen oder auf die Übernahme von Tätigkeiten im Bereich geringerer Repräsentanz von Frauen vorbereiten. Das Studentenwerk Stuttgart bietet z. B. seit zwei Jahren gezielt Inhouse- Führungsseminare an, um die Führungskompetenz unserer Beschäftigten mit Leitungsaufgaben zu stärken. In diesen Seminaren ist ein hoher Anteil von Frauen zu verzeichnen. Wie in Punkt II schon dargestellt, haben wir umfangreiche Vorkehrungen getroffen, um Diskriminierung zu verhindern. Jeder neue Mitarbeiter bekommt neben dem Einführungsgespräch und der Erklärung unserer Antidiskriminierungsrichtline eine 4-stündige AGG Schulung von einer externen Rechtsanwältin zum Thema AGG. Diese Schulung findet einmal jährlich statt und ist für neue Beschäftigte eine Pflichtveranstaltung. In dieser Veranstaltung wird auch noch einmal explizit auf das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eingegangen. Ziel dabei ist es, Beschäftigte, die sexuellen Nötigungen ausgesetzt sind oder die Opfer sexueller Gewalt wurden, zu ermutigen, sich zu wehren und sich Unterstützung zu holen. Ansprechpartner sind die Beschwerdestelle für das AGG (Personalleitung und Justitiar), die BfC oder unsere psychologische Beratungsstelle. VII. SONSTIGES 1. Sprachregelung Im allgemeinen Schriftverkehr werden in der Regel geschlechtsneutrale Bezeichnungen verwendet. Formulare enthalten die Anrede Frau und Herr und werden geschlechtsneutral gestaltet. 2. Bekanntmachung des Chancengleichheitsplans Die Beschäftigten werden mit einer Mitteilung an der Entgeltabrechnung auf den Chancengleichheitsplan aufmerksam gemacht. Alle Abteilungsleitungen erhalten ein Exemplar mit der Bitte, dieses in der Abteilung in Umlauf zu bringen. Auf unserer Homepage unter wird der neue Chancengleichheitsplan veröffentlicht und steht dort im PDF-Format zum Download bereit. 13

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