Scheidung: Gemeinsames Sorgerecht wird zum Normalfall - Beobachter
|
|
- Gregor Meyer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Seite 1 von 5 Scheidung Gemeinsames Sorgerecht wird zum Normalfall Seit Jahren kämpfen vor allem Väter für ein gemeinsames Sorgerecht 2013 soll es als Regelfall eingeführt werden. Doch ändern wird sich dadurch wenig. «Nach der Scheidung hat meine Ex unsere Tochter kurzerhand annektiert.»: Stefan Gisler*, selbständiger Unternehmer «Bitte erschrecken Sie nicht», sagt Stefan Gisler*, während er in seiner Tasche kramt. Wieder und wieder verschwinden seine Hände darin und bringen immer neue Sichtmäppchen mit immer neuen Papieren zum Vorschein. Am Ende türmt sich ein Stapel aus Stellungnahmen, Klagen, Anträgen und Beschwerden auf dem Tisch. «Das ist nur ein kleiner Teil», erklärt der 45-Jährige vielsagend. Irgendwie kann er seine Situation selber nicht begreifen. Eigentlich hatten er und seine frühere Lebensgefährtin an alles gedacht, als 2005 die gemeinsame Tochter zur Welt kam. Das Paar hatte eine von der Vormundschaftsbehörde genehmigte Vereinbarung unterzeichnet. Man wolle das Sorgerecht gemeinsam ausüben, hiess es darin, und im Fall einer Trennung sollte die Obhut zur Mutter übergehen. Das Sorgerecht würden die Unverheirateten sich aber weiterhin teilen. Das Kind sollte von Vater und Mutter gleichermassen betreut werden, und zwar anteilmässig so, wie es die jeweiligen Lebensverhältnisse zulassen. Da Gisler selbständiger Unternehmer ist, kann er sich die Arbeitszeit frei einteilen. «Anfangs, als wir noch zusammen waren, teilten wir die Betreuungszeit für unsere Tochter gleichmässig unter uns auf», erzählt er. Nach der Trennung im Jahr 2006
2 Seite 2 von 5 änderte sich dies schlagartig. «Meine Ex hat unsere Tochter kurzerhand annektiert und sie drei Tage pro Woche, während sie arbeitete, gegen meinen Willen bei ständig wechselnden Drittpersonen untergebracht», so Gisler. «Sie sagte, Kinderbelange gingen mich nun nichts mehr an.» Seither sieht Stefan Gisler seine Tochter nur noch jedes zweite Wochenende und darf pro Jahr vier Wochen Ferien mit ihr verbringen nicht mehr als die meisten anderen Väter ohne gemeinsames Sorgerecht. Dabei möchte Gisler seine Tochter mindestens an jenen Tagen betreuen, an denen die Mutter arbeitet. Doch er beisst überall auf Granit; mit praktisch all seinen Anträgen und Beschwerden ist er gescheitert. Der Tenor von Vormundschaftsbehörden und Richter: Man unternehme nichts gegen den Willen der Mutter. Selbst ein psychologisches Gutachten, das Stefan Gisler eine gute Beziehung zur Tochter bescheinigte und zum Schluss kam, dem Vater seien grosszügigere Betreuungs- und Ferienanteile zuzugestehen, änderte daran nichts. «Die Behörden unterstellen mir, ich sei schuld am ständigen Streit und würde durch meine Klagen und Beschwerden den Konflikt schüren.» Die tatsächlichen Lebensverhältnisse von Gisler und der Mutter, die gemäss der damaligen Sorgerechtsvereinbarung die Richtschnur sein sollten, werden nicht berücksichtigt. In ihren bisherigen Entscheiden beriefen sich die Richter auf eine Notregel, die das ehemalige Paar in der Trennungsvereinbarung ebenfalls unterzeichnet hatte. Demnach sollte der Vater im Konfliktfall sein Kind wenigstens jedes zweite Wochenende und für vier Ferienwochen zu sich nehmen dürfen. «Jetzt verstecken sich die Behörden einfach hinter dieser Regel, weil ja ein Konflikt vorliege. Es scheint keinen zu interessieren, wie es einem Kind geht, das seinen Vater plötzlich nur noch selten sieht und statt von ihm von sechs oder sieben verschiedenen Personen pro Woche betreut wird», klagt Gisler. Es sei schon vorgekommen, dass er wildfremden Menschen begegnet sei, die mit seiner Tochter an der Hand durchs Dorf spazierten. Der Zürcher Anwalt Linus Cantieni, ein Spezialist für Familienrecht, findet solche Fälle stossend. Wirklich erstaunt ist er aber nicht. Die Geschichte verdeutliche, dass Richter und Behörden vielfach noch in alten Mustern denken würden. «Das Kindeswohl ist oft eine reine Floskel. Sobald die Eltern streiten, verfügen viele Verantwortliche einfach ein minimales Besuchsrecht, und zwar unabhängig davon, wie die Betreuung vor der Trennung aufgeteilt war.» Cantieni befürwortet die gemeinsame elterliche Sorge, die künftig automatisch bei jeder Trennung oder Scheidung gelten soll (siehe «Das gemeinsame Sorgerecht: Ausnahme wird zum Normalfall»). Doch er warnt vor allzu grossen Hoffnungen: «Das gemeinsame Sorgerecht ist kein Wundermittel. Wenn sich ein Elternteil querstellt, hat man rechtlich fast keine Handhabe.» Der springende Punkt ist, dass das Sorgerecht im Grunde wenig damit zu tun hat, wie oft ein Elternteil sein Kind sieht. Denn letztlich gilt: Wer die Obhut hat, hat das Sagen. «Jener Elternteil, bei dem das Kind mehrheitlich lebt und seinen Lebensmittelpunkt hat, sitzt am längeren Hebel gemeinsame Sorge hin oder her», sagt Linus Cantieni. Gegen Besuchsrechtsverweigerungen und erpresserisches Verhalten könne auch die geteilte Sorge nichts ausrichten. Dort wird nur geregelt, über welche für das Kind wichtigen Entscheidungen der andere Elternteil informiert und in welche er zwingend einbezogen werden muss. Darunter fallen beispielsweise medizinische Eingriffe, die religiöse Erziehung oder die Berufswahl.
3 Seite 3 von 5 «Als Vater nicht ernst genommen» Dass nicht einmal das immer so klappt, wie es sollte, zeigt der Fall von Michael Brugger*. Auch er teilt sich das Sorgerecht für die inzwischen siebenjährige Tochter mit deren Mutter. Weil das Mädchen nach der Trennung vor drei Jahren an Krebs erkrankte, konnte Brugger die Mutter im Scheidungsverfahren überzeugen, dem gemeinsamen Sorgerecht zuzustimmen. Inzwischen macht sich bei ihm aber Resignation breit. «Ich fühle mich als Vater überhaupt nicht ernst genommen. Das gemeinsame Sorgerecht scheint keinen zu kümmern, und ich habe das Gefühl, ich muss um alles kämpfen», erzählt der 38-Jährige. Von den Ärzten, die sich um seine kranke Tochter kümmern, erfahre er jeweils nur das Allernötigste. «Für weitergehende Erklärungen und Einschätzungen muss ich jedes Mal nachhaken. Ich habe auch schon trotz einem vereinbarten Gesprächstermin stundenlang im Spital gewartet, bis sich der Arzt endlich Zeit nahm für mich. Die Mutter war längst über alles informiert.» Ähnliches gelte für die Schule: «Die Lehrpersonen tauschen sich mit der Mutter aus. Ich als Vater muss mir die Informationen selber holen.» Vom gemeinsamen Sorgerecht spüre er da wenig. «Möglicherweise wäre es noch mühsamer, wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hätte. Doch ich habe mir schon etwas mehr davon erhofft. Zumindest, dass man als Vater anerkannt und nicht einfach aussen vor gelassen wird», sagt er. Hinzu komme, dass die Mutter ihre Machtposition als Obhutsberechtigte immer wieder einsetze, um ihn zu gängeln. «Jedes Mal, wenn ich mit der Tochter in die Ferien fahren will, fehlt im Gepäck die Identitätskarte. Beim letzten Mal musste mein Kind fünf Mal zur Mutter hoch, um die ID zu holen, und kam vier Mal mit leeren Händen und irgendeiner Ausrede zurück. Das ist nicht nur extrem mühsam, sondern auch nicht besonders schön für das Kind», sagt er. «Das gemeinsame Sorgerecht scheint keinen zu kümmern. Ich muss um alles kämpfen»: Michael Brugger*
4 Seite 4 von 5 Ein Kind braucht beides: Vater und Mutter Michael Bruggers Probleme illustrieren beispielhaft, woran es in vielen strittigen Scheidungsfällen in Wahrheit mangelt: an Konfliktfähigkeit und Kooperation. «Die Kommunikation zwischen mir und meiner Exfrau ist auf ein Minimum reduziert, weil es sonst immer eskaliert», sagt Brugger selber. Für Familienrechtsspezialist Linus Cantieni ist das typisch. Er hat Sorgerechtsregelungen mehrerer Länder miteinander verglichen. Demnach müssen sich die Eltern in manchen Staaten für sehr viele Belange absprechen, während in anderen die obhutsberechtigte Person weitgehend freie Hand hat. Cantienis Analyse ergab: Im ersten Fall ist das Konfliktpotential höher. «Doch mit beiden Strategien löst die gemeinsame elterliche Sorge letztlich keine Probleme, wenn die Eltern nicht fähig sind, zu kooperieren», so der Anwalt. Solche Eltern müssten sich vor Gericht zwar nicht mehr ums Sorgerecht streiten, dafür geht es dann ums Besuchsrecht. «Studien belegen, dass sich die Konflikte einfach verlagern.» Dass die gemeinsame elterliche Sorge nicht das Ei des Kolumbus ist, weiss auch Oliver Hunziker. Der Präsident des Vereins verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter (VeV) kämpfte in den letzten Jahren an vorderster Front für die Einführung des gemeinsamen Sorgerechts als Regelfall. Als Simonetta Sommaruga die Gesetzesrevision letztes Jahr vorübergehend sistieren und mit einer neuen Unterhaltsregelung verknüpfen wollte, riefen Hunziker und seine Mitstreiter dazu auf, der damals frisch gewählten Bundesrätin Pflastersteine ins Bundeshaus zu schicken. Die Aktion war erfolgreich, die Vorlagen wurden wieder voneinander entkoppelt und die Sorgerechtsfrage separat vorangetrieben. Trotzdem sagt Hunziker: «Die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall ist nicht das Ziel, sondern erst der Anfang. Wir erwarten, dass sich in den Köpfen dadurch endlich etwas ändert und Behörden und Richter langsam einsehen, dass ein Kind beides braucht, Vater und Mutter.» Doch immerhin schaffe man mit der nun vorbereiteten Lösung gleich lange Spiesse, so Hunziker. Was er meint: Bisher braucht es für das gemeinsame Sorgerecht noch das Einverständnis beider Eltern. «Weil im Zweifelsfall die alleinige Sorge meist der Mutter zugesprochen wird, hat sie heute de facto ein Vetorecht, das sie auch dafür einsetzen kann, um andere Ziele zu erreichen oder sich zu rächen.» Wenn die gemeinsame elterliche Sorge also die tiefer liegenden Probleme nicht zu lösen vermag was dann? Welche Instrumente gäbe es, um getrennt lebende Eltern dazu zu bringen, wenigstens in Kinderfragen am gleichen Strick zu ziehen? Könnte eine geteilte Obhut helfen? «Es gibt keine Patentrezepte», sagt Spezialist Linus Cantieni nüchtern. Natürlich wäre es wünschbar, wenn Eltern sich die Betreuung ihrer Kinder automatisch hälftig teilen würden. «Doch das geht an der heutigen Realität vorbei und ist mit Blick auf das Kindswohl auch nicht in allen Fällen sinnvoll», gibt er zu bedenken. Auch seine Recherchen im Ausland hätten keine überzeugenden Lösungen zutage gefördert, die sich abkupfern liessen. Letztlich bleibt es beim frommen Wunsch: «Das Einzige, was sicher funktioniert: wenn Eltern Vernunft walten lassen und ihre Paarkonflikte nicht über die Kinder austragen.»n *Name geändert
5 Das gemeinsame Sorgerecht Die gemeinsame elterliche Sorge soll bei Scheidungen und Trennungen künftig zum Regelfall werden. Der Bundesrat hat im November eine entsprechende Vorlage verabschiedet. Stimmt das Parlament zu, tritt das neue Gesetz voraussichtlich 2013 in Kraft. Andernfalls oder bei einem Referendum dürften weitere Jahre vergehen. Ausweitung Gemäss Vorlage des Bundesrats gilt das gemeinsame Sorgerecht künftig sowohl für verheiratete wie auch für unverheiratete und geschiedene Eltern. Sie sollen grundsätzlich alle wichtigen Fragen rund ums Kind wie Schulwahl oder medizinische Eingriffe gemeinsam entscheiden. Dazu gehört auch ein Wohnortswechsel, sofern sich dieser aufs Besuchsrecht auswirkt (etwa durch längere Anfahrtswege). Alltägliche und dringliche Entscheide fällt derjenige Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, dagegen weiterhin allein. Besuchsrecht Nicht in die Vorlage aufgenommen wurde ein neuer Strafrechtsartikel für den Fall, dass ein Elternteil dem anderen das Besuchsrecht verweigert. Das ist somit auch künftig keine Straftat. Kinderschutzbehörden und Gerichte können aber wie bisher Bussen aussprechen. Antrag Bereits getrennt lebende oder geschiedene Eltern, die heute das Sorgerecht nicht teilen, können die gemeinsame elterliche Sorge zusammen oder einzeln beantragen. Die zuständige Behörde erteilt in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Eine Verweigerung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Unterhaltsrecht Getrennt von der Sorgerechtsrevision will die zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga auch das Unterhaltsrecht neu regeln. Ein Vorentwurf soll dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen. Autor: Conny Schmid Bild: Dominic Büttner 18. Januar 2012, Beobachter 2/2012 Seite 5 von 5
Vorentwurf (Stand Januar 2009) Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Vorentwurf (Stand Januar 2009) Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates
MehrWas tun bei Trennung und Scheidung?
Michels & Klatt informiert: Was tun bei Trennung und Scheidung? Ein kurzer Überblick über wichtige Rechte und Pflichten Nicht jeder Streit unter Ehepartnern führt gleich zur Trennung, allerdings kann eine
MehrLauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge?
Lauter Sorgen mit der gemeinsamen elterlichen Sorge? Eine Standortbestimmung Linus Cantieni, Präsident KESB Kreis Bülach Süd Zürcherischer Juristenverein, 2. Oktober 2014 Einführung 1 Ein Blick zurück...
Mehr12. ZUSAMMENFASSUNG. Wovon handelt dieses Buch? Was galt bisher?
256 12. ZUSAMMENFASSUNG Wovon handelt dieses Buch? Dieses Buch handelt vom Prinzip der gemeinsamen elterlichen Sorge und wie sie im Alltag gelebt werden kann. Zahlreiche Expertinnen und Experten aus Recht,
MehrI. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition.
Video: Patchwork-Familien Thema: Rechtliche Situation der Patchwork-Familien I. Was sind Patchwork-Familien? Lesen Sie die folgende Definition. Als Patchworkfamilie wird eine Familie bezeichnet, bei der
MehrGemeinsame elterliche SorgeN
Gemeinsame elterliche SorgeN Podiumsveranstaltung des Erziehungsdepartements Basel-Stadt und des Centrums für Familienwissenschaften vom 29. Oktober 2014 Kann das (Kindes-)Recht einen Beitrag zur Neugestaltung
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Elterliche Sorge) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 16. November 2011
MehrScheidung. I Ratgeber I. Daniel Trachsel. Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis UNIVERSTAT ST, W E N
Daniel Trachsel Scheidung Ein Ratgeber aus der Beobachter-Praxis UNIVERSTAT ST, W E N HOCHSCHULE FUR WIRTSCHAFTS-. RECHTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEC. Bl5LIBTHEK I Ratgeber I Vorwort... 10 1. Trennung als
MehrElternvereinbarung. Musterstrasse Musterhausen. Musterweg Musterhausen
Elternvereinbarung zwischen der Mutter: Anna Muster Musterstrasse 1 8000 Musterhausen und dem Vater: Max Muster Musterweg 17 8000 Musterhausen für die gemeinsamen Kinder: Miriam Muster, geb. 1.1.2000 David
MehrChristina Klein. Ihre Rechte als Vater. interna. Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Ihre Rechte als Vater interna Ihr persönlicher Experte interna Dieser Ratgeber wird digital produziert. Die laufende Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen garantiert stets optimale
MehrGeteiltes Sorgerecht. Rechte & Pflichten der Eltern
Geteiltes Sorgerecht Rechte & Pflichten der Eltern Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was bedeutet geteiltes Sorgerecht?...
MehrInhalt. Vorwort Trennung als Vorstufe zur Scheidung 13
Vorwort 10 1. Trennung als Vorstufe zur Scheidung 13 Warum eine Trennung? 14 Gemeinsame Vereinbarung oder gerichtliche Regelung? 15 Das Verfahren vor Eheschützgericht 17 Was muss geregelt werden? 18 Bei
MehrStellungnahme der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände SAJV
Bundesamt für Justiz Frau Eliane Rossier Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht 3003 Bern Bern, 27.04.2009 Vernehmlassung zur Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches: Elterliche Sorge
MehrScheidungsrecht Beratung und Information C/D
J Scheidungsrecht Beratung und Information C/D Trennung und Scheidung 10 Überlegungen vor einer Scheidung oder Trennung 11 Möglichkeiten der Scheidung und Trennung 11 Scheidung auf gemeinsames Begehren
MehrClinic: Familienprozessrecht
Clinic: Familienprozessrecht Ass.-Prof. Dr. R. Fankhauser Merkblatt 1: Allgemeines zur Scheidung und zum Verfahren (Oktober 2006) I. Einleitung Im Rahmen einer Scheidung muss das Gericht neben der Prüfung
MehrFamilienrecht und Kindesschutz neue Entwicklungen Fachtagung des Kantons Bern
Familienrecht und Kindesschutz neue Entwicklungen Fachtagung des Kantons Bern Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Thomas Geiser Biel/Bienne, 15./16. Februar 2017 Inhaltsübersicht 1. Gesellschaftliche Entwicklungen
MehrFachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014
Fachtagung Fachverband Zusatzleistungen Kanton Zürich 5. Juni 2014 Gemeinsames Sorgerecht ab 1. Juli 2014 Diana Berger-Aschwanden, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt
MehrWarum eine Trennung? 14 Gemeinsame Vereinbarung oder gerichtliche Regelung? 15 Das Verfahren vor Eheschutzgericht 17
Vorwort 10 1. Trennung als Vorstufe zur Scheidung 13 Warum eine Trennung? 14 Gemeinsame Vereinbarung oder gerichtliche Regelung? 15 Das Verfahren vor Eheschutzgericht 17 Was muss geregelt werden? 18 Bei
MehrAnsprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil
KAPITEL 1 Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil Sobald sich abzeichnet, dass eine Mutter oder ein Vater alleinerziehend leben wird, kommt es entscheidend darauf an, die finanzielle Situation
MehrVorwort 11. Innehalten und Klarheit gewinnen 14
Inhalt Vorwort 11 Q Überlegungen vor der Scheidung 13 Innehalten und Klarheit gewinnen 14 Scheidung - eine gemeinsame Aufgabe 14 Finanzielle Überlegungen 15 Wo stehen die Kinder im Konflikt der Eltern?
MehrKinderbetreuungsabzug
Praxisfestlegung Steuerverwaltung Graubünden StG 36 lit. l DBG 212 II bis 1. ÜBERSICHT ÜBER DEN KINDERBETREUUNGSABZUG: STP 2010 2014 StP 2010 StP 2011 StP 2012 StP 2013 StP 2014 Kanton Bund Kein Abzug
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt)
Schweizerisches Zivilgesetzbuch Vorentwurf (Juli 2012) (Kindesunterhalt) Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom...
MehrTrennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer
Haufe Ratgeber plus Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Bearbeitet von Jochem Schausten 8., aktualisierte Auflage 2011. Buch mit CD/DVD. 182 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01267 3 Recht > Zivilrecht
MehrElterliche Sorge Betreuungsrecht, Betreuungspflicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht
Symposium Familienrecht 14. September 2017 Elterliche Betreuungsrecht, Betreuungspflicht, Aufenthaltsbestimmungsrecht Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller Ordentliche Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung
MehrUnterhalt und Sorgerecht
Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel
MehrSPIEGELONLINE Urteil zu Wechselmodell Getrennte Eltern, geteilte Betreuung
SPIEGELONLINE Urteil zu Wechselmodell Getrennte Eltern, geteilte Betreuung Eine Woche bei Mama, eine bei Papa: Ex-Partner können nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun Anspruch auf dieses Trennungsmodell
MehrBeistandschaft Jugendamt
Alleinerziehende sind häufig von einen Tag auf den anderen auf sich alleine gestellt und haben damit mit zahlreichen Problemen und erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Vielfach geht es in diesen Situationen
MehrCheckliste für den Umgang
Die Ausgestaltung und Durchführung der Umgangskontakte nach Trennung und Scheidung verlangt von beiden Eltern ein beträchtliches Maß an Wissen um die Bedürfnisse und Belange des Kindes, Auch die eigenen
MehrKindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz
Kindes- und Erwachsenenschutz im Kanton Schwyz 1 Ablauf Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz Mitteilungen an das Einwohneramt durch die KESB Elterliche Sorge 2 Massnahmen im Erwachsenenschutz Begleitbeistandschaft
MehrGemeinsame elterliche Sorge und egalitäre Rollenteilung
Gemeinsame elterliche Sorge und egalitäre Rollenteilung Dr. phil. Margret Bürgisser Institut für Sozialforschung, Analyse und Beratung ISAB, CH - Luzern 1 Übersicht Teil 1: Gemeinsame elterliche Sorge
MehrInhalt. Einleitung. Wie lasse ich mich scheiden? Was muss ich bei der Trennung beachten? 27_. Wie wird der Unterhalt für die Kinder berechnet?
Einleitung Wie lasse ich mich scheiden? Unsere Ehe ist am Ende - was nun? 13 Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit ich geschieden werde? 15 Einvernehmliche Scheidung, wie soll das gehen? 16 Scheidung
MehrFrauenzentraleBE. Bulletin die fraueninfoberatungsdrehscheibe. Editorial 2. Sorgerecht Ausschreibungen
FrauenzentraleBE die fraueninfoberatungsdrehscheibe Bulletin3 2009 Editorial 2 Sorgerecht 3 14 Ausschreibungen 2009 15 16 Anmeldetalon Editorial sich gemeinsam zu sorgen. Vom filigranen Umgang mit dem
Mehrab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische
ab abend Abend aber Aber acht AG Aktien alle Alle allein allen aller allerdings Allerdings alles als Als also alt alte alten am Am amerikanische amerikanischen Amt an An andere anderen anderer anderes
MehrGemeinsame elterliche Sorge. www.rgb-sg.ch
Gemeinsame elterliche Sorge 1 Gemeinsame elterliche Sorge als allgemeine Regel Gesetzliche Regelung für alle Eltern ohne Rücksicht auf ihren Zivilstand (Art. 296 rev. ZGB) Die elterliche Sorge dient dem
MehrMehr Vater fürs Kind. Andreas Schmidt. - auch nach Trennung oder Scheidung Wege aus der vaterlosen Gesellschaft
Andreas Schmidt 2008 AGI-Information Management Consultants May be used for personal purporses only or by libraries associated to dandelon.com network. Mehr Vater fürs Kind - auch nach Trennung oder Scheidung
MehrWortformen des Deutschen nach fallender Häufigkeit:
der die und in den 5 von zu das mit sich 10 des auf für ist im 15 dem nicht ein Die eine 20 als auch es an werden 25 aus er hat daß sie 30 nach wird bei einer Der 35 um am sind noch wie 40 einem über einen
Mehrn ZGB. Kindesunterhalt (Differenzen)
Nationalrat Frühjahrssession 2015 e-parl 17.0.2015-108:5-1.101 n ZGB. Kindesunterhalt (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates des Ständerates des Ständerates Anträge der Kommission für Rechtsfragen
MehrMandantenerfassungsbogen Ehescheidungen
www.ra-jens-weise.de RA Jens-Tilo Weise Markt 7 16798 Fürstenberg/Havel Tel.: 033093 614 670 Fax: 033093 614 6717 Mandantenerfassungsbogen Ehescheidungen Personendaten: 1. Wer will den Antrag auf Ehescheidung
MehrVerordnung über das Scheidungsverfahren
74 Ausserrhodische Gesetzessammlung 3.4 Verordnung über das Scheidungsverfahren vom 4. Dezember 999 ) Der Regierungsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 87 Abs. 4 der Kantonsverfassung, verordnet:
MehrDirekte Bundessteuer Steuerperiode 1999/2000
Eidgenössische Steuerverwaltung Administration fédérale des contributions Amministrazione federale delle contribuzioni Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben Division principale
MehrFamilie und Demokratie
Familie und Demokratie Materialien zur Politischen Bildung von Kindern und Jugendlichen www.demokratiewebstatt.at Mehr Information auf: www.demokratiewebstatt.at Input: Wer gehört zur Familie? Überlege
MehrFamilienrecht: Übung Nr. 1
Familienrecht: Übung Nr. 1 MLaw Benjamin Enz Seite 1 Teil 1: Die Abstammung Fall 1: Frage 1 Können die Grosseltern das Kindesverhältnis anfechten? Seite 3 Fall 1: Sachverhalt Nicole Verheiratet/getrennt
MehrAufnahmebogen zur Ehescheidung
Aufnahmebogen zur Ehescheidung Hofer.Hoynatzky., Burgermühlstraße 1, 8536 Ihre Ehe ist gescheitert und Sie wollen geschieden werden. Zur Einleitung eines Scheidungsverfahrens benötigen wir von Ihnen eine
MehrDie Eltern sollen sich wie Erwachsene benehmen und auf erwachsene Art und Weise ihre Probleme besprechen und lösen.
Die Runde der Kinder und Jugendlichen Ziel dieser Gesprächsrunde war es, Kinder und Jugendliche zu Wort kommen zu lassen, die in der eigenen Familie Trennung und Scheidung der Eltern miterlebten. Sie wollten
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht
13 UF 2/08 Brandenburgisches Oberlandesgericht 004 53 F 86/07 Amtsgericht Neuruppin Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Sorgerechtssache betreffend das minderjährige Kind K F, geb. am...
MehrZivilstandsverordnung (ZStV) 1 sowie Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) 2
Zivilstandsverordnung (ZStV) 1 sowie Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) 2 Erläuterungen zu den Änderungen der ZStV und der ZStGV vom 14. Mai 2014 Einleitung Das Parlament hat am 21.
MehrInhaltsverzeichnis. - Einführung 15. Das Patchworkkonkuhinat 25. Vorwort. Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13
Inhaltsverzeichnis Vorwort Das erste Weihnaehtsfest in neuer Konstellation 13 - Einführung 15 Was ist eine 16 Welche Rechtsregeln gelten? 17 Für Verheiratete: explizite Artikel im ZGB 17 Was gilt in nichtehelichen
MehrGemeinsame elterliche Sorge Merkblatt (Stand 1.7.2014)
Gemeinsame elterliche Sorge Merkblatt (Stand 1.7.2014) 1. Allgemeine Voraussetzungen Verheiratete Eltern üben die elterliche Sorge für ihre unmündigen Kinder gemeinsam aus. Sind die Eltern nicht miteinander
MehrGemeinsame elterliche Sorge Best Practice
Gemeinsame elterliche Sorge Best Practice Dr. phil. Margret Bürgisser Institut für Sozialforschung, Analyse und Beratung ISAB, Luzern 1 2 Übersicht Best Practice als Erfolgreiche Neuorientierung der Familie
MehrGemeinsame elterliche Sorge und Besuchsrecht bei häuslicher Gewalt: Erkenntnisse und Einschätzungen aus juristischer Sicht
Gemeinsame elterliche Sorge und Besuchsrecht bei häuslicher Gewalt: Erkenntnisse und Einschätzungen aus juristischer Sicht Prof. Dr. iur. Andrea Büchler Lehrstuhl für Privatrecht und Rechtsvergleichung
MehrInhalt. Vorwort 10. Bibliografische Informationen http://d-nb.info/1003097421. digitalisiert durch
Inhalt Vorwort 10 I. Kapitel: Ich will mich von meinem Mann trennen 13 1. Was heißt Getrenntleben? 13 2. Streit um die Ehewohnung 14 3. Belästigung durch den Ehemann nach Auszug 15 4. Woran sollte ich
MehrInhalt. Einführung 9. Wie werde ich wieder Single? 11. Was muss ich beim Getrenntleben beachten? 25. Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
4 Inhalt Einführung 9 Wie werde ich wieder Single? 11 Wir können nicht mehr zusammen leben was ist zu tun? 11 Was sind die Voraussetzungen für eine Scheidung? 12 Kann eine einvernehmliche Scheidung funktionieren?
MehrPORTRÄT 1. «Es war klar, Leander steht über allem unser Wohl hat sich nach ihm zu richten.»
34 PORTRÄT 1 «Es war klar, Leander steht über allem unser Wohl hat sich nach ihm zu richten.» Anna Goetsch (47) und Willi Gasche (53) wohnen an zentraler Lage in Zürich-Hottingen, nur wenige Tramstationen
MehrKindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2013
Kindschafts- und Namensrechts- Änderungsgesetz 2013 Hilfe für getrennte Wege Neue Werkzeuge im Familienrecht Dr. Peter Barth Abt. für Familien-, Personen- und Erbrecht, BMJ Was ist neu im Familienrecht?
MehrKammer für Kindes- und Erwachsenenschutz
MERKBLATT Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern im Kanton Aargau (gültig ab 1. Juli 2014) 1. Was ist gemeinsame elterliche Sorge? Die elterliche Sorge beinhaltet
MehrMandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber:
Mandant/Mandantin: Name: Anschrift: Telefon: Handy: E-Mail-Adresse: Staatsangehörigkeit: Beruf: monatliches Nettoeinkommen: Arbeitgeber: Bankverbindung: Ehepartner/Ehepartnerin Name: Anschrift: Telefon:
MehrSchweizerisches Zivilgesetzbuch
[Signature] [QR Code] Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Ehe für alle) Vorentwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für
MehrTrennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer
Haufe Ratgeber plus Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Männer Bearbeitet von Jochem Schausten 6. Auflage 2009. Buch. 176 S. Kartoniert ISBN 978 3 448 09346 9 Zu Leseprobe schnell und portofrei erhältlich
MehrEs werden je Familienkonstellation die Besteuerung der Kinderalimente, der Kinderabzug sowie der anwendbare Tarif für Kanton und Bund dargestellt.
Familienkonstellationen 1. Ausgangslage Die Eidgenössische Steuerverwaltung (EStV) hat in ihrem Kreisschreiben Nr. 30 vom 21. Dezember 2010 zur Ehepaar- und Familienbesteuerung nach dem DBG (http://www.estv.admin.ch/bundessteuer/dokumentation)
MehrErklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung
Erklärung zum Formular: Antrag für einen Unterhalts-Vorschuss Erklärung Sie haben ein Kind. Sie erziehen das Kind allein. Sie bekommen vom anderen Eltern-Teil nicht genügend Geld für das Kind. Dann können
MehrTrennung, Scheidung, Unterhalt - für Frauen
Haufe Ratgeber plus Trennung, Scheidung, Unterhalt - für Frauen Bearbeitet von Dr. Barbara Schramm 6. Auflage 2011. Buch mit CD/DVD. 232 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01268 0 Zu Leseprobe schnell und portofrei
MehrAnsprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil
KAPITEL 1 Ansprüche Alleinerziehender gegen den anderen Elternteil Sobald sich abzeichnet, dass eine Mutter oder ein Vater alleinerziehend leben wird, kommt es entscheidend darauf an, die finanzielle Situation
MehrElternfragebogen Mediation
Elternfragebogen Mediation Wenn Sie an einer Mediation interessiert sind oder Sie mehr über die Möglichkeiten der Mediation erfahren möchten, benötigen wir folgende Informationen von Ihnen. Dazu wäre es
MehrKindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention. DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ
Kindesentziehung ins Ausland Vorkommen, Rechtslage und Intervention DSA Mag. Maria Schwarz- Schlöglmann Gewaltschutzzentrum OÖ Internationale Abkommen Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte
MehrVaterschaft, Unterhalt und elterliche Sorge
Kanton Zürich Bildungsdirektion Vaterschaft, Unterhalt und elterliche Sorge Informationen für nicht miteinander verheiratete Eltern Gültig ab 1. Januar 2017 1. Vaterschaft Hat der Vater sein Kind nicht
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online
MehrGeteiltes Sorgerecht Rechte & Pflichten der Eltern
Geteiltes Sorgerecht Rechte & Pflichten der Eltern Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was bedeutet geteiltes Sorgerecht?...
Mehr1. Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormund) Wir sind mit nachstehender Beschäftigung unseres Kindes einverstanden:
Erklärungen und Stellungnahmen Bewilligungsverfahren beim Gewerbeaufsichtsamt zur Mitwirkung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen bei Veranstaltungen im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes
MehrVorentwurf einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Strafgesetzbuches (Art. 220) Vernehmlassungsverfahren
Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf Eidg. Justiz- und Polizeidepartement 3003 Bern Zürich, 30. April 2009 Vorentwurf einer Teilrevision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und
MehrAnmeldung Mittagstisch und Nachmittagshort Gesuch für reduzierten, einkommensabhängigen Horttarif
Anmeldung Mittagstisch und Nachmittagshort Gesuch für reduzierten, einkommensabhängigen Horttarif Sehr geehrte Eltern Ab dem 17.8.09 stehen in Kloten schulergänzende Tagesstrukturen zur Verfügung. Die
MehrVorsorgevollmacht: Die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie sich und Ihre Familie im Notfall absichern
! 1 Vorsorgevollmacht: Die 5 wichtigsten Tipps, wie Sie sich und Ihre Familie im Notfall absichern Jeder von uns kann plötzlich in eine Situation gelangen, seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr
MehrFlickenteppich Familie
Informationen aus dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Gesellschaft 25.09.2014 Lesezeit 4 Min Flickenteppich Familie In Deutschland wachsen immer mehr Kinder und Jugendliche in Patchwork- Familien
MehrFormular zur Vorbereitung einer Scheidung
Formular zur Vorbereitung einer Scheidung Falls Sie einfach nur die Scheidung einreichen wollen, können Sie sich und uns die Arbeit erleichtern und das anliegende Formular ausfüllen und mit zum Termin
Mehr18 Fragenkatalog. 1. Durch welche Begriffe wurden Mündigkeit, Unmündigkeit und Vormundschaftsbehörde abgelöst?
10 Kindesrecht Fragen 1. Durch welche Begriffe wurden Mündigkeit, Unmündigkeit und Vormundschaftsbehörde abgelöst? 2. Das Kindesverhältnis zwischen dem Kind und den beiden Elternteilen kann von Gesetzes
MehrPersonendaten. 1. Welcher Ehegatte stellt den Scheidungsantrag? Wer von beiden Eheleuten den Antrag stellt, ist egal. 2. Name und Adresse der Ehefrau:
Personendaten 1. Welcher Ehegatte stellt den Scheidungsantrag? Wer von beiden Eheleuten den Antrag stellt, ist egal. Ehefrau Ehemann 2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort
MehrDIPL.-JUR. (UNIV.) KATHARINA DEKKER
Die wichtigsten Informationen zum Thema Scheidung Wann ist eine Scheidung möglich? Die wichtigste Voraussetzung für eine Scheidung ist das sog. Trennungsjahr, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT
STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen Definitionen Ergebnisse 2 2 3 Tabellen 1. Kinder und Jugendliche am Jahresende 1991 bis 2011 unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft sowie mit Beistandschaften
MehrDie Unterhaltspflicht
Vorwort 5 5 Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim ausreichen, bekommen Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen
MehrScheidungsfragebogen
1 Scheidungsfragebogen Personendaten 1. Wer möchte den Scheidungsantrag stellen? Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Wer den Antrag
Mehr2. Name und Adresse der Ehefrau: Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht.
Scheidungsformular Mit diesem Formular können Sie uns schnell und bequem die erforderlichen Daten für einen Scheidungsantrag zusenden. Aus Ihren Daten werden wir den Scheidungsantrag fertigen. Das geht
MehrWir sind keine Besucher
Wir sind keine Besucher Wir Väter wollen mehr Verantwortung für unsere Kinder übernehmen. Manche Mütter tun sich schwer, Verantwortung abzugeben. Umgekehrt wissen wir, dass manche Väter die Verantwortung
MehrBern, 29. April 2009
Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundeshaus West 3003 Bern Sekretariat Bern, 29. April 2009 Vorentwurf einer Teilrevision des Schweiz. Zivilgesetzbuches (Elterliche Sorge) und des Strafgesetzbuches
MehrDer neue Betreuungsunterhalt ab dem : Ein Geldsegen für unverheiratete Mütter und eine Last für Väter
Der neue Betreuungsunterhalt ab dem 1.1.2017: Ein Geldsegen für unverheiratete Mütter und eine Last für Väter Die Revision des Familienrechts begann im Jahre 2014. Damals wurde die gemeinsame elterliche
MehrPanorama Nr. 786 vom 25.09.2014. Erbschleicher: Die Gefahren der Vorsorgevollmacht
Panorama Nr. 786 vom 25.09.2014 Erbschleicher: Die Gefahren der Vorsorgevollmacht Anmoderation Anja Reschke: Walter Scheel, der ehemalige Bundespräsident, ist zurzeit häufig in den Schlagzeilen. Er selbst
MehrDIE REFORM DES UNTERHALTSRECHTES
DIE REFORM DES UNTERHALTSRECHTES Manche Medienmeldungen erweckten den Eindruck, als der Ehegattenunterhalt durch die Reform des Gesetzes nahezu vollständig abgeschafft worden. Mit derartigen Botschaften
MehrFormular für Scheidungsantrag
Formular für Scheidungsantrag Bitte füllen Sie das folgende Formular vollständig und wahrheitsgemäß aus, da nur so eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Fas Formular ist Grundlage für die Erstellung
MehrOliver Hunziker, 48, geschieden IT-Consultant. Präsident VeV Schweiz Präsident GeCoBi Vizepräsident TwoHomes.org Gründer ZwüscheHalt
look who s talking Oliver Hunziker, 48, geschieden IT-Consultant Präsident VeV Schweiz Präsident GeCoBi Vizepräsident TwoHomes.org Gründer ZwüscheHalt Vater zweier Söhne (18 + 19) VeV Zahlen, Schweiz Fakten
MehrElternzeit für Großeltern
POSITIONEN KLARE ARGUMENTE DAFÜR ODER DAGEGEN Elternzeit für Großeltern Stellungnahme vom 12. März 2008 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) 1. Familienpolitische
MehrTeil 3 Mutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. Schwangerschaft Info für Jugendliche
Teil 3 Mutter werden pro familia Heidelberg Friedrich-Ebert-Anlage 19 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg
MehrMerkblatt Informationspflicht gegenüber den Erziehungsberechtigten und Auskunfts- resp. Entscheidungsrecht der getrennt lebenden Eltern
Merkblatt Informationspflicht gegenüber den Erziehungsberechtigten und Auskunfts- resp. Entscheidungsrecht der getrennt lebenden Eltern Rechtsdienst EKUD, Dezember 2017 1. Gesetzliche Grundlagen Schweizerisches
MehrBerufungsentscheidung
E Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/1150-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Mödling betreffend Einkommensteuer für das
MehrÄnderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet
AKTUELLE INFORMATION Änderung im Unterhaltsrecht was bleibt, was sich ändert, was es bedeutet Am 9. November 2007 hat der Deutsche Bundestag Änderungen im Unterhaltsrecht beschlossen. Das zentrale Ziel
MehrGemeinsame elterliche Sorge (GES)
Gemeinsame elterliche Sorge (GES) Grundsätzliches / Allgemeines Fredy Morgenthaler, Behördenmitglied KESB Inhaltsverzeichnis Grundsätzliches / Definitionen Entstehung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Mehr1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am
1. Rechtslage vor und nach dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes am 1.7.1998 2. Entwicklung der Rechtslage bis heute unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG 3. Ausgewählte Lösungsvorschläge
MehrFragebogen. Erfahrungen getrennt lebender bzw. geschiedener Eltern mit dem Doppelresidenzmodell
Fragebogen Erfahrungen getrennt lebender bzw. geschiedener Eltern mit dem Doppelresidenzmodell Stand 18.01.2012 Allgemeine Angaben (bitte ausfüllen) Geschlecht: weiblich männlich Alter: Bundesland: Datum:
MehrMutter werden. Schwangerschaft Info für Jugendliche. pro familia Heidelberg Hauptstr Heidelberg
Mutter werden pro familia Heidelberg Hauptstr. 79 69117 Heidelberg Telefon 06221-184440 Telefax 06221-168013 E-Mail heidelberg@profamilia.de Internet www.profamilia.de pro familia Heidelberg Stand: März
Mehr