Gesellschaftsvertrag der
|
|
- Elizabeth Ackermann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gesellschaftsvertrag der Energiedienstleistungen Main-Kinzig GmbH 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma: Energiedienstleistungen Main-Kinzig GmbH (2) Sitz der Gesellschaft ist Gelnhausen. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Belieferung der kreiseigenen Liegenschaften des Main-Kinzig Kreises mit Strom und Gas. Die Gesellschaft ist dem Gemeinwohl des Main-Kinzig-Kreises verpflichtet und bezweckt, durch den Unternehmensgegenstand zur Erfüllung kommunaler Aufgeben des Main-Kinzig- Kreises beizutragen. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der Gesellschaftszweck gefördert werden kann. 3 Stammkapital (1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR ,000 (in Worten: fünfzigtausend Euro) (2) Es ist eingeteilt in Geschäftsanteile mit den laufenden Nummern 1 bis im Nennbetrag von jeweils EUR 1,00. Alle Geschäftsanteile werden von dem Main- Kinzig-Kreis übernommen. 1
2 (3) Die Geschäftsanteile sind sofort zur Hälfte in bar einzuzahlen, der Restbetrag auf Anforderung durch die Geschäftsführung nach entsprechendem Beschluss der Gesellschafterversammlung. 4 Dauer und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft wird auf unbeschränkte Zeit errichtet. (2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (3) Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister und endet mit dem darauf folgenden 31. Dezember. 5 Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind: 1. die Geschäftsführung 2. die Gesellschafterversammlung 6 Geschäftsführung und Vertretung (1) Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung gibt der Geschäftsführung eine Geschäftsordnung. (2) Der Geschäftsführung obliegt die Führung der Geschäfte der Gesellschaft, soweit das Gesetz oder dieser Gesellschaftsvertrag nicht etwas anderes vorschreiben. (3) Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann dem Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des 181 BGB erteilt werden. 2
3 (4) Geschäfte, die in die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung fallen oder die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen, dürfen erst nach vorher eingeholter Zustimmung bzw. Beschlussfassung durchgeführt werden. (5) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Gesellschafterversammlung über alle wesentlichen Ereignisse der Geschäftstätigkeit zu unterrichten. Aus wichtigem Anlass ist dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung bzw. im Verhinderungsfall dessen Stellvertreter mündlich oder schriftlich zu berichten. Die Berichte haben den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. (6) Die wirtschaftlichen Ergebnisse der Unternehmenstätigkeit sind in entsprechender Anwendung des 121 Abs. 1 a S. 7 HGO von der Geschäftsführung einmal jährlich dem Kreistag vorzulegen. (7) Alles Weitere regelt die Geschäftsordnung, die durch die Gesellschafterversammlung erlassen wird. (8) Die Geschäftsführung teilt dem Main-Kinzig-Kreis jährlich die ihr im Geschäftsjahr gewährten Aufwandsentschädigungen mit und stimmt deren Veröffentlichung zu. 7 Gesellschafterversammlung Funktion, Zusammensetzung und Vorsitz (1) Die Gesellschafterversammlung vertritt die Interessen des Gesellschafters. Neben den ihr gesetzlich oder durch diesen Gesellschaftsvertrag gesondert zugewiesenen Aufgaben übt sie die strategische Kontrolle aus, trifft Grundsatzentscheidungen und achtet insbesondere auf die langfristige Substanzerhaltung der Gesellschaft. (2) Beschlüsse des Gesellschafters werden in Gesellschafterversammlungen gefasst. Der Main-Kinzig-Kreis wird in der Gesellschafterversammlung vom Landrat als Vertreter des Kreisausschusses kraft Amtes nach Maßgabe des 52 HKO i.v.m. 125 Abs. 1 HGO oder durch das vom Landrat bestimmte Mitglied des Kreisausschusses vertreten. Der Gesellschafterversammlung gehören neben dem Landrat und dem von ihm zu bestellenden Vertreter als Vorsitzendem und stellvertretendem Vorsitzenden die weiteren Mitglieder des Kreisausschusses an. (3) Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist der Landrat kraft Amtes. Stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist ein vom Landrat 3
4 bestimmtes Mitglied des Kreisausschusses nach Maßgabe des 52 HKO i.v.m. 125 Abs. 1 Satz 2 HGO. Dem Vorsitzenden oder im Verhinderungsfall seinem Stellvertreter obliegt die Leitung der Gesellschafterversammlung. (4) Die Gesellschafterversammlung findet am Sitz der Gesellschaft statt. 8 Einberufung der Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterversammlung ist einzuberufen, wenn eine Beschlussfassung der Gesellschaft erforderlich wird oder wenn die Einberufung aus einem sonstigen Grunde im Interesse der Gesellschaft liegt. Im Übrigen erfolgt die Einberufung, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch zweimal im Jahr. (2) In jedem Fall ist innerhalb eines Monats nach Vorliegen des geprüften Jahresabschlusses eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, in der über das abgelaufene Geschäftsjahr Bericht zu erstatten, ein Überblick über das laufende Geschäftsjahr und über die zukünftige Entwicklung zu geben ist. (3) Die Gesellschafterversammlung wird durch die Geschäftsführung oder durch den Landrat als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung oder dem von ihm zu bestellenden Stellvertreter einberufen. (4) Die Einberufung erfolgt in allen Fällen durch Brief, Telefax oder , die an alle Gesellschafter unter Mitteilung der Tagesordnung zu richten sind. Zwischen dem Tag der Absendung und dem Tag der Gesellschafterversammlung muss eine Frist von mindestens 7 Tagen liegen, wobei weder der Tag der Absendung noch der Tag mitzurechnen ist, an dem die Gesellschafterversammlung stattfindet. In dringenden Fällen kann die Einberufungsfrist auf mindestens drei Tage verkürzt werden. Dies gilt insbesondere für eine Ergänzung der Tagesordnung einer bereits erfolgten Einladung um eilige Tagesordnungspunkte. (5) Die Geschäftsführung nimmt an den Gesellschafterversammlungen teil, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder von den Gesellschaftern gewünscht wird. 4
5 (6) Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder zur Sitzung ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, anwesend sind. Besteht in einer ordnungsgemäß berufenen Versammlung keine Beschlussfähigkeit, so muss binnen zwei Wochen eine neue Sitzung mit gleicher Tagesordnung einberufen werden, die dann unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist. (7) Die Gesellschafterversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, soweit sich nicht aus dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrag etwas anderes ergibt. (8) Beschlüsse können auch schriftlich (z.b. per Telefax oder ) ohne formelle Einberufung einer Gesellschafterversammlung gefasst werden, sofern sich alle Mitglieder ausdrücklich mit der Beschlussfassung in der konkret vorgeschlagenen Form einverstanden erklären, wobei für die Einverständniserklärung ebenfalls diese Form ausreicht. Die Gesellschafterversammlung kann außerdem auf die Einhaltung sämtlicher Frist-, Form- und Ladungsvorschriften für eine ordnungsgemäße Einberufung verzichten, wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind oder alle Mitglieder in der Versammlung anwesend oder vertreten sind und keiner der Beschlussfassung widerspricht. (9) Sämtliche Gesellschafterbeschlüsse, auch die ohne förmliche Versammlung gefassten, sind soweit nicht eine notarielle Beurkundung stattzufinden hat zu protokollieren und von dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Allen Mitgliedern ist das Protokoll in Kopie oder Abschrift zuzusenden. Die Belege über die rechtzeitige Einladung der förmlichen Gesellschafterversammlungen sowie die Zuleitung des Protokolls sind in geeigneter Weise aufzubewahren. (10) Die Unwirksamkeit oder Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen kann, sofern nicht gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen wird, nur innerhalb eines Monats geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit Zugang des Protokolls. Sie endet auf alle Fälle spätestens sechs Monate nach Beschlussfassung. Für die Fristwahrung ist die Klageerhebung erforderlich. 5
6 9 Aufgaben der Gesellschafterversammlung (1) Die Gesellschafterversammlung überwacht und berät die Geschäftsführung. Die Gesellschafterversammlung kann jederzeit von der Geschäftsführung Berichterstattung verlangen und selbst oder durch einzelne von ihr zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Akten der Gesellschaft einsehen sowie den Bestand der Gesellschafterkasse und die sonstigen Vermögensbestände prüfen. (2) Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere in folgenden Fällen zuständig: a) Feststellung des von der Geschäftsführung vorgelegten Jahresabschlusses und Genehmigung des Wirtschaftsplans; b) Wahl und Bestellung der Person des Abschlussprüfers; c) Entlastung der Geschäftsführung; d) Gewinnverwendung sowie die Deckung etwaiger Verluste; e) Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung und die Festsetzung der Aufwandsentschädigung des Geschäftsführers f) Abschluss oder Beendigung von Verträgen über Energiebezug und/oder Energielieferung soweit sie den hierfür in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung festgelegten Betrag übersteigen g) Erteilung und Widerruf von Prokura und allgemeinen Handlungsvollmachten; h) Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften, Abschluss von Gewährverträgen und Bestellung von Sicherheiten. Die Gesellschafterversammlung legt in der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung eine Grenze fest, innerhalb derer die Geschäftsführung Darlehen ohne Beteiligung der Gesellschafterversammlung aufnehmen kann; i) Vergabe von Darlehen unter Verzicht auf fällige Ansprüche, soweit sie den hierfür in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung festgelegten Betrag übersteigen; 6
7 j) der Abschluss und die Änderung von Dienstleistungs-, Miet-, Pacht-, und Leasingverträgen sowie wirtschaftlich gleich zu betrachtender Rechtsgeschäfte soweit sie den hierfür in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung festgelegten Betrag übersteigen; k) Vergabe von Aufträgen, Durchführung von Investitionsmaßnahmen und Abschluss entsprechender Verträge soweit sie den hierfür in der Geschäftsordnung der Geschäftsführung festgelegten Betrag übersteigen; l) Führung von Rechtsstreitigkeiten und der Abschluss von Vergleichen, soweit der Streitgegenstand eine in der von der Gesellschafterversammlung zu fassenden Geschäftsordnung festzulegende Wertgrenze übersteigt. m) Alle Geschäfte und Handlungen, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft erheblich beeinflussen oder die besonders risikobehaftet sind (3) Dulden Geschäfte, die in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung liegen, keinen Aufschub und ermöglicht die Einberufung der Gesellschafterversammlung keine unverzügliche Beschlussfassung, so darf die Geschäftsführung mit Zustimmung des Landrats als Vorsitzender der Gesellschafterversammlung oder dem von ihm bestellten Vertreter selbständig handeln. Die übrigen Mitglieder der Gesellschafterversammlung sind hierüber unverzüglich zu informieren. (4) Der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen außerdem: a) Auflösung der Gesellschaft; b) Änderung des Unternehmensgegenstandes; c) Änderungen des Gesellschaftsvertrages; d) Erhöhung des Stammkapitals; e) Abschluss, Änderung und Beendigung von Unternehmensverträgen ( 292 ff. AktG) sowie Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz; f) Erlass, Änderungen und Aufhebungen von Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung 7
8 10 Wirtschafts- und Finanzplan (1) Die Geschäftsführung hat gem. 122 Abs. 4 HGO in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften jährlich einen Wirtschaftsplan und einen fünfjährigen Finanzplan aufzustellen und dem Main-Kinzig-Kreis sowie der Gesellschafterversammlung zur Kenntnis zu bringen. (2) Die Geschäftsführung unterrichtet die Gesellschafterversammlung einmal im Halbjahr über die wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung der Gesellschaft, darüber hinaus nach Bedarf unverzüglich, insbesondere bei erfolgsgefährdenden Mindererträgen oder Mehraufwendungen der Gesellschaft. Wenn es die Situation erfordert, hat diese Berichterstattung auch in kürzeren Abständen zu erfolgen. 11 Jahresabschluss/Gewinnverwendung und Offenlegung (1) Der Jahresabschluss hat den handelsgesetzlichen Vorschriften zu entsprechen und zugleich den steuerlichen Vorschriften zu genügen. Von der Steuerbilanz weicht die Handelsbilanz ab, soweit dies notwendig ist, um ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. (2) Weicht die steuerliche Veranlagung von der Steuerbilanz der Gesellschaft ab oder wird die Veranlagung nachträglich geändert, so ist die Handelsbilanz nach Bestandskraft des Bescheides unter Berücksichtigung von Abs. 1 im Rahmen des gesetzlich Zulässigen anzupassen, sofern nicht die Gesellschafterversammlung etwas anderes beschließt. (3) Die Geschäftsführung stellt innerhalb der gesetzlichen Frist den Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang und Lagebericht, nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches auf und legt diesen mit dem Lagebericht dem Abschlussprüfer vor. (4) Die Abschlussprüfung erfolgt gleichfalls nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches. Im Rahmen der Abschlussprüfung ist gemäß 53 Haushaltsgrundsätzegesetz auch die Ordnungsgemäßheit der Geschäftsführung unter Beachtung ihrer Aufgabe zu prüfen 8
9 und die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität, verlustbringende Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren sowie die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages, darzustellen. (5) Die Geschäftsführung legt unverzüglich nach Eingang des Berichts des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts diese zusammen mit dem Prüfungsbericht der Gesellschafterversammlung vor. (6) Die Gesellschafterversammlung hat über die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Entlastung der Geschäftsführung zu beschließen. Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie die Entlastung der Geschäftsführung gelten als erfolgt durch Zustimmung und Unterzeichnung durch den Gesellschafter. (7) Die Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts richten sich nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach 326, 327 HGB ist kein Gebrauch zu machen. (8) Die Rechnungsprüfungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises und dessen überörtliches Prüforgan haben gemäß 54 HGrG das Recht zur Klärung von Fragen, die bei der Prüfung nach 44 HGrG auftreten, sich unmittelbar zu unterrichten und zu diesem Zweck den Betrieb, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen. (9) Die Bezüge der Mitglieder der Organe der Gesellschaft sind im Beteiligungsbericht des Main-Kinzig-Kreises nach Maßgabe des 123 a Abs. 2 S. 2 HGO auszuweisen. Die Mitglieder der Organe stimmen der Veröffentlichung zu. 9
10 12 Bekanntmachung, Kosten (1) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im elektronischen Bundesanzeiger. (2) Die Kosten der Errichtung und der Eintragung trägt die Gesellschaft in Höhe von 1.500,00 EUR Darüber hinausgehende Gründungskosten trägt der Gesellschafter. 13 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmunen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die den Zweck der unzulässigen Bestimmung mit der weitestgehend möglichen Annäherung erreicht. Gleiches gilt für eine offenbar werdende Lücke. 10
Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH
Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2
Mehrdes Kreistages des Landkreises Leipzig
Landkreis Leipzig _BESCHLUSS 2012/056 des Kreistages des Landkreises Leipzig Beschlussdatum: Grundlage (Vorlage): Beschluss Nr.: Öffentlicher Beschluss: 16.05.2012 BV-2012/056 Ja Änderung(en) am: Grundlage
MehrSatzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter
Satzung der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadtwerke Dreieich GmbH. 2. Der
MehrGesellschaftervertrag. der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1 Firma, Sitz
VIII c Gesellschaftervertrag der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1. Die Firma lautet: - nachstehend "Gesellschaft" genannt. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Wipperfürth.
MehrGesellschaftsvertrag/Gesellschaftserklärung
Gesellschaftsvertrag/Gesellschaftserklärung (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Sitz der Gesellschaft ist Berlin. 1 Firma und Sitz "ZeitRaum. Gemeinnützige Gesellschaft für psychische Rehabilitierung
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017
GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VGW Facility Management GmbH Sitz Schwäbisch Gmünd Stand 2017 Seite 1 von 6 I. Firma und Sitz der Gesellschaft 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VGW Facility Management
MehrGesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH
Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil
MehrGesellschaftsvertrag. der. Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbh
Gesellschaftsvertrag der Stadtentwicklungsgesellschaft Siegburg mbh In der Fassung vom 28.04.1998 unter Berücksichtigung des Änderungsbeschlusses vom 28.01.2000 (Ur.Nr. 99/2000) Firma und Sitz 1 1.) Die
MehrMuster eines Gesellschaftsvertrages für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1
Anlage 1 Muster eines Gesellschaftsvertrages für Gesellschaften mit beschränkter Haftung 1 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma... Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Mehrvom 16.12.2008 (3) Das Kommunalunternehmen hat seinen Sitz in der Stadtverwaltung Königsbrunn. Die Postadresse ist Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn.
Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Betrieb und Verwaltung der Eishalle Königsbrunn (BVE) Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Königsbrunn vom 16.12.2008 Aufgrund von Art. 23. Satz 1,
MehrANLAGE S A T Z U N G. I. Firma und Sitz. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens
ANLAGE S A T Z U N G I. Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Dachmarke-Rhön GmbH 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Oberelsbach. II. Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens
MehrGesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld
III/33 Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld 1 Firma, Sitz, Dauer (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma HERSFELDER EISENBAHN
MehrG E S E L L S C H A F T S V E R T R A G. 1 Firma und Sitz. BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens
G E S E L L S C H A F T S V E R T R A G 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: BBIS Berlin Brandenburg International School GmbH 2. Sitz der Gesellschaft ist Kleinmachnow. 2 Gegenstand
Mehrfilmforum GmbH - Kommunales Kino & filmhistorische 14 Sammlung der Stadt Duisburg
Gesellschaftsvertrag 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma und Sitz der Gesellschaft filmforum GmbH Kommunales Kino & filmhistorische 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Duisburg. 2 Gegenstand des
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft
(Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der
MehrEntwurf vom Notariell zu beurkunden! Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Olching GmbH
Entwurf vom 18.06.2009 Notariell zu beurkunden! Gesellschaftsvertrag der Energieversorgung Olching GmbH 2 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt die Firma Energieversorgung Olching
MehrGesellschaftsvertrag der
Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft für ambulante Betreuung und Begleitung GamBe gemeinnützige GmbH 1 Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: Gesellschaft für ambulante Betreuung und Begleitung
MehrGesellschaftsvertrag. 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr. Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch Kranker
Gesellschaftsvertrag Die Kurve GmbH 1 Gesellschaftsvertrag 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr Die Kurve GmbH Gemeinnützige Gesellschaft für Rehabilitierung psychisch
MehrGesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH
Gesellschaftsvertrag der START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: START-Stiftung - ein Projekt der gemeinnützigen
MehrGesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG
1 Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG 1. Vorbemerkung: Bei der GmbH & Co. KG handelt es sich um eine Mischform aus juristischer Person und Personengesellschaft. Die Besonderheit besteht darin, dass
MehrSatzung. der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich. Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter
Satzung der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Die Gesellschaft führt die Firma Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH.
MehrRechtsform, Beteiligungen, Name, Sitz, Stammkapital, Dienstsiegel, Wirkungsbereich
Satzung für die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Energieprojekte Verbandsgemeinde Saarburg der Verbandsgemeinde Saarburg vom 22. April 2013 Aufgrund der 24 und 86 a der Gemeindeordnung in der Fassung
MehrGesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (wfm)
Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH (wfm) 1 Name, Sitz und Dauer (1) Der Name der Gesellschaft lautet: Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH.
MehrAusfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am
Satzung Ausfertigungsdatum: 22.06.2018 Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am 22.06.2018 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Reichel AG (2) Die Gesellschaft
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG PRÄAMBEL: Auf Basis des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26. September 2016 und nach erfolgter Eintragung in das österreichische Firmenbuch wurde die ehemalige Nexxchange AG durch
MehrEntwurf. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der GWG-Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbh I. Allgemeines Die Gesellschaft hat einen fakultativen Aufsichtsrat. Er übt seine Tätigkeit nach Maßgabe der Gesetze, des
MehrGesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH
Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft führt die Firma: RTV Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH.
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma. SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh
25.10.2016 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: SüdWERT - Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh (2)
MehrSatzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH
Satzung DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Präambel Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des Die Liga - Fußballverband e.v., des Zusammenschlusses der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006
Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke
MehrDuisburger Verkehrsgesellschaft AG 4
Satzung 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft. 2. Sitz der Gesellschaft ist Duisburg. 2 Gegenstand
MehrS A T Z U N G der. Blitz.. - AG. 3. Geschäftsjahr
S A T Z U N G der Blitz.. - AG 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Blitz.. - AG 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in... 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste
MehrSatzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein
Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein. (2) Die Gesellschaft
MehrSatzung der Ausgleichsvereinigung des Landesverbandes Freier Theater Baden-Württemberg e.v.
Satzung der Ausgleichsvereinigung des Landesverbandes Freier Theater Baden-Württemberg e.v. Präambel Die Mitglieder dieses Vereins bilden gemäß 32 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und eines mit
MehrSatzung der SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014
Satzung der beschlossen auf der Hauptversammlung vom 10. Juli 2014 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Bremen. I. Allgemeine Bestimmungen 1 SLOMAN NEPTUN Schiffahrts-Aktiengesellschaft.
MehrGesellschaftsvertrag. der. Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt)
Gesellschaftsvertrag der Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt) Gesellschaftsvertrag der Dorfladen Hofstädten UG (haftungsbeschränkt)... 1 1 Firma, Zweck und Sitz der Gesellschaft, Geschäftsjahr...
MehrHEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
MehrSatzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf
Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft
MehrGesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung
OS 5.06 Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Rechtsform und Firma 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
MehrGesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,
MehrGesellschaftsvertrag der Dienstleistungsgesellschaft Nauen mbh DLG Nauen mbh. 1 Firma und Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens
Gesellschaftsvertrag der Dienstleistungsgesellschaft Nauen mbh DLG Nauen mbh 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma Dienstleistungsgesellschaft Nauen mbh (2) Sitz der Gesellschaft ist Nauen.
MehrGesellschaftsvertrag der Bürgerfreibad Selm ggmbh. Bürgerfreibad Selm gemeinnützige GmbH.
ENTWURF Anlage zur notariellen Urkunde vom [ ] Gesellschaftsvertrag der Bürgerfreibad Selm ggmbh 1. Firma; Sitz 1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet Bürgerfreibad Selm gemeinnützige GmbH. 1.2 Sitz der
MehrDie diesen Aktionärsrechten zugrunde liegenden Regelungen des Aktiengesetzes lauten wie folgt:
HINWEISE ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE GEMÄß 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 127 UND 131 ABS. 1 AKTG In der Einberufung zur Hauptversammlung finden sich bereits im Abschnitt Teilnahmebedingungen Hinweise zu den
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Integrata Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Stuttgart Zettachring 4, 70567 Stuttgart Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur ordentlichen Hauptversammlung
MehrSatzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft
Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft 8/3 Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft 1 Rechtsform, Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft.
MehrGesellschaftsvertrag. Gemeinnützige ZuBaKa GmbH
Gesellschaftsvertrag Gemeinnützige ZuBaKa GmbH 1 Firma, Sitz 1. Der Name der Gesellschaft lautet: ZuBaKa gemeinnützige GmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. 2 Zweck der Gesellschaft, Gegenstand
MehrDuisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1
Satzung 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es führt die Firma Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung". 2.
MehrGeschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern-
Geschäftsordnung des Deutschen Bühnenvereins -Landesverband Bayern- 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die im Land Bayern ansässigen Mitglieder des Deutschen Bühnenvereins bilden den Landesverband
MehrOrdentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 10. Juni 2016, um 10:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 10623 Berlin
Ordentliche Hauptversammlung der Tele Columbus AG, Berlin, am 0. Juni 206, um 0:00 Uhr, in der Eventpassage, Kantstraße 8, 0623 Berlin Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 22 Abs. 2, 26 Abs.,
MehrS A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck
S A T Z U N G der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma Sie hat ihren Sitz in Einbeck. Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft. 2 Zweck der Gesellschaft ist
MehrGesellschaftsvertrag
Gesellschaftsvertrag (in der Fassung vom 04.04.2013) 1 Firma und Sitz, Geschäftsjahr, Bekanntmachungen (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in München. MOVING CHILD
MehrGesellschaftsvertrag der. Memoriafilm gemeinnützigen UG
Gesellschaftsvertrag der Memoriafilm gemeinnützigen UG 1 Name, Sitz,... 2 2 Gesellschaftszweck und Unternehmensgegenstand...2 3 Gemeinnützigkeit 2 4 Stammkapital...3 5 Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr.4
MehrGesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom
1 Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh in der Fassung vom 20.12.2005 Übersicht 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Organe
MehrG e s e l l s c h a f t s v e r t r a g
G e s e l l s c h a f t s v e r t r a g der ChildFund Stiftung ggmbh Inhaltsverzeichnis I. Grundlegende Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des Unternehmens 3 3 Dauer, Geschäftsjahr 3 4 Zuwendung
MehrGesellschaftsvertrag der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. in der Fassung vom
Gesellschaftsvertrag der Vereinigung der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Fassung vom 27.10.2014 Präambel Die ehemalige Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und
MehrSTADT LEER (OSTFRIESLAND)
STADT LEER (OSTFRIESLAND) Eigenbetriebssatzung Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL) Stand: 10.12.2014 Inhaltsverzeichnis Eigenbetriebssatzung... 2 Kommunale Wohnungsverwaltung Leer (KWL)... 2 1 Eigenbetrieb,
MehrGmbH-Gründungsvertrag
GmbH-Gründungsvertrag 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma lautet: GmbH (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in. 2 Gegenstand des Unternehmens
MehrTOP 10. Aktuelle Fassung der Satzung der Raiffeisenbank Gotha eg Stand 8. Juni Änderungsvorschläge an die Generalversammlung
1 Anlage zu TOP 10 Änderung der Satzung der Raiffeisenbank Gotha eg Synoptischer Vergleich zur aktuellen Fassung der Satzung. Änderungen und Ergänzungen sind jeweils in der rechten Spalte hervorgehoben.
MehrDie Gesellschaft kann weitere Aufgaben wahrnehmen, die ihr von ihren Gesellschaftern übertragen werden.
Gesellschaftsvertrag der,,hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbh (HEG) in Hagen 1 Rechtsform, Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie führt
MehrSATZUNG. VEREIN DER VEREIDIGTEN DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER IN HAMBURG e.v.
VVDÜ Verein Vereidigter Dolmetscher und Übersetzer Geschäftsstelle: Grasweg 6 22299 Hamburg Telefon + Fax: 040-43 27 33 22 E-Mail: post@vvdue.de www.dievereidigten.de SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: 1
MehrGewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz
MehrUnternehmenssatzung der Anstalt des öffentlichen Rechts Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd (AW SAS - AöR)
Unternehmenssatzung der Anstalt des öffentlichen Rechts Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd (AW SAS - AöR) gemäß Beschluss des Kreistages Burgenlandkreis Nr. 222-16/2009 KT vom 14.12.2009, geändert durch
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh
GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteile
MehrGesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft 700 Seite 1 Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Inhaltsübersicht 1 Name und Sitz 2 Gegenstand 3 Stammkapital 4 Verfügung
MehrGesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. STEAG Power Minerals GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens
Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Dinslaken. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr STEAG Power Minerals GmbH. (3) Das Geschäftsjahr
MehrBetriebssatzung für den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Ammerland
Aufgrund der 10 und 140 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), 6 des Niedersächsischen Abfallgesetzes in der Fassung vom 14.07.2003 (Nds. GVBl. S. 273)
MehrA n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P
A n l a g e zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom 29.06.2001, URNr. 1116 /2001 P S a t z u n g der "Hof am Weiher AG" mit dem Sitz in Albessen Dieser Auszug aus der Satzung enthält nicht
MehrInternationaler Lyceum Club Schweiz Zürich. Statuten
Internationaler Lyceum Club Schweiz Zürich Statuten Art. 1 Name, Sitz und Unterstellung Art. 2 Zweck Art. 3 Dauer I Struktur und Zweck Der Internationale Lyceum Club Schweiz Zürich (in der Folge Verein
MehrS A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach
1 S A T Z U N G der Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg mit dem Sitz in Neubulach 2 1 Firma Die Firma der Genossenschaft lautet Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg 2 Sitz Der Sitz der Genossenschaft
MehrUzin Utz Aktiengesellschaft Ulm. Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs.
Uzin Utz Aktiengesellschaft Ulm WKN 755150 ISIN DE 000 755 150 9 Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 Aktiengesetz 1. Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
MehrHandbuch des Kreistages/Kreisrechtssammlung. Gesellschaftsvertrag der Lühe-Schulau-Fähre GmbH (Lühe-Schulau-Fähre Gesellschaftvertrag)
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.12.1973 beschlossen; Anteilseigner der Lühe- Schulau-Fähre GmbH zu werden. Mit der notariellen Übertragungsverhandlung vom 23.05.1974 ist diese Beteiligung wirksam
MehrGSJ Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarbeit ggmbh
Gesellschaftsvertrag 1 Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: GSJ Gesellschaft für Sport und Jugendsozialarbeit ggmbh Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. 2 Gegenstand des Unternehmens
MehrSatzung Stand:
Gewerbeverein Amerang Dorf. AG AG TS: VR 41607 Satzung Stand: 29.02008 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führte den Namen "Gewerbeverein Amerang" und hat seinen Sitz in Amerang. Das Geschäftsjahr
MehrS A T Z U N G (Stand: )
1 S A T Z U N G (Stand: 11.05.1984) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Seehaus-Verein für Rechtsanwälte und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG
GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.
MehrSatzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg
- 1 - Satzung des Instituts für Weiterbildung e.v. an der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg 1 Name, Eintragung, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Institut
MehrGesellschaftsvertrag. der. [Campingplatzgesellschaft] GmbH. 1 Firma, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens
Gesellschaftsvertrag der [Campingplatzgesellschaft] GmbH 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) führt die Firma [Campingplatzgesellschaft] GmbH. (2) Die Gesellschaft hat ihren
MehrM U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft und Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Firma und Sitz
MehrVereinssatzung Call Center Essen
Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)
Mehr1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Frankenthaler City- und Stadtmarketing e. V". (2) Der Verein hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz). (3) Geschäftsjahr des Vereins
Mehr1 Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Interessen der BIGS verstoßen
Satzung der BIGS 1 Name und Sitz Bürgerinitiative der Gemeinde St elle Gemeinde St elle 2 Die Gemeinschaft wird als eingetragener Verein geführt und trägt den Namen Bürgerinitiative der Gemeinde Stelle,
MehrVerbundsvertragwerk Nordhessischer Verkehrsverbund GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. Verkehrsverbund und Fördergesellschaft
III/39 Verbundsvertragwerk Nordhessischer Verkehrsverbund GESELLSCHAFTSVERTRAG der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbh vom Juni 1994 Präambel Die Stärkung der Wirtschaftskraft Nordhessens,
MehrSatzung des DFN-Vereins
Satzung des DFN-Vereins Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e. V. Juli 2000 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Name des Vereins ist: "Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes
MehrGesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Schülerbetreuung an der Europäischen Schule Frankfurt mbh
Gesellschaftsvertrag der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Schülerbetreuung an der Europäischen Schule Frankfurt mbh 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft führt die Firma Gemeinnützige Gesellschaft
MehrGeschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines
Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April 2016 1 Allgemeines (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung.
MehrS A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)
S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...
MehrSt.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh
Gesellschaftsvertrag der Firma St.-Vitus-Werk - Gesellschaft für heilpädagogische Hilfe mbh mit Sitz in Meppen Gesellschaftsvertrag St.-Vitus-Werk GmbH Stand: 13. Dezember 2013 Seite 1 / 6 1 Firma und
MehrNähere Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG Die Einberufung der Hauptversammlung enthält bereits Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG. Nachstehende
MehrFörderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Satzung. Satzung. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v.
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Vereinsanschrift: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Barmbek e.v. Seite: 1 Inhaltsübersicht 1 Name und Sitz Seite: 2 2 Vereinszweck Seite: 2 3
MehrBetriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Breitband Bispingen der Gemeinde Bispingen Aufgrund der 10 und 140 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. d. F. vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG
14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des
MehrGesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g
Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft
MehrGeschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben
Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben
Mehr