Politische Forderungen Swissmem zur Frankenstärke
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- Helga Hartmann
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1 Politische Forderungen Swissmem zur Frankenstärke Position der schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie Angesichts der anhaltenden Frankenstärke ist es zwingend notwendig, die Rahmenbedingungen vor allem für die Exportwirtschaft rasch zu verbessern. Das würde einen wichtigen Beitrag leisten, die Konkurrenzfähigkeit der in einem harten, globalen Wettbewerb ausgesetzten Schweizer Exportfirmen zu stützen und mittelfristig die Folgen der Aufhebung des Mindestkurses zu absorbieren. Die Politik ist gefordert. Es gibt zahlreiche politische Dossiers, deren Ausgestaltungen wesentlichen Einfluss auf die relevanten Rahmenbedingungen haben. Primär muss Schluss damit sein, den Unternehmen immer neue Regulierungen und Kosten aufzubürden. Nachfolgend sind die aus Sicht der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie (MEM-Industrie) wichtigsten politischen Geschäfte aufgelistet. Wir unterscheiden dabei zwischen Geschäften auf strategischer und operativer Ebene. Die strategische Ebene betrifft Geschäfte, die von Bundesrat und Parlament gemeinsam zu gestalten sind. Bei der operativen Ebene handelt es sich um Geschäfte, die oft bereits auf Departements- oder sogar Amtsebene angegangen werden können. 1. Forderungen Swissmem auf strategischer Ebene Geschäft Forderung Swissmem Begründung Umsetzung MEI KTI Erhalt der bilateralen Verträge mit der EU Erhöhung der Mittel für das Jahr 2016 um 50 Mio. CHF als Sondermassnahme. Der praktisch diskriminierungsfreie Zugang zum Europäischen Binnenmarkt muss sichergestellt bleiben. Dieser EU-Markt absorbiert 59 Prozent der Exporte der MEM-Industrie (2014) und ist der mit Abstand wichtigste Absatzmarkt. Die Sondermassnahme «Aufhebung Cash-Beitrag» verbunden mit dem Nachtragskredit von CHF 20 Mio. für die KTI in 2015 hat, wie von Swissmem erwartet und erfreut zur Kenntnis genommen, die Wirksamkeit solcher Massnahmen erneut gezeigt. Entsprechende Massnahmen sind auch 2016 weiterzuführen. Die Massnahmen zu Innovationsförderung unterstützen insbesondere KMU. Die Impulswirkung auf die Innovationstätigkeit ist bei den KMU bedeutend, wie der hohe Gesuchseingang der Massnahmen 2011 und 2015 bewiesen hat. Die Ausgestaltung der Massnahmen müssen aufgrund der Erfahrungen 2011 situationsgerecht angepasst und an den Bedürfnissen der Wirtschaft ausgerichtet werden. 1
2 Kurzarbeit Arbeitszeit Verlängerung Bezugsdauer auf 24 Monate Erleichterung und Modernisierung bei Arbeitszeiterfassung (AZ- Erfassung) Der Bundesrat hat auf Anfang Februar die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate verlängert und gleichzeitig die Karenzzeit auf einen Tag pro Abrechnungsperiode reduziert. Damit haben die vom starken Schweizer Franken betroffenen Unternehmen mehr Zeit, um sich an die neue Marktlage anzupassen. Swissmem begrüsst diesen Schritt. Sollte diese Zeit nicht ausreichen, müsste jedoch schon bald eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 24 Monate erfolgen. Die auf Anfang Jahr eingeführten Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung gehen Swissmem zu wenig weit. Wir fordern eine weitergehende Lockerung der rigiden Erfassungspflicht in Form einer Revision des Arbeitsgesetzes. Ein Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung muss bei gewissen Arbeitnehmenden auch ohne Regelung in einem GAV möglich sein. Seite 2
3 Energiestrategie Marktzugang, Freihandelsabkommen Zeitliche und umfangmässige Begrenzung des KEV- Subventionssystems Höhe der Lenkungsabgabe auf internationales Umfeld abstimmen TTIP (Aufspringen der CH über EFTA) und ein Abkommen mit Indien sind vordringlich. Weitere sind anzustreben Die konsequente Umsetzung der Energiestrategie mit der ersten sowie zweiten Etappe (KELS) wird zu einer massiven Verteuerung der Energie führen. Beim Strom beispielsweise droht eine Gesamtbelastung im Jahr 2030 von mindestens 4,5 Rp./kWh. Damit würde sich die Schweiz grosse Standortnachteile für industrielle Tätigkeiten am Werkplatz Schweiz einhandeln. Zudem ist unser gegenwärtiges Stromversorgungssystem nicht auf eine auf breiter Basis volatil anfallende Stromproduktion aus PV und Wind ausgerichtet. Die notwendigen Anpassungen erfordern Investitionen, die noch keineswegs gesichert sind. Bei TTIP und bei Indien erwarten wir eine progressivere Haltung des Bundesrates, um in diesen Märkten den Anschluss gegenüber Konkurrenten (z.b. der EU) nicht zu verlieren. Dazu braucht es mehr Offenheit des Landwirtschaftssektors gegenüber den Bedürfnissen der gesamten Schweiz als Exportnation. Seite 3
4 2. Forderungen Swissmem auf operativer Ebene Geschäft Forderung Swissmem Begründung Netzzuschlag Abbau der Hindernisse für Zielvereinbarungen Stromintensive Unternehmen können sich unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise vom Netzzuschlag («KEV-Abgabe») befreien lassen. Von dieser Entlastung profitiert jedoch nur ein verschwindend kleiner Teil der Industrie: 2014 waren es rund 65 Unternehmen, 2015 rund 130. In den Gesetzesdiskussionen war man von weit mehr ausgegangen. Verschiedene Hindernisse bestehen: Es wird die Stromintensität eines Unternehmens und nicht eines Standorts betrachtet. Ein Unternehmen mit verschiedenen, nur teilweise stromintensiven Standorten, kann seine stromintensive Produktion somit nicht entlasten. Mit einem Elektrizitätskostenanteil von mindestens 5% der Bruttowertschöpfung ist die Mindestschwelle hoch angesetzt. Auch für Unternehmen mit 3-4% Stromkostenanteil kann der Netzzuschlag eine grosse Belastung darstellen. Die Grenze von Franken Mindestrückerstattung verhindert, dass sich auch kleinere KMU vom Netzzuschlag befreien lassen können. Auch in der Umsetzung der für die Befreiung notwendigen Zielvereinbarung stecken Risiken: Da ein linearer Zielpfad eingehalten werden muss, werden Firmen bestraft, die aufgrund schwieriger wirtschaftlicher Verhältnisse erst verzögert investieren können. Dies auch wenn sie die geforderten Energieeinsparungen innerhalb der Laufzeit der Vereinbarungen erbringen können. Seite 4
5 CO2-Abgabe Abbau der Hindernisse für Zielvereinbarungen Das Instrument der Zielvereinbarungen ist ein europaweit kopiertes Erfolgsmodell. Mit einer Zielvereinbarung verpflichten sich die Unternehmen zu ambitionierten Effizienz- und Klimaleistungen und werden im Gegenzug von Steuern und Abgaben befreit. Die Anforderungen werden allerdings auf Stufe Verordnung und Vollzugsweisungen fortlaufend verschärft. So werden in Anhang 7 der Energieverordnung abschliessend Tätigkeiten definiert, die von der CO2-Abgabe befreit werden können. Eine in der CO2-Verordnung ergänzte Aufteilung in Haupt- und Nebentätigkeiten erhöht den Interpretationsspielraum der Behörden zusätzlich. Bis die Unternehmen wissen, ob sie sich befreien lassen können o- der nicht, entsteht ein erheblicher Aufwand. Ist die Befreiungsberechtigung nachgewiesen, muss das Unternehmen neu eine aufwändige Ist-Zustandsanalyse vorweisen, bevor es eine Zielvereinbarung ausarbeiten kann. Die restriktive Praxis führt auch dazu, dass exportorientierte Unternehmen, die sich nicht befreien lassen können, einen erheblichen Konkurrenznachteil gegenüber dem Ausland erleiden. Statt Tätigkeiten aufzuzählen, sollten die Wirtschaftszweige einfach nach deren CO2-Abgabenbelastung definiert werden: Alle Unternehmen, deren CO2-Abgaben höher sind als die Rückverteilung, können sich befreien lassen (Anhang 7 aufheben). Mehrwertsteuer Verzicht auf Bezug und Aufbewahrung der evv beim Steuerpflichtigen Die Unternehmen sollen von der Pflicht befreit werden, ihre elektronischen Veranlagungsverfügungen (evv) auf eigenen Datenverarbeitungssystemen zu archivieren und zu sichern. So steht es auch im Regulierungskostenbericht des Bundesrats Die Hauptabteilung Mehrwertsteuer der Eidgenössischen Steuerverwaltung kann für steuerrechtliche Kontrollen die Daten künftig direkt aus dem System der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) beziehen. Diese Massnahme beseitigt Doppelspurigkeiten in der Aufbewahrung und erlaubt den Unternehmen, Kosten für Software, Prozesse und Personal einzusparen. Seite 5
6 Mehrwertsteuer / Zoll Zoll Zoll Abschaffung der Veranlagungsverfügungen Zoll/MWST in Papierform Schaffung von effizienten und modernen Zollverfahren mit elektronischen Zollveranlagungsprozessen Verzicht auf physische Vorlage der Begleitdokumente zu Zollanmeldungen Die Nutzung physischer Dokumente bei der Zollabfertigung ist für die betroffenen Unternehmen mit hohen Kosten und Administrationsaufwand verbunden. Durch den Verzicht auf Papierveranlagungsverfügungen spart die EZV mehrere Millionen. Dies kann sofort, ohne Anpassung der Rechtsgrundlagen erfolgen. Die Wirtschaft hat mit grossem Engagement zusammen mit der EZV das Projekt «Vereinfachung der Zollveranlagungsprozesse» (ZVP) entwickelt. Das Projekt ist für die Schweizer Export- und Importunternehmen ausserordentlich wichtig. Mit den IT- Projekten sollen dringend notwendige Prozessvereinfachungen realisiert werden, die den Verkehrsfluss beim Grenzübertritt beschleunigen. Dank elektronischer Zollprozesse könnten die Unternehmen enorme Kosten sparen. Im schwierigen Umfeld der Frankenstärke und des zunehmenden Protektionismus sind effiziente Zollveranlagungsprozesse für Schweizer Firmen im globalen Wettbewerb unerlässlich. Aufgrund fehlender Mittel der EZV und veralteten Technologien im Handelswarenverkehr sind die IT-Massnahmen des ZVP-Projekts mittlerweile drei Jahre in Verzug. Für die Unternehmen ist es entscheidend, dass die IT-Projekte jetzt zeitnah umgesetzt werden. Die elektronische Übermittlung der Begleitdokumente an die EZV ist ebenfalls als Massnahme im Regulierungskostenbericht des Bundesrats 2013 zu finden. Bis das Projekt e-begleitdokumente (im Rahmen des ZVP-Projekts, siehe oben) umgesetzt wird, braucht es eine Übergangslösung. Die Einreichung von Begleitdokumenten zu einer Zollanmeldung soll anstatt auf Papier elektronisch per erfolgen können. Für den Zollanmelder entfallen dann der Aufwand von Schaltergängen und die Überwachung des Dokumentenflusses. Eine Umsetzung kann sofort, ohne Anpassung von Rechtsgrundlagen und ohne Investitionen erfolgen. Zürich, Februar 2016 Weitere Auskünfte bei Swissmem erteilen: Peter Dietrich, Direktor, Tel. direkt: , p.dietrich@swissmem.ch Dr. Jean-Philippe Kohl, Leiter Wirtschaftspolitik, Tel. direkt: , j.kohl@swissmem.ch Seite 6
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