Amtsblatt für den Landkreis Goslar

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1 Amtsblatt für den Landkreis Goslar Nr. 3 Lfd. Nr. INHALT 24. Februar 2011 Seite Wasserzweckverband Peine 12 Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2011, für 24 die Bereiche Trinkwasser solidar, Samtgemeinde Dransfeld und Gemeinde Staufenberg 13 Nachtragshaushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2010, für 25 die Bereiche Trinkwasser solidar, Samtgemeinde Dransfeld und Gemeinde Staufenberg 14 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss Zweckverband Großraum Braunschweig 15 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig für das Haushaltsjahr Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen 16 Öffentliche Bekanntmachung der 5. Anordnung: Vereinfachte Flurbereinigung Othfresen, 28 Landkreis Goslar 196 Unterhaltungsverband Bode/Zorge 17 Bekanntmachung des Unterhaltungsverbandes Bode/Zorge über die Schau der Gewässer 29 zweiter Ordnung Stadt Braunlage Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Braunlage für das Haushaltsjahr Bergstadt St. Andreasberg 19 Haushaltssatzung der Bergstadt St. Andreasberg für das Haushaltsjahr Veröffentlicht unter Amtsblatt Nr Seite 23

2 12 Haushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2011, für die Bereiche Trinkwasser solidar, Samtgemeinde Dransfeld und Gemeinde Staufenberg Aufgrund der 16 Abs. 3 und 18 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), der 82 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der 7, 9 12 der Verbandsordnung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 An die Stelle des Haushaltsplanes tritt nach 11 Eig. Betr. VO der vorgesehene Wirtschaftsplan (hier: Erfolgsplan). Gemäß 4 der Verbandsordnung des Wasserzweckverbandes unterhält der Verband keine eigenen Anlagen oder Einrichtungen. Er bedient sich der Anlagen und Einrichtungen sowie der Verwaltungsorganisation und des Personals des Wasserverbandes Peine. Ein Finanzplan und eine Stellenübersicht entfallen daher. 2 Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird in den Einnahmen auf ,00 in den Ausgaben auf ,00 3 Kredite werden nicht veranschlagt. 4 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 5 Kassenkredite werden nicht beansprucht. 6 Eine Umlage wird nicht erhoben. Peine, den (Schröder), Verbandsgeschäftsführer (Baas), Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und die Aufsichtsbehörde beabsichtigt nicht, sie zu beanstanden ( 86 NGO). Der Erfolgsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom einschl zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes Peine, Horst 6, Peine, Zimmer-Nr. 70 (Büro Hr. Lüders), öffentlich aus. Peine, (Baas), Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 24

3 13 Nachtragshaushaltssatzung des Wasserzweckverbandes Peine für das Haushaltsjahr 2010, für die Bereiche Trinkwasser solidar, Samtgemeinde Dransfeld und Gemeinde Staufenberg Aufgrund der 16 Abs. 3 und 18 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG), der 82 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der 7, 9 12 der Verbandsordnung hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 An die Stelle des Haushaltsplanes tritt nach 11 Eig. Betr. VO der vorgesehene Wirtschaftsplan (hier: Erfolgsplan). Gemäß 4 der Verbandsordnung des Wasserzweckverbandes unterhält der Verband keine eigenen Anlagen oder Einrichtungen. Er bedient sich der Anlagen und Einrichtungen sowie der Verwaltungsorganisation und des Personals des Wasserverbandes Peine. Ein Finanzplan und eine Stellenübersicht entfallen daher. 2 Der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird in den Einnahmen auf ,00 ( ,00 Plan) in den Ausgaben auf ,00 ( ,00 Plan) 3 Kredite werden nicht veranschlagt. 4 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 5 Kassenkredite werden nicht beansprucht. 6 Eine Umlage wird nicht erhoben. Peine, den (Schröder), Verbandsgeschäftsführer (Baas), Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile und die Aufsichtsbehörde beabsichtigt nicht, sie zu beanstanden ( 86 NGO). Der Erfolgsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom einschl zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes Peine, Horst 6, Peine, Zimmer-Nr. 70 (Büro Hr. Lüders), öffentlich aus. Peine, (Baas), Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 25

4 14 Wasserzweckverband Peine Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Wasserzweckverband Peine, Peine, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Entsprechend 25 Abs. 1 Satz 2 EigVO Nds wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckte sich danach auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbands sowie darauf, ob der Verband wirtschaftlich geführt wird. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, der Niedersächsischen Eigenbetriebsverordnung und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsordnung liegen in der Verantwortung des Verbandsvorstehers und Verbandsgeschäftsführers. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht, über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Verbands sowie darüber, ob der Verband wirtschaftlich geführt wird, abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung entsprechend 317 HGB in Verbindung mit 25 Abs. 1 Satz 2 EigVO Nds unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Verbandsvorsteher und den Verbandsgeschäftsführer sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse wurden entsprechend dem IDW Prüfungsstandard Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach 53 HGrG durchgeführt. Ob der Verband wirtschaftlich geführt wird, wurde anhand der Einhaltung des Wirtschaftsplans beurteilt. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen des Verbandsvorstehers und Verbandsgeschäftsführers und die Geschäftspolitik zu beurteilen. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Verbands sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Verbandsvorstehers und Verbandsgeschäftsführers sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss des Wasserzweckverbands Peine, Peine, den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Verbandsordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Verbands. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Verbands und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Geschäftsführung erfolgte ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Verband wurde wirtschaftlich geführt. Hannover, den 02. August 2010 Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Als ergänzende Feststellung zum Prüfungsbericht der Deloitte & Touche Wirtschaftsprüfungsgesellschaft weist das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Peine darauf hin, das Unterdeckungen, die vor mehr als 3 Jahren entstanden sind, durch Maßnahmen des Verbandes auszugleichen sind. Die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes Peine hat in der Sitzung am dem Vorstand sowie der Geschäftsführung einstimmig Entlastung erteilt. Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht für 2009 sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Prüfungsgesellschaft liegen in der Zeit von einschl im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes Peine, Horst 6, Zimmer 70 (Büro Hr. Lüders) öffentlich aus. Peine, den (Baas), Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 26

5 15 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund des 8 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig vom in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. den 82 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der bis zum geltenden Fassung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig in ihrer Sitzung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt 1 in der Einnahme auf in der Ausgabe auf ,00 EUR ,00 EUR im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf in der Ausgabe auf ,00 EUR ,00 EUR Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 EUR Die Verbandsumlage wird gemäß 9 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig 5 auf 2,2259 EUR auf 0,2352 v. H. je Einwohner der umlagepflichtigen Verbandsglieder und der Summe der Steuerkraftzahlen und 90 v. H. der Schlüsselzuweisungen bei den kreisfreien Städten sowie der Umlagegrundlagen für die Kreisumlage bei den Landkreisen Wolfenbüttel, Kuhlmann Verbandsdirektor Brandes Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die gem. 9 des Gesetzes über die Bildung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig vom in Verbindung mit 15 (6) NFAG erforderliche Genehmigung der Verbandsumlage ist durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport und am unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 27

6 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 des Zweckverbandes Großraum Braunschweig liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom 01. bis werktags in der Zeit von bis Uhr im Dienstgebäude des Zweckverbandes Großraum Braunschweig in Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 1. Obergeschoss, Zi. 1.08, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Braunschweig, im Februar 2011 Brandes Verbandsdirektor 16 Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Göttingen, Danziger Str. 40 AZ GS / Öffentliche Bekanntmachung 5. Anordnung Aufgrund des 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - in der Fassung vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch das Gesetz vom (BGBl. I S. 2794), wird das durch Beschluß des Amtes für Landentwicklung Göttingen vom (02 Bd. I 1/05) eingeleitete geänderte Gebiet der Vereinfachten Flurbereinigung Othfresen, Landkreis Goslar 196 durch Zuziehung nachfolgend aufgeführter Flurstücke geändert: Hinzuzuziehende Flurstücke Gemarkung Othfresen Flur 6 Flurstück: 185/6, 185/8, 185/9 Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist in der Gebietskarte (Maßstab 1 : ) dargestellt. Durch diese Anordnung umfaßt das Zusammenlegungsgebiet nunmehr rd. 808 ha. Begründung Die Zuziehung dieses Bereiches ist erforderlich, da hierdurch die Anträge von Teilnehmern auf Zuziehung Ihrer Flächen entsprochen wird. Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 28

7 Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Für die nach 8 Abs. 1 FlurbG nachträglich zu dem Flurbereinigungsverfahren zugezogenen Flurstücke Gemarkung Othfresen Flur 6 Flurstück: 185/6, 185/8, 185/9 ergeht die nachstehend aufgeführte Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte. Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereinigungsverfahren berechtigen können, sind innerhalb von 3 Monaten, gerechnet vom 1. Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Aufforderung, beim Amt für Landentwicklung Göttingen anzumelden ( 14 FlurbG). Insbesondere kommen in Betracht: a) Rechte von Wasser- und Bodenverbänden, deren Gebiet mit dem Flurbereinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflußt oder von ihm beeinflußt wird; b) Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken (z. B. Pacht-, Miet- oder ähnliche Rechte); c) im Grundbuch nicht eingetragene Rechte an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hutungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsgerechtigkeiten, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw., die vor dem begründet sind und deshalb der Eintragung in das Grundbuch nicht bedurften; d) Rechte an solchen (zuvor unter c) bezeichneten) Rechten; e) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch oder Liegenschaftskataster übernommen sind. Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 Abs. 2 und 3 FlurbG). Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN), Podbielskistraße 331, Hannover oder bei der LGLN-Regionaldirektion Northeim, Standort Northeim, Bahnhofstraße 15, Northeim bzw. Dienstort Göttingen, Danziger Straße 40, Göttingen, eingelegt werden. gez. Beyerbach (L.S.) 17 Bekanntmachung des Unterhaltungsverbandes Bode / Zorge über die Schau der Gewässer zweiter Ordnung Der Unterhaltungsverband Bode / Zorge führt am Mittwoch, den und Donnerstag, den eine Verbandsschau durch. Es werden folgende Gewässer zweiter Ordnung geschaut: Steinaer Bach, Ichte, Uffe, Wieda, Bode, Brunnenbach und Zorge Treffpunkte der Verbandsschau: Steinaer Bach , 09:00 Uhr Steina und Ichte Kurverwaltung Uffe , 11:00 Uhr Bad Sachsa Kurhaus Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 29

8 Wieda , 14:00 Uhr Walkenried in Walkenried Parkplatz Ellricher Straße Bode und , 08:30 Uhr Braunlage Brunnenbach Großparkplatz Zorge , 11:00 Uhr Zorge ehem. Braunschweiger Hof Wieda , 14:00 Uhr Wieda nördlicher Ortseingang Walkenried, Der Verbandsvorsteher gez. Schiers Nachtragshaushaltssatzung der STADT BRAUNLAGE für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung hat der Rat der Stadt Braunlage in seiner Sitzung am 07. Dezember 2010 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen. Mit dem Nachtragsplan werden a) im Verwaltungshaushalt 1 erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes 2010 einschließlich der 2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung von um vermindert und damit auf neu 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 0 um erhöht und damit auf neu 4 Nachträge gegenüber bisher nunmehr festgesetzt die Einnahmen die Ausgaben b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben Der Höchstbetrag, bis zu dem Kassenkredite aufgenommen werden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert. Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 30

9 5 Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert. 6 Die Grenze für als unerheblich anzusehende über- und außerplanmäßige Ausgaben wird nicht geändert. Braunlage, den 07. Dezember 2010 Der Bürgermeister gez Grote (Siegel) Stadt Braunlage /63- Bekanntmachung Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach den 91 Abs. 4 und 92 Abs. 2 NGO erforderlichen Genehmigungen sind durch den Landkreis Goslar unter dem Aktenzeichen erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach 86 Abs. 2 Satz 3 NGO vom 25. Februar bis 07. März 2011 zur Einsichtnahme während der Dienststunden im Rathaus der Stadt Braunlage, Zimmer 11, öffentlich aus. Braunlage, den 02. Februar 2011 Der Bürgermeister gez. Grote (Siegel) 19 Haushaltssatzung der Bergstadt St. Andreasberg für das Haushaltsjahr 2011 Aufgrund der 40 und 84 ff. der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der jetzt gültigen Fassung hat der Rat der Bergstadt St. Andreasberg in seiner Sitzung am 8. Dezember 2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf ,-- in der Ausgaben auf ,-- und im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf ,-- in der Ausgabe auf , Der Gesamtbedarf der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird im Haushaltsjahr 2011 auf 0,00 Kredite für die Eigenbetriebe Stadtwerke St. Andreasberg und Städt. Kur- und Badeverwaltung werden im Haushaltsplan 2011 nicht veranschlagt. Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 31

10 Verpflichtungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2011 nicht veranschlagt. 3 4 Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,-- Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt: 5 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag 300 v.h. 390 v.h. 350v.H. 6 Die Wertgrenze, bis zu der über- und außerplanmäßige Ausgaben gem. 89 Absatz 1 Satz 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung als unerheblich angesehen werden, wird auf St. Andreasberg, den 8. Dezember 2010 Bergstadt St. Andreasberg gez. Schärf Bürgermeister Bekanntmachung Die vorstehende Haushaltssatzung der Bergstadt St. Andreasberg für das Haushaltsjahr 2011 wird hiermit gemäß 86 Absatz 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung öffentlich bekanntgemacht. Die nach 94 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Goslar am unter dem Aktenzeichen: erteilt worden. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 liegt mit seinen Anlagen gem. 86 Absatz 2 NGO in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme in der Stadtverwaltung, Dr.-Willi-Bergmann-Str. 23, Kämmerei, Zimmer-Nr. 1, während der Dienstzeit öffentlich aus. St. Andreasberg, den Bergstadt St. Andreasberg Der Bürgermeister Im Auftrage gez. Baumgarten Amtsblatt f. d. Landkreis Goslar v / Ausgabe 3 (veröffentlicht unter 32

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