Grussworte. von Regierungschef-Stellvertreter Dr. Thomas Zwiefelhofer, Minister für Inneres, Justiz und Wirtschaft.

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1 Grussworte von Regierungschef-Stellvertreter Dr. Thomas Zwiefelhofer, Minister für Inneres, Justiz und Wirtschaft am Datenschutztag Dienstag, 26. Januar 2016 Universität Liechtenstein, Vaduz Sperrfrist: Dienstag, 26. Januar 2016, Uhr Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte Vertreter der Universität Liechtenstein Sehr geehrte Vertreter des IT Crowd Clubs Liechtenstein Sehr geehrter Herr Datenschutzbeauftragter Geschätzte Damen und Herren Ich bedanke mich bei den Verantwortlichen des Datenschutztages für die Gelegenheit, die Grussworte der Regierung überbringen zu dürfen. Ich freue mich sehr über das grosse Interesse für das Thema Datenschutz. Datenschutz betrifft uns alle in allen Lebensbereichen.

2 Wir wollen und müssen uns deshalb damit befassen, was mit unseren Daten passiert. Wir müssen uns aber auch fragen, wie wir selber mit unseren Daten umgehen: Pflegen wir einen sorgsamen oder doch eher einen sorglosen Umgang mit unseren Daten? 2 Wenn wir vom "Datenschutz" reden, so ist damit der Schutz von Personendaten - das heisst, Daten über natürliche und juristische Personen - gemeint. Das eigentliche Ziel des Datenschutzes besteht darin, die Persönlichkeits- und Grundrechte einer Person, die von einer Datenbearbeitung betroffen ist, zu schützen. Die Privat- und Geheimsphäre einer Person soll gewahrt werden. Zu diesem Zweck sehen die Gesetze Rechte wie auch Pflichten vor. Rechte und Pflichten sowohl für diejenigen, die Daten bearbeiten, als auch für diejenigen, die von einer solchen Bearbeitung betroffen sind. Personendaten fallen in allen Lebensbereichen an. Wichtige Rechtsgüter wie der Persönlichkeitsschutz gelten ebenfalls für alle Lebensbereiche. Konsequenterweise muss deshalb auch der Datenschutz in allen Lebensbereichen ein Thema sein. Gleichzeitig darf man aber auch erwarten, dass keine eigentliche Datenschutz-Bürokratie entsteht, die negative wirtschaftliche Konsequenzen entfalten würde. Eine anspruchsvolle Balance ist gefragt.

3 3 Die Handhabung von Personendaten hat sich in den letzten zwanzig Jahren enorm beschleunigt. Die Informationstechnologie hat sich rasant entwickelt. Computer werden immer leistungsfähiger und erschwinglicher, Smartphones sind aus der privaten und geschäftlichen Welt nicht mehr wegzudenken, das Internet vergisst nichts und wird dazu noch immer schneller. All das hat dazu geführt, dass inzwischen praktisch jedermann selbst grosse Mengen an Personendaten bearbeiten kann. Ein unglaubliches Ausmass hat auch die weltweite Vernetzung der Informationssysteme erreicht, eine Entwicklung, die immer noch fortschreitet. Mit unseren Computern, Tablets oder Smartphones sind wir schon jetzt immer online. In Zukunft werden auch Gegenstände des alltäglichen Lebens - sei es z.b. der Kühlschrank oder eine Glühbirne - "smart" werden oder sind es vielfach heute schon. Machine-to-Machine Kommunikation wird immer mehr zum Standard. Diese Entwicklung zu "smarten" Gegenständen wird unter dem Begriff "Internet der Dinge" zusammengefasst. Der Computer wird zunehmend durch "intelligente Dinge" ersetzt. Dies mit der besten Absicht - nämlich um uns das Leben zu erleichtern. Intelli-

4 gente Assistenten, die die Verbindung zwischen realer und virtueller Welt herstellen, sollen uns im Hintergrund unterstützen und entlasten. Diese Entwicklung hat aber auch Schattenseiten. Je weiter diese Entwicklung fortschreitet, umso mehr Daten fallen an und umso "durchsichtiger" wird die betroffene Person, wenn ihre Daten einem Dritten zur Verfügung stehen. 4 Wie können wir also die Kontrolle über unsere Daten behalten? - Auf diese Fragestellung wird Frau Karin Frick vom Gottlieb Duttweiler Institut im Hauptreferat des heutigen Abends vertieft eingehen. Auch der Gesetzgeber kann sich den Entwicklungen in der digitalen Welt nicht entziehen. Auf nationaler Ebene wird zurzeit das Datenschutzgesetz revidiert. Hauptinhalt der Revision ist eine Bereinigung des Rechtsmittelweges in Datenschutzsachen. Nach geltendem Gesetz müssen Beschwerden in Datenschutzsachen an die speziell dafür eingerichtete Datenschutzkommission gerichtet werden, während Verwaltungssachen von der Beschwerdekommission in Verwaltungsangelegenheiten behandelt werden. Da aber Verwaltungs- und Datenschutzsachen häufig mitei-

5 nander verknüpft sind, hat sich diese Aufteilung als nachteilig erwiesen. 5 Der Reformvorschlag sieht vor, dass die Datenschutzkommission abgeschafft wird, und dass deren Aufgaben der Beschwerdekommission in Verwaltungsangelegenheiten, der VBK, übertragen werden. Diese neue Regelung hat gleich mehrere Vorteile: Erstens wird der Rechtsmittelweg übersichtlicher, zweitens wird im Sinne eines Bürokratieabbaus die Verwaltung verschlankt, und drittens werden dadurch Kosten gespart, was sich wiederum positiv auf den Staatshaushalt auswirkt. Im ersten Halbjahr 2016 wird sich der Landtag mit dieser Reform in erster Lesung befassen können. Auf internationaler Ebene hat die Europäische Union ihre langjährigen Arbeiten zur Revision der ursprünglichen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG inzwischen abgeschlossen und eine neue Datenschutzverordnung erlassen. Mit dieser Revision hat die Europäische Union das Datenschutzrecht den aktuellen Erfordernissen angepasst. Für Liechtenstein als EWR-Mitglied ist dieser Rechtsakt relevant und aufgrund des Charakters als Verordnung direkt anzuwenden.

6 Voraussichtlich innerhalb der nächsten zwei Jahre wird Liechtenstein deshalb die europäische Datenschutzverordnung übernehmen und allfällige Ergänzungen am liechtensteinischen Recht vornehmen. Auch hierzu laufen bereits die entsprechenden Arbeiten und Abklärungen. 6 Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen angelangt. Ich bedanke mich beim Datenschutzbeauftragten Herrn Philipp Mittelberger und beim ganzen Team der Datenschutzstelle für die Organisation dieser Veranstaltung sowie bei den Referenten für Ihre wertvolle Mitwirkung. Ihnen, geschätzte Gäste, wünsche ich einen interessanten und informativen Datenschutztag. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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