SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis
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- Oldwig Schmidt
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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Berufliche Vorsorge Name / Vorname: : Prüfungsort: Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): 30 Minuten 6 Maximale Punktzahl: 50 Erzielte : Note: Hinweise für die Kandidatinnen/Kandidaten: Schreiben Sie Ihren Namen, Vornamen und die auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre. Prüfen Sie den Prüfungsbogen auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt auf den Fragebogen. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzesartikel genügt nicht (ausser es wird ausdrücklich erlaubt). Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte
2 Aufgabe Rechtliche Grundlagen / Aktuelles maximal. Die Auffangeinrichtung ist eine Stiftung im Rahmen der beruflichen Vorsorge BVG... Nennen Sie die verfassungsmässige Grundlage der Auffangeinrichtung. 0 Art. 3 Abs. lit. c BV.. Welches sind die Aufgaben der Auffangeinrichtung? 5 Art. 60 Abs. a-e BVG - Zwangsanschluss Arbeitgeber ohne Anschluss - Anschluss Arbeitgeber auf deren Begehren - Aufnahme Personen als freiwillige Versicherte - Ausrichtung von Leistungen vor Anschluss an eine VE - Anschluss Arbeitslosenversicherung. Welches sind die Ziele der Transparenzvorschriften im BVG? - Art. 65 a BVG - Offenlegung der tatsächlichen finanziellen Lage einer Vorsorgeeinrichtung - Nachweis für Sicherstellung der Leistungsversprechen - Sicherstellung der Informationspflichten gegenüber den Versicherten - Paritätisches Organ soll Führungsaufgabe wahrnehmen können Total auf dieser Seite n Seite
3 Aufgabe Versicherte Personen / Risiken maximal. Herr Kuster hat eine neue Firma (Einzelfirma) gegründet und stellt sechs neue Mitarbeiter ein. Berechnen Sie den koordinierten Jahreslohn gemäss den heute gültigen BVG-Grenzwerten. Nennen Sie gleichzeitig die versicherten Risiken; Zutreffendes ankreuzen. 0 Alter AHV- Beschäfti- koordinierter Versicherte Risiken Jahreslohn gungsgrad Lohn Alter / Tod / Invalidität 55 3' % Fr. 3' ' % Fr. 5' ' % Fr ' % Fr. 3' ' % (50 % IV) Fr. 3' ' % Fr Herr Kuster stellt zudem eine Person an, welche im Jahr jährig wird, aber von der Eidg. IV eine Viertelsrente bezieht... Ist diese Person grundsätzlich dem BVG unterstellt? Ja, keine Ausnahme nach Art. BVV... Wenn ja, welche Voraussetzung muss zusätzlich erfüllt sein? Mindestlohn erreicht, d.h. AHV-Jahreslohn höher als 75% der Eintrittsschwelle: 75% von Fr. 9' = ' Berechnen Sie den anzuwendenden Koordinationsabzug? 75% von Fr. 3'05.-- = 7'0.-- Total auf dieser Seite n Seite 3
4 Aufgabe 3 Leistungen maximal 3. Frau Maja Buchwalder, geboren , wurde per..007 bei der Garage Düsentrieb als Geschäftsführerin für einen Jahreslohn von Fr angestellt. Sie bringt per dieses Datum eine Freizügigkeitsleistung von Fr in die BVG-Minimalkasse mit. 3.. Bestimmen Sie das Alter (per..007) der versicherten Person sowie den Zeitpunkt der ordentlichen Pensionierung. Y = 8, pensioniert per Wie hoch sind der Koordinationsabzug, der maximale und der minimale versicherte Lohn im BVG? Koordinationsabzug = 3'05; max. vers. Lohn = 56'355; min. vers. Lohn = Fr Berechnen Sie die Höhe des rechnerischen Altersguthabens ohne Zins im Schlussalter (auf den Monat genau). Y = 8, VL = FZL = '50.-- (7*7) 9 + (0*0) 00 + (0*5) 50 + (9*8) 6 = 6% + 0/ von 8% = 76 % von Fr = '50 = Welcher Umwandlungssatz gelangt gemäss aktueller Gesetzgebung zur Anwendung? Begründung, Gesetzes- und Verordnungsartikel angeben. 6.8 % ab JG 95 für Frauen / BVG / und BVV 6c Übergangsbestimmung Berechnen Sie die Höhe der Invalidenrente per * 6.8% = Total auf dieser Seite n Seite
5 Aufgabe Finanzierung und Vermögensanlage maximal. Die Verantwortlichen einer registrierten Vorsorgeeinrichtung erkundigen sich bei Ihnen, ob es zulässig und möglich sei, in ausländischen nicht an der Börse kotierten Aktien zu investieren. Wie lautet Ihre Antwort unter Angabe des Gesetzesartikels? - Art. 53 BVV: Keine zulässige Anlage - Art. 59 BVV: gestattet, wenn im Anlagereglement vorgesehen und Sicherheit sowie Risikoverteilung gewährleistet sind.. Aufgrund welcher Fachempfehlungen zur Rechnungslegung haben die Vorsorgeeinrichtungen neu ihre Jahresrechnungen aufzustellen? Nennen Sie auch den entsprechenden Gesetzesartikel. Fachempfehlungen Swiss GAAP FER 6; Art. 7 Abs. BVV.3 Der Bundesrat hat auf den. Januar 005 neue gesetzliche Bestimmungen bezüglich Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge in Kraft gesetzt..3. Erklären Sie den Begriff der Unterdeckung. Eine Unterdeckung besteht, wenn am Bilanzstichtag das nach anerkannten Grundsätzen durch den Experten für berufliche Vorsorge berechnete versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist..3. Geben Sie vier mögliche Sanierungsmassnahmen an. - Sanierungsbeiträge à fonds perdu von AG und AN - Unter gewissen Voraussetzungen Sanierungsbeiträge von Rentnern und Rentnerinnen - Minderverzinsung während der Dauer der Unterdeckung - Sistierung des Vorbezugs, jedoch nur im Falle der Rückzahlung von Hypothekardarlehen - Steuerabzugsfähige Einlagen des Arbeitgebers zur Sanierung der Vorsorgeeinrichtung - Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht Total auf dieser Seite n Seite 5
6 Berufliche Vorsorge Aufgabe 5 Freizügigkeitsleitung und Scheidung maximal 5. Freizügigkeit 5.. Herr Paul Becker, geb , verheiratet, trat am.6.00 in eine Vorsorgeeinrichtung (BVG-Minimalkasse) ein. Er brachte von der früheren Vorsorgeeinrichtung (BVG-Minimalkasse) eine Freizügigkeitsleistung von Fr. 95'000.--, Valuta.6.00, mit. Er verlässt die Vorsorgeeinrichtung am Sein Jahresverdienst betrug während der gesamten Anstellungszeit Fr im Jahr. Berechnen Sie seine Freizügigkeitsleistung gemäss Artikel 8 FZG. 7 AGH per.6.00: Fr. 95' % Zins vom : Fr % AGS von Fr vom : Fr AGH per 3..00: Fr % Zins vom : Fr % AGS von Fr vom : Fr AGH per : Fr Total auf dieser Seite n Seite 6
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