Jahrgang 23 Freitag, den 20. Dezember 2013 Nummer 10. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

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1 Mitteilungsblatt des Amtes CARBÄK mit den Gemeinden Broderstorf, Klein Kussewitz, Poppendorf, Roggentin und Thulendorf Jahrgang 23 Freitag, den 20. Dezember 2013 Nummer 10 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im Namen der Bürgermeisterin und der Bürgermeister des Amtes Carbäk wünschen wir Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest sowie ein glückliches und gesundes Jahr Erhard Bünger Amtsvorsteher Simone Narajek Leitende Verwaltungsbeamtin frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2014

2 Amt Carbäk Nr. 10/ Informationen aus der Amtsverwaltung: Die Mitarbeiter der Amtsverwaltung sind am weder telefonisch noch persönlich zu erreichen. Das Amt ist geschlossen. Frohe Weihnachten Das Jahr neigt sich dem Ende zu und gibt Anlass innezuhalten, Vorhandenes und Neues zu bedenken, aber auch Gemeinsames zu planen. In diesem Sinne allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Klein Kussewitz ein schönes Weihnachtsfest und beste Gesundheit für 2014 wünscht Ihnen auch im Namen der Gemeindevertreter Ihr Bürgermeister Jens Quaas Liebe Einwohner und Einwohnerinnen der Gemeinde Thulendorf, das Weihnachtsfest 2013 steht vor der Tür und ich möchte Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Fest wünschen. Das vergangene Jahr hat wieder viele Höhepunkte in unserer Gemeinde gehabt. Sicher haben Sie und Ihre Familie an der einen oder anderen Veranstaltung teilgenommen. Eine ganz besondere Freude für alle war bestimmt unser neuer Spielplatz aber auch die Fertigstellung des letzten Abschnitts des Gehweges in Thulendorf und die neu Bushaltestelle für unsere Kinder. Wir, als Gemeinde, sind froh, trotz der knappen Kassen, jedes Jahr wieder etwas zum Wohlbefinden unserer Bürger beizutragen. Die kulturellen Höhepunkte über das Jahr haben durch die große Besucherzahl gezeigt, dass es in unserer Gemeinde ein gutes Zusammenleben gibt. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen, die uns unterstützt haben, sei es finanziell oder mit persönlichem Einsatz, sehr herzlich bedanken. Ohne diese Hilfe können wir dies nicht schaffen. Besonders freut es mich, dass immer mehr neue Bürger unserer Gemeinde zur Mithilfe bereit sind. Ich wünsche mir, dass wir auf diesem Wege weiter ins nächste Jahr gehen. Ihnen allen nochmals ein schönes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Ihre Heike Arndt Bürgermeisterin Weihnachten steht vor der Tür und ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Zum Jahreswechsel wünsche ich Ihnen die Stille für den Blick nach innen und vorne, um mit neuen Kräften den Mut für die richtigen Entscheidungen im neuen Jahr treffen zu können. Mit diesem Weihnachtsgruß verbinde ich meinen Dank für die vertrauensvolle und angenehme Zusammenarbeit in diesem Jahr. Ich wünsche allen Einwohnern unserer Gemeinde eine besinnliche Adventszeit, ein friedvolles Weihnachtsfest und für das neue Jahr Gesundheit, Zufriedenheit und Erfolg. Andreas Knorr Bürgermeister Poppendorf

3 Nr. 10/2013 Amt Carbäk 3 Roggentin: Mit weihnachtlichen Grüßen möchte ich Dank sagen Vielen herzlichen Dank für die zurückliegenden Monate des Jahres Danke auch für ein Stück Gemeinsamkeit, für Aufopferung und Engagement, für viele tolle Ideen und die Bereitschaft mit anzupacken. Ich spreche hier unsere Einwohner und alle ehrenamtlich Tätigen an, die sich immer wieder für das Wohl unserer Gemeinde einbringen. Zwei besondere Weihnachtsgeschenke konnten wir in diesem Jahr erfüllen. Das Gemeindezentrum in Broderstorf, das sich bereits jetzt großer Beliebtheit erfreut und von Jung und Alt sehr gut angenommen wird. Nach vielen Jahren der Vorbereitung und Planung werden noch in diesem Jahr die Arbeiten am Rad- und Gehweg in Neu Roggentin abgeschlossen. Weitere Projekte und Investitionen sind für das Jahr 2014 geplant. In den Ortsteilen Steinfeld, Fienstorf und Teschendorf laufen die Planungen für entsprechende Straßenbauprojekte. Liebe Einwohner der Gemeinde Broderstorf, ich wünsche Ihnen, auch im Namen der Gemeindevertretung Broderstorf, eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest sowie einen guten Rutsch ins Jahr Mögen Sie die Zeit finden, um inne zu halten, sich über das Erreichte zu freuen sowie Kraft und Hoffnung für das kommende Jahr zu schöpfen. Herzlichst Ihr Bürgermeister Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am Veranstaltungen Volkssolidarität: :00 Uhr Neujahrsempfang im Dorfgemeinschaftshaus Roggentin :00 Uhr Vortrag Die Wirkung des Küstenklimas bei der Behandlung allergischer Erkrankungen und Krebsleiden Ref. Herr Prof. Blau Thulendorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am Jeden Donnerstag, 16:00-18:00 Uhr Kindernachmittag im Kiek in in Thulendorf im neuen Jahr Amt: Nächste öffentliche Amtsausschusssitzung am Gemeinde Klein Kussewitz: Veranstaltungen u :00-14:00 Uhr 14:00 Uhr 25. und :00-14:00 Uhr :00 Uhr Hanns Lange Gutsherrenbrunch Adventsnachmittag Weihnachtsbrunch Klassiker zur Festzeit Wakana Yamazaki (Flügel) von Bach bis Schubert Die nächste Ausgabe erscheint am Redaktionsschluss ist der Öffnungszeiten des Amtes Carbäk Broderstorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am Volkssolidarität Gruppe Broderstorf: :30 Uhr Neujahrs-Kaffeetrinken Dorfgemeindezentrum Broderstorf :30 Uhr Treffpunkt Bahnhof zum Boseln und Grünkohlessen am Lüsewitzer See (weitere Veranstaltungen siehe Seniorenseite) Volkssolidarität Gruppe Steinfeld: Klein Kussewitz: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am Poppendorf: Nächste öffentliche Gemeindevertretersitzung am In Broderstorf Montag Dienstag Donnerstag Telefon Sekretariat: Fax: Haupt- u. Bürgeramt Einwohnermeldeamt: Ordnungsamt: Bau-, Entwicklungs- u. Liegenschaftsamt: Haushalt und Finanzen: -Adresse: Homepage: Bankverbindung: BLZ: Konto-Nr.: IBAN: BIC: 08:00-12:00 Uhr 13:00-18:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr ; , ; info@amtcarbaek.de Rostocker Volks- und Raiffeisenbank DE GENODEF1HR1

4 Amt Carbäk Nr. 10/ Information der Deutschen Post zu Briefkastensperrungen zum Jahreswechsel 2013/2014 Die Deutsche Post wird im Zeitraum bis die Einwurfklappe des Briefkastens am Standort Dorfstraße 35 in Roggentin sperren. Eine Genehmigung der Bundesnetzagentur liegt vor. Hintergrund sind die in der Vergangenheit zu Silvester immer wieder aufgetretenen Beschädigungen von Briefkästen der Deutschen Post durch Feuerwerkskörper. Öffentliche Bekanntmachungen 1. Nachtragshaushaltsatzung des Amtes Carbäk für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird gegenüber erhöht vermindert nunmehr bisher um um auf EUR EUR EUR EUR 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf ,200 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung) wird festgesetzt von bisher auf Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit beträgt EUR. 5 Amtsumlage 1. Die Amtsumlage wird von bisher 16,118 v. H. auf 17,862 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

5 Nr. 10/ Die Umlage auf die Aufwendungen in besonderen Fällen wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden von bisher 0,00 v. H. auf 0,00 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesen Stellen beträgt bisher 33,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 33,5 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR Der Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltjahres Broderstorf, Hinweise: Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit gem. 47 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom bis (Montag/Dienstag) von 08:00 bis 16:00 Uhr, in der Amtsverwaltung, Zimmer 2.04 öffentlich aus. Broderstorf, den Amt Carbäk b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf 0 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Haushaltssatzung des Amtes Carbäk für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit beträgt EUR. 5 Amtsumlage 1. Die Amtsumlage wird auf 16,750 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 2. Die Umlage auf die Kosten in besonderen Fällen wird im Verhältnis des Nutzens der beteiligten Gemeinden auf 0 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt. 6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 32,125 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

6 Amt Carbäk Nr. 10/ Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsvorjahres beträgt und zum des Haushaltsjahres Broderstorf, den Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit gem. 47 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom bis (Mittwoch) von 08:00 bis 16:00 Uhr, in der Amtsverwaltung, Zimmer 2.04 öffentlich aus. GV/49/08/13 Beschluss über Gründung einer Arbeitsgruppe Grünausgleich Friedhof. Durch die Arbeitsgruppe wird ein Pflanzkonzept erstellt. Anschließend soll ein Gärtner beauftragt werden, um die Ausgleichspflanzung zu realisieren. GV/49/09/13 Beschluss über den Entwurf des Erschließungsvertrages zum Ausbau der Kreuzung in Öftenhäven GV/49/10/13 - Beschluss zum Straßenausbau GV/49/12/13 in Fienstorf und Steinfeld - Vorbereitung der Maßnahmen GV/49/13/13 Beschluss, die Beschlussvorlage an den Ausschuss für Ordnung und Umwelt zu verweisen. GV/49/14/13 Beschluss über Erweiterung Vermessungsauftrag (Straße Neuendorf-Pastow) GV/49/15/13 Beschluss über Reparatur von Fahrbahnschäden an der Ortsverbindungsstraße zwischen Neu Broderstorf und Pastow GV/49/16/13 Beschluss über anonyme Urnengrabanlage Friedhof Pastow - empfohlene Auftragserteilung an die Firma Steinmetz J. Reuter zu bestätigen. Im nichtöffentlichen Teil wurden 1 Beschlüsse gefasst. Broderstorf, den I. A. Günther SB Sitzungsmanagement 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Broderstorf Bekanntmachung der gefassten Beschlüsse im öffentlichen Teil der öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf vom GV/49/01/13 Beschluss über die Änderung der Tagesordnung. GV/49/02/13 Beschluss zum Finanzierungsschlüssel des Umlagebedarfs für die Kita Kinderland in Broderstorf - Verweisung in den Sozial- und Kulturausschuss GV/49/03/13 - Beschluss zum Antrag auf Erteilung der GV/49/04/13 Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze nach 7 Bundesberggesetz für das Feld Geothermiefeld Rostock (Erdwärme und Sole). Der Beschlussantrag wurde abgelehnt. GV/49/05/13 - Beschluss zum Neubau Geh- und GV/49/06/13 Radweg Neu Roggentin - Beschluss über Nachtragsleistungen Beschluss, das Angebot für erforderliche Kontrollprüfungen des Auftraggebers vom Heiden Labor vom Bürgermeister und seinem Stellvertreter zu beauftragen GV/49/07/13 Beschluss über Neuverlegung einheitliches Pflaster zwischen neu zu bauenden Radweg und den privaten Grundstücksgrenzen. Auf der Grundlage des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung, des 14 des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern in der derzeit geltenden Fassung und der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Amtsblatt der Europäischen Union vom L 376/36) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf vom folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderungen I. Der 1 der Friedhofssatzung der Gemeinde Broderstorf vom erhält folgende Fassung: 1 [Geltungsbereich] Diese Friedhofssatzung gilt für die im Gebiet der Gemeinde Broderstorf im Ortsteil Pastow und im Ortsteil Steinfeld gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe. II. Der 27 der Friedhofssatzung der Gemeinde Broderstorf vom erhält folgende Fassung: 27 [Gebühren] Für die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten.

7 Nr. 10/2013 Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft. Broderstorf, Amt Carbäk III. Der bestehende Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf vom in der Form der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung vom wird bezüglich seiner Überschrift wie folgt geändert: Gebührentarif für den kommunalen Friedhof Ortsteil Pastow (Anlage 1 zur Friedhofsgebührensatzung vom ) Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. IV. Die Satzung wird in der Anlage um einen zweiten Gebührentarif erweitert. Dieser erhält folgende Fassung: Gebührentarif für den kommunalen Friedhof Ortsteil Steinfeld (Anlage 2 zur Friedhofsgebührensatvng vom ) Broderstorf, Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf Auf der Grundlage des 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) und des 27 der Friedhofssatzung der Gemeinde Broderstorf wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf vom folgende Satzung erlassen: Artikel 1 Änderungen I. Der 1 der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf vom wird inhaltlich wie folgt geändert: 1 [Gegenstand der Gebühren] Für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe, ihrer Einrichtungen und für Leistungen der Gemeinde Broderstorf auf den Friedhöfen sowie die damit zusammenhängenden Amtshandlungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben. II. Der 3 der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Broderstorf vom wird inhaltlich wie folgt geändert: 3 [Gebührenmaßstab und Gebührensatz] Gebührenmaßstab und Gebührensatz bestimmen sich für den Friedhof im Ortsteil Pastow nach dem Gebührentarif, der als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist, und für den Friedhof im Ortsteil Steinfeld nach dem Gebührentarif der als Anlage 2 Bestandteil dieser Satzung ist. Für Verstorbene bis zu 6 Jahren wird die Gebühr unter 1 und 2 zur Hälfte erhoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am in Kraft.

8 Amt Carbäk Nr. 10/ Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden, Diese Frist gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Bekanntmachung der Gemeinde Broderstorf Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Broderstorf bis 42 BauGB bezeichnet sind, sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in den 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Verstöße gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V. S. 777) enthalten oder aufgrund der Kommunalverfassung erlassen worden sind, können gemäß 5 Abs. 5 KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Broderstorf geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichen davon stets geltend gemacht werden. Broderstorf, Die Gemeindevertretung der Gemeinde Broderstorf hat am die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für den Sportplatz an der Bornkoppel, südlich des Kartoffelhofes, östlich des Bornkoppelwegs und nördlich der Eisenbahnlinie, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), aufgrund des 10 i. V. m. 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom.11. Juni 2013 (BGBl. I, S. 1548), als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 in Kraft. Jedermann kann die Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 und die Begründung dazu im Amt Carbäk, Moorweg 5, Broderstorf, im Bauamt, während der Dienst- und Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 und des Flächennutzungsplans, 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges und 4. nach 214 Abs. 2a Nr. 3 und 4 BauGB beachtliche Mängel, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 für den Sportplatz an der Bornkoppel, südlich des Kartoffelhofes, östlich des Bomkoppelwegs und nördlich der Eisenbahnlinie schriftlich gegenüber der Gemeinde Broderstorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und von durch Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 eintretenden Vermögensnachteilen, die in den 39 Anlage zur Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 der Gemeinde Broderstorf für den Sportplatz an der Bornkoppel Ende der amtlichen Mitteilungen Auf der Grundlage des 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) erfolgt nachstehende Bekanntmachung: Durch die Wirtschaftsprüfergesellschaft ECOVIS Audit AG, Herr Gernot Potz wurde der Jahresabschluss 2012 der Informatik Center Roggentin GmbH, Roggentin, am 28. Oktober 2013 mit folgenden uneingeschränkten mit einem ergänzenden Hinweis versehenen Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

9 Nr. 10/2013 An den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinnund Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Informatik Center Roggentin Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Roggentin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Durch 13 Abs. 3, 14 Abs. 2 Kommunalprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 13 Abs. 1 Kommunalprüfungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und entsprechend 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden, und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt eine zutreffende Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar. Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in Abschnitt 4.3 ausgeführt, dass die weitere Entwicklung der Liquiditätslage und der Bestand der Gesellschaft dadurch bestimmt ist, dass es gelingt, die Gewährleistungsansprüche aus den Baumängeln durchzusetzen. 9 Amt Carbäk Die wirtschaftlichen Verhältnisse geben darüber hinaus nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen. Rostock-Bentwisch, 28. Oktober 2013 Der Landesrechnungshof schließt sich den Ausführungen des Abschlussprüfers an und gibt den Prüfungsbericht nach eingeschränkter Prüfung ( 14 Abs. 4 KPG) frei. Mit Beschluss der Gesellschafter vom wurde der Jahresabschluss 2012 in der geprüften Fassung festgestellt und dem Geschäftsführer für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt. Der Jahresüberschuss von EUR 4.140,09 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2012 sind in der Zeit vom bis zum in den Räumen der ICR GmbH öffentlich ausgelegt. Armin Köhler Geschäftsführer Information aus dem Haupt- und Bürgeramt, SG Ordnungsamt Ungültigkeit des Parkausweises Nr. 05/2008 Der Parkausweis Nr. 05/2008, ausgestellt durch den Amtsvorsteher Carbäk am 09. August 2013, ist verloren gegangen und wird hiermit für ungültig erklärt. Im Auftrag Klawitter SB Hauptamt Impressum Mitteilungsblatt des Amtes Carbäk Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, Sietow Druck: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, Herzberg/Elster Tel /489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Tel.: /57 90 Fax: / Redaktion: Tel.: / Fax: / Internet und info@wittich-sietow.de Das Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Amtes verteilt. Ein kos tenpflichtiger Bezug (Einzelausgabe oder Abonnement) über das Amt Carbäk ist möglich. Zusätzlich kann das Bekanntmachungsblatt auf der Internetseite abgerufen werdern. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzel-exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Der Amtsvorsteher Außeramtlicher Teil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Anzeigenteil: Jan Gohlke Erscheinungsweise: Das Bekanntmachungsblatt erscheint monatlich, außer in den Monaten Februar und Juli. Außerplanmäßige Sonderausgaben in den Monaten Februar und Juliwerden jeweils im Vormonat angekündigt. Auflage: Exemplare VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen

10 Amt Carbäk Nr. 10/ Kitanachrichten Weihnachtspost: Ein herrlicher Abend, Weihnachten 2012 kein Lüftchen weht, kein Geräusch ist zu hören. Vereinzelt schweben dicke Schneeflocken in der windstillen Luft langsam zur Erde. Sie legen sich sanft auf die kahlen Bäume und Sträucher und geben ihnen einen weißen Mantel. Ich spüre die Kälte nicht und ich weiß nicht, ob es an meinem warmen Mantel und der Pudelmütze liegt, oder an der friedlichen Wärme, die durch den Schnee ausgestrahlt wird. Ich setze mich auf eine Bank und da. eine Sternschnuppe. Ich darf mir etwas wünschen. Ob der Wunsch wohl in Erfüllung geht. Viele Gedanken gehen mir durch den Kopf. Gesundheit, Erfolg, Geld was wünscht man sich. Das Jahr 2013 war ein Jahr voller Veränderungen, Erwartungen und Höhepunkten. Viele junge Familien zogen in den letzten Jahren in unseren Amtsbereich und so nach und nach reichten die vorhandenen Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze für unsere Kinder nicht mehr aus. So entschied sich unser Träger der Verein auf der Tenne e. V. ein neues Projekt ins Leben zu rufen. Eine Verbindung zwischen den Generationen. Am war es dann soweit, die Kindertagesstätte Alexander von Humboldt wurde feierlich als erster Bauabschnitt des Gesundheits- und Bildungscampus übergeben. Die Kindertagesstätte Kinderland in Broderstorf konnte sich über eine neue Fassade freuen, die Türen in der Kinderkrippe wurden ausgewechselt und ein langersehnter Herzenswunsch, der Bau des neuen Hortgebäudes ging in Erfüllung. Mit großer Erwartung rückte der Tag immer näher. Der Nikolaus wollte es sich nicht nehmen lassen und packte in seinen Stiefel ein neues, wunderschönes Gebäude und dann kam Xaver um die Ecke gefegt. Am werden unsere Kinder nun ihren ersten Tag im schönen neuen Hort verbringen. Neben unserer täglichen pädagogischen Arbeit, gab es natürlich wieder allerhand Höhepunkte in unseren Häusern. Sicher können Sie sich vorstellen, ohne die Hilfe von vielen, vielen helfenden Händen wäre es oft nicht möglich. So möchte ich mich bei meinen Kolleginnen und Kollegen, den Eltern und Großeltern, die uns so tatkräftig bei Ausflügen und Arbeitseinsätzen unterstützt haben, den Elternräten, unserem Träger dem Verein auf der Tenne e. V. den Mitarbeitern des Amtes, den Bürgermeistern, Oma Edith Schröder, Sabine Jacobi, Frau Möller, der Firma Neuroplan Roggentin, dem Globus Baumarkt, Familie Trommer, der Menge Bau GmbH, den FFW Roggentin, Broderstorf und Thulendorf Steinfeld, Herrn Kasimirschak, Herrn Weinert, Herrn und Frau Muschinski, Herrn Dr. Pett, Kurt und Luise Müller, der Kirchgemeinde Kessin, Frau Sabine Schultz und Pastor Brekenfelder, Herrn Woike, Frau Narajek, Herrn Junge und vielen, vielen mehr bedanken. So möchten wir, die Erzieherinnen und Erzieher allen Kindern, deren Eltern und Großeltern sowie allen Genannten ein gesegnetes Weihnachtsfest, Gesundheit und einen guten Rutsch ins Jahr 2014 wünschen. Die Erzieherinnen und Erzieher sowie Sabine Kossow Leiterin Oma-Opa-Tag in der Hasenburg Hurra, endlich war er da. Von unseren Kindern mit Spannung und Vorfreude erwartetet, unser Oma- und Opa-Tag. Fleißig übten die Kinder im Vorfeld die Geschichte vom Rübchen und vom Kleinen grünen Apfel, um sie dann verkleidet und voller Spannung den Großeltern präsentieren zu können. Gemeinsam wurde viel gesungen und gelacht, Kürbisse geschnitzt und bunte Laternen gebastelt. Unsere Kita Hasenburg betreut bis zu 36 Kinder im Krippen und Kitabereich und befindet sich sehr idyllisch und ruhig gelegen in Klein Kussewitz. Unsere naturnahe, sehr familiäre Atmosphäre wird von Eltern und Kindern gleichermaßen geschätzt. PS: Wir haben noch die Möglichkeit, 3 Kinder aufzunehmen. Karin Wulff Leiterin Kita Klein Kussewitz Schule an der Carbäk Liebe Schüler, Lehrer und Eltern der Schule an der Carbäk Am 25. und 26. November 2013 startete die Klasse 3a einen Kuchenbasar und nahm stolze 135,56 EUR ein. Den Erlös haben wir über die Aktion Deutschland hilft für die Opfer des Taifuns Haiyan auf den Philippinen gespendet. Damit tragen auch wir dazu bei, dass die Not vor Ort ein wenig gelindert wird, denn jeder Euro hilft. So kostet zum Beispiel ein Hygiene-Set 11,50 EUR, ein Nahrungsmittelpaket für eine Familie 35,00 EUR oder eine Notunterkunft für eine sechsköpfige Familie 110,00 EUR. Wir können nicht allen helfen, aber eine Familie auf den Philippinen machen wir in der Vorweihnachtszeit damit bestimmt sehr glücklich. Dafür möchten wir allen Danke sagen. Ein besonderer Dank gilt unseren fleißigen Kuchenbäckern und Verkäufern. Die Kinder & Eltern der Klasse 3a Schule an der Carbäk An der Schule Broderstorf Tel./Fax: grundschule@amtcarbaek.de

11 Nr. 10/2013 Grundschule Blankenhagen Adventsmarkt und Tag der offenen Schultür in Blankenhagen Am fand an der Grundschule Blankenhagen der diesjährige Adventsmarkt mit dem Tag der offenen Schultür statt. An verschiedenen Stationen konnten die Kinder kleine Weihnachtsgeschenke basteln. Ein Adventscafé lud mit Musik, Plätzchen und Kuchen zum Verweilen ein. In unserer Aula waren verschiedene Stände aufgebaut, an denen man weihnachtliche Dekoration, Schmuck, Bücher u.v.a.m. erwerben konnte. Glühwein, Kindertee, frischgebackene Waffeln und Leckeres aus dem Suppentopf sowie Wildschweinbraten wurden ebenfalls angeboten. Es war wieder ein gelungener Adventsmarkt. -Leon Manthey und Sunny Lyn Seefeldt, Kl Amt Carbäk In den Clubs wurde zur Adventszeit viel gebastelt. Gestecke und Adventskränze zum mitnehmen. Und jede Menge Geschenke aus Gips modelliert. In Roggentin wird es noch eine große gemeinsame Weihnachtsfeier geben, ehe die Clubs bis ins neue Jahr geschlossen sind. Nun möchte ich allen Kindern und Jugendlichen und deren Eltern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr wünschen. Kommende Termine: Silvester-nach-Party in Broderstorf am ab 17:00 Uhr mit Grillen, Musik, Dance, Spaß und guter Laune. Wer dringende Sorgen hat, kann mich jederzeit anrufen. Tel.: Peter Georgi Jugendsozialarbeiter Jahresrückblick und Aktuelles aus den Jugendclubs Das Jahr geht zu Ende. Kaum zu glauben, aber das Jahr ist wirklich vorbei. Zeit einen kleinen Rückblick zu halten. Gestartet sind wir gleich mit viel Aktion zur Silvester-nach-Party im Januar, Ferienspiele im Februar. Im März begannen schon die ersten Arbeiten im Jugendgarten Broderstorf. Berufsorientierung und Berufsfindung waren ein Schwerpunkt bis zu den Sommerferien. Im Sommer dann der Besuch des Musikfestivals in Lärz, das Jugendcamp in Polen, Teilnahme am Fußballturnier in Lichtenhagen, ein Zirkusprojekt und Pokale geholt bei Integration verbindet in Rostock und viele Tagesausflüge. Im Herbst dann die Waldtage mit Baum und Pilzkunde und nun ist schon wieder Winter. Ganz nebenbei wurde in allen Clubs regelmäßig gekocht und gemeinsam gegessen, viel gebastelt, gespielt oder aber auch einfach nur mal abgehangen. Da es leider noch keinen Schnee gibt für einen echten Schneemann, haben die Kinder und Jugendlichen in Broderstorf schon einmal einen Schneemann aus Pappmaschee gebastelt. In Roggentin verzieren die vielen Puzzles schon bald die Wände des Clubs und in Klein Kussewitz wurde viel mit Salzteig dekoriert.

12 Amt Carbäk Nr. 10/

13 Nr. 10/ SV Pastow Amt Carbäk Fahrbibliothek der Rebus Regionalbus Rostock GmbH Parumer Weg Güstrow gültig bis Juli 2014 Bus-Tel.: Tel.: Rebus Regionalbus Rostock Tour 8 Mittwoch Gemeinde/Ortsteile Haltepunkte Haltezeiten Broderstorf Schule an der Carbäk 11:00-14:00 Uhr Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Tour 9 Donnerstag Gemeinde/Ortsteile Haltepunkte Haltezeiten Poppendorf Straße am Park 11:20-11:50 Uhr Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Tour 2 Dienstag Gemeinde/Ortsteile Haltepunkte Haltezeiten Roggentin Dorfgemeinschaftshaus 17:15-17:45 Uhr Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Tour 2 Dienstag Gemeinde/Ortsteile Haltepunkte Haltezeiten Thulendorf Dorfgemeinschaftshaus 14:10-14:30 Uhr Kiek in Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Das erfolgreichste Jahr des Pastower Fußballs Das zu Ende gehende Jahr war nicht nur sportlich das erfolgreichste Jahr für den Pastower Fußball sondern ein auch an Höhepunkten ereignisreiches Jahr. Unsere 1.Männermannschaft wurde nach einer beeindruckenden Saison Sieger in der Landesliga und damit Aufsteiger in die Verbandsliga, das ist die höchste Amateurliga von Mecklenburg- Vorpommern. Auch hier nimmt das Team von Trainer Andreas Seering zum Abschluss der 1.Halbserie mit Platz 3 eine nie erwartete Spitzenposition ein. Unsere 2.Männer wurde Kreismeister und damit Aufsteiger in die Kreisoberliga. Zusätzlich gelang der Mannschaft von Ulf Klein der Kreispokalsieg. Höhepunkt für diese Mannschaft war dann jedoch die Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften der neun besten Kreismeister in Oldenburg. Mit Platz 8 wurde dabei ein tolles Ergebnis erreicht. Erstmals konnten wir als einer der wenigen Vereine des Landkreises in den Altersklassen Ü35-, Ü42- und Ü50-Mannschaften für den Spielbetrieb melden. Der Ü35 und der Ü50 gelang dabei in der gerade laufenden Hallenkreismeisterschaft der Einzug in die Endrunde. Großartiges leistete die Nachwuchsabteilung mit Jugendwart Michael Bülow an der Spitze. Die A-Junioren konnten nach dem Aufstieg 2012 in die Landesliga sicher die Klasse halten. Mit den B-Junioren gelang in diesem Jahr einer weiteren Nachwuchsmannschaft der Sprung in die Landesliga. Ein Ergebnis der guten und kontinuierlichen Nachwuchsarbeit in unserem Verein. Die B-Junioren (Trainer Andreas Blum, Andreas Wieck, Philipp Haug) wurden 2013 nicht nur Kreismeister sondern gewannen auch in beeindruckender Weise den Kreispokal. Auch die anderen Nachwuchs-Teams von den C-, bis zu unseren Jüngsten den F-Junioren konnten ihr gestiegenes Leistungsniveau nachweisen. Ein Höhepunkt war für unsere D-Junioren (Trainer Dr. Thomas Bittorf und Heiner Bittorf) der auf unserer Sportanlage ausgetragene Stadtwerke-Cup mit einem dritten Platz von 16 aus ganz Mecklenburg-Vorpommern angereisten Mannschaften. Dank in diesem Zusammenhang auch an die vielen Trainer, Eltern und Großeltern, die bei der Vorbereitung und Organisation mithalfen und dieses Turnier zu einem Aushängeschild für unseren Verein gestalteten. Für unsere jüngsten Fußballer aus den F-Junioren (Trainer Olaf Marien, Michael Schumacher, Frank Focke) werden neben ihren Spielen das Auflaufen mit unserer 1.Männermannschaft sicherlich reichlich Motivation für den weiteren sportlichen Weg sein. Großes Lob auch für unsere sieben Schiedsrichter, die Woche für Woche in diesem wichtigen Ehrenamt unseren Verein würdig vertreten. Doch nicht nur sportlich hat sich einiges bewegt. Auch im Umfeld gab es reichlich Neues. Die Homepage unseres Vereins wurde neu und modern gestaltet, das Programm und die Aushänge zu den Heimspielen erhielten durch Mario Weinkauf und Robert Dorn ein neues Gesicht. Die ins Leben gerufene Marketingabteilung konnte zahlreiche neue Sponsoren gewinnen und auch den Rahmen für die Betreuung auf ein anspruchsvolles Niveau heben. Mandy Seering, Mathias Conrad und Mario Weinkauf haben hier besondere Verdienste.

14 Amt Carbäk Nr. 10/ Sicherlich verdienen noch viele andere hier nicht genannte Mitglieder der Abteilung Fußball Lob und Anerkennung. Seien es Edeltraut Tesch- die gute Seele der 1.Männermannschaft, unsere Ordner bei den Heimspielen, die Mitglieder der Abteilungsleitung. Danke an alle genannten und nicht genannten Mitstreiter. Danke auch unseren Sponsoren und Förderern, den Gemeindevertretern, den Eltern und Großeltern und, und Ich wünsche persönlich, im Namen der Abteilungsleitung und des Marketing-Teams allen Mitstreitern ein angenehmes Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start in das Jahr Auch 2014 wird uns unsere Losung Afd SVP! (Alles für den SV Pastow) zu neuen Zielen und Erfolgen führen und den Pastower Dorffußball de luxe im Land Mecklenburg-Vorpommern weiter bekannt machen! Gerald Worzfeld Abteilungsleiter Fußball Stadtwerkecup 2013 der E-Jugend SV Pastow Besondere Ehrung Ehrenamtliche beweisen immer wieder mit Herz, Hand und Verstand wie wichtig sie sind. Menschen, die sich ehrenamtlich für Andere einsetzen, schaffen ein großes soziales Netzwerk und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem menschlichen, wertebewussten Miteinander in unserer Gemeinschaft. Das verdient besondere Wertschätzung. Deshalb ehrt der Kreissportbund jedes Jahr Menschen, die diese Werte besonders leben. Der Vorstand des SV Pastow wird jedes Jahr ein Mitglied für diese Ehrung vorschlagen. Er übernimmt regelmäßig ehrenamtliche Aufgaben im Verein und trägt so seit vielen Jahren maßgeblich zum Vereinsleben und zum positiven Image des Ehrenamtes und des SV Pastow bei. Der Vorstand des SV Pastow möchte sich auf diesem Wege für Deine Arbeit bei Dir bedanken und gratuliert Dir zu dieser Auszeichnung! André Weinert Vereinsvorsitzender des SV Pastow SV Pastow aktuell Unsere Mitglieder leisten monatlich mehrere hundert Stunden ehrenamtliche Arbeit im SV Pastow. Sie tun dies in unterschiedlichen Funktionen als Vorstandmitglieder, Abteilungsleiter, Sportwart, Trainer, Übungsleiter und als freiwillige Helferinnen und Helfer. Dieser Einsatz schafft einen enormen Gewinn an Lebensqualität in unserer Gesellschaft und sicher so die Zukunft des SV Pastow. An dieser Stelle möchte ich mich bei allen Ehrenamtlichen des SV Pastow für ihre tolle Arbeit im Verein bedanken! Der SV Pastow ist mit seinen rund 450 Mitgliedern einer der größten Sportvereine des Landes. Wir verfügen über eine sehr gepflegte Sportanlage mit Rasenplätzen, einem Kunstrasenplatz und einem Vereinsheim. Daneben nutzen wir Hallenzeiten in der näheren Umgebung und bieten so vielen Sportarten eine Heimat. Im Mittelpunkt stehen bei uns der Breiten- und Freizeitsport, Leistungssport und Fitnessprogramme. Sport mit sozialer Aufgabenstellung hat beim SV Pastow eine besondere Bedeutung. Dazu gehören insbesondere die vielen Jugendmannschaften, die Freizeitsportler und der Seniorensport. Den neben dem Sport und der Förderung der Gesundheit sind die sozialen Kontakte in einem Verein ein wesentlicher Bestandteil. Im freiwilligen Engagement bietet sich für jeden einzelnen die Chance, gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen und den öffentlichen Raum mitzugestalten. Vielleicht betreiben Sie eine Sportart, die aktuell noch nicht im SV Pastow angesiedelt ist? Wir möchten uns vor allem im Mädchen- und Frauensport verstärken, den Behindertensport weiter fördern und ein gemeinsames Angebot für Eltern und Kinder schaffen. Sie wollen sich gerne engagieren, wissen aber nicht wo und wie oder sie suchen geeignete Sportstätten für Ihre Aktivitäten. Vielleicht können wir Ihnen an dieser Stelle weiterhelfen. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. André Weinert Vereinsvorsitzender des SV Pastow Volkssolidarität Roggentin Weihnachtsfeier in Roggentin Dieses Jahr erhält Holger Warnecke die Ehrenmedaille des Landkreises Rostock. Holger Warnecke leitet mit hohem Engagement eine Breitensportgruppe und vertritt den SV Pastow sportlich bei vielen Wettkämpfen wie z. B. beim Triathlon oder Marathon erfolgreich. Höhepunkt und gleichzeitig Jahresabschluss war die Weihnachtsfeier unserer Seniorinnen und Senioren in Räumen des Informatic Centers Roggentin. Der Festraum war liebevoll mit selbst gebastelter weihnachtlicher Dekoration und einem Weihnachtsbaum geschmückt. Unser Bürgermeister, Herr Bünger eröffnete im voll besetzten Saal die Veranstaltung. Er erläuterte dabei den weiteren Verlauf der Bauarbeiten am Seniorenzentrum und das hohe Niveau und hochwertige Ausrüstung des neuen Kindergartens.

15 Nr. 10/2013 Außerdem informierte er über die Anstrengungen und Pläne der Gemeinde zur Verbesserung der medizinischen Versorgung unserer Bürger. Zum Kaffeetrinken gab es vom Großmarkt Globus gespendeten Kuchen, weihnachtliches Gebäck und Konfekt. Danach führten Kinder unseres neuen Kindergartens mit der Leiterin und ihren Erzieherinnen zur Freude der Anwesenden ein lustiges weihnachtliches Programm vor. Dafür erhielten alle Kinder vom Weihnachtsmann ein kleines Geschenk. Immer wieder ist der Auftritt der Carbäcksänger ein Höhepunkt unserer 15 Amt Carbäk Der Chor und sein scheidender Chorleiter, den wir viel Erfolg bei seiner zukünftigen künstlerischen Tätigkeit im Ausland wünschen, erhielten viel Beifall. Das gemeinsame Abendbrot war aufgrund der zahlreichen Gäste nicht ganz einfach zu realisieren. Es ist aber jeder satt geworden und geschmeckt hat es auch. Den Organisatoren, den Sponsoren, allen unermüdlichen fleißigen Helfern, den Mitarbeitern der Betriebsgaststätte Input und der Geschäftsführung des ICR gilt der Dank unserer Gäste. Die letzte Fahrt unserer Seniorinnen und Senioren in diesem Jahr führte uns über Waren und Stavenhagen nach Bredenfelde. Unser Reiseleiter hatte eine ganztägige Führung organisiert. Dadurch konnten wir viel Interessantes, insbesondere über die schöne Warener Altstadt, erfahren. In Bredenfelde besichtigten wir das wiedererstandene Schloss. Die historische Gestaltung und Einrichtung aber auch der Mut des Investors ist beeindruckend. Der Ausschuss für Soziales und die Leitung der Ortsgruppe der Volkssolidarität wünschen unseren Bürgern schöne und besinnliche Feiertage im Kreise ihrer Familien, Freunde und Bekannten. Günter Klingner Evangelische Kirchgemeinde Bentwisch Stralsunder Straße Bentwisch Telefon: Veröffentlichung im Amtsblatt Dezember 2013/Januar 2014 UNSERE GOTTESDIENSTE Die Gottesdienste in Bentwisch und in Volkenshagen werden am 1. und 3. Sonntag jeweils um 10 Uhr in der Kirche Volkenshagen am 2., 4., und 5. Sonntag im Monat, jeweils um 10 Uhr in der Kirche Bentwisch. Gottesdienste in Bentwisch Heilig Abend 24. Dezember Uhr Christvesper für Familien mit Kindern 17 Uhr Christvesper mit Bläsermusik 23 Uhr Wort und Musik zur Heiligen Nacht 25. Dezember 2013, 10 Uhr Gottesdienst zum 1. Weihnachtstag mit der Feier des Heiligen Abendmahls, Der Bentwischer Singkreis gestaltet musikalisch diesen Gottesdienst Veranstaltungen. Auch dieses Mal bewiesen sie ihr hohes künstlerisches Niveau und begeisterten mit einem anspruchsvollen Programm. 31. Dezember 2013, 17 Uhr Gottesdienst zum Altjahrsabend mit der Feier des Heiligen Abendmahls Sonntag, , 10 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal auf dem Pfarrhof

16 Amt Carbäk Nr. 10/ Sonntag, , 10 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal auf dem Pfarrhof Gottesdienste in Volkenshagen Heilig Abend 24. Dezember 2013, 15 Uhr Christvesper 26. Dezember 2013, 10 Uhr Gottesdienst mit der Feier des Heiligen Abendmahl 31. Dezember 2013, 15 Uhr Gottesdienst Sonntag, , 10 Uhr Gottesdienst Sonntag, , 10 Uhr Gottesdienst MUSIK IN UNSERER KIRCHE in Bentwisch Sonntag, 15. Dezember 2013, 17 Uhr Adventsmusik zum Mitsingen mit dem Posaunenchor der Hochschule für Musik und Theater Rostock, Leitung: Peter Hoffmann FÜR JUGENDLICHE Konfirmandenunterricht 7./8. Klasse Mittwoch Uhr im Pfarrhaus Bentwisch FÜR DIE ÄLTEREN AUS UNSERER GEMEINDE Donnerstagsfrühstück Jeden Donnerstag 9.00 Uhr im Pfarrhaus Bentwisch Andacht, Kaffeetrinken, Gespräch... FÜR ALLE, DIE FREUDE AM SINGEN HABEN Singkreis Jeden Mittwoch Uhr im Gemeindesaal in der Pfarrscheune Bentwisch FÜR KINDER Alle Kinder zwischen sechs und elf Jahren aus unseren Dörfern sind herzlich eingeladen zum ABENTEUER GLAUBEN Wir wollen Neues entdecken, singen und spielen, biblische Geschichten hören, gemeinsam essen... Zweimal im Monat treffen wir uns am Dienstagnachmittag von bis Uhr auf dem Bentwischer Pfarrhof. 17. Dezember Januar 2014 Mit freundlichen Grüßen Astrid Gosch, Pastorin Hinweis auf Allgemeinverfügung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen des Landkreises Rostock Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) wird über das vom 02. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus am 31. Dezember und 01. Januar im Landkreis Rostock wie folgt örtlich eingeschränkt: 1. Im Abstand von 100 Metern zu reetgedeckten Gebäuden dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie 2 verwendet werden. 2. Beim Abschuss von Raketen der Kategorie 2 muss ein Mindestabstand von 200 Metern zu reetgedeckten Gebäuden eingehalten werden. 3. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können nach 46 Ziff. 9 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) i. V. m. 41 Abs. 1 Ziff. 16 und Abs. 2 des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG) in den derzeit geltenden Fassungen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 4. Nach 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (Vw- GO) ordne ich die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung an. Begründung: Bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 handelt es sich um das zum Jahreswechsel im Handel erhältliche Kleinfeuerwerk, in dem so viel Energie gespeichert ist, dass die Feuerwerkskörper Entfernungen von mehreren Metern überwinden können und eine erhebliche Licht-, Rauch-, Druck-, Lärm- und Bewegungswirkungen erzeugen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nach 23 Abs. 2 Satz 2 der 1. SprengV am 31. Dezember und 01. Januar eines jeden Jahres von Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben abgebrannt werden. Nach 24 Abs. 2 Ziffer 1 der 1. SprengV kann die zuständige Behörde allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 in der Nähe von Gebäuden oder Anlagen, die besonders brandempfindlich sind, auch am 31. Dezember und am 01. Januar nicht abgebrannt werden dürfen. Anlässlich des Jahreswechsels werden eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 (z. B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien) gezündet. Immer wieder kommt es dabei zu einem leichtfertigen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen und zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen, aber auch für die beschriebene Bausubstanz. So sind z. B. in der Silvesternacht 2008/2009 an der Strandpromenade im Ostseebad Kühlungsborn die Dächer zweier reetgedeckter Restaurants durch eine Feuerwerksrakete in Brand geraten, in dessen Folge die Gebäude vollständig zerstört wurden. In den Gemeinden des Landkreises Rostock befinden sich eine Vielzahl reetgedeckter Gebäude, deren Dachmaterialien ihrer Natur nach besonders leicht entflammbar sind. Um Personenschäden und Sachschäden zu verhindern, ist die Einhaltung der unter den Ziffern 1 und 2 der Allgemeinverfügung aufgeführten Abstandsgebote erforderlich. Die Abstandsgebote sind so festgesetzt, wie es der Schutz der besonders brandempfindlichen Gebäude erfordert. Die Anordnung des Abbrennverbots ist geeignet, Schäden durch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 an der genannten Bausubstanz zu verhindern. Das Abbrennverbot erweist sich zudem als erforderlich, da mildere Mittel zur Gefahrenabwehr nicht in Betracht kommen. Das Abbrennverbot ist angemessen und schränkt den angesprochenen Personenkreis nicht unzumutbar in dessen Rechte ein. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Verbot nur geringfügig in das Recht auf die allgemeine Handlungsfreiheit eingreift, während die geschützten Rechtsgüter wie die körperliche Unversehrtheit und des Eigentums einen hohen Rang beanspruchen. Bei der Abwägung der durch das Abbrennverbot betroffenen Interessen ist das Verbot verhältnismäßig. Das öffentliche Interesse, nämlich Personen- und Sachschäden zu verhindern, überwiegt das private Interesse am Abbrennen von Feuerwerkskörpern.

17 Nr. 10/2013 Die Allgemeinverfügung entspricht schließlich dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Rostock und seiner Gäste. 17 Amt Carbäk Begründung der sofortigen Vollziehung: Unter Abwägung aller maßgeblichen Umstände ordne ich die sofortige Vollziehung der beschränkenden Auflagen nach 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO im öffentlichen Interesse an. Ein Erlass der Allgemeinverfügung ohne Anordnung der sofortigen Vollziehung wäre angesichts der zu verhindernden Gefahren unwirksam, da ein Widerspruch gegen die Allgemeinverfügung nach 80 Abs. 1 VwGO grundsätzlich aufschiebende Wirkung hat. Dies wiederum hätte zur Folge, dass im Falle der Einlegung eines Widerspruchs die Allgemeinverfügung unterlaufen werden kann. Es ist daher im öffentlichen Interesse geboten, die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung anzuordnen. Das besondere öffentliche Interesse an der Durchsetzung der Verfügung folgt bereits aus den Gründen die zum Erlass der Allgemeinverfügung führten. Der Abwendung der Brandgefahr zum Schutz der reetgedeckten Gebäude ist der Vorrang zu geben gegenüber dem privaten Interesse des Einzelnen. Dabei überwiegt das Interesse der Eigentümer dieser Gebäude vor Brandgefahren durch das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen geschützt zu werden, gegenüber des nur geringfügig eingeschränkten Vergnügen, diese Gegenstände ohne Einhaltung der festgesetzten Abstandsgebote abzubrennen. Hinweise: 1. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Alten- und Pflegeheimen ist nach 23 Abs. 1 der 1. SprengV das Abrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten. 2. Es dürfen nur pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 1 und 2 abgebrannt werden, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zugelassen und mit einer Zulassungsnummer (z. B. BAM - P ) gekennzeichnet sind. 3. Der den pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 1 und 2 beigefügten Gebrauchsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten. 4. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen nur Personen überlassen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Gemäß 24 Abs. 2 Satz 2 der 1. SprengV ist diese Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu geben. Nach 41 Abs. 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) gilt die Allgemeinverfügung einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehetfsbelehrung: Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Rostock, in Güstrow, Am Wall 3-5, einzulegen. Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß 80 Abs. 5 VwGO zulässig. Er ist beim Verwaltungsgericht Schwerin in Schwerin, Wismarsche Straße 323 a, zu stellen. Bad Doberan, Wer kommt ans Futterhaus? Vierte bundesweite Stunde der Wintervögel vom 3. bis 6. Januar Alle reden über das Wetter - der NABU natürlich auch. Ein Wintertag mit Schnee und Sonne macht einfach mehr Freude als ein grauer, regnerischer. Unseren heimischen Vögeln ist es vergleichsweise einerlei, ob sich nun der Himmel gar nicht, halb oder komplett in Wolken zeigt. Erfreulicherweise lassen sich auch die meisten Vogelfreunde bei Schmuddelwetter nicht von ihrem Interesse an den gefiederten Gartenbesuchern abhalten. Die enorme Zahl von mehr als Teilnehmern bei der letzen Stunde der Wintervögel zeigt das eindrucksvoll. Am Wochenende vom 3. bis 6. Januar ruft der NABU erneut zur Stunde der Wintervögel auf. Zum vierten Mal gilt es, eine Stunde lang die Vögel am Futterhäuschen, im Garten, auf dem Balkon oder im Park zu zählen und zu melden. Wer bereits in den Vorjahren mitgemacht hat, darf gern wieder dabei sein und ruhig auch noch ein paar Verwandte, Bekannte oder Nachbarn zur Teilnahme ermuntern. Je mehr Menschen bei dieser Forschung von und für Jedermann ihre Beobachtungen zusammentragen, desto aussagekräftiger sind die Ergebnisse. Anders als bei der Bekassine 2013 lohnt sich 2014 auch ein gesonderter Blick auf den Vogel des Jahres. Der Grünspecht bleibt nämlich im Winter hier und ist dann regelmäßig auch in Gärten und Parks zu finden. Bei der letzten Aktion wurde er immerhin in sieben Prozent der Gärten gesichtet und landete damit nur knapp hinter Stieglitz, Bergfink und Heckenbraunelle. Übersehen lässt sich der farbenprächtige und taubengroße Grünspecht kaum. Er wird aber nur ausnahmsweise ans Futterhäuschen kommen, denn als Ameisenspezialist sucht er eher auf dem Boden nach Nahrung. Doppelzählungen vermeiden Gezählt werden kann in einer beliebigen Stunde. Dabei wird von jeder Art die höchste Zahl notiert, die sich gleichzeitig beobachten ließ. Das vermeidet Doppelzählungen. Übrigens gelten auch Vögel, die sich im Garten nicht niederlassen, sondern ihn nur überfliegen. Begleiten lassen kann man sich von Zähl- und Bestimmungshilfen unter Hier gibt es auch Steckbriefe der häufigsten Arten und Tipps zur winterlichen Vogelhilfe. Direkt nach der Eingabe werden die Daten auf interaktiven Karten online dargestellt. Auch die Vorjahresresultate sind so abrufbar und können verglichen werden. Für den Austausch der Vogelfreunde untereinander gibt es die Seite Vogelfreund, die inzwischen schon Fans zählt.

18 Amt Carbäk Nr. 10/ Am besten online melden Die Beobachtungen können an den NABU per Post mit dem unten abgedruckten Coupon oder einfach online unter gemeldet werden. Am 4. und 5. Januar ist außerdem von 10 bis 18 Uhr unter wieder eine kostenlose Telefonnummer geschaltet. Meldeschluss ist der 14. Januar Unter allen Teilnehmern werden zahlreiche Preise ausgelost, für die Online-Teilnehmer stehen zusätzlich Handyklingeltöne von zur Verfügung. NABU/H. May Kontakt: Ulf Bähker NABU Mecklenburg-Vorpommern Arsenalstr Schwerin Tel.: oder NABU-Kreisgeschäftsstelle NVP Bahnhofstr Barth Tel.:

19 Nr. 10/ Amt Carbäk Wir gratulieren in der Gemeinde Broderstorf Frau Ingrid Hameister Broderstorf zum 77. Geburtstag Frau Marie-Luise Müller Broderstorf zum 80. Geburtstag Frau Erika Böhner Neu zum 73. Geburtstag Broderstorf Frau Susanne Ommer Neu zum 72. Geburtstag Pastow Herrn Wolfgang Rohde Neu zum 71. Geburtstag Roggentin Herrn Karl-Herbert Neu zum 79. Geburtstag Röwer Roggentin Frau Christel Bansemer Neuendorf zum 87. Geburtstag Herrn Erhard Kunz Neuendorf zum 73. Geburtstag Frau Ingrid Lüttke Neuendorf zum 76. Geburtstag Frau Margit Warkowski Neuendorf zum 75. Geburtstag Herrn Udo Berkhahn Pastow zum 70. Geburtstag Herrn Günter Köppe Pastow zum 76. Geburtstag Frau Sigrid Roewer Pastow zum 81. Geburtstag Frau Elisabeth Schmidt Pastow zum 72. Geburtstag Frau Hedwig Thiedig Pastow zum 73. Geburtstag Herrn Werner Mengel Steinfeld zum 89. Geburtstag Hanns Lange Bürgermeister Geburtstage ab 70 Jahre - Monat Januar 2014 Wir gratulieren in der Gemeinde Klein Kussewitz Herrn Roland Feike Klein zum 70. Geburtstag Kussewitz Frau Irmgard Müller Klein zum 76. Geburtstag Kussewitz Frau Rita Venske Klein zum 73. Geburtstag Kussewitz Herrn Hansjürgen Pegler Groß zum 73. Geburtstag Kussewitz Herrn Karl Damböck Volkens- zum 77. Geburtstag hagen Frau Hanni Falkenstern Volkens- zum 76. Geburtstag hagen Wir gratulieren in der Gemeinde Poppendorf Frau Ursula Fricke Poppen- zum 79. Geburtstag dorf Andreas Knorr Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Roggentin Frau Christel Dech Roggentin zum 74. Geburtstag Frau Ingrid Fülling Roggentin zum 74. Geburtstag Herrn Reiner Ludwig Roggentin zum 79. Geburtstag Frau Erika Bleyer Fresen- zum 72. Geburtstag dorf Herrn Erhard Zülske Fresen- zum 74. Geburtstag dorf Herrn Erhard Bünger Köster- zum 70. Geburtstag beck Herrn Klaus Hoppe Köster- zum 72. Geburtstag beck Herrn Manfred Korthase Köster- zum 75. Geburtstag beck Herrn Helmut Lange Köster- zum 78. Geburtstag beck Herrn Harald Pedde Köster- zum 70. Geburtstag beck Herrn Herbert Rohde Köster- zum 90. Geburtstag beck Erhard Bünger Bürgermeister Wir gratulieren in der Gemeinde Thulendorf Frau Elli Zickert Hohen- zum 75. Geburtstag felde Herrn Heinz Richter Neu zum 81. Geburtstag Thulendorf Herrn Holger Schmidt Neu zum 70. Geburtstag Thulendorf Jens Quaas Bürgermeister Heike Arndt Bürgermeisterin Herzlichen Glückwunsch

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