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1 L Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Musikwissenschaft an der Universität Augsburg vom 3. Februar 1992 (KWMBl II S. 184, ber. K WMBl II S.395), geändert durch Satzung vom 04. November 1992[*] (KWMBl II S. 772), geändert durch Satzung vom 09. Febru ar 2000[x] (KWMBl II Nr. 5 S. 490) Die Zeichen in den eckigen Klammern weisen auf die durch die jeweiligen Änderungsatzungen vorgenommenen Änderungen im laufenden Text hin. es (BayHSchG) er- Aufgrund von Art. 6 in Verbindung mit Art. 72 des Bayerischen Hochschulgesetz lässt die Universität Augsburg folgende Studienordnung für das Magisterstudium im Fach Musikwissenschaft an der Universität Augsburg 1 Studienvoraussetzungen Bei Beginn des Studiums werden musiktheoretische Grundkenntnisse (allge meine Musiklehre, Har - monielehre, Formenlehre), ausreichende Beherrschung wenigstens eines Instruments (möglichst eines Tasteninstruments), ein geschultes musikalisches Gehör und das Vertrautsein mit dem gängi - gen Konzert- und Opernrepertoire erwartet. * Für das Studium erforderlich sind außerdem Lateinkenntnisse (Latinum) und mindestens Grundkennt - nisse in den wichtigsten modernen Sprachen (Englisch, Französisch, Italienisch). 2 Studienziele * (1) Allgemeine Ziele Das Studium der Musikwissenschaft hat wie jedes andere wissenschaftliche Studium das Ziel, zu verantworteter Berufspraxis zu befähigen, einen Überblick über das gesamte Gebiet der Wissenschaft zu verschaffen und die Fähigkeit zu vermitteln, fachspezifische Sachverhalte und Prob - leme nach Inhalt und Form angemessen darzustellen. Das Studium soll dazu führen, dass die vielfältigen Grundlagen, Erscheinungsformen und Wirkungsweisen der Musik erkannt und beur - teilt werden können und dass Einblick in die Bedingungen der Entstehung und Ver breitung von Musik vorhanden ist. An der Universität Augsburg liegt das Schwergewicht des Studiums auf der historischen Musikwissenschaft. x (2) Berufsorientierte Ziele Das Studium des Faches vermittelt die Qualifikation für eine musikwissenschaftlich e Tätigkeit in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. Bevorzugte Wirkungsbereiche sind: Hochschulen und Fach - hochschulen, Fachakademien und Konservatorien, Bibliotheken, Archive und Museen, musikwis - senschaftliche Forschungs- und Editionsinstitute, Musikverla ge, Kulturreferate auf kommunaler und Landesebene, Musiktheater, Rundfunk und Fernsehen, Schallplattenindustrie und Presse - wesen. Eine praktische Musikausbildung (Instrumentalunterricht etc.), kann während des Studiums nicht geboten werden; das Studium der Musikwissenschaft ist deshalb auch nicht als Vorbereitung auf ein praktisches Studium an Musikhochschulen oder Konservatorien geeignet. 1

2 * (3) Wissenschaftsorientierte Ziele Das Studium der Musikwissenschaft soll die Kenntnis der fachspezifischen Gr undbegriffe und Fragestellungen sowie der Methoden und Techniken musikwissenschaftlicher Forschung vermit - teln und das Verständnis für unterschiedliche Forschungsansätze wecken. Eine verantwortliche Teilnahme an der Forschung setzt voraus, dass fundierte Werkbetrachtungen durchgeführt und Strukturen der Musik in kompositions -, gattungs- und personalgeschichtlicher Hinsicht erkannt werden können; die Fähigkeit, kultur - und sozialgeschichtliche Zusammenhänge einzubeziehen und historische Arbeitsweisen auf mus ikalische Sachverhalte zu übertragen, muss entwickelt sein. 3 Fächerkombinationen x Für die beiden zusammen mit dem Hauptfach Musikwissenschaft zu studierenden Nebenfächer sind philologische Fächer (vor allem Romanistik, Germanistik), Geschichtsw issenschaften (z. B. Mittelal - terliche Geschichte, Bayerische und schwäbische Landesgeschichte), Kunst geschichte, Musikpädagogik, Volkskunde, Philosophie, Theologie und pädagogische Fächer besonders zu empfehlen. 4 Studienaufbau (1) Der Aufbau des Studiums orientiert sich an der Magisterprüfungsordnung für die Philosophischen Fakultäten der Universität Augsburg. * (2) Das Studium der Musikwissenschaft gliedert sich in Grund - und Hauptstudium. Im Grundstudium werden zunächst in Übungen die inha ltlichen Grundlagen, das methodische Instrumentarium und der Einblick in die Systematik des Faches vermittelt, bevor in Proseminaren mit spezifisch mu - sikwissenschaftlichen Fragestellungen vertraut gemacht wird. Im Hauptstudium werden in Haupt - seminaren unterschiedliche Probleme, Methoden und Sachgebiete des Faches in stärker spezia - lisierter und vertiefter Arbeit behandelt. Die aufgeführten Seminare finden - mit wechselnden Inhalten - turnusmäßig statt. Ihr Besuch ist im Hauptstudium obligatorisch. (3) Die Lehrveranstaltungen sind in der Regel so angelegt, dass sie im Haupt - wie im Nebenfach besucht werden können. (4) Für die Studienplanung wird beim Hauptfach für das Grund - und Hauptstudium jeweils von 32 Semesterwochenstunden, beim Nebenfach von jew eils 16 Semesterwochenstunden ausgegan - gen. 2

3 1. Hauptfach x a) Grundstudium Gesamt-Semesterwochenstunden 4 Semester zu je 2 Stunden Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten (Übung) 1 Semester zu 1 Stunde 1 Musikalische Paläographie und Theoretikerlektüre (Übung) 3 Semester zu je 2 Stunden 6 Historische Satzlehre: Kontrapunkt (mit Partiturspiel: alte Schlüssel) (Übung) Historische Satzlehre: Generalbass (Übung) Aufführungsversuche (Übung) Musikanalyse (Proseminar) Proseminare zu unterschiedlichen Themen * Die Teilnahme an den unter 4 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. c) genannten Seminaren ist - nach vorheriger Rücksprache mit den Lehrenden - auch im Grundstudium möglich, sofern ausreichende Vor - kenntnisse vorhanden sind. Die Mitwirkung an Chor und Orchester des Collegium Musicum wird dringend empfohlen. b) Vorprüfung In der Magister-Vorprüfung ist der Nachweis folgender Kenntnisse zu erbringen: Überblick über die abendländische Musikgeschichte, Merkmale der ein zelnen musikalischen Epochen, der wichtigen Gattungen und der jeweiligen Hauptvertreter bibliographische Hilfsmittel der musikwissenschaftlichen Arbeit. x c) Hauptstudium Gesamt-Semesterwochenstunden 8 4 Semester zu je 2 Stunden 8 Hauptseminare zu unterschiedlichen Themen 2 Semester zu je 3 Stunden 6 Instrumentenkunde (Seminar) Musikalische Quellen- und Textkritik; Editionspraxis (Seminar) 3

4 Gesamt-Semesterwochenstunden Wissenschaftsmethodologische Probleme (Seminar) Musikwissenschaftliche Landesforschung (Seminar) Aufführungsversuche (Übung) Kolloquium für Magisterprüfungskandidaten 1 Semester zu 1 Stunde 1 d) Magisterprüfung 2. Nebenfach Die Magisterprüfung erstreckt sich schriftlich und mündlich auf das gesamte Gebiet der abendländischen Musikgeschichte. In der schriftlichen Prüfung stehen drei The - men zur Wahl. Entsprechende Qualifikation bei der Magisterprüfung ermöglicht - nach dem weiteren Besuch von Hauptseminaren und der Teilnahme am Oberseminar - die Promotion. Näheres regelt die Promotionsordnung für die Philosophischen Fakultäten I und II der Universität Augsburg. a) Grundstudium Gesamt-Semesterwochenstunden 3 Semester zu je 2 Stunden 6 Einführung in musikwissenschaftliches Arbeiten (Übung) 1 Semester zu 1 Stunde 1 Musikalische Paläographie (Übung) Historische Satzlehre: Kontrapunkt oder Generalbass (Übung) Musikanalyse (Proseminar) Proseminar 4

5 b) Vorprüfung In der Magister-Vorprüfung ist der Nachweis folgender Kenntnisse zu erbringen: Beherrschung eines - vor der Prüfung festzulegenden - Teilgebietes der Musikge - schichte (Epoche, Gattung oder Komponist) grober Überblick über die abendländische Musikgeschichte: Hauptmerkmale der ein - zelnen musikalischen Epochen, der wichtigsten Gatt ungen und der jeweiligen Haupt - vertreter wichtigste bibliographische Hilfsmittel der musikwissenschaftlichen Arbeit x c) Hauptstudium Gesamt-Semesterwochenstunden 3 Semester zu je 2 Stunden 6 Hauptseminar 1 Semester zu 3 Stunden 3 Instrumentenkunde (Seminar) Musikalische Quellen- und Textkritik; Editionspraxis (Seminar) Musikwissenschaftliche Landesforschung (Seminar) d) Magisterprüfung Die Magisterprüfung erstreckt sich schriftlich und mündlich auf je eine musikge - schichtliche Epoche, eine musikalische Gattung und einen wichtigen Komponist en, mündlich auch auf einen allgemeinen Überblick über die Musikgeschichte. In der schriftlichen Prüfung stehen drei Themen zur Wahl. 5 Studienfachberatung (1) Die Studienfachberatung wird von den dafür beauftragten Lehrpersonen des Studiengangs Musikwissenschaft durchgeführt. * (2) Zu Beginn des ersten Studiensemesters im Haupt - oder Nebenfach Musikwissenschaft ist ein Test (schriftlich: Harmonielehre, Repertoirekenntnisse; praktisch: Instrumentalspiel) zu absolvie - ren, dessen Ergebnisse als Grundlage einer anschließenden ausführlichen Studienberatung die - nen. (3) Außer vor Beginn des Grundstudiums sollte die Studienberatung vor allem auch zu Beginn des Hauptstudiums und bei Wechsel des Haupt- oder Nebenfaches in Anspruch genommen werden. 5

6 6 Schlussbestimmungen Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. 6

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