Registerführung, Registerharmonisierung

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1 Registerführung, Registerharmonisierung ük2, Klasse GR 1/ Bruno Caduff, Stelle für Registerharmonisierung 1

2 Programm 13:15 Einführung BGS 14:15 Handelsregister Rohanstrasse 5 15:00 Grundbuch Rohanstrasse 5 15:40 Pause 16:00 Personenregister Steinbruchstrasse 18 17:00 Kurzreferat pro Leistungsziel BGS 17:15 Zusammenfassung BGS 17:30 Schluss 2

3 Leistungsziele ük Leistungsziel Registerführung (K1) Ich benenne verschiedene wichtige öffentliche Register und deren Zweck und Nutzen für die Bürgerin/den Bürger. Leistungsziel /2/3 Registerführung (K1) Ich benenne für meine konkreten Tätigkeiten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Registerführung, im Speziellen für die Einwohnerund Personenregisterführung. Leistungsziel Registerharmonisierung (K2) Ich umschreibe den Sinn und Zweck der Registerharmonisierung. Nicht Thema dieses ük (Leistungsziel Lehrbetrieb): Leistungsziel Register führen (K3) 3

4 Kurzreferate (1 pro Leistungsziel) Ich benenne verschiedene wichtige öffentliche Register und deren Zweck und Nutzen für die Bürgerin/den Bürger. Ich benenne für meine konkreten Tätigkeiten die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Registerführung, im Speziellen für die Einwohnerund Personenregisterführung. Ich umschreibe den Sinn und Zweck der Registerharmonisierung. Gruppeneinteilung ad hoc Vorbereitung: 11:15 Präsentation: 11:30 (5 Minuten pro Gruppe) 4

5 Definition Register Die Bezeichnung Register (von lateinisch regesta, aus regerere eintragen ) bezeichnet u. a. eine systematische Sammlung von Informationen über eine Gruppe von Objekten, häufig, aber nicht immer sprachlich synonym gebraucht mit Verzeichnis

6 Beispiele für Register (Detailinformationen im Verlauf des ük) Handelsregister Zweck: Konstituierung und Identifikation von Unternehmen. Erfassung und Offenlegung rechtlich relevanter Tatsachen und Gewährleistung der Rechtssicherheit sowie Schutz Dritter. Nutzen: Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Grundbuch Zweck: öffentliches Register über die dinglichen Rechte an Grundstücken sowie über die Vormerkungen und Anmerkungen. Nutzen: Klarheit über Grundeigentum. Einwohnerregister Zweck: Daten jeder Person, die sich in einer Gemeinde niedergelassen hat oder aufhält. Nutzen: Statistische Auswertungen, Erfüllung administrativer Aufgaben. 6

7 Weitere Register I Unternehmensregister Zwei verschiedene Register des Bundes Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), hauptsächlich für statistische Zwecke Unternehmensidentifikations-Register (UID-Register), für administrative Zwecke, zur eindeutigen Identifikation von Unternehmen im weitesten Sinn) 7

8 Weitere Register II Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) Register des Bundes mit allen Wohngebäuden und Wohnungen der Schweiz (wird in Graubünden von den Gemeinden nachgeführt) für statistische (Gebäudeund Wohnungsstatistik, Baustatistik) und administrative Zwecke (z. B. Zuweisung der Einwohnerinnen und Einwohner in Gebäude und Wohnung für die Haushaltsbildung oder für die eindeutige Ansprache eines Gebäudes) Nutzung für Statistik-, Forschungs- und Planungszwecke sowie für den Vollzug von gesetzlichen Aufgaben in Kantonen und Gemeinden. Bundesstatistikgesetz (SR ), Artikel 10, Absatz 3bis Verordnung über das eidg. Gebäude- & Wohnungsregister (SR ). 8

9 Weitere Register III Steuerregister (mit natürlichen und juristischen Personen) Stimmregister Weitere Register bekannt? Weitere Register nötig? Weitere Register sinnvoll? 9

10 Personenregister als Konglomerat verschiedener Register Personenregister Kann aus verschiedenen Registern zusammengesetzt sein: Einwohnerregister Stimmregister Steuerregister GrundeigentümerInnen Unternehmensregister Adressregister Usw. Hauptzweck administrative Zwecke in der kantonalen Verwaltung 10

11 Kantonale Datenplattform als Maximalausbaustufe Eine Datenplattform kann verschiedenen Stellen auf verschiedenen Verwaltungsstufen die zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Daten liefern. Die einzelnen Register können miteinander verknüpft oder unabhängig voneinander über Meldungen und Abfragemöglichkeiten verbunden sein. Beispiel: Geres (Bedag AG) 11

12 Beispiel für einen Zusammenhang zwischen zwei Registern Zuweisung von Personen im kommunalen Einwohnerregister zu Gebäuden und Wohnungen im Gebäude- und Wohnungsregister. 12

13 Nutzen Personenregister für Bürgerinnen und Bürger Datenfluss ohne kantonales Personenregister Datenfluss mit kantonalem Personenregister Ein Personenregister erlaubt eine effizientere Arbeitsweise in der kantonalen Verwaltung. Die Gemeinden werden entlastet, und die Bürgerinnen und Bürger können ihre Behördengänge reduzieren. 13

14 Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Führung von Einwohner- und Personenregister Bund Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (Registerharmonisierungsgesetz, RHG, SR ), in Kraft seit Registerharmonisierungsverordnung (RHV, SR ), in Kraft seit Zweck: Vereinfachung der Datenerhebung für die Statistik Vereinfachung des gesetzlich vorgesehenen Austauschs von Personendaten zwischen den Registern 14

15 Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen für die Führung von Einwohner- und Personenregister Kanton Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregistergesetz, ERG, BR ) vom 15. Juni 2010, in Kraft seit Verordnung zum Gesetz über die Einwohnerregister (Einwohnerregisterverordnung, ERV, BR ), in Kraft seit Zweck: Vollzug des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister insbesondere die Führung der kommunalen Einwohnerregister sowie die Niederlassung und den Aufenthalt 15

16 Ziele und Zweck der bisherigen (kantonalen) Gesetzgebung Einwohnerregisterdaten sind in allen Gemeinden harmonisiert und elektronisch erfasst elektronische Datenlieferung an den Bund (Statistik) elektronischer Datenaustausch unter den Gemeinden (Wegzug/Zuzug) elektronische Datenlieferung an den Kanton möglich (für administrative Zwecke) Gebäude- und Wohnungsdaten (nur Gebäude mit Wohnnutzung obligatorisch, Teil von Objektdaten) sind harmonisiert und elektronisch erfasst elektronische Datenlieferung an den Bund (Statistik) Datengrundlage für die Zuweisung der Einwohner in Gebäuden und Wohnungen 16

17 Revision der kantonalen Bestimmungen für die Führung von Einwohner- und Personenregister Gesetz Revision Zweckartikel: nicht nur Statistik, sondern auch für administrative Zwecke Ergänzung für die Anbindung der anderen Register (Steuerregister, Stimmregister, Liste der Personen mit Grundeigentum) Genauere Bestimmungen zur Datenplattform Verordnung Es werden diverse Anpassungen nötig sein. 17

18 Allgemeine gesetzliche Rahmenbedingung: Datenschutz Die kantonale Datenplattform bzw. deren Inhalt unterliegt dem Datenschutz. Die Einführung der Datenplattform wird eng vom kantonalen Datenschutzbeauftragten begleitet. Die Datenweitergabe und die Abfragerechte werden zentral vom Personenregister gesteuert und vergeben. Dem Datenschutz muss allgemein sehr hohe Aufmerksamkeit gewidmet werden. Bund Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) Kanton Kantonales Datenschutzgesetz (KDSG, BR ) 18

19 Sinn und Zweck der Registerharmonisierung (LZ ) Aus der Übersicht der Botschaft zur Harmonisierung amtlicher Personenregister vom 23. November 2005 ( (Bundesrat an Parlament): Harmonisierung der Einwohnerregister in den Kantonen und Gemeinden und diese Register wie auch die Personenregister des Bundes für die bevölkerungsstatistischen Erhebungen und für die Volkszählung nutzbar machen Melde- und Mutationswesen bei Weg- und Zuzügen Aktualität und Datenqualität für die Statistik Vereinfachungen der administrativen Abläufe für die Gemeinden und die Bevölkerung bei Umzügen Datenaustausch zwischen den Gemeinden ohne Medienbrüche 19

20 Sinn und Zweck der Registerharmonisierung (LZ ) Bestehende gesetzlich geregelte Datenkommunikationsprozesse zwischen amtlichen Personenregistern auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene weitgehend automatisieren Datenaustausch zahlreicher Register heute im Unterschied zu anderen Ländern mangels einer sicheren und eindeutigen Identifikation der Personen noch mehrheitlich manuell. Medienbrüche beim Datenaustausch in Zukunft vermeiden 20

21 Sinn und Zweck der Registerharmonisierung (LZ ) Schweiz im E-Government europaweit in den hinteren Regionen Gefahr, dass sie weiter zurückfällt Nachteile der kleinmaschigen föderalen Struktur durch konsequente Harmonisierung und Nutzung der elektronischen Medien für den Datenaustausch wettmachen Verwaltungskosten auf einem konkurrenzfähigen Niveau halten 21

22 Registerharmonisierung (mit anderen Worten) Die Registerharmonisierung hat zum Ziel, die Einwohnerregister sowie die grossen Personenregister des Bundes im Zivilstands-, Ausländer- und Flüchtlingsbereich zu vereinheitlichen. Die verschiedenen Register werden bezüglich Inhalt, Nomenklatur und Aktualität vergleichbar gemacht. Alle Gemeinden müssen von Papier, Excel o. ä. auf elektronische Erfassung mit gleichen Vorgaben und Standards umstellen. Dies garantiert eine schweizweite gleiche Umsetzung, auch mit verschiedenen Softwarelieferanten. Die Harmonisierung der Merkmale (alle meinen z. B. mit dem Feld "Name" das Gleiche, nicht einmal " Name Vorname" oder einmal "Name Nachname") ermöglicht eine zuverlässige elektronische Bearbeitung zu statistischen und administrativen Zwecken. 22

23 Zusammenfassung Registerharmonisierung Problembereich Eindeutige Identifikation der Personen für statistische Auswertungen und e-government nicht möglich. Medienbrüche bei der Datenübertragung erzeugen Arbeit und sind potentielle Fehlerquellen. Merkmale in den einzelnen Kantonen und Gemeinden uneinheitlich erfasst. Unterschiedliche Nomenklatur und Abkürzungen. Haushaltbildung uneinheitlich und schwierig: Welche Personen bilden einen gemeinsamen Haushalt? Wer wohnt zusammen in einer Wohnung? Massnahme Einführung eindeutiger Personenidentifikator (neue AHV-Nummer, SVN, VN, PIN). Einheitliche Datenstandards, elektronischer Datenaustausch via Datenplattform (SEDEX). Harmonisierung der Register bezüglich Inhalt und Nomenklatur (Benennungen, Abkürzungen). Einführung der schweizweit einheitlich geregelten eidgenössischen Gebäudenummer (EGID) und eidgenössischen Wohnungsnummer (EWID) im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie eine eindeutige Verknüpfung der Personen damit. 23

24 Die neue Volkszählung (primärer Grund für RHG) bis 2000 Volkszählung alle 10 Jahre 2010 grundlegende Änderung Volkszählung jedes Jahr Informationen primär aus den Einwohnerregistern Ergänzungen mit Stichprobenerhebungen Kleiner Teil der Bevölkerung (ca. 5%) schriftlich oder telefonisch befragt 24

25 Die vier Bestandteile der neuen Volkszählung 25

26 Registererhebung liefert Informationen über Personen und Haushalte zu Alter, Geschlecht, Zivilstand, Nationalität, Haushaltsgrösse usw. liefert Informationen über Gebäude und Wohnungen zu Alter, Gebäudekategorie, Anzahl Wohnungen, Anzahl Zimmer, Fläche usw. Vollerhebung aus vorhandenen Registerdaten die Erhebung wird jährlich ausgewertet erlaubt geografisch kleinsträumige Auswertungen 26

27 Strukturerhebung liefert Informationen zu den Themen Bevölkerung, Haushalte, Familie, Wohnen, Arbeit, Mobilität, Bildung, Sprache und Religion schriftliche Stichprobe bei Personen Beantwortung per Internet oder schriftlich mit Papierfragebogen jährliche Durchführung mit Stichtag am 31. Dezember geografische Tiefenschärfe: Schweiz, Grossregionen, Kantone und Gemeinden ab Einwohnerinnen und Einwohner die Resultate können über 3 und 5 Jahre kumuliert werden. Dies ermöglicht geografisch kleinräumigere Auswertungen (nach 5 Jahren für Gemeinden ab 3000 Einwohnerinnen und Einwohner) Kantone und Städte können die Stichprobe vergrössern 27

28 Thematische Erhebungen telefonische Stichprobe bei bis max Personen jährliche Durchführung einer thematischen Erhebung Kantone und Städte können die Stichprobe vergrössern Wiederholung der Themen alle fünf Jahre geplant spezifische Informationen auf der Ebene Schweiz und Grossregionen Zeitpunkt der thematischen Erhebungen 2012: Gesundheit 2013: Familien und Generationen 2014: Sprache, Religion und Kultur 2015: Mobilität und Verkehr 2016: Aus- und Weiterbildung 2017: Gesundheit 28

29 Omnibus telefonische Stichprobe bei 3000 Personen jährlich mindestens eine Omnibus-Erhebung flexible Themenwahl nach Bedarf spezifische Informationen auf Ebene Schweiz Fragestellungen der Omnibus-Erhebungen 2010: Internetnutzung 2011: Mehrthemenbefragung zum Leben in der Schweiz 29

30 Registererhebung: Lieferung an die Statistik Vier Lieferungen im Jahr (Stichtage , , , 31.12) Die Lieferungen werden jeweils im Folgemonat von den Gemeinden ausgelöst. Monitoring Validierung gemäss kantonaler Verordnung jeden Monat Die Gemeinden bzw. der Kanton über das Personenregister führen die Lieferung durch. Monitoring 30

31 Registererhebung: Lieferung an die Statistik Die Einwohnerregisterdaten werden im Standardformat ech-0099 an die Statistik geliefert. Das Standardformat für die Validierung ist ech Das Meldewesen (z. B. Austausch der Daten unter den Gemeinden bei einem Umzug) sowie Personendaten im Allgemeinen verwenden weitere Formate im ech-standard. Diese Standardformate sowie die harmonisierten Personenmerkmale ermöglichen ein schweizweit gleich funktionierendes System. Die verschiedenen privaten Softwareanbieter müssen diese Standards übernehmen. 31

32 Registererhebung: Lieferung an die Statistik Jede Person wird einem Gebäude und einer Wohnung zugewiesen. Um eine eindeutige Zuweisung zu gewährleisten, werden im eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) alle Gebäude mit Wohnnutzung und Wohnungen erfasst. Jedes Gebäude erhält einen schweizweit eindeutigen Identifikator (eidg. Gebäudeidentifikator, EGID) sowie jede Wohnung innerhalb eines Gebäudes einen eindeutigen Identifikator (eidg. Wohnungsidentifikator, EWID). Zum GWR gehört auch die Baustatistik, wo alle Bauprojekte erfasst und quartalsweise an die Statistik geliefert werden. 32

33 Schlussbemerkungen, Fragen Haben wir die Leistungsziele erreicht? Können wir die entsprechenden Fragen beantworten? Fehlende Informationen, Unklarheiten oder Fragen notieren. Im weiteren Verlauf dieses Kurses verfolgen, ob diese Fragen geklärt werden, sonst nachfragen. 33

34 Besten Dank für Ihr Interesse 34

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