Auf Nummer sicher. Arbeitssicherheit in der BASF Aktiengesellschaft Standort Ludwigshafen

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1 Auf Nummer sicher Arbeitssicherheit in der BASF Aktiengesellschaft Standort Ludwigshafen

2 Wichtige Telefonnummern Von BASF internen Telefonen 112 Notruf (Brand, Unfall, Krankenwagen, Technische Hilfe) Arbeitseinsatz 110 Notruf (Werkschutz) 4040 Umweltzentrale (durchgehend) Luft, Wasser, Abwasser, Lärm Ambulanz Süd Werkschutz /Verkehrsunfallmeldung Von externen Telefonen oder vom Handy (0621) Notruf (Brand, Unfall, Krankenwagen, Technische Hilfe) (0621) Arbeitseinsatz (0621) Notruf (Werkschutz) (0621) Umweltzentrale (durchgehend) Luft, Wasser, Abwasser, Lärm (0621) Ambulanz Süd (0621) Werkschutz /Verkehrsunfallmeldung 2

3 Inhalt Einleitung 4 Zugang zum Werk 5 Allgemeine Verhaltensregeln 6 Rauchen 6 Alkoholische Getränke/Drogen 6 Fotografieren und Filmen 7 Benutzen von Mobiltelefonen (Handys) 7 Verkehr auf dem Werksgelände 8 Höchstgeschwindigkeit 8 Vorfahrtregeln 8 Haltverbote 9 Telefonieren im Werkverkehr (Auto, Mofa, Fahrrad) 10 Einweisen 10 Schienenverkehr 11 Fahrräder 12 Straßensperrung 14 Arbeiten im Werk 15 Verwenden von Einrichtungen und Geräten 15 Schweißarbeiten 15 Meldestelle 16 Erlaubnisscheine 17 Arbeitserlaubnis 17 Feuererlaubnis 18 Befahrerlaubnis 18 Sicherheitsabsprache 19 Beenden der Arbeit 19 Persönliche Schutzausrüstung 21 Gefährliche Stoffe 22 Verhalten im Alarmfall 23 3

4 Einleitung Damit wir alle sicher in der BASF arbeiten können, gibt es bewährte Regeln, die wir Ihnen in dieser Broschüre vorstellen und erläutern. Denken Sie stets daran, dass jeder Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften Ihr Leben und das anderer Menschen gefährden kann. Auch die Umwelt kann schon durch geringe Unachtsamkeit geschädigt werden. Machen Sie sich deshalb mit den Sicherheitsvorschriften genau vertraut und fragen Sie bei Unklarheiten sofort nach. 4

5 Zugang zum Werk Als neue Kollegin oder neuer Kollege bzw. als neue Mitarbeiterin oder neuer Mitarbeiter eines anderen Unternehmens melden Sie sich an Ihrem ersten Tag in der BASF beim Werkschutz. Sie erhalten dort den Ausweis, den Sie benötigen, um auf das Werksgelände zu gelangen, und wichtige Hinweise zum Verhalten im Werk. Der Ausweis ermöglicht Ihnen das Benutzen der Drehkreuze an den Toren (Ausnahme Tagesausweise). Der Werkschutz führt Kontrollen an den Toren durch. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie auch in Fahrzeugen keine Gegenstände mitführen, deren Einbzw. Ausfuhr untersagt ist. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Mitarbeiter des Werkschutzes. 5

6 Allgemeine Verhaltensregeln Rauchen Rauchverbot! Auf dem gesamten Werksgelände gilt ein strenges Rauchverbot, auch in geschlossenen Fahrzeugen. Feuer und offenes Licht sind auf dem Werksgelände ebenfalls grundsätzlich verboten (z. B. Betreiben eines Spirituskochers). Ausnahmen? Nur wenn Rauchen ausdrücklich erlaubt ist! Alkoholische Getränke/Drogen Alkohol ist im gesamten Werk strikt verboten. Es gilt: Bei der Arbeit immer Null Promille! Natürlich sind auch andere Drogen in der BASF nicht zulässig! Sie dürfen verbotene Stoffe auch nicht in kleinen Mengen mit sich führen oder die Arbeit unter Drogeneinfluss aufnehmen. 6

7 Fotografieren und Filmen Fotografieren und Filmen ist auf dem Werksgelände generell verboten (Ausnahme: nur mit besonderer Erlaubnis). Dies gilt selbstverständlich auch für Fotohandys. Benutzen von Mobiltelefonen (Handys) Immer mehr Leute führen ein Handy (Mobiltelefon) mit sich. Das ist oft ganz praktisch. In Betriebsanlagen können Handys aber sehr gefährlich werden: Sie können die Elektronik stören oder Explosionen auslösen. Hinweise hierzu sind im Betrieb einzuholen. Auf dem Werksgelände dürfen zugelassene Mobiltelefone (CE- bzw. BZT-Kennzeichen) außerhalb von Anlagen grundsätzlich mitgeführt und benutzt werden. In explosionsgefährdeten Bereichen erkennbar am EX-Warnschild ist das Mitführen und der Betrieb von nicht-explosionsgeschützten Geräten ohne Feuererlaubnis strikt verboten. Für den Gebrauch in diesen Bereichen gibt es speziell zugelassene und gekennzeichnete explosionsgeschützte Geräte. Gleiches gilt für Funkgeräte. EX EX 7

8 Verkehr auf dem Werksgelände Wenn Sie eine Erlaubnis haben, im Werk mit einem Fahrzeug (Auto oder Zweirad) zu fahren, müssen Sie zusätzlich zur Straßenverkehrsordnung einige besondere Regeln beachten: Höchstgeschwindigkeit Die Höchstgeschwindigkeit auf dem Werksgelände beträgt 30 km/h. Sie ist bei ungünstigen Straßen-/ Witterungs- oder Verkehrsverhältnissen gegebenenfalls zu reduzieren ( angepasste Geschwindigkeit ). Vorfahrtregeln Eine Breitstrichmarkierung über die gesamte Fahrbahnbreite (an wartepflichtigen Straßen, Ladezonen, Betriebs- und Hofausfahrten, Parkplätzen) bedeutet: Hier muss Vorfahrt gewährt werden. Ansonsten gilt die Grundregel rechts vor links. Fahren Sie immer defensiv und rechnen Sie mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer. 8

9 Haltverbote Unter Rohrbrücken ist das Parken grundsätzlich verboten. Parkende Fahrzeuge unter Rohrbrücken können Störungsbeseitigungen oder Wartungsarbeiten behindern. Ein eingeschränktes Haltverbot wird durch eine durchbrochene farbige Markierung in Fahrbahnmitte (Verkehrsleitsystem) oder durch Verkehrszeichen angezeigt. Eine rote Markierung am Fahrbahnrand heißt: Hier gilt absolutes Haltverbot. 9

10 Telefonieren im Werkverkehr (Auto, Mofa, Fahrrad) Während der Fahrt ist das Telefonieren nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt. Einweisen Wenn z. B. beim Rückwärtsfahren der Fahrer den Verkehrsraum nicht einsehen kann, muss mit einem Einweiser gearbeitet werden. 10

11 Schienenverkehr Schienenfahrzeuge haben immer Vorfahrt. Die Schienen der Werkseisenbahn liegen zum Teil in der Fahrbahn oder auf gleicher Höhe unmittelbar daneben. Sie müssen immer frei bleiben. Beim Parken beträgt der Mindestabstand zur Schienenaußenkante 1,50 m. 1,50m 11

12 Fahrräder Auf dem Werksgelände werden oft Fahrräder benutzt. Auch für das Fahrradfahren im Werk gelten teilweise besondere Regeln: Jeder, der im Werk mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss einen Fahrradhelm tragen, der korrekt angepasst ist und fest am Kopf sitzt (Kinnriemen ordnungsgemäß geschlossen). Es können auch Motorrad- oder Mopedhelme getragen werden. Das Fahrrad muss verkehrssicher sein. 2 voneinander unabhängige Bremsen helltönende Glocke roter Rückstrahler Scheinwerfer weißer Frontreflektor rotes Rücklicht mit Rückstrahler gelbe Speichenreflektoren pro Rad mindestens 2 gelbe Pedalrückstrahler Rücktrittbremse Dynamo Gleise möglichst im rechten Winkel queren. Bei einem spitzen Winkel kann leicht ein Rad in den Gleisraum geraten und einen Sturz verursachen. Dem nachfolgenden Verkehr die Richtungsänderung durch Handzeichen anzeigen. 12

13 Mehrere Fahrräder fahren wie im öffentlichen Straßenverkehr hintereinander und nicht nebeneinander. In der Dämmerung sind Fahrräder aus dem Auto heraus oft schwer zu erkennen. Deshalb: Licht an, wenn es dämmert auch wenn Sie selbst das Verkehrsgeschehen noch gut erkennen. Dass die Bremsen am Fahrrad in Ordnung sind und Sie defensiv fahren, sollte selbstverständlich sein. 13

14 Straßensperrung Absperrungen und Durchfahrverbote müssen strikt beachtet werden. Stets Umleitungen benutzen, wenn die Straße gesperrt ist. Dies gilt für Kraftfahrzeuge, aber natürlich ebenso für alle Zweiräder. Umleitung 14

15 Arbeiten im Werk Verwenden von Einrichtungen und Geräten Einrichtungen und Geräte, wie z. B. Gerüste und Aufzüge, machen das Leben und Arbeiten leichter. Aber: Für den Gebrauch solcher Einrichtungen und Geräte gibt es klare Vorschriften. Lastenaufzüge, Stapler, Krane, Arbeitsbühnen und Gerüste dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Betriebs benutzt werden. Schweißarbeiten Wenn Sie als Mitarbeiter einer beauftragten Firma auf dem Werksgelände Schweiß- oder Heftarbeiten ausführen, dürfen Sie mit Ihrer Arbeit erst beginnen, wenn zuvor Ihre Schweißerzeugnisse vom Schweißwesen der BASF anerkannt und registriert wurden. Außerdem muss für solche Arbeiten eine Feuererlaubnis vorliegen. 15

16 Meldestelle Wenn Sie an Ihrer Arbeitsstätte angekommen sind, gehen Sie zuerst zur Meldestelle. Dort melden Sie sich und hängen Ihre Meldekarte an die Tafel. Bei einem Alarm ist so leicht zu erkennen, wer sich gerade in der Anlage befindet. Der zuständige Meister erklärt Ihnen hier, wie Sie sich in der Anlage zu verhalten haben und wo sich die Notfalleinrichtungen befinden. Ein Mitarbeiter der BASF weist Sie dann in Ihre Arbeit ein. Wenn Sie die Anlage wieder verlassen, melden Sie sich ab. Nicht vergessen: Nehmen Sie Ihre Meldekarte von der Tafel! 16

17 T x Xn F+ x Erlaubnisscheine Arbeiten an Anlagen oder Einrichtungen, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis ausgeführt werden. Ob ein Erlaubnisschein ausgestellt wird, entscheidet der Betrieb. Dazu müssen Sie Ihre Arbeit genau beschreiben. Eine schriftliche Erlaubnis ist auch dann errforderlich, wenn von Ihrer Arbeit eine Gefahr für den Betrieb bzw. die BASF ausgeht. A Allgemeine Angaben B Arbeitsbeschreibung 1. des Betriebes Mstr./Aufsicht Bau 2. für Betrieb/Werkstätte/Firma Mstr./FF-Aufsicht Bau zust. BASF-Stelle: Mstr. Bau 3. Si-Koordinator ja nein Name Unterschrift Bau 1. Anlagenteil: Bau 2. Auszuführende Arbeiten: 3. Gültig am Datum von Uhrzeit bis Uhrzeit tägliche Freigabe ja C Abzusichernde Gefährdungen Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften Letzter Stoff im Anlagenteil: T+ C Xi F O E N Lg.-Nr.: (4.00) Revision 0, Stand: 01/2001 Sehr giftig Giftig Gesundheits- Ätzend Reizend Hoch- Leicht- Brand- Explosions- Umweltschädlich entzündlich entzündlich fördernd gefährlich gefährlich Stoffe in gefährlichen Zuständen Gefährdungen durch Arbeit auf den Betrieb,Art: (hohe/tiefe Temperaturen, Über-/Unterdruck) Einrichtungen oder Einbauten (bewegliche Teile, heiße/kalte Oberflächen, elektrische Spannung) Arbeiten an Schutzeinrichtungen (PLT-Schutzeinrichtungen, Brand-/Ex-Gefahr gem. Sicherheitsventilen, Kühleinrichtungen) Feuererlaubnisschein Nr.: Sonstige Gefährdungen: D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit Maßnahme aufgehoben: PLT-Betriebseinrichtungen sichern: ja nein Maßnahme durchgeführt: Unterschrift Unterschrift Original für Ausführende/n (an der Arbeitsstelle bereithalten) Kopie 1 für Aussteller Kopie 2 für PLT-Betriebsbetreuung Gefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen Arbeitserlaubnis 1.1 Freischaltung d. Sicherheitsschalter mit Einschaltversuch 1.2 PLT-Sicherungsmaßnahmen: Freischalten Antriebe abklemmen Stromkreis Nr. Positions-/Messstellen-Nr. 1.3 Radioaktive Strahlenquellen sichern durch Fachstelle (über Kontrollbuch) Anlagenteile durch Betrieb sichern: 2.1 Entspannen 2.2 Einfach absperren 2.3 Doppelt absperren mit Zwischenentspannung 2.4 Absperrung sichern mit 2.5 Blindscheibe stecken 2.6 Passstück entfernen 2.7 Abflanschen 2.8 Abblinden 2.9 Mechanisch sichern, Art: Anlagenteile entleeren/reinigen: 3.1 Entleeren 3.2 Reinigen mit 3.3 Spülen mit 3.4 A F Auf den Erlaubnisscheinen sind die möglichen Gefährdungen sowie die unbedingt erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Ausführung Ihrer Arbeit verbindlich angegeben. Eine Arbeitserlaubnis ausgestellt auf dem Arbeitserlaubnisschein ist z. B. erforderlich für Arbeiten wie Pumpen- oder Ventilwechsel. 17

18 x x EX Eine Feuererlaubnis benötigen Sie für alle Feuerarbeiten (Arbeiten mit offener Flamme, wie z. B. beim Schweißen, oder Arbeiten mit Funkenflug, wie z. B. beim maschinellen Trennen). Eine Feuererlaubnis ist auch erforderlich bei Arbeiten mit Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen. Diese Bereiche sind mit dem EX-Schild gekennzeichnet. A Allgemeine Angaben 1. des Betriebes/ Mstr./Aufsicht Bau 2. für Betrieb/Werkstätte/Firma Mstr./FF-Aufsicht Bau zust. BASF-Stelle: Mstr. Bau 3. Si-Koordinator ja nein Name Unterschrift Bau B Arbeitsbeschreibung 1. Anlagenteil: Bau 2. Auszuführende Arbeiten: 3. Gültig am Datum von Uhrzeit bis Uhrzeit tägliche Freigabe ja C Abzusichernde Gefährdungen D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit Lg.-Nr.: (4.00) Revision 0, Stand: 01/2001 Original für Ausführende/n (an der Arbeitsstelle bereithalten) Kopie für Aussteller Gefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen Feuererlaubnis F Brandgefahr durch Feuerarbeiten Explosionsgefahr in Ex-Bereichen Gefährdungen der Arbeit auf die Umgebung Explosionsgefahr in Apparaten, Behältern, Rohrleitungen Sonstige Gefährdungen: ja nein Maßnahme durchgeführt: Maßnahme aufgehoben: Unterschrift Unterschrift 1. Arbeitsstelle sichern: 1.1 Absperrung Art: 1.2 Sperrung für Tank-/Gleisfahrzeuge 1.3 Mindestabstand zu Kesselwagen/Tanklager... m 1.4 Dichtheitsprüfung an Flanschen/Armaturen im Umfeld 1.5 Abdecken von Rohrleitungen, Apparaten, Rohrdurchbrüchen, Gitterrosten, Licht-/Kanalschächten Wand-/Deckendurchbrüchen 1.6 Brennbare Stoffe entfernen 1.7 Löschmittel gemäß E bereitstellen 2. Belüftung der Arbeitsstelle: 2.1 Natürlich 2.2 Technisch belüften mit: 2.3 Luftanalyse auf: 3. Innenraumsicherung von App./Beh./Rohrleitungen: 3.1 Mit Wasser füllen 3.2 Inertisieren mit: 3.3 Spülen mit: 3.4 Analyse auf: 4. Zusätzliche organisatorische Maßnahmen: 4.1 Brandmeldeanlage abschalten Gefahrenstellen in der Umgebung: Gefahrenstellen: Verantwortlicher: Bau: Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen 5.1 Ziffer: 5.2 Ziffer: 5.3 Ziffer: 5.4 Ziffer: Einverständnis der Verantwortlichen für die Gefahrenstellen in der Umgebung: 5.1 Datum/Unterschrift 5.2 Datum/Unterschrift 5.3 Datum/Unterschrift 5.4 Datum/Unterschrift 6. Unterweisung vor Ort mit dem berechtigten Ausführenden oder dem Berechtigtem zur Übernahme und Weitergabe durchführen: nein Begründung: Hier brauchen Sie eine Feuererlaubnis bereits für Arbeiten, bei denen es zu Funken oder Erwärmung kommen kann: Z. B. beim Bohren oder Arbeiten mit dem Presslufthammer. Eine Befahrerlaubnis ist erforderlich für das Befahren von Anlagenteilen wie Behälter, Apparate, Maschinen, Rohrleitungen, Schächte, Gruben, Kanäle, Behältertassen, Tanktassen, Aufzugsschachtgruben oder anderen engen und gefährlichen Räumen. Befahren bedeutet dabei das Einsteigen oder Hineinbeugen, um Montage-, Änderungs-, Reinigungs- oder Instandhaltungsarbeiten, Besichtigungen, Messungen usw. durchzuführen. 18

19 T x Xn F+ x Eine Befahrerlaubnis ist ebenso erforderlich für das Betreten von Räumen, in denen mit dem Auftreten giftiger oder betäubender Gase oder Dämpfe in gefährlicher Menge oder Konzentration gerechnet werden muss oder in denen Sauerstoffmangel möglich ist. A Allgemeine Angaben B Arbeitsbeschreibung 1. des Betriebes Mstr./Aufsicht Bau 2. für Betrieb/Werkstätte/Firma Mstr./FF-Aufsicht Bau zust. BASF-Stelle: Mstr. Bau 3. Si-Koordinatorja nein Name Unterschrift Bau 1. Anlagenteil: Bau 2. Auszuführende Arbeiten: 3. Gültig am Datum von Uhrzeit bis Uhrzeit tägliche Freigabe ja C Abzusichernde Gefährdungen Stoffe mit gefährlichen Eigenschaften Letzter Stoff im Anlagenteil: T+ C Xi F O E N Sehr giftig Giftig Gesundheits- Ätzend Reizend Hoch- Leicht- Brand- Explosions- Umweltschädlich entzündlich entzündlich fördernd gefährlich gefährlich Stoffe in gefährlichen Zuständen Gefährdungen durch Arbeit auf den Betrieb, Art: (hohe/tiefe Temperaturen, Über-/Unterdruck) Einrichtungen oder Einbauten (bewegliche Teile, Brand-/Ex-Gefahr gem. heiße/kalte Oberflächen, elektrische Spannung) FeuererlaubnisscheinNr.: Sonstige Gefährdungen: D Sicherungsmaßnahmen vor Beginn der Arbeit Lg.-Nr.: (4.00) Revision 0, Stand: 01/2001 Maßnahme aufgehoben: 1. PLT-Betriebseinrichtungen sichern: 1.1 Freischaltung d. Sicherheitsschalter mit Einschaltversuch PLT-Sicherungsmaßnahmen: ja nein Maßnahme durchgeführt: Unterschrift Unterschrift 1.2 Freischalten Antriebe abklemmen Stromkreis Nr. Positions-/Messstellen-Nr. Original für Beobachter/Sicherungsposten (an der Arbeitsstelle bereithalten) Kopie 1 für Aussteller Kopie 2 für PLT-Betriebsbetreuung Gefährdungsbeurteilung und Sicherungsmaßnahmen Befahrerlaubnis 1.3 Radioaktive Strahlenquellen sichern durch Fachstelle (über Kontrollbuch) Anlagenteile durch Betrieb sichern: 2.1 Entspannen 2.2 Doppelt absperren mit Zwischenentspannung 2.3 Absperrung sichern mit 2.4 Blindscheibe stecken (Sonderfälle) 2.5 Passstück entfernen 2.6 Abflanschen 2.7 Abblinden 2.8 Mechanisch sichern, Art: Anlagenteile entleeren/reinigen: 3.1 Entleeren 3.2 Reinigen mit 3.3 Spülen mit Arbeitsstelle sichern: 4.1 Absperrung Art: 4.2 Abdecken von: 4.3 Sperrung für Tank-/Gleisfahrzeuge 4.4 Dichtheitsprüfung an Flanschen/Armaturen im Umfeld 4.5 B F Sicherheitsabsprache Ohne Erlaubnisschein darf keine Arbeit mit besonderen Gefahren begonnen werden. Vor Beginn der Arbeit und am Arbeitsort erfolgt eine Sicherheitsabsprache. 19

20 Durch den Erlaubnisschein und die Sicherheitsabsprache haben Sie erfahren, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie im Einzelnen zu treffen haben. Falls noch irgendetwas unklar ist oder während Ihrer Arbeit unvorhergesehene Ereignisse auftreten: Unbedingt sofort zurückfragen! Beenden der Arbeit Nachdem Sie die Arbeit ausgeführt haben, geben Sie den Erlaubnisschein unterschrieben zurück. 20

21 Persönliche Schutzausrüstung Dass Sie die für Ihre Arbeit notwendige persönliche Schutzausrüstung tragen, ist selbstverständlich. Hinweise zur Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung in bestimmten Anlagen oder Anlageteilen geben außerdem besondere Schilder: Dieses Schild schreibt vor: Augenschutz benutzen Hier ist ein Gehörschutz vorgeschrieben Bei einer Anlage mit diesem Schild besteht Helmtragepflicht Hier müssen Sicherheitsschuhe getragen werden 21

22 Gefährliche Stoffe Stoffe und Zubereitungen mit gefährlichen Eigenschaften, wie z. B. hochentzündlich, sehr giftig, sensibilisierend oder umweltgefährlich, sind besonders gekennzeichnet. Die Kennzeichnung befindet sich auf den Behältern, Leitungen usw., die diese Stoffe und Zubereitungen enthalten. In solchen Fällen gelten besondere Sicherheitsvorkehrungen, die Sie im Betrieb erfragen. T+ T Xn SEHR GIFTIG GIFTIG GESUNDHEITSSCHÄDLICH O F+ F BRANDFÖRDERND HOCHENTZÜNDLICH LEICHTENTZÜNDLICH C Xi E ÄTZEND REIZEND EXPLOSIONSGEFÄHRLICH N UMWELTGEFÄHRLICH 22

23 Verhalten im Alarmfall Wenn es doch einmal zu einem Alarmfall kommt: Bleiben Sie besonnen. Hektik und Panik nützen niemand, sie schaden nur. Wichtig ist, dass Sie im Alarmfall die entsprechenden Vorschriften und Anweisungen genau beachten. Wenn Sie als Erster Kenntnis von einem Unfall- oder Schadensereignis erhalten: Wählen Sie von einem Werksanschluss der BASF aus die Notrufnummer 112, von einem externen Anschluss (z. B. Telekom) die Notrufnummer (0621) Melden Sie dann, was vorgefallen ist. Denken Sie dabei an die 5 W s einer korrekten Meldung: Wer ruft an? Wo ist es passiert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Welche Verletzungen?

24 Je nach Art der Gefahr werden gefährliche Ereignisse bei der BASF durch unterschiedliche akustische Gefahrensignale gemeldet: Das Notsignal Typhon und das Warnsignal Jodelton Warnsignal Jodelton: (periodisch schnell auf- und abschwingendes Signal) Jodelton Beim Warnsignal Jodelton müssen die in der entsprechenden Betriebsanweisung des jeweiligen Betriebes vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden. Warten Sie dann auf weitere Anweisungen. Notsignal Typhon: (7 sec. Dauerton, 3 sec. Pause) Typhon Wenn das Notsignal Typhon zu hören ist gehen Sie wie folgt vor: Suchen Sie die Sammelstelle auf. Laufen Sie dabei quer zur Windrichtung. Benutzen Sie auf keinen Fall den Aufzug. 24

25 Gullys müssen mit den dafür vorgesehenen grünen Kissen abgedeckt werden. Wie alle Personen auf dem Werksgelände können Sie herangezogen werden, um Rettungsdienst oder Werkfeuerwehr einzuweisen. Folgen Sie genau den Anweisungen der Werkfeuerwehr und des Werkschutzes. Entwarnung erfolgt an der Sammelstelle durch die Werkfeuerwehr oder durch die Lautsprecheranlage. 25

26 Eine Bemerkung zum Schluss Sie haben sich jetzt eingehend mit den wichtigsten Bestimmungen zum Arbeitsschutz in der BASF beschäftigt. Dafür danken wir Ihnen. Haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei Verstößen kein Auge zudrücken können. Gehen Sie mit uns auf Nummer sicher dann sind Sie immer auf der sicheren Seite. 26

27 27

28 BASF Aktiengesellschaft GUS Sicherheit und Gefahrenabwehr Tel. (0621) Ludwigshafen

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