HALFEN HIT ISO-ELEMENT ETA_HIT-HP-SP 06/13 BETON

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1 HALFEN HT SO-ELEMENT ETA_HT-HP-SP 06/13 BETON

2 HALFEN HT SO-ELEMENT Allgemeine Hinweise Verwendung von Fremdprodukten Diese Zulassung ist nur gültig für Original HALFEN Produkte, die durch HALFEN hergestellt wurden. Sollten HALFEN Produkte durch Fremdprodukte ersetzt werden, so sind die Angaben in dieser Zulassung nicht darauf übertragbar und der Anwender übernimmt die Haftung für aus dem Austausch resultierende Personen- oder Sachschäden in vollem Umfang.

3 * * * * Ermächtigt * und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des * Rates vom 21. Dezember 1988 * * zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte * * * * Österreichisches nstitut für Bautechnik Schenkenstraße Wien Austria T F mail@oib.or.at Europäische technische Zulassung Handelsbezeichnung Trade name Halfen so ElemenT - HT-HP MV, HT-SP MV, HT-HP ZV und HT-SP ZV Halfen nsulated Connection - HT-HP MV, HT-SP MV, HT-HP ZV, and HT-SP ZV Zulassungsinhaber Holder of approval Halfen GmbH Liebigstraße Langenfeld Deutschland Zulassungsgegenstand und VenNendungszweck Generic type and use of construction product Tragende wärmedämmende Elemente für die thermische Trennung von Bauteilen aus Stahlbeton Load bearing thermal insulation elements for thermal break of reinforced concrete members, Geltungsdauer vom Validity from bis zum to Herstellwerk Manufacturing plant Halfen GmbH OUo-Brünner-Straße Artern Deutschland HALFEN Produkcja Sp. Z 0.0. U. Kolejowa 18a Nowe Skalmierzyce Poland Diese Europäische technische Zulassung umfasst This European technical approval contains 66 Seiten einschließlich 12 Anhängen 66 Pages including 12 Annexes European Organisation for Technical Approvals Europäische Organisation für Technische Zulassungen Organisation Europeenne pour l'agrement Technique

4 Seite 2 ETA-13/0546 nhaltsverzeichnis EUROPÄSCHE TECHNSCHE ZULASSUNG ETA-13/ NHALTSVERZECHNS RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMENE BESTMMUNGEN BESONDERE BESTMMUNGEN DER EUROPÄSCHEN TECHNSCHEN ZULASSUNG BESCHREBUNG DES PRODUKTS UND VERWENDUNGSZWECK Beschreibung des Produkts Verwendungszweck Vorgesehene Nutzungsdauer MERKMALE DES PRODUKTS UND NACHWESVERFAHREN Merkmale des Produkts Allgemeines Brandschutz - Brandverhalten Schallschutz - Energieeinsparung und Wärmeschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - Gefährliche Substanzen Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Bezeichnung und dentifikation Nachweisverfahren Allgemeines dentifikation BEWERTUNG DER KONFORMTÄT UND CE-KENNZECHNUNG System der Konformitätsbescheinigung Zuständigkeiten Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Sonstige Aufgaben des Herstellers Aufgaben der zugelassenen Stelle Allgemeines Erstprüfung des Produkts Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Laufende Überwachung Stichprobenprüfung im Werk entnommener Proben CE-Kennzeichnung VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DE BRAUCHBARKET DES PRODUKTS FÜR DEN VORG;SEHENEN VERWENDUNGSZWECK GEGEBEN ST Herstellung Verarbeitung Allgemeines Bemessung der Anschlüsse Einbau der Platten anschlüsse EMPFEHLUNGEN FÜR DEN HERSTELLER Allgemeines Empfehlungen zu Verpackung, Transport und Lagerung Empfehlungen zu Verwendung, nstandhaltung und Reparatur der Tragkonstruktionen ANHÄNGE ANHANG 1 ENBAUZUSTAND

5 Seite 3 ANHANG 2 LlEFERVARANTEN ANHANG 3 ZUGSTAB- UND QUERKRAFTSTABVARANTEN ANHANG 4 DRUCKSCHUBLAGER ANHANG 5 BEMESSUNGSKONZEPT ANHANG 6 KONSTRUKTVE REGELN ANHANG 7 VERFORMUNGSNACHWES ANHANG 8 ANSCHLUSS AN ELEMENTPlATTEN ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - GRUNDLAGEN ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 140 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MTWDVS (T1 = 220 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 300 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MONOLTHSCHES MAUERWERK (11. = 0,18 W/(M. K)) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MONOLTHSCHES MAUERWERK (11. = 0,12 W/(M. K)) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MONOLTHSCHES MAUERWERK (11. = 0,08 W/(M. K)) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - GRUNDLAGEN ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 140 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 220 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 300 MM) ANHANG 10 TRTTSCHALLDÄMMUNG ANHANG 11 MONTAGEANLETUNG ANHANG 12 BEZUGSDOKUMENTE

6 Seite 4 ETA-13/0546 RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMENE BESTMMUNGEN Diese Europäische technische Zulassung wird durch das Österreichische nstitut für Bautechnik erteilt, in Übereinstimmung mit: 1. der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1 - Bauproduktenrichtlinie (BPR) -, geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli und die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September ; 2. dem Gesetz über Bauprodukte und die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Bauprodukte in Wien (Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz - WBAG) LGB. Nr. 30/1996, in der Fassung LGB. Nr. 71/2001, LGB. Nr. 36/2007, LGB. Nr. 24/2008 und LGB. Nr. 8/2012; 3. den gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung der Europäischen en gemäß dem Anhang zur Entscheidung 94/23/EG der Kommission 4 ; 2 Das Österreich ische nstitut für Bautechnik ist berechtigt zu prüfen, ob die Bestimmungen dieser Europäischen eingehalten werden. Diese Prüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Der nhaber bleibt jedoch für die Konformität der Produkte mit und deren Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck verantwortlich. 3 Diese Europäische technische Zulassung darf nicht auf andere als den auf Seite 1 angeführten Hersteller oder Vertreter des Herstellers oder auf andere als die auf Seite 1 genannten Herstellwerke übertragen werden. 4 Das Österreichische nstitut für Bautechnik kann diese Europäische technische Zulassung widerrufen, insbesondere nach einer Mitteilung der Kommission aufgrund des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates. 5 Diese Europäische technische Zulassung darf - auch bei elektronischer Übermittlung - nur ungekürzt wiedergegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung des Österreichischen nstituts für Bautechnik darf jedoch eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Eine teilweise Wiedergabe ist als solche zu kennzeichnen. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen weder im Widerspruch zu stehen, noch diese missbräuchlich verwenden. 6 Die Europäische technische Zulassung wird durch die Zulassungsstelle in ihrer Amtssprache erteilt. Diese Fassung entspricht der in der EOTA verteilten Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen sind als solche zu kennzeichnen. 1 Amtsblatt Gemeinschaften Nr. L 40 vom , Seite 12 2 Amtsblatt Gemeinschaften Nr. L 220 vom , Seite 1 3 Amtsblatt Union Nr. L 284 vom , Seite 1 4 Amtsblatt Gemeinschaften Nr. L 17 vom , Seite 34

7 Seite 5 11 BESONDERE BESTMMUNGEN DER EUROPÄSCHEN TECHNSCHEN ZULASSUNG 1 Beschreibung des Produkts und Verwendungszweck 1.1 Beschreibung des Produkts Die Europäische technische Zulassung (ETA) gilt für die Produkte Halfen so ElemenT - HT-HP MV, Halfen so ElemenT - HT -sp MV, Halfen so ElemenT - HT-HP ZV und Halfen so ElemenT - HT -sp ZV. Das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP besteht aus einer 80 mm (HT-HP) bzw. 120 mm (HT SP) dicken Dämmschicht aus Mineralwolle und einem statisch wirksamen System aus Stahlzugstäben, Stahlquerkraftstäben und Druckschublagern aus hochfestem faserbewehrtem Mörtel. Eine Reihe von Einbausituationen und Liefervarianten des Produkts sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt. 1.2 Verwendungszweck Das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP ist für Anwendungen in Bauwerken vorgesehen, für die Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit sowie die Nutzungssicherheit im Sinne der Wesentlichen Anforderungen 1 und 4 bestehen und bei denen ein Versagen der Verbindung zu einer Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und oder erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen führen kann. Als Verwendungszweck des Produkts ist insbesondere die Verbindung von außen liegenden plattenähnlichen Elementen aus Stahlbeton mit innen liegenden plattenähnlichen Elementen, z. B. Deckenplatten aus Stahlbeton, definiert. Die außen und innen liegenden plattenähnlichen Elemente sind nicht Teil des Produkts. HNWES Vertikale Elemente wie Geländer oder Brüstungen können ebenfalls als außen liegende Platten mit dem Produkt verbunden werden. Das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP ist ein lasttragendes, wärmedämmendes Verbindungselement zwischen Stahlbetonplatten mit einer Dicke von 16 bis 35 cm aus Normalbeton mit einer Festigkeitsklasse von mindestens C20/25 gemäß EN Der Anschluss darf für die Übertragung von Biegemomenten und Ouerkräfte oder eine Kombination von Biegemomenten und Ouerkräften verwendet werden. Die Kräfte werden durch Verbund Qder Flächenpressung an die angrenzenden Bauteile übertragen. Das Bauprodukt wird insbesondere verwendet - zur Minimierung von Wärmebrücken in Gebäuden - zur Übertragung statischer und quasi-statischer Biegemomente und Ouerkräfte ANMERKUNG Das Produkt kann auch Zug- und Druckkräfte übertragen. Sie stellen jedoch nicht den Hauptbestandteil der beabsichtigten zu übertragenen Kräfte dar. - einschließlich Bauteilen die Brandvorschriften unterliegen - für nicht dissipative Tragwerke in Erdbebengebieten - im eingebauten Zustand ist die Dämmung vor Regen zu schützen 5 Normen und andere Dokumente, auf die in verwiesen wird, sind im Anhang 12 zusammengestellt.

8 Seite 6 ETA-13/ Vorgesehene Nutzungsdauer Die Anforderungen beruhen auf der Annahme einer vorgesehenen Nutzungsdauer der Anschlüsse, eine fachgerechte Verarbeitung, Nutzung und nstandhaltung vorausgesetzt, von 50 Jahren. Die Angaben zur Nutzungsdauer der Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP können nicht als eine vom Hersteller oder Zulassungsstelle übernommene Garantie ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts angesichts der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten. "Vorgesehene Nutzungsdauer" bedeutet, dass auch bei einem Ablaufen der Nutzungsdauer die tatsächliche Nutzungsdauer unter normalen Bedingungen deutlich länger ausfallen kann, ohne dass eine größere Beeinträchtigung der Wesentlichen Anforderungen besteht. Die tatsächliche Nutzungsdauer eines in einer bestimmten Konstruktion eingebauten Produkts ist abhängig von den Umgebungsbedingungen, die auf die Konstruktion einwirken und die besonderen Bedingungen der Planung, Ausführung, Nutzung und Wartung dieser Konstruktion. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es Fälle gibt, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer des Produkts auch kürzer sein kann als die angenommene Nutzungsdauer. 2 Merkmale des Produkts und Nachweisverfahren 2.1 Merkmale des Produkts Allgemeines Der Plattenanschluss hat den Anhängen 1 bis 1 0 zu entsprechen. Die charakteristischen Werkstoffkennwerte, Abmessungen und Toleranzen des Plattenanschlusses, die in den Anhängen nicht angeführt sind, haben den jeweiligen Angaben in der technischen Dokumentation 6 zu zu entsprechen Brandschutz - Brandverhalten Hinsichtlich der Anforderungen des Brandschutzes an die Zugstäbe, Querkraftstäbe und Druckschublager des Anschlusses werden die Anforderungen der Euroklasse A 1 des Brandverhaltens nach der Entscheidung 96/603/EG der Kommission Ld.g.F. erfüllt. Das Brandverhalten der als Wärmedämmstoff verwendeten Mineralwolle ist gemäß EN mit Euroklasse A 1 zu klassifizieren Schallschutz - Energieeinsparung und Wärmeschutz Die Verbindung wirkt als thermische Trennung zur Reduzierung von Wärmebrücken und als Trittschalldämmung zur Verbesserung des Schallschutzes in Gebäuden Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - Gefährliche Substanzen Die Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP enthalten keine gefährlichen Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und der Liste der "ndicative List of Regulated Dangerous Substances" OS 041/051. Eine Herstellererklärung in dieser Hinsicht wurde abgegeben. Ergänzend zu den spezifischen Punkten über gefährliche Substanzen kann es andere Anforderungen geben, die für die Produkte anwendbar sind, wenn sie in deren Anwendungsbereich fallen (z. B. übernommenes europäisches und nationales Recht und behördliche Vorschriften). Um die Bestimmungen der 6 Die technische Dokumentation ist beim Österreichischen nstitut für Bautechnik hinterlegt und wird, nur soweit dies für die Aufgaben der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten zugelassenen Stelle relevant ist, der zugelassenen Stelle ausgehändigt.

9 Seite 7 Bauproduktenrichtlinie einzuhalten, sind auch diese Anforderungen zu erfüllen, wo und wann immer sie bestehen Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Die Dauerhaftigkeit des Halfen so ElemenTs HT-HP und -SP stimmt mit EN überein Bezeichnung und dentifikation Jeder Plattenanschluss ist mit dem Herstellerkennzeichen und der Produktbezeichnung gekennzeichnet. 2.2 Nachweisverfahren Allgemeines Die Beurteilung der Brauchbarkeit der Plattenanschlüsse für den vorgesehenen Verwendungszweck hinsichtlich der Anforderungen an mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Nutzungssicherheit, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Wesentlichen Anforderungen 1 bis 6 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates erfolgte in Übereinstimmung mit dem CUAP 03.01/59 "Load bearing thermal insulation elements wh ich form a thermal break between balconies and internal floors", "LasUragende Wärmedämmelemente, die eine thermische Trennung zwischen Balkonen und innen liegenden Decken bilden" dentifikation Die Europäische technische Zulassung für das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP ist auf der Grundlage abgestimmter Unterlagen erteilt worden, die beim Österreichischen nstitut für Bautechnik hinterlegt sind und die das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP, welches bewertet und beurteilt wurde, identifizieren. Änderungen des Herstellverfahrens des Halfen so ElemenTs HT-HP und -SP, die dazu führen könnten, dass die hinterlegten Unterlagen nicht mehr zutreffend sind, sollten dem Österreichischen nstitut für Bautechnik vor nkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben werden. Das Österreichische nstitut für Bautechnik entscheidet, ob diese Änderungen die Europäische technische Zulassung und folglich die Gültigkeit der CE Kennzeichnung auf der Grundlage beeinflussen, und falls, ob eine weitere Beurteilung oder Änderung als notwendig erachtet wird. 3 Bewertung der Konformität und CE-Kennzeichnung 3.1 System d,er Konformitätsbescheinigung Gemäß der Entscheidung 97/597/EC der Kommission vom 14. Juli 1997 ist diesem Produkt das System der Konformitätsbescheinigung gemäß Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988, Anhang 111 Abschnitt 2 Punkt i), als System 1 + bezeichnet, zugeordnet. Dieses System der Konformitätsbescheinigung sieht vor: Zertifizierung der Konformität des Produkts durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle aufgrund der a) Aufgaben des Herstellers 1. Werkseigene Produktionskontrolle

10 Seite 8 ETA-13/ Zusätzliche Prüfung im Werk entnommener Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan 7 b) Aufgaben der zugelassenen Stelle 3. Erstprüfung des Produkts 4. Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle 5. Laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle 6. Stichprobenprüfungen im Werk entnommener Proben. ANMERKUNG 1 ANMERKUNG 2 Zugelassene Stellen werden auch als "notifizierte Stellen" bezeichnet. m Fall des Systems der Konformitätsbescheinigung 1 + hat der Hersteller eine Konformitätserklärung für das Produkt zu erstellen. 3.2 Zuständigkeiten Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller hat im Herstellwerk ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einzurichten und laufend aufrechtzuerhalten. Alle vom Hersteller vorgesehenen Elemente, Anforderungen und Vorschriften, einschließlich der Aufzeichnungen der Ergebnisse, sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle hat sicherzustellen, dass das Produkt mit der Europäischen übereinstimmt. Der Hersteller hat im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle Prüfungen und Kontrollen nach dem in festgelegten Prüfplan durchzuführen. Einzelheiten über den Umfang, die Art und die Häufigkeit der im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle durchzuführenden Prüfungen und Kontrollen haben dem festgelegten Prüfplan zu entsprechen, der ein Teil der technischen Dokumentation ist. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Bei nicht zufriedenstellenden Prüfergebnissen hat der Hersteller unverzüglich Maßnahmen zur Behebung der Mängel zu ergreifen. Bauprodukte oder Bestandteile, die nicht den Anforderungen entsprechen, sind zu beseitigen. Nach Behebung der Mängel ist die jeweilige Prüfung - falls ein Nachweis technisch erforderlich ist - unverzüglich zu wiederholen. Die Aufzeichnungen über die werkseigene Produktionskontrolle sind der zugelassenen Stelle zu übermitteln und mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Auf Verlangen sind die Aufzeichnungen dem Österreichischen nstitut für Bautechnik vorzulegen Sonstige Aufgaben des Herstellers Der Hersteller hat auf Grundlage eines Vertrages eine im Bereich Anschlüsse zugelassene Stelle mit den unter Punkt erforderlichen Aufgaben zu beauftragen. Der festgelegte Prüfplan ist zu diesem Zweck der zugelassenen Stelle zur Verfügung zu stellen. Sobald alle Kriterien der Konformitätsbescheinigung, inklusive Zertifizierung, erfüllt sind, ist vom Hersteller eine Konformitätserklärung auszustellen, welche die Übereinstimmung des Bauprodukts mit bestätigt. 7 Der festgelegte Prüfplan ist beim Österreichischen nstitut für Bautechnik hinterlegt und wird nur der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten zugelassenen Stelle ausgehändigt. Der festgelegte Prüfplan wird auch als Überwachungsplan bezeichnet.

11 Seite 9 ETA-13/ Aufgaben der zugelassenen Stelle Allgemeines Die durch den Hersteller beauftragte zugelassene Stelle hat die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Aufgaben durchzuführen und dies in Übereinstimmung mit dem festgelegten Prüfplan. Die Merkmale des Produkts und der Bestandteile sind, zusammen mit den erhaltenen Ergebnissen und den gezogenen Schlussfolgerungen, schriftlich in einem Bericht zu dokumentieren. Wenn alle Kriterien der Konformitätsbescheinigung erfüllt sind, ist von der zugelassenen Zertifizierungsstelle ein Konformitätszertifikat für das Produkt auszustellen, welches besagt, dass das Bauprodukt mit übereinstimmt. Wenn die Anforderungen und des festgelegten Prüfplans nicht länger erfüllt sind, hat die Zertifizierungsstelle das Konformitätszertifikat zu entziehen und das Österreichische nstitut für Bautechnik umgehend zu informieren Erstprüfung des Produkts Als Erstprüfung dürfen die Ergebnisse der als Teil der Beurteilung für die Europäische technische Zulassung durchgeführten Prüfungen herangezogen werden, solange sich bei der Herstellung oder im Herstellwerk nichts ändert. m Fall von Änderungen ist die erforderliche Erstprüfung zwischen dem Österreichischen nstitut für Bautechnik und der zugelassenen Stelle abzustimmen Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Die zugelassene Stelle hat sich gemäß dem festgelegten Prüfplan zu vergewissern, dass das Herstellwerk, insbesondere Personal und Einrichtung, und die werkseigene Produktionskontrolle geeignet sind, die kontinuierliche und fachgerecht Herstellung der Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP nach den im Abschnitt" sowie in den Anhängen der Europäischen genannten Bestimmungen sicherzustellen Laufende Überwachung Die zugelassene Stelle hat mindestens einmal jährlich eine Überwachung des Herstellers des Bausatzes durchführen. Es ist unter Berücksichtigung des festgelegten Prüfplans nachzuweisen, dass das System der werkseigenen Produktionskontrolle und das angegebene Herstellungsverfahren aufrechterhalten werden. Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Produktzertifizierung und der laufenden Überwachung dem Österreichischen nstitut für Bautechnik von der zugelassenen Stelle vorzulegen. Wenn die Anforderungen und des festgelegten Prüfplans nicht länger erfüllt sind, ist das Konformitätszertifikat zu entziehen und das Österreichische nstitut für Bautech[lik umgehend zu informieren Stichprobenprüfung im Werk entnommener Proben Während der Überwachungen hat die zugelassene Stelle im Herstellwerk Stichproben der Bestandteile der Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP zu entnehmen, um unabhängig Prüfungen durchzuführen. Probenahmen und Prüfungen sind gemäß dem festgelegten Prüfplan durchzuführen. 3.3 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist auf jedem Plattenanschluss oder "jeder Verpackungseinheit anzubringen. Den Buchstaben "CE" sind die Kennnummer der zugelassenen Zertifizierungsstelle und die folgenden begleitenden Angaben anzuschließen: - Name oder Kennzeichen und Anschrift des Herstellers - Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde

12 Seite 10 ETA-13/ Nummer - Nummer des Konformitätszertifikats - Typenbezeichnung des Plattenanschlusses - Wesentliche Merkmale - Abmessungen (Höhe und Länge) - Wärmeleitfähigkeit des Wärmedämmstoffs 4 Voraussetzungen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck gegeben ist 4.1 Herstellung Die Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP werden nach den Vorgaben und nach dem Herstellungsverfahren, wie es in der technischen Dokumentation identifiziert ist, hergestellt. 4.2 Verarbeitung Allgemeines Bei Bemessung und Verarbeitung sind EN sowie die am Ort der Verwendung geltenden Normen und Vorschriften zu beachten Bemessung der Anschlüsse Die Brauchbarkeit der Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP für den vorgesehenen Verwendungszweck ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben. Entwurf und Bemessung des Plattenanschlusses und der angrenzenden Platten erfolgt auf Grundlage der EN und den Anhängen 1 bis 10. Werden die mit dem Plattenanschluss anzuschließenden Platten als Elementdecken ausgeführt, ist Anhang 8 zu berücksichtigen. Die konstruktiven Regeln gemäß Anhang 6 sind einzuhalten. Die Berechnung der Schnittgrößen darf nur durch linear-elastische Verfahren erfolgen. Verfahren mit Umlagerungen, der Plastizitätstheorie und nichtlineare Verfahren dürfen nicht angewandt werden. Die vereinfachte Annahme einer starren Auflagerung des stützenden Bauteils ist nur zulässig, wenn die Steifigkeitsverhältnisse von angeschlossenem und stützendem Bauteil durch diese Annahme ausreichend genau beschrieben werden. Andernfalls sind veränderliche Momente und Ouerkräfte entlang dem Plattenrand zu berücksichtigen. Die Plattenanschlüsse. sind zur lokal begrenzten Aufnahme von Torsionsmomenten, die zur Herstellung des Gleichgewichts erforderlich sind, nicht geeignet. Kleine Normalkräfte aus Zwängen in den Gurtstäben, wie sie am Ende der Linienlager z. B. neben freien Rändern oder Dehnfugen auftreten, dürfen rechnerisch vernachlässigt werden. Zwangsnormalkräfte in Richtung der Stäbe der Plattenanschlüsse sind zu vermeiden, siehe Beispiel im Anhang 7. Die Ouerkraftstäbe dürfen nur Zug kräfte aufnehmen und die Druckschublager dürfen nur Druck und Ouerkraft ausgesetzt werden. Dies gilt sowohl im Bauzustand als auch im Endzustand und für alle Lastkombinationen. Das im Anhang 5 angegebene Fachwerkmodel dient zur Bestimmung der inneren Kräfte und zur Austeilung der Bewehrung. Zur Bemessung des Plattenanschlusses sind die Schnittgrößen MEd und VEd im Bemessungsschnitt anzusetzen. Der Nachweis der Druckschublager, Zug- und/oder Ouerkraftstäbe ist an hand der nach dem Bemessungskonzept bestimmten Kräfte gemäß Anhang 5 durchzuführen. Der Nachweis der Übertragung der anstehenden Kräfte in das angrenzende Bauteil ist zu erbringen. 0B /12-011

13 Seite 11 Am Rand zur Dämmfuge ist eine Randbewehrung gemäß EN , Abbildung 9.8 anzuordnen. Die Spaltzugkräfte im Lasteinleitungsbereich der Platte sind nach Anhang 5 nachzuweisen. Liegt der Bemessungsschnitt außerhalb der Auflagerfläche, ist eine Aufhängebewehrung anzuordnen, die für die gesamte einwirkende Querkraft V Ed zu bemessen ist. Die Randeinfassung kann als Teil der Aufhängebewehrung betrachtet werden. Als Spaltzug- und Aufhängebewehrung können Steckbügel oder Gitterträger verwendet werden. Der Nachweis der Ermüdung infolge Temperaturdifferenz wurde im Rahmen des Zulassungsverfahrens erbracht. Werden die maximalen Abstände der Dehnungsfugen der externen Platte gemäß Anhang 7 eingehalten, sind keine weiteren Nachweise erforderlich. Die entsprechenden Untersuchungen wurden mit einer vertikalen Last von rund 50 % der Elementtragfähigkeit durchgeführt. Wenn die Anforderungen eingehalten werden, ist kein zusätzlicher Rissbreitennachweis an den Stirnseiten zu den Fugen sowie im Krafteinleitungsbereich des Plattenanschlusses erforderlich. Der Nachweis der Verformungen erfolgt unter der quasi-ständigen Einwirkungskombination. Die elastischen Verformungen des Plattenanschlusses sind in Anhang 7 beschrieben. Die Verformungen der angeschlossenen Platte infolge Last und Temperatur sind zu berücksichtigen. Falls erforderlich ist eine Überhöhung der Kragplatte vorzusehen. Der Plattenanschluss entspricht der Feuerwiderstandsklasse RE 120. Der Nachweis der angrenzenden Bauteile ist gesondert zu führen. Die Minderung des bewerteten Norm-Trittschallpegels ßL n, w, gemäß Anhang 10 kann als Grundlage für ausgewählte Einbausituationen nach Anhang 1 verwendet werden. Für ausgewählte Einbausituationen nach Anhang 1 dürfen die in Anhang 9 angegebenen längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten '' zugrunde gelegt werden. Alternativ kann ein detaillierter Nachweis nach EN SO 6946 und EN SO mit den in Anhang 9 angegebenen Wärmeleitfähigkeiten geführt werden. 4.3 Einbau der Plattenanschlüsse Der Einbau der Plattenanschlüsse hat gemäß der Montageanleitung des Herstellers zu erfolgen, wobei auf die richtige Ausrichtung des Elements bezüglich der Kragplatte zu achten ist. Biegen der Bewehrung sowie Verschieben der Bewehrung und der Druckschublager ist zu vermieden. Die Elemente sind so zu halten, dass sich die Elemente weder beim Verlegen der Bewehrung noch während des Betoniervorganges verschieben. Um eine vollständige und fachgerecht Verarbeitung zu gewährleisten, ist vor dem Betonieren eine abschließende Prüfung des lasttragenden, wärmedämmenden Elements durchzuführen. 5 Empfehlungen für den Hersteller 5.1 Allgemeines Es liegt in der Verantwortung des Zulassungsinhabers, dass alle notwendigen nformationen bezüglich Bemessung und Ausführung gemäß den Punkten 1, 2 und 4 sowie den Anhängen der Europäischen, den bei Planung und Ausführung der Tragwerke mit den Halfen so ElemenTen HT-HP und -SP betroffenen zur Kenntnis gebracht werden. Mehrdeutige nformationen zur Montage der Elemente sind zu vermeiden. An jedem Element sind Pfeile, die die Einbaurichtung anzeigen, anzubringen. Eine Montageanleitung, vorzugsweise in bildlicher Form, ist jeder Verpackungseinheit beizufügen.

14 Seite 12 Beschädigte Produkte dürfen nicht eingebaut werden. 5.2 Empfehlungen zu Verpackung, Transport und Lagerung Die Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP sind gegen jede Art von Beschädigung und schädlichen Auswirkungen von Feuchtigkeit während des Transports und der Lagerung zu schützen. Um die Elemente trocken und intakt zu halten, sind sie auf der Baustelle auf einer starren, sauberen Oberfläche zu lagern. 5.3 Empfehlungen zu Verwendung, nstandhaltung und Reparatur der Tragkonstruktionen Die Beurteilung der Brauchbarkeit beruht auf der Annahme, dass keine nstandhaltungsmaßnahmen während der angenommenen vorgesehenen Nutzungsdauer erforderlich sind. Sollten Reparaturen notwendig sein, so ist eine Bewertung des jeweiligen Falls durchzuführen. m Falle einer größeren Beschädigung eines Anschlusses sind unverzüglich Maßnahmen hinsichtlich des mechanischen Widerstands und der Stabilität des Tragwerks einzuleiten. Für das Österreichische nstitut für Ba Dipl.-ng. Dr. Rainer Mikulits 0B /12-011

15 Seite 13 Typ HT -HP/-SP MV BALKON o ('") A T ~ 280 (HT-HP) ~ 320 (HT-SP) DECKE 80 (HT-HP) 1~0 (HT-SP) ~ '~;,r>< :!> Nichtrostender Stahl (, 8etonslahl / -öl.,'51 ', '-.! Druckschublaaer _ U / '" Betonstahl B500B. ~. \ Beton,~ ' ;' Festgkeitsklasse > C 20/25 ') '...i.. (-i / / / J l!)! Auflage( / / ;;;1 Beton Festlgkeilsklasse > C 20/25 ') _.~- ~._-_.~-----_. -- o 1.0 C'") V.<:: V o <0 Abbildung 1: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE 120 im eingebauten Zustand BALKON ~ 280 (HT-HP) ---~ -::-: 32:-::- 0 (HT-SP) -, DECKE 80 (HT-HP) r 120 (HT-SP) Nichtrostender Betonstahl B500 NR Betonstahl B500B..51 Betonstahl B500B Druckschubla er ) Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 / / / / / / / '/ / Auflager / /'._._.._._.L. o 1.0 C'") V.<:: V o <0 Abbildung 2: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE120 im eingebauten Zustand BALKON DECKE 1-80 (HT-HP) 120 (HT-SP) Nichtrostender Betonstahl B500 NR (,..,.. '..,,,, \ J i ~ <~ i <> :!> ~. :::J. ".', ". Druckschublaaer / i ~ 1 ""0-1//. / '721' / Beton / Festigkeitsklasse ~ C 20/25 -, ". ", ~,. ~e; tigk.e ~tskl~se ~ ~ 20/25 ~ / Auflager / _.\...-_- --_._--- -_..- A o 1.0 C'") V.<:: V o <0 Abbildung 3: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE120 im eingebauten Zustand 1) EN , Abschnitt 4 gilt auch für die Mindestbetonfestigkeit und die Mindestbetondeckung. Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Abmessungen in mm Anhang 1 Seite 1/7

16 Seite 14 ETA-13/0546 /,--,J (HT-HP) 120 (HT-SP) Abbildung 4: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE 120 im eingebauten Zustand (Beispiel indirekte Lagerung) / 80 (HT-HP) 120 (HT-SP) Abbildung 5: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE 120 im eingebauten Zustand (Beispiel direkte Lagerung) Abmessungen in mm Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Anhang 1 Seite 2/7

17 Seite 15 Typen HT-HP/-SP MV-... -OD/-OU/-WD/-WU <: 175 DECKE BALKON o ('") \J (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 \J Beton Festigketsklasse ~ C 20/25 Betonstahl B500B Druckschub a er Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 ) Abbildung 6: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV-... -OD RE 120 im eingebauten Zustand BALKON <: 175 o ('") \J (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 8etonstahl Druckschubla er Beton FesUgkeitsklasse ~ C 20/25 ) Nichtrostender Stahl o <0..-- \J Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 Abbildung 7: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV-... -OU RE 120 im eingebauten Zustand 1) EN , Abschnitt 4 gilt auch für die Mindestbetonfestigkeit und die Mindestbetondeckung. Abmessungen in mm Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Anhang 1 Seite 3/7

18 Seite 16 Typen HT-HP/-SP MV-... -OD/-OUl-WD/-WU BALKON o C") 111 (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 ) getonstahl / ~! ~ Druckschublaaer Beton ~ Festigkeitsklasse > C 20/25 1) "W " >v >.. \Nichtrosten:er Stahl Abbildung 8: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV-... -WD RE 120 im eingebauten Zustand BALKON 2: 175 i 0 (HT-HP) C") (HT-SP) , ) ~ ~,.- getonstahl / ;1 ~ vx.0 ~ DruckschublaQer ) Belon ~ Fesligkeilsklasse > C 20/25 1) ; X" Stahl \~;Ohl'O'le"d" _._---_._ Abbildung 9: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV-... -WU RE 120 im eingebauten Zustand 1) EN , Abschnitt 4 gilt auch für die Mindestbetonfestigkeit und die Mindestbetondeckung. Abmessungen in mm Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Anhang 1 Seite 4/7

19 Seite 17 ETA-13/0546 Typ HT-HP/-SP ZV BALKON DECKE (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 Nichtrostender Betonstahl B500 NR Druckschubla er Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 o l!'l C') V.c V o <.D ~ Auflager L/-...LLL Abbildung 10: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP ZV RE 120 im eingebauten Zustand BALKON (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 DECKE Nichtrostender Betonstahl B500 NR Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 o l!'l C') V.c V o <.D ~ Abbildung 11: Halfen so ElemenT HT -HP/-SP ZV RE 120 im eingebauten Zustand 2) Einbindetiefe des B500 NR von 100 mm in den angrenzenden Beton Abmessungen in mm Anhang 1 Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Seite 5/7 0B /12-011

20 Seite 18 BALKON DECKE Nichtrostender Betonstahl B500 NR Beton Festigkeitsklasse 2:. C 20/25 Beton Festigkeitsklasse 2:. C 20/25 Abbildung 12: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP ZV RE 120 im eingebauten Zustand mit einer Schlaufe gemäß EN BALKON (HT-HP) 80 (H T-SP) 120 DECKE Nichtrostender Betonstahl B500 NR 8etonstahl Beton Festgkeitsklasse 2: C 20/25 L ~~~izl"?77~~~~~~~~~-~ spaltzugb ewehrung AbQildung 13: Halfen so ElemenT HT -HP/-SP ZV RE 120 im eingebauten Zustand mit einer kurzen Schlaufe 2) Einbindetiefe des B500 NR von 100 mm in den angrenzenden Beton Abmessungen in mm Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Anhang 1 Seite 6/7 0B /12-011

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