HALFEN HIT ISO-ELEMENT ETA_HIT-HP-SP 06/13 BETON
|
|
- Fanny Kohler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 HALFEN HT SO-ELEMENT ETA_HT-HP-SP 06/13 BETON
2 HALFEN HT SO-ELEMENT Allgemeine Hinweise Verwendung von Fremdprodukten Diese Zulassung ist nur gültig für Original HALFEN Produkte, die durch HALFEN hergestellt wurden. Sollten HALFEN Produkte durch Fremdprodukte ersetzt werden, so sind die Angaben in dieser Zulassung nicht darauf übertragbar und der Anwender übernimmt die Haftung für aus dem Austausch resultierende Personen- oder Sachschäden in vollem Umfang.
3 * * * * Ermächtigt * und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie 89/106/EWG des * Rates vom 21. Dezember 1988 * * zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte * * * * Österreichisches nstitut für Bautechnik Schenkenstraße Wien Austria T F mail@oib.or.at Europäische technische Zulassung Handelsbezeichnung Trade name Halfen so ElemenT - HT-HP MV, HT-SP MV, HT-HP ZV und HT-SP ZV Halfen nsulated Connection - HT-HP MV, HT-SP MV, HT-HP ZV, and HT-SP ZV Zulassungsinhaber Holder of approval Halfen GmbH Liebigstraße Langenfeld Deutschland Zulassungsgegenstand und VenNendungszweck Generic type and use of construction product Tragende wärmedämmende Elemente für die thermische Trennung von Bauteilen aus Stahlbeton Load bearing thermal insulation elements for thermal break of reinforced concrete members, Geltungsdauer vom Validity from bis zum to Herstellwerk Manufacturing plant Halfen GmbH OUo-Brünner-Straße Artern Deutschland HALFEN Produkcja Sp. Z 0.0. U. Kolejowa 18a Nowe Skalmierzyce Poland Diese Europäische technische Zulassung umfasst This European technical approval contains 66 Seiten einschließlich 12 Anhängen 66 Pages including 12 Annexes European Organisation for Technical Approvals Europäische Organisation für Technische Zulassungen Organisation Europeenne pour l'agrement Technique
4 Seite 2 ETA-13/0546 nhaltsverzeichnis EUROPÄSCHE TECHNSCHE ZULASSUNG ETA-13/ NHALTSVERZECHNS RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMENE BESTMMUNGEN BESONDERE BESTMMUNGEN DER EUROPÄSCHEN TECHNSCHEN ZULASSUNG BESCHREBUNG DES PRODUKTS UND VERWENDUNGSZWECK Beschreibung des Produkts Verwendungszweck Vorgesehene Nutzungsdauer MERKMALE DES PRODUKTS UND NACHWESVERFAHREN Merkmale des Produkts Allgemeines Brandschutz - Brandverhalten Schallschutz - Energieeinsparung und Wärmeschutz Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - Gefährliche Substanzen Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Bezeichnung und dentifikation Nachweisverfahren Allgemeines dentifikation BEWERTUNG DER KONFORMTÄT UND CE-KENNZECHNUNG System der Konformitätsbescheinigung Zuständigkeiten Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Sonstige Aufgaben des Herstellers Aufgaben der zugelassenen Stelle Allgemeines Erstprüfung des Produkts Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Laufende Überwachung Stichprobenprüfung im Werk entnommener Proben CE-Kennzeichnung VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DE BRAUCHBARKET DES PRODUKTS FÜR DEN VORG;SEHENEN VERWENDUNGSZWECK GEGEBEN ST Herstellung Verarbeitung Allgemeines Bemessung der Anschlüsse Einbau der Platten anschlüsse EMPFEHLUNGEN FÜR DEN HERSTELLER Allgemeines Empfehlungen zu Verpackung, Transport und Lagerung Empfehlungen zu Verwendung, nstandhaltung und Reparatur der Tragkonstruktionen ANHÄNGE ANHANG 1 ENBAUZUSTAND
5 Seite 3 ANHANG 2 LlEFERVARANTEN ANHANG 3 ZUGSTAB- UND QUERKRAFTSTABVARANTEN ANHANG 4 DRUCKSCHUBLAGER ANHANG 5 BEMESSUNGSKONZEPT ANHANG 6 KONSTRUKTVE REGELN ANHANG 7 VERFORMUNGSNACHWES ANHANG 8 ANSCHLUSS AN ELEMENTPlATTEN ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - GRUNDLAGEN ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 140 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MTWDVS (T1 = 220 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 300 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MONOLTHSCHES MAUERWERK (11. = 0,18 W/(M. K)) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MONOLTHSCHES MAUERWERK (11. = 0,12 W/(M. K)) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MONOLTHSCHES MAUERWERK (11. = 0,08 W/(M. K)) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - GRUNDLAGEN ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 140 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 220 MM) ANHANG 9 WÄRMEDURCHLASSWDERSTAND - MAUERWERK MT WDVS (T1 = 300 MM) ANHANG 10 TRTTSCHALLDÄMMUNG ANHANG 11 MONTAGEANLETUNG ANHANG 12 BEZUGSDOKUMENTE
6 Seite 4 ETA-13/0546 RECHTSGRUNDLAGEN UND ALLGEMENE BESTMMUNGEN Diese Europäische technische Zulassung wird durch das Österreichische nstitut für Bautechnik erteilt, in Übereinstimmung mit: 1. der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte 1 - Bauproduktenrichtlinie (BPR) -, geändert durch die Richtlinie 93/68/EWG des Rates vom 22. Juli und die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September ; 2. dem Gesetz über Bauprodukte und die Akkreditierung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für Bauprodukte in Wien (Wiener Bauprodukte- und Akkreditierungsgesetz - WBAG) LGB. Nr. 30/1996, in der Fassung LGB. Nr. 71/2001, LGB. Nr. 36/2007, LGB. Nr. 24/2008 und LGB. Nr. 8/2012; 3. den gemeinsamen Verfahrensregeln für die Beantragung, Vorbereitung und Erteilung der Europäischen en gemäß dem Anhang zur Entscheidung 94/23/EG der Kommission 4 ; 2 Das Österreich ische nstitut für Bautechnik ist berechtigt zu prüfen, ob die Bestimmungen dieser Europäischen eingehalten werden. Diese Prüfung kann im Herstellwerk erfolgen. Der nhaber bleibt jedoch für die Konformität der Produkte mit und deren Brauchbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck verantwortlich. 3 Diese Europäische technische Zulassung darf nicht auf andere als den auf Seite 1 angeführten Hersteller oder Vertreter des Herstellers oder auf andere als die auf Seite 1 genannten Herstellwerke übertragen werden. 4 Das Österreichische nstitut für Bautechnik kann diese Europäische technische Zulassung widerrufen, insbesondere nach einer Mitteilung der Kommission aufgrund des Artikels 5 Absatz 1 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates. 5 Diese Europäische technische Zulassung darf - auch bei elektronischer Übermittlung - nur ungekürzt wiedergegeben werden. Mit schriftlicher Zustimmung des Österreichischen nstituts für Bautechnik darf jedoch eine teilweise Wiedergabe erfolgen. Eine teilweise Wiedergabe ist als solche zu kennzeichnen. Texte und Zeichnungen von Werbebroschüren dürfen weder im Widerspruch zu stehen, noch diese missbräuchlich verwenden. 6 Die Europäische technische Zulassung wird durch die Zulassungsstelle in ihrer Amtssprache erteilt. Diese Fassung entspricht der in der EOTA verteilten Fassung. Übersetzungen in andere Sprachen sind als solche zu kennzeichnen. 1 Amtsblatt Gemeinschaften Nr. L 40 vom , Seite 12 2 Amtsblatt Gemeinschaften Nr. L 220 vom , Seite 1 3 Amtsblatt Union Nr. L 284 vom , Seite 1 4 Amtsblatt Gemeinschaften Nr. L 17 vom , Seite 34
7 Seite 5 11 BESONDERE BESTMMUNGEN DER EUROPÄSCHEN TECHNSCHEN ZULASSUNG 1 Beschreibung des Produkts und Verwendungszweck 1.1 Beschreibung des Produkts Die Europäische technische Zulassung (ETA) gilt für die Produkte Halfen so ElemenT - HT-HP MV, Halfen so ElemenT - HT -sp MV, Halfen so ElemenT - HT-HP ZV und Halfen so ElemenT - HT -sp ZV. Das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP besteht aus einer 80 mm (HT-HP) bzw. 120 mm (HT SP) dicken Dämmschicht aus Mineralwolle und einem statisch wirksamen System aus Stahlzugstäben, Stahlquerkraftstäben und Druckschublagern aus hochfestem faserbewehrtem Mörtel. Eine Reihe von Einbausituationen und Liefervarianten des Produkts sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt. 1.2 Verwendungszweck Das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP ist für Anwendungen in Bauwerken vorgesehen, für die Anforderungen an die mechanische Festigkeit und Standsicherheit sowie die Nutzungssicherheit im Sinne der Wesentlichen Anforderungen 1 und 4 bestehen und bei denen ein Versagen der Verbindung zu einer Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen und oder erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen führen kann. Als Verwendungszweck des Produkts ist insbesondere die Verbindung von außen liegenden plattenähnlichen Elementen aus Stahlbeton mit innen liegenden plattenähnlichen Elementen, z. B. Deckenplatten aus Stahlbeton, definiert. Die außen und innen liegenden plattenähnlichen Elemente sind nicht Teil des Produkts. HNWES Vertikale Elemente wie Geländer oder Brüstungen können ebenfalls als außen liegende Platten mit dem Produkt verbunden werden. Das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP ist ein lasttragendes, wärmedämmendes Verbindungselement zwischen Stahlbetonplatten mit einer Dicke von 16 bis 35 cm aus Normalbeton mit einer Festigkeitsklasse von mindestens C20/25 gemäß EN Der Anschluss darf für die Übertragung von Biegemomenten und Ouerkräfte oder eine Kombination von Biegemomenten und Ouerkräften verwendet werden. Die Kräfte werden durch Verbund Qder Flächenpressung an die angrenzenden Bauteile übertragen. Das Bauprodukt wird insbesondere verwendet - zur Minimierung von Wärmebrücken in Gebäuden - zur Übertragung statischer und quasi-statischer Biegemomente und Ouerkräfte ANMERKUNG Das Produkt kann auch Zug- und Druckkräfte übertragen. Sie stellen jedoch nicht den Hauptbestandteil der beabsichtigten zu übertragenen Kräfte dar. - einschließlich Bauteilen die Brandvorschriften unterliegen - für nicht dissipative Tragwerke in Erdbebengebieten - im eingebauten Zustand ist die Dämmung vor Regen zu schützen 5 Normen und andere Dokumente, auf die in verwiesen wird, sind im Anhang 12 zusammengestellt.
8 Seite 6 ETA-13/ Vorgesehene Nutzungsdauer Die Anforderungen beruhen auf der Annahme einer vorgesehenen Nutzungsdauer der Anschlüsse, eine fachgerechte Verarbeitung, Nutzung und nstandhaltung vorausgesetzt, von 50 Jahren. Die Angaben zur Nutzungsdauer der Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP können nicht als eine vom Hersteller oder Zulassungsstelle übernommene Garantie ausgelegt werden, sondern sind lediglich als Hilfsmittel zur Auswahl des richtigen Produkts angesichts der erwarteten, wirtschaftlich angemessenen Nutzungsdauer des Bauwerks zu betrachten. "Vorgesehene Nutzungsdauer" bedeutet, dass auch bei einem Ablaufen der Nutzungsdauer die tatsächliche Nutzungsdauer unter normalen Bedingungen deutlich länger ausfallen kann, ohne dass eine größere Beeinträchtigung der Wesentlichen Anforderungen besteht. Die tatsächliche Nutzungsdauer eines in einer bestimmten Konstruktion eingebauten Produkts ist abhängig von den Umgebungsbedingungen, die auf die Konstruktion einwirken und die besonderen Bedingungen der Planung, Ausführung, Nutzung und Wartung dieser Konstruktion. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass es Fälle gibt, in denen die tatsächliche Nutzungsdauer des Produkts auch kürzer sein kann als die angenommene Nutzungsdauer. 2 Merkmale des Produkts und Nachweisverfahren 2.1 Merkmale des Produkts Allgemeines Der Plattenanschluss hat den Anhängen 1 bis 1 0 zu entsprechen. Die charakteristischen Werkstoffkennwerte, Abmessungen und Toleranzen des Plattenanschlusses, die in den Anhängen nicht angeführt sind, haben den jeweiligen Angaben in der technischen Dokumentation 6 zu zu entsprechen Brandschutz - Brandverhalten Hinsichtlich der Anforderungen des Brandschutzes an die Zugstäbe, Querkraftstäbe und Druckschublager des Anschlusses werden die Anforderungen der Euroklasse A 1 des Brandverhaltens nach der Entscheidung 96/603/EG der Kommission Ld.g.F. erfüllt. Das Brandverhalten der als Wärmedämmstoff verwendeten Mineralwolle ist gemäß EN mit Euroklasse A 1 zu klassifizieren Schallschutz - Energieeinsparung und Wärmeschutz Die Verbindung wirkt als thermische Trennung zur Reduzierung von Wärmebrücken und als Trittschalldämmung zur Verbesserung des Schallschutzes in Gebäuden Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz - Gefährliche Substanzen Die Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP enthalten keine gefährlichen Stoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und der Liste der "ndicative List of Regulated Dangerous Substances" OS 041/051. Eine Herstellererklärung in dieser Hinsicht wurde abgegeben. Ergänzend zu den spezifischen Punkten über gefährliche Substanzen kann es andere Anforderungen geben, die für die Produkte anwendbar sind, wenn sie in deren Anwendungsbereich fallen (z. B. übernommenes europäisches und nationales Recht und behördliche Vorschriften). Um die Bestimmungen der 6 Die technische Dokumentation ist beim Österreichischen nstitut für Bautechnik hinterlegt und wird, nur soweit dies für die Aufgaben der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten zugelassenen Stelle relevant ist, der zugelassenen Stelle ausgehändigt.
9 Seite 7 Bauproduktenrichtlinie einzuhalten, sind auch diese Anforderungen zu erfüllen, wo und wann immer sie bestehen Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit Die Dauerhaftigkeit des Halfen so ElemenTs HT-HP und -SP stimmt mit EN überein Bezeichnung und dentifikation Jeder Plattenanschluss ist mit dem Herstellerkennzeichen und der Produktbezeichnung gekennzeichnet. 2.2 Nachweisverfahren Allgemeines Die Beurteilung der Brauchbarkeit der Plattenanschlüsse für den vorgesehenen Verwendungszweck hinsichtlich der Anforderungen an mechanische Festigkeit und Standsicherheit, Brandschutz, Nutzungssicherheit, Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz, Schallschutz, Energieeinsparung und Wärmeschutz sowie Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Wesentlichen Anforderungen 1 bis 6 der Richtlinie 89/106/EWG des Rates erfolgte in Übereinstimmung mit dem CUAP 03.01/59 "Load bearing thermal insulation elements wh ich form a thermal break between balconies and internal floors", "LasUragende Wärmedämmelemente, die eine thermische Trennung zwischen Balkonen und innen liegenden Decken bilden" dentifikation Die Europäische technische Zulassung für das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP ist auf der Grundlage abgestimmter Unterlagen erteilt worden, die beim Österreichischen nstitut für Bautechnik hinterlegt sind und die das Halfen so ElemenT HT-HP und -SP, welches bewertet und beurteilt wurde, identifizieren. Änderungen des Herstellverfahrens des Halfen so ElemenTs HT-HP und -SP, die dazu führen könnten, dass die hinterlegten Unterlagen nicht mehr zutreffend sind, sollten dem Österreichischen nstitut für Bautechnik vor nkrafttreten der Änderungen bekannt gegeben werden. Das Österreichische nstitut für Bautechnik entscheidet, ob diese Änderungen die Europäische technische Zulassung und folglich die Gültigkeit der CE Kennzeichnung auf der Grundlage beeinflussen, und falls, ob eine weitere Beurteilung oder Änderung als notwendig erachtet wird. 3 Bewertung der Konformität und CE-Kennzeichnung 3.1 System d,er Konformitätsbescheinigung Gemäß der Entscheidung 97/597/EC der Kommission vom 14. Juli 1997 ist diesem Produkt das System der Konformitätsbescheinigung gemäß Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988, Anhang 111 Abschnitt 2 Punkt i), als System 1 + bezeichnet, zugeordnet. Dieses System der Konformitätsbescheinigung sieht vor: Zertifizierung der Konformität des Produkts durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle aufgrund der a) Aufgaben des Herstellers 1. Werkseigene Produktionskontrolle
10 Seite 8 ETA-13/ Zusätzliche Prüfung im Werk entnommener Proben durch den Hersteller nach festgelegtem Prüfplan 7 b) Aufgaben der zugelassenen Stelle 3. Erstprüfung des Produkts 4. Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle 5. Laufende Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der werkseigenen Produktionskontrolle 6. Stichprobenprüfungen im Werk entnommener Proben. ANMERKUNG 1 ANMERKUNG 2 Zugelassene Stellen werden auch als "notifizierte Stellen" bezeichnet. m Fall des Systems der Konformitätsbescheinigung 1 + hat der Hersteller eine Konformitätserklärung für das Produkt zu erstellen. 3.2 Zuständigkeiten Aufgaben des Herstellers Werkseigene Produktionskontrolle Der Hersteller hat im Herstellwerk ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einzurichten und laufend aufrechtzuerhalten. Alle vom Hersteller vorgesehenen Elemente, Anforderungen und Vorschriften, einschließlich der Aufzeichnungen der Ergebnisse, sind systematisch in Form schriftlicher Betriebs- und Verfahrensanweisungen festzuhalten. Das System der werkseigenen Produktionskontrolle hat sicherzustellen, dass das Produkt mit der Europäischen übereinstimmt. Der Hersteller hat im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle Prüfungen und Kontrollen nach dem in festgelegten Prüfplan durchzuführen. Einzelheiten über den Umfang, die Art und die Häufigkeit der im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle durchzuführenden Prüfungen und Kontrollen haben dem festgelegten Prüfplan zu entsprechen, der ein Teil der technischen Dokumentation ist. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Bei nicht zufriedenstellenden Prüfergebnissen hat der Hersteller unverzüglich Maßnahmen zur Behebung der Mängel zu ergreifen. Bauprodukte oder Bestandteile, die nicht den Anforderungen entsprechen, sind zu beseitigen. Nach Behebung der Mängel ist die jeweilige Prüfung - falls ein Nachweis technisch erforderlich ist - unverzüglich zu wiederholen. Die Aufzeichnungen über die werkseigene Produktionskontrolle sind der zugelassenen Stelle zu übermitteln und mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Auf Verlangen sind die Aufzeichnungen dem Österreichischen nstitut für Bautechnik vorzulegen Sonstige Aufgaben des Herstellers Der Hersteller hat auf Grundlage eines Vertrages eine im Bereich Anschlüsse zugelassene Stelle mit den unter Punkt erforderlichen Aufgaben zu beauftragen. Der festgelegte Prüfplan ist zu diesem Zweck der zugelassenen Stelle zur Verfügung zu stellen. Sobald alle Kriterien der Konformitätsbescheinigung, inklusive Zertifizierung, erfüllt sind, ist vom Hersteller eine Konformitätserklärung auszustellen, welche die Übereinstimmung des Bauprodukts mit bestätigt. 7 Der festgelegte Prüfplan ist beim Österreichischen nstitut für Bautechnik hinterlegt und wird nur der in das Verfahren der Konformitätsbescheinigung eingeschalteten zugelassenen Stelle ausgehändigt. Der festgelegte Prüfplan wird auch als Überwachungsplan bezeichnet.
11 Seite 9 ETA-13/ Aufgaben der zugelassenen Stelle Allgemeines Die durch den Hersteller beauftragte zugelassene Stelle hat die in den nachfolgenden Abschnitten beschriebenen Aufgaben durchzuführen und dies in Übereinstimmung mit dem festgelegten Prüfplan. Die Merkmale des Produkts und der Bestandteile sind, zusammen mit den erhaltenen Ergebnissen und den gezogenen Schlussfolgerungen, schriftlich in einem Bericht zu dokumentieren. Wenn alle Kriterien der Konformitätsbescheinigung erfüllt sind, ist von der zugelassenen Zertifizierungsstelle ein Konformitätszertifikat für das Produkt auszustellen, welches besagt, dass das Bauprodukt mit übereinstimmt. Wenn die Anforderungen und des festgelegten Prüfplans nicht länger erfüllt sind, hat die Zertifizierungsstelle das Konformitätszertifikat zu entziehen und das Österreichische nstitut für Bautechnik umgehend zu informieren Erstprüfung des Produkts Als Erstprüfung dürfen die Ergebnisse der als Teil der Beurteilung für die Europäische technische Zulassung durchgeführten Prüfungen herangezogen werden, solange sich bei der Herstellung oder im Herstellwerk nichts ändert. m Fall von Änderungen ist die erforderliche Erstprüfung zwischen dem Österreichischen nstitut für Bautechnik und der zugelassenen Stelle abzustimmen Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle Die zugelassene Stelle hat sich gemäß dem festgelegten Prüfplan zu vergewissern, dass das Herstellwerk, insbesondere Personal und Einrichtung, und die werkseigene Produktionskontrolle geeignet sind, die kontinuierliche und fachgerecht Herstellung der Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP nach den im Abschnitt" sowie in den Anhängen der Europäischen genannten Bestimmungen sicherzustellen Laufende Überwachung Die zugelassene Stelle hat mindestens einmal jährlich eine Überwachung des Herstellers des Bausatzes durchführen. Es ist unter Berücksichtigung des festgelegten Prüfplans nachzuweisen, dass das System der werkseigenen Produktionskontrolle und das angegebene Herstellungsverfahren aufrechterhalten werden. Auf Verlangen sind die Ergebnisse der Produktzertifizierung und der laufenden Überwachung dem Österreichischen nstitut für Bautechnik von der zugelassenen Stelle vorzulegen. Wenn die Anforderungen und des festgelegten Prüfplans nicht länger erfüllt sind, ist das Konformitätszertifikat zu entziehen und das Österreichische nstitut für Bautech[lik umgehend zu informieren Stichprobenprüfung im Werk entnommener Proben Während der Überwachungen hat die zugelassene Stelle im Herstellwerk Stichproben der Bestandteile der Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP zu entnehmen, um unabhängig Prüfungen durchzuführen. Probenahmen und Prüfungen sind gemäß dem festgelegten Prüfplan durchzuführen. 3.3 CE-Kennzeichnung Die CE-Kennzeichnung ist auf jedem Plattenanschluss oder "jeder Verpackungseinheit anzubringen. Den Buchstaben "CE" sind die Kennnummer der zugelassenen Zertifizierungsstelle und die folgenden begleitenden Angaben anzuschließen: - Name oder Kennzeichen und Anschrift des Herstellers - Die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde
12 Seite 10 ETA-13/ Nummer - Nummer des Konformitätszertifikats - Typenbezeichnung des Plattenanschlusses - Wesentliche Merkmale - Abmessungen (Höhe und Länge) - Wärmeleitfähigkeit des Wärmedämmstoffs 4 Voraussetzungen, unter denen die Brauchbarkeit des Produkts für den vorgesehenen Verwendungszweck gegeben ist 4.1 Herstellung Die Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP werden nach den Vorgaben und nach dem Herstellungsverfahren, wie es in der technischen Dokumentation identifiziert ist, hergestellt. 4.2 Verarbeitung Allgemeines Bei Bemessung und Verarbeitung sind EN sowie die am Ort der Verwendung geltenden Normen und Vorschriften zu beachten Bemessung der Anschlüsse Die Brauchbarkeit der Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP für den vorgesehenen Verwendungszweck ist unter folgenden Voraussetzungen gegeben. Entwurf und Bemessung des Plattenanschlusses und der angrenzenden Platten erfolgt auf Grundlage der EN und den Anhängen 1 bis 10. Werden die mit dem Plattenanschluss anzuschließenden Platten als Elementdecken ausgeführt, ist Anhang 8 zu berücksichtigen. Die konstruktiven Regeln gemäß Anhang 6 sind einzuhalten. Die Berechnung der Schnittgrößen darf nur durch linear-elastische Verfahren erfolgen. Verfahren mit Umlagerungen, der Plastizitätstheorie und nichtlineare Verfahren dürfen nicht angewandt werden. Die vereinfachte Annahme einer starren Auflagerung des stützenden Bauteils ist nur zulässig, wenn die Steifigkeitsverhältnisse von angeschlossenem und stützendem Bauteil durch diese Annahme ausreichend genau beschrieben werden. Andernfalls sind veränderliche Momente und Ouerkräfte entlang dem Plattenrand zu berücksichtigen. Die Plattenanschlüsse. sind zur lokal begrenzten Aufnahme von Torsionsmomenten, die zur Herstellung des Gleichgewichts erforderlich sind, nicht geeignet. Kleine Normalkräfte aus Zwängen in den Gurtstäben, wie sie am Ende der Linienlager z. B. neben freien Rändern oder Dehnfugen auftreten, dürfen rechnerisch vernachlässigt werden. Zwangsnormalkräfte in Richtung der Stäbe der Plattenanschlüsse sind zu vermeiden, siehe Beispiel im Anhang 7. Die Ouerkraftstäbe dürfen nur Zug kräfte aufnehmen und die Druckschublager dürfen nur Druck und Ouerkraft ausgesetzt werden. Dies gilt sowohl im Bauzustand als auch im Endzustand und für alle Lastkombinationen. Das im Anhang 5 angegebene Fachwerkmodel dient zur Bestimmung der inneren Kräfte und zur Austeilung der Bewehrung. Zur Bemessung des Plattenanschlusses sind die Schnittgrößen MEd und VEd im Bemessungsschnitt anzusetzen. Der Nachweis der Druckschublager, Zug- und/oder Ouerkraftstäbe ist an hand der nach dem Bemessungskonzept bestimmten Kräfte gemäß Anhang 5 durchzuführen. Der Nachweis der Übertragung der anstehenden Kräfte in das angrenzende Bauteil ist zu erbringen. 0B /12-011
13 Seite 11 Am Rand zur Dämmfuge ist eine Randbewehrung gemäß EN , Abbildung 9.8 anzuordnen. Die Spaltzugkräfte im Lasteinleitungsbereich der Platte sind nach Anhang 5 nachzuweisen. Liegt der Bemessungsschnitt außerhalb der Auflagerfläche, ist eine Aufhängebewehrung anzuordnen, die für die gesamte einwirkende Querkraft V Ed zu bemessen ist. Die Randeinfassung kann als Teil der Aufhängebewehrung betrachtet werden. Als Spaltzug- und Aufhängebewehrung können Steckbügel oder Gitterträger verwendet werden. Der Nachweis der Ermüdung infolge Temperaturdifferenz wurde im Rahmen des Zulassungsverfahrens erbracht. Werden die maximalen Abstände der Dehnungsfugen der externen Platte gemäß Anhang 7 eingehalten, sind keine weiteren Nachweise erforderlich. Die entsprechenden Untersuchungen wurden mit einer vertikalen Last von rund 50 % der Elementtragfähigkeit durchgeführt. Wenn die Anforderungen eingehalten werden, ist kein zusätzlicher Rissbreitennachweis an den Stirnseiten zu den Fugen sowie im Krafteinleitungsbereich des Plattenanschlusses erforderlich. Der Nachweis der Verformungen erfolgt unter der quasi-ständigen Einwirkungskombination. Die elastischen Verformungen des Plattenanschlusses sind in Anhang 7 beschrieben. Die Verformungen der angeschlossenen Platte infolge Last und Temperatur sind zu berücksichtigen. Falls erforderlich ist eine Überhöhung der Kragplatte vorzusehen. Der Plattenanschluss entspricht der Feuerwiderstandsklasse RE 120. Der Nachweis der angrenzenden Bauteile ist gesondert zu führen. Die Minderung des bewerteten Norm-Trittschallpegels ßL n, w, gemäß Anhang 10 kann als Grundlage für ausgewählte Einbausituationen nach Anhang 1 verwendet werden. Für ausgewählte Einbausituationen nach Anhang 1 dürfen die in Anhang 9 angegebenen längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten '' zugrunde gelegt werden. Alternativ kann ein detaillierter Nachweis nach EN SO 6946 und EN SO mit den in Anhang 9 angegebenen Wärmeleitfähigkeiten geführt werden. 4.3 Einbau der Plattenanschlüsse Der Einbau der Plattenanschlüsse hat gemäß der Montageanleitung des Herstellers zu erfolgen, wobei auf die richtige Ausrichtung des Elements bezüglich der Kragplatte zu achten ist. Biegen der Bewehrung sowie Verschieben der Bewehrung und der Druckschublager ist zu vermieden. Die Elemente sind so zu halten, dass sich die Elemente weder beim Verlegen der Bewehrung noch während des Betoniervorganges verschieben. Um eine vollständige und fachgerecht Verarbeitung zu gewährleisten, ist vor dem Betonieren eine abschließende Prüfung des lasttragenden, wärmedämmenden Elements durchzuführen. 5 Empfehlungen für den Hersteller 5.1 Allgemeines Es liegt in der Verantwortung des Zulassungsinhabers, dass alle notwendigen nformationen bezüglich Bemessung und Ausführung gemäß den Punkten 1, 2 und 4 sowie den Anhängen der Europäischen, den bei Planung und Ausführung der Tragwerke mit den Halfen so ElemenTen HT-HP und -SP betroffenen zur Kenntnis gebracht werden. Mehrdeutige nformationen zur Montage der Elemente sind zu vermeiden. An jedem Element sind Pfeile, die die Einbaurichtung anzeigen, anzubringen. Eine Montageanleitung, vorzugsweise in bildlicher Form, ist jeder Verpackungseinheit beizufügen.
14 Seite 12 Beschädigte Produkte dürfen nicht eingebaut werden. 5.2 Empfehlungen zu Verpackung, Transport und Lagerung Die Halfen so ElemenTe HT-HP und -SP sind gegen jede Art von Beschädigung und schädlichen Auswirkungen von Feuchtigkeit während des Transports und der Lagerung zu schützen. Um die Elemente trocken und intakt zu halten, sind sie auf der Baustelle auf einer starren, sauberen Oberfläche zu lagern. 5.3 Empfehlungen zu Verwendung, nstandhaltung und Reparatur der Tragkonstruktionen Die Beurteilung der Brauchbarkeit beruht auf der Annahme, dass keine nstandhaltungsmaßnahmen während der angenommenen vorgesehenen Nutzungsdauer erforderlich sind. Sollten Reparaturen notwendig sein, so ist eine Bewertung des jeweiligen Falls durchzuführen. m Falle einer größeren Beschädigung eines Anschlusses sind unverzüglich Maßnahmen hinsichtlich des mechanischen Widerstands und der Stabilität des Tragwerks einzuleiten. Für das Österreichische nstitut für Ba Dipl.-ng. Dr. Rainer Mikulits 0B /12-011
15 Seite 13 Typ HT -HP/-SP MV BALKON o ('") A T ~ 280 (HT-HP) ~ 320 (HT-SP) DECKE 80 (HT-HP) 1~0 (HT-SP) ~ '~;,r>< :!> Nichtrostender Stahl (, 8etonslahl / -öl.,'51 ', '-.! Druckschublaaer _ U / '" Betonstahl B500B. ~. \ Beton,~ ' ;' Festgkeitsklasse > C 20/25 ') '...i.. (-i / / / J l!)! Auflage( / / ;;;1 Beton Festlgkeilsklasse > C 20/25 ') _.~- ~._-_.~-----_. -- o 1.0 C'") V.<:: V o <0 Abbildung 1: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE 120 im eingebauten Zustand BALKON ~ 280 (HT-HP) ---~ -::-: 32:-::- 0 (HT-SP) -, DECKE 80 (HT-HP) r 120 (HT-SP) Nichtrostender Betonstahl B500 NR Betonstahl B500B..51 Betonstahl B500B Druckschubla er ) Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 / / / / / / / '/ / Auflager / /'._._.._._.L. o 1.0 C'") V.<:: V o <0 Abbildung 2: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE120 im eingebauten Zustand BALKON DECKE 1-80 (HT-HP) 120 (HT-SP) Nichtrostender Betonstahl B500 NR (,..,.. '..,,,, \ J i ~ <~ i <> :!> ~. :::J. ".', ". Druckschublaaer / i ~ 1 ""0-1//. / '721' / Beton / Festigkeitsklasse ~ C 20/25 -, ". ", ~,. ~e; tigk.e ~tskl~se ~ ~ 20/25 ~ / Auflager / _.\...-_- --_._--- -_..- A o 1.0 C'") V.<:: V o <0 Abbildung 3: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE120 im eingebauten Zustand 1) EN , Abschnitt 4 gilt auch für die Mindestbetonfestigkeit und die Mindestbetondeckung. Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Abmessungen in mm Anhang 1 Seite 1/7
16 Seite 14 ETA-13/0546 /,--,J (HT-HP) 120 (HT-SP) Abbildung 4: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE 120 im eingebauten Zustand (Beispiel indirekte Lagerung) / 80 (HT-HP) 120 (HT-SP) Abbildung 5: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV RE 120 im eingebauten Zustand (Beispiel direkte Lagerung) Abmessungen in mm Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Anhang 1 Seite 2/7
17 Seite 15 Typen HT-HP/-SP MV-... -OD/-OU/-WD/-WU <: 175 DECKE BALKON o ('") \J (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 \J Beton Festigketsklasse ~ C 20/25 Betonstahl B500B Druckschub a er Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 ) Abbildung 6: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV-... -OD RE 120 im eingebauten Zustand BALKON <: 175 o ('") \J (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 8etonstahl Druckschubla er Beton FesUgkeitsklasse ~ C 20/25 ) Nichtrostender Stahl o <0..-- \J Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 Abbildung 7: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV-... -OU RE 120 im eingebauten Zustand 1) EN , Abschnitt 4 gilt auch für die Mindestbetonfestigkeit und die Mindestbetondeckung. Abmessungen in mm Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Anhang 1 Seite 3/7
18 Seite 16 Typen HT-HP/-SP MV-... -OD/-OUl-WD/-WU BALKON o C") 111 (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 ) getonstahl / ~! ~ Druckschublaaer Beton ~ Festigkeitsklasse > C 20/25 1) "W " >v >.. \Nichtrosten:er Stahl Abbildung 8: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV-... -WD RE 120 im eingebauten Zustand BALKON 2: 175 i 0 (HT-HP) C") (HT-SP) , ) ~ ~,.- getonstahl / ;1 ~ vx.0 ~ DruckschublaQer ) Belon ~ Fesligkeilsklasse > C 20/25 1) ; X" Stahl \~;Ohl'O'le"d" _._---_._ Abbildung 9: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP MV-... -WU RE 120 im eingebauten Zustand 1) EN , Abschnitt 4 gilt auch für die Mindestbetonfestigkeit und die Mindestbetondeckung. Abmessungen in mm Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Anhang 1 Seite 4/7
19 Seite 17 ETA-13/0546 Typ HT-HP/-SP ZV BALKON DECKE (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 Nichtrostender Betonstahl B500 NR Druckschubla er Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 o l!'l C') V.c V o <.D ~ Auflager L/-...LLL Abbildung 10: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP ZV RE 120 im eingebauten Zustand BALKON (HT-HP) 80 (HT-SP) 120 DECKE Nichtrostender Betonstahl B500 NR Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 Beton Festigkeitsklasse ~ C 20/25 o l!'l C') V.c V o <.D ~ Abbildung 11: Halfen so ElemenT HT -HP/-SP ZV RE 120 im eingebauten Zustand 2) Einbindetiefe des B500 NR von 100 mm in den angrenzenden Beton Abmessungen in mm Anhang 1 Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Seite 5/7 0B /12-011
20 Seite 18 BALKON DECKE Nichtrostender Betonstahl B500 NR Beton Festigkeitsklasse 2:. C 20/25 Beton Festigkeitsklasse 2:. C 20/25 Abbildung 12: Halfen so ElemenT HT-HP/-SP ZV RE 120 im eingebauten Zustand mit einer Schlaufe gemäß EN BALKON (HT-HP) 80 (H T-SP) 120 DECKE Nichtrostender Betonstahl B500 NR 8etonstahl Beton Festgkeitsklasse 2: C 20/25 L ~~~izl"?77~~~~~~~~~-~ spaltzugb ewehrung AbQildung 13: Halfen so ElemenT HT -HP/-SP ZV RE 120 im eingebauten Zustand mit einer kurzen Schlaufe 2) Einbindetiefe des B500 NR von 100 mm in den angrenzenden Beton Abmessungen in mm Halfen so ElemenT HT-HP und -SP Einbauzustand Anhang 1 Seite 6/7 0B /12-011
Europäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-13/1038 vom 26. März 2014. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik
Europäische Technische Bewertung ETA-13/1038 vom 26. März 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0358
Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-10/0255
Deutsches Institut für Bautechnik Anstalt des öffentlichen Rechts Kolonnenstr. 30 L 10829 Berlin Deutschland Tel.: +49(0)30 787 30 0 Fax: +49(0)30 787 30 320 E-mail: dibt@dibt.de Internet: www.dibt.de
MehrZulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-07/0211
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-98/0004
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 auf Basis der ETAG. 2 verwendet als Europäisches
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-06/0124
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrSchöck Isokorb Typ K110, K150, KP
Typ,, Typ Nach SIA 262 Inhalt Seite Bemessungstabelle 118 Schnitte/Dehnfugenabstand 119 Grundrisse/Überhöhung 120 Bauseitige Bewehrung 121 Feuerwiderstandsklasse R 90 ( F 90) und R ( F ) 20-21 117 Typ,,
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrDreidimensionale Wärmebrückenberechnung für das Edelstahlanschlusselement FFS 340 HB
für das Edelstahlanschlusselement FFS 340 HB Darmstadt 12.03.07 Autor: Tanja Schulz Inhalt 1 Aufgabenstellung 1 2 Balkonbefestigung FFS 340 HB 1 3 Vereinfachungen und Randbedingungen 3 4 χ - Wert Berechnung
Mehr28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3
28.8.2009 Amtsblatt der Europäischen Union L 226/3 VERORDNUNG (EG) Nr. 780/2009 DER KOMMISSION vom 27. August 2009 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 28a Absatz 2 Unterabsatz 3 sowie
MehrNachweis Wärmedurchgangskoeffizient und Temperaturfaktor
Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient und Temperaturfaktor Prüfbericht 428 43783/1 Auftraggeber Produkt Bezeichnung Abmessung BeClever Sp. z o.o. Ul. Malinowa 1 62-300 Wrzesnia Rollladen-Aufsatzkasten CB
MehrÄnderungen der MPBetreibV 2014
Änderungen der MPBetreibV 2014 3 Instandhaltung von Medizinprodukten (1) Die Instandhaltung von Medizinprodukten umfasst insbesondere Instandhaltungsmaßnahmen und die Instandsetzung. Instandhaltungsmaßnahmen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrZahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013. Pentaflex KB, Pentaflex FTS, Pentaflex OBS und Pentaflex ABS
Prüfbericht Zahl OIB-140-002/98-011 Zahl: 23406/2013 Zeichen: My Datum: 23.11.2013 Auftrag: Beauftragt wurde die Prüfung der Fugenbleche KB, FTS, OBS und ABS zur Abdichtung von Arbeitsfugen und Sollrissquerschnitten
MehrAbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen IP-BWU03-1-16.5.235
M ~A. r""~ MPA STUTTGART Otto.Graf.lnstitut Materialprüfungsanstalt. UniversitätStuttgart AbteilungBrandschutz - Referat Brandverhaltenvon Baustoffen Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Prüfzeugnis
MehrÄnderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000
Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung an ISO 9001: 2000 Dr. Martin Czaske Sitzung der DKD-FA HF & Optik, GS & NF am 11. bzw. 13. Mai 2004 Änderung der ISO/IEC 17025 Anpassung der ISO/IEC 17025 an ISO 9001:
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrNachweis Wärmedurchgangskoeffizient und Temperaturfaktor
Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient und Temperaturfaktor Prüfbericht 428 33114/2 Auftraggeber Produkt Bezeichnung BC 20 Außenmaß BeClever Sp. z o.o. ul. Malinowa 1 62-300 Wrzesnia Polen Rollladenkasten
MehrHaft- und Lesbarkeitsprüfung für Kennzeichnungsschilder
1. Zweck Die Norm IEC 60079-0 (Ed. 6)sowie EN 60079-0:2012 fordern im Abschnitt 29.2 eine deutlich lesbare Kennzeichnung von elektrischen Geräten. Die Richtlinie 94/9/EG (ATEX Richtlinie) fordert im Abschnitt
MehrManagementbewertung Managementbewertung
Managementbewertung Grundlagen für die Erarbeitung eines Verfahrens nach DIN EN ISO 9001:2000 Inhalte des Workshops 1. Die Anforderungen der ISO 9001:2000 und ihre Interpretation 2. Die Umsetzung der Normanforderungen
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm Software-Qualität (Stand: Oktober 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 2601-2108 Fax: +49 30 2601-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de Zertifizierungsprogramm
MehrDEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK Anstalt des öffentlichen Rechts 10829 Berlin, 4. Dezember 2001 Kolonnenstraße 30 L Telefon: (0 30) 7 87 30 206 Telefax: (0 30) 7 87 30 320 GeschZ.: IV 45-1.19.11-194/01
MehrMaintenance & Re-Zertifizierung
Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0
MehrLeitfaden für die Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklasse 2
Technische Universität München. MPA BAU Abt. Massivbau. 80290 München. Germany Leitfaden für die Überwachung des Einbaus von Beton der Überwachungsklasse 2 MPA BAU Abteilung Massivbau Theresienstraße 90
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrWorkbook 2-35. Statik 36-49. Feuerwiderstand 50-53. Ästhetik 54-55. Ökologie 56-73. Schallschutz 74-89. Raumakustik 90-101. Wärmeschutz 102-113
2-35 Statik 36-49 Feuerwiderstand 50-53 Ästhetik 54-55 Ökologie 56-73 Schallschutz 74-89 Raumakustik 90-101 Wärmeschutz 102-113 Ausführungsplanung Workbook 114-121 122-127 Montage Multifunktional Wärmeschutz
MehrDer neue Schöck Isokorb XT Wärmeschutz
Wärmeschutz Die ÖNorm B 8110-1 und die Anforderungen an Wärmebrücken Die ÖNorm B 8110-1 vom August 2007 regelt die Anforderungen an den Heizwärmebedarf. Einer Verschärfung der Anforderungen um ca. 20 %
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
Mehr1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen
1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die
MehrVerordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO)
November 2013 Aktualisierung (Stand 6/2015) Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten (EU-BauPVO) Frequently Asked Questions Teil IV VORBEMERKUNG
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrBESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens
BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen
MehrEntwicklung Bausysteme
Betoneinbauteile aus Baustahl mit angeschweißter Bewehrung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Material... 2 2.1. Flachstahl DIN EN 10025... 2 2.2. Profilstahl DIN EN 1025... 2 2.3. Rohrprofile,
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrPrüfbericht 10-000534-PB01-K20-06-de-01
84 5 78 48 64 18 Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient Prüfbericht -000534-PB01-K20-06-de-01 Grundlagen EN ISO 077-2 : 2003- Wärmetechnisches Verhalten von Fenstern, Türen und Abschlüssen - Berechnung des
Mehr33609 Bielefeld Thermisch getrenntes Metallprofil, Profilkombination: Pfosten
Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient Prüfbericht 422 37735/2 Auftraggeber Produkt SCHÜCO International KG Karolinenstraße 1-15 33609 Bielefeld Thermisch getrenntes Metallprofil, Profilkombination: Pfosten
MehrEuropäische Technische Zulassung ETA-06/0259
Ermächtigt und notifiziert gemäß Artikel 10 der Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte (89/106/EWG) Europäische
MehrBericht Nr. H.0906.S.633.EMCP-k
Beheizung von Industriehallen - Rechnerischer Vergleich der Wärmeströme ins Erdreich bei Beheizung mit Deckenstrahlplatten oder Industrieflächenheizungen Auftragnehmer: HLK Stuttgart GmbH Pfaffenwaldring
MehrMitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)
20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll
MehrNachweis Wärmedurchgangskoeffizient
Nachweis Wärmedurchgangskoeffizient Prüfbericht 426 36647/1 Auftraggeber ALUMINCO S.A. Megali Rahi 32011 INOFITA VIOTIAS Griechenland Produkt Türpaneel mit 2 Ausfachungen Bezeichnung P 103 Bautiefe Paneel:
MehrAbweichungen. Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften
Abweichungen Anforderungen / Zitate aus den Rechtsvorschriften AMWHV [...] Alle Abweichungen im Prozess und von der Festlegung der Spezifikation sind zu dokumentieren und gründlich zu untersuchen. [...]
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12258 16. Wahlperiode 16. 03. 2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften A. Problem und Ziel DiesesGesetzdientvornehmlichderUmsetzungderRichtlinie2007/47/EGdes
MehrHALFEN BALKONANSCHLUSS HIT Z_HIT-ZV 10/15 BETON
HALFEN BALKONANSCHLUSS HT Z_HT-ZV 10/15 BETON HALFEN HT SO-ELEMENT ZV Allgemeine Hinweise Verwendung von Fremdprodukten Diese Zulassung ist nur gültig Original HALFEN Produkte, die durch HALFEN hergestellt
MehrDIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?
Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrGesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)
Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen
MehrUNTERSUCHUNGSBERICHT
UNTERSUCHUNGSBERICHT Auftraggeber: Peca Verbundtechnik GmbH Industriestraße 4-8 96332 Pressig Antragsteller: Max Frank GmbH & Co. KG Mitterweg 1 94339 Leiblfing Inhalt des Antrags: Rechnerische Bestimmung
MehrHäufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:
Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrEnergieeffizienz bei Elektromotoren
Energieeffizienz bei Elektromotoren Energieeffizienz bei Elektromotoren Konsequenzen aus der Durchführungsverordnung Nr. 640/2009 vom 22.Juli 2009 zur Richtlinie 2005/32/EG (EuP - Richtlinie) Energieeffizienz
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 2
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 1 2 Konstruktionsbeschreibung...1 3 Berechnungsgrundlagen...2 4 Randbedingungen für die Berechnung... 4 5 Berechnungsergebnisse...4 6 Ergebnisinterpretation... 5 7 Zusammenfassung...
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrVergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24
Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49
MehrERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26
ZERTIFIKAT ISO 9001:2008 DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen R E M A An l a g e n b a u G m b H Zertifizierter Bereich: Konstruktion, Produktion und Errichtung von Sortier-
MehrMean Time Between Failures (MTBF)
Mean Time Between Failures (MTBF) Hintergrundinformation zur MTBF Was steht hier? Die Mean Time Between Failure (MTBF) ist ein statistischer Mittelwert für den störungsfreien Betrieb eines elektronischen
MehrBezeichnung Convert Alu Spacer 6,5 mm x 15,5 mm Zweischeiben-Isolierverglasung 6,5 mm x 11,5 mm Dreischeiben-Isolierverglasung
Nachweis längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizient Prüfbericht 427 42489/1 Auftraggeber Alu Pro s.p.a. Via a. Einstein 8 30033 Noale/Ve Italien Grundlagen EN ISO 10077-2 : 2003 Wärmetechnisches Verhalten
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrAngenommen am 14. April 2005
05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
Mehr4.2.2.5 Beispiele zum längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ und Temperaturfaktor f Rsi
4.2.2.5 Beispiele zum längenbezogenen Wärmedurchgangskoeffizienten Ψ und Temperaturfaktor f Rsi Mit der Berechnung des Isothermenverlaufes können der längenbezogene Wärmedurchgangskoeffizient Ψ und der
MehrZwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung
Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN
MehrDURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb
MehrQualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de
Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) MPV Ausfertigungsdatum: 20.12.2001 Vollzitat: "Medizinprodukte-Verordnung vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), die zuletzt durch Artikel
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrNr. 0203020400100000801026
EN 998-1:2010 LEISTUNGSERKLÄRUNG GEMÄSS ANHANG III DER VERORDNUNG (EU) NR. 305/2011 Nr. 1 EINDEUTIGER KENNCODE DES PRODUKTES: 2 VERWENDUNGSZWECK(E): EN 998-1:2010 Putzmörtel Mauermörtel 3 HERSTELLER: Sika
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II
1 von 5 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2004 Ausgegeben am 28. Jänner 2004 Teil II 57. Verordnung: Konformitätsbewertung von Medizinprodukten [CELEX-Nr.: 32000L0070, 32001L0104,
MehrBei Unklarheiten empfehlen wir, immer einen entsprechenden Gutachter einzuschalten
... weil die Natur den Ton angibt INFO: 016_1 EINBAUHINWEISE DERNOTON - Produkte DERNOTON - FERTIGMISCHUNG BA für die vertikale Abdichtung an Bauwerken Die DERNOTON -Fertigmischung BA erreicht nur dann
MehrQualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung
Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach 135 Abs. 2 SGB V zur Funktionsanalyse eines Herzschrittmachers (Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle) * 155. Ergänzungslieferung,
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.
30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION
PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrOECD Programme for International Student Assessment PISA 2000. Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest. Deutschland
OECD Programme for International Student Assessment Deutschland PISA 2000 Lösungen der Beispielaufgaben aus dem Mathematiktest Beispielaufgaben PISA-Hauptstudie 2000 Seite 3 UNIT ÄPFEL Beispielaufgaben
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrVERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)
VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS
MehrVdS Schadenverhütung GmbH. Bereich Security
VdS Schadenverhütung GmbH Bereich Security Prüfvereinbarung Nr. 2015 xxx Auftraggeber: Die nachfolgende Vereinbarung wurde zwischen dem Antragsteller und VdS Schadenverhütung GmbH geschlossen und ist Grundlage
MehrKeine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung
Seite 1 von 5 Keine CE-Kennzeichnung ohne klinische Bewertung Medizinprodukte können in der Regel nicht ohne klinische Daten und deren Bewertung auf den Markt gelangen. Zudem besteht für Medizinprodukte
MehrTechnische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004
Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...
MehrEinführung in die DIN EN 1090
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mecklenburg-Vorpommern GmbH Einführung in die DIN EN 1090 6. Rostocker Schweißtage 12.-13. November 2013 Vortragsinhalt Wesentliche Unterschiede zwischen der
MehrZugversuch. Laborskript für WP-14 WS 13/14 Zugversuch. 1) Theoretische Grundlagen: Seite 1
Laborskript für WP-14 WS 13/14 Zugversuch Zugversuch 1) Theoretische Grundlagen: Mit dem Zugversuch werden im Normalfall mechanische Kenngrößen der Werkstoffe unter einachsiger Beanspruchung bestimmt.
MehrNotifizierung von Zertifizierungsstellen
Notifizierung von Zertifizierungsstellen PEFC Austria stellt auf Grundlage eines schriftlichen Notifizierungsvertrags mit der Zertifizierungsstelle die Einhaltung der folgenden Anforderungen sicher: Die
Mehr9001 weitere (kleinere) Änderungen
6.2 Ziele: SMARTE Ziele: was, Ressorucen, Verantwortung, Termin, Bewertung der Ergebnisse (für ecco nicht nue, wurde aber betont) 6.3 Änderungen: Der Einfluss von Änderungen am QMS uss bewertet werden
MehrWeisung 2: Technische Anbindung
SIX Structured Products Exchange AG Weisung : Technische Anbindung vom.04.05 Datum des Inkrafttretens: 0.07.05 Weisung : Technische Anbindung 0.07.05 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen
MehrMessmittelfähigkeit. Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011
Messmittelfähigkeit Andreas Masmünster, Quality Control Event, 30. Juni 2011 Agenda Messmittel Allgemeines Methode 1 Methode 2 Ziel der Methoden Praktischer Teil nach Methode 2 Formblatt Schlussfolgerung
MehrANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3
ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung
Mehr