Standesamt Würzburg - Heiratsbüro - Rückermainstr. 2 (Rathaus, I. Stock, Zimmer 127 und 130)

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1 Standesamt Würzburg - Heiratsbüro - Rückermainstr. 2 (Rathaus, I. Stock, Zimmer 127 und 130) und 2419 Fax: heirat@stadt.wuerzburg.de Öffnungszeiten: Eheurkunden: Mo, Mi: Uhr (Anzahl) Di, Do*: Uhr und Uhr Fr*: Uhr *an den Trautagen Donnerstag und Freitag nur nach Terminvereinbarung. Eine Terminvereinbarung für Ihre Vorsprache wird generell empfohlen! - Interne Bearbeitungsvermerke - Eingang: /E Nr. Trautag: /Uhrzeit: Unterlagen vollständig? ja nein Gebühr beglichen ja nein A5: A4: mehrsprachig: Gemeinsame Beitrittserklärung zur Anmeldung einer Eheschließung in Würzburg bei aktuellem Aufenthalt im Ausland es besteht kein aktueller Wohnsitz in Deutschland; Bei Bedarf: Bevollmächtigung Dritter zur Erledigung erforderlicher Formalitäten: Anmeldung der Eheschließung, Antrag auf Anerkennung ausländischer Ehescheidungen wie auch Antragstellung auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses Bitte Felder ausfüllen, bzw. Zutreffendes im entsprechenden Kästchen ankreuzen. Unvollständige Angaben können Rückfragen ergeben, die zu einer Verzögerung im gesamten Anmeldeverfahren führen können. Die Daten werden zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigt. Sie werden aufgrund des Personenstandsgesetzes, Bürgerlichen Gesetzbuches und dessen Einführungsgesetzes erhoben. Diese Beitrittserklärung umfasst auch mögliche Vollmachtserteilungen. 1. Angaben zur Person Verlobter (Mann): Familienname: ggf. Geburtsname: Vorname(n): Staatsangehörigkeit: deutsch Geburtsdatum, Ort, Standesamt und Nr.: PLZ, Wohnort: Kreis, Provinz, Bundesstaat: Staat: Straße und Hausnummer: Telefon: -Adresse: Ausgewiesen durch Personalausweis Reisepass. Ich war noch nie in Deutschland wohnhaft Ich war zuletzt mit folgend angeführter Wohnadresse in Deutschland gemeldet: (Straße, Nr., PLZ, Ort) Fortzug/Abmeldung ins Ausland erfolgte am: Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft:.. Eintragung in die Eheurkunden gewünscht? 1. ja nein Familienstand: ledig geschieden verwitwet.. Anzahl der Vorehen/Lebenspartnerschaften:

2 Nur im Falle frührer Eheschließung(en)/Lebenspartnerschaft(en) auszufüllen - Verlobter Daten der letzten Ehe /Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtlich): Name, Vorname letzte(r) Partner/Partnerin und Nationalität: Aufgelöst durch Angaben zu einer weiteren Vorehe/Lebenspartnerschaft (falls mehr als 2 Vorehen/Lebenspartnerschaften, diese Seite bitte mehrfach ausfüllen!) Name, Vorname des Partners/ der Partnerin und Nationalität: Aufgelöst durch Ehefähigkeit: Ich bin voll geschäftsfähig: ja nein, ich bin noch minderjährig nein, weil Nur im Falle eingeschränkter Geschäftsfähigkeit auszufüllen: Ist eine Betreuung gerichtlich angeordnet? ja nein Im Falle einer angeordneten Betreuung: Name/Anschrift des Betreuers 2. Angaben zur Person - Verlobte (Frau) Familienname: ggf. Geburtsname: Vorname(n): Staatsangehörigkeit: deutsch Geburtsdatum, Ort, Standesamt und Nr.: PLZ, Wohnort: Kreis, Provinz, Bundesstaat: Staat: Straße und Hausnummer: Telefon: -Adresse: Ausgewiesen durch Personalausweis Reisepass.

3 Ich war noch nie in Deutschland wohnhaft Ich war zuletzt mit folgend angeführter Wohnadresse in Deutschland gemeldet: (Straße, Nr., PLZ, Ort) Fortzug/Abmeldung ins Ausland erfolgte am: Rechtliche Zugehörigkeit zu einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft:.. Eintragung in die Eheurkunden gewünscht? 2. ja nein Familienstand: ledig geschieden verwitwet.. Anzahl der Vorehen/Lebenspartnerschaften: Nur im Falle frührer Eheschließung(en)/Lebenspartnerschaft(en) auszufüllen - Verlobte Daten der letzten Ehe /Lebenspartnerschaft (gleichgeschlechtlich): Name, Vorname letzte(r) Partner/Partnerin und Nationalität: Aufgelost durch Angaben zu einer weiteren Vorehe/Lebenspartnerschaft (falls mehr als 2 Vorehen/Lebenspartnerschaften, diese Seite bitte mehrfach ausfüllen!) Name, Vorname des Partners/ der Partnerin und Nationalität: Aufgelost durch Ehefähigkeit: Ich bin voll geschäftsfähig: ja nein, ich bin noch minderjährig nein, weil Nur im Falle eingeschränkter Geschäftsfähigkeit auszufüllen: Ist eine Betreuung gerichtlich angeordnet? ja nein Im Falle einer angeordneten Betreuung: Name/Anschrift des Betreuers 3. Gemeinsame Erklärungen: Wir sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt, auch nicht durch frühere leibliche Verwandtschaft. Wir sind keine voll- oder halbbürtigen Geschwister, auch nicht durch Annahme als Kind (Adoption) Wir sind in folgender Weise miteinander verwandt:

4 4. Name in der Ehe: Informationen zur Namensführung in einer Ehe nach deutschem Recht Die Ehegatten können durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten bei oder auch nach der Eheschließung den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen des Mannes oder der Frau zum (gemeinsamen) Ehenamen bestimmen ( 1355 Abs. 2 und 3 BGB). Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesbeamten einzutragen ist. Ein zur Zeit der Eheschließung geführter Name besteht meist aufgrund Vorehe oder früherer Lebenspartnerschaft. Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführtennamen (getrennte Namensführung). Doppelname : Führen die Ehegatten wie umseitig beschrieben einen gemeinsamen Ehenamen, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Eine Voranstellung oder Anfügung ist nicht möglich, wenn der Ehename aus mehreren Teilen besteht. Besteht der Name des hinzufügenden Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Hinzufügung kann widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Hinzufügungserklärung nicht zulässig. Die Erklärung und der Widerruf sind an keine Frist gebunden (vgl Abs. 4 BGB). Die Führung eines Doppelnamens für beide Partner durch Hinzufügung ist nach deutschem Recht nicht vorgesehen! Die Frage, ob die Heimatbehörden eines Ausländers dessen Erklärung zugunsten des Rechts eines anderen Staates anerkennen, sollten ausländische Verlobte zuvor mit den zuständigen Behörden ihres Heimatstaates klären. Sie haben bei einer Heirat in Deutschland die Möglichkeit eine vom deutschen Recht abweichende Namensentscheidung zu treffen, die nach dem Heimatrecht eines Verlobten zulässig ist. Lassen Sie sich diese mögliche Namensführung am Besten durch die zuständige Behörde im Heimatstaat vorab bestätigen und legen Sie diese Bestätigung bei der Anmeldung mit vor. (Bei A. Ihre Entscheidung zur Namensführung nach deutschem Recht: (Bei Auslandsbeteiligung alternativ B.) Wir wollen keinen Ehenamen bestimmen und unsere zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiterführen. Wir wollen einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen Ehename soll der Geburtsname des Mannes Geburtsname der Frau Name des Mannes zum Zeitpunkt der Eheschließung Name der Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung werden. Mögliche Hinzufügung zum gemeinsamen Ehenamen, wenn gewünscht: Da mein Name nicht Ehename wird, will ich der Verlobte/die Verlobte meinen Geburtsnamen meinen bei der Eheschließung geführten Familiennamen dem künftigen Ehenamen voranstellen anfügen und den Doppelnamen führen. B. Soweit zumindest einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt können Sie alternativ Ihre Namensentscheidung auch nach Heimatrecht hier angegen: Wir beabsichtigen nach dem Recht des Staates folgende Namensführung: Mann: Frau:

5 5. Belehrung Vollmacht - Unterschriften Belehrung: Alle Angaben (auch auf Beiblättern) haben wir nach bestem Wissen gemacht. Uns ist bekannt, dass falsche oder unvollständige Angaben gegenüber dem Standesamt als Ordnungswidrigkeit (u.u. auch strafrechtlich) geahndet werden können. Wir haben nichts verschwiegen, was zu einer Aufhebung der Ehe führen kann. Die vorstehenden namensrechtlichen Informationen haben wir zur Kenntnis genommen und verstanden. Vollmacht: Da wir beide im Ausland wohnhaft sind und zur Anmeldung vorab nicht nach Deutschland zum Standesamt kommen können bevollmächtigen wir Herrn/Frau Familienname, Vornamen, PLZ, Wohnort, Straße und Hausnr.) die Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt einzureichen und notwendige Formalitäten im Rahmen der Anmeldung abzuwickeln und die Anmeldung als Bevollmächtigter gegenzuzeichnen. Weiterhin bevollmächtige ich/ bevollmächtigen wir, der Verlobte / die Verlobte / die Verlobten voran stehend angeführte(n) Bevollmächtigte(n) alle notwendigen Formalitäten im Rahmen einer erforderlichen Anerkennung meiner / unserer jeweiligen Ehescheidung(en) für den deutschen Rechtsbereich in meinem / unserem Namen zu erledigen. Die Vollmacht umfasst auch die Unterzeichnung entsprechend erforderlicher Anträge. (Hinweis : Bevollmächtigte müssen sich ausweisen können!) Diesen Absatz nur bei direkter schriftlicher Anmeldung, ohne Bevollmächtigten ausfüllen, wenn ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates nicht vorgelegt werden kann: Ich, der Verlobte/ die Verlobte / Wir beantrage(n) mit dieser Beitrittserklärung gleichzeitig auch die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses, weil mein/unser Heimatstaat kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt. Frühere Anträge auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland gibt es keine. (Falls ja bitte Kontakt mit dem Standesamt aufnehmen) Zur Gebührenfestsetzung für die Befreiung beim Oberlandesgericht Bamberg mache(n) ich/wir ergänzend folgende Angaben (Das monatliche Nettoeinkommen ist für ausländische Staatsangehörige ohne Ehefähigkeitszeugnis immer anzugeben!): : Verlobter: Erforderliche Unterschriften: Verlobte:, den (Ort) (Datum) Verlobter* Verlobte* *Eigenhändige Unterschrift (Vor- und Familienname) WICHTIGER HINWEIS zur verfahrensrechtlichen Verwertbarkeit einer Vollmacht: Sofern sich beide Verlobten im Ausland aufhalten und die Beitrittserklärung dort ausfüllen, ist die eigenhändige Unterschrift beider Verlobten im Beisein eines deutschen Konsularbeamten einer nahe gelegenen deutschen Auslandsvertretung zu leisten. Die deutsche Auslandsvertretung wird ersucht die eigenhändige Unterschrift der Verlobten zu beglaubigen. Das Inhaltsverständnis ist für ausländische Antragsteller durch Vorlage geeigneter Nachweise der Kenntnisse der deutschen Sprache, bzw. durch Bestätigung des Inhaltsverständnisses durch einen berechtigten Konsularbeamten der deutschen Auslandsvertretung für ausländische Verlobte zu bestätigen. Wurde ein geeigneter Dolmetscher zugezogen oder war der Konsularbeamte selbst als Dolmetscher tätig, wird die deutsche Auslandsvertretung gebeten dies ebenfalls zu vermerken.

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