8 Raum- und Gebäudetrennwände

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1 Inhaltsübersicht 8 Raum- und Gebäudetrennwände 8.1 Einführung 8.2 Anforderungen an den Wärmeschutz 8.3 Anforderungen an den Schallschutz 8.4 Anforderungen an die Luftdichtheit 8.5 Anforderungen an den Brandschutz 8.6 Bemerkungen zum Wärmespeichervermögen eines Gebäudes Wärmespeichervermögen und Heizsystem Wärmespeichervermögen und Jahres-Heizwärmebedarf 8.7 Wände innerhalb einer Wohnung Übersicht über die Anforderungen Schalldäung der Innenwände Übersicht über die Anforderungen Türen für Verbesserung des Wärmeschutzes vorhandener 8.9 Gebäudetrennwände Übersicht über die Anforderungen Aufbau der Gebäudetrennwände 8/1

2 Anforderungen an den Wärmeschutz 8 Raum- und Gebäudetrennwände 8.1 Einführung Wände in einem Wohnhaus haben sehr unterschiedliche Aufgaben: Innerhalb einer Wohnung grenzen die Innenwände Wohnräume voneinander ab. Solche Wände können auch aus statischen Gründen erforderlich sein, um beispielsweise Deckenplatten zu tragen oder das Gebäude auszusteifen. Dementsprechend werden tragende und nicht tragende Innenwände unterschieden. trennen Wohnungen voneinander bzw. von Treppenräumen oder gewerblich genutzten Räumen. Schließlich haben die sogenannten Gebäudetrennwände die Aufgabe, aneinander gereihte Wohnhäuser bautechnisch voneinander abzuschließen. haben oft, Gebäudetrennwände stets tragende Funktion. Die nachstehenden Abschnitte nennen Anforderungen an den Wärme-, Schall-, Brandschutz und die Luftdichtheit solcher Wände und gehen auf die Auswirkung ihres Wärmespeichervermögens ein. 8.2 Anforderungen an den Wärmeschutz Nachweis der Begrenzung des Jahres-Heizwärmebedarfs (Anlage 1 Ziffer 1 und 6 der WSVO) WÄRMESCHUTZVERORDNUNG 95 Vereinfachtes Nachweisverfahren (Anlage 1 Ziffer 7 der WSVO) Bei den weitgehend gleichen Temperaturen in den Räumen einer Wohnung und den etwa gleichen Raumtemperaturen aneinander grenzender Wohnungen ist der Wärmeschutz der Innen- und von ge- NIEDRIG- ENERGIEHÄUSER (Richtwerte) Verbindlich anzuwenden für neu zu errichtende Wohngebäude mit mehr als zwei Vollgeschossen oder mehr als drei Wohneinheiten. Wahlweise anwendbar für neu zu errichtende kleine Wohngebäude mit bis zu zwei Vollgeschossen und nicht mehr als drei Wohneinheiten. Wahlweise anwendbar für neu zu errichtende kleinere Wohngebäude und bauliche Erweiterungen (Anbau, Ausbau, Aufstockung) bestehender Wohngebäude. Wahlweise anwendbar für bauliche Erweiterungen (Anbau, Ausbau, Aufstockung) bestehender Wohngebäude. gegen andere Wohnungen und sonstige beheizte Räume gegen unbeheizte Räume wie Treppenräume, Kellerräume und Lagerräume gegen Räume mit zeitweise abgesenkter Temperatur (Wochenendabschaltung der Heizung u. ä.) keine Anforderung k G 0,50 W/(m 2 K) k G,zul 0,35 W/(m 2 K) k G 0,35 W/(m 2 K) keine Anforderung (k G 0,55 W/(m 2 K)) 1) k G 0,55 W/(m 2 K) 1) 1) Empfohlener Wert 8-1 Richtwerte k G bzw. zulässige Werte k G,zul der Wärmedurchgangskoeffizienten von n bei Anwendung verschiedener Nachweisverfahren der WSVO 8/2

3 Anforderungen an die Luftdichtheit ringer Bedeutung. Deshalb stellt die WärmeschutzV ( 2) an Trennwände gegen andere Wohnungen und sonstige beheizte Räume keine Anforderungen. Dagegen müssen Trennwände gegen unbeheizte Räume wie Treppenräume, Kellerräume, Lagerräume u. ä. Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllen. Diese Anforderungen sind von dem angewandten Nachweisverfahren abhängig, 8-1. Dem Nachweis der Begrenzung des Jahres-Heizwärmebedarfs liegen maximal zulässige Werte des Jahres-Heizwärmebedarfs zugrunde. Diese maximal zulässigen Werte lassen sich bei Wohngebäuden einhalten, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient k G der Trennwand gleich oder kleiner 0,50 W/(m 2 K) ist. Bei Mehrfamilienhäusern mit großen Trennwandflächen gegen unbeheizte Treppenräume und einem hohen Austausch von Treppenraum- und Außenluft kann auch ein niedrigerer Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten, z. B. 0,40 W/(m 2 K), vorteilhaft sein. Das vereinfachte Nachweisverfahren gibt für Trennwände gegen unbeheizte Räume einen zulässigen Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten k G,zul gleich oder kleiner 0,35 W/(m 2 K) vor, 8-1, Spalte 2. Dieser Wert entspricht dem zulässigen Wert für Decken und Wände, die an Erdreich grenzen, 4-2, Spalte 2. Für Niedrigenergiehäuser wird ein Wärmedurchgangskoeffizient der Trennwände gegen unbeheizte Räume gleich oder kleiner 0,35 W/(m 2 K) empfohlen, 8-1, Spalte Anforderungen an den Schallschutz In der Richtlinie DIN 4109 sind Mindestanforderungen an den Luftschallschutz von Wänden in Wohnhäusern genannt. Diese Anforderungen betreffen, Treppenraumwände und Wände neben Hausfluren sowie Haustrennwände von Doppel- und Reihenhäusern, 8-2. Ergänzend sind in 8-2 auch die Schallschutzanforderungen an die wichtigsten Einbauten von Innenwänden, nämlich Türen, aufgeführt. Die Mindestanforderungen nach der Norm DIN 4109 sind baurechtlich eingeführte Anforderungen, die stets einzuhalten sind. Auch die Empfehlungen und Vorschläge für einen erhöhten Luftschallschutz, wie sie im Beiblatt 2 zur DIN 4109 und in der Richtlinie VDI 4100 (Schallschutzstufen II und III) genannt sind, können 8-2 entnoen werden. Weitere Hinweise zum erhöhten Schallschutz, der stets gesondert zwischen Entwurfsverfasser und Bauherr bzw. Bauherr und späterem Eigentümer zu vereinbaren ist, sind zu entnehmen. Der Luftschallschutz wird durch das bewertete Schalldä-Maß R w beschrieben, Es schließt auch die Schallübertragung durch Wände und Decken ein, die an die betrachtete Wand angrenzen. Das erforderliche oder empfohlene Schalldä-Maß R w nach 8-2 sollte gleich oder kleiner sein als das bewertete Schalldä- Maß R w einer zu planenden oder einzubauenden Wand. 8.4 Anforderungen an die Luftdichtheit Die äußere Gebäudehülle ist nicht nur wärme- und schalldäend, sondern auch luftdicht auszuführen. Dadurch werden unnötige Lüftungswärmeverluste vermieden, die sich sonst durch das unkontrollierte Ausströmen warmer Raumluft durch Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Lekkagen, undichte Fugen) ergeben würden. Deshalb schreibt die WärmeschutzV die Realisierung einer luftdichten Schicht über die gesamte wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes vor ( 2). Trennwände, die an andere Gebäude oder an unbeheizte Gebäudeteile (z. B. Treppenräume, unbeheizte Keller räume) grenzen, gehören zur wärmegedäten Hülle und müssen daher luftdicht ausgeführt werden. In der DIN V Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen werden folgende Grenzwerte für die bei 50 Pa Differenzdruck gemessene volumenbezogene Luftdurchlässigkeit n 50 angegeben ( 1.5): 1,0 h -1 bei Gebäuden mit raumlufttechnischen Anlagen n 50 { 3,0 h -1 bei Gebäuden mit natürlicher Lüftung (Fensterlüftung) 8/3

4 Anforderungen an den Schallschutz Bauteil Norm oder Richtlinie Art der Anforderung bzw. Empfehlung 1) Schalldä-Maß R w zum Schutz gegen Schallübertragung aus einem fremden Wohnbereich im Mehrfamilienhaus Doppel- bzw. Reihenhaus aus dem eigenen Wohnbereich DIN 4109 Beiblatt 2 zu DIN 4109 VDI 4100 Schallschutzstufe I Schallschutzstufe II Schallschutzstufe III Treppenraumwände, Wände neben Hausfluren DIN 4109 Beiblatt 2 zu DIN 4109 VDI 4100 Schallschutzstufe I Schallschutzstufe II Schallschutzstufe III Trennwände innerhalb einer Wohnung zwischen lauten und leisen Räumen, z. B. Wohn- und Kinderschlafzier DIN 4109 Beiblatt 2 zu DIN 4109 VDI 4100 Schallschutzstufe I Schallschutzstufe II Schallschutzstufe III Normaler/ 40 / 47 Haustrennwände DIN 4109 Beiblatt 2 zu DIN 4109 VDI 4100 Schallschutzstufe I Schallschutzstufe II Schallschutzstufe III Türen, die von Hausfluren oder Treppenräumen in Flure oder Dielen von Wohnungen führen DIN 4109 Beiblatt 2 zu DIN 4109 VDI Türen, die von Hausfluren und Treppenräumen unmittelbar in Aufenthaltsräume von Wohnungen führen DIN 4109 Beiblatt 2 zu DIN 4109 VDI ) Alle Werte für erhöhten Schallschutz müssen ausdrücklich zwischen Entwurfsverfasser und Bauherrn vereinbart werden. 8-2 Werte für den Mindest-Schallschutz und den erhöhten Schallschutz von Wänden und Türen (Auszug aus DIN 4109, Beiblatt 2 zu DIN 4109 und VDI 4100) 8/4

5 Wärmespeichervermögen Bei massivem Mauerwerk wird die Luftdichtheit in der Regel mit einem durchgehenden Innenputz erreicht, bei Mauerwerk in Leichtbauweise muß sie durch den Einbau einer luftdichten Schicht sichergestellt werden. Die einfachste Möglichkeit hierzu besteht darin, die Dampfbremse (PE-Folie, armierte Baupappe u. a.) als luftdichte Schicht auszuführen. Dazu müssen die überlappenden Bahnen geeignet miteinander verklebt und die Anschlüsse am Rand des Bauteils ebenfalls dauerhaft luftdicht ausgeführt werden, 1.5. Sowohl im Massiv- als auch im Leichtbau ist die Luftdichtheit des Bauteils in der Fläche meist einfach herzustellen, kritisch sind dagegen in der Regel die Anschlüsse an andere Bauteile, wie z. B. Türen. Beispiele für die luftdichte Ausführung solcher Anschlüsse finden sich in Anforderungen an den Brandschutz Wände von Gebäuden werden im Hinblick auf ihr Brandverhalten durch ihre Feuerwiderstandsdauer und weitere Eigenschaften gekennzeichnet. Eine Wand, die unter festgelegten Prüfbedingungen während einer Zeitspanne von 30 Minuten den Durchgang von Feuer verhindert, wird in die Feuerwiderstandsklasse F 30 eingruppiert. Entsprechendes gilt für die Feuerwiderstandsklassen F 60, 90,... usw. Aus DIN 4102 Teil 4 ist die Eingruppierung zahlreicher Bauteile wie Wände, Decken, Dächer u. a. in die einzelnen Feuerwiderstandsklassen zu ersehen. In den Landesbauordnungen ist festgelegt, welcher Feuerwiderstandsklasse und welcher Baustoffklasse (A umfaßt nicht brennbare, B brennbare Baustoffe) die Wände eines Gebäudes angehören müssen. Nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist z. B. die Wohnungstrennwand eines Hauses geringer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen nach den Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse F 30-B, eine Gebäudetrennwand dagegen nach denen der Klasse F 90-AB auszuführen. 8.6 Bemerkungen zum Wärmespeichervermögen eines Gebäudes Wärmespeichervermögen und Heizsystem Die Wärmespeicherfähigkeit eines Gebäudes und die Regelbarkeit seines Heizsystems entscheiden in hohem Maße über die Nutzbarkeit anfallender Wärmegewinne zur Deckung des Heizwärmebedarfs. Wärmegewinne koen durch Sonneneinstrahlung und die Wärmeabgabe von Personen und Haushalteinrichtungen zustande. Die Nutzung anfallender Wärmegewinne nit mit größer werdendem Wärmespeichervermögen eines Gebäudes zu. Sie setzt eine Raumtemperaturregelung und ein Heizwärmeverteilsystem voraus, welche auf einen Temperaturanstieg mit einer raschen Verringerung der Heizleistung reagieren. Geeignet sind z. B. für Warmwasser-Zentralheizungen Radiatoren und Konvektoren, deren Heizleistung nach dem Schließen des Heizwasserzulaufventils rasch sinkt. Solche Radiatoren und Konvektoren haben in der Regel einen geringen Wasserinhalt. Aber auch Fußbodenheizungen können bei Niedrigenergiegebäuden - dies ist wesentlich - eingesetzt werden: Ihre Heizleistung verringert sich bei einem Anstieg der Raumlufttemperatur um 2 K auf 60 % und weniger. Dies ist durch die geringe Differenz von 5 K und weniger zwischen Fußbodenoberflächen- und Raumlufttemperatur bedingt Wärmespeichervermögen und Jahres-Heizwärmebedarf Einschalige Außenwände geringer Rohdichte ohne Wärmedäschicht leisten an den Heiztagen nur einen geringen Beitrag zum Wärmespeichervermögen eines Gebäudes (zur Situation an Soertagen siehe nachstehende Erläuterung). Entsprechendes gilt für Außenwände mit Innendäung, Leichtbauaußenwände sowie Böden mit schwiendem Estrich und textilen Belägen oder Parkett. 8/5

6 Wände innerhalb einer Wohnung Bei massiven Außenwänden mit Kerndäung oder außenliegender Wärmedäung sowie massiven Innenwänden und Decken nehmen raumseitige massive Bauteilschichten von 8 bis 10 cm Dicke an Wärmespeicher- und -entspeichervorgängen teil. Voraussetzung ist jedoch, daß der Wärmeaustausch nicht durch vorgesetzte Möbel, vorgehängte Bilder, Wandteppiche u. ä. behindert wird. Die Wärmespeicherfähigkeit der wirksamen Bauteilschichten nit mit zunehmender Rohdichte des Baumaterials zu. Bedingt durch die Möblierung der Räume, die Wärmespeicherfähigkeit verringernden Bodenbeläge, große Fensterflächen u. a. werden in Neubauten auch bei Verwendung schwerer Innenbauteile letztlich nur mittlere bis höhere Werte des Wärmespeichervermögens erreicht. Wohnhäuser mittlerer bis schwerer Bauart ermöglichen eine verhältnismäßig weitgehende Nutzung solarer und sonstiger Wärmegewinne zur Deckung von Heizwärmebedarf. Gegenüber Wohnhäusern leichter Bauart wird ein um etwa 6 % geringerer Jahres- Heizwärmebedarf erreicht. Wohnhäuser mittlerer bis schwerer Bauart führen zu einem langsameren Anstieg der Raumtemperatur während einer Folge heißer Soertage - sie erhöhen den Wohnkomfort. Auch einschalige Außenwände ohne Däschicht tragen mit ihrem Wärmespeichervermögen zur Verlangsamung des Temperaturanstiegs bei. 8.7 Wände innerhalb einer Wohnung Übersicht über die Anforderungen An Wände innerhalb einer Wohnung werden keine Wärme- und Brandschutzanforderungen sowie keine Mindestanforderungen an den Schallschutz gestellt. Erfahrungsgemäß ist aber für Trennwände zwischen Räumen hoher Lufttemperatur (Schwibad- und Saunaräume) und den Wohnräumen ein Wärmeschutz zu empfehlen. Entsprechendes gilt für Trennwände bei Räumen niedriger Temperatur (WC, gelegentlich genutzte Räume u. ä.). Trennwände zwischen üblichen Wohnräumen und Wohnräumen abweichender Temperatur sollen bei einer Temperaturdifferenz 5 K einen k-wert 2 W/(m 2 K) sowie bei einer Temperaturdifferenz 10 K einen k-wert 1 W/(m 2 K) aufweisen. Entsprechendes gilt für den Schallschutz von Arbeitsräumen innerhalb einer Wohnung: Ihre Wände sollen den Schallschutzanforderungen für gegen andere Wohnungen entsprechen, Schalldäung der Innenwände Obwohl an den Schallschutz von Wänden innerhalb von Wohnungen keine Mindestanforderungen gestellt werden, ist die Beachtung des Schalldä-Maßes R w bei der Auswahl der Innenwandkonstruktionen für ein Wohnhaus zu empfehlen. Viele Innenwandkonstruktionen lassen nämlich bei geringen Mehrkosten einen erhöhten Schallschutz zu. Im Beiblatt 2 zur DIN 4109 wird für Innenwände bei normalem Schallschutz ein Schalldä-Maß R w von 40 und bei erhöhtem Schallschutz gleich oder größer 47 empfohlen. Die Empfehlung der Richtlinie VDI 4100 liegt mit 48 für erhöhten Schallschutz (Schallschutzstufen II und III) in der gleichen Größenordnung, 8-2. Schallschutzfachleute empfehlen, die Wände von Arbeitsräumen innerhalb einer Wohnung hinsichtlich des Schallschutzes wie auszuführen. Räume erhöhten Schallschutzes innerhalb einer Wohnung erfordern auch Türen erhöhten Schallschutzes, 8-2. Im Regelfall sollten Türen gewählt werden, deren bewertetes Schalldä-Maß R w gleich oder größer 37 ist. Für Innenwände leichter zweischaliger Bauart ist das bewertete Schalldä-Maß R w aus 8-3 und für mittelschwere und schwere Innenwände einschaliger Bauart aus 8-4 zu entnehmen. 8/6

7 Wände innerhalb einer Wohnung s B 1) Ausführungsbeispiele für Metallständerwände Wandprofil 2) s Mindestschalenabstand Mindestdäschichtdicke s D R w 3) Ausführungsbeispiele für Holzständerwände Anzahl der Lagen je Schicht 4) Mindestschalen abstand s Mindestdäschichtdicke s D R w 3) > 600 S B S S D 12,5 50x06 75x > 600 < 60 S B S S D x > 600 S B S S D 2 x 12,5 50x06 75x > 600 >60 S D S 5 >60 S D x > 600 weichfedernde Zwischenlage S B S D S 50x06 100x S DS > ) Dicke einer Gipskartonplatte 2) Kurzzeichen für das Wandprofil 3) Bewertetes Schalldä-Maß (Rechenwert); die Schallübertragung durch anschließende Wände und Decken (sogenannte Flankenübertragung) ist in dieses Maß nicht einbezogen 4) Anzahl der Gipskartonplatten o. ä. je Schale; 12,5 oder 15 dick je Platte 8-3 Bewertete Schalldä-Maße R w für Metall- und Holzständerwände (Auszug aus Beiblatt 1 zur DIN 4109, Tabellen 23 und 24) 8/7

8 Aufbau k-wert W/(m 2 K) Wärmespeichervermögen Bewertetes Schalldä-Maß R w Gipsputz Hochlochziegel (HLZ) 1,4 1) Gipsputz Gipsputz Kalksandstein (KSV) 1,8 Gipsputz Beton Gipsputz Spachtelputz Porenbeton-Planstein 0,6 Spachtelputz 1,5 cm 17,5 cm 1,5 cm 1,5 cm 11,5 cm 1,5 cm 12,5 cm 1,5 cm 0,8 cm 12,5 cm 0,8 cm 1,5 mittel ca. 48 2,4 mittel ca. 45 2,5 hoch ca. 50 1,1 gering ca. 35 Gipsbauplatte 0,9 10,0 cm 2,2 gering ca. 35 1) Rohdichteklasse 1,4 entspricht 1400 kg/m 3 usw. 8-4 k-wert, Wärmespeicherfähigkeit und bewertetes Schalldä-Maß R w einschaliger massiver Innenwände Übersicht über die Anforderungen Die Tabellen 8-1 und 8-2 weisen die derzeit geltenden Anforderungen an den erforderlichen Wärmeschutz und die Mindestanforderungen an den Schallschutz für aus. Diese Anforderungen sind bei zu errichtenden Wohngebäuden und baulichen Erweiterungen (Anbau, Ausbau, Aufstockung) bestehender Wohngebäude einzuhalten. Als bauliche Erweiterung gilt die Vergrößerung um mindestens einen beheizbaren Raum bzw. die Vergrößerung der beheizbaren Nutzfläche um eine zusaenhängende Fläche von mehr als 10 m 2. gegen unbeheizte Räume (z. B. Treppenräume) gehören zur wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes und müssen daher luftdicht ausgeführt werden, 8-4. In 8-5 sind für die wichtigsten Einbausituationen das bewertete Schalldä-Maß R w und der k-wert ein schaliger Wandkonstruktionen ohne Wärmedäung aufgeführt. Diese Konstruktionen erfüllen die Mindestanforderungen an den Schallschutz nach 8-2 und den Wärmeschutz gegen andere Wohnungen und sonstige beheizte Räume. Die wärmetechnischen Anforderungen der WärmeschutzV gegen unbeheizte Räume lassen sich dagegen mit diesen Konstruktionen nicht einhalten. mit hinreichenden schall- und wärmetechnischen Eigenschaften müssen im Regelfall als mehrschichtige Wände ausgeführt werden, 8-6. Dies ist insbesondere bei Anwendung des vereinfachten Nachweisverfahrens der WärmeschutzV unumgänglich, da dieses Verfahren für entsprechende Trennwände einen k-wert von höchstens 0,35 W/(m 2 K) fordert. Sofern in bestehende Wohngebäude erstmalig eingebaut, ersetzt oder erneuert werden, ist ein Wert des Wärmedurchgangskoeffizienten k G,zul von höchstens 0,5 W/(m 2 K) einzuhalten, 8-7. Diese Anforderung entfällt, wenn die Ersatz- oder Erneuerungsmaßnahme weniger als 20 % der Gesamtfläche der betreffen- 8/8

9 Nr. gegen Steinrohdichteklasse 1) Rohwanddicke Bewertetes Schalldä- Maß R w k-wert W/(m 2 K) 1 andere Wohnungen und sonstige beheizte Räume (z. B. beheizte Treppenräume) 0,8 1,2 1,4 1, ,59 1,04 1,32 1,67 2 Spiel- und ähnliche Gemeinschaftsräume 0,9 1,4 1,6 2, ,72 1,16 1,37 1,85 1) Rohdichteklasse 0,7 entspricht 700 kg/m 3 usw. 8-5 Bewertetes Schalldä-Maß R w und k-wert für aus einschaligem Mauerwerk (Normalmörtel, beidseitige Putzschicht mit 20 kg/m 2 und Schicht mit bezeichneter Rohdichte und Dicke) Nr. Wandaufbau ab Wohnraum Gesamtdicke der Wand cm Bewertetes Schalldä- Maß R w k-wert W/(m 2 K) 1 Putz Leichtbeton-Vollsteine 0,5 1) Wärmedäschicht WLG 040 2) Leichtbeton-Vollsteine 0,5 Putz 2 Putz Leicht-Hochlochziegel 0,8 Wärmedäschicht WLG 040 Leicht-Hochlochziegel 0,8 Putz 3 Putz Hochlochziegel 1,4 Wärmedäschicht WLG 040 Gipskartonplatte 3) 1) Rohdichteklasse 0,5 entspricht 500 kg/m 3 usw. 2) Wärmeleitfähigkeit 0,04 W/(mK) 1,0 cm 11,5 cm / 17,5 cm 7,0 cm 11,5 cm 1,0 cm 1,0 cm 11,5 cm 5,0 cm / 8,0 cm 11,5 cm 1,0 cm 1,0 cm 17,5 cm / 24,0 cm 6,0 cm 1,5 cm 32/38 52/56 0,36/0,34 30/ ,47/0,35 26/32,5 52/55 0,47/0,44 3) Als biegeweiche Vorsatzschale nach Beiblatt 1 zu DIN 4109 auszuführen. 8-6 Bewertetes Schalldä-Maß R w und k-wert mehrschichtiger gegen Gebäudeteile mit wesentlich niedrigeren Temperaturen (unbeheizte Treppenräume, Flure u. ä., 8-2) 8/9

10 gegen andere Wohnungen und sonstige beheizte Räume Wärmeschutzverordung 95 (Anlage 3 der WSVO) keine Anforderung den Wohnungstrennwand umfaßt. Ist der Wärmedurchgangskoeffizient einer Trennwand, die ersetzt oder erneuert werden soll, kleiner als 0,5 W/(m 2 K), so darf der k-wert der erneuerten oder ersetzten Wand nicht größer als der ursprünglich vorhandene k-wert sein Türen für gegen unbeheizte Räume wie Treppenräume, Kellerräume und Lagerräume gegen Räume mit zeitweise abgesenkter Temperatur (Wochenendabschaltung der Heizung u. ä.) 1) Empfohlener Wert k G,zul 0,50 W/(m 2 K) keine Anforderung k G 0,50 W/(m 2 K) 1) 8-7 Bestehende Wohngebäude/Zulässiger Wert k G,zul der Wärmedurchgangskoeffizienten für erstmalig einzubauende, zu ersetzende und zu erneuernde sind nach der Landesbauordnung - je nach Höhe des Hauses und Anzahl der Wohnungen - für eine bestite Feuerwiderstandsdauer bzw. Feuerwiderstandsklasse auszulegen. Eine Ausnahme bilden in solchen Wänden Türen zum Treppenhaus oder Flur: Sie müssen lediglich aus schwerentflabarem Material bestehen und dicht schließen. Die geforderte Luftundurchlässigkeit ist auch im Hinblick auf den Wärme- und Schallschutz unerläßlich. Deshalb wird am Fußpunkt der Tür entweder ein Schwellenanschlag angeordnet oder eine Fugenanpreßdichtung eingebaut, Für Türen, die von einem Hausflur oder Treppenraum aus in Flure oder Dielen von Wohnungen führen, beträgt das erforderliche Schalldä-Maß R w 27, 8-2. Ein zwi- Steinrohdichteklasse 1) Dicke der Mauerwerksschalen (ohne Putz) Flächenbezogene Masse der Einzelschale kg/m 2 Bewertetes Schalldä-Maß R w k-wert W/(m 2 K) 0,6 0,8 1,0 1,4 2 x x x x ,34 0,48 0,61 0,71 1,0 1,2 1,4 1,8 2,2 2 x x x bzw bzw ,50 0,56 0,63 0,71 0,82 1) Rohdichteklasse 0,6 entspricht 600 kg/m 3 usw. 8-8 Bewertetes Schalldä-Maß R w und k-wert für zweischalige Gebäudetrennwände aus Mauerwerk (Normalmörtel, beidseitige Putzschicht von jeweils 10 Dicke mit 10 kg/m 2 Masse, Trennfugendicke 30, mit Mineralfaserplatten ausgelegt) 8/10

11 Gebäudetrennwände schen Bauherr und Entwurfsverfasser zu vereinbarender erhöhter Schallschutz setzt ein erforderliches Schalldä-Maß R w gleich oder größer 37 voraus. Führt eine Tür z. B. vom Treppenraum aus direkt in einen Wohnoder Arbeitsraum, so beträgt das empfohlene Schalldä-Maß ebenfalls 37 oder mehr, 8-2. Auf dem Markt werden schalldäende Türen angeboten, die diese Anforderungen und die zusätzlichen Anforderungen an den Wärme- und Brandschutz erfüllen. Solche Türen sind bedingt durch ihre Einbauart gegen Aushebeln hinreichend gesichert und daher zusätzlich als einbrucherschwerend zu betrachten Verbesserung des Wärmeschutzes vorhandener Wenn Trennwände an unbeheizte Treppenräume oder Hausflure grenzen, kann eine nachträgliche Wärmedäung vorteilhaft sein. Diese Wärmedäung soll aus weichfedernden Däplatten, z. B. Mineralfaserplatten, bestehen und als biegeweiche Vorsatzschale ausgeführt werden (Beiblatt 1 zu DIN 4109, Tabellen 7 und 8). Sie verbessert dann auch die Schalldäung der Wand. Bei massiven Wandschalen geringer flächenbezogener Masse ( 200 kg/m 2 ) erhöht sich das bewertete Schalldä-Maß R w um etwa 5, bei höherer flächenbezogener Masse ( 500 kg/m 2 ) um etwa 3. Wärmedäschichten aus steifen Däplatten (Polystyrol-Hartschaumplatten, Holzwolle-Leichtbauplatten u. a.) verschlechtern den Schallschutz der Wand und sind daher nicht geeignet. 8.9 Gebäudetrennwände Übersicht über die Anforderungen An den Wärmeschutz der Trennwände aneinander gereihter Wohnhäuser werden keine Anforderungen gestellt, 8-1. Weitgehend sind dagegen die Anforderungen an den Brand- und Schallschutz solcher Wände: Sie müssen bestiten Feuerwiderstandsklassen entsprechen, und ihr bewertetes Schalldä-Maß R w muß mindestens 57 betragen, 8-2. In 8-8 sind Wandkonstruktionen Keller nicht beheizt 1 Innenputz 2 Mauerwerk 3 Trennfuge 4 Randstreifen 5 schwiender Estrich 6 Trittschalldäung 7 Geschoßdecke 8 Abschalung Keller beheizt 9 Wärmedäung 10 Bodenplatte 11 Fundament 12 Erdreich 8-9 Die Trennfuge der Gebäudetrennwand ist vom Fundament bis in den Dachbereich zu führen /11

12 Gebäudetrennwände Innenputz 2 Gebäudetrennwand 3 Trennfuge, durchlaufend 4 Außenwand 5 Abdeckprofil 6 Außenputz 1 Innenputz 2 Gebäudetrennwand 3 Trennfuge, durchlaufend 4 Außenwand 5 Anker 6 Wärmedäung 7 Vorsatzschale 8-10 Die Trennfuge der Gebäudetrennwand ist in den Außenputz zu führen und dort mit einem Spezialprofil zu verschließen 8-11 Auch die Verblendschale einer Außenwand ist im Bereich der Gebäudetrennwand durch eine Trenn fuge zu unterbrechen aufgeführt, die diese Anforderungen erfüllen. Da Gebäudetrennwände zur wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes gehören, müssen sie zudem luftdicht ausgeführt und an andere Bauteile angeschlossen werden, Aufbau der Gebäudetrennwände Gebäudetrennwände werden als ein- und zweischalige Wände schwerer Bauart ausgeführt. Bei zweischaliger Bauweise muß die flächenbezogene Masse jeder Schale einschließlich eines evtl. Putzes mindestens 150 kg/m 2 und die Dicke der Trennfuge mindestens 30 betragen. Wenn die Trennfuge mindestens 50 dick ist, kann die flächenbezogene Masse je Schale auf 100 kg/m 2 verringert werden. Die Trennfuge ist vollflächig mit mineralischen Faserdäplatten des Typs T (Trittschalldäung) auszufüllen. Bei einer flächenbezogenen Masse je Schale von mindestens 200 kg/m 2 und einer Trennfuge 30 darf auf das Einlegen der Wärmedäung verzichtet werden. Die Wärmeschutzwirkung einer Trennfuge ohne Einlage ist jedoch unzureichend: Im Stoßbereich von Trennwand und Außenwand sowie im Einbindebereich von Decken entstehen Wärmebrücken ( 1.6). Diese Wärmebrücken können zu einer Durchfeuchtung und Schädigung der Bausubstanz führen. 8/12

13 Gebäudetrennwände Um solche Schäden zu vermeiden, ist eine wärmedäende Trennfugeneinlage dringend zu empfehlen. Eine Gebäudetrennfuge ist ohne Unterbrechung vom Fundament bis zur Dachhaut durchzuführen, 8-9. Im Bereich der Deckeneinbindung ist die Ausbildung der Fuge durch eine druckausgleichende Schalung sicherzustellen. Zwischen den Deckenplatten und Mauerwerksschalen dürfen keine Mörtelstege entstehen. Die Gebäudetrennwand ist im Dachbereich als Brandwand abzuschließen. Die Trennfuge ist auch ohne Versetzung bis in den Außenputz der Fassade zu führen, Dort wird sie mit einem Spezialprofil verschlossen, um das Eindringen von Niederschlagswasser auszuschließen. Bei zweischaliger Wandkonstruktion muß auch die Verblendschale durch eine Trennfuge getrennt werden, Die Trennfuge schließt eine Flankenübertragung des Schalls aus und verhindert durch die Versetzung das Eindringen von Niederschlagswasser. 8/13

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