Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO
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- Gabriel Brinkerhoff
- vor 7 Jahren
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1 Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO Inhalte Vorlesung: Begriffe Gebäudeklassen Schutzziele in der Bauordnung Anforderungen an Baustoffe und Bauteile Brandwände / Brandabschnitte 1
2 Baulicher Brandschutz Landesbauordnung RLP / MBO Banalität der einzelnen Sachverhalte vs. Komplexität der Zusammenhänge 2
3 Bericht: - Brandeinsatz - 3
4 4 Komplexität der Zusammenhänge: Faktor Mensch bauliche Gegebenheiten Feuerwehr
5 5 Komplexität der Zusammenhänge: Faktor Mensch bauliche Gegebenheiten Feuerwehr
6 6 Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Abwehrender Brandschutz baulich anlagentechnisch betrieblich, organisatorisch Feuerwehr: retten und löschen Festgelegte Schutzziele müssen erreicht werden
7 7 Einflussfaktoren Brandschutz: Erst wenn die einzelnen Faktoren und ihr Zusammenwirken bekannt sind, kann der Brandschutz verstanden werden. Instrumente Orchester Töne Melodie
8 8 Begriffe: Aufenthaltsräume, Fliegende Bauten, anleiterbare Stellen, Geschosse über der GOF, bauliche Anlagen, Nutzungseinheit, Baustoffe, Traufpunkt, Traufhöhe Bauteile, Vollgeschoss, u.v.m.
9 9 Gebäudeklassen [LBauO 2 (2) / MBO] RLP 4 Gebäudeklassen (1 4) GK 1 freistehende Wohngebäude, Landwirtschaft GK 2 Wohngebäude bis 7 m, 2 Wohnungen, Hanglage GK 3 sonstige Gebäude bis 7 m GK 4 sonstige Gebäude Bild Firma Knauf
10 10 Gebäudeklassen 1 RLP Freistehende Wohngebäude mit einer Wohnung in nicht mehr als zwei Geschossen, andere freistehende Gebäude ähnlicher Größe, freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude.
11 11 Gebäudeklassen 2 RLP Wohngebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt, a.) mit nicht mehr als zwei Wohnungen,
12 12 Gebäudeklassen 2 RLP b.) mit drei Wohnungen in freistehenden Gebäuden in Hanglage, wenn die dritte Wohnung im untersten Geschoss liegt und ihren Zugang unmittelbar vom Freien aus hat.,
13 13 Gebäudeklassen 3 RLP Sonstige Gebäude, bei denen der Fußboden keines Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, im Mittel mehr als 7 m über der Geländeoberfläche liegt.
14 14 Gebäudeklassen 4 RLP Sonstige Gebäude.
15 15 Gebäudeklassen - Rettungsgeräte Fw. 4-teilige Steckleiter: 10 kg je Element (Alu)
16 16 Gebäudeklassen - Rettungsgeräte Fw. 3-teilige Schiebleiter: ca.72 kg
17 17 Gebäudeklassen - Rettungsgeräte Fw. Drehleiter mit Korb (DLK 23/12): Nennrettungshöhe = 23 m Nennausladung = 12 m
18 18 Gebäudeklassen - Rettungsgeräte Fw. Hochhaus vs. Grenzen DLK 23/12:
19 19 Allgemeine Schutzziele [vfdb TB 04-01, Nov.2013] Brandschutz ist nicht Selbstzweck, sondern dient dem Schutz von Interessen. Leben u. Gesundheit von Menschen und Tieren, Schutz von Sachwerten, Schutz der Umwelt (Luft, Wasser, Erdreich), Einsatzmöglichkeiten / Grenzen, Sicherheit der Einsatzkräfte, Versicherbarkeit
20 Grenze 20 Allgemeine Schutzziele [vfdb TB 04-01, Nov.2013] Schutzziele Öffentliches Recht -Gesetze -Verordnungen -Richtlinien Restrisiko Privates Recht -Versicherungen
21 Detaillierungsgrad 21 Schutzziele in der Bauordnung 3-stufiger Aufbau der LBauO: Generalklausel (Gefahrenabwehr) 3 Sicherheit u. Ordnung Allgemeine Bestimmungen 15 Brandschutz Einzelbestimmungen z.b.: 27 ff, 50 (Ergänzung durch techn. Baubestimmungen)
22 22 Schutzziele in der Bauordnung LBauO 3 (1) Allgemeine Anforderungen: Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährden. Dies gilt entsprechend für die Änderung ihrer Benutzung und ihren Abbruch.
23 23 Schutzziele in der Bauordnung LBauO 15 (1), Brandschutz: Bauliche Anlagen müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten möglich sind.
24 24 Schutzziele in der Bauordnung LBauO 15 (1), Brandschutz: - Entstehung eines Brandes vorbeugen - Ausbreitung von Feuer vorbeugen - Ausbreitung von Rauch vorbeugen - Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen - wirksame Löscharbeiten ermöglichen
25 25 Schutzziele in der Bauordnung
26 26 Anforderungen an Baustoffe u. Bauteile Bauaufsichtliche Benennung => LBauO Bezeichnung nach => DIN / DIN EN Baustoffe => Brennbarkeit Bauteile => Feuerwiderstand
27 27 Anforderungen an Baustoffe
28 28 Anforderungen an Baustoffe
29 29 Allgemeine Brandverlaufskurve
30 30 Einheits-Temperaturzeitkurve (ETK) Brandmodell Vollbrand ISO R 834 DIN 4102-Teil 2 T T0 = 345 lg (8t 1)
31 31 Abgeminderte Einheits- Temperaturzeitkurve (ETK) -nicht tragende Außenwände, -Brüstungen, -Schürzen T T0 = 660 (1-0,687 e (- 0,32 t) 0,313 e (-3,8 t) ) in K
32 32 Weitere Bemessungsbrandkurven
33 33 Brandwände [ 30 LBauO]: Anforderungen gemäß DIN 4102 Teil 3: Baustoffklasse A (gemäß DIN 4102 Teil 1); bei mittiger und außermittiger Belastung mindestens Feuerwiderstandklasse F 90 (gemäß DIN 4102 Teil 2); Standsicher und raumabschließend unter Stoßbeanspruchung (Stoßarbeit = 3 x 3000 Nm; 2 x Stoßbelastung unter außermittiger Belastung P; 1 x Stoßbelastung nur mit Wandeigengewicht g);
34 34 Brandwände: Anforderungen gemäß DIN 4102 Teil 3: Während und nach den Stoßbeanspruchungen darf auf der dem Feuer abgekehrten Seite die Temperaturerhöhung über die Anfangstemperatur nicht mehr als 140 K im Mittel und nicht mehr als 180 K maximal betragen.
35 35 Brandwände: Statisches System Prüfung Brandwand gemäß DIN 4102 Teil 2
36 36 Brandwände:
37 37 Brandwände [ 30 Abs.2 Satz 1]: Brandwand zum Abschluss von Gebäuden an oder in der Nähe der Nachbargrenze :
38 38 Brandwände [ 30 Abs.2 Satz 1 Nr.2]: Brandwände zum Abschluss aneinander gereihter Gebäude auf demselben Grundstück : max. 60 m max. 40 m, wenn wesentliche tragende Teile = brennbar
39 39 Brandwände [ 30 Abs.2 Satz 1 Nr.3]: Brandwände innerhalb ausgedehnter Gebäude auf demselben Grundstück :
40 40 Brandwände [ 30 Abs.2 Satz 1 Nr.3]: Brandwände innerhalb ausgedehnter Gebäude auf demselben Grundstück :
41 41 Brandwände [ 30 Abs.4 Sätze 1 u. 2]: Versetzte Brandwände :
42 42 Brandwände [ 30 Abs.5 Sätze 1 u. 2]: Brandwände in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die über Eck zusammenstoßen :
43 43 Brandwände [ 30 Abs.5 Sätze 1 u. 2]: Brandwände in Gebäuden oder Gebäudeteilen, die über Eck zusammenstoßen :
44 44 Ende der Vorlesung Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
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