Der Immobilienmarkt im Landkreis Fürstenfeldbruck

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1 Der Immobilienmarkt im Landkreis Fürstenfeldbruck Geschäftsbericht 214 der Geschäftsstelle des Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck mit allgemeine Informationen, Immobilienmarktdaten, Statistiken, Landkreisdaten

2 Impressum Herausgeber Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck Münchner Str Fürstenfeldbruck Tel. 8141/ , FAX 8141/ Verfasser Josef Goss, Vorsitzender und Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Druck Nur auf Anforderung beim Herausgeber s. o. Karten RIS-FFB (Rauminformationssystem Landratsamt Fürstenfeldbruck) Tabellen und Grafiken Erstellt mit den Daten aus der Kaufpreissammlung GRK des Gutachterausschusses mit MS-Excel und MS-Word. Verteilung Nur auf Anforderung beim Herausgeber s. o. Stand Hinweise Die Rechte liegen beim Herausgeber. Nachdruck und sonstige Verbreitung - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers s. o. 2

3 Inhaltsverzeichnis Impressum Inhaltsverzeichnis Abkürzungen 1. Allgemeine Hinweise zum Gutachterausschuss und der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und deren Aufgaben 1.1 Gutachterausschusses 1.2 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 2. Besetzung des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle 2.1 Gutachterausschuss 2.2 Geschäftsstelle des Gutachterausschusses 3. Erläuterungen zur Kaufpreissammlung und den Bodenrichtwerte 4. Antragsunterlagen und Gebühren 4.1 Antragsunterlagen zur Gutachtenerstellung 4.2 Antragsberechtigung für Gutachten 4.3 Anschrift der Geschäftsstelle Gutachterausschuss 4.4 Gebühren und Auslagen für Gutachten 4.5 Vergleichspreise und Richtwertauskünfte und Gebühren 5. Marktübersicht, Preise, Marktdaten und Marktentwicklung 5.1 Anzahl der Verkaufsfälle der einzelnen Marktsegmente im Vergleich 5.2 Verkaufsfälle in den Landkreiskommunen 5.3 Entwicklung der Geld- und Flächenumsätze der einzelnen Marktsegmente 5.4 Detailangaben zum Marktsegment "Bebaute Grundstücke" 5.5 Detailangaben zum Marktsegment "Unbebaute Grundstücke" 5.6 Detailangaben zum Marktsegment "Wohnungseigentum" 5.7 Weiter Daten 5.8 Gutachtenerstellung, Richtwertauskünfte, Vergleichspreise 6. Bodenpreisentwicklung Indexreihen 7. Preisentwicklung bei Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäusern Indexreihen Anhang: 1. Wichtige Landkreisdaten und Übersicht über den Landkreis 1.1 Landkreis in Zahlen 1.2 Die Gemeinden des Landkreises Fürstenfeldbruck 1.3 Bevölkerungsstand und Flächengrößen der Gemeinden 3

4 Abkürzungen: BauGB... Baugesetzbuch BayBO Bayerische Bauordnung BauNVO. Baunutzungsverordnung BayGaV. Bayerische Gutachterausschussverordnung (in Kraft getreten Teil , Teil 2 Oberer Gutachterausschuss ) BRW Bodenrichtwert GAA. Gutachterausschuss BGF. Bruttogrundfläche (DIN 277) (Mit Brutto-Grundfläche (BGF) bezeichnet man diejenige Fläche, welche sich aus der Summe aller Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes errechnet. Sie ist geschossweise zu ermitteln) GIS Geografisches Informationssystem GFZ. Geschoßflächenzahl ö.b.u.v von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt SV Sachverständiger WGFZ. Wertrelevante GFZ 4

5 1. Allgemeine Angaben zum Gutachterausschuss, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses und deren Aufgaben 1.1. Der Gutachterausschusses Gem. 192 Abs. 1 BauGB i.v.m. 1 Abs.1 Bay. BayGaV werden zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertfeststellungen bei jedem Landratsamt für den Bereich des Landkreises selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse gebildet. Aufgaben: Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken, Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensnachteile. Führung der Kaufpreissammlung Ermittlung der Bodenrichtwerte Ermittlung sonstiger, zur Wertermittlung erforderlicher Daten 1.2. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle, der u. a. folgende, wesentliche Aufgaben obliegen: Vorarbeiten zur Erstellung von Wertgutachten, Ausfertigung der Wertgutachten mit Festsetzung der Gebühren und Auslagen Einrichtung und Führung der Kaufpreissammlung, Auswertung der Urkunden (Verträge) über Eigentumsänderungen an Grundstücken durch Kauf, Tausch, Begründung von Erbbaurecht gegen Entgelt. Vorbereitung der Bodenrichtwertermittlung, Veröffentlichung der Bodenrichtwerte, Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung (bei berechtigtem Interesse) und zu Bodenrichtwerten. Amtshilfe für das Finanzamt in Schenkungs- und Erbschaftsteuerfragen Amtshilfe für die Träger der Sozialhilfe und die Arbeitsagenturen 5

6 2. Zusammensetzung des Gutachterausschusses und der Geschäftsstelle 2.1. Gutachterausschuss Gem. 192 Abs. 2 BauGB, 2 Abs. 1 BayGaV besteht der Gutachterausschuss aus dem Vorsitzenden und ehrenamtlichen weiteren Gutachtern. Der Vorsitzende und dessen Stellvertreter müssen Bedienstete beim Landratsamt sein, für deren Bereich der Gutachterausschuss zuständig ist. Sowohl der Vorsitzende als auch die weiteren Gutachter sollen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Mit der Beteiligung ehrenamtlicher Gutachter strebt das Gesetz eine objektive Wertermittlung an und stärkt damit die Unabhängigkeit des Gutachterausschusses. Indem die Entscheidungen des Gutachterausschusses auf eine derartig breite Grundlage gestellt werden, wird das Vertrauen der Öffentlichkeit, insbesondere der Wirtschaft und der Justiz sowie der Hausund Grundstückseigentümer, in die Arbeit des Gutachterausschusses besonders gefestigt. Hinzukommt, dass durch die Einrichtung des Gutachterausschusses beim Bauamt des Landratsamtes FFB auch die allgemeinen und besonderen bauleitplanerische Entwicklungstendenzen und in Zusammenarbeit mit dem Bauvollzug dessen besondere Fachkenntnisse in die Wertermittlung einfließen können. Dem Gutachterausschuss gehören je ein Bediensteter der zuständigen Finanz- und staatlichen Vermessungsbehörde an. Diese Gutachter werden ausschließlich für die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie der wertermittlungsrelevanten Daten berufen ( 2 Abs. 4 BayGaV) Die Gutachter werden von der Kreisverwaltungsbehörde für einen Zeitraum von vier Jahren bestellt. Amtliche Gutachter: Vorsitzender Stellvertreter Dipl. Verwaltungswirt (FH) Josef Goss Geschäftsstellenleitung des GAA, Projekt-Leitung GIS FFB Ltd. Baudirektorin, Dipl. Ing. (Univ.) Reinlinde Leitz Abteilungsleiterin d. techn. Bereichs des Bauamtes, Dipl. Ing. (FH) Alfred Neider Bauamt Weitere Gutachter Dipl. Ing. (FH) Michael Pfeiffer Referatsleiter d. techn. Bereichs des Bauamt Dipl. Ing. (FH) Susanne Rupp-Fichtner Bauamt Ltd. Vermessungsdirektor Holzfurtner (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung DAH/FFB) Fr.Schöpf (Finanzamt Fürstenfeldbruck) 6

7 Ehrenamtliche externe Gutachter: Gutachter Dipl. Ing. (FH + TU) Hans-Jörg Christner, ö.b.u.v. SV* Dipl. SV (zert.) Günther Erdl ö.b.u.v. SV Dipl. Ing. agr. (FH) Karl Geiger, ö.b.u.v. SV Dipl. Ing. (FH) Eva Winkler, ö.b.u.v. SV Dipl. Ing. (FH) Robert Winzinger Dipl. Ing. (Univ.), Regierungsbaumeister Walter Zieger, ö.b.u.v. SV, 2.2. Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Geschäftsstellen- Leitung: Mitarbeiter: Dipl. Verwaltungswirt (FH), Josef Goss GIS Beauftragter, Verwaltungsangestellte Jutta Friedrichs (Tz) Verwaltungsobersekretärin Sabine Petrich (Tz) Verwaltungsangestellte Christa Amann (Tz) * Tz = Teilzeit 7

8 3. Kaufpreissammlung und Bodenrichtwerte 3.1. Kaufpreissammlung Zur Führung der Kaufpreissammlung ( 195 BauGB) wird jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle (Notar) in Abschrift dem Gutachterausschuss übersandt. Diese Verträge werden von der Geschäftsstelle soweit möglich ausgewertet. Personenbezogene Daten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in die Kaufpreissammlung aufgenommen. 3.2 Bodenrichtwerte Auf der Grundlage der Daten aus der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwertkarte befindet sich im weiteren Aufbau und soweit möglich in weiterer Differenzierung. Die Bodenrichtwerte werden für die Städte und Gemeinden des Landkreises Fürstenfeldbruck ermittelt und beziehen sich auf den individuellen Bau. Die ermittelten Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für einen Quadratmeter Grundstücksfläche mit dem jeweils angegebenen Maß der baulichen Nutzbarkeit. Sie beziehen sich auf baureifes, unbelastetes, erschließungsbeitragsfreies Land in einer ganzen Stadt bzw. Stadtteil oder Gemeinde bzw. Gemeindeteil, mit im wesentlichen gleichen Nutzungen und Wertverhältnisse. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte für gebietstypische Grundstücke (Bodenrichtwertgrundstück). Unberücksichtigt bleiben die besonderen wertbeeinflussenden Eigenschaften eines Grundstücks. Diese müssen deshalb bei der Ermittlung des Einzelwertes besonders gewürdigt werden. Unter baureifem Land versteht man Flächen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche Nutzung geeignet, nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften bebaubar und ausreichend erschlossen sind. Der Gutachterausschuss Fürstenfeldbruck ermittelt die Bodenrichtwerte im jährlich Turnus. Als Grundlage für die Bodenrichtwertermittlung werden die in der Kaufpreissammlung ( 195 BauGB) erfassten Daten des maßgeblichen Jahres herangezogen. Die Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Bei der Richtwertermittlung durch den Gutachterausschuss werden gem. Nr.6 Abs. 5 BRW-RL auch die Flächen berücksichtigt, die nach den baurechtlichen Vorschriften nicht anzurechnen sind, aber der wirtschaftlichen Nutzung dienen (wertrelevante Geschossflächenzahl WGFZ). Dabei werden die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und ihrer Umfassungswände mitgerechnet. Das führt dazu, dass die im Zusammenhang mit dem Bodenrichtwert angegebene GFZ nicht mit der GFZ im baurechtlichen Sinn identisch ist. Aufgrund der besonderen Gegebenheiten im Landkreis Fürstenfeldbruck wird die Geschossfläche eines ausgebauten oder ausbaufähigen Dachgeschosses entgegen den BRW-RL nur zu 66% angesetzt. 8

9 Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses gibt schriftlich Auskünfte über die Bodenrichtwerte, sowohl zu der jeweils letzten Ermittlung als auch zu älteren Jahrgängen. Die Auskünfte sind gebührenpflichtig. Im Bürgerservice-Zentrum des Landratsamtes können die Richtwerte auch eingesehen werden. S. u.. Durch die Bodenrichtwerte erhält man einen guten und umfassenden Überblick über die Grundstückspreisverhältnisse zum jeweiligen Richtwertstichtag in den verschiedenen Städten, Gemeinden und Ortsteilen des Landkreises Fürstenfeldbruck. 3.3 Geschossflächenzahl (GFZ) Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Sie wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäuden in allen Vollgeschossen ermittelt ( 2 BauNVO). Der früher verwendete Begriff des Vollgeschosses (Art. 2 Abs.5 BayBO a. F.) ist zwar in der Bayerischen Bauordnung entfallen. Nach Art. 83 Abs. 7 BayBO gilt der Begriff weiterhin insoweit fort, als 2 Abs. 1 BauNVO zum Begriff des Vollgeschosses auf Landesrecht verweist. "Vollgeschosse sind Geschosse, die vollständig über der natürliche oder festgelegen Geländeoberfläche liegen und über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine Höhe von mindestens 2,3 m haben. Als Vollgeschosse gelten Kellergeschosse deren Deckenunterkante im Mittel mindestens 1,2 m höher liegt als die natürliche oder festgelegte Geländeoberfläche." 9

10 4. Antragsunterlagen und Gebühren 4.1 Zur Beantragung eines Wertgutachtens sind folgende Unterlagen erforderlich: a) Ein schriftlicher Antrag mit genauen Angaben über - Bewertungsstichtag und - Bewertungszweck (Veräußerung, Erbauseinandersetzung usw.) Ein Antragsformular kann von der Homepage des Landratsamtes/Gutachterausschuss heruntergeladen werden. b) Ein amtlicher Lageplan (Maßstab 1:1) nach dem neuesten Stand vom Vermessungsamt. c) Ein vollständiger Grundbuchauszug nach dem neuesten Stand - aus dem der Eigentümer, - die Flurnummer des Bewertungsgrundstückes, - die Grundstücksgröße, - sowie eventuelle Belastungen ersichtlich sind. d) Bei Gebäudeschätzungen sind Baupläne für sämtliche zu schätzende Gebäude erforderlich. Bei vermieteten Objekten sind Angaben über die Höhe der Mieteinnahmen erforderlich. e) Bei Schätzungen von Eigentumswohnungen sind zusätzlich die Teilungserklärungen und Aufteilungspläne vorzulegen Antragsberechtigung Falls die Wertermittlung nicht vom Eigentümer oder gleichgestellten Berechtigten beantragt wird, ist eine Einverständniserklärung zur Antragstellung mit vorzulegen. 4.3 Anschrift: Gutachterausschuss für Grundstückswert im Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck - Geschäftsstelle - Münchner Str Fürstenfeldbruck gutachterausschuss@lra-ffb.de Allgemeine Informationen, schriftliche Bodenrichtwerteauskunft, Antragstellung für Gutachten Tel. 8141/ (zw. 8:3 und 12: Uhr) FAX 8141/ Öffnungszeiten: Geschäftsstelle Mo-Fr. 8:3 bis 12: Einsichtnahme in alle Richtwertlisten (Eine kostenfreie Beratung in Sachen Bodenrichtwerte im Parteiverkehr wird nicht erteilt.) 1

11 Die Bodenrichtwerte für die Jahre 24 bis 213 können auch im Bürgerservice-Zentrum des Landratsamtes von Mo-Do. 8: bis 18: und Fr. von 8: bis 16: Uhr eingesehen werden. Eine Vervielfältigung oder fotografieren der Tabellen ist nicht zulässig! 4.4. Gebühren und Auslagen für Gutachten ( 15 BayGaV) Der Gutachterausschuss erhebt für die Erstattung von Gutachten ( 193 Abs. 1 und 2 BauGB ) Gebühren und Auslagen (Benutzungsgebühren). Schuldner der Gebühren ist der Antragsteller. Schuldner ist ferner, wer die Gebühren und Auslagen dem Gutachterausschuss gegenüber schriftlich übernimmt oder für die Schuld eines anderen kraft Gesetzes haftet. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner. Die Gebühr bemisst sich im Regelfall nach der Höhe des im Gutachten ermittelten marktangepassten vorläufigen Sachwertes des Wertermittlungsobjektes. Sie beträgt: bei einem ermittelten Wert bis 2. : 165 bei einem ermittelten Wert bis 3. : 17 bei einem ermittelten Wert bis 4. : 18 bei einem ermittelten Wert bis 5. : 19 bei einem ermittelten Wert bis 1.. : 1 zuzüglich 2 v.t. des Wertes bei einem ermittelten Wert bis 1.. bis 1..: 2 zuzüglich 1 v.t. des Wertes bei einem ermittelten Wert über 1.. : 5 zuzüglich,7 v.t. des Wertes Die wertabhängige Gebühr kann um bis zu 5% erhöht werden, wenn die Ermittlungen besonderer objektspezifischer Grundstücksmerkmale einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht. Im Einzelfall kann es zu weiteren Kosten kommen, wenn mehrere Stichtage oder Wertverhältnisse zu berücksichtigen sind. Ferner kommen noch die Kosten für Vergleichspreise und Richtwerte hinzu. Neben den Gebühren werden u. a. noch folgende Auslagen erhoben: a) Beiträge für Auskünfte Dritter b) Fernsprechgebühren usw. c) Reisekosten und sonstige Aufwendungen aus Anlass der Ortsbesichtigung d) Aufwendungen für die Fertigung notwendiger Bewertungsunterlagen e) Umsatzsteuer auf die Gebühr und Auslagen Wird ein Antrag vor Erstattung des Gutachtens zurückgenommen, gilt Art. 1 Abs. 2 KG entsprechend mit der Maßgabe, dass mindestens 5 als Gebühr zu erheben sind. Ist durch den zurückgenommenen Antrag kein nennenswerter Arbeitsaufwand entstanden, kann von der Erhebung einer Gebühr abgesehen werden. Weitere Informationen auf: 11

12 4.5. Vergleichspreise und Richtwertauskünfte Das Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom sieht für "Auskunft aus der Kaufpreissammlung nach 11 BayGaV, über die Bodenrichtwerte nach 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach 13 BayGaV" folgenden allgemeinen und neuen Gebührenrahmen vor: "2 bis 35 je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung, je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes, wertermittlungsrelevantes Datum. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck legt aufgrund der Änderungen des Kostenverzeichnisses zunächst folgenden Gebührenrahmen fest. a) Richtwertauskünfte je Bodenrichtwert einfach 2,-- je Bodenrichtwert objektbezogen 25,-- oder je wertermittlungsrelevantes Datum 2,-- vorab per Fax zusätzlich 5,-- Richtwertliste 15,-- b) Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung (nur für vereidigte oder zertifizierte Sachverständige!, bei sonstigem, berechtigtem Interesse nur in anonymisierte Form) je Vergleichspreis 2,-- vorab per FAX zusätzlich 5,-- Eine Änderung oder weitere Anpassung des Gebührenrahmens behält sich die Geschäftsstelle vor. Bei den oben festgelegten Gebühren handelt es sich um Mindestgebühren. Die Geschäftsstelle behält sich einen höheren Gebührenansatz vor, wenn der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten das übliche Maß im Einzelfall übersteigt. 12

13 5. Marktdaten und Marktentwicklung 5.1. Anzahl der Verkaufsfälle der einzelnen Marktsegmente im Vergleich Nachstehende Tabelle und die dazugehörigen Grafiken zeigen die Entwicklung der Kauffallzahlen in den Teilmärkten unbebauter, bebauter Baugrundstücke und Wohneigentum sowie die Gesamtentwicklung in den letzten 11 Jahren. Teilmärkte/Jahre Änderung zum Vorjahr Unbebaute Grundstücke % Bebaute Grundstücke % Wohnungs- und Teileigentum % sonstige Verträge % Gesamturkundeaufkommen % Durchschnitt auf 11 Jahre Kauffallanteile Verteilung der Verträge 17,34% Unbebaute Gr undstücke B ebaut e Gr undst ücke 59,27% 23,39% Wohnungs- und T ei l ei gentum Entwicklung der Verkaufsfälle unbebaute Grundstücke Entwicklung der Vertragszahlen Wohnungs- und Teileigentum Unbebaute Grundstücke Wohnungs- und Teileigentum Entwicklung der Vertragszahlen bebauter Grundstücke Entwicklung der Gesamtezahl der Vertragszahlen Bebaute Grundstücke Gesamturkundeaufkommen

14 Direktvergleich der Vertragszahlen 4 3 Verkäufe nach Teilmärkte mit Zahnjahresdurchschnitt Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Wohnungs- und Teileigentum sonstige Verträge Gesamturkundeaufkommen Unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke Wohnungs- und Teileigentum sonstige Verträge Gesamturkundeaufkommen Durchschnittsvergleich Gesamtverkäufe/Elfjahresdurchschnitt Gesamturkundeaufkommen 35 Durchschnitt auf 11 Jahre Gesamturkundeaufkommen Durchschnitt auf 11 Jahre

15 5.2. Verkaufsfälle in den Landkreiskommunen Gesamtübersicht für die Kommunen von 21 bis 214 Verkaufsfälle nach Gemeinden Bebaut Unbebaut Wohnungseigentum 1 Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld Verkaufsfälle nach Gemeinden Bebaut Unbebaut Wohnungseigentum 2 1 Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld Durchschnitt 15

16 Verkaufsfälle nach Gemeinden Bebaut Unbebaut Wohnungseigentum 2 1 Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld Verkaufsfälle nach Gemeinden Bebaut Unbebaut Wohnungseigentum Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld 16

17 Verkaufsfälle nach Gemeinden Bebaut Unbebaut Wohnungseigentum 2 1 Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld Über einen Fünfjahres-Zyklus ist festzustellen, dass sich der Schwerpunkt des Marktgeschehens im Bereich des Landkreises Fürstenfeldbruck, bezogen auf alle Teilmärkte, im Wesentlichen auf die Städte Fürstenfeldbruck, Germering, Olching, Puchheim und die Gemeinden Eichenau, Emmering, Gröbenzell und Maisach erstreckt hat. 17

18 5.2.2 Detailübersicht der Verkaufsfälle der einzelnen Marktsegment in den jeweiligen Kommunen im Jahr 214 Bebaute Grundstücke 214 Zahl der Verkaufsfälle Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld Unbebaute Grundstücke 214 Zahl der Verkaufsfälle Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld Zahl der Verkaufsfälle Wohnungseigentum Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld 18

19 Betrachtet man die Verkaufszahlen der einzelnen Teilmärkte im Jahre 213, verteilt sich das Marktgeschehen im Sektor "Bebaut", wie im Jahre 213, im Wesentlichen auf die Städte Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim sowie die Gemeinden Eichenau, Emmering, Gröbenzell und Maisach. Bei den Städten übertrifft Olching die Großen Kreisstädte Fürstenfeldbruck und Germering. Hinsichtlich der ländlichen Gemeinden ist die Gemeinde Maisach herausragend. Bei den städtisch strukturierten Gemeinden liegt Gröbenzell deutlich vor Eichenau. Im Bereich "unbebauter Grundstücke" ergibt sich ein weitaus größere Bandbreite des Marktes, wobei bis zu einem gewissen Grad auch ländliche Gemeinden stärker vertreten sind. Die Gemeinde Maisach ist mit der Großen Kreisstadt nahezu gleichauf und übertrifft die Große Kreisstadt Germering. In der Stadt Olching ist gegenüber 213 ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Der Teilmarkt "Wohnungseigentum" dagegen ist weitgehend auf die Städte Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim sowie die Gemeinden Gröbenzell mit städtischen Siedlungsstrukturen beschränkt. Hinzugekommen sind die Gemeinden Eichenau, Emmering und Maisach. Seit 21 sind die Verkaufszahlen in diesem Teilmarkt nahezu unverändert hoch. 19

20 5.3. Entwicklung der Geld- und Flächenumsätze der einzelnen Marktsegmente in den letzten 5 Jahren Bebaut Grundstücken Urk Mio Fläche in m² Umsatz in Millionen Fläche in m²

21 5.3.2 Unbebauten Grundstücken Urk Mio Fläche in m² Umsatz in Millionen Fläche in m²

22 5.3.3 Eigentumswohnungen Urk Mio Fläche in m² Wohnfläche Umsatz in Millionen Summe des Geldumsatzes aller Marktsegmente Urk.** EUR Umsatz in Millionen

23 5.3.5 Vergleich der Geldumsätze in den einzelnen Marktsegmenten Beträge in Millionen Euro Bebaut Unbebaut WET Gesamt Umsätze der einzelnen Teilmärkte in Millionen Bebaut Unbebaut WET Gesamt

24 5.3.6 Direktvergleich der Flächenumsätze in den Marktsegmenten "Bebaut" und "Unbebaut" Flächenangabe in ha: Bebaut 85,92 51,94 86,62 83,84 54,91 Unbebaut 25,65 366,59 24,18 231,3 147,84 Summe 291,57 418,53 326,8 315,14 22,75 45, Flächenumsatz der Teilmärkte "bebaut" und "unbebaut" im Vergleich 4, 35, 3, 25, 2, 15, Bebaut Unbebaut Summe 1, 5,,

25 5.4 Detailangaben zum Marktsegment "Bebaut" im Jahr Anteile der Gebäudearten am Marktsegment "Bebaut" Marktgeschehen 214 Anzahl Verkäufe Anteil am Gesamtmarkt in % Anteil am Teilmarkt in % EF ,2% 33,8% ZF 7 1,19% 1,35% ER 14 17,66% 2,% ED 18 3,56% 34,62% RE 46 7,81% 8,85% MFH 11 1,87% 2,12% Summe TM 52 88,29% 1,% Gesamt Verkäufe Teilmarkt "bebaut" 589 EF Einfamilienhaus freistehend ZF Zweifamilienhaus freistehend ER Einfamilienhaus Reihenhaus ED Einfamilienhaus Doppelhaus RE Einfamilienhaus Reiheneckhaus MFH Mehrfamilienhaus Anzahl der Verkäufe nach Gebäudeklassen im Jahre 214 Prozentualer Anteil der Gebäudeklassen am Gesamtmarkt "Bebaut" EF ZF ER ED RE MFH 3,56% 7,81% 1,87% 17,66% 29,2% 1,19% EF ZF ER ED RE MFH Im Marktsegment "Bebaut" wird das Marktgeschehen 214 hinsichtlich der Gebäudearten eindeutig von Doppelhaushälften (18 Verkaufsfälle) geprägt, dicht gefolgt von freistehenden Einfamilienhäuser und mit Abstand von den Reihenhäusern. Bereits der Markt 213 wurde von dem Segment der Doppelhäuser dominiert. Dagegen waren im Jahr 212 die Reihenhäuser (231 Verkaufsfälle) marktbestimmend. Die Doppelhäuser nehmen 214 dabei einen Marktanteil von rd. 31% am Gesamtmarkt ein. Das Marktsegment "Freistehendes Zweifamilienhaus" ist im Landkreis Fürstenfeldbruck nach wie vor nur sehr gering vertreten. 25

26 5.4.2 Grundstücksgrößen im Zusammenhang mit den Gebäudetypenklassen im Verhältnis zu den Verkaufsfällen 2 m² über 2 EF ZF ER ED RE Grundstücksflächen im Zusammenhang mit den Verkaufsfällen und Gebäudetypen m² über 2 EF 214 ZF 214 ER 214 ED 214 RE 214 Während sich die Grundstücksgrößen für freistehende Einfamilienhäuser überwiegend zwischen 4 und 9 m² bewegen, sind bei Reihenmittel- und Reihenendhäuser schwerpunktmäßig nur Grundstücksgrößen bis 3 m² anzutreffen. Bei Doppelhaushälften kann die Fläche bis maximal 6 m² reichen, wobei der Schwerpunkt bei 3 bis 4 m² liegt. Bemerkung: Aufgrund der sehr engen Bandbreite der Grundstücksgrößen, ist die Ableitung von Anpassungsfaktoren für die einzelnen Gebäudetypen fachlich, sachlich und statistisch nicht vertretbar. 26

27 5.4.3 Kaufpreishöhen der einzelnen Gebäudearten im Verhältnis zu den Verkaufsfällen in Tsd über EF ZF ER ED RE Kaufpreise im Verhältnis zum Gebäudetyp und zu Verkauffällen EF 214 ZF 214 ER 214 ED 214 RE über 11 Bemerkung: Die Preise für freistehende Einfamilienhäuser bewegen sich in der Wertspanne von 3.,-- bis 7.,--. Reihen- und Doppelhäuser wurden in der Wertspanne zwischen 3. und 7.,-- gehandelt. Die Kaufpreise von Reihenendhäusern lagen Schwerpunktmäßig bei 4.,-- bis 5.,--. 27

28 5.4.4 Marktanteile der Gebäudetypenklassen am Teilmarkt "bebaute Grundstücke" Verkäufe EF ZF ER ED RE MFH Gesamtmarkt EF ZF ER ED RE MFH Gesamtmarkt 28

29 5.5 Detailangaben zum Marktsegment "unbebaut" im Jahr Umsatzzahlen unbebauter Grundstücke nach Nutzungsarten Verkaufsfälle Fläche Euro Marktanteile Flächenanteile Umsatzanteile rechnerische Durchschnitts- Preis /m² Wohnbauflächen* ,2% 9,86% 59,11% 436,86 Gemischte Bauflächen** ,21%,44% 1,51% 25,62 Gewerbe, Industrie ,27% 7,3% 2,93% 29,4 landwirtschaftliche Grundstücke ,17% 59,51% 1,98% 13,45 forstwirtschaftliche Grundstücke ,99% 2,76%,17% 4,37 Zukäufe u Gartenland ,66%,58%,53% 66,9 Straßen, Wege ,95%,38%,33% 63,1 Summe Sonstiges*** ,87% 17,41% 3,36% Gesamtsumme Teilmarkt unbebaut ,% Verteilung der Verkaufszahlen am Teilmarkt "unbebaut",66% 1,99% 7,95% 2,87% 25,17% 47,2% Wohnbauflächen* Gemischte Bauflächen** Gew erbe, Industrie landw irtschaftliche Grundstücke forstw irtschaftliche Grundstücke Zukäufe u Gartenland Straßen, Wege Summe Sonstiges*** 9,27% 2,21% Verteilung der Flächenanteile am Teilmarkt "unbebaut" 17,41% 9,86%,44%,38%,58% 2,76% 7,3% Wohnbauflächen* Gemischte Bauflächen** Gew erbe, Industrie landw irtschaftliche Grundstücke forstw irtschaftliche Grundstücke Zukäufe u Gartenland Straßen, Wege Summe Sonstiges*** 59,51% 29

30 Verteilung der Umsätze am Teilmarkt "unbebaut" 3,36%,33%,53%,17% 1,98% 2,93% 59,11% Wohnbauflächen* Gemischte Bauflächen** Gew erbe, Industrie landw irtschaftliche Grundstücke forstw irtschaftliche Grundstücke Zukäufe u Gartenland Straßen, Wege Summe Sonstiges*** 1,51% 3

31 5.5.2 Preisniveau der land- und forstwirtschaftlichen Verkäufe 214 Daten zu Landwirtschaftsflächen Anzahl Kauffälle Grundstücksfläche in m² Kaufpreis /m² Min. Max. Mittel Min. Max. Mittel ,54 21,33 31,94 Daten zu Forstflächen Anzahl Kauffälle Grundstücksfläche in m² Kaufpreis /m² Min. Max. Mittel Min. Max. Mittel ,59 86,81 12,949 31

32 5.5.3 Rechnerische Mittelwerte für landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen Landwirtschaftliche Flächen Gemeinde/Stadt rechn. Mittelwerte 213/214 rechn. Mittelwerte 212/213 rechn. Mittelwerte 211/212 rechn. Mittelwerte 21 / 211 Durchschnitt der Mittelwerte 5 Jahresmittel** Gemarkung /m² /m² /m² /m² /m² /m² Orientierungswert Adelshofen 7,1 4,5 2,9 3,2 4,43 6,5 5,46 Luttenwang 6,1 5,5 5,8 6,1 5,95 Alling 7,1 7,8 7,45 6,9 7,31 8,5 7,91 Biburg 12,6 12,6 6,5 1,21 12, 11,1 Holzhausen 1, 1, 1,6 7,2 5,8 6,5 Althegnenberg 4,5 3,98 3,2 3,89 4, 3,95 Hörbach 4,2 3,3 3,75 4,2 3,98 Egenhofen 23, 23,?? 23,?? Aufkirchen 6, 6, 4,84 4,8 5,41 5,4 5,41 Oberweikertshofen 6,2 4,1 6,79 5,4 5,62 5,6 5,61 Unterschweinbach 5, 7, 7, 4,5 5,88 7, 6,44 Wenigmünchen,,, Eichenau 13,2 5, 5, 11,6?? 7,7 Emmering 5,3 6,8 4,94 3,8 5,21 4,6 4,91 Fürstenfeldbruck 6,1 5,5 5,7 5,6 5,73 6,9 6,31 Aich 5, 7,93 6,7 6,54 7,5 7,2 Malching 9,7 9,7 9,7 9,7 Puch 4,4 7,1 5,76 4, 5,32 6,9 6,11 Germering 8, 7,75 7,5 7,75 12,1 9,93 Unterpfaffenhofen 1, 8 9, 1, 9,5 Grafrath (Unteralting) 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 3,4 Wildenroth 3,5 3,3 3,72 3,5 3,51 3,1 3,3 Gröbenzell 6,1 5, 5,5 5, 5,29 5,4 5,34 Hattenhofen 5,5 5, 4,22 3,4 4,53 4,1 4,32 Jesenwang 7,4 6,2 5,6 5, 5,92 6,5 6,21 Pfaffenhofen 4,59 4,59 3,3 4,16 4, 4,8 Kottgeisering 3, 4,1 3,49 2, 3,15 3,3 3,22 Landsberied 5,7 5,31 4,2 5,7 4,9 4,99 Maisach 6,6 5,5 5,13 5,3 5,63 6,1 5,87 Germerswang 6,8 1, 4,93 3,1 6,21 4,3 5,25 Malching / Maisach 5, 7,5 4,89 3, 5,1 4,8 4,95 Rottbach 7, 8,9 9,87 6, 7,94 8,2 8,7 Überacker 4, 4,48 6, 4,83 6,2 5,51 Mammendorf 4,6 6,45 3,7 3,7 4,61 4,8 4,71 Nannhofen,,, Mittelstetten 6, 5,44 4,49 3,6 4,88 5,2 5,4 Tegernbach 7, 5,13 4,2 5,44 5,1 5,27 Moorenweis 6,2 3,99 2,6 4,26 3,9 4,8 Eismerszell 6,3 4,9 4,9 5,37 5,8 5,58 Dünzelbach 9,8 5,47 4,46 1,5 5,31 6,7 6, Grunertshofen 3,3 3,3 3,3 3,3 3,3 Purk 4,8 4,8 2,5 4,3 4,8 4,42 Steinbach 9,8 9,8 9,8 9,8 Oberschweinbach 8,3 5,1 4,5 8,2 6,53 7, 6,76 Günzlhofen 8,1 8,1 6,5 7,3 Olching 7,4 7,5 4, 6,3 4,8 5,55 Esting 6, 5,46 3,3 4,92 4,1 4,51 Geiselbullach 7, 5,8 4,45 4,7 5,49 5,8 5,64 Puchheim 7,6 8,9 8,6 8,37 7,8 8,8 Schöngeising 8,5 4,2 5,64 3,4 5,44 5,6 5,52 Türkenfeld 6, 4,71 3,7 4,8 4,7 4,75 Zankenhausen 5,8 5,8 5,8 5,8 32

33 Besondere Hinweis zu den Mittelwerten für Landwirtschaftsflächen: Bei den angegebenen Mittelwerten für die landwirtschaftlich genutzten Flächen (Ackerland und Grünland) handelt es sich um rechnerische Mittelwerte für Flächen über 3 m² für einen Gemeindebereich bzw. eine Gemarkung. Nicht berücksichtigt sind die Bodenqualität/Ertragsmesszahl. Ortsnahe landwirtschaftliche Flächen mit einer möglichen, langfristigen baulichen Entwicklung sowie Verkäufe an die öffentliche Hand wurden aussortiert. Bei den Einzelverkäufen in Egenhofen (23, ) handelt es sich um keine repräsentativen Verkäufe für landwirtschaftliche Flächen, da es sich um eine unmittelbare Ortsanschlussflächen handelt. Hinweis: Das 5-Jahresmittel ist nicht aus den Mittelwerten abgeleitet, sondern gesondert errechnet worden. Der Orientierungswert ist das rechnerische Mittel aus 5-Jahresmittel und dem Durchschnitt der Mittelwerte. 33

34 Forstwirtschaftliche Flächen Gemeinde/Stadt Gemarkung 5 Jahresmittel Gemeinde/Stadt 5Jahresmittel Gemarkung Adelshofen kv Maisach kv Luttenwang kv Germerswang kv Alling 4,71 Malching / Maisach kv Biburg kv Rottbach kv Holzhausen kv Überacker 1,5 Althegnenberg 6, Mammendorf kv Hörbach 6, Nannhofen kv Egenhofen kv Mittelstetten kv Aufkirchen kv Tegernbach kv Oberweikertshofen kv Oberdorf kv Unterschweinbach kv Moorenweis 2,6 Wenigmünchen kv Eismerszell kv Eichenau kv Dünzelbach kv Emmering 2,8 Grunertshofen kv Fürstenfeldbruck kv Purk kv Aich kv Steinbach kv Malching kv Oberschweinbach kv Puch 2,8 Günzlhofen 1,6 Germering 3, Olching kv Unterpfaffenhofen kv Esting kv Grafrath (Unteralting) 2,5 Geiselbullach 1,35 Wildenroth kv Puchheim kv Gröbenzell kv Schöngeising 3, Hattenhofen kv Türkenfeld 2,4 Jesenwang 3,3 Zankenhausen kv Pfaffenhofen kv Kottgeisering 5,2 Landsberied 2,8 Besondere Hinweis zu den Mittelwerten für Forstflächen: Bei den angegebenen Mittelwerten für die forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Wald) handelt es sich um rechnerische Mittelwerte für Flächen über 3 m² für einen Gemeindebereich bzw. eine Gemarkung. Nicht berücksichtigt ist die Bestockung. 34

35 5.6 Detailangaben zum Marktsegment "Wohnungseigentum" im Jahr Anteile der Marktsegmente im Teilmarkt "Wohnungseigentum" Anzahl Neubau Anzahl Wiederverkauf Anzahl Umwandlung Gesamtzahl Verkaufsfälle im Teilmarkt Wohnungseigentum Anzahl Neubau Anzahl Wiederverkauf Anzahl Umwandlung Gesamtzahl

36 5.6.3 Wohnflächen der einzelnen Marktsegmente des Teilmarkts ETW Wohnflächen in m² bei Neubau <3 <5 <6 <7 <8 <9 <11 <13 > <3 <5 <6 <7 <8 <9 <11 <13 >13 Anmerkung: In den Jahren 21 bis 211 lag der Schwerpunkt der Wohnflächen bei den Eigentums- Neubauten bei ca. 3 m² und zwischen 6 und 8 m². Dagegen spielten Wohnungsgrößen von ca. 3 m² in den Jahren 212 bis 214 keine Rolle. Das Hauptgewicht lag hier bei Wohnflächen von 6 bis 8 m². Daraus lässt sich eine gewisse Nachfrage nach kleinen und mittleren Wohnungsgrößen ableiten. 36

37 Wohnflächen in m² bei Wiederverkauf <3 <5 <6 <7 <8 <9 <11 <13 > <3 <5 <6 <7 <8 <9 <11 <13 >13 Im Gegensatz zu den Neubauten weisen die Wohnflächen der Wiederverkäufe eine größer Bandbreite auf. Die Verkaufszahlen bewegen sich zwischen den Wohnflächen von 5 bis 9 m². 37

38 5.7 Weitere Daten: Daten zum Marktsegment "Einfamilienhäuser freistehend" 214: Anzahl Kauffälle Grundstücksfläche in m² Kaufpreis in Tsd. Min. Max. Mittel Min. Max. Mittel Daten zum Marktsegment "Reihenmittelhäuser" 214 Anzahl Kauffälle Grundstücksfläche in m² Kaufpreis in Tsd. Min. Max. Mittel Min. Max. Mittel Daten zum Marktsegment "Reihenendhäuser" 214 Anzahl Kauffälle Grundstücksfläche in m² Kaufpreis in Tsd. Min. Max. Mittel Min. Max. Mittel Daten zum Marktsegment "Doppelhäuser" 214 Anzahl Kauffälle Grundstücksfläche in m² Kaufpreis in Tsd. Min. Max. Mittel Min. Max. Mittel

39 5.8 Gutachtenerstellung, Richtwertauskünfte, Vergleichspreise Sitzungen und Gutachtenerstellung Sitzungen des Gutachterausschusses Gutachtenzahl Sit zungen des GAA Gut acht en Sit zungen des GAA Gut acht en Richtwert- und Vergleichspreisauskünfte Bodenrichtwertauskünfte schriftlich Vergleichspreiseauskünfte schriftlich

40 6. Bodenpreisentwicklung Die Ableitung des Bodenpreisindex erfolgt auf der Basis der Richtwerte umgerechnet auf eine einheitliche wertrelevante GFZ von,4. Aufgrund der unterschiedlichen städtebaulichen Strukturen im Landkreis Fürstenfeldbruck mit den städtischen Kommunen im Osten und den ländlichen Gemeinden im Westen des Landkreises, war eine differenzierte Betrachtung geboten. Zur Ableitung der Bodenpreisindex für den östlichen Landkreis wurden die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen der Städte Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim sowie der Gemeinden Eichenau, Emmering und Gröbenzell herangezogen. Der Bodenpreisindex für den westlichen Landkreis basiert auf den Richtwerten der Gemeinden Adelshofen, Alling, Egenhofen, Grafrath-Wildenrot, Hattenhofen, Jesenwang, Kottgeisering Kreuzackersiedlung, Landsberied, Maisach Ort, Gernlinden, Mammendorf, Moorenweis Ort, Oberschweinbach, Schöngeising und Türkenfeld Ort ebenfalls für Wohnbauland. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem dargestellten, gemittelten Bodenpreisindex um einen rechnerischen Mittelwert handelt und dass in einigen Kommunen teilweise deutliche Abweichungen vorliegen. Bei den angegebenen Werten handelt es sich um keine offiziellen und verbindliche Veröffentlichungen des Gutachterausschusses. Bodenpreisindex Wohnbauland für den östl. Landkreis Basisjahr 21 1,5 1,4 1,41 1,3 1,32 1,2 1,14 Index gesamt Mittelwert 1,1 1, 1,6 1,7 1,7 1,6 1,5 1,2 1, 1,4 1,,98 1,,9,

41 Bodenpreisindex Wohnbauland für die westl. Landkreiskommunen Basisjahr 21 1,25 1,2 1,21 1,15 1,1 1,5 1, 1,8 1,9 1,7 1,6 1,5 1,4 1,5 1,4 1,2 1, 1,3 1,8 1,1 Index gesamt Mittelwert,95,9,85, Baulandindex gesamter Lkr FFB 1,4 1,3 1,31 1,2 1,21 1,1 1,7 1,8 1,7 1,11 Baulandindex gesamter Lkr FFB 1, 1,6 1,5 1,3 1,3 1,2 1, 1, 1,4,9,

42 7. Preisentwicklung bei freistehenden Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Reihenendhäusern und Doppelhäusern. 7.1 Kaufpreisentwicklung bei Einfamilienhäuser freistehend östlicher Landkreis: Selektionsparameter: Wohnbaufläche / Grundstück 4 bis 8m² / Baujahr 198 bis 213 / Basisjahr Verkaufszahl Mittelwert Tsd Index 3 1,3 1,11,88,88,95 1, 1,15 1,18 1,31 1,41 Index 3 1,5 1,4 1,3 1,2 1,1 Index 3 1,,9, Anmerkung: Index 3 bedeutet: In der ersten Selektion wurde keine Parameter gesetzt. In der zweiten Selektion wurden nur anhand der Parameter Wohnbaufläche und Grundstücksgröße ausgewählt. Bei der dritten Selektion kam noch Baujahre hinzu. Die Mittelung aller Indizes führt zu folgendem Ergebnis: 1,6 1,4 1,2 1,,8 Mittelw ert 3,6,4,2,

43 7.2 Kaufpreisentwicklung bei Reihenhäusern östlicher Landkreis: Selektionsparameter: Reihenmittelhäuser östlicher Landkreis (Selektion: Wohnbaufl. / Grundstück 2 bis 4 m² / BJ ) Verkaufszahl Mittelwert Tsd Index RMH 1,2,89,91,99,98 1, 1,1 1, 1,28 1,17 Index RMH 1 1,4 1,3 1,2 1,1 Index RMH 1 1,,9, Selektionsparameter: Reihenendhäuser östlicher Landkreis (Selektion: Wohnbaufl. / Grundstücke 2 bis 5 m²/ BJ ) Verkaufszahl Mittelwert TSD Index REH 1,97 1,4,98,93 1,6 1, 1,11 1,6 1,38 1,64 Index REH 1 1,7 1,6 1,5 1,4 1,3 1,2 Index REH 1 1,1 1,,9,

44 Anhang: Übersicht über den Landkreis Fürstenfeldbruck und wichtige Landkreisdaten 1.1 Landkreis in Zahlen Einwohner (Stand: ) 434,79 km² Landkreisfläche Höhenlage: 493,3-624,3 m ü.n.n. 1.2 Die Gemeinden des Landkreises Fürstenfeldbruck 44

45 1.3 Bevölkerungsstand und Flächengrößen der Gemeinden Gemeinde Einwohner Flächengröße Stand: Stand: ha a Adelshofen Alling Althegnenberg Egenhofen Eichenau Emmering Fürstenfeldbruck Germering Grafrath Gröbenzell Hattenhofen Jesenwang Kottgeisering Landsberied Maisach Mammendorf Mittelstetten Moorenweis Oberschweinbach Olching Puchheim Schöngeising Türkenfeld ,37 ha 434,7937 km² 45

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