Städtebauliche Rahmenvereinbarung
|
|
- Cathrin Bach
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Städtebauliche Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt Bad Kissingen, vertr. d. d. Oberbürgermeister Kay Blankenburg, Maxstraße 23, Bad Kissingen - nachfolgend Stadt genannt - und Freistaat Bayern, vertr. d Immobilien Freistaat Bayern Zentrale, Lazarettstr. 67, München, - nachfolgend Grundstückseigentümer genannt - Vorbemerkung Der Freistaat Bayern ist Eigentümer der Grundstücke FlNr. 414 und 413 Gemarkung Bad Kissingen in der Stadt Bad Kissingen. Auf dieser Fläche waren das ehemalige Hotel Steigenberger, vormals Kurhaushotel, das Kurgastzentrum mit Kurverwaltung und das Kurhausbad untergebracht. Der Badebetrieb im Kurhausbad sowie der Betrieb des Hotels Steigenberger wurden zwischenzeitlich eingestellt; der nicht unter Denkmalschutz stehende vordere Teil des ehemaligen Hotels Steigenberger sowie das Kurgastzentrum wurden zwischenzeitlich abgerissen. Gemeinsames Ziel der Vertragspartner ist es, auf dem Gelände des ehemaligen Hotels Steigenberger einen exklusiven Hotelstandort mit optionaler teilweiser Wohnbebauung in Bad Kissingen zu verwirklichen. Der Freistaat Bayern beabsichtigt, das Grundstück teilweise an einen Investor zu veräußern, der dann auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, den die Stadt aufzustellen bereit ist, ein Hotel errichtet und betreibt. Die Bebauungsplanfestsetzungen des Sondergebiets Kurgebiet machen zur Umsetzung der Planungsziele eine ergänzende städtebauliche Vereinbarung erforderlich. Diese bezieht sich neben der Kostenübernahme der Planungskosten insbesondere auch auf die Zulässigkeit einer Wohnnutzung im Rahmen einer Neuüberplanung des Gesamtareals. 1
2 Zur Förderung der Bauleitplanung treffen die Parteien folgende Vereinbarung, die dazu dient, den städtebaulichen Rahmen für die beabsichtigte Nutzung festzulegen und den Verkauf des Grundstücks, sowie die Suche nach einem Vorhabenträger vorzubereiten. 1 Vertragsgebiet Das Vertragsgebiet ist in dem als Anlage 1 beiliegendem Lageplan rot umrandet und umfasst die Grundstücke FlNr. 413 und 414 Gemarkung Bad Kissingen. 2 Übernahme von Fremdkosten der Stadt für Planungen und Gutachten 1. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich gegenüber der Stadt, dieser notwendige entstehende Fremdkosten für die Ausarbeitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für vorbezeichnetes Areal zu erstatten. 2. Ferner verpflichtet sich der Grundstückseigentümer gegenüber der Stadt, die der Stadt im Zusammenhang mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans entstehenden notwendigen Fremdkosten für weitere erforderliche Planungen und Gutachten zu erstatten. Hierzu gehören insbesondere - die Untersuchung, ob die vorhandene leitungsmäßige Erschließung für das Plangebiet ausreichend dimensioniert ist; - die Beauftragung eines artenschutzrechtlichen Fachgutachtens zur Ermittlung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände etc., - die Kosten für etwa notwendige, parallel zum Bebauungsplanverfahren durchzuführende Verfahren (z.b. Anpassung des Flächennutzungsplans) Die Stadt wird die in Absatz 1 und 2 genannten Planungen und Gutachten nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers in Auftrag geben. 3. Der Grundstückseigentümer verpflichtet sich gegenüber der Stadt, die dieser für die Vorbereitung einer Erstellung vorliegenden Vertrages angefallenen Kosten zu erstatten. Der Erstattungsbetrag wird auf 5.000,00 (netto) gedeckelt. 4. Die in Absatz 1 bis 3 zu erstattenden Kosten werden jeweils zwei Monate nach schriftlicher Zahlungsaufforderung durch die Stadt fällig. Die Zahlungsaufforderung erfolgt erst, wenn die jeweilige Leistung erbracht und gegenüber der Stadt in Rechnung gestellt wurde. Dem Grundstückseigentümer ist bekannt, dass er bei der Kostenerstattung keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. 2
3 3 Separater städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) 1. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass die planungsrechtlichen Grundlagen für die Neuerrichtung eines exklusiven Hotelstandort mit optionaler teilweiser Wohnbebauung auf der Grundlage eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß 12 BauGB geschaffen werden sollen. 2. Der Grundstückseigentümer wird einen möglichen Investor, der als Vorhabenträger auftritt, im Rahmen der Grundstücksveräußerung verpflichten mit der Stadt, einen Vorhaben- und Erschließungsplan abzustimmen und einen Kostenübernahmevertrag gemäß 12 Abs. 1 BauGB abzuschließen, und danach unverzüglich einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung eines exklusiven Hotelstandorts mit optionaler teilweiser Wohnbebauung mit folgenden Maßgaben zu stellen. - Vier-Sterne-/Vier-Sterne-Plus-Hotels - Die Geschossfläche mit Hotelnutzung darf nicht unter 60 % der Gesamtgeschossfläche des Neubaukomplexes liegen 3. Des Weiteren wird der Grundstückseigentümer den Vorhabenträger verpflichten, mit dem vorbezeichneten Antrag einen Vorhaben- und Erschließungsplan vorzulegen, der ein textliches Nutzungskonzept (Hotelkategorie, Anzahl der Zimmer, Wellness - und sonstige Angebote etc., planliche Unterlagen für eine Nutzungsaufteilung für sämtliche Geschosse, Grundriss, Ansichts- und Schnittzeichnungen mit Vermassung und im Maßstab 1 : 100) zum Gegenstand hat. 4 Kein Anspruch auf Aufstellung eines Bebauungsplans 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB bleibt unberührt. Durch die in diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen wird kein Anspruch des Grundstückseigentümers bzw. eines möglichen Vorhabenträgers gemäß 4 dieser Vereinbarung auf Aufstellung eines Bebauungsplans begründet. Ebenso wenig wird durch diesen Vertrag eine vertragliche Verpflichtung der Stadt zur Einleitung oder Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens begründet. 5 Wohnnutzung, Unterlassungsverpflichtung, Dienstbarkeit 1. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass die auf dem Vertragsgrundstück (Anlage 2) gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans Sondergebiet Kurgebiet, 4. Änderung, bekannt gemacht am ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung auf dem Grundstücksteil konzentriert werden, auf dem später das Vorhaben (Hotel) errichtet wird. Dieser Grundstücksteil ist in der Anlage 2 grün schraffiert gekennzeichnet. 3
4 2. Ziel ist es dabei, zur Finanzierbarkeit des Vorhabens im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans eine etwa derzeitige für das gesamte Grundstück bezogene zulässige ausnahmsweise Wohnnutzung ausschließlich im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu errichten. Dies setzt eine dingliche Absicherung des Verzichts auf eine weitere Wohnbebauung auf den übrigen beim Freistaat verbleibenden Restflächen des Baugrundstücks FlNr. 414 voraus. 3. Der Grundstückseigentümer verpflichtet den Erwerber, auf den Flächenanteilen, die im beiliegendem Lageplan ( Anlage 2), der Bestandteil des Vertrages ist, eingezeichnet sind, jegliche Nutzung zu unterlassen mit Ausnahme der eines Hotels mindestens der Kategorie vier Sterne sowie teilweiser optionaler Nutzung für Wohnzwecke, wobei die Nutzung als Hotel mindestens 60% betragen muss, und diese Verpflichtung seinen Rechtsnachfolgern mit Pflicht zur Weitergabe aufzuerlegen. Der Freistaat verpflichtet den Erwerber, zur Absicherung vorstehender Verpflichtung eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Freistaats Bayern und der Stadt Bad Kissingen zu bestellen. Im Falle einer späteren Löschung oder Änderung der oben vorgenannten Dienstbarkeit fließt ein etwaiger Erlös allein dem Freistaat Bayern zu. Dem Grundstückseigentümer ist bekannt, dass eine Offenlage des beabsichtigten vorhabenbezogenen Bebauungsplans erst dann erfolgen wird, wenn die Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass der Umfang der Dienstbarkeit entsprechend anzupassen ist, wenn der Bebauungsplan Sondergebiet Kur dahingehend geändert wird, dass eine weitergehende Wohnnutzung zugelassen wird. 6 Haftung Eine Haftung der Stadt für Aufwendungen, die der Grundstückseigentümer bzw. der Vorhabenträger in Erwartung der beabsichtigten Bauleitplanung tätigt, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dies gilt auch für die vom Grundstückseigentümer mit diesem Vertrag übernommenen Kosten der Stadt und zwar ungeachtet dessen, ob ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird und wie es endet. Dem Grundstückseigentümer ist bekannt, dass die Stadt ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den exklusiven Hotelstandort mit optionaler teilweiser Wohnbebauung erst dann einleiten wird, wenn sich der entsprechende Vorhabenträger in einem gesonderten Vertrag verpflichtet, die der Stadt für die Bauleitplanung entstehenden Kosten zu übernehmen. 4
5 7 Schriftform Salvatorische Klausel 1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schritformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht oder haben keine Gültigkeit. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages weitestmöglich entsprechen. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass der Vertrag planniedrige Lücken enthält, die für weitere Bestimmungen ergänzt werden müssen. Bad Kissingen, den München, den Kay Blankenburg Oberbürgermeister Grundstückseigentümer 5
Städtebaulicher Vertrag
Anlage zur DS 0240 Städtebaulicher Vertrag Zwischen der Stadt Voerde, nachstehend Stadt genannt und, nachfolgend Antragsteller genannt, wird der folgende städtebauliche Vertrag gemäß 11 BauGB geschlossen:
MehrGESELLSCHAFTSVERTRAG
14X0660A.doc GESELLSCHAFTSVERTRAG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bonn. 1 Firma und Sitz Solarparc GmbH (1) Gegenstand des Unternehmens sind 2 Gegenstand des
MehrDurchführungsvertrag ( 12 Abs. 1 BauGB) und städtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB) zwischen
Durchführungsvertrag ( 12 Abs. 1 BauGB) und städtebaulicher Vertrag ( 11 BauGB) zwischen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen, vertreten durch den Bürgermeister Dr. Tobias Benz, Hauptstraße 10, 79639 Grenzach-Wyhlen,
MehrDurchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 Mühlenberg
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 35 Mühlenberg Die Stadt Eckernförde, Rathausmarkt 4-6, 24340 Eckernförde, vertreten durch Herrn Bürgermeister Jörg Sibbel, - nachfolgend Stadt
MehrWOHNBAU STADT COBURG GMBH AZ: 610-702
Begründung zum Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 39/5 vom 17.09.2014 für das Gebiet Fröbelstraße im Stadtteil Wüstenahorn Vorhaben- und Erschließungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen (1) Homag Group AG, Homagstraße 3-5, 72296 Schopfloch, vertreten durch den Vorstand, und - nachfolgend "Organträgerin" genannt - (2) Brandt Kantentechnik
Mehr3.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Marketingagentur ZOOM 1. Allgemeines Für alle Leistungen der Marketingagentur ZOOM, sowie durch diese zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gebuchten Unternehmen, zwischen
MehrDurchführungsvertrag
Seite 1 Stand: 15.12.2011 Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALDI-FILIALE zwischen der Stadt Rastatt Marktplatz 1 76437 Rastatt vertreten durch Oberbürgermeister Hans Jürgen Pütsch
MehrStädtebaulicher Vertrag
Städtebaulicher Vertrag Die Stadt Radolfzell (nachfolgend Stadt genannt), vertreten durch den Oberbürgermeister Martin Staab, Marktplatz 2, 78315 Radolfzell und die HESTA Beteiligungs GmbH (nachfolgend
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Sachverständigen Adam Bublik 1 Vertragsgegenstand 1. Gegenstand des Vertrags ist die im Sachverständigenvertrag dargelegte Aufgabe der Gutachtenserstattung. 2.
MehrFoto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)
Foto-Lizenzvertrag (Online-Lizenz) Zwischen (nachfolgend Rechteinhaber ) und (nachfolgend Lizenznehmer ) wird folgendes vereinbart: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Lizenznehmer beabsichtigt, die Fotostrecke
MehrKooperationsvereinbarung
Kooperationsvereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Körperschaft des öffentlichen Rechts Elsenheimerstraße 39, 80687 München - vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes - (nachstehend
MehrFolgekostenverträge nach 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BauGB
1 Folgekostenverträge nach 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 BauGB 2 Folgekostenverträge BVerwG 06.07.1973; BVerwGE 42, 331: Folgekostenverträge sind Verträge, mit denen Aufwendungen voroder nachfinanziert werden,
MehrVertrag(sentwurf) Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede. LAG Roede. Gemeinde Moormerland
Vertrags-Nr.: Aktenzeichen: Projektbezeichnung Durchführung eines Regionalmanagements für die LEADER-Region Roede Zwischen LAG Roede vertreten durch Gemeinde Moormerland in [Straße, Ort] Theodor-Heuss-Straße
MehrMuster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung.
Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter
MehrVertrag. zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen
Stand: 23.01.2015 Vertrag zwischen den für die Wahrnehmung der Interessen der ambulanten Hospizdienste maßgeblichen Spitzenorganisationen - dem Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V., Berlin - dem Bundesverband
MehrPraktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer
Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze
MehrBebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) BEGRÜNDUNG. Stadtplanungsamt Trier, Dezember 2010
Bebauungsplan BU 16 Petrisberg-Ost 2. Änderung (vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB) BEGRÜNDUNG Stadtplanungsamt Trier, Dezember 2010 Stand: Fassung zum Satzungsbeschluss INHALTSVERZEICHNIS 1 Anlass
MehrStraße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Im Folgenden geben wir Ihnen eine Übersicht über die von uns zur Verfügung gestellten Leistungen.
Servicevertrag zwischen Firma HSS Vermietung & Haustechnik Jens Schnabel Lütt Slurpad 12 26474 Spiekeroog und Objektadresse Name Straße PLZ Ort. Telefon / Fax. e-mail. Homepage. Präambel Im Folgenden geben
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Celesio AG, Neckartalstraße 155, 70376 Stuttgart eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart (HRB 9517) (Celesio) und der Dragonfly
MehrBaugrundstück in Reifnitz Gemischt bebaubares Grundstück / Kauf
Baugrundstück in Reifnitz Gemischt bebaubares Grundstück / Kauf Allgemeine Informationen Allgemein Objekt-Nr: Adresse: Region: Preise Kaufpreis: Courtage / Provision: 131180K AT-9082 Maria Wörth Reifnitz
MehrKONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG
KONSIGNATIONSLAGER- VEREINBARUNG ZWISCHEN:, Wildbichler Straße 2e, 6341 Ebbs/Österreich, Handelsregister Innsbruck FN 49553y im Folgenden kurz exceet electronics genannt UND: **Firmenname**, Strasse PLZ
MehrGewinnabführungsvertrag
Gewinnabführungsvertrag zwischen der zooplus AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts München unter HRB 125080 nachfolgend Organträgerin und der BITIBA GmbH, mit dem Sitz
MehrApp. Ferienpark St. Lorenzen
Web: - 1 - App. Ferienpark St. Lorenzen Preise Kaufpreis Provision 79.300 EUR provisionsfrei Lage Postleitzahl A-8861 Ort Land Regionaler Zusatz St. Lorenzen ob Murau Österreich Steiermark Flächen Wohnfläche
MehrNetzanschlussvertrag STROM NAV-S99999
Netzanschlussvertrag STROM NAV-S99999 Zwischen der Werraenergie GmbH Netzbetrieb August-Bebel-Straße 36-38 36433 Bad Salzungen nachfolgend genannt (Netzbetreiber) und Max Mustermann Musterstraße 1 vertreten
MehrArbeitsvermittlungsvertrag
Arbeitsvermittlungsvertrag Für die Arbeitsvermittler Zwischen Rekrutier Service Deutschland Inhaber: Marco Westenberger Tiburtiusstrasse 13, D-12524 Berlin (im Folgenden: Arbeitsvermittler) als Arbeitsvermittler
MehrKopien Sitzungsprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2015
Kopien Sitzungsprotokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.03.2015 Gegenstand SV Nr. 1510301 Vorstellung Verein zur Förderung regenerativer Energien Ramsau E- Mobilität Konzeptvorschlag, Daten,
MehrStädtebaulicher Vertrag gem. 11 BauGB
Städtebaulicher Vertrag gem. 11 BauGB zwischen der Gemeinde Britz vertreten durch das Amt Britz-Chorin-Oderberg vertreten durch den Amtsdirektor Herr Ulrich Hehenkamp - nachfolgend Gemeinde genannt - und
MehrBegleitender Praxisvertrag
Begleitender Praxisvertrag zwischen Gesellschaft: Einrichtung: AWOSANA Gesellschaft für psychische Gesundheit mbh vertreten durch: in: als begleitende Praxisstelle zur schulischen Ausbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/in
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG. für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN
STAND: 15.01.2012 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DIENSTLEISTUNGSVERTRAG für Dienstleistungen der Firma MAGNESSA REINIGUNGSSERVICE KG, TRIESTER STRAßE 263, 1230 WIEN 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden
MehrG e s t a t t u n g s v e r t r a g
G e s t a t t u n g s v e r t r a g zwischen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, vertreten durch den geschäftsführenden Stiftungsvorstand, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee - nachfolgend Stiftung genannt
MehrZwischen Verkäufer... und Käufer... wird folgender Kaufvertrag abgeschlossen:
PFERDEKAUFVERTRAG O zwischen Privatpersonen untereinander, O zwischen Unternehmern untereinander oder O zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer-Käufer Zwischen Verkäufer......... und Käufer...... wird
MehrVertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V)
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen vertreten durch den Vorstand (nachstehend KV
MehrBEGRÜNDUNG. gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB
BEGRÜNDUNG Stand der Planung 13.4.2015 gemäß 3 (1) BauGB gemäß 4 (1) BauGB gemäß 3 (2) BauGB gemäß 4 (2) BauGB GEMEINDE GIESEN BEBAUUNGSPLAN NR. 413 ERWEITERUNG BIOGASANLAGE MIT AUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES
MehrU N T E R M I E T V E R T R A G für G E S C H Ä F T S R Ä U M E
Muster: Untermietvertrag für Geschäftsräume U N T E R M I E T V E R T R A G für G E S C H Ä F T S R Ä U M E zwischen als Untervermieter/in ermieter/in (nachfolgend: der Untervermieter) ermieter) vertreten
Mehr25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 2. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung
Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 25. Jahrgang 17. Mai 2016 Nr.: 18 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß 3 Abs. 1 BauGB
MehrHEAG Südhessische Energie AG (HSE) Darmstadt. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Darmstadt Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, den 9. Juli 2015, um 10:30 Uhr, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der
MehrVertraulichkeitsvereinbarung
Vertraulichkeitsvereinbarung Zwischen teamtechnik Maschinen und Anlagen GmbH Planckstraße 40 D-71691 Freiberg - nachfolgend "teamtechnik" und - nachfolgend - teamtechnik und nachfolgend die Vertragsparteien
MehrVertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe
Vertrag über die Kryokonservierung und Lagerung von Eierstockgewebe zwischen dem Bielefeld Fertility Center Überörtliche Gemeinschaftspraxis Wertherstr. 266 33619 Bielefeld - im Folgenden Bi-FC einerseits
MehrFl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim
Fl.Nr. 953/0 Gemarkung Westheim 953/0 Kartengrundlage: Liegenschaftskataster für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen Erstellt am: 27.11.2013 WWA KG, Koch Gemarkung: Westheim Lage: Elfershausener
MehrZwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit
Befristeter Arbeitsvertrag (Bitte prüfen Sie, welche individuellen Vertragsbestimmungen für Sie passen und übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen...
Mehr-------------------------------------------------------------------------------------------------------- - im folgenden Text: Auftraggeber genannt -
Reinigungsvertrag Zwischen - im folgenden Text: Auftraggeber genannt - und - im folgenden Text: Auftragnehmer genannt - wird folgender Vertrag geschlossen : 1 Gegenstand des Vertrages in genaue Bezeichnung
Mehrz w i s c h e n - nachfolgend Verkäufer genannt - u n d - nachfolgend Käufer genannt - 1. Der Verkäufer verkauft dem Käufer das Pferd
Seite 1 von 7 Pferdekaufvertrag - ausschließlich zu verwenden im Rechtsverkehr zwischen privatem Verkäufer und privatem Käufer - z w i s c h e n Herrn/Frau... Vorname/ Name Straße... PLZ, Wohnort... -
MehrVertrag. zur Übertragung einer stillen Beteiligung
Vertrag zur Übertragung einer stillen Beteiligung 1 VORBEMERKUNGEN (1) BCB ist aufgrund des Vertrags über eine atypisch stille Gesellschaft vom 20.12.1995 und zuvor aufgrund Vertrages vom 20.06.1991 als
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1 Leistungsgegenstand 1.1 Vera Sebold Personal Training verpflichtet sich, den Klienten im Rahmen der vereinbarten Trainings und Gesundheitsbetreuung individuell zu beraten
MehrSTADT HERDECKE Die Bürgermeisterin
STADT HERDECKE Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Drucksache Nr.: Datum: Zeichen: 2013/0046 21.05.2013 FB 3/60.1 Zu beraten und zu entscheiden im: Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Status: Zuständigkeit:
MehrBrandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen. Kurzexposé. Grundstück in der Gemarkung Bärenklau, Flur 10, Flurstück 204
Kurzexposé Grundstück in der Gemarkung Bärenklau, Flur 10, Flurstück 204 1 Liegenschaftsbeschreibung Allgemein Das Grundstück ist unbebaut und befindet sich am Ortsrand der Gemeinde Bärenklau, gelegen
MehrDie Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/2713 wird mit folgenden Änderungen in Artikel 1 angenommen:
17. Wahlperiode Drucksache 17/2977 03.06.2016 Der Vorsitzende mehrheitlich mit SPD und CDU gegen GRÜNE, LINKE und PIRATEN An Plen Beschlussempfehlung vom 1. Juni 2016 zur Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache
MehrRahmenvertrag zur Ersatzbeschaffung von Bürodrehstühlen
Az: ZVS-2016/17 - Anlage 2 - Rahmenvertrag zur Ersatzbeschaffung von Bürodrehstühlen zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales, Regionalstelle Schwaben, Morellstraße
MehrVorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage. Tel.: Fax: Inbetriebnahme: Installierte Leistung:
VERBINDLICHE ERKLÄRUNG ZUR ERMITTLUNG DER FÖRDERFÄHIGKEIT UND VERGÜTUNGSEINSTUFUNG VON PHOTOVOLTAIKANLAGEN NACH DEM EEG ERNEUERBARE- ENERGIEN-GESETZ-EEG VorgangsID: Betreiber der Stromerzeugungsanlage
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 15.01.2019 Version: 201901-01 SEITE 2 VON 5 Teil 1 Vermietungen 1 Übergabe und Rückgabe (1) Das Mietverhältnis beginnt mit Unterzeichnung des Mietvertrages, sofern
MehrStadt Laufen. Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3
Stadt Laufen Begründung Zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 - Malerfeld - Im Bereich der Flur-Nr..: 439/3 Veranlasser: Entwurfsverfasser: VR Bank Oberbayern Südost eg Arbeitsgemeinschaft Münchner
MehrImmobiliarsachenrecht. Immobiliarsachenrecht
Vorlesung 5 6. Juni 2013 Notar Dr. Christian Kesseler 1 a) Wesen des Erbbaurechts Rechtsstrukturell stellt das Erbbaurecht eine besonders qualifizierte Form des dinglichen Nutzungsrechts an einem Grundstück
MehrVertrag für Immobilienverwalter (Miet)
TS Immobilienmanagement Mustervertrag Miet-Verwaltung Vertrag für Immobilienverwalter (Miet) Zwischen Herrn/Frau - nachfolgend Auftraggeber genannt und TS Immobilienmanagement, Tanja Schmid Wolfgangstr.
MehrAnschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse
Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend
MehrAGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Maklervertrag Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen
MehrArtenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben
Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben Fachdialog Artenschutzrecht und seine Auswirkungen auf die Bauleitplanung und die baurechtliche Zulassung von Vorhaben
MehrGARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT **
GBV GARANTIEBEREITSTELLUNGSVERTRAG ZUR VERBRIEFUNGSGARANTIE VOM *** DN ***/MFA ***/*** DOKUMENT ** 1. Vertragsgegenstand Die Bundesrepublik Deutschland (Bund), vertreten durch das Bundesministerium für
MehrÄnderungs- und Erweiterungsvertrag
Anlage 2 Änderungs- und Erweiterungsvertrag zu den Erbbaurechtsverträgen vom 05. November 1998 und 13. August 2002 zwischen der Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch den Oberbürgermeister, Trammplatz
MehrMusterdokumente: Hundekaufvertrag
Musterdokumente: Hundekaufvertrag Vorwort: Auch als Tierbesitzer kommt irgendwann die Aufgabe den Kauf oder Verkauf eines Tieres abzuwickeln. Um dir hier eine Orientierungshilfe geben zu können und unseren
MehrArbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen
MehrVERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN
FM 0026 F VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER EISEN- BAHNINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN (Infrastrukturnutzungsvertrag) abgeschlossen zwischen der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft
MehrKaufvertrag und Abtretung
Mustervertrag zwischen Herrn/Frau - nachfolgend Verkäufer genannt - und Herrn/Frau - nachfolgend Käufer genannt - 1 Vertragsgegenstand Kaufvertrag und Abtretung (1) Der Verkäufer ist zu % an der GbR beteiligt.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
toconnect GmbH Werftestrasse 4 CH-6005 Luzern Leadtool.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gültig ab dem 5. November 2012 Die toconnect GmbH mit Sitz im schweizerischen Luzern (nachfolgend «toconnect»)
Mehrvom 12. November 2012
Vereinbarung über Praxisbesonderheiten für Heilmittel nach 84 Abs. 8 Satz 3 SGB V unter Berücksichtigung des langfristigen Heilmittelbedarfs gemäß 32 Abs. 1a SGB V vom 12. November 2012 vereinbart zwischen
MehrVereinbarung über die Zusammenarbeit zur Planung und Herstellung des Netzanschlusses
Anlage 7 Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Planung und Herstellung des Netzanschlusses (Planungsvereinbarung für den Anschluss einer Anlage zur Aufbereitung von Biogas an das Erdgasnetz) zwischen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Unternehmensberater. Ausgabe 2004
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Unternehmensberater Ausgabe 2004 Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie Wiedner Hauptstraße 63 A-1045 Wien T: +43-(0)-590900-3760 F: +43-(0)-590900-285
MehrErwerb Beteiligungen: Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag Musikschule. Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag.
Geschäftsanteilskauf- und Übertragungsvertrag über den von der Stadt Solingen gehaltenen Geschäftsanteil an der Städtische Musikschule Solingen GmbH Seite 1 / 8 NOTARIELLE URKUNDE [Eingangsformel des Notars]
MehrMuster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG
Muster eines Werkvertrages mit Erfolgsbeteiligung (Tantiemeregelung) WERKVERTRAG zwischen dem Landwirt als Auftraggeber (im folgenden AG genannt) und dem Landwirt als Auftragnehmer (im folgenden AN genannt)
MehrS T A D T E G G E N F E L D E N LANDKREIS ROTTAL-INN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG "WA BRUCK"
S T A D T E G G E N F E L D E N LANDKREIS ROTTAL-INN REGIERUNGSBEZIRK NIEDERBAYERN BEBAUUNGSPLAN MIT INTEGRIERTER GRÜNORDNUNG "WA BRUCK" IN DER FASSUNG VOM 24.06.2015 B 20 BAUGEBIET BRUCK KKH LEGENDE:
MehrRahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen
Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V Rahmenvertrag als Anlage zum Gesamtvertrag nach 83 SGB V zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung in Sachsen zwischen der Kassenärztlichen
MehrGemeinde Igling. 2. Änderung des Bebauungsplanes. Gewerbegebiet an der LL 22. Begründung. Fassung vom 14. Juni 2016
Gemeinde Igling 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet an der LL 22 Begründung Fassung vom 14. Juni 2016 Verfasser: Ingenieurbüro Vogg Alemannenstraße 35 86845 Großaitingen 1 Inhaltsverzeichnis
MehrKunstwertbrief Nr vom 3. Januar 2002
Kunstwertbrief Nr. 0102-0001 vom 3. Januar 2002 Zertifiziertes Objekt: Gerhard Richter 13. März 91 (1991, Aquarell auf Papier) KWB Kunstwertbrief Aktiengesellschaft Büro München Paganinistraße 47 D-81247
MehrStudienvertrag. Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1
Studienvertrag Zwischen der Hochschule Weserbergland (HSW), Am Stockhof 2, 31785 Hameln, im Folgenden als Hochschule bezeichnet, und 1 Name Vorname ggf. Geburtsname Staatsangehörigkeit geboren am in Straße
Mehram Freitag,
Fachtagung Wohnraumförderung in Oberbayern und Schwaben in Fürstenfeldbruck am Freitag, 12.05.2017 Kooperierende Stadtplanung Planungsinstrumente Planungshoheit: Flächennutzungsplan Bebauungsplan: Festsetzungen
MehrVertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin. zwischen der
Vertrag über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe - Im Folgenden: KVWL genannt
MehrPferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt)
Frau/Herr Pferdekaufvertrag (Der nicht den Regelungen des Verbrauchsgüterkaufs unterfällt) und Frau/Herr Verkäufer/in - Käufer/in - schließen folgenden Kaufvertrag: 1 Kaufgegenstand 1. Die Verkäuferin
MehrInformationen für Eigentümer
Informationen für Eigentümer Wirkungen des Sanierungsverfahrens Nach 136 des Baugesetzbuches liegt die einheitliche und zügige Durchführung des Sanierungsverfahrens im öffentlichen Interesse. Hierzu gehört
MehrENTEGA AG (vormals HEAG Südhessische Energie AG (HSE)) Darmstadt. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
(vormals HEAG Südhessische Energie AG (HSE)) Darmstadt Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 4. Dezember 2015, um 09:00 Uhr,
MehrA) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 BauGB:
GEMEINDE Dürnau BEBAUUNGSPLAN Flenner, 1. Änderung SATZUNGEN A) Bebauungsplan B) Örtliche Bauvorschriften zum Bebauungsplan Entwurf vom 28.09.2015 Bebauungsplan gem. 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem.
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrSPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -
SPONSORING-VERTRAG Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt - und: Dorfladen & Dorftreff Hiltensweiler UG (haftungsbeschränkt): Straße: Ort: - nachfolgend auch
MehrMustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP
Mustervertrag Sicherheitstechnische Betreuung von Arztpraxen im Unternehmermodell-AP zwischen dem Praxisinhaber, Frau/Herrn Anschrift - im folgenden der Auftraggeber genannt - und Frau/Herrn - im folgenden
MehrVertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur Westerwaldbahn
Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Westerwaldbahn die: Westerwaldbahn des Kreises Altenkirchen GmbH Rosenheimer Str. 1 57520 Steinebach-Bindweide nachfolgend WEBA genannt und die:
MehrVertraulichkeitserklärung / Non Disclosure Agreement - zwischen:
Präambel Die jeweiligen Vertragspartner haben die Absicht, auf dem Gebiet Suchmaschinenoptimierung/ Online-Marketing/Programmierung zusammenzuarbeiten. Im Vorfeld der Aufnahme geschäftlicher Beziehungen
MehrL I E F E R V E R T R A G
L I E F E R V E R T R A G zwischen dem Krankenhaus XY, vertreten durch den Geschäftsführer und, Adresse: - nachfolgend XY genannt - und der... - Apotheke Dr.... Adresse - nachfolgend Apotheke" genannt
MehrDurchführungsvertrag
Durchführungsvertrag gemäß 12 Baugesetzbuch (BauGB) Entwurf: Stand 29.08.2016 1/6 zur 1. vorhabenbezogenen Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 Feriengebiet Hof Hülsen der Gemeinde Kosel
MehrSeltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach
Seltene Gelegenheit! Zentral Wohnen und Vermieten! Wohn- und Geschäftshaus in Ansbach Das historische Wohn- und Geschäftshaus liegt in der Altstadt von Ansbach. Das Dach wurde bereits saniert, ebenso wurden
Mehr- Der Personalrat - Geschäftsordnung
- Der Personalrat - Geschäftsordnung in der Fassung vom 21. Juli 2008 1 Aufgaben der Vorsitzenden 1. Die Vorsitzende 1 führt die laufenden Geschäfte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Maßgabe
MehrVertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen
Vertrag über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen - im Folgenden KV Sachsen genannt - und der AOK
MehrVertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und
Vertrag zwischen AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str. 28 81739 München (im Folgenden AOK genannt) und (im Folgenden Gesundheitspartner genannt) Institutionskennzeichen (IK): über die elektronische
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und. des Vorstands der Mobile Vermögensplanung AG, München
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der Mobile Vermögensplanung AG, München zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 23. Mai 2001 zwischen
MehrMietkaufvertrag. zwischen dem. Muster Hotel Musterstraße 1 12345 Musterstadt. und der. EVH GmbH Bornknechtstraße 5 06108 Halle (Saale)
Mietkaufvertrag zwischen dem Muster Hotel Musterstraße 1 12345 Musterstadt - Kunde - und der EVH GmbH Bornknechtstraße 5 06108 Halle (Saale) - EVH - EVH plant und errichtet auf dem Grundstück des Kunden
MehrKreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.
Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang
MehrPFERDEKAUFVERTRAG Für Privatpersonen untereinander, Unternehmern untereinander oder zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer-Käufer
PFERDEKAUFVERTRAG Für Privatpersonen untereinander, Unternehmern untereinander oder zwischen privatem Verkäufer und Unternehmer-Käufer Zwischen Herrn/Frau... (Verkäufer) und Herrn/Frau... (Käufer) wird
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
MehrL a n d p a c h t v e r t r a g
L a n d p a c h t v e r t r a g für Acker- und Grünland (Einzelgrundstücke) zwischen der Ortsgemeinde M i c h e l b a c h, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Hans Jürgen Härter, Südhang 6, 56288 Michelbach
Mehr