TarifBestimmungen gültig ab 1. Januar 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "TarifBestimmungen gültig ab 1. Januar 2016"

Transkript

1 16 TarifBestimmungen gültig ab 1. Januar 2016

2 Inhalt 1 Begriffserklärungen 1. 1 VLM 1. 2 Kinder 1. 3 Junioren 1. 4 Senior/innen 1. 5 Behinderte 1. 6 Blinde 1. 7 Liniennetz 1. 8 Betriebsschluss 1. 9 Zonen 2 Geltungsbereich 2. 1 Fahrscheine des VLM 2. 2 Fahrscheine der Verbundpartner 2. 3 Fahrscheine von Institutionen und Unternehmungen 3 Fahrpreisberechnung, Fahrscheine und Gültigkeit 3. 1 Fahrtberechtigung/Zulassung zur Fahrt/Ausweispflicht 3. 2 Zonentarif 3. 3 Fahrscheinsortiment/ Ermässigungen 3. 4 Gültigkeitszeitraum 3. 5 Fahrrad-Fahrschein 3. 6 Behinderte und Blinde 4 Rückerstattungen, Ersatzabonnemente 4. 1 Fahrpreisrückerstattung 4. 2 Rückerstattung persönlicher Jahresabonnemente 4. 3 Rückerstattung unpersönlicher/ Familien-Jahresabonnemente 4. 4 Ersatzabonnemente 5 Fahrscheinkontrollen und Zuschläge 5. 1 Zuschlag und Bearbeitungsgebühr bei Fahrten ohne gültige Fahrscheine Beförderung ohne gültigen Fahrausweis 5. 3 Persönliches Jahresabonnement vergessen 5. 4 Fahrscheinkontrolle durch Wagenführer 5. 5 Kontrollpersonal 5. 6 Kontrollen nach 20 Uhr 5. 7 Missbrauch, Fälschung 6 Allgemeine Bestimmungen 6. 1 Essen, Trinken, Rauchen 6. 2 Musikabspielgeräte, Mobiltelefone 6. 3 Sitzplatz für ältere und behinderte Personen 6. 4 Gruppenanmeldung 6. 5 Rechnungsstellung für Gruppenreisen 6. 6 Stornierung von Gruppenfahrten 6. 7 Zahlungsmittel 6. 8 Fotos für persönliche Jahresabonnemente 6. 9 Ausschluss vom Transport Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und Sportgeräte Verunreinigung des Fahrzeuges, Sachbeschädigung Fundsachen Vorbehalt 8 Tarifzonen 9 Liniennetz 2 LIEmobil

3 1 Begriffserklärungen In den Tarifbestimmungen werden folgende Begriffe verwendet: 1. 1 VLM Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil Kinder Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Das 16. Lebensjahr ist am Tag vor dem 16. Geburtstag vollendet. Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr werden nur in Begleitung zur Fahrt zugelassen Junioren Jugendliche bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Das 25. Lebensjahr ist am Tag vor dem 25. Geburtstag vollendet Senior/innen Personen ab dem 64. Geburtstag. 2 Geltungsbereich 2. 1 Fahrscheine des VLM Die Fahrscheine des VLM sind im ganzen Liniennetz des VLM gültig. VLM-Fahrscheine mit Gültigkeit für das gesamte Liniennetz sind ebenso gültig: auf Linie 70 des Verkehrsverbunds Vorarlberg bis/ab Bahnhof Feldkirch; auf den Regional- und Schnellzügen der ÖBB zwischen Buchs und Feldkirch in der 2. Klasse Behinderte Personen, deren Behinderung zu einer vollen Erwerbsunfähigkeit (68 % IV- Rente) führt Blinde Personen, die völlig blind sind oder auf keinem Auge mehr als ein Fünfundzwanzigstel der normalen Sehstärke besitzen Liniennetz Alle Linien bzw. Strecken des VLM gemäss Liniennetzgrafik (Punkt 9) Betriebsschluss Entspricht dem letzten Kurs im Fahrplan, ausgenommen Nachtbusse Zonen Das Streckennetz des VLM ist in Zonen eingeteilt. Die Zuordnung der Haltestellen zu den Zonen ist auf dem Liniennetz ersichtlich Fahrscheine der Verbundpartner FAHRSCHEINE UND VERGÜNSTIGUNGEN DES DIREKTEN VERKEHRS (SBB) Folgende Fahrscheine und Vergünstigungen des direkten Verkehrs sind in den Linienbussen des VLM gültig: Tarifbestimmungen

4 Generalabonnemente (auch FVP- GA), Tageskarten (auch Tageskarten Gemeinden und FVP-Tageskarten). Ebenso werden der Swiss Travel Pass, Swiss Travel Pass Flex und Swiss Travel Pass Youth Pass anerkannt. Das Halbtaxabonnement berechtigt zum Kauf von ermässigten Einzelfahrscheinen und Tageskarten, ebenso die Swiss Half Fare Card. Fahrscheine des direkten Verkehrs von/nach Liechtenstein und/oder mit dem Aufdruck «via Bus (VLM)» sowie das Swiss Transfer Ticket. SBB Junior-/Enkelkarte: Kinder von 6 bis 16 Jahren reisen kostenlos mit, wenn ein Eltern- bzw. Grosselternteil einen gültigen Fahrausweis besitzt. FAHRSCHEINE UND VERGÜNSTIGUNGEN DES VERKEHRSVERBUNDS VORARLBERG (VVV) Zwischen dem VLM und dem VVV besteht eine Tarifkooperation mit folgenden Rahmenbedingungen: Im jeweiligen Binnenverkehr gelten die Tarife und Tarifbestimmungen des VVV bzw. des VLM. Beide Tarife werden auf Basis des Zonentarifs gebildet. Im grenzüberschreitenden Verkehr werden Fahrscheine vom gesamten Gebiet des VLM in den gesamten Verbundraum des VVV ausgegeben. Es gilt der VVV-VLM-Kombitarif und dessen besondere Bestimmungen. VVV-Fahrscheine können sowohl von den Verkehrsunternehmen des VLM als auch von den am VVV teilnehmenden Unternehmen ausgegeben werden. FAHRSCHEINE DES TARIFVERBUNDES OSTWIND (OTV) Zwischen dem VLM und dem Tarifverbund Ostwind (OTV) besteht eine Tarifkooperation. Im Verkehr mit dem OTV gelangen Ausnahmebestimmungen zur Anwendung: Innerhalb der VLM-Zonen 301 bis 308 werden interne Fahrausweise des VLM ausgegeben. Dies gilt auch für die VLM-Strecken, welche von Liechtenstein in die Schweiz führen: Sargans Buchs SG Trübbach Sevelen OTV-Fahrausweisen sind für alle Relationen von und nach den Zonen 301 bis 308 und dem schweizerischen OTV-Verbundgebiet erhältlich. Der VLM anerkennt OTV-Mehrfahrtenkarten Fahrscheine von Institutionen und Unternehmungen Der VLM unterhält mit verschiedenen Institutionen individuelle Mobilitätsverträge. Der VLM anerkennt Fahrscheine gemäss diesen Verträgen. 4 LIEmobil

5 3 Fahrpreisberechnung, Fahrscheine und Gültigkeit 3. 1 Fahrtberechtigung/ Zulassung zur Fahrt/ Ausweispflicht Bei Fahrten auf dem Liniennetz ist in jedem Fall ein gültiger Fahrausweis mit zu führen (Ausnahmen siehe Punk 3.7). Fahrscheine müssen vor Fahrtbeginn erworben werden (Einstieg bei vorderer Türe). Von dieser Pflicht ausgenommen sind: begleitete Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr. Begleiter müssen mindestens 12 Jahre alt sein, diese können maximal vier Kinder begleiten. Begleiter ab 16 Jahren können maximal acht Kinder unentgeltlich mitnehmen. Kinder von 4 bis 6 Jahren ohne Begleitung zahlen den ermässigten Tarif. Kleine zahme Tiere (bis 30 cm Schulterhöhe) in geeigneten Behältern werden unentgeltlich befördert. Für nicht in Körben, Käfigen oder anderen geeigneten Behältern mitbeförderte Tiere ist ein Fahrschein zum ermässigten Preis zulösen. Für Hunde können Abonnemente zum ermässigten Preis gekauft bzw. diese in das Familienabonnement aufgenommen werden. Fahrten auf Ortsbuslinien, die vollständig durch eine Gemeinde finanziert sind. Alle nicht persönlichen Fahrscheine und Abonnemente sind innerhalb der bezeichneten Berechtigungsgruppe übertragbar Zonentarif Für den Fahrpreis ist die Anzahl befahrener Zonen gemäss Tarifzonenplan des VLM bzw. VVV/OTV massgebend (ausgenommen Kurzstrecke). Es können nur direkt miteinander verbundene Zonen kombiniert werden. Alle Fahrscheine (ausgenommen Kurzstrecke) gelten innerhalb ihrer aufgedruckten zeitlichen und räumlichen Gültigkeit (Zonen) für beliebige Fahrten Fahrscheinsortiment/ Ermässigungen Als Stichtag für die Inanspruchnahme von Ermässigungen gilt der erste Geltungstag des Fahrscheines. Es werden folgende Fahrscheinarten ausgegeben: Kurzstreckenfahrscheine werden zu einem Einheitspreis ausgegeben und berechtigen zu einer einmaligen Fahrt. Der Gültigkeitsbereich erstreckt sich über maximal 5 Haltestellen ab der Einstiegshaltestelle. Hierbei werden auch nicht bediente Haltestellen gezählt. Die gültigen Zielhaltestellen sind an der Einstiegshaltestelle markiert. Einzelfahrscheine werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaber von Halbtaxabos, Behinderte, Hunde sowie Gruppen ab 10 zahlenden Personen. Tarifbestimmungen

6 Tageskarten werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Inhaber von Halbtaxabos, Behinderte, Hunde sowie Gruppen ab 10 zahlenden Personen. Wochenabonnemente werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Junioren, Senioren, Behinderte und Hunde. Monatsabonnemente werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Junioren, Senioren, Behinderte und Hunde. Persönliche Jahresabonnemente werden zum vollen und ermässigten Preis ausgegeben. Anspruch auf den ermässigten Preis haben Kinder, Junioren, Senioren, Behinderte und Hunde. Persönliche Jahresabonnemente sind mit einem Passfoto versehen. Jahresabonnemente Persönlich für Familien: Ein Familien-Jahresabo kann sich aus im gleichen Haushalt lebenden Eltern (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern), deren ledigen Kindern bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag sowie Hunden zusammensetzen. Konkubinatspaare sind Ehepaaren gleichgestellt. Jedes Familienmitglied erhält eine eigene Karte mit seinem Passfoto. Unpersönliche Jahresabonnemente werden zum vollen Preis ausgegeben. Nachtbus: Die im Fahrplan des VLM ausgewiesenen Nachtbusse dürfen ausschließlich mit dem Nachtbus- Fahrschein oder einem Nachtbuszuschlag zu einem gültigen Fahrschein benützt werden Gültigkeitszeitraum Auf dem Fahrschein sind das Gültigkeitsdatum sowie die Gültigkeitsdauer aufgedruckt. Kurzstrecke 30 Minuten 1 Zone 30 Minuten 2 bis 4 Zonen 1 Stunde mehr als 4 Zonen 2 Stunden Fahrrad 2 Stunden Tages-, Wochen- und Monatskarten sowie Jahresabonnemente werden mit Fliessdatum ausgegeben und gelten jeweils bis zum Betriebsschluss des letzten aufgedruckten Kalendertages. Tageskarte 1 Kalendertag Wochenabonnemente 7 Kalendertage Monatsabonnemente 30 Kalendertage 3. 5 Fahrrad-Fahrschein Wenn vorhanden, müssen Fahrräder auf dem Fahrradträger befestigt werden. Fahrräder dürfen im Fahrgastraum nur mitgenommen werden, wenn das Fahrgastaufkommen dies zulässt und der geeignete Stauraum zur Verfügung steht. Personen mit Kinderwagen sowie Fahr gäste im Rollstuhl haben Vorrang. Für Fahrräder müssen Fahrrad-Einzelfahrscheine gelöst werden. Bei Kindern unter 6 Jahren wird das Kinderfahrrad gratis befördert. Klappfahrräder in 6 LIEmobil

7 geklapptem Zustand gelten als Handgepäck Behinderte und Blinde Bei Behinderten bzw. Blinden, die eine Begleitperson bzw. einen Begleithund brauchen, werden eine Begleitperson und/oder ein Führhund unentgeldlich befördert. 4 Rückerstattungen, Ersatzabonnemente 4. 1 Fahrpreisrückerstattung Für Kurzstreckentickets, Einzelfahrscheine, Tageskarten, Wochen- und Monatsabonnemente besteht kein Anspruch auf Rückerstattung Rückerstattung persönlicher Jahresabonnemente Bei Rückgabe von persönlichen Jahresabonnementen wird der Fahrpreis abzüglich der bereits in Anspruch genommenen vollen Monate (ab Geltungstag) auf Basis des entsprechenden Monatsabonnement-Fahrpreises (gleiche Zonenanzahl) rückerstattet. Angebrochene Monate werden ab dem zehnten Tag als volle Monate gerechnet Rückerstattung unpersönlicher/ Familien-Jahresabonnemente Bei Rückgabe von unpersönlichen Jahresabonnementen wird der Fahrpreis abzüglich der bereits in Anspruch genommen vollen Monate (ab Geltungstag) auf Basis des entsprechenden, doppelten Monatsabonnement- Fahrpreises (alle Zonen) rückerstattet. Angebrochene Monate werden ab dem zehnten Tag als volle Monate gerechnet Ersatzabonnemente Beim VLM registrierte und gültige persönliche Jahresabonnemente können gegen eine Gebühr von CHF 20. ersetzt werden. Unpersönliche Jahresabonnemente werden bei Verlust nicht ersetzt. 5 Fahrscheinkontrollen und Zuschläge (gemäss Personenbeförderungsgesetz (PBG), LBGl 1999 Nr. 37, Art. 31) 5. 1 Zuschlag und Bearbeitungsgebühr bei Fahrten ohne gültige Fahrscheine. Der Zuschlag beträgt CHF 80. Die Bearbeitungsgebühr beträgt CHF 20. Die Fahrpreispauschale beträgt CHF 5., sie gilt als gültiger Fahrschein während einer Stunde. Tarifbestimmungen

8 5. 2 Beförderung ohne gültigen Fahrausweis Wer keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann, muss nebst der Fahrpreispauschale einen Zuschlag bezahlen. Bezahlt er den Zuschlag nicht sofort, kann er von der Wei ter fahrt ausgeschlossen werden. Für eine nachträgliche Erhebung des Zuschlages wird zusätzlich die Bearbeitungsgebühr verrechnet. Für jede weitere Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Bei nicht sofortiger Barzahlung werden die Personalien aufgenommen und unter Beachtung des Datenschutzes in einer Datenbank gespeichert Persönliches Jahresabonnement vergessen Wer ein persönliches Jahresabonnement besitzt und eine Identitätskarte vorweist, kann direkt bei der Kontrolle die Fahrpreispauschale entrichten. Ist dies nicht möglich, muss das persönliche Abonnement innert fünf Werktagen (ab Datum der Kontrolle) vorgewiesen und die Fahrpreispauschale bezahlt werden. Das Einsenden von fotokopierten Jahresabonnementen und das nachträgliche Vorweisen von unpersönlichen Fahrscheinen wird nicht anerkannt. Wer das Jahresabonnement innert fünf Werktagen (ab Datum der Kontrolle) nicht vorgewiesen hat, muss zusätzlich zur Fahrpreispauschale die Bearbeitungsgebühr bezahlen Fahrscheinkontrolle durch Wagenführer Der Wagenführer ist jederzeit berechtigt, sich von den Fahrgästen ihre Fahrscheine vorweisen zu lassen Kontrollpersonal Das Kontrollpersonal kann sich als solches ausweisen und wird durch den VLM berechtigt, Fahrscheinkontrollen durchzuführen Kontrollen nach 20 Uhr Nach 20 Uhr gilt generell die Sichtkontrolle der Fahrscheine durch den Wagenführer. Der Einstieg ist nur bei der vordersten Türe möglich Missbrauch, Fälschung Bei Missbrauch oder Fälschung ist zusätzlich zur Fahrpreispauschale, dem Zuschlag und der Bearbeitungsgebühr gemäss Ziffer 5.1 folgender Betrag zusätzlich zu bezahlen: bei Missbrauch CHF 80. bei Fälschung CHF 100. Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein persönlicher Fahrausweis benutzt wird, welcher auf eine andere Person ausgestellt ist. Eine Fälschung liegt vor, wenn ein Fahrausweis unbefugt erstellt, geändert oder ergänzt wurde. Gefälschte oder missbräuchlich verwendete Fahrscheine werden eingezogen. Die strafrechtliche Verfolgung (gem StGB) bleibt in beiden Fällen vorbehalten. 8 LIEmobil

9 6 Allgemeine Bestimmungen 6. 1 Essen, Trinken, Rauchen In den Linienbussen des VLM ist das Essen, Trinken und Rauchen verboten Musikabspielgeräte, Mobiltelefone Beim Gebrauch dieser Geräte ist darauf zu achten, dass die Mitreisenden nicht gestört werden Sitzplatz für ältere und behinderte Personen Für ältere und behinderte Personen sind entsprechende Sitzplätze in den Fahrzeugen gekennzeichnet. Andere Fahrgäste müssen diese Plätze auf Verlangen der betreffenden Person oder des Wagenführers frei machen Gruppenanmeldung Gruppen ab 20 Personen sind mindestens zwei Werktage vor der Fahrt beim VLM anzumelden. Auf Kleinbuslinien (insb. Linie 22) sind Gruppen ab 10 Personen anmeldepflichtig. Angemeldete Reisegruppen haben Beförderungspriorität vor unangemeldeten Gruppenreisenden. Der VLM entscheidet über den Einsatz von Zusatzfahrzeugen zum Transport der angemeldeten Gruppen Rechnungsstellung für Gruppenreisen Erfolgt eine Gruppenfahrt gegen Rechnungsstellung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20. verrechnet Stornierung von Gruppenfahrten Gruppenfahrten können jederzeit storniert werden. Falls für die Gruppenfahrt ein Zusatzfahrzeug zugesagt wurde, muss die Stornierung spätestens einen Werktag vor der Fahrt erfolgen. Für nicht oder zu spät stornierte Gruppenfahrten mit bestätigtem Zusatzfahrzeug wird eine Gebühr von CHF 100. verrechnet Zahlungsmittel Die Fahrpreise können in Schweizer Franken und Euro bezahlt werden. Reka-Checks werden zur Zahlung angenommen, wenn das Rückgeld die Hälfte des Gesamtwertes des Reka- Checks nicht übersteigt Fotos für persönliche Jahresabonnemente Beim Erstkauf eines persönlichen Jahresabonnements ist ein aktuelles, qualitativ gutes Passfoto in elektronischer oder physischer Form einzureichen. Das Foto wird elektronisch abgespeichert. Es besteht kein Anrecht auf Rückgabe phy sischer Fotos. Bei Erneuerung wird das Jahresabonnement mit dem bereits gespeicherten Foto versehen. Fotos die vor dem 25. Lebensjahr erfasst wurden, sind spätestens nach fünf Jahren zu erneuern. Fotos die nach dem 25. Lebensjahr erfasst wurden, sind spätes tens nach zehn Jahren zu erneuern. Tarifbestimmungen

10 6. 9 Ausschluss vom Transport Der Wagenführer und das Kontrollpersonal können Personen vom Transport ausschliessen, die: betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen; sich ungebührlich benehmen; die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die Anordnungen des Personals nicht befolgen Handgepäck, Kinderwagen, Rollstühle und Sportgeräte Leicht tragbares Handgepäck, begleitete Kinderwagen und Rollstühle werden kostenlos befördert. Handgepäck und ungefährliche Gegenstände in geeigneter Verpackung werden transportiert, wenn der Stauraum zur Verfügung steht und die Gegenstände so beschaffen sind, dass sie keinen Schaden verursachen. Der Reisende muss das Handgepäck, das er in eigener Obhut mitführt, ordentlich verstauen und trägt selbst Sorge dazu. Das Höchstgewicht pro Gepäckstück beträgt 30 kg. Motorbetriebene Rollstühle können bis zu einem Gesamtgewicht (inkl. Insasse) von 350 kg transportiert werden. Skis, Snowboards und Schlitten müssen, wenn möglich im Skikorb transportiert werden. Bei Sportgeräten, welche im Fahrgastraum transportiert werden, ist es die Pflicht des Fahrgastes diese sicher und kontrolliert mitzuführen. Als Handgepäck dürfen nicht mitgenommen werden: Stoffe und Gegenstände, die gemäss Art. 2 Abs. 1 Bst. A der Verordnung über den Transport gefährlicher Güter auf der Strasse vom Gütertransport ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind. Sachen, die den Tarifbestimmungen für Handgepäck nicht entsprechen. Sachen, die den Mitreisenden lästig fallen oder einen Schaden verursachen können. Besteht der Verdacht, dass Sachen mitgeführt werden, die von der Mitnahme ausge schlossen sind, so kann der Wagenführer den Inhalt des Handgepäcks in Gegenwart des Reisenden überprüfen Verunreinigung des Fahrzeuges, Sachbeschädigung Für die Umtriebe und Reinigung wird von Reisenden im Fall von Verschmutzungen an den Fahrzeugen oder Ihren Inneneinrichtungen eine Entschädigung von CHF 50. erhoben. Als Verschmutzung gelten schuldhafte Verunreinigungen, die über das durch den ord nungs gemässen Gebrauch verursachte Mass hinausgeht und für deren Entfernung eine zusätzliche einfache Reinigung notwendig ist. Als Sachbeschädigungen gelten sämtliche Zerstörungen, Beschädigungen, Verun stal tun gen oder Unbrauchbarmachungen an und in Fahrzeugen, an Haltestellen oder technischen Einrichtungen des Öffentlichen Verkehrs. In diesen Fällen bleibt die strafrechtliche 10 LIEmobil

11 Verfolgung (gem. 126, Abs. 5 StGB) vorbehalten Fundsachen In den Linienbussen gefundene Gegenstände können ab dem darauf folgenden Werktag im Kundencenter des VLM abgeholt werden. Für die Aufbewahrung von Fundgegenständen gelten folgende Fristen: Fundsachen mit einem geschätztem Zeitwert von über CHF 50. werden während drei Monaten zur Abholung aufbewahrt. Fundsachen mit einem geschätzter Zeitwert von weniger als CHF 50. werden einen Monat zur Abholung aufbewahrt. Die VLM verfügt über nicht abgeholte Fundsachen Vorbehalt Der VLM behält sich vor, die Tarifbestimmungen jederzeit abzuändern. Tarifbestimmungen

12 7 Tarife Vollpreis Anzahl Zonen Einzel Tag Woche Monat Jahr Kurzstrecke Alle Ermässigt Anzahl Zonen Einzel Tag Woche Monat Jahr Kurzstrecke Alle spezielle Fahrscheine Zuschlag Nachtbus (zu gültigem Fahrschein) 5. Einzelfahrt Nachtbus (ohne gültigen Fahrschein) 8. Ersatzabonnement (nur persönliche Abos) 20. Einzelfahrt Fahrrad 3. Jahresabonnement Unpersönlich 740. Jahresabonnement Familie LIEmobil

13 Tarifbestimmungen Tarifzonen Vaduz Ruggell Gisingen Planken Nendeln Schaanwald Mauren Schellenberg Bendern Gamprin Eschen Feldkirch Schaan Triesen Steg/Malbun Triesenberg Gaflei Balzers Trübbach Sargans Sevelen Buchs fl fl381 fl Legende Zonennummer Zonengrenze Ortschaft Buslinie Ortschaft Zonengrenze Buslinie Zonennummer Legende 301

14 LIEmobil 14 9 Liniennetz R E Mauren Triesenberg Gaflei Balischguad Malbun Hinterschellenberg Gisingen Schellenberg Ruggell Gamprin Bendern Eschen Balzers Trübbach Sargans Vaduz Schaan Buchs Sevelen Triesen Feldkirch Schaanwald Nendeln Planken Ruggell Industrie

15 Tarifbestimmungen

16 verkehrsbetrieb liechtenstein mobil Postplatz Schaan Liechtenstein Telefon info@liemobil.li

TarifBestimmungen. gültig ab 11. Dezember 2016

TarifBestimmungen. gültig ab 11. Dezember 2016 17 TarifBestimmungen gültig ab 11. Dezember 2016 Inhalt 1 Begriffserklärungen 1. 1 VLM 1. 2 Kinder 1. 3 Junioren 1. 4 Senior/innen 1. 5 Behinderte 1. 6 Blinde 1. 7 Liniennetz 1. 8 Betriebsschluss 1. 9

Mehr

TarifBestimmungen gültig ab 1. Januar 2015

TarifBestimmungen gültig ab 1. Januar 2015 15 TarifBestimmungen gültig ab 1. Januar 2015 Inhalt 1 Begriffserklärungen 1. 1 VLM 1. 2 Kinder 1. 3 Junioren 1. 4 Senior/innen 1. 5 Behinderte 1. 6 Blinde 1. 7 Liniennetz 1. 8 Betriebsschluss 1. 9 Zonen

Mehr

TARIFBESTIMMUNGEN. zum. Grenzüberschreitenden Tarif zwischen dem Verkehrsverbund Vorarlberg und dem Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil

TARIFBESTIMMUNGEN. zum. Grenzüberschreitenden Tarif zwischen dem Verkehrsverbund Vorarlberg und dem Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil TARIFBESTIMMUNGEN zum Grenzüberschreitenden Tarif zwischen dem Verkehrsverbund Vorarlberg und dem Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil (Kombitarif VVV-VLM) Version 1.2, gültig ab 01.01.2017 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Tarife gültig ab 1. Juli 2013

Tarife gültig ab 1. Juli 2013 Tarife gültig ab 1. Juli 2013 13 Tarifanpassung Juli 2013 Das Wichtigste in Kürze Das Bus- und Bahnangebot des «Verkehrsbetriebs LIECHTENSTEINmobil» wird bisher zu rund 80 Prozent durch das Land Liechtenstein

Mehr

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel Verbundtarif ZVV Tarif 651.8 Kapitel 4, Preise, Gebühren, Zahlungsmittel Ausgabe: 13.12.2015 4 Preise, Gebühren, Zahlungsmittel 4.0 Einzelbillette, Tageskarten, Multikarten 4.00 Einzelbillette Tarifstufe

Mehr

Haustarif Regionalbus Lenzburg

Haustarif Regionalbus Lenzburg Haustarif Regionalbus Lenzburg Gültig ab 1. Juli 2015 Verteiler - Betriebsleitung RBL - Fahrpersonal RBL 7. Ausgabe vom 24. Juli 2015 (ersetzt alle früheren Versionen) F:\9000_a_welle\100_tarife\03_haustarif

Mehr

6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen

6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen 6 Pauschalfahrausweise des nationalen Verkehrs und Vergünstigungen 6.0 Halbtax 6.0.1 Das Halbtax wird ausschliesslich auf der SwissPass-Karte ausgegeben (Ausnahmen: Halbtax-Abonnemente FVP und via SBB

Mehr

Tarif und Beförderungsbedingungen

Tarif und Beförderungsbedingungen Tarif und Beförderungsbedingungen gültig ab 1. Juli 2016 Herausgeber: Wiener Linien Gesellschaft.m.b.H. Inhalt A. Geltungsbereich B. Ausschluss von der Beförderung C. Tickets D. Fahrpreiserstattung E.

Mehr

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D)

Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen Roermond (NL) und Heinsberg (D) Tarifliche Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden Linienverkehr zwischen (NL) und Heinsberg (D) 1. Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich dieser Übergangsregelung für den grenzüberschreitenden

Mehr

T651.31 NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich

T651.31 NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich T651.31 NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich 9. Dezember 2012 Inhaltsverzeichnis T651.31 Nachtzuschlag Metropolitanregion Zürich...1 1 Geltungsbereich...1 2 Gültigkeit...1 3 Sortiment / Preise...1

Mehr

Buchs. Schaan. Mauren Triesenberg. Planken

Buchs. Schaan. Mauren Triesenberg. Planken 14 31 31 21 40 22 42 26 24 13 14 11 70 11 13/13E R 36E 35 32 32 33 12 12E 70 11 36E 13/13E Mauren Triesenberg Gaflei Balischguad Malbun Hinterschellenberg Gisingen Schellenberg Ruggell Gamprin Bendern

Mehr

4 Preise, Gebühren, Zahlungsmittel

4 Preise, Gebühren, Zahlungsmittel 4 Preise, Gebühren, Zahlungsmittel 4.0 Einzelbillette, Tageskarten, Multikarten 4.0.1 Einzelbillette Gültig: Std. Kurzstrecke 9 1/2 2.70 4.50 2.30 3.80 Lokalnetz 1 1/2 2.70 4.50 2.30 3.80 1-2 Zonen 2 1

Mehr

TARIFORDNUNG für die Beförderung von PERSONEN

TARIFORDNUNG für die Beförderung von PERSONEN TARIFORDNUNG für die Beförderung von PERSONEN Gültig ab 13. Dezember 2009 Verteiler - Betriebsleitung RBL - Fahrpersonal RBL 5. Ausgabe vom 13. Dezember 2009 (ersetzt alle früheren Versionen) (Stand: März

Mehr

IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau Ilmenau, Tarifbestimmungen

IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau Ilmenau, Tarifbestimmungen IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau Ilmenau, 03.09.2012 Tarifbestimmungen In der IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau kommt im Stadtverkehr ein Einheitstarif (1,10 Euro) zur Anwendung. Der Entfernungstarif des

Mehr

Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR)

Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Kragentarif AVV / VRR Seite 1 von 6 Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Für verbundraumgrenzüberschreitende

Mehr

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 Übergangstarif Heerlen Seite 1 von 6 Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich

Mehr

Personentarif für Kursfahrten

Personentarif für Kursfahrten Schifffahrtsgesellschaft Hallwilersee AG Bemerkungen: Personentarif für Kursfahrten Gültig ab 1. Januar 2018 Es werden nur Billette einfacher Fahrt ausgegeben Kinder von 6-**16 Jahren zahlen die Hälfte

Mehr

Busse und Bahnen in Stuttgart und der Region JEDER SOLL SEIN ZIEL ERREICHEN. GÜLTIG AB 1. JANUAR 2010. Meine Verbindung!

Busse und Bahnen in Stuttgart und der Region JEDER SOLL SEIN ZIEL ERREICHEN. GÜLTIG AB 1. JANUAR 2010. Meine Verbindung! Busse und Bahnen in Stuttgart und der Region JEDER SOLL SEIN ZIEL ERREICHEN. GÜLTIG AB 1. JANUAR 2010 Meine Verbindung! www.vvs.de Busse und Bahnen bringen Sie überall hin Ein Ticket für alle Busse und

Mehr

TARIFBESTIMMUNGEN DER RBA REGIONALBUS ARNSTADT GMBH GÜLTIG AB

TARIFBESTIMMUNGEN DER RBA REGIONALBUS ARNSTADT GMBH GÜLTIG AB TARIFBESTIMMUNGEN DER RBA REGIONALBUS ARNSTADT GMBH GÜLTIG AB 01.01.2011 1. Geltungsbereich Die bestimmungen gelten auf allen Linien im Konzessionsgebiet der RBA Regionalbus Arnstadt GmbH. 2. anwendung

Mehr

T NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich. 10. Dezember 2017

T NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich. 10. Dezember 2017 T651.31 NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich 10. Dezember 2017 Inhaltsverzeichnis 0 Geltungsbereich... 3 1 Gültigkeit... 3 2 Sortiment / Preise... 3 3 Erhebung des Einheits-Nachtzuschlages... 3 4 Distribution...

Mehr

Tarifbestimmungen des. Verkehrsverbund Hegau-Bodensee. und des. Tarifverbund OSTWIND

Tarifbestimmungen des. Verkehrsverbund Hegau-Bodensee. und des. Tarifverbund OSTWIND Anlage 13 Zu VHB-Tarifbestimmungen Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Hegau-Bodensee (VHB) und des Tarifverbund OSTWIND (OTV) Ausgabe und Benutzung der Kombi-Tickets VHB/OTV Verkehrsverbund Hegau-Bodensee

Mehr

1 Allgemeines. (2) Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

1 Allgemeines. (2) Das Pflichtfahrgebiet ist das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Potsdam-Mittelmark Auf der Grundlage des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes

Mehr

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18

Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 Übergangstarif Heerlen Seite 1 von 6 Übergangstarif zwischen Heerlen (NL) und dem Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes für die Buslinie 44 und die RE 18 1 Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich

Mehr

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 2, Fahrausweissortiment

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 2, Fahrausweissortiment Verbundtarif ZVV Tarif 651.8 Kapitel 2, Fahrausweissortiment Ausgabe: 10.12.2017 inkl. Änderungen bis 2 Fahrausweissortiment 2.0 Fahrausweise des Einzelreiseverkehrs 2.00 Einzelbillette Einzelbillette

Mehr

Das VOR- Tarifsystem NEU AB 6. JULI. Alle Infos und Preise auf. www.vor.at

Das VOR- Tarifsystem NEU AB 6. JULI. Alle Infos und Preise auf. www.vor.at Alle Infos und Preise auf www.vor.at Das VOR- Tarifsystem NEU AB 6. JULI Einfach von A nach B in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Stand: Mai 2016 www.vor.at Einfach von A nach B Am 6. Juli 2016

Mehr

Tarifbedingungen. (2) Es werden Fahrausweise nur für eine einzige Wagenklasse ausgegeben.

Tarifbedingungen. (2) Es werden Fahrausweise nur für eine einzige Wagenklasse ausgegeben. Tarifbedingungen der Bahnbetriebe Blumberg GmbH & Co. KG Bahnhofstraße 1 D - 78176 Blumberg Tel.: +49 (0) 77 02 / 51 300 Fax: +49 (0) 77 02 / 51 302 E-Mail: info@sauschwaenzlebahn.de I. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

T NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich. 11. Dezember 2016

T NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich. 11. Dezember 2016 T651.31 NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich 11. Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis T651.31 Nachtzuschlag Metropolitanregion Zürich...1 0 Geltungsbereich...1 1 Gültigkeit...1 2 Sortiment / Preise...1

Mehr

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen SSB Flex

Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen SSB Flex Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen SSB Flex Vorwort 1 Der vorliegende Teil enthält im Teil A die Beförderungsbedingungen SSB Flex, im Teil B die Tarifbestimmungen SSB Flex. 2 Rechtsbeziehungen,

Mehr

T NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich. 13. Dezember 2015

T NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich. 13. Dezember 2015 T651.31 NACHTZUSCHLAG Metropolitanregion Zürich 13. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis T651.31 Nachtzuschlag Metropolitanregion Zürich...1 0 Geltungsbereich...1 1 Gültigkeit...1 2 Sortiment / Preise...1

Mehr

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin

I. Tarif und Tarifbestimmungen für die Linie 290/291 auf der Insel Usedom zwischen Świnoujście und Seebad Bansin Sonder- und Anerkennungstarif auf der Insel Usedom gültig für das Mitgliedsunternehmen der Kooperationsgemeinschaft Vorpommern: Usedomer Bäderbahn GmbH, Am Bahnhof 1, 17424 Seebad Heringsdorf Gültig ab:

Mehr

Linienbestimmungen (LiB) für den. Linienverkehr. im Altlandkreis Dillingen a.d.donau

Linienbestimmungen (LiB) für den. Linienverkehr. im Altlandkreis Dillingen a.d.donau Anlage 3 Linienbestimmungen (LiB) für den Linienverkehr im Altlandkreis Dillingen a.d.donau Gültig ab 01. März 2018 Anlage 3 Seite 2 Schwabenbus GmbH / RBA GmbH Linienbestimmung (LiB) für Rufbusverkehre

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Gültig ab..0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr), die Besonderen

Mehr

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt.

3.1.4 Mitgeführte entgeltpflichtige Hunde werden bei der Ermittlung der Personenzahl als Person gezählt. Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebots Gültig ab. Dezember 0. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB verkehr)

Mehr

Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen! Verkehrsverbund Vorarlberg - Neues Tarifsystem, Jobticket und neues Beratungspaket für Betriebe Wolfgang Häusle Verkehrsverbund Vorarlberg Herzlich Willkommen! Wolfgang Häusle, Marketing Verkehrsverbund

Mehr

TARIF DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT CLOPPENBURG

TARIF DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT CLOPPENBURG TARIF DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT CLOPPENBURG gültig ab 01. November 2009 Allgemeines Folgende Tarifbestimmungen gelten im Linienverkehr der Verkehrsgemeinschaft Cloppenburg (nachstehend VGC genannt). Fahrausweise

Mehr

T Fahrvergünstigung für Kinder. Ausgabe

T Fahrvergünstigung für Kinder. Ausgabe T600.3 Fahrvergünstigung für Kinder Ausgabe 09.12.2018 Dählhölzliweg 12 Tel + 41 31 359 22 40 www.ch-direct.org CH-3000 Bern 6 Fax + 41 31 359 23 10 info@ch-direct.org Änderung gültig ab 9. Dezember 2018

Mehr

Beförderungsbedingungen der Städtebahn Sachsen GmbH

Beförderungsbedingungen der Städtebahn Sachsen GmbH Nr. 10225 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 10225) Beförderungsbedingungen der Städtebahn Sachsen GmbH gültig ab dem 01. August 2015 Städtebahn Sachsen GmbH Ammonstraße 70 01067 Dresden 1 Anwendung

Mehr

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz)

Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Regiotarif Schluckenau-Elbe (U28-Tarif / MPS-Sebnitz) 1. Grundsatz Es gelten die Beförderungsbedingungen für Personen durch die Unternehmen

Mehr

TARIF DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT CLOPPENBURG

TARIF DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT CLOPPENBURG TARIF DER VERKEHRSGEMEINSCHAFT CLOPPENBURG gültig ab 01. Oktober 2015 Allgemeines Folgende Tarifbestimmungen gelten im Linienverkehr der Verkehrsgemeinschaft Cloppenburg (nachstehend VGC genannt). Fahrausweise

Mehr

Fahrplan19. gültig ab bis Bewegt das Land

Fahrplan19. gültig ab bis Bewegt das Land Fahrplan19 gültig ab 9. 12. 2018 bis 14. 12. 2019 LIEmobil Bewegt das Land Allgemeine Hinweise Alle Busse sind rollstuhlzugänglich. 25 Donnerstag Feiertage: die speziellen Fahrzeiten erfahren Sie auf Seite

Mehr

Fragen und Antworten zum Mobile-Ticketing

Fragen und Antworten zum Mobile-Ticketing n und en zum Mobile-Ticketing Frage Was ist der Vorteil gegenüber anderen Mobile Ticket Lösungen? Mit welchen Geräten ist der via PostAuto- App möglich? Wo kann ich die allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Tarifordnung Regionalverkehr 2. Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3. Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5

Tarifordnung Regionalverkehr 2. Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3. Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5 Tarifordnung Übersicht gültig ab 01.08.2016 Seite Tarifordnung Regionalverkehr 2 Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3 Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5 Tarifordnung Stadtverkehr

Mehr

liemobil bewegt das land Vorschau Tarif- und Zonensystem 2017 Gruppenbuchungen: das ist zu beachten Schneller am ziel mit den neuen eilkursen

liemobil bewegt das land Vorschau Tarif- und Zonensystem 2017 Gruppenbuchungen: das ist zu beachten Schneller am ziel mit den neuen eilkursen liemobil bewegt das land Das Magazin für Fahrgäste der LIEmobil Ausgabe 2/2016 Vorschau Tarif- und Zonensystem 2017 Gruppenbuchungen: das ist zu beachten Schneller am ziel mit den neuen eilkursen 4 7 8

Mehr

Fahrplan17. gültig ab bis Bewegt das Land

Fahrplan17. gültig ab bis Bewegt das Land Fahrplan17 gültig ab 11. 12. 2016 bis 9. 12. 2017 LIEmobil Bewegt das Land Allgemeine Hinweise CHF Alle Preise in CHF. Preisänderungen vorbehalten. Bezahlung mit Euro ist möglich. Fahrscheine sind in den

Mehr

Kragentarif AVV / VRR

Kragentarif AVV / VRR Kragentarif AVV / VRR Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) Für verbundraumgrenzüberschreitende

Mehr

Sonderregelung. auf der RBA-Linie 21. Lindau-Bodolz-Wasserburg-Oberreitnau- Nonnenhorn

Sonderregelung. auf der RBA-Linie 21. Lindau-Bodolz-Wasserburg-Oberreitnau- Nonnenhorn Anlage 1b Sonderregelung auf der RBA-Linie 21 Lindau-Bodolz-Wasserburg-Oberreitnau- Nonnenhorn (Gemeinsame Bestimmungen für das gemeinsame Fahrscheinangebot der RBA Regionalbus Augsburg GmbH und der SVL

Mehr

Tarifbestimmungen NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH

Tarifbestimmungen NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH Seite 1 von 6 Tarifbestimmungen NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH 1 Geltungsbereich... 2 2 Tarifsystem... 2 2.1 Räumliche Gliederung und Preisbildung... 2 2.2 Produkte... 2 2.3 Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

Tarifbestimmungen zum AVV-Firmen-Ticket

Tarifbestimmungen zum AVV-Firmen-Ticket Seite 1 Tarifbestimmungen zum Aufgrund der besseren Lesbarkeit des Fließtextes wird im Nachfolgenden auf die Geschlechterunterscheidung verzichtet. 1 Vorbemerkung Die AVV GmbH und die im AVV tätigen Verkehrsunternehmen

Mehr

Der VBB-Tarif in Leichter Sprache. Tarifinformation 2018

Der VBB-Tarif in Leichter Sprache. Tarifinformation 2018 Der VBB-Tarif in Leichter Sprache Tarifinformation 2018 2 Inhaltsverzeichnis 1 Der Verkehrs-Verbund Berlin-Brandenburg (VBB) 5 2 Der VBB-Tarif 7 3 Wo man Fahr-Karten kaufen kann 9 4 Diese Fahr-Karten gibt

Mehr

DIE FAHRKARTEN DER VERBUND LINIE

DIE FAHRKARTEN DER VERBUND LINIE 1 DIE FAHRKARTEN DER VERBUND LINIE Im Mittelpunkt dieser Unterrichtseinheit stehen folgende Themen: Was sind Tarifzonen im Steirischen Verkehrsverbund? Wie wirkt sich eine Tarifzone auf die Preisberechnung

Mehr

Der VBB-Tarif in Leichter Sprache. Tarifinformation 201

Der VBB-Tarif in Leichter Sprache. Tarifinformation 201 Der VBB-Tarif in Leichter Sprache Tarifinformation 201 2 3 Inhaltsverzeichnis Ein Info-Heft in Leichter Sprache 1 Der Verkehrs-Verbund Berlin-Brandenburg (VBB) 5 2 Der VBB-Tarif 7 3 Wo man Fahr-Karten

Mehr

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge

Verbundtarif ZVV. Tarif Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge Verbundtarif ZVV Tarif 651.8 Kapitel 5, Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge Ausgabe: 11.12.2016 5 Gepäck, Kinderwagen, Fahrräder und Behindertenfahrzeuge 5.0 Handgepäck, Kinderwagen,

Mehr

3.000 Das Sortiment besteht aus drei Artikeln mit der Bezeichnung "Nachtzuschlag : Nachtzuschlag datiert: CHF 5.00 PRISMA-Artikel 1970

3.000 Das Sortiment besteht aus drei Artikeln mit der Bezeichnung Nachtzuschlag : Nachtzuschlag datiert: CHF 5.00 PRISMA-Artikel 1970 Tarif 651.31 1 Geltungsbereich 1.000 Der Einheits-Nachtzuschlag gilt auf den Nachtangeboten der Verbünde ZVV, A-Welle, FlexTax, Ostwind, TV Zug, TV Schwyz und Z-Pass sowie in den Nachtzügen Zürich Luzern.

Mehr

öv-tipps für Seniorinnen und Senioren Unterwegs mit Zug, Bus und Tram.

öv-tipps für Seniorinnen und Senioren Unterwegs mit Zug, Bus und Tram. öv-tipps für Seniorinnen und Senioren Unterwegs mit Zug, Bus und Tram. Optimal unterwegs in jedem Alter Die Vielfalt an Abonnementen und Billetten für die öffentlichen Verkehrsmittel (öv) ist gross und

Mehr

Ihre Tickets im bwtarif:

Ihre Tickets im bwtarif: bwtarif.de Ihre Tickets im bwtarif: günstig. Für verbundübergreifende Fahrten in ganz Baden-Württemberg. Mit Zügen des Regional- und Nahverkehrs sowie S-Bahn, Stadtbahn und Bus. Ab 9.12.2018 erhältlich.

Mehr

Fahrplan18. gültig ab bis Bewegt das Land

Fahrplan18. gültig ab bis Bewegt das Land Fahrplan18 gültig ab 10. 12. 2017 bis 8. 12. 2018 LIEmobil Bewegt das Land Allgemeine Hinweise Alle Busse sind rollstuhlzugänglich. 25 Donnerstag Feiertage: die speziellen Fahrzeiten entnehmen Sie den

Mehr

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn

Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn Tarif- und Beförderungsbedingungen für die Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn (OBS) gültig ab 10.12.2017 DB RegioNetz Verkehrs GmbH Oberweißbacher Berg- und Schwarzatalbahn An der Bergbahn 1 98746

Mehr

2. Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR).

2. Sonderregelung (Kragentarif) für grenzüberschreitende Fahrten zwischen dem Aachener Verkehrsverbund (AVV) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). C1 Übergangstarif AVV/VRR 1. Allgemeines Für verbundraumgrenzüberschreitende Fahrten zwischen AVV und VRR gilt grundsätzlich der NRW- Tarif. 1.1 Tarifliche Regelung für Binnenverkehre eines Verbundes Werden

Mehr

Unsere Fahrkarten- Broschüre. für das VOS- und das VOS-Plus-Gebiet

Unsere Fahrkarten- Broschüre. für das VOS- und das VOS-Plus-Gebiet Unsere Fahrkarten- Broschüre für das VOS- und das VOS-Plus-Gebiet Gültig ab 01.01.2013 2 3 Liebe Fahrgäste, ob Bus oder Bahn mit der Verkehrsgemeinschaft Osnabrück sind Sie stets gut unterwegs. Wir bringen

Mehr

Verkehrsgemeinschaft des Landkreises Greiz

Verkehrsgemeinschaft des Landkreises Greiz Tarifordnung Übersicht gültig ab 01.01.2019 Seite Tarifordnung Regionalverkehr 2 Tarifordnung Regionalverkehr - Fahrpreisübersicht 3 Tarifordnung Stadtverkehr Greiz und Zeulenroda 4-5 Tarifordnung Stadtverkehr

Mehr

Der Schlüssel zu Ihrer Mobilität.

Der Schlüssel zu Ihrer Mobilität. Der neue Tarifzonenplan ab 14.12.2014 Ab dem 14. Dezember 2014 gelten im Tarifverbund Passepartout neue Tarifzonen. Die Einteilung der Tarifzonen wird einheitlich für Billette und Abos. Dadurch wird der

Mehr

Das VOR- Tarifsystem. Alle Infos und Preise auf. Einfach von A nach B in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Stand: Juli 2017

Das VOR- Tarifsystem. Alle Infos und Preise auf.  Einfach von A nach B in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Stand: Juli 2017 Alle Infos und Preise auf Das VOR- Tarifsystem Einfach von A nach B in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland Stand: Juli 2017 Tickets im VOR Einzel- und Tageskarten Mit Einzel- und Tageskarten dürfen

Mehr

T Sparbillette. Ausgabe

T Sparbillette. Ausgabe T601.10 Sparbillette Ausgabe 09.12.2018 Dählhölzliweg 12 Tel + 41 31 359 22 40 www.ch-direct.org CH-3000 Bern 6 Fax + 41 31 359 23 10 info@ch-direct.org Änderung gültig ab 9. Dezember 2018 Ziffer Änderungen

Mehr

FAHRSCHEINMUSTER im Verkehrsverbund NÖ-BGLD

FAHRSCHEINMUSTER im Verkehrsverbund NÖ-BGLD A FAHRSCHEINGATTUNG FAHRSCHEINMUSTER im Verkehrsverbund NÖ-BGLD 1 Einzelfahrscheine 1.1 Vollpreis Zelisko Fahrschein Unternehmen Gerätenummer laufende FS-Nummer Verbundbezeichnung Fahrscheingattung Relation

Mehr

DIE ÖBB VORTEILSCARD G SCHEIT SPAREN. ÖBB FAHREN. oebb.at

DIE ÖBB VORTEILSCARD G SCHEIT SPAREN. ÖBB FAHREN. oebb.at DIE ÖBB VORTEILSCARD G SCHEIT SPAREN. ÖBB FAHREN. oebb.at DIE ÖBB VORTEILSCARD VORTEILSCARD VORTEILSCARD Classic UM 99, PRO JAHR Ohne Altersbegrenzung vergünstigt Bahn fahren. VORTEILSCARD Jugend UM 19,

Mehr

Buskonzept Fürstentum Liechtenstein

Buskonzept Fürstentum Liechtenstein Arbeitsgruppe für Siedlungsplanung und Architektur AG Amt für Bau und Infrastruktur Liechtenstein Verkehrsbetrieb LIEmobil Buskonzept Fürstentum Liechtenstein Grobkonzept im Hinblick auf die S-Bahn Liechtenstein

Mehr

2. Tarifliche Regelung für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr

2. Tarifliche Regelung für Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr Übergangstarif für den Busverkehr zwischen der Stadt Aachen (AVV) und den Kommunen der belgischen Grenzregion unter Einbeziehung der AVV- bzw. TEC-Linien über Vaals (NL) ( region3tarif ) 1. Geltungsbereich

Mehr

Südbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr

Südbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr Südbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr Gültig ab 01.08.2016 Zu beziehen über die SBG SüdbadenBus GmbH 1 gültig ab 1.8.2016 Vorwort 1. Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte

Mehr

Südbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr

Südbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr Südbadenbus-Tarif Preistabellen für den Omnibusverkehr Gültig ab 01.01.2013 Zu beziehen über die SBG SüdbadenBus GmbH 1 gültig ab 1.1.2013 Vorwort 1. Die in der Preistafel enthaltenen Beförderungsentgelte

Mehr

Ermäßigung: im Verkehrsverbund Steiermark

Ermäßigung: im Verkehrsverbund Steiermark Ermäßigungen im Verkehrsverbund Steiermark Stand: November 2016 Die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Steiermark sehen für bestimmte Personengruppen Ermäßigungen auf die Stundenkarte und die 24-Stunden-Karte

Mehr

Anhang Standortliste Standortliste Teilnehmeranschlussleitung (TAL) Kupfer Version 1.0 Ausgabedatum Ersetzt Version Gültig ab Vertrag x 01.01

Anhang Standortliste Standortliste Teilnehmeranschlussleitung (TAL) Kupfer Version 1.0 Ausgabedatum Ersetzt Version Gültig ab Vertrag x 01.01 Standortliste Teilnehmeranschlussleitung (TAL) Kupfer Version 1.0 Ausgabedatum Ersetzt Version Gültig ab Vertrag 01.01.201x 01.01.201x Vertrag betreffend TAL Kupfer, SA-TAL Kupfer, T-TAL Kupfer Netzprovider

Mehr

Einführung Integraler Tarifverbund Z-Pass Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Fahrausweis für alles im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich

Einführung Integraler Tarifverbund Z-Pass Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Fahrausweis für alles im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich Einführung Integraler Tarifverbund Z-Pass Gültig ab 9. Dezember 2012 Ein Fahrausweis für alles im Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich Thema: Autor/innen: Basismodul ITV Z-Pass Anita Ingold, Benno Niederberger

Mehr

Benützungsreglement des Öffentlichen Verkehrsbetriebes der Gemeinde Davos 1

Benützungsreglement des Öffentlichen Verkehrsbetriebes der Gemeinde Davos 1 55. Benützungsreglement des Öffentlichen Verkehrsbetriebes der Gemeinde Davos Vom Kleinen Landrat gestützt auf Art. Abs. lit. a i.v.m. Art. 8 Abs. des Landschaftsbeschlusses über den VBD Öffentlicher Verkehrsbetrieb

Mehr

MIT HANDICAP IM FERNBUS REISEN

MIT HANDICAP IM FERNBUS REISEN MIT HANDICAP IM FERNBUS REISEN Rechte behinderter oder mobilitätseingeschränkter Menschen im Fernbusverkehr MIT HANDICAP IM FERNBUS REISEN Rechte behinderter oder mobilitäts eingeschränkter Menschen im

Mehr

Die neuen Tarife des AVV. Mobilität einfach und fair.

Die neuen Tarife des AVV. Mobilität einfach und fair. Auf einen Blick Die neuen Tarife des AVV. Mobilität einfach und fair. Tarife gültig ab 1. Januar 2018 f Die Tarifreform des AVV im Überblick Mobilität einfach und fair unter diesem Motto tritt am 1. Januar

Mehr

Beförderungsbedingungen

Beförderungsbedingungen Nr. 612 des Tarifverzeichnisses Personenverkehr (Tfv 612) Beförderungsbedingungen für das Tarifgebiet des Münchner Gemeinschaftstarifs (Münchner S-Bahn-Tarif) Gültig vom 01. Juli 2008 an N e u a u s g

Mehr

Personalausweis beantragen

Personalausweis beantragen Personalausweis beantragen Der neue Personalausweis kann seit dem 1.11.2010 beantragt werden. Der bisherige Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar. Basisinformationen

Mehr

ALLGEMEINES. Warum gibt es ein neues Tarifsystem?

ALLGEMEINES. Warum gibt es ein neues Tarifsystem? Warum gibt es ein neues Tarifsystem? ALLGEMEINES Der Kreistag hat zum 1. Februar 2018 die Einführung eines neuen Tarifsystems bei NAHBUS beschlossen. Der Einheitstarif von pauschal 4 wurde von vielen Fahrgästen

Mehr

Tarif Emsland Mitte/Nord Tarifbestimmungen

Tarif Emsland Mitte/Nord Tarifbestimmungen Tarif Emsland Mitte/Nord Tarifbestimmungen - gültig ab 09.12.2018 - Allgemeines Die Tarifbestimmungen gelten für den Linienbereich der Unternehmen B. Thünemann GmbH & Co. KG, Fischer Linienverkehre GmbH

Mehr

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN FAHREN MIT DEM FERN-BUS. Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechte von Menschen mit Einschränkung der Beweglichkeit

MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN FAHREN MIT DEM FERN-BUS. Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechte von Menschen mit Einschränkung der Beweglichkeit MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN FAHREN MIT DEM FERN-BUS Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechte von Menschen mit Einschränkung der Beweglichkeit Immer mehr Menschen fahren mit dem Fern-Bus. Das kostet

Mehr

ÖPNV: Liechtenstein & Region. LI, Peak Oil, Erreichbarkeit, BMM Heute (2008/2009) LI-Takt der ÖBB, LBA, Spezialkurse

ÖPNV: Liechtenstein & Region. LI, Peak Oil, Erreichbarkeit, BMM Heute (2008/2009) LI-Takt der ÖBB, LBA, Spezialkurse ÖPNV: Liechtenstein & Region Fürstentum Liechtenstein 160 km 2 ; etwa 2/3 Berge 700 Autos auf 1'000 Einwohner 35'760 Einwohner 31'400 Arbeitsplätze Tägliche Einpendler: >7'600 von Österreich >8'000 von

Mehr

berlinlinienbus.de erweitert sein Angebot Erweiterung der Fernbuslinie von Berlin nach Aachen über Duisburg

berlinlinienbus.de erweitert sein Angebot Erweiterung der Fernbuslinie von Berlin nach Aachen über Duisburg Presseinformation 21. Dezember 2015 berlinlinienbus.de erweitert sein Angebot Erweiterung der Fernbuslinie von Berlin nach Aachen über Duisburg Neue Direktverbindung zwischen Berlin und Aachen mit Halt

Mehr

Informationen. Tarifbestimmungen für den ÖPNV in der Stadt Dessau-Roßlau

Informationen. Tarifbestimmungen für den ÖPNV in der Stadt Dessau-Roßlau Tarifbestimmungen für den ÖPNV in der Stadt Dessau-Roßlau 171 1. Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Linien und Linienabschnitten im

Mehr

Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung)

Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) 16.03.2016 22:51 Landeshauptstadt München Stadtrecht Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifordnung) vom 4. Januar

Mehr

Übergangstarif Linie 385 Eupen Monschau Kalterherberg, Bf.

Übergangstarif Linie 385 Eupen Monschau Kalterherberg, Bf. Übergangstarif Linie 385 Seite 1 von 5 Übergangstarif Linie 385 Eupen Monschau Kalterherberg, Bf. (Stand 01.02.2017) 1 Tarifgrundsätze Für die Tarifierung von grenzüberschreitenden Fahrten und Fahrten

Mehr

Tarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Tarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Tarifbestimmungen für den ÖPNV im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gültig ab 01.07.2017 Inhalt 1. Geltungsbereich 3 2. Tarifsystem 3 2.1. Tarifzonen 3 2.2. Preisbildung 3 3. Segment Einzeltickets 4 3.1. Einzelfahrschein

Mehr

T655 Tarif für interregionale Verbundabonnemente

T655 Tarif für interregionale Verbundabonnemente Schweizerische Transportunternehmungen Entreprises suisses de transport Imprese svizzere di trasporto T655 Tarif für interregionale Verbundabonnemente 12.12.2010 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkungen...1

Mehr

liemobil bewegt das land Ihre fragen unsere antworten die neuen fahrzeuge der busflotte wenn die nacht zum tag wird

liemobil bewegt das land Ihre fragen unsere antworten die neuen fahrzeuge der busflotte wenn die nacht zum tag wird liemobil bewegt das land Das Magazin für Fahrgäste der LIEmobil Ausgabe 1/2016 Ihre fragen unsere antworten die neuen fahrzeuge der busflotte wenn die nacht zum tag wird 4 8 10 Geschätzte Leserinnen und

Mehr

Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 1989 1)

Gestützt auf Art. 14 Abs. 2 des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 1989 1) Kantonale Jagdhundeverordnung (JHV) Vom 0. Januar 004 (Stand. Januar 05) Gestützt auf Art. 4 Abs. des kantonalen Jagdgesetzes vom 4. Juni 989 ) von der Regierung erlassen am 0. Januar 004. Allgemeine Bestimmungen

Mehr

S6 Basel SBB-Zell i.w. S5 Weil a. R.-Steinen/ Zell i.w. Ihre besten Verbindungen. Gültig vom 13.12.2015 bis 10.12.2016

S6 Basel SBB-Zell i.w. S5 Weil a. R.-Steinen/ Zell i.w. Ihre besten Verbindungen. Gültig vom 13.12.2015 bis 10.12.2016 S6 Basel SBB-Zell i.w. S5 Weil a. R.-Steinen/ Zell i.w. Ihre besten Verbindungen. Gültig vom 13.12.2015 bis 10.12.2016 1 Kundencenter Lörrach SBB GmbH Bahnhofstraße 1 79539 Lörrach Tel. +49 7621 420 680

Mehr

Taxitarife in verschiedenen Schweizer Städten

Taxitarife in verschiedenen Schweizer Städten Taxitarife in verschiedenen Schweizer Städten Aarau Tarifverordnung für das Taxigewerbe, gültig ab dem 1. März 1999 Grundtaxe Sfr. 5.50 Taxe 1 Grundtaxe und Sfr. 3.30 pro km Werktags von 06.00 bis 20.00Uhr

Mehr

SCIC-IRT. T710.2 Züge mit Marktpreisen. Ausgabe:

SCIC-IRT. T710.2 Züge mit Marktpreisen. Ausgabe: SCIC-IRT T710.2 Züge mit Marktpreisen Ausgabe: 01.06.2014 Inhaltsverzeichnis 2 Tagesverbindungen Ost: Österreich und übrige...1 2.0 ÖBB Intercitybus Österreich - Italien...1 2.0.0 Tarifierung...1 2.0.1

Mehr

Wie funktioniert die neue Kurzstrecke?

Wie funktioniert die neue Kurzstrecke? 1 Wie funktioniert die neue Kurzstrecke? Das Kurzstreckenticket gilt immer ab der Einstiegshaltestelle für vier weitere Haltestellen (1 + 4 = Kurzstrecke), in allen Bussen und Straßenbahnen der swa und

Mehr

Fürstentum Liechtenstein: die Grenzgebirgsregion

Fürstentum Liechtenstein: die Grenzgebirgsregion Fürstentum Liechtenstein: die Grenzgebirgsregion 9 0 7 8 6 5 5 8 6 7 Schweizer Luftwaffe, Sept. 009 Fürstentum Liechtenstein Balzers Triesen Triesenberg Gaflei 5 nach Malbun 6 Vaduz 7 Schloss Vaduz 8 Schaan

Mehr

Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Haßberge. - Taxitarifordnung -

Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Haßberge. - Taxitarifordnung - Nr. I/5 Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen im Landkreis Haßberge - Taxitarifordnung - Aufgrund des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)

Mehr

ALLES ZUM THEMA FAHRAUSWEISE ICH KAUFE TARIFE FAHRAUSWEISE VERKAUFSNETZ

ALLES ZUM THEMA FAHRAUSWEISE ICH KAUFE TARIFE FAHRAUSWEISE VERKAUFSNETZ ALLES ZUM THEMA FAHRAUSWEISE ICH KAUFE TARIFE FAHRAUSWEISE VERKAUFSNETZ KAUFEN SIE IM VOR- VERKAUF, SO ZAHLEN SIE WENIGER 1 ICH WÄHLE MEINEN FAHRSCHEIN 2 ICH WÄHLE MEIN FAHRSCHEIN- MEDIUM WIE OFT WERDE

Mehr

Der TaxiBusPlus. im Kreis Euskirchen. Mit Sicherheit pünktlich ans Ziel!

Der TaxiBusPlus. im Kreis Euskirchen. Mit Sicherheit pünktlich ans Ziel! Mit Sicherheit pünktlich ans Ziel! Der TaxiBusPlus im Kreis Euskirchen 30 Minuten vorher anrufen an der Bushaltestelle einsteigen am Wunschort aussteigen* *im Bereich der Zielhaltestelle Der TaxiBusPlus

Mehr

Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell. ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07.

Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell. ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07. Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom 17.07.1967) Auf Grund der 4 und 28 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr