Subunternehmer und Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland
|
|
- Nicole Baumhauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Subunternehmer und Arbeitskräfteüberlassung aus dem Ausland Christoph Wiesinger Dr. Christoph Wiesinger
2 Bedeutung des Binnenmarkts Gilt nur innerhalb des EWR - EU-Mitgliedstaaten dzt hinsichtlich des Arbeitsmarkts noch Sonderbestimmungen für Kroatien. - plus Island, Norwegen, Liechtenstein. - Schweiz hat zt bilaterale Abkommen (EU-CH) gleichen Inhalts. - Alle anderen Staaten sind Drittstaaten. Da für diese zahlreiche Beschränkungen bestehen, wird hier auf Drittstaaten überhaupt nicht eingegangen. Dr. Christoph Wiesinger Folie 2
3 Bedeutung des Binnenmarkts Vier Grundfreiheiten - Freier Warenverkehr - Personenfreizügigkeit Arbeitnehmerfreizügigkeit Niederlassungsfreiheit - Dienstleistungsfreiheit - Freier Kapital- und Zahlungsverkehr. Rechtsangleichung durch - EU-Verordnungen (direkt anwendbar); - Richtlinien (RL): sind von allen Staaten in nationales Recht umzusetzen. Dr. Christoph Wiesinger Folie 3
4 Vertragsrecht Es gibt kein einheitliches europäisches Vertragsrecht. Rom-I VO - VO (EG) über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht - Regelt die Anwendung einer Rechtsordnung auf ein Vertragsverhältnis ( Kollisionsrecht ). - Vertragsstatut ist das auf einen Vertrag anzuwendende Recht. Grundsatz der freien Rechtswahl (Art 3 Rom-I VO); Wenn nicht vereinbart: Anknüpfung an der vertragscharakteristischen Leistung (= nicht die Geldleistung). Entscheidend ist der Sitz des Unternehmens. Ausnahmen im Arbeitsrecht! Dr. Christoph Wiesinger Folie 4
5 Arbeitskräfteüberlassung Dreipersonales Verhältnis - Beteiligte Überlasser: Leasingfirma Beschäftiger: Baufirma Überlassene Arbeitskraft: Leihpersonal - Vertragsverhältnisse Überlasser - Beschäftiger: Dienstverschaffungsvertrag Überlasser - Überlassene Arbeitskraft: Arbeitsvertrag. - Sonderfall Subüberlassung: Beschäftiger setzt Arbeitskraft nicht selbst ein, sondern wird als Subüberlasser tätig. Subüberlassung im Inland ist Überlassung aus dem Ausland, wenn der Erstüberlasser seinen Sitz im Ausland hat. Dr. Christoph Wiesinger Folie 5
6 Arbeitskräfteüberlassung Ansprüche des überlassenen AN: - Rom-I VO: iar Anwendung des Rechts des Entsendestaats, aber: - Entsende-RL Anspruch zumindest auf österreichisches Mindestentgelt für die Dauer der Überlassung nach Österreich nach Überlasser-KollV ( 10a Abs 3 AÜG). Anwendung des BUAG ( 33d ff BUAG). - Eingriffsnormen, zb Anwendung von österreichischem Arbeitszeitrecht; AN-Schutzrecht. SV-Pflicht richtet sich nach der VO 883/2004 (bis zu 24 Monaten im Herkunftsstaat). Dr. Christoph Wiesinger Folie 6
7 Arbeitskräfteüberlassung Pflichten des Überlassers - Gewerberecht: evtl Dienstleistungsanzeige ( 373a GewO) - Arbeitsrecht: ZKO-Meldung ( 17 Abs 2 AÜG); Strafnorm 22 Abs 1 Z 2 AÜG. Bezahlung des Mindestlohns ( 7b Abs 1 Z 1 AVRAG ivm 10, 10a AÜG); Strafnorm 7i Abs 5 AVRAG (LSDB- Evidenz); Bauarbeiter: Meldung bei der BUAK ( 33g Abs 1 BUAG); Strafnorm 32 Abs 1 Z 4 BUAG. Dr. Christoph Wiesinger Folie 7
8 Arbeitskräfteüberlassung Pflichten des Beschäftigers - Bereithalten von Unterlagen Bereithalten von Lohnunterlagen des überlassenen AN ( 7d Abs 2 AVRAG); Strafnorm 7i Abs 4 Z 3 AVRAG (LSDB- Evidenz); Bereithalten von Unterlagen zur SV (A1) des überlassenen AN ( 17 Abs 7 AÜG); Strafnorm 22 Abs 1 Z 2 AÜG. - Abzugssteuer ( 99 Abs 1 Z 5 EStG): Abfuhr von 20% an das zuständige FA bei Arbeitskräfteüberlassung durch Überlasser, die in Österreich weder est- noch köst-pflichtig sind. Dr. Christoph Wiesinger Folie 8
9 Arbeitskräfteüberlassung Haftung des Beschäftigers - Beschäftiger-Bürgschaft ( 14 AÜG) Haftung als Bürge als Bürge: wenn Überlassungsentgelt noch nicht entrichtet als Ausfallsbürge: wenn Überlassungsentgelt entrichtet. Haftung für Ansprüche» Entgeltanspruch des AN» SV-Beiträge» BUAG-Zuschläge (Möglichkeit der Direktzahlung an die BUAK gem 21a Abs 9 BUAG). iar kein Entfall der Bürgschaft bei Insolvenz ( 14 Abs 3 AÜG), da der IEF für diese Zahlungen nicht aufkommen muss. Dr. Christoph Wiesinger Folie 9
10 Arbeitskräfteüberlassung Haftung des Beschäftigers - Auftraggeberhaftung ( 67a-67d ASVG, 82a EStG) bei Überlassung eines Bauarbeiters ( 19 Abs 1a UStG) Haftung mit 25% des bezahlten Überlassungsentgelts für SV-Beiträge nach dem ASVG (20%); Lohnsteuer (5%) Möglichkeiten der Haftungsbefreiung HFU-Liste (Aufnahme nur bei SV in Österreich möglich) Zahlung des Haftungsbetrags an DLZ. - Beschäftiger-Bürgschaft und AGH bestehen grdstzl nebeneinander! Dr. Christoph Wiesinger Folie 10
11 Subunternehmer Pflichten des Subunternehmers - Gewerberecht: Dienstleistungsanzeige ( 373a GewO); Versicherung (nur wenn auch für österreichische Gewerbetreibende verpflichtend, zb Baumeister). Dr. Christoph Wiesinger Folie 11
12 Subunternehmer Pflichten des Subunternehmers - Arbeitsrecht: ZKO-Meldung ( 7b Abs 3 AVRAG); Strafnorm 7b Abs 8 AVRAG. Bezahlung des Mindestlohns ( 7b Abs 1 Z 1 AVRAG); Strafnorm 7i Abs 5 AVRAG (LSDB-Evidenz); Mindestentgelt lt österreichischem KollV (brutto); inkl Taggelder (EuGH , Rs C-396/13); SV bis zu 24 Monaten im Entsendestaat (VO 883/2004). Bereithalten von Lohnunterlagen ( 7d AVRAG); Strafnorm 7i Abs 4 AVRAG (LSDB-Evidenz); Bauarbeiter: Meldung bei der BUAK ( 33g Abs 1 BUAG); Strafnorm 32 Abs 1 Z 4 BUAG. Dr. Christoph Wiesinger Folie 12
13 Subunternehmer Auftraggeberhaftung ( 67a-67d ASVG, 82a EStG) - bei Entgegennahme von Bauleistungen ( 19 Abs 1a UStG) - Haftung mit 25% des bezahlten Überlassungsentgelts für SV-Beiträge nach dem ASVG (20%) Lohnsteuer (5%). - Möglichkeiten der Haftungsbefreiung HFU-Liste Zahlung des Haftungsbetrags an DLZ. Dr. Christoph Wiesinger Folie 13
14 Subunternehmer Sicherheitsleistung gem 7m AVRAG - Bei Verdacht auf Unterentlohnung kann das Kontrollorgan einen Zahlungsstopp an jeden Auftraggeber verhängen ( 7m Abs 1 AVRAG); Geltung: drei Arbeitstage. - Sicherheitsleistung: Auftraggeber muss den offenen Werklohn an die BVB (BH, Magistrat) leisten ( 7m Abs 3 AVRAG). Zahlung an BVB wirkt schuldbefreiend ggü Auftragnehmer. Abzug und Zahlung des Haftungsbetrags an das DLZ (AGH) ist jedenfalls zulässig ( 7m Abs 6 AVRAG). Sicherheitsleistung verfällt, wenn sich der Auftragnehmer dem Strafverfahren entzieht ( 7m Abs 9 AVRAG). Dr. Christoph Wiesinger Folie 14
15 Ausländerbeschäftigungsrecht Geltungsbereich - Staatsbürger ohne Staatsbürgerschaft eines EWR-Staats; - Kroatische Staatsbürger (Übergangsrecht). Ausländerbeschäftigung ist verboten, außer - Vorliegen einer behördlichen Genehmigung (AMS). - Entsendung aus einem EWR-Staat, sofern dort Zugang zum Arbeitsmarkt besteht. Strafbarkeit des Generalunternehmers - Unterlassen der Aufforderung des Subunternehmers zum Nachweis der Unterlagen ( 28 Abs 6 Z 1 ivm 26 Abs 6 AuslBG); - Wissentliche Duldung der illegalen Ausländerbeschäftigung ( 28 Abs 6 Z 2 AuslBG). Dr. Christoph Wiesinger Folie 15
16 Rechtsfolgen falscher Qualifikationen Scheinselbständiger - AN mit Gewerbeschein. - Die Anwendung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen richtet sich nach dem Arbeitnehmerbegriff ( 1151 ABGB) bzw Dienstnehmerbegriff ( 4 ASVG). Subunternehmer Arbeitskräfteüberlassung. - Die Anwendung des AÜG orientiert sich an den Kriterien des 4 AÜG. Rechtsfolgen orientieren sich an den jeweils übertretenen Rechtsvorschriften (iar wohl Unterentlohnung, SV-Anmeldung). Dr. Christoph Wiesinger Folie 16
17 Ausblick Durchsetzungs-RL zur Entsende-RL (2014/67/EU) - Umsetzung bis Haftung bei Unteraufträgen (Art 12 Durchsetzungs-RL) Haftung des Auftraggebers für Entgelt des Unterauftragnehmers; Gleichwertiges alternatives Haftungssystem zulässig. Dr. Christoph Wiesinger Folie 17
18 Literaturempfehlungen Kropik/Wiesinger, Generalunternehmer und Subunternehmer in der Bauwirtschaft (3. Auflage 2012, beziehbar über AS+ publishing): Enthält alle hier behandelten Rechtsfragen (Mindestentgeltkontrolle aber auf Basis des nicht mehr geltenden LSDB-G). Wiesinger, Die neue Mindestentgeltkontrolle (ASoK spezial März 2015, beziehbar über den Linde-Verlag): behandelt nur die neuen Bestimmungen zum Mindestentgelt. Wiesinger (Hrsg), Sozialbetrugsbekämpfung in der Bauwirtschaft (erscheint voraussichtlich im April 2015, beziehbar über den Linde-Verlag): Beiträge zur Mindestentgeltkontrolle, zur AGH und zum AuslBG. Dr. Christoph Wiesinger Folie 18
19 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Dr. Christoph Wiesinger Folie 19
Neuerungen durch AVRAG Zahlungspflichten für Auftraggeber Praktische Auswirkungen
Accurata Neuerungen durch AVRAG Zahlungspflichten für Auftraggeber Praktische Auswirkungen Krems 5.3.2015 AVRAG Wesentliche Änderungen (1) Ausweitung der Lohnkontrolle auf das gesamte, nach kollektiven
MehrHaftungsfragen im Zusammenhang mit Sozialbetrug
Haftungsfragen im Zusammenhang mit Sozialbetrug 2. Österreichisches Baurechtsforum Krems, 15. April 2016 Dr. Christoph Wiesinger Begriff Lohn- und Sozialdumping Unterentlohnung eines Arbeitnehmers Verwaltungsstrafe
Mehr1. Wird die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit oder der Niederlassungsfreiheit erbracht?
G r e n z ü b e r s c h r e i t e n d e A r b e i t s k r ä f t e ü b e r l a s s u n g v o m E W R / E U - R a u m 1 n a c h Ö s t e r r e i c h a u s g e w e r b e r e c h t l i c h e r S i c h t Die
MehrLohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz
Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz Einführung Teil I zur Veranstaltung gemeinsam mit der Arbeiterkammer Salzburg, 6.11.2017 Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil Übersicht 1. Ausgangssituation 2. Unionsrechtlicher
Mehr1 DER SUBUNTERNEHMER IN DER BAUWIRTSCHAFT 1
Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 DER SUBUNTERNEHMER IN DER BAUWIRTSCHAFT 1 1.1 ENTWICKLUNG 1 1.2 UNTERNEHMEREINSATZFORMEN 1 1.2.1 FACHUNTERNEHMER 2 1.2.2 BIETERGEMEINSCHAFT UND ARBEITSGEMEINSCHAFT
MehrDer Entsendebegriff im europäischen Sozialund Arbeitsrecht im Vergleich
Der Entsendebegriff im europäischen Sozialund Arbeitsrecht im Vergleich Forschungsstelle für Sozialrecht und Sozialpolitik Universität Hamburg, 12.11.2014 Inhaltsübersicht I. Arbeits- und sozialrechtliche
MehrGrenzüberschreitender Betriebsübergang
5. Wissenschaftliches Symposium zu speziellen Fragen des Arbeitsrechts und Sozialrechts Aktuelle Entwicklungen im Betriebsübergangsrecht 19. November 2015 Grenzüberschreitender Betriebsübergang Ass.-Prof.
MehrWilfried Lehner, MLS 21. u
Wilfried Lehner, MLS 21. u 22.6.2017 Inhalt Zuständigkeit der Finanzpolizei Kompetenzen Zahlen, Daten, Fakten Rechtsfolgen für inländischen Auftraggeber/Beschäftiger Sicherheitsleistung/Zahlungsstopp/Haftung
MehrAusländerbeschäftigung
Ausländerbeschäftigung Dargestellt unter besonderer Berücksichtigung ausländischer Subunternehmen in der Bauwirtschaft von Dr. Rainer Fuchs 1995 Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart VII Vorwort I. Ausländerbeschäftigung
MehrMERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015
Stand : 01. Januar 2015 AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG Die Auftraggeberhaftung in Österreich Seit dem 01.01.2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Auftraggeberhaftung in Österreich. Demnach ist es nicht
MehrMERKBLATT AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG. Stand : 01. Januar 2015
Stand : 01. Januar 2015 AUFTRAGGEBERINNENHAFTUNG Die Auftraggeberhaftung in Österreich Seit dem 01.01.2015 gibt es wesentliche Änderungen in der Auftraggeberhaftung in Österreich. Demnach ist es nicht
MehrAuswirkungen der A-1 Bescheinigung auf die illegale Arbeitnehmerüberlassung. Anna Wilde
Auswirkungen der A-1 Bescheinigung auf die illegale Arbeitnehmerüberlassung Anna Wilde Deutschland Verleiher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Entleiher Arbeitsvertrag Nichtig nach 9 Nr. 1 AÜG Nichtig nach
MehrBeschäftigung im Inland und Ausland (EU)
Beschäftigung im Inland und Ausland (EU) Wer ist wo versichert? Beispiele VO 883/2004 Für wen gilt diese Verordnung? seit 1.5.2010 für Staatsangehörige der 28 EU-Mitgliedstaaten seit 1.1.2011 für Drittstaatenangehörige
MehrLohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz
Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz Veranstaltung gemeinsam mit der Arbeiterkammer Salzburg, 6.11.2017 Strafbare Unterentlohnung und Haftung Elias Felten (Univ-Prof/JKU und Az-Prof/PLUS) Elias.Felten@sbg.ac.at
MehrLOHN- UND SOZIALDUMPING BEKÄMPFUNGSGESETZ. Mag. Ernst Stummer
LOHN- UND SOZIALDUMPING BEKÄMPFUNGSGESETZ Mag. Ernst Stummer 16.11.2015 Ziel des LSDBG Sicherung gleicher Arbeitsmarkt- und Lohnbedingungen für in- und ausländische Arbeitnehmer/-innen Sicherung des durch
MehrHerzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend. Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge
Herzlich willkommen zum kostenlosen Informationsabend Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge neue Haftungsbestimmung mit Wirkung vom 01.09.2009
MehrAuftraggeberhaftung. Inkrafttreten: 1. September 2009 (Verordnung des BmfASK vom 8.7.09)
Tipp 2/2009 Auftraggeberhaftung Inkrafttreten: 1. September 2009 (Verordnung des BmfASK vom 8.7.09) Häufig gestellte Fragen zur Auftraggeberhaftung: Kann jede/r Auftraggeber/in zur Haftung herangezogen
MehrAuftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers
Auftraggeberhaftung aus der Sicht des Auftraggebers Grundlagen der Auftraggeberhaftung Gesetzliche Bestimmungen & Hintergrund der Auftraggeberhaftung Die Auftraggeberhaftung im Baugewerbe wurde eingeführt,
MehrVerpflichtungen bei der Überlassung nach Österreich
Verpflichtungen bei der Überlassung nach Österreich Wie Sie erhebliche Risiken vermeiden können Stuttgart, 22.11.2016 Interessensverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. 1 Rechtsanwalt Mag. Dr. Georg
MehrSozialbetrugsbekämpfungsgesetz. Dr. Christoph Wiesinger
(SBBG) Dr. Christoph Wiesinger BGBl I 2015/113 (vom 13.8.2015) Art 1 SBBG - SBBG im engeren Sinn - Inhalt Sozialbetrugsdefinition Bestimmungen zu einer verbesserten Behördenzusammenarbeit Formale Feststellung
MehrEntsendungen zwischen Österreich und der Slowakei. WKO Wien Entsendungen
Entsendungen zwischen Österreich und der Slowakei WKO Wien 19.5.2016 Entsendungen Gliederung 2 Begriffsbestimmungen Entsendung aus der Slowakei nach Österreich Entsendung aus Österreich in die Slowakei
MehrMerkblatt. zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem bzw
Merkblatt zu Beschäftigung von Arbeitskräften aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten nach dem 30.04.2011 bzw. 31.12.2011 1 Mit 01.05.2004 sind folgende Staaten der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen,
MehrLohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
wichtigste Neuerungen für die Transportbranche 16.02.2017 Dr. Markus Papst, CVA Steuerberater Morre & Papst Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs OG Gesetzliche Grundlagen LSD-BG/ Zielsetzungen, BGBl
MehrÜberassung vom Ausland nach Österreich Überlassung von Österreich ins Ausland
Überassung vom Ausland nach Österreich Überlassung von Österreich ins Ausland Graz, 24.6.2014 AÜ-Ausland, hr-consulting 1 Inbound und Outbound Inbound : Überlassung vom Ausland nach Österreich Outbound
MehrANWENDBARES RECHT FÜR HOTELBUCHUNGEN IM INTERNET
ANWENDBARES RECHT FÜR HOTELBUCHUNGEN IM INTERNET ZWISCHEN EINEM ÖSTERREICHISCHEN HOTELIER UND EINEM AUSLÄNDISCHEN UNTERNEHMER ALS HOTELGAST (B2B) STAND: September 2014 2 INHALTSVERZEICHNIS Allgemeine Ausführungen
MehrSonderinfo zur Auftraggeberhaftung für Sozialversicherungsbeiträge in der Baubranche ab 1. September 2009
Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-30 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:
MehrCheckliste für Beschäftiger
[1] Checkliste für Beschäftiger Die folgenden Punkte sind Ihre Pflichten wenn Sie mit ausländischen Personaldienstleistern zusammenarbeiten. Bei nicht Einhaltung drohen hohe Verwaltungsstrafen und/oder
MehrInhaltsverzeichnis. 1. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich ( 1) Wahrer wirtschaftlicher Gehalt Beurteilungsmaßstab ( 2)...
Vorwort... V Autorenverzeichnis... XV 1. Allgemeine Bestimmungen... 1 1.1. Geltungsbereich ( 1)... 1 1.2. Wahrer wirtschaftlicher Gehalt Beurteilungsmaßstab ( 2)... 5 2. Arbeitsrechtliche Ansprüche und
MehrInfoabend Neuerungen AR und SV-Recht
Infoabend Neuerungen AR und SV-Recht Mag. Friedrich Schrenk StB Dr. Stefan Steiger Februar 2015 Sozialversicherung Änderungen AGH Aufnahme HFU-Liste für natürliche Personen ohne Dienstnehmer Voraussetzungen:
Mehr: Anwendung der VO 883/2004 auch im Verhältnis zur Schweiz aufgrund der Änderung des Freizügigkeitsabkommens mit der Schweiz, 1.6.
Ein Wort voraus In diesem Handbuch wird erklärt, welche sozialversicherungsrecht lichen Folgen die Aufnahme einer Beschäftigung im Ausland hat. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Staaten in denen das
MehrLohn- und Sozialdumping Die Novelle zur Novelle
Lohn- und Sozialdumping Die Novelle zur Novelle Rückblick & Ausblick Dienstgeberservice Dr. Caroline Fuchs 06. November 2017 Bisherige Meilensteine 2011 2015 2017 7a ff AVRAG 7a ff AVRAG LSD-BG Einführung
MehrArtikel 12 VO (EG) Nr. 883/2004
Artikel 12 Nr. 883/2004 Sonderregelung (1) Eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber
MehrHandy Services ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Gültig ab 18.04.2016
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gültig ab 18.04.2016 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGSBEREICHE HANDY SERVICES Gültig ab 18.04.2016 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 2 2 Vertragsverhältnis...
MehrNeuregelung 3a SFK-VO durch BGBl. II Nr. 13/2007
SFK-AUSBILDUNG IM AUSLAND - ANERKENNUNG Information für SFK-Fachausbildungseinrichtungen Neuregelung 3a SFK-VO durch BGBl. II Nr. 13/2007 Fachkenntnisse für Sicherheitsfachkräfte (SFK, Fachkräfte für Arbeitssicherheit,
MehrEntsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn
Entsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn Rechtliche Rahmenbedingungen der Entsendung 20. September 2016, Wien Budapest in Wien seit 2002 Eröffnung Büro Budapest 2006 Betreuung KMU Tätigkeitsbereich:
MehrLohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz
Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz (LSDB-G) In Kraft seit 1. Mai 2011 Ende der Übergangsfristen Am 1. Mai 2011 sind die Übergangsfristen für ANInnen aus den 2004 beigetretenen EU-Ländern ausgelaufen
MehrV. Arbeitsleistung im Ausland
V. Arbeitsleistung im Ausland A. Zulässigkeit V. Arbeitsleistung im Ausland A. Zulässigkeit Nach österreichischem Recht ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern im Ausland nicht verboten und unterliegt
MehrAllgemeines. Alle Dienstleistungen, gleich welcher Art, werden vom LTMG erfasst. Dazu zählen auch freiberufliche Leistungen.
Anlage 5 Kurzinformationen über die Abgabe der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-
MehrÜberlassung von arbeitnehmerähnlichen (ausländischen) Arbeitskräften
Merkblatt Nr. 8/2004 Überlassung von arbeitnehmerähnlichen (ausländischen) Arbeitskräften Die Problematik: Immer wieder treten in der Praxis selbständige Einzelunternehmer an Arbeitskräfteüberlasser heran,
MehrSOZIALVERSICHERUNGSRECHT SCHADENERSATZANSPRÜCHE
NEUE WEGE SOZIALVERSICHERUNGSRECHT SCHADENERSATZANSPRÜCHE Daniel Ernst - Fotolia.com Die Haftung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und die Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft Dr. Beatrix Bartos
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 1. Inhaltsverzeichnis 2. Abkürzungsverzeichnis 8. Abbildungsverzeichnis 11
SWK-Spezial Reverse Charge/Auftraggeberhaftung Inhaltsverzeichnis Vorwort 1 Inhaltsverzeichnis 2 Abkürzungsverzeichnis 8 Abbildungsverzeichnis 11 Abschnitt I: Die Behandlung von Bauleistungen im Umsatzsteuerrecht
MehrArbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping
Arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping Vortrag im Rahmen der Arbeitsrechtlichen Praxisdialoge Salzburg, 26. 1. 2012 Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil Übersicht 1. Problemstellung: Wer
MehrMindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte
Mindestlohngesetz Deutschland (MiLoG) Kurzpräsentation der wesentlichen Inhalte 1. Hauptinhalt Alle Arbeitnehmer/innen (AN) haben Anspruch auf Mindestlohn (ML) gegen Arbeitgeber Höhe des Mindestlohns beträgt
MehrNomos. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung aus Polen nach Deutschland. Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht
Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht 56 Artur-Konrad Wypych Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung aus Polen nach Deutschland Nomos Studien zum deutschen und europäischen Arbeitsrecht
MehrVergleich der alten und neuen Rechtslage bei der Entsendung von Mitarbeitern
PUBLIKATION Vergleich der alten und neuen Rechtslage bei der Entsendung von Mitarbeitern Diese Übersicht soll Ihnen einen Überblick über die Änderungen zum Januar 2017 bei der Entsendung von Mitarbeitern
Mehr4510/AB. vom 23.06.2015 zu 4691/J (XXV.GP)
4510/AB vom 23.06.2015 zu 4691/J (XXV.GP) 1 von 5 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Wien, am 18. Juni 2015 GZ. BMF-310205/0087-I/4/2015 Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf
MehrHEUSER & COLLEGEN Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung
Auslandsentsendung und Beschäftigung ausländischer Forscher: Steuern und Sozialversicherung www.heuser-collegen.de Seite 1 I. Steuern Steuern Einkommensteuerpflicht Doppelbesteuerung Vermeidung durch Doppelbesteuerungsabkommen
MehrGeschäftsfeld International. Mitarbeiterentsendung t nach Frankreich
Elke Hehl Geschäftsfeld International Mitarbeiterentsendung t nach Frankreich Inhalte / Themen Rechtlicher Hintergrund Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungng Meldepflichten vor Ort Benennung eines Vertreters
MehrHerzlich Willkommen zur Veranstaltung. ANTI-LOHN- UND SOZIALDUMPING der Sparte Information und Consulting
Herzlich Willkommen zur Veranstaltung ANTI-LOHN- UND SOZIALDUMPING der Sparte Information und Consulting Begrüßung ING. MARTIN HEIMHILCHER Spartenobmann IMPULSE ZUM THEMA ANTI-LOHN- UND SOZIALDUMPING DR.
MehrI. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Diese Richtlinie regelt die Pflicht zur Führung der Verzeichnislisten von
Zur Durchführung von 213 Gesetz über Arbeitsverhältnisse (Amtsblatt der RS, Nr. 42/02) und ivm. 3 Abs. 3 Gesetz über die Beschäftigung und Arbeit von Ausländern (Amtsblatt der RS, Nr. 66/00) erlässt das
MehrS t e l l u n g n a h m e
37/SN-189/ME XXV. GP - Stellungnahme zu Entwurf (elektr. übermittelte Version) 1 von 9 S t e l l u n g n a h m e des Verbandes Österreichs Personaldienstleister (vormals Verband Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung
MehrSEPA Vorgaben für Befüllung von Erlagschein Online-Überweisung XML-Format
SEPA Vorgaben für Befüllung von Erlagschein Online-Überweisung XML-Format AuftraggeberInnen Haftungsgesetz 67a 67d und 112a ASVG; 82a EStG Stand: 10.12.2013 Haftungsbefreiung für Sozialversicherungsbeiträge
MehrRechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis
Hochschule Landshut Tutorium: Buchführung und Bilanzierung Rechnung, Vorsteuerabzug, falscher Steuerausweis Seite 1 von 5 1. Die Rechnung: Begriff: Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung
MehrBekämpfung von Lohn- und Sozialdumping Verbot der Unterentlohnung von Dienstnehmern
122 LOHNABGABEN, SOZIALVERSICHERUNG Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping Verbot der Unterentlohnung von Dienstnehmern Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz LSD-BG, BGBl I 2016/44 vom 13.6.2016, Heßl/Waser
MehrDas neue internationale Erbrecht der Europäischen Union
Das neue internationale Erbrecht der Europäischen Union Sarah Nietner Gliederung I. Hintergründe und Beispielsfall... 1 II. Anwendbares Recht... 2 1. Mangels Rechtswahl anwendbares Recht... 2 2. Rechtswahl...
MehrSaisonbeschäftigung - Ausländische Beschäftigte und Sozialversicherung
Saisonbeschäftigung - Ausländische Beschäftigte und Sozialversicherung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Saisonkräfte aus dem EU-Ausland/ dem EWR 2.1 Mehrfachbeschäftigte 2.2 Selbstständig Tätige 2.3
MehrHaftung des Vorstandes
Haftung des Vorstandes Tobias Schmelz, Leiter Abteilung Recht des HTSV 15. November 2009, T. Schmelz 1 A. Einführung: Die Mitglieder des Vorstandes haften dem Verein, den Mitgliedern und Dritten nach:
MehrASoK-Spezial Arbeitsrecht 2017
ASoK-Spezial Arbeitsrecht 2017 Bearbeitet von Thomas Rauch 1. Auflage 2017 2017. Taschenbuch. 96 S. Paperback ISBN 978 3 7073 3642 9 Format (B x L): 17 x 23,5 cm Gewicht: 180 g Recht > Europarecht, Internationales
MehrEinleitung Überblick über die wesentlichen Inhalte des LSD-BG Begriffe. ASoK-Spezial Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG)
1. Einleitung Einleitung 1.1. Überblick über die wesentlichen Inhalte des LSD-BG 1.1. Überblick über die wesentlichen Inhalte des LSD-BG 1.2. Begriffe 1.2. Begriffe Ein Bindestrich mit Bedeutung (LSDB-G
MehrGrundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern.
Grundlagen der Besteuerung des Volksbank-Amerika-Invest A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich
MehrArbeitsrecht in der Bauwirtschaft
Arbeitsrecht in der Bauwirtschaft Praxishandbuch für Bauindustrie und Baugewerbe von Christoph Wiesinger 2., aktualisierte Auflage 2014 Linde Verlag Wien 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de
MehrSWK-Spezial Arbeitskräfteüberlassung
SWK-Spezial SWK-Spezial Arbeitskräfteüberlassung von Stefan Haas, Paul Hollaus, Bettina Poglies-Schneiderbauer 1. Auflage 2014 Linde Verlag Wien 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978
MehrSaisonarbeitskraefte.de Ltd alle Angaben ohne Gewähr!
Saisonarbeitskraefte.de Ltd Änderungen im Europäischen Sozialversicherungsrecht zum 1.5.2010 Auswirkungen der neuen EU-Verordnungen auf den Status von Saisonarbeitskräften und Saisonunternehmern EU-Verordnung
MehrGroßer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014
gut beraten GB-BDL 20140605-30237 Ausgabe 2/2015 Neues und Wissenswertes aus der Rechtsprechung Seite 1 Großer Wirbel um das neue Mindestlohngesetz vom 16. August 2014 Anscheinend wirft dieses Gesetz mehr
MehrDie Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages
Die Abrechnung des frei gekündigten Bauvertrages Diplom-Wirtschaftsingenieur Frank A. Bötzkes von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauablaufstörungen
MehrWebinar: Ausländische Subunternehmer beauftragen
Title of the presentation Date Webinar: Ausländische Subunternehmer beauftragen 05.02.2014 1 Title of the presentation Date Wer ist online und wie läuft das Webinar ab? Carmen Coupé Anette Groschupp Carmen
MehrMitarbeiterentsendung: Österreich/ Deutschland
Mitarbeiterentsendung: Österreich/ Deutschland Beratertag 21.11.2017 KUNDENBERATUNG EXPORT & INNOVATION Das Team informiert und berät Südtiroler Unternehmen -und jene die es werden wollen- zu den Dienstleistungen
MehrSozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht
Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht Johannes Peyrl, AK Wien Universität Salzburg, 24.4.2012 Breites Spektrum an Fragen Nötige Unterhaltsmittel und Ausgleichszulage, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
MehrSozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht
Sozialversicherungsrecht und Aufenthaltsrecht Johannes Peyrl, AK Wien Universität Salzburg, 26.4.2012 Breites Spektrum an Fragen Nötige Unterhaltsmittel und Ausgleichszulage, Kinderbetreuungsgeld, Familienbeihilfe
MehrDatenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009
Datenschutz nach der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Joachim Kunze 06. Juni 2012 Seite 1 Ab 14.06.2011 gilt die VO (EG) 1107/2009. Für Zulassungsanträge, die ab dem 14.06.2011 gestellt werden, sind die Artikel
MehrBauleistungen im Steuerrecht
Bauleistungen im Steuerrecht Vielleicht ist Ihnen schon öfters in letzter Zeit der Begriff Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe bzw. Steuerabzug bei Bauleistungen in den Medien aufgefallen.
MehrBeitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 7. Juli 2016 Fachbereich: PE 6: Die
MehrEigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen
Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe
MehrFachverband Hotellerie. Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C
Fachverband Hotellerie Hotelbuchung im Internet Anwendbares Recht B2C Information, Stand 23.1.2013 Anwendbares Recht für Hotelbuchungen im Internet zwischen österreichischem Hotelier und ausländischem
MehrLohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz Novelle 2016
Lohn- und Sozialdumping- Bekämpfungsgesetz Novelle 2016 Rechtslage ab 1.1.2017 Überblick Was erwartet Sie heute? Geltungsbereich LSD-BG und Ausnahmeregelungen Darstellung der Melde- und Bereithaltepflichten
MehrStellungnahme zur Beschäftigerhaftung Stand II/2011
Stellungnahme zur Beschäftigerhaftung Stand II/2011 I. Zielsetzung Verbunden mit Insolvenzen von Arbeitskräfteüberlassern besteht bei den Beschäftigerbetrieben vermehrt das Bedürfnis, darüber informiert
MehrErgänzende Vergabebedingung
Dienststelle AEV Schwarze Elster Hüttenstr. 1c 01979 Lauchhammer Geschäftszeichen / Vergabenummer AEV-16-132 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots unter Geltung des Bbg Vergabegesetzes Ergänzende
MehrEinschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen
Einschränkungen bei der Auslandstätigkeit von Unternehmensgruppen RA a.univ.-prof. MMag. Dr. Christoph Urtz Wahl des Themas und Übersicht über den Vortrag Übersicht über die Themen des Vortrages: - 1.
MehrBestandschutz bei Wanderarbeitnehmern Univ.-Ass. MMag. Dr. Diana Niksova
Bestandschutz bei Wanderarbeitnehmern Univ.-Ass. MMag. Dr. Diana Niksova Institut für Arbeits- und Sozialrecht Universität Wien Einleitung Allgemeiner Kündigungsschutz Kollisionsrechtliche Anknüpfung der
MehrFreizügigkeit und Sozialpolitik im EWR und ihre Umsetzung im österreichischen Recht
Freizügigkeit und Sozialpolitik im EWR und ihre Umsetzung im österreichischen Recht Inhaltsverzeichnis Einführung 5 Vorwort 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 13 Literaturverzeichnis 17 1. Grundlagen
MehrEuroparecht I (Grundzüge des Europarechts)
(Grundzüge des Europarechts) Gliederung I. Grundlagen II. Entwicklung und Wegmarken der Europaidee III. Die Europäische Menschenrechtskonvention IV. Verfassungsrechtliche Grundlagen der Europäischen Union
MehrSozialrecht der Europaischen Union
Sozialrecht der Europaischen Union Von Prof. Dr. Eberhard Eichenhofer Friedrich-Schiller-Universitat Jena ERICH SCHMIDT VERLAG Vorwort 2. Auflage 7 Inhaltsverzeichnis 9 Abkürzungsverzeichnis 15 Erster
MehrKontrolle und Sanktionierung durch den öffentlichen Auftraggeber bei Verstößen gegen 4 ff. TVgG
Kontrolle und Sanktionierung durch den öffentlichen Auftraggeber bei Verstößen gegen 4 ff. TVgG von Michael Becker, Hauptreferent beim Städteund Gemeindebund NRW Kontroll- und Prüfrechte der AG gegenüber
MehrSteuerliche Fragen bei Entsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn
1 Steuerliche Fragen bei Entsendung von Arbeitskräften Österreich und Ungarn WKO Webinar 20. 09. 2016 Mag. (FH) Ildikó Nagl Steuerberaterin 2 Themenübersicht Allgemeine Einführung Entsendung von österreichischen
MehrHelge Masannek Rechtsanwalt, Group Director Tax & Legal, SCHNEIDER GROUP Sankt Petersburg, 04.06.2015
Personaldaten - Datenübermittlung ins Ausland und Lokalisierungsanforderungen: Bestehende Beschränkungen und Neuregelungen Helge Masannek Rechtsanwalt, Group Director Tax & Legal, SCHNEIDER GROUP Sankt
MehrGesetzlicher Mindestlohn Fallstricke bei der Haftung für Subunternehmer nach dem MiLoG*
Gesetzlicher Mindestlohn Fallstricke bei der Haftung für Subunternehmer nach dem MiLoG* Rechtsanwalt und Syndikus Dr. iur. Jörn-Christoph Jansen Leiter der Geschäftsstelle Schwerin * nach Bissels/Falter,
MehrInhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Teil 1: Einleitung
Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 13 Teil 1: Einleitung... 17 1.1. Sozialversicherung... 17 1.1.1. EU-/EWR-Staaten und Schweiz VO (EWG) 1408/71 bzw VO (EG) 883/2004... 17 1.1.1.1.
MehrArbeitsvertrag. Die unterschiedlichen Regelungen für. PraktikantInnen. Gerechtigkeit muss sein
Arbeitsvertrag Die unterschiedlichen Regelungen für Unselbstständige, Freie DIENSTNEHMER, PraktikantInnen Gerechtigkeit muss sein DER ARBEITSVERTRAG und ähnliche Vertragsverhältnisse Sogenannte atypische
MehrDie Körperschaftsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 26% als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug. Artikel 21 Gesetz Nr.
Die Körperschaftsteuer-Vorauszahlung in Höhe von 26% als Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug Artikel 21 Gesetz Nr. 4321/2015 Αthen, 14.05.2015 Übersicht 1. Die Gesetzesregelung 2. Fragestellungen
MehrArbeitsrecht am Bau. Jan A. Strunk. Hausveranstaltung am Rechtsanwalt
Arbeitsrecht am Bau Hausveranstaltung am 17.11.17 Jan A. Strunk Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Informationstechnologierecht Worum geht s? I. Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
MehrDienstleistungen in Österreich
Dienstleistungen in Österreich Doing Business legally in Austria ABA Doing Business in Austria 25.5.2016 Dienstleistungen in Österreich Begriffsbestimmungen 2 Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit:
MehrDie Verordnung (EG) 883/04: der sichere Weg für eine Behandlung im Nachbarland?
Die Verordnung (EG) 883/04: der sichere Weg für eine Behandlung im Nachbarland? 06.10.2016 in Baden-Baden Dr. Sophie Germont Referentin Grundsatzfragen Krankenversicherungsrecht International GKV-Spitzenverband,
MehrSOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH
SOZIALVERSICHERUNG IN ÖSTERREICH Mag. Katharina Brandstetter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsreferat Andreas Neroth, Stv. Abteilungsleiter Wiener Gebietskrankenkasse/Versicherungsabteilung PFLICHTVERSICHERUNG
MehrAbkürzungsverzeichnis 10. Vorwort Vorbemerkungen Problematik Gliederung der Arbeit Allgemeines 23
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 10 Vorwort 16 1. Vorbemerkungen 17 1.1 Problematik 17 1.2 Gliederung der Arbeit 19 2. Allgemeines 23 2.1 Entstehungsgeschichte des BMSVG 23 2.2 Kurze Gegenüberstellung
MehrVorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht
LEHRSTUHL FÜR ÖFFENTLICHES RECHT UND EUROPARECHT (PROF. DR. W. CREMER) Vorlesung Europäisches Wirtschaftsrecht Sommersemester 2018 Gliederung Teil 1: Grundfreiheiten und (sonstige) Diskriminierungsverbote
MehrLohn- und Sozialdumping Gesetz 2011
Lohn- und Sozialdumping Gesetz 2011 Neuerungen ab 1.5.2011 bei 1. Beschäftigung von EU Bürgern als Dienstnehmer in Österreich 2. Beschäftigung von Ausländern (Drittstaaten) in Österreich 3. Entsendung
MehrDie Grundfreiheiten. Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008
Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 4 Die Grundfreiheiten 104 G runds trukturen Art. 3 Abs. 1 lit. c EGV Art. 14 Abs. 2 EGV => Binnenmarkt Freier Zahlungsverkehr Freier Warenverkehr
MehrAufgabe A (Prof. Dr. Schnyder)
Aufgabe A (Prof. Dr. Schnyder) 1. Was verstehen Sie unter der ultra-vires-doktrin? Welche Regelung enthält diesbezüglich die Erste gesellschaftsrechtliche Richtlinie der EWG? Es handelt sich um die Lehre,
Mehr