Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
|
|
- Timo Karsten Beltz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen - stationäre Rehabilitationsmaßnahme - Ehem. Sanatoriumsbehandlung; aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in diesem Informationsblatt jeweils nur der Kurz-Begriff stat. Reha verwendet. Übersicht 1. Was versteht man unter einer stat. Reha? 2. Wie sieht der Ablauf von der Antragstellung bis zur Genehmigung aus? 3. Müssen Voraussetzungen für die beihilferechtliche Anerkennung vorliegen? 4. Wie lang ist die beihilferechtlich anerkannte Dauer einer stat. Reha und welche Kosten sind beihilfefähig, werden Eigenbehalte angerechnet? 5. Wissenswertes zum Thema stat. Reha 6. Rechtsgrundlage 1. Was versteht man unter einer stat. Reha? Die stat. Reha ähnelt einer stationären Krankenhausbehandlung. Für die Dauer einer stat. Reha. befindet man sich in einer Einrichtung (stationäre Rehabilitationseinrichtung), wo auch die Durchführung der Heilanwendungen stattfindet. Wobei der Schwerpunkt der stat. Reha auf Milderung oder Beseitigung langwieriger oder chronischer Erkrankungen sowie der Vermeidung von gesundheitlichen Folgeschäden liegt. Hierzu werden von den für die jeweilige stationäre Rehabilitationseinrichtung tätigen Ärzte u. a. bestimmte Diäten und/ oder besondere physikalische Therapien, wie z. B. medizinische Bäder, Krankengymnastik, Massagen o. ä., ver-/ angeordnet. Die Durchführung stat. Reha-Maßnahmen muss in geeigneten Krankenhäusern oder Einrichtungen, welche unter ärztlicher Leitung besondere Heilbehandlungen mit der dafür erforderlichen Ausstattung und dem erforderlichen Personal anbieten, erfolgen. Grundsätzlich als geeignet anzusehen, sind Einrichtungen, die zur Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen für Mitglieder der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zugelassen sind, sowie vergleichbare Privatkliniken. Ein solcher, ggf. erforderlicher Nachweis der Einrichtung über das Vorliegen der Voraussetzungen für die beihilferechtliche Anerkennung, ist vom Antragsteller zu führen. Für die Einstufung, ob es sich bei der stationären Behandlung um eine Krankenhausbehandlung oder eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme handelt, ist nicht Art und Inhalt der tatsächlichen Behandlung, sondern Charakter und Zweckbestimmung unter Beachtung von Organisation und Leistungsangebot der Einrichtung entscheidend. Bei Einrichtungen, die jedoch sowohl Krankenanstalt als auch stationäre Rehabilitationseinrichtung sind (sog. Gemischte Krankenanstalten), richtet sich Eine stat. Reha dient der Behandlung langwieriger oder chronischer Erkrankungen. Die stationäre Behandlung wird in speziell dafür aus- und eingerichteten stationären Einrichtungen durchgeführt.
2 die Kategorisierung der stationären Behandlung nach medizinischen Gesichtspunkten. Ob es sich bei der geplanten Maßnahme um eine stationäre Krankenhausbehandlung (aus akutem Anlass) oder eine stat. Reha-Maßnahme handelt, obliegt aus medizinischer Einschätzung also der Entscheidung des behandelnden Arztes. Und ob es sich bei der gewählten Einrichtung um ein Krankenhaus oder eine Rehabilitationseinrichtung (ehem. Sanatorium) handelt, kann im Zweifelsfall das für den Standort der Einrichtung zuständige Gesundheitsamt beantworten. 2. Wie sieht der Ablauf von der Antragstellung bis zur Genehmigung aus? Ihr behandelnder Arzt rät Ihnen zu einer stat. Reha und bescheinigt Ihnen die Notwendigkeit der Durchführung einer solchen Maßnahme. Er macht einen Vorschlag zum Ort und zur Einrichtung. Für die vorherige Beantragung verwenden Sie den Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer stationären Rehabilitationsmaßnahme und senden diesen vollständig ausgefüllt mit der ärztlichen Bescheinigung an Ihre Beihilfestelle. Hierbei müssen die Angaben im Antrag geplanter Beginn und Name der Einrichtung unbedingt ausgefüllt sein. Entscheidung (ihrerseits) für eine stat. Reha. Antragstellung. [Hinweis: Bei Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern, die außerhalb des Landes Berlin wohnen, ist für die gutachterliche Stellungnahme der Amtsund Vertrauensärztliche Dienst des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes zu beauftragen. Sollten Sie zu diesem Personenkreis gehören, geben Sie im Antrag bitte unbedingt die Anschrift des zuständigen Gesundheitsamtes an.] [Hinweis: Für eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Antrages wäre es sehr hilfreich, wenn Sie im Antrag zusätzlich zur Anschrift der Schule oder der Kindertagesstätte auch die Anschrift des zuständigen Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes (KJGD) angeben könnten. Weiteres entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Antragsvordruck.] Für Kinder sind spezielle amtsärztliche Dienste zuständig. Die Beihilfestelle erteilt dem zuständigen Amts- und Vertrauensärztlichen Dienst einen Auftrag zur ärztlichen Stellungnahme, bei Kindern dem KJGD. Entstehende Kosten für die Erstellung dieses Gutachtens trägt die Beihilfestelle in voller Höhe. Die Einleitung dieses Verfahrens erfolgt erst nach vollständiger Antragstellung. Einleitung eines gutachterlichen Voranerkennungsverfahrens. [Hinweis: Das Gutachten wird auf Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen erstellt. Achten Sie daher auf eine aussagefähige ärztliche (Notwendigkeits- )Bescheinigung/ Verordnung. Die Beihilfestelle hat keinen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens, da die Amts- und Vertrauensärztlichen Dienste bzw. KJGD eigenständige Behörden sind.] Nachdem der Beihilfestelle die Stellungnahme vorliegt, wird der Antrag abschließend geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Maßnahme als beihilfefähig anerkannt und Sie erhalten einen Bescheid. Dieser Genehmigungsbescheid hat eine 4-monatige Gültigkeit ab Bescheiddatum. Der erteilte Genehmigungsbescheid hat 4 Monate Gültigkeit. Sie führen die stat. Reha durch.
3 Nach Abschluss der Maßnahme beantragen Sie die Erstattung der in diesem Zusammenhang angefallenen Rechnungen mit dem Antrag auf Gewährung einer Beihilfe. Wichtig: Wird die Maßnahme vor Anerkennung der Beihilfefähigkeit angetreten bzw. nach der Anerkennung (Genehmigungsbescheid) nicht innerhalb von 4 Monaten begonnen, besteht ein eingeschränkter Anspruch auf Kostenerstattung, im Einzelnen für: ärztliche Leistungen, ärztliche verordnete Arznei- und Verbandmittel und ärztlich verordnete Heilmittel (bis zu den beihilfefähigen Höchstbeträgen). 3. Müssen Voraussetzungen für die beihilferechtliche Anerkennung vorliegen? Die Aufwendungen für eine stat. Reha können als beihilfefähig anerkannt werden, wenn die beihilferechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wie z. B.: Die gutachterliche Feststellung der medizinische Notwendigkeit einer stat. Reha. Im laufenden oder den drei vorangegangenen Kalenderjahren darf keine als beihilfefähig anerkannte Mutter-/ Vater-Kind-, ambulante oder stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt und beendet worden sein. Es sei denn, nach dem amts- und vertrauensärztlichen Gutachten ist eine Rehabilitationsmaßnahme aus medizinischen Gründen in einem kürzeren Abstand dringend notwendig. 4. Wie lang ist die beihilferechtlich anerkannte Dauer einer stat. Reha und welche Kosten sind beihilfefähig, werden Eigenbehalte angerechnet? Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung sind grundsätzlich für höchsten 21 Tage (ohne Tage der An- und Abreise) beihilfefähig. Eine Verlängerung der stat. Reha ist nach dem Beihilferecht zulässig, wenn hierfür die aus medizinischer Sicht bestehende Notwendigkeit durch eine entsprechende Bescheinigung der behandelnden Ärzte der Rehabilitationseinrichtung nachgewiesen wird. Die Vorlage dieses Nachweises erfolgt nach Abschluss der Maßnahme mit Geltendmachung der Aufwendungen (Beihilfeantrag). Die beihilferechtlichen Ausführungen zu Höchstzahl der Aufenthaltstage und möglichen Verlängerung gelten auch für eine evtl. Begleitperson (s. u.). Anlässlich einer anerkannten stat. Reha sind folgende Kosten im Rahmen der Beihilfevorschriften grundsätzlich beihilfefähig: Beantragung der Aufwendungen für die durchgeführte Maßnahme. Ohne Genehmigung sind nur bestimmte Leistungen beihilfefähig. Für die Anerkennung der Maßnahme müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Dauer der Maßnahme ist grundsätzlich auf max. 21 Tage begrenzt, es sei denn, eine Verlängerung ist aus gesundheitlichen Gründen dringend notwendig. Dem Grunde nach beihilfefähige Aufwendungen
4 ärztliche und psychotherapeutische Leistungen ( 12 und 18 der Landesbeihilfeverordnung LBhVO), Leistungen eines Heilpraktikers ( 13 LBhVO) ärztlich verordnete Arznei- und Verbandmittel ( 22 LBhVO), ärztlich verordnete Heilmittel - bis zum jeweiligen beihilfefähigen Höchstbetrag ( 23 LBhVO), ärztlich verordnete Hilfsmittel ( 25 LBhVO), Kurtaxe (auch für eine evtl. Begleitperson, s. u.), ärztlicher Schlussbericht, Familien- und Haushaltshilfe gem. 28 LBhVO, wenn die den Haushalt führende Person die stationäre Rehabilitationsmaßnahme durchführt und im Haushalt eine beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person verbleibt, die pflegebedürftig ist oder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung einschließlich der pflegerischen Leistungen bis zur Höhe des niedrigsten Satzes der jeweiligen Einrichtung Fahrtkosten bei An- und Abreise (auch für eine evtl. Begleitperson, s. u.). Bei Nutzung regelmäßig verkehrender öffentlicher Beförderungsmittel sind die tatsächlich entstandenen Kosten beihilfefähig, jedoch nur bis zur Höhe der niedrigsten Klasse (z. B. Bahnfahrt 2. Klasse). Bei Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges sind unter Bezugnahme auf 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) 0,20 je zurückgelegten Kilometer beihilfefähig. Unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel können insgesamt nicht mehr als 200,- für die Gesamtmaßnahme (Hin- und Rückfahrt) je Person als beihilfefähig anerkannt werden. Führen mehrere beihilfeberechtigte und/ oder berücksichtigungsfähige Personen (ggf. inkl. Begleitperson) zur gleichen Zeit, in der gleichen Einrichtung eine stat. Reha durch, werden bei Benutzung eines privaten Personenkraftwagens nur einmal die Fahrtkosten als beihilfefähig anerkannt. Beihilfefähige Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung unterliegen gem. 49 Abs. 1 Nr. 2 LBhVO für die Gesamtdauer der Anrechnung eines Eigenbehaltes von 10,- je Tag und Person (auch Begleitperson). Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) sind von dieser Regelung ausgenommen und vom Abzug dieses Die beihilfefähigen Un-
5 Eigenbehaltes befreit. 5. Wissenswertes zum Thema stat. Reha Aufwendungen für stat. Reha-Maßnahmen sind beihilfefähig für: die Empfänger von Versorgungsbezügen, aus familienpolitischen Gründen nach 55 Abs. 1 Landesbeamtengesetz (LBG) ohne Dienstbezüge beurlaubt oder berücksichtigungsfähige Ehegatten sind, sofern der Ehegatte nicht gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einen Sachleistungsanspruch hat, und dessen Jahreseinkommen (Einkünfte gem. 2 Abs. 3 Einkommensteuergesetz - EStG) unter ,- liegt. Hinweis! Eventuelle dienstrechtliche Belange in Bezug auf eine stat. Reha, wie z. B. Fragen zu Sonderurlaub etc. beantwortet die für Sie zuständige Personalstelle. Sollte die Einrichtung Vorkasse verlangen, kann ein Abschlag gewährt werden. Hierfür ist der Vordruck Antrag auf Abschlagszahlung für eine zu erwartende Beihilfe bei stationärer Krankenhausbehandlung, stationärer Rehabilitationsmaßnahme, Mutter-/ Vater-Kind- Rehabilitationsmaßnahme einzureichen. Der Antrag sollte nach Möglichkeit 14 Tage vor Beginn der Maßnahme der Beihilfestelle zur Anweisung vorliegen. Aufwendungen einer Begleitperson für Unterkunft und Verpflegung können max. bis zur Höhe von 70 % des maßgebenden niedrigsten Satzes der jeweiligen Einrichtung (s. o.) als beihilfefähig anerkannt werden, wenn nach ärztlicher Bescheinigung die aus medizinischen Gründen zwingend erforderliche Mitaufnahme der Begleitperson im Einzelfall von der Beihilfestelle anerkannt wurde. Beihilfefähige Aufwendungen werden stets zum jeweiligen individuellen Bemessungssatz der zu behandelnden Person erstattet. Dies beinhaltet auch, dass Aufwendungen einer evtl. Begleitperson der begleiteten Person zugeordnet werden. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt Bemessungssätze unter der Internet-Adresse are-merkblaetter/index.html#allg. Vor Beginn der Behandlung/ Maßnahme sollten Sie sich in jedem Fall bei Ihrer Krankenversicherung nach den dortigen Erstattungsleistungen und Tarifbestimmungen erkun- terkunfts- und Verpflegungskosten mindern sich um 10,- / Tag. Stat. Reha-Maßnahmen sind nicht nur für aktive Beamte beihilfefähig. Für die Dauer der Maßnahme ist man dienstunfähig. Es besteht die Möglichkeit einer Abschlagszahlung. Aufwendungen einer Begleitperson können unter bestimmten Voraussetzungen beihilfefähig sein. Die Beihilfeerstattung der beihilfefähigen Aufwendungen erfolgt immer zum Bemessungssatz der zu behandelnden und ggf. begleiteten Person. Setzen Sie sich vor Beginn mit Ihrer Krankenversicherung in Verbin-
6 digen, weil diese von den Leistungen der Beihilfe teilweise erheblich abweichen können. Sofern die Maßnahme (Aufenthalt und Behandlung) - aufgrund des gutachterlichen Voranerkennungsverfahrens von der Beihilfestelle genehmigt - innerhalb der Europäischen Union (EU) durchgeführt wird, sind Aufwendungen für eine stat. Reha [in diesem EU-Land] beihilferechtlich wie im Inland entstandene Aufwendungen zu behandeln. 6. Rechtsgrundlage Die wichtigsten Bestimmungen, die diesem Informationsblatt zugrunde liegen, sind die Verordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und sonstigen Fällen (LBhVO) vom 8. September 2009, darin insbesondere die 35 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 sowie 36 Abs. 1 und 2, das Landesbeamtengesetz des Landes Berlin (LBG) in der Fassung vom 19. März 2009, darin insbesondere die 76 und 108. Das Informationsblatt gibt Ihnen nur einen Überblick über die geltenden Bestimmungen. Es kann nicht alle im Einzelfall erheblichen Besonderheiten erfassen. Sie können aus diesem Informationsblatt keine Rechtsansprüche herleiten. Haben Sie weitere Fragen? Bitte schauen Sie ins Internet: Sie können Sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Service-Punkt der Zentralen Beihilfestelle im Landesverwaltungsamt Berlin wenden. Sie können uns per erreichen: beihilfeinfo@lvwa.verwalt-berlin.de dung. Aufwendungen innerhalb der EU werden wie Aufwendungen in Deutschland anerkannt. Schauen Sie in die Originaltexte der Gesetze und Verordnungen. Das Informationsblatt gibt Ihnen nur einen Ü- berblick. Schauen Sie ins Internet. Wenden Sie sich an den ServicePunkt des LVWA. Schreiben Sie uns eine E- Mail. Stand
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen - Mutter-Kind-/ Vater Kind-Rehabilitationsmaßnahmen Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Rehabilitationsmaßnahmen Mutter-Kind-/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen (Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in
MehrBeihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe stationäre Rehabilitationsmaßnahmen 1. Was ist eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme? Eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme ähnelt einer stationären Krankenhausbehandlung.
MehrBeihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen
FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Mutter-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen / Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahmen Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird in diesem Informationsblatt jeweils nur der Begriff Mutter-
MehrDie stationäre Rehabilitationsmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen -
Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Die stationäre Rehabilitationsmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Welche Aufwendungen bei stationären oder ambulanten Rehabilitations-
MehrStationäre Müttergenesungskur Mutter/Vater-Kind-Kur
Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Stand: 01.05.2012 Stationäre Müttergenesungskur Mutter/Vater-Kind-Kur - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,
Mehrdie nach 2 Abs. 2 Nr. 3 KHEntgG berechneten Kosten einer medizinisch notwendigen Begleitperson bis zur Höhe von - derzeit - 45,- pro Tag.
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Inform ationsbla t Beihilfe für stationäre Krankenhaus-Leistungen Übersicht 1. Welche Leistungen sind bei stationären Behandlungen im Krankenhaus beihilfefähig,
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Psychotherapie-Leistungen Antragsverfahren für Leistungen im Rahmen einer Psychotherapie Übersicht 1. Grundsätzliche Beihilfefähigkeit
MehrM e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Sanatoriumsbehandlung ( 45 BVO)
M e r k b l a t t Stand: 03/2017 über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Sanatoriumsbehandlung ( 45 BVO) 1. Sanatoriumsbehandlung - bedarf diese der Anerkennung? Beihilfen zu Aufwendungen
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Pflegebedürftigkeit was heißt das eigentlich? 2. Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Mehr- rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter Beihilfeberechtigter,
Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Die ambulante Kurmaßnahme - rechtliche Voraussetzungen und beihilfefähige Aufwendungen - Sehr geehrte Beihilfeberechtigte, sehr geehrter
MehrAbsender Versicherungsnummer. Die haushaltsführende Person ist/war Mitglied oder mitversichert und kann den Haushalt nicht weiterführen.
L 554 Absender Versicherungsnummer Postbeamtenkrankenkasse 70467 Stuttgart Mitglied (, ) Datum Telefon Erklärung zur Familien- und Haushaltshilfe Anlage zum Leistungsantrag 1. Angaben zur haushaltsführenden
MehrMutter- bzw. Vater-Kind-Kuren
Mutter- bzw. Vater-Kind-Kuren Stationäre Müttergenesungskuren oder Mutter- bzw. Vater-Kind- Kuren 6a BVO NRW Stand: Januar 2016 Grundsatz 7 Abs. 2 Buchstabe d BVO NRW Eine Beihilfe zu einer Mutter- bzw.
MehrGewährung von Beihilfe zu den Kosten einer Familien- und Haushaltshilfe
Merkblatt Beihilfe 19. Februar 2015 Gewährung von Beihilfe zu den Kosten einer Familien- und Haushaltshilfe Nachstehend informieren wir Sie über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Familien-
MehrFür in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Versicherte (GKV- Versicherte) wird auf folgendes hingewiesen:
Stand Dezember 2013 Hinweise über die Gewährung von Beihilfen Die nachstehenden Hinweise sollen Sie über die wesentlichsten, durch die Verordnung vom 21. Juni 2005 i.v.m. der Änderungsverordnung vom 26.11.2013
MehrPrüfung der Beihilfefähigkeit einer Reha-Maßnahme
Prüfung der Beihilfefähigkeit einer Reha-Maßnahme Hinweise: -Bitte keine Rechnungen einreichen. Eine Rücksendung der Unterlagen erfolgt nicht. Unterlagen bitte nicht klammern, heften oder kleben. -Lebenspartner
Mehr... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft
Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für
MehrBVO NRW. Stand: 06/2016
BVO NRW Beihilferecht des Landes Nordrhein-Westfalen 6 66d bis und 7 BVO 7 BVO Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren Übersicht 6 6d BVO Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
MehrBeihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte
Beihilfe Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte (freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung) Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen
MehrPersonal- und Organisationsamt Beihilfestelle
Personal- und Organisationsamt Beihilfestelle Merkblatt über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen Gesetzliche Grundlage: Rechtsgrundlage ist 72 Thüringer Beamtengesetz
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Sehhilfen Übersicht 1. Sind Sehhilfen für Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr beihilfefähig? 2. Welche Aufwendungen
MehrBeihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfe (freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung) Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen
MehrAntrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme
Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Kosten einer Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 1 BBhV stationäre Rehabilitationsmaßnahme - Gemäß 35 Abs. 1 Nr. 2 BBhV Mutter-Kind oder Vater-Kind
MehrBayer. Staatsministerium der Finanzen
Bayer. Staatsministerium der Finanzen 25 - P 1820-0199 - 56165/03 80539 München, 22. Dezember 2003 Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben Tel. Durchwahl-Nr. (089) 2306-2494 Bayer. Staatsministerium
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Ausfüllanleitung Antrag auf Beihilfe für Pflegeleistungen (Pflegeantrag) Einleitung zu den neuen Antragsvordrucken in der Beihilfe ab Mai 2015 - Übersicht
MehrM e r k b l a t t. über die Gewährung von Beihilfen zu Aufwendungen einer Heilkur ( 47 BVO)
M e r k b l a t t 1. Wer kann Beihilfen für eine Heilkur erhalten? Anspruchsberechtigt sind aktive Beamtinnen und Beamte, solange sie laufende Bezüge erhalten. Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte,
MehrOrt, in dem die ambulante medizinische Vorsorgeleistung durchgeführt werden soll
Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für
MehrLandesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 39 Schloßstraße Neustrelitz Stand
Landesbesoldungsamt Mecklenburg-Vorpommern Dezernat 39 Schloßstraße 7 17235 Neustrelitz Stand 04-2017 Hinweise Beihilfe für Versorgungsempfänger des Landes M-V Als Beamtin/Beamter oder Richterin/Richter
MehrInhaltsverzeichnis. Geleitwort. Abkürzungsverzeichnis
Geleitwort Abkürzungsverzeichnis V XII A. Einführung in das Beihilferecht 1 - Rückblick 1 - Überblick 2 B. Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und
MehrAntrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme
Beihilfenummer Name, Vorname, der/des Beihilfeberechtigten Geburtsdatum Norddeutsche kirchliche Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchbeamte (NKVK) Beihilfeabteilung Postfach 4563 30045 Hannover Antrag
MehrARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR KREBSBEKÄMPFUNG der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen
ARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR KREBSBEKÄMPFUNG der Träger der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung im Lande Nordrhein-Westfalen Merkblatt M3 über Leistungen zur onkologischen Rehabilitation bei Krebserkrankungen
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Zahnarzt-Leistungen (umfangreiche Gebisssanierung) Vorwort: Bei den beihilferechtlichen Bestimmungen nach der Landesbeihilfeverordnung
MehrEigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV
Eigenbehalte nach 49 Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) und Befreiung von den Eigenbehalten nach 50 BBhV Seite 1. Abzug von Eigenbehalten nach 49 Abs. 1 bis 3 BBhV 2 1.1 Arznei- und Verbandmittel 2 1.2 Hilfsmittel,
Mehrkranken- und pflegeversicherung Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren
kranken- und pflegeversicherung Ambulante Vorsorgeleistungen Kuren Mit dieser Information möchten wir Sie über die ambulanten Vorsorgeleistungen, die im Volksmund auch Badekuren genannt werden, informieren
MehrDie Beihilfestellen informieren
Die Beihilfestellen informieren Psychotherapie Im Rahmen des 6 Absatz 3 in Verbindung mit 18-21 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) sind Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen mittels
MehrInformationsblatt. Allgemeine Informationen zum Beihilferecht NRW (für Beamte)
Informationsblatt Stand Juni 2017 Allgemeine Informationen zum Beihilferecht NRW (für Beamte) Die personenbezogenen Bezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter. 1. Was sind Beihilfen? Die Gewährung
MehrKranken- und Pflegeversicherung. Ambulante. Vorsorgeleistungen. Kuren
Kranken- und Pflegeversicherung Vorsorgeleistungen Ambulante Kuren Mit dieser Information möchten wir Sie über die ambulanten Vorsorgeleistungen, die im Volksmund auch Badekuren genannt werden, informieren
Mehr3. Fahrkostenerstattung bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel
Informationen zum Landesreisekostenrecht 1. Rechtsgrundlagen Für Dienstreisen bzw. Dienstgänge gelten die Vorschriften des Landesreisekostengesetzes (LRKG) und die dazu ergangenen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.
MehrMerkblatt Beihilfe Ambulante Rehabilitation 3. Dezember 2018
Seite 1. in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation (Kliniken) 2 1.1 Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit 2 1.2 Aufgeschlüsselte Berechnung 2 1.3 Pauschale Abrechnung 2 1.4 Zusätzlich beihilfefähige
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der häuslichen Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter häusliche Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit
MehrRechtliche und fachliche Rahmenbedingungen der medizinischen und fachlichen Reha aus Sicht der BARMER GEK
Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen der medizinischen und fachlichen Reha aus Sicht der BARMER GEK Aufbau (1) Definition (2) Übersicht (3) Wichtige Rechtsgrundlagen (Auszüge) (4) Zur Ambulanten
Mehr1.1 Erstattungsfähig sind Aufwendungen für gesetzlich vorgesehene Zuzahlungen, die
DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGÄNZUNGSTARIF AZS FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Die AVB umfassen diesen Tarif sowie (in einem gesonderten
MehrBeihilfe. Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte
Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für tariflich Beschäftigte Beihilfe (freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat in der privaten Krankenversicherung) Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für kieferorthopädische Leistungen Übersicht 1. Kieferorthopädische Leistungen nach Vollendung des 18.Lebensjahres 2. Kieferorthopädische
MehrZuzahlungen Belastungsgrenzen? Befreiung? KKF-Verlag
Zuzahlungen 2014 Belastungsgrenzen? Befreiung? Zuzahlungen Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, grundsätzlich beteiligen sich Versicherte ab 18 Jahren bei den Leistungen mit einer Zuzahlung
Mehr- Assistentenrichtlinie -
Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg zur Beschäftigung von Assistenten gemäß 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V in Verbindung 32 Abs. 2 Ärzte-ZV in Verbindung mit 2 Abs. 5 der Satzung der KVBB -
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der häuslichen Pflege Übersicht 1. Allgemeines 2. Begriff der Pflegebedürftigkeit 3. Was bedeutet Behandlungspflege?
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Änderung der Beihilfevorschriften hier: Zweite Änderungsverordnung zur Landesbeihilfeverordnung (LBhVO) vom 29.11.2016, gültig ab 21.01.2017
MehrRegierungspräsidium Kassel. Beihilfe in Krankheits,- Geburts- und Todesfällen
Beihilfe in Krankheits,- Geburts- und Todesfällen 1 Wesen der Beihilfe Fürsorgepflicht des Dienstherrn: Die Sicherstellung eines angemessenen Lebensunterhaltes des Beamten und seiner Familie durch Besoldung
MehrSatzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade
Satzung der Gemeinde Jade über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Jade Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr.34 vom 23.12.2011, in Kraft getreten am 01.11.2011
MehrBeihilfe Informationen zu dienstlichen Auslandsaufenthalten
FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Informationen zu dienstlichen Auslandsaufenthalten 1. Dienstreisen ins Ausland Die nachfolgenden Ausführungen gelten für während einer Dienstreise im Ausland entstandene Aufwendungen
Mehrhier: Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei Rückführungsmaßnahmen
Erlass des Innenministeriums Schleswig-Holstein, 14. März 2005: Verfahren zur Feststellung inlandsbezogener Vollstreckungshindernisse oder zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse aufgrund gesundheitlicher
MehrBeihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen
Beihilfe Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Beamte / Beamtinnen, Beschäftigte mit beamtenrechtlicher Versorgung und Versorgungsempfänger /innen Krankheitsfälle Ambulante Behandlungen (Beihilfeanspruch
MehrAKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE. B e r i c h t des Finanzausschusses betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung
AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 A B e r i c h t des Finanzausschusses betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Deutsch Evern, 10. Mai 2008 Die 24. Landessynode
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf Tel.: 0211/ M e r k b l a t t. Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2019 M e r k b l a t t Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Neufassung der Krankenhausbehandlungs-Richtlinie Vom 22. Januar 2015 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 22. Januar 2015 die Richtlinie
MehrGesetzliche Krankenversicherung, 61, 62 SGB V
Zuzahlungen Versicherte der Gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung müssen sich ab dem 18. Lebensjahr an den Ausgaben für ihre Gesundheit in Form von Zuzahlungen beteiligen. Gesetzliche Krankenversicherung,
MehrIhre Rechte als Patient/in. Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern. KKF-Verlag
Ihre Rechte als Patient/in Aufgeklärte Patienten Hilfe bei Behandlungsfehlern Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, welche Rechte haben Sie als Patient/in? Im Laufe Ihres Lebens begeben
MehrTarife KB, KBVV, SZ für Beihilfeberechtigte des Landes Bremen
Z IELGRUPPE Durch Kombination geeigneter Stufen der Tarife KB, KBVV und SZ kann Personen mit Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften des Bundeslandes Bremen eine bedarfsgerechte Ergänzungsabsicherung
MehrAnhang zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V.
ENTSCHÄDIGUNGSREGELUNG DER ARBEITSGEMEINSCHAFT MEDIZINISCHER DIENST DER KRANKENVERSICHERUNG IM FREISTAAT SACHSEN zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Seite
MehrBeihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung
Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,
Mehr- 2 - Es gelten folgende steuerliche Regelungen:
- 2 - Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Reisekostenvergütungen, Umzugskostenvergütungen und Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen teile ich Folgendes mit: Es gelten folgende steuerliche Regelungen:
MehrSatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1.3 vom 22. Mai 2001 in der Fassung der Satzungen vom 12. November 2002, vom 26. Juli 2005, vom 29. September 2009, vom 15. September 2014 und
MehrBeihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind
Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und
MehrArbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO)
Arbeitszeit und Urlaubsverordnung des Landes Baden-Württemberg (AzUVO) 5. ABSCHNITT Elternzeit Gemäß Artikel 2 der Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung vom
MehrInformationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit
NIEDERSÄCHSISCHE VERSORGUNGSKASSE Stand: 01.01.2015 Informationsblatt zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit im häuslichen und teilstationären Bereich Dauernde Pflegebedürftigkeit
MehrMerkblatt Auslagenerstattung
Förderprogramm für Nachwuchswissenschaftlerinnen Merkblatt Auslagenerstattung für Geförderte des Programms für Nachwuchswissenschaftlerinnen Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINE HINWEISE... 3 2 GRUNDLAGEN DER
MehrDie Höhe der versorgungsrechtlichen Höchstgrenze bestimmt sich nach dem Grund Ihres Ruhestandseintrittes bzw. Ihrer Ruhestandsversetzung.
Versorgungsrechtliche Auswirkungen der Aufnahme einer nichtselbständigen befristeten Tätigkeit beim Freistaat Sachsen zur Unterstützung bei der Erstaufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern 1. Allgemeine
MehrBeihilfe. Pflegeleistungen ab 01. Januar Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem
Pflegeleistungen ab 01. Januar 2017 Beihilfe Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht über die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen ab dem 01.01.2017: häusliche Pflege durch selbst beschaffte Pflegehilfen
MehrBeihilfe Belastungsgrenzen
FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Belastungsgrenzen 1. Welche Belastungsgrenzen gibt es? a) Prozentwert der jährlichen Einnahmen Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Einnahmen. Für chronisch
Mehrposition Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften
position Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Mitgliedsgewerkschaften zum Entwurf einer Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) DGB Bezirk Niedersachsen Bremen Sachsen-Anhalt I
MehrBayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Postfach 22 00 03 80535 München Per E-Mail Bayerisches
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales
Landesamt für Gesundheit und Soziales Rechtliche Situation im Zusammenhang mit psychologischen Zusatzbegutachtungen im Land Berlin Initiative zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften Dr. Marion Lenk
MehrMerkblatt Beihilfe Stationäre Rehabilitation 1. Januar 2017
BF 7_5_0 01/17 Merkblatt Beihilfe Stationäre Rehabilitation Behandlung und Rehabilitation nach 7 Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) Seite 1. Stationäre Maßnahmen 2 2. Voranerkennungspflicht
MehrFragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO
BMF Stand: 28. September 2011 Referat IV A 4 Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach 146 Abs. 2b AO Die folgende Übersicht enthält Fragen, zu denen die Finanzverwaltung bislang Stellung genommen
MehrBeihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung für Versorgungsempfänger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sowie pflichtversicherte
MehrLandesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle
Landesverwaltungsamt Berlin Zentrale Beihilfestelle Informationsblatt Beihilfe für Leistungen der vollstationären Pflege Übersicht 1. Hilfe und Pflege im Alter vollstationäre Pflege - Einführung 2. Pflegebedürftigkeit
MehrLandesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06. M e r k b l a t t
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 06/2014 M e r k b l a t t Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Dieses Merkblatt soll Ihnen die
MehrHessische Beihilfenverordnung (HBeihVO)
Hessische Beihilfenverordnung (HBeihVO) Vom 5. Mai 1988 GVBl. I S. 193 in der Fassung vom 5. Dezember 2001 GVBl. I S. 482, 491 1 Zweckbestimmung und Rechtsnatur (1) Diese Verordnung regelt die Gewährung
MehrAntrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung (KfO) (vom Beihilfeberechtigen auszufüllen)
Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung (KfO) (vom Beihilfeberechtigen auszufüllen) Reichen Sie diesen Antrag mit dem kieferorthopädischen Behandlungsplan vor
MehrGeplante Beihilfeänderung in Hessen zum bzw
Geplante Beihilfeänderung in Hessen zum 01.01.2012 bzw. 01.01.2014 18.08.2011 Geplante Änderung Bemessungssätze Hessen Familienbezogene Beihilfebemessungssätze je mehr Familienmitglieder berücksichtigungsfähig
MehrBeihilfe Informationen zur siebten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Informationen zur siebten Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung Am 31.10.2016 wurde die siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) im
MehrMerkblatt Beihilfe Stationäre Rehabilitation und ambulante Kuren 1. Januar 2017
BF 8_5_0 01/17 Stationäre Rehabilitation und ambulante Kuren Behandlung und Kuren nach 8 Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) Seite 1. Kuren 2 2. Voraussetzungen 2 2. Nicht beihilfefähige
MehrDie Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick
Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Grundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von
Mehr( 27, 33 SGB VIII)...
STADT BECKUM Richtlinie der Stadt Beckum über die Gewährung von wirtschaftlichen Leistungen im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe Vom 20. November 2014 Inhaltsverzeichnis
MehrUnechte Steuerbefreiungen im Gesundheitswesen
Unechte Steuerbefreiungen im Gesundheitswesen Dr. Jutta Niedermair Übersicht 2 3 Gemeinschaftsrechtliche Vorgaben Gem Art 132 Abs 1 lit b der MwSt- RL sind folgende von der Mehrwertsteuer zu befreien Krankenhausbehandlungen
MehrKorridorpension PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT
Korridorpension 20 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pensionsversicherung.at www.pensionsversicherung.at
MehrBeihilfe Psychotherapie
FACHBEREICH THEMATIK Beihilfe Psychotherapie Aufwendungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen, die zu den wissenschaftlich anerkannten Verfahren gehören und nach den Abschnitten B und G der Anlage
MehrGewährung von Beihilfe Behandlung und Rehabilitation nach 7 Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO)
BF 7_5_0 03/16 Merkblatt Beihilfe 29. März 2016 Gewährung von Beihilfe Behandlung und Rehabilitation nach 7 Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg (BVO) Stationäre Maßnahmen 1. Voraussetzung für
MehrHamburg. Beihilfeleistungen in den Ländern. Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche Inhalte zur Beihilfe in.
Auf diesen Seiten informieren wir über wesentliche landesrecht liche nhalte zur Beihilfe in Rechtsgrundlage: ische Beihilfeverordnung (HmbBeihVO) aufgrund von 80 er Beamtengesetz Antragsgrenzen & Fristen
Mehr