Kaminmindesthöhen für kleinere Feuerungsanlagen Auszug aus den BUWAL-Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach 1 )

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kaminmindesthöhen für kleinere Feuerungsanlagen Auszug aus den BUWAL-Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach 1 )"

Transkript

1 Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Bern BSIG Nr.: 8/ /2.1 Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) Laupenstrasse Bern 28. November 2000 Kontaktstelle: Abteilung Umweltschutz Roland Rüfenacht Geht an: Einwohner- und gemischte Gemeinden Regierungsstatthalterämter Diverse Abonnenten Information Mindesthöhe von Kaminen über Dach Jedes Jahr nach Beginn der Heizsaison gehen bei unserer Fachstelle vermehrt lufthygienische Klagen ein, insbesondere wegen unzumutbaren Rauch- und Geruchsbelästigungen durch Feuerungsanlagen. Dazu ist folgendes in Erinnerung zu rufen: Feuerungsanlagen können lufthygienisch und energetisch nur dann einwandfrei betrieben werden, wenn geeignete Brennstoffe verwendet werden und die Anlageteile Kessel, Brenner und Kamin aufeinander abgestimmt sind. Die Feuerungsabgase an der Kaminmündung müssen ungehindert nach oben austreten können und auf einer Höhe in die freie Atmosphäre ausgestossen werden, wo sie soweit verdünnt und verteilt werden, dass keine übermässigen Einwirkungen wie Gerüche und Rauch entstehen. Die Luftreinhalte-Verordnung (LRV) schreibt deshalb vor, dass Emissionen in der Regel über Dach ausgestossen werden müssen. Präzisiert wurde diese Anforderung der LRV im Jahre 1989 durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) in den Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach. Im Kanton Bern wurden diese Empfehlungen auf Verordnungsstufe als verbindlich erklärt. Neben den lufthygienischen Vorschriften müssen zusätzlich auch die Brandschutzvorschriften über die Mindesthöhe von Kaminen beachtet werden. Massgebend dabei ist stets die strengere der beiden Vorschriften. In der Regel ist dies die lufthygienisch begründete Mindesthöhe von Kaminen über Dach. Trotz mehrmaliger Bekanntmachung dieser Rechtslage werden jedoch leider in der Praxis die lufthygienischen Mindesthöhen von Kaminen oft nicht berücksichtigt, was zu den eingangs erwähnten berechtigten Klagen führt. Diese Klagefälle können fast ausnahmslos mit der Erhöhung des Kamins gelöst werden. Solche Situationen sind aber für alle Beteiligten und Betroffenen sehr unangenehm, da die Problemlösung nachträglich meist schwierig, langwierig und kostspielig ist. Das BUWAL hat aus diesen Gründen ein Merkblatt mit einem Auszug der BUWAL-Empfehlungen von 1998 über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach ausgearbeitet (siehe Beilage). Wir möchten die Bewilligungsbehörden, die Architekten und die Heizungsfirmen und -planer im Kanton Bern auffordern, die BUWAL-Empfehlungen in der Praxis strikte anzuwenden. Sie helfen damit unnötige Klagefälle zu vermeiden. Anhang: Merkblatt vom 20. Oktober 2000 betreffend Kaminmindesthöhen für kleinere Feuerungsanlagen Die vollständigen BUWAL-Empfehlungen über Mindesthöhe von Kaminen über Dach vom 15. Dezember 1989 können bei der Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale (EDMZ) in Bern bestellt werden (Tel ). Bernische Systematische Information Gemeinden 18/2000

2 Mindesthöhe von Kaminen über Dach Seite 2 - BSIG Nr.: 8/ /2.1 BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft OFEFP Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage UFAFP Ufficio federale dell'ambiente, delle foreste e del paesaggio UFAGC Uffizi federal d'ambient, guaud e cuntrada Merkblatt vom 20. Oktober 2000 Kaminmindesthöhen für kleinere Feuerungsanlagen Auszug aus den BUWAL-Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach 1 ) 1 Allgemeines Werden die Abgase von Feuerungsanlagen nicht ausreichend hoch über Dach abgeleitet, können die Bewohner des Anlagegebäudes und die benachbarte Umwelt durch Luftschadstoffe gefährdet oder belästigt werden. Eine wirksame Schutzmassnahme sind ausreichend hohe Kamine über Dach. Abgase von Feuerungsanlagen sollen stets ausserhalb der turbulenten Luftströmung des Gebäudes abgeleitet werden. Auf diesem Grundprinzip bauen die BUWAL-Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach 1) auf (vgl. Abb. 1 und 2). Abb. 1: Kaminhöhe nach Vorschrift: Abgase werden in die freie Atmosphäre abgeleitet und können sich dort ausreichend verdünnen Wind Abb. 2: Zu geringe Kaminhöhe: Abgase belasten in konzentrierter Form das Gebäude und dessen Bewohner sowie den bodennahen Bereich und die Nachbarschaft Wind 2 Geltungsbereich dieses Merkblattes 1 ) Empfehlungen über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach (Kamin-Empfehlungen) vom 15. Dezember 1989, Letzte Änderung: 1. Februar 1995, Herausgegeben vom BUWAL Bezug: EDMZ, 3003 Bern Internet: Thema: <Gesetze, Vorschriften>

3 Mindesthöhe von Kaminen über Dach Seite 3 - BSIG Nr.: 8/ /2.1 Dieses Merkblatt ist ein Auszug aus den BUWAL-Kamin-Empfehlungen. Es gilt für Heizkessel und andere Feuerungsanlagen bis zu folgender Leistung (Ziffer 1-3 der Empfehlungen): Feuerungsanlagen betrieben mit Gas Heizöl EL Brennholz Kohle Feuerungswärmeleistung bis 350 kw bis 350 kw bis 70 kw bis 70 kw Für alle übrigen Anlagen wird auf die Kamin-Empfehlungen des BUWAL bzw. für Grosskamine auf Anhang 6 der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) 2 ) verwiesen. 3 Rechtliche Grundlagen Nach Artikel 6 LRV müssen Emissionen (wie z.b. Feuerungsabgase) in der Regel durch Kamine oder Abluftkanäle über Dach ausgestossen werden. Die Kamin-Empfehlungen des BUWAL geben an, wie Artikel 6 LRV konkret umgesetzt werden soll. Üblicherweise geschieht dies im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens der Gemeinden. In einem solchen Fall sind die Kamin-Empfehlungen für den Bauherrn unmittelbar verbindlich. Verschiedene Kanton haben die Empfehlungen zudem durch Gesetz oder Verordnung als allgemein verbindlich erklärt oder die Gemeinden angewiesen, die Empfehlungen wenn immer möglich anzuwenden. Bei Rechtsstreitigkeiten orientieren sich die Gerichte in der Regel ebenfalls an den Empfehlungen. 3 ) Neben den lufthygienischen Vorschriften über die Mindesthöhe von Kaminen müssen stets auch die Vorschriften der kantonalen Gebäudeversicherung eingehalten werden. Die feuerpolizeilich motivierten Vorschriften 4 ) wollen das Brandrisiko durch heisse Abgase und durch Funkenwurf minimieren. Für den Hausbesitzer und Anlagebetreiber massgebend ist stets die strengere der beiden Vorschriften (in der Regel ist dies die lufthygienisch begründete Kaminhöhe). 2 ) Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom 16. Dezember 1985: (SR ) Bezug: EDMZ 3003 Bern, Internet: 3 ) Grundsätzliches zur Verbindlichkeit von Empfehlungen und Merkblättern siehe auch Bundesgerichtsentscheid 120 Ia 321, 121 IV 64 4 ) Brandschutzrichtlinie Wärmtechnische Anlagen der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), Ausgabe 1993, Nachtrag 1999 Die vorgeschriebene Höhe über Dach nach VKF beträgt: a. 1 m für Abgasanlagen, die in der Dachfläche ausmünden, im rechten Winkel zur Dachfläche gemessen; b. 50 cm für Abgasanlagen, die beim First ausmünden; c. 50 cm für Abgasanlagen, die auf nichtbegehbaren Flachdächern ausmünden; d. 2 m für Abgasanlagen, die auf begehbaren (benutzbaren) Flachdächern ausmünden.

4 Mindesthöhe von Kaminen über Dach Seite 4 - BSIG Nr.: 8/ /2.1 4 Mindesthöhe der Kaminmündung über Dach (Originialtext BUWAL-Empfehlungen Ziff. 3:) 1 Die Kaminmündung muss überragen: a. den höchsten Gebäudeteil (z.b. Dachfirst) um mindestens 0,5 m; b. Flachdächer um mindestens 1,5 m. 2 Bei Gasfeuerungen bis 40 kw Feuerungswärmeleistung muss die Kaminmündung abweichend von Absatz 1 die Dachfläche im rechten Winkel mindestens überragen: 5 ) a. bei raumluftunabhängigen Apparaten mit Ventilator und kombinierten Zuluft/Abgasrohren: 40 cm; b bei den übrigen Apparaten: 1,0 m. 3 Kamine sind so anzuordnen, dass die Abgase im Bereich von Dachfenstern, Zuluftöffnungen und dergleichen zu keinen übermässigen Immissionen führen. An Standorten mit viel Schnee und auf Flachdächern mit hohen Dachumrandungen oder hohen Notüberläufen für das Regenwasser können höhere Kamine erforderlich sein. Mindestanforderungen in Tabellenform dargestellt: *) - Gasfeuerungen kw **) - Ölfeuerungen bis 350 kw **) - Holzfeuerungen bis 70 kw - Kohlefeuerungen bis 70 kw Gasfeuerungen bis 40 kw, raumluftunabhängig, kombiniertes Zuluft/Abluftrohr Übrige Gasfeuerungen bis 40 kw Mindeshöhe: über Dachfirst über den höchsten Gebäudeteil 0,5 m 0,5 m 1,5 m Mindesthöhe: im rechten Winkel über die Dachfläche 0,4 m 0,4 m Mindesthöhe im rechten Winkel über die Dachfläche 1,0 m 1,0 m *) Die angegebenen kw beziehen sich auf die Feuerungswärmeleistung der Anlage **) Gilt auch für kondensierende Anlagen Abb. 3 Beispiele für kleine Kamine über Dach 0,5 m über Dachfirst 0,5 m über höchsten Gebäudeteil 1,5 m über Flachdach Ausnahmeregelung für kleine Gasfeuerung mit Kombi-Zuluft/Abgasrohr: 0,4 m senkrecht zur Dachfläche 5 Weitere Bestimmungen 5 ) Absatz 2 gilt ausschliesslich für Gasfeuerungen. Er gilt nicht für kondensierende Heizkessel für Heizöl EL oder z.b. für ölbefeuerte Wandheizthermen mit kombinierter Zuluft/Abgasführung

5 Mindesthöhe von Kaminen über Dach Seite 5 - BSIG Nr.: 8/ / Abgasaustritt an der Kaminmündung Die Abgase müssen an der Kaminmündung ungehindert vertikal nach oben austreten können. Kaminhüte und Aufsätze, welche dies verhindern, sind in der Regel nicht zulässig; Ausnahmen müssen begründet sein. 6 ) 52 Kaminquerschnitt Bei Feuerungsanlagen muss der Kaminquerschnitt den Regeln der Feuerungstechnik entsprechen und darf nicht zu gross gewählt werden. 7 ) 53 Anordnung der Kamine Die Kamine sind möglichst wie folgt anzuordnen: - auf Satteldächern: am First oder in unmittelbarer Nähe des Firstes; - auf Flachdächern: im Bereich der Gebäudeschmalseite; - bei abgestuften Gebäuden: am höheren Gebäudeteil 54 Selten benutzte Anlagen Die Behörde kann bei Anlagen, welche nur selten benutzt werden, Erleichterungen gewähren. Übermässige Immissionen dürfen jedoch nicht auftreten. 55 Weitergehende Anforderungen In begründeten Fällen verlangt die Behörde höhere Kamine, zum Beispiel bei: a. besonderen Gebäudeformen; b. besonderen Überbauungssituationen mit ungleichen Gebäudehöhen oder Terrassensiedlungen. 6 ) Kaminaufsätze lassen sich meist nur bei selten benutzen Kleinanlagen wie Holzöfen und Cheminées anlagetechnisch begründen. 7 ) Die BUWAL-Empfehlungen enthalten in Ziff. 22 noch den folgenden Nachsatz: "Soweit dies feuerungstechnisch möglich ist, hat die Austrittsgeschwindigkeit der Abgase an der Kaminmündung mindestens 6 m/s zu betragen." Diese Anforderung ist bei kleinen Anlagen feuerungstechnisch meist nicht realisierbar und folglich für diese Anlagen auch nicht anwendbar.

EMPFEHLUNGEN. über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach. (Kamin-Empfehlungen) vom 15. Dezember Stand: Mai 2001

EMPFEHLUNGEN. über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach. (Kamin-Empfehlungen) vom 15. Dezember Stand: Mai 2001 Vollzug Umwelt EMPFEHLUNGEN über die Mindesthöhe von Kaminen über Dach (Kamin-Empfehlungen) vom 15. Dezember 1989 Stand: Mai 2001 Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) Herausgeber Auf Internet

Mehr

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Öl- und Gasfeuerungen nach Artikel 20 LRV

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Öl- und Gasfeuerungen nach Artikel 20 LRV BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft OFEFP Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage UFAFP Ufficio federale dell'ambiente, delle foreste e del paesaggio UFAGC Uffizi federal

Mehr

Massnahmeplan und Neue Kamin- und Messempfehlungen BAFU

Massnahmeplan und Neue Kamin- und Messempfehlungen BAFU Feuerungskontrolleur-Tagung 2013 Massnahmeplan und Neue Kamin- und Messempfehlungen BAFU 31. Oktober 2013, Pfarreizentrum Liebfrauen, Zürich Angelo Papis, Emissionskontrolle Massnahmenplan 2014 (in Bearbeitung)

Mehr

Gemeinde Beinwil. Reglement. für die Organisation und Durchführung der Kontrolle von Feuerungsanlagen

Gemeinde Beinwil. Reglement. für die Organisation und Durchführung der Kontrolle von Feuerungsanlagen Gemeinde Beinwil Reglement für die Organisation und Durchführung der Kontrolle von Feuerungsanlagen Inhaltsverzeichnis Gesetze... 2 Zweck... 2 Vollzugsmodell... 2 Vollzug... 2 Zuständigkeit... 3 Organisation...

Mehr

Luftreinhaltevorschriften für Holzfeuerungen, Cheminées und Cheminéeöfen

Luftreinhaltevorschriften für Holzfeuerungen, Cheminées und Cheminéeöfen Bau und Umwelt Umweltschutz und Energie Kirchstrasse 2 8750 Glarus Telefon 055 646 64 50 Fax 055 646 64 58 E-Mail: umweltschutz@gl.ch www.gl.ch Luftreinhaltevorschriften für Holzfeuerungen, Cheminées und

Mehr

oder MÜSSEN KAMINE SCHÖN SEIN?

oder MÜSSEN KAMINE SCHÖN SEIN? KAMINE - GESUNDHEIT - ÄSTHETIK oder MÜSSEN KAMINE SCHÖN SEIN? Regula Manser, Fürsprecherin, und Irene Graf, Fürsprecherin, Rechsamt, Bau- Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern Die Bau-, Verkehrs-

Mehr

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Öl- und Gasfeuerungen nach Artikel 20 LRV

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Öl- und Gasfeuerungen nach Artikel 20 LRV BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft OFEFP Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage UFAFP Ufficio federale dell'ambiente, delle foreste e del paesaggio UFAGC Uffizi federal

Mehr

Ausbildungskonzept für die Durchführung der Kontrollen von Feuerungsanlagen. UB Luft GmbH / Roland Rüfenacht

Ausbildungskonzept für die Durchführung der Kontrollen von Feuerungsanlagen. UB Luft GmbH / Roland Rüfenacht SVG Info- Informations- und und Weiterbildungs-Tagung 2012 2012 Ausbildungskonzept für die Durchführung der Kontrollen von Feuerungsanlagen SVG Info- Informations- und und Weiterbildungs-Tagung 2012 2012

Mehr

Vollzug Holzfeuerungen / Stand der Arbeiten der Cercl Air- Arbeitsgruppe «Holzfeuerungen / LRV-Revision 2007»

Vollzug Holzfeuerungen / Stand der Arbeiten der Cercl Air- Arbeitsgruppe «Holzfeuerungen / LRV-Revision 2007» Vollzug Holzfeuerungen / Stand der Arbeiten der Cercl Air- Arbeitsgruppe «Holzfeuerungen / LRV-Revision 2007» Hauptaufgaben / Auftrag Vollzugskoordination bei den Holzfeuerungen LRV-Änderungen vom 4. Juli

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO)

Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) 8.4 Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) Vom 8. November 986 (Stand. September 008) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 36 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

Mehr

80 C. QUERSCHNITTSBEMESSUNG Erdgas - Gasspezialkessel (mit Brenner ohne Gebläse) QUERSCHNITTSBEMESSUNG Diagramm 1.1 Erdgas TNF

80 C. QUERSCHNITTSBEMESSUNG Erdgas - Gasspezialkessel (mit Brenner ohne Gebläse) QUERSCHNITTSBEMESSUNG Diagramm 1.1 Erdgas TNF Schiedel TECNOFIX Erdgas - Gasspezialkessel (mit Brenner ohne Gebläse) Diagramm 1.1 Erdgas Gasfeuerung mit Brenner ohne Gebläse (atmosphärischer Brenner) Heizkessel mit Zugbedarf mit Brenner ohne Gebläse

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung

Luftreinhalte-Verordnung Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Änderung vom 3. März 2017 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Anhänge 2, 3 und 5 der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 1 werden gemäss Beilage geändert.

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO)

Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) Luftreinhalte-Verordnung des Kantons Solothurn (LRV-SO) RRB vom 8. November 98 (Stand. September 008) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel des Bundesgesetzes über den Umweltschutz

Mehr

VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN. (Gebührenverordnung)

VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN. (Gebührenverordnung) VERORDNUNG ÜBER DIE GEBÜHREN (Gebührenverordnung) Fassung vom 19. März 2015 Inhaltsverzeichnis Artikel Seite Gegenstand 1 3 Auslagen 2 3 Mehrwertsteuer 3 4 Aufwandgebühren 4 4 Bezug der Gebühren 5 4 Fälligkeit

Mehr

Vollzugsanweisung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2010 der Stadt Winterthur

Vollzugsanweisung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2010 der Stadt Winterthur Vollzugsanweisung zum Massnahmenplan Luftreinhaltung 2010 der Stadt Winterthur vom 24. August 2011 1/7 1. Feuerungen...3 1.1 Holzfeuerungskontrolle bei Holzfeuerungen 70kW... 3 1 Bestandesaufnahme und

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN FEUERUNGSREGLEMENT

EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN FEUERUNGSREGLEMENT EINWOHNERGEMEINDE HÄRKINGEN FEUERUNGSREGLEMENT Reglement über die Organisation und Durchführung der Kontrolle von Feuerungsanlagen (Feuerungskontrolle) Die Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Härkingen

Mehr

zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen über die Sicherheit von Aufzügen

zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen über die Sicherheit von Aufzügen Verordnung vom 1. Juli 2003 Inkrafttreten: 01.07.2003 zur Änderung von verschiedenen Bestimmungen über die Sicherheit von Aufzügen Der Staatsrat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 19.

Mehr

Merkblatt Feuerungskontrolle

Merkblatt Feuerungskontrolle Merkblatt Feuerungskontrolle Merkblatt über die Feuerungskontrolle von Öl-, Gas- und Holzfeuerungen durch die Gemeinden im Kanton Thurgau zuhanden der Gemeindeverwaltungen und der Gemeindefeuerungskontrolleuren.

Mehr

Explosionsschutz Grundsätze & Schutzmassnahmen. Pascal Höhener. 7.6.2011 -SAT -Olten. Ex-Schutz

Explosionsschutz Grundsätze & Schutzmassnahmen. Pascal Höhener. 7.6.2011 -SAT -Olten. Ex-Schutz 7.6.2011 -SAT -Olten Explosionsschutz Grundsätze & Schutzmassnahmen Pascal Höhener Envirosol GmbH, Hauptstrasse 117, 4450 Sissach 061 722 0777 info@envi.ch 1 Definitionen Verbrennung/Explosion Chemische

Mehr

Information zur Signalisation des Fahrverbotes für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen

Information zur Signalisation des Fahrverbotes für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen Information zur Signalisation des Fahrverbotes für Motorfahrzeuge auf Waldstrassen (Art. 15 WaG, Art. 13 WaV, 7 WaGSO, 20, 21 WaVSO, 10 SVV) Amt für Wald, Jagd und Fischerei Juni 2012 Amt für Wald, Jagd

Mehr

Information. Informationsebene PLZOrtschaft in der amtlichen Vermessung

Information. Informationsebene PLZOrtschaft in der amtlichen Vermessung Bau-, Verkehrsund Energiedirektion des Kantons Bern BSIG Nr. 2/215.341/1.5 Generalsekretariat Reiterstrasse 11 3011 Bern 1. Juni 2011 Kontaktstelle: Markus Schreier: Tel. +41 (31) 633 33 37 E-mail: markus.schreier@bve.be.ch

Mehr

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Öl- und Gasfeuerungen nach Artikel 20 LRV

Merkblatt für das Inverkehrbringen von Öl- und Gasfeuerungen nach Artikel 20 LRV Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien 3003 Bern, 12. Januar 2005 (Stand Juni 2017) Merkblatt

Mehr

NIS-Abnahmemessungen bei GSM-Basisstationen mit EDGE-Betrieb

NIS-Abnahmemessungen bei GSM-Basisstationen mit EDGE-Betrieb BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft OFEFP Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage UFAFP Ufficio federale dell'ambiente, delle foreste e del paesaggio UFAGC Uffizi federal

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung

Luftreinhalte-Verordnung Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Änderung vom 23. Juni 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 1 wird wie folgt geändert: Art. 3 Abs. 2 Bst. c 2

Mehr

Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet

Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet 950.70 Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den sozialen Wohnungsbau und die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet Vom. Dezember 985 (Stand. Januar 008) Gestützt auf Art. 5 der grossrätlichen

Mehr

Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Massnahmenverordnung)

Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Massnahmenverordnung) Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen (Massnahmenverordnung) Vom. August 990 (Stand. Juli 08) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. der

Mehr

Technische Regel Arbeitsblatt G 600 April 2008

Technische Regel Arbeitsblatt G 600 April 2008 Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - Regelwerk Auszug Technische Regel Arbeitsblatt G 600 April 2008 Technische Regel für Gasinstallationen; DVGW-TRGI ISSN 0176-3490

Mehr

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug -

Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug - Abgeordnetengesetz (AbgG) - Auszug - Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1996 (Bundesgesetzblatt I Seite 326),

Mehr

Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen im Kanton Graubünden LW001. Weisung

Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen im Kanton Graubünden LW001. Weisung Kontrolle der Öl- und Gasfeuerungen im Kanton Graubünden LW001 Weisung 1 Übersicht 1 Übersicht 1 2 Zielsetzung 1 3 Rechtsgrundlagen 1 4 Geltungsbereich der Weisung 2 5 Kontrollzyklus und Kontrollauftrag

Mehr

Novellierung der 1.BImSchV neue Regelungen. Holzheizkessel

Novellierung der 1.BImSchV neue Regelungen. Holzheizkessel Novellierung der 1.BImSchV neue Regelungen für r Kaminöfen und Holzheizkessel Referent: Albert Jung Schornsteinfeger Energieberater Schimmelgutachter Die Verordnung regelt: - die Errichtung, - die Beschaffenheit

Mehr

Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Rahmen des Aktionsplans Feinstaub. Ulrich Jansen, Chef Sektion Industrie und Feuerungen, BAFU

Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Rahmen des Aktionsplans Feinstaub. Ulrich Jansen, Chef Sektion Industrie und Feuerungen, BAFU Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und NIS Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) im Rahmen des Aktionsplans

Mehr

Amt für Umwelt. Vollzugsleitfaden. Feuerungskontrolle für Öl- und Gasfeuerungen

Amt für Umwelt. Vollzugsleitfaden. Feuerungskontrolle für Öl- und Gasfeuerungen Amt für Umwelt Vollzugsleitfaden Feuerungskontrolle für Öl- und Gasfeuerungen 04/2018 Fragen zur Feuerungskontrolle? Hier erhalten Sie Informationen: Internet www.so.ch/feuerungskontrolle E-Mail feko@bd.so.ch

Mehr

Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.3

Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.3 Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.3 Datum: 16. September 2013 zu Richtlinie: Wärmetechnische Anlagen für feste Brennstoffe (Späne, Schnitzel, Pellets, Stückholz, Holzbriketts und Kohle) Bewilligung

Mehr

Tagung. - BAB wurde bereits früher thematisiert. - Die vermehrte Anwendung des RPG in Zusammenarbeit mit dem ARE hat Verunsicherungen ausgelöst.

Tagung. - BAB wurde bereits früher thematisiert. - Die vermehrte Anwendung des RPG in Zusammenarbeit mit dem ARE hat Verunsicherungen ausgelöst. Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Tagung Bauen ausserhalb von Bauzonen Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI Weshalb diese Tagung? - BAB wurde bereits früher thematisiert. - Die vermehrte

Mehr

Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.2

Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.2 Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.2 Datum: 16. September 2013 zu Richtlinie: Wärmetechnische Anlagen für flüssige Brennstoffe (Ölfeuerung) Bewilligung Allgemein: Zentral versorgte wärmetechnische

Mehr

Merkblatt als Ergänzung zur Vollzugshilfe Wärmetechnische Anlagen

Merkblatt als Ergänzung zur Vollzugshilfe Wärmetechnische Anlagen Abteilung Brandschutz Juni 2013 Gasgeräte Merkblatt als Ergänzung zur Vollzugshilfe Wärmetechnische Anlagen Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800 Fax 062 836 36 26 info@agv-ag.ch

Mehr

Abteilung Brandschutz Januar Merkblatt als Ergänzung zur Vollzugshilfe Wärmetechnische Anlagen

Abteilung Brandschutz Januar Merkblatt als Ergänzung zur Vollzugshilfe Wärmetechnische Anlagen Abteilung Brandschutz Januar 2016 Gasgeräte Merkblatt als Ergänzung zur Vollzugshilfe Wärmetechnische Anlagen Bleichemattstrasse 12/14 Postfach 5001 Aarau Tel. 0848 836 800 Fax 062 836 36 26 info@agv-ag.ch

Mehr

Fakten zum Holzschlag am Denzlerweg

Fakten zum Holzschlag am Denzlerweg Stadt Zürich Grün Stadt Zürich Beatenplatz 2 8001 Zürich Tel. +41 44 412 27 68 www.stadt-zuerich.ch/gsz Medieninformation, 15. Oktober 2018 Fakten zum Holzschlag am Denzlerweg In den Wäldern der Stadt

Mehr

Verordnung des EJPD über Abgasmessmittel für Feuerungsanlagen

Verordnung des EJPD über Abgasmessmittel für Feuerungsanlagen Verordnung des EJPD über Abgasmessmittel für Feuerungsanlagen (VAMF) Änderung vom 13. Februar 2019 Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartment (EJPD) verordnet: I Die Verordnung des EJPD vom 22. April

Mehr

Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden

Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden 786. Verordnung über die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Gemeinden Vom 8. September 99 (Stand. September 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf [[ 7 Absatz c der Verfassung des

Mehr

Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen

Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien Inverkehrbringen von Feuerungsanlagen Manfred Hutter,

Mehr

Bewilligungen für Energieanlagen!

Bewilligungen für Energieanlagen! Bewilligungen für Energieanlagen! Rolf Scheurer, Energieberater der Region Amriswil Solaranlagen sind Baubewilligungspflichtig 86 Ziff. 4 Planungs- und Baugesetz Bei der Standortgemeinde überprüfen, ob

Mehr

ABGASANLAGEN IM ÜBERDRUCKBETRIEB

ABGASANLAGEN IM ÜBERDRUCKBETRIEB Bern, Zürich, Buchs, April 2013 ABGASANLAGEN IM ÜBERDRUCKBETRIEB Sehr geehrte Damen und Herren 1. Ausgangslage Als Folge der extrem kalten Witterung im letzten Winter sind in einigen Fällen erneut Abgasanlagen

Mehr

R E G L E M E N T ÜBER DIE ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG DER FEUERUNGSKONTROLLE IN DER GEMEINDE BÄTTWIL

R E G L E M E N T ÜBER DIE ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG DER FEUERUNGSKONTROLLE IN DER GEMEINDE BÄTTWIL G E M E I N D E 4 1 1 2 B Ä T T W I L R E G L E M E N T ÜBER DIE ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG DER FEUERUNGSKONTROLLE IN DER GEMEINDE BÄTTWIL R E G L E M E N T über die Organisation und Durchführung der

Mehr

Analyse zum Bundesgerichtsurteil vom 2. Dezember 2011 (2C_11/2011) - Besteuerung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in der Bauzone

Analyse zum Bundesgerichtsurteil vom 2. Dezember 2011 (2C_11/2011) - Besteuerung von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in der Bauzone Vorstand Vereinigung der schweiz. Steuerbehörden Union des autorités fiscales suisses Associazione delle autorità svizzere Analyse zum Bundesgerichtsurteil vom 2. Dezember 2011 (2C_11/2011) - Besteuerung

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 8.5. Verordnung über die Kontrolle der Feuerungsanlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas (VKF) vom.0.00 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Buchstabe d des Gesetzes

Mehr

Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand- und gravitative Naturgefahren (Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz, BNPG)

Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand- und gravitative Naturgefahren (Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz, BNPG) 76 Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand- und gravitative Naturgefahren (Brand- und Naturgefahrenpräventionsgesetz, BNPG) Vom. Januar 07 (Stand. Januar 08) Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft,

Mehr

Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016

Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016 Reglement betreffend die Übertragung der Wasserversorgungsaufgabe an eine eigenständige Trägerschaft 2016 Gemischte Gemeinde Diemtigen Übertragungsreglement Wasserversorgung der Gemischten Gemeinde Diemtigen

Mehr

Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen

Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen 786. Verordnung über die Verschärfung von Emissionsbegrenzungen für stationäre Anlagen Vom. August 990 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 7 Absatz der Verfassung

Mehr

Merkblatt zur Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen im Kanton Zug

Merkblatt zur Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen im Kanton Zug Baudirektion Merkblatt zur Anordnung und Gestaltung von Solaranlagen im Kanton Zug Der Kanton Zug will mit dem Energieleitbild den Anteil der erneuerbaren Energien erhöhen und die Verwendung von Solaranlagen

Mehr

Verbuchung der Sozialhilfeaufwendungen, Bonus-Malus in der wirtschaftlichen Hilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz

Verbuchung der Sozialhilfeaufwendungen, Bonus-Malus in der wirtschaftlichen Hilfe sowie Kindes- und Erwachsenenschutz Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Nydeggasse 11/13 3011 Bern BSIG Nr. 1/170.511/6.1 14. April 2014 Kontaktstelle: Abteilung Gemeinden Bereich Gemeindefinanzen

Mehr

QUERSCHNITTSBEMESSUNG Diagrammauswahl. QUERSCHNITTSBEMESSUNG Grundlagen TNS. eigenen Kamin angeschlossen. Die Querschnittsdiagramme

QUERSCHNITTSBEMESSUNG Diagrammauswahl. QUERSCHNITTSBEMESSUNG Grundlagen TNS. eigenen Kamin angeschlossen. Die Querschnittsdiagramme Grundlagen Diagrammauswahl Die richtige Bemessung des Kaminquer- schnitts ist Grundlage und Voraussetzung für die einwandfreie Funktion jeder Feuerungsanlage. Der passende Kaminquerschnitt sorgt zusammen

Mehr

Holzenergie Schweiz Neugasse Zürich Telefon Fax

Holzenergie Schweiz Neugasse Zürich Telefon Fax Holzenergie Schweiz Neugasse 6 8005 Zürich Telefon 044 250 88 11 Fax 044 250 88 22 info@holzenergie.ch www.holzenergie.ch www.energie-schweiz.ch Zürich, 23.02.15 Totalrevidiertes Bauprodukterecht in der

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Innovationsgruppe Komfortlüftung Information VKF. Schweizerische Brandschutznorm VKF. Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF

Inhaltsverzeichnis. Innovationsgruppe Komfortlüftung Information VKF. Schweizerische Brandschutznorm VKF. Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF Innovationsgruppe Komfortlüftung Information VKF Inhaltsverzeichnis Schweizerische Brandschutznorm VKF Schweizerische Brandschutzvorschriften VKF FAQ - Brandschutzvorschriften VKF 1 roter Ordner (Rechtlich

Mehr

Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA)

Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Verordnung vom 12. April 1995 über den Risikoausgleich in der Krankenversicherung (VORA) Änderungen vorgesehen für den 1. Januar 2013 Kommentar und Inhalt der Änderungen Bern, XX 2011 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Holzverbrennung und Feinstaub Fachtagung 8. und 9. November Vollzug in der Schweiz Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vollzug durch den Bund

Holzverbrennung und Feinstaub Fachtagung 8. und 9. November Vollzug in der Schweiz Gesetzliche Rahmenbedingungen und Vollzug durch den Bund Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und NIS Holzverbrennung und Feinstaub Fachtagung 8. und 9. November 2011

Mehr

Gesetz über den Betrieb von Spiel- und Geldspielautomaten und die Spielbetriebe (Spielbetriebsgesetz)

Gesetz über den Betrieb von Spiel- und Geldspielautomaten und die Spielbetriebe (Spielbetriebsgesetz) 55. Gesetz über den Betrieb von Spiel- und Geldspielautomaten und die Spielbetriebe (Spielbetriebsgesetz) vom. Oktober 998 ) I. Allgemeine Bestimmungen Dieses Gesetz regelt den Betrieb von Spiel- und Geldspielautomaten

Mehr

Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff. Gültig seit 01. 01. 2016. SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK DURO

Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff. Gültig seit 01. 01. 2016. SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK DURO Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff Ausgabe 04/2016 Gültig seit 01. 01. 2016 Brandschutzmaßnahmen für WDVS mit EPS-Dämmstoff SCHWENK PURAVision SCHWENK COMFORT SCHWENK COMFORT Schiene SCHWENK

Mehr

12 PRAXISTIPPS FÜR VORSTANDSWAHLEN IN VEREINEN

12 PRAXISTIPPS FÜR VORSTANDSWAHLEN IN VEREINEN Als Geschäftsführungsorgan ist der Vorstand eines der wichtigsten Organe jedes Vereins. Nur er kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Daher ist auch die Wahl des Vereinsvorstands von

Mehr

831.135.1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) vom 28. August 1978 (Stand am 1.

831.135.1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) vom 28. August 1978 (Stand am 1. Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung (HVA) 831.135.1 vom 28. August 1978 (Stand am 1. Juli 2011) Das Eidgenössische Departement des Innern, gestützt auf Artikel 66 ter

Mehr

VIGW Tagung Frauenfeld. BSR Wärmetechnische Anlagen

VIGW Tagung Frauenfeld. BSR Wärmetechnische Anlagen VIGW Tagung 23.04.2015 Frauenfeld BSR 24-15 Wärmetechnische Anlagen 23.04.2015 BSR 24-15 1 Ausgangslage Die technische Entwicklung, gefördert durch anderweitige Gesetzgebungen, europäische Produktenormen

Mehr

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten

Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten Bundesgesetz über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten 819.1 vom 19. März 1976 (Stand am 13. Juni 2006) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die

Mehr

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3

MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN GEGENSTÄNDEN DER KATEGORIEN 1 3 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Polizei fedpol Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben Zentralstelle Sprengstoff und Pyrotechnik MERKBLATT ZUM VERSANDHANDEL MIT PYROTECHNISCHEN

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 29.9.2015 DE L 252/27 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1730 DER KOMMISSION vom 28. September 2015 zur von Wasserstoffperoxid als alter Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 3, 4, 5

Mehr

vom 16. Juni 1995* (Stand 1. Januar 2013)

vom 16. Juni 1995* (Stand 1. Januar 2013) Nr. 740a Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 6. Juni 995* (Stand. Januar 03) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 8, 0, 4 6, 3, 3, 34, 4, 68, 69 und 30 des Gesetzes über den

Mehr

Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) vom (Stand )

Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) vom (Stand ) 8. Verordnung zur Reinhaltung der Luft (Lufthygieneverordnung, LHV) vom 5.06.008 (Stand 0.0.05) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 Buchstabe d des Gesetzes vom 6. November 989 zur

Mehr

vom 16. Juni 1995* (Stand 1. Januar 2015)

vom 16. Juni 1995* (Stand 1. Januar 2015) Nr. 740a Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 6. Juni 995* (Stand. Januar 05) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 8, 0, 4 6, 3, 3, 34, 4, 68, 69 und 30 des Gesetzes über den

Mehr

gestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. März 1968 1),

gestützt auf Artikel 24, 31, 35 und 60 der Kantonsverfassung vom 19. März 1968 1), Gesetz über das Campieren vom 4. Dezember 04 (Stand. März 05) 97.4 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 4,, 5 und 60 der Kantonsverfassung vom 9. März 968 ), beschliesst:. Bewilligung

Mehr

A472 Datenbanken. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-04-01. Version: 2.3. Ersetzt: Version 2.2

A472 Datenbanken. IKT-Standard. Ausgabedatum: 2015-04-01. Version: 2.3. Ersetzt: Version 2.2 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB A472 Datenbanken Klassifizierung: Typ: Nicht klassifiziert IKT-Standard Ausgabedatum: 2015-04-01 Version: 2.3 Status: Genehmigt

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung

Luftreinhalte-Verordnung Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 1 wird wie folgt geändert: Art. 20 Abs. 1 Bst. h 1 Die folgenden

Mehr

Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen

Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen 1. Worum geht es Bei der Installation von Abgasanlagen treten ab und zu Probleme mit der Zuführung der Verbrennungsluft

Mehr

GEMEINDE ETTINGEN. Reglement über die Feuerungskontrolle

GEMEINDE ETTINGEN. Reglement über die Feuerungskontrolle GEMEINDE ETTINGEN Reglement über die Feuerungskontrolle vom 20. Juni 2001 Reglement über die Feuerungskontrolle Die Einwohnergemeindeversammlung, gestützt auf 47 Absatz 1 Ziffer 2 des Gemeindegesetzes

Mehr

Konzept Wolf Schweiz. 1. Anlass für das Konzept. 2. Ziele. 3. Organisation für die Umsetzung. Entwurf vom

Konzept Wolf Schweiz. 1. Anlass für das Konzept. 2. Ziele. 3. Organisation für die Umsetzung. Entwurf vom BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft OFEFP Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage UFAFP Ufficio federale dell'ambiente, delle foreste e del paesaggio UFAGC Uffizi federal

Mehr

Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen

Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen Merkblatt betreffend Zufuhr der Verbrennungsluft bzw. Raumlüftung in Verbindung mit Abgasanlagen 1. Worum geht es Bei der Installation von Abgasanlagen treten ab und zu Probleme mit der Zuführung der Verbrennungsluft

Mehr

vom 16. Juni 1995 (Stand 1. Januar 2015)

vom 16. Juni 1995 (Stand 1. Januar 2015) Nr. 740a Verordnung zum Gesetz über den Feuerschutz vom 6. Juni 995 (Stand. Januar 05) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die 8, 0, 4 6, 3, 3, 34, 4, 68, 69 und 30 des Gesetzes über den

Mehr

Informationen für Entsorgungsunternehmen zur Einführung der neuen Verordnung über Abfälle VeVA am 1. Januar 2006

Informationen für Entsorgungsunternehmen zur Einführung der neuen Verordnung über Abfälle VeVA am 1. Januar 2006 BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft 29. März 2006 OFEFP Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage UFAFP Ufficio federale dell'ambiente, delle foreste e del paesaggio UFAGC

Mehr

DIE SCHWEIZERISCHE FISCHEREI IM BODENSEE-OBERSEE IM JAHR 2004

DIE SCHWEIZERISCHE FISCHEREI IM BODENSEE-OBERSEE IM JAHR 2004 BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft OFEFP Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage UFAFP Ufficio federale dell'ambiente, delle foreste e del paesaggio UFAGC Uffizi federal

Mehr

Periodische Sicherheitskontrollen. und -installationen für Erdgas

Periodische Sicherheitskontrollen. und -installationen für Erdgas Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Periodische Sicherheitskontrollen von Gasapparaten und -installationen für Erdgas Weisung vom 1. September 2005 20.4 Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen für Lenker von Kraftfahrzeugen abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genußmittelindustrie Österreichs,

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen 2009R1162 DE 01.01.2014 002.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 1162/2009 DER KOMMISSION

Mehr

Chance für Fernwärme und Heizkraftwerksprojekte. Ulrich Jansen Sektionschef, BAFU, Bern

Chance für Fernwärme und Heizkraftwerksprojekte. Ulrich Jansen Sektionschef, BAFU, Bern Chance für Fernwärme und Heizkraftwerksprojekte Ulrich Jansen Sektionschef, BAFU, Bern Definition und Auswirkungen des Feinstaubes Künftige Grenzwerte Rolle der Fern- und Nahwärme in der Klimastrategie

Mehr

Klein-Elektroabscheider

Klein-Elektroabscheider Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien Klein-Elektroabscheider Erfahrungsbericht BAFU-Tagung

Mehr

Lagepläne (Orientierungspläne) für automatische Brandmelde- und Löschanlagen

Lagepläne (Orientierungspläne) für automatische Brandmelde- und Löschanlagen Amt für Feuerschutz des Kantons St.Gallen Davidstrasse 37, 9001 St.Gallen Tel. 058 229 70 30 / www.gvasg.ch Prävention Weisung W 201 Lagepläne (Orientierungspläne) für automatische Brandmelde- und Löschanlagen

Mehr

Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe

Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe Kantonale Feuerpolizei GVZ Gebäudeversicherung Kanton Zürich Feuerpolizeiliche Bewilligungen für wärmetechnische Anlagen und gefährliche Stoffe Wärmetechnische Anlagen Erstellung, Umbau und Betrieb Brennbare

Mehr

Erläuternder Bericht. zur. Zweite Anhörung. Revision der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) Verkehrswege (Art.

Erläuternder Bericht. zur. Zweite Anhörung. Revision der Verordnung 4 zum Arbeitsgesetz (ArGV 4) Verkehrswege (Art. Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Arbeitsbedingungen Eidgenössische Arbeitsinspektion Erläuternder Bericht Zweite Anhörung zur

Mehr

swiss-composite Kennzeichen der Luftfahrzeuge 748.216.1 Kennzeichen der Luftfahrzeuge

swiss-composite Kennzeichen der Luftfahrzeuge 748.216.1 Kennzeichen der Luftfahrzeuge Kennzeichen der Luftfahrzeuge Verordnung über die Kennzeichen der Luftfahrzeuge (VKZ) In dieser Verordnung ist genau geregelt, wie die Schrift (Eintragungszeichen) und das Wappen (Hoheitszeichen) auszusehen

Mehr

Fachfirmen für Brandmeldeanlagen

Fachfirmen für Brandmeldeanlagen Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen Association des établissements cantonaux d assurance incendie Associazione degli istituti cantonali di assicurazione antincendio Fachfirmen für Brandmeldeanlagen

Mehr

Richtlinie betreffend die Erstellung von Pflichtenheften für die Hauptuntersuchung von UVP Projekten (UVP- Pflichtenheftrichtlinie [UVP-PRL])

Richtlinie betreffend die Erstellung von Pflichtenheften für die Hauptuntersuchung von UVP Projekten (UVP- Pflichtenheftrichtlinie [UVP-PRL]) Richtlinie betreffend die Erstellung von Pflichtenheften für die Hauptuntersuchung von UVP Projekten (UVP- Pflichtenheftrichtlinie [UVP-PRL]) vom 1. Oktober 2015 Das, gestützt auf USG 1 Art. 10a-d, UVPV

Mehr

Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand )

Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom (Stand ) 76.6. Verordnung über die Bewirtschaftung der Parkplätze des Kantons (BPV) vom 5.0.995 (Stand 0.0.005) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 39 Absatz 4 des Gesetzes über das öffentliche

Mehr

Einwohnergemeinde Egerkingen. Feuerungsreglement

Einwohnergemeinde Egerkingen. Feuerungsreglement Einwohnergemeinde Egerkingen Feuerungsreglement Gültig ab 1. Juli 2009 Feuerungsreglement der Einwohnergemeinde Egerkingen Vom Gemeinderat beschlossen am 17. Februar 2009 Von der Gemeindeversammlung beschlossen

Mehr

Auslegung und Anwendung der Handwerksordnung

Auslegung und Anwendung der Handwerksordnung Stand 10.11.05 Auslegung und Anwendung der Handwerksordnung [Papier des Bund-Länder-Ausschusses für Handwerksrecht] A. Auslegung und Anwendung des 7b Handwerksordnung ( Altgesellenregelung ) 7 b (1) Eine

Mehr

Ungenutzter Dachraum in Wohnraum (siehe Merkblatt Dachausbau ) Blumenladen in Möbelgeschäft Lebensmittelladen in Gaststätte und so weiter

Ungenutzter Dachraum in Wohnraum (siehe Merkblatt Dachausbau ) Blumenladen in Möbelgeschäft Lebensmittelladen in Gaststätte und so weiter Nutzungsänderung Baugenehmigung Folgende Nutzungsänderungen sind nach 63 beziehungsweise 68 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) baugenehmigungspflichtig, zum Beispiel: Ungenutzter

Mehr

Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Weisung. zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kw in den Gemeinden des Kantons Aargau

Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Weisung. zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kw in den Gemeinden des Kantons Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Weisung zur Kontrolle der kleinen Holzfeuerungen bis 70 kw in den Gemeinden des Kantons Aargau 1. Ausgangslage Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) schätzt, dass 16% des

Mehr

Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.1

Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.1 Merkblatt Brandschutzvorschriften / Nr. 17.1 Datum: 24. September 2013 zu Richtlinie: Wärmetechnische Anlagen für gasförmige Brennstoffe (Erdgas) des Bewilligung Allgemein: VKF* respektive des SVGW** G1

Mehr

Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Rekurskommission des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Commission de recours du Département fédéral de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la

Mehr

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992 75.0 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über Strassen und Wege vom 4. September 99 vom 5. Dezember 99 I. Allgemeine Bestimmungen Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, ist das Departement

Mehr

Luftreinhalte-Verordnung

Luftreinhalte-Verordnung Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Änderung vom 4. Juli 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 1 wird wie folgt geändert: Art. 20 Abs. 1 Bst. h 1

Mehr